Ètvrtek 22. února 1849

bestimmt war und sich es bei seinem Stifter gelobte, die neue Lehre auszurotten, er trieb unter der Egide der Staatsgewalt sein freies Spiel, und wüthete mit Dragonaden im Bunde gegen die evangelischen Genossen, so daß gar viele des langen Druckes müde, ermattet den Glauben abschworen und in den Schooß der allein seligmachenden Kirche zurückkehrten, andere, standhafter in ihrem Bekenntnisse, die theure Heimat und die geliebten Berge verließen, so wie jene Salzburger Emigranten, andere wie das geschreckte und gehetzte Wild ein Asyl, gleich jenen Waldensern Piemonts in den Schluchten und Thälern wilder Felsengebirge suchten, und ihre Bibel so gut wie ihre religiösen Ueberzeugungen und ihre Grundsätze im heiligen Schrein verbargen. Die Protestanten meines Vaterlandes Schlesien suchten in jener Zeit der Noth eine Zuflucht beim König Carl XII. von Schweden, der damals seinen Durchzug durch ihr Land hielt; und jene Altrantstädter Convention zwischen ihm und Kaiser Joseph I. von Oesterreich im Jahre 1707 abgeschlossen, ertheilte mit jenen sechs Gnadenkirchen, von denen auch eine zu Teschen, einige Erleichterung. Allein freier athmeten wir erst auf, als der uns Evangelischen unvergeßliche Kaiser Joseph der II. den Thron seiner Väter bestieg. Wir haben von diesem theuren Landesvater andere Ansichten, wie manche der verehrten Abgeordneten und der geehrte Vorredner. Wir sehen auch das theure Blatt, das er vom Throne herabgab, jenes Toleranzpatent vom 13. October 1781, wir sehen es nicht bloß als eine leichte flüchtige politische Maßregel an, die Fremde ins Land zu ziehen suchte, nein, wir erkennen darin den Ausfluß eines menschenfreundlichen, vom Mitgefühl gegen die Leiden der armen bedrängten Evangelischen erfüllten Herzens an. (Beifall.) Wir sahen und sehen es auch heute noch als den Friedensengel, der uns in einer Nacht der Leiden Trost brachte, und die Protestanten jener Tage mußten es betrachten, jenes Blatt als eine magnacharta, auf der einiger Maßen ihr gesetzlicher Bestand im Vaterlande beruhte, das ihnen Schutz gewährte vor grausamer Verfolgung, das ihnen die Erlaubniß ertheilte, eigene Schulen und Kirchen zu bauen. Leider, der menschenfreundliche Sinn des hochherzigen Regenten, er wurde im Verlauf der Zeit verkannt und mißdeutet, und die milde Luft, welche vom Throne herabwehte, und eine starre Eisrinde eines harten Winters lösen und brechen sollte, sie wurde wieder rauh und frostig und eisig kalt, sobald sie hindurchgeführt wurde durch die dunkeln Gemächer der starren Büreaukratie oder durch die finsteren Gewölber der hierarchischen Herrschaft. Das Wort: "Duldung" auf das wir lange Zeit bis heute noch hingewiesen waren, das Wort: "Duldung" meine Herren! es war für uns Evangelische in Oesterreich nicht immer vom echten Geiste der Humanität, von dem wahrhaften Geiste des Christenthums durchweht; es war nur zu oft für uns ein herber Kelch, aus dem wir manches Bittere, manche Unbill, manche Demüthigung, manche Ungerechtigkeit, manche verächtliche Zurücksetzung entgegen nehmen mußten. Konnte es auch anders seyn? Können neben Bevorzugten andere als Beeinträchtigte, neben den eigentlichen wahren Söhnen und Töchtern andere, als zurückgesetzte Stiefkinder, kann neben einer ecclesia dominans eine andere als eine ecclesia pressa bestehen? Und das war, das ist die evangelische Kirche in Oesterreich bis heute gewesen. Die österreichische Staatspolitik, die ließ sogar auch jenen Beschluß des Bundestages, jenen Artikel desselben, der allen christlichen Confessionen gleiche Rechte einräumte, nicht zur Wahrheit werden, es war geschrieben jenes Wort in der Bundesacte, welche jene heilige Alliance garantirt; es wurde zur Ausführung gebracht in vielen Staaten Deutschlands, in Oesterreich war es ein todter Buchstabe, auf den wir uns nicht einmal berufen durften, denn wissen Sie, meine Herren, ich gebe Ihnen einen Beleg dazu, den ich aus dem Munde eines selbst dabei Betheiligten habe: Zwei gefeierte Männer unserer