Pondìlí 5. bøezna 1849

hievon sind die unzähligen von allen Seiten der Monarchie, sowohl an das hohe Haus, als auch an das Ministerium gerichteten Beschwerden, Gesuche und Petitionen. Auf diesen Bezügen hafteten Verbindlichkeiten zu Beiträgen an andere geringer dotirte Pfarreien, Schul-, Versorgungs- und Armenhäuser, welche nun nicht mehr angesprochen und geleistet werden können. Die Kirchen- und Pfarrpatrone verweigern die Beiträge zur Erhaltung der Seelsorger, in wieferne diese sich auf die nun eingezogenen Bezüge gründeten, unter dem Vorwande, daß die aufgehobenen Bezüge der Grundherrschaften gleichsam Bedingniß ihrer Verbindlichkeit zu Beiträgen an Kirchen und Pfarreien waren. — Ein weiteres Einkommen der Seelsorger, welches zwar nicht aufgehoben ist, jedoch, daß es aufgehoben werde, ich meinerseits den heißen Wunsch ausspreche, ist die Stolgebühr. Diese hat ihren Ursprung in den freiwilligen Beiträgen der Pfarrkinder zur Erhaltung ihrer Seelsorger, und bis ans Ende des 10. Jahrhundertes wiederholten die Kirchenversammlungen die Verordnung, daß die Pfarrer diese nicht verlangen, jedoch, wenn sie freiwillig gegeben würden, annehmen dürften. Gegenwärtig aber hat es ein anderes Bewandtniß. Die Stolgebühr hat zwar ihren ursprünglichen Namen, nicht aber die Freigebigkeit selbst beibehalten, indem sie durch das Stolpatent normirt, zu einer rechtlichen Verpflichtung erwachsen ist; und diese ist eine der lästigsten Abgaben zur Erhaltung der Seelsorger, und nie geeignet, das Verhälniß des Seelsorgers zu den Gliedern der Gemeinde besser zu gestalten. Denn wiewohl das Gesetz den Armen von der Entrichtung dieser Gebühr losspricht, so kann man fragen, wo ist denn die Gränzlinie zwischen Armuth und Vermögen? Aber auch selbst wenn nur der Vermögende diese Gebühr zu entrichten verpflichtet ist, so kann ich nie dieß als eine freiwillige Gabe ansehen; denn, wenn einer getraut werden will, oder wenn ihm ein theueres Familienglied gestorben ist, und er für die geistlichen Functionen daneben zahlen muß, kann diese Gabe, welche ihm durch die in seinem Leben denkwürdigen Ereignisse abgedrungen ist, eine freiwillige Gabe genannt werden? Nicht das Vermögen, aber der Wille macht die Opfer rein. Ein geistiges, mit der höheren Gnade verbundenes Wohl kann um einen irdischen Preis nicht angeschafft werden. Die Stolagebühr, meine Herren, ist der Stein des Anstoßes für den Seelsorger, wie für die Pfarrkinder; denn der erstere erscheint hier nicht als ein wahrer Hirt, welcher sich unbedingt für das Wohl seiner Schafe hingibt, sondern als Taglöhner, und die letzteren sehen in ihrem Seelsorger nicht den treuen Freund, den weisen Rathgeber, den geistigen Tröster, sondern einen habsüchtigen Mann, der auf ihr Unglück harret (Bravo). Und dieses hat, ich kann nicht läugnen, manchen Mißbrauch einerseits, und Mißtrauen, Feindseligkeit, ja sogar Rachsucht andererseits herbeigeführt. Die Folgen sind wechselseitige Verläumdung, Schmähungen und Anklagen vor Behörden; und da die neidige Welt das Tadelhafte einzelner Mitglieder auf den ganzen Stand ausdehnt, so ist hiedurch die Würde des ganzen geistlichen Standes gesunken. Darum bin ich für die gänzliche Aufhebung der Stolagebühr, oder wenigstens, daß diese nicht unmittelbar von dem Seelsorger erhoben werde.

