Pondìlí 18. prosince 1848

Übergange auf die Tagesordnung mehr seiner wahren Bestimmung zugeführt.

Präs. Wünscht Jemand hierüber zu sprechen? (Pause. Niemand.) Die Commission beantragt zu dem §. 74 alter Bezeichnung einen Zusatz, und der ganze Paragraph würde lauten: (liest den §. 74 samt Zusatz.) Diejenigen Herren, die mit der eben verlesenen Fassung dieses Paragraphes einverstanden sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Paragraph ist in der beantragten Art angenommen.

Abg. Mayer. §. 75. Hier beantragt die Commission bloß in Folge früherer beliebten Abänderungen, daß die ersten Worte "Abänderungsvorschläge und! " zu streichen, der andere Theil des Paragraphes aber unverändert beizubehalten sei. Der Paragraph würde demnach lauten: "Anträge sind genau in der Fassung, wie sie schriftlich übergeben worden, zur Abstimmung zu bringen. Die Abgabe der Stimme darf nur durch Bejahung oder Verneinung, ohne Motivirung stattfinden. Der Präsident hat die Frage stets in bejahender Fassung zu stellen. "

Präs. Wünscht Jemand darüber zu sprechen? (Pause.) Diejenigen Herren, welche für die Annahme des §. 75 alter Fassung, mit Auslassung der Worte: "Abänderungsvorschläge und" sind, wollen ausstehen. (Majorität.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. Mayer. §. 76 lautet: "Jeder Abgeordnete kann auf Berichtigung der vom Präsidenten ausgesprochenen Fassung und Ordnung der Fragen, so wie auf Trennung einer Frage in mehrere den Antrag stellen, welcher, falls er hinreichend unterstützt wird, zur Abstimmung gebracht werden muß " In diesem § ist nichts zu ändern.

Präs. Wünscht Jemand zu sprechen?. (Niemand.) Diejenigen Herren, welche für die unveränderte Annahme des §. 76 alter Fassung sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der § ist angenommen.

Abg. M a y e r.,, §. 77. Wenn gegen die Ordnung und Fassung der Fragen von der Versammlung nichts erinnert wird, hat der Präsident, ehe er zur Abstimmung auffordert, nach jeder Frage, wenn wenigstens zwanzig"  statt "zehn", in Consequenz früherer Änderungen  "Mitglieder es verlangen, durch zehn Minuten inne zu halten, und erst nach deren Verlauf kann zur wirklichen Abstimmung geschritten werden. "

Präs. Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Pause.) Diejenigen Herren, welche für die Annahme des §. nach dem Antrage der Commission, mit der Abänderung des Wortes,, zehn" in "zwanzig" sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. Mayer. "§. 78. Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen und Sitzen bleiben Statt. Ist das Ergebnis nach der Ansicht des Präsidenten zweifelhaft, so wird die Gegenprobe gemacht. Gibt auch diese nach der Ansicht der Mehrzahl des Gesamtvorstandes kein sicheres Ergebniß, so wird"  hier beantragt die Commission die Änderung: "die Abstimmung durch Kugelung vorgenommen", an die Stelle der Zählung durch die Schriftführer. Die Zoom mission hat sich durch die Betrachtung in diesem gegebenen Falle veranlaßt gefunden, die Abstimmung durch Kugelung zu beantragen, weil die Zählung durch die Schriftführer nie ein ganz zuverlässiges Resultat gibt, indem die Plätze oft gewechselt zu werden pflegen.

Präs Wünscht Jemand über diesen Gegenstand zu sprechen? (Pause.) Der Herr Abg. Wildner hat das Wort.

Abg. Wildner. Es kommt im §. 78 nicht vor, oh die Gegenprobe immer mit Zuziehung des ganzen Vorstandes vorzunehmen sei; nach meiner Meinung sollte die Gegenprobe immer durch den ganzen Vorstand vorgenommen werden.

Präs. Wenn Herr Abg. Wildner einen Antrag zu stellen beabsichtigen, so bitte ich, ihn schriftlich zu stellen.

Abg. Wienkowski. Ich trage an, zu setzen nach den Worten:,, Ansicht des Präsidenten zweifelhaft" oder wird es von 20 Mit gliedern in Zweifel gezogen"  da ich dem Präsidenten nicht die Macht einräume, ganz selbständig die Majorität zu bestimmen. Mein Antrag geht also dahin, nach,, Ansicht des Präsidenten zweifelhaft" zu setzen:,, oder wird es von 20 Mitgliedern der Kammer in Zweifel gezogen. "

Abg. Hagenauer. Ich erlaube mir, das Wort zu ergreifen, um dem letzten Antrage entgegenzutreten. Ich finde ihn nicht zweckmäßig, ich finde ihn nicht der Würde der Kammer entsprechend, ich finde ihn in keiner Analogie mit dem, was an ändern Orten besteht. Dem von uns gewählten Präsidenten steht es zu, auszusprechen, ob die Majorität für Ja oder Nein sei. Das Interveniren von 10 oder 20 Mitgliedern würde zu großer Unordnung führen. Ich werde mich daher darauf beschränken, dagegen zu stimmen.

