Sobota 29. srpna 1868

Tropfen Wermuth heute in diese Sitzung fallen. (Bravo! links. ) Allein ich bitte dem Antrage des Herrn Abgeordneten Dr. Pickert den Zusatzantrag zugesellen zu dürfen, nämlich dahingehend, "die Regierung werde aufgefordert" und nun an das Ende des Antrages Pickert anzuschließen: "sowie auch den Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger überhaupt und insbesondere mit Rucksicht auf die in Böhmen schon bestehenden oder erst zu errichtenden öffentlichen Unterrichtsanstalten, namentlich Mittelschulen, ohne Verzug zur vollen Durchführung zu bringen. " Dieser Zusatzantrag enthält nichts mehr als die Aufforderung an die Regierung, den Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes in Böhmen ohne Verzug zur Durchführung zu bringen.

Oberstlandmarschall: Ich werde den Zusatzantrag des Dr. Hanisch zur Unterstützung bringen; er lautet: nachdem "die hohe Regierung wird aufgefordert" käme der Antrag des Herrn Dr. Pickert und zu Schlusse der Antrag des Dr. Hanisch: "sowie auch den Artikel 19 der Staatsgrundgesetze über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger überhaupt, und insbesondere mit Rücksicht auf die in Böhmen schon bestehenden oder erst zu errichtenden öffentlichen Unterrichtsanstalten, namentlich Mittelschulen, ohne Verzug zur vollen Durchführung zu bringen. "

Snìmovni sekretáø Schmidt: Pan Dr. Hanisch navrhuje, aby se pøipojilo k návrhu Dr. Pickerta: "jakož i v celku provedlo art. 19. základních zákonù státních o všeobecných právech státního obèana vùbec a zvláštì vzhledem na ústavy veøejne v Èechách stávající, neb jež se zøíditi mají, zvláštì na stredních školách. "

Oberstlandmarschall: Wird der Antrag des Dr. Hanisch unterstützt? (Es geschieht)Er ist hinreichend unterstützt.

Wünscht noch Jemand das Wort? Herr Dr. Schubert hat das Wort.Dr. Schubert. Es ist Pflicht der Regierung, daß sie die Grundsätze und Bestimmungen, welche von Seite des Reichsrathes über die constitutionelle Gestaltung Oesterreichs erlassen worden sind, durchführe; so lange man aber keine Veranlassung hat zu glauben, daß die Regierung sich dieser ihrer Pflicht entziehen würde, oder so lange man nicht glauben könnte, daß sie vielleicht eine Verzögerung eintreten ließe, so lange ist, glaube ich keine Veraulaßung da, die Regierung insbesondere darauf zu mahnen und ihr das zu einer bestimmten und speziellen Aufgabe zu stellen. Die Durchführung dieser allgemeinen Grundsätze ist rein Gegenstand der Executive. Die Regierung wird diesfalls vom Ministerium selbst überwacht und ich finde keineswegs, daß das der Gegenstand einer legislativen Thätigkeit sein sollte. Wenn in einzelnen Fällen flagrante Mißachtungen dieser Grundsätze eintreten sollten, dann hat vielleicht der Landtag das Recht,

darüber eine Interpellation anzubringen und die Sache selbst zur Sprache und Abhilfe zu bringen.

Aber in dem gegenwärtigen Stadium glaube ich durchaus feine Veranlassung zu haben, eine solche Mahnung an die Regirrung, die sie noch verpflichtet, und wo sie überwacht wird, ergehen zu lassen. Ich werde nicht für diesen Antrag stimmen.

Dr. Pickert: Ich glaube zur Aufklärung einige Worte hinzufügen zu können, welche zugleich, wie es mir scheint, den sehr gut motivirten Antrag des Herrn Abgeordneten Hanisch unterstützen.

Wenn der Abgeordnete Schubert meint, es sei keine Veranlassung zu diesem Antrage da und zu der Motion an die hohe Regierung, so übersieht er den Beschluß, der in dem Landtage des Jahres 1864 zugleich mit jenem Gesetze vom 18. Jäner 1866 beschlossen worden ist.

Dieser Landtagsbeschluß ging dahin, die hohe Regierung zu vermögen, sie möge eine Anzahl von Gymnasien der deutschen, eine andere Anzahl der èechischen Bevölkerung in Böhmen zuwenden. Die hohe Regierung ist aas den Beschluß des Landtages eingegangen, und ich kann mir auch sehr gut denken, und rechne aus die Zustimmung des Hrn. Abgeordneten Schubert, daß die hohe Regierung, solange dieser Beschluß besteht, solange dieser nicht durch andere Veschlüße alterirt wird, gewissermassen sich gebunden fühlt; ebenso wie sie damals den Beschlüßen des Landtages Rechnung trug, so trägt sie demselben noch Rechnung, indem sie ihn bestehen läßt.

