Pátek 12. ledna 1849

Kreditvereine, mit Hintansetzung der Gläubiger, der volle Werth der Octava gegen Zession derselben an die Creditanstalt, in Pfandbriefen ausgezahlt werde, womit nicht nur einem großen Theile der Bevölkerung des Landes aufgeholfen, sondern auch der Vernichtung des Ackerbaues wirksam entgegengetreten wäre.

P r ä s. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt; er wird dem Drücke übergeben, und sodann unter die Kammermitglieder verurteilt werden.

Schriftf. Streit. Die weiteren Punkte des Antrages sind nur eine Ausführung.

Abg. Dylewski. Ich weiß nicht, ob es schon jetzt an der Zeit ist, zu bemerken, daß dieser Antrag sehr passend der Entschädigung  Commission zugewiesen werden könnte.

Abg. Plaček. Es ist diese Angelegenheit auch bereits aus Anlaß des §. 9 des Patentes vom 7. September 1848 im Entschädigungsausschusse zur Sprache gekommen. Ich stelle daher den Antrag, daß dieser Antrag dem Urbarialentschädigungsausschusse zugewiesen werde.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Unterstützt.  Unruhe.) Meine Herren, es ist der Antrag verkündigt worden, daß ans Anlaß der Aufhebung der Frohnen und sonstigen Unterthansgiebigkeiten die Octava, die in einigen Ländern noch besteht, für aufgehoben erklärt werde. Dieser Antrag ist motivirt, dann unterstützt worden, und ist daher nach den Bestimmungen der Gefchäftsordnung dem Drucke zu übergeben, und sodann unter die Kammermitglieder zu vertheilen. Das weitere Verfahren wäre, daß, sobald dieser Antrag an die Tagesordnung kommt, die Kammer zu beschließen hätte, ob er an eine Commission zu weisen, oder sogleich in Vollberathung zu ziehen sei. Dieß wäre der Vorgang. Es wird jedoch vom Abg. Plačeck bemerkt, daß dieser Antrag schon bei der Berathung des Gesetzes vom 7. September 1848 in der Kammer zur Sprache kam, und daß er damals, als durch die bereits gefaßten Beschlüsse erledigt, angesehen wurde, daß dieser Antrag auch jetzt in der Entschädigungskommission zu Sprache kam, und daß daher gleich jetzt die Zuweisung an die Entschädigungscommissione rfolgen solle; so ist der Sachverhalt. Ich glaube, daß man in diesem Falle in ganz ähnlicher Art, wie heute die hohe Kammer es beim Antrag des Abg. Smolka that, vorgehen könnte. Man könnte gleich die Zuweisung an den Entschädigungsausschuß aussprechen. Falls Niemand dagegen eine Einwendung erhebt, so würde ich mir erlauben, ihn dahin zu verweisen. Schriftf. Streit (liest.)

Antrag des Abg. Ohéral.

Der hohe Reichstag beschließe die Zusammensetzung einer Commission für das Schul und Unterrichtswesen und die wissenschaftlichen Institute.

Die Aufgabe dieser Commission ist, nebst der Prüfung der provisorischen Maßregeln, welche das Ministerium des öffentlichen Unterrichtes in seiner Amtwirksamkeit getroffen, dem Reichstage Vorarbeiten und Anträge zu geben: a) über die Errichtung und Organisirung von Volksschulen, b) über die Organisirung der höheren Lehranstalten, c) über die Gründung von Bildungsanstalten für Schullehrer, d) über die Gründung von Ackerbau schulen, e) über die Bildung und zeitgemäße Umstaltung wissenschaftlicher Institute, f) über die Verbesserung des Zustandes der Volksschullehrer.

P r ä s. Es ist heute ein Ausschuß für diese Gegenstände schon beschlossen worden, ich erlaube mir, diesen Antrag diesem Ausschusse zuzuweisen. Es liegen keine weiteren Anträge vor, die zur Ankündigung der Kammer gelangen sollten. Ich erlaube mir, zum zweiten Gegenstande der heutigen Tagesordnung zu übergehen, es ist die Berichterstattung über Wahlacte. Hat die 1. Abtheilung einen Bericht vorzutragen? (Keinen.)

