Úterý 15. bøezna 1921

Ich möchte aber, meine Herren, Ihre Aufmerksamkeit auch auf die sogenannten Benefiziatengründe oder Pfarrgründe richten, von denen schon der Herr Vorredner Schweichhart gesprochen hat. Da liegt nicht jenes Zinsgründlersystem vor, das man namentlich im Böhmerwald bei den Schwarzenbergischen Gründen u. s. w. anführen kann. Dieses Moment spielt hier nicht mit und ich war in gewisser Hinsicht angenehm verwundert, als mein sozialdemokratischer Vorredner Herr Kollege Schweichhart von 8 Hektar Grund gesprochen hat, die dem sogenannten Pfarrgrundbesitz gelassen werden sollen. Denn, meine Herren, nach dem Gesetze der früheren Revolutionsnationalversammlung wurde dem Pfarrbesitz noch viel mehr genommen. Das Gesetz wurde offenbar in einer überaus überhasteten Weise fabriziert und die Folgen hievon sind nun zu sehen. Wir haben zum Beispiel in Nordböhmen Pfarrgrundbesitz, der in Wirklichkeit nur Kleinbauernbesitz darstellt, der 6 Hektar, 5 oder 4 Hektar umfaßt. Er wurde durch den letzten Inhaber, weil der Betreffende Pfarrbenefiziat vielleicht ein Städter gewesen war oder weil er bei der Übernahme der Pfarrei nicht investieren konnte, nicht Ackergeräte, Wagen u. s. w. kaufen konnte, in einzelnen Parzellen verpachtet und jetzt wurden diese mitunter sämtlich von Pächtern weggenommen, so daß kaum ein Hausgärtchen noch übrig geblieben ist.

Hier ist wahrhaft unsozial vorgegangen worden und es sind bei weitem nicht einmal 8 Hektar, das ist also so cirka 28 Strich, bei so einem Pfarrbenefizium geblieben. Und dieses Vorgehen der gänzlichen Enteignung dieser Kleinbauerngüter, soweit sie Pfarrbenefizialgüter sind, ist auch umsozial, denn eventuelle Enteignungen zu Gunsten Privater könnte man nur in sozialem Interesse für dasjenige anstreben, was einer Gemeinschaft nicht schon gehört; diese Pfarrgrundstücke aber sind doch meiner Ansicht nach ein Gemeindegut und kein Privatgut der Betreffenden, denn der Betreffende kann sie überhaupt nicht beliebig veräußern, sondern sie gehören der betreffenden Gemeinde einer konfessionellen, einer sog. Kultusgemeinde, sind ein Dauergut und kommen jedem zugute, der dort einmal Benefiziat wird, ob er nun dem Arbeiterstande oder dem Bauernstande entstammt. Wenn in so einer Dorfgemeinde draußen der Pfarrer den Grund und Boden selber bewirtschaften ka nn, so wird er zu dem mit seiner Intelligenz und mit seinem Vorwärtsstreben in allen Belangen die Meliorationen u. s. w. betreffen, für die Gemeinde ein Musterbeispiel abgeben für die rationelle Bodenbewirtschaftung und für die Liebe zum Grund und Boden, für den er ja dann selbst persönlich interessiert ist, und dies wird bei der bevorzugten Stellung, die er als Seelsorger in der Gemeinde genießt, auch anregend und fördernd auf die Umgebung wirken. Man braucht ja nicht gerade dafür zu sein, daß dem Pfarrer ein gar zu großes Gut gehören soll, weil er seine Aufmerksamkeit tatsächlich mehr auf andere Dinge richten muß als auf übergroßen Ackeroder Wiesenbau oder Viehzucht. Übrigens hätte immer und überall vor allem die Rechtsfrage im Vordergrunde zu stehen. Die gänzliche Enteignung, wie wir sie in Nordböhmen - und wie ich weiß auch in Ostböhmen und Westböhmen und Mähren - ist aber auch unsozial und ungerecht und würde eigentlich verdienen, rückgängig gemacht zu werden, schon aus sozialem Empfinden ohne Rücksicht darauf, ob man hiezu religiöse Beweggründe hat oder sich nicht von der Religion leiten läßt, sondern bloß vom Gefühl für Gerechtigkeit und für einen sozial glücklichen Ausgleich. Die Sache ist auch insofern von einer anderen Seite beachtenswert, als diese völlige unterwertige Wegnahme, eigentlich Konfiskation des betreffenden Pfarrgutes, eine Schmälerung der Pfarrgemeinde bedeutet und dem zu erwartenden oder doch in Rechnung zu ziehenden Trennungsgesetz so voraneilt, daß dann eigentlich nichts mehr für die künftige eigene Versorgung der betreffenden Konfessionsangehörigen in der Gemeinde übrig bleibt. Wie sollen sie die Mittel aufbringen, wenn man ihnen vorwegnimmt, was ihnen rechtmäßig zukommt? Diese Umstände muß man in Betracht ziehen. Es handelt sich da um einen Rechtsbegriff und wenn man an diesem Rechtsbegriff rüttelt, so würde man an den ganzen kleinen Grundbesitz, an allen Bauerngründen, ob größer oder kleiner, rütteln, es käme der Rechtsbegriff in Fluß, es käme zu einem sogenannten "panta rhei". Das wäre gewiß eine Unsicherheit, die eine solche Unlust und schwere Besorgnisse für jeden Grundbesitzer erzeugen würde, und darum muß jeder, der sozial billig denkt und der den Begriff des Ererbten und des der sozialen Gemeinschaft dienlich bewirtschafteten Grundes achtet, für die Achtung und Wahrung dieser sogenannten Pfarrgrundstücke stimmen, und ich meine, es wäre gar nicht unbillig, sondern gerecht, wenn in irgendeiner Weise zurückgegriffen würde auf diejenigen kleinen Pfarrgüter, die bereits gänzlich entfremdet wurden und mitunter bei weitem nicht einmal eine Größe von 8 oder 15 Hektar erreichten oder in dem noch übrig gebliebenen Boden ausmachen. Das sind wahrlich keine Großbauern. Acht Hektar sind 27 oder 28 Strich und das bedeutet wahrlich keinen Großbauer. In Westböhmen nennt man solche Kleinbesitze nur Keuschler oder Chalupner. In Nordböhmen, wo der Boden mehr ausgenützt ist, stellt er schon einen Kleinbauer dar. Aber ein wirklicher Großbauer fängt wohl erst bei einem Besitz über 15 Hektar an, als größere selbstständige wirtschaftliche Einheit zu gelten. Darum sollte man, wo sich noch ein Ausweg finden läßt, dazugreifen, um ein einmal in der Ubereilung begangenes Unrecht möglichst wieder gutzumachen, vor allem aber für die Zukunft zu sorgen, daß sich derartige Eingriffe in Rechtsbegriffe nicht wiederholen. (Souhlas a pollesk nìmeckých poslancù.)

