Ètvrtek 21. prosince 1848

b) eine Emission von 8 Millionen in Staatsscheinen zu 10, 15, 20, 30 und 40 kr. mit dem Zwangskurs, und

c) Darlehen in klingender Münze oder in Banknoten al pari. (Dieser Antrag wird zurückgezogen.) Der Abg. Neuwall hat sich das Wort zum §. 2 vorbehalten.

Abg. Neuwall. Meine Herren, der zweite Absatz des Kommissionsantragens enthält die Klausel:,, jedoch beide ohne Hypothek, " nämlich das Anlegen und die Staatsscheine. Ich, meine Herren, müßte mich gegen diese Klausel erklären. Der Kredit ist einer solchen Wesenheit und Natur, daß jede Beschränkung in der Art der Effektuierung desselben nur nachteilig auf die Effektuierung selbst einwirken kann. Meine Herren! Um dieses deutlich darzustellen, würde ich mir erlauben, Ihnen vorzustellen, daß Sie jetzt 80 Millionen bewilligt haben, nehmen Sie an, daß für diese 80 Millionen der Staat im Stande wäre, eine geeignete Hypothek zu geben, nehmen Sie an, daß mit Zuhilfenahme dieser Hypothek die Anleihe zu pari und einem Zinsfüße von 4 Percent effektuiert werden könne, während ohne Hypothek er es kaum anders bewerkstelligen könnte, als zu 60 Percent des Nennwertes und im Interessen  Füße von 5 Prozent, welche Differenz wird sich da herausstellen? Für 80 Millionen wird man unter der ersten Voraussetzung wirklich 80 Millionen erhal ten, und es werden jährlich an Interessen 3, 400. 000 fl zu zahlen sein. Im entgegengesetzten Falle würden 80 Millionen an Obligationen hinausgegeben werden müssen, dafür aber nur 48 Millionen Valuta empfangen werden, und zwar mit einem Zinsenaufwande von jährlichen vier Millionen.

Meine Herren! Dieses Exempel ist zu auffallend, zu unwiderleglich, als daß es nicht dazu dienen sollte, berücksichtigt zu werden Wenn der Staat nicht im Stande wäre, eine Hypothek zu bieten, so würde ich es mir gefallen lassen, keine zu geben: ad impossibilia nemo tenetur. Aber der Staat hat Hypotheken, und wenn er sie nicht hätte, wäre er in der Lage, sie zu nehmen. Er hat Güter des geistlichen Ritterordens; es sind sogar, worauf in den Grundrechten hingewiesen worden ist, Dispositionen über das Vermögen geistlicher Stiftungen und Korporationen vorbehalten.

Meine Herren! Das alles machen Sie unmöglich, jede Disposition zu diesem Zwecke entfällt in vorhinein, da Sie alle Hypotheken ausschließen. Es hat ferner der Herr Finanzminister gesagt, daß Ungarn jene Auslagen zahlen muß, welche es verursacht. Wenn wir nun in Ungarn im Stande sind, die Krongüter zu verpfänden, warum sollten wir nicht für uns annehmbare Bedingungen suchen können? Es sind nur zwei Einwendungen gegen Hypothekenleihen. Die eine ist, daß in jeder Staatsschuld alles Eigentum des Staates für die Effectierung haftet.

Ich gestehe, es ist in der Theorie vollkommen richtig, kann aber das Anlaß geben, daß Jemand sagt: ich will spezielle Bedingungen haben, und nur gegen solche kann ich es euch wohlfeiler geben. Ein zweiter erheblicher Einwurf wäre der, daß man sagen würde: Die bisherigen Besitzer von Staatsschuldscheinen werden dadurch in ihren Rechten verkürzt, es werden jetzt schon die herausgegebenen Obligationen heruntergedrückt, weil sie nicht so eine Hypothek haben, als sie bekommen sollten. Ich gestehe, daß dieser Grund anscheinend sehr viel Richtiges hat, aber, um wieder auf das vorige Exempel zu kommen, wann wird der Besitzer von Obligationen mehr leiten, im ersten Falle, oder dadurch, daß der Staat, wenn er jetzt wirklich 80 Millionen braucht, aber zu einem Kourse von 60 nur 48 Millionen erhält, und doch 80 Millionen Schuldscheine hinausgibt, die abgängigen 32 Millionen Valuta durch eine neue Anleihe hereinbringen muß, wo er wieder bei einem Kurs von 60 Percent 48 Millionen an Papieren im Nominalwerte hinausgeben muss? In dem Falle würde also der Staat, um 80 Millionen reel zu erhalten, 128 Millionen Papier in Zirkulation bringen müssen, und ich glaube, durch die ungeheure Vermehrung der Obligationen wurden die bisherigen Staatsgläubiger mehr betroffen werden, als sie es dadurch wurden, wenn eine Hypothek geleistet wird Ich glaube auch, daß diese Beeinträchtigung der früheren Staatsgläubiger um so unbedeutender sein würde, als sie bei einem guten Finanzstande sich leicht ausgleichen könnte. Man hat hier heute den Vorschlag gemacht, die Interessen der Staatsschuld auf einige Jahre zu suspendieren, wie wurde da erst der Verlust der Staatsgläubiger sich herausstellen? Ich halte es im Interesse des Staates, im Interesse unserer Komittenten, welche die Schuld zählen müssen, für notwendig und unerläßlich, der Finanzverwaltung freie Hand zu lassen; ich muß Sie, meine Herren, um so mehr bitten, mein Amendement anzunehmen. als das Finanzministerium ja ein verantwortliches. und daher verbunden ist, Rechenschaft über die Art, wie es den Kredit bewerkstelligt und verwendet, zu legen, und wir sind immer noch in der Lage, nach den Punkten 3 oder 4 die Bedingungen, die gesetzt werden, um ein Anlehen zu Stande zu bringen, zu prüfen, und wenn sie uns recht sind, zu genehmigen, wo nicht, sie zu verwerfen.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort zum §. 2 

