Pondìlí 18. prosince 1848

Officielle stenographische Berichteber die Verhandlungen des österr. Reichstages.

Einundsechzigste (IX.) Sitzung des österreichischen constituirenden Reichstages in Kremsier am 18. Dezember 1848.

Tages  Ordnung.

1. Ablesung des Sitzungsprotokolles vom 14. Dezember.

II. Berichte über Wahlacte.

III. Bericht des Finanzausschusses über die Eröffnung eines neuerlichen Kredits.

IV. Fortsetzung der dritten Lesung der Geschäfts Ordnung, und

V. Bericht des Ausschusses über die Begutachtung des Gesetzvorschlages, betreffend die Sicherheit des Reichstages und seiner Glieder.

Vorsitzender: Präsident Smolka.

Auf der Ministerbank: Stadion, Krauß, Thinnfeld.

Anfang: 3/4 10 Uhr.

Präs. Nach vorgenommener Zählung ist die zur Eröffnung der Sitzung sowohl als auch zur Beschlußfassung erforderliche Anzahl Abgeordneter anwesend. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet. Der Herr Schriftführer Streit wird das Protokoll der letzten Sitzung vorlesen.

Schriftf. Streit. (Verliest das Protokoll der Sitzung vom 14. Dezember 1848.)

Präs. Ist in Bezug auf die Fassung dieses Protokolles etwas zu erinnern? (Nichts.) Nachdem gegen die Fassung nichts eingewendet wird, so er kläre ich das Protokoll als richtig aufgenommen, und werde dessen Drucklegung veranlassen.  Ich habe der hohen Kammer Einiges mitzuteilen, nämlich das Eintreffen eines neugewählten Abgeordneten für den in der Kammer noch nicht vertreten gewesenen Bezirk Skalat in Galizien. Der gewählte Abg. Ftodos Furek ist eingetroffen, und hat sich mit seiner Legitimation ausgewiesen. Wenn der Herr Abgeordnete anwesend ist, so kann er an der Verhandlung Theil nehmen. Ein Abgeordneter hat sein Mandat niedergelegt, und zwar der Abg. Franz Redl für Zwettl in Niederösterreich. Er hat die Bitte gestellt, seinen Sitz im Reichstage einnehmen zu dürfen bis zum Eintreffen des an seiner Stelle zu wählenden Abgeordneten.

Neu eingetroffene Mitglieder würden zugelost, und zwar:

Halter Joseph für Salzburg, in die 5. Abtheilung; Furek Ftodos für Skalat, in die 7. Abtheilung; Stawarski Johann für Winiki, in die 1. Abtheilung; Steininger Thomas für Weitra, in die 6. Abtheilung; Janesch Joseph für Spital, in die 4. Abtheilung; Hawliczek Franz für Neugedein, in die 3. Abtheilung; Robl Anton für Budweis, in die 8. Abtheilung.

In die Ausschüsse würden gewählt: In den Ausschuß, welcher über den Antrag des Abg. Szaszkiewicz gebildet wurde zum Entwurfe eines Gesetzes wegen Zusammensetzung von Schiedsgerichten für Grundstreitigkeiten, aus Niederösterreich der Abg. Wildner, aus dem Gouvernement Tirol Hellrigl; ferner in den Constitutionsausschuß statt des Abg. Fischer der Abg. Halter; endlich wurde im Finanzbausschusse statt des ausgetretenen Abg. Pillersdorff der Abg. Schmitt zum Stellvertreter des Vorstandes gewählt. Ich habe diejenigen Herren aufzufordern, welche die Reihe trifft, die stenographischen Berichte für diese Woche zu revidieren, diese Arbeit zu übernehmen. Für die laufende Woche sind es die Herren Abg. Schwarzer, Tomek, Umlauft.

Ich habe mehrere Urlaube bewilligt, nämlich den Herrn Abg. Klebelsberg und Haßlwanter auf vier Tage, vom 14. an. Die Herren Abgeordneten haben sich bereits als von ihrem Urlaube zurückgekehrt gemeldet. Ferner dem Herrn Abg. Szaszkiewicz auf drei Tage. Als unpässlich haben sich gemeldet: die Herren Abg Massei, Clementi und Wagner.

Ich war bemüht, eine in's Stocken geratene Angelegenheit, betreffend die Anträge, welche der hohen Kammer von verschiedenen Mitgliedern vor gelegt wurden, in Ordnung zu bringen.

