Sobota 3. bøezna 1849

mich nicht irren, wenn ich annehme, daß die zweiprocentigen Interessen, die der Staat gewinnt, in kurzer Zeit eine größere Summe ausmachen werden, als die Depositen und Erbschaften in 50 langer Zeit betragen dürften.

Präs. Es hat mittlerweile der Herr Abgeordnete Rulitz einen Antrag gestellt; er lautet: "Für den Fall, als der erste Theil des Commissions-Antrages angenommen werden sollte, stelle ich folgenden Antrag:

Erst das Ministerium der Finanzen aufzufordern, dasselbe wolle verfügen:

1. Daß die Eingaben der Parteien an die Gerichte, worin sie erklären, daß die für sie depositirten Gelder bei dem Staatsschatze nicht angelegt werden sollen, stämpelfrei behandelt werden.

2. Für jedes einer Partei gehörige, an den Staatsschatz abgeführte Depositum ist eine besondere Abfuhrsliste auszufertigen, und in dieser der Empfang von Seite des Staatsschatzes zu bestätigen."

Es hat auch mittlerweile der Abgeordnete Dylewski den Antrag gestellt, daß über den Antrag des Abgeordneten Praschak durch Kugelung abgestimmt werde. Ich werde dann, wenn die Verhandlung beim Schlusse sein wird, über alle diese Anträge die Unterstützungsfrage stellen. — Es hat das Wort der Abgeordnete Praschak.

Abg. Praschak. Ein Redner vor mir, welcher gegen den Antraq der Commission gesprochen hat, hat den Gegenstand von einer rein politischen Seite aufgefaßt. Ich muß nun, meine Herren, aufmerksam machen, daß ich meinen Antrag nach dem Berichte des Finanz-Ausschusses am 12. August bereits eingebracht habe; zu jener Zeit ist ein Ministerium an der Spitze der Staatsverwaltung gestanden, welches das ungetheilte Vertrauen des ganzen Reiches besessen hat. Ich habe diesen Antrag aus rein privatrechtlichen Rücksichten eingebracht, und muß gestehen, daß ich bis jetzt den Gegenstand von keiner andern, als der rein privatrechtlichen Seite ansehe. Ich rufe Ihnen, meine Herren, den Eindruck zurück, welchen die Maßregel gemacht hat, als sie verkündiget wurde. Wir waren bisher gewohnt, die Depositen als einen heiligen Gegenstand anzusehen. Bei einem Depositum, welches ein Gericht übernommen hat, war das Gericht verpflichtet, das Depositum zu verwahren, sich eines jeden Gebrauches desselben zu enthalten, und dasselbe auf jedesmaliges Verlangen der Partei zurückzustellen. Die Maßregel, die am 29. Mai erlassen worden ist, hat aber keineswegs eine Veränderung in dem Aufbewahrungsorte der Depositen bezweckt, sondern sie hat den Zweck gehabt, die Staatsbedürfnisse auf außerordentlichem Wege zu decken, den Zweck gehabt, ein Staatsanlehen, und zwar ein Zwangsanlehen zu machen. Rein von diesem Standpuncte aus hat sich damals die öffentliche Meinung gegen diese Maßregel erhoben. Ich muß bedauern, daß der Gegenstand heute von einer anderen Seite behandelt worden ist, die er nach meiner Ansicht in politischer Hinsicht durchaus nicht hat. Nach den bestehenden Gesehen konnte das Depositenwesen, die Gebarung und Verwendung mit den Depositen nur durch ein Gesetz wieder geändert werden. Die administrative Verfügung von 29. Mai aber hat aus den Depositen ein Anlehen gemacht, und hat daher nur den Standpunct eingenommen, daß ein Zwangsanlehen auf keinen Fall von der hohen Reichsversammlung gebilliget werden könne. Wenn je der Staat in der Nothwendigkeit ist, ein Zwangsanlehen aufzunehmen, so müssen nach meiner Ueberzeugung alle Staatsbürger gleich getroffen werden. Der Finanz-Ausschuß hat dieses auch anerkannt, und hat sich dafür ausgesprochen, daß das Ministerium angegangen werde, zu erklären, man wünsche keine Einsendung der Depositengelder gegen den ausdrücklichen Willen der Partei. Ich habe nun den Antrag eingebracht: daß die Einsendung der Depositengelder nur in jenem Falle geschehen soll, wenn die betheiligte Partei in die Einsendung ausdrücklich williget. Die Maßregel von 29. Mai besteht daher nur für diejenigen Parteien noch aufrecht, welche ausdrücklich das Anlehen mit dem Staat contrahiren wollen. Von diesem Standpuncte aus, meine Herren, kann die Maßregel noch fortbestehen, aber von einem andern Standpuncte kann ich sie vor meinem Gewissen nicht rechtfertigen. Die nachtheiligen Folgen für das Privatrecht, welche die Maßregel hervorgebracht hat, waren auch jene gewesen, daß, nachdem die Maßregel erlassen worden ist, sich die meisten Parteien beeilt haben, die Gelder aus dem Depositenamt zu vindiciren. und eine andere Einlegungsart in Vorschlag zu bringen. Die Nachteile für die Parteien sind, daß es möglicher Weise Capitalien gegeben hat, welche durch minder vortheithafte Elocirung ganz verloren gingen. Wenn die Partei die Elocirung in den Staatsschulden-Tilgungsfond billigen wird, so wird kein Hinderniß entgegenstehen, da sie erklärt, daß sie mit der Elocirung in den Staatsschulden-Tilgungsfond einverstanden sei.