Hier könnte leicht Jmand einwenden: Wer zwingt denn die Geistlichen, die Stolagebühr zu empfangen? Sie sollen nur um der Nächstenliebe willen Alles thun, und sie werden aller dießfälligen Gefahr ausweichen. — Ja, sie sind dazu gezwungen! Wissen Sie, meine Herren, wie hoch bei uns ein griechisch-katholischer Geistlicher dotirt sei? Ein Geistlicher nach einem mit stets gutem Fortgange absolvirten Studium von 16 Jahren, nach empfangener Weihe und überstandener Praxis im Priesterhause wird gewöhnlich als Verweser einer Localcaplanie angestellt, und wurde bis zum Jahre 1847 mit 60, und seit diesem Jahre wird er mit 100 fl. jährlich dotirt; aber diese bekommt er ja nicht in Barem, er bekommt einige, meist in allen Ecken seines oft aus mehreren Dörfern bestehenden Pfarrbezirkes zerworfene Grundstücke, das ist Pfarrgrund, und er muß im Schweiße seines Angesichtes harte Sorge tragen, um wenigstens einigen Nutzen aus den Aeckern hervor zu bringen, indem ihm der Grundertrag in diesen 100 fl. berechnet ist. Dann bekommt er hie und da an Getreideschüttungen, meistens in den Gebirgen Hafer, unter dem Titel Messalien, welche ihm nur durch Anwendung von Zwangsmitteln, und bei eingetretenen Mißjahren gar nicht verabfolgt werden, ihm jedoch als liquid verrechnet sind. Weiter sind ihm verrechnet die Naturalgaben an Brot, Eier, ja sogar, wiewohl gesetzwidrig, freiwillige Gaben, endlich sind ihm als reines Einkommen die Stolagebühr für Aufgebote, Trauungen und Begräbnisse nach einem dreijährigen Durchschnitt, ohne Berücksichtigung, daß für die Armen die Functionen unentgeltlich verrichtet werden, verrechnet, und dann erst, wenn das ganze Einkommen nicht diese 100 fl. erreicht, wird ihm das Uebrige nach etlichen Jahren, wenn es nämlich dem Kreisamte die Erhebung, und der Staatsbuchhaltung die Liquidirung zu pflegen beliebte, aus dem Religionsfonde zugeschossen. Also nur bei den für derlei Seelsorger günstigen Umständen, wenn nämlich viele Früchte gedeihen, wenn so viele Wohlhabende getraut werden, oder gestorben sind, als es im Allgemeinen demarkirt ist, bekommt er seine jährlichen 100 fl. — Ein Mann von höherer Bildung, an ein ordentliches Leben gewohnt, dessen Unterkunft schon im Seminarium jährlich 200 fl. kostete, vom Hause aus gewöhnlich unbemittelt, in der Regel verheiratet, mit Weib und Kindern, oder in deren Ermanglung durch Familienbande verpflichtet, seine Aeltern und Geschwister zu unterstützen, kann so ein Mann mit einem Gehalte, der für einen Kanzleidiener, ja sogar für einen Thürsteher für nicht genügend erachtet wird, seinen Pflichten unbekümmert nachkommen? — kann er unter diesen Umständen auf die Stolagebühr verzichten? Nein, er ist durch äußere Umstände gezwungen, diese nachdrücklich abzufordern, ja sogar seine Nahrungsquelle in einem anderweitigen weltlichen Erwerbe mit Hintansetzung seiner Berufspflichten zu suchen. Derselbe Seelsorger wird nach mehreren Jahren und bestandener Concursprüfung als wirklicher Localcaplan mit 150, oder höchstens als Pfarrer mit 300 fl. C. M. jährlich unter den vorerwähnten Kategorien angestellt, vorausgesetzt, daß er die Gelegenheit hatte, sich die Gunst eines Kirchenpatrones zu gewinnen; und damit ist seine Laufbahn geendigt. Den Lohn treuer Pflichterfüllung findet er in der Beruhigung seines Gewissens, und wiewohl diese der höchste Sporn der Pflichterfüllung sein mag, wird auch diese mit der Zeit abgestumpft, wenn man die Überzeugung gewinnt, daß der Fahrlässige und der Biedere gleichen Schrittes gehen und gleichen Lohn empfangen. — Um die Seelsorger zu ihrer Pflichterfüllung anzuhalten, sind sie zwar der Aufsicht der Dechante, welche alle Kirchen ihres Districtes alljährlich zu visitiren verpflichtet sind, untergeordnet; allein ein Dechant, in der Regel zugleich Schuldistrictsaufseher, ist ein gleich Anderen dotirter Pfarrer. Außer seinen persönlichen Pflichten als Pfarrer und Wirth, hat er als Dechant jährlich bis 600 Geschäftsstücke allein zu protokolliren, zu referiren, zu mundiren und expediren, ohne den geringsten Vorteil davonzutragen, wohl aler einen wesentlichen materiellen Nachtheil; denn für die Kirchenvisitation und andere Bereisungen seines Districtes werden ihm nicht einmal die Mauthgebühren vergütet. Darum geschehen derlei Kirchenvisitationen sehr selten; wenigstens in der Kirche, der ich seit 13 Jahren als Pfarrer vorstehe, war nie eine Kirchenvisitation. Denn wer wird eine außerordentliche Auslage machen, der selbst mit Lebensbedürfnissen zu kämpfen hat? Daher wird die gehörige Aufsicht über die Geistlichkeit nicht geführt, was für den Staat nicht gleichgiltig sein kann.

Dem ganzen Uebelstande könnte wohl abgeholfen werden durch die Erhebung des Gehaltes für die Seelsorger. Man gebe dem Seelsorger den gehörigen Gehalt, und fordere von ihm eine strenge Pflichterfüllung. Man erwecke eine Emulation durch Einführung, mehrerer Classen von Pfarreien, damit die Wohlverdienten befördert werden können, und alsdann wird ein Seelsorger nicht gezwungen sein, seine Kräfte ausschließlich der Landescultur zuzuwenden, um nicht zu verhungern; aber er wird diese seinen geistlichen Pflichten und der Wissenschaft widmen können. Meine Herren, es sei weit von uns, Reichthümer oder ausgesuchte Lebensbequemlichkeiten und moderne Comforts anzustreben, aber ein ehrliches Stück Brot soll auch uns und den Unsrigen gegeben werden. (Bravo! Bravo!)

