Pondìlí 29. ledna 1849

unzurechnungsfähig, als nicht verantwortlich erkannt wurde.

Wenn es aber wahr ist, daß gewisse körperliche Einflüsse auf den Geist wirken, durch welche möglicher Weise der Geist des Verbrechers im Momente der That Verdunkelt wird (und das ist doch unleugbar erwiesen); dann frage ich Sie, meine Herren, wo ist eigentlich der Punkt, bei dem die strenge Zurechnungsfähigkeit beginnt, und, wenn man diesen nicht angeben kann, wie kommt es, daß man den Geist strafen will, da doch möglicherweise der Körper zur That trieb? In den Gesetzgebungen aller Zeiten finden sich Spuren, daß man diesen Gesichtspunkt wirklich anerkannte. Es gibt in den Gesetzgebungen verschiedener Zeiten Verbrechen, welche mit keiner Strafe bedroht wurden, wie z. B. bei den Römern der Vatermord, bei den Germanen der Königsmord, weil man es als undenklich ansah, daß ein Mensch bei gesundem Verstande ein solches fluchwürdiges Verbrechen begehen könne. Andererseits läugnen wir klimatische Einflüsse nicht. Es ist bekannt, daß die Engländer den "Hängemond" fürchten, und wenn also der Selbstmord durch klimatische Einflüsse begünstigt werden kann, so müssen wir konsequenterweise auch bei Verbrechen die Möglichkeit ähnlicher Einflüsse gelten lassen; kurz, es wird sich niemals der Gedanke ganz und gar verflüchtigen können, daß Verbrechen theilweiser Wahnsinn, Krankheit ist. Vom juridischen Standpunkte wird man dieß freilich immer bekämpfen, doch vom humanen Standpunkt kann man nicht darüber hinaus. Nimmt man aber im Gegentheile die volle einflusslose Freiheit des Menschengeistes an, dann kömmt man bei der Todesstrafe auf den absurden Abweg, daß man, wie ein geistreicher Schriftsteller sagt, das Gefäß verdorbenen Inhalts zerschlägt, um den Inhalt auszugießen. Aber will man auch bei dieser Anschauung stehen bleiben, so kann man sich noch anderer Gründe gegen die Todesstrafe nicht erwehren.

Die Todesstrafe läßt, sobald man einmal von der complicirten Todesstrafe abgekommen, keine Abstufung zu. Ich erinnere mich einer Erfahrung aus meiner frühesten Jugend. In meiner Vaterstadt wurde ein berüchtigter Raubmörder, der mehrfache Mordtaten begangen hatte, hingerichtet, und kurz darauf ein Weib, die ihren Mann vergiftete. Mein kindlicher Verstand wollte sich durchaus nicht damit zufrieden geben, wie ungerecht man gegen die letzte gehandelt habe, da man den ersteren vielfach berüchtigten Raubmörder mit derselben Strafe belegt, wie letztere. Es ist dies ein so natürlicher Einwand. Noch mehr! Selbst nach unserer Gesetzgebung wird v e r s u c h t e r Mord nicht mit dem Tode bestraft; die Böswilligkeit des Verbrechers, die böse Willensrichtung ist da, sie ist dieselbe, aber der Zufall, daß es nicht zur Ausführung der bösen That gekommen ist, oder daß sie nicht den vom Verbrecher beabsichtigten Erfolg hatte, der Zufall schützt ihn vor der Todesstrafe. Im Gegentheile, der Verbrecher, dem der Mord wirklich gelang, wird hingerichtet, es liegt also der Gedanke sehr nahe, daß der Staat für den Verlust des ihm getöteten Bürgers nur Rache nehme, nicht aber die Bestrafung des wirklichen bösen Willens beabsichtige.

Nun, gegen die Beibehaltung der Todesstrafe für politische Verbrechen habe ich nichts zu sagen, sie ist hier bereits in genialster Weise bekämpft worden; aber auch die Beibehaltung für sogenannte gemeine Verbrechen ist aus dem Gesichtspunkte, selbst welchen der Constitutionsausschuß in diesem Paragraph feststellte, als unhaltbar dargethan worden. Es ist begreiflich, daß, wenn überhaupt die Todesstrafe gestattet sein soll, sie umsomehr müsse angewendet werden gegen jene großen Verbrechen, welche die ganze Gesellschaft, den gesamten Staatsorganismus angreifen, während der sogenannte gemeine Verbrecher seine böse Willensrichtung nur gegen das Leben oder Vermögen Einzelner äußert. Das ist schon weitläufig auseinander gesetzt worden, ich will nicht wieder darauf zurückkommen. Nun denn, meine Herren, wenn Sie mit mir überzeugt sind, daß die Todesstrafe unzweckmäßig, ungerecht, unmoralisch, unmenschlich ist, so lassen Sie uns in einer Zeit, wo die Grausamkeit des Mittelalters in unser öffentliches Leben wieder hereinzubrechen droht, in einer Zeit, wo man mittelalterliche Gewaltmittel hervorsucht: Achterklärungen, Bannstrahlen, Belagerungen, ja so gar Hinwegtilgung ganzer menschlicher Wohnorte; in einer solchen Zeit lassen Sie den Gedanken der Humanität wenigstens über unserer Versammlung strahlen; lassen Sie uns der Welt zeigen, daß wir wenigstens die Völker Österreichs würdig halten des vollen ganzen Anrechts auf ihre Menschenwürde; lassen Sie uns ihnen das Zeugniß geben, daß wir sie auf einer Kulturstufe wissen, auf welcher sie keine Todesstrafe, keine entwürdigende Strafe mehr bedürfen; die Völker werden uns danken, werden unser Vertrauen ehren, sie werden es rechtfertigen!