Abg. Brestel. Ich muß ich auch dafür aussprechen, daß die Bedingung ohne Hypothek wegbleiben sollte, ich habe mich schon im Finanzausschüsse dafür erklärt, daß dem Finanz  Ministerium die Möglichkeit gegeben werde, die Klostergüter zu benützen; ich mache aber hier auf einen wesentlichen Unterschied aufmerksam. Wenn es sich um fundierte Anleihen handelt, so glaube ich nicht, daß in dem Falle eine Hypothekzierung von Gütern eintreten könne, um so mehr, da das unstreitig erstens eine Benachteiligung der früheren Staatsgläubiger wäre, zweitens auch meines Erachtens keinen bedeutenden Gewinn erzielen dürfte, weil ein fundiertes Anlehen mit oder ohne Hypothek zu ziemlich gleichen Bedingungen zu erhalten sein würde. Zu gleicher Zeit ist aber auch dem Finanzministerium ein zweites Mittel gestellt worden, nämlich die Ausgabe von verzinslichen Casseanweisungen mit Zwangscoups. Diese Kassescheine sind ganz anderer Art. Niemand ist gezwungen, eine Obligation zu nehmen, aber Jedermann kann gezwungen werden, eine solche verzinsliche Casse Anweisung an Zahlungsstatt anzunehmen. Es ist daher in dieser Beziehung billig, wenn man dieses speciell festsetzt, weil diese Staatsschuldverschreibung mit specieller Verpflichtung für den einzelnen Staatsbürger hinausgegeben wird. Ich beantrage daher, daß das "ohne Hypothek" aus dem betreffenden Paragraphe ausgestrichen, und es dem Finanzministerium ausdrücklich gestattet wird, bloß die Kloster und Kirchengüter zu hypotheciren. (Ruf: Schluß der Debatte)

P r äs. Nach Angabe der Herrn Schriftführer hat der Abg. Klaudi zunächst das Wort.

Abg. Klaudi. Ich muß mich gegen den Antrag des Abg. Neuwall aussprechen, und zwar aus dem Grunde, weil ich, obwohl kein Finanzmann wie der Abg. Neuwall, mir dennoch zugestehen muß, daß bei einem Staatshaushalte und dessen Verwaltung die Grundsätze eines Privathaushaltes und dessen Verwaltung durchaus nicht in Anwendung gebracht werden können, ja nicht in Anwendung gebracht werden dürfen. Ich gestehe, daß mir das Beispiel, das der Abg Neuwall gegeben hat, nicht so recht klar eingehet; ich kann mich durchaus nicht damit vereinigen, daß die Regierung, daß das Ministerium bei Contrahirtung dieses Anlehnens günstigere Bedingungen dadurch erzielen könnte, wenn es eine Hypothek, ein fundiertes Anlehen einsetzen konnte; ich kenne in einem Staate nur eine Hypothek, und das ist der Staat selbst, wir haben eine Hypothek, und das ist Österreich. Es wurde in der Debatte hingewiesen, daß der Schuldenstand in Österreich bei weitem nicht so bedenklich ist, als er auf den ersten Augenblick scheinen mag; nehmen wir auf das ungeheure Capital, auf das Gesammtcapital im Staate Rücksicht, so wird Jeder zugeben, daß Österreich als Hypothek genug ist.

Übrigens finde ich, daß, wer auf die Hypothek eines Gesammtoesterreich nicht vertrauet, daß der auch für eine Spezialhypothek kein besonderes Vertrauen hegen wird, und daher auch kein Besson des billiges Anlehen zu erzielen sein wird.

