Středa 14. října 1874

Indessen schien es der Petitionskommission recht und billig zu sein, daß eine Frage, welche die Bevölkerung so lebhaft beschäftigt, wie die vorlie= gende, eine reifliche Erwägung und erschöpfende Beantwortung finden solle, die Petitionskommission glaubte nicht, eine Ablehnung dieser Bitte der Pe= tenten aus allgemeinen Gesichtspunkten beantragen zu sollen, zumal in andern Ländern ähnliche Institutionen wie die von den Petenten geforderten be= stehen. - In einer eingehenden Erörterung und detaillirten Motivirung eines meritorischen Antrages hatte jedoch die Kommission weder hinreichende Zeit, noch minder das nöthige Material. - Um nun dem Gegenstande eine solche Behandlung zu sichern, welche das vielseitig beurkundete Interesse der Be= völkerung hieran erheischt, einigte sich die Petitions= kommission zu dem Antrage:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Pe= tition Z. 3 werde dem Landesausschuße mit dem Austrage überwiesen, die Errichtung einer Landes= assekuranz und die Einführung des Assekuranzzwanges in Erwägung zu ziehen und in der nächsten Session hierüber dem h. Landtage Bericht zu erstatten.

Petiční komise navrhuje: Slavný sněme račiž se usnésti takto: Žádost č. 3 budiž odevzdána výboru zemskému s uložením, aby vzal v úvahu, zda-li zařízení zemské pojišťovny a zavedení donuceného pojišťování jest potřebné a aby o tom sněmu v nejblíže příštím zasedání zprávu podal.

Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

Nächster Gegenstand ist der Bericht der Kommission für Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten über das Gesuch des Bezirksausschusses von Karolinen-

thal um Bemautung der Wyšehrad-Podoler Verbindungsstraße. Berichterstatter ist Abg. Dr. Wiener und ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: 13. Zpráva komise pro obecní záležitosti o podání okres. výboru Karlínského za povolení k vybírání mýta na spojovací silnici Vyšehradsko-Podolské.

Dr. Wiener als Berichterst.: Hoher Landtag!

Die Herstellung einer direkten Straßenverbin= dung zwischen Podol und Wyschehrad wird mit voller Berechtigung von zahlreichen Privatinteressenten und hervorragenden Industriellen angestrebt, weil gegenwärtig zwischen Prag und Wyschehrad einerseits, dann zwischen Podol und den weiter südwärts liegenden Ortschaften andererseits am rechten Moldauufer keine andere Verbindung besteht, als über den Wyschehrader Berg, durch die Festung, zum Theil über die nach Krč führende Aerarialstraße, von der Pankratzer Kirche an jedoch über die Po= doler Bezirksstraße.

Diese Verbindung ist wegen des sehr abschüssigen Pankratzer Berges ungemein beschwerlich, indem die Pankratz-Podoler Bezirksstraße eine Neigung von 6-7 Zoll pr. Kurrentklafter hat und blos in der Breite von 2-3 Klaftern angelegt ist

Diesem Uebelstande, sowie dem großen Um= wege, welcher 3mal gemacht werden muß, soll durch die Anlage einer neuen Straße abgeholfen werden, welche von Wyschehrad am rechten Moldauufer zur Podoler Uiberfuhrsstätte, dann weiter bis zu dem Mauteinhebungspunkte in Podol sich hinziehen und an die Bezirksstraße anschließen würde.

Außer den Vortheilen, welche hiedurch dem öffentlichen Verkehre erwachsen würden, erwartet man, daß in Folge dieser kürzeren und bequemeren Verbindung nicht nur die Ortschaften Podol und Branik bald zu Prager Vorstädten ausblühen, sondern daß auch die dort bereits bestehenden industriellen Etablissements, wie die Dampfbrettsäge, die Kalk- und Ziegelbrennereien, des Brauhauses, dann der Zuckerfabrik in Modřan durch diese Straße gewinnen, und daß überdies viel andere Industriezweige ihren Sitz dort aussuchen würden und vortheilhaft be= trieben werden könnten

In Anbetracht der Wichtigkeit der projektirten Straße für die Bezirksinteressen hat die Karolinenthaler Bezirksvertretung den Bau dieser Straße unter der Bedingung durchzuführen beschlossen, daß dem Bezirke der Bezug einer Maut für die Dauer von 50 Jahren mit folgendem Tarife zugestanden werde:

von einem Reiter.................... 2 kr.

" " Fußgänger................. 1 kr.

,,,, Zugthier.................. 5 kr.

",, Stück Triebvieh.......... 1/2 kr.

,,,, Schubkarren............... 2 kr.

Da der projektirten Straße die zur Bemautungsfähigkeit gemäß §. 6 des Mautgesetzes erforderliche Länge abgeht, und das Mautgesetz zur Bewilligung des verlangten höheren Tarifsatzes keinen

Anhaltspunkt bietet, hat das k. k. Ministerium des Innern mit Dekret v. 18. April 1874, Z. 3852, der k. k. Statthalterei mitgetheilt, daß Se. Excellenz der Minister des Innern keinen Anstand nehme, die Zusicherung auszusprechen, daß er, im Falle der hohe Landtag einen diesbezüglichen Gesetzentwurf beschließen sollte, die Sanktion des Gesetzes A. h. Ortes unter der Bedingung befürworten würde, daß jene persönlichen und sachlichen Mautbefreiungen in Ermäßigungen zugestanden werden, welche bei Aerarialmauten platzgreifen.

