Úterý 16. ledna 1849

wir die Adelsvorzüge bestehen lassen  ich erkenne es an, und wir in unserer Provinz können stolz darauf sein. Es gibt Männer, die volksfreundlich sind; diese Männer verkennt aber auch das Volk nicht, die brauchen den Adel nicht, um geachtet zu werden, die werden immer und ewig in der besonderen Achtung des Volkes stehen bleiben Meine Herren, ich will Sie nicht erinnern an unsere Sternberge, an unsere Kinski's, die sich um das Vaterland Verdienste gesammelt haben; ich will nicht darauf hinweisen, daß wir auf der Rechten selbst einen Mann in unserer Mitte haben, den das Volk achtet, und weil es ihn achtet und ihm zugethan ist, ihn hierher gesendet hat. Diese Rücksicht wird uns nicht bewegen, ein Recht zu verletzen; im Rechte gibt es keine Mitte, das eiserne Recht bleibt, sonst ist es kein Recht mehr Wir dürfen keine Rücksicht tragen, wir müssen rücksichtslos fortschreiten. Und doch wurde ich mir erlauben, auch etwas zu bemerken, was dieses Verdienst bei einer bedeutenden Anzahl schmalern könnte. Wir sahen im Alterthume, und sahen es in der neuesten Zeit, daß zwischen Monarch oder zwischen Regierung und Volk eine Macht gestanden, eine Macht, die ihrer Mehrzahl nach wahrlich nicht eine freundliche war. Ich will Sie nicht erinnern, daß diese Macht den Kreis, den sie hatte, immer enger zog, daß diese Macht das Volk gebrauchte, daß diese Macht das Volk mißbrauchte, daß diese Macht auch ihre Macht den Thronen gegenüber stellte, und sich nur in Einem mit dem Despotismus vereinte, das Volk doppelt zu drücken.

Ich will Sie nicht erinnern an jene Königsmorde in England, Frankreich, Schweden und Rußland. Ich will Sie nicht erinnern auf die neuesten Begebenheiten unseres Vaterlandes in Ungarn, die ich Ihnen vielleicht, wenn ich sie zergliedern wollte, in einem grellen Lichte für die Aristokratie darstellen könnte. Aber, meine Herren, ich will, ich muß Sie erinnern daran, was die Aristokratie gethan hat, als selbst Könige nach dem Freiheitskriege, den wir einen Freiheitskrieg nannten und mit Frankreich führten, als selbst Könige sich zum Danke gegen ihre Völker verpflichtet fühlten; was hat der Adel durch seine berüchtigte Adelskette, was hat er durch seine Reunionen beabsichtiget? Hat er etwa die Freiheit festigen wollen, hat er etwa von seinen im Übermasse genossenen Rechten dem schmachtenden Volke etwas abtreten wollen? Ich glaube, meine Herren, Sie wissen so gut als ich, daß es darauf abgesehen war, die Volksfreiheit zu vernichten, die Erfüllung der Zusagen jener Monarchen unmöglich zu machen, und so das Volk noch länger zu knechten. (Beifall.) So, meine Herren, möchte ich dem Herrn Abgeordneten für Sternberg sagen, ist der Adel die Stütze der Erbmonarchie. Was der Adel nach dem März gethan hat, darüber will ich schweigen, wenn ich Sie auch erinnern konnte an meine Vaterstadt, wo die Kanonen auf dem Hradschin standen, hinter welchen die Aristokratie hervorsah, auf die rauchenden Trümmer der Altstadt Das, meine Herren, hat der Adel  die Majorität des Adels  bei uns für die Freiheit nach dem März gethan. Meine Herren, man hat uns gesagt, wir werden die Reaction heraufbeschwören; nun, meine Herren, ich erkläre es hier offen, ich erkläre es freudig, daß es unter dem Adel Männer gibt, die dem Volke freundlich gesinnt sind, die sich der Reactionspartei nie anschließen werden, auch dann nicht, wenn sie den ererbten Vorzug des Prädicates verlieren sollten; aber, meine Herren, ich furchte auch keine Reaction, weil sie nicht zu furchten ist Ich furchte sie nicht, weil ich in der Geschichte gelernt habe, daß sie für die Länge der Zeit nicht zu fürchten ist. Ich weiß wohl, meine Herren, daß man durch eine blutige Militärherrschaft, durch eine die Freiheit unterdruckende Ordonnanzregierung, durch Suspendirung der Preßfreiheit, Suspendirung des Associationsrechtes, und Suspendirung vielleicht der Freiheit selbst, die Völker ermatten kann; ich weiß aber auch, daß das Volk, wenn es sieht, wie sein Recht mit Füssen getreten wird, wenn es sieht, wie man die Zusagen, die man ihm gemacht hat, zu vernichten strebt,  ich weiß, daß dieses Volk, wenn es zum Äußersten getrieben wird, den Kampf aufnimmt, ihn kämpft auf Leben und Tod, und daß dieses Volk, wenn auch Tausende fallen, endlich doch siegt, weil es für sein Recht kämpft, und weil Gott mit dem Rechte ist. (Stürmischer Beifall.)