Es ist wahr, daß Österreich sehr viele geistliche Fonds und andere Güter hat, die der Staat zu seinen Zwecken wird benützen können, benützen müssen. Allein diese Güter, die der Staat da hat, die das gesammte Österreich in allen seinen Theilen besitzt, sind für jene Zwecke verwendbar, für die sie gestiftet sind, oder für die sie eben verwendet werden müssen, weil sie für diesen Zweck, für das Land verwendbar sind. Wenn das Ministerium in seinem Programme so ziemlich deutlich die Idee eines Föderativstaates ausgesprochen hat (Im Centrum: Ho l Ho!) Ich bitte, meine Herren, jeder räsonnirt aus einer Staatsschrift, aus einem Actenstücke, was er nach seinem Auslegungsvermögen daraus machen kann. Ich habe mit den gewöhnlichen Auslegungsregeln nicht deutlich genug in staatsmännischer Weise darin gelesen, daher habe ich die Schrift als Staatsschrift behandelt, und daher auch die darin enthaltenen Ausdrucke als Ausdrücke von Staatsmännern betrachtet, und in diesen Ausdrücken habe ich einige Andeutungen auf eine Föderation erblickt. Wenn also Österreich, und das wird mir gewiß Niemand in Abrede stellen, wenn Österreich stark sein soll, wenn Österreich einig, wenn Österreich mächtig sein soll, so muß es ein Föderativstaat sein. (Großer Beifall.)

Meine Herren! es wird sehr viel von Gleichberechtigung gesprochen  verzeihen Sie mir diesen Absprung in die Politik, es führt mich dahin, weil ich angefochten wurde, es gehört zur Sache, weil sich der Beweis dadurch herausstellt, daß Staats oder Fondsgüter nicht auf einmal vor der Constituirung sich zu Zwecken verwenden lassen können, ohne gerade die Völker, die Leute zu hören, denen sie zunächst gehören; bedenken Sie, meine Herren, wer die Geschichte Österreichs nicht vergisst, der wird auch bedenken Sie, daß alle Völker ihre eigenen Erinnerungen haben, und wer das nicht vergisst, der wird auch über das Vermögen der Völker in vorhinein nicht verfügen wollen, ehe Österreich constituirt ist. (Beifall.) Wenn Sie, meine Herren, von diesem Grundsatze ausgehen, so können sie nämlich aus Rücksicht für die staatliche Verbindung, aus Rücksicht der zu bewirkenden Constitution, der Organisirung des Gesamtvaterlandes einmal schon auf diese Güter nicht greifen, können Sie daher auch als Hypothek nicht verwenden. Ich erkenne aber auch darin eine Rechtsverletzung.

Die Gläubiger des Staates, die im Vertrauen auf den Credit des Staates ihr Geld dem Staate gegeben haben, die sich im Besitze von Staatsschuldverschreibungen befinden, haben dieses Geld im Vertrauen auf einen Gesamtstaat ausgegeben, im Vertrauen auf die Macht Österreichs, im Vertrauen auf den Besitz des Staates. Wollen Sie diese Gläubiger dadurch nun in ihrem bereits erworbenen Rechte beeinträchtigen, wollen Sie nun diesen Staatsangehörigen, daher unserem Staate, weil jeder Gläubiger mit seinem Vermögen für seine Schuld hastet, ohne Rücksicht auf sein bewegliches oder unbewegliches Vermögen, einen Theil von seinen erworbenen Rechten entziehen? Wenn Sie meine Herren, neue Gläubiger bevorzugen und das Vermögen des Schuldners nicht vermehren können, dann, meine Herren, bleibt nur ein Satz wahr, d. h. Sie verkürzen die alten Gläubiger. Übrigens, wenn man schon von Hypotheken des Staates und von Anleihen spricht, so glaube ich, daß dieses Staatsanleihen nicht von einer einzelnen Person wird genommen werden können, daß dieses Gesammtcapital sich nicht in der Hand einer einzelnen Person befinden wird, sondern daß es sich in den Händen mehrerer Personen befindet. (Ruf: zur Sache!) Ich bin bei der Sache, denn es handelt sich darum, zu zeigen, daß durch Hypothek nichts gewonnen würde. Wenn also der Staat ein Anlehen contrahart, so wird dieses Anlehen durch die Zertheilung in Partialobligationen in die Hände mehrerer einzelner Gläubiger übergehen. Ich würde, meine Herren, wirklich Sie fragen, wie Sie denn die Execution bewirken wollen, wenn der Staat seine Verpflichtungen zur bestimmten Zeit nicht einhält; und wenn Realhypothek besonderen Werth hat, so hat es dieselbe nur, weil man jeden Augenblick durch die Execution aus der Hypothek sich bezahlt machen kann. Meine Herren, verkennen wir nicht das Wesen einer Staatsschuld, ich bin zwar Jurist, ich wüßte mir aber in der Beziehung keinen Rath, wie ich das anfangen sollte, wenn ich als Gläubig r den Staat als solchen, oder mit einer Partialobligation die Gesamthypothek exequiren sollte. Wenn die Hypothek nicht dazu dient, sich aus derselben bezahlt machen zu können, so hat sie keinen besonderen Werth, und es werden dadurch keine besseren Bedingungen erzielt werden; wenn aber zugleich dieses Einsetzen der Hypothek ein Vorgreifen ist, dann, meine Herren, glaube ich, sollen wir uns noch mehr hüthen. Ich theile daher die Ansicht der Commission, bei dem §. 2 stehen zu bleiben. (Ruf: Schluß der Debatte.)