Es ist der hohen Kammer bekannt, daß noch die wenigsten dieser Antrage zur Begründung gelangt sind. Nun hat es sich getroffen, daß viele dieser Anträge schon durch die Zeitverhältnisse als erledigt angesehen werden durften, theils auch bereits durch die von der hohen Kammer gefaßten Beschlüsse that sachlich erledigt sind.

Um nun auch diese Angelegenheit mit den neuen Bestimmungen der Geschäftsordnung in Einklang zu bringen, wo sich dennoch der Zweifel ergab, ob die Herren Abgeordneten, welche bereits früher Antrage gestellt haben, nicht das Recht hatten, darauf zu bestehen, daß ihre Anträge nach den alten Bestimmungen behandelt werden, so habe ich jene Herren, welche Anträge gestellt haben, die noch nicht begründet sind, in's Vorstandsbureaus vorgeladen, um mich mit ihnen hinsichtlich der Behandlung dieser Anträge zu verständigen Es sind auch am gestrigen Tage viele dieser Herren bei mir gewesen, und auf Grund dieser vorgenommenen Verständigung sind 32 Antrage einfach zurückgezogen worden (Bravo) Ferner sind 16 Anträge an verschiedene bereits bestehende Commissionen und Ausschüsse verwiesen worden Es haben nämlich die betreffenden Herren erklärt, daß sie mit der Behandlung ihrer Anträge nach der neuen Bestimmung der Geschäftsordnung, und dein nach mit der Überweisung ihrer Anträge an bereits bestehende Commissionen und Ausschüsse einverstanden seien. (Beifall)

Ich werde dann diese Anträge zu Gemaßheit der jetzigen Bestimmungen der Geschäftsordnung der hohen Kammer anzeigen, welche nämlich, und welchen Ausschüssen sie zugetheilt wurden Um nun diese Angelegenheit ganz zu Ende zu führen, wurde ich diejenigen Herren Abgeordneten, welche Antrage gestellt haben, aber gestern noch nicht erschienen sind, ersuchen, bei mir heute Nachmittag um 4 Uhr im Vorstandsbureau zu erscheinen, um bezüglich ihrer Anträge ihre Erklärungen abzugeben, namentlich würde ich ersuchen die Herren Trzecieski, Bittner, Zimmer, Goj, Praschak, Ambrosch, Brestel Mathis, Kromer, Hauschild und Leberl Diese Herren werde ich ersuchen, heute um 4 Uhr Nachmittag in's Vorstandsbureau zu kommen.

Abg Petranovich Der Herr Abg Plenkovich hat auch einen Antrag gestellt.

Präs. Ich werde ihn ebenfalls vormerken Diese Anträge, welche den verschiedenen Ausschüssen zugewiesen wurden, liegen hier vor Wenn die hohe Kammer es wünscht, so werden sie verlesen, und sollen eigentlich verlesen werden.

Schriftf. Streit (verliest sämmtliche, an die betreffenden Ausschüsse verwiesenen Anträge)

Präs. Herr Abg Paul haben das Wort.

Abg. P a u l. Ich habe bereits im October einen aus 6 oder 7 Punkten bestehenden Antrag hinsichtlich der Petitionen an die hohe Reichsversammlung gerichtet, worüber aber bis jetzt noch gar nichts vorgekommen ist Da aber inzwischen einige Punkte meines Antrages theils durch einige Paragraphe der Geschäftsordnung, theils durch besondere Beschlusse ihre Erledigung gefunden haben, und zwar ganz im Sinne meines Antrages, so würde ich bitten, daß auch die anderen Punkte ehremöglichst zum Vortrag gebrächt werden möchten 

Schriftf. Streit Zur Beruhigung des Herrn Abg. kann ich bemerken, daß der Antrag desselben dem Ausschusse für die Berathung der Geschäftsordnung im kurzen Wege mitgetheilt worden fei; ich habe ihn auch hier, und wenn das Capitel über die Eingaben zur Berathung kommen wird, werde ich es dem Herrn Präsidenten anzeigen, von dessen Belieben es dann abhängen wird, ihn zum Vortrage zu bringen.