Meine Herren, man hat uns gesagt, daß der Adel die Wissenschaften gepflegt hat; ja, er hat sie gepflegt, er hat sie gepflegt im Vereine mit dem Priestertume, das eben nichts anderes will, als der Adel, nämlich die Verfinsterung der Menschheit, weil nur in der Verfinsterung der Menschheit das Heil des Despotismus und seiner Grundlagen war. Meine Herren, man hat uns gesagt, das Volk wolle es nicht. Nun, meine Herren, ich gestehe, wenn das die Regierung sagt, so kann man ihr sagen, wir sind Repräsentanten des Volkes, und kennen seine Wünsche genauer, wenn es aber ein Abgeordneter sagt, so kann er nur für 50. 000 sprechen. Er kann für eine Stadt sprechen, wie es der Herr Abgeordnete für Wien, für Josephstadt, gethan hat, aber er kann es nicht für alle Völker, die den Gesamtstaat Österreichs bilden sollen. Und  meinen Sie, meine Herren, daß diese Völker es nicht wünschen, glauben Sie, meine Herren, daß diese Völker jene zahllosen Schmähungen, jene zahllosen Erniedrigungen vergessen haben, glauben Sie, meine Herren, daß jene Völker vergessen haben, wie sogar das Gesetz vorschreibt, daß man den adeligen Verbrecher ausstreicht aus der Liste der Bevorzugten, und daß man ihn eintreten läßt in die Reihe der ehrbaren Bürger? Glauben Sie, meine Herren, daß das Volk vergessen hat, daß in unserem Gesetzbuche ein Paragraph steht, der da sagt, daß das uneheliche Kind einer adeligen Mutter in die Reihen der Bürgerlichen ausgestoßen wird; glauben Sie, meine Herren, daß das Volk vergessen hat, wie seine Brüder schwer atmeten unter dem Drucke des Tornisters, wie sie mit Wunden bedeckt, noch immer mit dem Gewehre in den Reihen standen, während der kaum den Knabenschuhen entlaufene Adelige in die Reihen trat, und diese alten ergrauten Männer befehligte. (Beifall.) Glauben Sie, meine Herren, daß wir, wie es Einige glauben, das Militär zurückschrecken? Nein, meine Herren, diese ergrauten Krieger werden sich darüber freuen, wenn sie hören, daß auch sie mit ihrer Hingebung für ihr Vaterland, dessen jeden Fuß breit sie mit ihrem Leben zu vertheidigen bereit sind, hinaufsteigen können, und sich den Marschallsgut und den Stabsoffiziersgut erringen können, der bisher einer bevorzugten Kaste vorbehalten blieb. (Beifall.) Oder glauben Sie, meine Herren, daß das Volk vergessen hat, daß seine Brüder sich mühsam in dem Bureaukratismus hinaufwinden mußten, um Taglöhner zu werden, während der Bevorzugte den Ruhm und das Gute der Arbeit für sich in Anspruch nahm, und das Schlechte an seinen Taglöhner zurückgab? Glauben Sie, meine Herren, wirklich, daß das Volk nicht will, glauben Sie, meine Herren, daß diese Wunden nicht noch bluten? Meine Herren, haben Sie nicht erst in letzter Zeit gesehen, daß man Massen von Urtheilen verkündete, welche Bürgerliche betrafen, daß man aber ein einziges Urtheil, das einen Bevorzugten traf, geheim zu halten wüßte. (Allgemeiner Beifall.) Nein, meine Herren, die Wunden sind frisch, sie bluten noch, und wir werden die Wunden unserer Völker nicht übersehen, wenn wir über diesen Paragraph abstimmen. Wir wissen, sowie das Volk es weiß, es gibt nur zwei Auswege. Entweder wir entziehen jeden Vorzug dem Zwangsschutze des Staates, und brechen so mit der Vergangenheit, oder wir lassen diesen Vorzug noch ferner vom Staate geschützt und anerkannt, und geben uns neuer Willkür, neuer Erniedrigung, neuer Schmach, aber auch einem neuen Kampfe hin  und, meine Herren, wenn diese neuen Kämpfe kommen, dann wird das Volk wie eine herabgestürzte Lawine sich fortwälzen, und Alles mitreißen, was ihm in den Weg kommt. (Bravo.) Meine Herren, dieses zu vermeiden, ist unsere Aufgabe, muß unser Zweck sein.