Ich mache, meine Herren, darauf aufmerksam, daß sich in der Praxis bei Handhabung des Erlasses Uebelstände ergeben haben, welche nach meiner Ueberzeugung nicht in der Absicht des Ministeriums gelegen sind. Nach dem Erlasse vom 29. Mai heißt es, daß diejenigen Depositengelder, deren Zurückzahlung begehrt wird, in klingender Münze zurückgezahlt werden sollen. Ich weiß nun Fälle, wo der Depositär sich an die Direction des Staatsschulden-Tilgungsfondes gewendet hat, und die Rückzahlung in klagender Münze begehrt hat, weil es ebenfalls in klingender Münze abgeführt worden war. Die Direction des Staatsschulden-Tilgungfondes hat sich auf das Patent vom 2. Juni 1848 berufen, weil es darin heißt, daß Jedermann gehalten sei, die österreichischen Banknoten bei allen Cassen nach ihrem vollen Nennwerthe anzunehmen. Es wurde argumentirt, daß das Depositenamt in demselben Verhältnisse zum Staate stehe, wie jeder andere Private, und auf diese Art wurde statt baren Geldes Papiergeld zurückgesendet. So viel mir bekannt ist, wurde über diesen Fall eine Remonstration vom Depositenamte eingeleitet, ich weiß aber nicht, ob ein Richter, welcher in dieser Sache zu entscheiden hälte, nicht in Verlegenheit geriethe. Die Maßregel wegen der Depositengelder ist eine Verfügung des Ministeriums. Das Patent vom 2. Juni 1848 ist als kaiserliches Patent erschienen, und hat als provisorisches Gesetz Wirksamkeit. Ich würde daher jedenfalls, mag der Beschluß des hohen Hauses wie immer ausfallen, an das Ministerium das Ansuchen stellen, daß die Verfügung getroffen werde, in jenen Fällen, wo Barschaften eingesendet werden, auch Barschaften zurückgesendet werden, damit der Direction des Staatsschulden-Tilgungsfonds die Berufung an das Finanzministerium gestattet werde. Im Uebrigen bitte ich Sie, meinen Antrag anzunehmen, so wie er gestellt wurde, weil er im Wesen mit dem des Ausschusses übereinstimmt, nur soll man es ausdrück ich dem Willen der Parteien anheimstellen, ob die Delocirung im Staatsschulden-Tilgungsfond erfolgen soll, oder nicht, weil es die einzige mögliche Art ist, ein Anlehen zu contrahiren, weil die, die das Anlehen geben, darum befragt werden müssen. Ich bitte aber, meine Herren, den politischen Standpunct zu verlassen, den leider ein Redner vor mir eingenommen hat (links: oh! oh!) und sich auf den privatrechtlichen Standpunct zu stellen. Ich bitte auch die Sache mit der ihr gebührenden Gewissenhaftigkeit und mit jener Achtung zu behandeln, welche Sie bis jetzt Privatrechten immer geschenkt haben. (Rechts Beifall.)

Präs. Der Antrag des Herrn Abg. Praschak lautet:

"Die hohe Reichsversammlung fordert das Ministerium auf, zu veranlassen, die durch den Ministerial-Erlaß vom 29. Mai 1848 verfügte Einsendung der Depositengelder an die Depositencasse des Staattschulden-Tilgungsfondes habe nur in jenen Fällen einzutreten, wenn die betheiligte Partei in diese Einsendung einwilligt."

Wird dieser Antrag unterstützt? Er ist unterstützt. — Es hat sich mittlerweile als Redner für den Antrag eintragen lassen der Herr Abg. Brestel; nun hat das Wort der Herr Abg. Trzecieski (verzichtet) — der Herr Abg. Joseph Neumann hat das Wort.