Die 2. Abtheilung?

Abg. Duschek. Es sind die Mitglieder der Abtheilung nicht zusammengekommen, um den vorliegenden Act zu prüfen.

Präs. Ich muß die Herren ersuchen, daß Sie an denjenigen Tagen zusammentreten, die auf den Tafeln von den betreffenden Herren Vorständen als Sitzungstage angedeutet werden.  Die 3. Abtheilung? (Keinen.) 

Die 4. Abtheilung?

Ein Abg. Der Berichterstatter ist nicht wohl, und wird wahrscheinlich erst morgen erscheinen.

P r ä s. Wird also der nächsten Sitzung, wo dergleichen Gegenstände an der Tagesordnung sein werden, vorbehalten.  Die 5. Abtheilung?

Abg. Praschak (als Berichterstatter der 5. Ab Theilung, bringt den Wahlact über die am 23. December v. J. vorgenommene Wahl des Abg. Johann Daniel Rosypal für den Wahlbezirk Winterberg in Böhmen zum Vortrage, und trägt im Namen der Abtheilung auf deren Giftigkeitserklärung an.) Präs. Wünscht Jemand das Wort?  Diejenigen Herren, welche die Ansicht der Abtheilung theilen, wollen dieß durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität; die Wahl wird für unbeanstandet erklärt. (In der 6. und 7. Abtheilung lagen keine Acten vor.)

Abg. Kutschera (als Berichterstatter der 8. Abtheilung, bringt den Wahlact des Abg. Gurek Ftodos für den Wahlbezirk Skalat im Tarnopoler Kreise in Galizien zum Vortrage, und trägt im Namen der Abtheilung auf die Giftigkeitserklärung dieser Wahl an.)

P r ä s. Wünscht Jemand das Wort?  Ich bitte durch Aufstehen den Antrag der Commission zu bestätigen. (Majorität.)  Berichterstatter der neunten Abtheilung.

Ein Abg. Liegen keine Acten vor.

Präs. Berichterstatter des Ausschusses für beanstandete Wahlen. (Liegen ebenfalls keine Acten vor.)  Nunmehr übergehe ich zu dem dritten Gegenstande der heutigen Tagesordnung, nämlich den Bericht des Ausschusses zur Prüfung der Reichstagsrechnungen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, zum Vortrag zu schreiten.

Abg. D e m e l. Rechnungsberichte in einer Reichstagsverrammlung vorzutragen, besonders in einer Zeit, wo über die wichtigsten Rechte des Staates und der Staatsbürger ernste Berathungen gepflogen werden, gehört nicht gerade zu den Annehmlichkeiten derselben, daher sich die Commission veranlaßt sah, ihren Bericht so kurz als nur möglich zu fassen, wenn es ihr vielleicht auch nicht gelungen ist, die Kürze so weit zu treiben, als es für manchen Abgeordneten erwünscht wäre. Sie sah sich bemüßigt, um die nöthige Klarheit, sowie den gehörigen Überblick in die Rechnung zu bringen, von einem dreifachen Gesichtspunkte auszugehen: vor allen andern die Größe der wirklichen Einnahmen und der wirklichen Ausgaben im Monate September darzustellen, hierauf aber die Größe des wirklichen Bedarfes anzuzeigen, indem die wirklichen Auslagen mit demselben nicht in Übereinstimmung sind, theils wegen den, wegen Urlaubsbewilligungen nach der Geschäftsordnung zulässigen Abzügen, theils wegen den verbliebenen Resten,  und endlich die Summen der Einnahmen vom Beginne der Sitzungen des Reichstages, und einen statischen Überblick nach den einzelnen Ausgaberubriken anzugeben. Darauf fußen sich einige Anträge der Commission.

Vortrag über die cominissionellen Erhebungen der zur Prüfung vorgelegten Reichstagesrechnung für den Monat September 1848.

Hoher Reichstag! 

