Pátek 9. února 1849

eben so über die Zuweisung solcher Eingaben, welche noch durch einen ändern Ausschuß des Reichstages geprüft werden sollen, oder welche wegen nachgewiesenen gegründeten Beschwerden, oder weil sie gegen die schlechte Vollziehung bestehender Gesetze gerichtet erscheinen, dem Ministerium mitzutheilen sind. Bei allen diesen Formen von Entscheidungen würde es sich jedoch der Ausschuß zur Pflicht machen, über jedes einzelne Stück mit Angabe des Petitionärs und einer bestimmten, jedoch kurzen Anzeige des Inhalts, dann der Art der Entscheidung von Zeit zu Zeit der hohen Versammlung Bericht zu erstatten, damit  da es nicht angeht, jede Eingabe, wenn auch nur mittelbar an die Partei zu verbbescheiden,  doch Jedermann, und so auch insbesondere jede petitionirende Körperschaft in die Kenntniß gelangen könne, daß deren Eingabe gehörig geprüft worden sei.

Eine Ausnahme von diesem Verfahren soll jedoch  schon in Folge der Geschäftsordnung des Hauses  dann eintreten, wenn es sich um Petitionen von Reichstagsmitgliedern handelt, welche dem Ausschüsse zur Begutachtung zugewiesen wurden, oder um solche Eingaben, in Folge welcher der Ausschuß auf eine legislative Einleitung des hohen Reichstages antragen zu sollen glaubt.

Das Ansuchen des Ausschusses geht nunmehr dahin, daß die eben vorgetragenen Anträge über seine künftige Geschäftshandlung die Genehmigung der hohen Versammlung erhalten.

Präs. Wünscht Jemand über den vorgetragenen Gegenstand das Wort zu ergreifen? (Pause.)

Der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses geht dahin, daß es ihm gestattet werde, über die Hinterlegung jener Stücke zu den Acten selbst zu entscheiden, welche gar keine Ausbeute für die künftige Gesetzgebung gewähren. Ebenso über die Zuweisung solcher Eingaben, welche noch durch einen anderen Ausschuß des Reichstages geprüft werden sollen, oder welche wegen nachgewiesenen gegründeten Beschwerden, oder weil sie gegen die schlechte Vollziehung bestehender Gesetze gerichtet erscheinen, dem Ministerium mitzutheilen sind. Diejenigen Herren, welche für die Annahme dieses Antrages sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Der Antrag ist angenommen.

Abg. K u d l e r. Mit Rücksicht auf den hohen Reichstagsbeschluß werde ich die bisher erledigten Eingaben vorzutragen die Ehre haben.

R. T. Nr. 788. Eine Eingabe von 12 Gemeinden Niederösterreichs, mehrere Beschwerden derselben und Anträge zur Verbesserung ihrer Lage enthaltend. Bei diesen sowie den folgenden Stücken hat der Ausschuß. gemeint, da sie keine Ausbeute für die künftige Gesetzgebung gewähren, sie zu den Acten legen zu sollen.

R. T. Nr. 1356. Bitte mehrerer Gewerbskörperschaften der k. Kreisstadt Königgräte um Herstellung des Zunftverbandes auf der Basis vom 31. Dezember 1790.

R. T. Nr. 3464. Benedict Schlesinger theilt seine Ansicht über Maßregeln zur Unterdrückung des Getreidewuchers mit.

R. T. Nr. 741. Die Fleischerzunft zu Biala, Wadowicer Kreises in Galizien, legt Protest ein gegen die Bestimmungen einer allgemeinen Gewerbefreiheit, und beruft sich zur Unterstützung ihres Gesuches auf die Gründe, welche in der Petition der Gewerbsleute Schlesiens an den Reichstag näher entwickelt worden sind.

R. T. Nr. 664. Die Schuhmacherzunft zu Wischau in Mähren, im Namen der gesamten Gewerbsgenossen, bittet um den hohen Schutz und Berücksichtigung ihrer Gewerberechte und um Beschränkung der Vermehrung für künftige Zeiten.

R. T. Nr. 698. Die Schön und Schwarzfärber zu Königswiesen und der Umgebung bitten um die Beförderung des Flachsbaues, Abschaffung des Hausierhandels und Herstellung des Zunftwesens mit Beschränkung der Gewerbsverleihung.

R. T. Nr. 501. Die Viktualien  Händler aus Proßnitz in Mähren bitten um Berücksichtigung ihrer Existenzverhältnisse in der Feststellung der Bestimmungen der neuen Gewerbeordnung.

