Pondìlí 8. ledna 1849

eines seiner Mitglieder neue Grundrechte entwerfen, um sie uns als NeujahrsAngebinde zu übergeben.

Meine Herren, das sind bequeme Grundrechte, so bequem, daß der Despotismus sechsspännig in denselben fahren und umkehren könnie, ohne an irgend einen Paragraph desselben anzustoßen. (Beifall. ) Grundrechte, mit denen Metternich und Sedlnitzky als verantwortliche Minister, ohne ihre Principien aufzugeben, ganz unangefochten regieren könnten. (Beifall. ) Meine Herren, einige Wühler behaupteten, man wolle mit diesem Entwurfe der hohen Kammer auf den Zahn fühlen, und sehen, wie gefügig sie fei; ich aber fand darin einen Beweis der practischen Weisheit des Ministeriums, das erhaben über alle theoretischen Deductionen, sehr bald einsah, daß diese Grundrechte, wie sie die Vertreter des Volkes gegeben, dem Volke gar nicht zugänglich seien. Um sie so recht ins Volk zu bringen, versuchte dasselbe nun durch eines seiner verehrten Mitglieder, die Grundrechte des österreichischen Volkes in eine politische Fabel zu verwandeln, und, meine Herren, diese politische Fabel ist meisterhaft gelungen. Inzwischen, meine Herren, bekamen wir die Erklärung des Ministeriums vom 4. Jänner. Diese Erklärung, meine Herren, kommt mir vor wie ein aristokratisch  paraquetirter ministerieller Salon, die Minister stehen in demselben, in der Antichambre die Vertreter des Volkes, und durch die halb offene Flügelthür des Saales bedeuten sie den Vertretern des Volkes tagtäglich, so oft sie an die Berathung eines neuen Paragraphes gehen, sich in der Antichambre zu sammeln, um die Parole des Tages zu empfangen.

Vice Präs. Ich ersuche, von der Sache nicht abzuweichen. Es handelt sich um die Dringlichkeit des Antrages.

Abg. Fischhof. Ich bitte, die Dringlichkeit ist schon anerkannt worden, es handelt sich um das Votum selbst.

VicePräs. Gegenwärtig handelt es sich nur um die Dringlichkeit. (Nein !)

Abg. Fischhof. Ich glaube, ich habe auch das Recht, in das Meritum der Sache einzugehen. Ja, meine Herren, man hat früher durch Probelasten die Tragkraft der Geduld der Kammer versucht, und als man sie stark genug glaubte, belastete man sie mit dieser centnerschweren Erklärung. Aber, meine Herren, da brach unsere Geduld. Das Ministerium behauptet in dieser Erklärung, daß die Kammer solidarisch verantwortlich für den Mord Latouis sei, weil unter dem Banner der Theorie der Volksvertretung den VollzugsOrganen offener Widerstand entgegengesetzt, die Begriffe der Menge verwirrt, die Straßen zum Schauplatze wilder Ausschweifungen gemacht, und das Blut des edlen Grafen Latour vergossen wurde.

Meine Herren! Ich erlaube mir, das Ministerium an das constitutionell monarchische Belgien zu erinnern, wo das Princip der Volkssouverainität an der Spitze der Constitution steht, und welches inmitten der politischen Stürme dieses Jahres, obschon in nächster Nähe des revolutionären Herdes, zur Zeit, als die Throne Europa's wankten, am ruhigsten, glücklichsten war, und am wenigsten von den Bewegungen der Zeit berührt wurde. Die Minister, meine Herren, erklären, daß ein Verbrechen unter dem Banner der Theorie der Volkssouverainität stattgefunden habe; ich erlaube mir dagegen, die Minister daran zu erinnern, daß zahllose Verbrechen unter dem Banner der Legitimitätstheorie begangen worden sind. (Bravo !) Unter dem Banner dieser Theorie sind die Völker wie Heerden verkauft und vertauscht worden, unter dem Banner dieser Theorie sind Millionen österreichischen Geldes nach Spanien, nach der Schweiz gewandert, während die schlesischen Gebirgsbewohner am HungerTyphus starben. (Bravo !) Unter dem Banner dieser Theorie wurden die Völker mit Pulver und Blei beglückt, und doch schreckt das Ministerium nicht zurück, dieses Banner vor uns zu entfalten ! Die Reaction, meine Herren, macht es mit dem Morde Latours, wie die Frauen mit dem Moschus. Wie diese mit einem Stäubchen desselben die ganze Wäsche, so parfümirt die Reaction mit dieser einzigen Missethat des Volkes alle ihre Handlungen. Meine Herren! aber so unrichtig in ihren Motiven und in ihrer Ausführung diese Erklärung ist, eines hat sie doch bewirkt, sie hat uns Einheit geprediget. Meine Herren! Der Raum, welcher die Bänke der Linken von denen der Rechten schied, schien lange Zeit eine unübersteigliche Kluft zu sein. Aber, meine Herren, in diesen Tagen der Gefahr sahen wir, daß diese Spanne Raumes nicht verhindert, daß das Wort der Verständigung hinüber und herüber dränge, in diesem Augenblicke waren wir nicht Czechen, waren wir nicht Deutsche, waren wir nicht Polen, nicht Italiener, sondern die Vertreter der österreichischen Völker, welche nicht dulden, daß man mit anmaßender Hand, und sei diese Hand auch eine ministerielle, unsere Unabhängigkeit antastet. (Beifall. ) Lange, nur allzulange haben wir uns um die goldene Schale der Freiheit, um die Nationalität gezankt, aber indem wir uns um die Schale stritten, ging uns der Kern  die Freiheit verloren; aber ich hoffe, daß belehrt durch alle die Kunstgriffe, welche eine perfide Politik benützt, um Nationalitäten von einander zu trennen, sie gegen einander zum Kampfe zu führen, und dadurch ihre Freiheit zu verachten, wir unsere Vorurtheile vergessen, uns von nun an brüderlich die Hände zum Schutze der Freiheit reichen werden. Das Ministerium mag die Kammer auflösen, aber so lange wir auf unseren Plätzen sitzen, werden wir es nicht dulden, daß unsere Unabhängigkeit, daß unsere Ehre gekränkt werde, die eins ist mit der Unabhängigkeit, mit der Ehre der Völker Oesterreichs, die uns hieher gesendet. (Tritt unter Beifall ab. Ruf: Schluß der Debatte. )

