Støeda 17. ledna 1849

verwischen? Wem von uns ist das eingefallen? Wer will Jemanden seinen Namen rauben? Sobald wir sagen: "Adelsbezeichnungen werden in der Zukunft vom Staate weder verliehen noch anerkannt," werden Sie dadurch Niemanden seinen Namen rauben, folglich auch nicht die an dem Namen klebenden historischen Erinnerungen: es wird eigentlich Niemanden der Titel geraubt, und wenn Jemand Werth auf den Titel legt, so kann er ihn vor wie nach noch führen.  Man hat gesagt, Sie mögen Gesetze geben, wie Sie wollen, sobald die Gesetze nicht mit den Sitten übereinstimmen, werden sie nicht befolgt werden. Sie müssen nicht glauben, meine Herren, daß die Sitten den Grundrechten, sondern vielmehr, daß die Grundrechte den Sitten anpassen müssen. Wenn Sie aber, meine Herren, dieses Amendement annehmen, so greifen Sie ja nicht in das sociale Leben ein, Sie sagen damit nichts anderes, als der Staat verleiht keine neuen Titel, und er kennt die bestehenden nicht an, und das hindert Niemanden, einen solchen Titel zu arrogiren, und leistet auch keine Gewährleistung für die Sicherheit des Titels, dadurch wird in das sociale Leben, in die Sitten durchaus nicht eingegriffen. Im socialen Leben wird Jeder, der einen solchen Titel hat, diesen Titel fortführen, es wird keine Störung eintreten; wohl aber wird dadurch im politischen Leben dasjenige durchgeführt, was das Erste ist, durchzuführen, die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze; dadurch wird der erste Grund, wodurch zur Fortdauer dieser Ungleichheit beigetragen wird, aufgehoben. Man hat gesagt, eine notwendige Folge der Aufhebung des Adelstitels sei ein erster Schritt zum Communismus, es sei in der menschlichen Gesellschaft eine gewisse Ungleichheit nothwendig, man könne diese Ungleichheit in der menschlichen Gesellschaft nicht Wegraisonnieren. Meine Herren, das gebe ich Ihnen zu, aber wenn eine Ungleichheit bis zu einem gewissen Grade besteht, ist es dann nothwendig, daß wir dazu beitragen, daß diese Ungleichheit größer, daß sie noch greller werde?!  Was würde das für ein Arzt sein, der sagen würde: das Übel ist nicht wegzubringen, daher muß man möglichst dahin wirken, daß es sehr grell und heftig werde?! Wenn man aber sieht, daß ein Übel nicht ganz wegzubringen ist, so muß man wenigstens sehen, daß man es mildere; wenn man auch die vollkommene Gleichheit nicht durchsetzen kann, aus dem Grunde, weil es gegen die Natur ist, so soll man wenigstens nicht dazu beitragen, daß diese Ungleichheit noch größer werde, als es absolut nothwendig ist. Nun, daß die Adelstitel eine Notwendigkeit seien, hat noch Niemand behauptet. Man  hat gesagt, ohne Adelstitel sei die menschliche Gesellschaft ganz nivellirt, sie gleiche einer Steppe, einer Puste, einer Wüste. (Heiterkeit.) Derselbe Herr Redner hat gesagt, er sei kein Freund von Steppen, von Wüsten, sondern er liebe das Alpenland mit seinen Gletschern und himmelanragenden Felsen. Meine Herren, wenn das Gleichniß durchgeführt werden sollte, um was handelt es sich hier? Die Abschaffung aller Adelstitel soll die Wüste sein? Die bloße Beibehaltung des Adelstitels kann meines Erachtens nicht mit einem Alpenlande, sondern mit einem Hügellande, mit einem wellensförmigen Boden verglichen werden. Das Alpenland ist in dem Sinne der Abel mit seiner privilegierten Gesetzgebung, mit seiner Unterdrückung der Bürgerlichen. Wenn Sie daher die Wüste nicht lieben, sondern das Alpenland, so müssen Sie dem Adel nicht bloß seine Standesvorrechte belassen, sondern damit Sie auch Gletscher herausbekommen, auch noch neue Vorrechte verleihen. Ich muß Ihnen bemerken, dieser Vergleich unseres Vaterlandes mit einer Wüste ist mir darum in's Gedächtniß gekommen, weil er mir selbst schon eingefallen ist. Wenn ich so nach und nach die einzelnen Provinzen betrachte, wie in der ganzen Monarchie eine Stadt nach der andern in den Belagerungszustand versetzt wird, so kömmt mir in der Beziehung die ganze große Monarchie wie eine Wüste vor, wo der Belagerungszustand herrscht, und wo einzelne grüne Oasen hervorsehen, die noch von diesem Dinge verschont sind. (Stürmischer Beifall)