Präs. Ich erlaube mir zu bemerken, daß als Redner noch eingeschrieben waren die Herren: Borrosch, Wildner und Neumann. Wird der Antrag auf den Schluß der Debatte unterstützt?  Er ist unterstützt und angenommen. Die Herren mögen nun angeben, ob Sie pro oder contra sprechen. (Borrosch und Neumann sprechen für den Finanzausschuss, Wildner dagegen.) Ich ersuche die Herren, sich Ihre Generalredner zu wählen. (Heiterkeit.)

Abg. Borrosch. Ich bin gegen eine Hypothek, in einem Augenblicke, wo der Banquier, auch wenn ihm eine Hypothek geboten wird, nicht um Ein Percent weniger anrechnet. Das ist in ruhigen Zeiten der Fall, nicht aber in stürmischen. Er spielt: ein Wagespiel, und berechnet sich dafür seine hohen Zinsen. Sie haben an den Salzkammergurtsscheinen ein kleines Beispiel. Gegen die Verhypothecirung der Klosterguter bin ich ganz insbesondere. Hat die Majorität des Hauses bei der Entschädigungsfrage auf die Provinzialsounds hingewiesen, so ist es zu Folge dieser Belastung nun eine Pflicht, auch das Provinzialeigentum zu wahren. Es gibt Provinzen, wo sehr reiche Klosterguter vorhanden sind, und Provinzen, die keine solchen besitzen. Es wäre also eine große Unbilligkeit, diese verschiedenen Eigentumsansprüche zu ignorieren, abgesehen davon, daß wir noch gar nicht wissen, in welcher Weise überhaupt in dieser Beziehung wird entschieden werden. (Großer Beifall.) Abg. W i l d n e r. Meine Herren! Sie haben heute ein großartiges Vertrauen in Ihre Zukunft ausgesprochen, ein großartiges Vertrauen in das gegenwärtig bestehende Ministerium. Ich bin so frei, Sie auf die Jnconsequenz aufmerksam zu machen, welche darin liegen würde, wenn Sie diese Worte: "ohne Hypothek" im Bewilligungsbeschlüsse stehen ließen. Vertrauen Sie dem Ministerium, so  werden Sie ihm auch alle Mittel und Wege zu Gebote stellen, um auf die beste Weise zum Ziele zu kommen, ob mit oder ohne Hypothek, mag seiner Entscheidung überlassen bleiben. Ich glaube, hier Überhaupt darauf aufmerksam machen zu müssen, daß es mit der Stellung der Hypothek von Staatswegen ein anderes Bewenden haben könne, als mit der Stellung einer Hypothek von Privatwegen, weil der Staat eine Hypothek in der Urkunde bloß verschreiben kann, ohne sie eben zur Intabulation zu bringen, wodurch sich die geäußerte Besorgniß beheben würde. Ich glaube, ohne Berücksichtigung der Frage, ob Föderativstaat oder nicht, es aussprechen zu müssen, daß aus einer solchen Hypothecirung durchaus keine Besorgniß rege werden kann, daß irgend eine Provinz eine Überlastung dieser Art fühlen sollte. Wir sind gesamt hier eingestanden für das ganze Capital, mithin muß auch jede Provinz verbalnißmäßig dazu beitragen, und es wird keine besonders überbürdet werden. Daher glaube ich um so mehr auf die Weglassung dieser Worte antragen zu müssen, als ich glaube, daß gerade bei den abermaligen Verhältnissen und Bedrängnissen es leicht möglich wäre, daß einer oder der andere Geldgeber diese Bedingung stellen würde, und daher das Ministerium, wenn wir diese Worte: " ohne Hypothek" stehen lassen, bemussigt wäre, zu ungünstigeren Bedingungen abzuschließen, als dieses der Fall sein wurde, wenn wir dieses, der Frage des Föderativstaates wirklich unpräjudizirliche Gestatten der Hypothecirung beschließen wollten.