Vice Präs. Der frühere Redner hat den Antrag auf Tagesordnung gestellt; nach der Geschäftsordnung ist dieser Antrag sogleich und ohne Debatte zur Abstimmung zu bringen. Ich muß daher die Frage stellen, ob dieser Antrag unterstutzt wird. Wird dieser Antrag unterstützt? (Hinreichend unterstützt. ) Ich schreite zur Abstimmung. Diejenigen Herren, welche den Antrag auf Űbergang zur Tagesordnung wünschen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Minorität. ) Meine Herren, der Schluß der Debatte ist beantragt. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unruhe. Ruf: Er ist zurückgezogen worden)

Abg. Strobach. Ich habe ihn neuerdings gestellt.

VicePräs. Somit muß ich die Frage der Unterstützung stellen. Wird dieser Antrag unterstutzt ? (Er ist unterstützt.) Diejenigen Herren, welche den Schluß der Debatte wünschen, wollen dieß durch Aufstehen zu erkennen geben. (Geschieht ) Es ist die Majorität.

Abg. Trojan. Ich beantrage dann die Abstimmung durch Kugelung. (Bewegung. )

Abg. Königshofer. Ich bitte, meinen Antrag wegen motivierter Tagesordnung, den ich auf den Tisch des Hauses gelegt habe, vorzulesen. (Bewegung. )

Abg. Klaudi. Die Geschäftsordnung kennt keine motivierte Tagesordnung

Abg. Brestel. Der Antrag ist rechtzeitig eingebracht worden, muß daher vorgebracht werden, und eine motivierte Tagesordnung hat die Kammer schon abgegeben. Ich bin daher dafür, daß der Antrag zur Abstimmung gelange, obwohl ich gegen die motivierte Tagesordnung bin, allein, wie gesagt, der Antrag ist rechtzeitig eingebracht worden, und muß zur Abstimmung gelangen.

Vice Präs. Er ist dem Herrn Sekretär übergeben worden, und ich glaube, daß er vorgelesen wird.

Schriftf. Streit. (Liest. ) "In Anbetracht dessen, daß die vorgelesene Urkunde der ministeriellen Erklärung vom 4. Jänner eine Absicht zumutet, welche nur bei vorhandener Charakterschwäche auf Seite der Abgeordneten verwirklicht werden könnte (Zischen); in Erwägung, daß der Reichstag sich in feiner Gesammteit sowohl, als in seinen Gliedern, durch die ministerielle Erklärung weder unter einem vorausbestimmenden Einsflusse stehend, noch in seiner Beratung und Abstimmung befangen fühlt, in Berücksichtigung, daß die ministerielle Erklärung nach der bisher vom Ministerium beobachteten und in dessen Programm enthaltenen Zusicherung, bei Anerkennung der Würde des Reichstages und der Obliegenheit der Räte der Krone, in Wahrheit nur als eine offene, demselben zustehende Darlegung seiner Ansichten ohne sonstiger Nebenabsicht aufzunehmen sei;  endlich in Anbetracht dessen, daß diese Urkunde keinen Antrag, sondern in der Wesenheit einen Protest gegen die ministerielle Erklärung enthalte, welcher in der Sitzung vom 4. Jänner nicht zur Anmeldung kam, daher nach der Geschäftsordnung nicht mehr eingebracht werden darf: so beschließt das hohe Haus, über den vorliegenden, in Form eines Antrages eingebrachten Protest zur Tagesordnung überzugehen.

