Landtagsaktuar Dr. Šafaøoviè
(liest):
Anfrage des Abgeordneten Dr. Pergelt und Genossen
an Seine Exzellenz den Herrn Statthalter.
Es ist eine der ältesten und berechtigtesten
Forderungen des deutschen Volkes in Böhmen, daß man
in diesem Kronlande die nationale Abgrenzung so rasch als möglich
durchführt, auf Grund derselben die Abgrenzung der Gerichtsbezirke
und der politischen Bezirke vornimmt und damit auch eine Bildung
von national abgegrenzten Kreisen verbindet, um den Angehörigen
beider Nationalitäten die Möglichkeit zu bieten, in
sprachlich einheitlich organisierten Gerichts-, Verwaltungs- und
Kreisverbänden möglichst unbeirrt durch die nationalen
Reibungen und Zwistigkeiten auf politischem und wirtschaftlichem
Gebiete sich der Pflege der kulturellen und wirtschaftlichen Interessen
der Angehörigen der eigenen Nationalität nachhaltig
und erfolgreich widmen zu können. Bedauerlicher Weise sind
alle diesfälligen Bemühungen der Deutschen in Böhmen
auf den größten Widerstand der Tschechen gestoßen,
welche sich mit alter Macht dagegen stemmten, daß die zahlreichen
deutschen Minderheiten kleinerer und größerer sprachlich
gemischter Gerichts- und politischer Bezirke dem geschlossenen
deutschen Sprachgebiete angefügt werden. Es ist auch außerordentlich
durchleuchtend, auf welche Erwägungen dieser Widerstand zurückzuführen
ist. Zu den wichtigsten Programmspunkten der tschechischen Politik
gehört die Wiedereroberung des deutschen Sprachgebietes und,
je mehr deutsche Gemeinden in sprachlich gemischten Bezirken der
Willkür und Brutalität der tschechischen Mehrheit ausgesetzt
sind, desto leichter glauben die tschechischen Machthaber ihr
Tschechisierungswerk in diesen Gemeinden mit Erfolg durchführen
zu können. Obwohl man es nun bei der seit Jahrzehnten beobachteten
aggressiven und erobernden Politik der Tschechen begreiflich findet,
daß sie diesen Standpunkt der brutalen Majorität nicht
aufzugeben gewillt sind, so kann man doch anderseits nicht begreifen,
daß es sich die Regierung nicht zu einer besonderen Aufgabe
macht, ihr Friedenswerk in Böhmen vor allem in der Weise
einzuleiten und anzubahnen, daß sprachlich möglichst
einheitliche Gerichts- und Verwaltungsbezirke geschaffen und damit
die zahlreichen Reibungsflächen, welche bisher zwischen Deutschen
und Tschechen bestehen, vermieden werden. Wohl hat man unter dem
Ministerium Taaffe den Beginn zu einer solchen Abgrenzungsaktion
gegeben und wohl ist damals und zum Teile einverständlich
zwischen Deutschen und Tschechen durch eine große Anzahl
von sprachlich gemischten Gerichtsbezirken die Unterlage für
eine allen gerechten Forderungen entsprechende Abgrenzung geschaffen
worden, allein die mit den Punktationen geschlossenen Pakten seitens
der Tschechen nicht eingehalten worden und die dem Ministerium
Taaffe nachgefolgten Regierungen haben bedauerlicherweise nicht
den nötigen Mut, um dasjenige, was einzig und allein den
Frieden in Böhmen zu verbürgen in der Lage ist, auch
tatsächlich durchzuführen. Unter den nachfolgenden Ministerien
war es tatsächlich das Ministerium Körber, welches in
einer Reihe von Entwürfen dieser hochwichtigen Frage näher
getreten ist und die nachfolgend verzeichneten Grundsätze
in einem Entwurfe zusammenfaßt, welcher nachstehend lautet:
Entwurf einer nach der Umgangssprache der Bevölkerung
durchzuführenden Einteilung des Königreiches Böhmen
in Gerichtsbezirke, Bezirkshauptmannschaften und Kreise.