Die zur Prüfung der Reichstags  Rechnungen ernannte Commission erlaubt sich, die dielfälligen Resultate aus der für den Monat September 1848 vorgelegten Rechnung dem hohen Reichstage nachstehend vorzutragen.

 

Empfänge.

fl.

kr.

1.

Erscheint der mit Ende August 1848 verbliebene Cassarest übertragen mit...

   
 

12. 980

40

2.

Wurde laut Anweisung 

Wien 1. September 1848 Nr. 4491 F. M. aus dem k. k. Universalcameraizahlamte ein Verlag entnommen mit........

   
 

30. 000

 

3.

Ist zu Folge einer Anweisung ddo. Wien vom 11.

September 1848 Nr. 4826 F. M. aus derselben Staats-

   
 

casse ein Verlag erfolgt wor-

fl. kr.

den mit...... wodurch sich die ganze Empfangssumme darstellt..

40. 000 

 

82. 980 40

 

Ausgaben.

 

a)

An Reisekosten für die neueingetretenen Herren Reichstagsdeputierten....

 

830 

b)

An von den Herren Abgeordneten bis Ende September 1848 erhobenen Diäten..

 

72. 841 35

c)

An Besoldungen und Entlohnungen für die Reichstagsbeamten und Dienerschaft..

 

1. 893 50

d)

An den Professor der Stenographie Herrn Jacob Heger

für die gelieferten Reichstagsprotokolle in der Zeit vom 9. August bis Ende September 1848.....

 

5. 200 

e)

Dem Redacteur Herrn Rudolph Weinsberger für die Redigierung dieser Protokolle durch denselben Zeitraum.

 

260 

f)

Den Edlen v. Ghelen´schen Erben für gelieferten Druck der stenographischen Berichte der

17. bis einschließig 27. Sitzung der hohen Reichstagsversammlung.....

 

229 10

g)

Dem Herrn Franz Janschki für die zur Ausfahrt nach Schönbrunn den Herren Reichstagsabgeordneten gestellten Wägen, aus Gelegenheit der Ankunft Sr. k. k. Majestät in Wien......

 

230 

h)

Der k. k. priv. Gasbeleuchungsanstalt in Wien für die in den Monaten August und September 1848 besorgte Beleuchtung des Reichstagssaales

 

265 58

i)

Für die durch die Herren Ordner beigeschafften Kanzleibedürfnisse, Beleuchtungsmateriale, Geräthe und Zeitungen, so wie auch für die Reinigung der sämmtlichen

 

Reichstagslokalitäten u. d. gl.

347 26 1/4

Summe der Ausgaben pro September 1848..

82. 097 59 1/4

Blieb Cassarest mit Ende September 1848..

882 40 3/4

Macht vorstehende...

82. 980 40

Der Aufwand für den Reichstag im Monate September

 
 

1848 würde sich daher herausstellen:

fl. kr.

 

1.

An vom Monate August 1848 übertragenen Guthabungen für die Herren Reichstagsabgeordneten mit......

 

1. 619.

2.

An dergleichen Gebühren für den Monat September 1848 mit........

 

75. 705 20

3.

An zu Handeln der Herren Stenographen, Reichstagsbeamten und Dienerschaft vom Monate August 1848 übertragenen Guthabungen mit

 

2. 864 50

4.

An denselben Gebühren für den Monat September 1848 mit........

 

4. 489 

5.

An Hausspesen, Beischlaffungs, Beleuchtungs-, Kanzlei und Reinigungskosten

 

1. 072 34 1/4

Summe des Bedarfes für

 

den Monat Sept.. 1848

85. 750 44 1/4

Hiervon kommen in Abrechnung:

 

a)

An nachgewiesenen Ersetzen für den Monat August 1848 

mit........

 

19 25

b)

An Abzügen wegen Urlaubsbewilligungen nach Zulas der Geschäftsordnung §. 27, für den

 

Abg. Herrn Fischer Alois mit.. 200 fl.

 

Abg. Herrn Halpern Abraham.. 200,,

 

Abg. Herrn Kobuc zowski Ceslaus 100 "

 

Abg. Herr Tar nowski Johann

 

Graf v... 100 "

600 

c)

In den Provinzen haben Vorschüsse erhalten:

Der Abg. Herr Kaubeck Johann 100 fl.