Präs. Wünscht noch Jemand zu sprechen? Der Antrag des Herrn Abg. Wildner lautet: "Ist das Ergebniß nach der Ansicht des Präsidenten zweifelhaft, so wird die Gegenprobe mit Zuziehung des Vorstandes gemacht. "  Der Abg. Demel hat das Wort.

Abg. Demel. Ich glaube, daß dieser Zusatz ein überflüssiger ist, nachdem es im Nachsatze heißt: "Gibt auch diese nach der Ansicht der Mehrzahl 2c. 2c. " In diesem Nachsatze ist schon hinreichend ausgesprochen und deutlich gezeigt, daß gar nie der Präsident allein auszusprechen hat, ob die Majorität oder Minorität für irgend einen Antrag gestimmt habe, sobald die Gegenprobe gemacht wird. Ich halte daher den Beisatz des Herrn Abg. Wildner für überflüssig, und trage auf die Weglassung desselben an.

Abg. Hawliczek. Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Präs. Wird der Antrag unterstützt? (Unterstützt, und durch Majorität angenommen.)  Der Antrag des Abg. Wienkowski geht dahin, nach dem Worte "zweifelhaft" einzuschalten: "oder wird es von 20 Mitgliedern der Kammer in Zweifel gezogen. " Wünscht der Herr Berichterstatter zu erwidern?

Abg. Mayer. Beide Anträge sind durch den Herrn Vorredner so treffend widerlegt, und deren Unzweckmäßigkeit nachgewiesen, daß ich aufs Wort verzichte.

Präs. Zum Antrage der Commission ist ein Abänderungsantrag des Abg. Wildner, und ein Zusatzantrag des Abg. Wienkowski vorliegend. Ich werde zuerst den Abänderungsantrag des Abg. Wildner zur Abstimmung bringen, sodann den Antrag der Commission, endlich den Zusatzantrag des Abg. Wienkowski. Der Antrag des Abg. Wildner lautet: "Ist das Ergebniß nach der Ansicht des Präsidenten zweifelhaft, so wird die Gegenprobe mit Zuziehung des Vorstandes gemacht. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Er wird hinreichend unterstützt.) Der Zusatzantrag des Abg. Wienkowski lautet: Nach dem Worte "zweifelhaft" ist einzuschalten: "oder wird es von zwanzig Mitgliedern der Kammer in Zweifel gezogen. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Wird nicht zureichend unterstützt.) Ich werde nun den Abänderungsantrag des Abgeordneten Wildner zur Abstimmung bringen. (Lieft ihn nochmals vor.) Diejenigen, welche für die Annahme dieses Antrages sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Der Abänderungsantrag ist verworfen. Es kömmt nun der Antrag der Commission zur Abstimmung. Derselbe lautet nachstehend: "Die Abstimmung findet in der Regel durch Aufstehen und Sitzen bleiben Statt. Ist das Ergebniß nach der Ansicht des Präsidenten zweifelhaft, so wird die Gegenprobe gemacht. Gibt auch diese nach der Ansicht der Mehrzahl des Gesamtvorstandes kein sicheres Ergebniß, so wird die Abstimmung durch Kugelung vorgenommen. "  Diejenigen Herren, die für die Annahme des eben verlesenen Antrages sind, wollen aufstehen. (Majorität.) Der Antrag der Commission ist angenommen.

Abg. Mayer.. §. 79. Hier beantragt die Commission eine principielle Änderung. "Die Abstimmung durch Namensaufruf mit Ja oder Nein, oder durch Kugelung findet Statt, wenn sie beim Schlüsse der Verhandlung ohne Debatte gefordert, und dieses Begehren im ersten Falle von wenigstens 40, im zweiten von wenigstens 80 Abg. unterstützt wird. Die Abstimmung durch Kugelung hat den Vorzug vor jener durch Namensaufruf. " (Mehrere Abg. verlangen das Wort.)

Präs. Es haben sich dafür gemeldet die Herren: Paul, Selinger, Neumann, Demel; dagegen: Ziemialkowski, Borkowski und Borrosch.  Der Abg. Ziemialkowski hat das Wort.