Mit Beilage I, II, III.
Die nationale Abgrenzung im Königreiche
Böhmen hat die Aufgabe, so weit als möglich sprachlich
homogene Verwaltungsgebiete zu schaffen.
Bei der Lösung dieser Aufgabe wird zunächst
von der untersten Kategorie der Verwaltungsgebiete, nämlich
den Gerichts- oder Steuerbezirken, auszugehen sein.
Wird derjenige Bezirk als ein einsprachiger
angesehen, in welchem die Minorität der anderssprachigen,
einheimischen anwesenden Bevölkerung nach dem Ergebnisse
der letzten Volkszählung 20 Prozent der bezüglichen
Gesamtbevölkerung des betroffenen Bezirkes nicht übersteigt,
so erscheinen folgende Gerichtsbezirke in ihren derzeitigen Grenzen
als einsprachige, und zwar:
a) Einsprachig böhmisch:
Adlerkosteletz (0.2% d.), Bechyò (0.4), Neu- Benatek (0.7)
Beneschau (0.7), Beraun (0.9), Blatna (0.1), Blowitz (0.0), Böhm.-Aicha
(13.2), Böhm.- Brod (0.2), Brandeis (1.4), Breznitz (0.1),
Èaslau (0.6), Chlumetz (0.4), Chotìbor (0.1), Chrudim
(0.4), Deutschbrod (7.5), Dobrisch (0.2),
Eipel (2.1), Eisendrod (1.1), Eule (0.1), Frauenberg (0.5), Habern
(0.5), Hlinsko (0.2), Hochstadt (3.4), Hohenmaut (0.8), Holitz
(0.5), Horazdiowitz (0.3), Hoøitz (0.1), Horowitz (0.1),
Humpoletz (0.1), JIaromìø (14.5), Jitschin
(2.4), Jungbunzlau (1.6), Jungwožitz (0.1), Kamenitz (0.2),
Karolinenthal (5.2), Kauøim (0.1), Kladno (1.0), Klattau
(2.7), Kolin (0.3), Kohljanowitz (0.1), Königgrätz (2.1),
Königsaal (0.3), Königstadt (0.1), Kralowitz (0.3),
Kuttenberg (0.5), Laun (1.3), Ledeè
(0.1), Liban (0.1), Libochowitz (0.3), Lischau (0.7), Lomnitz
(Semil 0.1), Lomnitz (Wittingau 0.2), Melnik (0.3), Mirowitz (0.1),
Moldautein (0.7), Mühlhausen (0.0), Münchengrätz
(0.4), Nachod (1.0), Nassaberg (0.0), Nechanitz (0.1), Nepomuk
(0.0), Netolitz (4.6), Neubydzow (0.3),
Neugedein (15.0), Neupaka (9.4), Neustraschitz (0.1), Neweklau
(0.1), Nimburg (1.4), Opoèno (0.9), Pardubitz (1.3), Patzau
(0.1), Pilgram (0.2), Pilsen (11.8), Pisek (0.7), Planitz (0.1),
Poèatek (0.1), Podìbrad (0.2),
Politz (0.6), Polna (0.5),. Pøelautsch (0.5), Pøibram
(0.4), Pøestitz (0.6), Pøibyslau (1.5), Pürglitz
(0.4), Radonitz (2.7), Raudnitz (0.3), Reichenau (0.7), Øièan
(0.3), Rokycan (2.4), Schlan (0.3), Schüttenhofen (11.2),
Schwarz-Kosteletz (0.2), Schweinitz
(7.5), Sedletz (0.2), Selèan (1.0), Semil (2.4), Senftenberg
(1.3), Skalitz (0.6), Skuè (0.1), Smichow (4.7), Sobìslau
(0.2), Sobotka (0.1), Starkenbach (5.0), Strakonitz (0.7), Tabor
(0.2), Turnau (2.8), Unhoscht (0.1), Unterkralowitz (0.1), Kgl.
