Pátek 9. února 1849

Beziehung hat der Vorstand des Ausschusses dem hohen Hause eine Eröffnung zu machen.

Abg. Schmitt. (Von der Tribüne.) Es liegt mir ob, als Vorstand des von Ihnen gewählten Ausschusses zur Berathung über die den Abg. Kaim betreffende Angelegenheit dem hohen Hause eine Mittheilung zu machen. Bei der gestern vom Ausschusse abgehaltenen Sitzung zur Prüfung des entworfenen Berichtes würde von einem Herrn Mitgliede neuerlich ein Antrag gestellt. Der Ausschuß hat den Gegenstand, um den es sich handelt, als eine Frage von hoher Wichtigkeit erklärt, ja er hat es als Gewissenspflicht und Ehrensache betrachtet, denselben in allen seinen Richtungen einer genauen und gründlichen Prüfung zu unterziehen; und dieß war zugleich der Grund, der ihn bestimmt hat, den neuerlich gestellten Antrag abermals einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen. Der Ausschuß hat in der gestrigen Sitzung bereits die Berathung über diesen Gegenstand begonnen, aber theils die Kürze der Zeit, theils persönliches Unwohlsein, insbesondere des Herrn Berichterstatters waren Ursache, daß die Sitzung und die in derselben begonnene Berathung nicht geschliffen werden konnte. Wir haben sohin auf die nächsten Tage die Fortsetzung der Berathung anberaumt, und sind nicht in der Lage, heute dem hohen Haufe den Bericht zu erstatten. In Bezug auf diese Verzögerung habe ich nur die Bitte zu stellen, mit dem Urtheile über die Gerechtfertighaltung dieses Verzuges bis zur Erstattung inne zu halten, und füge noch bei, daß auch der Ausschuß, sowie das ganze Haus den Übelstand lebhaft empfunden hat, daß es uns hier an Materialien und Hilfsmitteln gebricht, die bei der Wichtigkeit des Gegenstandes so nothwendig sind. Es hat uns hier auch an einfachen Gesetzbüchern und den einzelnen, dazu gehörten Kommentaren gefehlt, und wir mußten uns mit Zeitverlust und vielen Umwegen diese Hilfsmittel hier in Kremstier erst verschaffen.

Präs. Der Abg. Neuwall hat das Wort.

Abg. Neuwall. Ich kann mein Erstaunen nicht unterdrücken, daß ein an sich so einfacher Gegenstand (Sensation) nach mehrwöchentlicher Aufschiebung bis heute noch nicht zum Abschlusse gediehen ist. Es ist an und für sich eine Ehrensache der ganzen hohen Versammlung. Man hat hier bereits wiederholt erwähnt, daß die angeblich feile Presse unter dem Schatten der Kanonen von Wien den Reichstag mit Hohn und Koth bewerfe. Ich glaube, der Reichstag muß dahin trachten, daß ihr durch seine Handlungsweise nicht der Vorwand gegeben werde, diese Verfahrungsweise fortzusetzen, und Angriffe gegen den Reichstag zu wiederholen. Würde eine Gerichtsbehörde zu einem ähnlichen Gegenstande so lange Zeit gebraucht haben, so würden von allen Seiten her sich Verdächtigungen und Entrüstung gegen ein solches Amt erheben. Ich erlaube mir, ohne in die Gründe dieser Aufschiebung einzugehen, einfach zur Wahrung der Ehre der Kammer den Antrag zu stellen: Sie möge beschließen, dem Ausschusse einen peremptorischen Termin von 24 Stunden zur Erstattung des Berichtes festzusetzen, und zur Entgegennahme desselben und Beschlußfassung morgen eine eigene Sitzung mit Ausschluß aller anderen Verhandlungen anzuberaumen. (Bravo.)

Präs. Ich ersuche, mir den Antrag schriftlich vorzulegen. Der Abg. Wiser hat das Wort.