 

Der Abg. Herr Potocki Adam 200,,

300 

d)

Die von einigen Herren Reichstagsabgeordneten nicht erhobenen Gebühren werden als Guthabungen für den Monat October 1848 übertragen......

 

2. 733 20

 

Wenn demnach diese Beträge mit.......

 

3. 652 20

von der vorstehenden Summe in Abschlag gebracht werden, so zeigt sich der vor

 
 

stehend wirklich verwendete Betrag mit.....

fl. kr.

82. 097 59 1/4

Aus der Zusammenstellung der Reichstagsrechnungen vom Beginn des Reichstages bis Ende September 1848 ist nachstehendes Resultat zu entnehmen.

 

Empfänge.

 

I.

An, den Herrn Abgeordneten in den Provinzen verabfolgten Vorschüssen im Monate

August 1848.....

 

33. 776 

II.

An derlei Vorschüssen im Monate September 1848

 

300 

III.

An von der Empfangskommission den Herren Abgeordneten im Monat August

1848 geleisteten Abschlagszahlungen.....

 

27. 490 

IV.

An vom hohen Ministerium den Herren Ordnern zur Verfügung gestellten Vorschussbetrag von.....

 

1. 000 

V.

An aus dem k. k. Universalcameralzahlamte der Reichstagsnasse im Monate August 1848 erfolgten Verlägen mit

 

120. 000 

VI.

An denselben Verlägen für den

 

Monat September 1848

70. 000 

 

Ganzer Empfang.

252. 566 

 

Ausgaben.

 

A.

An Reisekosten wurde der Betrag verrechnet mit...

 

42. 765 15

B.

An Diäten von dem Angel

Dungstage bis Ende September 1848 mit....

 

198. 415 40

an die Herren Reichstagsdeputierten berichtiget.

 

C.

Die Besoldungen an die bestellten Beamten und die Dienerschaft von dem Aufnahmetage bis Ende September

 

1848 mit..... bezahlt.

2. 969 50

   

D.

Die contractmäßig eingegangenen Verbindlichkeiten für die Verfassung, Redaction und theilweise Drucklegung der stenographischen Reichstagsberichte bis Ende September

1848, berechnet mit...

 

5. 689 10

E.

An Hausspesen für Anschaffungen, Beleuchtungskosten,

Fahrtgelegenheiten u. dgl.

 

509 28

F.

An, den Herren Reichstagsordnern zur Bestreitung der

 

Kanzlei und Regieauslagen gegen künftige Verrechnung erteilten Vorschüssen von

 

1. 333 56 1/4

Wodurch sich daher der bis

Ende September 1848 verwendete Gesamtbedarf für den Reichstag mit...

 

251. 683 19 1/4

darstellt, demnach in der Reichstagsnasse mit Ende September 1848 ein Cassarest verblieb von...

 

882 40 3/4

Wodurch die Empfangssumme erschöpft erscheint...

 

252. 566 

Wobei bemerkt werden muß, daß von den erhobenen Vorschüssen zu 1. 333 st. 56 1/4 kr. der Betrag von. 1. 254. " 2 " von den Herren Ordnern definitiv verrechnet ist, daher noch der Überrest von 79 st. 54 1/4 kr. zur künftigen Verrechnung in Vormerkung belassen wird.

 

Da in den vor nachgewiesenen Reisekosten ein Betrag von 192 fl. vorkommt, welcher von dem ReichstagsAbgeordneten Franz Schuselka angesprochen und erhoben würde, so glaubt sich die Commission verpflichtet, diesen besonderen Fall einem hohen Reichstage zur Kenntnißnahme und nachträglichen Genehmigung vorzulegen.

Präs. Ich glaube, daß dießfalls eine Abstimmung nicht nothwendig sein dürfte, weil bereits im Wahlgesetze die Bestimmungen über das Ausmaß und die Berichtigung der Reisekosten enthalten sind.