Kirche, die in der Haupt- und Residenzstadt von Protestanten geehrt, von Katholiken geachtet waren, diese begaben sich einst zu einem bekannten Staatsmann, in Sachen der evangelischen Kirche, und als sie auf jenen Artikel der Bundesacte die Aufmerksamkeit desselben hinzulenken suchten, was erwiederte ihnen jener Staatsmann? Im traulichen Tone sprach er zu ihnen: Meine Herren, schweigen sie, reden sie davon nichts, wissen sie, daß die Protestanten in Oesterreich von unserer Staatsregierung wie eine Laus im Pelz angesehen werden. (Lachen.) Das Wort war gefallen: aber es durfte nicht einmal fallen, die Erfahrung, die Praxis bestätigt es. Eine herrschende Kirche im Bunde mit der starren Büreaukratie sah stets mit eifersüchtigen Augen auf uns herab, Fesseln und Handschellen wurden uns angelegt, daß wir unser kirchliches und religeöses Leben nicht frei entwickeln und entfalten konnten. Finden Sie es daher befremdend, meine Herren, wenn wir gegen eine herrschende Kirche protestiren, wenn wir vor ihr etwas wissen und unter ihr manchen lästigen Druck erfahren haben, trotzdem daß der verehrte Vorredner von derselben keine Notiz nehmen wollte, mußte es uns nicht wehe thun, um vieles Andere zu verschweigen, wenn unsere Angelegenheiten von der Staatsbehörde geheim verhandelt wurden, mit fürstbischöflichen Commissariaten und General-Vicariaten, wenn Sie das Urtheil und die Entscheidung über unsere Angelegenheiten oft allein in Händen hatten, oder wenn bei den Gubernien katholische Geistliche als Referenten saßen, die auch in unserer Sache fungirten; mußte es uns nicht mit Schmerz erfüllen, wenn unsere Staatsregierung uns den deutlichen Beweis geben wollte, daß wir nur geduldet und gedrückt seien, indem sie bei unserer höchsten geistlichen Behörde beim k. k. Consistorium in Wien nicht einen protestantischen Vorsitzer, sondern einen katholischen Präsidenten designirte? Mußte es uns nicht schmerzen, wenn wir selbst bei den redlichsten Absichten, bei der Erbauung von Schulen und Kirchen überall und auf allen Seiten auf tausend Hindernisse stießen. Ich mache Sie aufmerksam, meine Herren, auf Etwas, was noch in der letzten Zeit vor sich gegangen. Die Gemeinde in Linz, in Oberösterreich, bildete sich, sie wies alles nach, sie hatte alle Bedingungen erfüllt, um ihr Bethhaus zu errichten, und dennoch wurden sie hingehalten von Jahr zu Jahr, und die Sache wäre vielleicht heute noch nicht flott, wenn nicht eine hohe Person aus königlichem Hause ein Fürwort bei der Behörde für sie eingelegt und den starren Sinn des Bisthums und der Landesregierung endlich gebrochen hätte. Meine Herren, Sie wissens, welchen Schikanen, welchen Plackereien diejenigen unterworfen waren, welche aus der katholischen zur evangelischen Kirche übergehen wollten, wenn Sie etwa je mit ihrer religiösen Ueberzeugung einmal gebrochen. Der verehrte Herr Abgeordnete und Sprecher vor mir will unserer Kirche Proselitismus zur Last legen! Oh der käme uns, der wäre uns protestantischen Geistlichen zumal gar theuer zu stehen kommen; die Entsetzung des Amtes, die Entfernung vom mühseligen Brot ward darauf gesetzt, aber frei konnte die katholische die herrschende Kirche hier walten. Die sechs Wochen gesetzlichen Unterrichtes, Sie wissen es, meine Herren, er schwoll und wuchs an in den meisten Fällen zu sechs Monden, zu sechs Jahren, er wollte oft gar kein Ende nehmen, und die Sache blieb in vielen Fällen beim Alten. Neben der herrschenden Kirche, meine Herren, da waren uns auch nicht unsere Gotteshäuser als Kirchen zu nennen gestattet; in verborgene Winkeln mußten sie sich zurückziehen, aller Auszeichnung, jeden kirchlichen Schmuckes zur Ehre Gottes mußten sie entbehren; ein Thürmlein, des ärmsten Dörfleins Zierde, das zum Himmel weist, war uns nicht gestattet auf unsere Gotteshäuser aufzurichten, kein Glockengeläute, das zur Andacht ruft und das die Müden auf dem letzten Gange zur Ruhe geleitet, gestattet. So stand es bei uns, so war das Los der evangelischen Bekenner in