Ich komme noch auf Eins zurück. Man hat uns gesagt, der Adel soll unser Vorbild sein, in der Vaterlandsliebe, in der Tapferkeit. Nun, meine Herren, ich weise diesen Vorwurf entschieden zurück. Keiner vom Adel wird mit mir in die Schranken treten, aber ich mit Jedem, was Vaterlandsliebe und Freiheitsliebe, was Liebe zu meinem Könige betrifft. (Bravo.) Meine Herren, wir brauchen solche Vorbilder nicht, aus privilegirten Kasten: die Vorbilder werden aus uns heraustreten, und ich erinnere Sie an einen Washington, an einen Franklin; meine Herren, diese waren nicht adelig, und sind sie ein Vorbild, oder sind sie es nicht? (Beifall.)

Man sagte uns, meine Herren, wir müssen dem Adel die Bezeichnung belassen, weil darin eine Ermunterung liegt, weil darin zugleich eine Belohnung liegt. Nun, meine Herren, ich will Ihnen nicht nachrechnen, wie Franklin in Nordamerika es gethan hat, im wie vielen Grade von jenem Verdienste nichts mehr übrig ist, aber ich muß Sie doch darauf aufmerksam machen, was Aristoteles gesagt hat, und der Satz scheint mir wahr zu sein: "Was liegt dem Staate daran, ob der Ahnherr, der in der Erde fault, ein tüchtiger Mann war, dem Staate liegt viel mehr daran, daß die Lebenden ehrbare, tüchtige Männer sind."  Deßhalb, meine Herren, brauchen wir eine solche Auszeichnung gar nicht, und wir brauchen sie auch darum nicht, weil mir die Achtung, die Anerkennung, der Dank des Volkes viel höher steht, und jedem freien Manne viel höher stehen muß, als ein ohne alles Verdienst, ein durch Geburt erlangtes Prädicat.

Endlich, meine Herren, möchte ich auch einen Grund für mich in Anspruch nehmen, den mein Herr Vorredner für das Entgegengesetzte in Anspruch genommen hat. Wir wollen ein einiges, starkes Österreich bauen, wir wollen eine Verfassung bauen, die dieses ermöglichen soll. Nun, der Satz ist sehr wahr, daß die Liebe zum Gesetze allein dem Gesetze Achtung verschafft, und nur, wenn das Gesetz und seine Grundlage, die Verfassung geachtet ist, dann können wir dauernden Bestand eines einigen, kräftigen Österreichs hoffen. Wollen Sie, meine Herren, Sonderinteressen, wollen Sie Bevorzugungen, wollen Sie eine Spaltung in Österreich bestehen lassen, wollen Sie sich neuerdings der Gefahr Preis geben, die der Satz in sich schließt, die wir Alle gefühlt haben: "Divide et impera"?  Meine Herren, wenn Österreich einig, wenn es stark sein soll, dann dürfen wir keine Sonderinteressen haben, wir müssen einen gemeinschaftlichen Schutz, ein gemeinschaftliches Recht, ein gleichmäßiges Recht und einen gleichmäßigen Schutz haben, damit wir Alle gleiche Interessen an der Verfassung haben, damit wir Alle ein Körper find, wie wir ein Staat sind, damit Alle für Einen, und Einer für Alle einsteht, damit wir so durch Einigkeit kräftig, und durch die Kraft frei bleiben. Ich komme, meine Herren, auf den zweiten Punkt des Paragraphes, auf den zweiten Absatz, oder vielmehr auf den zweiten Satz des zweiten Absatzes: "Ausländer sind vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen."  Ich erkenne vollkommen an, daß wir von diesem Grundsatze in der nächsten Zukunft Ausnahmen annehmen müssen, weil Österreich eine Marine braucht, weil Österreich die Bildung einer tüchtigen, vaterländischen, freien auf das Gefühl des Volkes und seiner Bemannung basirten kräftigen Marine bisher unterlassen hat. Ich muß es bedauern, daß Österreich, dessen dalmatinische Matrosen selbst in England gesucht werden, daß dieses Österreich mit seiner Flotte sich auf einem so niederen Standpunkte befindet. Allein der Übelstand ist da, und nicht durch unsere Schuld; denn, wäre die Marine ordentlich gehandhabt worden, so hätten wir auch jetzt tüchtige Marineofficiere. Das Übel ist da, wir brauchen zunächst für die Marine auswärtige Seeofficiere, damit sie die Marine kräftigen und bilden helfen, und damit die Factoren, die unser Dalmatien bietet, nicht unbenützt bleiben, sondern damit sie so benützt werden, wie sie benützt werden können, um Österreich auch in dieser Beziehung jene Kraft zu geben, die es erlangen soll. Darum würde ich für diesen Fall, aber auch für den Fall des Lehrens und Lernens eine Ausnahme wünschen, denn auch ich, meine Herren, erkenne an, daß in der Wissenschaft kein Vaterland ist, daß die Wissenschaft ein Kosmopolit ist, und daß wir vielleicht besonders in manchen Zweigen der Wissenschaft nöthig haben werden, uns an das Ausland zu wenden, weil in dem Krebsgange des Absolutismus und seiner Bureaux gerade die für die Jetztzeit am wichtigsten Zweige des Wissens vernachlässiget wurden.