Präs Bezüglich der anderen Punkte werde ich den Herrn Abgeordneten ersuchen, sich heute um 4 Uhr im Vorstandsbureau einzufinden, wo wir uns dann verständigen werden  Der Constitutionsausschuß hat am Donnerstag Nachmittag, und die folgenden Tage nämlich am Freitag, Samstag und Sonntag Früh und Nachmittag Beratungen gepflogen, und die Bemerkungen der Abtheilungen in Erwägung gezogen Der Verstand des Constitutions Ausschusses stellt das Ansuchen an die Mitglieder desselben, heute Nachmittag um 4 Uhr wieder zusammen zu kommen, und hat die Hoffnung ausgesprochen, daß heute die Berathung der Grundrechte zu Ende gehen wird, und daß am 21 dieses Monates die erste Lesung derselben wird stattfinden konnen (Beifall)  Bezüglich der Niederlegung des Mandates des Abg Redl habe ich noch zu bemerken, daß, nachdem diese unbedingt ist, und nur die Bitte gestellt wurde, seinen Sitz hier so lange einnehmen zu dürfen, bis der neugewählte Abgeordnete eintrifft, die Verfügung getroffen werden wird, daß für diesen Wahlbezirk eine neue Wähl ausgeschrieben werde Der Abg Riegler, wenn er hier anwesend ist, wird ersucht, sich heute Nachmittags im Vorstandsbureau einzusingen, wegen einer demselben zu machenden Mittheilung  Es sind mehrere Interpellationen angemeldet, und zwar eine an den Herrn Minister des Bergbaues vom Abg. Sieber.

Abg. S i e b e r. Die Noth und das Elend im böhmischen Erzgebirge, dessen ärmsten Bezirk ich zu vertreten die Ehre habe, ist sprichwörtlich geworden, und hat schon zu wiederholten Malen den Wohltätigkeitssinn der Bewohner des gesamten Kaiserstaates in Anspruch genommen. immer jedoch ist ihnen nur eine Palliative Abhilfe geworden, den eine radikale laßt sich nur von der Hebung und dem Wiederemporeblühen der beiden einzigen Erwerbszweige der Erzgehbiergischen Bevölkerung, des Bergbaues und des Spitzenklöppelns, mit Sicherheit hoffen. Die reiche Ausbeute an edlen Metallen hat diesem Gebirge den Namen gegeben, und schwand erst mit dem allgemeinen Verfalle des Bergbaues in Europa In späterer Zeit, statt mittelst eines Erbstollens die Teufe zu gewaltigen, begnügte man sich mit der Ausbeute spärlicher Ruckstände und mit dem Nachwühlen in verritzten Feldern, und ich spreche nur die Überzeugung aller Bergbaukundigen in der Behauptung aus, daß der ehemalige Flor der sonst weltberühmten Bergstadt Joachimsthal nur deshalb danieder liegt, weil man in der steten Finanznote kostspieligere, einer weiteren Tiefe zugewendete Unternehmungen unterließ, und bloß den Bergleuten in bereits ausgebauten Gruben nur Beschäftigung und Brot zu bieten beabsichtigte, und doch wäre es gewiß größerer Opfer werth, indem ein einziges Erzmittel von 30 Klafter Lange und 10 Klafter Breite gegenwärtig einen Gewinn von 400000 fl. abwirst Der Bau auf Zinn unterliegt ungeachtet seiner Trefflichkeit, bei dein geringeren Zolle der Concurrenz mit jenem Zinn, welches Engländer und Holländer als Schiffsballast aus den Gruben von Banca und Malakka aus Ostindien ausfuhren In Interesse von 60 000 hungernden Manschen, im Interesse des hohen Ärars selbst, dein durch die reichen Erzlager des Erzgebirges eine nicht unbedeutende Ertragsquelle eröffnet werden könnte und sollte, erlaube ich mir die Anfrage zu stellen, ob und was das Ministerium des Bergbaues zur Hebung desselben im böhmischen Erzgebirge zu thun gedenkt?

Minister Thinnfeld. In Geinaßheit der vom Ministerium angenommenen Grundsatze werde ich nächstens auf diese Interpellation antworten, und bitte, mir dieselbe schriftlich zu übergeben, damit ich eine genaue und befriedigende Antwort darauf ertheilen kann.

Präs. Es sind noch mehrere Interpellationen angemeldet worden, nachdem aber die betreffenden Herren Minister nicht am Platze sind, so werden dieselben später vorgenommen werden können. Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheinen Berichte über Wahlacte, ich fordere die Berichterstatter der Abtheilungen aus, zum Vorträge zu schreiten (Es liegen keine Wählacte vor) .