Abg. Wiser. Ich muß auch in gewisser Beziehung erstaunt sein, daß der Sprecher vor mir den Gegenstand als einen solchen ansieht, der so zu sägen mit vollster Leichtigkeit zu behandeln wäre. (Beifall.) Wenn der Redner vor mir den Fall an und für sich vereinzelt ins Auge faßt, so möchte ich ihm wohl in mancher Beziehung Recht geben; allein der Vorredner hat vergessen, daß es sich nicht um einzelne Fälle, sondern überhaupt auch um den Grundsatz handle, nach welchem das Haus jederzeit vorgehen soll. (Beifall.) Wir wissen, daß uns kein positives Gesetz zu Gebote steht. Wir sind nur auf allgemeine Principien des constitutionellen Lebens hingewiesen; wir sind genöthigt, gleichsam aus dem Gebrauche anderer Parlamente das Nöthige zu entnehmen, um für unser Haus die Richtschnur zu finden. Das gilt nun im Allgemeinen. Außerdem muß ich sagen, daß die Commission durchaus genöthigt war, bei dieser Sache nicht nur von diesem allgemeinen Standpunkte auszugehen, sondern sich insbesondere einer ganz vorzüglicheren Genauigkeit bei dieser Sache zu befleißen, und eine Gewissenhaftigkeit an den Tag zu legen, welche zeigt, daß sie nicht nur für sich, an und für sich, sondern gerade für die Ehre des Hauses und die Größe der Angelegenheit die notwendige Empfindsamkeit in sich trage, und daß sie durchaus nichts weder dem Haufe, noch auch seinem Gewissen vergebe. Es wurde diese Angelegenheit nicht nur nach den allgemeinen Principien, sondern auch nach Artenvorlage der Beurtheilung unterzogen. Die Gründe, welche die Commission dazu bestimmten, werden bei Vorlage des Berichtes mehr verdeutlicht werden. Wir haben Anfangs mehr  möchte ich sagen  dem materiellen Theile der Frage Aufmerksamkeit geschenkt; nach vielfältiger Erwägung sind wir dahin gekommen, auch den formellen Theil der Sache einer besonderen Würdigung zu unterziehen, und sind auf den Weg gelangt, daß wir glauben, es sind auch formelle Gründe, welche das hohe Haus zu dem Beschlüsse bestimmen könnten, von welchem ich in Kürze nur sage, daß vielleicht die ganze Angelegenheit auf eine jedenfalls sehr ehrenvolle Art enden dürfte. (Beifall.)

Präs. Der Abg. Polazek hat das Wort.

Abg. Polazek. Es hat bereits der Vorstand des Ausschusses die Bitte gestellt, das hohe Haus möge die Beurtheilung, inwiefern der Ausschuß mit der gehörigen Schnelligkeit und Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen ist, verschieben, bis der Bericht erstattet werden wird. Es ist daher in Folge dieser Bitte sehr zu wundern, wie der Abgeordnete für die Josephstadt dem Ausschusse auf einmal so bittere, so heftige Vorwürfe machen kann. Wenn der Abgeordnete für die Josephstadt diesen Fall einen einfachen nennt, so muß ich darauf erwidern, daß er entweder die Tragweite des Falles gar nicht einsieht, oder die Acten nicht durchgesehen hat, und sich in die Beurtheilung eines Falles eingelassen hat, den er gar nicht kennt; es handelt sich nicht um die Beurtheilung eines einzelnen Falles, sondern um die Aufstellung eines neuen, zum ersten Male in die Kammer geworfenen Principes, um die Unverletzlichkeit der Kammer, um die Unverletzlichkeit der Volksvertreter, um die Aufrechthaltung der Würde der Kammer. Ich glaube, das Princip rechtfertiget es hinlänglich, wenn der Ausschuß um einige Tage Verzug gebeten hat, und er hätte nicht geglaubt, in die Notwendigkeit versetzt zu werden, heute schon seine Entschuldigung dafür vorbringen zu müssen. (Ruf: Schluß der Debatte.)

Präs. Es würde der Schluß der Debatte beantragt, ich werde vor dem noch einige mir jetzt übergebene Anträge vorlesen, nämlich die Anträge der Abg. Neuwall und Prazak, und bemerke, daß als Redner noch eingeschrieben sind: die Abg. Dylewski, Hawelka, Neumann, Borrosch und Neuwall. Der Antrag des Abg. Neuwall lautet: " Es wolle die Reichsversammlung beschließen: der über die Angelegenheit des Abg. Keim gewählte Ausschuß habe binnen 24 Stunden seinen Bericht zu erstatten, und es solle zur Rechtfertigung desselben und zur Beschlußfassung darüber beschlossen werden, daß eine diesem Gegenstand gewidmete Sitzung stattzufinden habe. " Wird dieser Antrag, nachdem er bereits begründet würde, unterstützt. (Geschieht.) Er ist unterstützt.  Der zweite Antrag des Herrn Abg. Prazak lautet: "Der hohe Reichstag erwartet von dem Ausschusse, daß der Bericht in der nächsten, für gemischte Gegenstände bestimmten Sitzung wird erstattet werden. " Der Herr Abg. Prazak ist nicht verzeichnet als Redner, ich werde demnach die Frage stellen, ob das hohe Haus auf den Schluß der Debatte einzugehen wünscht. Wird dieser Antrag auf den Schluß der Debatte unterstützt? (Er ist unterstützt und angenommen.) Die Debatte ist daher geschlossen. Ich sehe den Antrag des Herrn Abg. Neuwall als den Hauptantrag an; wollen sich demnach die Herren erklären, ob sie für oder gegen diesen Antrag sprechen wollen, und zwar: Abg. Dylewski und Hawelka (dagegen) Jos. Neumann (dafür)  Borrosch (gegen den Antrag des Abg. Neuwall und persönlich bezüglich einer Ehrenbeleidigung für jedes Mitglied dieser Commission.  Bewegung.) Abg. Neuwall (dafür).  Wollen demnach die Herren Abg. Hawelka, Dylewski, Borrosch unter sich einen Generalredner wählen; ferner die Herren Abg. Jos. Neumann und Neuwall ebenfalls. (Pause.) Ich ersuche, meine Herren, mir bekannt zu geben, ob die Generalnenner gewählt sind. (Es ist der Abg. Neuwall einerseits, und andererseits der Abg. Borrosch gewählt.)