Nun entsteht die Frage: wer soll den die Seelsorger erhalten? Die gerechteste Antwort scheint hier zu sein: die Kirchengemeinden. Aber bis die Theorie durchgeführt wird, können viele Opfer der Praxis fallen. Der lebende Beweis hievon ist wenigstens in meinem Vaterlande der beklagenswerthe Zustand der protestantischen Seelsorger, welche von den Gemeinden, die in der Regel wohlhabend sind, erhalten werden. Unsere Gemeinden sind ihrer früheren Stellung nach nicht im Stande ihrer Armuth hatber die Seelsorger zu erhalten, im Gegentheile, in außerordentlichen Fällen, bei eingetretener Hungersnoth, bei Feuerschäden, bei epidemischen Krankheiten, find öfters die Seelsorger selbst durch den Anblick des Elendes gezwungen, auch das letzte ihres Besitzthumes mit den dürftigen Pfarrkindern zu theilen.

Meine Herren, aus eben diesem Grunde, aus welchem ich die Stolgebühr aufgehoben wissen will, kann ich nicht zugeben, daß der Seelsorger von der Gemeinde erhalten wird. Denn der Seelsorger kann seinen Lehren nur durch ein gewichtiges Ansehen Geltung verschaffen. Wenn abcr die Gemeinde ihren Seelsorger selbst erhält, und in ihm nicht ihren geistlichen Vorgesetzten, sondern das Werk ihrer Hände steht, welche Achtung werden alsdann seine Lehren haben, und welche Früchte tragen? Viele der aufgeklärten Männer müßten auf den Kirchendienst verzichten, und nur jene Individuen, welche vergebens eine Anstellung in anderen Ständen suchen, würden sich hier einschleichen, wenn die Erhaltung der Seelsorger von der Gemeinde abhängig wäre. Zwar wird man mir hier einwenden können: ein Seelsorger soll ohne Rücksicht auf das Materielle zu seinem Amte berufen sein! Ja, es ist wahr; aber, meine Herren, ich will zwar Niemanden zu nahe treten; Sie sind es wohl überzeugt, daß viele von ihrem hohen Berufe und ihrem großen Vorhaben abstehen würden, wenn sie dabei einen materiellen Schaden leiden dürften. Uebrigens, frage ich, wer sind denn die Kirchenmitglieder? Es sind ja wohl Staatsbürger, und haben demnach als solche keinen Anspruch auf die Staatscasse; ist es denn unumgänglich nothwendig, damit die Staatsbürger ihre Seelsorger aus einer anderen Tasche besolden als die Staatsbeamten. Aus diesem Grunde meine ich behaupten zu können, daß der Gehalt der Seelsorger durch den Staat gesichert sein soll.

Das sicherste Unterpfand der Erhaltung der Seelsorger sind die Kirchengüter, welche theils durch Ankauf, theils durch fundirte Obliegenheiten, ja auch durch Geschenke, immer aber auf legalem Wege, der Kirche anheim fielen. Wiewohl ein verehrter Herr Abgeordneter in der Entschädigungsfrage sich vorbehalten hat, nachzuweisen, ob Jemanden das Recht zuständig war, der Kirche ein Gut zu schenken und dem öffentlichen Verkehr zu entziehen. Nachdem dieser Umstand durch mehrere geistreiche Redner schon hinlänglich aufzeklärt worden ist, will ich nur bemerken, wie ließe es sich rechtfertigen, daß Jemand das Recht hatte, sein Gut einem Anderen zu verschenken, ja sogar zu verschwenden oder in Hazardspielen zu verlieren? Was das Letztere bctrifft, war der Ertrag dieser Güter immer zu bestimmten Zwecken verwendet, und hiedurch in den öffentlichen Verkehr gebracht. Nachdem nun der Bezug des Zehents und der Naturalabgaben aufgehoben ist, und die Aufhebung der Stolagebühr mir sehr wünschenswerth erscheint: so erübrigen zur Erhaltung der Seelsorger nur die Kirchengüter und der aus Ablösung der Kirchengüter entstandene Religionsfond. Nachdem aber dieser nach dem Vorgesagten nicht hinreichend ist; nachdem die Festigkeit des Staates durch die Kirche begründet wird, und der Staat seinetwegen die Kirche zu unterstützen verpflichtet ist; nachdem die Kirchenmitglieder zugleich Staatsbürger und die Seelsorger, als solche, mittelbar auch Staatsdiener sind: so erlaube ich mir, indem ich dem Antrage des ehrenwerthen Abg. für Klosterneuburg beistimme, um jedoch den dießfälligen Ansprüchen der Seelsorger einer jeden nach Belieben auftauchenden Religionssekte vorzubeugen, und andererseits damit die bestehenden Stiftungen ihrem Zwecke zugewendet werden, zum §. 15 folgenden Zusatz zu beantragen:

"Die zur würdigen Haltung der gesetzmäßig angestellten Seelsorger nothwendigen Kosten werden, insoferne die den betreffenden Religionsgesellschaften zuständigen Fonds durchaus nicht hinreichen, vom Staate gewährleistet."