Abg. Ziemialkowski. Es wird hier von der Commission beantragt, daß die Kugelung vor dem Namensaufrufe den Vorzug erhalte. Meine Herren, wir sind den Völkern, die wir hier vertreten, der Geschichte Rechenschaft schuldig für jedes Wort. das wir hier aussprechen, und für jede unserer Handlungen; deßwegen haben wir auch die Regeln der Öffentlichkeit der Verhandlungen angenommen. Einen Theil der Verhandlungen bildet die Abstimmung. Diese ist auch in der Regel öffentlich, nämlich durch Auf stehen und Sitzen bleiben, Jeder weiß dann, für was dieser oder jener stimmt oder ist der Gegenstand so wichtig, daß man eine Genauigkeit braucht, so wird abgestimmt durch Namensaufruf. Als Ausnahme von der Öffentlichkeit der Abstimmung ist dann die Kugelung, wenn der Gegenstand so wichtig ist, daß es dann wirklich rathsam sein könnte, geheim abzustimmen  es ist aber bloß eine Ausnahme. Jetzt will man dieses, was früher eine Ausnahme war, zur Regel machen, denn wenn der Namensaufruf und die Kugelung verlangt werden, und die geheime Abstimmung der Kugelung Vorzug haben soll vor der Abstimmung durch Namensaufruf, so wird immer geheim abgestimmt. Meine Herren! durch einige §§. hat man uns die Redefreiheit so beschränkt, daß uns wahrlich für die Zukunft nichts anderes übrig bleiben wird, als ja oder nein öffentlich zu sagen;  man will uns auch dieses Recht noch nehmen. Übrigens glaube ich, daß wir uns nicht scheuen sollen, öffentlich unsere Meinung wenigstens durch diese paar Worte auszusprechen. Dieser Gegenstand scheint mir so wichtig zu sein, daß ich über diese Frage den namentlichen Aufruf vielleicht zum Letzten Mal verlange. 

P r ä s. Haben Sie also den Namensaufruf verlangt? (Ja) Wird der Antrag wegen Abstimmung über die von der Commission beantragte Abänderung durch Namensaufruf unterstützt? (Hinreichend unter stützt.)  Der Abg. Paul hat das Wort.

Abg. Paul. Ich finde den Antrag der Commission in Bezug auf den letzten Theil, nämlich, daß die Kugelung vor dem Namensaufrufe den Vorzug haben soll, zu unterstützen. Diese Abänderung zeigt sich schon durch die in unserer Reichsversammlung an die Hand gegebene Erfahrung als ersprießlich; denn ich glaube überzeugt zu sein, daß in manchen wichtigen Fällen bei der Abstimmung durch Namensaufruf sich nicht so viele Mitglieder theils offen der Abstimmung enthalten, theils sich durch Fortgehen aus dem Saale vor der Abstimmung derselben entzogen hätten, wenn bei der Abstimmung durch Namensaufruf nicht ein moralischer Zwang stattfände, der auf den Einen oder Anderen mehr oder weniger einwirkt. Auch in anderen Parlamenten, z. B. in England, hat man den Grundsatz aufgenommen, daß die geheime Abstimmung den Vorzug verdiene, und wie ich mich entsinne, hat man die frühere Textirung nur deßhalb gewählt, weil sie auch im Frankfurter Parlament angenommen worden ist. Übrigens möchte ich die zur Unterstützung des Antrages auf Abstimmung durch Kugelung erforderliche Anzahl von 100 Mitgliedern beibehalten wissen.

Präs. Der Abg. Borkowski hat das Wort.

Abg. B o r k o w s k i. Ich verlangte das Wort, um gegen die von der Commission beantragte Abänderung zu sprechen, weil ich nicht zulassen kann, daß die Kammer so herabsinken sollte, daß wir uns wie die römischen Auguren wegen unserer politischen Meinungen untereinander schämen sollten; man kann wohl verschiedene Meinungen haben, aber diese soll man offen bekennen, und sich nicht mit diesen in die Urne verkriechen. Ferner muß ich Sie aufmerksam machen auf die Folgen, welche dieses haben könnte. Was würde uns übrig bleiben, wenn die Abstimmung durch Kugelung vor dem Namensaufrufe den Vorzug haben würde? wir würden dadurch nur genöthigt sein, immer Proteste einzugeben. Diejenigen, welche es wünschen, daß man in ihrer Provinz oder in ihrem Wahlbezirke wisse, wie sie gestimmt haben, würden gezwungen sein, stets Protest einzulegen, und wir würden tagtäglich bei jeder Kugelung Proteste mit unzähligen Unterschriften bekommen.

Präs Der Abg. Selinger hat das Wort.

Abg. Selinger. Ich bin ein Freund der Offenheit und Öffentlichkeit, ich will aber auch die Freiheit der Berathung, und die Freiheit bei der Abstimmung. Wenn ich einen Rückblick mache auf die Geschichte unseres jungen parlamentarischen Lebens, namentlich, wenn ich in die Geschichte unserer Abstimmungen eingehe, so begegnen mir Erscheinungen, die offenbar nicht zu den erfreulichen gehören. Die Abstimmung durch Namensaufruf hat häufig Gehässigkeiten herbeigeführt. Die Abstimmung durch Namensaufruf ist, mit Rücksicht auf den Aufwand von Zeit und Kosten, offenbar zu häufig, und nicht selten terroristisch zur Anwendung gekommen Der Namensaufruf hat, wir haben es erfahren, meine Herren, gehässige Anfeindungen hervorgerufen, hat manche von unseren Berufsgefährten zu gehässigen Ansfindungen hingerissen. Aus diesen Gründen, und weil wir bei den bevorstehenden Kämpfen über die wichtigsten Fragen des Staatslebens volle Ursache haben werden, Anlässe zu leidenschaftlichen Aufregungen zu vermeiden, stimme ich für den Antrag der Commission.