Abg. Demel. Ich glaube jedenfalls, und zwar im Auftrage der Commission, auf die Genehmigung dieser Post von 192 fl. von Seite des Reichstages antragen zu müssen, weil nach dem prov. Wahlgesetze ohnehin jeder Abgeordnete berechtigt ist, von dem Wohnorte bis wo der Reichstag seinen Sitz hat, die Reisekosten, 2 st. pr. Meile, zu erheben. Gerade beim Abg. Schuselka ergab sich ein besonderer Fall. Es muß vor allem constatirt werden der Sitz der Wohnung; entweder hat der Abg. Schuselka keinen oder einen Wohnort gehabt. (Unterbrochen durch Gelächter.)

Abg. Brauner. Ich schließe mich dem Antrage an, und beantrage die Abstimmung auf Genehmigung.

Präs. Der Abg. Brauner beantragt dasselbe, was ich, indem ich glaube, daß dieses gar nicht vor das hohe Haus gehöre. Sind die Herren für die Genehmigung ohne Debatte? (Majorität.)

Abg. Demel. Zugleich hält sich die Commission zur Aufrechthaltung der Ordnung und Vorbeugung möglicher Unzukömmlichkeiten veranlaßt, folgende An träge zu stellen:

Von der Ansicht ausgehend, daß es nicht im Sinne der Geschäftsordnung liegt, daß die Herren Ordner des Reichstages zu rechnungslegenden Beamten herabgewürdigt werden, und in Albetrachtung dessen, daß die aus den Vorschüssen von den Herren Ordnern geleisteten Zahlungen erfahrungsmäßig dazu beitragen, die Rechnungen zu verwickeln, trägt die Commission darauf an:

a) daß die Herren Ordner die im Einverständnisse mit dem Herrn Reichstagsvorstande beigeschafften Geräthe, Einrichtungsstücke, Zeitungen, Kanzleirecsuisiten u. dgl. nur zu übernehmen und zu verwenden haben, auf die beigebrachten, von ihnen vorläufig adjustierten Rechnungen die Übernahme der Gegenstände durch ihre Fertigung zu bestätigen, die Auszahlung hingegen bloß auf die Anweisung des Reichstagsvorstandes von dem Kassier des Reichstages zu geschehen habe, so daß jede, wie immer geartete Zahlung nur von diesem zu leisten wäre.

b) Zugleich trägt die Commission an, daß der Reichstagskassier angewiesen werde, über die von den Herren Ordnern für nöthig befundenen, und vom Herrn Reichstags  Präsidenten angewiesenen Verausgabungen ein eigenes Subjournal zu führen, sowie auch

c) daß die Herren Ordner auf Verlangen der Rechnungsrevisionskommission, ihr das geführte Inventar zur allfälligen Einsicht jedes Mal zu übergeben haben;

d) zugleich die Herren Ordner angewiesen werden, der jedesmaligen Rechnung eine Hauptübersicht über das beigeschaffte und verwendete Beheizungs-, Beleuchtungs- und Schreibmateriale beizuschließen.

Abg. Hein. Ich glaube, durch diesen Antrag wird wesentlich in die Rechte der Herren Ordner eingegriffen, und wäre daher der Meinung, daß dieser Antrag erst der Beantwortung der Herren Ordner zugeführt werde, ehe sich die hohe Kammer darüber ausspricht.

Präs. Wünscht noch Jemand das Wort?

Abg. Jelen. Ich bitte um das Wort.

Präs. Der Abg. Langie hat das Wort.

Abg. Langte. Nach dieser Äußerung verzichte ich auf das Wort.

Abg. Jelen. Was die verehrte Commission hier vorgetragen hat, ist bereits von den Ordnern im Vorhinein geschehen. Die Vorschüsse wurden bloß deßhalb genommen, weil sich in Kremsier die Cassa noch nicht befand, und weil die Auslagen derart waren, daß sie theils augenblicklich, theils an bedürftige Arbeiter geleistet werden mußten. Was mich betrifft, so ist mir erst in Kremster die Ehre zu Theil geworden, die Rechnung zu führen. Sobald die Reichstagskassa hier angekommen ist, machte ich, mit Zustimmung meiner verehrten Collegen, sogleich dem Reichstagsvorstände die Anzeige, daß ich keine Vorschüsse mehr annehmen, sondern alles das, was für die Sectionen und Ausschüsse nöthig ist, durch besondere Verschreibzettel bestellen, und die hierauf bezüglichen Quittungen, sowie überhaupt die von dem Kanzellisten unter Aufsicht des Ordnersamtes geführte Rechnung dem hohen Reichstags  Vorstande überreichen werde.