Oesterreich allerdings ein hartes. Ich stehe ab, ich will's nicht weiter aufrollen, das traurige Gemälde, voll düsterer Schatten; ich nill schweigen davon, wie wir auf den gemeinschaftlichen Friedhöfen, wo Katholiken und Protestanten nebeneinander schlummern, wir evangelische Diener der Kirche nicht einmal Worte des Trostes den Hinterbliebenen zurufen durften; ich will nicht reden von den gewaltsamen Eingriffen in das Familienleben, von den Ungerechtigkeiten und harten Bedrängnissen in Angelegenheiten gemischter Ehen, durch Reverse, die abgefordert wurden, welche selbst Kinder, die noch nicht geboren waren, der herrschenden Kirche einzuverleiben suchten. Ich will schweigen davon; nur auf eines muß ich noch zureden kommen, und das, meine Herren, das ist eben der Gipfel aller himmelschreienden Ungerechtigkeiten, die gegen uns verübt wurden. Hören Sie und staunen Sie! Wir Geduldeten, wir Gedrückten, wir mußten — bei der notorischen Armuth der meisten protestantischen Gemeinden den oft reichen und begüterten katholischen Clerus mit erhalten helfen, so schwer, so sauer es uns ward. Unser Glaube wurde gebrandschatzt, wir mußten für geistliche Functionen den Pfarrherren der herrschenden Kirche unseren Tribut entrichten, das ist jene Stolataxe, welche die Protestanten in ganz Oesterreich zahlen mußten, die aber nicht gleichmäßig erhoben wurde. Man hielt sich da nach zwei sogenannten Stolataxpatenten, wenigstens in meinen Vaterlande in Schlesien; das eine vom Jahre 1708, das andere vom Jahre 1749; das waren die beiden Scheeren, mit denen man nach Belieben schor, und wenn keine mehr recht war, so herrschte da auch sehr häufig die bloße Willkür. Ich kann nicht anders sagen, meine Herren! denn ich habe Belege in Händen, ich habe Quittungen von katholischen Pfarrherren eigenhändig unterschrieben, wo Protestanten Schlesiens 7, 8, 10, 12, 15 bis 20 fl. bei der Beerdigung der Ihrigen bezahlen mußten. Welch ein Jammer war das oft bei armen Familien, bei unbemittelten Handwerkern, bei armen Landleuten, wenn sie bei dem Schmerze, den Vater, den Versorger oder die liebende Mutter begraben zu müssen, oft nicht wußten, wo sie diese Stolagebühr auftreiben sollten, die mit unerbittlicher Strenge eingefordert wurde. Sie meinen, es waren keine Kläger da; sie sagen, wo kein Kläger ist, kann ja kein Richter seyn. Es wurde oft geklagt, aber meistens vergeblich. Wenn der katholische Pfarrer es verstand, Alles gehörig zu specificiren, wenn er, wie ich aus einzelnen Quittungen entnehmen kann, die eingeschobenen Gebete des protestantischen Geistlichen in der Leichenrede, oder, wie es dort auch ausdrücklich heißt, die mehrmalige Ausbreitung des Bahrtuches in der Kirche, mit einer Taxe geschickt zu belegen wußte: dann stimmte das Kreisamt bei, und da war die Sache abgemacht. Einen einzigen Fall lassen Sie mich Ihnen sagen, wie man in dieser Beziehung verfuhr, wie oft der Geistliche mit dem weltlichen Beamten in der Beziehung Hand in Hand ging. Ein protestantischer Landmann aus einem erzherzoglichen Cameraldorfe bei Teschen begab sich zum katholischen Pfarrer seines Dorfes, um die Stolataxe für die Leiche seiner verstorbenen Gattin zu entrichten. Bei der ihm übertrieben scheinenden Forderung machte er bittliche Vorstellungen, und wird gleich um einen Gulden höher taxirt. So geschieht es zum zweiten Male. Der Mann geht in seiner Bedrängniß zum Kreisamte und dieses schickt ihn zur erzherzoglichen Kammer, und diese ans Dominium wieder zurück. Er kommt zu seinem Amtsverwalter, der von der Sache schon unterrichtet ist, und als er von ihm vernimmt, er wolle diesen Gegenstand verfolgen, und wenn er bis zu Sr. Majestät dem Kaiser gehen müßte: was meinen Sie, wie äußerte sich der Verwalter? "Du willst klagen? Du erdreistest dich das? Wisse, du wirst nicht allein von mir eingesperrt, sondern bei der nächsten in Ausficht stehenden Recrutenstellung stecke ich deinen einzigen Sohn unters Militär." Der eingeschüchterte Mann bezahlte und ließ die Sache auf sich beruhen.

