Pátek 26. ledna 1849

über einen ähnlichen, oder wohl gar gleichen Vorgang in der italienischen Armee. Wer aus Ihnen sollte es denn nicht wissen, und ich meines heils gestehe, gesehen und gehört zu haben Wahlvorgänge mit Kandidaturen und Glaubensbekenntnissen, deren Inhalt ich diesem hohen Hause nicht wiederholen darf, auf daß ich nicht noch einmal das Misslieben, wenn gleich nicht in meiner beabsichtigten Schuld, so doch im Drange meiner Überzeugung mir auflade. Allein, meine Herren, eines muß ich sagen, es sind Verheißungen gemacht worden, Leidenschaften aufgestachelt worden, bis zur Gefährdung der heiligsten Interessen. Es kam vor, daß die Zertrümmerung dessen, was unsere Altäre und Kirchen schmückt, die Schändung der ernstesten Aufgaben irdischen Daseins empfohlen wurde. Ähnliche Vorgänge, meine Herren, kann ich mir in den Reihen der Armee unmöglich denken, ohne daß ich für ihren Bestand und für die Sicherheit des Vollbringens ihrer Aufgabe, die sie eben für uns hat, verzweifeln müßte; oder, meine Herren, glauben Sie, es werde in der Armee keine Kandidaturen geben, und es werde nicht um Stimmen geworben werden? Ich kann einer solchen Verneinung keinen Raum gewähren, kömmt sie aber vor, diese Kandidatur, dann muß sie sich bewerben um die Benevolenz der Wahlmannschaft. Je höher der Mann in der Bildung steht, und vielleicht auch in seinen Berufe und in seiner Dienstkategorie, je besser er vielleicht geeignet sein mag, zum Reichstage gewählt zu werden, desto dringender wird es seine Aufgabe, sich um das Wohlwollen und die Begünstigung derer zu bewerben, für welche es ihm gegenüber in den Reihen einer Armee keine andere Aufgabe geben kann, als die, unbedingt zu gehorchen. An dem Tage, wo diese Pflicht eine geschwächte geworden, an dem Tage hat die Armee ihre Kraft und Festigkeit verloren. Gedenken Sie, meine Herren, der römischen Legionen. Von dem Tage an, wo sie es zur Aufgabe sich gestellt, in irgend einer Weise Einfluß zu nehmen auf die Wahl ihrer Führer, von dem Tage an waren sie die Überwundenen. Man sagt, der Antrag könne um so weniger beanständet werden, weil er ja Analogien anderwärts bietet. Man hat auch die jüngst erst vorgekommene Wahl des Präsidenten der französischen Republik namhaft gemacht. Meine Herren, hier handelt es sich um die Wahl zu einem Amte, um eine Urwahl oder eine unmittelbare, und nach Virilstimmen. Wenn weiteres z. B. auch Schweden zwei Männer seiner Landarmee und einen aus der Marine nach dem Reichstage schickt, so schickt es diese drei Männer unter dem Titel "Armeebefehl" und lediglich für ein Votum informatum. Allein, was dort oder da auf diese oder jene Weise auch vorgehen mag, nie und nirgends finden Sie eine Wahlenscheinung im Angesichte des Feindes, und nie und nirgends kann sie nachgewiesen werden  die hier in Rede stehende Wahl einer Armee als solcher für die Constituirung eines Landes.

Ich, um Ihre Geduld nicht länger, als es mir nothwendig schien, in Anspruch zu nehmen, schließe nur noch mit Zahlen; daß bei diesen nicht eben die pünktlichste Genauigkeit einzuhalten möglich ist, liegt in der Natur der Sache. 150. 000 Mann mag die Armee in Italien zählen, davon veranschlagt man 60. 000 Mann an Kroaten, Ungarn und Italienern, erübrigen demnach 90. 000 Mann, welche nach dem Wortlaute des Antrages berufen sein sollen, zu wählen. Unter diesen 90 000 Mann mögen 3/8 Theile veranschlagt sein als minderjährig, das gibt einen Abzug von 33. 750, und es erübrigen demnach angeblich nicht vertretene 56. 250 Mann. Dieß repartiert in 370 Wahlbezirke, liefert als Resultat in dem Gesammtwahlacte, der dieses hohe Haus beschickt, 150 Urwähler. Nachdem ich die Minderjährigen ausgeschieden, mag in Zweifel gezogen werden, ob eine solche Ausscheidung auch im Rechte fei, und hier ergibt sich ein neuer Moment für die Nachweisung: wie verderblich die Annahme des Antrages, so wie er vorliegt, werden müßte. Will man die Minderjährigen ausscheiden, oder will man sie mitwählen lassen? Der Mann, der zur Fahne geschworen, der der Fahne treu geblieben, der die Fahne umgeben mit seiner Aufopferung, zum Siege getragen, er hat das Männlichste vollbracht, was einem Manne auf Erden beschieden sein mag, ohne daß wir seine Jahre zählen dürfen. (Bravo.)