Abg. Demel. Ich glaube, dadurch würde bloß der erste Theil des Antrages wegfallen; die übrigen 3 Punkte aber müssen entweder zur Abstimmung gebracht, oder den Reichstagsordnern zur Begutachtung übergeben werden.

Abg. Langie. Ich glaube, es wurde bei ähnlichen Vorfällen immer so gepflogen, daß ähnliche Anträge den Ordnern des Hauses zugestellt wurden, damit dieselben darüber sich berathen, und einen geeigneten Antrag vor die Kammer bringen. Ich glaube, daß jede fernere Debatte darüber überflüssig wäre.

Abg. Jelen. Ich bitte um's Wort.

Präs. Der Abg. Brestel hat die Priorität.

Abg. Brestel. Ich verzichte auf das Wort.

Abg. Jelen. Ich habe, unsern Committenten gegenüber, alles Mögliche gethan, um große Aus lagen zu ersparen. So sind die meisten Sessel, 700 an der Zahl  (Mißbilligung.) Meine Herren, es gehört zur Sache; denn, was wir ersparen, wird für unsere Committenten erspart, und das halte ich für die Hauptsache. Ich habe bloß darum so viele Effekten und Bettfournitüren aus der Prager Burg genommen, und würde übrigens nicht im Stande gewesen sein, die hohe Reichsversammlung in so kurzer Zeit in Kremsier zu unterbringen, wäre mir nicht soviel aus der Prager Burg vorgeliehen worden. (Von mehreren Seiten: Gut, sehr gut.  Schluß der Debatte.)

Präs. Ich erlaube mir, den Herrn Redner aufmerksam zu machen, daß nach meiner Ansicht diese Bemerkungen nicht zum Gegenstande gehören. Denn einerseits ist ein formaler Antrag an die Herren Ordner gestellt worden, und andererseits, was den Gegenstand selbst betrifft, enthält er Weisungen, welche die Herren Ordner selbst zu beachten hätten.  Wünscht noch Jemand das Wort, bevor noch der Herr Berichterstatter das Wort ergreift? (Niemand).

Abg. Demel. Ich verzichte auf's Wort.

Präs. Wird der Antrag des Herrn Abg Hein, daß nämlich dieser Antrag vorläufig an die Herren Ordner überwiesen werde, unterstützt? (Wird hinreichend unterstützt.)

Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Es geschieht von der Majorität.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. Demel. Weiter wolle der hohe Reichs tag beschließen, daß alle Gebühren längstens 14 Tage nach der Verfallszeit, und zwar die am 1. eines jeden Monates fälligen Beträge für die erste Hälfte des Monates am 14., die am 16. fälliger Beträge für die zweite Hälfte, bis Ende desselben zu erheben wären. Endlich, daß die Quittungen dei des Schreibens unkundigen Reichstagsabgeordnetest jedes Mal von zwei Reichstags  Deputaten derselben Provinz, als Zeugen mitgefertigt werden. Jeden falls aber soll die Ausstellung und Fertigung derlegen Quittungen den Reichstags  Beamten untersagt werden.

Präs. Wünscht Jemand darüber das Wort? Abg. Langie. In Betreff dieses letzten Punk tes glaube ich, daß dieß durchaus keinen Gegenstand der Berathung und Schlußfassung der Kammer bilden kann. Über die Giftigkeit einer Urkunde bestehet Bestimmungen im allg. bürgerl. Gesetzbuche, und an die Handhabung derselben sind jene Personen zu weisen welche über diese Urkunden zu verfügen haben, wie im vorliegenden Falle der Cassier. Übrigens wissen wir nicht, ob wir Mitglieder unter uns haben, die des Schreibens unkundig sind, und wir wollen es nicht wissen. (Beifall.)

