Čtvrtek 15. října 1874

Sněm. sekr. Schmidt:

§. 15. Příjezdy k drahám železným, zřízené od

podnikatelstev drah železných, zůstanou vlastnictvím těchto, a jsou podnikatelstva zavázána, vydržovati je v spůsobu dobrém

Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort ?

Kteří jsou pro článek, nechť pozvednou ruku.

Diejenigen, welche für diesen Paragraf sind, wollen die Hand erheben

(Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter:

§. 16.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes werden Meine Minister des Innern und des Handels be= auftragt.

Sněm. sekr. Schmidt:

§. 16.

Mým ministrům vnitřních záležitostí a obchodu se nařizuje, aby zákon tento ve skutek uvedli.

Oberstlandmarschall: Diejenigen, welche dem Paragraf zustimmen, wollen die Hand erheben.

Kteří jsou pro ten článek, nechť pozvednou ruku.

(Geschieht. ) Angenommen. Titel und Einleitung des Gesetzes lautet:              Gesetz

vom......

wirksam für das Königreich Böhmen, betreffend die Herstellung von Eisenbahnzufahrtsstraßen. Uiber Antrag des Landtages Meines Königreiches Böhmen finde Ich anzuordnen wie folgt:

Sněm. sekr. Schmidt: Nápis a úvod zákona:

Zákon,

daný dne .....

pro království České v příčině zřízení- příjezdu k drahám železným K návrhu sněmu Mého království Českého vidí se Mně naříditi takto:

Kteří jsou pro ten nápis, nechť pozdvihnou ruku.

Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter: Mit Rücksicht auf den in dieser Sitzung voraussichtlich erfolgenden Schluß der Session erlaube ich mir den Antrag zu stellen, sofort die dritte Lesung des Gesetzes vorzunehmen.

Sekr. Schmidt: Činí se návrh na třetí čtení

Nejv. marš.: Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku

Diejenigen, welche dafür sind, wollen die Hand erheben.

(Geschieht. ) Angenommen.

Ich bitte Jene, welche dem Gesetz in dritter Lesung zustimmen, sich zu erheben.

Kteří jsou pro ten zákon, nechť vstanou.

(Geschieht. ) Angenommen.

Berichterstatter: Daß 2 Petitionen von der Bezirksvertretung Hlinsko u. Elbogen eingebracht wurden und hiemit ihre Erledigung finden, wurde bereits im Berichte selbst erwähnt.

Oberstlandmarschall: Wir kommen nun zum zweiten Gegenstand, zum Berichte der Kom= mission in Angelegenheiten der Uiberfüllung der Prager Irrenanstalt. Berichterstatter ist Hr. Abg. Herkner und ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš.: 2. Zpráva komise v příčině přeplnění Pražského blázince.

Abg. Herkner als Berichterstatter: Hoher Landtag! Bereits durch drei Sessionen ist die Ueberfüllung der Prager Irrenanstalt Gegenstand ernster Berathungen, ohne daß es bisher trotz aller Bemühungen gelungen wäre, eine genügende Ab= hilfe dieses schreienden Uebelstandes zu treffen. Die Kommission erkannte als beste Abhilfe dieser Calamität vor Allem die Durchführung eines schon früher beschlossenen Neubaues für circa 600 Geistes= kranke und während desselben die schleunige Unterbringung von mindestens 250 Geisteskranken pro= visorisch in hiezu geeigneten Localitäten.

Den Neubau betreffend hat der hohe Landtag bereits in der Session des Jahres 1864 den Be= schluß gefaßt, im Südwesten Böhmens eine neue Irrenheilanstalt zu errichten und in der Sitzung vom 17. Januar 1874 den Landes-Ausschuß er= mächtigt, ein hiezu passendes Objekt zu erniren und hierüber dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten.

Der Landesausschuß ist dieser Aufgabe nach= gekommen, und hat zu diesem Zwecke passende Bauobjekte in Staab und Dobřan ermittelt.

Es erscheint der Wichtigkeit und Dringlichkeit wegen nothwendig, den Landes=Ausschuß zu ermächtigen, die für den Neubau einer selbstständigen Irrenheilanstalt erwähnten Baugründe bei einer dieser Gemeinden in der billigsten und zweckmäßigsten Weise zu acquiriren. -

Eben so dringend geboten erscheint es, daß nach Ankauf des Grundes sofort zur Anfertigung der Baupläne und Kostenvoranschläge geschritten werde. -

Die Kommission hält es hiebei für zweckmäßig, daß zur Anfertigung der Pläne, bei der Wichtigkeit und Größe des Objektes - nach Anhörung einer Enquete-Kommission und hierauf festgesetzten Bau= programmes von Seite des Landes=Ausschußes die Concurrenz benützt werde.

Sie halt es ferner für zweckmäßig und im Interesse der Sache selbst geboten, daß hiezu er= propte Fachmänner eingeladen und der LandesAusschuß deßhalb ermächtigt werde, Pramien festzusetzen.

Durch den Bau einer neuen, selbstständigen Irrenheilanstalt würde nach dem Ausspruche der Irrenärzte für 15 bis 20 Jahre vollständig Abhilfe geschaffen werden.

Was nun die schleunige und provisorische Unterbringung von mindestens 250 Geisteskranken betrifft, hat der Landes=Ausschuß einen Barakenbau in Slup zur Unterbringung von 40 Irren bereits begonnen, zugleich Vorsorge getroffen, daß nach Uebersiedlung der Findelanstalts-Filiale aus dem Administrations-Gebäude der Irrenanstalt abermals Raum für circa 40 Geisteskranke gewonnen werde.