Vice  Präs. Wird dieser Antrag wegen Űbergang zur Tagesordnung unterstützt ? (Er wird hinreichend unterstützt. )

Abg. Brestel. Nach der Geschäftsordnung ware nun ein Redner für, und einer gegen den Antrag zu wählen.

V i c e  P r ä s. Das wird später geschehen.

Abg. Pinkas. Ich behalte mir als Antragsteller das letzte Wort vor.

V i c e  P r ä s. Diejenigen Herren, welche für die motivierte Tagesordnung stimmen, wollen aufstehen. (Minorität. ) Ich bringe nun den Antrag auf Kugelung zur Abstimmung. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt) Der Schluß der Debatte ist durch die Majorität festgestellt worden.

Für den Antrag, sowie gegen denselben sind mehrere Redner eingeschrieben. Dafür: die Abg. Schüselka, Klaudi, Löhner, Brestel, Szábel, Borrosch; dagegen: Gredler, Wildner, Neumann. Ich werde die Herren ersuchen, einen GeneralRedner zu wählen. (Pause. )

Meine Herren, haben Sie den GeneralSprecher schon gewahlt ? Wer ist gewählt worden, um dagegen zu sprechen? (Ruf: Abg. Gredler. )

Abg. Gredler (besteigt die Tribune. ) Mit eben der Beklommenheit, mit der der Antragsteller die Tribune bestieg, habe ich dieselbe betreten, um so mehr beklommen betreten, als sich wie ein Rätsel vor uns aus einmal eine Koalition auftat, die nach den bisherigen Vorgängen zu schließen, offenbar zu den Unnatürlichkeiten gehört. (Gelächter. ) Ob sie dahin gehöre oder nicht, haben Sie sich im Verlaufe des Vortrags desjenigen Redners selbst überzeugen können, der von der Linken Ansichten derselben zur Verteidigung zu bringen, wenigstens die Absicht zu haben schien. Wie lautet der Antrag, welchen der Abg. Pinkas auf den Tisch des Hauses niederlegte? wie einfach, wie bescheiden hingestellt, lediglich wie ein Zweifel, daß die Freiheit der Debatte durch die Erklärung des Ministeriums für die Zukunft gehemmt sein konnte Nichts weiter als dieser Punkt also lag als Gegenstand der Debatte vor. Welches angebliche Sündenregister wurde uns aber aufgerollt, von Seite der Linken. Ist es wahr, daß wirklich die Koalition in Bezug auf den gestellten Antrag bestehe ? (Tumult. Ruf: zur Sache. Das sind Persönlichkeiten ) Ist das die Freiheit der Rede ? Es scheint, die Freiheit wird von einer anderen Seite gehemmt.

Wir haben Sie nicht beschränkt, wir ließen fortsprechen, wir mußten fortsprechen lassen, mußten von der Geißel, von Schild und Schwert  und Gott weiß, welchen Firlefanz man auf´s Tapet brachte,  wir mußten Dinge anhören, welche als Ausflüsse einer selbst von unserer Partei längst verdammten Journalistik uns nichts angehen, und welche Ausflüsse auf's Tapet gebracht wurden, um Alles dem Ministerium in den Kram zu stecken, obwohl es gewiß nicht in den Inhalt des von dieser Seite vorgebrachten Mißtrauensvotums gehört. (Ruf: kein Mißtrauensvotum) Meine Herren, streiten wir nicht um Namen, wenn die Sache offenbar dieselbe ist; wenn Sündenregister dieser Art vom März an bis zur jetzigen Stunde von dieser Seite aufgetischt würden, und alles dieses, insofern es nicht zugleich bei der Volksregierung geschehen ist, viel leicht nicht gerade unmittelbar im Oktober, wenn, sage ich, das alles in die Schuhe des Ministeriums geschoben wird, das soll dann kein Mißtrauensvotum sein? Ich bin überzeugt, meine Herren, (zur Rechten) Sie wollten nicht weiter gehen als Ihr Antrag lautet, Sie haben als Ehrenmänner gehandelt, und haben geglaubt, Ihre Ehre sei verletzt; als dürste dieß wohl eine Klippe sein, an der Sie in der Folge scheitern könnten. Ich habe nichts gegen diesen Antrag, aber in dieser Form der Unterstützung, wie Sie ihnen von der Linken zu Teil wurde, da, meine Herren, erwarte ich allerdings, daß Sie sich von dergleichen Vorwürfen selbst lossagen. Ich gehe nun noch näher zur Sache, meine Herren, ich erinnere in dieser Angelegenheit an einen in der hohen Kammer schon vorgekommenen ähnlichen Vorfall. Es war Ende August oder Anfangs September, als die Debatte über die Entschädigung der abzulösenden Untertänigkeitslasten in Verhandlung und bereits zum Spruche reif war; bei dieser Gelegenheit trat, das letzte Wort ergreifend, das Ministerium auf, und sprach zu Gunsten der Entschädigung im Prinzipe. Welch ein Schrei des Unwillens wurde von derselben Linken damals laut, daß das Ministerium erst zuletzt gesprochen hat, daß es erst am Schlüsse vor der Abstimmung um die Meinungen, die Stimmen zu influenzieren, wie man es nannte, gesprochen habe ? Dort prätendierte man, daß das Ministerium vorhinein, viel früher, oder am Anfange seine Meinung in dieser Frage ausgesprochen haben sollte, damit man sich zu benehmen gewußt hätte, wie denn das Ministerium selbst diese Frage anschaut. Diesesmal hat das Ministerium den umgekehrten Weg eingeschlagen, und hat nicht über die Sache selbst gesprochen oder einen Antrag gestellt, sondern, was hat es getan? Das Ministerium hat einfach, offen, wie es Männern von Ehre gebührt, seine Ansicht ausgesprochen, welche dasselbe in Bezug auf den im §. 1 aufgestellten Grundsatz hat. (Der Redner setzt etwas aus) 