Präs. Ich werde früher die Abänderungsanträge zur Unterstützung bringen, damit dann darüber abgestimmt werden kann. Abg. Neuwall hat den Antrag gestellt, damit im §. 2 des Antrages der Commission und zwar in dem Satze:.. und eine Staatsanleihe" die dann folgenden Worte: "jedoch beide ohne Hypothek" hinweggelassen würden. Wird dieser Antrag auf Zulassung einer Hypothek unter stützt? (Geschieht.) Die Unterstützung ist nicht zu reichend. Der Abg. Brestel hat ebenfalls zum §. 2 einen Antrag gestellt, das Finanz  Ministerium zu ermächtigen, bei Ausgabe von verzinslichen Kasseanweisungen Kloster und Kirchengüter zu verhypothezieren. Wird dieser Antrag unterstützt? (Pause.) Er ist nicht unterstützt. 

Finanzminister K r a u ß. Ich bin doch verpflichtet, das hohe Haus aus die der Sache zum Grunde liegenden Verhältnisse aufmerksam zu machen. Der Staat steht in den Beziehungen zu seinen Gläubigern in einem prioratrechtlichen Verhältnisse, und nicht in einem andern als jeder Schuldner. Es ist also auf Staatsschulden alles anwendbar, was für Privatschulden gilt. Bei Staatsschulden ist es nichts Neues, daß Hypotheken gestellt werden. Der Staat erscheint als Person, wie jede andere moralische Person. In dieser Beziehung hat der Staat, so gut wie jede andere Person, unter denselben juridischen Grundsätzen behandelt zu werden, denn dieselben bestehen für Eines dieser Verhältnisse gleich, wie für das Andere Nun ist an sich nicht richtig, daß man voraussetzt, mit einer Hypothek werde Geld nicht in günstigeren Bedingungen erlangt, als ohne Hypothek. Ich kann vielmehr erklären, daß mir darüber Anträge wegen Stellung von Hypotheken, und dadurch Erleichterung des Anlehens gemacht worden sind. Bei allen diesen Anlehen kömmt es auf ein zweifaches an: auf die Zinsen und auf die Art der Einbringung. Wenn eine Hypothek gestellt wird, so steht dem Gläubiger eine ganz andere Art der Einbringung offen, als wenn keine Hypothek gestellt wird. Wir brauchen nur auf fremde Staaten zu sehen. In Preußen bestehen Domänen Pfandbriefe, welche auf die Domänen hypotheziert sind. Welch großer Unterschied zwischen hypothezierten und nicht hypothezierten Schulden besteht, davon geben uns die Pfandbriefe in Galizien den besten Beweis. Die Pfandbriefe werfen nur 4 Prozent ab, und stehen doch über pari, und warum sollen solche hypothezierte Papiere, weil sie vom Staate ausgegeben sind, nicht denselben Kredit genießen als die von Privaten? Die andere Bemerkung, die vorgebracht wurde, nämlich wegen der Provinzialfronde, scheint mir im gegenwärtigen Falle nicht entscheidend zu sein; denn angenommen, es würde eine solche Einrichtung durch die Konstitution festgestellt werden, zu Folge welcher gewisse Liegenschaften als Provinzialeigentum erklärt werden, so würde dann eine Abrechnung zwischen dem großen Ganzen und den einzelnen Provinzen ohne Schwierigkeit stattfinden. Für den gegenwärtigen Augenblick ist aber die Ausschließung jeder Hypothekzierung eine Beschränkung, welche für die Nation nachteilig sein kann. Ich will damit nicht behaupten, daß ein Anlehen mit Hypotheken nicht würde aufgenommen werden können, nur sollte die Staatsverwaltung hierin nicht beengt werden. Man hat auch schwierig gefunden, wie die Exekution zu führen sei. Nun dieß scheint mir, wie ich schon zu bemerken die Ehre hatte, durchaus keiner Schwierigkeit zu unterliegen. Die Vollführung fällt in das Privatrecht. Dabei ergibt sich gar kein Anstand, denn die Schuld wird wirklich intabuliert; es ist dieses schon öfters in Österreich selbst vorgekommen, die Nummern der Partialschuldverschreibungen werden auch in den öffentlichen Büchern eingetragen, und so gut, wenn auf einem Landgute hunderttausend Gulden intabuliert sind, die in tausend oder hundert Teilbeträge zerfallen, der Eigentümer eines jeden dieser Teilbeträge auf das Gut Exekution führen kann, eben so kann auch dieses auf Staatsgüter geschehen. Es ist also nicht unwichtig, daß diese Bedingung der Ausschließung jeder Hypothekzierung der Kredits Bewilligung nicht beigesetzt werde. Dagegen glaube ich auch vollkommen mit den Stimmen rücksichtlich der Klostergüter, daß keine ausdrückliche Ermächtigung zu deren Verständigung erteilt werde. Es würde sich also rein nur um Staatsgüter handeln. Ich muß noch auf ein Verhältniß aufmerksam machen, und das sind die Eisenbahnen. Wir können offenbar die Eisenbahnen, so großartige Bauführungen nicht aus den kurrenten Einnahmen des Staates bauen, es wird also notwendig sein, Geld aufzunehmen. Ich erachte, daß die Eisenbahnen sich ganz vorzüglich dazu eignen, um dasjenige Geld aufzunehmen, was in Eisenbahnen investiert wird, wodurch man sich derjenigen Idee nähert, die der Herr Abgeordnete Sierakowski angeregt hat, nämlich, die Eisenbahnen in Privathände zu überliefern. Ohne sie deswegen unbedingt in Privathände zu überliefern, könnte die Finanzverwaltung Mittel erhalten, um auf Eisenbahnen das Geld mit besseren Zinsen zu erlangen, als es erreichbar wäre, wenn nicht eine Spezialhypothek gestellt wird, deßwegen meine ich, wie ich schon früher zu bemerken die Ehre hatte, daß es nicht zweckmäßig und für die Nation nicht zuträglich wäre, wenn man die erwähnte Bedingung der Finanzverwaltung auferlegt. Ein allgemeiner Grund ist dagegen geltend gemacht worden, daß die älteren Staatsgläubiger dadurch benachteiligt werden. Dieser Grund wird von zwei Seiten unterstützt, nämlich einmal, daß die Staatsgläubiger schon ein Recht auf die Staatsgüter hätten. Nun gebe ich nicht zu, daß die Staatsgläubiger, welche ohne Hypothek ein Anleihen gemacht haben, eine Spezialhypothek auf irgend ein Staatsgut besitzen. Dabei tritt wieder ganz das Privatrechtsverhältnis ein, und so wenig irgend ein Privatier dadurch, daß er ohne Hypothek Schulden gemacht hat, gehindert wird, Geld mit Hypothek auszunehmen, ebenso wenig kann dieses bei dem Staate der Fall sein. Was nun die Entwertung der nicht hypothezierten Schuld betrifft, so ist dieß eine Erwägung, die allerdings von Seite des Finanzministeriums und überhaupt derjenigen, welche auf die Sache Einfluß haben, erwogen werden muß. Allein auch dießfalls sind Modalitäten denkbar, bei welchen die beiderseitigen Interessen sich vereinigen lassen; eine solche Art besteht z. B. in einer Arrosicung. Es ist gesagt worden, daß die Hypothek in den Bedingungen des Anleihens keinen Unterschied macht. Ich muß hier aber doch wieder bemerken, daß die Meisten sich bestimmt finden dürften, das Geld dem Staate gegen eine Hypothek um mäßigere Zinsen vorzustrecken, als ohne Hypothek. Im Gegentheile wird bei solchen Geschäften immer gefragt, ob das Anleihen mit oder ohne Hypothek fei. Dieses ist besonders wesentlich bei einem schwankenden Zustande, wo man die Zukunft nicht voraussehen kann. Unter solchen Umständen greift der Kapitalist lieber nach Hypotheken. Ich kann nur beifügen, daß, wenn die Bedingung der Ausschließung aller Hypotheken nicht beigerückt wird, die Finanzverwaltung den Gegenstand reiflich in Erwägung ziehen, und alles vermeiden wird, was den stehenden Gläubigern nachtheilig sein könnte.