Der Landesausschuß beantragt die ausnahms= weisen Begünstigungen bei der angestrebten Mautbewilligung, indem er die besondere Wichtigkeit der projektirten Straße sowohl für die anf der Taborer Straße von und gegen Prag kommende Necturant und die Entwicklung der in der unmittelbaren Nähe Wyschehrad's situirten Ortschaften hervorhebt.

Obgleich die Mauterhebung von Fußgängern im Allgemeinen nicht bewilligt werden kann, glaubt doch die Kommission dieser ganz besonderen Aus= nahme nicht entgegentreten zu sollen und die Ana= logie einer Brückenmaut gelten zu lassen, weil die Maut von Fußgängern gerade die einträg= lichste sein wird, weil die Bequemlichkeit für die Fußgänger der Mautgebühr von 1 kr. das Wort redet, weil jeder Fußgänger, dem die Maut beschwerlich erscheint, den bisherigen Weg wählen kann, weil endlich ohne Bewilligung der Maut für Fußgänger die Karolinenthaler Bezirksvertretung zum Baue der angeführten Straße sich nicht entschließen würde.

Die Kommission stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle den beiliegenden Gesetzentwurf an= nehmen.

Akt. Sládek: Komise navrhuje, aby slavný sněm přiloženou osnovu zákona přijal.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Wir gehen nunmehr zur Spezialberathung des Gesetzes über.

Berichterstatter (liest):

§. 1. Dem Bezirke Karolinenthal wird behufs leich= terer Deckung der Kosten für die Herstellung der Podol=Wyschehrader Verbindungsstraße die Bewil= ligung ertheilt, bei dem Mauteinhebungspunkte in Podol folgende Mautgebühren einzuheben und zwar:

von einem Reiter................................. 2 kr.

,, " Fußgänger.......................... 1 kr.

,, " Zngthiere............................ 5 kr.

,, " Stück Triebvieh.....................Vtt kr.

f, " Schubkarren......................... 2 kr.

Sněm. sekr. Sládek (čte):

K snadnějšímu uhrazení nákladu na zřízení spojovací silnice z Podolí k Vyšehradu povoluje se okresu Karlínskému, aby v Podole vybírati směl tyto poplatky mýtní, a to:

Morgensitzung.

z každého jezdce.............................. 2 kr.

" pěšího.............................. 1 kr.

" kusu tažného dobytka......... 5 kr.

"           " hnacího dobytka......... 1/2 kr.

" trakaře............................ 2 kr.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche diesem §. zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.

(Geschieht) Er ist angenommen.

Berichterstatter (liest): §. 2.

Die Berechtigung zur Einhebung dieser Maut tritt mit dem Tage in Wirksamkeit, an welchem diese Straße dem öffentlichen Verkehre übergeben wird und dauert von da an durch 50 auseinander folgende Jahre.

Sněm. sekr. Sládek (čte): §. 2.

Právo vybírati toto mýtné vejde v platnost tím dnem, kdy dotčená silnice odevzdá se veřejnému obchodu a trvati bude od té doby po 50 let po sobě jdoucích.

Nejv. zemský marš.: Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche für diesen §. stimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Der §. ist angenommen.

Berichterstatter (liest): §. 3.

Rücksichtlich der Mautbefreiungen und Ermäßigungen aus dieser Straße gelten die diesfalls bestehenden Bestimmungen und sollen auch künftighin etwa noch von der Reichsgesetzgebung zu erlassende Mautbefreinngen und Ermäßigungen volle Geltung haben (§. 11 des Ges vom 2. April 1867. )

Sněm. sekr. Sládek (čte): §. 3.

Co se týče osvobození od mýta na této silnici, jakož i zmírnění poplatku toho, platí tatáž ustanovení, která vyšla v ohledu tom a mají i na příště veškerá osvobození od mýta, ježto by ještě zákonodárstvím, říšským vydána býti měla, obdržeti plnou platnost též na silnici této (čl. 11 zák. ze dne 2. dubna 1867. )

Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejentgen, welche dem §. zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Derselbe ist angenommen. Berichterstatter (liest):

§. 4. Mit dem Vollzuge dieses Gesetzes wird Mein Minister des Innern beauftragt.

Snem. sekr. Sládek (čte):

Mému ministru záležitostí vnitřních uloženo jest, aby zákon tento ve skutek uvedl.

Nejv. marš. zemský: Kteří jsou pro ten článek, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dem §. zustimmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. ) Der §. ist angenommen. Berichterstatter: Eingang und Titel des Gesetzes lautet:

Gesetz

vom..............................

wirksam für das Königreich Böhmen, womit dem Bezirke Karolinenthal die Bemautung der Verbindungsstraße zwischen Podol und Wyschehrad bewilligt wird. Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen, wie folgt.

Sněm. sekr. Sládek: Nápis zákona zní: Zákon daný dne...........................

pro království české, kterým se okresu Karlínskému povoluje vybírati mýto na spojovací silnici mezi Podolí a Vyšehradem.

K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mi naříditi takto.

Nejv, marš. zemský: Kteří jsou pro ten nápis zákona, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche diesen Gesetzestitel aunehmen, wollen die Hand erheben. (Geschieht. )

Angenommen.

Berichterstatter: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, daß mit Umgehung einer nochmaltgen Lesung des Berichtes sogleich in die 3. Lesung des Gesetzes eingegangen werde.

