Úterý 13. února 1849

verfinstert. Sonderbar! und wir haben doch im vorigen Jahre gesehen, wie die ersten Strahlen der Freiheit vom Vatikan ausgingen (Oh! oh!), wir haben doch in diesem Hause selbst freisinnige Worte aus dem Munde wackerer Kirchenmänner gehört; ich selbst habe nur eine ausschließlich kirchliche Erziehung genossen, und ich will gewiß, wenigstens an dem guten Willen, Niemanden, der für die Freiheit im edelsten Sinne des Wortes kämpft, nachstehen. (Bravo.)

Die Ursache, warum man in der Erörterung dieser Frage mit solcher Befangenheit zu Werke geht, ist theils der einseitigen Betrachtung dieses Gegenstandes, theils dem Mangel eines bestimmten Standpunktes, von welchem man ihn betrachtet, zuzuschreiben. Ich habe Gelegenheit gehabt, über denselben Gegenstand in einer anderen erhabenen Versammlung mitzudisputieren. Ich habe damals ausgezeichnete Männer aller politischen Parteien darüber sprechen gehört, die den Gegenstand von allen möglichen mannigfachen Standpunkten, ja sogar einer der namhaftesten von gar keinem Standpunkte, betrachtet haben. Ich glaube, es gibt keinen sichern Standpunkt, das Verhältniß der Kirche zum Staate richtig zu beurtheilen, als entweder eine aus den festgestellten Begriffen beider Gewalten gefolgerte Prinzipienaufstellung, oder was dasselbe ist, nur practisch ausgeführt, ein Rückblick in den mehr oder weniger parallelen Lauf der beiden Institutionen durch die Wogen der Zeit. Ich werde diesen Weg einschlagen.

Vor dem Christenthume gab es wohl Religionen, aber keine eigentliche Kirche. Die mosaische Religionsgesellschaft war ein Staat auf demokratischen Basen; die heidnische Religion Schloss sich so innig an den Staat, daß sie nur durch ihn lebte, und mit ihm unterging. Anders verhält sich die Sache mit dem Christenthume, seiner Natur nach frei von aller Verbindung mit irgend einem Staate, im Wesen selbstständig, darum allmächtig und unantastbar, wurde das Christentum vom Himmel der Menschheit zum Geschenke gemacht, auf daß sie durch dasselbe ihre Stellung erkenne, auf daß sie vervollkommnt werde, das Unreine von sich abstreife, und zur ursprünglichen gottesähnlichen Reinheit zurückkehre.

Die von der Menschheit durch die von Christus befohlene Mittheilung zur praktischen Durchführung aufgenommene göttliche Lehre constituirt eben die christliche Kirche. Diese Institution also ist ihrer Wesenheit nach mit nichts Irdischem verbunden. Ihr Reich ist nicht von dieser Welt; ihre vorzüglichste Kraft besteht in ihrer objektiven Wahrheit, und in der subjektiven Auffassung derselben, ihr Zweck ist höher als alles Irdische. Als die Kirche entstand, da wähnte der theocratische Staat, der ihr Sinnbild gewesen, daß sie nur eine Nebenbuhlerin, so eine Feinden von ihm wäre, und verfolgte sie. Der heidnische Staat, dem, wie gesagt, eine Kirche als solche etwas ganz Unbekanntes war, der sah sie auch als Feinden an, weil sie ihm als Negation des Staates vorkam, und verfolgte sie hartnäckiger als der Mosaismus.