Abg. Joseph Neumann. Auch ich bedauere aufrichtig und innig, daß ein so einfacher Gegenstand, Veranlassung werden mußte zu Erörterungen, die nach meiner und vielleicht auch, wenn Sie ruhiger gestimmt sein werden, nach der Ueberzeugung meiner Gegner in diesem Hause, also im Allgemeinen und von allen Seiten als nicht zur Sache gehörig erkannt werden, — sie sind aber gefallen, die aufregenden Bemerkungen, sie sind gefallen durch einen Redner, der um so mehr Beachtung verdient, je höher seine Gaben der Sprache und des Geistes auch von mir, wie von Jedem geachtet werden. Darum wird dieß bedauert von mir, daß es aus seinem Munde kam, weil er mir von jener Seite des Hauses als ein Muster dafür vorgehalten worden ist, wie man versöhnend zu sprechen habe. Das war der Versöhnung Sprache nicht. (Bravo.) So mich demnach wendend zur Besprechung der Sache, werde ich zuerst die Gründe, die gegen den Antrag, den zu vertheidigen ich übernommen, vorgebracht worden sind, in ihrer Bedeutung würdigen, dann dasjenige hinzufügen, wovon ich glaube, daß es den Commissions-Antrag unterstützen könne.

Man hat vorerst bemerkt, daß aus der Erfahrung in Oesterreich uns drohe der in Tausenden sich häufende Verlust des Witwen- und Waisenvermögens, und daß die Erfahrung den Verlust darum nachweiset, weil solches Vermögen betheiliget worden ist bei der Anlage in Staatspapieren. Ein solcher Grund hat hier durchaus nirgend eine Geltung; denn wenn das Geld der Witten und Waisen, welches Niemand in diesem Hause in seiner Heiligkeit wird antasten wollen, welches in seiner Unverletzbarleit auch ich achte, wenn sage ich man Gelder zu solchen Anlagen verweist: dann hat man mit der Hoffnung des Gewinnes auch die Sorge des möglichen Verlustes übernehmen müssen, zumal seine Möglichkeit nie ein Geheimniß gewesen ist. Bei der Anlange, die hier in Rede stehet, ist weder von Gewinn, noch Verlust am Capitale die Rede, Eines wie das Andere ist geradezu unmöglich; denn was von der Staatscasse übernommen worden, das auch, und Nichts, was von dem Schwanken der Course berührt werden könnte, muß wieder an die Depositencasse zurückgestellt werden.

Man hat ferner von den Kosten gesprochen, welche mit dem Herumschicken der Depositengelder in Verbindung stehen sollen. Das sind Kosten, von denen man mich niemals glauben machen wird, daß sie auch nur annähernd denjenigen Vortheil, den sogleich zu erörtern ich die Ehre haben werde, beeinträchtigen. — Man hat auch gesagt, die Unmöglichkeit einer anderweitigen Anlage der Depositengelder in dem Zeitraume, welcher dafür den Betheiligten gewährt ist, spreche gegen den Antrag. Meine Herren! wenn innerhalb der in Rede stehenden vier Wochen keine Gelegenheit zur Anlage gefunden wird, dann ist doch wohl zureichend die Wahrscheinlichkeit gegründet, daß das todtliegende Capital nicht weiterhin auf eine entsprechende Anlage hoffen kann, und daß es zweckmäßig sei, das Capital derjenigen fruchtbringenden Wirksamkeit zuzuwenden, deren unser heimgesuchtes Vaterland so sehr bedarf. — Man hat auch angegeben, Niederösterreich sei in der Maßregel nicht mitbegriffen. Meines Wissens ist dieß ein Irrthum, weil wohl Wien ausgeschieden war, allein Niederösterreich, die Provinz, die ist eben so gut in den Ministerialerlässen aufgenommen, wie alle übrigen Provinzen unseres großen Vaterlandes. Man hat sohin, in die Ziffer übergehend, nachweisen wollen, daß der Staat zu wenig, nämlich 38.880 Gulden bisher bei den aus den Depositencassen entnommenen Summen gewonnen oder erspart habe. Was auch die Anschauung Anderer über derlei Ersparnisse sein möge, ich bekenne mich zu der Ansicht: daß ein Staat, der in der Nothwendigkeit war, solche Credite, wie sie durch die Volksvertreter bewilliget wurden, zu verlangen, nicht mit 30.000 Gulden, nicht mit 3000 Gulden, nicht mit 300 Gulden, nicht mit 30 Gulden, nicht mit 3 Gulden Verschwendung treiben dürfe, und in solcher Ansicht sind mir auch 30.000 Gulden viel. Allein sie sind wieder im Irrthum. Nenn die Eigenthümer der Depositengelder 50.880, und der Staat im Wege des Ersparnisses 33.880, wie berechnet worden ist, gewinnt, dann beträgt im Ganzen der Nutzen jährlich bei 85.000 Gulden, und dieses ist die eigentliche Ziffer; denn auch der Gewinn der Deponenten oder Eigenthümer der hinterlegten Gelder ist für mich ein Gewinn des Vaterlandes.