Oberstlandmarschall. Diejenigen, welche für diesen Antrag stimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro třetí čtení, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Der Antrag ist angenommen.

Ich bitte nunmehr Diejenigen, welche dem Gesetzentwurse in 3. Lesung zustimmen, sich zu erheben.

Kteří jsou pro tento zákon v 3. čtení, nechť vstanou. (Stane se. )

Das Gesetz ist in 3. Lesung angenommen.

Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Kommission für Revision der Gesetze über die landw. Vorschußkassen und Steuergeldsonde in Böhmen.

Berichterstatter ist der Herr Abg. Dr. Weber. Ich ersuche ihn. den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: 14. Zpráva komise pro revisi zákonů o hospodářských záložnách a fondů peněžitých.

Berichterstatter Dr. Weber (liest):

Hoher Landtag! Die Gesetze vom 9. Juli 1863 Nr. 45 L. G B. und vom 6. August 1864 Nr. 28 L. G. B. verordnen in Böhmen die Umwandlung der Contributions=Getreidesonds und der Getreidegeldsonde in landwirthschaftliche Vorschußkassen und nach dem Gesetze vom 7. Juli 1864 wurten die Steuergeld-

sonde der bestandenen Einzelndomänen als solche aufgehoben, und jede derselben« der Gesammtheit der Theilnehmer zur Selbstverwaltung, die Steuergeldsonde der Städte aber den bezüglichen Gemeinden zur Verwaltung überlassen.

So anerkennenswerth auch die Tendenz der vorangeführten gesetzlichen Bestimmungen (Förderung des Realcredites der Kleinwirthe) ist, so wurden doch die daran geknüpsten Hoffnungen im Allgemeinen nicht erfüllt, sondern stellten sich sehr bald bei Anwendung dieser Gesetze Uebelstände heraus und wurden Wünsche laut, die seit Jahren in vielfachen Petitionen an die verschiedenen landesfürstlichen und autonomen Behörden, besonders an den h. Landtag ihren beredten Ausdruck fanden. Der Landtag war nicht in der Lage, jenen meist wohl begründeten Wünschen der Petenten Rechnung zu tragen, wenn nicht im verfassungsmäßigen Wege mehrere Bestimmungen der bezüglichen Gesetze theils abgeändert, theils ergänzt würden.

Dies bestimmte den h. Landtag in seiner XXV Sitzung am 6. Dezember 1872, eine Gesetznovelle zu beschließen, welche den dringendsten Wünschen nach größerer Zerlegung der landwirthschaftlichen Vorschußkassen und nach Verwendung des Stammvermögens sowohl dieser Kassen, als auch der Steuergeldsonde zu gemeinnützigen Zwecken Abhilse schaffen sollte, anderseits dem Landesausschuße auf zutragen, wegen zeitgemäßer Abänderung der Gesetze über die landwirthschaftlichen Vorschußkassen und Steuergeldfonde Erhebungen zu pflegen und hierüber in der nächsten Session dem h. Landtage Bericht und Antrag zu erstatten.

Jener vom h. Landtage beschlossenen Gesetzesnovelle wurde jedoch aus dem Grunde die a. h. Sanction nicht zu Theil, weil erst in Folge der so eben erwähnten, vom Landtage selbst verordneten Erhebungen sich herausstellen würde, in welchen Punkten die ursprünglichen Gesetzeeiner Abänderung bedürfen, ohne daß der wohlthätige Zweck sowie die Interessen der Theilnehmer gefährdet würden.

Infolge jenes Auftrages des h. Landtages hat nun der Landesausschuß sowohl die Bezirksvertretungen im Königreiche Böhmen als auch die h. k. k. Statthalterei in Prag um bezügliche Gutachten einer zeitgemäßen Revision der oft erwähnten Gesetze angegangen, welche Aeußerungen jedoch bei der großen Anzahl der Vorschußkassen in Böhmen und bei den verschiedenartigen Verhältnissen derselben nicht so rasch und einige erst in der jüngsten Zeit beim Landesausschuße einlangten. Auch hat die h. k. k. Statthalterei, welche gleichfalls ihren sämmtlichen polit. Unterbehörden die Abgabe von Gutachten in dieser Frage aufgetragen hatte, unter Mittheilung der letzteren erst m. t Note vom 24. September 1874 ihre Schlußäußerung an den Landesausschuß erstatten können.

Nach diesem vom Landesausschuße mit aller Sorgfalt zusammengestellten umfangreichen Erhebungsnmateriale ist der dermalige Stand der aus

den vormaligen Eontributionsfonden in Böhmen gebildeten landwirthschaftlichen Vorschußkassen folgender:

In Böhmen gab es 861 Contributionsgetreidefonde, wovon 846 in landwirthschaftliche Vorschußkassen bereits umgewandelt sind, bei 15 jedoch diese Umwandlung dermal aus dem Grunde nicht wohl möglich war, weil bei denselben theils kein bestimmtes Vermögen, theils blos Naturalien ausgewiesen« waren. Die Zahl der Theilnehmer an diesen Fonden beträgt 153. 801, welche in 8845 Ortschaften vertheilt sind, und beziffert sich nach den Angaben der Bezirksvertretungen das gesammte Stammvermögen der Contributionsgetreidesonde in Böhmen auf 8, 332. 713 st., wobei jedoch derWerth der noch nicht veräußerten Schüttböden und der hie und da noch vorhandenen Getreidevorräthe nicht eingerechnet ist.

Unter den bereits in landwirthschaftliche Vorschußkassen umgewandelten 846 Contributionssonden befinden sich

34 mit einem Stammvermögen bis 500 fl.,

371-mit einem Stammvermögen über 500 st, bis 5000 fl.,

185 mit einem Stammvermögen über 5000 ft. bis 10000 fl.,

241 mit einem Stammvermögen über 10000 st. bis 50000 st. und 15 solcher Fonds mit einem Vermögen über 50000 fl. ö. W.

Nach diesen statistischen Daten schon besteht demnach eine so große Verschiedenheit des Stammvermögens der einzelnen Fonde und eine so bedeutende Mannigfaltigkeit der localen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Böhmen, daß eine gleichartige Regulirung aller dieser Fonde nicht durchgeführt werden könute, ohne die volkswirthschaftlichen Interessen so vieler Bezirke Böhmens empfindlich zu schädigen und ohne in die dermal gesetzlich begründete Rechtssphäre vieler Fondstheilnehmer einzugreifen.

Wie schon erwähnt wurde, haben sowohl die Bezirksvertretungen als auch die landesfürstlichen Administrativbehörden des Königreichs Böhmen ihr Gutachten über Revision der bezüglichen Gesetze an den Landesausschuß erstattet und liegen auch Anträge der bestandenen k. k. patriotisch-ökonomischen Gesellschaft im Königreiche Böhmen vor, welche die Gesellschaft mit Eingabe vom 23. Juni, 1S70 an den Landesausschuß in dieser Angelegenheit erstatteteund die im Großen und Ganzen mit den Aeußerungen vieler Bezirksvertretungen zusammensallen, nur daß die patr. ökonornische Gesellschaft noch insbesondere die rhunlichste Concentration der landwirthschaftlichen Vorschußkassen beantragt.

Von den einvernommenen Bezirksvertretungen haben sich 20 für die unveränderte Belassung der geltenden Gesetze u. z. die meisten hievon ans dem Grunde hiefür ausgesprochen, weil sie die dermaligen Zeitverhältnisse für eine Aenderung der Gesetzgebung nicht für geeignet halten; 9 Bezirks-

vertretungen haben gar kein Gutachten abgegeben, theils weil dort keine Vorschußkassen bestehen, theils weil ihnen die nöthigen Erfahrungen für eine solche Aeußerung abgehen.

Die Anträge jener Bezirksvertretungen dagegen, welche eine radikale Reform der Gesetze über die landwirthschaftlichen Vorschußkassen wünschen, theilen sich in drei Gruppen:

a)   15 Bezirksvertretungen sind für die gänzliche Auflassung der landwirthschaftlichen Vorschußkassen und für Uebergabe des Stammvermögens derselben in die freie Disposition der Theilhaber, weil eine ausgiebige Wirksamkeit dieser Vorschußkassen nicht leicht zu erwarten stehe und weil bei dem Bestande vieler anderer wirksamerer Kreditinstitute, wie z. B. der Sparkassen, der gewerblichen Vorschußkassen u. s. w. kein Grund vorhanden fei, jene Tonde durch Zwang ferner noch aufrecht zu erhalten.

b)   45 Bezirksvertretungen beantragen die ortschafts oder gemeindeweise Theilung des Fondsvermögens, wie es von den Theilnehmern der Steuergeldfonde nach dem Gesetze vom 7. Juli 1864 in den meisten Fällen schon dermal durchgeführt wurde.

c)  54 Bezirksvertretungen wünschen im Sinne der Vorschläge der k. k. patr. ökon. Gesellschaft die zwangsweise Zusammenlegung der Vorschußkassen in den einzelnenVertretungsbezirken zu Bezirksvorschußkassen.

d)  Die noch übrigen 41 Bezirksvertretungen beantragen dagegen keine so radikale Revision der Gesetze über die landwirthschaftlichen Vorschußkassen, wie ste von den soeben hervorgehobenen drei Gruppen gewünscht wird, sondern verlangen dieselben nur zeitgemäße Zusätze und Abänderungen bezüglich des Organismus und der Verwaltung der landwirthschaftlichen Vorschußkassen, und beantragen ferner noch das Befugniß für die Vorschußkassen, auch fremde Geldeinlagen in Rechnung nehmen zu dürfen.

Was nun die Revision des Gesetzes vom 7. Juli 1864 über die Steuergeldsonde betrifft welche letztere nach älteren Angaben der k. k. Staatsbuchhaltung zusammen ein Vermögen von 7, 202. 567 st. besitzen, so liegen hier die Verhältnisse ganz anders als bei den landwirthschaftlichen Vorschußkassen. Die ortschaftsweise Zertheilung der Steuergeldfonde ist gesetzlich gestattet und wurde auch von diesem Befugnisse bisher von der überwiegenden Mehrzahl der Fondstheilnehmer in ausgiebiger Weise schon Gebrauch gemacht. Eine besondere Widmung dieses Fondvermögens ist gesetzlich gar nicht normirt, und wäre daher bei einer Revision des Gesetzes über die Steuergeldfonde im Wesentlichen nur dem wiederholt und dringend ausgesprochenen Wunsche: nicht blos die Nutzungen des Fondvermögens, sondern auch das Stammvermögen der Stenergeldsonde selbst zu gemeinnützigen Zwecken der Fondstheilnehmer verwenden zu dürfen, - Rechnung zu tragen.

Die hohe k. k. Statthaltcrei anerkennt in der schon angezogenen Note an den Landesausschuß vom 24. September 1874 selbst an, daß nach dem derselben mitgetheilten Ausweise über den gegenwärtigen Stand der Vorschußkassen eine namhafte Anzahl derselben ein für den beabsichtigten Zweck ganz unzureichendes Vermögen umfaßt, was auch bei den Steuergeldsonden der Fall sei, daß daher einer facultativen Auslassung solcher Fonde und deren Widmung zu gemeinnützigen Zwecken kein Hinderniß in den Weg gelegt werden würde, daß es jedoch die h. k. k. Statthalterei dem Landesausschuße überlassen zu müssen glaubt, nach Maßgabe der zunächst hier gemachten Erfahrungen entsprechende Abänderungen dieser Gesetze zu beantragen.

In Erwägung aller dieser oft weit auseinander gehenden Anschauungen der autonomen Körperschaften und administrativen Behörden über die Abänderung der Gesetze bezüglich der landwirthschaftlichen Vorschußkassen; in Erwägung der Verschicdenartigkeit der Fonde und der Mannigfaltigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse in Böhmen überhaupt; in weiterer Erwägung des großen Erhebungsmaterials und des Abganges eines diesbezüglichen Gutachtens des Landesausschusses; endlich in Er« wägung der kurzen Dauer der diesjährigen Landtagssession - hält es die Kommission, trotzdem dieselbe in mehren Sitzungen diese ihr hochwichtig erscheinende Angelegenheit eingehenden Berathungen unterzogen hat, nicht für möglich, noch in dieser Session eine gründliche und erschöpfende Revision der Gesetze über die ans den vormaligen Kontributionsgetreidefonden gebildeten landwirthschaftlichen Vorschußkassen und über die Steuergeldsonde vorzunehmen und einen diesbezüglichen Gesetzentwurf schon dermal dem h. Landtage vorzulegen.

Anderseits theilt die Kommission die in so vielen an den h). Landtag gerichteten Petitionen ausgesprochene Ausicht, daß eine schleunige und gründliche Regulirung jener Fonde int volkswirthschaftlichen und privatrechtlichen Interesse der Fondstheilhaber dringend geboten sei, besonders wenn man die dermal ganz geänderten wirthschastlichen Verhältnisse in Böhmen, wie jetzt gesetzlich zulässige Theilbarkeit von Grund und Boden, den großen Ausschwung int Associationswesen und namentlich noch den Umstand in Erwägung zieht, daß die landwirthschastlichen Vorschußkassen, wie sie dermal in Böhmen bestehen und worin im Ganzen ein so großes Kapital niedergelegt, ja gebunden ist, in den meisten Fällen die mit Recht erwarteten Resultate nicht erzielen, ja in vielen Fällen geradezu nicht lebensfähig sind.

Aus diesen Gründen hält die Kommission dafür, der Landesausschuß habe wegen schleuniger und gründlicher Revision der betreffenden Gesetze aus Grund des bereits vorliegenden Materiales und auf Grund allfälliger weiterer Erhebungen die nö-

thigen Vorarbeiten zu machen, und bei feinen diesbezüglichen Berathungen nachstehende Grundsätze, über welche sich die Kommission geeinigt hat, in Erwägung zu liehen:

1.   Bei dem gesetzlich anerkannten privatrechtlichen Anspruche der Theilhaber der ans den Kontributionsgetreidesonden gebildeten landwirthschaftlichen Vorschußkassen auf das Fondsvermögen erscheint ein imperatives Vorgehen bei der Regulirung und Auseinandersetzung dieser Fonde gesetzlich unzulässig, und ist das freie Versügungsrecht über diese Fonde zum Zwecke besserer Verwendung derselben den Theilnehmern selbst zu überlassen, daher auch jeder Zwang bei Zertheilung oder Zusammenlegung dieser Fonde auszuschließen sei.

2.   Die Umwandlung der landwirtschaftlichen Vorschußkassen in Kreditgenossenschaften mit beschränktet oder unbeschränkter Hastung, ebenso die Bildung von Associationen zu andern gemeinsamen landwirtschaftlichen Zwecken der Fondstheilnehmer, z. B. Assekuranzgesellschasten, Dreschgenossenschasten, Genossenschaften zum Aukaufe gemeinsamer Sämereien n. s. w. ist gesetzlich zn gestatten und möglichst zu erleichtern. zu. Die individuelle Vertheilung des Fondsvermögens einer landwirthschaftlichen Vorschußkasse unter die Theilnehmer derselben ist gesetzlich zu ermöglichen, wenn die im vorigen Absatze erwähnte Umwandlung derselben nicht aussührbar oder wenn die Vorschußkasse nicht lebensfähig ist.

Doch muß für die Auslösung einer landwirthschaftlichen Vorschußkasse eine eminente Majorität der Theilnehmer sich aussprechen, und ist die Giltigkeit eines solchen Beschlußes an die Genehmigung des Landesausschußes, welcher hierüber die Bezirksvertretungen einzuvernehmen hat, gebunden.

4.   Die Zertheilung und Zusammenlegung der künstig noch bestehenden landwirthschaftlichen Vorschußkassen ist gesetzlich so viel als möglich zu erleichtern, und sind

5.   bei der Organisation und Verwaltung der landwirthschaftlichen Vorschußkassen insbesondere bezüglich der Beschlußfähigkeit der Generalversammlungen und bezüglich der Art der Beschlußfassung der Theilnehmer Erleichterungen und Vereinfachungen einzuführen, eventuell den Vorschußkassen die Annahme von Spareinlagen zur Verzinsung zu gestatten.