Wenn aber der hohe Landtag nach geänderten Verhältnissen, nach gesammelten Erfahrungen darauf hinweist, daß die Folgen jenes Beschluss für einen Theil der Bevölkerung des Landes keine ersprießlichen sind, so wird die hohe Regierung in dieser Art das neue Votum ebenso berücksichtigen, wie sie das damalige berücksichtigt hat.

Meine Herren! Wir können uns nicht den Vorwurf machen, daß wir je in diesem hohen Landtage, wenigstens von dieser Seite des Hauses gegen die andere Nazionalität ungerecht gewesen wären; aber wollen wir auch nicht so weit gehen, daß wir gegen unsere eigene Stammesbrüder ungerecht sein dadurch, daß wir die berechtigten Hoffnungen, die berechtigten Erwartungen derselben nicht unterstützen; nicht unberechtigte Hoffnungen und Erwartungen sind es aber, wenn von den Bewohnein deutscher Bezirke des östlichen Böhmens verlangt wird, daß die hohe Regierung aufgefordert werde, genügende Unterrichtsanstalten in deutscher Sprache im östlichen Theile Böhmens zu errichten, sondern es ist, wie der Abgeordnete Dr. Hanisch nachgewiesen hat, sogar das klare Recht nach dem §. 19 der Staatsgrundgesetze, da es in der dritten Alinea dieses Gesetzes ausdrücklich heißt: In Ländern, in welchen mehrere Volksstämme wohnen, sollen die öffentlichen Anstalten der Art eingerichtet sein, daß jeder Volksstamm die erforderlichen Mittel zur Ausbildung seiner Sprache erhält; die deutschen Be-wohner im östlichen Böhmen haben aber diese erforderlichen Mittel nicht, weil da nicht die erforderliche Anzahl von deutschen Mittelschulen ist und die Tendenz des Antrages des Herrn Dr.. Hanisch geht dahin, die hohe Regierung darauf aufmerksam zu machen, daß diesem Uibelstande abgeholfen werde. Ich unterstütze daher lebhast diesen Antrag und werde dafür stimmen (Bravo! Bravo!)

Oberstlandmarschall: Herr Pr. Höfler hat das Wort.

Pr. Höfler: Eure Durchlaucht! Ich kann leider mit demjenigen nicht vollkommen übereinstimmen, was von Seiten des Herrn Vorredners gesagt worden ist, und auch nicht mit demjenigen, was von Seiten des Herrn Abgeordneten gesagt worden ist, der ein Amendement zum Antrage des Dr. Pickert hinzufügte. Nicht als wenn ich nicht der vollen Uiberzeugung wäre, daß für die Verhältnisse beider Stämme im Königreiche Böhmen nichts so wünschenewerth wäre, als daß dem Sprachen-Zwangsgesetze in jedweder Beziehung ein Ende gemacht werde; nicht als wenn ich nicht überzeugt wäre, daß es vor Allem wünschenswerth sei, daß das, was auf dem Wege des Zwanges nicht erreicht werden konnte, wohl auch niemals erreicht Werden wird durch die freie That, ermöglicht werde. Niemand wünscht so sehr wie ich die sprachliche Verständigung in unserem schönen Lande. Nichtsdestoweniger, obwohl ich also in Bezug auf diesen Wunsch mit demjenigen übereinstimme, was die beiden von mir genannten Herren in die Form eines Antrages gekleidet haben, bin ich in Folge der Regierungsvorlage nicht im Stande, ihnen diesmal formell beizupflichten und bedauere dies auch vom Herzen. Das Gesetz, welches uns als Regierungsvorlage vorgelegt worden ist, spricht sich, wie es der Herr Referent auch hervorgehoben hat, vorzugsweise dahin aus, es betreffe die Aufhebung derjenigen in dem Gesetze vom 18. Jänner 1866 über die Durchführung der Gleichberechtigung an den Mittelschulen enthaltenen Bestimmungen, welche die Verpslichtungenec. aussprechen; darin liegt der Nachdruck. Da nun §. 4 des erwähnten Gesetzes vorzugsweise die Verpflichtung in sich schließt, ist auch die Regierungsvorlage vorzugsweise gegen diesen Paragraph gerichtet und der wird also damit aufgehoben und vernichtet.

Es versteht sich aber von selbst, daß wenn dieser §. 4 vernichtet ist, auch alle diejenigen Folgen gleichfalls fallen müssen, die mit dem §. 4 in irgend einem causalen Zusammenhange stehen und es nicht erst unmittelbar nothwendig sein dürfte, diese Folgen noch speziell zu bezeichnen.