Meine Herren! So mußten die Klagen verschlossen bleiben in unserer Brust, und sie können nur hier laut werden als lang verhaltene Seufzer, hier an der freiesten Stätte in unserem Vaterlande, und wunderbarer Weise in dem Saale einer Residenz, die uns ein greiser Kirchenfürst der katholischen Kirche mit gastfreundlicher Zuvorkommenheit eingeräumt hat. Zur Ehre der würdigen katholischen Priesterschaft sei es gesagt, daß manche sich gegen solche Ungerechtigkeiten sträubten, daß sie sich ungern zu Werkzeugen derselben hergaben; aber daß es auch manche gab, die gerade darin die Herrschaft ihrer Kirche uns recht deutlich fühlen lassen wollten, das kann ich auch nicht verschweigen. Dabei muß ich im Vorübergehen doch nur noch auf Eines kommen. Gewiß, meine Herren, Sie nennen es hart und grausam, wenn zwischen dem Armen, der die Hand nach einer milden Gabe ausstreckt, und den Wohlthäter ein Dritter sich drängt, der das Wohlthun hindert oder die Spende jenem Armen noch aus der Hand reißt? Nun, Aehnliches ist auch uns Evangelischen in Oesterreich geschehen; denn als sich manche unserer ärmsten Gemeinden an jenen Gustav Adolphs-Verein, der bedeutende Unterstützung uns zugesichert, wendeten, so wurde ihnen das von der Staatsregierung anfangs gewehrt, später so erschwert und an tausend Umständlichkeiten geknüpft, daß es nicht bloß den Anschein hatte, sondern zur Gewißheit wurde, man wolle nicht, daß Arme auch nur die Hand nach Hilfe ausstrecken. Meine Herren, sagen Sie selbst, ist es nicht an der Zeit, daß die so hart bedrängten Evangelischen in Oesterreich auch frei werden? Sie haben das Werk schon begonnen, durch den schon abgestimmten §. 13 ist die Bahn gebrochen; setzen Sie das Begonnene auch weiter fort; die Kirche, der wir angehören, verdient es, die Glieder derselben in gleicher Weise, daß sie frei werden. Sie reden von historischen Erinnerungen, auf die Sie großen Werth legen; Sie haben recht, auch unsere historischen Erinnerungen in religiösen und Glaubenssachen, sie sind uns theuer und werth. Die Reformation des 16. Jahrhunderts, welche unsere Kirche ins Daseyn gerufen, sie hat ja auch in der übrigen Welt einen neuen Geist entzunden, in den Wissenschaften ein neues Leben angefacht; die Männer, die damit thätig gewesen, sie stehen als ehrwürdige Gestalten da. Mögen Sie, meine Herren, über den Reformator unserer Kirche, über Luther, urtheilen wie sie wollen, wir selbst sprechen ihm keine Infallibilität zu, halten ihn für keinen Heiligen, allein den feurigen Glaubenshelden, den Mann von hoher Begeisterung, den werden Sie in ihm nicht verkennen; Sie werden unter dieser deutschen Eiche nicht längere Zeit weilen können, ohne sich unter ihren Zweigen auch kräftig angeweht zu fühlen; Sie werden es dem kühnen Glaubenshelden nicht zur Sünde anrechnen, wenn er einst in einer finstern Zeit mit gewaltigem Hammerschlag an die fest verschlossenen und verriegelten eisernen Thore des Vaticans andonnerte, daß es durch die ganze Welt erdröhnte, so daß die Schwingungen jener Schläge auch in der katholischen Kirche gar fruchtbare Bewegung hervorgebracht. Unsere Glaubensgenossen, die evangelischen Christen, verdienen es, daß Sie sich ihrer annehmen. Blicken Sie hinauf, sie leben unter ihnen in allen Provinzen der großen Monarchie, von der Bucowina bis zum adriatischen Meere, in größern und kleinern Gemeinden bald zerstreut, bald vereinzelt da. Wir wollen mehrere derselben, drei Millionen Evangelischer Ungarns und Siebenbürgens, die schon eine größere Freiheit für ihre Kirche besitzen, über kurz oder lang in unsern Bund hier aufnehmen; mögen sie hier auch das vorbereitet finden, was sie selbst schon besitzen. Die Evangelischen Oesterreichs, meine Herren, zu den schlechtesten Staatsbürgern gehören sie nicht. Ohne Ruhmredigkeit kann ich es wohl sagen, gar manche sind ihre schönsten Zierden. Die Gemeinden Steiermarks und Kärnthens auf ihren stillen abgeschiedenen Gebirgen, da leben sie ein zurückgezogenes thätiges Leben, wie bescheidene Alpenpflanzen; die wackern Gemeinden Oberösterreichs und des Salzkammergutes, sie zeichnet bei ihrem frommen auch ein eifrig thätiger Sinn aus; die Gebirgsvölker meines Vaterlandes Schlesien, sie beweisen neben ihrer industriellen Thätigkeit auch ein lebendiges kirchliches Leben; in den blühenden und großen Städten unserer Monarchie, da finden Sie Gemeinden, die Glieder in sich zählen, welche gewiß zu den würdigsten Staatsbürgern gehören, die für das allgemeine Beste und für die Freiheit gewirkt, die Industrie, das Geschäftsleben begünstigt und befruchtet und manche großartige Etablissements gegründet haben. Treten Sie ein in unsere Gotteshäuser, Sie finden da auch Andacht und Erbauung und eine Gottes- und Christusverehrung im Geist und in der Wahrheit. Oesterreichs Protestanten tragen Herzen in der Brust, die für die Freiheit schlagen und denen Gesetz und Ordnung heilig ist; manche andere Protestanten Wien's haben mitgeholfen die glorreichen Märztage einleiten; Oesterreichs Protestanten haben gerne Lasten übernommen und Opfer gebracht für des Vaterlandes Wohl, und es wird selten ein Schlachtfeld seyn, wo der Todesengel würgte, wo sie nicht auch ihr Blut verspritzt. Säumen Sie nicht länger, ertheilen Sie denen, die ihre Pflichten erfüllt, auch nun ihr gutes, lang vorenthaltenes Recht!