P r ä s. Als nächster eingeschriebener Redner gegen den Paragraph erscheint der Herr Abg. Ingram.  Er ist abwesend; nun kömmt der Herr Abg. Pitteri an die Reihe.

Abg. Pitteri. Meine Herren, ich bin ein österreichischer Staatsbürger und zwar von echtem Schrot und Korn, aber italienischer Zunge, und habe daher die deutschen Worte nicht im Kopfe, sondern auf dem Papiere (Heiterkeit), ich bitte demnach um Ihre Nachsicht, wenn ich von Zeit zu Zeit in die Karte schaue; denn die Worte, die ich nicht im Kopfe finde, finde ich auf der Karte. Ich hoffe diese Nachsicht um so mehr zu erhalten, wenn ich betrachte, daß auch die Herren Minister, obgleich sie deutscher Zunge sind, in die Karte schauen (Heiterkeit). und wenn sie könnten, würden sie auch in unsere Karten schauen. Dieses vorausgesetzt ad captandam benevolentiam, schreite ich zur Sache. Meine Herren, ich habe bereits die Ehre gehabt, von der Höhe dieser Volkstribune, von dieser höchsten Stufe der Ehre eines freien Staatsbürgers dieser hohen Versammlung zu verkünden, daß ich den Entwurf der Grundrechte mit Entzücken begrüßt habe, welche uns unser Constitutionsausschuß nach einer langen, aber tiefen Prüfung und Überlegung vorgelegt hat, vorzüglich aber hat mich entzückt der erste Paragraph, der dritte und der sechste, welcher heute an der Tagesordnung ist. Der erste, weil er das große staatsrechtliche Dogma enthält, daß alle Staatsgewalten vom Volke allein ausgehen,  der dritte, weil er das andere Dogma enthält, nämlich das Dogma der Gleichberechtigung aller Staatsbürger;  der §. 6 entzückt mich darum, weil er die Menschenquälerei endlich abgeschafft wissen will; weil wir nämlich nicht mehr dulden werden, daß Galgen, Richtstätte, Thürme, Zwingburgen, unterirdische Höhlen, fluchwürdig Spielberge und Schlossberge, und alle diese zahllosen politischen Calwarienberge (Beifall) existiren, sondern von Grund aus zerstört werden (Beifall), wo viele tausende und tausende Schuldige und Unschuldige als Opfer der Rachsucht, der Herrschsucht, der Habsucht und der Eifersucht gemartert und gequält worden sind, und wo sie zwischen den Raben oder den Schlangen ihr elendes Leben geendet haben. (Beifall.) Ich hätte aber diesen §. 6 mit größerem Entzücken begrüßt, wenn er noch zwei Bestimmungen enthalten hätte, nämlich, daß die Todesstrafe nicht bloß bei politischen Verbrechen, sondern überhaupt und ohne Ausnahme abgeschafft werden soll; und zweitens, daß auch die Ketten und Kerkerstrafe einmal aufhöre (Heiterkeit)  denn alle diese Strafen, was sind sie anders als Rache, vindicta, Schadenfreude. Die Rache ist aber ein zweckloses Übel, ein zweckloses Übel ist Grausamkeit, und Grausamkeit ist Quälerei. Sobald wir aber die Quälerei nicht einmal bei den Tieren dulden wollen;  denn es haben sich bekanntlich in allen kultivierten Ländern Vereine gebildet, um der naturwidrigen Tierquälerei einmal ein Ziel zu setzen, weil bei dem Anblick eines Thieres, welches gemartert und gequält wird, unser Herz uns wehe thut, und sich unsere Natur empört  sobald, sage ich, wir bei den Thieren die Quälerei nicht mehr dulden wollen, sollen wir sie bei dem Menschen dulden?. welcher, wie er sich prahlt, nach dem Ebenbilde Gottes geschaffen ist. (Bravo.) Aber, wird man mir von allen Seiten stürmisch zurufen, soll denn der an der Spitze der Cultur stehende österreichische Staat in einen nordafrikanischen Raubstaat verwandelt werden? denn dieß wird geschehen, wenn die Menschen ungestraft Verbrechen begehen könnten, und sie die Furcht der Strafe nicht davon abhalten würde. Nein, meine Herren, der österreichische Staat wird durch Abschaffung der Todes, Kerker und aller anderen Strafen, welche im §. 6 enthalten sind, nicht ein Raubstaat werden; denn derjenige, welcher Jemanden aus böser Absicht entweder an dem Körper, oder an der Ehre, oder an der Freiheit, oder an dem Vermögen verletzt, und ihm einen Schaden zufügt, wird verurteilt, volle Genugthuung zu verschassen. Sollte er aber aus Mangel an Geldmitteln nicht im Stande sein, diese seine Schuld zu tilgen, soll er in einer von dem Staate zu errichtenden Arbeitsanstalt so lange zu arbeiten verurtheilt sein, bis er durch das Produkt seiner Arbeit diese seine Schuld gänzlich getilgt hat. (Heiterkeit.) Wird aber diese Schuld einmal getilgt, so hört seine Verbindlichkeit auf. Er darf daher keine Strafe mehr erleiden, weder für sich noch für Andere, nicht für sich, weil er schon seine Schuld getilgt hat, nicht für Andere  nämlich, damit die Andern abgeschreckt werden weil er ein Mensch ist, der Mensch aber ist Selbstzweck, und als solcher soll er nicht als Mittel für fremde Zwecke dienen, denn dieses wäre ScIaverei. Die Furcht der Strafe? Nein, meine Herren, in einem wohl zivilisierten, wohlgebildeten Staate ist nicht die Furcht der Strafe, welche von dem Verbrechen abzuschrecken hat, sondern die Sorge, und zwar die väterliche Sorge der Staatsverwaltung für das physische und moralische Wohl der Staatsbürger. Die Staatsverwaltung sorgt nämlich für das physische Wohl, indem sie den Staatsbürgern die Mittel und Wege offen läßt, damit ein jeder Staatsbürger durch Arbeit oder durch andere erlaubte Mittel sach den Lebensunterhalt verschaffen könne. Der Staat sorgt auch für das moralische Wohl der Staatsbürger, denn er wendet alle Mittel an, um durch eine vernünftige Erziehung und durch zweckmäßigen Unterricht den Verstand und das Herz der Staatsbürger zu bilden, wohl wissend, daß ein Mensch, dessen Verstand und dessen Herz gebildet ist, die Tugend liebt und das Laster verabscheuet: Oderunt peccare boni, virtutis amore.