Ich empfehle diesen Zusatzantrag Ihrer gütigen Unterstützung und der gewogenen Anerkennung des hohen Hauses. (Bravo.)

Präs. Der Zusatzantrag des Abg. Lomnicky lautet: (liest ihn.) In einem Theile ist der Antrag bereits unterstützt in dem Antrage des Abg. Sidon, nachdem derselbe auch diesen Antrag gestellt hat (liest den Antrag des Abg. Sidon). Abg. Sidon und Scherzer haben denselben Antrag gestellt. Dem anderen Theile des Antrages fehlt aber noch die Unterstützung, deßhalb werde ich die Unterstützungsfrage noch insbesondere für diesen 2. Theil des Antrages stellen. — Diejenigen Herren, welche diesen 2. Theil des Antrages des Abg. Lomnicky unterstützen, wollen aufstehen. — Er ist unterstützt.

Präs. Es hat das Wort der Abg. Purtscher (Abg. Purtscher cedirt die Priorität des Wortes dem Abg. Pinkas.)

Abg. Pinkas. Meine Herren, es ist für die Freiheit der Kirche von dieser Tribune herab sehr viel gesprochen worden. Verzeihen Sie, wenn auch ich, vielleicht nur auf wenige Minuten, Ihre Zeit in Anspruch nehme. — Meine Herren, es hat der Abg. für die Roßau diesen Gegenstand so erschöpfend behandelt, daß im Grunde alle Reden, welche für die Freiheit der Kirche in ihrer gegenwärtigen absolutistischen Verfassung gehalten worden sind, in den Bemerkungen des Abg. für die Roßau ihre ewige entschiedene Widerlegung gefunden haben; denn eine Gesellschaft, welche auf ganz absolutistischen Formen beruht, zuwider den Lehren Christi, eine solche Gesellschaft, welche ihr absolutes Haupt außerhalb der Gränzen des Staates hat, verträgt sich nicht mit solchen Institutionen, wie wir sie jetzt in Oesterreich zu bauen begriffen sind.

Meine Herren, es hat der sehr gelehrte und würdige Abgeordneter für Przemysl uns neulich in einer langen Rede nachzuweisen versucht, die jetzige Verfassung der Kirche, insbesondere der katholischen, sei untadelhaft, sei vortrefflich. Derselbe Herr Abgeordnete hat uns darauf aufmerksam gemacht, der Unterschied zwischen einer demokratischen Regierung und der kirchlichen Hierarchie bestehe eben darin, daß in der Demokratie von unten hinauf, in der Hierarchie von oben herab geherrscht wird. Meine Herren, ich erkenne diesen Unterschied als etwas Faktisches vielleicht an, keineswegs aber als etwas Rechtliches, als etwas in der Lehre Christi Begründetes. (Bravo!) Meine Herren, ich erkenne in der katholischen Religion keine andere Herrschaft an, als die der Liebe. (Bravo!) Meine Herren, ich erkenne in der katholischen Religion keine andere Strafe an, als die der Reue des Gewissens (Bravo!). Das Uebrige, meine Herren, was Menschliches ist in der Kirche, die Temporalien, die haben gar nicht nothwendig, von oben nach unten regiert zu werden. Auch hier hat das Volk seine Rechte, auch hier hat die Gemeinde das Recht, diese Angelegenheiten zu controliren, zu überwachen, in Gemeinschaft mit dem Clerus. Von oben, meine Herren, kommt in der Demokratie wie in der Kirche dasselbe, es kommt von oben der Segen Gottes, und hinauf geht auch in der Demokratie der Glaube, wie in der Kirche. Daher verträgt sich eine freie reorganisirte Kirchenverfassung ganz wohl mit einer demokratischen Regierungsverfassung. (Bravo!)

Es hat übrigens der hochverehrte Herr Abg. für Przemysl auf den trostreichen Umstand aufmerksam gemacht, es sei in dem katholisch-hierarchischen Gebäude für Alles dadurch gesorgt, daß ein wohlthätiger Instanzenzug vom Bischofe an den Erzbischof, von dem Erzbischofe an den Papst nach Rom offen sei. — Meine Herren, um Instanzen allein handelt es sich nicht: ich glaube es handelt sich um Garantien für diese Instanzen. (Bravo!) Meine Herren, würden Sie Garantien darin finden, wenn wir den armen Verurtheilten der Stadt Wien den Instanzenzug von General Melden zum Feldmarschall Windischgrätz, und vom Feldmarschall Windischgrätz zum Czar Nicolaus nach Petersburg verfolgen liehen? (Anhaltender stürmischer Beifall von allen Seiten.) Meine Herren, das wären auch Instanzen, es wären aber keine Garantien. Der arme Angeklagte wäre schon längst erschossen, ehe das bestätigte Urtheil zurückgekommen wäre. Uebrigens meine Herren, habe ich wenigstens mir zur Aufgabe gemacht, eine sehr wichtige Rede, die Eindruck auf Sie gemacht hat, und zwar die Rede des verehrten Abg. für Sillian näher zu beleuchten.