6.   Anlangend die Steuergeldfonde ist gesetzlich zu gestatten, daß sowie bisher die Nutzungen künftighin auch das Stammvermögen dieser Fonde ganz oder theilweise zu gemeinnützigen Zwecken der Fondstheilhaber verwendet werden könne, wenn die Majorität der Theilnehmer dafür sich ausspricht.

Es wird daher der Antrag gestellt: Der h. Landtag beschließe, dem Landesausschuße auszutragen, derselbe habe einen Gesetzentwurf betreffend die zeitgemäße Abänderung der Gesetze vom 9. Juli 1863 und vom 6. August 1864 über die landwirthschaftlichen Vorschußkassen dann

des Gesetzes vom 7. Juli 1864 über die Steuergeldsonde in Böhmen auf Grund des bereits vorliegenden Erhebungsresultates, sowie etwaiger weiterer ihm geeignet erscheinenden Erhebungen des h. Landtags auszuarbeiten, dabei die in diesem Berichte ausgesprochenen Grundsätze zu berücksichtigen und diesen Gesetzentwurf sogleich bei Beginn der nächsten Session dem h. Landtage zur Berathung und Beschlußfassung vorzulegen.

Durch die Annahme des Antrages würde der Auftrag des h. Landtages Nr. 184 Ldtg., ferner die Petitionen Nummer 78, 110, 111, 112, dann die in der jüngsten Zeit eingelangten Petitionen Nr. 145, 184, 168 ihre Erledigung sinden.

In der Drucksorte ist ein Plus hineingedruckt, welches nicht hineingehört. Die Worte,, und auf Grund dieses Berichtes haben wegzubleiben.

Sek. Sládek: Slavný sněme račiž naříditi zemskému výboru, aby na základě získaného již výsledku vyhledal, jakož i dalších šetření, jež by snad uznal za vhodná, vypracoval osnovu zákona v příčině časové změny zákonů ze dne 9. července 1863 č 45 z. z. a ze dne 6. srpna 1864 č. 28 z, z. týkajících se záložen hospodářských, pak zákona ze dne 7, července 1864 č. 26 z. z. o kontribučenských fondech peněžných v Čechách, dále aby při tom zřetel vzal k zásadám v zprávě této vytknutým, a aby řečenou osnovu zákona hned na počátku zasedání nejblíže příštího slavnému sněmu předložil k poradě a k rozhodnutí.

Tím vyřízen jest rozkaz slavného sněmu č. 184 sněm., jakož i petice č. 78, 110., 111. a 112.

Nejv. marš.: Žádá někdo za slovo?

Wünscht Jemand das Wort?

(Dr. Schmeykal meldet sich zum Wort. )

Herr Dr. Schmeykal hat das Wort.

Dr. Schmeykal: Es hat bereits der Herr Berichterstatter daraus aufmerksam gemacht, daß in dem gedruckten Berichte die Zwischenwörter "und auf Grund dieses Berichtes" überflüssig sind und daher wegzufallen haben. Dasselbe dürste auch in den vorangehenden Zeilen hinsichtlich der Worte "des h. Landtages" der Fall sein, weil das gar feinen Sinn hat.

Berichterstatter Dr. Weeber: Es ist ganz richtig, was der geehrte Herr Vorredner sagte, ich habe es auch in meinem Exemplare richtig gestellt, es ist nur ein Fehler im Druck und wenn |es der h. Landtag erlaubt, werde ich den richtiggestellten Antrag nochmals verlesen:

Der h. Landtag beschließe, dem Landesausschuße auszutragen, derselbe habe einen Gesetzesentwurf betreffend die zeitgemäße Abänderung der Gesetze vom 9. Juli 1863 Nr. 45 L. -G. -B. und vom 6. August 1864 Nr-. 28 L. -G. =B. über die landwirtschaftlichen Vorschußkassen, dann des Gesetzes vom 7. Juli 1864 -Nr. 26 L. -G. =B. über die Steuergeldsonde in Böhmen ans Grund des bereits

vorliegenden Erhebungsresultates, sowie etwaiger weiterer ihm geeignet erscheinenden Erhebungen auszuarbeiten, dabei die in diesem Berichte ausgesprochenen Grundsätze zu berückstchtigen und diesen Gesetzentwurf sogleich bei Beginn der nächsten Session dem h. Landtage zur Berathung und Beschlußsassung vorzulegen.

Sněm. akt. Sládek: Činí se tedy návrh: Slavný sněme račiž naříditi zemskému výboru, aby na základě získaného již výsledku vyhledal, jakož i dalších šetření, jež by snad uznal za vhodná, vypracoval osnovu zákona v příčině časové změny zákonů ze dne 9. července 1863 č. 45 z. z. a ze dne 6. srpna 1864 č. 28 z. z, týkajících se záložen hospodářských, pak zákona ze dne 7. července 1864 č 26 z, z. o kontribučenských fondech peněžných v Čechách, dále aby při tom zřetel vzal k zásadám v zprávě této vytknutým, a aby řečenou osnovu zákona hned na počátku zasedání nejblíže příštího slavnému sněmu předložil k poradě a k rozhodnutí.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche für den Antrag sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro návrh, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Beucht der Budgetkommission über die von der Stadtgemeinde Schüttenhofen angesuchte Straßensnbventionirung. Berichterstatter ist Herr Dr. Grégr. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. maršálka: 15. Zpráva budžetní komise o podání okr. zastupitelstva Sušického za subvenci k stavbám silnic.

Zpravodaj Dr. Grégr: Slavný sněme! Okres Sušický má v celku asi 60. 000 sáhů silnic a když silnice tyto převzal v roce 1865, byly v tak bídném stavu, že musel vynaložiti všecky své prostředky k tomu, aby silnice tyto v lepší uvedl stav. Okres tento jest však velmi chudý, a jest tedy velmi přirozená věc, že mu nestačily prostředky, které mu z jiných příjmů byly poskytovány, k tomu, aby silnice svého okresu udržel v takovém stavu, jak toho zapotřebí. Následek toho byl, že okres Sušický musel činiti dluhy a zadlužil se ve velké míře jenom za příčinou udržování silnic.

Dluhy, do kterých upadl okres Sušický právě následkem špatných silnic, obnášejí asi 26. 000 zl.

Jest pravda, že zemský výbor každý rok přispěl okresu Sušickému nějakou částkou, avšak částka tato byla vždy poměrně velmi nepatrná, 1000 neb 2000 zl.

Faktum ale jest, že okres Sušický se nalezá nyní následkem špatných silnic v tak bídném stavu finančním, že nemůže ani úroky zaplatiti z dluhů těch, které učinil následkem opravování silnic. Okres Sušický má přirážku

10% a přirážka tato jest již v poměru k chudobě obyvatelstva tohoto okresu ták veliká, že nelze pomysliti na nějaké jakékoli zvýšení její, a i tato přirážka 10 °/0 nebude letos zajisté docházeti tak jako v dřívějších letech, poněvadž neúroda letošní také tento okres velmi stihla.

K tomu ještě přichází pánové, jeden důvod. Okres Sušický leží v sousedstvu těch okresů, které právě následkem rozmnožení se kůrovce utrpěly ve svých lesích šumavských a větší čásť stromů a dříví, která se nyní vyváží z lesů Šumavských, vyváží se skrze okres Sušický. Tím tedy okres Sušický nesmírně utrpěl a jestli mu nepřijde nutná a vydatná pomoc od zemského výboru, tedy se stane, že se dříví bude moci vyvážeti z lesů Šumavských, že se přiveze až do okresu Sušického a v okresu Sušickém to všechno uvázne, poněvadž nebudou moci dále pro bídné silnice v tomto okresu Sušickém. Tedy to ještě k tomu přišlo.

Ze všech těchto důvodů, které vzala budžetní komise v úvahu, dovoluji si činiti návrh, aby se žádost okresního zastupitelstva odporučila zemskému výboru, aby na ni vzal všemožný ohled a co nejrychleji ji vyřídil.

Die Budgetkommission erlaubt sich den Antrag zu stellen:

Die Petition der Schüttenhoser Bezirksvertretung um Subventionirung der Bezirksstraße wird dem Landesausschuße zur thunlichsten Berücksichtigung und baldigster Erledigung anempfohlen und ich würde dazu meinen speziellen Wunsch hinzufügen, daß dieser Antrag der Budgetkommission von dem löbl. Landesausschuße und respektive von dem Herrn Referenten in Straßenbauangelegenheiten nicht als eine bloße, ich möchte sagen stereotype Form, mit welcher ähnliche Petitionen der Budgetkommission gewöhnlich dem Landesausschuße zugewiesen werden, betrachtet werde, sondern, daß mit Rücksicht aus die wirklich sehr gewichtigen Gründe und mit Rücksicht der, ich möchte sagen vielleicht beispiellosen finanziellen Misere, in welcher sich der Bezirk Schüttenhosen dermal befindet, vielleicht mehr Rücksicht genommen werde, als in ähnlichen Fällen zu geschehen pflegt.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo? Kteří jsou pro návrh, nechť zdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht des Landesausschußes über die Eingaben der Gemeinden Kamaik, Hohenelbe, Schatzlar, Lang=Ujezd um Bewilligung zur Einhebung von Heimatsrechtsverleileihungstaren., Berichterstatter ist Hr. Landesausschußbeisitzer Dr. Alter. Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: 16. Zpráva výboru zemského o žádostech obcí Kamýku, Vrchlabí,

Žacléři, Jenikův Újezd s Břežánky a Braňany za povolení k vybírání poplatků za udělení práva domovského.

Berichterstatter Dr. Alter: In ähnlicher Weise wie schon mehrere Gemeinden an den h. Landtag herangetreten sind um Votirung eines Gesetzes zur Einhebung von Heimatsrechtsverleihungstaren sind auch jetzt nachträglich noch die Gemeinden Kamaik, die Gemeinde Hohenelbe, Gemeinde Schatzlar, die Gemeinde Lang Aujezd, Prießen und Preschen im Bez. Silin mit ähnlichen Bitten gekommen. Uiber diese Gesuche beehrt sich der Landesausschuß den Antrag zu stellen, der hohe Landtag wolle folgendes Landesgesetz beschließen;

Gesetz

vom.....

wirksam für das Königreich Böhmen, womit mehreren Gemeinden die Einhebung von Taren für die Verleihung des Heimatsrechtes bewilligt wird.

Ueber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich zu bewilligen:

1. Der Gemeinde Kamaik, Bezirk Leitmeritz, die Einhebung einer Heimatrechtsverleihungstare in drei Abstufungen u. z.

a)  bei einer Steuerzahlung von 50 st. und darüber mit ..........15 fl.

b)  von 20-50 st mit......10 st.

c)  von 5-20 st. mit...... 5 st.

1. Obci Kamýku v okresu Litoměřickém za udělení práva domovského k vybírání taxy ve třech stupních, a sice vedle placení daně:

a) od 50 zl. a více po 15 zl.,

6) od 20 zl. do 50 zl. po 10 zl.,

c) od 5 do 20 zl. po 5 zl.

2. Der Gemeinde Oberhohenelbe, Bezirk Hohenelbe, die Einhebung einer Heimatsrechtsverleihungstare in 3 Abstufungen und zwar:

a) im 1. Wahlkörper mit.....40 st.

b) "2.         "           ".....30 st.

c) " 3.          "          ,, .....20 ff.

2. Obci Vrchlabí Hořejší v okresu Vrchlabském vybírání taxy za udílení práva domovského ve třech stupních, a sice: a) v prvním sboru volebním po 40 zl, 6) v druhém sboru volebním po 30 zl., c) v třetím sboru volebním po 20 zl.

3. Der Gemeinde Schatzlar, gleichnamigen Bezirkes, die Einhebung einer Heimatsrechtsverlei hungstare mit 30 st.

3. Obci Žacléři, okresu téhož jmena, za udělení práva domovského vybírání taxy po 30 zl.

4. Der vereinigten Gemeinde LangsUjezd, Priesen und Preschen, Bezirk Bilin, die Einhebung einer Heimatsrechtsverleihungstare in drei Abstufungen und zwar:

a)  im ersten Wahlkörper 65 st.,

b)  im zweiten Wahlkörper 30 st.,

c)  im 3ten Wahlkörper 15 st.

4. Spojené obci Újezdu Dlouhému s Břežánkami a Břešťany v okresu Bilínském vybírání taxy za udělení práva domovského ve 3 stupních a sice:

a) v I. sboru volebním po 65 zl., 6) v II. "            "          " 30 zl.,

c) v III.,,             ,,           "15 zl.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo?

Diejenigen, welche für das Gesetz sind, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten zákon, nechť pozdvihnou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen. Der Eingang des Gesetzes hätte zu lauten: Gesetz

vom.....

wirksam für das Königreich Böhmen, womit mehre= ren Gemeinden die Einhebung von Taren für die Verleihung des Heimatsrechtes bewilligt wird.

Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich zu bewilligen:

Zákon,

daný dne .....

pro království České, kterým dovoluje se některým obcím vybírati taxy za udělení práva domovského. K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mně svoliti takto:

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche für diesen Titel stimmen, mögen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten nápis, nechť zvednou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter: Ich erlaube mir den Antrag zu stellen, die dritte Lesung des Gesetzes sofort vorzunehmen, und von einer nochmaligen Wiederholung des Inhaltes Umgang zu nehmen, da eine Aenderung nicht beliebt wurde.

Oberstlandmarschall: Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrag aus dritte Lesung zustim= men, die Hand zu erheben.

Kteří jsou pro třetí čtení, nechť zvednou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen. Ich bitte nunmehr Diejenigen, welche dem Gesetze in dritter Lesung zustimmen, sich sich erheben.

Kteří jsou pro ten zákon, nechť vstanou.

(Geschieht. ) Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Landesausschußbericht über nachträgliche Bewilligung von Gemeindetrennungen. Berichterstatter ist derselbe.

Nám. nejv. marš.: 17. Zpráva zem. výb. s osnovou zákona o žádostech více obcí za vyloučení jich ze svazku obecního.

Ref. Dr. Alter: Hoher Landtag!

Im Nachhange des unter dem 24 September 1874, Z. 26877 erstatteten Berichtes und unter Berufung ans die darin enthaltene Motivirung der

Landtagsvorlage erlaubt sich der Landesausschuß int Anschluße die seit dem gedachten Tage bei demselben neu eingelangten Trennungsgesuche mehrerer Gemeinden mit dem Antrage vorzulegen, der hohe Landtag möge die Trennung nachstehender Gemeinden bewilligen.

1. Der vereinigten Gemeinde Honic und Stochow, Bezirk Neustraschitz, die Trennung in 2 selbstständige Gemeinden

a) Honic,

b) Stochow.

1. Spojená obec Honice se Stochovem v okresu Novostrašickém aby rozdělena byla na dvě samostatné obce

a)  Honice

b)  Stochov.

2. Der vereinigten Gemeinde Hostin und Wojkowitz, Bezirk Welwarn, die Trennung in 2 selbstständige Gemeinden

a)  Hostin,

b)  Wojkowitz.

2. Spojená obec Hostín s Vojkovicemi aby rozdělena byla na dvě samostatné obce:

a)  Hostin,

b)  Vojkovice.

3. Der Ortschaft Neu-Ohlisch, Bezirk Böhm. = Kamnitz, die Ausscheidung aus dem Gemeindever= bande mit Alt=Ohlisch und die Konstituirung als selbstständige Gemeinde.

3. Město Oleška Nová, v okresu České Kamenice, aby vyloučeno bylo ze svazku obecního s Oleškou Starou a aby samostatnou obcí býti mohlo.

4. Der Ortschaft Krsmol, Bezirk Neupaka, die Ausscheidung aus dem Gemeindeverbande mit Aust und die Konstituirung als selbständige Gemeinde.


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