(Verlässt die Tribune.)

Präs. Der Herr Berichterstatter hat nun das Wort. Es hängt nur von ihm ab, ob er davon Gebrauch machen will.

Abg. Szábel. Ich verzichte auf das Wort.

Abg. Jonak. Ich trage darauf an, daß der zweite Fragepunkt getrennt werde, und zwar der Art, daß der erste Satz bis zu den Worten,, und in jedem Falle ohne Hypothek", und das andere den zweiten Fragepunkt ausmacht.

Präs. Ich ersuche den Herrn Abg. Jonak, die Fragen näher zu bezeichnen.

Abg. Jonak. Der erste Fragepunkt soll sein: "Das Ministerium wird ermächtigt, zur Deckung dieser 50 Millionen verzinsliche Staatsscheine mit oder ohne Zwangscoups auszugeben, und eine Staatsanleihe aufzunehmen, jedoch beide ohne Hypothek. "

Abg. Bilinski. Ich glaube, daß diese Frage nicht zulässig ist, weil dieses ein Umgehen des Beschlusses wäre, den die Kammer indirect dadurch gefaßt hat. Der Antrag, wie er gestellt wurde, nämlich, daß das Wort Hypothek gestrichen werde, ist bei der Unterstützungsfrage gefallen; wird nun dieser Satz getrennt, so ist es möglich, daß dieser verworfene oder eigentlich nicht unterstützte Antrag zur Abstimmung kommt.

Abg. Brestel. Ich behalte mir vor, meinen Antrag nach der dritten Lesung zur Abstimmung zu bringen, so ist eine Fragetrennung jetzt nicht nothwendig.