Derselbe Herr Redner hat auch gesagt, man müsse der Regierung die Adelstitel belassen, denn es könne durch außerordentliche Auszeichnungen die Regierung sehr viel leisten. Die Adelstitel seien aber eine solche außerordentliche Auszeichnung, folglich ein sehr gutes Regierungsmittel. Es kommt darauf an, was man unter einem guten Regierungsmittel versteht. Versteht man unter einem guten Regierungsmittel die Förderung des allgemeinen Wohles, so sehe ich wirklich nicht ein, wie durch Verleihung des Adelstitels das allgemeine Wohl gefördert werden kann, denn jeder rechtschaffene Bürger wird auch ohne Adelstitel gewiß Alles zur Beförderung des allgemeinen Wohles thun, und wird auch in der Beziehung jede Regierung auf's innigste unterstützen. Wenn aber solche Regierungsmittel angewendet werden, um ein paar Stimmen bei den Wahlen oder in der gesetzgebenden Versammlung zu bekommen, und man eine solche Verleihung des Adelstitels ein gutes Regierungsmittel nennt, so kann ich mich eben aus dem Grunde für die Anwendung eines solchen Regierungsmittels keineswegs aussprechen. Man hat dann noch den Grund angeführt, den ich ernstlich widerlegen muß, nämlich, man hat gesagt, der Adel sei nothwendig in der Erbmonarchie, sei nothwendig, um der allgemeinen Bildung voranzuschreiten, um desto leichter den politischen Fortschritt zu tragen. Meine Herren, ich muß sagen, diesen Satz mit Gründen zu widerlegen, ist nicht nothwendig, weil er durch die Erfahrung und Geschichte widerlegt ist, und bei einem Satze, der durch die Geschichte widerlegt ist, da muß ich sagen, daß ich es vorziehe, mich auf sie zu berufen, und nicht auf die Gründe. Nun, meine Herren, hat es Erbmonarchien gegeben, und gibt es Erbmonarchien, in welken kein Adel existirt, ich führe Sie nur z. B. in dasjenige Land in Europa, welches vielleicht die glücklichste Phase seit dem Sturze Napoleons, die glücklichste politische Lage besitzt, ich meine Norwegen. Norwegen hat mit seiner Verfassung feit dem Jahre 1814 fortwährend alle politischen Stürme überdauert, ohne daß auch nur eine Schwankung in Folge dieser Sturme, die das übrige Europa bewegt haben, an demselben bemerkbar gewesen wäre. Norwegen hat eine Verfassung, die sich wirklich als den Bedürfnissen des Landes vollkommen entsprechend gezeigt hat Die Erbmonarchie ist dort nie in Frage gestellt worden, und doch gibt es in Norwegen keinen Adel. Ja, dieser Adel war nicht nur ursprünglich nicht vorhanden, sondern er war vorhanden, und wurde vollkommen bis auf die Titel hin durch die gesetzgebende Gewalt abgeschafft, und dadurch hat die Monarchie nicht im mindesten gelitten. Ich sehe gar nicht ein, welchen Zusammenhang die Titel mit der Stütze einer Erbmonarchie haben sollten. Geben Sie dem Adel Standesvorrechte, geben Sie dem Adel eine Bevorzugung in der Gesetzgebung, dann kann ich wohl begreifen, daß man sagt: Der Adel wird in der Gesetzgebung darauf sehen, daß der Krone Rechte gewahrt werden, weil er furchten muß, durch den Sturz der Krone um seine eigenen Bevorzugungsrechte zu kommen. Worin aber dieser Schutz liegen soll? In den bloßen Adelstiteln? Das, meine Herren, muß ich sagen, kann ich wirklich nicht begreifen. Ich glaube, in der absoluten Monarchie durfte allerdings der Adel als nothwendig betrachtet werden, in einer wahrhaft constitutionellen Monarchie ist er ein reiner Ueberfluß Dann hat man noch gesagt, der Adel gebe uns Vorbilder ab in allem Guten und Schönen, und wir würden uns durch Abschaffung des Adels dieser Vorbilder berauben. Das, was übrigens die historischen Erinnerungen, meine Herren, betrifft, die kleben am Namen, nicht am Titel, und ich gebe Ihnen die Versicherung, daß, wenn Washington Nachkommen hätte, so würde der Name Washington bei seinen Nachkommen eben so glänzende, ja noch weit glänzendere Anerkennung in der menschlichen Gesellschaft erhalten haben, als irgend ein Herzogs oder Fürstentitel. Nun, meine Herren, ist es offenbar, und die Erfahrung hat es gezeigt, daß hochherzige, edle Menschen in allen Standen sich ganz gleich gezeigt haben Die Vorbilder wecken durch die eigenen Handlungen, aber sie handeln nicht, um Ändern vorzuleuchten, sondern sie handeln aus eigener, innerer Überzeugung, und es wird uns auch ohne Adel an Vorbildern für alles Gute und Schone eben so wenig fehlen, als es uns mit dem Adel gefehlt hat. 