Schriftf. Ullepitsch. Ich habe dießfalls der hohen Kämmer mitzutheilen, daß neuerlich zwei Wahlacte, nämlich der des Abg. Franz Hawliczek für den Wahlbezirk Neugedein in Böhmen, und der des Abg. Thomas Steininger für den Wählbezirk Weitra in Niederösterreich eingelangt sind, wovon die Prüfung des ersteren der vierten Abteilung, und die des letzteren der siebenten Abtheilung obliegt; daher die Schriftführer dieser Abtheilungen so gefällig sein wollen, diese Wählacte behufs der Veranlassung ihrer Erledigung im Vorstandsbureaus zu übernehmen.

Präs. Der Berichterstatter des Ausschusses zur Prüfung beanstandeter Wahlen wolle zum Vortrag schreiten.

Abg. Eckl. (Liest von der Tribüne einen Protest gegen die Wahl des Abg. Petrijschy, und trägt im Namen des Ausschusses auf die Verwerfung desselben an).

Präs. Wünscht Jemand in Bezug auf diesen Gegenstand das Wort zu ergreifen? (Pause.) Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage des Ausschusses, diesen Protest zu verwerfen einverstanden sind, wollen aufstehen (Majorität) Der Protest ist verworfen

Abg. Eckl (Bringt ferner die beanstandeten Wählachten der Abg. Michael Thar und Georg Meyer zum Vortrage, und tragt im Namen des Ausschusses auf die Verwerfung der gegen Obige eingebrachten Proteste, und Gültigkeitserklärung der Wahlen an  (Wird genehmigt.)

Präs. Als nächster Gegenstand der Tagesordnung erscheint der Bricht des Finanz  Ausschusses über Eröffnung eines neuen Kredits. Ich ersuche den Berichterstatter des Ausschusses, zum Vortrage zu schreiten

Abg. Szabel (Liest von der Tribüne.)

Hohe Reichsversammlung!

Nachdem Sie den Antrag des Finanzministeriums wegen Eröffnung eines Kredits von 80 Millionen zur Berathung und Berichterstattung an Ihren Finanzausschuss verwiesen, habe ich die Ehre, dem hohen Hause als Berichterstatter des Ausschusses die Ergebnisse der Berathung in Folgendem vorzutragen.

Die hohe Reichsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 21. August einen Credit von 20 Millionen zur Bedeckung des Ausfalls des Verwaltungsjahres 1848 bewilliget, dieser Credit ist erschöpft, und wir sehen uns durch den Vortrag des Herrn Finanzministers veranlaßt, die Berathung einer neuen, viel höheren Creditsbewilligung vorzunehmen.

Wenn man vom Volke Geld fordert, so müssen die Vertreter des Volkes wie sorgsame Familienvater die zu Gebote stehenden Kräfte zu Rathe ziehen, wiederholen sich jedoch die Forderungen, werden selbe, nicht nur um den Ausfall im Staatshaushalte zu decken, sondern auch um den Staat nach innen und außen zu sichern, und in einer Zeit der Noth, der Zerrüttung, des Darniederliegens von Handel, Industrie und Gewerbe gestellt, bann, meine Herren, tritt der Moment ein, wo eine die Kräfte der Gegenwart übersteigende Bewilligung zum Opfer auf den Altar des Vaterlandes, zum Angeld auf eine bessere Zukunft wird.

Diesen Standpunkt hat Ihr Finanzausschuss eingenommen; es war daher seine erste Aufgabe, die Aufklärung über wichtige politische Fragen zu fordern, und zu untersuchen, ob dem Volke bei Auferlegung solcher Opfer, denen noch spätere folgen dürften, auch die Garantien einer neuen, nur in der Freiheit und Gleichberechtigung gedeihlichen Zukunft geboten, und ob diese Opfer auch nothwendig sind.