Aus diesen kurzen Beleuchtungen wage ich folgenden Antrag zu stellen: Der §. 6 der Grundrechte möchte folgendermaßen verbessert, erweitert und formulirt werden:

Erstens. Die Todesstrafe, die Kerkerstrafe, die Strafe der öffentlichen Arbeit die Strafe der öffentlichen Ausstellung, die Strafe der körperlichen Züchtigung, die Brandmarkung, die Strafe des bürgerlichen Todes und die Strafe der Vermögenseinziehung sind gänzlich und für immer abgeschafft.

Zweitens. Derjenige, welcher aus böser Absicht Jemanden an dem Körper, an der Ehre, an der Freiheit oder an dem Vermögen verletzt, und ihm einen Schaden zufügt, soll verurtheilt werden, den Ersatz des Schadens zu leisten, und zu diesem Ende alles in den vorigen Stand zu versetzen, oder wenn dieses nicht möglich ist, dem Beschädigten den Schätzungswerte zu vergüten.

Drittens. Derjenige, welcher aus Mangel der Zahlungsmittel nicht im Stande ist, den Schätzungswerte zu vergüten, soll in einer vom Staate zu errichtenden Arbeitsanstalt so lange zu arbeiten verpflichtet sein, bis er durch das Produkt seiner Arbeit die Schuld gänzlich abgetragen und getilgt haben wird. Endlich Viertens. Von diesem Gesetze kann nur bei dem Militär oder bei militärischen Handlungen eine Ausnahme stattfinden.

Präs. Der Herr Abg. Pitteri wünscht, daß die Unterstützungsfrage theilweise gestellt werde, nach den einzelnen Absätzen dieses Antrages. (Über diese vier Anträge wird vom Präsidenten einzelleise die Unterstützungsfrage gestellt, sie bleiben aber sämtlich in der Minorität.) Der Herr Abg. Brestel hat das Wort.

Abg. Brestel. Ich cedirt mein Wort an den Herrn Abg. Fischhof

Präs Der Herr Abg. Fischhof hat das Wort. (Ruf: Schluß der Debatte.)

Präs. Ich glaube, ich habe dem Herrn Abg. Fischhof das Wort bereits ertheilt; wenn der Abg. Fischhof gesprochen haben wird, werde ich dann den Antrag auf Schluß der Debatte zur Abstimmung bringen.