Ich werde den Antrag des Abg. Prazak zur Unterstützung bringen, damit die Generalredner wissen, ob sie auf denselben Bedacht zu nehmen haben. Der Antrag des Abg. Prazak lautet: "Der hohe Reichstag erwartet vom Ausschüsse, daß der Bericht in der nächsten, für gemischte Gegenstände bestimmten Sitzung wird erstattet werden. " Wird dieser Antrag unterstützt? (Er ist unterstützt.) Der letzte Redner war der Abg. Polazek und hat gegen den Antrag des Abg. Neuwall gesprochen, es hat nun der Generalredner dafür das Wort, das ist der Abg. Neuwall. (Neuwall im Begriffe zu sprechen, wird daran durch den allgemeinen Ruf: Auf die Tribüne! verhindert.)

Abg. Neuwall. Ich erlaube mir vorläufig die Frage, ob ich nicht als Antragsteller das letzte Wort habe? (Nein! Ja!)

Präs. Als Antragsteller wohl, denn es haben zuerst die Generalredner, und dann der Hauptantragsteller das Wort.

Abg. Borrosch. Ich spreche im Namen der Commission, folglich als Berichterstatter, und habe somit das letzte Wort. (Gelächter. Bravo.)

Präs. Es unterliegt zufolge der Geschäftsordnung keinem Zweifel, daß der Herr Abg. Neuwall jetzt als Generalredner das Recht zu sprechen hat, und dann zuletzt als Antragsteller.

Abg. Neuwall. Ich kann als Generalredner und als Antragsteller nicht zugleich sprechen; ich trete somit in ersterer Beziehung für den Antrag das Wort dem Herrn Abg. Joseph Neumann ab. Abg. Borrosch. Und ich trete das Wort (wird durch Lachen und Unruhe unterbrochen.)

Präs. Der Abg. Joseph Neumann kann sprechen, und hat jetzt das Wort.

Abg. Joseph Neumann (von der Tribüne). Meines Wissens ist die Commission, welche beauftragt war, über diesen Fall zu berichten und den Antrag zu stellen, mindestens schon feit 14 Tagen mit der Lösung dieser Aufgabe beschäftigt. Die Zweifel, die heute erst angeregt worden sind, diese Zweifel mußten um so unerwarteter kommen, als man ja den Gegenstand auf die Tagesordnung gebracht, und zur Zeit, wo er auf die Tagesordnung gebracht wurde, mußten dieselben Rücksichten, die heute erst als ein Verzögerungsgrund eingebracht wurden, wohl auch schon bekannt gewesen sein; ich kann also auf diese verspätete und aus mir unbekannten, weil nicht angegebenen Gründen beantragte Verzögerung, wenigstens das Gewicht meiner Überzeugung nicht legen. Doch, meine Herren, ist angedeutet worden zugleich die Wichtigkeit des Falles als ein Entschuldigungs- oder wohl gar Rechtfertigungsgrund. Niemand in diesem Haufe wird die Wichtigkeit dieses einzelnen Falles mehr und höher achten, als eben auch ich. Ich aber habe kraft meines Rechtes, bevor ich mich entschlossen, in diesem Gegenstande das Wort zu ergreifen, auch die Acten eingesehen, ich kenne sie und urteile demnach nicht bloß nach Daten, die mir von fremder Hand eingegeben wären; ich urteile nach denjenigen Bestimmungsgründen, die nach meiner Überzeugung hier ganz allein die entscheidenden sein müssen. Nicht individuelle Ansicht, nicht persönliche Auffassung von Erkenntnismomenten, sondern objectiv nur, was dem hohen Hause durch die Acten mitgetheilt worden, darf auch der Bestimmungsgrund seines Beschusses sein. Das ist wenigstens meine Überzeugung.

Die hohe Wichtigkeit des Gegenstandes leuchtet schon daraus hervor, daß in den Acten sogar in Frage gezogen werden wollte: ob dieses hohe Haus überhaupt beim Mangel eines Gesetzes anzugehen sei um das Zugeständniß der gerichtlichen Verfolgung eines seiner Mitglieder.