Man hat aber auch, auf den politischen Standpunct übergehend, behauptet, es sei hier im Grunde eine Creditbewilligung ohne Gesetz, ein Vertrauensvotum, das dieses Haus dem Ministerium, und zwar ungemessen gewähren solle. Ich, meine Herren! verwahre mich gegen die Zumuthung, als ob ich ein solches Votum aussprechen wollte; allein ich kann nicht unbemerkt lassen, daß in einem Athemzuge die Unbedeutenheit, und gleich wieder die große Bedeutung des Beschlusses behauptet worden ist, den wir fassen wollen. Im Uebrigen will ich ein solches Bedenken ein für allemal beseitigen mit der einfachen Bemerkung, daß, wenn der österreichischen Volksvertreter Stimme dem Ministerium einen Credit bewilliget hat, dieser Credit nicht ausgedehnt werden darf, er möge benützt werden, auf welchem Wege es immer sei, daß also in die Summe des bewilligten Credits auch allerdings jene Summe mit eingerechnet werden muß, die das Ministerium auf dem hier in Rede stehenden Wege sich verfügbar machen kann, und in die Staatscasse einzuziehen Gelegenheit haben wird, wogegen wohl sich in keiner Beziehung und von keiner Seite ein Widerspruch ergeben kann, und somit jedes Bedenken schwinden muß, welches von jenem Standpuncte aus hier erhoben worden ist.

Es ist auch das Depositengeld ein provinzieller Fond genannt worden. Hier, meine Herren! gestehe ich, daß nothwendig ich entweder nicht vermögend bin, Begriffe zu fassen, oder eine totale Begriffsverwirrung in der erwähnten Bemerkung vorgekommen sei. Provinzielle Fonds sind nothwendigerweise ein Eigenthum der Provinzen! die Depositengelder haben dutchaus keinen Zusammenhang mit den provinziellen Angelegenheiten; mehr oder weniger werden in allen Provinzen der österreichischen Monarchie Erläge vorkommen, die nicht Eigenthum der Provinzialangehörigen sind. Also selbst bis zum privatrechtlichen und individuellen Standpuncte herab diese Idee verfolgend, entdecke ich nirgends auch im Entferntesten eine Berührung mit einem Provinzialfonde.

Es ist nun an der Zeit, auch einigen Hinblick zu widmen denjenigen Betrachtungen, die von der Tribune herab in das Haus geschleudert wurden, und zwar beginne ich mit der Bemerkung des Herrn Abg. für Perchtoldsdorf, daß er selbst zuerst für den Commissionsantrag gewesen, als Mitglied der Commission. Derselbe ehrenwerthe Herr Abgeordnete behauptet, er sei genöthiget zurückzutreten von seinem früheren Beschlusse ob der Heiligkeit des Gegenstandes, der in den Depositencassen sich vorsindet, und den Staatscassen zugeführt werden soll. Meine Herren! was ist das für ein Begriff von Heiligkeit, die vor Wochen bestand und erkannt wurde, und die nach kurzen Wochen verschwindet. Die Heiligkeit, namentlich jene des Eigenthumes für den Deponenten, sie bleibt sich immer gleich, sie kann nicht verwischt werden durch irgend eine persönliche Anschauung und deren Unhaltbarkeit. Man hat vorhin aus dem nämlichen Munde die Beschwerde über den Terrorismus des Zischens vernehmen müssen, es gibt auch einen Terrorismus des Klatschens! (Große Heiterkeit und lebhaftes Klatschen auf der Linken und im Centrum.) Und so wenig der Herr Abg. von Perchtoldsdorf den Terrorismus des Zischens scheuet, hier stehe ich ihm zur Seite, er darf mich an der Gleichgiltigkeit bei der Demonstration des Zischens nicht übertreffen, so wenig scheue ich den Terrorismus des Klatschens, wenn gleich dieses mir angenehmer ist, sobald ich weiß, daß es der Ausdruck des Beifalls Derer sei, die ich zu achten gewohnt bin. (Bewegung, Ruf: Zur Sache!) Ich antworte nur in der Richtung, die man von dieser Seite (auf die linke Seite des Hauses zeigend) vorgezeichnet hat, und wenn man von der Sache sich entfernt hat, so muß man mir den nämlichen Weg zu verfolgen auch frei lassen. (Beifall.)