Abg. Fischhof. Meine Herren, ich werde nicht so heiter sein, als der verehrte Redner vor mir, denn mich ergreift ein Gefühl von Bangigkeit, wenn ich unter den traurigen Ereignissen in unserem Vaterlande die 28 Paragraphe der Grundrechte betrachte. Ich weiß nicht, sind diese Paragraphe Grabsteine, auf denen die Inschrift zu lesen: "Hier ruhen die Wünsche der österreichischen Völker, " oder sind es die Grundsteine unserer künftigen Freiheit? und die Zeitblätter, welche tagtäglich Willkürmaßregeln, Grausamkeiten und Ausnahmezustände einregistrieren, nur Denkrollen, die man nach altem Brauche bei der Grundsteinlegung mit hinanversenkt, um daselbst von dem großen Bau unserer Constitution bedeckt zu werden für alle Zeiten? Ich weiß nicht, sollen wir uns freuen, oder sollen wir trauern, denn wer vermag anzugeben, ob der Weg, den Österreich geht, hinan zum Gipfel der Freiheit, oder von demselben hinabführe. Besonders wehmütig ist dieses Gefühl bei dem zweiten Abschnitte dieses Paragraphes. Hier das Leben politischer Verbrecher vor de Willkür drakonischer Gesetze geschützt, und draußen Stand und Kriegsrecht denjenigen angedroht, deren Worten vielleicht eine Tendenz zur Beunruhigung der Gemüther zum Grunde liegt. Hier, meine Herren die Todesstrafe für politische Verbrechen abgeschafft und draußen das Windischgrätz'sche Amendement angenommen, welches lautet, wie folgt: "Politisch Verbrecher werden zum Strange verurteilt, und mit Pulver und Blei begnadigt. "

Meine Herren, dieses Amendement fand freilich die zahlreiche Unterstützung von hunderthausenden von Bajonetten, und wir haben zur Vertheidigung unserer Grundrechte nichts als die Worte, die hier gesprochen, und die Lettern, mit denen sie gedruckt werden. Über die Buchstaben des Alphabets sind auch eine Macht, und jeder Setzer gebietet über eine furchtbarere Armee, als alle Feldmarschälle Europas. Beifall.) Zwar sind die Buchstaben auch oft feige, feile Söldlinge im Dienste des Despotismus und der constitutionellen Lüge, sie sind aber auch eine edle, ritterlich gewappnete Schaar, die geführt von mutiger Hand noch stets den Sieg erfochten, und sie werden uns auch diesmal den Sieg erringen helfen. Ist es aber nicht traurig, daß dieser Sieg erst erkämpft werden muß, daß diese Bestimmung erst in unsere Grundrechte aufgenommen werden muß? Ist es nicht eine Schmach für die Menschheit, daß die Gesetzgebungen aller gebildeten Nationen sie nicht schon längst geheiligt?

Die Todesstrafe für politische Verbrechen! Was sind politische Verbrechen, was politische Tugenden? Meine Herren, gibt es nicht politische Verbrechen, die aus einem großen, edlen Herzen entspringen, und gibt es nicht politische Tugenden, die nur gedeihen auf dem Mistbeete des Egoismus, der Selbstsucht und der Gesinnungslosigkeit; steht nicht, meine Herren, die Geschichte mit warnend aufgehobenem Zeigefinger vor unseren Blicken, und prediget sie nicht auf jedem ihrer blutbefleckten Blätter Milde und Schonung? Sie prediget aber tauben Ohren.

Meine Herren, Ludwig der X. und Danton, Maria Antoinette und Madame Roland, sie wurden hingerichtet als politische Verbrecher. Andreas Hofer wurde in Mantua wegen seiner politischen Verbrechen erschossen, und nach wenigen Jahren wurde derjenige, der ihn morden ließ, als politischer Verbrecher lebendig begraben auf der Insel St. Helena. (Beifall.)

War nicht gestern Jellachich officiell als Verbrecher, und wird nicht heute Kossuth vogelfrei erklärt? Das war gestern, und das ist heute, und wer weiß, was der Morgen bringt. Glücklich vielleicht, daß wir den Schleier der Zukunft nicht lüften können. Der 15. Mai, meine Herren, wird schon als schwere Schuld angerechnet, morgen ist vielleicht auch schon der 13. März ein Verbrechen; dann gehen wir ins Exil, Metternich hält einen Triumpheinzug in Wien, gesinnungsvolle Blätter singen Hallelujah. Gutgesinnte Unterthanen überbringen eine mit tausenden von Unterschriften bedeckte Vertrauensadresse an Sedlnitzky, Windischgrätz wird wegen ultraliberaler Tendenzen von seinem Posten entfernt, und die harmlosesten Schwarzgelben von einem künftigen Militärgouverneur als böse Buben bezeichnet.