Meine Herren! der weltgeschichtliche Tag, an welchem Ferdinand der Gütige die Krone, welche im Jahre 1848 durch ihn zu einer constitutionellen ward, auf das Haupt Franz Joseph des Ersten fetzte, ist noch mit allen seinen Eindrücken in Ihrer Erinnerung.  Wehmut für den Scheidenden wechselte mit Freude über den jugendlichen Monarchen, doch manche, wenn auch Anfangs leise Besorgnisse wurden laut, und die Abweichung von den bereits angenommenen constitutionellen Formen ließ es räthlich erscheinen, sich darüber die volle Gewißheit zu verschaffen, daß die Regierung das durch die Concessionen Ferdinands I. begründete Verhältniß zwischen dem Volke und der Krone ungeachtet des eingetretenen Thronwechsels als unverändert anerkenne. 

Unsere Ansicht über die Frage stand fest, da wir die Verpflichtungen, welche der Monarch eingegangen, für jene der Krone erachten; wir hielten es jedoch, um jeden Zweifel im Volke zu lösen, und dadurch eine etwaige Waffe der Missgunst zu vernichten, für unsere Pflicht, folgende Anfrage an das verantwortliche Gesamt  Ministerium zu richten:

"Werden alle, von dem frühern Monarchen den auf dem Reichstage vertretenen Völkern zugestandenen Rechte als Pflichten der Krone angesehen, die mit derselben auf den neuen Monarchen unverändert übergangen sind?" 

Die Antwort, meine Herren, ist kurz, aber entscheidend. Sie lautet: "Ja!"  In dieser Antwort haben wir die Garantie, daß unser Monarch ein constitutioneller ist, die Garantie des ungeschmälerten Wirkungskreises der constituirenden Reichsversammlung, dadurch die Hoffnung, durch ein kräftiges Wirken bald jenes Werk zu gründen, auf welches die Völker Österreichs mit Sehnsucht harren, um die Segnungen der Freiheit zu genießen.

Eine zweite politische Frage, und zugleich Ge gestand allgemeiner Theilnahme und Besorgniß ist der Zustand Ungarns.  Wir sehen hier einen Krieg entbrennen in einem Lande, dessen Bewohner durch Jahrhunderte in Zeiten allgemeiner Noth sowohl, als des gedeihlichen Friedens mit uns brüderlich verbunden waren, vereint durch die Krone und durch das Band gegenseitig ineinandergreifender Interessen.

Unselige Zerwürfnisse haben einen blutigen Kampf unter den Völkerstämmen dieser Länder hervorgerufen, einen Kampf, der nur die Integrität der österreichischen Monarchie gefährdet.

Wir wollen die Gesamtmonarchie aufrecht erhalten, wir wollen sie jedoch auf Grundlage der Vereinigung gleichberechtigter freier Völkerstämme. Wir sehen es ein, daß die Regierung zur Lösung der Verwickelungen mit den ungarischen Ländern im Wege eines wünschenswerthen Friedens oder des allenfalls unvermeidlichen Kampfes gerüstet sein muß, damit die Völker, befreit von entarteten Einflüssen, sich frei äußern können, um mit uns zu einem organischen Ganzen sich neu zu gestalten. Darum soll dieser Krieg in seiner Tragweite nur ein die Völkerstämme befreiender, und die Vereinigung anbahnender sein.  Diese Ansicht veranlaßte den Finanzausschuss zur Stellung folgender zwei Fragen an das Gesamtministerium:

,, Sollen die unter der Krone Ungarns vereinten Länder, gleich allen anderen auf dem Reichstage vertretenen Ländern, organische Theile des einigen constitutionellen Kaiserstaates werden?"

"Welches Verhältniß in gesetzgebender und admi nistrativer Hinsicht will die Regierung zwischen Ungarn und den übrigen Ländern durch den Krieg zwischen Ungarn anstreben?" Die Antwort des Ministeriums lautet: "Die Herstellung eines kräftigen organischen Verbandes zwischen den am constituirenden Reichstage vertretenen Ländern und jenen der ungarischen Krone, die Gleichberechtigung aller Nationalitäten in denselben, zugleich aber auch die Begründung und Befestigung der Einheit und Untrennbarkeit der Monarchie sind das Ziel, nach welchem das Ministerium strebt. In welcher Form und durch welche Einrichtungen dieser Zweck werde erreicht werden, darüber kann sich das Ministerium nicht bereits gegenwärtig mit Bestimmtheit aussprechen, indem man es für unumgänglich nothwendig hält, die Wünsche der verschiedenen Völkerstämme, welche die ungarischen Länder bewohnen, vorläufig zu vernehmen, und in entsprechender Weise zu berücksichtigen. "

Durch die befriedigende Beantwortung dieser Fragen hat der Finanzausschuss sich die Überzeugung verschafft, daß es für das allgemeine Wohl erforderlich fei, durch die Bewilligung eines namhaften Kredits die Staatsgewalt in die Lage zu setzen, die Integrität der österreichischen Monarchie aufrecht zu erhalten, die Entwicklung freier Institutionen durch kräftige Wahrung gesetzlicher Ordnung zu schützen, und endlich bei der keineswegs beruhigenden Lage Europas auch gegen Außen die einer Großmacht gebührende Stellung einzunehmen.