Ferner ist der Landes=Ausschuß seit einiger Zeit wegen der Miethe oder wegen des Ankaufes des Schloßgebäudes sammt Garten auf dem StiftsGute Tuchoměřitz in Unterhandlung getreten; endlich wenn der Ankauf desselben nicht räthlich erscheinen sollte, ist die Benützung des in der Nähe des alten Gebärhauses gelegenen sogenannten Jungmann'schen Hauses für eine kurze Zeit provisorisch in Aussicht genommen.

Der Kommission erscheint nicht allein der Raum des Jungmann'schen Hauses unzureichend, sondern auch das Gebäude selbst zu Irrenzwecken weniger geeignet.

Ebenso kann die Kommission die Acquirirung des Tuchoměřitzer Objektes nicht befürworten, da außer dem Ankaufspreise von circa ö. W. fl. 80, 000 noch mindestens ö. W. fl. 50. 000 - zu Adaptirungs= Bauten verwendet werden müßten, die Kaufsverhandlungen sowie die Adaptirungsbauten eine sehr geraume Zeit in Anspruch nehmen, und die so dringend nothwendige Abhilfe verzögert würde.

Und wenn selbst Tuchoměřitz akquirirt würde, so könnte der Neubau der im Südwesten Böhmens projektirten Anstalt nicht vermieden werden und da, wie schon erwähnt, durch die neue Anstalt für 15-20 Jahre vollständig Abhilfe geschaffen wird und dadurch eine Filiale, wie es in Tuchoměřitz der Fall wäre, nicht nothwendig ist, hiedurch aber doppelte Regiekosten erwachsen und jeder Geldauf= wand für diese Filiale ungerechtfertigt bleiben würde.

Da nun die rascheste Unterbringung von Irren äußerst dringend ist, so glaubt die Kommission, daß durch eine zeitweilige Benützung des alten Gebär= hauses am billigsten und schnellsten abgeholfen wäre, weil einerseits nur geringe Adaptirungsbauten nothwendig, die bereits vorhandenen Einrichtungs= stücke sogleich benützt werden können, und anderseits durch die demnächst erfolgende Benützung des neuen Gebärhauses das alte sehr bald zur Unterbringung von Irren disponibel wird. - Die von einzelnen Mitgliedern der im Landesausschuße am 3. März 1874 abgehaltenen Enquete=Kommission angeregten Bedenken gegen Benützung des alten Gebärhauses zu Irrenzwecken, welche hauptsächlich darin gipfeln, daß durch eine provisorische Benützung ein Definitivum geschaffen werden könnte, glaubt die Kommission dadurch zu beheben, daß sie die volle Uiberzeugung ausspricht, die bereits bestehende Irrenan-

stalt sei im Interesse der Kranken zu entlasten und keinesfalls zu vergrößern.

Bei dieser Sachlage handelt es sich also lebiglich um die Benützung des alten Gebärhauses während des Neubaues, welcher in circa 2-4 Jahren so weit vorgeschritten sein dürste, daß die in der alten Gebäranstalt provisorisch untergebrachten Irren in die neue Anstalt transferirt, und hiedurch das Erstere seiner Bestimmung zugeführt werden kann.

Die Kommission stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen:

I. Der Landesausschuß wird ermächtigt, den entsprechenden Grund in Staab oder Dobřan zur Errichtung einer neuen selbstständigen Irrenanstalt für 500 bis 600 Geisteskranke beiderlei Geschlechs zu acquiriren.

II. Der Landesausschuß wird beauftragt, nach durchgeführter Grunderwerbung sofort die Anfertigung der bezüglichen Pläne und Kostenvorauschläge für diese neue Anstalt zu veranlassen.

Diese Pläne sind auf Grundlage eines vom Landesausschuße - nach eingeholtem Gutachten einer Enquete-Kommisson festgesetzten Bauprogram= mes zu verfassen. Zu diesem Behufe ist die Konkurrenz auszuschreiben, und wird der Landesausschuß ermächtigt, für Prämien und für anderweitige Kommissionskosten einen Betrag bis 10. 000. fl. zu verwenden.

III.    Der Landtag anerkennt, daß die gegenwärtige Irrenanstalt in Prag bis auf die ursprünglich bestimmte Zahl von 5 bis 600 Kranken entlastet werden müsse, und keines Falls für die Dauer räumlich vergrößert werden könne.

IV.   Zur zeitweiligen Abhilfe der gegenwärtigen Uiberfüllung wird jedoch bei dem Umstande, als sich kein anderes Objekt für diesen Zweck gefunden hat, der Landesausschuß beauftragt, die alte Gebäranstalt zur Unterbringung Geisteskranker für die Dauer des Neubaues miethweise zu verwenden.

Sekr. L e d e r e r: Sl. sněme račiž se usnésti takto:

I.   Zemskému výboru se moc dává, aby k zřízení nového samostatného ústavu pro léčení as 500 až 600 choromyslných obojího pohlaví získal v Stodě neb v Dobřanech vhodné pozemky.

II.   Zemskému výboru se ukládá, aby po zakoupení pozemků těch ihned přikročil k zdělání plánů a rozpočtů nákladu pro nový tento ústav.

Plány ty buďtež shotoveny na základě stavebního programu ustanoveného zemským výborem, vyžádavším sobe dříve dobré zdání enketní komise. Za účelem tím rozepsáno budiž konkurenční jednání, a zmocňuje se zemský výbor, aby na odměny a jiné výlohy komisionální vydal sumu až do 10. 000 zl.

III.   Sněm uznává potřebu, stav choromyslných v posavadním blázinci Pražském zmenšiti

na původně vyměřený počet 5 až 600 nemocných, a že blázinec tento žádným spůsobem co do prostornosti trvale rozšířen býti nemůže.

IV. Aby se však nynějšímu přeplnění blázince na čas odpomohlo, nařizuje se vzhledem okolnosti, že k účeli tomu nenalezeno žádné jiné budovy, zemskému výboru, aby starou porodnici k umístění pomatenců najmul na dobu, pokud se nový blázinec stavěti bude.