Allein ich gestehe, meine Herren, daß ich mich nicht so unbedingt für diese Zulassung aussprechen kann, und aussprechen will, wir haben, wurde bemerkt, in Österreich Capacitäten; ja, meine Herren, wir haben sie, wenn auch nicht für alle Fächer, aber eine Hauptrücksicht, diesen Grundsatz in gewisse Hauptgrenzen zu weisen, wäre, daß wir es nicht mehr dulden, daß Engländer in unsere Armee eintreten, um sich den Character eines österreichischen Officiers, oder, wenn ich richtiger sagen soll, die Uniform eines österreichischen Husarenofficiers zu erwerben, um damit in England bei den Hoffesten zu paradiren, wie dieses gegenwärtig so häufig der Fall ist, daß wir es aber doch nicht länger müßig mit ansehen, wie unseren Brüdern in der Armee durch Ausländer der Weg versperrt werde, vorwärts zu kommen, und das, meine Herren, müssen wir uns zugestehen, daß, wenn ein Ausländer hierher kommt, er gewiß nicht kommt, um nichts mehr zu haben, als er vielleicht zu Hause hätte; daß er vielmehr hierher kommt, um durch befreundete Inhaber oder irgend einen mächtigen Herrn aus der Aristokratie baldiglicht ein Offizierspatent zu erringen und so allen Gedienten des Regiments ein Schnuppchen zu schlagen. Dem, meine Herren, möchte ich wirklich abgeholfen wissen, und ich gestehe, daß ich auch das Bedenken des Abgeordneten für die Josephstadt nicht teilen kann, daß der Amerikaner, Engländer wisse, was er hat, nicht wohl aber wisse, was er hier haben werde. Wenn wir mit solchen Aussichten an unser Verfassungswerk gehen, dann wahrlich haben wir sehr schlechte Aussichten. Meine Herren! Wenn der Engländer uns mit unserer Verfassung nicht genüg gut findet, um sein Staatsbürgerrecht hier zu nehmen, dann, meine Herren  darüber schweigt die Geschichte.

Es leitet mich aber auch eine andere Rücksicht, den Eintritt der Ausländer in Staatsdienste und vor Allem in die Armee nicht allzu leicht zu machen. Die Armee hat im Vereine mit der Nationalgarde die schöne Aufgabe, das Vaterland, die Verfassung zu schützen, den Thron mit ihr zu vertheidigen; wer, meine Herren, wird mir sagen wollen, daß der Ausländer mit derselben Liebe, mit derselben Hingebung, als es der österreichische Staatsbürger für sein Vaterland thut, das Vaterland, das ihm fremd ist, das Vaterland des Österreichers vertheidigen wird. Nicht Soldatenehre, meine Herren, soll das Ziel des Kampfes sein, Nationalehre soll und muß es werden; darum, meine Herren, brauchen wir Soldaten aus dem Volke, und nicht Ausländer, weil nur der Soldat aus dem Volke für sein Vaterland kämpfen wird. (Allgemeiner Beifall.)

Präs. Die Reihe trifft den Abg. Ingram.

Abg. Ingram. Ich cedire mein Wort dem Abg. Helfert.