Abg. Demel. Dagegen erlaube ich mir zu bemerken, daß das Recht eines jeden Abgeordneten, auf Theilung der Frage zu dringen, ein heiliges Recht ist, und dadurch, daß irgend ein Antrag die gehörige Unterstützung nicht erhalten hat, er gerade in seinem Rechte nicht beschränkt werden darf.

Präs. Ich werde so frei sein, die Frage, ob eine Trennung stattzufinden habe, zu stellen, weil wir dadurch früher zum Ziele gelangen. Diejenigen Herren, welche wünschen, daß die Trennung der Fragen, wie der Abg. Jonak sie angetragen hat, wirklich stattfinden solle, wollen aufstehen. (Minorität.) Ich übergehe somit zum Kommissionsantrage. Ich erlaube mir, den Commissionsantrag vorzulesen, mit Beziehung auf den §. 1: "Das Ministerium wird ermächtiget, zur Deckung dieser 80 Millionen verzinsliche Staatsscheine mit oder ohne Zwangscoups auszugeben, und eine Staatsanleihe, jedoch beide ohne Hypothek, aufzunehmen. " Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen es durch Ausstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität.  Ich bitte den dritten Paragraph vorzutragen.

Abg. Szábel. (Liest.), Wird eine Staats Anleihe aufgenommen, so hat solches im Wege der öffentlichen Ausbietung an den Bestbietenden, oder der für Jedermann bei Erfüllung der vorgezeichneten Bedingungen offenstehenden Subskription zu erfolgen. "

Präs. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen?  Da sich Niemand meldet, erlaube ich mir, ohne den Paragraph noch einmal ablesen zu lassen, die Abstimmungsfrage zu stellen. Diejenigen Herren, welche für die Annahme des dritten Paragraphes der Commission sind, wollen durch Aufstehen es kund geben (Majorität.) Der Paragraph ist angenommen.

Abg. Szábel. "Viertens. Die einfließenden Beträge sind zur Bestreitung des durch die lauernden Einnahmen nicht bedeckten unaufschiebeichen Staatsaufwandes zu verwenden. "

Präs. Ich glaube, daß alle jene Anträge, welche auf die Art der Verwendung dieses Anlehnens hindeuten, zum § 4 kommen dürften. Hierher gehört der Antrag des Abg. Wienkowski, er lautet: Nach dem Worte "Staatsaufwand" ist beizusetzen:,, und namentlich zur Wiedergutmachung des, durch die Beschießung der Städte Lemberg, Krakau, Wien und Prag an öffentlichem und Privat Vermögen angerichteten Schadens, dann zur Bezahlung eines Theiles der für aufgehobene Unterethansleistungen zugesicherten Entschädigungssumme. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist unterstützt. Ferner gehört hierher der Antrag des Abg. Trojan:,, Die einfließenden Beträge sind zur Bestreitung des durch die laufenden Einnahmen nicht bedeckten unaufschiebeichen Staatsaufwandes, und namentlich zur Beförderung der Volksbildung und Industrie durch gründliche Verbesserung des Schulwesens überhaupt, und durch Einführung der Gewerbsschulen nach Bedürfniß der Länder zu verwenden. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Die Unterstützung ist hinreichend.