Weinberge (0.7), Welwarn (0.5), Wesseli
(0.1), Wildenschwert (17.8), Wittingau (6.3), Wlaschim (0.1),
Wolin (0.1), Wodòan (0.1), Wotitz (0.1), Zbirow (0.2),
Zižkow (2.2).
b) Einsprachig deutsch:
Asch (0.0 Proz. è.), Arnau (2.3), Auscha (0.3), Aussig
(2.0), Bensen (0.4), Bilin (8.4), Böhm.
Kamnitz (1.0), Böhm. Leipa (1.3), Braunau (1.4), Brüx
(19.9), Buchau (0.2), Dauba (1.1), Duppau (0.0), Dux (16.1), Eger
(0.4), Ellbogen (0.2), Falkenau (1.3), Friedland (0.4), Gabel
(0.1), Gablonz (0.7), Görkau (1.1), Graslitz (0.2), Gratzen
(2.8), Grulich (2.0), Haida (0.1), Hainspach (0.1), Hartmanitz
(1.0), Hohenelbe (2.1), Hohenfurt (0.1), Hostau (0.5), Iechnitz
(4.7), Kaaden (1.5), Kalsching (11.8), Kaplitz (9.9), Karbitz
(0.5), Karlsbad (0.3), Katharmaberg (0.1), Komotan (1.8), Königswart
(0.1), Kratzau (1.1), Luditz (2.7), Marienbad (0.3), Marschendorf
(0.5), Mies (4.2), Neubistritz (2.4), Neudek (0.0), Neuern (1.5),
Niemes (3.4), Oberplan (1.2), Petschau (0.0), Pfraumberg (0.1),
Plan (0.2), Platten (0.0), Podersam (1.3), Postelberg (14.0),
Presnitz (0.1), Reichenberg, Landbezirk (2.0), Rochlitz (3.7),
Rokitnitz (2.1), Ronsperg (0.3), Rumburg (0.1), Saaz (4.0), Schluckenau
(0.2), Sebastiansberg (0.0), Tachau (0.2), Tannwald (6.7), Tepl
(0.0), Teplitz (6.0), Tetschen (2.0), Trautenau (2.6), Tuschkau
(4.2), Wallern (0.2), Warnsdorf (0.1), Wegstädtl (4.3), Wekelsdorf
(0.6), Weseritz (0.1), Wildenstein (0.2), Zwickau (1.2).
c) Als gemischsprachig erübrigen hiernach
folgende Gerichtsbezirke:
a) Vorherrschend böhmische (die nebenstehenden
Prozente bezeichnen die deutschen Minoritäten):
Budweis (34.7 Proz. d.), Leitomischl (29.4), Manetin (42.3), Neuhaus
(27.8), Neustadt a. d. M. (25.7), Polièka (28.9), Prachatitz
(48.4), Taus (23.5), Weißwasser (23.4).
Bergreichenstein (43.4 Proz. è.), Bischof-Teinitz (48.7),
Königinhof (42.8), Krumau (45.9), Landskron (32.0), Leitmeritz
(21.0), Lobositz (25.1), Staab (27.2), Steken (21.8), Winterberg
(40.1).
Sollte die Minoritätsziffer anstatt mit
20 Prozent mit 25 Prozent angenommen werden, dann würden
die hier als gemischtsprachig angeführten Bezirke, und zwar:
ad a) Taus und Weißwasser in die Kategorie
der einsprachig böhmischen,
ad b) Leimeritz und Steken in jene der einsprachig
deutschen zu übertragen sein.