Und warum nicht? Hohes Haus! aus dem Grunde, glaube ich unmaßgeblich, weil im Artikel 2 der Regierungsvorlage ausdrücklich gesagt worden ist, mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftrage ich meinen Minister für Kultus und Unterricht.

Es versteht sich also wohl von selbst, daß in wieweit die Tragweite des §. 4 des erwähnten Gesetzes reicht, nicht bloß der §. 4, sondern auch die ganze Tragweite derselben gleichfalls aufgehoben ist und eben deshalb nun auch alles dasjenige, was damit zusammenhängt, ausgeschieden werden muß.

Abgeord. Klier (ruft wiederholt): §. 4, §. 4. Nochmehr, und das gilt namentlich dem Hrn. Abgeordneten, welcher in diesem Augenblicke mir eine Einwendung zu machen scheint, der Art. 2 setzt von selbst voraus, daß wir in Betreff der ganzen Frage eine Organisation von Seite des hohen Ministeriums zu erwarten haben. Die "Durchführung" ist hier nur auf dem Wege des Gesetzes möglich. Nothwendigerweise wird aber eine solche Durchführung erfolgen und ich zweifle ganz und gar nicht, das derjenige Herr Abgeordnete des Königreiches Böhmen, welcher gegenwärtig an der Spitze des Ministeriums für Unterricht und Kultus steht und mit den Angelegenheiten feines Vaterlandes in so hohem Grade vertraut ist, der selbst bei den Debatten über das Sprachengesetz gegenwärtig war, und an ihnen Anheil genommen hat, nicht zögern wird, die Organisation nach dem §. 2. durchzuführen, welcher die ganze Tragweite des §. 4 erfaßt.

Es sind aber die erwähnten anderen Paragraphe vorzugsweise des Inhalts, daß sie Möglichkeiten darbieten, in wiefern eben das Gesetz in Ausführung gebracht werden kann, Möglichkeiten von der Art, daß, soviel mir bekannt ist, bei dem §. 5 schon durch Vorsorge der Regierung wesentlich abgeholfen worden ist und bei dem anderen §., §. 3, bereits Vorlagen, Bitten bei den competenten Behörden angenommen wurden, daß dabei eine Abänderung stattfinden möge und zwar sind diese Bitten nicht sowohl von deutscher als von slavischer Seite erfolgt, worauf gewiß bei der Organisation, die wir zu erwarten haben, b. h. bei der Durchführung des Gesetzes, wie es Artikel 2 vorschreibt, Rücksicht genommen werden wird. Somit stimme ich also dem Wunsche nach demjenigen vollkommen bei, was von den beiden Herren Antragstellern gesagt worden ist.

Wer dürste nicht wünschen, daß vor allem im Osten Böhmens dein dringenden Bedürfnisse der deutschen Bevölkerung Rechnung getragen wird? Wie aber wird diesen Bedürfnissen anders Rechnung getragen werden können, als auf dem Wege der Durchführung dieses Gesetzes?

Das, scheint mir, können wir mit vollem Vertrauen in die Hände Seiner Excellenz des Herrn Ministers für Unterricht und Kultus legen. Das ganze Gesetz scheint mir somit sehr einfach zu sein: Es spricht im gegenwärtigen Augenblicke nur aus: "was sich auf Verpflichtungen bezieht, das hört nun von diesem Momente an auf. Das andere aber, was noch weiter zu geschehen hat, wird geschehen auf dem Wege der Durchführung des Gesetzes. " Und aus diesen Gründen schließe ich mich dem Referate der Commission an und bedaure, den Anträgen, die wir vernommen haben, in for- meller Beziehung meine Zustimmung nicht zukommen lassen zu können.

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Hanisch hat das Wort.

Abg. Dr. Hanisch: Ich würde mich der letzten Rede gegenüber bescheiden, wenn die Tragweite des vorgelegten Gesetzentwurfes in der That soweit ginge, daß dadurch die Resolution oder vielmehr der von mir beantragte Zusatz zu dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Pickert überflüssig würde. Dem ist jedoch nicht also, und der hochgeehrte Herr Vorredner wird mir Recht geben, daß nicht nothwendig mit der Sankzion dieses vorgelegten Gesetzes auch die Bedürfnisse der deutschen Bevölkerung des östlichen Böhmens befriedigt werden müssen, mit einem Worte, die Durchführung des Gesetzes, die andere Landessprache sei kein obligater Lehrgegenstand an den Mittelschulen, bedingt noch nicht die Umgestaltung oder Schaffung einer hinreichenden Anzahl von Unterrichtsanstalten, entsprechend dem Bedürfnisse der Bevölkerung. Und aus diesem Grunde erlaube ich mir die Annahme meines Antrages umsomehr zu empfehlen, als dem Ministerium ein Votum auf Durchführung des Staatsgrundgesetzes von diesem Landtage mehr als erwünscht sein muß im Angesichte des Beschlusses, welcher im Jahre 1866 gefasst wurde und auf den allein mein Antrag basirt ist. welcher Beschluß allein meinem Antrage Berechtigung gibt. (Bravo).