10. Øeè posl. dr. E. Feyerfeila (viz str. 2709. protokolu):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bodenreformgesetzgebung, wie sie in diesem Staate gemacht wurde, gehört sicher nicht zu den Prunkstücken, die man einmal in den Schauladen der Fabrikate der èechoslovakischen Gesetzgebung wird hineinstellen können. Bei der Bodenreformgesetzgebung wurde ungemein leichtfertig vorgegangen und dann wurde diese eminent wirtschaftliche Sache dazu benützt, um èechisierenden Zwecken dienstbar gemacht zu werden. Wir wissen, daß die Bodenenteignung in erster Linie dazu dienen soll, èechische Legionäre und Witwen und Waisen nach èechischen Soldaten zu versorgen und so eine Bresche in das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet zu schlagen.

In einem gewissen, angenehmen Gegensatz zum Gros der èechischen Bodengesetzgebung steht das Gesetz, zu welchem wir heute Nachträge beschließen sollen, das Zinsgründlergesetz vom 27. Mai 1919. Wenn es möglich war, zu der nichts weniger als gründlichen Bodenreformgesetzgebung ein Stück derselben in angenehmen Gegensatz zu bringen, so geschah dies vielleicht dadurch, daß man bei der Frage der Zinsgründler aus bereits vorhandenen Quellen schöpfen konnte. Die Behandlung der Zinsgründlerfrage, wie sie durch das erwähnte Gesetz erfolgt ist, ist nicht eine Erfindung dieses Staates und des Rumpfparlamentes, sie stand vielmehr schon im österreichischen Reichsrat zur Verhandlung und es war der deutschnationale Politiker Dr. Roller, der diese Frage überhaupt zuerst angeschnitten hat. Wenn sich nun meine Partei und die übrigen nationaldeutschen Parteien mit Eifer und Sorgfalt gerade der Zinsgründlerfrage zugewendet haben, kann man mit Rücksicht darauf, daß ein deutschnationaler Politiker sich zuerst mit dieser Frage befaßt hat, wohl gewiß von einer Tradition in dieser Frage bei meiner Partei und den übrigen nationalen Parteien sprechen.