Zum Behufe einer nationalen Abgrenzung wird
von allem zu erwägen fein, ob und welche der nach dem aufgestellten
Minoritätsprozente derzeit als "gemischtsprachig"
anzusehenden Gerichts-bezirke durch eventuelle Neuerrichtung einer
Anzahl von Bezirksgerichten oder durch Ausscheidung anderssprachiger
Gemeinden aus den bisherigen und Zuteilung zu einem ihnen sprachlich
gleichen Gerichtsfprengel in einsprachige umgewandelt werden können,
zumal im System der nationalen, beziehungsweise sprachlichen Abgrenzung
dem doppelsprachigen Bezirke nur in jenem Falle eine Existenzberechtigung
zugestanden werden kann, in welchem die Schaffung eines einsprachigen
Verwaltungsgebietes entweder überhaupt nicht oder doch nicht
ohne flagrante Verletzung der bei der Bezirkseinteilung vom Standpunkte
der öffentlichen Verwaltung außer dem sprachlichen
Momente ins Auge zu fassenden anderweitigen Verhältnisse,
als Kommunikationen, Verkehrsrücksichten, vollbegründete
Wünsche der Bevölkerung und dgl. m. als durchführbar
sich darstellt.
Die sprachliche Abgrenzung wird sich fernerhin
auch mit der Ausscheidung solcher Gemeinden zu beschäftigen
haben, welche in einem anderssprachigen Bezirke liegen, also der
in ihrer Majorität böhmischen Gemeinden aus einsprachig
deutschen und solcher deutschen Gemeinden aus einsprachig böhmischen
Bezirken. Solche Gemeinden werden nach Zulaß der Verhältnisse,
und zwar die ersteren einsprachig böhmischen, die letzteren
aber einsprachig deutschen Bezirken zuzuweisen sein.
Auch auf diesen Umstand ist in dem beigeschlossenen
Entwurfe Bedacht genommen worden.
Allerdings bleibt eine Anzahl von Gemeinden
übrig, deren Lage die Zuweisung zu einem gleichsprachigen
oder gemischten Bezirke nicht möglich erscheinen läßt,
doch ist deren Zahl eine relativ sehr geringe und kann wohl durch
gewisse zu Gunsten derselben festzusetzende Ausnahmsbestimmungen
hinsichtlich des Sprachgebrauches der Behörden im Verkehre
mit diesen Gemeinden entsprechende Vorsorge getroffen werden.
Es sind dies folgende Gemeinden:
1. Gemeinde Autschowa im Bezirke Bischof- Teinitz (90.2 Proz.
d., 9.8 Proz. è.). Falls die böhmischen Gemeinden
dieses Bezirkes aus demselben ausgeschieden und dem neuzuerrichtenden
Gerichtsbezirke Stankau zugeteilt werden, so wird auch die Zuweisung
der Gemeinden Autschowa zu letzterem Bezirke
nach der Lage dieser Gemeinde als unerläßlich sich
darstellen.
2. Gemeinde Böhmisch-Aicha (64.5 Proz. d., 35.5 Proz. è.).
Dieselbe ist der Sitz des Bezirksgerichtes - alle übrigen
Gemeinden dieses Bezirkes sind in ihrer ausgesprochenen
Majorität böhmisch, daher auch der Bezirk selbst einsprachig
böhmisch
3. Gemeinde Tschausch (57.4 Proz. è., 42.6 Proz. d.) muß
bei dem deutschen Bezirke Brüx verbleiben, ebenso muß
4. Gemeinde Jlemnik (74.3 Proz.. d., 25.7 Proz. è.) bei
dem böhmischen Bezirke Deutschbrod belassen werden; gleichfalls
5. Gemeinde Ploschkowitz (53.1 Proz. è., 46.9 Proz. d.)
bei dem einsprachig deutschen Bezirke Leitmeritz.
6. Gemeinde Dlaschkowitz 239 d., 32 è.) muß entweder
mit den böhmischen Gemeinden des Lobositzer Bezirkes aus
diesem Bezirke ausgeschieden und zum böhmischen Bezirke Libochowitz
zngeteilt oder aber mit derselben zugleich auch die böhmische
Gemeinde Kolotetsch 45 d., 71 è) bei dem deutschen Bezirke
Lobositz belassen werden.
7. Gemeinde Solislau (44.5 Proz. d.,
65.5 Proz. è.) muß bei dem einsprachigen deutschen
Bezirke Mies verbleiben, endlich
8. Gemeinde Alt-Prachatitz (93 Proz. è. 7 Proz. d.) wird
wohl wegen ihrer unmittelbaren Nähe von Prachatitz bei diesem
deutschen Bezirke belassen werden müssen.