Es sind nun jene weitern Motive anzugeben, welche den Finanzausschuss bei der Berathung dieser Angelegenheit leiteten, und die Reformen zu bezeichnen, welche sich dem Finanzausschüsse nicht nur als wünschenswerth, sondern auch höchst dringend darstellten.

Für die Bewilligung eines namhaften Kredits spricht die unleugbare Thatsache, daß mehrere der ergiebigsten Einnahmequellen, insbesondere bei den indirecten Abgaben, einen empfindlichen Ausfall nachweisen, das Ausbleiben der Zuflüsse aus den im Reichstage nicht vertretenen Ländern diesen Ausfall bedeutend vermehrt, zu einer Zeit, wo die Notwendigkeit gründlicher Reformen sowohl in der Gerichtspflege, als auch bei den öffentlichen Volks schulen und höhern Unterrichtsanstalten sich als höchst dringend darstellt; wir glauben daher auf die namhafte Vermehrung der Ausgaben bei diesem wichtigen Zweige des Staatslebens Ihre besondere Aufmerksamkeit lenken zu müssen. Mit Bedauern vermißt der Finanz  Ausschuß die von dem Herrn Finanzminister zugesicherten, aber durch die Ereignisse der letzten Monate verhinderten Vorlagen über die Reformen des Steuersystems; jedoch von der Überzeugung ausgehend, daß die fortwährende Anstrengung des Staatskredits diesen nicht nur gefährdet, sondern in den Zinsen dem Volke eine stets wachsende Last auferlegt, ferners, daß die außerordentlichen Bedürfnisse des Staates in den bisher üblichen Steuern ihre Deckung nimmer finden können, und weil überhaupt die Einführung von Steuern, welche alle Staatsbürger nach Maß des Einkommens treffen, nicht nur gerecht, sondern durch die außerordentlichen Verhältnisse und den dadurch bedingten Aufwand des Gesamt  Staates höchst dringend ist, haben wir die Vorlagen über die Einkommensteuer, über Umstaltung der Verzehrungssteuer, über Taxen und die Reform der Stempelabgabe dem Ministerium als dringend anempfohlen. 

Nachdem Salz sowohl als unumgängliches Lebensbedürfnis der ärmeren Classen, als auch ein wesentlicher Urstoff für Industrie und Landwirtschaft im Preise in zu grellem Missverhältnisse zu dem Reichthume der Monarchie an diesem Stoffe und zu den niedrigen Preisen des Auslandes steht, so halten wir es für eine Pflicht, den allgemeinen Wunsch nach Ermäßigung der Salzpreise auszusprechen.  Nachdem der Finanzausschuss in den angeführten höheren Staats, als auch finanziellen Rücksichten die Notwendigkeit einer Creditsbewilligung dargelegt zu haben glaubt, erübrigt uns noch die Mitteilung unserer Ansicht über die Höhe des zu bewilligenden Kredits und über die von dem Herrn Finanzminister in Aussicht gestellte Operation mit der Nationalbank.

Ob zwar der Finanzausschuß zu der Überzeugung gelangt ist, daß zur Erhaltung eines nach Außen mächtigen, und im Innern freien Gesamtstaates, also aus Rücksichten der Staatsklugheit sowohl, als der Wahrung, Kräftigung freier Institutionen eine namhafte Creditsbewilligung nothwendig sei. so glaubt der Finanzausschuss der hohen Reichsversammlung dennoch die Bewilligung von 50 Millionen (wobei sich 5 Mitglieder ein Separatvotum vorbehielten) als hinreichend anempfehlen zu können, um so mehr, als durch diese Ermächtigung sowohl den außerordentlichen Ausgaben, als auch dem im ordentlichen Staatshaushalte ausgewiesenen Ausfalle vor der Hand, und bis die Nothwendigkeit noch größerer Anstrengungen durch die Ereignisse sich dringend dargestellt haben wird, auf eine geraume Zeit begegnet werden kann. Eine fernere Veranlassung zur Ermäßigung des verlangten Kredits fand der Finanzausschuss darin, daß der vorgelegte Staatsvoranschlag noch nicht geprüft ist, und daß durch die Einführung der verlangten Steuerreformen, insbesondere durch die Einkommensteuer, dem Staatshaushalte wesentliche Zuflüsse zugeführt werden dürften.