Meine Herren! Es ist zwar für uns in der letzten Zeit in etwas besser geworden, es sind Vorboten an uns gelangt, wie jene Taube Noah's mit dem grünenden Oelblatte. Es ist in der letzten Zeit ein Provisorium zur Regelung unserer Angelegenheiten und zur Befreiung von manchem Drucke ertheilt worden. Unser früheres Ministerium hat jenes Actenstück bereits vollendet gehabt, dem gegenwärtigen hat es gefallen, nachdem es in der Fluth der Octobertage sich gar zu tief versenkt hatte, dem gegenwärtigen Ministerium hat es gefallen, dieses früher schon vollendete Actenstück zu octroiiren. Zwei wesentliche Lebensfragen, die finden wir dabei nicht erwähnt; der staatsmännischen Weisheit des Herrn Ministers des Innern hat es gefallen, darüber mit dem heiligen Stuhle erst zu unterhandeln, vielleicht um uns Protestanten in Oesterreich auch Gelegenheit zu geben, in ein: "evviva Pio nono!" einzustimmen. Gut, wir wollen es. Wir wollen's auch aus voller Seele, wenn wir was Gutes aus welcher Hand immer erhalten, wir nehmen es mit Dank auf. Unser jugendlicher Monarch hat das bestätigt, was das Ministerium für uns erlassen. Es geht, meine Herren, unter unserm gemeinen Volke die Sage, unser unvergeßlicher und in die Herzen tief eingegrabener Kaiser Joseph, er sei nicht gestorben; — möge er uns in unserm jugendlichen Regenten auferstanden seyn; wir wenigstens halten den zweiten Namen, den er trägt, für eine glückliche Vorbedeutung, und haben volles Vertrauen zu ihm. Unser Vertrauen, es steht aber auch auf Sie, meine Herren! auf diesen hohen Reichstag. Ja, lassen Sie uns nicht unter einer Herrschaft und Bevormundung, unter der wir bis jetzt geseufzt, lassen Sie uns darunter nicht verkümmern. Lassen Sie das Princip, zu dessen Fahne Sie geschworen, das Princip der Gleichberechtigung, auch in unserer evangelischen Sache walten; wir wollen nichts Ungebührliches; ich habe im Bewußtseyn unserer gerechten Sache nicht einmal beantragt, wozu ich auch das Recht hatte, eine unserer Petitionen dem Drucke übergeben zu lassen, der Druck der Jahrhunderte hat unsere Leiden mit genug schwarzer Tinte gezeichnet. Wir tragen keine schnaubende Rache im Herzen, wir können vergessen, wir können erlittenes Unrecht und wollen's, wir wollen's vergeben. Schaffen Sie uns Gerechtigkeit, helfen Sie uns als moderne Mosese, mit dem Friedensstabe in der Hand, vorangeleuchtet von der lichten Wolke der Freiheit, helfen Sie uns aus der drückenden Knechtschaft Egyptens, durch das rothe Meer unserer Thränen und unserer Leiden, in das Land des Friedens und der Gleichberechtigung, damit wir neben dem wackern katholischen Volke Hand in Hand in Frieden und Eintracht einher gehen, unbekümmert darum, ob jene vor der Himmelskönigin erst niedersinken, ob diese in kühnem Fluge vor dem Throne des Allmächtigen anbeten. Es mag neben der ehrwürdigen katholischen Kirche in Oesterreichs weiten Gauen auch die evangelische Kirche wieder aufleben; aber keine herrschende Kirche mehr, keine Priester herrschaft mehr, nur Eine Herrschaft in allen Kirchen, in allen Religionsgesellschaften, die Herrschaft der Wahrheit, der Freiheit und der Liebe. (Beifall.)

Präs. Der Verbesserungsantrag des Herrn Abgeordneten Schneider zum ersten Absatz des §. 14 lautet: "Eine herrschende Kirche gibt es nicht, vielmehr sind alle Religionsbekenntnisse gleich gestellt und gleich berechtigt, und es genießt keine Religionsgesellschaft vor der Andern Vorrechte durch den Staat." Wird dieser Verbesserungsantrag unterstützt? (Geschieht.) Er ist hinreichend unterstützt. Es hat nun das Wort der Abgeordnete Selinger.

Abg. Selinger. Ich trete es ab an den Herrn Abgeordneten Popiel.