(Eine Stimme von der Linken. Wünschen Sie ein Glas Wasser?)

Abg. G r ed le r. (Etwas leiser. ) Wenn es Ihrerseits Ironie ist, nehme ich es meinerseits im Ernste an, und bitte um ein Glas.  Man steht ja, von welcher Seite die Redefreiheit unterbrochen wird. Das Ministerium hat sich lediglich von seinem Standpunkte, gerade, offen und männlich über seine Ansicht, welche es von dem im §. 1 aufgestellt ten Prinzipe hat, ausgesprochen. Ein Satz, welcher als theoretischer Satz, wie der Antragsteller selbst sagt, gar nicht hieher gehört, der nicht warm und nicht kalt macht, wie er sich ausgedrückt, und eigentlich gar nicht ausgesprochen zu werden braucht, ein Satz übrigens, der, seit die Grundrechte im Entwurfe bekannt sind, von der öffentlichen Meinung sowohl, als von den Organen der Presse durchaus bekämpft und widerlegt worden ist, ist der Inhalt der ausgesprochenen Ansicht. Und was will man nun aus dieser offen dargelegten Ansicht, die keinen Antrag stellte, die auch durchaus Niemanden präjudizierte, was folgert man daraus? Man folgert daraus eine Quelle des Mißtrauens, eine Quelle der Einschüchterung der Meinungsäußerung, ja man spricht von Terrorismus der Ansichten, die jedes Kämmermitglied auszusprechen Fug und Recht hätte, man spricht von der Beschränkung der Freiheit des Gedankens und der Rede, der Knechtung der Tribune in Bezug auf die Meinungsäußerung, und weiß Gott, was man als Beschränkung der Redefreiheitt als Druck, als Hemmung des Gedankens, und wie Sie es immer nennen wollen, zu Tage gebrach, hat. Ich bin überzeugt, meine Herren, daß Sie an eine Beschränkung der Redefreiheit, an eine Einschüchterung, an einen Terrorismus durch diese Erklärung der Minister schwerlich in Ihrem Inneren, gestehen Sie sich's nur, glauben; der heutige Tag wenigstens hat das Gegenteil bewiesen, von einer Einschüchterung weder von Seiten der Rechten noch Linken ist uns im Zentrum etwas ersichtlich geworden. (Bravo. ) Seit wir beisammen sind in dieser Kammer, habe ich solche Expektorationen wie heute noch nicht vernommen. (Bravo. )  Die Hauptsache liegt aber angeblich in dem sogenannten Ehrenpunkte! Die Herren glauben, man könnte Seitens der Völker, die sie gesendet haben, Seitens ihrer Kommittenten ihnen zumuten, daß sie bei ihrer künftigen Meinungsäußerung und Abstimmung über diese Frage nicht frei, daß sie denn doch influenziert gewesen seien. Wenn ich die Herren von der Linken betrachte, so sehen sie mir nicht darnach aus, als ob sie Männer wären, die sich so leicht hier einschüchtern ließen. Sie haben sich gerühmt, und haben auch faktisch es bewiesen, daß sie unter den Zuckungen der Anarchie im Oktober, unter dem Donner der Geschütze ihren Sitz in der Kämmer nicht verließen (Ruf: Gewiß nicht!), und daß sie es sich zur Ehre rechnen und behaupten, daß sie damals durchaus nicht terrorisirt und in ihren Aeußerungen eingeschüchtert gewesen feien (Beifall)  solche Männer, sage ich, die durch derlei äußere Einflüsse nicht schüchtern geworden sind, sind nicht plötzlich so lammschüchtern und taubenfeige, daß sie über eine bloße Meinung zittern, und ihre Gedankenfreiheit verkümmern lassen könnten. (Großer Applaus. )