Präs. Der Abg. Borrosch hat das Wort.

Abg. B o r r o s c h. Ich muß mich unbedingt dagegen erklären. Namensaufruf ist eine Erprobung des männlichen Muthes, und weder das Gewissen wird dadurch beeinträchtigt, noch die moralische Freiheit. Wer sich dadurch terrorisiert wähnt, ist noch niemals gehindert worden, vor der Abstimmung den Saal zu verlassen (Murren auf der Rechten), und weil auch auf die Geschichte dieses Reichstages hingewiesen wurde, so will ich nur erwähnen, daß während den Oktoberereignissen, mit Rücksichtnahme auf mögliche spätere Vorwände, terrorisiert worden zu sein, niemals ein Namensaufruf beantragt wurde Wenn manche Herren glauben, früher terrorisier gewesen zu sein, dem Volke gegenüber, so bewähren diejenigen, welche jetzt für den Namensaufruf sprechen, ihren moralischen Muth im Kampfe für die Freiheit, denn sie wagen jetzt vielleicht mehr, als jene Herren früher gewagt haben. (Beifall.) Man hat sich hier auch auf England sehr unpassend berufen, denn dort findet niemals ein Namensaufruf statt, und feit Jahrzehenden wird eben gekämpft, der Korruption entgegenzuarbeiten durch das Verlangen nach Namensaufruf. Dieser muß gleich sehr den auf dem Reichstage vertretenen Völkern, wie der Regierung willkommen sein, denn die Regierung hat nicht nur das Recht, sie hat meiner innigsten Überzeugung gemäß sogar die Pflicht, in ihrem Sinne  versteht sich, in moralisch erlaubter Weise  einzuwirken; wie kann sie sich nun überzeugen, wenn geheime Abstimmung stattfindet, daß nicht wechselt weise auch sie betrogen wird? (Beifall und Murren.)

Präs Es wurde der Antrag auf den Schluß der Debatte gestellt. Es sind eingeschrieben: dafür noch die Herren Abg. Neumann, Demel, Szabel, Neuwall, Palacky, Brauner;  dagegen: die Herren Abg. Brestel, Goldmark, Zimmer und Goriup. Wird der Antrag auf Schluß der Debatte unter stützt? (Hinreichend unterstützt.)

(Abg. Brauner berichtigt, daß statt seiner der Abg. Hauschild das Wort hat.)

Abg. Langie. Herr Präsident! im Interesse, damit diese Frage gründlich erörtert werde, stelle ich den Antrag, damit über den Antrag auf Schluß der Debatte zur Tagesordnung übergangen werde.

Präs. Ich werde mir erlauben, über den Antrag auf Schluß der Debatte abstimmen zu lassen, denn der Gegenstand ist auf der Tagesordnung, und die Unterstützung bezüglich des begehrten Schlusses der Debatte war hinreichend. Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Minorität.) Die Debatte wird fortgesetzt, und der Abg. Neumann hat das Wort.

Abg Neumann. Meine Herren! Ein Abgeordneter aus Galizien hat gesagt, daß er wenigstens noch heute die Redefreiheit benützen werde, um seine volle Meinung auszusprechen; auch ich nehme dieses Privilegien für mich in seinem vollsten Umfange in Anspruch, und ich darf es um so mehr, meine Herren, als ich nie und nimmermehr gewohnt war, meine Meinung zu verhehlen. Vor allen, meine Herren, muß ich die Reihe der Sprecher vor mir durchgehen, und dem ehrenwerthen Herrn Abgeordneten für die Kleinseite antworten. Ein sonderbareres Argument, als dasjenige, das er vorgebracht hat, daß es jenem, der nicht den Muth hat, seine Meinung auszusprechen, freisteht, den Saal zu verlassen,  ein sonderbareres, ironischeres Argument ist noch nie in einer Reichsversammlung vorgebracht worden. (Rechts Beifall.) Meine Herren! Diejenigen Mitglieder des des Hauses, welche gegen den Antrag der Commission sprechen, mögen dem ehrenwerthen Abgeordneten für die Kleinseite Prags zurufen: Gott bewahre uns vor solchen Freunden! (Zischen! Bravo!) Meine Herren! An dem Herrn Präsidenten des Reichstages ist es, zu sagen, ob ich die Regeln des parlamentarischen Anstandes im Geringsten verletzt habe. (Zischen.  Zur Sache.)

