Der hohe Landtag selbst hat jedoch in der vorliegenden Frage kein Entscheidungsrecht; er kann die überreichte Petition nur dorthin leiten, wohin sie kompetenzmäßig gehört.
Der Petitionsausschuß stellt daher den Antrag: Ein hoher Landtag wolle beschließen: Die Petition des Franz und der Eleonore Müller ans Warten= berg, zu veranlassen, daß der nicht in die Reguli= rungslinie eingestellte Theil des Hauses Nr. C. 73 in Wartenberg demolirt und an dem Schuldtragenden das Strafamt gehandelt werde, fei zur kompetenten Amtshandlung dem Landesausschuße abzutreten.
Sn. akt. Höhm: Výbor petièní navrhuje: Slavný snìme raèiž se usnéti: Petice Františka a Eleonory Müllerových ve Vartenberce, žádajících za naøízení, aby díl domu èís. 73 ve Vartenberce mimo úpravní Èáru vystavený se zboøil a aby proti vinníkùm po právu trestním se zakroèilo, budiž okr. výboru odevzdána k pøíslušnému øízení soudnímu.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand zudem Antrage das Wort? Wenu dies nicht der Fall ist, so wollen diejenigen, welche dem Beitrage zustimmen, die. Hand erheben. (Geschieht-) Ange= nommen.
Der nächste und letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht der Petitionskom= mission über die Erlassung eines Gesetzes über Vertheilung der Landewehrkosten. Berichterstatter Herr Aßmann.
Ref. Aßmann: Hoher Landtag!
Schon in der 25. Sitzung der vorjährigen Landtags-Periode wurde über die vom Stadtrathe
Böhmisch=Leipa beim h. Landtage eingebrachte Ein= gabe um gleichmäßige Anstheilung der anläßlich der Ausstellung der Landwehr erwachsenden Kosten und um die Errichtung einer Landwehrkaserne ver= handelt und vom h. Landtage der Beschluß gefaßt, diese Eingabe der Würdigung der h. k. k. Statthalterei abzutreten.
Nach den eingeholten Informationen hat die h. k. k. Statthalteri mit Hinweisung auf die Be= stimmung der Einquartierungsvorschrist vom 15. Mai 1851 (R. G. Bl. Nr. 124), und des Land=
wehrgesetzes §. entschieden, daß die Frage, ob die der Gemeinde Böhmisch-Leipa durch die Auf= stellung des Landwehr-Caders erwachsenden Mehr= kosten ans den Landwehr-Bataillon=Bezirk, bezic= hungsweide auf die Gemeinden desselben aufzu= theilen, resp. von demselben zu tragen seien, dem Wirkungskreise der autonomen Organe, recte dem Uibereinkommen derselben anheimfalle.
Betreffs der Erbauung der Landwehrkafernen geschieht in der diesfalls erfassenen h. StatthaltereiEntscheidung keine Erwähnung.
Wenn auch in dieser Entscheidung eine Erle= digung der besagten Eingabe bezweckt worden war, so ist eine Abhilfe, um welche der Stadtrath von Böhmisch-Leipa gebeten hat, nicht erzielt worden, weshalb dieser Stadtrath und mit ihm die Stadt= räthe von Beraun, Bischofteinitz, Deutschbrod, Brür, Budweis, Böhmisch=Brod, Èaslau, Eger, Hohenmauth, Jièín, Jungbunzlau, Klattau, Komotan, Königgrätz, Kuttenberg, Neuhaus, Pilsen, Pisek, Plan, Tabor und Trautenan, in welchen Orten die Landwehr aufgestellt und die Caders eröffnet wurden, eine Collektiv-Eingabe eingebracht, in welcher um die Erlassung eines Gefstzes, wornach die bisher nur diesen Städten obliegenden fraglichen Kosten, namentlich jene der Erbanung der Landwehrkasernen auf alle Gemeinden der Landwehr=Bataillons=Be= zirke nach direkter Besteuerung aufgetheilt werden - gebeten wird.
Wie drückend diese Lasten sind, welche bis jetzt auf den Schultern einzelner. Bürger ruhen und wie nothwendig die Schaffung eines diese Verhältnisse regelnden Gesetzes ist, beweisen nach den einge= holten Entschuldigungen, die dem Stadtrathe Böhm. = Leipa zugekommen, besonderen Zustimmungsschreiben von allen eben aufgeführten Städten, und es erlaubt sich der Vetitionsausfchuß nur auf Jenes von Bischof-Teinitz hinzuweisen, in welchem Orte die tarifmäßige Entschädigung für ein Hauptmanns= quartier 84 st. und für die normalmäßige Unter= bringung der Mannschaft 72 st. beträgt, während die Stadt eine Auslage von 200 st., ad sum. 240 st. hat.
Dieses ungleichmäßige Verhältniß tritt mehr oder weniger auch bei den anderen benannten Städten ein, weil die demselben zukommende Entschädigung nach einem Militär=Zinstarise berechnet wird, der mit den heutigen Miethzinsen in gar keinem Ver= hältnisse mehr steht und es sind der fraglichen Col=
lektiv=Eingabe mit Ausnahme von Prag und The= resienstadt alle Städte des Königreiches Böhmen beigetreten, in welchen sich Landwehr=Bataillons= Kommanden besinden.
Die Stadt Theresienstadt deshalb nicht, weil diese eine solche Last nicht kennt, weil sie nach dem Ansiedlungs = Patente vom 9. Dezember 1872 von der allgemeinen Militärbequartierung frei ist.
Der Petitionsausschuß ist der Ansicht, daß die beim h. Landtage eingebrachte, in der Collektiv=Ein= gabe enthaltene Bitte eine vollkommen gerechte ist und er kann sich der Ansicht nicht entschließen, daß die mit der Einführung der Landwehr verbundenen, früher nicht bestandenen Kosten auf alle Gemeinden gleichmäßig zu vertheilen wären, weil ja allen Staatsbürgern die gleichen Vortheile zukommen, da durch dieses Institut die höchsten Güter, innere Ord= nung und Sicherheit aller Staatsbürger gleichmäßg a gewährt werden soll.
Der Petitionsansschuß erachtet es für noth= wendig, daß die Vertheilung der fraglichen Lasten im Gesetzeswege geregelt werde und erlaubt sich daher den Antrag zu stellen:
Der hohe Landtag wolle in Berücksichtigung der Wichtigkeit des Gegenstandes beschließen, daß zur weiteten Berathung und Schlußfassung in dieser Angelegenheit eine besondere Kommission von 15 Mitgliedern, gewählt durch die Kurien von je 5 Mitgliedern aus dem ganzen Hause einzusetzen sei.
Sn. sek. Schmidt: Výbor petièní navrhuje: Slavný snìme raèiž vzhledem k dùležitosti této vìci se usnésti, aby pro další poradu a usnesení o této záležitosti ustanovena byla zvláštní komise 15 èlenù, do kteréž by každá kurie po 5 èlenech z celého snìmu zvolila.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?
Dr. Schmeykal: Bitte um's Wort.
Oberstlandmarschall: Hr. Dr. Schmeykal hat das Wort.
Dr. Schmeykal: Es sind sämmtliche Städte Böhmens mit Bataillonskommandositz der Landwehr, welche an den Landtag herantreten mit der Bitte, daß die ans der Bequartierung der Landwehr her= vorgehenden Lasten einer gleichmäßigen Regelung unterzogen werden und dafür gesorgt werde, daß diese Lasten nicht diese Bataillonssitze allein treffen.
Diese Bitte erscheint gerecht und billig, ist aber auch von großer Wichtigkeit und zwar einmal für das Interesse der betreffenden Städte und an= dererseits für das Interesse der Steuerträger des Bezirkes, welcher nach der Intention der Bittsteller auch mit an dieser Last gleichmäßig tragen soll. Diese Rücksichten waren es, welche den Petitions= ausschuß bestimmten, hinzuiweisen, daß eine besondere und zahlreicher als sonst üblich zusammengestellte Kommission die Vorbereitungen zu dieser Frage pflege. Als Uebeneicher dieser Petition gestatten Sie mir, die Annahme des Petitionsausschußantra= ges dem hohen Hause dringlichst zu empfehlen.
Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand noch das Wort? (Niemand meldet sich. )
Wenn dies nicht der Fall ist, so bitte ich Die= jenigen, welche dem Antrage der Petitionskommission, daß eine Kommission von 15 Mitgliedern gewählt werde, zustimmen, die Hand zu erheben. (Geschieht. ) Angenommen.
Es wird wohl keine Einwendung erhoben, wenn ich die Wahl dieser 15 Mitglieder ans die nächste Tagesordnung fetze.
Die heutige Tagesordnung ist erschöpft; ich habe der hohen Versammlung noch eine Einladung mitzutheilen vom Obmanne der Hypothekenbank= kommission; er ladet die Mitglieder derselben zur Sitzung am Donnerstag 1/2 10 Uhr vor der Sitzung des Landtages ein.
Die nächste Sitzung ist Donnerstag 10 Uhr. Tagesordnung:
1. Regierungsvorlage: Gesetz, betreffend die Organisirung des Sanitätsdienstes in den Gemeinden, giltig für das Königreich Böhmen mit Aus= nahme der Landeshauptstadt Prag.
2. Erste Lesung des Antrages des Abg. Hrn. Dr. Ruß und Genossen, betreffend die Uebernahme der beiden technischen Hochschulen ans Kosten des Staates.
3. Erste Lesung des Antrages des Abg. Hrn. Dr. Herbst und Genossen ans Erlassung eines Ge= setzes, betreffend die ausnahmsweise Intabulation ohne notarielle Legalisirung.
4. Bericht der Budgetkommission über den Rechnungsabschluß der Stiftungsfonde für das Jahr 1872; sonstige Berichte der Budgetkommission.
5. Bericht des Landesausschußes, betreffend die Errichtung des Bezirksgerichtes in Wällisch-Birken.
6. Bericht des Landesausschußes über die Eingabe der Gemeinden Wallern und Böhmisch=Röhren um Ausscheidung aus dem Bezirksgerichtssprengel Prachatitz, der Gemeinde. Pumperle aus dem Be= zirksgerichtssprengel Winterberg, dann der Gemeinde Humwald aus dem Gerichtssprengel Oberplan und deren Vereinigung zu einem eigenen Bezirksgerichts= sprengel mit dem Gerichtssitze in Wallern.
7. Landesausschußbericht über das Ansuchen der Gemeinde Stöcken um Kreirung eines Bezirks= gerichtssprengels mit dem Amtssitze in Stöcken.
8. Landesausschußbericht über die Ausscheidung der Ortsgemeinde Zalschi ans dem Sprengel des Bezirksgerichtes Bechyn und Zutheilung derselben zum Sprengel des Bezirksgerichtes Mühlhausen.
9. Landesausschußbericht über das Ansuchen der Ortsgemeinde Øewnow um Ausscheidung aus dem Selèaner politischen und Sedletzer Gerichts= sprengel und Zutheilung derselben zum Taborer politischen und Gerichtssprengel.
10. Landesausschußbericht über Ausscheidung der Gemeinde Neuschloß, Mokrá Lhota, Rybníèek, Podhoøan, Leština, Doubrawic und Dwoøište aus dem Skuèer Gerichtsbezirke und Zuweisung dersel= ben zum Hohenmauther Gerichtsbezirke.
11. Landesausschußbericht über Ausscheidung der Ortsgemeinde Pøíwlak aus dem Bezirke Semil und Zutheilung zum Bezirke Starkenbach, endlich
12. Landesausschußbericht über das Gesuch der Gemeinden Mscheno, Stránka, Lobes, Kadlín, Skramouš um Ausscheidung aus der Bezirkshaupt=
mannschaft Münchengrätz und Zutheilung zum Ge= richts= und politischen Bezirke Melnik.
Der Obmann der Realschulkommission ladet aus Morgen Nachmittag 5 Uhr zur Sitzung ein.
Die heutige Sitzung ist geschlossen.
Schluß der Sitzung um 2 Uhr Nachmittags.
Dr. Alter, Verifikator. Franz Wanka, Verifikator. Heinrich Franz, Verifikator.