Sie aber, meine Herren von der Rechten, Sie können es unmöglich glauben, daß man von Ihnen bei dem anerkannten Charakter, den Sie in Ihrer Provinz als ehrenwerthe Männer einnehmen, deren Schritte im October von ihrem Lande gebilliget waren,  ja, man kann von Ihnen unmöglich voraussetzen, daß Ihre Committenten eine solche Zumuthung Ihnen zu machen im Stande seien. Sie stehen über dieser Verdächtigung, Sie sind erhaben über derlei Zumuthungen ! Sie können also unmöglich ernst einen Gedanken hegen, als ob man Ihnen von außenher zumuthen sollte, Sie werden die Freiheit der Rede durch eine bloße Erklärung aufgeben ! Sie werden vielmehr das Gegentheil offen beweisen, indem Sie so zu sprechen fortfahren, wie Sie es heute gethan haben. (Großer Beifall rechts und im Centrum. )

Abg. Schuselka. Es fällt mir schwer, bei einem so hochwichtigen Gegenstände, wo man wirklich und einzig den Gegenstand im Auge behalten sollte, dieser Pflicht in etwas untreu zu werden, und auf die eigentlich nicht zur Sache gehörigen Anspielungen und Aeußerungen meines Vorredners kurz eingehen zu müssen. Er hat es vor diesem Hause ausgesprochen, es sei in dieser Frage eine Coalition zu Stande gekommen, die zu den Unnatürlichkeiten gehört, ich werde kurz darauf mit einem Gleichnisse erwiedern Diese nach der Meinung des Herrn Vorredners unnatürliche Coalition besteht lediglich darin, daß die hohe Kammer, daß der constituirende Reichstag von Oesterreich in dieser Frage mit beiden Händen, mit der rechten und linken nach der Freiheit und nach der Ehre greift. (Anhaltender stürmischer Beifall ) Uebrigens muß ich als Mitglied der Linken, derselben Linken, welche jetzt die Zielscheibe solcher maßlosen Beschimpfungen, Verdächtigungen und Bedrohungen ist, als Mitglied dieser Linken muß ich es dennoch aussprechen, daß die Linke in ihrem Clubb, und in ihrer Mitte die Redefreiheit nicht derart beschränkt hätte, daß sie einem ihrer Redner gewissermaßen eine Vorschrift ertbeile, nach welcher er bei seiner Rede sich halten müsse, und daß eben deßwegen auch die einzelnen Aeußerungen und die Abschweifungen einzelner Redner nicht als Ausdruck der Partei zu gelten haben. (Beifall. ) In dieser Beziehung muß ich für meinen Theil, und gewiß im Namen vieler Mitglieder der Linken erklären, daß wir den Antrag, welchen der sehr ehrenwerthe Abg. Pinkas gestellt hat, unterschrieben haben, nicht in der Absicht, dem Ministerium ein Mißtrauensvotum zu geben, das heißt, auszusprechen, daß wir in die Gesammtpolitik und Richtung dieses Ministeriums in vorhinein Mißtrauen setzen, sondern lediglich deßhalb, weil die Erklärung, die es abgegeben hat, in dreifacher Weise es der Kammer zur Pflicht macht, darauf zu erwiedern; und wir haben in der eben vorgelesenen und debattirten, von den Gegnern selbst als sehr mäßig und loyal gehaltenen Weise diese Erwiederung gegeben. Die dreifache Hinsicht, die es uns zur Pflicht macht, zu erwidern auf diese ministerielle Erklärung, theilt sich so: Es ist die Ehre des Hauses angegriffen, es ist dem Hause der Rechtsboden erschüttert, und es ist die Kammer im Ganzen sowohl, als namentlich auch der ConstitutionsAusschuß, der mit dem wichtigsten Geschäfte des Hauses beauftragte Constitutions  Ausschuß mit einer schweren Verdächtigung vor der Oeffentlichkeit, vor den Völkern hingestellt. Diese drei Punkte in's Auge zu fassen, und den Völkern gegenüber der ministeriellen Erklärung zu antworten, ist Pflicht gewesen. Wir haben nicht geantwortet, von der Voraussetzung ausgehend, als ob wir wirklich durch diese ministerielle Erklärung eingeschüchtert worden wären. Ich stimme dem Herrn Vorredner vollkommen bei, baß sich keiner von uns durch diese Erklärung hätte einschüchtern lassen; wir haben diese Erklärung nicht gegeben, als wollten wir dem Ministerium das Recht bestreiten, auch am Anfang einer Debatte seine Meinung zu sagen; die Minister können am Anfange, in der Mitte und am Ende das Wort ergreifen,  wir von der Linken oder Rechten werden den Ministern dieses Recht nie streitig machen (Bravo. ) Die Art und Weise, wie die Erklärung gegeben worden ist, nicht bloß als Meinungs Aeußerung des Ministeriums, sondern offenbar als Bedrohung der Kammer (Beifall), die Art und Weise wie die Grundlage, die kaiserlich  sanctionirte Grundlage, wenn wir überhaupt noch mit Würde stehen wollen, erschüttert worden ist,  der Gipfelpunkt derselben ist, daß durch diese Erklärung so weit gegangen wurde, daß man eventuell, wenn dieser Paragraph auch nur stillschweigend angenommen worden wäre, man darin eine Verletzung des monarchischen Principes, die moralische Mitschuld an den Verbrechen gesunden hätte, die im Jahre 1848 geschehen sind.