Nach dem vorliegenden Entwurfe würde die
Errichtung von 9 Bezirksgerichten ich als notwendig darstellen,
und zwar:
6 böhmische mit dem Sitze des Bezirksgerichtes in:
1. Krems, eventuell Goldenkron,
2. Böhm. Rotwasser,
3. Stankau,
4. Wäll. Birken,
5. Welleschin, und
6. Groß-Zdikau.
1. Abtsdorf,
2. Gradlitz, und
3. Neumark.
Die Beilage I enthält ein Verzeichnis
dieser neu zu errichtenden Bezirksgerichten unter Anführung
der denselben zuzuweisenden politischen Ortsgemeinden, dann aller
jener bereits bestehenden Bezirksgerichte, welche durch Zuteilung
oder Abtrennung von Gemeinden an ihrem derzeitigen Gebietsumfange
eine Veränderung zu erfahren hätten.
Bei jedem dieser Bezirksgerichte ist die Veränderung
in den Einwohnerverhältnissen nach deren Umgangssprache in
absoluter und prozentueller Ziffer ersichtlich gemacht worden.
Die Beilage II repräsentiert den Entwurf
der nach der projektierten Abgrenzung sich darstellenden Landeseinteilung
des Königreiches Böhmen in Kreise unter Anführung
der zu jedem Kreise gehörigen Bezirkshauptmannschaften und
der den letzteren zugewiesenen Gerichtsbezirke mit den entsprechenden
ziffermäßigen und prozentuellen Angaben ihrer Bevölkerungsverhältnisse.
Was zunächst die Bezirkshauptmannschaften,
als staatliche Verwaltungsbehörden erster Instanz betrifft,
so werden 6 Bezirkshauptmannschaften neu errichtet werden müssen,
und zwar:
1. Frauenberg,
2. Netolitz,
3. Jaromìø.
1. Neuern,
2. Bergreichenstein,
3. Grulich.
In Steken und Rokitnitz werden Exposituren
der betroffenen Bezirkshauptmannschaften Neuhaus und Grulich zu
bestellen sein, denen der Parteienverkehr seitens der politischen
Behörde erster Instanz zu übertragen wäre, damit
die Notwendigkeit der Bewohner dieser Gerichtsbezirke, am Sitze
der Bezirkshauptmannschaft zu erscheinen, in Anbetracht der weiten
Entfernung dieser letzteren tunlichst eingeschränkt werden
könnte.
Derartige Exposituren bestanden bereits während
der Organisationsperiode des Jahres 1849 und haben sich damals
durchaus als praktisch und dem Interesse der Bevölkerung
entsprechend erwiesen.
Anbelangend die Kreiseinteilung, welche in
Böhmen eine historische Berechtigung besitzt und bei der
territorialen Ausdehnung des Landes vom Standpunkte des Verwaltungsinteresses
nahezu Notwendigkeit geworden ist, so wird die Zahl von 10 Kreisen
beantragt. Es empfiehlt sich wohl nicht, über diese Zahl
hinauszugehen, weil die Kreisbehörden vorzugsweise als weite
Instanzen zu fungieren haben werden, im Hinblick hierauf aber
eine entsprechende Dotierung dieser Behörden mit einem nach
Qualität und Quantität seiner Berufsaufgabe völlig
genügenden Personale notwendig, dies aber bei einer größeren
Zahl derlei Behörden und einem beschränkteren Verwaltungsgebiete
derselben kaum vollkommen durchführbar erschiene.
Gleichwohl enthält die Beilage III eine
Einteilung des Königreiches Böhmen in 14 Kreise für
den Fall, als ungeachtet des geltend gemachten Motives eine über
die Zahl von zehn hinausreichende Anzahl von Kreisen vorgezogen
werden sollte.