Präs. Ich bitte, meine Herren, den Redner nicht zu stören.

Abg. Neumann. Ihr Zischen ist Beifall für mich, meine Herren. (Gelächter.  Bravo!  Zur Sache.) Derselbe ehrenwerthe Herr Abgeordnete für die Kleinseite Prags hat gesagt, daß es in den Oktobertagen keinen Namensaufruf gab;  aus einem sehr erklärlichen Grunde, weil es nur einstimmige Beschlüsse in den Oktobertagen gab. (Beifall.  Zischen.)

Abg. Forscher. Ich stelle den Antrag auf Schluß der Debatte.

Abg. Neumann. Der ehrenwerte Herr Abgeordnete hat gesagt, daß man in England ein lebhaftes Begehren nach dem Namensaufrufe bemerke. Ich aber säge und bemerke dem ehrenwerthen und sehr gelehrten Herrn Abgeordneten für die Kleinseite, daß in diesem Lande der alten Freiheit die vorgeschrittenste Partei der Chartmisten unter ihre Hauptforderungen den Ballot setze Meine Herren! ich spreche nicht davon, daß der Namensaufruf sehr häufig in eine vexatorische Maßregel ausgeartet ist, wie es die Geschichte unseres Parlamentes beweist. Ich spreche nicht davon, daß der Namensausruf auch mit der Modification, welche die Commission vorschlägt, nicht ausgeschlossen ist, sondern nur der Kugelung der Vorzug gegeben wird. Ich aber sage, meine Herren, Sie vindiciren den Namensaufruf im Namen der Freiheit, und ich sage, daß im Namen der Freiheit sehr häufig gegen die heiligsten Interessen gesündigt worden ist:  und auf daß kein Mißbrauch getrieben werde, und die Freiheit nicht in Terrorismus und Proscription ausarte, verlange ich den Antrag der Commission.

Es ist von einem ehrenwerthen Abgeordneten für Galizien, von der Rücksicht für die Committenten gesprochen worden, die da nicht wünschen, daß sich die Freiheit in die Urne verkrieche. Diese Rücksicht für die Committenten, meine Herren, gebietet, daß wir unsere Pflicht thun, und sie in möglichster Freiheit thun. Ich achte diese zarte Rücksicht für die Committenten, aber eben, weil ich sie hoch achte, will ich mir die Freiheit der Berathung vor äußeren Einflüssen wahren, und zwar doppelt wahren in einer Zeit politischer Bewegungen, wo ein Umschwung dem anderen folgt, und die Partei, die heute siegreich ist, morgen besiegt sein kann,  nicht im Interesse einer Partei, im Interesse der Gesammtheit, meine Herren Collegen, im Interesse der Freiheit, deren Name nur zu oft mißbraucht worden ist. Ich habe hier den Titel eines kleinen Werkes, das ich eingesehen habe, nämlich über die Abstimmung rücksichtlich der Robotablösung im Reichstage, wo mit Bezugnahme auf die stenographischen Protokolle die Namen der einzelnen Abgeordneten genau angegeben sind. Ich darf so sprechen, weil ich mit vielen meiner verehrten politischen Freunde n einer großen Frage, die ich beispielsweise anführe, n der Entschädigungsfrage geglaubt habe, daß man die Freiheit nicht mit einem großen Acte der Ungerechtigkeit inauguriren würde, und weil ich mit ihnen muthig unter den Einflüssen eines unleugbaren Terrorismus gestimmt habe. Es ist leicht, es gehört blutwenig Muth dazu, bei einem gewissen Hintergrunde auf gewisse Fragen,, Ja" oder "Nein" abzugeben. Hüten Sie sich aber, meine Herren, die Vertreter des Volkes in fortwährende Collision zwischen ihrem Pflichtgefühle, zwischen ihrem Gewissen und den der Freiheit seindlich im Weg stehenden Einflüssen zu stellen.

Gerade weil wir dem Volke Rechenschaft schuldig sind, wie ein verehrter Abgeordneter aus Galizien gesagt hat, gerade deßhalb, weil wir die wahre Freiheit der Berathung, und keine nominelle haben, deßhalb stimme ich für den Antrag der Commission, deren Mitglied ich bin, daß man der Abstimmung durch Kugelung vor jener durch Namensaufruf den Vorzug gebe, ohne ihn geradezu auszuschließen.