Doch, meine Herren, nicht um für diesen Abschnitt dieses Paragraphes zu kämpfen, bin ich auf diese Tribune geschritten, es sitzen auf allen Bänken dieses Hauses Männer, die Märtyrer ihrer politischen Gesinnungstreue gewesen, sie sind mir Burgen, daß die Todesstrafe für politische Verbrechen nicht noch länger bestehen könne. Aber, meine Herren, ich gehe weiter; ich wünsche, daß die Todesstrafe überhaupt abgeschafft werde. Ich weiß, daß die Juristen vornehm und mitleidig die Achsel zucken werden über den Laien, der sich an diese Frage wagt. Aber, meine Herren, ich werde bescheiden sein, so bescheiden, als ob ich meine Jungfernrede hielte, aber bescheiden, nicht auf Kosten der Entschiedenheit, denn ich glaube, das Leben ist keine juridische These, welche nur zur Übung des Scharfsinnes von Juristen heute vertheidigt, und morgen hinweg disputiert werden soll. Ich glaube, meine Herren, das Leben ist ein heiliges Eigenthum, auf das der Staat kein Expropriationsrecht hat, und welches zu vertheidigen, das Recht und die Pflicht eines jeden Bürgers ist; und doch ist der Staat mit keinem Gute so willkürlich umgesprungen, als mit dem, welches einmal geraubt, nie mehr zurückgegeben werden kann. (Beifall.)

Meine Herren, betrachten Sie die Gesetzgebungen aller Völker und Zeiten, und Sie werden finden, daß ganze Reihen von Verbrechen willkürlich in die Kategorie der todeswürdigen hinein und hinausgeschoben wurden; was gestern nur mit dem Tode gesühnt werden konnte, wird heute mit schwerem Kerker gebüßt; was der eine Staat mit dem Henkerbeile bedroht, das bedroht der andere mit Entziehung der persönlichen Freiheit. Nun frage ich Sie, meine Herren, wer hat recht? Der Gesetzgeber von gestern, oder der von heute? Wer ist im Irrthum, wer im Besitze der Wahrheit; die Legisolation von Frankreich, die von England oder die von Österreich? Meine Herren, Sie irren Alle, welche die Todesstrafe nicht abgeschafft haben wollen. Denn, ich frage die Juristen: Kennen sie eine Kluft zwischen Verbrechen und Verbrecher, die so groß, als die Kluft zwischen Leben und Tod? Ich kenne sie nicht. (Beifall.) Sie kennen sie auch nicht, meine Herren, und doch haben die Juristen sie in die Gesetzgebung gebracht, und welche andere Norm hatten sie dafür, als Willkür, Laune oder die Beschränktheit ihrer Ein und Ansicht.

Freilich werden Sie mir einwenden, daß in der Bestimmung und dem Ausmaße jeder Strafe etwas Willkürliches liege; das ist wahr, und liegt in der Natur der Sache selbst. Allein, meine Herren, jede vorübergehende Strafe, und sei sie noch so ungerecht und hart zugemessen, ist sie überstanden, so wird sie am Ende verschmerzt; und kein Kerker, sei er auch ein lebenslänglicher, ist so düster, daß nicht ein Strahl der Hoffnung in ihn dränge; und kein Gefangener ist so einsam, daß sich nicht die Erinnerung an bessere Zeiten als treue, freundliche Gefährtin zu ihm gesellte, und wird ein unschuldig Eingekerkerter vom Staate, der sein Unrecht einsieht, freigelassen, so liegt doch im Momente der Freiwerdung, im Bewußtsein der allgemein anerkannten Unschuld, wenn nicht voller Ersatz, doch reiche Entschädigung für die erlittenen Unbilden. Aber, meine Herren, wenn Sie aus Irrthum einem Menschen den Lebensfaden abgeschnitten, die Reue Ihres ganzen Lebens vermag nicht denselben wieder an einander zu knüpfen. Vom juridischen Standpunkte läßt sich also die Todesstrafe nicht rechtfertigen; aber auch nicht vom Standpunkte d. s Staatswohls, der Staatsrechtsökonomie oder der Nothwendigkeit läßt sie sich rechtfertigen, denn darin sind alle ausgezeichneten Staatslehrer einverstanden, daß Strafhäuser, Besserungsanstalten sein müssen für sittlich Kranke. Nun, meine Herren, der Staat hat Krankenanstalten für körperlich Kranke, heilbar Kranke; Siechenanstalten für die unheilbar Kranken und Siechen, der Staat hat Irrenanstalten für heilbare Geisteskranke, aber ich habe nie gehört, daß der Staat aus Ökonomie oder wegen der Gefahr, welche ansteckende Krankheiten für die Gesellschaft haben, Mordanstalten errichtet habe; und warum, meine Herren, macht der Staat eine Ausnahme bei sittlichen Krankheiten? Möge er Besserungsanstalten bauen für die sittlich Kranken, deren Heilung er hoffen kann, möge er Bewahranstalten bauen für diejenigen, deren sittliche Krankheit scheinbar incurabel ist. Ich sage scheinbar, denn, meine Herren, so wenig als der Arzt einen Kranken, so wenig als die Kirche eine menschliche Seele ganz aufgeben darf, so wenig darf der Staat verzweifeln an einem seiner Bürger, und kann er ihn nicht ohne Gefahr der bürgerlichen Gesellschaft wiedergeben, so erziehe er ihn wenigstens durch Arbeit, durch sittliche und geistige Bildung zu einem besseren Bürger einer besseren Welt!