Dann hat man noch gesagt: stören Sie nicht das materielle Interesse, Sie werden die Städte dadurch aufbringen, bis jetzt hat der Adel in den Städten gezehrt, die Burger haben davon Gewinn gezogen; heben Sie den Adel auf, und der Gewinn geht verloren. Meine Herren, das kommt mir vor, als ob hier die Rede wäre, den Adel mit Stumpf und Stiel auszurotten, und demselben sein Vermögen zu nehmen  da würde ich diesen Einwand vollkommen begreifen, wenn es sich aber darum handelt, daß der Staat keine Adelstitel mehr verleiht, die bestehenden Titel nicht anerkennt, so hören die Adelligen als solche nicht auf, und ihr Vermögen bleibt ihnen, und haben sie im Winter vorgezogen, in Städten zu leben, statt denselben im einsamen Schlosse am Lande zuzubringen, haben sie bis jetzt die Städte gesucht, weil ihnen das Theater und die ändern gesellschaftlichen Unterhaltungen lieb und theuer waren, so glaube ich, wenn der Staat keine Adelstitel mehr verleiht, wird dadurch in ihrem Geschmacke keine Änderung eintreten, sie werden wie nach vor in den Städten wohnen, weil sie es nicht aus Liebe für die Städter, sondern aus Liebe zu ihrem eigenen. Ich gethan haben. (Heiterkeit)

Jetzt muß ich noch auf das Letzte zurückkommen, auf dasjenige, was speziell gegen jenes Amendement gesagt wurde, für welches ich mich erklärt habe, daß nämlich weder neue Adelstitel verliehen, noch die bestandenen vom Staate anerkannt werden.

Man hat gesagt, man raube der Krone ein Recht, die Krone habe das Recht, Vorzüge zu ertheilen. Ich gebe zu, daß Auszeichnungen das Recht der Krone sind, allein ich glaube, daß Auszeichnungen nur dem persönlichen Verdienste zu Theil werden dürfen, und der Erbadel wird nicht dem, der sich verdient gemacht, sondern seinen Kindern verliehen, Leuten, die kein persönliches Verdienst haben,  es ist dieß also eine Verletzung der Gleichheit Aller durch den Staat.

Man hat aber noch specielle Gründe angeführt Der Herr Abg. für Tachau gesteht, wenn man etwas will, so muß man es ganz wollen, folglich hätte das Amendement keinen Sinn Man müßte sich für das vollkommene Verboth der Adelstitel aussprechen Meine Herren! Ich kann meine Verwunderung nicht unterdrucken, daß gerade derjenige Herr Abg. der sich so sehr gerühmt hat, ein Mitglied des Centrums zu sein, diesen Satz ausgesprochen hat. Wenn auf dieser Tribüne mein Freund, der Herr Abg. für Kornesburg, diesen Satz ausgesprochen hätte, wurde ich ihn vollkommen begriffen haben, daß aber Jemand, der dem Centrum angehört, sagt: wenn man etwas will, muß man es ganz wollen,  das, sage ich, finde ich etwas seltsam. Nebst bei muß ich bemerken, daß der Redner selbst seinem eigenen Sätze nicht consequent geblieben ist Wenn er sagt: wenn man Etwas will, muß man es ganz wollen, so konnte man in Betreff des Adels nur 2 Dinge wollen, entweder die Abschaffung des Adels ganz, oder die Beibehaltung des Adels, aber nicht bloß die Beibehaltung der Adelstitel, sondern auch die Beibehaltung der Standesvorrechte, denn das wäre wirklich etwas Ganzes wieder gewollt. Die Adelsvorrechte nehmen, die Titel aber beibehalten, das, geben Sie wohl zu, ist auch nicht etwas Ganzes, sondern nur etwas Halbes, eben so gut wie das Amendement, das wir gestellt haben. Ich muß mich aber darum für dieses Amendement aussprechen, weil es dem Grundsatze der Gleichheit Aller vor dem Gesetze Genüge thut, indem Niemand von dem Gesetze einen Titel ansprechen kann, den er nicht durch seine persönlichen Verdienste erworben hat; es erreicht aber gegenüber der radikalen Abschaffung des Adels dasjenige, daß es Niemanden weiter kränkt, als es absolut nothwendig ist, und nicht in das sociale Leben, in die Sitten selbst eingreift; denn die Sitten sollen das Gesetz nicht weiter einschränken, als es geradezu nöthig erscheint.

Präs. Der Antrag des Abg. Brestel, der zum zweiten Absage des §. 3 alter Fassung gestellt worden ist lautet:,, Ausnahmen von dieser Vorschrift (nämlich wegen Nichtzulässigkeit der Ausländer in Staatsdienste) sind nur bei Besetzung von Lehrkanzeln an höheren Unterrichtsanstalten oder in Folge eines schriftlichen, bei jedem besonderen Falle zu erlassenden speciellen Gesetzes gestattet." Wird dieser Antrag unterstützt? (Genügend unterstützt.)  Die Reihe trifft nun den Abg. Machalski

Abg. Machalski. Ich habe mich nur deßhalb einschreiben lassen, um das Wort zu ergreifen wegen eines Antrages, den ich gestellt habe. Ich werde also das Wort dann ergreifen, wenn das Recht, den Antrag zu begründen, mir zukömmt.