Ein Überblick des vorgelegten Entwurfes
zeigt, daß nach demselben 228 Bezirksgerichte in Böhmen
bestehen würden, worunter
132 einsprachig böhmische,
92 deutsche,
4 gemischtsprachige;
ferner 100 Bezirkshauptmannschaften u. zwar:
57 einsprachig böhmische,
40 einsprachig deutsche,
3 gemischte,
endlich 10 Kreise, und zwar:
5 einsprachig böhmische,
3 einsprachig deutsche,
2 gemischtsprachige.
Von den eventuell projektierten 14 Kreisen
wären 7 böhmische, 5 deutsche und 2 gemischte.
Wir wollen den hohen Landtag mit der Einbeziehung
der Beilage dieses Entwurfes in diese Interpelation nicht belästigen,
halten es aber doch für im hohen Grade wünschenswert,
darauf hinzuweisen, daß die Regierung Körber gleichzeitig
die nachfolgend alphabetisch geordnete Zusammenstellung sämtlicher
Gerichtsbezirke Böhmens unter Angabe ihrer Bevölkerungsziffer
mit Rücksicht auf die nationalen Verhältnisse vorgelegt
hat.
Name des Gerichtsbezirkes und Eigenschaft in sprachlicher Beziehung: Asch deutsch, Adlerkosteletz böhmisch, Arnau deutsch, Auscha deutsch, Aussig deutsch, Bechyò böhmisch, Benatek (Neu) böhmisch, Beneschau böhmisch, Bensen deutsch, Beraun böhmisch, Bergreichenstein gemischt (vorherrschend deutsch), Bilin, deutsch, Bischofteinitz gemischt (oorherrschend deutsch), Blatna böhmisch, Blowitz böhmisch, Böhm.-Aicha gemischt (oorherrschend böhmisch), Böhm. - Brod böhmisch, Böhm. - Kamnitz deutsch, Böhm. - Leipa deutsch, Brandeis böhmisch, Braunau deutsch, Bøežnic böhmisch, Brüx gemischt (vorherrschend deutsch), Budweis gemischt (oorherrschend èechisch), Buchau deutsch, Èaslau böhmisch, Chlumec böhmisch, Chotšbor böhmisch, Chrudim böhmisch, Dauba deutsch, Deutschbrod böhmisch, Dobøiš böhmisch, Duppau deutsch, Dux gemischt (vorherrschend deutsch), Eger deutsch, Eipel böhmisch, Eisenbrod böhmisch, Ellbogen deutsch, Eule böhmisch, Falkenau deutsch, Frauenberg böhmisch, Friedland deutsch, Gabel deutsch, Gablonz deutsch, Görkau deutsch, Graslitz deutsch, Gratzen deutsch, Grulich deutsch, Habern böhmisch, Haida deutsch, Hainspach deutsch, Hartmanitz deutsch, Hlinsko böhmisch, Hochstadt böhmisch, Hohenelbe deutsch, Hohenfurt deutsch, Hohenmauth böhmisch, Holic böhmisch, Horazdiowitz böhmisch, Horitz böhmisch, Horovic böhmisch, Hostau deutsch, Humpolec böhmisch, Jaromìø gemischt, vvrherrschend böhmisch), Jechnitz deutsch, Iicin böhmisch, Ioachimsthal, deutsch, Jungbunzlau böhmisch, Jungwozic böhmisch, Kaaden deutsch, Kalsching gemischt (vorherrschend deutsch), Kamenic böhmisch, Kaplitz deutsch, Karbitz deutsch, Karlsbad deitsch, Karolinenthal böhmisch, Katharinenberg deutsch, Kauøim böhmisch, Kladno böhmisch, Klattau böhmisch, Kolin böhmisch, Kohlianowitz böhmisch. Komotau deutsch, Königgrätz böhmisch, Königinhof gemischt (vorherrschend deutsch), Königsaal böhmisch, Königstadtl böhmisch, Königswart deutsch, Kralowitz böhmisch, Kratzau deutsch, Krumau