Wenn die Minister das Wort ergreifen, um ihre Ansichten auszusprechen, wenn sie, mehrere derselben und namentlich der Minister des Innern, der diese Erklärung verlesen hat, Mitglieder des Hauses sind, das Recht haben, Anträge zu stellen, um die Ansicht der Regierung dadurch hier zu vertreten, und möglich durchzusetzen, wenn sie selbst von ihrem hohen politischen Standpunkte aus, den sie vielleicht einnehmen, Belehrungen in der Kammer aussprechen, so wird die Kammer dieses nie beeinträchtigen, im Gegentheile mit Dank aufnehmen, und das hat das Haus auch gethan. Wenn aber, bevor die Debatte über diesen hochwichtigsten Gegenstand, über das Princip beginnt, ein Minister austritt, und eine Vorlesung hält, welche ausspricht: wenn Ihr dieses stillschweigend oder ausdrücklich anerkennt, dann werden wir Euch mit aller Macht entgegen treten, wir werden es als einen Eingriff in die Rechte der Krone, in die Rechte des Monarchen erklären u. s. f.; so hieße dieß unsern constituirenden Reichstag lediglich zu einem Collegium von Schülern machen, die unter der Anleitung der Minister, die nun die Rolle der Professoren übernehmen, ein politisches Pensum auszuarbeiten hätten. (Beifall. ) Und dagegen mußte protestirt werden. Es ist aber ferner im höheren Gesichtspunkte der Rechtsboden, auf dem wir stehen, erschüttert worden. Es ist die Erklärung der Minister im directen, offenen und klaren Widerspruche mit den wiederholten Manifesten des Kaisers FerdinandI., durch dessen Berufung und Sanction der Reichstag als constituirender versammelt wurde. In dein Manifeste vom 3. Juni, aus Innsbruck datirt, sagt Se. Majestät Ferdinand I., nachdem er sich tadelnd über die Tatsachen im. Mai ausgesprochen: die Sache selbst ist er bereit festzuhalten ,, die Sache selbst, den constituirenden Reichstag, weil er Mir die Bürgschaft gewährt, daß die Verfassung, welche Meinem Reichstag geistige und materielle Macht leihen soll, in ihren Grundlagen und Einzelnheiten ein Werk des gesetzlich ausgeprägten Gesammtwillens sein wird, mit welchem Hand in Hand zu gehen Ich fest entschlossen bin. " Das sind die Worte Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand I. In dem Manifeste heißt es ferner: "Dabei war es nie Meine Absicht, der überwiegenden Meinung Meiner Völker Schranken setzen zu wollen " Wenn nun die jetzigen Minister bei dieser Erklärung, die sie abgegeben haben, festhalten, so müssen sie auch consequent den vom Throne gestiegenen Kaiser Ferdinand I. als einen solchen bezeichnen und darstellen, der sich anmaßt, die Rechte der Krone und des monarchischen Principes anzutasten, denn er hat das ausgesprochen, daß durch diese Berufung, der Reichstag ein constituirender geworden sei, und er soll es auch bleiben, so lange es an ihm liegt.

Es geht aber die ministerielle Erklärung noch weiter; sie beschuldigt den Reichstag eventuell eines Verbrechens, nämlich des Verbrechens des Hochverrathes (Oho!), nämlich der Antastung des monarchischen Principes. Wer die Rechte antastet, in einem constitutionellen Staate, der übt Hochverrath an dem monarchischen Principe. Nun frage ich das Ministerium, wozu es diese Verdächtigung einer hohen Kammer gegenüber ausgesprochen hat, die durch ihr ganzes Wirken bewiesen hat, daß sie von der treuesten und festesten Anhänglichkeit an das monarchische Princip durchdrungen ist. Die hohe Kammer hat selbst in den Octobertagen das Festhalten an diesem Principe als ihre heiligste Pflicht anerkannt, und mögen sie die Acten jener Octobertage lesen, sie werden nicht ein Wort finden, wodurch die Ehrfurcht vor dem constitutionellen Throne erschüttert worden wäre.