Abg. Demel. Ich glaube, die Commission ist deßwegen gewählt, um sich Evidenz über di Gültigkeit der geleisteten Zahlungen zu verschaffen Eine Überzeugung ist aber nicht möglich, wo von einem und demselben Beamten die Quittung ausgestellt und unterfertigt ist, weil möglicherweise auch Unzukömmlichkeiten in dieser Hinsicht stattfinden könnten; ich beharre demnach auf dem commissionellen Antrage, wofern wir die Verantwortlichkeit übernehmen sollen, daß die Rechnungen gehörig gelegt und die einzelnen Auszahlungen in dem Maße erfolgen, wie sie verlangt und vom Präsidium angewiesen sind.

Abg. Hein. Ich finde den ganzen Antrag, wie er vorliegt, überflüssig und unbegründet, indem di Quittungen nicht eher ausgezahlt werden, bis sie von dem Präsidenten zur Auszahlung angewiesen werden, und ist darauf die Unterschrift des Präsidenten, so genügt es zur Deckung der Casse. Diejenigen Mitglieder, welche ihren Gehalt oder ihre Diäten nicht erheben, werden ohnedies keine Quittung vorlegen, diejenigen aber, welche ihre Diäten erheben, werden, mögen sie des Schreibens kundig oder unkundig sein, immereine solche Quittung beibringen, daß sie der Commission genügen wird, weil eben die Unterschrift des Präsidenten constatirt, daß die Quittung nicht zweimal ausgezahlt wird, und mehr braucht die Commission nicht.

P r ä s. Ich erlaube mir zu bemerken, daß ich dießfalls jenem Beamten, der die Liquidierung der Gebühren übernahm, die Weisung ertheilt habe, ei möchte die Clausel auf keine Quittung schreiben, die nicht nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung gefertigt sei. Übrigens liegt nicht einmal ein Antrag vor. Ich werde es jedenfalls zur Abstimmung bringen. Der eine Antrag geht dahin, daß die Frist zur Erhebung der Quittungen festgestellt werde.

Er lautet: Daß die Gebühren längstens 14 Tage nach der Verfallzeit: und zwar die am 1. eines jeden Monates fälligen Beträge für die erste Hälfte des Monats bis inclus den 14., die am 16. eines jeden Monates fälligen Beträge für die zweite Hälfte des Monates bis zu Ende desselben Monats zu erheben sind. Diejenigen Herren, welche für diesen Antrag sind, wollen aufstehen.  Niemand. Der dritte beziehungsweise Antrag der Commission geht dahin: Es sollen die Quittungen der des Schreibens unkundigen Abgeordneten jedes Mal von zwei Reichstagsdeputierten derselben Provinz mitgefertigt sein; jedenfalls soll den Reichstagsbeamten untersagt werden, sich mit der Abfassung derartiger Quittungen zu befassen.  Diejenigen Herren, welche für den Antrag der Commission sind, wollen es durch Aufstehen kundgeben. (Niemand erhebt sich.  Heiterkeit.)

Abg. H e i n. Es ist auffallend, daß dieser Commissionsantrag von gar Niemanden unterstützt worden ist, es hätten sich denn doch wenigstens die Kommissionsmitglieder erheben sollen, welche für diesen Commissionsantrag in der Commission gestimmt haben. (Beifall.  Gelächter.)

Es scheint also, daß dieser Antrag kein Commissionsantrag, sondern nur vielleicht der Antrag eines Einzelnen ist.

Abg. Demel. Der Herr Abg. Hein scheint hier persönlich die Commission angreifen zu wollen, oder wenigstens einige Personen derselben und namentlich mich. (Gelächter.) Ich muß diesen persönlichen Angriff im Namen der Commission zurückweisen, die Commission hat es beschlossen, und wenn die einzelnen Glieder nun einer anderen Ansicht geworden sind, so ist es die Folge einer gewonnenen besseren Überzeugung oder Belehrung, nicht aber, daß die vorgetragenen Anträge die eines Einzelnen sind.