Meine Herren, ich komme zu einem dritten Einwande gegen die Todesstrafe, der bisher wenig hervorgehoben würde, mir aber am wichtigsten erscheint, da er geschöpft ist aus der menschlichen Natur selbst. Meine Herren, die geistige, die sittliche und leibliche Natur des Menschen sind nicht scharf von einander getrennt, sie laufen nicht parallel neben einander, sondern sind tief in einander verschlungen, und ihre Wechselbeziehungen sind lebhaft und innig. Ich will, um ein handgreifliches Beispiel anzuführen, Sie nur auf den Zustand des Rausches aufmerksam machen. Eine größere oder kleinere Quantität geistiger Getränke erzeugt in dem Körper eine vorübergehende Veränderung seiner Zustände, und bedingt durch diese Veränderung, durchläuft der Mensch in kurzer Zeit eine oft wunderbare Stufenleiter geistiger und sittlicher Zustände. Die Einwirkung der geistigen Getränke auf den Körper ist meist entadelnd, entsittlichen.

Es gibt aber auch krankhafte Zustände des Körpers, in denen sich der Geist gewöhnlicher Menschen oft zu wunderbaren Meditationen emporschwingt, und die Seele einen fast übermenschlichen Glanz und Adel entfaltet. Ich erinnere Sie an den Zustand des Magnetismus, an Somnambulismus und Clairvoyance.

Meine Herren, diese Wechselbeziehungen sind so palpabel, daß die Gesetzgebung selbst der rohesten Völker darauf Rücksicht nimmt. Es gibt aber gewisse seine Beziehungen, die auch dem schärfsten Auge des Beobachters entgehen, und die die Wissenschaft bisher noch nicht erforscht hat. Noch sind die Bahnen nicht gemessen, die der Gedanke zieht, noch ist das Bett nicht ergründet, in dem die Empfindengen strömen, und die Bedingungen nicht erkannt, unter denen die Empfindungen aus ihrem Bette treten, und anschwellen zur verheerenden Sündflut. Meine Herren, das schwanke Schiffklein unserer Tugenden schaukelt oft gar unspät auf der Welle des Blutes, und wenn die Wogen desselben hoch gehen, kann selbst die Tugend eines Kato Schiffbruch leiden. Ich bin weit davon entfernt, durch das, was ich gesagt, die sittliche Freiheit läugnen zu wollen; ich bin weit davon entfernt, gleich D'Alembert die Bewegungen der moralischen Welt auf physikalische Gesetze zurückführen zu wollen, ich bin weit davon entfernt, gleich Gall geistige Vorzüge und Schwächen, Tugenden und Laster von der größeren oder geringeren Entwicklung gewisser Gehirnwindungen ableiten zu wollen; aber das gestehe ich, meine Herren, wäre ich gleich der scharfsinnigste Jurist und der größte Arzt und Psychologe, und hinge von meinem Ausspruche Leben oder Tod meiner Mitmenschen ab, ich wagte es nicht auszusprechen, wo die innere Nötigung aufgehört, und wo die sittliche Freiheit begonnen. (Beifall.) Ich wagte es nicht, meine Herren, eine ganze Saat von Gedanken und Empfindungen in einer Menschenbrust niederzutreten, ob Einer Giftblume, die in derselben gewuchert. Meine Herren, es hat letzthin bei der Discussion über die Adelsfrage das geehrte Mitglied für Wilden sich auf die Majorität des Volkes, auf das schöne Geschlecht berufen. Meine Herren, ich berufe mich auch auf das Frauengeschlecht; ich kann zwar meine Behauptung nicht mit derselben Sicherheit aussprechen, da ich nicht das Glück habe, in's Vertrauen der ganzen schönen Welt gezogen zu sein, aber ich stütze dieselbe auf den Adel, den wir nicht wegdekretieren können, auf den Adel des weiblichen Herzens. 