Es war damals keine leichte Aufgabe, es waren Zeitmomente eingetreten, wo das Gefühl mächtig in einem aufgeregt würde, und wo es vielleicht nicht ein allzugroßes Verbrechen geworden wäre, von diesen Gefühlen sich hinreißen zu lassen. Es sind Zeiten eingetreten, wo einzelne Mitglieder, und ich kann es den vielseitigen Verdächtigungen gegenüber aussprechen, daß ich als Berichterstatter des ReichstagsAusschusses Drohbriefe bekommen, die verlangten, daß von uns Schritte gethan werden, die gegen das monarchische Princip gerichtet wären. Und es würden Drohbriefe abgegeben, ich kann sie auf den Tisch des Hauses niederlegen, wo uns sogar gedroht wurde, daß uns, wenn wir diese Schritte nicht thun, dasselbe Schicksal bevorstehe, welches den Grafen Latour traf: und dennoch hat die Kammer nie und nimmermehr das conftitutionelle Princip aufgegeben, selbst in den Tagen der schwersten Versuchung nicht. (Beifall. Wie kann man nun einer solchen Kammer den Verdacht aussprechen, sie werde je dahin kommen, in ihrer Constitutions Urkunde, vielleicht das constitutionellmonarchische Princip aufzugeben, oder zu verletzen. Bravo) Es ist schon von meinem Vorredner der weitere Grund der Verdächtigung zurückgewiesen worden, nämlich der, daß durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Anerkennung dieses ersten Paraäräphes ein Princip anerkannt würde, unter dessen Banner Verbrechen verübt, der Kriegsminister Latour verbrecherisch gemordet worden ist. Ich muß gestehen, daß dieser Satz in eine ministerielle Erklärung aufgenommen, in einem Augenblicke, wo wir mit freudiger Erregung daran gehen wollten, endlich das Werk der Constitution zu beginnen, in einem solchen Augenblicke einen solchen Verdächtigungsgrund, eine solche Anschuldigung in die Kammer zu werfen, und dadurch in Frage zu stellen, ob das, was Se. Majestät unser jetzt regierender Kaiser von uns sehnlich erwartet, je zu Stande kommen würde; eine solche Stelle von einem constitutionellen Ministerium ausgesprochen, und dadurch gewissermaßen die fürchterlichen, blutdürstigen Beschuldigungen, welche die Presse nicht nur gegen eine Fraction des Reichstages, sondern gegen den ganzen Reichstag ausspricht, ein solches Geschreibsel durch eine ministerielle Erklärung zu bestätigen  fürwahr, ich finde keinen Ausdrück, ein solches ministerielles Betragen zu bezeichnen. (Bravo. ) Ein Redner hat die Verfasser dieses Actenstückes, das Ministerium aufmerksam gemacht. daß unter dem Banner des monarchischen Principes die schaudervollsten Schändungen der Menschenrechte Jahrhunderte hindurch verübt wurden, und dennoch ist das monarchische Princip ein heilig zu achtendes, hoch zu haltendes, und wird es auch bleiben.

Wenn nun hier durch das Mißverständniß des Souverainitäts  Prinzipes von Seite des Volkes Ausartungen vorgekommen sind, wie kann ein Minister, der das konstitutionell  monarchische Prinzip als Hauptbanner aufpflanzen muß, dieser einzelnen Fälle wegen der ganzen Staatsrechts  Wissenschaft und der Entwicklung unseres Jahrhundertes gegenüber die Volks souverainität der Art beschimpfen, und sagen, daß unter diesem Banner Meuchelmorde verübt werden ? ! (Großer anhaltender Beifall. ) Wer wäre im Stande, alle die Meuchelmorde, die fürchterlichsten Menschenschändungen, die fürchterlichsten Frevel aufzuzählen, welche von Nero und Caligula, welche auf dem Throne gesessen, verübt worden sind?! Ich will noch weiter gehen, ich will doch noch wenigstens auf einen ändern Umstand erinnern. Ich will daran erinnern, daß im Namen der Religion und des Christentums, durch eine falsche, leidenschaftliche, verbrecherische Auffassung dieses göttlichsten Gefühles und Gedankens der Menschheit namenlose Verbrechen verübt, Ströme von Blut vergossen worden sind,  und ich frage die Minister: dürfe man darum das Panier der Religion nicht aufpflanzen? Dieß sind die Gründe, meine Herren, und nicht ParteiRücksichten, und nicht vielleicht ein Mißtrauensvotum, welches darauf hinarbeiten würde, d a s zu vollenden, was das Ministerium durch seine Erklärung wirklich angebahnt hat: unser großes Konstitutionswerk zu stören (Beifall),  sondern diese hochwichtigen Gründe waren es, die uns bestimmten, diese Erklärung im Angesichte der Welt, und nicht bloß im Angesichte der Minister abzugeben, weil wir, fußend auf dem monarchischen Prinzipe, durch diese ministerielle Erklärung selbst unsere neueste Zusammenberufung, nämlich die Zusammenberufung nach Kremsier aufgehoben sehen, denn wir sehen. daß diese ministerielle Erklärung mit dem Ausspruche Ferdinand I., der sagte: er berufe den Reichstag nach Kremsier, damit er daselbst ungestört das Werk der Verfassung fortführen könne, im offenen Widerspruche steht, und daß durch diese MinisterialErklärung auch das letzte Wort Sr. Majestät Kaiser Ferdinand I. aufgehoben worden ist. (Stürmischer Beifall. ) 