Das Gesetz vom 27. Mai 1919 wies Unklarheiten und Unzulänglichkeiten auf. Es war infolgedessen notwendig, durch ein Nachtragsgesetz diese Unklarheiten zu beseitigen. In erster Linie waren viele Kleinpächter infolgemangelhafter Verbreitung der Bestimmungen des Gesetzes, infolge mangelhafter Veröffentlichung dieser Bestimmungen nicht in der Lage, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Es mußte infolgedessen dafür Sorge getragen werden, daß die Frist zur Anmeldung verlängert werde. Dann hatte man auch alle Kleinpächter ohne Unterschied, ob sie mit ihren Familien die Gründe seit Jahrhunderten bewirtschaftet hatten oder erst vor wenigen Jahrzehnten zur Wirtschaft gekommen waren, zusammengeworfen und zwischen den Kategorien der Kleinpächter keinen Unterschied gemacht. Dies hat meinen Kollegen Dr. Lehnert und mich veranlaßt, den Antrag zu stellen, das den Dominikal-Zinsgründlern, alsojener Kategorie die im Jahre 1848 bei der Ablösung der Zinsgründe nicht zum Zuge gekommen waren, der Grund und Boden unentgeltlich abgetreten werde und daß ihnen die Vermessung der abzutretenden Grundstücke vom Staate unentgeltlich besorgt werde. Dieser Antrag meines Kollegen und mein Antrag haben Berücksichtigung gefunden in einer Resolution, welche heute dem Hause vorgelegt werden wird, Es steht zu erwarten, daß weder dieser Resolution noch dem Nachtragsgesetz, das dem Hause unterbreitet worden ist, von irgendeiner Seite Schwierigkeiten bereitet werden, denn es ist, wie gesagt, eine soziale Frage von einschneidender Wichtigkeit und es wird kaum eine Partei geben, die sich der Notwendigkeit verschließen wird, den Kleinpächtern alle möglichen Erleichterungen in der Erwerbung des von ihnen seit so langer Zeit bewirtschafteten und bearbeiteten Bodens zu verwehren.

Das Kleinpächtergesetz vom 27. Mai 1919 ist in der Praxis sehr schleppend durchgeführt worden. Daran tragen verschiedene Faktoren die Schuld. Ein Teil der Großgrundbesitzer zeigte in dieser Frage wirkliches, soziales Verständnis. Man fand aber dieses soziale Verständnis größtenteils nicht bei den Beamten der Großgrundbesitzer, welche oft mit den Zinsgründlern um eine Krone feilschten und ihren Dienstherren dadurch einen wahrhaft schlechten Dienst erwíesen. Andererseits waren aber auch gewisse Parteien, und ich meine gewiß nicht die Parteien des Deutschen parlamentarischen Verbandes, Schuld daran, wenn sich die Frage der Erwerbung der zugeteilten Zinsgründe in die Länge zog. Denn, wenn man Leute dazu angestiftet hat, sich mit dem Großgrundbesitzer unter keinen Umständen auf einen gütlichen Preis zu einigen, war das sicher in denjenigen Fällen, wo der Großgrundbesitzer zur Festsetzung eines angemessenen Übergabspreises geneigt war, kein guter Rat, und die Leute wären viel schneller in den Besitz von Grund und Boden gekommen, wenn sie sich in solchen Fällen auf eine gütliche Einigung eingelassen hätten. Dann spielt auch die Frage der Vermessung der zugewiesenen Grundstücke eine sehr verschleppende Rolle. Die Herrschaften und Großgrundbesitzer einerseits hatten nicht genügend viel Geometer zur Verfügung, autorisierte Privatgeometer gibt es auch nicht viele und so zieht sich die Frage bei manchen Großgrundbesitzen verzweifelt in die Länge. Ich hätte da für den Staat, wenn er es mit diesem Teile der Bodenreform ernst meint, einen Ausweg gewußt. Es wäre viel besser gewesen, wenn man die Geometer, die man an die Grenzen geschickt hatte, um die Grenzen zu vermerken, zur Ausmessung der Grundstücke für die Zinsgründler verwendet hätte, denn ich glaube, diese Angelegenheit war wirtschaftlich viel wichtiger als eine neue Vermessung der Grenzen. Ich weiß aus Erfahrung, weil ich diese Kommissionen bei ihrer Amtsgebahrung beobachtet habe, welche unendliche Summe an Diäten und überflüssigen Ausgaben die Grenzvermessung gekostet hat. Es wäre viel besser gewesen, wenn mann die Kräfte, die bei diesen Vermessungen vergeudet wurden, für das wirtschaftliche Wohl der Kleinpächter verwendet hätte.

Es handelt sich hier, wie ich schon oft erwähnt habe, um ei ne eminente soziale Frage und dieses Kapitel, das wir heute hier behandeln, ist ein Musterbeispiel sozialer Entwicklung im Wege der Evolution. Daß sich an solchen sozialreformatorischen Arbeiten auch Parteien beteiligen können, und mit Erfolg beteiligen können, die nicht die Firma Sozialismus auf ihrem Schilde führen, haben die Verhandlungen vor der heutigen Sitzung erwiesen und erweisen auch die heutigen Verhandlungen, wo wir sehen, daß sich die meisten Parteien für diese soziale Frage einsetzen. Es wäre auch bedauerlich, wenn eine solche soziale Frage von den Parteien demagogisch für Parteizwecke ausgenützt werden würde und es hat mich ganz merkwürdig angemutet, als ich im Böhmerwald wiederholt die Erfahrung machen mußte, daß man den Leuten eingeredet hat, sie könnten nur dann mit Erfolg auf die Durchsetzung ihrer Ansprüche rechnen, wenn sie sich einer ganz bestimmten Partei anschließen, denn nur diese Partei werde imstande sein, ihre Ansprüche auf die Erwerbung von Grund und Boden durchzusetzen. (Výkøiky.) Das ist im Böhmerwalde geschehen und ich kann Ihnen Beweise dafür liefern. (Výkøik: In Schlesien ist dies auch geschehen, nur nach einer anderen Richtung hin, von einer anderen Partei.) Ich spreche hier nur vom Böhmerwald. Diese Frage sollte meiner Ansicht nach sämtliche Parteien zu einer erquicklichen Tätigkeit auf diesem Gebiete anspornen.

Ich hoffe, daß das Gesetz, welches der Ausschuß beschlossen hat und welches uns heute im Bericht vorliegt angenommen wird, desgleichen die Resolutionsanträge, und ich hoffe des weiteren, daß sich die Verwaltungsbehörden dieses Staates, auch die beteiligten Gerichtsbehörden und sämtliche politischen Parteien, in dem ehrlichen Bestreben und Bemühen zusammen finden werden, den Zinsgründlern zu ihrem Recht zu verhelfen. (Potlesk na levici.)

11. Øeè poslance dr. W. Feierfeila (viz str. 2709. protokolu):

Hohes Haus! Es ist fast von allen Rednern schon hervorgehoben worden, daß diese Bodenreform, wie sie seit Bestand der Republik eingeleitet worden ist, etwas Verfehltes ist, etwas ganz Verfehltes auch - und das ist doch maßgebend - nach dem Urteil der Fachleute. Ich will anderes gar nicht hervorheben, aber schon die Tusammensetzung des Bodenamtes macht ja diesen Vorwurf begreiflich. Ich habe allerdings darüber keine statistischen Daten. Ich muß mich nur auf das beschränken, was in den Zeitungen dann und wann darüber zu lesen ist. Aber es ist gar keine Ursache, dem zu mißtrauen. Im Bodenam te sollen gegen dreihundert Beamte angestellt sein, eine stattliche Zahl, aber auch die Agenda ist groß. Das Auffallende jedoch ist, und darum können wir zu diesem Bodenamte kein Vertrauen haben, daß unter diesen dreihundert Beamten nicht ein einziger Deutscher ist. Außerdem sind die allerwenigsten Fachleute. Über so gru ndwichtige soziale Angelegenheiten wird fast ausschließlich von Laien entschieden. Noch ein anderer Umstand kommt hinzu: Sie werden vielleicht auch in den letzten Tagen in den Zeitungen über einen Fall gelesen haben, der direkt empörend ist. Ich kann nicht behaupten, daß die Sache unbedingt auf Wahrheit beruht, aber die Sache wäre ernst genug und hätte widerlegt werden müssen. Sie ist nicht widerlegt worden, und darum bin ich der Meinung, daß sie wahr ist. Die Herren kennen ja die Sache. Irgend ein Privatmann, der èechischen Nation angehörend, hatte das Bestreben, um 600.000 Kronen beschlagnahmten Boden zu erwerben. Und derjenige, der es vermitteln sollte, erhielt von ihm die Verständigung, für die Einwilligung des Bodenamtes könne er garantieren. Wenn das möglich ist - und es ist bisher nicht widersprochen worden dann zeigt das eben, was im Bodenamte alles geschehen kann, und wir können unmöglich zu der Agenda des Bodenamtes Vertrauen haben.

Meine Herren! Bodenreform macht man nicht so. Auch ich würde wünschen, wie es vorhin ein sozialdemokratischer Redner gesagt hat, daß über diesen Gedanken eine große grundlegende Debatte abgeführt werde. Für heute sei nur soviel gesagt: So macht man es nicht, und insbesondere aus zwei Ursachen nicht. Wir leben seit Jahren unter einer Ernährungskatastrophe. Wird diese Bodenreform so durchgeführt, wie sie bisher in Angriff genommen worden ist, dann wird diese Ernährungskatastrophe von Jahr zu Jahr noch größer. Wir sehen die allgemeine Unsicherheit, in der jetzt die Besitzer von Grund und Boden leben müssen. Es ist ganz erklärlich, wenn sie unter diesen Umständen nichts mehr investieren. Mir ist der Gedanke gekommen, daß dasselbe bei der Verstaatlichung unserer Privatbahnen zu beobachten ist. Die Aussig- Teplitzer Bahn zum Beispiel war seinerzeit eine der elegantesten Bahnen und hat die Staatsbahnen an Einrichtungen u. s. w. weit übertroffen. Sie tut das auch heute noch, aber weil sie jetzt der Verstaatlichung zugeführt werden soll, investieren die Besitzer der Aussig-Teplitzer Bahn natürlich nichts mehr. Dieser Rückgang zeigt sich im gleichen Sinne in der Landwirtschaft bei der Unsicherheit des Grundund Bodenbesitzes. Auch hier werden alle notwendigen Investitionen unterlassen und das führt schließlich zu einer Ernährungskatastrophe.

Von ebensogroßer Bedeutung für uns ist das andere Moment: Die Sache hat nämlich auch eine große nationale Bedeutung. Der Grund und Boden, der enteignet werden soll, ist zum großen Teil deutscher Boden. Und es ist das Wort nicht vergessen, das einer der Großen der èechischen Nation, Dr. Kramáø, vor zwei Jahren gesagt hat: "Die ganze Sache dient nur dazu, das geschlossene deutsche Siedlungsgebiet durch èechische Kolonien zu zerstören." Darum haben wir zu dieser Bodenreform kein Vertrauen.

Nun will ich hervorheben, was mich bei der Sache sympathisch berührt hat: das ist die Sache mit den Zinsgründlern. Wer würde denn nicht wünschen, daß die Zinsgründler endlich aus dem Pachtverhältnisse herauskommen und Besitzer von diesem Grund und Boden werden, der schon seit Generationen zu den Familien dieser Zins gründler im Pachtverhältnisse steht. Weil das Thema schon von jedem Redner berührt worden, ist, so willich nicht weiterdarüber sprechen und nur noch eines hervorheben. Ich würde ganz besonders empfehlen, den Antrag über den Benefiziatenbesitz anzunehmen, nämlich daß eine Grenze von 8 Hektar festgesetzt wird. Eine solche Grenze von acht Hektar ist minimal. Ich glaube, es liegt noch ein anderer Antrag vor, wonach der Benefiziaten besitz mit einer Grenze von 15 Hektar festgesetzt werden soll, bis zu der er nicht enteignet werden darf. Wir haben manches in Betracht zu ziehen. Ich kenne viele Fälle unter meiner geistlichen Kollegenschaft, wo die betreffenden Pfarrer schon seit 10 bis 20 Jahren bereit gewesen wären, die Bewirtschaftung des zur Pfarrei gehörigen Grundes und Bodens selbst zu betreiben, aber mit Rücksicht darauf, daß sie die Pfarrkinder nicht stören wollten, um mit ihnen in Frieden zu leben, ihren Wünschen nach jeder Hinsicht entgegengekommen sind und es auch unterlassen haben, die Pachtung zu kündigen. Das ist nun jetzt der Anlaß, daß dieses Gesetz . . . (Hluk). Herr Präsident, bei diesem Lärm ist nicht zu sprechen.


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