Meine Herren, ich schicke voraus: ich und mein Urtheil sind dieser Frage gegenüber ganz frei; Sie wissen, ich bin secularen Standes und kann nicht die Hoffnung hegen, Bischof zu werden, und es hat neulich der Abg. für Tachau jedem Priester, der in dieser Sache spricht, die Aussicht Bischof zu werden, auf ewige Zeit verschlossen. (Lachen.) Nun meine Herren, das trifft mich nicht, darum spreche ich um so unbefangener in dieser Frage. (Beifall.)

Meine Herren, es hat der Abgeordnete für Sillian behauptet, alle Uebel in der Kirche, und insbesondere das absolutistische Regiment in der Kirche, derivire vom absoluten Staate, alles Schlechte in der Kirche sei ihr von den absoluten Staatsinstitutionen aufgedrungen. Meine Herren, habe ich noch Ursache, das für unwahr zu erklären und zu widerlegen? (Ruf: Nein!) Meine Herren, der Absolutismus war bei der Kirche längst festgesetzt und stabilirt, während die Fürsten noch blutige Kämpfe mit ihren Völkern und Ständen haben durchkämpfen müssen, bis es auch ihnen gelungen ist, sie mit Hilfe der Kirche zu Sklaven zu machen. (Beifall.) Meine Herren! ich erinnere Sie an Gregor VII. und Heinrich zu Canozza, ich erinnere Sie an Heinrich von England, der sich auf päpstliches Geheiß hat öffentlich müssen geißeln lassen, und frage Sie, braucht es noch eines Beweises, daß damals der Absolutismus ganz in hierarchischen Händen war, ehe noch der Staat irgend sich das Recht anzumaßen sich getraut hätte, ehe er es gewagt hätte in kirchlichen Angelegenheiten der Hierarchie gegenüber auch ein Wort zu sprechen? Der Hierarchie verdanken wir die Institution der heimlichen Gerichte, der geheimen Inquisitionen, und man schände nicht Institute, als wären sie es, welche die sehr ersinderische des katholischen Clerus corrumpirt hätten.

Man hat gesagt, man habe den Absolutismus in die Kirche eingeführt, um ihn auf den Staat übertragen zu können, in Oesterreich insbesondere. Nun frage ich Sie, von wann an datirt der Einfluß der Regierung auf die Kirche? Er datirt von Maria Theresia. Nun ich glaube, Maria Theresia hat nicht absolutistisch, nicht despotisch, sondern fromm regiert, und diese fromme Maria Theresia war von der Ueberzeugung, von dem Bedürfnisse durchdrungen, daß Reformen in Kirchendingen unbedingt nothwendig sind. — Unter Maria Theresia gab es vielleicht keinen Geistlichen, der die heiligen Bücher in der Ursprache zu lesen verstand. Unter Maria Theresia waren die theologischen Studien wahre Spelunken der Obscurität, unter Maria Theresia haben die jungen Theologen aus Busebaum's Casuistik und aus jesuitischer Probalistik alle Weisheit geschöpft, und Kirchenmänner wle ein Bischof Stock und ein Prälat Rautenstrauch der Kaiserin zur Seite gestanden, und behilflich waren, die theologischen Studien zu reformiren. Erst diesen Reformen verdanken wir in den theologischen Studien die Linguistik, die Pastorale. — Waren das auch absolutistische Uebergriffe? Joseph II., ich gebe es zu, er hat mit etwas schärferer Hand hineingegriffen in diese reformbedürftigen Gegenstände, er war eben ein männlich fester Charakter; meine Herren, daß aber Joseph II. in diesem Saale ein verkappter Katholikenfeind genannt wurde, das thut mir — obwohl ich ein Böhme bin und Joseph II. der böhmischen Nation eben nicht sehr hold gewesen ist — dennoch im Herzen wehe, und ich beneide den Herrn Redner nicht, der erste, und vielleicht der einzige gewesen zu sein, der diesen Reformator Oesterreichs hier in diesem Saale geschmäht hat. (Großer Beifall des ganzen Hauses.)