Ich bestreite es Jedem, daß er eine größere Pietät für den gegenwärtigen Träger des Portefenilles für Unterricht und Kultus habe als ich; aber auch der Minister braucht Unterstützung, (Rufe: Sehr gut!) und ich glaube, er braucht insbesondere die Unterstützung des böhmischen Landtags. (Rufe: Ja wohl. )

Oberstlandmarschall: Herr Dr. Schubert hat das Wort.

Abg. Dr. Schubert: Wenn es sich um die Frage handeln sollte, ob dem östlichen Böhmen (Rufe: Schluß, Schluß!) mehrere deutsche Schulen zukommen sollten, wenn sich ein Mangel an deutschen Schulen im östlichen Böhmen darstellen sollte, so würde ich gewiß einer der Letzten sein, der sich dagegen ausspricht, aber darin eine Mahnung an die Regierung, darin gleichsam eine Aufforderung an dieselbe zu erlassen und eine Resolution ergehen zu lassen, das, glaube ich, ist nicht gehörig begründet. Wäre die Ansicht des Abgeordneten Hrn. Dr. Hanisch bloß als Wunsch ausgesprochen worden, oder wäre sie bloß in der Art eingekleidet worden, daß man die Regierung darauf aufmerksam mache, ich hätte gar nichts dagegen; ich habe mich nur gegen die Form der Resolution ausgesprochen, wozu ich feine hinlängliche Veranlassung geboten sehe.

Sollte aber die Regierung durch irgend einen Landtagsbeschluß gehindert sein, in dieser Richtung im freiheitlichen Sinne vorgehen zu können, so kann man sie doch nicht auffordern, daß sie etwas thue, was einem Landtagsbeschlusse entgegen ist; denn

erst muß dieser Landtagsbeschluß behoben werden und dann erst kommt die Reihe daran, einen Antrag zu stellen, welcher eben die Regierung in ihren Handlungen fesselt und einschränkt, daß dieser behoben und modificirt werde. Was den Antrag des Abgeordneten Hrn. Dr. Pickert anbelangt, so werde ich für denselben stimmen, für den Zusatzantrag des Herrn Dr. Hanisch aber nicht.

Oberstlandmarschall: Es ist Schluß der Debatte beantragt worden. Jene Herren, welche für den Schluß stimmen, bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht). Er ist angenommen.

Herr Dr. Roser hat das Wort.

Abg. Dr. Roser: Ich trete mit Vergnügen für den Osten, dem ich angehöre, in die Schranken, und werde auch mit größtem Vergnügen dem Antrage des Herrn Dr. Hanisch und Herrn Dr. Pickert beistimmen. Ich bin aber nicht der Ansicht des Herrn Abg. von der Kleinseite, der gleichsam diesen Antrag als eine Rüge oder Mahnung an die Regierung hinstellt; ich glaube, daß es bei dem schleppenden Gange in Oesterreich und bei dem verrotteten, bureaukratischen Geiste (Bewegung) nicht schaden wird, wenn wir eine kleine Rüge, eine Mahnung an die Regierung ergehen lassen.

Oberstlandmarschall: Ich ertheile dem Herrn Berichterstatter das Wort.