Die Kirche wehrte sich nicht, sie ertrug die irdischen Verfolgungen mit himmlischer Geduld, und gewann trotz der zahllosen Hinrichtungen ihrer Anhänger immer mehr Raum. Ihr Princip ist ein lebendig frei schaffendes; das bewies sich, denn nach zwei Jahrhunderten der Dual und Verfolgung sing der Staat von freien Stücken an, die morschen Purpursetzen des Heidentums von seinen Schultern zu werfen, und versuchte, seine erschlaffenden Kräfte an dem früher verachteten und verfolgten Kirchenprinzipe zu erfrischen. Der Übergang war zu rasch sowohl für den Staat, als auch für die Kirche, und vorzüglich für die Würdenträger der Kirche, für die Hierarchie; anstatt daß der Staat in seiner geistigen Noth den Reichtum der Kirche unmittelbar angesprochen hätte, gab er sich den Anschein, als ob er sie zu erheben gedächte. Leider tauschten schon in der ersten Zeit viele Bischöfe die Schätze der göttlichen Lehre gegen die irdischen Güter, und so ging einerseits die ursprüngliche Einfachheit und Armuth der sichtbaren Kirche und mit ihr größtentheils die Disciplin zu Grunde; andererseits ging in das Staatsleben nicht unmittelbar das kirchliche Princip über, welches möglicherweise ihr zu einer erneuerten kräftigen Existenz hätte verhelfen können. Im Orient nach der bedauerlichen, großen, griechischen Kirchenspaltung verlor die zum Schatten herabgekommene Kirche ihre Lebenskraft, und lebte von theologischen Subtilitäten und schwer zu begreifenden Abstraktionen, und so bis auf den letzten Nachfolger Constantins, der mitten in den feindlichen Schaaren den Heldentod fand, fassen die byzantinischen Kaiser mitten unter ihren Theologen, während die muselmännischen Mörser die Bollwerke Konstantinopels zerstörten, und so verschwand von Osten, von seiner Wiege her das Christentum. Es verschwand fast gänzlich und mit ihm die Möglichkeit einer freiheitlichen Einrichtung der dortigen Staaten; nicht so im Westen. Da sehen Sie aus dem zertrümmerten Gewaltstaate den Kulturstaat aus der bildenden Hand der Kirche hervorgehen, die jugendliche Kraust jungfräulicher nordischer Nationen folgte darauf an die Stelle des aus Altersschwäche hingeschiedenen weltlichen Roms; doch diese altehrwürdige Stadt, die der ganzen Welt Gesetze diciirt hatte, sollte aus ihrer Asche glänzend hervorgehen; und sie erstand, meine Herren, jugendlich und ewig schön, nicht als Beherrschern, nicht als Bezwingern, sondern als Lehrerin der Völker. Doch dieses Verhältniß zwischen Kirche und Staat, obwohl durch etliche Jahrhunderte sich ausdehnend, blieb nicht für immer gleich; die Zeit, deren Macht sich umsonst an dem innern Wesen der Kirche versuchte, übte doch sowohl an ihrem Äußern, wie auch an dem Staate ihren Einfluß. Die kirchliche Disciplin wurde laxer, der Staat mischte sich oft unberufen und offenbar gegen ihren Willen darein, es entstanden Conflict, große Männer der einen wie der andern Parteien gerieten in Streit, sei es, um die Unabhängigkeit der Kirche zu behaupten, fei es, um die Oberhand des Staates nicht zu verlieren; gewaltige Geister erhoben ihre mächtigen Stimmen, die sich über das Getöse der sturmbewegten Zeit Gehör verschafften für kürzere oder längere Momente, und am Ende des Kampfes, als gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts die kämpfenden Parteien von einander abließen, sah man von der einen Seite den Staat entkräftet und in seinen Interessen zerrüttet, von der andern Seite die Kirche, die einen großen Theil ihrer ursprünglichen Tatkraft und Ansehens verloren hatte. Dieses war die Folge, dieses das Resultat der gegenseitigen Spannung.

Ich will Sie nicht ermüden, meine Herren, mit der weiteren Erzählung von dem, was die Kirche dem Äußern nach geworden ist in jüngster Zeit in andern Staaten. Die ältere und neuere Geschichte ist den meisten unter Ihnen zu bekannt, als daß ich auf jene Staaten hinzuweisen brauchte, wo die Kirche ihre ursprüngliche Unabhängigkeit bereits wieder erhalten hat. Ich brauche nicht auf die Kraft, auf das Gedeihen der freiheitlichen Grundsätze in jenen Ländern anzuspielen, in welchen die Kirche vom Staate unabhängig ist. Ich finde mich heute verwiesen auf unsere Monarchie, und hier finde ich die Kirche noch in Banden, den Staat aber in einem nicht beneidenswerten Zustande. Der große Monarch, der im vergangenen Jahrhunderte voller Liebe zu seinen Unterthanen, voll guten Willens, um den Übelstand, der seinen Staat belastete, abzuhelfen, mutvoll die Hand an wesentliche Reformen legte, der unsterbliche Kaiser Joseph sah wohl ein, daß auch eine Reform in der kirchlichen Disciplin Noth that, und er nahm sie vor; doch der große Staatsmann beging dabei einen großen Fehler in der Wahl der Mittel. Anstatt das Übel an der Wurzel anzugreifen, brachte er durch sein Toleranzedtet wohl eine vorübergehende Linderung herbei, doch durch die eigenmächtigen Eingriffe in das rein kirchliche Leben machte er trotz der besten Absicht den Zustand ärger denn zuvor. Hätte Kaiser Joseph die Unabhängigkeit der Kirche in seinen Staaten ausgesprochen, hätte er ihr die eigenen gründlichen Reformen überlassen, die, sobald die Kirche frei ist, nothwendig eintreten müssen, dann wäre die österreichische Monarchie in einem ganz anderen Zustande. Hüthen wir uns wohl, meine Herren, wenn wir etwas sowohl der Kirche als dem Staate Ersprießliches, dem Principe, der wahren Freiheit Entsprechendes schaffen, hüthen wir uns, in einen ähnlichen Irrthum wie Kaiser Joseph II. zu verfallen. (Oh! Oh!)