Ich werde nun die Unterstützungsfrage in Betreff des Antrages des Abg. Schuselka stellen: "Von der bewilligten Summe sind sofort 5 Millionen Gülden Conv. Münze zur Entschädigung derjenigen zu ver wenden, die durch die über die Städte Prag, Lemberg und Wien verhängten Kriegsmaßregeln in Notstand gerathen sind Darüber ist dem Reichstage in kürzester Frist Bericht zu erstatten " Wird dieser Antrag unterstützt? (Hinreichend.) Der betreffende Antrag des Abg. Borrosch ist schon unterstützt worden, ebenso der Antrag des Abg. Heimerl. Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Wienkowski. Ich habe meinen Antrag eingebracht, wie noch die Reden über das Allgemeine gehalten wurden. Ich wollte auch im Allgemeinen ein paar Worte über den Antrag sprechen, nachdem aber schon vor mir die Gründe pro und contra so weitläufig erörtert wurden, so verzichte ich im Interesse der Sache daraus, über das allgemeine Princip zu sprechen, und habe mich nur aus diesen Zusatzantrag zum Absatz 4 des Antrages der Finanzkommission beschränkt, wozu ich mir das Wort vorbehielt. Da ist mir mittlerweile der Abg Schuselka zuvorgekommen. Ich freue mich sehr darüber, denn nie wäre ich im Stande, mit so beredtem Worten, wie er es gethan hat, meinem Antrag zur Annahme anzuempfehlen. Mein Antrag geht aber noch weiter, als der des Abg. Schuselka. Es ist nämlich das Unglück bekannt, welches heuer einige Städte unserer Monarchie getroffen hat. Ich will nicht eingehen, ob es verschuldet war oder nicht; ich will nicht untersuchen, ob und wen die Verantwortung dafür trifft; ich will nicht richten, um nicht gerichtet zu werden. Es möge hier derjenige richten, welcher in seiner Allwissenheit die Herzen und Nieren der Menschen prüft! Aber es ist geschehen! Ein großer, nicht leicht wieder gutzumachender Schade ist zumal in Lemberg  nicht nur am Privat, sondern auch am öffentlichen Vermögen angerichtet worden. Und da muß ich die Wahrheit sagen, hat es meine Committenten sehr unangenehm berührt, daß in dem Vortrage des Finanzministers mit keiner Silbe dieses Schadens Erwähnung geschah. Nicht ein Wort des Trostes für die betroffenen Unglücklichen kommt darin vor, mit keinem Worte wird gesagt, daß auf diesen Schaden Rücksicht genommen werden wird. Und es ist doch eine heilige Pflicht der Staatsverwaltung, diesen Schaden  und wäre es auch gegen Regress an den Schuldigen  wieder gut zu machen. Es ist, wie erwähnt, nicht nur Privatvermögen in Lemberg zu Grunde gegangen,  ich kenne selbst zwei versmögliche Leute, die über jene verhängen volle Nacht des 1. Novembers zu Bettlern wurden aber es ist auch an öffentlichem Vermögen großer Schaden angerichtet worden. Unsere Bibliothek, das einzige Geschenk Kaiser Josephs, unser Naturalien und physikalisches Cabinet, die Universität und die Technik, alles ist ein Raub der Flammen geworden. Die Stadt Lemberg allein bat über eine Million von ihrem Vermögen eingebüßt, und so ist es jetzt dahin gekommen, daß das große Land von mehr als 5 Millionen Einwohnern ohne Universität und ohne alle höheren Bildungsanstalten sich befindet. Wenn darauf nicht gleich jetzt Rücksicht genommen, wenn dem nicht gleich abgeholfen wird aus Staatsmitteln, so werden diese 5 Millionen Einwohner durch längere Zeit ohne alle höhere Bildungsanstalten bleiben. Ich trage darauf an, daß aus diesem Darlehen diese Unterstützung dem Lande gewährt werde, Ich trage darauf an, daß dieses gleich unter die Bedingungen der Anleihensbewilligung aufgenommen werde, damit es unter anderen Staatsauslagen doch vorzüglich am ersten Platze berücksichtigt werde. Mein zweites Amendement wegen eines Vorschusses auf das Entschädigungskapital für aufgehobene Unterthans Leistungen begründe ich damit: Es ist hier schon von mehreren Seiten in Aussicht gestellt worden, daß das Land in Wohlstand erblühen werde durch die Aufhebung der Grundlasten. Ich theile diese Ansicht, allein bevor das geschieht, kommt wirklich eine kritische Zeit. Bedenken Sie, meine Herren, in einem so armen Lande, wie Galizien, ist der Ackerbau, die Landwirtschaft die einzige Quelle des Nationalreichtums. Es gibt da keine Fabriken, keine Industrie, keinen so blühenden Handel, die einzige Fabrik ist der Ackerbau. Unsere Voreltern haben vielleicht weniger mit Bewußtsein, aber mit richtigem Tact und Instinkt diese einzige Fabrik ausgestattet mit der nöthigen Arbeitskraft, welche in der Robot lag, dann mit dem nöthigen Betriebskapitale, welches aus der Profination stoß. Werden nun auf einmal diese zwei wichtigen Betriebskräfte, diese zwei wesentlichen Räder an der Maschine genommen, so muß die Maschine in Stockung gerathen. Wer heuer im Lande war, und gesehen hat, daß die Hälfte von den Grundstücken unangebaut liegt, den wird mein Antrag nicht wundern, denn dieses Alles geschah aus Mangel an Betriebskapital. Ich kann Sie versichern, meine Herren, auf nicht großen Gütern sind 40 fl. und mehr für Arbeiter an einem Tage gezahlt worden. Kapitale sind bei uns nicht vorhanden, und zu dem müssen Sie bedenken, daß die Getreidepreise sich noch nicht reguliert haben, die Getreidepreise sind jetzt niedriger als sie waren, wie die Robot noch nicht aufgehoben war, daher nichts kostete; wenn nicht dem Ackerbau im Lande unter die Arme gegriffen wird, so entsteht daraus ein bedeutender Ausfall in dem National  einkommen, und es wird vielleicht dahin kommen, daß man die Steuern wird nicht erschwingen können.

Abg. S c h u se l k a. Ich theile ganz die Ansicht, die der Herr Vorredner ausgesprochen hat, allein wenn wir auf allerdings sehr traurige Zustände im Allgemeinen kommen, so würde die ganze Creditsbewilligung, die hier ausgesprochen ist, vielleicht zureichen, um alle diese Übelstände zu heben. Da wir aber diesen Credit bewilliget haben, um vom hohen politischen Standpunkte aus das Notwendige


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