Präs. Es wurde mir jetzt vom Abg. Borrosch ein Antrag vorgelegt, der als Zusatzantrag zu diesem Paragraphe lautet: "Nach einer Abstimmung durch Namensaufruf soll auf Verlangen von 80 Mitgliedern eine beschlußgultige Gegenprobe durch Kugelung vorgenommen werden. " (Heiterkeit.)  Es wurde der Schluß der Debatte beantragt. Es sind noch eingeschrieben: dafür die Herren Abg. Demel, Szabel, Neuwall, Palacki, Hauschild;  dagegen: Brestel, Goldmark, Zimmer, Goriup, Borkowski, Borrosch.  Wird der Antrag auf den Schluß der Debatte unterstützt? (Wird unterstützt und angenommen) Die Debatte ist geschlossen. Ich bitte Sie, meine Herren, wollen Sie Gebrauch machen von Ihrem Rechte, sich zu verständigen wegen der Wahl je eines Redners unter denen, die dafür, und die dagegen eingeschrieben sind, nämlich die Herren Abg.: Demel, Szabel, Neuwall, Palacky, Hauschild einerseits, und die Herren Abg. Brestel, Goldmark, Zimmer, Borkowski, Borrosch andererseits (Die Verständigung erfolgt, und dafür wird der Abg. Hauschild, dagegen der Abg. Brestel bestimmt. 

Abg. Szabel. Ich war unter den eingeschriebenen Rednern, ich habe jedoch einen Vermittlungsantrag zu stellen, und nachdem die Wahl von den für die Sache sprechenden auf ein anderes Mitglied der hohen Kammer gefallen ist, so frage ich: kann ich meinen Vermittlungsantrag einbringen und begründen? (Nein! Ja!)

Präs. Nach der Geschäftsordnung nicht, außer die hohe Kammer gestattet, eine Ausnahme zu machen. Abg. Szabel. Ich bitte darüber das Haus zu befragen. (Ruf: Schluß der Debatte.)

Präs. Der Herr Abg. Szabel wünscht, daß hohe Haus befragt werde, ob er noch seinen Antrag vorbringen darf? (Ruf: Nein. Schluß der Debatte.)

Abg. Bilinski Es ist ja gegen die Geschäftsordnung wenn jedes Mal das Haus befragt werden soll, brauchen wir keine Geschäftsordnung 

P r ä s. Erlauben Sie, meine Herren Ich glaube, es ist begründet in der Geschäftsordnung, daß ich den Herrn Abg. Szabel mit seinem Antrage zurück weise, ich glaube nämlich den § 55 der Geschäftsordnung aufrecht halten zu müssen, es heißt daselbst, daß Anträge vor dein Schlüsse der Debatte gestellt werden müssen, und er hätte immer, wenn auch nicht begründet, doch gestellt, und mir vor dem ausgesprochenen Schösse der Debatte übergeben werden können, wo ich ihn dann zur Abstimmung gebracht hätte,  jetzt kann ich keinen mehr zulassen.  Der Abg Brestel hat das Wort.

Abg Brestel Meine Herren' Ich habe damals, als die Geschäftsordnung zum zweitenmal gelesen wurde, mich gegen die geheime Abstimmung erklärt, ich muß es auch jetzt wieder thun Meine Gründe haben sich nicht geändert, wenn sich auch die Zeitverhältnisse geändert haben Wenn ans meiner Partei, aus der sogenannten siegenden Partei die besiegte geworden ist, wenn also das, was man mir von Terrorismus sprach, jetzt zum Nachtheile bei der namentlichen Abstimmung wird, so wird mich das nie hindern, bei der einmal gefaßten Überzeugung stehen zu bleiben. Ich muß fest und immer erklären, es ist Pflicht jedes Deputirten, seine heiligste Pflicht, daß die Committenten über jede einzelne Frage wissen, wie er gestimmt hat, und wenn auch keine namentliche Abstimmung stattgefunden hat sobald seine Committenten von ihm fordern, ihnen zu sagen, wie er gestimmt hat, so ist es nichts als seine Schuldigkeit, daß er dieses thue,  das ist kein Terrorismus. Ich gehöre nicht zu denen, welche glauben, daß man in allen Fragen nach dem Willen seiner Committenten stimmen müße. Ich habe immer die Gelegenheit gehabt  sei es im September, sei es später  die Meinung zu verfechten, daß man bei der Abstimmung sich nach nichts anderem zu richten habe, als nach seiner Überzeugung und seinem Gewissen, und wenn auch den Committenten das Recht zusteht, zu fragen und zu wissen, wie jeder Einzelne in jedem einzelnen Falle stimme.