Nejv. marš. zemský: Žádá někdo za slovo ?

Wünscht Jemand das Wort? Ich bitte Diejenigen, welche dem Antrage zustimmen, die Hand zu erheben.

Kteří jsou pro ten návrh, nechť pozdvihnou ruku. (Stane se. )

Angenommen.

Der nächste Gegenstand ist der Bericht der Unterrichtskommission über den Landesausschußbericht betreffend den Zustand des Volksschulwesens in Böhmen und über den Antrag des Dr. Grégr.

Berichterstatter ist der Herr Dr. Ruß.

Ich ersuche ihn, den Bericht vorzutragen.

Nám. nejv. marš. 3. Zpráva komise školské o zprávě výboru zemského týkající se stavu školství v Čechách a o návrhu Dra. Grégra.

Dr. Ruß: (liest):

Hoher Landtag!

In der Sitzung vom 7. Oktober wurden der Unterrichtskommission die vom Landesausschuße gesammelten Daten zur Benützung und Erstattung allfälliger Anträge zugewiesen.

Die Prüfung dieser Daten und der damit verbundenen und dieselben einleitenden Bemerkungen des Landesausschußes war durch zwei Umstände erschwert, welche an der Spitze dieses Berichtes der Erwähnung nicht entzogen werden können.

Die Rücksicht ans die im Beginne derselben Sitzung geschehene Anzeige von dem am 15. l. M. erfolgenden Sessionsschluß mußte der Unterrichtskommission sofort die Erwägung nahe legen, ob sie in eine vergleichende Kritik der Daten und Tabellen überhaupt eingehen und ob sie, den Maßstab statistischer Wissenschaftlichkeit an diese ziffer= mäßigen Zusammenstellungen anzulegen, in so kurzer Zeit berufen erscheinen könne.

Der andere nicht minder wichtige Umstand, welcher von einer solchen Prüfung abzuhalten ge= eignet ist, muß in den auf S. IV. des Berichtes zu lesenden Erklärungen des Landesausschußes ge= funden werden,,, daß in den einzelnen Rubriken nicht vollkommen korrekte Angaben zu Tage treten, die einer Berichtigung und Ergänzung bedürfen, " sowie,, daß das gestimmte Materiale bei seiner Reichhaltigkeit und Vielseitigkeit einer weiteren Sichtung und Richtigstellung bedarf. "

Diese beiden Umstände haben die Kommission bewogen, von einer systematisch vergleichenden Prüfung der Ziffern um so mehr abzustehen, als

dieselben, das erstemal gebracht, nur den wenigen Daten ans dem Jahre 1870 gegenübergestellt werden konnten, welche ohne spezielle Absicht der Veröffentlichung aus der Durchführung der neuen Landesschulgesesetze nebenher resultiren. Der nächste Bericht des Landesausschußes, welcher dem hohen Landtage nach dem in der Sitzung vom 17. Januar 1874 gefaßten Beschluß am Beginne einer jeden Session, also wohl in der Eröffnungssitzung im Drucke vorzuliegen hat, wird die viel dankbarere Ausgabe haben, die einjährige Bewegung des Schulwesens darzustellen.

Einige Bemerkungen darf aber die UnterrichtsKommission auch schon über die dießmaligen Ta= bellen nicht unterlassen. Die Trennung der Schul= bezirke nach der Sprache komplizirt die Einzelntabellen unnöthiger Weise und ist nicht einmal durchführbar, indem unter der Rubrik "Stadtschulbezirke" diese Sonderung auch vom Landesausschuße nicht mehr versucht wurde.

Die Durchschnittsziffern der Tabelle IV. (S. 72 ff des Berichtes) in den einzelnen Bezirken er= scheinen völlig werthlos, selbst wenn sie mit den Durchschnittspreisen der Lebensbedürfnisse zusammengestellt würden. Es wäre demnach in Zukunft deren Wiederholung zu unterlassen. Ein ähnliches Bewandtniß hat es in Hinkunft bezüglich der Einwohnerzahlen der Tab. X., weil nicht diese, sondern die relative Dichtigkeit der Bevölkerung für die Anzahl der bestehenden Schulen Angesichts des §. 1 des Ges. v. 19. Februar 1870 Z. 22 L. G. B. (§ 59 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869) als entscheidend betrachtet werden kann.

Hingegen wäre es wünschenswerth über die Auswanderung in andere und den Zuzug der Lehrer aus anderen Provinzen Daten zu besitzen, weil gerade ans diese Umstände so häufig Gewicht gelegt wurde.

Ingleichen würde es paffend erscheinen, die Ergebnisse des Gesetzes vom 2. Februar 1873 über die Einführung eines Schulbeitrages aus den im Königreiche Böhmen abgehandelten Verlassenschaften dem h. Landtage zur Kenntniß zu bringen, was mit Rücksicht auf den §. 7 der Min. -Ver. v. 11. Juni 1874 Z. 3735 keiner Schwierigkeit un= terliegt, indem die Abhandlungsgerichte hierüber halbjahrig Verzeichnisse an die Landesbuchhaltung einzusenden haben.

Als außerordentlich bedauerlich muß konstatirt werden, daß von 766295 schulpflichtigen Kindern 88046 die Schule nicht besuchen.