Dr. Hasner: Ich bin in der angenehmen, vielleicht seltenen Lage eines Berichterstatters, daß ich keinerlei Gegner zu bekämpfen habe; denn ich glaube, es ist von keiner Seite dieses hohen Hauses in irgend einer Weise ein Antrag, welchen die Commission an das hohe Haus zu stellen sich erlaubt hat, irgend wie bekämpft worden. Diejenigen Anträge, welche gestellt worden sind, sind nach meiner Anficht vollkommen selbstständig und es steht mir nicht zu, den Beschlüssen des hohen Hauses in Bezug auf diese Anträge im Geringsten vorzugreifen. Ich erlaube mir nur in Bezug aus jene Anträge, welche allenfalls insofern auf den Vorschlag der Commission einen Einfluß zu üben im Stande wären, als sie gleichsam das Gesetz über die Durchführung der Gleichberechtigung betroffen, - über diese Anträge erlaube ich mir einige Bemerkungen zu machen: Zunächst hat der verehrte Herr Abg. Dr. Hanisch die Bemerkung gemacht, daß eigentlich durch die Staatsgrundgesetze das Gesetz für Böhmen bezüglich der Durchführung der Gleichberechtigung aufgehoben worden ist, und er beklagt es tief, daß die hohe Regierung sich veranlaßt gesunden habe, erst aus die Beseitigung des Landesgesetzes hinzuwirken. Nun, was dieses betrifft, so glaube ich, ist durch das Staatsgrundgesetz das Landesgesetz nicht als solches ausgehoben worden und selbst, wenn es als solches prinzipiell unwirksam gemacht werden sollte, so müßte dennoch die formale Behandlung dieses Gesetzes eintreten, und dieser formale Weg war, wie ich glaube, juridisch gefordert, er war nothwendig. Aber selbst wenn er nicht formell gefordert worden wäre, so glaube ich, ist es eine Courtoisie Seitens der hohen Regierung dem hohen Haufe gegenüber, wenn sie es aufgefordert, in Consequenz des Paragraphes 19 des Staatsgrundgesetzes dieses Gesetz, welches als Landesgesetz bisher bestand, in den collidirenden Paragraphen aufzuheben. In Beziehung auf die Collision dieses Paragraphen muß ich gestehen, daß thatfächlich nur der Paragraph 4 mit dem Art. 19. des Staatsgrundgesetzes in wesentlicher Collision zu stehen scheint, nicht so sehr der Parag. 5 und eben so wenig Parag. 3. Parag. 5 sogar, möchte ich sagen, ist eine Art der Durchführung des Art. 19. des Staatsgrundgesetzes, in welchem eben der Punkt aufgestellt worden ist, daß die Regierung dafür zu sorgen habe, daß in einem Lande, wo mehrere Landessprachen bestehen, Jedermann die Gelegenheit und Möglichkeit gegeben werden müsse, in seiner Muttersprache Unterricht zu nehmen. Wenn allerdings die Parallelklassen, wie die Erfahrung gelehrt hat, hie und da als etwas Unbequemes und Odioses sich herausgestellt haben, so ist im Paragraph 5 des Landesgesetzes Dafür vorgesorgt, daß diese Parallelklassen nur eine vorläufige Einrichtung sein sollen, und daß prinzipiell ausgesprochen ist, daß allenthalben, wo Schüler von verschiedener Landessprache sich in einem Orte befinden, auch zweierlei verschieden sprachliche Unterrichtsanstalten errichtet werden. Das Gleiche gilt bezüglich des Parag. 3, welcher ebenfalls nicht im Geringsten einen prinzipiellen Widerspruch mit Paragraph 19 der Staatsgrundgesetze enthält.

Ich enthalte mich jeder weiteren Erörterung in Bezug auf die vielleicht wünschenswerthe Aenderung, welche der Commissionsbericht ja übrigens ebenfalls angedeutet hat. Ich erlaube mir nochmals den Antrag zu stellen, das hohe Haus möge den von der Kommission entworfenen Gesetzartikel 1 und 2 geneigtest genehmigen; ferner den Antrag, daß hiemit auch die heute eingelaufene Petition der Tetschner Bezirksvertretung um Aushebung des Sprachenzwanggesetzes ihre Erledigung finden möge.

Oberstlandmarschall: Art. 1, §. 4 des Gesetzes vom 18. Jänner 1866 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Böhmen über die Durchführung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen wird hiemit außer Wirksamkeit gesetzt.

Snìmovní sekretáø Schmidt (ète: )

§. 4. zákona daného dne 18. led. 1866 o provedení rovného práva obou jazykù zemských pozbývá platnosti.

Oberstlandmarschall: Ich ersuche jene Herren, welche für den Art. 1 stimmen, sich erheben zu wollen. (Es geschieht. ) Der Artikel 1 ist angenommen. Der Art. 2. lautet: "Mit der Durchführung dieses Gesetzes beauftrage Ich Meinen Minister des Kultus und Unterrichtes. "

Snìmovní sekretáø Schmidt: Naøizuji mému ministru duchovních záležitostí a vyuèování, aby zákon tento provedl.

Dr. Hanisch: Ich bitte Durchlaucht, der gedruckte Text in der Regierungsvorlage lautet anders (liest: )

Zákon tento provésti naøizuji Svému ministrovi duchovních záležitostí a vyuèování. " Nejvyšší zemský maršálek: èlánek 2. "Zákon tento provésti naøizuji Svému ministrovi duchovních záležitostí a vyuèování.