Abg. Popiel. Der Abgeordnete für Sternberg hat mir zu diesem Paragraph das Wort cedirt. Die Glaubenssache, der sogenannten Kirchenangelegenheiten, wie sie uns in den drei Paragraphen vorgelegt wurde, ist aber ein Gegenstand, wo man zuerst mit dem allgemeinen Principe im Klaren seyn muß, bevor man eine Ansicht über die abstrahirten Einzelheiten auszusprechen wagt. Es steht uns also bei jedem Paragraph eine General-Debatte bevor, sonst hätten die Herren Redner in der Generaldebatte nur allgemeine Principien feststellen sollen, um sofort bei jedem einzelnen Paragraph die Consequenzen zu vertheidigen, d. h. die Rede fortzusetzen, oder aber war nur eine Generaldebatte über alle drei Paragraphe zulässig. In Verlaufe der Verhandlung hat es sich gezeigt, daß insbesondere bezüglich der bisherigen Staatskirche in Oesterreich der christkatholischen ganz entgegengesetzte Ansichten geltend gemacht wurden. Diese verschiedenen Ansichten ließen sich einfach auf die Frage zurückführen, ob die bisherige Staatskirche in Oesterreich frei gegeben werden soll oder nicht. Beide Ansichten sind gleich beachtenswerth, auch die läugnende; in wie fern man unter der Kirche die Priesterschaft mit ihrem Einflusse und ihrem Diensteifer, den sie unter dem Absolutismus, als seine Dienerin an den Tag gelegt haben, und welcher in ein theokratisches Herrschergelüst ausarten könnte, verstehen will. Ich frage aber, was ist die christliche Kirche im Allgemeinen, und was ist die katholische Kirche in Oesterreich? Die christliche Kirche im Allgemeinen ist die Gesammtheit der Christen; die katholische Kirche in Oesterreich ist die Gesammtheit der katholischen Bekennet in Oesterreich. Nun, meine Herren, wer wird wohl zweifeln, daß diese Kirche frei gegeben werden solle, da ihre Freiheit bereits durch den angenommenen §. 13 angedeutet erscheint. Der §. 14, wie er uns vorgelegt ist: "keine Religionsgesellschaft genießt vor andern Vorrechte durch den Staat" verlangt nur eine gleichmäßige Behandlung aller Confessionen, spricht keine Freiheit derselben aus und läßt allenfalls eine Knechtung aller zu, wie es der Herr Vorredner vor mir gegen den Paragraph so deutlich und schön auseinandergesetzt hat. Es sind aber zu diesem Paragraph Verbesserungsanträge gestellt worden, direkte mit dem Geiste der Grundrechte übereinstimmen und in jeder Beziehung consequent, die Freiheit der Kirche aussprechen. Im Sinne dieser Verbesserungsanträge ergreife ich das Wort. Wir sind noch neu in den constitutionellen Erfahrungen; kaum erwacht aus dem Freudenrausche der angekündigten Freiheit, erblickten wir dieselbe von düstern Wolken umzogen, kaum hatte Zeit der nüchterne Geist in die Zukunft sinnend zu schauen da traten ihm Bürgerkriege, Uebergriffe einerseits, Gewalt und Intriguen andererseits wie Gespenster entgegen, und führten einen Zustand herbei, der sogar die vormärzliche Herrschaft zu den schönen Vergangenheiten zählen läßt. Die Folge davon ist ein gewisses Mißtrauen, eine Aengstlichkeit, welche sich in Behandlung der Gegenstände, insbesondere der kirchlichen Angelegenheiten kund gibt. Meine Herren, fassen wir Muth, fassen wir Zutrauen zu der wichtigen Sache, beschließen wir frei, wie es freien Männern geziemt, und unser Geisteskind wird eine kräftige und herrliche Generation erzeugen, wenn auch die gegenwärtige mit Ränken umsponnen, dem Versiechen, dem Hinwürgen unter einander geweiht, nicht im Stande seyn sollte, es nach Verdienst zu empfangen. Von hier aus wird ein Strom entquellen, an welchem die Gegner der Freiheit, wenn sie auch in ihrer Ueberschätzung wähnen, den Drang der Zeit zu beherrschen, beliebig zu leiten, wie Schaumblasen fortgerissen, zerplatzen werden. Die Geistlichkeit meint: Wenn wir nur die Bevormundung von Seite der Regierung los sind, wenn wir über das Kirchenvermögen, über die Schulen zu verfügen, wenn wir nur den Papst als unser Oberhaupt zu fürchten haben, wenn nur unsere Anordnungen dem Volke ohne Beschränkung publicirt werden können, dann ist die Kirche frei. Die Gegenpartei meint: Die Geistlichkeit ist herrschsüchtig, sie hat so viel Einfluß auf das Volk geübt, daß man Mühe hatte, sie genug zu beschränken und zu überwachen. Was würde nun erfolgen, wenn sie sich frei fühlen möchte? Sie würde uns bald über den Kopf gewachsen seyn, die Kirche darf daher nicht frei gegeben werden. In dieser Richtung scheint die Debatte fortschreiten zu wollen. Was wäre dieß aber meine Herren!? Dieß wäre eine Wiederholung mancher geschichtlichen Momente, wie sie Statt gehabt haben; es wäre die Vorstellung des Streites der Hierarchie mit der weltlichen Macht, welche natürlich mit der