Meine Herren, wenn man spricht, wir lassen uns von Außen terrorisieren, wenn man sagt, ein Deputirter werde geheim anders stimmen, als öffentlich, so ist das der größte Schimpf, den man einem Deputirten, die größte Beleidigung, die man der ganzen Kammer sagen kann. (Beifall von der Linken) Ich bin fest überzeugt, daß keiner von uns geheim anders stimmen wird, als er es öffentlich gethan hätte. Ich muß aber noch auf einige minder wichtige Puncte aufmerksam machen; erstens auf das, was der geehrte Herr Vorredner von England gesagt hat, dort verlange die weiter vorgeschrittene Partei, die Radikalen, das Ballot. Meine Herren! der gelehrte Herr Vorredner hat da zwei Dinge verwechselt, die gar nicht verwechselt werden können, nämlich die Abstimmung in einem Parlamente und die Abstimmung bei den Wählen (Bravo von der Linken) Dieß sind zwei Dinge, die wesentlich von einander verschieden sind. Im Parlamente ist die Öffentlichkeit erwünscht, weil die Committenten wissen sollen, wie jeder Einzelne stimme. bei den Wahlen zum Parlamente braucht von mir als Burger Niemand zu wissen, wie ich mein Recht ausübe, für dessen Ausübung ich Niemanden Rechenschaft zu geben schuldig bin  In der Beziehung mache ich die Herren aufmerksam, daß die Radikalen in England das Ballot bei den Wählen deßwegen gebrauchen, weil die Reichen, die Verbmöglicheren, die Gutsbesitzer Mißbrauch treiben mit der öffentlichen Abstimmung. Dort muß jeder bei der Wähl seinen Namen angeben, so wie diejenigen, für die er stimmt, und der Pächter, der nicht im Interesse seines Gutsherrn stimmt, wird in den nächsten Tagen sortegezagt Deswegen wollen die Radikalen in England die Abstimmung bei den Wihlen durch das Ballot, aber Niemand hat davon gesprochen, daß geheime Abstimmungen im Parlamente stattfinden. Nach dem muß ich noch auf einige historische Bemerkung gen eingehen, die ebenfalls von dein verehrten Redner vor mir ausgesprochen wurden. Die Abstimmungen im October haben, wie ein Jeder von uns weiß, nicht immer einhellig stattgefunden, es haben gerade bei den wichtigsten und bedeutendsten Fragen Einzelne nicht im Sinne der Majorität gestimmt. Meine Herren Ich erwähne dieß, weil es ein Zeugniß ist des wahren Muthes, der wahren parlamentarischen Pflichterfüllung derjenigen Mitglieder, die unter diesen Umständen gegen die Mehrheit gestimmt haben Wenn der Abg. Borrosch etwas erwähnt hat, daß man hinausgehen könne, so ist dieß allerdings kein richtiges Argument, das gebe ich zu, aber man kann für eine richtige Sache ein unrichtiges Argument aufstellen Es war dem Abg. Borrosch wahrscheinlich in der Erinnerung, daß gerade während der Oktobertage einzelne Mitglieder durch Hinausgehen die Kammer wirklich terrorisiert haben, da es immer in der Hand von Zweien oder Dreien lag, zu hintertreiben, daß gewisse Beschlüsse gefaßt würden. Und das hat der Abg. Borrosch wahrscheinlich verwechselt, als er meinte, daß man durch Hinausgehen auch seine Meinung ausdrücken könne. Zuletzt muß ich noch neben einigen den Grund rücksichtlich des Zeitaufwandes beantworten: es thut mir leid, daß in einer so wichtigen Frage, wie eine solche Abstimmung, auf die Zeit reflektiert wird, welche die Kammer braucht, um abzustimmen; das, glaube ich, ist doch kein großes Unglück, wenn eine Abstimmung um einige Minuten langer dauert. Ein solches Argument kann ich nie zugeben, daß, wenn die Meinung der Kammer eruiert werden soll, nach wenigen Minuten gerechnet werde; dieß übrigens, meine Herren, sage ich nicht im Interesse der Sache, die ich verteidige, denn jeder ruhig Überlegende wird wissen, daß die namentliche Abstimmung schneller vor sich geht, als die Kugelung, wo jeder einzelne bei den Urnen vorbeigehen muß, dazu kommt noch der Umstand, daß bei der namentlichen Abstimmung schneller und leichter zusammen gezählt werden kann, als bei der Kugelung. Wollen Sie daher, meine Herren, auf das Argument der Zeit einen Werth legen, auf welches ich übrigens gar keinen Werth lege, so würde das Argument für die namentliche Abstimmung, und nicht für die Kugelung sprechen. (Bravo von der Linken.)

Präs Der Abg. Hauschild hat das Wort. 