Die nachfolgenden zwei Stücke sind der Section zur Begutachtung des Entwurfes der Gewerbeordnung mitgetheilt worden.

R. T. Nr. 1337, 1314 und 514 (unter einem Referate). Die Gewerbetreibenden aus Mähren, Schlesien und Böhmen übergeben durch den Herrn Abg. Anton Beinhauer die Resultate ihrer zu Brünn gepflogenen Berathungen als Materiale zu weiteren Schlussfassungen.

R. T. Nr. 1139 und 1088. Die erste dieser Zahlen enthält eine Eingabe des Handels und Gewerbsstandes der Städte Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, St. Leonhard und St. André, der Märkte Feldkirchen und Glutenstein in Kärnthen. Dieses Gesuch betrifft die Nichtfreigehung der Gewerbe.

In der Zahl 1088 überreichen die bürgerlichen Handelsleute der Provinz Steiermark durch ihren Abgeordneten der Provinzialhauptstadt Gratz eine Petition, daß die künftigen Handels und Gewerbsverleihungen nur im Einvernehmen und mit der Zustimmung des Gemeinde  Ausschusses stattfinden sollen. Auf die letztern Stücke wird demnach bei Ausarbeitung der Gewerbeordnung Bedacht genommen werden.

Noch finden sich zwei Anträge von Abgeordneten des hohen Hauses vor, nämlich der Antrag des Abg. Sidon, lautend: "Die hohe Reichsversammlung möge zur Hebung der gedrückten Gewerbe beschließen: 1. Die Zunftnormalen seien auf eine den Forderungen der Zeit entsprechende, und eine intelligentere Vorbildung der Handwerker beabsichtigende Weise zu regulieren. 2. Die Erwerbs und Verzehrungssteuer seien möglichst zu ermäßigen, und der Entgang der Grundsteuer zuzuschlagen, und diese letzte auf eine den Betragen anderer europäischen Staaten, z B Preußen, Sachsen, Frankreich u s w analoge Hohe zu bringen 3. Dem Kleinhandel sei der Verkehr mit Gewerbsartikeln zu untersagen, und derselbe habe sich mit eigentlichen Spezereiwaren zu beschränken " Ihr Ausschuß meint, dem ersten und dritten Antrage wurde durch das beabsichtigte Gewerbegesetz, welches die legislativen Bestimmungen über Gewerbeorganisation mit Bezug auf jene Ordnung der Gewerbe, auf Bildung der Handwerker, auf die Grenzen des gegenseitigen Verkehres enthalten wird, entsprochen werden Hinsichtlich des Antrages 2, so gehört derselbe in das Bereich des Finanzausschusses Allein es kann ohnehin nicht fehlen, daß bei der vorzunehmenden Steuerbemessung und Steuerverwilligung auch auf diese Fragen Bedacht genommen werden wird. 

Endlich ist hier ein Antrag des Herrn Reichstagsabgeordneten Faschrank "Die hohe Reichsversammlung möge die Notwendigkeit aussprechen, ein neues Staats und Nationalwirtschaftssystem einzu fuhren, und den Generalmajor Zitta aufzufordern, seinen mit vieler Muhe ausgearbeiteten, dem früheren Ministerium bereits vorgelegten Plan der unparteiischen Beurtheilung eines dazu gewählten Ausschusses mittheilen zu wollen " Was den ersten Theil dieses Antrages betrifft, so ist auch Ihr Ausschuß überzeugt, daß die hohe Reichsversammlung bereitwilligst alle Verbesserungen in der Staats und Volkswirthschafts unserer Lander einführen werde, welche den wahren Bedürfnissen des Volkes und den Fortschritten der Civilisation entsprechen, daß aber dieses nur durch eine durchgängige Systemänderung möglich sei, erscheint ihm aus dem Grunde zweifelhaft, weil die Regierung, wenigstens in einigen Zweigen des Staatshaushaltes, schon vor den Märzereignissen Grundsatze angenommen hat, die man wohl besser durchfuhren, aber wahrscheinlich nicht fahren lassen wird Eine Erklärung, wie sie der Antrag verlangt, konnte, wenn sie nicht bloß den Wunsch nach Neuerungen aussprechen, und alles Bestehende rücksichtslos verdammen soll, nur eine Folge einer umfassenden, gründlichen Untersuchung sein, welche nicht bloß ein Gefühl der Unbehaglichkeit des gegenwärtigen Zustandes an den Tag legt, sondern wirklich nachwiese, in wie weit das Bestehende morsch, und in welcher Beziehung es zu andern fei Ohne eine solche Untersuchung wäre eine, wie in der Eingabe verlangt wird, abgegebene Erklärung des hohen Hauses auch völlig unpraktisch, es würde die künftige Lösung der schwierigen Aufgabe der in unserem Staate im volkswirtschaftlichen Systeme durchzuführenden Änderungen um gar nichts erleichtern. Damit soll durchaus nicht behauptet werden, jene Untersuchung der bestehenden Gebrechen in dem bestehenden Systeme sei nicht hochwichtig, allein noch wichtiger und bei weitem dringender ist die höhere Aufgabe, zu deren Losung wir berufen sind, und welche die Völker Österreichs mit gerechter Ungeduld von uns erwarten Keine Zwischenarbeit soll uns daher in diesem Werke beirren, es ließe sich denn ausnahmsweise nachweisen, daß dieselbe noch größere Dringlichkeit hätte  Dieß soll den hohen Reichstag jedoch nicht abhalten, vorbereitend für die erwähnte wichtige Untersuchung alles zu thun, was, ohne die Thätigkeit für das Verfassungswerk zu unterbrechen, dafür geschehen kann Wenn demnach seinem nicht unmittelbar mit dem Konstitutionswerke betrauten volkswirtschaftlichen Ausschüsse Materialien für die mehr erwähnte Untersuchung an die Hand gegeben, wenn Verbesserungsplane von ihm geprüft werden sollen, so waltet dagegen nicht nur kein Anstand ob, sondern es wird aus diesem Wege vielmehr dem hohen Reichstage erleichtert, seinen Beruf auch in einer andern Beziehung zu Ersuhllehn, die sich darin ausspricht, daß er, so weit dieß mit der Beschleunigung des Verfassungswerkes vereinbar oder durch dringende Umstände geboten ist, auch mit legislativen Arbeiten sich befasse Da nun der von dem Herrn Generalmajor Zitta bearbeitete Plan solche Materialien zu liefern geeignet sein soll, da er von dem Herrn Antragsteller als ein mit vielem Fleiße zu Stande gebrachtes Werk bezeichnet wird, so konnte die Prüfung und Benützung desselben durch den volkswirtschaftlichen Ausschuß allerdings nützlich werden. Es hat daher derselbe beschlossen, durch seinen Vorstand bei dem hohen Ministerium anzufragen, ob dieser Plan demselben wirklich vorgelegt sei, und ob er nicht mitgetheilt werden wolle

Präs. Ich glaube, daß mit Rücksicht auf die dem Ausschusse mit heutigen Beschlüsse erteilte Bewilligung, dergleichen Angelegenheiten selbständig zu erledigen, auch diese eben vorgetragenen Gegenstände als erledigt anzusehen seien  (Ruf: Ja, ja).

Abg Zimmer. Mein Antrag auf Abschaffung der Stromzölle auf der Moldau und Elbe ist schon vor 6 Wochen dem volkswirtschaftlichen Ausschusse übergeben worden, und ich finde nicht, daß dieser Antrag erledigt worden sei

P r ä s. Wollen Sie sich vielleicht mit dieser Interpellation an den Vorstand des volkswirtschaftlichen Ausschusses wenden?

Abg V a c a n o. Es wird in nächster Zeit eine ähnliche Erledigung vorgetragen werden.

P r ä s. Es hat der Vorstand des Entschädigungs- Ausschusses die Herren Referenten dieses Ausschusses ersucht, heute Nachmittag um 5 Uhr sich im Sektionszimmer Nr. 6 zu versammeln. Da kein weiterer Gegenstand zur Berathung vorliegt, so werde ich mir erlauben, die Sitzung für heute zu schließen. Ich mache die Herren aufmerksam, daß zufolge Beschlusses am Montag die nächstfolgende Sitzung ist, ich glaube daher, daß die nächste Woche Montag, Dienstag und Mittwoch für die Fortsetzung der Berathung der Grundrechte, und Donnerstag für gemischte Gegenstände zu widmen sein wird. Die Sitzung am Montag wird um 10 Uhr beginnen, die Tagesordnung wird sein:

1. Verlesung des heutigen Protokolles.

Die heutige Sitzung erkläre ich für geschlossen.

2. Fortsetzung der zweiten Lesung der Grundrechte.

Schluß der Sitzung 1  1/4 Uhr.

Kremsier. Aus der k. k. Hof und Staatsdruckerei.


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