Präs. Ich muß mir erlauben, den Antrag zu stellen, daß über diese Debatte hinausgegangen werde, da bereits ein anderer Beschluß angenommen ward.

(Ruf: Ja, ja!)

Abg. Demel. (Liest.) Da übrigens bei der Prüfung der Reichstagsrechnung für den Monat September 1848 keine Unrichtigkeit oder Gebrechen vorgekommen, der Cassarest vom Monat August 1848 richtig übertragen, die weiteren aus der Staatskasse entnommenen Verläge in Empfang gestellt erscheinen, die vorgelegten Cassajournale mit den dielfälligen Vercipienten Quittungen gehörig belegt und übereinstimmend befunden wurden, sämmtliche Rechnungsbeilagen mit der Clausel der Liquidation versehen, auch vom Herrn Reichstagspräsidenten zur Zahlung angewiesen sind, so erlaubt sich die Commission, den Antrag zu stellen, der hohe Reichstag geruhe zur Beruhung der Reichstagsbeamten die anstandslose

Erledigung der für Monat September 1848 vorgelegten Rechnung ertheilen zu lassen.

Rechnungs- Erledigung. 

Über die von dem Rechnungsleger Herrn Joseph Wallner und dem Cassier Herrn Franz Ehrenhöher vorgelegte, auf den Schluß des Monats September 1848 lautende Reichstagsrechnung.

Da bei der vorgenommenen Prüfung dieser Rechnung keine Anstände vorgefunden, noch Unrichtigkeiten oder Gebrechen entdeckt wurden, der Cassarest vom Monate August 1848 richtig übertragen, die weiteren aus der Staatskasse entnommenen Verläge in Empfang gestellt erscheinen, dagegen die Ersatzposten in Abrechnung gebracht, und die Guthabungen in Vorschreibung übertragen wurden, die vorgelegten Cassajournale mit den dielfälligen Percypintenquittungen gehörig belegt und übereinstimmend befunden worden sind, sämmtliche Rechnungsbeilagen mit der Clausel der Liquidation versehen, auch von dem Herrn Reichstagspräsidenten zur Zahlung angewiesen erschienen; so wird bei dem Umstande, als die im §. 1 bis inclus. § 5 der Rechnungserledigung mit Schluß des Monates August 1848 angeordneten Durchführungen und Abrechnungen in der gegenwärtigen Rechnung vollzogen wurden, den obengenannten Herren Rechnungslegern zu ihrer Beruhigung und Nachweisung die dießfällige Erledigung mit nachstehender Weisung ertheilt. Es wären:

§. 1

Die von dem Herrn Abg. Adam Potocki in der Provinz erhobenen, bisher noch nicht in Abrechnung gebrachten 143 fl. 30 kr. als Ersatz zu übertragen, und von der Gebühr im Monate October v. J. in Abschlag zu bringen.

§. 2.

Sind die mit Ende September 1848 verbliebe en Guthabungen im Betrage von 2733 fl. 20 kr. bei den betreffenden Herrn Abgeordneten in Vormerkung zu bringen.

§. 3.

Ist der von den Herrn Reichstagsordnern bereits im Monate August und September 1848 verrechnete Vorschussbetrag mit 1254 st. 2 kr. bei den dießfälligen Vorschüssen in Abschreibung zu bringen.

§ 4.

Ist von dem bereits ausgetretenen Herrn Abg. Abraham Halpern der Diätenübergenus für die Zeit vom 19. bis Ende August 1848 im Be trage von 80 st. zu Handeln der Reichstagskasse eindringlich zu machen, vorläufig aber als Ersatz in Vormerkung zu bringen.

Präs. Ich erlaube mir, früher über das Princip die Debatte zu eröffnen. Wünscht Jemand das Wort zu ergreifen über den Antrag der Commission, daß die Rechnung für genehm zu halten sei?

Abg. Szábel. Ich kann nicht verhehlen, daß ein so detaillierter Vortrag über die Rechnungen, die Ausgaben der Reichsversammlung betreffend, auf


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