Der Herr Finanzminister hat in seinem Antrage die Regelung der Verhältnisse des Staates zur Nationalbank durch die Abtragung eines Theiles der Schuld des Staates an die Bank als nothwendig dargestellt, und glaubt einen Theil des angesprochenen Kredits zu dieser Operation zu verwenden.  Der Finanz Ausschuß hat sich mit dieser für die Geldverhältnisse so wichtigen Frage schon früher beschäftiget, und ist zu der Ansicht gelangt, daß die Regelung dieses Verhältnisses keine theilweise, sondern eine allgemeine sein müsse, und mit der Frage über die Verhältnisse der Nationalbank überhaupt in unzertrennbarem Zusammenhange sei.  Vorläufig glaubt der Finanzausschuss, um dem verderblichen Umsichgreifen einer übermäßigen Banknoten  Emission nach Möglichkeit vorzubeugen, anderseits aber um auch die Finanzoperation nicht zum Nachtheile des Staates zu sehr zu beschränken, bloß die Bedingung anzuempfehlen, daß eine wie immer geartete Benützung der Bank bei dem bewilligten Kredite nur bis zur Höhe von 20 Millionen zu gestatten sei. 

In Erwägung der von dem verantwortlichen Gesamtministerium erteilten, in dem Berichte des Finanzausschusses enthaltenen Antwort,  in Erwägung der angeführten Gründe, in Erwartung, daß vom Ministerium gemäß der gegebenen Zusicherung die verlangten, und in diesem Berichte angeführten Gesetzvorschläge in kürzester Frist vorgelegt werden,  und unter dem Vorbehalte, daß die Nationalbank bei einer wie immer gearteten Finanzoperation nicht über die Summe von 20 Millionen benützt werde, stellt der Finanzausschuss folgenden Antrag:

Die hohe Reichsversammlung beschließt: 

E r s t e n s. Das Ministerium wird ermächtiget, im Lause des Verwaltungsjahres 1849 durch Benützung des Staatskredites, unter den für die Finanzen günstigsten Bedingungen, Geldmittel bis zur Höhe von Fünfzig Millionen Gulden aufzubringen.

Zweitens. Das Ministerium wird ermächtiget, zur Deckung dieser 50 Millionen verzinsliche Staatsscheine mit oder ohne Zwangscoups auszugeben, und eine Staatsanleihe, jedoch beide ohne Hypothek, aufzunehmen.

Drittens. Wird eine Staatsanleihe aufgenommen, so hat solches im Wege der öffentlichen Ausbietung an den Bestbietenden, oder der für Jedermann bei Erfüllung der vorgezeichneten Bedingungen offenstehenden Subskription zu erfolgen.

Viertens. Die einstiebenden Beträge sind zur Bestreitung des durch die laufenden Einnahmen nicht bedeckten unsaufschiedlichen Staatsaufwandes zu verwenden.

Fünftens. Über die Art der Vollführung dieser Ermächtigung und die Ergebnisse der dazu ergriffenen Maßregeln sind vom Ministerium dem Reichstage die erschöpfenden Nachwerfungen in kürzester Frist nach der Vollführung vorzulegen.

Vom Finanz Ausschüsse. 

Joh. Hagenauer, Vorsitzer.

B. Szábel, Berichterstatter.

Präs. Wünscht Jemand das Wort?

Abg. H a g e n a u e r. Nach der Geschäftsordnung, ist heute bei der 1. Lesung keine Debatte darüber zu eröffnen, und ich beschränke mich bloß darauf, die Bitte zu stellen, daß die 2. Lesung nach 3 Tagen erfolgen möge.

Präs. Es wird der Antrag gestellt, damit die 2. Lesung dieses Berichtes nach 3 Tagen, das wäre am Donnerstage, stattfinde. Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird unterstützt, und durch Majorität angenommen.)