Ich wiederhole es: es hüte sich der Staat, Grundsätze in seine Gesetzbücher aufzunehmen, welche den angeborenen Rechten der Kirche als solche zuwiderlaufen oder vorgreifen. Der Staat spreche bloß jene Grundsätze aus, welche seinen Bürgern die vollste Freiheit und Gleichberechtigung in religiöser Hinsicht zugestehen, in Bezug auf die Kirche spreche er die volle Unabhängigkeit derselben aus; thut er mehr oder weniger, so spricht er sein eigenes Verderben aus, und verdammt sich zu einem Siechthume, an welchem ältere, kräftigere Staaten erloschen; der wenigste Schaden wird der Kirche erwachsen, denn sie entlehnt doch immer ihre Lebenskraft von oben. Darum, meine Herren, nehmen Sie jene Absätze der §§. 13, 14, 15 an, welche die Freiheit des Glaubens und der Religionsübung, so wie die Gleichberechtigung aller Religions-  Gesellschaften festsetzen; sprechen Sie im §. 15 die vollständige Unabhängigkeit der Kirche aus. Dieß im Allgemeinen; ich behalte mir vor, bei den einzelnen Paragraphen die entsprechenden Verbesserungsanträge einzubringen und nach Kräften zu motiviren. 

Präs. Der Abg. Brestel hat das Wort.

Abg. Brestel. Meine Herren, es gab noch keinen Gegenstand, über den ich in der Kammer gesprochen, das kann ich Sie versichern, bei dem ich so viel Bangigkeit, so viel Besorgniß gehabt; denn meines Erachtens, meine Herren, ist der Gegenstand ohne Zweifel der allerschwierigste, derjenige, über den es am schwersten ist, sich ein bestimmtes, genaues Urtheil zu bilden, dasjenige zu thun, was sich mit der Zeit als das Zweckmäßigste erweisen dürfte  ich sage, der schwierigste, keineswegs, wie ein Redner vor mir gestern gesagt hat, der wichtigste der ganzen Grundrechte. Denn wichtiger in mancher Hinsicht für unser bürgerliches Leben sind viele andere Paragraphe, aber nicht so schwierig. Für diese 3 Paragraphe möchte ich nicht, wie ein Redner letzthin gesagt hat, alle übrigen Paragraphe der Grundrechte hingeben; dieser Ansicht bin ich durchaus nicht, und sie dürfte auch nicht im ganzen Haufe Anklang finden, aber allerdings ist es der allerschwierigste, weil er das Verhältniß zwischen der Kirche und dem Staate behandelt.

Vorerst muß ich auf gewisse historische Erinnerungen zurückkommen, die der unmittelbare Herr Redner vor mir berührte, und wodurch er uns vor gewissen Ansichten zurückschrecken wollte. Wenn wir in der Frage zwischen Kirche und Staat Beispiele anführen wollen, warnende Beispiele, Beispiele, die Schrecken erregend sind, so werden wir für die eine und andere Meinung deren in beliebiger Anzahl finden. Wir finden Sünden und Wirrnisse beider Parteien, wir finden mehr als Sünden, wir finden Verbrechen für die Menschheit bei beiden Ansichten in so großer Anzahl, daß wir in die Geschichte nur blindlings hineingreifen dürfen, und wir werden finden, daß auf der einen und anderen Seite Fehler und Verbrechen im Namen der Sache verübt worden sind. Ich muß daher historische Beispiele derart zurückweisen; denn wenn auch die Geschichte zur Belehrung dienen kann, so muß es doch mit wesentlicher Berücksichtigung aller einzelnen Verhältnisse geschehen, und wenn man schon auf den angeführten Fall eingehen würde, so würde sich zweifelsohne ergeben, daß die Vorschriften über die Wahl der Bischöfe, darüber, daß die Diözesen mit den Departements zusammenfallen, und daß die Gemeinden ihre Pfarrer wählen sollen  daß wahrlich diese Bestimmungen es nicht waren, welche die spätern Schrecknisse in religiöser Hinsicht hervorgerufen haben; diese Schrecknisse sind aus einer doppelten Quelle entflossen, sie sind entstanden einerseits aus der großen Demoralisation in religiöser Hinsicht, die in dem Augenblicke, als man diese Maßregel beantragte, bereits stattgefunden hatte. Diese große Demoralisation in religiöser Hinsicht kann aber wahrlich denen nicht zur Last fallen, die für die Unabhängigkeit der Laien in der Kirche sprechen; denn diese große Demoralisation war entstanden nach einem mehr als hundertjährigen, vollkommen absoluten Wirken der Kirche, sie war hervorgerufen durch eine Kirche, die Staatskirche und mit allen möglichen Privilegien versehen war, hervorgerufen durch eine Kirche, in der die Bischöfe über den untergeordneten Klerus eine vollkommene und unumschränkte Herrschaft hatten. Wenn Sie also theilweise den Grund dieser Verbrechen in der Demoralisation suchen müssen, so können Sie denselben nicht in den vorgeschlagenen Neuerungen in der Kirche finden, indem diese Neuerungen eben zur Besserung der Kirche vorgeschlagen wurden; Sie müssen sie suchen in den alten, seit Jahrhunderten überkommenen Zuständen.

Eine zweite Ursache der vom Vorredner erwähnten traurigen Ereignisse liegt aber darin, daß die Kirche selbst, und zwar sowohl in Frankreich, als in ihrer Verbindung mit ihrem sichtbaren Oberhaupte außerhalb Frankreich, wesentlich gegen diese Maßregel sich gesträubt hat. Die bösen Folgen liegen nicht in den vorgeschlagenen Maßregeln, sie sind theilweise durch den Widerstand gegen diese Maßregeln hervorgerufen worden. Übrigens will ich auf die Sache nicht eingehen, ich denke nicht im mindesten daran, Ihnen anzuraten, daß Sie ein solches Beispiel nachahmen sollten. Ich wollte hier einfach nur darauf hinweisen, daß das geschichtliche Faktum nicht der Art ist, nicht diejenige Tragweite hat, welche der Herr Redner vor mir demselben beilegen wollte. Wenn ich geschichtliche Facten anführen wollte, dürfte ich nur an gewisse Ereignisse der Neuzeit erinnern, an Orten, wo die Kirche ziemlich unabhängig, ja gänzlich unabhängig von der Aufsicht des Staates, oder gegen die Aufsicht des Staates gehandelt hat. Ich könnte Sie an die Geschichte des heiligen Rockes von Trier, an die sogenannte Muttergottes von Kaltern, wie sie der gemeine Mann in Tirol nennt, nämlich an die Maria Mörl von Kaltern, und andere Erscheinungen erinnern, ich könnte Ihnen andere Erscheinungen der Art vorführen, aber ich will das nicht, weil ich eben glaube, daß man mit einzelnen, herausgerissenen Thatsachen in dieser Sache nie etwas beweist, sondern nur der Zusammenhalt aller Thatsachen und eine wesentlich ruhige Überlegung eine richtige Ansicht der Sache zu geben im Stande ist. Ich muß gleich fortfahren in der Widerlegung einiger Vorwürfe, die der Herr Redner vor mir vorgebracht hat. Er sagte, man hätte sich gestern in Ausfällen gegen die Hierarchie ergangen. Er hätte dergleichen Ausfälle besser und geistiger theils in den Tischreden Luthers, theils in der französischen Encyclopadie gelesen.

Meine Herren! Es ist richtig, die Wahrheit bleibt immer dieselbe, und ich glaube, wird wohl keiner, der diese Tribune betritt, sich einbilden, daß er wirklich etwas Neues sagt; er hat nur das Alte in neuer Form oder in Beziehung zu neuen Gegenständen gesagt, das also, daß man etwas erwähnt, was schon früher gesagt wurde, kann gewiß gegen keinen Redner einen Vorwurf abgeben, oder auch nur die Widerlegung einer Ansicht enthalten. Er hat unter andern auch gesprochen von der traurigen Josephinischen Zeit, von den traurigen Folgen der Josephinischen Maßregeln. Gegen diesen Ausdruck sehe ich mich verbunden, lebhaft zu protestiren, weil ich glaube, daß wir alle, daß sämmtliche Völker Österreichs gerade in der Beziehung Kaiser Joseph II. den innigsten, den tiefgesuhltesten Dank schuldig sind (anhaltender stürmischer Beifall), weil seine Maßregeln unendlich viel zur Aufklärung, unendlich viel zur Bildung beigetragen haben, und vielleicht, meine Herren, wären wir ohne diese Maßregeln auch nicht einmal hier. (Beifall.) Übrigens folgt nicht daraus, daß ich den Zuständen, wie sie Kaiser Joseph eingerichtet hat, das Wort reden will für die gegenwärtige Zeit. Andere Zeiten, andere Einrichtungen. Ich will nur ihre Zweckmäßigkeit für die damalige Zeit rechtfertigen, und gehe jetzt zu dem eigentlichen Gegenstande über.

Ein anderer Redner von gestern hat unter Andern auch dem Redner, der in meinem Sinne gestern gesprochen, nämlich dem Abgeordneten für Olmütz, seine Ignoranz in denjenigen Gegenständen vorgeworfen, über die er gesprochen. Ich finde diese Ignoranz nicht, scheine sie aber wirklich zu theilen, denn ich bin gestern von diesem Redner in einer Sache belehrt worden, in welcher ich bisher im Irrthum war. Ich war bisher der Ansicht, daß die Klöster im Christenthume seit dem zweiten Jahrhunderte bestehen, und somit eine siebzehnhundertjährige Dauer haben. Der Herr Redner, welcher den Abgeordneten für Olmütz einer Ignoranz in kirchlichen Dingen geziehen, hat mich belehrt, daß die Klöster ein zweitausendjähriges Bestehen haben (Heiterkeit); ich muß sagen, es kann sein, daß ich in manchen Sachen mich einer ähnlichen Ignoranz schuldig machen werde, die ich in Betreff der Klöster gehabt habe. (Heiterkeit.) Meine Herren! Wie gesagt, ich betrachte die Frage als die allerwichtigste, denn sie ist so schwierig, daß selbst bei dem gewissenhaftesten Studium es schwer wird, sich eine vollkommen richtige Ansicht zu bilden. Sie werden selbst finden, daß diejenigen, die dieselbe Ansicht in dieser Beziehung vertreten, sich in ihren Motiven nicht ganz gleich, ja einige vollkommen heterogen sind. Das ist nicht bloß in dieser Versammlung, sondern in allen Versammlungen neuerer Zeit der Fall. Sie sehen das hier, und in Frankfurt haben Sie es gesehen, daß Leute, von denen man in der Versammlung nie das Wort "Freiheit" gehört hat, die sich nie für freisinnige Ansichten ausgesprochen haben, in dem speciellen Falle, der uns vorliegt, von Freiheit und dem Streben nach Freiheit gesprochen haben; daß diese sich mit Leuten verbunden haben, die ihnen in ihrer politischen Überzeugung vollkommen entgegen stehen, daß in dieser Beziehung die äußerste Rechte  das Wort "Rechte" nicht in dem Sinne genommen, welchen es bei uns in nationaler Rücksicht hat, sondern in dem, welchen es bei solchen Versammlungen hat, wo nur eine Nationalität vertreten ist  daß in der Beziehung die äußerste Rechte mit der äußersten Linken Hand in Hand gegangen ist. Sie können schon aus diesem einfachen Factum entnehmen, daß die Gründe verschieden, folglich daß die Sache selbst eine ungemein schwierige ist. Meine Herren! Ich will nicht sagen, wie ein Herr Redner letzthin gesagt hat, er könne nicht begreifen, wie die Kirchenvorsteher, die, so weit unser Gedächtniß zurückreicht, in Österreich sich nie um politische Freiheit bekümmert, sondern stets der weltlichen Gewalt die Hand geliehen haben, um gegen die Freiheit zu wirken; wie diese auf einmal für die Freiheit so eingenommen sein können. Meine Herren, ich bin ein so inniger Anhänger der Freiheit, daß ich wirklich glaube, daß die Freiheit eine plötzliche Bekehrung zu bewirken im Stande ist, daß der Gedanke der Freiheit, wenn er im Menschen aufsteigt, ebenso rasch eine Verwandlung zu bewirken im Stande ist, wie Saulus in Paulus verwandelt wurde.

Aber, meine Herren, wenn auch eine plötzliche Umwandlung in der Gesinnung möglich ist, so ist doch eine plötzliche Umwandlung in der Anwendungsweise, der Gesinnung, in den gewöhnlichen Handlungen des Menschen schwer möglich. Es ist leicht möglich, daß man glaubt, von der Freiheit eingenommen zu sein, wenn man sagt, ich liebe den Fortschritt, aber dabei doch Handlungen vollbringt, die mit der Freiheit in gar keinem Zusammenhange stehen, sondern ihr gerade diametral entgegenstehen; man fördert den Fortschritt nicht mit Worten, man zeigt sich nicht als Anhänger der Freiheit durch Worte, sondern durch Thaten. (Beifall.) Aber wie wesentlich dieß sei, wie sehr die einzelnen Episkopate, wenn sie von der Freiheit der Kirche sprechen, doch aber vom Wesen der Freiheit eben nicht ganz klare und deutliche Begriffe haben, werden alle diejenigen finden, die diese Petitionen der verschiedenen Episkopate mit gehöriger Aufmerksamkeit durchlesen. Sie werden sich überzeugen, daß nicht bloß zwischen den einzelnen Petitionen, sondern auch in der Petition eines und desselben Episkopats Widersprüche enthalten sind; man sagt uns z. B., das Episkopat verlange vollkommene Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, die Kirche wolle vom Staate nicht bevormundet werden, sie wolle keine Privilegien, sie wolle sich auf den Standpunkt der Gleichheit mit den übrigen Konfessionen setzen; nehmen Sie aber die Petition des Wiener Episkopats in die Hand, so protestirt dasselbe gegen den Ausdruck, der in dem frühern Entwürfe der Grundrechte enthalten war: "Es gibt keine Staatskirche. " Es heißt in dieser Petition, das Wort Staatskirche sei ein zweifelhafter Bebgriss; wenn man darunter nur verstehen wolle, daß der Staat keine Kirche regiert, so sei man damit einverstanden, meinte man aber damit, daß der Staat gar keine Religion unterstütze, so würde es natürlich böse Folgen für sich haben; schütze, unterstütze der Staat aber eine jede Religion gleichmäßig, so werde durch den Schütz für die Eine der Schutz für die Andere annullirt, es sei dann kein Schutz für keine Einzige vorhanden; es sei die katholische Religion die Religion der Mehrheit, folglich sei der Staat als solcher derselben einen höheren Schutz schuldig als jeder andern, und es müsse sie nur der Gedanke mit tiefer Wehmut ergreifen, wenn der Staat der katholischen Kirche keinen oder etwa nur denselben Schutz gewähren würde, wie den übrigen Religionen. (Bravo.) Meine Herren, das ist, wie das Wiener Episkopat die Unabhängigkeit der Kirche vom Staate versteht; das ist die Art und Weise, wie man die Gleichheit mit den übrigen Konfessionen begreift. Ich will damit keinen Tadel ausgesprochen haben, ich bringe Ihnen nur, weil Einzelne von Ihnen die Petitionen vielleicht nicht gelesen haben, das Faktum in das Gedächtniß, damit Sie sich wesentlich bei der Beurtheilung der Sache darnach richten. In einer Petition eines andern Episkopats ist ausdrücklich begehrt worden, der Staat möge die Errichtung von geistlichen Korrektionshäusern gestatten und unterstützen. Wenn aber der Staat sich um die Kirche gar nicht kümmert, wenn die Kirche vollkommen vom Staate freigegeben werden soll, so kann sie doch nicht anders gehalten werden als wie jede andere Association im Staate. Was begehrt aber das betreffende Episkopat? Es begehrt das Strafrecht, und nicht das geistliche, es begehrt das bürgerliche Strafrecht über ihre untergebene Geistlichkeit, es begehrt das Recht, Geistliche einzusperren, Geistliche bestrafen zu können auf die Art, wie der Staat die Verbrecher bestraft. Kann aber der Staat einer unabhängig stehenden Gesellschaft das Recht zuerkennen, bürgerliche Strafen zu ertheilen? Gewiß nicht. Sie sehen daher, wie wenig dieser Begriff selbst in seinen Folgen von Denjenigen klar aufgefaßt wird, die an der Spitze der Kirche stehen, dieselbe regieren. Ich mache damit keinen Vorwurf, denn wir sind so ferne von allem politischen Leben in früherer Zeit gestanden, die Kirche war in ihrem Verhältniß gegen den Staat von demselben gewohnt Schutz und Beförderung zu erhalten, die Kirche hat die Erziehung ihres Nachwuchses, ihrer neuen Geistlichen so sehr im exklusiven Sinne geleitet, daß sie allem politischen Leben vollkommen fremd geblieben sind. Die Kirche wurde rein durch die Bewegung des verflossenen Jahres erst in die politische Bewegung geschleudert, es ist ihr die Materie mehr oder weniger fremd geblieben; es sind daher solche Irrtümer wohl begreiflich, aber sie beweisen nur, wie sehr es unsere Pflicht ist, in dieser Sache reiflich und wohlerwogen vorzugehen.

Meine Herren, jetzt komme ich auf einen anderen Vorwurf. Man sagt, man will die Akatholiken emanzipieren, man will die Juden emanzipieren, würden wir Türken haben, so würden wir auch diese emanzipieren, und man will die katholische Kirche nicht emanzipieren? Meine Herren, man verwechselt da zwei Dinge, die mit einander nicht die grinste Ähnlichkeit haben. Wenn man von einer Emanzipation der Kirche spricht, und von einer Emanzipation der Akatholiken und Israeliten, so wiederholt man nur zwei Worte, man hat aber zwei Dinge gesagt, die eine von einander verschiedene Bedeutung haben. Die Emanzipation der Akatholiken, die Emanzipation der Israeliten besteht ganz einfach darin, daß jedem Akatholiken, jedem Israeliten genau die staatsbürgerlichen Rechte gegeben werden, die jedem Andern zustehen. In diesem Sinne sind die Katholiken von jeher emanzipiert gewesen, sie haben stets die vollen staatsbürgerlichen Rechte genossen. Die Emanzipation der Kirche, wie man sie nennt, ist nichts anderes, als die Befreiung der Kirche von dem Beaufsichtigungsrechte des Staates. Ich will jetzt auf das Beaufsichtigungsrecht näher eingehen. Hier stützt man sich plötzlich auf rein demokratische Grundsätze. Man sagt, wir hätten das allgemeine Vereinsrecht zugestanden, es könnten sich beliebig Vereine bilden, die Kirche fei auch nichts anders, als ein Verein; wir wollen kein Beaufsichtigungsrecht über Vereine dulden, warum über die Kirche? es sei also für jeden, der rein demokratischen Grundsätzen huldigt, ein Widerspruch, wenn er gegen die Emanzipation der Kirche sei; namentlich hat man diese Inkonsequenz derjenigen Partei vorgeworfen, der ich anzugehören die Ehre habe. In der Beziehung muß ich Ihnen, meine Herren, vor Allem sagen, daß ich nicht so demokratisch bin, daß ich aus lauter Consequenz in Verfolgung der demokratischen Grundsätze die Demokratie selbst totschlagen sollte. Ich will die Sache, folglich kann ich nur dasjenige wollen, was ihr förderlich, nicht aber das, was ihr schädlich ist. Man kann überhaupt im wirklichen Staatsleben die Grundsätze nicht so auf die Spitze treiben, wie man aus einem mathematischen Satze Consequenzen zieht, weil nicht bloß auf Principien, sondern auch auf Menschen, auf die menschliche Natur, die sich nicht in so strenge Principien einrahmen läßt, die gehörige Rücksicht genommen werden muß. Dann, meine Herren, mache ich Sie aufmerksam, daß es zweierlei ist, ob Sie irgend Etwas machen, wo Sie Tabula rasa haben, oder ob Ihnen gegebene Verhältnisse entgegenstehen, die Sie nicht abzuändern im Stande sind. Sie können sich in jeder andern Angelegenheit des Staates strenge nach Ihren Grundsätzen halten, weil Sie diejenigen Erscheinungen im Staate, welche diesen Grundsätzen entgegen, wegzubringen im Stande sind. Aber ganz anders ist die Sache, wenn Sie keine Tabula rasa vorbinden, wenn gewisse Erscheinungen, gewisse Thatsachen da sind, die historisch erwachsen, die Sie aber durchaus nicht wegzubringen, wegzudekretieren im Stande sind. Diesen wirklich vorhandenen Thatsachen müssen Sie in dem Falle wesentliche Rechnung tragen. Meine Herren, Sie vergleichen die Kirche mit den Vereinen, ich werde später auf dieses zurückkommen. Ich will aber von der Ansicht ausgehen, daß die Kirche wirklich nur als ein Verein zu betrachten fei, so würde ich sagen, Sie hätten vollkommen Recht, wenn Sie sich in einen Zustand versetzen könnten, wo alle Kirchen aufhören zu sein, wo die Erinnerungen an die bestandene Kirche in jedem einzelnen Staatsbürger erlöschen würden, und es würde jetzt sich eine neue Religions-  Gesellschaft, eine neue Kirche bilden, die würde dann unter dem Eindrucke des allgemeinen Vereinsrechtes und dem Eindrucke der demokratischen Grundsätze stehen, und Sie können von einer solchen Religionsgesellschaft, wenn man sie auch vollkommen frei läßt, nicht den geringsten Nachtheil für den Staat, für das allgemeine Wohl befürchten. Aber, meine Herren, die Religionsgesellschaft, die katholische Gesellschaft existirt durch 18 Jahrhunderte, und ist in der gegenwärtigen Form wesentlich so geworden durch die Verbindung mit dem Staate, sie hat den wesentlichen Theil ihrer großen Macht, einen Theil ihrer großen Ausdehnung eben dadurch erhalten, daß sie auf eine andere Werfe als wie ein bloßer Verein behandelt wurde, dadurch, daß sie vom Staate gefördert, daß sie vom Staate geschützt würde; der Staat hat bewirkt, daß die Kirche eine so große Gewalt hat, und der Staat kann ihr diese Gewalt, zu deren Bildung er wesentlich beigetragen, nicht mehr nehmen. Sie müssen daher diesen tatsächlichen Verhältnissen vollkommene Rechnung tragen.

Meine Herren, gestern hat ein verehrter Herr Redner gesagt, wo immer noch die katholische Kirche unterdrückt wurde, da sei sie dort noch stärker geworden, ihre Unterdrückung habe nur zu ihrer Kräftigung gedient. Meine Herren, das gebe ich in einzelnen Fällen vollkommen zu, aber Sie müssen auch wissen, daß die katholische Kirche in vielen Landestheilen die große Mehrheit ihrer Bekenner nicht sich selbst, sondern daß sie eben diese große Mehrheit dem Staate, dem Schwerte des Staates, der Gewalt des Staates verdanke; gerade in den von uns vertretenen Ländern würde, wenn der Staat nicht Gewalt gebraucht, wenn der Staat die Gewissensfreiheit nicht mit Füßen getreten, und wenn er den Leuten nicht ein ihnen fremdes Glaubensbekenntnis aufgedrungen hätte,  die Mehrzahl der Bewohner der hier im Reichstage vertretenen Länder aus Akatholiken bestehen.  Wie war es in dieser Beziehung 1619?  Wenn daher auf diese Weise der Staat es war, der der Kirche zur gegenwärtigen Form verholfen, der die Macht der Kirche in dieser gegenwärtigen Form begründet hat, so muß man auf dieß Rücksicht nehmen, man muß darauf in der Gesetzgebung wesentliche Rücksicht nehmen, und der Staat ist auch schuldig, wenn durch seine Handlungsweise eine Gefahr für das öffentliche Wohl eingetreten ist, dafür Sorge zu tragen, daß wenigstens diese Gefahr möglichst gemildert werde; das ist der wesentlichste Grund, der für sich allein eine specielle Stellung des Staates gegen die katholische Kirche begründet. Ich gehe aber weiter; es gibt Vergleiche, die sehr einfach, natürlich zu sein scheinen, auf den ersten Augenblick wirklich aller Welt akzeptabel erscheinen; bei näherer Betrachtung findet man aber, daß sie ganz unrichtig sind. Einen solchen Vergleich finde ich, wenn man eine kirchliche Gesellschaft, besonders aber die katholische Kirche mit einem gewöhnlichen Vereine, mit einem Club vergleicht. Meine Herren, gibt es Vereine, gibt es denn Clubs, die eine so große Anzahl Mitglieder, als zwei Drittel, ja fünf Sechstel aller Staatsbürger sind, umfassen? Könnte man ja einen solchen politischen Verein auch nur dulden?  Würde man einen solchen politischen Vereine nicht wesentlich im Interesse des Staates selbst durch Ausnahmegesetze aufheben müssen? Gibt es Vereine, in denen minderjährige Kinder, kaum geborne Säuglinge eingeschrieben werden? Würden Sie in Ihren Gesetzen dergleichen politischen Verein dulden, in denen es zulässig wäre, Kinder von 9, 1011 Jahren aufzunehmen? Gibt es Vereine, oder werden sich je politische Vereine irgend einer Art bilden, wo nicht das Recht, den Verein zu regieren, der Majorität des Vereines zusteht; gibt es etwa Vereine, die z. B. drei oder vier Mitglieder aus sich wählen, die dann für die Ewigkeit, selbst gegen den Willen der Vereinsmitglied der, die Vereinsgeschäfte zu regieren, Vereinsmitglieder aufzunehmen und selbst ihre Nachfolger zuerkennen haben? (Bravo.) Würden Sie einen solchen politischen Verein nicht geradezu als staatsgefährlich aufheben müssen, würde sich selbst der entschiedenste Demokrat nicht augendicklich auch für die Aufhebung eines solchen Vereines erklären müssen? (Bravo.) Die Vergleichung der Kirche mit einem Vereine also ist etwas vollkommen Unzulässiges, aber am allerwenigsten der katholischen Kirche, denn die katholische Kirche steht, wie Sie wissen, nicht innerhalb des Staates; der Theil der Katholiken, die im Staate sind, ist nur ein Theil der Kirche, die sich auf andere Staaten erstreckt, die katholische Kirche hat ihr sichtbares Oberhaupt außerhalb des Staatsverbandes. Ich frage Sie, würden Sie einen politischen Verein im Staate dulden, der nur einen Theil eines über mehrere Staaten sich erstreckenden Vereines bildet, der seine Leitung von einem Haupte erhalten würde, das außerhalb des Staates steht? Sie sehen daher, die Kirche mit einem Verein zu vergleichen, ist, so plausibel die Sache im ersten Augenblicke erscheint, durchaus und vollkommen unrichtig. (Bravo.) Man führt auch, um die Zweckmäßigkeit der Emanzipation der Kirche zu beweisen, Beispiele anderer Länder an, man sagt, es ist dort so, warum soll es nicht auch so bei uns sein. Beispiele derart, muß ich sagen, nehme ich gerne an, ich halte solche Beispiele in vieler Hinsicht für schlagend, weil sie uns nicht auf das Gebiet der Theorien, sondern auf das der wirklichen Tatsachen führen; die Beispiele muß man aber sorgfältig prüfen und erwägen, ob die Beispiele auch auf unsere Verhältnisse anwendbar sind. Man führt uns das Beispiel von Nordamerika an. Daß das Beispiel in dieser Beziehung nicht passt, will ich denen gegenüber, die die Kirche mit einem Verein vergleichen, gleich beweisen. In Nordamerika ist das Vereinsrecht unbeschränkt, es ist keine Bestimmung in den Gesetzen nöthig, wie wir sie in unseren Grundrechten aufgenommen haben, daß die staatsgefährlichen und rechtswidrigen Vereine untersagt sind. Die Sitte als solche untersagt solche Vereine, sie untersagt mehr; Sie werden in Nordamerika keine politischen Clubs in dem Sinne, wie sie am Kontinent existiren, finden, und doch untersagt das Gesetz diese Vereine nicht, weil die Sitte in Nordamerika, das politischentwickelte Leben auf einer ganz anderen, höheren Stufe steht, wie bei uns, und eben dieser veränderten Sitte müssen wir auch in unserer Gesetzgebung wesentlich Rechnung tragen. Schon aus dem Grunde passt das Beispiel von Nordamerika nicht; abgesehen davon, daß in Nordamerika eine Unzahl Secten existirt, daß keiner Kirche die absolute Mehrheit der Bevölkerung angehört, sondern jeder Kirche nur ein Bruchteil der ganzen Bevölkerung, daß durch diese ganz eigentümlichen Verhältnisse wesentlich schon die bösen Folgen verhindert sind; und doch, meine Herren seien Sie versichert, würde es je dahin kommen, daß in den nordamerikanischen Staaten eine Religion, namentlich die katholische Religion die überwiegende Mehrheit erhalten würde, so würde gewiß die


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