In den Bezirken Gabel, Karlsbad, Luditz, Plan, Rumburg, Schluckenau, Tachau, Taus, Chrudim, Landskron, Přestic, Rakonitz wird der Schulbesuch der bis 12jährigen Kinder mit fast 100 pCt. angegeben, während Budweis mit durchschnittlich 69, Schüttenhofen mit 65, Jungbunzlau mit 66 pCt schulbesuchender Kinder angeführt werden. Ans dieser kurzen Notiz ist ersichtlich, daß

nicht öffentliche Verhältnisse allein in dieser Sache

entscheiden; es möchte wohl die Schulverwaltung daraus ihr Auge lichten, ob nicht Personalverhältnisse zu diesen Ergebnissen mitwirken. Was aber die 13 und 14jährigen Kinder anbelangt, so er= scheinen Dauba mit 99, Komotau mit durchschnittlich 98 und Graslitz mit 96, Reichenberg (Land= bezirk) mit 95, Schluckenau mit 94, Tetschen mit 98, Braunau mit 95, Königinhof mit 96, Retchenau mit 94 und Semil 95 pCt. obenan, während Taus mit 3 1/2 und Přibram mit 8 pCt. sich nicht rühmlich hervorthun. Die obige Bemerkung dürste hier noch mehr am Platze sein, obzwar der §. 13 der Sch. und U. O. eine quantitativ äußerst verschiedene Anwendung findet.

Es wäre übrigens sehr wünschenswerth, für die Berichte über den Schulbesuch scharftrennende Normen zu geben, welche verschiedenartige Auslegungen verhindern.

Hier wäre wohl mit Unterbrechung der Vorlesung des Berichtes zu betonen, was die Commission mit diesem Satze vermeinte.

Das Ministerium hat nämlich angeordnet, daß halbjährige Berichte über den Schulbesuch erstattet werden und hat einzelne Rubriken festge= setzt und zwar: "fleißig, " "minderfleißig, ",, un= fleißig. "

Nun sind die Urtheile über das, was ein fleißiger Schulbesuch ist, nicht nur überhaupt, sondern namentlich bei den Schulleitern verschieden. So kommt es, daß bei einem Schulleiter am Lande ein Kind, welches im Monate 10 Tage versäumt, noch unter die fleißigen gerechnet wird, während in den Städten dasselbe Kind unter die unfleißigen gezählt winde. Das war der Zweck der Bemerkung der Kommission hinsichtlich der Tabellen über den Schulbesuch.

Von Interesse ist die Verschiedenheit des Schulgelddurchschnittes in den Schulbezirken. Das höchste zahlt von den Landschulbezirken Rumburg mit fl. 2. 878, das niedrigste Kuttenberg mit fl. 1. 354 pr. Kopf nach Abschlag von 20 pCt. Von den Stadtschulbezirken zahlt Trantenau das nie= drigste mit 2 fl. 61 kr. und das höchste S ch ö n= linde mit fl. 4. 728. Hier wäre auch daraus auf= merksam zu machen, daß die deutschen Landschulbezirke pr. Kopf durchschnittlich fl. 2. 78, die böhmischen fl. 1. 936 an Schulgeld bezahlen.

Diese auffallenden Ungleichheiten allein hätten schon den L=A. vermögen dürfen, die so hochwichtige Frage der Schulgeldaufhebung nicht einseitig vom Kostenpunkte allein zu beurtheilen, ohne selbst den prinzipiellen Forderungen einer richtigen Finanzpolitik Aufmerksamkeit zu schenken. Es dürfte nicht empfehlenswerth sein, eine Frage der Sozialpolitik damit abzuthun, daß allen anderen Gründen, außer dem des Kostenpunktes ein "untergeordnetes Gewicht" beigelegt werde. Die Unterrichtskommission hat um so mehr Grund, sich darüber ausführlicher zu ergehen, als ihr eine Reihe von Petitionen um Aufhebung des Schulgeldes und end-

lich der Grégr'sche Antrag zur Berichterstattung zugewiesen wurde, welcher lautet:

,, Der hohe Landtag geruhe zu beschließen: Der Landesausschuß wird beauftragt, in Er= wägung zu ziehen, dann dem Landtage in der nächsten Session Bericht und Antrag zu erstatten, ob und in welcher Weise das Schulgeld an den Volksschulen im Königreiche Böhmen aufgelassen werden könne. "                                         

Die Unterrichts-Kommission glaubt nicht, ohne weitere Motivirung diesen Antrag in nicht unbequemer Weise einfach dem h. Landtage empfehlen zu sollen, sondern sie vermeinte, daß dem L. =A. auch durch dessen Begründung die Richtungen vor= gezeichnet werden sollen, in welchen und die Standpunkte, von denen aus die Prüfung des Antrages vorzunehmen wäre.

Anderseits erfreut sich die Frage der Schul= geldaufhebung einer ausgedehnten Literatur wie einer vielsachen Behandlung durch legislative Körperschaften.

Was Gieseler, Freimund, Hofmann, Gneist und viele Andere wissenschaftlich begrün= deten, dem haben auch schon in unserem Reiche die berufenen Legislativen die Weihe des Gesetzes ge= währt. Die Landtage von Nieder- und Oberösterreich, Salzburg und Kärnthen sind mit der Aufhebung des Schulgeldes vorangegangen und der Landtag von Krain ist am gestrigen Tage nachgefolgt.

Wenn auch ein Blick auf fremde Lande gestattet ist, so waren es weder Durny mit seinem interessanten Berichte im Jahre 1864, roch auch im Corps legislatif Jules Simon im Jahre 1865, welche in Frankreich die Freischule verlangten; lange vor ihnen hatte Carnot schon im Jahre 1818 den Kammern einen derartigen Gesetzentwurf vorgelegt.