Es ist in die Sache gemengt worden die Entfernung Seiner Majestät des Kaisers in den Octobertagen von Schönbrunn. Meine Herren! wer jene Entfernung, nachdem er die Gräuelscenen im Innern der Stadt, nachdem er sie in ihrem vandalischen Höhepuncte erfahren hat, wer da noch die Nothwendigkeit zur Entfernung bezweifeln kann, dessen Größe des Bewußtseins von Sicherheitsgefühl kann ich bewundern, theilen kann ich es nicht. (Bravo!) Freilich wird derjenige Herr Abgeordnete, der vom hohen Reichstage zum permanenten Ausschusse berufen war, bessere Auskunft darüber geben, als ich, der ich damals dem hohen Hause nicht angehörte, wie man die Gefahren, die aufgethürmt und in aller Wildheit losgebrochen waren, wie man diese Gefahren hätte abwenden können. Ich bin noch nicht darüber belehrt worden, und sah in diesen Gefahren das Einherschreiten maßlosen Verderbens. — Man hat Wien unglücklich genannt. Ich bin ein Wiener; ich bedauere, mindestens eben so aufrichtig als der Herr Sprecher vor mir die Drangsale einer Stadt, der ich, wenn auch nicht durch Geburt, so doch mehr als dreißigjährigen Wohnsitz und mit aufrichtigem Herzen angehöre. Allein man muß, wenn man von Wehklagen des Volkes spricht, sich vorher darüber klar aussprechen, welchen Theil des Volkes man meint. Es ist nicht die Zeit jetzt den Bestand oder die Fortdauer der dortigen Zustände hier in diesem Momente zu vertheidigen, oder auch nur näher zu erörtern; allein wer war es, der diese Zustände über das allerdings unglückliche Wien gebracht hat? Meine Herren, das war nur der geringere Theil des Wiener Volkes. Ich werde die Bevölkerung Wiens nicht classificiren, allein ich verwahre sie im Allgemeinen dagegen, als gehörte sie insgesammt nur Denjenigen an, welche das Entstehen und das Einführen der Zustände, welche sich jetzt dort vorsinden, bedauert hätten. Ich erbiete mich, einen großen, ja den größeren Theil der Bevölkerung Wiens dafür als Zeugen anzurufen, daß die Zustände Wiens, wie sie nach dem October gekommen, von ihr als eine Wohlthat, als die einzige Möglichkeit zur Rettung bürgerlicher Existenzen begrüßt worden seien. (Sensation.) Meine Herren, es ist für mich anscheinend ein Widerspruch, indessen ich bin ein Mann, der gerne Belehrung annimmt, und sie wird mir ohne Zweifel nicht ausbleiben, daß Männer ihre Vaterlandsliebe eben dadurch zu beurkunden sich bemühen, indem sie die Trennung einzelner Theile der österreichischen Monarchie anstreben, oder doch in indirecter Weise wenigstens in Schutz nehmen, was allerdings dann geschieht, wenn man Maßregeln, die solcher Trennung entgegentreten, so hart und schonungslos angreift, wie es heute geschehen ist.

Allein ich will in diesem Puncte dem Herrn Abgeordneten für Perchtholdsdorf nicht weiter folgen und übergehe zu denjenigen Beschwernissen, die er und seine politischen Freunde erheben wegen Uebergriffen der Presse. Hier gehe ich Hand in Hand mit ihnen; die Presse übergreift allerdings; allein merkwürdig erscheint mir, daß während ich schon in dem Zeitraume von wenigstens neun bis zehn Monaten dieselbe Beschwerde mit meinen politischen Freunden geführt, die Herren auf jener (linken) Seite dafür keine Worte fanden, (Bravo vom Centrum) sondern die damaligen bei weitem unsittlicheren, bei weitem ungemesseneren Angriffe der Presse auf Privatleben und öffentliche Stellung, wenn auch nicht getheilt — das muthe ich ihnen durchaus nicht zu — so doch mit ihrem Wohlwollen vernommen haben. Wie kömmt es, daß solche Rügen gegen die Üebergriffe der Presse nicht schon früher auf jener Seite ausgesprochen wurden? Dann wären wie schon lange Hand in Hand gegangen, wie wir dieß eben heute thun. — Es ist uns auch von demselben Herrn Redner, vielleicht mitunter auch mir, weil ich dem Lehrerstande angehöre, der Vorwurf gemacht worden, daß man die Tribune dieses Hauses benutzt, um wie von einer Kanzel herab, sich Belehrungen in diesem Hause zu erlauben. Nun, meine Herren! weiß ich aber nicht, daß Jemand, so lange ich die Ehre habe, in diesem hohen Hause zu sitzen, dasselbe so abgekanzelt hätte, wie jener geehrte Herr Abgeordnete. (Lachen.)