Soll er nun darum, weil wir seine Jahre zählen wollen, nicht wählen dürfen, und wenn wir ihn mitwählen lassen wollen, wie soll dieß sich vereinbaren mit denjenigen Theilen des Antrages, die da wollen, daß die Armee nicht als solche, sondern als ein Inbegriff österreichischer Staatsbürger wählen solle, und daß das Wahlgesetz vom 9. Mai v. J. für die Wahl adaptiert werden solle, wie will man aus dem Widerspruche herausgeraten?  So, meine Herren, bekämpfe ich den Antrag, weil ich ihn für mangelhaft, weil ich ihn für verderblich achte, und ich stelle den Antrag meines Theils dahin, das der Gegenstand nach §. 74 der Geschäftsordnung vorerst an einen Ausschuß zur näheren Prüfung verwiesen werde.  (Großer Beifall im Centrum Zischen links und rechts.)

Präs. Der nächste Redner ist der Herr Abg. Löhner.

Abg Löhner. Ich cedirt die Priorität dem Herrn Abg. Strobach. (Ruf: Auf die Tribune.)

Präs. Der Herr Abg. Strobach hat das Recht, vom Platze aus zu sprechen, nachdem er sich hier erst einschreiben ließ.

Abg. Strobach. Ich habe in meinem und im Namen vieler Meinungsgenossen einen Verbesserungsantrag auf den Tisch des Hauses gelegt. Dieser Antrag ist in nachstehende Worte gefaßt: "In Erwägung, daß ein Theil der österreichischer Staatsbürger jener Ländergebiete, die im osterreichischconstituirenden Reichstage vertreten sind, wegen ihrer aktiven Dienstleistung in der k. k. Armee gehindert war, sich an den Wahlen der Reichstagsdeputierten zu betheiligen, und in weiterer Erwägung, daß sich die Betheilung desselben an den Wahlen wegen der eigentümlichen Beschaffenheit dieser nach dem Wahlgesetze vom 9. Mai v. J. wahlberechtigten Staatsbürger nachträglich in's Werk setzen läßt, beschließe der hohe Reichstag: im Wege des Ministeriums Sr. k. k. Majestät diese Umstände zur Kenntniß zu bringen, damit Se. k. k. Majestät sich bewogen fände, im Nachhange der octroyrten Wahlordnung vom 9. Mai v. J. für obgedachte im österreichischen Heere und in der Marine dienenden Staatsbürger die Wahlen der Reichstagsdeputierten anzuordnen, wobei nachstehende Bestimmungen zu Gründe zu legen sein dürften.

Erstens. Haben sich bei der Wahl dieser Abgeordneten nur jene in dem k. k. österreichischen Heere und der Marine dienenden Staatsbürger der am österreichisch  constituirenden Reichstage vertretenen Ländergebiete zu betheiligen, welche zur Zeit der Vornahme der Wahlen nach den Vorschriften der provisorischen Wahlordnung activ wahlfähig, und durch ihre notwendige Abwesenheit verhindert waren, an den Reichstagswahlen Theil zu nehmen.

Zweitens Auf je 20. 000 Köpfe entfalle ein Deputirter. Drittens Können diese besondern Verfügungen in keinerlei Art ein Präjudiz für die Zukunft abgeben. " (Bravo.)

Ich habe mich, meine Herren, bei den Reden, die im hohen Reichstage gehalten wurden, immer passiv verhalten; ich habe sie nicht gehalten, sondern nur gehört. Die Journalistik hat an mir die himmlische Geduld bewundert, mit der ich sie anhörte. Ich nehme von dem hohen Hause nur eine menschliche Geduld in Anspruch, bei der Begründung meines Antrages. (Bravo) Ich will auch keine geistreiche Rede halten, ich kann es nicht, und sie könnte mir den Ruf zur Sache beiziehen; ebenso auch keine pathetische, es könnte der Ordnungsruf erfolgen. Ich werde mich rein auf den Gegenstand selbst beschränken, und glaube in dieser Beziehung den Rechtsboden nicht verlassen zu dürfen. Ich sehe von allen politischen Gründen ab, z. B. von dem Grunde, daß unsere Armee durch ihre Tapferkeit dieses Recht als einen Ersatz in Anspruch nehmen dürfte; würde ich das als einen Rechtsgrund ansehen, dann würde ich gegen den Beschluß des hohen Hauses, daß der Adel nicht zu verleihen sei, verstoßen, und ich glaube, es ist der Rechtsboden hier festzuhalten. Ebenso muß ich im vorhinein auch den Vorwurf ablehnen, daß das hohe Haus die Tapferkeit unserer Armee als solche nicht anerkannt hätte. (Bravo) Ich glaube, es ist Niemand im hohen Hause, der die Tapferkeit unserer Armee nicht anerkannte, wenn er sich auch nicht bewogen fand, seinen Dank in der vom Abg. Selinger beantragten Adresse auszusprechen. (Stürmischer Beifall von allen Seiten des Hauses.)