Abg. Hauschild. Wenn ich auch dem Motive des Antragstellers volle Rechnung tragen will, so muß ich doch auch für den Commissionsantrag die Freisinnigkeit in Anspruch nehmen.  Ohne auf die Provokationen des Herrn Abgeordneten von der Kleinseite eingehen zu wollen, wie ich es wohl könnte, will ich nur bemerken, wie eben der vorgebrachte Grund, daß in den Oktobertagen eine namentliche Abstimmung nicht stattgefunden hat, für den Terrorismus spricht, denn ich kann darin nur die Billigkeit des Hauses erkennen, Niemandes Namen einer Proscription aussetzen zu wollen. Es wurde auch vorgebracht, daß eine geheime Abstimmung eine Anzahl von Protesten veranlassen würde; ich erlaube mir, das hohe Haus auf die bereits sehr zahlreichen Proteste aufmerksam zu machen, welche über Gegenstände erhoffen sind, bei denen eben die namentliche Abstimmung stattfand  dieß ist wohl der beste historische Beweis dafür, daß dieser Grund nicht stich hälftig ist, Ferner wurde gesagt: durch den Commissionsantrag werde die namentliche Abstimmung zur Ausnahme herabsinken. Es ist dieses wahr, aber bis jetzt war wieder die geheime Abstimmung eben auch die Ausnahme. Sobald eine Art der Abstimmung vor einer anderen den Vorzug hat, so muß die andere der ersten weichen. Wir können also nur entweder die geheime Abstimmung der öffentlichen, oder die öffentliche der geheimen nachstellen, und es wird einzig und allein darauf ankommen, welche Abstimmungsart die vorzüglichere ist. In dieser Beziehung bin ich der Überzeugung, daß die geheime den Vorzug verdiene. Es gibt, meine Herren, eine doppelte Scheu, es gibt eine Scheu vor den Völkern, welche uns gesandt haben, und es gibt eine Scheu vor anderen Gewalten; die Scheu vor den Völkern ist wieder eine doppelte, es ist nicht immer Scheu vor der Mehrheit, es ist auch eine Scheu vor einer oft eminenten Minderheit, sobald diese Minderheit die Energie besitzt, das Haus leiten zu wollen, und sich einen Einstuss anmaßt, der ihr gar nicht zusteht. Es gibt auch eine Scheu, welche möglicher Weise der Regierung gegenüber eintreten kann, welche besonders eintritt bei Personen, die zu der Regierung in einem besonderen Verhältnisse stehen. Sowie wir aber einerseits nicht blos Vertreter der Minderheit unserer Committenten, sondern aller unserer Committenten, ja nicht bloß Vertreter unserer Committenten, sondern Vertreter unseres ganzen Vaterlandes sind; wie wir also nicht bloß Mandate haben, auf welche eine Minderheit oder unsere Committenten Maßnahme üben dürfen, weil wir sonst zugeben müßten, daß unsere Committenten durch ein Misstrauensvotum uns zurückrufen können, welchen Grundsatz anzuerkennen, die Kammer nicht für gut befunden hat: müssen wir auch zugeben, daß Alles zu vermeiden ist, was unsere Committenten in den Stand fetzen könnte, auf einen von uns maßnehmend einzuwirken. In letzter Beziehung aber müssen wir berücksichtigen, daß wir bestimmt haben, daß Jeder, der ein Staatsamt annimmt, sich einer neuen Wahl unterziehen müsse. Warum haben wir das bestimmt? Weil wir die Meinung gefaßt haben, daß die Committenten vielleicht Jemanden als Beamten ein minderes Vertrauen schenken dürften, als zu jener Zeit, wo er noch nicht Beamter war; weil wir zurückgegangen sind auf die möglichen Einflüsse der Regierung. Wenn wir von dieser Ansicht in diesen Punkten ausgegangen sind, so müssen wir auch jetzt diese Ansicht festhalten. Wir müssen auch jetzt annehmen, daß der Beamte in die Lage kommen könne, sein Votum nach der Ansicht der Regierung modeln zu müssen. Diejenigen, welche die öffentliche Abstimmung der geheimen vorziehen, begehren also, daß den Maßnahmen der Regierung der Einstuss auf die Beamten gesichert bleibe, sie sind also diejenigen, welche der Freiheit entgegen stehen. Ich erlaube mir dießfalls nur auf Frankreich hinzuweisen, wo eben durch die Einführung der geheimen Abstimmung die früher imposante ministerielle Einwirkung gebrochen worden ist. Ich glaube, factische Beweise sind immer diejenigen, welche am lautesten sprechen. Es ist aber schließlich von einem Vorredner bemerkt worden, es wäre ein Schimpf, irgend einem von uns zuzumuten, daß er den Muth nicht habe, seine Meinung offen in der Kammer auszusprechen. Ich gebe zu, daß diejenigen, welche den Commissionsantrag vertheidigen, den Muth mancher Herren Kammermitglieder in Zweifel ziehen. Ich frage aber, was bewegt die Gegner des Commissionsantrages, einen Zweifel in die Gewissenhaftigkeit der Deputaten zu fetzen, indem sie ja daran zweifeln, daß der Deputirte bei der geheimen Abstimmung nach seinem Gewissen vorgehen werde? Ich frage nun, was ist für die Kammer ein größerer Schimpf, was ist der Würde derselben mehr zuwider, jenes, wenn ich den Zweifel hege, ob einer oder der andere Deputirte in einem einzelnen Falle den Muth habe, seine Meinung auszusprechen, oder vielmehr die Behauptung, daß er zwar den Muth habe, dieß zu thun, nicht aber die Gewissenhaftigkeit? (Beifall.)


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