Ferner ist als ein Beweis für den Verfall Oesterreichs hier auch angeführt worden, daß Oesterreich in Italien wieder dort anfangen muß, wo es aufgehört hat, und daß nach so blutig erfochtenen, so glorrreichen Siegen, Alles fruchtlos darnieder liege. Meine Herren! wir werden allerdings anfangen, wo wir aufgehört haben: wir haben aufgehört bei der Eroberung dessen, was man dem Gesammtstaate treulos entwinden wollte, wir werden bei dem Bestande errungener Siege anfangen, und das ist glaube ich genug. Ich glaube, daß, wenn wir dort nicht Halt gemacht hätten, wo es eben geschehen ist, wieder eben gerade Diejenigen bittere Beschwerden erhoben hätten, die so viele befremdende Sympathien für das treulose Eingreifen in das auch wirklich eine Zeit lang dem österreichischen Scepter entzogene Italien beurkundeten. Es ist demnach damit Befriedigendes geschehen, wenn wir dort anfangen, wo wir aufgehört haben, und ich habe zur Beruhigung des vorerwähnten Herrn Abgeordneten nur ein Einziges noch zu erinnern. Ohne Zweifel liest er die öffentlichen Blätter, wenn auch nicht die von ihm sogenannte feile Presse, so doch die anständige, diejenige die der Herr Abgeordnete für Perchtholdsdorf für eine solche hält, und nun enthält eben diese Presse, vorausgesetzt, daß ich mich in meinem Vermuthen über seines Urtheiles besondere Richtung nicht täusche, eine völlig beruhigende Nachricht über dasjenige Benehmen, das der Repräsentant Oesterreichs in Brüssel eingehalten hat. Sein erstes Wort war - und ich glaube, das Haus sowol, wie auch der erwähnte Herr Abgeordnete wird sich dabei völlig beruhigen — meines Wissens also war das erste Wort, welches er gesprochen: "Der Congreß zu Brüssel dürfe nicht berufen sein, an dem, was Oesterreich gehört, und was seine siegreichen Armeen für Oesterreich dem Verrathe wieder entwunden, irgend etwas zu schmälern, — oder zu vergeben." — Und so steht Oesterreich nicht nur würdig da, sondern es hat durch dieses vielbedeutende Wort seines Repräsentanten auch jeden Mackel der Form schon von vorneherein beseitigt.

Betreffend den Commissionsantrag selbst, so finde ich die Gründe, die zu seiner Rechtfertigung angeführt werden mögen, zuerst in dem Willen Derer, die dabei betheiliget sein können, und dann empfiehlt sich mir dieser Antrag durch eine noch nicht ausgesprochene Bemerkung. Es kann sich nämlich jetzt nur noch um den privatrechtlichen Standpunct der Frage handeln, denn der staatsrechtliche und der politische dürfte zur Genüge mit dem bereits Gesagten abgefertiget sein. Vom privatrechtlichen Standpuncte aus, gibt es nicht bloß eine ausdrückliche, es gibt auch eine völlig zureichende, stillschweigende Einwilligung; denn wenn die Gelegenheit gegeben wird, jeden Eigenthümer des hinterlegten Geldes seine Verneinung aussprechen zu lassen, und in so lange diese geachtet wird, bleibt Niemand übrig, der Beschwerde über die beantragte Verwendung der erlegten Gelder führen kann. Und gehe ich weiter in den privatrechtlichen Standpunct ein, dann meine Herren, muß ich Denjenigen, die in diesem Hause für oder gegen die Sache das Wort genommen haben, eine Legitimation dazu bestreiten. Vom privatrechtlichen Standpuncte aus, hat in diesem hohen Hause kein Mitglied Beruf, Vollmacht oder Legitimation sich in die Verwendung solcher Gelder zu mengen. Damit mag der privatrechtliche Standpunct abgethan sein.

Empfehlen wird sich der Commissionsantrag Ihrer Schlußfassung zuerst durch die Betrachtung, daß es ja sehr häufig Depositen gibt, deren Eigenthümer ganz unbekannt sind, daß diejenigen, welche bekannt sind, ohnehin es in ihrer Hand haben, eine anderweitige Verwendung des Geldes zu veranlassen, und endlich durch die Art und Weise wie die Patrimonial-Gerichtsbarkeit ihr Grab gefunden hat. Man hat die Patrimonial-Gerichtsbarkeit aufhören sehen, jedoch nicht sind alle ihre Wirkungen aus dem Dasein gewischt. Es ist vielmehr gleichzeitig mit der Aufhebung der Patrimonial-Gerichtsbarkeit ausgesprochen der Grundsatz, daß der einstige Gerichtsherr fortan, wenn auch jetzt schon auf Kosten des Staates die Gerichtsbarkeiten verwaltet wird, für die Amtshandlung der Gerichtspersonen zu haften hat. Ein wesentliches und wichtiges Moment solcher Haftung findet sich bei der Depositencasse. Ein Eingriff in dieselbe, was hat der zur Folge? Die Ersatzleistungspflicht durch den Beamten, und wenn dessen Vermögen unzureichend ist, durch den vormaligen Gerschtsinhaber, und nachdem deren eine erkleckliche Zahl bereits dahin gebracht wurden, daß sie nicht nur von ihrem Dominicaleigenthum keine Spur mehr zu entdecken im Stande, sondern auch nicht einmal vermögend sind, ihre Schulden zu bezahlen, so wird jene Haftung, auf die der Deponent angewiesen ist, gar oft einen leeren Raum bieten, aus welchem nichts zu holen ist. Diese Betracktung aber, wenn sie zur Seite gesetzt wird dem vorliegenden Antrage, die Depositen in der Staatscasse zu verwenden, wird zugleich anschaulich machen das Aufhören derjenigen Gefahr, die ich meinestheils allerdings noch, so lange die Patrimonial-Gerichtsbarkeit nicht unter andere, und nicht unter des Staates Haftung gebracht worden, für den Deponenten selbst, in den Depositencassen drohend wahrnehme. Demnach empfehle ich Ihnen sowohl vom Standpuncte des Rechtes wie vom Standpuncte der Billigkeit und der Vorsorge für die Deponenten selbst, den Commissionsantrag. (Beifall.)