Ich übergehe zur Sache. Der Rechtsboden, auf den ich und viele meiner Meinungsgenossen diesen Antrag gegründet haben, besteht in dem einfachen Grundsätze, daß derjenige, der irgend ein Recht hat, dadurch daß er absolut an der Ausübung desselben gehindert wurde, dasselbe nicht verloren hat. Ich erwähne in dieser Beziehung des bürgerlichen Gesetzbuches, wo derselbe Grundsatz aufgenommen würde. Man könnte vielleicht einwenden, daß auch andere Personen daran gehindert waren, und zwar solche, die in Staatsdiensten angestellt sind, und sich nicht an der Wahl betheiligen konnten, wie solche, die bei Gesandtschaften und Konsulaten angestellt sind. Ich glaube, der Unterschied ist ein wesentlicher, denn bei der Armee hatte zur Zeit, als die Wahlen zum constituirenden Reichstage stattfanden, die Wahl nicht vor sich gehen konnen. Denn bei der Armee hätte Radetzky, als er vor Mailand war, gewiß den Gliedern der Armee keinen Urlaub ertheilt, um die Wahlen vornehmen zu können, was bei den Gesandtschaftspersonen allerdings der Fall sein könnte; daher ist der Fall ein verschiedener. Auch ist der Unterschied ein wesentlicher, daß die Staatsbürger, welche zusammenleben, nachträglich Wahlen vornehmen können, während dieß bei einzelnen, zerstreuten Wählern nicht der Fall ist. Ich habe also mit mehreren meiner politischen Freunde den Gründsatz aufgenommen, daß die Wahlen, wo die Bürger zur Zeit der Wahl anderwärtig beschäftigt waren, doch vermöge ihrer eigentümlichen Beschaffenheit des Zusammenlebens nachträglich vorgenommen werden können Doch glaube ich, daß es unzweckmäßig wäre, den Antrag, wie er von dem Abg. Zybszewski gestellt worden ist, hier in Berathung zu ziehen, als wäre er ein Gesetzentwurf. Ich glaube, als Gesetzentwurf ist er nicht zu behandeln, weil die Grundlage, auf der wir stehen, eine rein octroyrte ist. Wir sind einfach zusammengekommen, um die Constitution in Vereinbarung mit der Krone zusammenzubringen. Die Institution aber, die von uns zu Stande gebracht werden wird, kann unmöglich eine octroyrte sein, während dagegen das Wahlgesetz, auf dessen Gründe wir hier stehen, ein octroyrtes ist. Und was beabsichtigen wir, wenn wir die in der Armee wahlberechtigten Staatsbürger nachträglich hier vertreten lassen? Was beabsichtigen wir anderes, als eine theilweise Änderung, oder beziehungsweise Verbesserung des Wahlgesetzes. Ich glaube daher, daß dieses im Wege des octroyrten Gesetzes stattzufinden hätte, und daß wir es daher ganz einfach Sr. Majestät zur Kenntniß bringen, und es Sr. Majestät überlassen, es zu thun oder nicht.

Eben deshalb habe ich und meine Freunde den Antrag dahin gestellt, diesen Umstand zur Kenntniß Sr. Majestät zu bringen, falls sich Se. Majestät vielleicht bewogen fände, im Nachhange zur octroyrten Wahlordnung vom 9. Mai v. J die Wahl der Reichstagsdeputierten anzuordnen und zu bestimmen, ob noch andere sich auf die Armee beziehende Bestimmungen zu Grunde zu legen wären. Ich glaube, es hat noch einen weiteren Vortheil. Dieser Antrag vom Abg. Zbiszewski ist als ein Dringlichkeitsantrag gestellt worden, und es ist auch darnach die Behandlung in der Kammer geschehen. Würde diesem Antrage Folge geleistet, so müßte sein Antrag dreimal die Kaminer passieren, und zwar immer in einer Frist von acht Tagen. Ich glaube, das wäre dem Zwecke nicht entsprechend; wenn wir aber so vorgehen, wie ich es beantragt habe, so kann noch heute die Sache an das Ministerium geleitet werden, und die Wahlen können in nächster Zeit in der Armee stattfinden.