gemischt (vorherrschend deutsch), Kuttenberg böhmisch, Landskron gemischt (vorherrschend deutsch), Laun böhmisch, Ledeè böhmisch, Leitmeritz gemischt (vorherrschend deutsch), Leitomischl gemischt (vorherrschend böhmisch), Libau böhmisch, Libochowitz böhmisch, Lischau böhmisch, Lobositz gemischt (vorherrschend deutsch), Lomnitz böhmisch, Luditz deutsch, Manetin gemischt (vorherrschend èechisch), Marienbad deutsch, Marschendorf deutsch, Melnik böhmisch, Mies deutsch, Mirowitz böhmisch, Moldautein böhmisch, Mühlhausen böhmisch, Münchengrätz böhmisch, Nachod böhmisch, Nassaberg böhmisch, Nechanic böhmisch, Nepomuk böhmisch, Netolic böhmisch, Neubistritz deutsch, Neubydžow böhmisch, Neudeck deutsch, Neuern deutsch, Neugedein gemischt (vorherrschend èechisch), Neuhaus gemischt (vorherrschend èechisch), Neupaka böhmisch, Neustadt gemischt (vorherrschend èechisch), Neustraschitz böhmisch, Neweklau böhmisch, Niemes deutsch, Nimburg böhmisch, Oberplan deutsch, Opoèno böhmisch, Pardubitz böhmisch, Patzau böhmisch, Petschau deutsch, Pfraumberg deutsch, Pilgram böhmisch, Pilsen gemischt (vorwiegend èechisch), Pisek böhmisch, Plan deutsch, Planitz böhmisch, Platten deutsch, Poèátek böhmisch, Podìbrad böhmisch, Podersam deutsch, Polic böhmisch, Polièka gemischt (vorherrschend èechisch), Polna böhmifch, Postelberg gemischt (vorherrschend deutsch), Prachatitz gemischt (vorherrschend èechisch), Pøelauè böhmisch, Preßnitz deutsch, Pøibram böhmisch, Pøe- štic böhmisch, Pøibyslau böhmisch, Pürglitz böhmisch, Rakonic böhmisch, Raudnic böhmisch, Reichenau böhmisch, Reichenberg Landbezirk deutsch, Øièan böhmisch, Rochlitz deutsch. Rokitnitz deutsch, Rokycan böhmisch, Ronsperg deutsch, Rumburg deutsch, Saaz deutsch, Schatzlar deutsch, Schlan böhmisch, Schluckenau deutsch. Schüttenhofen gemischt (vorherrschend èechisch), Schwarz-Kosteletz böhmisch, Schweinitz böhmisch, Sebastiansberg deutsch, Sedlec böhmisch, Selèan böhmisch, Semil böhmisch, Senftenberg böhmisch, Skalitz böhmisch, Skuè böhmisch, Smichow
böhmisch, Sobìslau böhmisch, Sobotka böhmisch,
Staab gemischt (vorherrschend deutsch), Starkenbach böhmisch,
Steken gemischt (vorherrschend deutsch), Strakonitz böhmisch,
Tabor böhmisch, Tachau deutsch, Tannwald deutsch, Taus gemischt
(vorherrschend böhmisch), Tepl deutsch, Teplitz deutsch,
Tetschen deutsch, Trautenau deutsch, Turnau böhmisch, Tuschkau
deutsch, Unhošt böhmisch, Unterkralowitz böhmisch,
Wallern deutsch, Warnsdorf deutsch, Wegstadtl deutsch,
Königliche Weinberge böhmisch, Weißwasser gemischt
(vorherrschend èechisch), Wekelsdorf deutsch, Welwarn böhmisch,
Weseritz deutsch, Wesseli böhmisch, Wildenschwert gemischt
(vorherrschend böhmisch), Wildstein deutsch,
Winterberg gemischt (vorherrschend deutsch), Wittingau böhmisch,
Wlaschim böhmisch, Wolin böhmisch, Wodòan böhmisch,
Wotitz böhmisch, Zbirow böhmifch, Žižkow böhmisch,
Zwickau deutsch.