Meine Herren! Joseph II., er war ein Despot, ja ich gebe es zu, aber er war ein Despot seiner Zeit, damals war Despotie nöthig, damit die Menschen frei werden, jetzt ist es anders nöthig als damals. Die damals und jetzt Joseph II. als Despoten verschreien, ich glaube kaum, daß sie auf dieser Seite sitzen (rechts zeigend), die Joseph II. schmähen, sind Jene, die sich wirklich mit bescheidenen homäopatischen Gaben der Freiheit zu begnügen bereit sind. (Großer Beifall.) Joseph II. hat die Notwendigkeit erkannt, als ob er die Ahnung hätte, daß es ihm nicht lange genug gegönnt sein wird, auf Erden zu weilen; er hat sich beeilt, seine Reformplane durchzuführen, und ich gestehe es, das Volk, meine Herren, war damals so sehr an die Finsterniß gewohnt, daß das plötzlich hereinströmende Licht seine Augen verletzt hat, es hat getaumelt, und die Finsterniß-Partei hat dieses benützt, um den Kaiser Joseph II. im Volke zu verdächtigen. Meine Herren, hätte Kaiser Joseph weiter, statt zehn Jahren zwanzig Jahre regiert, glauben Sie mir, wir würden heute nicht so emsig beschäftiget sein, eine Constitution zu bauen, — wir hätten sie schon lange. (Stürmischer Beifall.)

Man hat hingewiesen auf die Segnungen, die Frankreich seiner so freien Kirche verdanke, und Belgien. Meine Herren, ich habe Gelegenheit gehabt, diese freie Kirche und diese freien Kirchenmänner zu beobachten. Meine Herren, ich wünsche nicht, daß wir eine solche freie Kirche haben. Was ist das Resultat der freien Kirche dort? Ein ungebildeter Clerus und ein bigotter Despotismus auf der einen Seite, oder Indifferentismus auf der anderen, — kann man das wünschen? Zwischen diesen beiden Extremen liegt die christliche Religiosität, und diese vermissen Sie in Frankreich. — Welche Zeit, meine Herren, haben die belgischen Kammern gebraucht, welche Kämpfe haben sie durchkämpfen müssen, um endlich die dort herrschende religiöse Partei zu besiegen, die Partei der Reform, der Freiheit hinaufzubringen, und doch, meine Herren, hat dieses kleine Belgien in einem Zeitraume von kaum 20 Jahren an 400 klösterliche Institute gegründet. Meine Herren, wenn das die Resultate einer ganz freien Kirche sind, so verwerfe ich diese Freiheit. Sollen wir auch dahin wieder kommen, daß auch für uns ein Joseph II. nöthig wird, der mit dem Messer diese Krebsgeschwüre ausschneidet, daß auch wir, wie die Abderiten, eine Masse von Teichen für die heiligen Frösche der Latona errichten, bis wir selbst etwa auswandern müssen, oder von diesen Fröschen aufgefressen werden. (Beifall.) Nein, meine Herren, das liegt nicht in meinen Wünschen; ich erkenne an, die Kirche sei frei,— dann sei sie frei, wenn sie sich analog gestaltet haben wird mit unseren Institutionen; dann sei sie frei, wenn sie ihren kirchlichen Vorschriften entsprechende Synodalverfassungen wird eingeführt haben. Dem früheren Systeme gegenüber, oder neben ihm stehend, war, ich gestehe es, der Absolutismus, das hierarchische Regiment analog, jetzt aber steht es im furchtbarsten Widerspruch. Ist das alte absolutistische Regierungssystem gefallen, so muß für uns auch die absolutistische Hierarchie mit zugleich fallen; denn wenn der Mantel fällt, muß auch der Herzog nach.

Man hat uns aufmerksam gemacht — ich erinnere mich wenigstens aus der Rede des Abgeordneten für Sillian gehört zu haben —Toleranz hat jederzeit nur Indifferentismus erzeugt. Nun meine Herren, das kann ich nimmermehr zugeben; Toleranz ist ein heiliges, würdiges Wort, Joseph II. hat einen großen Schritt gethan, indem er es der damaligen Zeit gegenüber gewagt hat, das Wort Toleranz auszusprechen. Meine Herren, wir haben die Gleichberechtigung ausgesprochen, jedoch ist sie für unsere Zeit eine weit unbedeutendere Errungenschaft, als sie damals war. Die Gleichberechtigung, meine Herren, ist das wohltätigste Element in jeder Beziehung, denn sie weckt Concurrenz und Rivalität. Warum heißt denn die katholische Kirche ecclesia militans? damit sie kämpft mit ihren Gegnern, damit sie siegreich aus ihren Kämpfen hervorgehe. Toleranz und Gleichberechtigung, meine Herren, ist dazu nothwendig, denn einem geknebelten Gegner gegenüber, einem Gegner gegenüber, der gar kein Recht hat, ist der Sieg gar leicht, ist gar kein Sieg, und das Privilegium, welches man bis jetzt noch immer in Anspruch nimmt, das erzeugt nicht den Fortschritt, das Privilegium erzeugt nur Stagnation.

Man hat uns übrigens damit getröstet, es sei von einer ganz freien, ganz ungebundenen Kirche durchaus keine Intoleranz, durchaus keine Verfolgung zu erwarten. Meine Herren, diese Behauptung ist im Hinblick auf die Geschichte, ich gestehe es, etwas stark. Meine Herren! soll ich Sie erinnern an die Zeiten, wo die Kirche nicht nur frei, wo sie herrschend war? soll ich Sie erinnern an diese Zeiten, soll ich Sie erinnern an die Scheiterhaufen der Inquisition? Wer hat sie erfunden? der freie Clerus. (Bravo.) Soll ich Sie erinnern an die Kreuzzüge, die geprediget wurden gegen die Albigenstr und Waldenser? wer hat sie gepredigt? — der Clerus. Soll ich Sie erinnern an den Treubruch und schmählichen Mord an Johannes Huß, dem edlen Sohne meines Vaterlandes? (Beifall.) Wer hat ihn gemordet, wer hat diesen Treubruch begangen? — der Clerus. (Beifall.) Meine Herren, soll ich Sie erinnern an die Bluturtheile in Oesterreich und Böhmen, welche die jesuitische Partei Ferdinand dem Zweiten dictirt hat? Soll ich Sie erinnern an den Bruch des westphälischen Friedens, durch welchen die Kirchenfürsten zu Salzburg Tausende ihres Glaubens wegen aus der Heimath vertrieben? Soll ich Sie letzlich erinnern an ein Ereigniß, das nicht lange hinter uns liegt, an jene armen Zillerthaler, welche bloß ihres Glaubens wegen vertrieben worden sind aus ihren Bergen, weil die clericale Partei in dem ständischen Körper von Tirol die Oberhand hatte? — Und wir sollen glauben, das werde sich nicht wiederholen, wenn die Institutionen dieselben bleiben? Eine solche sanguinische Hoffnung hege ich nicht.

Der Herr Abgeordnete für Sillian hat ferner darauf hingewiesen, dasjenige, was man am Episcopate gegenwärtig zu tadeln hat, sei ausschließend der Regierung zur Last zu legen, denn die Regierung hat sich ja die Ernennung für das Episcopat ausschließend vorbehalten; folglich sei Alles, was man gegenwärtig an den Episcopaten tadelt, Schuld der Regierung. — Neine Herren, das klingt sehr plausibel, ist aber nicht so, wie es scheint, denn das könnte uns in keinem Falle bestimmen, von dieser Überwachung durch die Regierung, so lange die Kirche sich nicht zeitgemäß reformirt haben wird, abzugehen; denn entweder sind diese Bischöfe wirklich nicht wie sie sein sollen, und dann können wir ihnen die Kirche nicht allein überlassen, und es muß die Regierung die Aufsicht fortsetzen, oder wir müssen diese Bischöfe nach Umständen sogar entfernen,— oder sie sind vortrefflich, dann müssen wir den Wunsch hegen, daß die Regierung auch in Hinkunft ihren Einfluß behalte, weil dieser Einfluß sich so rühmlich bewährt hat. Wo also, meine Herren, liegt denn der Vorwurf gegen die Einmischung der Regierung? ich sehe er hat sich behoben. Daß die Kirche sich übrigens von selbst, ohne Drang von außen reformiren werde, meine Herren, diese Hoffnung können wir nicht hegen; Jahrhunderte liegen hinter uns, während keines dieser Jahrhunderte hat man diese Hoffnung realisirt gesehen, im 15., 16., 18. Jahrhunderte, Sie werden überall die Bemerkung machen, daß Mißbräuche und Unfug immer angewachsen sind, bis sie unerträglich waren, und bis das Volk oder die Regierung sich geholfen haben. Wir sehen es in Frankreich, — in Frankreich ist die Kirche frei, — ist etwa in Frankreich eine Reform eingetreten? In Frankreich ist der Bischof absolut, der niedere Clerus Sclave, und der Laie ist da, um ausgebeutet zu werden. Wenn das die Reformen sind, meine Herren, so schaudere ich vor jeder gänzlichen Freiheit der Kirche, bevor sie nicht durch unser und ihr eigenes Gesetz reformirt sein wird. Es hat nämlich der Herr Abgeordnete für Sillian uns das gefährliche Dilemma gestellt, es sei entweder das kirchliche, oder vielmehr das katholisch Kirchliche rechtswidrig und staatsgefährlich, dann müßte der Katholicismus abgeschafft werden, — oder es sei dieß nicht der Fall, dann müßte man ihn freigeben. Meine Herren, ich unterscheide aber in der Kirche das Göttliche (hört, hört!), vor welchem ich mich mit Verehrung beuge, und das Menschliche, das Irdische; in dieser Beziehung, meine Herren, gibt es allerdings sehr viel Rechtswidriges und Staatsgefährliches, und so lange dieses nicht aus eigenem Antriebe der Kirche reformirt sein wird, so lange muß die Regierung ihre Aufsicht fortgesetzt über die kirchlichen Dinge üben. Denn, meine Herren, es klingt sonderbar, daß die Episcopate gegen jede Vormundschaft auf das Entschiedenste protestiren, sie selbst aber wollen fortan Vormünder über lauter Pupillen sein. (Bravo.) Meine Herren, in kirchlichen Dingen gebe ich zu, daß irgend eine Leitung sein mag, in Weltlichen aber, und insbesondere in Temporalien, muß hinsichtlich desjenigen Vermögens, welches von weltlichen zu kirchlichen Zwecken gewidmet worden ist, die Gemeinde von Rechtswegen einen Einfluß haben, und es läßt sich dieses Recht auf diesen Einfluß sogar kirchlich, nach den kirchlichen Gesetzen deduciren und beweisen.