Demüthigung des einen Theils oder mit einem äußerst precären Concordate, wie die Geschichte lehrt, endigte, wo man sich unter Bedingungen in die Herrschaft theilte. Der Streit zweier - Gewalten, welche sich nie in einem Kreise bewegen können, ohne einander störend, ja feindselig zu berühren, zweier Gewalten, deren Bestand auf keinem Rechtsgrunde basirt ist, weil die Priesterschaft ebenso wenig die Kirche einzig und allein vorstellen kann, als die gesammten Beamten einzig und allein den Staat. Wir müssen ein für allemal von diesem Standpunkte wegblicken. Wir müssen uns auf einen Boden stellen. Wir sind die Kirche, wir sind der Staat; Jedem das Seine, man gebe der Kirche, was der Kirche ist; dem Staate, was des Staates ist. Ich begreife nicht, wie darin ein Zwiespalt obwalten könne; mit dem geistigen Auge betrachtet, erscheint Staat und Kirche fast möchte ich sagen identisch; ihre Grundlage ist die Sittlichkeit, ihr letzter Zweck die Heranbildung des Menschen. Die Kirche, so wie der Staat, sind nichts Beliebiges, sondern eine Nothwendigkeit, ja der rechtliche Bestand und die Wirksamkeit der Staatsgewalt ist bedingt durch Einsicht und Ueberzeugung des Volkes von Religion und Recht. Sie unterscheiden sich aber merklich in ihrem Wirkungskreise und ihren Mitteln; sie harmoniren aber auch hier so miteinander, d. h. unterstützen sich so gegenseitig, daß eines ohne das andere fast nicht bestehen könnte. Die Kirche umfaßt den inneren Menschen, der Staat den äußern. Die Religion gebietet schon präventiv über den geheimsten Gedanken bis zum noch nicht geoffenbarten Vorsatze, der Staat vom kund gegebenen Vorsatze bis zur berüchtigsten That und so wie die äußern Functionen nur der Ausdruck der inneren Gestaltung sind, so wirkt auch die staatliche Einrichtung auf die Denkweise zurück. Die Waffe der Kirche ist Glaube, Lehre, Mahnung, die des Staates ist das Schwert der Gerechtigkeit; weil aber der Mensch in Familie, Kirche und Staat leben muß, so hört kein Religiöser auf, Staatsbürger zu seyn, und trägt als solcher alle Pflichten des Staatsbürgers auf sich, Bischof wie Laie, so auch die Kirche, als Gesammtheit oder als Symbol der Gesammtheit, in ihren äußern Formen, ohne dadurch in ihrem Innern, d. h. in Glaubenssachen und freier Entwicklung beirrt zu seyn. Wie könnte eine solche wohl verstandene Freiheit der Kirche zu irgend einem Conflicte mit der weltlichen Macht, mit uns selbst führen. Wir können der engherzigen Ansicht eines der Herren Redner nicht folgen, welcher die Freigebung der Kirche auf etwa 40 Jahre, wenn ich mich recht erinnere, hinausgeschoben wissen wollte, bis die an der Brust des Absolutismus gesäugten Prälaten etwa ausgestorben, und durch andere volksthümliche Männer erseht seyn würden. Es handelt sich aber nicht um einige Prälaten, sondern um die Kirche, und wie könnten wir einiger Wenigen halber einen Grundsatz umstoßen, die Gerechtigkeit verläugnen, und wie sollte in alten Fesseln ein neu Freier geboren werden. Man muß von Andern nicht schlimmer denken, als von sich selbst; man muß den Andern wenigstens soviel trauen, als man sich selbst traut; sonst dürften wir auch den Grundsatz der Gleichberechtigung nicht ausgesprochen haben; es sind ja so viele Unwürdige, und wenn einige Mitglieder der Kirche die Freiheit mißbrauchen wollten, dann sind sie außer der Kirche, dann sind sie der Gerechtigkeit anheimgefallen. Niemand haßt mehr, wie ich den Servilismus mancher Hierarchen; aber sie waren nur das, wozu sie der Polizeistaat gemacht hatte. Als vor etwa einem Jahrzehent etliche griechischkatholische Seminarzöglinge in Lemberg einige Besprechungen und Zusammenkünfte abgehalten hatten, deren Zweck war, die Verständigung über die Art und Weise, wie sie als einstige Priester das Volk bilden, es auf die zu erwartende Befreiung von den drückenden Listen vorbereiten sollen, etwa daß auch das Volk seinerseits dazu beitrage, als sie nach Entdeckung dieser Thatsachen von Seite der Regierung schon als wirkliche Priester nach mehreren Jahren eingezogen, den Hochverrathsproceß bestanden und verurtheilt wurden, beeilte sich das Consistorium ihnen auch sein Extra-Urtheil vorzulesen, welches lautet: Laesisti Deum, atque homines. Eine solche Vergesellschaftung ist in einem constitutionellen freien Staate nichts Strafbares, wie müssen sich jene Herren des Consistoriums nun schämen, einen Gott gehabt zu haben, der heute nicht mehr zu finden ist, außer im Belagerungszustand (Lachen und Beifall). Indem ich also für die Freiheit der Kirche spreche, muß ich mich für den Antrag des Abgeordneten Ziemialkowsky erklären, welcher lautet: "Jede Religionsgesellschaft (Kirche) ist nach dem für Associationen aufgestellten Grundsatze zu behandeln. Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet selbstständig ihre Angelegenheiten, das Kirchenpatronat ist aufgehoben." Sollte dieser Antrag nicht belieben, so spricht der Antrag des Abgeordneten Machalsky zum §. 15 mit einem Souamandement, das ich stellen werde, beinahe dasselbe aus. Der Antrag: "Jede Religionsgesellschaft ist nach den für Associationen aufgestellten Grundsätzen zu behandeln" scheint auf viele Schwierigkeiten stoßen zu wollen. Schon der Abgeordnete für Kuttenberg hat in einer schönen Rede zu beweisen gesucht, die Kirche sei keine Gesellschaft. Zugestanden meine Herren! wenn es sich um ein Rechtsprincip für die Kirche im Allgemeinen handeln sollte, es handelt sich aber um die Stellung der katholischen Kirche und der übrigen Religionsgesellschaft in Oesterreich. Und da frage ich, ob sich nicht alle jene Einwürfe, welche gegen die Kirche als Gesellschaft in Anregung gebracht wurden, auch gegen den Staat, als Gesellschaft anwenden ließen; freilich hat der Staat das Recht seine Anerkennung als bürgerliche Gesellschaft zu fordern, weil diese zu gründen, eine Nothwendigkeit, eine Schuldigkeit ist, für die im näheren Wechselverhältnisse Stehenden, was wohl die Kirche nicht ansprechen kann; wenn man aber den Zweck ins Auge faßt, sei es der der Kirche, die Ausbreitung eines religiösen Glaubens, die Verherrlichung des Namen Gottes, die Verwirklichung der Idee des Gottesreiches durch Tugend, Gerechtigkeit und Heiligsprechung der Erdensöhne, sei es der des Staates durch Festsetzung eines Rechtszustandes, so ist doch das endliche Resultat Beider, die Heranbildung, die Gesittung, die Veredlung des Menschen; und auch sein Schärflein beizutragen, ist wenn auch nicht positiv rechtliche, aber doch moralische Pflicht noch mehr eines Christen, vermöge seiner religiösen Grundsätze, als eines Staatsbürgers. Es wäre also zu gewagt, behaupten zu wollen, die Kirche hätte keinen Zweck der Gesellschaftszweck genannt werden könne, wenn es auch andererseits genügt, an den Segnungen und Wohlthaten der Kirche Theil nehmen zu wollen, um Mitglied derselben zu werden.

Meine Herren! ich will dadurch nicht bewiesen haben, daß die Kirche gleiche Rechte wie der Staat habe, ich will nicht einmal das positive Recht der Kirche auf Grundlage eines Gesellschaftsbegriffes gestellt wissen. Ich maße mir nicht einmal an, unumstößlich bewiesen zu haben, daß die Kirche in rechtlicher und praktischer Hinsicht eine Gesellschaft sei; aber ich glaube genug gesagt zu haben, um zu überzeugen, daß wir der Kirche, der katholischen Kirche, üherhaupt allen Religionsgesellschaften nicht zu viel Freiheiten einräumen, wenn sie nach den für Association aufgestellten Grundsätzen behandelt werden; denn dann stehen sie ja unter den allgemeinen Landesgesetzen, und auch nicht zu wenig, wie der Abgeordnete für Tolmein vermuthet, wenn er einen besondern Schutz für die katholische Kirche und die bestehenden Religionsgesellschaften in Anspruch nimmt, und nur die etwa auftauchenden Religions-Confessionen nach dem für Association aufgestellten Grundsatze behandeln läßt. Eine solche Maßregel würde aber das Auftauchen neuer Religionsgesellschaften nur zu sehr begünstigen; denn eine jede Gesellschaft genießt schon die Wohlthat der Gesetze, sie hat schon den nöthigen Schutz. Der besondere Schutz für bestehende Religionsgesellschaften dürfte sich also am Ende nur als Synonimum der Bevormundung erweisen, und solchen Schutz braucht die katholische Kirche nicht, sie hat in dieser Hinsicht mehr Kraft in sich als alle übrigen Religionsgesellschaften zusammen. Andererseits verlangt man die Freiheit der Kirche, ist aber mit der Benennung nicht einverstanden; man sperrt sich gegen die Gleichstellung der Kirche mit andern Gesellschaften, sucht sogar die Sache ins Lächerliche zu ziehen, indem man die Kirche gegenüber einem Klubb, einem Credit- oder gar Arbeiterverein in die Wagschale legt. Wahrlich, da weiß ich nicht, was man verlangt, oder wenn man sich dessen bewußt ist, so meint man es mit der Freiheit der Kirche nicht aufrichtig; denn um Vergleichungen anzustellen, brauche ich eben nicht zu einem profanirten Klubb meine Zuflucht zu nehmen. Man denke sich eine Gesellschaft von Königen, von Bischöfen und Domherren von allen Engeln der zwölf Legionen. Der Staat ist auch eine Gesellschaft und sinkt dadurch nicht zu einem Winkelverein herunter; die Kirche ist Kirche und bleibt Kirche, wenn auch ihre äußeren Verhältnisse unter Gesellschaftsvorschriften


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP