Sehen Sie, verehrte Versammlung, Sie haben in diesem Antrage die Kriegsanleihe mit der Staatsanleihe verquickt. Die Kriegsanleihe ist eine Schuld, die der èechoslovakische Staat als Nachfolger des alten Österreichs übernommen hat. Sie haben die ganzen Aktiven übernommen, sich zum Erben eingesetzt. Ihre Soldaten laufen heute no ch in österreichischen Uniformen herum, die von unserer Kriegsanleihe bezahlt wurden. Sie haben die ganzen Aktiven übernommen. Ich könnte Ihnen zum Beispiel einen Brief vorlesen, der Sie darüber belehrt, was draußen nur ganz einfachen Bürgern dieses Staates bekannt ist. Einer schreibt: "Sehr geehrter Herr Doktor! Meinem Versprechen von Sonntag nachkommend, übermittle ich Ihnen einige Daten über das Monturdepot in B. Vom Oktober 1918, das seinerzeit einen Wert von 7 bis 8 Milliarden Kronen gehabt haben dürfte. Schuhe allein in Werte von 1 1/2 Milliarden, dann 2 1/2 Millionen Meter reines Linnen - rechnen Sie den Meter zu einem Preis, wie er jetzt stünde, nur zu 20 Kronen - dann Leder, Wäsche, Stoffe, ganze Reitzeuge, Sanitätsmaterial, Ausrüstungsgegenstände, Uniformen etc., dann ein Hauptgebäude im Werte von 5-6 Millionen ohne Maschinen, komplette Schuhfabriksanlagen, ebenso Schneiderwerkstätten, die ganze Kaserne, zwölf Gebäude, 36 Baracken zu je 50.000 und 80.000 K, alles vollgefüllt mit Material, und das ist nur ein Objekt, das die Kriegsanleihe voll und ganz decken würde. Da wollen Sie uns die Kriegsanleihe nicht bezahlen!" Das ist nur ein Brief. Deren kommen uns alle Tage genug zu. Die Regierung weiß, daß dieser Staat mehr übernommen hat, als er an Kriegsanleihe zu zahlen gehabt hätte. (Sehr richtig!) Und trotzdem zahlt der Staat nicht, trotzdem hält er seine Moral entgegen, der allgemeinen Moral, er hält seine Moral für richtig und will so die Aktiven übernehmen, aber nichts zahlen. (Hlasy: Wie nennt man das? Diebsmoral! Betrügerischer Bankrott!)
Ich will mich jeden Ausdruckes enthalten, um nicht unnötig zu reizen. Ich habe mir vorgenommen, ruhig und sachlich zu sprechen, damit auch kein Èeche etwas dagegen einzuwenden hätte. Aber wenn das Gesetz angenommen wird, was werden die Konsequenzen sein? Z. B. bei Privaten ohne Lombard. Es hätte z. B. ein Privater 16.900 K gehabt, in Deutschböhmen sagen wir. Davon hätte er 9.400 K in Kriegsanleihe verwandelt und dafür 10.000 K Kriegsanleihe angekauft. Es bleibt ihm ein Barvermögen von K 7.500. Nun soll er die Kriegsanleihe in Staatsanleihe umtauschen. Er wird also für die 10.000 K Kriegsanleihe zu 75% 7.500 K Staatsanleihe des èechoslovakischen Staates bekommen, und nun nimmt er sein letztes Barvermögen her und zeichnet für die 7.500 K noch einmal Ihre Staatsanleihe. Er hat also für K 15.000 Staatsanleihe. Diese Staatsanleihe bei dieser Verzinsung wird einen effektiven Wert nicht von 100, sondern von 80 haben, sie wird also effektiv 12.000 K wert sein; das ist gegen das frühere Vermögen von K 16.900 ein Kapitalsverlust von 4.900 K. Es kommen noch dazu die Zinsen, die vom èechoslovakischen Staate bis jetzt nicht gezahlt wurden und die Sie auch nicht zahlen wollen. Er verliert also auch noch 800 K, hat also einen Kapitalsverlust von 5.700 K. Wenn man nun die Verzinsung berechnet, so gibt sich folgendes: Früher hat er 845 K zu 5% Zinsen bezogen, jetzt hat er 7.500 K Staatsanleihe zu 3 1/2%, das macht 262 1/2 K Zinsen, die andere Hälfte der Kriegsanleihe, die er mit Geld bezahlte, trägt 5 1/2%, das gibt 412 1/2 K Zinsen. Er wird also zusammen 675 K bekommen. Früher hatte er 845 K. Jetzt hat er also einen Zinsenverlust von jährlich 170 K; er wird demnach riesig begeistert sein, sofort hin rennen und Staatsanleihe zeichnen. Eine Sparkasse hätte z. B. einen Betrag von 19.4 Millionen gehabt und für 9.4 Millionen hätte sie seinerzeit 10 Milionen Kriegsanleihe gekauft; sie hätte also jetzt 10 Millionen Bargeld und 10 Millionen Kriegsanleihe. Dafür ist sie ihren Schuldnern, ihren Einlegern 9.4 Millionen schuldig, die sie verzinsen muß.
Nach der Regierungsvorlage, wie sie vorliegt, wird sie jetzt folgendes haben: Sie nimmt für die 10 Millionen K Kriegsanleihe 7 1/2 Millionen K Staatsanleihe, dann nimmt sie außerdem von ihrem Gelde, das sie noch besitzt, 7 1/2 Millionen zu Aufzahlung und kauft auch Staatsanleihe, und hat nun zusammen 15 Milionen Staatsanleihe. Von den verfügbaren Einlagen, die sie also hatte, von den 10 Millionen K, hat sie noch 2 1/2 Millionen. Die angeschaffte Staatsanleihe, nominale K 15 Millionen, hat einen effektiven Wert von höchstens 12 Millionen K. Somit ist ihr Kapitalstand jetzt der: 15 Millionen Kronen Staatsanleihe, effektiver Wert 12 Millionen K, dafür verwendete Einlagen also Schulden der alten Einleger, die sie früher für die Kriegsanleihe verwendete und jetzt für die neue Anleihe dazu genommen hat - 16,900.000 K. Es bleibt ihr somit eine ungedeckte Schuld von 4,900.000. Hiezu kommen dann noch 800.000 K Zinsenverlust, so daß sie ein Verlustkonto von 5,700.000 hat. Nun kämen wir zur Verzinsung. Sie hat 7 1/2 Millionen Staatsanleihe zu 4 1/2% - das ist die erste Hälfte - davon bezieht sie 337.500 K. Die 7 1/2 Mollionen K zu 6% tragen ihr 450.000 K. Sie hat also zusammen von der Staatsanleihe einen Zinsenbezug von 787.500 K. Nun soll ein Zinsengewinn von 1/2% von der verbliebenen Einlage von 2 1/2 Millionen Kronen 12.500 K betragen. Sie wird also im Ganzen 800.000 K Zinsen einnehmen. Für ihren Einlegern gebührende Zinsen samt Regie muß sie 5% rechnen, das macht für 16,900.000, die sie verwendet hat, 845.000 K. Sie wird also ein jährliches Defizit von K 45.000 an Zinsen haben. Sie wird dann bankrott werden. Daher wird sie sich natürlich das gar nicht überlegen, sondern wird sofort alle ihre Einlagen übernehmen und ihre Staatsanleihen kaufen, damit sie möglichst rasch bankrott wird.
Mit denlombardierten Kriegsanleihen ist es ja eigentlich noch schlechter. Da kommt hinzu, daß man die Anleihe lombardiert, verpfändet hat. Es kommt dazu, daß man anstatt eines Vermögens, das man verliert, bei dieser Vorgangsweise, wie sie die Regierung proponiert und wie sie zweifellos angenommen werden wird, das man nicht bloß kein Vermögen besitzt, sondern daß man ein ewiger Schuldknecht wird. Das ist die Liebe, die Sie dem Volke einimpfen, und wir sind überzeugt, daß die Anleihen, die Sie auf diesem Wege forzieren, die Sie jetzt so durchpeitschen, ungeheuer dazu beitragen werden, daß die nächste Staatsanleihe einen Erfolg in unserem Sinne haben wird. Und weil wir überzeugt sind, daß Sie durch Ihre Vorgangsweise zum Erfolg dieser Anleihe, wie wir ihn wünschen, so eminent beitragen, deswegen spreche ich auch für diese Vorlage. Nehmen Sie sie an, es ist das allerbeste Mittel, um das Ziel zu erreichen, das wir wollen. Sie werden wissen, daß das deutsche Volk ein geduldiges, objektiv denkendes ruhiges Volk ist. Sie wissen, daß wir vieles vergessen können und weil Sie das wissen, müssen Sie dafür sorgen, daß eine immerwährende Reizung vorhanden sei, daß jeder kleine Mann, jeder Arbeiter, Bürger und Bauer, wenn er früh aufsteht und sich die Sache überlegt, sofort von Liebe zu dem èechischen Staat erfüllt wird, der ihn das letzte genommeu hat, für den er jetzt Jahre lange knechten und schuften muß, ohne Aussicht aus der Knechtschaft loszukommen.
Jede Witwe, die weinen wird, weil Sie ihr das Letzte genommen haben, wird Freudentränen weinen für Ihren Staat und die Kinder, die die weinende Mutter befragen: "Mutter, warum weinst du! " werden das Wort der Mutter in Ihre Zukunft mit hinaus nehmen: "weil mir der èechische Staat mein letztes erspartes Geld genommen hat, weil er uns zu Bettelkindern, mich zu einer Bettlermutter gemacht hat." Das werden Sie erzielen mit dieser Gesetzesvorlage. Darum rate ich ihnen: Tun Sie es, nehmen Sie diese Vorlage, wie sie ist, an, ohne die Abänderungsanträge der Deutschen, das würde zu Ihrem Vorteile sein.
Und ich will Ihnen sagen, was
wir denken. Wir sind nicht hinterhältig, wir sind vielleicht zu
ehrlich, aber wir haben ein Sprichwort in unserer Sprache: Ehr
lich währt am längsten. Das ist nicht so gemeint, daß Sie unehrlich
wären, wenn Sie einen Raub begehen. Das hat der Abg. Dr. Rašín
schon einmal gemacht, der uns die Hälfte Geldes genommen hat,
womit wir die Steuern bezahlen sollten. Kein Mensch kann das.
Das ist noch nicht vergessen. Setzen Sie nur diesen Schlag fort.
Místopøedseda dr. Hruban (zvoní):
Pøipomínám panu kolegovi, že èas øeèi minul.
Poslanec dr. Lehnert (pokraèuje):
Mit den Unterbrechungen, die ich gehabt habe, werde ich mir
erlauben, noch ein paar Minuten weiterzusprechen. Setzen Sie diese
Politik fort. Es darf nicht Ruhe werden, der Riß darf nicht verklebt
werden zwi schen uns, der muß immerfort offen ge halten werden
und wir werden wie ein Gespenst neben Ihnen hergehen und mit dämonischer
Freude allen Ihren Fehl schritten zusehen und wie der böse Geist
neben einem Kinde gehen und ihm sagen: Hier ist der Abgrund, spring
hinein! Hier sind die Giftpflanzen, sie leuchten so schön. Nimm
sie, genieße diese Früchte der Rachsucht, genieße sie bis zur
letzten Beere und sättige dich, damit du zugrunde gehst. (Souhlas
a potlesk na levici.)
Hohes Haus! Der Herr Ministerpräsident hat in seinem Exposé erklärt, die Regierung müsse an dem Steuersystem festhalten, sie werde überhaupt festhalten an dem bisherigen System der staatlichen Finanzwirtschaft, und zwar - sagte der Herr Ministerpräsident - aus dem Grunde, weil damit das Auslangen gefunden werden kann, wenn man nur ab und zu vielleicht irgendwo etwas schärfer anzieht. Man hätte nach dem Nachsatz glauben können, wenn man etwas naiver gewesen wäre, daß dieses Staatswesen sich in einer glänzenden finanziellen Verfassung befinde, daß es absolut nicht notwendig ist, nach einem neuen System zu suchen oder gar im alleräußersten Falle zurückzugreifen auf jene Ratschläge, welche die Sozi aldemokraten gegeben haben und weiter geben, wie man den durch den Krieg zerrütteten Finanzen aller Staaten - auch der siegreichen und pseudosiegreichen aufhelfen kann. Man könnte glauben, bei uns sei das alles nicht notwendig. Denn der Herr Ministerpräsident sagte so un gefähr wörtlich: Es wird sich nichts än dern am System der Abgabenwirtschaft, weil wir damit das Auslangen finden. Nun, es sind nicht viele Tage verflossen seither und schon bekamen wir einen Gesetzentwurf, in welchem eine Staatsanleihe, nein mehr als das, eine Zwangsanleihe verlangt wird. Die Art und Weise, wie diese Vorlage hier durchgepeitscht wird, könnte und muß übrigens bei jedermann die Überzeugung wachrufen, daß die Staatsfinanzen nicht nur nicht so sehr gute sind, sondern daß im Gegenteil die Staatswirtschaft in einem derart derouten Zustand sein muß, daß man alle Hebel in Bewegung setzen muß, um schon morgen die Sicherheit in der Hand zu haben oder wenigstens die vermeintliche Sicherheit, die Milliarden zu bekommen. Es wurde die dringliche Behandlung beantragt, aber nicht genug daran, es wurde noch innerhalb dieser dringlichen Behandlung im Budgetausschuß die Redezeit gründlich gedrosselt. Es war wohl kaum möglich, daß man diesen Gesetzentwurf nach allen Richtungen gut durcharbeitet. Denn die Regierung hat es sich auch übrigens sehr bequem gemacht; sie hat überhaupt, wenn man so sagen darf, keinen Motivenbericht geliefert. Denn bei einer vorsichtigen Gesetzgebungsarbeit muß ein Motivenbericht über eine derartig wichtige, in die tiefsten Tiefen der Volkswirtschaft eingreifende Angelegenheit mit einigen statistischen Daten ausgestattet sein und darf der Finanzminister, wenn man ihn nach etwas fragt, nicht einfach sagen: Mir fehlt zur Beantwortung das entsprechende statistische Material. Ich weiß, der jetzige Herr Fínanzminister ist nicht schuld daran, daß ihm das statistische Material fehlt, aber es fehlt ihm eben, über diese Tatsache kommen wir nicht hinweg und man kann ein finanzpolitisches Gesetz nicht ohne statistisches Material machen, weil man absolut nicht weiß, wohin die Sache führt und wie sich die Sache dann praktisch auswertet und darstellt.
In dieser Richtung, was nämlich die Hoffnung anbelangt, daß die Staatsfinanzen sehr glänzende sind, hat uns die Regierungserklärung getäuscht, das heißt durch Stillschweigen vielleicht getäuscht. Ich glaube wenigstens, wenn die Finanzen so sind und selbstverständlich im Zeitpunkt der Regierungserklärung schon so waren, wie sie sich jetzt durch die Durchpeitschungstaktik dieses Gesetzentwurfes darstellen, wäre es doch die Volksvertre tung schon wert gewesen, daß man etwas darüber gesagt und ein ganz klein wenig sich darüber verbreitet hätte, wie die Re gierung dieses ungeheuere Defizit, die Zerrüttung im Staatshaushalte beseitigen will. Der Herr Ministerpräsident hat aber darüber nichts gesagt; im Gegenteil, er hat vielmehr den Schleier des Stillschwei gens darüber gebreitet und uns darüber beruhigt, es werde nichts geändert, es bleibe beim Alten. In dieser Richtung, daß es nämlich beim Alten bleibt, hat die Regierungserklärung vollständig das Richtige getroffen. Es ist ganz und gar beim Alten geblieben, es hat sich nicht um ein Atom geändert, man fährt weiter in den schon so tief ausgefahrenen Geleisen der Finanzpolitik, daß man nimmer vorwärts kommt. Es wurde von der Regierung schon dreimal versucht, auf diesen ausgefahre nen Geleisen die zerrütteten Finanzen aus dem Kot des drohenden Bankrotts, viel leicht des schon vollzogenen Bankrotts herauszuziehen. Man hat zwei Kräfte ein gespannt: Patriotismus und Vertrauen der Bevölkerung zum Staat und seiner Wirtschaft. Diese beiden Kräfte haben, wie selbst der Herr Professor Srdínko offen und ehrlich erklärt hat, versagt, und zwar auch bei jenen und gerade bei je nen, welche die Verteidigung dieser Re publik sozusagen in Pacht genommen haben. (Souhlas na levici.) Bei denen reicht der Patriotismus und dasVertrauen zu ihrem eigenen Staat, wie sie ihn immer nennen, wie bei jedem echten Bourgeois nur bis zur Tasche.
Und weil der Herr Finanzminister eben eingesehen hat, daß mit diesen zwei treibenden Kräften für eine neue Staatsanleihe, nämlich mit dem Patriotismus und dem Vertrauen zum eigenen Staat, nichts mehr zu machen ist, so griff er zu einer neuen Kraft und glaubte nun, daß diese Kraft den Staatskarren aus dem Schmutze des Bankrotts herausziehen wird. Und diese neue treibende Kraft, die wir hier in diesem Gesetzentwurfe finden, ist der Zwang und die Angst. (Souhlas na levici.) Mit diesen beiden Kräften soll nun operiert werden, um aus der Bevölkerung herauszureißen, was herauszureißen ist, und ich stehe nicht an zu sagen, daß auch zum Teil durch das Verschweigen einer Sache, die man vielleicht von Seiten der Regierung machen will, nicht nur die beiden Kräfte Angst und Zwang, sondern auch noch eine dritte Kraft, die aber noch ärger ist, nämlich die Unwissenheit, der Irrtum herangezogen werden soll. (Souhlas na levici.)
Ich sagte, es solle der Zwang herangezogen werden. Damit sagte ich implicite, es handle sich hier in diesem Gesetzentwurfe um eine Zwangsanleihe. Ich finde es ja begreiflich, daß der Herr Finanzminister nicht mit der entsprechenden Offenheit gesagt hat: "Ja, es geht uns schon sehr miserabel, dabei können wir uns nicht darauf verlassen, daß die Bevölkerung dem Staate freiwillig helfen wird; wir können uns nicht einmal und insbesondere nicht auf jene verlassen, welche am lautesten schreien, daß sie diesen Staat als ihren Staat aufgebaut haben und gegen alle Gewalten verteidigen wollen, die aber gegen eine Gewalt, bei einer Sache schwach werden, - wenn es zum Zahlen kommt, wenn man die Verteidigung nicht mehr mit dem Schreien bewerkstelligen kann; da hört die Sache auf." Das weiß der Herr Finanzminister, er will es aber nicht eingestehen; das wäre ja verflucht unangenehm vor der Außenwelt; was möchte die famose "dohoda" dazu sagen; die möchte sich etwas Schönes vostellen! "Nicht einmal Euere Leute haben Zutrauen zur Wirtschaft des Staates, den wir Euch geschenkt haben, den Ihr empfangen habt, der mit Musik, Glocken und Fahnen eingeläutet wurde! " Es hat ja lange genug angedauert - alles hat gejauchzt und gejubelt und wenn es jetzt dazu kommt, daß man dem Staate mit finanziellen Mitteln helfen soll, - dann drückt man sich. Es wird einen sehr schlechten Eindruck im Ausland machen und deshalb muß man den Charakter der Zwangsanleihe einpacken. Und das beste und bequemste Einpackmittel dazu ist die Kriegsanleihe. Man sagt dann: Uns ist die Hauptsache, das Kriegsanleiheproblem zu lösen und wir können es nicht anders lösen, als im Wege einer Staatsanleihe. So hat es auch im ersten Entwurf im Titel geheißen. Im zweiten Entwurf ist die Sache schon etwas ehrlicher gefaßt, aber von Zwangsanleihe ist immerhin noch gar nicht die Rede. (Pøedseda Tomášek ujal se opìt pøedsednictví.)
Unser Standpunkt zu diesem Gesetzentwurf ergibt sich klipp und klar aus dem Standpunkt, der wiederholt in den offiziellen Erklärungen unserer Partei bekanntgegeben wurde und der auch von unserem ersten Redner, Kollegen Seliger, in diesem Hause und auch im Budgetausschuß vertreten wurde. Unser Standpunkt gegenüber der Kriegsanleihe ist der, daß wir die volle Einlösung der Kriegsanleihe verlangen, aber in der Weise, daß die Kosten dieser Einlösung diejenigen zu bezahlen haben, welche in dem Kriege verdient haben und denen größtenteils der Ertrag der Kriegsanleihe in die Taschen geflossen ist: das sind die Kapitalisten und die Agrarier. (Souhlas a potlesk na levici.) Wir finden aber, daß diese unsere Forderungen in dem Gesetzentwurf nicht nur nicht gelöst sind, sondern daß im Gegenteil dessen letzte Folgerungen dazu führen, daß gerade derjenige, der nichts hat, beziehungsweise, der im Kriege nichts verdient hat, damit er etwas noch zuzahlen kann, benachteiligt ist gegenüber demjenigen, der damals schon, wie er die Kriegsanleihe gekauft hat, das Glück hatte, das Ganze einzuzahlen, und auch jetzt das Glück hat, noch zuzahlen zu können. Und aus diesem Grunde, Hohes Haus, müssen wir diesen Entwurf, der uns vorgelegt wurde, ablehnen. Der vorliegende Entwurf ist von der Art, daß er in seinen äußersten Konsequenzen gerade jene Menschen am stärksten trifft und am meisten schädigt, welche nicht zu den Besitzenden, nicht zu den Reichen gehören. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf - ich will zunächst die nicht privilegierten behandeln sollen für 100 Kronen Nominale Kriegsanleihen 75 Kè. in 3 1/2%ige nicht verlosbare bei der staatlichen Zettelbank nicht lombardierbare Staatsanleihe bezahlt werden unter der Bedingung, daß der betreffende Kriegsanleihebesitzer, der von dieser Anleihe Gebrauch machen will, noch neue 75 Kronen für je 100 Kronen Nominale Kriegsanleihe für die neue Staatsanleihe zeichnet, und zwar Staatsanleihe zu 5 1/2%. Es ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich die Situation bei den einzelnen Kriegsanleihebesitzern durchaus verschieden je nachdem sie nämlich in der Lage sind, diese 75 K Staatsanleihe für je 100 K Nominale Kriegsanleihe aus Eigenem zu bezahlen, zu zeichnen, oder ob sie dazu nicht in der Lage sind. Ich habe schon vorhin erwähnt, daß der Gesetzentwurf daran leidet, daß sich niemand, kein einziges Mitglied des Budgetausschusses davon überzeugen konnte, auf welchen statistischen Grundlagen dieser ganze Entwurf aufgebaut ist. Und mir, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Sache in diesem Punkte, bei dem wir jetzt gerade halten, ungeheuer wichtig. Es ist notwendig zu wissen: wie hoch ist der Kriegsanleihebestand, der hier in Frage kommt, insbesondere aber ist es notwendig zu wissen, wie sich die Kriegsanleihe auf die einzelnen Schichten der Bevölkerung verteilt und ferner, wie es in diesen einzelnen Schichten der Bevölkerung mit der Lombardierung der Kriegsanleihe aussieht. Im Motivenbericht finden Sie gar nichts darüber und der Herr Finanzminister hat offen und ehrlich erklärt, daß er in dieser Richtung nichts wisse, weil die Zusammenstellung der seinerseitigen Konskription der Kriegsanleihe einerseits noch nicht fertig ist und auch in dieser Richtung nicht voll und ganz Aufschluß geben könnte. Nun ist aber eines dazu zu sagen.
Wir brauchen zur folgenden Darlegung keine Statistik. Die Statistik würden wir nur brauchen, um festzustellen, wie viele Menschen da ungefähr in Betracht kommen, welche dieses Malheur betrifft, von dem wir sprechen. Es ergibt eine einfache Rechnung ohne weitere Statistik einfach auf Grundlage des Gesetzentwurfes, daß derjenige, der in der glücklichen Lage ist, die 5 1/2% Staatsanleihe aus Eigenem zu zeichnen, bei weitem besser daran ist, als derjenige, der hiezu nicht in der Lage ist, wobei ich noch vollständig außer Betracht lassen will die ungeheuere Zahl derjenigen, welche unter dem Zwange, möglichst viel Kriegsanleihe zu zeichnen, zeichnen zu müssen, mit einem verhältnismäßig kleinen Kapital viermal so viel Kriegsanleihe gezeichnet haben, also Kriegsanleihe zu drei Viertel lombardiert hatten. Die Rechnung ergibt, daß im ersten Fall, bei den Gutsituierten, sich das investierte Kapital mit 3.8% verzinst, während bei den nicht Gutsituierten die Verzinsung, nämlich die Rentabilität auf 1.8 sinkt. Derjenige, der kein Geld hat, muß nämlich folgendes machen: er muß zunächst von diesen 75 K drei Viertel lombardieren und dafür zahlt er, so heißt es im Motivenbericht, 6 1/2%. Er hat aber auch nicht das letzte ein Viertel. Auf das letzte ein Viertel bekommt er keinen Lombard. Dieses Viertel muß er in offenen Kredit aufnehmen und dafür zahlt er, sehr billig gerechnet, 7%. Und daraus ergibt sich dann diese Rechnung, die ich vorhin vorgetragen habe. Es hat der Kollege Prof. Srdínko hier gesagt, das ist eine wunderbare Vorlage. Ein Mensch zahlt 19 K und bekommt dafür 75 K neue Staatsschuldverschreibung. Wenn man es so nimmt, möchte man wirklich sagen, es ist großartig, wie die Sache aussieht. Aber Herr Prof. Srdínko hat nicht gesagt, daß der Betreffende den Rest schuldig geblieben ist und mit 6 1/2% verzinsen muß. Es ist ja an und für sich ganz schön, für 19 K 75 K Staatsanleihe zu bekommen, selbst da noch schön, venn die Staatsanleihe vielleicht auf 40 hinunter sinkt, aber darin liegt der Pferdefuß der Sache, daß man Zinsen zahlen muß von dem, was von 19 K auf 75 fehlt und zwar vorläufig 6 1/2%. Das ist das soziale Moment dieses Gesetzes, das man so preist, dass man die Menschen zwingt, Schulden zu machen, das man die Menschen dazu zwingt, dem großen Bankkapital tributpflichtig zu werden. Das ist doch absolut keine soziale Tätigkeit einer Regierung. Es erinnert die ganze Sache daran, wie die Umsatzsteuer hier gehandhabt wurde. Da fließt auch sehr viel Geld, das die Konsumenten, die arme Bevölkerung zahlt, nicht dem Staate zu, sondern bleibt am Wege hängen, und zwar gleich beim ersten hängen, der sie einhebt. Auch hier bleibt sehr viel von der ganzen Sache hängen, aber nicht bei dem Staat, sondern man muß dem Bankkapital einen Zins als Tribut entrichten.
Man könnte einwenden - und ich bin auf diese Einwände gefaßt und will sie vorwegnehmen - daß in § 12 in der jetzigen Fassung, welche wir in Budgetausschuß durchgesetzt haben, die Vermögensgrenze, wobei abgabepflichtiges Vermögen hier zu nehmen ist, bis zu welcher der obligatorische Charakter der Zeichnung der Staatsanleihe nicht gilt, auf 25.000 Kronen hinaufgeschraubt wurde. Es klingt das wunderschön und man könnte fast glauben, daß ein Sozialdemokrat, der die besitzlosen Schichten vertritt, hier eigentlich vollständig zufrieden sein müßte und schon gar nicht dazu reden dürfte. Nun wenden wir uns vor allem dagegen, daß es ja nicht wahr ist, daß jemand heute, wenn er 25.000 Kè hat, ein reicher Mann ist. Es ist zwar die Ziffer sehr groß, aber der faktische Inhalt dieser Ziffer ist etwas klein geworden. Aber abgesehen davon, wir müssen uns auch gegen die mechanische Abgrenzung wenden. Es kommt doch bei einen finanzpolitischen Gesetz nicht darauf an, daß man gewisse Existenzen einfach durch den blinden Zufall vernichten läßt. Ich ließe mir noch gefallen, wenn man irgendwie durch ein ganz bestimmtes planmäßiges Vorgehen eine bestimmte Berufsgruppe oder bestimmte Schichten in der jetzigen Zusammensetzung unmöglich machen wollte. Wenn es ein Plan ist, darüber läßt sich noch reden, da kann man verhandeln. Aber wenn man es dem blinden Zufall überfläßt, ob eine bestimmte Schichte der Bevölkerung in ihrer wirtschatlichen Existenz vernichtet wird, das ist doch gewiß keine richtige Finanzpolitik. Und daß es richtig ist, wenn wir behaupten, daß durch diese mechanische Abgrenzung mit 25.000 K nur der blinde Zufall arbeiten muß, ergibt sich aus folgender kurzen Darstellung: Es kommt zweifellos darauf an, wie dieses Vermögen von 25.000 K zusammengesetzt ist. Nehmen Sie nur an, es besitzt jemand ein Grundstück, ein Haus; dieses ist belastet, hat aber noch immer über diese Belastung hinaus einen Wert von netto 25.000 K. Das ist sein ganzes Um und Auf, was er hat, in übrigen geht er in die Arbeit. Es ist ein kleiner Häusler, heute sind die Werte ziemlich hoch. Wenn der Mann nun zeichnen soll 75 K bzw. 19 K, und die Lombardschuld zuzahlen, so hat er immobiles Kapital, er kann das, was er hat, nicht realisieren. Es gibt solcher unrealisierbarer Werte viele. Ist jemand in der unglücklichen Situation, nur solche schwer realisierbare oder ganz unrealisierbare Werte zu besitzen, so kann er einfach nicht, und möge er auch 30.000 Kronen Vermögen haben, er kann einfach die Staatseinleihe aus Eigenem nicht zeichnen, es bleibt für ihn nur übrig wegzuschleudern, was er hat - das ist auch Schade - oder eine Schuld aufzunehmen und zwar dreiviertel im Lombard und ein Viertel in offenem Kredit. Es ist daher durchaus nur ein Zufall, ob jemand, wenn er über 25.000 K mit seinem Vermögen hinausgeht, tatsächlich in der Lage ist, kraft dieses Vermögens Staatsanleihe zu zeichnen oder nicht. Es ist noch etwas furchtbar Unsoziales in dem Gesetz, und zwar ergibt sich das aus dem Umstand, daß man viele Tausende von Menschen zwingt, Kredite einzugehen, sich in die Tributpflicht der Banken zu begeben. Die Gefahr besteht darin, daß der Betreffende nicht nur Schuldner wird, sondern daß er auch ununterbrochen in seiner Wirtschaftsexistenz gefährdet wird, weil für Privatpersonen, für nicht privilegierte Personen, keine Vorschrift darüber besteht, daß der Lombardzinsfuß nicht erhöht, daß der Lombard nicht gekündigt und daß auch nicht Nachschüsse auf den Lombardkredit vom Lombardschuldner verlangt werden können. Nun ist es durchaus selbstverständlich und im Motivenbericht expressis verbis zugegeben, daß der Kurs der Staatsanleihe nicht so hoch bleiben wird, sondern daß er wahrscheinlich auf 55, 50, ja vielleicht niedriger sinken wird. Und wenn nun das Bankinstitut an der Staatsanleihe keine entsprechende Deckung mehr für den hohen Betrag von 75% des Nominales, die das Bankinstitut gegeben hat, haben wird, dann wird es einfach an den Lombardschuldner schreiben: "Entweder Nachschuß, schicket Kassa, oder wir werden den ganzen Lombardkredit kündigen." Dann ist der Mann natürlich erledigt. Dann wird er keine Freude darüber haben, daß er für 19 K 75 K èechischer Staatsanleihe bekommen hat. Er wird sich gründlich festgelegt haben mit der Differenz zwischen 19 und 75 und wird einfach von dem Augenblick ab, in dem er gezeichnet hat, der Bank auf Gnade und Ungnade ausgeliefert sein. Einen solchen Gesetzentwurf könnten wir auch nicht gutheißen ohne Rücksicht auf unseren prinzipiellen Standpunkt gegen eine Verquickung zwischen Kriegsanleihe und Staatsanleihe. Denn das ist zweifellos etwas derart Antisoziales, daß man dazu niemals Ja und Amen sagen kann.
Noch viel schlimmer steht es mit demjenigen, der in der unglücklichen Lage ist, 25.000 Kronen sein Vermögen zu nennen und zwar abgabepflichtiges, wenn ein Teil dieses Vermögens lombardierte Kriegsanleihe ist. Der ist überhaupt von vornherein schon erledigt, wenn die Kriegsanleihe natürlich so lombardiert ist, daß sie noch immer einen Wert hat, daß sie nicht voll lombardiert ist, ungefähr zwischen 40 und 50%. Meine Herren, ich habe heute schon wiederholt darauf hingewiesen, daß das Gesetz schon aus dem Gesichtspunkte antisozial ist, weil es diejenigen, welche sich nicht helfen können, welche nicht die entsprechenden Barmittel haben, um Kriegsanleihe zu zeichnen, weil es diese Menschen auf Gnade und Ungnade den Banken ausliefert.
Die Krönung dieser Auslieferung bedeutet der dritte Absatz des § 9 der Vorlage. In diesem dritten Absatze des § 9 der Vorlage wird der Bank das Recht eingeräumt, die lombardierte Kriegsanleihe desjenigen, der seiner Zeichnungspflicht innerhalb der Zeichnungsfrist nicht nachgekommen ist, zum Kurse von 50% für verfallen, für konfisziert zu erklären. Das ist eine unerhörte Bestimmung. Man hat schon oft im alten Österreich darüber gestaunt, daß gewiße Banken, zum Beispiel die Bodenkreditanstalt, das Recht hatten, ohne klagen zu müssen, Exekution einreichen dürfen. Aber diese Exekution mußte doch wenigstens erst das Gericht bewilligen und die Sache so wenigstens in diesem Stadium prüfen. Das Gesetz in der freien èechoslovakischen demokratischen Republik aber, das gibt den Banken noch viel größere Rechte. Sie brauchen sich mit dem Gericht gar nicht zu strapazieren, sie machen das ganz allein, ohne gerichtliche Dazwischenkunft.
Man hat als Lombardschuldner zwar das Recht zu sagen: ich gehöre nicht unter dieses Gesetz, für mich gilt der § 12. Und wenn man gesagt hat: Entschuldigen Sie, ich gehöre wirklich nicht dazu, dann muß die Bank eine Bestätigung von der Steueradministration einholen. Sagt die Steueradministration: Er hat ja gelogen, er gehört dazu, dann braucht die Bank nichts mehr, denn verfallen ist verfallen u. zw. zum Kurse von 50 und da fängt das Geschäft an. Denn man bekommt ja mehr dafür, man bekommt für 100 K nom. Kriegsanleihe 75 Kè Staatsanleihe. Das ist das Geschäft. Dem armen Teufel - denn wenn er auch Vermögen, aber kein mobiles, hat und deshalb seine Kriegsanleihe verliert, ist er schon deshalb ein armer Teufel - diesem armen Teufel wird von der Bank einfach wegkonfisziert, was er hatte, u. zw. zum Kurse von 50%. Wir haben das eingewendet und der Herr Finanzminister hat erklärt: Das ist eine Bestimmung, welche nicht fallen kann, weil sie sich logisch und notwendig aus dem Zwangscharakter, aus dem obligatorischen Charakter der Verquickung zwischen Staatsanleihe und Kriegsanleihe und insbesondere aus dem § 12 ergibt. Nun kenne ich folgende logische Regel: Wenn sich die Folgerungen aus einer Prämisse als falsch und unsinnig erweisen ist es der beste Beweis dafür, daß die Prämisse falsch ist. Und dieses Gesetz gilt auch für das Wirtschaftsleben. Diese Formel der Logik, nach der wir Menschen, soweit wir vernünftig sind, zu denken gezwungen sind, gilt überall. Wenn es also tatsächlich und so halb und halb hat es ja der Herr Finanzminister eingesehen - wenn es also wirklich ein Unrecht ist, was im § 9 Absatz 3 steht, wenn es also falsch, aber die logische Folgerung aus dem obligatorischen Zwangscharakter der Verquickung zwischen Kriegsanleihe und Staatsanleihe ist, so besteht für uns nicht die Konsequenz: "Wir müssen die logische Folgerung annehmen", sondern: wir müssen die Prämisse verschwinden lassen. Deshalb müssen wir diese Prämisse ablehnen, wir müssen die Verquickung der Lösung des Problems der Kriegsanleihe mit der neuen Zwangsstaatsanleihe ablehnen. (Souhlas na levici.) Es wird auch sehr gern darauf hingewiesen, daß es die Aufgabe des Staates nicht sein kann, hie und da, irgendwo eine Privatperson zu schützen, die vielleicht leiden könnte, obwohl dieses "hie und da" wohl nicht nur so hie und da sein wird, sondern ziemlich häufig vorkommen dürfte. Ich traue mich nicht zu sagen, wie häufig, denn wenn der Herr Finanzminister kein Material hat, so kann man es von mir noch viel weniger verlangen; aber es sieht so aus, wenn man um sich blickt und ein bischen Ausschau hält, daß diejenigen Privatpersonen, welche zum Handkuß kommen, so zahlreich sein werden, daß das, was man erreichen will, nämlich das Vertrauen der Bevölkerung zu erzielen, nicht erreicht wird.
Aber gehen wir über zu dem zweiten Verteidigungspunkt, mit dem man für das Gesetz arbeitet. Es heißt, es werden besondere privilegierte juristische und physische Personen ganz großartig geschützt sein. Schauen wir uns die Sache zunächst ohne jede Kritik an. Ich nehme gleich das, was im Berichte selbst steht, an: Dort steht, daß die Sparrkassen - und diese gehören zu diesen privilegierten Anstalten - wohl nicht in der Lage sein werden, das Geld für die Zahlung der Staatsanleihe flüßig zu machen und deshalb Lombardkredit werden aufnehmen müssen. Und wenn man das alles durchrechnet und dabei einen Kurs von 92 bei der Kriegsanleihe als bilanzmässigen Kurs annimmt, ergibt sich eine Rentabilität des ganzen investierten Kapitales von 3.23%. Dann sagt der Finanzminister, bezw. der Budgetausschuß in dem Berichte sehr verschämt, daß auch diese Rentabilität nicht voll genüge, weil sie eben nur 3.23 und nicht 4.5 ist; denn die Sparkassen müssen 4 1/2% Einlagezinsfuß zahlen und 3.23% trägt diese Transaktion. Es ist bekannt, daß bei einem Sinken des Einlagenzinsfußes die Einlagen nicht sehr zahlreich fließen, weshalb ja in der letzten Zeit der Einlagenzinsfuß erhöht wurde. Und noch viel weniger fließen die Einlagen, wenn man den Einlagenzinsfuß herabsetzt, und auch das Vertrauen zu den Geldinstituten sinkt. Und das Vertrauen zu den Geldinstituten in der ganzen èechoslov. Republik muß durch dieses Gesetz auf den Nullpunkt, ja noch unter den Nullpunkt sinken, denn jeder Einzelne liest Zeitungen, und dieser Motivenbericht, wenn er veröffentlicht würde, wäre geradezu ein glänzender Agitator dafür, zu unseren Geldinstituten kein Vertrauen mehr zu haben. Wenn hier darauf spekuliert wird, daß die Einlagen steigen werden, daß die Banken, Sparkassen und sonstigen Geldinstitute in der Lage sein werden, durch das Hineinfließen von Einlagen den Lombardkredit abzubürden, so ist das wohl ein gewaltiger Irrtum. Der Finanzminister meinte nämlich, als wir ihm einwendeten, daß durch die kolossale Anspannung des Lombardkredites schließlich und endlich der Schlußeffekt eine neue Noteninflation sein muß, welche der Finanzminister nach seiner ehrlichen und redlichen Überzeugung zu verhindern bestrebt ist, der Herr Finanzminister erklärte, daß er dieser Meinung nicht sei, weil die thesaurierten Gelder, die Strumpfsparkassengelder entsprechend groß sein werden, um den ersten Bedarf zu decken, weil ja nicht der ganze Betrag, welcher durch die Staatsanleihe aufgebracht werden wird, auf einmal wirklich aufgebraucht wird. Es ist dies wohl nur unter der Voraussetzung richtig, wenn sich die Einleger zu den Sparkassen drängen würden, aber wir wollen das füglich bezweifeln. Siewerden sich nicht drängen. Im Gegenteil, es wird sich jeder sagen: Einer verkrachten Sparkassa, die sich erst einem Garantieverband anschließen muß, damit sie nicht ganz ehrlich und redlich den Konkurs sofort ansagen muß, damit sie sich ausreden kann auf den Garantieverband, der gebe ich kein Geld, es ist mir viel sicherer, ich behalte es wieder im Strohsack und Strumpf. Es wird der Zufluß an Einlagen nicht so groß sein, als daß man den Bedarf wird decken können.
Nachdem meine Redezeit beinahe abgelaufen ist, will ich nur darauf verweisen, daß auch Versicherungsinstitute, Bruderladen, Krankenkassen, - die Bruderladen liegen mir ganz besonders am Herzen, weil ich aus Mährisch-Ostrau komme und weiß, wie sie mit Kriegsanleihe vollgestopft sind - kolossal übersättigt sind. Und da glaube ich: Umfallen lassen kann man diese Institute nicht, und da wird der Effekt bei diesen Instituten der sein, daß man ihnen aus der linken Tasche das wird zurückgeben müssen, was man in die rechte Tasche von ihnen bekommen hat. Anders wird es nicht gehen. Also auch von diesem Gesichtspunkte wird die Sache sich wohl nicht machen lassen. Einige Detail-Bestimmungen des Gesetzes könnte ich Ihnen noch vorbringen, welche Zeugenschaft davon ablegen, daß noch viele Herren in diesem Staate und in diesem Hause sich von dieser falschen Ideologie nicht losmachen können, daß es sich um eine Angelegenheit der Deutschen handelt. Abgesehen davon, daß 41% der Kriegsanleihen in èechischen Händen sind, ist diese Angelegenheit schon aus dem Grunde keine deutsche, weil, wenn die in deutschen Händen befindliche Wirtschaft zu Grunde geht, Sie auch mit zu Grunde gehen. (Souhlas na levici.) Denn, meine sehr geehrten Herren von der rechten Seite des Hauses, wenn Sie überhaupt begründen können, daß wir alle hier zusammen gehören, so können Sie das doch nur damit begründen, daß wir ein einheitliches Wirtschaftsgebiet bewohnen; und sind wir ein einheitliches Wirtschaftsgebiet, dann meine Herren, tun Sie uns keine Gnade an, wenn Sie sagen, daß Sie den Deutschen zuliebe dieses Gesetz gemacht haben. Selbst wenn es gut wäre, so gut, wie es schlecht ist, würde es noch keine Gnade sein, denn Sie retten sich mit der Einlösung der Kriegsanleihe Ihren eigenen Staat, weil Sie Ihre Wirtschaft retten, genau so die Ihre, wie unsere. Stellen wir uns einmal auf den Standpunkt des Staates, so müssen wir das sagen, müssen darauf verharren.
Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt,
widerspricht unserer Forderung, die wir an die Lösung des Kriegsanleiheproblemes
stellen. Wir können aber diesem Gesetzentwurf auch aus dem Grunde
nicht unsere Zustimmung erteilen, weil er geradezu die Probe auf
das Exempel dafür ist, daß wir Recht hatten, wenn wir nach der
Regierungserklärung der Regierung das Vertrauen nicht votiert
haben. Es ist der erste große Entwurf, der uns in diesem Hause
vorgelegt worden ist, eine Attacke auf die Taschen des Volkes.
Von etwas anderem haben wir hier noch nicht gehört. Nicht einmal
eine Regierungsvorlage liegt noch vor, ja es ist noch alles sehr,
sehr tief, scheinbar noch nicht einmal in den Schubladen
der Ministerien, sondern vielleicht erst im Kopfe der einzelnen
Referenten und möglicherweise nicht einmal dort. Wir können aus
denselben Gründen, aus welchen wir der Regierung nach ihrer Erklärung
das Vertrauen nicht votiert haben, auch der Regierung nicht die
Mittel bewilligen. Die Zustimmung zu diesem Gesetze würde nicht
nur eine Verleugnung des von uns aufgestellten Prinzips für die
Lösung des Kriegsanleiheproblemes, sondern würde auch ein Vertrauenvotum
für die Regierung bedeuten, die bisher noch nicht gezeigt hat,
insbesondere nicht den Arbeitern und besonders nicht der deutschen
Arbeiterschaft, daß sie das Vertrauen der deutschen Arbeiterschaft
verdient. Wir werden daher gegen den Gesetzentwurf stimmen. (Potlesk
na levici.)