Meine Herren, es ist die jetzige Verfassung der Kirche offenbar — man verzeihe mir den Ausdruck — im Vergleich und im Hinblick auf die kirchlichen Institutionen und Beschlüsse der Concilien eine Usurpation. (Bravo.) Darum ist sie rechtswidrig, und darum ist das Dilemma, welches der Herr Abgeordnete für Sillian uns gestellt hat, keines. Denn auf den Concilien zu Basel, zu Constanz, und selbst auf dem Tridentinischen wurde festgesetzt, daß alle zehn, längstens alle fünfzehn Jahre ein Concilium abzuhalten sei. Es sind aber schon beinahe 300 Jahre verflossen, es ist kein Concilium gehalten worden. Es scheint beinahe, die Päpste hatten einige Scheu vor dem heiligen Geiste, welcher aus den Concilien spricht, und haben eine absolute, ich möchte sagen, Kirchen-Cabinetsregierung eingeführt. (Bravo.) Es hat ferner das Concilium Tridentinum festgesetzt: es habe in jeder Diöcese jährlich eine Synodal-Versammlung stattzufinden, und in jeder Provinz soll alle drei Jahre eine solche Synodal-Versammlung mit Beiziehung der Gemeinden zusammenberufen werden. Meine Herren, die Bischöfe haben sich ihrerseits eben so den Synoden zu entschlagen gewußt, wie den Concilien. Nun trage ich Sie, meine Herren, sind wir nicht berechtiget, darauf zu dringen, daß die Kirche ihre eigenen Satzungen erfülle? Ist das eine Einmischung der Gesetzgeber des Staates, wenn sie darauf dringen, daß die Kirche das sei, was sie nach ihren Satzungen zu sein hat? (Beifall.) Ich glaube, meine Herren, man kann uns nicht zum Vorwurfe machen, daß wir uns bei dieser Frage in Dinge mischen, die uns nichts angehen; nein! einen illegal constituirten Körper, den können wir nicht dulden, wir wollen ihn also auf den legalen Fuß geordnet wissen, und fordern die Kirche auf, sich legal ihren eigenen Satzungen entsprechend zu reformiren, und so lange diese Reformen nicht Statt gefunden haben, müssen wir den gegenwärtigen Zustand als einen illegalen streng und aufmerksam, mit aller Vorsicht überwachen. (Beifall.)

Ich habe Sie schließlich, meine Herren, nur aufmerksam zu machen, daß in den hier vertretenen Provinzen rund 26.000 Mitglieder des untergeordneten Clerus leben, in ganz Oesterreich leben ihrer an 60.000. Meine Herren! diese 60.000 sind unbedingte Unterthanen und Leibeigene des Episcopates, von ihm abhängig in jeder Beziehung. Meine Herren, erkennen Sie in dieser Armee nicht die furchtbarste Gefahr für die Freiheit? Meine Herren, auch dieser noch rechtslosen Menschenzahl muß nach kirchlichen Satzungen ihr Recht werden (Bravo), und meine Herren, ich hoffe, Ihre Weisheit wird das Mittel finden, die Gefahren abzuwenden. Ich habe in dieser Beziehung mir erlaubt, ein Amendement zu stellen, welches ich Ihrer freundlichen Unterstützung empfehle. (Verläßt unter anhaltendem, allgemeinem Beifall die Tribune.)

Präs. Der Verbesserungsantrag des Abg. Pinkas lautet:

"Das Verhältniß des Staates zu den verschiedenen Religionsgesellschaften (Kirchen), insbesondere zur katholischen Kirche, wird durch ein organisches Gesetz geregelt. Dem Staate stehen jedenfalls die in dieser Hinsicht bisher ausgeübten Rechte noch so lange zu, bis durch Einführung einer zeitgemäß eingerichteten Synodal-Verfassung den kirchlichen Gemeinden sowohl, als auch dem gesammten Clerus der gebührende Einfluß auf ihre kirchlichen Angelegenheiten eingeräumt und ihnen namentlich das Recht, ihre geistlichen Vorsteher frei zu wählen, zugestanden sein wird."

"Den betreffenden Diöcesan- und Localkirchen-Gemeinden wird die Verwaltung ihres gesammten Kirchenvermögens durch freigewählte Organe zugesichert."

"Das mit dem Patronatsrechte verbundene Erkennungs- oder Präsentationsrecht zu geistlichen Pfründen oder Würden kann von den Patronen


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