Ich ersuche jene Herren, welche für diesen Artikel stimmen, sich erheben zu wollen. (Es geschieht). Er ist einstimmig angenommen. Jetzt bleibt nur der Titel: Gesetz vom... wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Aufhebung derjenigen im Gesetze vom 18. Jänner 1866 über die Durchführung der Gleichberechtigung der beiden Landessprachen in den Volks- und Mittelschulen Böhmens enthaltenen Bestimmungen, welche die Verpflichtung zur Erlerunng einer zweiten Landessprache aussprechen.

Snìmovní sekretáø Schmidt: "Zákon daný dne - - - jenž má platnost v království èeském, jímž se zrušují ustanovení obsažená v zákonì, daném dne 18. ledna 1866 o provedení rovného práva obou jazykù zemských ve školách národních a støedních v Èechách, pokud v tìch ustanoveních povinnost k uèení se druhému jazyku zemskému jest obsažena.

Oberstlandmarschall: Ich bitte jene Herren, welche für den Titel des Gesetzes stimmen, sich erheben zu wollen. (Geschieht)

Der Antrag ist angenommen.

Dr. Schmeykal: Ich bitte ums Wort.

Oberstlandmarschall: Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Der Commissions - Antrag besteht aus einzelnen Theilen, und es hat die Abstimmung noch über den ganzen stattzufinden, also eine 3. Lesung. Ich beantrage also, die dritte Lesung vorzunehmen und das Gesetz mit der dritten Lesung zu beschließen.

Oberstlandmarschall: Wird dieser Auftrag hinreichend unterstützt? Er ist hinreichend unterstützt.

Ich ersuche jene Herren, welche dafür sind, daß die dritte Lesung vorgenommen werde, sich zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.

Ich ersuche jene Herren, welche das Gesetz in 3. Lesung annehmen, wollen sich erheben. (Geschieht) Ist einstimmig angenommen.

Wir gehen nun über zur Abstimmung über beide Zusätze der Anträge.

Zuerst der Antrag des Herrn Dr. Pickert.

Dr. Pickert beantragt folgende Resolution: Die hohe Regierung werde ersucht, mit Rücksicht auf die, durch die Erfahrung gewonnene Überzeugung von der Unzweckmäßigkeit der übrigen Bestimmungen des Gesetzes vom 18. Jänner 1866 und insbesondere der §. 3 und 5 die Beseitigung dieser -Bestimmungen in verfassungsmäßigem Wege zu veranlassen.

Dr. Pickert navrhuje následující resoluci: Slavná vláda vyzývá se, by vzhledem k pøesvìdèení nabytému ze zkušenosti stran nezpùsobilosti ostatních ustanovení zákona ze dne 18. ledna 1866 zvláštì pak §§. 3. a 5. se naøídilo odstranìní ustanovení tìchto cestou ústavní.

Professor Höfler: Ich bitte, Durchlaucht, ein Wort zur Abstimmung.

Oberstlandmarsch all: Herr Professor Höfler hat das Wort.

Professor Höfler: Hat der Antrag vorher nicht etwa anders gelautet?

Oberstlandmarschall: Er hat so gelautet: "aufgefordert" und auf Ersuchen des Herrn Dr. Wickert ist das Wort "ersucht" korrigirt worden.

Ich bitte also jene Herren, welche für den Antrag des Herrn Dr. Wickert stimmen, sich erheben zu wollen.

(Geschieht. )

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum 2. Zusatz-Antrag des Herrn Dr. Hanisch, daß zu dem Antrage des Herrn Dr. Wickert noch weiter beigefügt werde: sowie auch Artikel 19 des Staatsgrundgesetzes über das allgemeine Recht der Staatsbürger überhaupt und insbesondere auch mit Rücksicht aus die in Böhmen schon bestehenden oder erst zu errichtenden öffentlichen Unterrichtsanstalten, namentlich Real-Mittelschulen ohne Verzug zur vollen Durchführung zu bringen.

Sekretáø snìmovny zemské Schmied (ète: ) Dr. Hanisch navrhuje, by se pøipojilo k návrhu Dr. Pickerta:

"Jakož i v celku provedl art. 19. základních zákonù státních o všeobecných právech státních obèanù vùbec a zvláštì vzhledem na státní ústavy v Èechách již ustanovené, aneb na ty, které se ještì zøíditi mají, zvláštì ale na støední školy. "

Oberstlandmarschall: Ich ersuche diejenigen Herren, welche dem Antrage des Dr. Hanisch zustimmen, sich erheben zu wollen. Geschieht. Er ist in der Minorität.

Die heutige Tagesordnung ist zwar erschöpst, ich ersuche aber die Kurien zur Wahl der Mitglieder in die nach den heutigen Beschlùssen zu wählenden Kommissionen zu schreiten und zwar:

a)  Fùr den Antrag des Landesausschusses, betreffend die Entschädigung der durch die Einführung der Gewerbefreiheit entwertheten Realrechte.

b)  Fùr den Landesausschußbericht, betreffend die Durchführung der Grundentlastung.

c)  Fùr die Regierungsvorlage, betreffend die Realichulen und die Schulaussicht.

d)   Für den Gesetzentwurf zur weitern Durchführung der Grundentlastung.

Die gewählten Kommissionsmitglieder wollen sich dann auch zur Konstituirung versammeln, und mir das Resultat der Wahlakte bekannt geben zu wollen.

Der Gesetzentwurs über die Verfügung bezüg-

lich der Realrechte ist der Kommission für das Propinationsrecht zugewiesen worden. Es ist da ein Irrthum vorgefallen. Zu diesem Behufe werde ich die Sitzung aus eine halbe Stunde unterbrechen, innerhalb welcher Zeit die Wahlen beendet sein können. Sodann wird die Sitzung sortgesetzt und ich werde dem hohen Hause das Resultat der Kommissionswahl und andere Mitteilungen bekannt geben. Ich unterbreche hiemit die Sitzung auf eine halbe Stunde.

(Wiederaufnahme der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. )

Oberstlandmarschall: Das Resultat der eben vorgenommenen Wahlen ist nun Folgendes: In die Kommission für die Regierungsvorlagen, betreffend die Realschulen und die Schulaufsicht wurden gewählt: Von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 56 Stimmzettteln Herr Josef von Lumbe mit 56, Dr. Kosteletzky mit 49, von Stark mit 49, Bachofen von Echt mit 48, Baron Franz Weidenheim mit 34 Stimmen.

Von der Kurie der Städte bei Abgabe von 45 Stimmzetteln: die Herren Richter, Hermann, Schulrath Maresch, Dr. Klepsch und Wolf einstimmig.

Von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzetteln: Dr. Pickert mit 23, Adam, Kittel mit 22, Josef Ritter von Hasner, Professor Höfler mit 15 Stimmen.

Bei der sofort vorgenommenen Konstituirung wurden gewählt: zum Obmann Herr Rektor Wagnifikus Kosteletzky, zum Obmannstellvertreter: Baron von Weidenheim Franz, zu Schriftführern: Dr. Klepsch und Wolf.

Kommissionslokale: Sitzungssaal des Landesausschusses mit dem Bemerken und Ersuchen, daß am Vormittage Donnerstag keine Sitzung gehalten werden möge, weil der Landesausschuß um diese Zeit seine Sitzungen abzuhalten hat.

Donnerstag Nachmittags von 4 Uhr an ist jedoch der Saal wieder frei.

In die Kommission für die Durchführung der Grundentlastung wurden gewählt:

a) von der Kurie der Großgrundbesitzer bei Abgabe von 48 Stimmzetteln: Abt Jaresch mit 46, Ritter Kalina von Jäthenstiein mit 35, Se. Durchlaucht Fürst Schönburg mit 34 Stimmen. Von der Kurie der Städte bei Abgabe von 44 Stimmzetteln: Leeder Friedrich mit 44, Dr. Kiemann und Dr. Junek mit 43. Von der Kurie der Landgemeinden bei Abgabe von 25 Stimmzetteln: Dr. Banhaus, Freiherr von Wenisch mit 23, Dr. Leeder Karl mit 19 Stimmen.

Die Kommission konstituirte sich, indem sie wählte: zum Obmann Se. Durchlaucht den Fürsten Schönburg, zum Obmannstellvertreter Freiherrn von Wenisch, zum Schriftführer Dr. Karl Leeder.

Sitzungslokale ist im Bureau des Landesausschußbeisitzers Hrn. Dr. Lumbe, 2. Stock, Dep. Nr. 7.

Bei der Konstituirung der Kommission für das Propinationsrecht wurden gewählt: zum Obmann Se. Excellenz Graf Hartig, zum Obmannstellvertreter Freiherr Kotz, zum Schriftführer Dr. Øíha. Das Lokale des Herrn Prof. Schrott, Landesausschußbeisitzers, habe ich bereits augegeben.

Das Budget für das Jahr 1869 wird vom Landesausschuße diese Tage dem Landtage vorgelegt werden. Ich ersuche das Haus um die Ernächtigung, das Budget sofort der Budgetkommission übergeben zu dürfen.

Wenn Niemand von den Herren eine Einwendung macht, so werde ich das Budget in dieser Hinsicht übergeben. Während der Sitzung sind mir folgende Mittheilungen zugekommen: der Hr. Ministerpräsident entschuldigt sich durch Telegramm: ,, durch Unwohlsein bisher verhindert, hofft in der nächsten Sitzung erscheinen zu können. "

Se. Exc. der Herr Reichskanzler Freiherr von Beust entschuldigt sich ebenfalls durch eine Reise nach Ischl, nicht an der heutigen Sitzung theilnehmen zu können und wird bei einer der nächsten Sitzungen erscheinen. Se. Exc. der Herr Minister Graf Taaffe entschuldigt sich durch dringende Staatsgeschäfte, welche ihn hindern, an der Ausübung seines Vorhabens, heute nach Prag zu reisen und der morgigen Landtagssitzung beizuwohnen: "ich kann also erst in einer der nächsten Sitzungen des Landtages meiner Pflicht als Abgeordneter des Großgrundbesitzes entsprechen. "

Se. Exc Herr Minister Dr. Eduard Herbst entschuldigt sein Nichterscheinen bei den ersten Sitzzungen des Landtages durch die gegenwärtig aus Anlaß der Organisazion der Bezirksgerichte noch mehr als gewöhnlich gehäuften Amtsgeschäfte.

Herr Obmann Prof. Dr. Kosteletzky ersucht die Herren Mitglieder der Kommission für Schulangelegenheiten, sich am Mittwoch den 2. September zur Sitzung um 5 Uhr Abends einfinden zu wollen, Ferner habe ich den Herren nachstehende Eröffnung zu machen:

Die an das Einreichungsprotokoll des Landtages gelangten Eingaben sind zum Theile erledigt, zum größeren Theile an die gewählten Landtagskommissionen zur Verhandlung überwiesen worden, und daher das gesammte Geschäftsmaterial in Behandlung genommen. Es sind bisher 13 Kommissionen niedergesetzt und denselben durch die Zuweisung eines reichhaltigen wichtigen Geschäftsmaterials eine ziemlich bedeutende Geschäftsaufgabe erwachsen; damit diese Kommissionen, in denen der größere Theil der Abgeordneten beschäftigt ist, sich ihrer Arbeit fortgesetzt und ungestört widmen können, setze ich die nächste Landtagssitzung erst auf den 9. September 10 Uhr Vormittags an.

An die gewählten Kommissionsmitglieder richte ich aber die dringende Bitte und appelliere an ihren. patriotischen Eifer, daß sie in ununterbrochener Thätigkeit ihre Bemühungen dahin richten, um je nach der Wichtigkeit des Gegenstandes ihre Geschäftsaufgabe thunlichst bald, und ich glaube hoffen zu können, innerhalb der bis zur nächsten Landtagssitzung freien Zeit zu vollenden. Ich ersuche die Herren Obmänner der Kommissionen, sobald ein Gegenstand zur Vorlage an den h. Landtag vorbereitet ist, denselben sofort au das Landtagspräsidium zur Veranlassung der Drucklegung abzugeben.

Die in Druck fertigen Eingaben werde ich sofort an die Herren Landtagsabgeordneten gelangen lassen, und ersuche die Herren Abgeordneten, die in Kommissionen nicht beschäftigt sind und sich aus Prag entfernen, ihre genauen Adressen in der Landtagskanzlei abzugeben; bei dieser Gelegenheit ersuche ich auch jene Herren, die bisher den in der Landtagskanzlei aufliegenden Präsensausweis nicht ausgefertigt haben, dieß unter genauer Angabe ihrer Wohnung in Prag zuverlässig thun zu wollen.

Die nächste Tagesordnung wird den Herren Abgeordneten mit den Drucksachen zur gehörigen Zeit zugemittelt werden.

Ich schließe nun die öffentliche Sitzung und bitte die Herren zu einer geheimen Sitzung hier versammelt zu bleiben.

Ich ersuche deßhalb das P. T. Publikum und die Herren Berichterstatter der Zeitungen, dann das Landtagsbureau und die Stenographen den Saal zu verlassen.

Uzavírám nyní sezení veøejné, žádaje pány poslance, aby zùstali zde shromáždìni v tajném sezení; Žádám však P. T. obecenstvo a pány dopisovatelé novin, pak kanceláø snìmovní a rychlopisce, by opustili snìmovnu.

Ende der öffentlichen Sitzung um 3 Uhr 30 Minuten.

Adolf Freiherr von Riese-Stallburg, Verifikator.

Dr. Wendelin Rziha, Verifikator.

Dr. Karl Leeder, Verifikator.


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