In Preußen hatte schon das allgemeine Landrecht vom 5. Feber 1794 (Theil II. Tit. 12. §. 29) verordnet, daß, wo keine Stiftungen für die gemeinen Schulen vorhanden sind, die Unterhaltung der Lehrer sämmtlichen Hausvätern jedes Ortes obliegt, ohne Unterschied, ob sie Kinder haben oder nicht, und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Konsequent lautet der §. 31: Die Bei= träge... müssen unter die Hausväter nach Ver= hältniß ihrer Besitzungen und Nahrun= gen billig vertheilt und von der Gerichtsobrigkeit ausgeschrieben werden. Der Art. 25 der Verfas= sungsurkunde vom 31. Jänner 1850 erklärt, daß in der öffentlichen Volksschule der Unterricht unentgeltlich ertheilt wird. Freilich kam derselbe bisher nicht zur allgemeinen Ausführung, da nur in den Provinzen Preußen, Pommern, Posen, in der Rheinprovinz und in den Hohenzollern'schen Landen an vielen Orten kein Schulgeld erhoben wird. Darnach hat das preuß. Abgeordnetenhaus den Re= gierungsgesetzentwurf vom 12. November 1868, welcher das Schulgeld ausdrücklich wieder einführen wollte, verworfen.

Schon vor mehr als 10 Jahren bestand die

Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichtes in Dä= nemark, Italien, in den meisten Schweizer Kantonen; höchst instruktiv ist beispielsweise der Bericht der Petitionskommission des Kantons Basel-Stadt, dem großen Rathe am 17. Jänner 1870 vorgelegt.

 Es möge der Kommission demnach gestattet sein, in prägnanten Sätzen die wesentlichsten der Gründe auch wortdentlich anzuführen, wenn und wie sie für die Aufhebung des Schulgeldes in der zum Theil oben zitirten Literatur wiederholt ihren Ausdruck fanden.

Um die Rechtssicherheit und die öffentliche Wohlfahrt zu fördern, bedient sich der Staat unter andern Mitteln auch der Schulen, ebenso wie z. B. der allgemeinen Wehrpflicht, der allgemeinen Steuerung; allein der moderne Staat hat die Schul= bildung bereits in die Reihe der Staatszwecke aufnehmen müssen, weil die Förderung und Verbreitung der Intelligenz sein Interesse nicht weniger in Anspruch nimmt, als Sicherheit und Wohl= fahrt.

Er hat die obligatorische Schule geschaffen.

Wenn also die allgemeine Lernpflicht zu Recht besteht, wenn die Volksschule wirklich der Exerzierplatz ist, wo sich der Mann die Wehr schaffen soll gegen die Gefahr, der blinden, leicht verführten, rohen Masse zuzuzählen und gegen den Druck, welchen die Bildung auf die Unbildung zu allen Zeiten und unter allen Staatsverfassungen übt, wenn die Volksschule wirklich die Fähigkeit geben soll, dem Staate, was derselbe ja offenkundig intendirt, im Sinne freiheitlich fortschreitender Entwicklung als künftiger Bürger zu dienen, - wenn die Volksschule also die geistige Steuerkraft hebt: dann kann derselbe Staat nicht ein Entgeld hiefür verlangen.

Ein weiterer Grund für die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichtes liegt in der Ungleichmäßigkeit, welche das Schulgeld statuirt; denn wo irgend ein gemeinsames Interesse auf einen Zweck hinweist, der nur durch das Zusammenwirken Vieler erreichbar ist, da haftet jeder Einzelne solidarisch für die Herbeischaffung der Mittel. Es bleibt nun freilich eine Unmöglichkeit, den hiedurch geschaffenen Nutzen reell zu theilen und zu vertheilen; allein je vermöglicher Einer ist, desto mehr bedarf er fremder Dienste und desto wichtiger ist für ihn die öffentliche Sicherheit; diese durch Intelligenz im Werthe steigenden Dienste, sowie die durch die allgemeine Bildung mehr verbürgte öffentliche Sicherheit haben nicht entfernt die praktische Wichtigkeit für den Armen, der doch schon unverhältnißmäßig viel leistet, daß er seine Kinder durch den Schulbesuch in seiner Arbeit entbehrt, was im Grund des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1869 bis zum vierzehnten Lebensjahre dauern soll.

Betrachtet man das Schulgeld von finanzpo= litischem Standpunkte, so ist es eine von jeder Fa= milie nach der Zahl ihrer unmündigen Kinder er-

hobene und deshalb schon als solche nicht zu rechtfertigende Steuer.

Alles, was im Steuersystem gegen Kopfsteuern zu sagen ist, häust sich als ein schwerer Vorwurf gegen diese Art der Schulbesteuerung. Sie ist als Kopfsteuer ungerecht:

1.   wegen der örtlichen Vertheilung,

2.   wegen Begünstigung der Kinderlosen,

3.   wegen ihrer Multiplikation durch die Zahl der unmündigen Kinder, d h. fürsorgebedürftigen Häupter,

4.   wegen des verkehrten Zeitpunktes, weil gerade in den Jahren umgelegt, wo die kapitallosen Klassen ihren jungen Hausstand befestigen sollen.

Ein kinderloser Mann mit einem jährlichen fixen Einkommen ist sehr viel reicher, als ein Mann von gleichem Einkommen, der Kinder zu ernähren hat. Gleichwohl zahlt jener bei allen direkten Steuern nicht mehr als dieser und bei fast allen indirekten Steuern ist sein Antheil bei weitem geringer. Daß dieses Verhältniß mit dem Grundsätze der Gleichmäßigkeit im geraden Gegensatze steht, liegt aus der Hand.

Die häufig beliebten Vergleiche mit anderen öffentlichen Institutionen, als Rechtspflege, Post, Strassen n. s. w. sind unrichtig, weil die Beiträge hiezu von denen gezahlt werden, welche diese Einrichtungen freiwillig benützen, während die Benützung der Schulanstalt vom Staate erzwungen wird.