Abg. Helfert. Ich habe mich gegen den §. 3 einschreiben lassen. Der §. 3, wie er in den Grundrechten vor uns liegt, als Ganzes betrachtet, ist ein principienloses Stück Mosaikarbeit. Es sind drei verschiedene Sachen zusammengeworfen und durcheinander gewürfelt, von denen jede auf ein anderes Blatt gehört. Es sind in ein einheitliches Ganzes Dinge gebracht worden, von denen man sagen kann, wie von dem Winde und von der Liebe, man weiß nicht, woher sie kommen, man weiß nicht, wohin sie gehen.  Einmal ist in dem Paragraphe ausgesprochen, und durch einige seiner Consequenzen durchgeführt der Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze  ich sage: durch einige seiner Consequenzen, weil es noch mehrere andere Consequenzen von diesem Grundsatze gibt, die in diesem Paragraphe hier nicht ausgesprochen sind. Zum Beispiele: Die Gleichheit der Staatsbürger rücksichtlich des persönlichen Gerichtsstandes, die Gleichheit der Staatsbürger rücksichtlich der Concession, die Gleichheit der Staatsbürger rücksichtlich der Steuerpflicht, und endlich rücksichtlich der Wehrpflicht. Dann aber ist in dem §. 3 ausgesprochen der Grundsatz der alleinigen Berechtigung der Staatsbürger für öffentliche Ämter und Staatsdienste, und der Ausschließung der Ausländer von diesen Ämtern und Diensten; ein Grundsatz, der mit dem Grundsatze der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetze auch nicht im entferntesten Zusammenhange steht. Endlich ist in dem Paragraphe wenigstens mittelbar ausgesprochen der Grundsatz, daß hin für der Krone nicht weiter das Recht zustehen soll, Adelsverleihungen, wenigstens erbliche Adelsbezeichnungen zu verleihen; ein Grundsatz, der nicht nur mit dem Grundsatze der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze in gar keinem Zusammenhange steht, sondern gar nicht in diesen Theil der Constitution gehört. Die Frage, welche Auszeichnungen und Belohnungen künftig der Monarch zu erheilen haben wird, gehört dorthin, wo von den Rechten der Krone gesprochen wird. Das Recht, Belohnungen und Auszeichnungen im Staate zu ertheilen, ist ein königliches Vorrecht, und in den Grundrechten ist sein Platz nicht. Dort, wo von diesem Rechte gehandelt werden wird, wird es auch am Platze sein, daß uns das verehrte Mitglied für Prag letzten Wahlbezirk noch einmal erzählt, wie er sich in früheren Zeiten immer gewünscht hat, den Adel zu erlangen, bloß um das Vergnügen zu haben, ihn auszuschlagen. Nur möchte ich erinnern, daß aus diesem Grunde das verehrte Mitglied gerade der Allerletzte sein sollte, welcher sich gegen Adelsverleihungen stemmt. Denn, wenn kein Adel mehr verliehen wird, so kann er auch keinen mehr ausschlagen, und er verliert somit die Gelegenheit, seinen Bürgerstolz zu zeigen, wir, ihn zu bewundern. (Heiterkeit.) Diese Bestimmung also, wie gesagt, gehört nicht: hierher, abgesehen davon, daß die Worte "keine Auszeichnung ist vererblich" so mystisch abgefaßt, so ich möchte sagen, jesuitisch hingestellt sind, daß ich noch nicht darüber klar geworden bin, ob darunter nur verstanden sein soll, daß künftig kein erblicher Adel mehr verliehen werden soll, oder ob auch dem bestehenden Erbadel, im Widerspruche mit dem, was der 2. Satz dieses Paragraphes zu sagen scheint, sein Dasein benommen sein soll.

Der erste Theil meines Antrages geht also dahin, die Worte: "keine Auszeichnung ist vererblich" hier wegzulassen, weil diese Bestimmung in einen anderen Theil der Constitutionsurkunde gehört. Was die übrigen Bestimmungen des Paragraphes betrifft, muß man sich vor Allein darüber klar sein, was man eigentlich will. Man will entweder den Grundsatz der Gleichheit der Staatsbürger vor dem Besetze aussprechen, und durch einige seiner Folgerunden durchführen. Dann muß man aber auch consequent sein, und alles dasjenige, was mit diesem Grundsatze in keinem Zusammenhange steht, ausscheiden. In keinem Zusammenhange mit diesem Grundsatze steht aber, wie breites bemerkt, der Satz: "Ausländer sind von dem Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen," und es müßte daher, wie es auch in dem Minoritätsgutachten von 9 Mitgliedern des ConstitutionsAusschusses enthalten ist, diese Bestimmung hier ganz wegfallen. Es würde dann der Paragraph in seinem ersten Satze den Grundsatz aussprechen: "Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich." In seinem zweiten Satze würde er daraus die Folgerungen herleiten, daß alle Standesvorrechte aufgehoben sind. In seinem dritten Satze würde er die Folgerung aus diesem Grundsatze aussprechen, daß öffentliche Ämter und Staatsdienste für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich sind. Es wäre dieß eine Folgerung aus dem Grundsatze der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, es würde beweisen, daß es nicht mehr geschehe, wie der Herr Abgeordnete für Gutschin gesagt hat, daß bloß der Adel die höchsten Stellen in Amt, Kirche und Heer einnehme, während Bürgerliche nur Capläne, Unteroffiziere und Concipienten sind. Es würde aber ferner daraus folgen, daß jene Hindernisse wegfallen, welche nach dem bisherigen Systeme. Personen, die sich nicht zur herrschenden Kirche bekannten, vom Eintritte in öffentliche Ämter und Staatsdienste ausschlossen. Zu diesem Zwecke und in dieser Stellung nämlich, bloß als Folgerung aus dem allgemeinen Grundsatze betrachtet, würde es aber nicht nöthig sein, mit einer Kakophonie das Wort "Staatsbürger" noch einmal zu wiederholen, sondern der Satz könnte einfach lauten: "Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." Endlich würde in dem letzten Satze ausgesprochen sein die Folgerung, daß zu öffentlichen Abzeichnungen oder Belohnungen nur das persönliche Verdienst, also ohne Rücksicht auf Geburt, Rang und Concession berechtiget.  Es kann aber auch sein, daß man an diesem Orte nicht bloß den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze aussprechen will  (und es scheint fast, daß es so sei), sondern, daß man, was den Zutritt zu öffentlichen Ämtern und Staatsdiensten betrifft, zugleich den Grundsatz der Ausschließung der Ausländer von öffentlichen Diensten und Ämtern aussprechen wolle. In diesem Falle müßte man sich wieder consequent bleiben, man dürfte nicht Ungleichartiges zusammenmischen, sondern man müßte trennen, was nicht zusammen gehört. Unter dieser Voraussetzung, und bei dieser Auffassung müßte der Paragraph, wie er vor uns liegt, in zwei Paragraphe zerfallen, deren einer den Grundsatz der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze durchführt, der Zweite aber rücksichtlich des Zutrittes zu öffentlichen Ämtern und Staatsdiensten, nebst dem Grundsatze der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze, auch den Grundsatz der Ausschließung aller Ausländer von den öffentlichen Diensten und Ämtern ausspricht.

Was diesen zweiten Paragraph betrifft, so muß ich mich gegen die unbedingte Ausschließung der Ausländer erklären. Ich werde hierüber nicht in Wiederholungen verfallen. Es ist bereits von anderen Rednern hervorgehoben worden, daß eine solche unbedingte Ausschließung nicht angehe, wenn es gleich allgemein empfunden wird, daß namentlich im Heerwesen das große Zuströmen der Ausländer oder überhaupt die Dienste der Ausländer aufhören müssen. Allein, wollten wir uns unbedingt und ausnahmslos den Weg abschneiden, in gewissen Ausnahmefällen Ausländer für unsere Dienste zu gewinnen, so würden wir unserem eigenen Interesse, so würden wir dem Wohle des Staates selbst hinderlich in den Weg treten. Ebenso ist bereits von andern Rednern nachgewiesen, obgleich heute zu widerlegen versucht worden, daß es nicht angehe, für diesen Zweck zu fordern, daß Ausländer sich österreichisches Staatsbürgerrecht erst erwerben, indem wir bei Forderung dieser Bedingung oft des Mittels, das uns geboten werden soll, verlustig würden. Endlich, glaube ich, geht es auch nicht an, (was ich von einigen Stimmen hie und da gehört habe), die ausnahmsweise Berufung der Ausländer an die Bedingung der Bewilligung des Reichstages zu knüpfen, denn die Berufung eines Ausländers in inländische Dienste, ohne Naturalisation, ist kein Act der Gesetzgebung, sondern ein Act der Verwaltung. Es bleibt also nichts übrig, als der Verwaltung die Möglichkeit zu lassen, in gewissen Fällen, wo es das Interesse des öffentlichen Dienstes erheischt, Ausländer für unsere Dienste zu gewinnen. Die Regierung wird bei der Verantwortlichkeit, welche ihr obliegt, nicht so leichtsinnig sein, Ausnahmen von der Regel zu machen, die sie nicht rechtfertigen kann, und die Regierung eines constitutionellen Staates müßte gegen ihren eigenen Vortheil sein, wenn sie da, wo befähigte Inländer vorhanden sind, Ausländer berufen wollte. Allein, wenn ein gewisser Geschäftszweig bisher im Inlande entweder gar nicht, oder nicht gehörig cultivirt worden ist, dann helfen alle pathetischen Redensarten des verehrten Mitgliedes für Prags letzten Wahlbezirk nichts, man findet aus den 36 Millionen Inländer den rechten Mann doch nicht heraus. In einer solchen Verlegenheit befindet sich z. B. die Regierung jetzt hinsichtlich gewisser Lehrfächer, die nach dem alten Systeme in Österreich nur auf kümmerliche Weise kultivirt werden durften; sie befindet sich in einer solchen Verlegenheit rücksichtlich verschiedener Zweige der technischen Verwaltung, sie befindet sich in einer solchen Verlegenheit ganz vorzüglich bei der Marine, worüber heute schon hinreichend gesprochen worden ist. Ich erkläre mich also gegen die Abfassung, wie sie hier in dem Commissionsentwurfe vorgelegt wurde, und erkläre mich einverstanden mit allen Abänderungsanträgen, welche der Regierung diesen Weg offen lassen, mag es nun sein der Abänderungsantrag des verehrten Mitgliedes für Josephstadt, nämlich: "Ausländer können nur ausnahmsweise da, wo es das Interesse des öffentlichen Dienstes erheischt, berufen werden;"  oder aber der Abänderungsantrag des verehrten Mitgliedes für Kremsier: "In wie fern Ausländer ausnahmsweise berufen werden, wird ein besonderes Gesetz bestimmen."

Ich habe nun insbesondere zu sprechen über den zweiten Satz des Paragraphes. Ich erkläre mich für das Princip, welches in diesem Satze ausgesprochen ist, aber gegen die Textirung, in welcher es ausgesprochen ist, und da die Textirung das minder Bedeutende ist, so will ich über diesen Punkt zuerst sprechen. Der zweite Satz des vorliegenden Paragraphes besteht aus acht Worten: "Alle Standesvorrechte, auch die des Adels, sind abgeschafft." Vor allen erkläre ich mich gegen die mittleren vier Worte: "auch die des Adels." Dieser Zusatz ist entweder müßig, oder er ist gehässig. Bei der Aufnahme desselben hat man entweder eine Nebenabsicht gehabt, oder man hat keine gehabt. Hat man bei der Aufnahme dieses Zwischensatzes keine Nebenabsichten gehabt, dann steht er müßig und überstufig da; denn, wenn der allgemeine Satz ausgesprochen ist: "Alle Standesvorrechte hören auf," so folgt daraus von selbst, daß auch die des Adels aufhören. Wozu also die besondere Hervorhebung? Zum Verständnisse ist das gar nicht nöthig; denn ich bin überzeugt, daß bei weitem die meisten Leute bei Lesung dieser Worte: "Die Standesvorrechte hören auf" an gar nichts Anderes denken werden, als gerade an die Standesvorrechte des Adels, weil das von jeher diejenigen waren, gegen welche sich die öffentliche Meinung am meisten und am entschiedensten ausgesprochen hat. Hat man aber eine Nebenabsicht bei Aufnahme dieser Bestimmung gehabt, so ist das etwas Gehässiges. Es kommt mir gerade so vor, als ob man, nachdem man schon den allgemeinen Satz ausgesprochen hat, dem Adel noch insbesondere ein Schnuppchen schlagen, ihm einen Tölpelmerks geben wollte, als ob man den Adel zwei Mal und noch insbesondere niederdonnern wollte. Das ist unser unwürdig, unwürdig der Constitutionsurkunde, in welcher der Satz stehen soll. Aber auch die übrigen vier Worte, wie sie da stehen: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft" gefallen mir nicht, und ich erkläre mich für jene Textirung, welche das verehrte Mitglied für die Josephstadt aus der preußischen Verfassung entlehnt hat: "Standesvorrechte finden nicht Statt." Ich erkläre mich dafür, nicht aus dem Grunde, welchen dieses verehrte Mitglied angeführt hat, obwohl es nicht zu leugnen ist, daß die Worte: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft" immer etwas Hartes, Ungefälliges haben. Ich würde mich eben so erklären gegen die Textirung: "Alle Standesvorrechte sind aufgehoben," obgleich dieser Ausdruck ohne Zweifel ein milderer ist. Warum ich mich gegen die Textirung des Commissionsentwurfes erkläre, hat einen andern, einen höhern Grund. Durch die Bestimmung dieses Satzes werden die Standesvorrechte abgeschafft, aufgehoben, beseitigt,  wie Sie es nun nennen wollen. Das ist ein Act, der vor sich geht, eine Handlung, die geschieht; Etwas, was bestehet, hört auf, ferner zu bestehen. Der Satz: "Alle Standesvorrechte sind abgeschafft", gehört für uns der Gegenwart an, und wird den kommenden Zeiten und Geschlechtern der Vergangenheit angehören. Es ist ein historischer Satz, eine Erzählung dessen, was sich im Jahre des Heiles 1849 zugetragen hat.

Nach meiner Ansicht soll aber eine Constitutionsurkunde eben so wenig historische Sätze, als translatorische Bestimmungen enthalten. Sie soll nicht sagen, was gefallen ist, sie soll nicht sagen, was geschehen wird; sie soll sagen, was steht. Meiner Ansicht nach sollen die Sätze einer Constitutionsurkunde sein, wie die Worte des Zwölftafelgesetzes Rom, die ewig und unveränderlich bis in die letzten Zeiten des Kaiserreiches in Erz eingegraben, und auf dem Forum aufgestellt waren. Historische Sätze haben aber noch einen zweiten Nachtheil. Ihrer Natur nach sehen sie in die Vergangenheit, wie translatorische Bestimmungen ihrer Natur nach nur in die Zukunft sehen. Bestimmungen einer Constitutionsurkunde aber sollen, wie der Kopf des Janus, zugleich in die Zukunft und in die Vergangenheit sehen. Wenn es hier heißt: "alle Standesvorrechte sind abgeschafft," so ist nirgends die Garantie geboten, oder doch klar ausgesprochen, daß sie nicht wieder eingeführt werden können. Es müßte beigesetzt werden: "sind für immer abgeschafft," oder angehängt: "und dürfen nicht wieder eingeführt werden." Der Satz aber: "Standesvorrechte finden nicht Satt" gilt für die Vergangenheit, wie für die Zukunft. Er sagt, daß die Standesvorrechte gefallen sind, und daß sie nie wieder aufstehen können. Der Umstand, daß dieser Satz aus der preußischen Verfassungsurkunde entlehnt ist, kann meiner Ansicht nach nicht von Ausschlag sein. Wenn unser Verfassungsausschuß, wie es vorzüglich der erste Entwurf der Grundrechte gezeigt hat, einzelne Sätze aus schlechten Übersetzungen der belgischen und texanischen Verfassung aufgenommen hat, so können wir auch einen guten Satz aus der Verfassung Preußens, unseres Nachbarlandes, entlehnen. Es kommt hier nicht darauf an, originell zu sein. Es kommt darauf an, etwas Gutes in die Constitutionsurkunde aufzunehmen.

Meine Herren, ich komme zur eigentlichen Adelsfrage. Ich werde mich nicht in geschichtliche Rückerinnerungen vertiefen, ich werde Ihnen nicht, wie es das verehrte Mitglied für Sternberg und für die Josephstadt gethan haben, die Verdienste aufzählen, die sich etwa der Adel in einer anderen Zeit und unter anderen Verhältnissen erworben hat, das gehört gar nicht hierher. Den Dank, den sich der Adel in der Geschichte erworben hat, wird ihm auch die Geschichte zollen, denn die Weltgeschichte ist das Weltgericht. Mit unserem Werk haben die Gefühle der Dankbarkeit nichts zu schassen, und aus diesem Grunde würde ich mich gewiß nicht gegen die Aufhebung, gegen die gänzliche Abschaffung des Adels erklären. Ich werde Ihnen, meine Herren, auch anderseits kein langes Sündenregister ablesen, wie es namentlich das verehrte Mitglied für Gutschin in der vorletzten Sitzung gethan hat; denn ich halte das für unedel. Das verehrte Mitglied für Gutschin hat uns erzählt, der alte Adel habe den ersten Demokraten der christlichen Zeitrechnung ans Kreuz genagelt. Meine Herren, so viel ich mich aus der biblischen Geschichte zu erinnern weiß, haben die Pharisäer, die unsern Herrn ans Kreuz gebracht, einem anderen Stande angehört, als dem des Adels. (Beifall vom Centrum.) Das verehrte Mitglied für Gutschin müßte dann von einer ganz eigenthümlicher geschichtlichen Auffassung ausgehen, vermöge dessen es alle Leute, welche durch die ganze Weltgeschichte herab großes Unrecht verübt haben, dem Adelstande beizählt. Dann gehört aber das verehrte Mitglied für Gutschin auch dem Adelstande an, denn es hat in seiner dreitheiligen Predigt auch sehr vielen Leuten großes Unrecht gethan. (Links Zischen, rechts und im Centrum Beifall.) Meine Herren, die Frage ist: Sollen bloß die Vorrechte des Adels wie alle anderen Standesvorrechte aufgehoben werden, ihm aber seine Titel, seine historischen Erinnerungen belassen werden,  oder: Sollen dem Adel nicht bloß seine Privilegien genommen werden, sondern auch seine Namen, seine Titel, seine Wappen abgeschafft sein?  Ein drittes, ein Mittelding, nach welchem dem Adel zwar die Namen und Titel belassen, aber vom Staate nicht anerkannt werden sollen,  ein solches Mittelding, meine Herren, ist eben nur ein Halbding. Was man will, muß man ganz wollen, entweder das Eine oder das Andere; wenn ich einen Namen führen darf, so muß mir ihn auch der Staat anerkennen, und erkennt ihn der Staat nicht an, so darf ich ihn auch nicht führen, sonst sind Gesetze und Sitten miteinander in Widerspruch, und das taugt nicht. Ich, meine Herren, erkläre mich für die Beibehaltung der Titel und Namen. Sie wissen, meine Herren, ich habe das Unglück, jener retrograden, servilen, reactionären Körperschaft anzugehören, die man in unserer Kammer das Centrum nennt. Sie, meine Herren, zur Rechten und Linken, können in die Kirche gehen, und Stoßseufzer zum Himmel schicken, und sagen: "Herr, ich danke dir, daß ich nicht bin wie dieser da!" (Heiterkeit.) Ich, meine Herren, kann das nicht, denn ich bin selber Einer wie diese da. Wie hat sich das Centrum in allen großen Fragen benommen?  Wir hatten die Unterthansfrage. Als es sich darum handelte, das Unterthansverhältniß samt allen daran geknüpften Pflichten und Rechten aufzuheben, da ist auch nicht ein Mann aus dem Centrum sitzen geblieben, der dagegen gewesen wäre. Allein das Centrum ist sogleich mit seiner zopfigen Ansicht vom Rechte nachgehinkt gekommen, und hat auf dem Ausspruche der Entschädigung beharrt, Heute, meine


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