Meine Herren, man hat ferner als Einwand vorgebracht, daß bis jetzt noch kein großer Staat die Todesstrafe abgeschafft hat. Aber, meine Herren, können denn die Gesetze, wie Rasiermesser oder Putzpaaren, nur dann gut und schön sein, wenn sie von London oder Paris kommen? (Bravo.) Müssen denn die Engländer und die Franzosen stets die Generalquartiermacher edler Ideen und großer Entdeckungen sein? Meine Herren, wir haben die 28 Paragraphe unserer Grundrechte abgeschrieben, der Constitutionsausschuß hat sie zwar glücklich maskiert, aber wer sich auf Masken versteht, wird wohl bei diesem oder jenem Paragraphe sogleich sagen können: Ich kenne dich, liebe Maske, ich habe dich in Belgien, dich in Paris kennen gelernt, dich in Frankfurt  (zu den Bänken der Rechten gewendet) bitte um Entschuldigung. Warum wollen wir denn nicht einmal einen Paragraph niederschreiben, mit kräftiger, leserlicher, österreichischer Originalschrift. (Bravo.) Ich glaube, meine Herren, das jugendliche Herz unseres Monarchen wird diese Idee mit Begeisterung auffassen. Unser Monarch hat bei dem Antritte seiner Regierung die erhabene und schwierige Mission, die ihm geworden, mit männlichem Ernste erfassend, den Freuden seiner Jugend Lebewohl gesagt, aber dafür wird ihm nun die reinste und höchste Freude eines Sterblichen, an Verirrten Gnade zu üben, die Pforten der Kerker mit milder Hand zu öffnen, die Thränen zahlloser Familien zu trocknen, und Millionen seiner Mitmenschen zu beglücken Bereiten wir ihm dieses Vergnügen. (Beifall)

Man hat ferner bemerkt: wenn die Todesstrafe abgeschafft würde, so müßten die Verbrechen auf eine gefahrdrohende Weise zunehmen, indem man sich darauf beruft, daß in Österreich die Todesstrafe bereits abgeschafft gewesen sei, und daß man auf dieselbe zurückkommen mußte. Meine Herren, die Notwendigkeit, sie wieder einzuführen, war durchaus nicht vorhanden, denn ich weise Sie auf das, was in der Commission zur Entwerfung eines Strafgesetzes Sonnenfels angeführt. "Hofrath von Sonnenfels, " heißt es, "gründete seine Einwendungen gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe darauf, daß ungeachtet der Aufhebung der Todesstrafe eine Zunahme der Verbrechen nicht stattgefunden habe; die Wiedereinführung wäre also nicht gerechtfertigt, und es würde dadurch auf die Nation unverdient ein übles Licht geworfen. " Er stand mit seiner Ansicht zwar allein, doch wollte auch die Majorität dieser Commission die Verhängung der Todesstrafe auf sehr wenige Fälle beschränkt wissen. Allein es würde nicht die Ansicht der Majorität, sondern die der Minorität beliebt, und das Strafgesetz wurde selbst noch viel strenger als der Entwurf der Minorität. Von welchen Motiven man sich manchmal bei der Erlassung der Strafgesetze leiten ließ, möge folgende Stelle zeigen. Als der Strafgesetzentwurf dem Kaiser bereits vorgelegt war, erfolgte aus Anlaß einer wegen der Überhandnehmung der Münzenwund Bankzettelverfälschung stattgefundenen commissionellen Berathung eine, mit Cabinetsschreiben vom 12. Jänner 1802 erlassene Entscheidung, daß die Strafe gegen dieses höchst schädliche Verbrechen überhaupt verschärft, und auch die Todesstrafe hierauf verhängt werden müsse; daß aber, um das Mißtrauen gegen die in Zirkulation befindlichen Bankzetteln nicht noch zu vermehren, nicht bloß gegen die Nachahmung der Bankzetteln, sondern auch unter Einem gegen die Verbrechen des Mordes, des Raubes und der Brandlegung, hinsichtlich welcher, wie die Erfahrung gezeigt habe, baldigst strengere Gesetze erforderlich seien, durch ein besonderes Patent strengere Strafen festzusetzen feien. Meine Herren diese paar Zeilen sprechen mehr als Folianten.

Ich komme nun, meine Herren, zum Entwürfe, den ich oft sowohl im Constitutionsausschusse, als auch in den Abtheilungen hören mußte. Man sagt nämlich, in vielen unserer Provinzen sei die Bevölkerung auf einer noch zu tiefen Stufe der Bildung, als daß man die Todesstrafe ohne Gefahr in denselben abschaffen könne. Es leben dort so viele Menschen in so kümmerlichen Verhältnissen, daß der Kerker keine Strafe, sondern eine Prämie sei. Man hat in dieser Beziehung namentlich auf Galizien hingewiesen. Meine Herren, ich habe, um das Verhältniß der Verbrechen zur Bevölkerung in den verschiedenen Provinzen zu erforschen, die statistischen Tabellen von 1844 nachgesehen und geprüft; andere Behelfe standen mir auf dem neutralen Boden der Hanna nicht zu Gebote. Ich mußte mich mit diesem begnügen, und habe durch Calcül folgendes Verhältniß gefunden:

In Oster. u. d. Eins kommt ungef. a. 584 Bew. 1 Verb.