Freilich fürchten die wohlhabenden Klassen, daß sie stärker und mit Unrecht belastet werden und suchen alle wechselnden Schulbedürfnisse eben so re= gelmäßig durch Erhöhung des Schulgeldes zu decken, wie die, welche keine Kinder haben. Daraus kann ein Kamps der Klassen gegen einander entstehen, unter dem Lehrer und Schule am meisten leiden.

Im Hintergrunde aller Verwirrung liegt ja eben heute, wie vor hundert Jahren, die Wider= standskraft der besitzenden Klassen, welche nach ihrem nächsten Interesse Schulgeld und Volksunterricht noch immer in dem wirthschaftlichen Ver= hältnisse von Leistung und Gegenleistung betrachten.

Der zum Wohle des Staates steuert, muß auch zur Schule steuern, ohne die ein gesunder staatlicher Organismus nicht denkbar ist. Darnach ist es nicht möglich, wenn dem armen Manne halbe Arbeitskräfte genommen werden, um diese Kinder von Staatswegen auch zu Staatszwecken zu erziehen, den Exekutor des Schulgeldes hinterdrein zu schicken, um für entgangene Arbeits- und Hilfskraft mit Gewalt Abgaben einzutreiben Wenn nun Armuth einerseits - manchmal auch böser Wille, - andererseits die Fluktuation der schulgeldpflichtigen Bevölkerung, wie das namentlich an indu= striellen Orten der Fall ist, diese Erekution zur Unmöglichkeit macht dann wird und muß die Erfolglosigkeit dieser behördlichen Schritte einen demora= lisirenden Eindruck hervorbringen, nicht nur zum Schaden der Autorität der Behörden, sondern na-

mentlich zum Schaden der Sache selbst. Wer dann nicht notorisches Vermögen hat, wird das Privile= gium der Armuth gar leicht ohne Grund auch für sich in Anspruch nehmen, der böse Wille des Nichtzahlens wird um so leichter sich ausbreiten, je schwieriger die Grenze zu bestimmen sein wird, wo von Fall zu Fall das Schulgeld ansängt oder aufhört, eine Last zu sein. Und so werden dann nur die Wenigen erübrigen, die deshalb zahlen müssen, weil ihnen eine Weigerung ganz öffentliche Unehre brächte und die noch Wenigeren, welche wirklich gerne ohne jeden äußern Zwang zahlen.

Es ist demnach klar, daß der sozialpolitische Standpunkt bei Beurtheilung dieser Frage nicht minder wichtig, ja vielleicht entscheidend ist. Den sozialen Gefahren die Spitze zu bieten, ist das sicherste Mittel die Verallgemeinerung der Bildung. Sie zu erlangen ist also den Armen zu erleichtern und die noch heute sehr geringe Minorität der Ge= bildeten muß zur Majorität in der Gesellschaft werden.

Faßt man aber die wichtigsten Einwendungen in's Auge, welche gegen die Aufhebung des Schul= geldes in's Feld geführt werden, und durch die vorstehenden Zitationen noch nicht widerlegt erscheinen könnten, so ist auch ihre Entkräftung nicht schwierig.

Dem Einwand, daß das Schulgeld für den Einzelnen eine vorübergehende und leicht zu ermäßi= gende, die Schulsteuer dagegen eine bleibende und unveränderliche Abgabe ist, begegnet die Wahrnehmung, daß die Summe, welche als Schulgeld er= hoben wird, größer ist, als die Summe der auf die ganze Lebenszeit vertheilten Schulsteuer, daß das Schulgeld in einer Zeit gefordert wird, wo der Familienvater am meisten bedrängt ist und daß die Last des Schulgeldes ebenso wie die der Steuer mir nach Abstufungen im Vermögen ermäßigt werden kann.

Unverheiratete Leute können sagen und sagen auch: der Besitz einer Familie ist eine große Annehmlichkeit; auf diese haben wir verzichtet; wie kommen wir dazu, zu den Kosten der Erziehung der Kinder anderer Leute beizutragen und so einen Theil der mit dem Besitz einer Familie verbundenen Unannehmlichkeiten auf uns zu laden?

Die Antwort ist leicht: die Kinder ihrer Mitbürger vertheidigen auch ihr Haus gegen den Feind, der Ruhm und das Bestehen des auch ihnen theueren Vaterlandes hängt von der Tüchtigkeit eben dieser Kinder ab und sie haben ja wohl nicht den Grundsatz, nur für die Dienste zu zahlen, für welche die Zahlung nöthigenfalls eingeklagt werden kann.

Auch keines der beiden Palliativmittel, welche die Freunde des Schulgeldes betonen, um dieses zu erhalten, ist ein solches, geschweige eine Abhilfe.

Gesonderte Armen- oder Freischulen sind durchaus unwürdig. Die bedeutendsten Einrichtungen dieser Art in Deutschland werden wieder abgeschafft, weil der Arme hier dem Reichen gleich-

gestellt werden muß; denn arm tritt jeder in die Schule ein, reich soll er sie verlassen.

Die Schulgeldbefreiung hat immer die Bitterkeit der Armerklärung zur Folge und die leicht mögliche Absurdität, daß die ungleiche Höhe des Schulgeldes an verschiedenen Orten denselben Vater dort arm erklärt, hier zur Zahlung verpflichtet; nicht zu sprechen von dem abscheulichen Unfuge, der an gar manchen Orten und Anstalten in dieser Frage überhaupt aus Grund der berüchtigten Armuths= zeugnisse zum Schaden der öffentlichen Sitte und der Schulerhaltungsfonde sich breit macht.

Ferner muß bemerkt werden, daß, wenn bei der sogenannten halben Unentgeltlichkeit den Armen das Schulgeld erlassen wird, doch wieder auch die Besitzenden dafür aufzukommen haben.