Ich glaube wohl verstanden zu haben, daß der Herr Berichterstatter der Commission hierin zunächst die Veranlassung fand, die Wichtigkeit des Falles vorzuschützen zur Rechtfertigung der Verzögerung. Meine Herren, in dieser Richtung kann es Niemanden in diesem Hause geben, dem es weniger zweifelhaft sein wird, daß es allerdings selbst bei Abgang eines Gesetzes in jedem einzelnen Falle berufen sein wird, zu entscheiden: ob irgend ein Gericht auch berufen sein soll, eines seiner Mitglieder zu verfolgen. Soweit also die Wichtigkeit des Gegenstandes in dieser Richtung gesucht wird, könnte sie kein Grund der Verzögerung der Sache sein, da hierüber kein Zweifel obwaltet. Ich enthalte mich heute, wo eine Zwischenfrage nur verhandelt wird, jeder Begründung,  ich nehme die ausgesprochene Behauptung als unbestreitbar an. Betreffend aber den einzelnen Fall, meine Herren, so erachte ich den Gegenstand allerdings für ganz einfach. Muhten Sie mir, meine Herren, nicht jenen Grad von Unbescheidenst zu, der sich und seinen Kräften mehr vertraut, als die Vergangenheit durch selbe lösbar gefunden, und ihn darüber belehrt haben mag.

Ungeachtet ich mich für verpflichtet anerkenne, bescheiden zu sein in der Würdigung meiner geringen Kräfte, so füge ich doch hinzu, meine Herren, daß eine Nacht ausgereicht hat, während welcher ich im Besitze der Acten war, mich in genaue Kenntniß des Falles und zwar in solcher Art zu versetzen, daß, wenn mir die Aufgabe geworden wäre, heute darüber zu berichten, ich über alle hier entscheidenden Momente zu berichten allerdings im Stande gewesen wäre. Dieses vorausgeschickt, kann meine Überzeugung nie der Verzögerung beipflichten, und wenn einmal die Verzögerung von mir verneint werden muß, dann entsteht für mich als nächste Aufgabe die Würdigung derjenigen Wirkungen, welche die Verzögerung eines solchen Gegenstandes notwendigerweise zur Folge haben wird. Meine Herren, dieses hohen Hauses Würde  sie muß gewahrt werden, ohne irgend eine Rücksicht auf Persönlichkeiten. Ich mag vielleicht in einem Irrthum sein, dann bin ich's aber unabsichtlich; allein meine Ansicht ist die, daß dieser bereits für die Tagesordnung angekündigte Gegenstand nicht ferner verzögert werden darf, ohne daß die Würde dieses hohen Hauses dabei manchem Angriffe ausgefetzt wäre.

In diesem hohen Hause darf nicht das Mittel von Erstreckungen und Terminen und zwar am Allerwenigsten in einem solchen Gegenstande, wie er hier vorliegt, je zur Anwendung kommen.

Wir müssen an diesen Gegenstand offen und muthig hinantreten, und uns je schneller, desto lieber dafür oder dagegen, wie auch der Bericht der Commission ausfällen möge, entscheiden, auf daß nirgends die Ansicht auch nur den entferntesten Raum gewinne, als suchten wir Abhilfe im Zeitgewinnen oder in Verzögerungen.

Es ist solches um so weniger zu rechtfertigen, als dafür in den Acten nirgends ein Grund vorliegt; und so trete ich demnach dem Antrage des Abg. Neuwall um so entschiedener bei, als auch die Commission nach so langem Besitze der Acten nicht gehindert sein kann, ihre Aufgabe vor diesem hohen Hause zu lösen. (Beifall aus dem Centrum und der Rechten; Zischen von der Linken.)

Präs. Der Abg. Borrosch hat das Wort.

Abg. Borrosch. (Von der Tribüne.) Ich hatte einst Gelegenheit dein Reichstage zuzurufen: "Er möge in diesem Augenblicke nicht von einer Rechten, nicht von einer Linken, nicht von einem Centrum, von keiner Nationalität, von keiner politischen Frage etwas wissen, sondern sich als ein Ganzes, als die heilige Repräsentation der Volksfreiheit erkennen, und so als wahrer Reichstag sich fühlen. (Mit erhöhter Stimme.) Er muß sofort voraussetzen, daß alle seine Mitglieder Männer von Ehre sind. " (Eine Stimme: sein sollten.) Wer hat dieses "sein sollen" hier gesprochen? (Zum Präsidenten gewendet.) Ich bitte den Redner zur Ordnung zu rufen.

Präs. Ich würde es thun, wenn ich bemerkt hätte, von wem die Äußerung ausgegangen.