,, " o. d.,,,,,,                     898,, 1,,

" Steiermark ..,, "           1088,, 1,,

" Kärnthen u. Krain,,, " "1330 " 1,,

Im Küstenlande " ,, ,,      1494 ,, 1,,

In Tirol,, ,, "                      911 ,, 1,,

.. Böhmen,, ,, .,                  851 "1,,

,, Mähr. u. Schlesien,, " ,, 1038 " 1,,

,, Galizien,, " ,,                  973 ,, 1.,

., Dalmatien ",, "               487 " 1,,

Das Verhältniß Galiziens ist also günstiger als in 6 andern Provinzen, und nur schlechter als in 3 andern. Nun, meine Herren, frage ich Sie, liegt in diesem Ausweise nicht für das Volk in Galizien das größte Ehrenzeugnis? Spricht es nicht für dessen moralisches Gefühl, daß es trotz einer so schönen Prämie nur so wenig sündigt? (Beifall.) Aber selbst, wenn die Verbrecherzahl in Galizien eine zwei und dreifach größere wäre, als in den  anderen Provinzen, wer trägt die Schuld die Bevölkerung oder die Regierung? Und sollten wir vielleicht das Volk Galiziens büßen lassen, was die Regierung verbrochen? Wäre ich, meine Herren, ein galizischer Bauer, und sollte zum Tode verurteilt werden, so setzte ich mich auf den Richterstuhl und den Richter auf die Anklagebank, und spräche zu ihm als Repräsentant des Staates, wie folgt:

"Staat, du hast mich gebraucht als Dünger für die Felder eines Anderen, du hast mich benützt als Zielscheibe für Kanonen und Musketenkugeln, du hast meine mühsam erworbenen Pfennige erpresst zu Steuern und Abgaben, und was hast du für uns gethan? Hast du uns geistig gebildet? Hast du uns sittlich veredelt? Nein, du hast die Gelder verzettelt zu diplomatischen Missionen, zur Unterstützung absolutistischer Prätendenten, zu militärischen Tändeleien und bureaukratischem Luxus; uns aber hast du verkümmern lassen in Stumpfsinn und Unwissenheit, und dennoch selbst im Sumpfe unserer Verkommenheit spiegelt sich noch der Himmel der göttlichen Natur. Ihr aber, die die Vorsehung auf den Gipfel der Gesellschaft, auf die Höhe der Bildung gestellt, Ihr, die Metternich und Consorten, Ihr habt den Gott in Euch und uns verleugnet, Ihr habt muthwillig die Quellen der Volksbildung verschüttet, Ihr habt uns geistig verkümmern, Ihr habt uns sittlich darben lassen, und wenn irgend Jemand zu sterben verdient den Tod des Verbrechers, seid Ihr es.  Aber vor der gerechten Strafe schützt Euch unsere Gutmütigkeit, Euer Exil und der kleine, aber schöne Paragraph: "Die Todesstrafe ist abgeschafft. " (Großer Beifall.) 

Abg. Paul. Ich bitte um's Wort.

Präs. Es wurde der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt.

Abg. Paul. In formale möchte ich in dieser Hinsicht um das Wort bitten. Es haben bisher fast alle Redner, mit Ausnahme allenfalls eines Einzigen, für die Abschaffung der Todesstrafe gesprochen, ungeachtet fast die meisten Redner für den Paragraph eingeschrieben erscheinen. Dieser Paragraph enthält aber keineswegs die Annahme, daß die Todesstrafe gänzlich abgeschafft sein soll; es wäre denn doch nothwendig, daß jeder Gegenstand und insbesondere ein so hochwichtiger, wie der vorliegende ist, von jeder Seite beleuchtet werde, damit man uns nicht den Vorwurf mache, daß wir ihn nur von einer Seite haben beleuchten lassen. Daher bin ich der Meinung, daß die Herren Redner, welche wirklich für den Paragraph, das heißt, für die Beibehaltung der Todesstrafe sich haben einschreiben lassen, sich meldeten, damit doch wenigstens, wenn ja der Schluß der Debatte angenommen ist, ein Generalredner aus denjenigen gewählt werde, welche gegen die Abschaffung der Todesstrafe sich haben einschreiben lassen.

Präs. Darauf wird vielleicht bei der Wahl des Generalredners Rücksicht genommen werden. Es wurde der Antrag auf Schluß der Debatte gestellt. Vor dem aber wurde mir ein schriftlicher Antrag vorgelegt, nämlich, damit bezüglich der unbedingten Aufhebung der Todesstrafe durch Kugelung abgestimmt werde. Wird dieser Antrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. (Wird der Antrag auf Schluß der Debatte unterstützt? Wird unterstützt und angenommen.) Als Redner für den Paragraph sind noch eingeschrieben die Herren: Purtscher, Brestel, Schuselka (verzichtet auf das Wort), Goldmark, Dylewski, Mannheimer, Petranovich, Goriup, Stamm, Rosypal, Kratochwill, Thiemann, Pražak, Zimmer, Klaudi, Löhner, Paul, Polaczek, Trzecieski, Szábel. Als Redner dagegen sind noch eingeschrieben: Haimerl, Ohéral, Sieber, Helcel, Ullepitsch, Mayer, Pinkas, Strasser, Ambrosch, Turco, Hein, Pretis, Neuwall, Fluck. Die Herren wollen beiderseits Generalredner


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