Ich glaube, daß es nicht unzweckmäßig erscheinen dürfte, zugleich die Meinung der Kaminer diesem Artrage beizufügen, daß sie nämlich glaubt, daß dießfalls von Seiten Sr. Majestät die Entscheidung Statt zu finden hätte. Ich verwahre mich im Voraus dagegen, als ob dieß ein eigentlicher Antrag wäre, es ist nur ein Gutachten, das wir stellen, und Sr. Majestät steht das Recht zu, dieses Gutachten abzulehnen oder darnach vorzugehen. Bei diesem Gutachten gingen wir von der Ansicht aus, daß das Wahlrecht nicht der österreichischen Armee als solcher, als Militär zukomme sondern es kömmt nur jenen Staatsbürgern zu, welche in der Armee sind, und das Wahlrecht dazumal nicht ausüben konnten. Daher verwahre ich mich vor allein dagegen, daß hier ein Corps als aktive Person das Wahlrecht auszuüben hätte. Die Stilisierung der ersten Bestimmung, wie sie beantragt ist, dürste darum folgender maßen lauten:,, Haben sich bei der Wahl dieser Abgeordneten nur jene in dem k. k österreichischen Heere und der Marine dienenden Staatsbürger der im österreichischconstituirenden Reichstage vertretenen Ländergebiete zu betheiligen, welche zur Zeit der Vornahme der Wahlen nach den Vorschriften der provisorischen Wahlordnung activ wahlfähig, und durch ihre notwendige Abwesenheit gehindert waren, an den Reichstagswählen Theil zu nehmen. Hier ist das Princip ausgesprochen, sie sollen nachträglich das Wahlrecht ausüben. dadurch entfällt die Specisication, wie sie der Herr Abg. Zbyszewski beantragt, nämlich daß die in der Armee dienenden Beamten sich auch daran betheiligen sollen; die sind ja in der Armee activ, daher in der Armee inbegriffen. Dagegen, was den weiteren Antrag des Abg. Zbyszewski anbelangt, daß auch andere Staatsbürger, die sich in Italien befinden, und an den früheren Wahlen nicht Theil genommen, dabei mitwirken, dagegen muß ich mich feierlichst verwahren, weil hier in Bezug der Gründe, ein solches Verfahren zu modificiren, wieder nicht dasselbe gelten kann. Es wurde dem Antrage des Abg. Zbyszewski vom Abg. Neumann der Vorwurf gemacht, daß er nicht principiell sei, er bestimme nur, daß drei Abgeordnete zu wählen wären, während der Grund der Abwesenheit zur Zeit der Wahl offenbar jedem der in der österreichischen Armee dienenden wahlberechtigten Staatsbürger das Recht zuerkennt, zu wählen; diesem glauben wir vorzubeugen dadurch, daß wir wirklich ein Prinzip in der Art aufstellen und wünschen, daß auf 20000 Köpfe immer ein Deputirter entfalle; die Berechnung ist beiläufig die folgende: 50000 Personen haben bisher einen Wahlbezirk gebildet, aber nicht alle diese 50000 haben gewählt, sondern nur ein unbedeutender Theil von ihnen; es siel hinweg mehr als die Hälfte, welche des weiblichen Geschlechtes sind; dann entfallen allerdings jene der Mannspersonen, welche noch nicht wahlfähig waren, nämlich alle Altersklassen von 1  24 Jahren; hierdurch würden zurückgeblieben sein 25000 Mannspersonen und davon die Alterschlaffe von 124 Jahren hinweg, dürfte das beiläufige Resultat von 20000 Köpfen, geben und diese 20000 wahlberechtigten Personen repräsentiren den Wahlbezirk von 50000. Ich bin auch der Meinung, daß diese besonderen Verfügungen für die Zukunft oder für zukünftige Bestimmungen kein Präjudiz abgeben sollen, und glaube dieß insbesondere dahin zu beziehen, daß es keinen Einfluß nehmen soll auf die von uns zu berathende Constitution, sondern daß vielmehr, falls Se. Majestät sich bestimmt finden sollte, diesem Antrage Statt zu geben, fürderhin kein ähnliches Ansinnen mehr hier gestellt werden dürfe. (Großer Beifall.)

P r ä f. Wollen der Herr Abgeordnete mir den Antrag vorlegen, damit ich die Unterstützungsfrage stelle.

Abg. Zbiszewski. Ich erkläre, daß ich meinen Antrag zurückziehe, und an seine Stelle den des Herrn Abg. Strobach substituier (Großer Beifall.) Ich bitte aber auch, daß man mir gewähren möge, auf einige Anschuldigungen 

Präs. Sie werden vielleicht als Antragsteller zuletzt sprechen können; jetzt muß ich den eingeschriebenen Rednern das Wort vorbehalten.  Sind auch die anderen Herren, die diesen Antrag unterschrieben haben, damit einverstanden? (Die Herren Schopf, Monika und Müller erklären sich damit einverstanden) Der Antrag wird daher zurückgezogen. Es liegen nun zwei Anträge vor. Der Antrag des Herrn Abg. Neumann Joseph lautet: "Ich stelle den Antrag, daß der Gegenstand an einen Ausschuß zur näheren Prüfung nach. § 74 der Geschäftsordnung verwiesen werde. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Nicht hinreichend unterstützt.) Der Antrag des Herrn Abg. Strobach lautet: (Liest den Antrag wie oben.) Wird dieser Antrag unterstützt? (Eminente Majorität.) Der Antrag ist unterstützt.

Abg. Brestel. Ich beantrage den Schluß der Debatte.

Präs. Wird dieser Antrag unterstützt? (Majorität.) Der Antrag ist so hinreichend unterstützt, daß ich ihn für angenommen halte. Es sind noch eingeschrieben als Redner die Herren Abgeordneten: Löhner, Schuselka, Trojan, Schmitt und Goldmark  Alle dafür.

Abg. Löhner. Ich verzichte gänzlich auf mein Wort (Trojan und Goldmark verzichten ebenfalls.) Präs Die übrigen Herren wollen sich einen Generalredner wählen. (Geschieht.) Der Herr Abg. Schuselka wurde gewählt, und hat als Generalredner das Wort.

Abg. Schuselka. Ich würde es nicht gewagt haben, das Wort zu ergreifen, nachdem mehrere der eingeschriebenen Redner darauf verzichtet haben, wenn ich es nicht für eine unerlässliche Pflicht gehalten hätte, zu sprechen, deßhalb, weil ich neulich, als der Herr Abg Zbyszewski seinen Antrag zuerst ankündigte, mir in dieser Beziehung Äußerungen erlaubt habe, die von einem, vielleicht von zwei Vorrednern mißverstanden, und dadurch vielleicht zu einem neuerlichen Anlaß geworden sind, daß in dieser Frage auch außerhalb dieses Hauses Mißverständnisse aufkommen könnten Es hat der Herr Abg. Selinger hier ausgesprochen, es sei eine Sühne nothwendig in diesem Hause, der Armee gegenüber. Ich muß gewiß nicht nur in meinem Namen und im Namen meiner Partei, sondern im Namen des ganzen Hauses dagegen protestiren. (Bravo! Bravo l) Es sind in unglücklichen Tagen und Zeiten Mißverständnisse vorhanden gewesen über die Stellung der Armee im Staate. Es ist in diesem Hause ein Antrag gefallen  nicht durch die Abneigung dieses Hauses, sondern, ich spreche es offen aus, durch die nicht glückliche Behandlung derjenigen, die den Antrag gestellt und vertheidigt haben (Anhaltender stürmischer Beifall)

Dadurch ist Anlaß gegeben worden, daß die Armee Ursache hatte, weil sie vom Schauplätze weit entfernt ist, fertig zu sein. Es sind vielleicht von einzelnen Mitgliedern des Hauses bei dieser und anderen Gelegenheiten Äußerungen gemacht worden, die Einzelne der Armee und die Armee überhaupt beleidigen konnten, allein nun und nimmer sind sie von dem ganzen Hause ausgegangen (Beifall) Und das Recht der Einzelnen, ihre widersprechenden Ansichten aufsprechen, muß in diesem Hause ein heilig Recht sein, und Niemand kann daß Recht haben, dieses zu hindern oder zu beinträchtigen. Wenn in dieser Beziehung schon von einer Beleidigung die Rede ist, so sind auch einzelne Mitglieder, ja das ganze Haus in Folge dieser Mißverständnisse von einer anderen Seite her reichlich bezahlt worden Es ist in dieser Beziehung eine völlige Ausgleichung vor sich gegangen (Heiterkeit) Ich halte es aber für sehr unzweckmäßig, hier wo wir Einigkeit begründen sollen, alte Wunden wieder aufzureißen, und jene Mißverständnisse neu anzuregen. (Beifall.) Es ist von dem Herrn Abg. Joseph Neumann speciell auf diese Vergangenheit hingewiesen worden. Ich will nicht darauf aufmerksam machen, daß ein Mitglied, welches eben erst die Kammer betreten, und seine Rede selbst mit der Bemerkung beginnen müßte, daß er damals noch nicht Mitglied des hohen Hauses gewesen ist, daß ein solcher von der Tribune des hohen Hauses sich eine Kritik über die früheren Verhandlungen erlaubt; ich will nicht näher darauf eingehen, aber eine Bemerkung desselben Redners, die gegen den Abg. Borkowski gerichtet war, muß ich aufnehmen.

Der Abg. Borkowski hat ausgesprochen: Wir wünschen, daß die Vertreter der Armee, wenn auch nicht als solcher, so doch als kriegskundige Männer hier mit uns tagen, und an der Constituirung unseres Vaterlandes Theil nehmen, für dessen Aufrechthaltung sie so wesentliche und schwere Pflichten zu erfüllen haben Herr Abg. Borkowski hat sich ausgesprochen, wir wünschen es, damit wir dieses große Werk im Interesse der Freiheit, der Einigkeit und der dadurch bewerkstelligten Kraft vollbringen mögen Diesen Ausdruck hat der Herr Abg. Neumann aufgenommen, und hat zugegeben, die Einigkeit gebe allerdings Krauste, manchmal Kraft zum Guten, aber sie könne auch Kraft zum Schlechten geben Dartun der Herr Abgeordnete diese Bemerkung gemacht hat, um den Abg Borkowski zu widerlegen, so bleibt mir nichts anderes übrig, als anzunehmen, der Herr Abg. Neumann furchte, daß eine Vereinigung der Armee durch einzelne Vertreter mit dem Reichstage eine Vereinigung zum Schlechten sein werde (Heiterkeit Beifall).

Der Abg. Borkowski hat ausdrücklich gesagt: wir wünschen diese Vereinigung im Interesse der Freiheit, und ich glaube, das, wir gegenüber den wiederholten Erklärungen, die vom Throne ausgegangen sind, noch nicht so weit gekommen sind, die Freiheit in Österreich als etwas Schlechtes erklären zu müssen (Anhaltender, stürmischer Beifall) Als eben so unzweckmäßig muß ich es erklären, und im Interesse der Einigkeit dieses Hauses, wo die verschiedensten Nationen versammelt sind, dagegen protestiren, daß diese Frage von demselben Herrn Redner in einer Weise ausgesägt würde, die nur dazu dienen konnte, tiefe Wunden der Volker Österreichs neu aufzureißen Es kann dieses durchaus nicht im Interesse des Werkes sein, welches wir hier in Vereinbarung mit der Krone vollbringen sollen (Bei fäll.) Es können dadurch nur zu den unabsehbaren Schwierigkeiten, welche unserem Constitutionswerke entgegenstehen, noch neue und immer neue Hindernisse entgegengetürmt werden. (Beifall).

Es ist von einem besiegten Feinde gesprochen worden, der ein erbitterter Feind ist Es ist ein zweckmäßiger und harter Ausdruck, einem Volke gegenüber, welches wir, ich hoffe es, nicht durch die Gewalt der Waffen bei Österreich erhalten, sondern durch die Freiheit brüderlich mit uns vereinen wollen. (Allgemeiner, anhaltender, stürmischer Beifall).

Es ist in harter Weise auf den Theil Polens hingewiesen worden, der zu Österreich gehört, und der in Folge eines schweren Nationalenglückes zu Österreich gekommen ist. Ich bin überzeugt, daß Niemand in diesem Hause ist, der für das Unglück Polens nicht wenigstens Mitleid und Mitgefühl hat, und erkläre es für ganz unzweckmäßig, hier in diesem Hause auf eine so harte Weise auf den Theil Polens, der zu Osterreich gehört, hinzuweisen.

Der Hr. Redner Neumann hat in begeisterten Worten die Vorzüge und die Vortrefflichkeit unserer Armee gepriesen, und ich stimme darin mit ihm überein. (Beifall.  Unruhe im Centrum) Allein er hat am Schlusse seiner Rede, wo er die Gefährlichkeit schildern wollte, welche eintreten müßte, wenn wir ein Wahlrecht zuerkennen würden, demjenigen Theile der Armee, die außer den Grenzen der hier vertretenen Länder sich befindet, er hat bei der Schilderung dieser Gefährlichkeit dem Anfange seiner Rede widersprochen, indem der Herr Abgeordnete behauptet, das der Armee eingeräumte Wahlrecht und die Kandidatur bei den Wahlen wurde die Armee in ihrer Disciplin und Wesenheit verderben. Dieses heißt in demselben Augenblicke, wo man der Armee Lob spendet, sie wieder beleidigen, indem dadurch sowohl bei den Untergebenen, als auch bei den Männern, die an der Spitze stehen, eine nicht wohlgemeinte, staatsmännisch nicht ausgebildete Gesinnung und ein nicht hoher Grad von Vaterlandsliebe vorausgesetzt wird, die der Herc Redner doch am Anfange seiner Ride so sehr gepriesen hat.

Nachdem ich diese Vorausschickungen machen mußte und sie zu Ende geführt habe, ungeachtet einzelner sehr unwilliger Äußerungen einzelner Mitglieder dieses Hauses, erkläre ich nur für mich und meine politischen Freunde, daß wir uns vollkommen mit dem Antrage des Herrn Abg. Strobach vereinigen (Beifall), und daß wir in dieser Beziehung den Rechtsboden zu wahren suchen, und zugleich die Besorgnisse, die allerdings gegründet sind, und für welche sogar ein §. unserer Grundrechte, obwohl mit großem Unrechte citiren worden ist,  daß wir, sagreich, diese Besorgnisse beseitigen, um so mehr als bei diesem einzelnen Akte ein nachtheiliges Präjudiz für unser künftiges Wahlverfahren und Wahlgesetz gegeben worden ist. Der constituirende Reichstag ist ein einiger, er ist unter außerordentlichen Verhältnissen zusammen gekommen, unter so außerordentlichen, wie vielleicht noch keiner jemals in der Geschichte. Ein großer Theil der Staatsbürger, welche in diesen schweren Zeiten die Waffen führen mußten, befanden sich außer den Grenzen der Länder, die hier vertreten sind, und in Rücksicht auf diese außerordentliche Lage können wir nicht eben bloß einzelnen Theilen dieser Krieger, sondern wie es in der Begründung des Antrags des Abg. Strobach liegt, überhaupt und allgemein aus dem Rechte, welches uns in dieser Beziehung eingeräumt ist, allerdings nachträglich das Wahlrecht zuerkennen. Allein, da  wie der Herr Abg. Strobach so gründlich angeführt hat, das Wahlgesetz ein octroyrtes ist, und wir uns in dieser Beziehung consequent auf unserem Standpunkte bewegen wollen, so fühlen wir uns nicht berufen, dieses Wählgesetz jetzt durch einen Gesetzvorschlag der hohen Kammer zu ändern, sondern wir unterbreiten es Sr. Majestät, es Ihm anheizgebend, ob er die Rechte der Krieger als Staatsbürger für diesen constituirenden Reichstag noch in Geltung setzen und zur Ausübung bringen wolle Wir entgehen dadurch gleichzeitig der Besorgnis daß vielleicht in ähnlicher Weise, wie hier der Antrag als solcher bezeichnet wurde, der von einer Seite ausgegangen wäre, die früher nicht geneigt war, die Armee anzuerkennen. während er doch ausgegangen ist von vier Offizieren der k k. Armee,  ich sage, wir entgehen dadurch zugleich der Besorgnis, daß wir hier etwa einen Beschluß fassen, der den Wünschen der Armee nicht gemäß wäre, indem der Herr Antragsteller Zbyszeivski selbst erklärt hat, daß er nur in seinem eigenen Namen diesen Antrag stellt, und das er nicht wisse, ob er dadurch die Gesinnung und den Wunsch der Armee abspreche. Es bleibt also der obersten Gewalt in dieser Angelegenheit überlassen, die Sache nach Recht und Billigkeit zu schlichten, und wir können dann sagen, daß wir gethan haben, was wir thun konnten und thun durften. (Verlässt unter stürmischen Beifall des ganzen Hauses die Tribune).

Präs. Der Herr Abg. Zbiszewski hat zwar seinen Antrag zurückgezogen und sich mit dem des Abg. Strobach vereint; da jedoch der Abg. Zbyszevski der ursprüngliche Antragsteller ist, so glaube ich, ist es in der Billigkeit begründet, daß ich ihm das letzte Wort einräume, und wenn der Antragsteller Strobach auch damit einverstanden ist, so wird er das letzte Wort haben.

Abg. Strobach. Ganz einverstanden Abg Zbiszewski. Ich habe nicht geglaubt, damals, als ich meinen Antrag vor das hohe Haus brachte, damals als die Unterstützungssätze gestellt wurde, und fast das ganze Haus sich erhob, ich habe nicht geglaubt, sage ich, daß im Schooße der Kämmer selbst sich eine solche Opposition gegen diesen Antrag erheben würde Ich konnte dieses umsoweniger glauben, nachdem mir von allen Seiten des Hauses, von allen Parteien und allen Clubbs des Hauses beistimmende Äußerungen gemacht wurden. Ich will jetzt darnach nicht forschen, welches der Anlaß gewesen sein mag, welcher eine solche Änderung der Stimmung hervorgebracht hat. Ich will in wenigen Worten nur dasjenige sagen, von was ich in diesem Augenblicke mich gedrückt fühle. Sollte das hohe Hans es bestätigt, schwarz auf weiß bestätigt zu sehen wünschen, so wäre ich in der Lage, ein Dokument, wenigstens ein Circulare an die Armee vorzuweisen, wo sich Stimmen in der Armee in Italien erhoben haben, um hier am constituirenden Reichstage eine eigene Vertretung zu erlangen. Schriftliche und mündliche Mittheilungen belehrten mich weiter, daß die italienische Armee hier an der Constituirung des Vaterlandes irgend ein Wörtchen einzubrechen wünschen würde. Als einziger Officier der aktiven Armee glaubte ich dazu verpflichtet zu sein, um der Armee entgegen zu kommen. Ich gestehe offen, auch durch Rücksicht des Egoismus dazu getrieben worden zu sein, ich finde nämlich, daß meine Kräfte bei dem besten Willen, bei der größten Anstrengung, der Armee nützlich zu sein, nicht überall hinlangen würden. Diese Privatrücksicht trieb mich dahin, um eine Unterstützung, eine Mitwirkung zu bekommen. Ich glaube, meine Herren, Sie werden einen solchen Egoismus nicht so sehr tadelnswerth finden. Indem ich nun meinen Antrag dem Hause vorzubringen beschloss, fasste ich ihn der Art, daß man mir nicht den Vorwurf der Anmaßung, Unbescheidenheit oder der Übertreibung machen würde. Ich wusste gar wohl, was es heißt, für einen Stand Vertreter zu beantragen, ich wüßte umsomehr, daß es höchst tadelnswerth wäre, nachdem Tags vorher der 1. §. der Grundrechte angenommen worden war. Ich mußte schleunig den Antrag einbringen, und wenn er in der Fassung, wenn er in manchen seiner Punkte fehlerhaft war, so habe ich das beste Eingeständnis dadurch geliefert, indem ich den vortrefflichen Antrag des Abg. Strobach statt des meinen substituierte. Ich werde mich nicht in viele Entgegnungen einlassen.

Ich kann nur dem Herrn Abgeordneten, der heute zum erstenmal in diesem Haufe sprach, das Bedauern ausdrücken, daß er eben diesen Gegenstand gewählt hat, um sich seine parlamentarischen Sporen zu holen (großer Beifall). Ich kann diesem Herren Abgeordneten bemerken, er hätte denn doch die stenographischen Berichte durchlesen sollen, und dann würde manche Behauptung weder so ungerecht, noch so einseitig ausgefallen sein (Beifall). Ich motivirte dasjenige, was ich vorbrachte, so gut ich es vermochte; und falls er diese Motivierungen gelesen hätte, so würde er viel gerechter gewesen sein. Ich bemerke diesem Herrn Collegen, daß er selbst das Factum der Fünfachtel falsch aufgefaßt hat, die Fünfachtel habe ich als diejenigen bezeichnet, die nicht wahlfähig, und die Dreiachtel als jene, die wahlberechtigt sind.

Sein Calcül wäre, wenn er dieses vorgebracht hätte, für ihn selbst günstiger ausgefallen. Ich kann diesem Herrn Abgeordneten nur noch Eines sagen: er wurde in dem vollen Aussprechen eines Satzes aufgehalten durch etwas missfällige Äußerungen des Hauses. Er war im Begriffe, eine Äußerung auszusprechen, wo ich den Himmel preise, daß er sie nicht vorgebracht hat (Beifall von allen Seiten); der Herr Abgeordnete wisse, ich bin Militär, bin gewählt in einem Wahlbezirke, wo  ich kann es offen und frei sagen, kein einziger der Wahlmänner mich kennt; ich kann dem Herrn Abgeordneten sagen, daß feit dem 6. September, wo ich in diesem Hause sitze, ich mich unabhängig gehalten habe von jeder Partei, ich folgte den Regungen meines Gewissens und den Mahnungen meiner Ehre (Allgemeiner anhaltender Beifall). Der Herr Abgeordnete wird wohl begreifen, daß ich unmöglich verschiedene Provinzen, etwa die Provinz Tirol oder Steiermark vertreten kann, wenn ich für Galizien gewählt bin, und wenn ich Manches für Galizien vorbringe, was an gewissen Orten vielleicht nicht gefallen möchte, treibt mich mein Pflichtgefühl dahin, meine Verpflichtungen gegen meine Wähler gewissenhaft zu erfüllen. Der Herr Abgeordnete war im Begriffe, auszusprechen ein Wort, das meine Ehre angegriffen hätte, Gott sei gepriesen, daß er es nicht gethan hat; bedenke der Herr Abgeordnete, daß einem Militär nichts heiliger ist als seine Ehre, und wahrlich, wenn er es gethan hätte, ich hätte ihm zurufen müssen den altbekannten Spruch: guai a chi la tocca! (Tritt unter anhaltendem stürmischen Beifall ab.)

Präs. Der Antrag des Abgeordneten Strobach, der einzige, welcher über diesen Gegenstand vorliegt, ist dem hohen Haufe bekannt; ich werde, nachdem keine Theilung der Frage begeht wurde, sogleich über den ganzen Antrag abstimmen lassen. Diejenigen Herren, welche mit dem Antrage des Abgeordneten Strobach einverstanden sind, wollen aufstehen. (Überwiegende Majorität.)

Der Herr Ministerpräsident wünscht einige Interpellationen zu beantworten.

Minist. Präs. Schwarzenberg. Die Interpellation, welche der Herr Abgeordnete Dr. Tomjcek in der Reichstagssitzung vom 3. d. M. an die Herren Minister des Äußeren und der Finanzen zu richten sich veranlaßt fand, hat zwei, die Linnenindustrie Böhmens betreisende Wahrnehmungen zum Gegenstande, nämlich:

Den in neuerer Zeit bedeutend verminderten Absatz böhmischer Leinpaaren im Auslande, und die nach Ansicht des Herrn Interpellanten zu niedrig gestellten österreichischen Eingangszölle auf fremdes Maschinenflachsgarn.

Was den letzten Punkt anbelangt, so fällt derselbe ganz dem Wirkungskreise der Ministerien des Handels und der Finanzen anheim.  Der erste hingegen darf vornehmlich aus dem Grunde als in den Kreis der Amtstätigkeit des Ministeriums des Äußern einschlagend betrachtet werden, weil der Herr Interpellant die, in der Ausfuhr österreichischer (und respective böhmischer) Leinenfabrikate eingetretene Verminderung vorzugsweise dem nicht


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