Abg. Jonak. Herr Präsident! Ich erlaube mir, aus Anlaß des eben hier vorgelesenen Antrages eine Frage zu stellen. Dieser Antrag, der von Seite der Commission vorgelesen wurde, findet sich bereits in mehreren Zeitungen abgedrückt. Ich lasse der Presse ihr Recht, daß in dem Augenblicke, als im Reichstagssaale etwas vorkommt, es auch durch die Zeitungen der übrigen Welt mitgetheilt werde, mitgetheilt werden kann, ja sogar mitgetheilt werden soll, und ich war stets der Vertheidiger solcher Einrichtungen, wodurch es der Presse möglich wird, in der allerkürzesten Zeit die Verhandlungen, Beschlüsse, Anträge und sonstige Documente, die hier dem Reichstage vorgelegt werden, der Öffentlichkeit zu übergeben. Ich finde es aber, gelinde gesagt, eine Indiskretion  komme sie, von woher sie wolle wenn die Zeitungen Acten des Reichstages früher publicirt, als sie im Reichstage selbst vorkommen. (Gelächter. Bravo.) Ich stelle lediglich die Frage an das Präsidium, inwiefern es möglich geworden ist, daß dieser Vortrag früher den Weg zur Presse finden konnte, ehe er den Weg in den Reichstag fand.

Präs. Auf die Bemerkung des Hrn. Abg. Jonak habe ich zu erwidern, daß ich in der letzten Sitzung am Donnerstag diesen Bericht angekündigt habe, mit der Bemerkung, daß er am folgenden Tage, nämlich am 15. d. M., gedrückt sein werde, und von den Herren Abgeordneten im Bureau der Redaction der stenographischen Berichte abgeholt werden könne; es haben auch wirklich viele Mitglieder am 15. diesen Bericht erhoben, und es ist dem nach leicht möglich, daß dieser Bericht auf diese Art zur Öffentlichkeit kommen konnte und durfte.

Abg. Jonak. Dann spreche ich lediglich den Wunsch in unser Aller Interesse aus, daß von keiner Seite die Hand dazu geboten werde, Documente der Öffentlichkeit zu übergeben. (Unruhe.) Meine Herren! Mir steht das Wort, Ihnen das Urtheil zu.

Präs. Als weiterer Gegenstand der Tagesordnung ist die Fortsetzung der 3. Lesung der Geschäftsordnung bezeichnet; ich ersuche den Herrn Berichterstatter, zum Vortrage zu schreiten.

Abg. Mayer (liest),, XI. Abstimmung §. 72 alter Fassung:

"Nach geschlossener Berathung verkündigt der Vorsitzende, in welcher Reihenfolge über die Fragen abgestimmt werden soll. "

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Pause.) Diejenigen Herren, die für die unveränderte Annahme des §. 72 alter Fassung sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Paragraph ist unabgeändert angenommen.

Abg. Mayer. §. 73. Denselben beantragt die Commission in nachstehender Art abzuändern: "Vor dem Hauptantrage " statt "vor dem Antrage" hier kommt nun als Zwischensatz einzuschieben: "sind die vertagenden, dann die abändernden Anträge, und unter ihnen jene früher zur Abstimmung zu bringen, die den abzuändernden Antrag"  dann die Schlussworte: "in größerem Maße einschränken. " Die Änderung der Textirung dieses Paragraphes ist eine Folge des angenommenen Grundsatzes, daß es keine Abänderungsanträge mehr geben dürfe, welche dem Hauptantrage entgegen sind, oder denselben vernichten.

P r ä s. Wünscht Jemand über diesen Paragraph das Wort zu ergreifen? (Niemand.) Diejenigen Herren, die mit der von der Commission beantragten Fassung dieses Paragraphes einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Paragraph ist in der beantragten abgeänderten Fassung angenommen.

Abg. Mayer. "§. 74. Der Antrag auf Tages ordnjung wird sogleich und ohne Debatte zur Abstimmung gebracht. " Die Commission erlaubt sich, gestutzt auf gemachte Erfahrungen, hier folgenden Nachsatz zu beantragen:,, Durch ihn können bloß solche Anträge beseitigt werden, die nicht auf der Tagesordnung stehen. " Durch diesen Nachsatz wird auch der Antrag zum


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