Abg. Borrosch. Ich bezeichne sie als eine Infamie!  Bei der Wahl der Mitglieder der Commission hat der hohe Reichstag mit dem Bewußtsein handeln müssen, daß er Männer von Ehre wähle; in dieser Commission sitzt der jetzige Präsident des hohen Reichstages selber;  der gewesene Reichstags  Präsident, der hier das Wort nahm, der hier motivirte, weßhalb heute der Vortrag nicht erstattet werden konnte, er ist gleichfalls ein Mitglied dieser Commission. Was mich betrifft, so hat noch Niemand gewagt, an meiner Ehrenhaftigkeit zu zweifeln, und Schmähartikel in Journalen habe ich für meinen Theil stets verachtet; hier steht der Mann, sein Handeln, das spricht für ihn, und wenn schon ich als bloßes Individuum eine verleumderische Presse verachte, so hoffe ich, der hohe Reichstag werde sie noch um so viel mehr verachten, als er hoch über mir steht; eine solche Motivirung also, wie sie der Herr Abgeordnete für die Josephstadt aus der jetzt geduldeten, den hohen Reichstag herabwürdigen wollenden Schandpresse ableitete, kann ich nicht anerkennen. Der hohe Reichstag hat eine moralische Macht, die hängt jedoch nicht ab von Äußerlichkeiten, nicht von wechselnden Zeitverhältnissen, sondern davon, ob er die Volksfreiheit im Vereine mit der gesetzlichen Ordnung schirme; er allein wird bei der Nachwelt seine Ehre zu wahren vermögen, und wenn letzthin ein Abgeordneter in Frage stellte, ob die Grundrechte der Grabstein des Reichstages oder der Grundstein der Verfassung zu werden bestimmt feien, nun so sage ich ihm, ich kann diese Frage noch nicht beantworten; wird aber der Reichstag handeln wie er soll, dann, meine Herren, wird dieser Grabstein ihn nicht für immer decken, in größerer Herrlichkeit als je zuvor wird er wieder erstehen, und die Hüther des Grabes werden dem Volke sagen, wir haben ihn müssen wieder erstehen lassen. (Bravo.) Er ist die höchste gesetzgebende Gewalt, gleichberechtigt, so lange konstitutionelles Leben nicht ganz zu einer Lüge und zu einer Verleugnung wird, gleichgestellt mit der Exekutivgewalt, und er sollte sich selber abhängig machen davon, was ein paar Wiener Journalisten über diesen Aufschub sagen werden, oder vielmehr, was man ihnen auftragen wird, darüber drucken lassen? Ach nein! (Bravo.) Sie wissen, meine Herren, daß auf keine constitutionelle Frage noch so sehr die letzte, jeden Zweifel behebende Antwort fehlt, als über den Grad der Unverletzlichkeit von Reichstagsmitgliedern, und selbst der Verantwortlichkeit eines Reichstages im Ganzen. In England hat man das längst entschieden, eben so gut, als dort die Habenscorpus  Acte eine Menge unserer grundrechtlichen Paragraphe mit den ihnen gelegenseitlich angehängten Krebsschwänzchen hätte unnütz gemacht; denn dort besteht die praktische staatsbürgerliche Freiheit im vollsten Maße, und nur in Deutschland, nur bei deutschen constituirenden Versammlungen konnte dieser Gegenstand nur Streitfrage werden für die gelehrten Herren Professoren. (Heiterkeit.) Darüber jedoch sind sie Alle einig, daß die Hauptprinzipien, wie sie in England und Frankreich bestehen, für uns auch maßgebend sein sollten, nur haben sie überall nachträgliche kleine Ausnahmegesetze im Sinne des guten, alten, wohlbekannten Polizeistaates angehängt. In dem Werke eines berühmten deutschen Rechtsgelehrten, (es ist so ziemlich ausführlich und etwas inspiriert von der Hallerufchen Restaurations-  Theorie), wird namentlich das Mitglied für die Josephstadt noch manches vortreffliche Motiv mehr für seinen heutigen Antrag finden. (Heiterkeit.)

Es hat der Herr Redner unmittelbar vor mir gewagt, und ich hätte ihn zur Ordnung gerufen, (Oh! Oh!) also: rufen lassen, ich bitte um Entschuldigung (Lachen), wenn ich nicht gewußt hätte, unmittelbar nach ihm das Wort ergreifen zu können  es hat dieser Redner gewagt, den Ausschuß unehrenhafter Verzögerungsmotive zu beschuldigen. Was berechtigt ihn, die Commission wegen angeblichen Suchens nach Fristerstreckungen, wegen der angedichteten Mutlosigkeit hier gleichsam in den Anklagestand zu versetzen? Ich war in Wien in Folge einer Vorladung dreimal bei der Militärcentralcommission, habe dort Verleumdungen als das bezeichnet, was sie sind, und Untersuchung Behufs einer Ehrengenugtuung gefordert; habe erklärt, daß ich zu jeder Zeit bereit bin, mit gänzlicher Verzichtleistung auf meine Unverletzlichkeit als Abgeordneter Rede und Antwort dem Gesetze zu stehen, und sollte es nicht, wie ich hoffe, ein gerechtes, sollte es ein Ausnahmegericht, sollte es ein Blutgericht sein; lieber will ich mit Ehre fallen, als irgend einer Feigheit, vielleicht einer gnädigen Patronganz gewisser Herren Abgeordneten meine Existenz verdanken. (Bravo.)

Ich habe das erwähnen müssen, damit man nicht glaube, daß ich pro domo mea spreche. Was ich aber für mich an Verzichtleistung belieben kann, steht mir nicht zugleich für andere Abgeordnete und noch weit weniger im Namen des hohen Reichstags zu. Er als ein Ganzes, er als die geheiligste Repräsentation der Unverletzlichkeit des Volkes, die keinen andern Schutz hat, als eben nur die moralische Macht einer Vertreterbschaft! Das ist es, was die Commission vor Allem ins Auge fassen mußte. Das sind nicht so leicht abthubare Fragen, wie die Herren da meinten, wir haben keine einzige Sitzung versäumt, sieben sind gehalten worden, wir sind tief eingedrungen in den Gegenstand, und man durfte uns wenigstens so viel Vertrauen schenken, in eigener Ehrung der Wahl, die uns zur Commission berief, daß man erst abwarte die Rechtfertigung dieses verlangten Aufschubes; er war ohnehin nur verlangt für die nächste Sitzung, also sind die Anträge, die da gestellt wurden, um so mehr directe Beleidigungen, sind ein Misstrauensvotum für die Mitglieder der Commission. Der Herr Abgeordnete. für Neunkirchen hat über Nacht aus den Acten viel schneller seine Überzeugung geschöpft, als es uns unglücklichen Neunen gelang; nun der Lordoberrichter Jeffries hat in der Sternkammer noch weit weniger Zeit bedurft. (Großer, anhaltender Beifall.) Abg. Neuwall. Ich, meine Herren, werde noch viel weniger Zeit bedürfen, um auf die mir gemachten Anschuldigungen zu antworten, meinen Antrag zu vertheidigen, und klar und einfach von der Sache zu sprechen; ich werde mich weder auf Persönlichkeiten einlassen, noch mich auf das Paradepferd der hochtrabenden Phrasen setzen. (Bravo! Bravo!) Es ist von der Ehrenhaftigkeit des Ausschusses gesprochen worden. Ich kann Sie versichern, Niemand achtet dieselbe so hoch, wie ich. (Sensation.) Niemand wünscht dieselbe so heiß aufrechterhalten, wie ich. Meine Herren, eine gerichtliche Verfolgung gegen Einen aus unserer Mitte ist immer ein Flecken, und aus Sorgfalt für die Ehrenhaftigkeit dieser hohen Kammer müssen wir dem Angeklagten so schnell als möglich Gelegenheit geben, seine Unschuld an den Tag legen zu können. Ebenso bin ich eines Angriffen auf die Ehrenhaftigkeit der Commission beschuldigt worden Ich weiß nicht einmal, wer alles Mitglied dieser Commission ist. Sie sind aber Mitglieder dieser Kammer, also auch ehrenhafte Leute. Mein Antrag ist nicht gegen die Personen gerichtet gewesen, er betraf die Sache selbst. Da wir in dieser Beziehung hier nur über die Sache zu sprechen haben, so muß ich jeden Vorwurf von mir ablehnen, zurückweisen. Man hat gesagt, ich habe persönlich die Mitglieder der Commission beleidiget. Ich weiß nur wenige der in selbe gewählten Mitglieder aufzuzählen, doch nenne ich nur unseren allgemein geachteten, gefeierten und gerechten Herrn Präsidenten, den ich, sowie gewiß die ganze Kammer, auf das Aufrichtigste verehre. (Lange anhaltender Beifall von allen Seiten des Hauses.)

Ich nenne ferner unseren gewesenen ersten Herrn Präsidenten, mit dem mich seit langen Jahren das Band der Freundschaft verbindet, dem ich, abgesehen hiervon, sowie ohne Zweifel Jeder aus dieser Versammlung, die unbedingteste Achtung zolle. (Großer Beifall.) Ich muß umsomehr jeden Vorwurf einer persönlichen Beleidigung ablehnen, weil eine persönliche Beleidigung von einem Mitgliede der Kammer ausgesprochen, unbedingt den Ordnungsruf von Seite des Präsidenten, den einzigen Ordnungsruf, dessen Gültigkeit ich anerkenne, zur Folge haben müßte. Zu sagen, daß eine Beleidigung ausgesprochen worden sei, und daß der Präsident deshalb nicht zur Ordnung gerufen habe, ist eine Anschuldigung von Pflichtverletzung gegen unseren Herrn Präsidenten; wenn also von Beleidigung die Rede sein kann so ist es eine gegen unseren eben so hochverehrten als gerechten Herrn Präsidenten. (Beifall) Jetzt zur Sache übergehend, muß ich auf zwei Einwendungen antworten, die gegen meine Motion gemacht wurden. Die eine ist die Einwendung, daß ich die Acten nicht kenne, und weil ich die Acten nicht kenne, könne ich auch nicht beurteilen, in wiefern es möglich war, sie genau zu ergründen Wenn ich die Acten auch nicht aus unmittelbarer Anschauung kenne, so kenne ich sie doch aus einem genauen Auszuge derselben. Die ganzen Acten bestehen aus neun Protokollen von sehr geringem Umfange; also die Masse der Acten selbst kann unmöglich eine Verzögerung dieses Gegenstandes herbeibefährt haben: wohl aber kann für diese Verzögerung die noch nicht erzielte Einigung der Commission über die Feststellung des Principes, wie es auch angedeutet wurde, hervorgehoben werden.

Meine Herren, das Princip, um welches es sich handelt, ist ein Princip, welches alle constitutionellen Staaten der Welt anerkennen, in wachem sie bis auf kleine Differenzen, beinahe durchgängig übereinstimmen. Es ist ein Princip, ohne welches sich weder ein constitutioneller Staat, noch irgend eine constitutionelle Versammlung gar nicht denken läßt. Es ist ein Princip, womit die Frage der Nationalität, die besonderen Verhältnisse Österreichs gar nichts zu thun haben; es konnte daher von einer Anpassung dieses Principes auf die besonderen Verhältnisse Österreichs, auf die Nationalitätenfrage, die bei uns so viele Schwierigkeiten erregt, keine Rede sein; meine Herren, ich gebe Ihnen nur zu bedenken, wenn die Feststellung eines solchen, wohl folgenreichen, an sich aber einfachen Principes von Seite einer Commission, welche die Intelligenzen der Kämmer umfaßt, von Seite einer Commission, in der sich größtentheils Juristen  also Fachmänner befinden, Schwierigkeiten verursacht, wie werden wir dann über die unzähligen Prinzipienfragen unserer Constituirung, über diese Prinzipienfragen, die mit den höchsten, nichtigsten und verschiedenartigsten Verhältnissen, die nirgends außer Österreich vorkommen, in Einklang gebracht werden müssen, wie werden wird dann über diese Prinzipienfragen hinauskommen, und wie viele Jahre müßte dann der Constitutionsausschuß zur Lösung seiner Aufgabe benöthigen? Meine Herren, das ist alles, was ich mir Ihnen zu sagen erlaube. Ich empfehle Ihnen meinen Antrag, weil ich glaube, daß er der Ehre und Würde der hohen Versammlung, weit entfernt sie zu gefährden, am meisten entspricht. (Beifall.) 

Präs. Nachdem der Verstand des Ausschusses eigentlich keinen Antrag gestellt, da er nur eine Erklärung abgegeben hat, warum der Gegenstand heute nicht zum Vortrage kommen könne, so sehe ich den Antrag des Herrn Abg. Neuwall als den Hauptantrag an, den Antrag des Abg. Prazak als einen Verbesserungsantrag, welcher demnach früher zur Abstimmung kommen dürfte.

Abg. Schmitt. Ich glaube als Vorstand des Ausschusses, welcher der hohen Kammer die Mittheilung, worüber debattirt worden, gemacht hat, das Recht zu haben, auch eine Schlusserklärung abgeben zu dürfen. Ich habe in der gemachten Mittheilung erwähnt, daß der Ausschuß die Berathung ohne Verzug beendigen werde. In der vom Ausschusse erkannten Wichtigkeit des Gegenstandes liegt auch die Wichtigkeit in Beziehung auf die Zeit; ich kann daher nur versichern, daß es sich der Ausschuß zur Aufgabe machen wird, den Gegenstand mit der möglichsten Beschleunigung vor die hohe Kammer zu bringen. Da erst gestern der neuerliche Antrag in dem Ausschusse zur Sprache kam, so durfte es meines Erachtens noch keine rugenswerthe Verfechtgebung sein, wenn nicht binnen 24 Stunden die Berathung geschlossen, und ein ausgearbeiteter Bericht der hohen Kammer zum Vortrage gebracht wurde Wir haben auch nicht gemeint, einen langen Aufschub zu verlangen, wir waren der Meinung und sind des Dafürhaltens, daß wir in der nächsten Sitzung für gemischte Gegenstände über diesen Gegenstand der Kammer einen wohlgegründeten Bericht vortragen können. Ich glaube daher, daß der Antrag des Abgeordneten Prazak auch ganz im Sinne des Ausschusses selbst liegt, und erkläre im Namen des Ausschusses, daß wir bis zum nächsten Sitzungstage, wo gemischte Gegenstände vorkommen, der hohen Kammer einen ausführlichen Bericht vorlegen werden. Rücksichtlich des. bei der ersten Beantwortung auf meine Mittheilung ausgesprochenen Bedauerns kann ich nur auch meinerseits das Bedauern äußern, daß meine Absicht, gegenwärtig eine Debatte zu beseitigen, vereitelt, und das Gegentheil herbeigeführt worden ist.

Präs Erlauben der Herr Abgeordnete,  ich habe gedacht, Sie wollen sprechen bezüglich der Fragestellung; über diesen Gegenstand selbst kann ich Ihnen das Wort nicht geben, da der Schluß der Debatte ausgesprochen ist 

Abg Schmitt. Ich habe meine nöthig erachtete Erklärung bereits beendet 

Abg. Neuwall In Beziehung auf diese eben gegebene Erklärung finde ich mich benimmt, meinen Antrag zurückzuziehen, und mich mit jenem des Abg Prazak zu vereinigen (Beifall)

Abg Polazek Ich mache den Antrag des Abg. für die Josephstadt zu dem meinen, und bitte darüber abstimmen zu lassen (Bewegung)

Abg Prazak Kommt also der Antrag des Abg. Neuwall nicht zur Abstimmung? (Nein) Dann ziehe ich auch meinen Antrag zurück (Bravo, Bravo), weil ich keinen Grund habe, in die Versicherungen unsers verehrten Artpräsidenten einen Zweifel zu setzen, und ich meinen Antrag nur aus Veranlassung jenes des Abg Neuwall gestellt habe (Beifall)

Abg P o l a z e k So ziehe ich auch meinen Antrag zurück (Beifall und Heiterkeit)

Präs. Es sind demnach beide Anträge zuruckgezogen (Beifall) Es ist zwar kein weiterer Gegenstand zur Berathung auf der heutigen Tagesordnung; indes hat der Vorstand des volkswirtschaftlichen Ausschusses das hohe Haus befragen lassen wollen, ob dasselbe nicht einen Gegenstand vorgetragen haben will. (Ruf: Ja, ja) Ich ersuche demnach den Berichterstatter dieses Ausschusses, zum Vortrag zu schreiten.

Abg. K u d l e r. (Von der Tribune.) Im Auftrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses habe ich die Ehre dem hohen Haufe folgendes vorzutragen: Als nach langem Drucke die Märzereignisse auch bei uns der Freiheit eine Gaffe bahnten, überließen sich die Völker Österreichs der Hoffnung einer schönen Zukunft, der Hoffnung auf Vernichtung der drückenden Fesseln, welche das alte System der freien Bewegung für geistige und materielle Interessen geschmiedet hatte Die Stellvertreter des Volkes waren kaum vergammelt, als Tausende mit ihren besonderen Anliegen in Betreff ihres Geschäfts, Besitzes, Erwerbes u s. w. an ihn sich wenden zu sollen glaubten, um Abhilfe ihrer Beschwerden, Entfernung druckender Einrichtungen, Erweiterung ihrer Erwerbswege und anderer Verbesserungen zu erlangen, sowohl in den politischen, wie in den sozialen Verhältnissen. Nicht Wenige suchten durch wohlgemeinte Pläne und Vorschlage, welche sie dem hohen Reichstage vorlegten, damit er sie ins Leben einführe, das ihrige zur Vervollkommnung der gesellschaftlichen Zustande beizutragen. Bald wuchsen diese Eingaben zu Hunderten, ja zu Taufenden an Der hohe Reichstag erkannte seinen Beruf, sie alle zu prüfen und zu würdigen, und den Wünschen des Volkes in allen Richtungen Rechnung zu tragen Er beauftragte nach parlamentarischer Sitte damit seine Ausschusse. Bald zeigte es sich nun, daß in diesen Eingaben neben so manchem Korn echten Goldes Vieles sich befinde, was eine schärfere Prüfung nicht aushielt, daß Vorschlage häufig nicht mit der hinlänglichen Sachkenntniß abgefaßt waren, daß von der Volksvertretung mitunter Einrichtungen verlangt wurden, gegen welche Nachdenken und Erfahrung sich erheben, ja daß man nicht selten für die individuelle Berührung, für eine bequeme Existenz mancher Genossenschaften neue Beschränkungen der Freiheit forderte, Beschränkungen, welche noch weiter rechten als jene des alten Systems So erklärt es sich, warum schon Ihr Petitionsausschuß sich häufig dahin entscheiden mußte, daß vielen Forderungen durchaus nicht stattgegeben, daß manche Anträge gar nicht mit Vortheil benützt werden können; die hohe Versammlung bewilligte ihm, in solchen Fällen selbst zu erkennen, daß dergleichen Eingaben lediglich ad acta gelegt werden sollen Ihr volkswirtschaftlicher Ausschuß, an welchen auch bereits zahlreiche Eingaben solcher Art gelangt sind, befindet sich in der gleichen Lage Er glaubt, daß es bei den höchst wichtigen und dringlichen Arbeiten des Reichstages nicht wohl angehe, die Plenarversammlung mit der umständlichen Auseinandersetzung der Gründe heimzusuchen, aus welchen von so manchen Eingaben auf keine Weise, oder nur ein sehr beschränkter Gebrauch gemacht werden kann, nachdem die Sache schon im Ausschüsse in reifliche Erwägung gezogen worden war. Der Ausschuß erlaubt sich daher den Antrag, daß es ihm gestattet werde, über die Hinterlegung jener Stucke zu den Acten selbst zu entscheiden, welche gar keine Ausbeute für die künftige Gesetzgebung gewahren.


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