Präs. Es haben sich mittlerweile Redner einzeichnen lassen (Ruf: Schluß der Debatte!), für den Antrag der Commission: Brestel, Borrosch, Lasser, Rulitz; dagegen Niemand. — Es wird auf den Schluß der Debatte angetragen. Diejenigen Herren, welche dafür sind, wollen aufstehen. (Geschieht.) Es ist die Majorität.

Gegen den Antrag spricht noch der Abg. Dylewski, für den Antrag Gleispach, Brestel, Borrosch, Rulitz. Diese Herren wollen einen Generalredner wählen. — Es wurde der Abg. Brestel zum Generalredner gewählt. — Zufolge eines der hohen Kammer gemachten und angenommenen Vorschlages bezüglich der Redeordnung der Generalredner hat, da der Berichterstatter hernach das Wort für den Commissionsantrag ergreifen wird — jetzt der Generalredner für den Antrag das Wort, sodann der Generalredner dagegen.

Abg. Brestel. Meine Herren, vor Allem muß ich mein Bedauern aussprechen, daß man diese Frage zu einer politischen gemacht hat. (Beifall.) Denn meines Erachtens ist sie eine ganz einfache Frage der Administration, und steht mit der Politik in gar keinem Zusammenhange (hört, hört! Beifall), weil ja dadurch dem Ministerium durchaus kein neues Geld bewilliget, sondern einfach ein Mittel beigegeben wird, durch welches das Ministerium das ihm bewilligte Geld aufzutreiben im Stande ist. Ich werde daher durchaus auf eine politische Debatte nicht eingehen, obwohl ich allerdings in der Lage wäre, dem letzten Herrn Redner vor mir auf mehrere höchst wichtige Aeußerungen antworten zu können, von denen ich sehr zweifle, daß er sie zu widerlegen im Stande wäre. Aber, wie gesagt, es ist kein Gegenstand der politischen Debatte, und ich hoffe es wird eine Zeit kommen, wo ich bei günstigerer Gelegenheit werde darauf antworten können. Ich muß aber vor Allem darauf aufmerksam machen, daß es sich um einen Beschluß handelt, der bereits mehr als acht Monate in Kraft besteht, den Beschluß, daß nichts Anderes in Oesterreich eingeführt wird, als was auch bereits in allen anderen Staaten, namentlich Frankreich gang und gebe ist. Ich glaube, dadurch wird weiters Niemand in seinen Interessen beeinträchtiget, namentlich wenn, wie es bestimmt heißt, Jeder sich ausdrücklich zu verwahren im Stande ist, daß sein Depositum nicht abgeführt wird. Wenn die Maßregel auf eine oder die andere Art modificirt wird, daß Jeder gegen die Abführung Einsprache machen kann, so ist dadurch keinem Einzelnen ein Recht entzogen, es ist geradezu im Gegentheile für den Andern eine Wohlthat, weil er dadurch einen gewissen Procentenbezug des betreffenden Capitales erhält. Ich mache andererseits auch auf das Bedenken aufmerksam, was freilich sonderbar ist, wenn so etwas in einer Volksvertretung berührt werden muß, was aber bei uns die langjährige Erfahrung mit sich bringt, nämlich die allgemein damit verbundene Furcht, daß bei späteren allenfalls ungünstigen Verhältnissen des Staates der Deponent möglicherweise um sein ganzes oder auch nur um einen Theil seines Depositums kommen könne. Aber betrachten Sie, meine Herren, die Sache beim Licht und Sie werden sehen, daß die allzugroße Furcht ungegründet ist. Denn die große Mehrzahl desjenigen Vermögens, welches deponirt werden wird, wird offenbar in Banknoten deponirt werden, und es sind in dieser Beziehung absolut nur zwei Fälle möglich: Entweder wird, wie wir Alle hoffen und wie es die Hilfsquellen Oesterreichs gestatten, der Staatscredit aufrecht erhalten — nun in dem Falle werden auch die Depositen ohne weiters gut und richtig bezahlt werden; meine Herren! sollte aber der traurige Fall eintreten, daß der Staat die paar Millionen an Depositengeldern nicht mehr sollte zurück zahlen können, ja dann wird er auch nicht mehr in der Lage sein, seine vielmal größere Forderung an die Bank zu bezahlen, es wird daher für die Inhaber der Banknoten ziemlich gleichgiltig sein. Sie sehen daher, es ist auf diese Weise eine Sache, wobei alle Gefahr vollkommen verschwindet, es wäre hier nur für die wenigen geringen Beträge, die in klingendem Gelde abgeführt worden sind.

Es ist überhaupt höchst betrübend, wenn man bei einer Volksvertretung von dem Grundsatze ausgeht, der eigene Staat werde seinen Verpflichtungen nicht Genüge leisten können; es ist, ich möchte beinahe sagen, ein Schanddenkmal, sich selbst gesetzt, (Bravo! Bravo!) und man darf von dieser Voraussetzung nie und nimmermehr ausgehen, auf keinen Fall sie offen aussprechen.

Ich habe hier nur ein Amendement eines jener Redner, für die ich im Allgemeinen spreche, nämlich das Amendement des Abg. Rulitz zu unterstützen. Nämlich es heißt im Erlasse, daß die Eingaben der Parteien an die Gerichte in Betreff der Abzüge der Depositengelder, die für den Staat abgeführt werden, stämpelfrei sein sollen. Will aber die Partei haben, daß das Geld nicht abgeführt wird, so ist nicht festgesetzt, ob die betreffenden Eingaben stämpelfrei sein sollen oder nicht, und da es ein Act ist, der zu Gunsten des Staates ist, so beantragt der Herr Abg. Rulitz, daß in diesem Falle die Eingaben der Parteien durch welche sie erklären, sie widersetzen sich der Abführung der Depositen, stämpelfrei sein sollen. Es ist das wie gesagt eine einfache Forderung der Billigkeit, weil es eine einfache Wahrung des Rechtes jeder einzelnen Partei ist. — Dann wünscht der Abg. Rulitz noch, daß wenn Depositen an den Staat abgeführt werden, nicht bloß eine besondere Abfuhrsliste auszufertigen sei, sondern jeder einzelnen Partei, für jeden einzelnen Betrag eine specielle Ausfertigung zu geben sei, daß das Geld an den Staat abgeführt worden sei, — aus dem Grunde, weil möglicher Weise bei der neuen Gerichtseintheilung solche Dominien, die jetzt einen einzigen Gerichtsbezirk bilden, dann in mehrere Gerichtsbezirke werden vertheilt werden können. — Nun meine Herren, ich habe, wie gesagt, über die Maßregel nicht viel weiter zu sagen, ich betrachte sie als eine einfache Administrativ-Maßregel, die mit der Beschränkung, wie sie im Commissionsberichte enthalten ist, Niemandes Recht kränkt, wohl aber den Staatsinteressen förderlich und in den meisten übrigen Ländern gang und gäbe ist. Ich spreche mich daher einfach für die Annahme des Commissions-Antrages aus. (Beifall).

Abg. Borrosch. Herr Präsident, ich bitte, da ich den Herrn Generalredner nicht belasten konnte mit dem was ich — obschon ich mich für den Antrag habe einzeichnen lassen — bezüglich des politischen Gesichtspunctes besprechen wollte, so behalte ich mir vor, dieß nachträglich zur Kenntniß des hohen Hauses zu bringen. (Ruf: Das geht nicht.) Es wird gelegentlich geschehen.

Präs. Es hat das Wort der Abg. Dylewski.

Abg. Dylewski. Der Wiener-Charivari vom 14. oder 15. September enthält in seinen Spalten eine Liste von eingefleischten Reactionären, unter denen ich persönlich angeführt bin (Heiterkeit); ich sage Ihnen, ich war derselbe am 14. September und vor demselben, der ich heute bin, und deßhalb hoffe ich, daß Sie mir glauben werden. —

Ich rede nicht gegen das Ministerium, ich rede nicht gegen die Regierung, indem ich jetzt gegen den Antrag des Finanzausschusses und gegen die Maßregeln des Finanzministeriums rede, weil ich schon im August gegen diese Maßregel gesprochen habe. Ich wünsche also, daß diese Frage weder als Vertrauens- noch als Mißtrauensvotum für das Ministerium betrachtet wird, sondern als Frage der Ehrlichkeit, als Gewissensfrage. (Bravo!)

Nun das, was von einigen Abgeordneten zur Motivirung des Antrages des Finanzausschusses angeführt wurde, das kann ich nicht so stehen lassen, und finde mich genöthiget dieß durch neue Bemerkungen zu entkräften. Es ist erstens gesagt worden, daß zwischen Waisengeldern und Depositengeldern ein Unterschied sei. In Galizien — (ich bedauere, daß ich wieder von Galizien reden muß; aber glauben Sie mir, ich habe nie für Galizien allein, sondern stets für das ganze Oesterreich gesprochen, und was ich im


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