Präs. Sollte es gefällig sein, zur Begründung des Antrages zu schreiten, so wäre nun die beste Gelegenheit.

Ein Abg. Ich trage auf Schluß der Debatte an.

Präs. Wird der Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? (Unterstützt.) Diejenigen Herren, welche für den Schluß der Debatte sind, wollen aufstehen. (Majorität) Ich erlaube mir zu bemerken, daß noch nachstehende Redner vorgemerkt waren, und zwar dagegen: Machalski, Kromer, Kautschitsch; dafür: Fischhof, Schuselka, Trojan an die Stelle des Abg. Dylewski  Brauner, Strasser, Sierakowski, Szábel, Löhner, Trezieski. Die Herren hätten ihre Generalredner zu wählen. (Pause.) Sind die Generalredner schon gewählt?  Dafür ist L ö h n e r gewählt. Wen haben die Herren Kromer, Machalski und Kautschitsch gewählt? (Ruf: Kromer ist nicht da.)

Abg. Kautschitsch. Wir sind nur zur Begründung unserer Amendements eingeschrieben, daher noch kein Generalredner unserer Seit gewählt werden kann.

Präs. Ich erlaube mir, aus Anlaß der Amendements den Gegenstand zur Sprache zu bringen. Es liegen hier noch 8 Amendements vor, die bisher nicht begründet wurden. Ich glaube, meine Herren, wenn wir die nachträgliche Begründung, nachdem der Schluß der Debatte ausgesprochen worden ist, zulassen, so werden wir wahrscheinlich in denselben Fehler kommen, den wir durch den gegenwärtigen Schluß der Debatte verhindern wollten. Ich glaube, es ist die Sache derjenigen Herren, welche Verbesserungsanträge stellen, sich als Redner einschreiben zu lassen. Wird dann der Schluß der Debatte ausgesprochen, so haben Sie einen Generalredner zu wählen, der dann die von ihnen angedeutete Motivirung vorzutragen hätte. Weil aber, meine Herren, diese Grundsätze,  ich weiß nicht, ob sie vom hohen Haufe angenommen werden,  auf den vorliegenden Fall deßhalb nicht Anwendung erleiden dürften, weil mehrere Herren sich nicht als Redner einschreiben ließen, indem sie die betreffende Stelle der Geschäftsordnung dahin nahmen, daß die Begründung auch ohne Einschreibung zulässig sei, so würde ich des Antrages sein, daß für den vorliegenden Fall, das ist für den §. 3, es dabei zu bewenden hätte, daß die betreffenden Herren Antragsteller ihre Amendements begründen, für die Zukunft aber jedenfalls die Begründung vor dem Schlusse der Debatte stattfinden müsse, und falls ein solcher Herr nicht zum Wort käme, so hätte er seine Begründung dem Herrn Generalredner mitzutheilen. Wird dieser Grundsatz von Ihnen, meine Herren, getheilt, so bitte ich, es durch Aufstehen kund zu geben. (Majorität.) Es ist diese Ansicht genehmigt worden.  Bevor die Herren Generalredner ihre Vorträge beginnen, erlaube ich mir, diese Anträge mitzutheilen, und die Herren Amendementsteller zu ersuchen, sie zu begründen, damit die Herren Generalredner sie in ihrer Rede berücksichtigen könnten, was auch dann von Seite des Herrn Berichterstatters erfolgen kann.

Abg. Hauschild. Ich glaube, die Wahl der Generalredner setzt voraus, daß nur einer für, und der andere gegen die Sache sprechen darf, denn sonst wird eine Partei verkürzt. In dieser Voraussetzung ist wohl der Schlug der Debatte beantragt, und angenommen worden. Diese Voraussetzung ist gegenwärtig durch den neuerlichen Beschluß, daß alle Antragsteller zum Worte gelangen, in Abrede gestellt worden. Ich glaube, wenn die Voraussetzung wegfällt, so dürfte auch unser Beschluß wegfällen, und ich stelle daher den Antrag, daß es von unserem Beschlusse auf Schluß der Debatte sein Abkommen erhalte. (Bravo.)

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Der Antrag ist unterstützt. Diejenigen Herren, welche für die Behebung des Beschlusses rücksichtlich des Schlusses der Debatte stimmen wollen, wollen es durch Aufstehen kund geben. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Abg. Löhner. Ich erlaube mir, nachdem gegenwärtig das hohe Haus den Schluß der Debatte zurückgenommen hat, zu melden, daß ich dann den Antrag auf Abstimmung durch Kugelung stelle.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? Es ist eine Unterstützung von 100 Mitgliedern nöthig. (Geschieht.) Ich bitte stehen zu bleiben, ich werde die Zählung vornehmen. (Pause.) Der Antrag auf Abstimmung durch Kugelung ist zureichend unterstützt.  Der Abg. Kromer ist jetzt an der Reihe.

 Abg. Kromer. Ich ergreife gegen den §. 3 das Wort, lediglich in der Richtung, weil ich meiner Ansicht nach einen Verbesserungsantrag einbringe; er lautet: "Alle Standes und Adelsvorrechte hören auf. Eine erbliche Auszeichnung gibt es nicht. Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, sie allein haben nach persönlichen Befähigung und Verdienst das Anrecht auf öffentliche Anstellungen im Civil und Militärdienste, vorbehaltlich der Ausnahme durch ein besonderes Gesetz." Mit den ersten beiden Sätzen werde ich Ihre Geduld nicht in Anspruch nehmen. Es ist bezüglich des Adels beinahe so gut wie abgestimmt, ohne Kugelung, ohne Namensaufruf. Ich erlaube mir nur zu bemerken, daß wir den Adel, wie wir ihn vorgefunden, überkommen haben, als eine politische und sociale Erbsünde, die wir mit dem §. 3 nicht sühnen werden. Der Adel wird entweder durch die öffentliche Meinung fallen, oder er wird durch sie getragen. Die öffentliche Meinung muß unserem Paragraphe und unserem Beschluß die Sanction ertheilen, sonst ist er ohne Wirkung. Bedauern muß ich auch den Standpunkt, von dem mehrere Redner gegen den Adel hier auftraten. Es ist nicht die Vergangenheit des Adels, die wir abzuurteilen hierher gekommen sind, sondern wir wollen keinen Adel mehr, wie wir ihn vorfanden, weil er die verkörperte Unwahrheit dessen ist, was wir aussprachen: "Alle Staatsbürger sind gleich."  Wir wollen keinen Abel, aber nicht deßwegen, weil wir ihn richten für das, was er gethan oder nicht gethan hat; wir wollen ihn am allerwenigsten deßwegen nicht, weil, wie wir sehr salbungsreich hörten, die Pharisäer Christum unseren Herrn an das Kreuz nagelten.

Ich gehe zu dem weiteren Satze über, der in dem Entwurfe so lautet: " Die öffentlichen Ämter und Staatsdienste sind für alle dazu befähigten Staatsbürger gleich zugänglich. Ausländer sind vom Eintritte in Civildienste und in die Volkswehr ausgeschlossen." Wie der Satz so hier steht, möchte ich ihn etwas bezweifeln. Ich finde nicht, daß die Staatsämter allen Befähigten gleich zugänglich sind; ich finde, dieser Satz ist entweder nicht wahr, oder nicht practisch durchführbar,  nicht wahr, weil ich glaube, daß gerade hier das Vorrecht der Befähigung und des persönlichen Verdienstes zu entscheiden hat, sie können also nicht gleich zugänglich sein; wäre es aber, so würde darin ein Ausspruch begründet sein, der zu einem Anrecht Anlaß geben könnte, dem man practisch nicht Folge leisten kann. Ich wüßte nicht, wie man die gleiche Zugänglichkeit für alle Befähigten vertheilen könnte, als daß man mit der Gesamtzahl der Befähigten in die Totalsumme der Anstellungen dividiren, und mit dem Quotienten jeden Einzelnen befriedigen würde. Ich halte die Stylisirung, wie ich sie beantrage, für besser, sie lautet: " Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, sie allein haben nach persönlicher Befähigung und Verdienst das Anrecht auf öffentliche Anstellungen im Civil und Militärdienste." Wie gesagt, ich glaube, das Vorrecht der Befähigung müssen wir jedenfalls zugestehen, ich hoffe, zum Besten des Staates und der Völker, die wir vertreten. Auch ich will die Ausländer vom Eintritte in die Civil und Militärdienste ausgeschlossen haben; es ist darin, daß ich den Satz positiv stelle, ausgesprochen, sie allein (die Staatsbürger) sollen das Anrecht haben, Auch ich will Ausnahmen machen, jedoch durch ein besonderes Gesetz; ich sehe nicht ein, warum wir uns hier in Aufnahme von Specialitäten einlassen wollen, wir haben so viele Sätze in den Grundrechten, wo wir uns auf besondere Gesetze bezogen haben, ohne daß wir gleich die einzelnen Punkte, die die Ausnahmen bilden, aufnehmen konnten und wollten. Der Grund, aus welchem dieß hier beantragt wurde, scheint darin zu liegen, daß wir gleich von uns ausgehend, die Sanction der Paragraphe geben wollen, allein da bemerke ich nur, wenn es uns vorbehalten bleibt, diejenigen besonderen Gesetze abzuarbeiten, auf die wir uns speciell beziehen, hat es wohl keine Gefahr, ob wir gleich jetzt die einzelnen Ausnahmen feststellen oder erst dann. Sind aber mit dieser Aufgabe Andere betraut, so ist es auch nicht von Wesenheit, ob wir hier eine Schranke aufstellen; denn sind die nach uns Kommenden nicht unserer politischen Ansicht, so wird es wohl auch nichts nützen, wenn wir hier die Präventive spielen; wenn sie nicht in unserem Sinne, nach unserem Plane, das Staatsgebäude vollenden, nach dem Plane, den wir entworfen, dann wird ohnedem eine andere Baute daraus und in anderem Style, als dem von uns gewünschten. Ich möchte auch aus dem Grunde gegen die beantragte Spezialisierung protestiren, weil in dieser Richtung die Debatte äußerst mangelhaft geführt worden ist Nach meiner Stylisirung bliebe der letzte Satz: "Zu öffentlichen Auszeichnungen oder Belohnungen berechtigt nur das persönliche Verdienst," ganz weg. Ich finde den Satz zwar sehr schön, aber rein theoretisch. Es ist der Wunsch, den wir alle gerne erfüllt sehen möchten, für den wir aber keine Garantie hineinlegen können, wir können höchstens an die öffentliche Meinung appelliren, daß dem Verdienste seine Kronen gegeben werden; allein auch die öffentliche Meinung ist nicht absolute Gerechtigkeit. Ich berufe mich auf die Erfahrungen, die hier in diesem Hause gemacht worden sind, insbesondere aller derjenigen, die zu einem und demselben Zeitpunkte mit einem Vertrauens und Mißtrauens Votum ein und andererseits beglückt worden sind.

Präs. Der Antrag des Abg. Kromer lautet: "Alle Adels und Standesvorrechte hören auf. Vererbliche Auszeichnungen gibt es nicht. Vor dem Gesetze sind alle Staatsbürger gleich, sie allein haben nach persönlicher Befähigung und Verdienst ein Anrecht auf öffentliche Anstellungen im Civil und Militärdienste, vorbehaltlich der Ausnahme durch ein besonderes Gesetz."

Wird dieser Antrag unterstützt?  Er ist nicht unterstützt.

Ich sehe die Herren Antragsteller als Redner an, die sich dagegen aussprechen wollen, folglich werde ich in der Art wechseln. Nunmehr träfe die Reihe den Abg. Fischhof.

Abg. Fischhof. Ich trete das Wort an Herrn

Abg. Sierakowski ab.

Abg. Sierakowski. Meine Herren, wenn ich bei diesem Paragraphe das Wort ergreife, so geschieht es nicht in der Absicht, um Ihre Aufmerksamkeit mit theoretischen Sätzen zu ermüden. Ihnen ist es eben so gut wie mir bekannt, daß durch die Beschlüsse des Mai und Juni das demokratische Princip von Sr. Majestät Kaiser Ferdinand I feierlichst anerkannt wurde, daß Gleichheit die Grundlage dieses Principes war, daß demnach alle Standesunterschiede, als mit diesem Principe unvereinbar, aufgehoben werden müssen. Ich will hier die Sache vom practischen Standpunkte zu beleuchten trachten, und das Nützliche hervorheben, was der Adel bis jetzt zum Gesammtwohl des Volkes oder des Staates beigetragen haben mag Ein großer Mann hat den Satz ausgesprochen: "Die Weltgeschichte ist das Weltgericht." Ich will einen anderen Satz daran knüpfen: "Die Weltgeschichte ist auch die Weltlehrerin, aus der wir alle unsere praktischen Lehren schöpfen müssen." Wenden wir uns also zu derselben, und weisen Sie mir, meine Herren, eine Stelle in ihr, vom römischen Patrizier bis zu den Baronen des Mittelalters, von den venetianischen Nobili bis auf unsere Zeiten, weisen Sie mir, meine Herren, ich wiederhole es noch einmal, eine Stelle in ihr, welche Sie bewegen dürfte, für die Beibehaltung dieses Institutes Ihre Stimmen zu geben. Hochmuth und Stolz gegen Niedere, herabwürdigende Demuth und elende Kriecherei gegen Höhere, verbunden mit Bedrückung der Untergebenen, mit Eitelkeit und Großthuerei, Eigendünkel und Egoismus, das ist der Character, welcher sowohl den römischen Patrizier, als den heutigen Adeligen, mit wenigen ehrenwerthen Ausnahmen, von jeher auszeichnet. (Bravo.) Setzen Sie noch den Umstand dazu, daß der Adel da, wo er selbst nicht Tyrann sein konnte, die größte Stütze des Absolutismus war, und folgt daraus, daß er verdiene, in einem wohlorganisirten Staate weiter zu bestehen??! Ein ehrenwerther Herr Redner vor mir, der Abgeordnete für Wien, Bezirk Josephstadt, hat aus der Geschichte uns beweisen wollen, daß der Adel in allen Ländern der Vorkämpfer für die Freiheit war. Ich glaube, wenn er dem Studium der Geschichte mehr Aufmerksamkeit gewidmet hätte, würde er einsehen, daß er im Irrthum ist. Er kämpfte nicht für die Freiheit, sondern für seine Privilegien, er hat sein Blut vergossen, aber er hat es vergossen, weil ein größerer und mächtigerer Tyrann, ihn, den kleinern, verhindert hatte, freilich auch aus Privatrücksichten, seine Leibeigenen zu Tode zu martern. Ich will aber dem ehrenwerthen Herrn Redner aus der Geschichte das Gegentheil mit schlagenden Gründen beweisen. War es nicht der französische Adel, welcher immer und unverbesserlich im Auslande eine Verschwörung gegen das eigene Vaterland anzettelte, und die so glorreich begonnene Revolution vom Jahre 1789 zu einer der blutigsten und grausamsten der Welt machte? Ist es nicht der russische Adel, der die Pallastrevolution unterhielt, welche in einem eben nicht vollen Jahrhunderte dreien Monarchen das Leben kostete? War es nicht der polnische Adel, dessen grausamer Egoismus unser Vaterland zu Grunde richtete, und dessen Namen sogar auf einige Zeit aus dem Staatenverbande Europas strich? Ist es nicht der deutsche Adel, welcher bis auf die letzte Zeit an dem Mark seiner Unterthanen sog, dessen Egoismus immer nach neuen Mitteln strebte, um neue Dynastien zu gründen, die so ersehnte Einheit Deutschlands bis auf den heutigen Tag unmöglich machte??! Ein verehrter Herr Redner, der Abgeordnete für Lemberg, hat gestern behauptet, daß der englische Adel der Gründer der Freiheit Englands ist. Er hat wahrscheinlich vergessen, daß in der Revolution unter Carl I. der Adel gegen die Freiheit des Volkes kämpfte, und daß erst nach Besiegung des englischen Adels die englische Freiheit erblühte. Das, meine Herren, sind viel zu wichtige Gründe, als daß sie in Ihnen nicht die volle Überzeugung erwecken sollten, für die Aufhebung dieser, der Menschheit so schädlichen Kaste Ihre Stimme zu geben.

Ich hätte noch ein paar Worte in Betreff des zweiten Absatzes des nämlichen Paragraphes hinzuzusetzen. Ich kann nicht begreifen, wie die Minorität des ConstitutionsAusschusses sich für die Zulassung der Ausländer in die österreichischen Civil und Militärdienste hat aussprechen können.

Es ist weltbekannt, daß mit seltenen Ausnahmen ein guter Bürger nie sein Vaterland verläßt. Die Länder der österreichischen Monarchie werden auf diese Art von Abenteurern, Aventuriers und Glücksrittern überschwemmt, welche nothwendig, um ihren Egoismus zu befriedigen, ihren Säckel füllen, wie es der fluchwürdige ehemalige Haushof und Staatskanzler gemacht hat, oder ihrem Wahlspruche getreu: der Zweck heiligt die Mittel, dieselben nicht scheuen, nicht nur um den Eingeboren in allen Civil und Militäramten den Vorrang abzugewinnen, sondern auch um durch Herbeilockung von Gleichen ihres Gelichters (Heiterkeit) dieselben zum Theil daraus zu verdrängen. Glauben Sie mir, meine Herren, wenn Sie den Militärschematismus durchgehen, werden Sie sich von der Wahrheit dieses Satzes überzeugen. Sie werden daraus ersehen, besonders wenn Sie die Schematismen aus der Metternich'schen Zeit, und gar die des Militärs durchgehen, daß wir nicht weit von dem Punkte entfernt waren, unsere Armee in Haufen von Condottieri's verwandelt zu sehen, welche mit jenen des Mittelalters mit ihren berüchtigten Capitals mit einem Grafen Mannsfeld oder Administrator von Magdeburg verglichen werden könnten. Daß aber ein solcher Zustand der Dinge nicht nur den Freiheiten der Völker, sondern auch den Rechten der Krone verderblich ist, hat bereits die Erfahrung bewiesen, und keiner von uns wird es hier bezweifeln wollen. Ich kann Sie versichern, meine Herren, wenn ein Fremder diesen Schematismus zur Hand nimmt, könnte er glauben, die Völker der österreichischen Monarchie stehen unter einer Herrschaft von Eindringlingen, welche mit der Mameluckenherrschaft in Egypten vor der französischen Occupation des Landes verglichen werden könnte.

Was die Einwendung des Kriegsministers anbelangt, daß der Bedarf tauglicher Marine  Officiere es erforderlich mache, diesen Satz aus dem Paragraphe der Grundrechte zu streichen, hätte ich folgendes darüber zu bemerken. Möchte ich glauben, daß die italienischen Provinzen immer noch eine genügsame Anzahl tauglicher Marineoffiziere hätten, welche den Zufluß der Fremden überflüssig machen würde, weiter, gesetzt auch den Fall, wenn diese Nothwendigkeit sich als dringend zeigen möchte, so ist es doch, da es keine Regel ohne Ausnahmen gibt, der gesetzgebenden künftigen Versammlung vorbehalten, in speciellen Fällen besondere Ausnahmen zu machen. Einen ganzen Paragraph aber, und noch dazu einen so wichtigen, deßwegen aus den Grundrechten zu streichen, wäre sehr gefährlich. Es ist mir daher unbegreiflich, meine Herren, wie sich nach so traurigen Erfahrungen noch Männer und noch dazu im Constitutionsausschusse finden konnten, welche für die Beibehaltung dieses gefährlichen, von allen civilisirten Regierungen längst verbannten Satzes stimmen sollten. Ich mache demnach den Antrag, daß dieser von der Commission verfaßte Paragraph mit dem Amendement der Minorität: "Alle Standesvorrechte und alle Arten von Adelsbezeichnungen sind abgeschafft, und dürfen nicht mehr verliehen werden," Ihre hohe Bestätigung erhalten möchte. (Beifall.)

Abg. Palacki. Dürfte ich eine Bemerkung machen gegen den vorigen Redner, hinsichtlich des Vorwurfes, den er der Minorität des ConstitutionsAusschusses irrig machte, indem er glaubt, es hätte die Minorität im Principe sich gegen den Satz ausgesprochen; sie hat aber nicht gegen den Satz, sondern gegen dessen Einreihung in den §. 3 gesprochen, und hat angetragen, daß er im §. 27 aufgenommen werde.  Das wollte ich bloß zur Rechtfertigung der Minorität vorbringen.

Präs. Da dieß nicht als Antrag vorgebracht würde, so dürfte es wohl keinen Gegenstand der Debatte bilden. Der Herr Abg. Kautschitsch hat das Wort.

Abg. Kautschitsch. Ich habe zum § 3 ein Amendement gestellt in zweifacher Form, das letzt eingebrachte Amendement ist aber schon enthalten in jenem des Abg. Machalski, der solches früher eingebracht hat, ich nehme daher das letzte zurück, und halte mich an das erstere, welches beschränkender Natur ist. Es ist ein fast überall geltender Grundsatz, daß man etwas in dem Maße von dem Auslande bezieht, in welchem man es im eigenen Vaterlande nicht hat. Nach der Erklärung des Herrn Kriegsministers steht eine Vermehrung der Kriegsmarine in Aussicht. Diese Ministerialerklärung, welche nach dem Programme ein Ausdruck des Gesamt  Ministeriums ist, halte ich für sehr bedeutungsvoll. Darin erblicke ich das Vorhaben des Ministeriums, die Aufhebung oder doch wenigstens eine Abänderung der Verträge vom Jahre 1814 und 1815 vorzunehmen, in welchen ein Maximum der österreichischen Marine festgesetzt wurde, und welches trotz dieser Verträge überschritten werden soll.

Die Folgerungen aus diesem Vorhaben zur Aufhebung oder Abänderung der Verträge vom Jahre 1814 und 1815 werde ich als nicht hierher gehörig, nicht hier erwähnen. Zur gehörigen Bemannung der Marine sind wesentlich praktisch ausgebildete nautische und technische Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich; eben die Verträge von 1814 und 1815 machten es den österreichischen Staatsbürgern unmöglich, jene nautische und technische Ausbildung zu erwerben, welche bei Vermehrung der Marine nöthig ist. In Ermanglung solcher Kenntnisse würde die Marine im ersten Stürme oder im ersten Angriff verloren gehen. Die Einbeziehung der Ausländer in Militärdienste kann den Capacitäten in Österreich durchaus zu keinem Abbruch gereichen. In dem Worte Capacität liegt eine Doppelsinnigkeit, es gibt nämlich ausgebildete und nicht ausgebildete Capacitäten. Durch das Ausnahmegesetz werden die Capacitäten nicht anerkannt; es wird nur gesagt, daß, insofern hier nicht technisch und nautisch ausgebildete Capacitäten vorhanden sind, solche vom Auslande bezogen werden, dafür, daß diese Ausbildung der Marine bisher nicht geschehen konnte, dafür können die heimischen Capacitäten nichts. Wie der Einzelne der Hilfe eines Andern bedarf, so soll auch ein Volk die Hilfe eines Andern nicht verschmähen, wenn es daraus Nutzen ziehen kann. Die Römer sind deshalb in ihrer Macht und Größe so gewachsen, weil sie überall das, was sie bei den Barbaren Zweckmäßiges gefunden, an sich gezogen und benützt haben. Durch die Verwerfung meines Amendements würde das Vaterland große Kräfte entbehren, welche ihm von großen Nutzen sein könnten, wie die Geschichte bewiesen hat. Ich mache


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