Für die Eltern ist der Erlaß des Schulgeldes der Ansang des Almosennehmens mit allen seinen Rückwirkungen aus vermindertes Ehrgefühl und auf verminderte Thatkraft. Und den Standpunkt der Kinder anlangend, so versuche man es, ob ein Mittel gefunden werten kann, unter den Schulkindern den Standesunterschied der,, zahlenden" und der "armen" zu verbauen, wo beide einander als Klassen gegenübertreten. Auch in den jugendlichen Gemüthern tritt das soziale Gesetz der Klassenunterschiede mit instinktivem Zuge ans und legt schon frühzeitig die Keime eines späteren Hochmuthes der besitzenden Klassen, eines späteren Gefühles der Demüthigung, der Bitterkeit, des Nei= des der nichtbesitzenden Klassen.

Daß ein Vorgefühl des früheren oder späteren Sieges dieser Anschauungen auch unserer Gesetzgebung nicht fremd war, bestätigt der §. 19 des Gesetzes vom 24. Februar 1873, herübergenommen aus dem Gesetze vom 19. Februar 1870, der den Gemeinden die Aufhebung des Schulgeldes ermöglicht, noch mehr aber der §. 64 des Reichsgesetzes vom 14 Mai 1869, welcher die Frage des Schulgeldfortbestandes ausdrücklich der Landesgesetzgebung zu beantworten überläßt.

Daß jedoch trotz alles Angeführten ein rela= tives Unvermögen in einem bestimmten Zeitpunkte die wärmsten Ueberzeugungen verhindern könne, zu wesenvoller Gestaltung zu gelangen, durfte auch die Kommission sich nicht verhehlen.

Die eingehende Prüfung in dieser Richtung kann und wollte jedoch derselben nicht zugemuthet werden.

Trotzdem hält sich die Kommission für befugt, auf einen ersten Schritt aufmerksam zu machen, welcher in der Allmäligkeit des Vorgehens eine Gewähr bieten mag für das Maß und den Erfolg des Vorschlags.

Es läßt sich nicht läugnen, daß einige für die Aufhebung des Schulgeldes vorgebrachten Gründe am schlagendsten erscheinen, wenn die zwei letzten Jahre der Schulpflicht ins Auge gefaßt werden. Wohl nicht ohne Benützung der in der Schul- und Unterrichts Ordnung geschaffenen Fakultät besuchen nach Tab. VII. des L. -A. -Berichtes von 124305

schulpflichtigen Kindern dieser zwei Jahre nur 87387 die Schule. Würde das Schulgeld für diese ausgehoben oder herabgemindert werden können, so wäre im ersten Falle die Mindereinnahme der Schulbezirke auf Grund der zwei letzten Rubriken dieser Tabelle nicht größer als 139. 093 st. 73 kr. Die Kommission will jedoch damit nur eine be= stimmtere Anregung gegeben haben. Namentlich unmittelbar vor dem Schluße der Session erübrigt der Kommission nur, den Antrag des Hrn. Abg. Dr. Grégr dem h. Landtage zur Annahme zu em= pfehlen.

Zu den sub IX. (Schulbauten) gemachten Wahrnehmungen des L. -A. wäre noch zu bemerken, daß die aufmerksamste Beobachtung der in dem Min. -Erlaß vom 9. Juni 1873 Z. 4816 gegebenen Vorschriften Seitens der unteren Schulbehörden wohl berufen sein dürste, Gebahrungen zu bessern, welche der L. -A. beklagenswerth findet.

In Erledigung des L. =A. Berichtes Nr. 186 beantragt die Unterrichtskommission, der h. Landtag wolle diesen Bericht zur Kenntniß nehmen und beschließen:

1.   Der L. = A. wird beauftagt, darüber, ob und in welcher Weise das Schulgeld au den öffent= lichen Volksschulen aufgehoben werden kann, in der nächsten Session Bericht und Antrag zu erstatten

2.   Die Petitionen Zahl 8., 13., 30., 34., 38., 47., 120., 122., 123., 124., 125., 126., 127., 128., 135., 136., 137., 138., 139., 140., 153., 154., 155., 156., 162., 178., eingebracht von den Bezirksausschüßen Rziczan, Hlinsko, der Stadtvertretungen Eule, Königsberg, Eger,

Březnic und Bilin, den Ausschüssen von 18 Gemeinden und dem Landeslehrerverein, dem Landesausschuße zur Würdigung abzutreten.

Sněm. akt. H e s s: Komise pro záležitosti školní činí návrh:

Sl. sněme račiž zprávu tuto vzíti u vědomost, a usnésti se jak následuje:

1.   Zemskému výboru se nařizuje, aby v zasedání nejblíže příštím podal zprávu a návrh o tom, zda-li a jakým spůsobem může se zrušiti školné na veřejných školách obecných.

2.   Petice č. 8., 13., 30., 34., 38., 47., 120., 122., 123., 124., 125., 126., 127., 128., 135., 136., 137., 138., 139., 140., 153., 154., 155., 156., 162., 178., podané od okresních výborů v Řičanech a Hlinsku, od zastupitelstev měst Jílového, Kinšperku, Chebu a Bíliny, pak od obecních výborů 18 obcí a od zemské jednoty učitelské odevzdávají se zemskému výboru k uvážení.

Oberstlandmarschall: Wünscht Jemand das Wort?

Žádá někdo za slovo ? Pan poslanec Husák má slovo. P. Husák: Slavný sněme! Chci učiniti pouze formální návrh. První článek zní: Zem-

skému výboru se nařizuje, aby v zasedání nejblíže příštím podal zprávu a návrh o tom, zdali a jakým způsobem může se zrušiti školné na veřejných školách obecných.

Na místě toho navrhuji, aby zněl v ten smysl: "Slavný sněme račiž se usnésti na tom, by školné principielně zrušeno bylo a zemskému výboru se nařizuje, aby v zasedání nejblíže příštím podal zprávu o tom, jakým způsobem může se zrušiti školné na obecních školách. "

K odůvodnění návrhu svého připomínám: Slavný sněme! Na společnost novověkou doléhá v posledních dnech žádost až dosud, aspoň v dřívějších stoletích, zajisté neslýchaná žádost: "zrušte školné. "

0 tom může podati i sněm náš důkazy, poněvadž z tak různých krajin království Českého, z měst, venkovských obcí, z obcí tak dobře českých jak německých sem žádosti o zrušení školného poslány byly.

Pánové! Žádost tato z tak různých obcí sem zaslaná dá se jako každá jiná uvážiti a posuzovati z dvojího hlediště, 1. co se týče podstaty její, 2 co se týče času splnění jejího. Co se týče podstaty mám za to, že není zapotřebí šířit o tom teď mnoho slov, poněvadž žádnému z nás nemůže býti tajno, že zrušení školného, neprovede-li se dnes, musí se provést zejtra. Aj, jak brzy středověkým zásadám se odzvonilo, kde vzdělanost byla privilejem jistých tříd jenom, jakmile společnost novověká se usnesla na tom, aby návštěvu škol takřka imperativně poručila, tak nezbývá ničeho jiného, než aby také vyřkla, že zrušuje školné. Pánové! Tak jako v středověku nemohl nikdo býti členem oné společnosti, kdo nebyl pokřtěn, tak mám za to, že dnešního dne není hodným členem naší společnosti moderní, kdo se aspoň nenaučil číst a psát Poněvadž ale společnost moderní žádá na jednom každém, aby školy navštěvoval, tak také jest její povinností, aby se postarala o řádné zařízení škol, a já myslím též v tom ohledu, aby učila v školách bezplatně, aby se bezplatně vyučovalo třeba byly jisté předsudky, náhledy, které se proti tomu zpouzejí. V Evropě to došlo, slavný sněme, již tak daleko, že takřka, jak mi povědomo, veškeré státy přisuzují sobě moc, bdíti nad školami, že státy moderní, jak jsem již řekl, imperativně žádají návštěvu škol, a tu nezbývá nic jiného než zrušiti to školné. Proč? Myslím, že při té komplikovanosti moderních poměrů naších, třebas stát nařizoval nutnou návštěvu škol, přece jednomu neb druhému vždy možno bude, tento zákon obejíti. Kdo sezná v těch poměrech jak ve venkovských městech tak obcích, musí mi přisvědčiti. Jsouť lidé, kteří s velkou tíží nesou to školné a jiní opět, kteří to považují za věc snad nejmrzutější na světě, a těm lidem, poroučejte si jak chcete, zbude

přece vždycky nějaká klička, kde se vyhnou platiti školné. Tím ale kdo má škodu? Společnost, a následkem také stát. Společnosti odrůstají lidé nehodni této společnosti, kteří jsou břemenem také i státu. Myslím káznice a trestnice že by nejlepší podaly důkaz, ale není zapotřebí teprvé do těch budov jíti, do trestnice a káznice. Pánové, kdo se venku zná, kdo zná ty cesty a silnice a zná jak velký počet lidí ve školách zanedbalý se oddal té žebrotě, musí vyznati, že to jest hlavní snad příčina, proč teď sta a tisíce lidí, ostatek zdraví ale duševně zanedbaní člověčenstvu jen břemenem jsou. Jak tedy odpomoci? Jestli by někdo myslel, že se mu ukřivďuje, když nemá děti. anebo děti již vychované, a že má ještě na školy přispívat, tak se mu může říci: pod přímým jmenem sice přispíváš na školy, ale ty přispíváš vlastně na káznice a trestnice, na ty tisíce, kteří snad na venkově ne tak jako v hlavním městě od domu k domu jdou a žebráním se živí. Pánové, mám za to, že v tomto slavném shromáždění nebylo ani zapotřebí uváděti dalších důvodů na zrušení školného; vždyť pak víme, že jiné sněmy se na tom již usnesly a jak mi povědomo, jsou mnozí a zajisté většina zde shromážděných pánů proto, aby se školné zrušilo.

Než co slyším, jest to, je-li to na čase nebo ne. Pánové! To jest právě to druhé hlediště, i znám tu frási, když se říkává, že ta neb ona ostatně dobrá věc není na čase. Znám tu frási, které se říkává: "ten lid není ještě zralý. " Já myslím ale v tomto případě nemůže se nyní tak mluviti, že není na čase školné zrušiti, že by ten lid nebyl zralý. Pánové! Já bych musil říci, ne ten obecný lid, který počítáme snad někdy rádi k tomu nezralému, pánové, nebyli bychom my ještě zralí, my, kteří to máme v rukou svých zrušiti to školné a nečinili bychom tak! Nebo může se říci: Snad že by někdo tím trpěl ? Já myslím, dnes je všeobecná zásada ve všech moderních státech, alespoň konstitučných, že blahobyt všeobecenstva jest hlavním pravidlem všech zákonníků. Co se toho týče, pakli by se školné zrušilo, míním, že bychom právě tomu obecnému lidu, alespoň velké většině podali příležitost, aby vedlé zdravých rukou a nohou, které jemu dal Hospodin, také jiné prostředky k blahobytu si zaopatřil, totiž vzdělání své. Neboť mám za to, že dnešního dne zdravé ruce, ani zdravé nohy již nepomáhají, pakli ten člověk není poměrně také vzdělaný Teď právě, když se školy přístupnými učiní všem a když se ta překážka odstraní, totiž že až dosud se odkazuje na příspěvky, které se nemohly platit a která zavdávala příčinu k neobesílání škol, že když se školné zruší a když se nejen ustanoví, že všichni mají školy navštěvovat, nýbrž i stát se


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