Minister Stadion. (Liest. ) Offenheit und Entschiedenheit sind die ersten Pflichten der verantwortlichen Räte eines konstitutionellen Monarchen im Verhältnisse sowohl zu der Krone, als zu den gesetzlichen Vertretern des Volkes. Im Geiste dieses Prinzipes hat das Ministerium in der am 4. d. M. abgegebenen Erklärung feine Stellung zu den Beratungen dieses Hauses über das Verfassungswerk überhaupt, und insbesondere zu dem §. 1 der Grundrechte unumwunden ausgesprochen, und im Interesse der Krone sowohl als in jenem des Volkes, übereinstimmend mit des letzteren entschiedener Meinung, den Rechtsboden bezeichnet, auf welchem die staatlichen Verhältnisse des österreichischen Gesammtreiches begründet sind.

Indem wir dieser Pflicht nachgekommen sind, müssen wir die Unterstellung, als hätte durch unsere Erklärung der freien Meinungsäußerung beirrend in den Weg getreten werden wollen oder können, um so bestimmter von uns ablehnen, als die Grundsätze dieser Erklärung dieselben sind, welche bereits in dem ministeriellen Vortrage vom 27. November unter der vollen Bestimmung nicht bloß dieses Hauses, sondern des ganzen Landes entwickelt worden sind.

Die Darlegung loyaler Gesinnungen kann durch unsere Erklärung in keiner Weise behindert sein, vielmehr wird dieselbe das Banner sein. unter welches sich alle wahren Freunde der gesetzlichen Freiheit und der Größe unseres Vaterlandes vereinigen werden.

Vice Präs. Noch gebührt dem Antragsteller das Schlußwort; ich frage, ob er es ergreifen will?

Abg. Pinkas. Meine Herren, ich bekenne offen. daß ich und meine politischen Freunde tief bedauern, daß der Herr Abgeordnete, der unmittelbar nach mir das Wort genommen hat, die loyale Richtung meines Antrages gänzlich verkehrt hat. (Beifall. ) Meine Herren, ich, wie meine politischen Freunde erkennen die Notwendigkeit einer festen Regierung an, und wünschen nicht, daß ein Ministerium, welches in einer Zeit, wie die unserige, zwischen dem alten Gesetze, das den Kredit verloren hat, und dem neuen, das wir noch nicht gemacht haben, schwankt und deßhalb in einer unangenehmen Stellung ist, behindert werde, die Ordnung zu erhalten. Ich wünsche nicht, die Regierung dem Volke gegenüber in ihren administrativen Maßregeln zu diskreditieren. Wir wünschen und haben uns nur darüber beschwert, daß wir nicht die Gelegenheit hatten, ohne direkter MinisterialAufforderung loyal zu sein. Doch, meine Herren im Zentrum, daß Sie uns das so sehr zum Vorwurfe machen, da Sie es als Abnormität erklären, daß für einen speziellen Fall die Rechte und die Linke gleich votieren, muß ich sehr sonderbar finden. Meine Herren ! hat nicht das ganze Haus gleichmäßig votiert, im August, wo es sich darum gehandelt hat, das UntertänigkeitsVerhältniß aufzulösen? war das auch eine Koalition? (Beifall) Heute votiert die Rechte und die Linke gleichmäßig, weil beide glauben, in ihrer Ehre gekränkt zu sein, und übrigens, meine Herren, was enthält der Antrag ? Er enthält die Rüge und das Bedauern, daß selbst die loyalste Meinungsäußerung nicht mehr als eine, aus freiem Entschlusse entsprungene vor dem Publikum erscheinen kann, und diese Linke, welche von einem meiner Herren Vorredner so hart und scharf behandelt worden ist, tritt diesem Bedauern, daß sie nicht bat loyal sein können, bei. Nun, meine Herren, eine Linke, die loyal ist, eine Linke, die bedauert, nicht noch loyaler sein zu können (allgemeine Heiterkeit), ist eine ehrenwerte Linke. Űbrigens muß ich insbesondere beklagen, daß


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP