Pátek 5. srpna 1921

Aber die Regierung verfolgte mit dem Gesetz über die Notaushilfen offenbar einen besonderen Zweck. Sie war dabei von dem Gedanken geleitet, bei passender Gelegenheit die Teuerungszulagen leichter abbauen, oder aber eine nach der anderen den Bediensteten zur Gänze entziehen zu können. Auf diese Weise ist bereits ein ganzes Konglomerat von Teuerungszulagen entstanden, das nur geeignet ist, Verwirrung hervorzurufen. Es wäre daher höchste Zeit, wenn die Regierung einmal darangegangen wäre und alle diese Teuerungszulagen - es bestehen heute nicht weniger als vier dieser Art - zu einer einzigen Teuerungszulage zusammengezogen hätte, weil, wenn man 4 Arten von Teuerungszulagen schafft, man doch auch damit die Notwendigkeit dieser Teuerungszulagen zugibt. Es wäre dies eine Vereinfachung der Verrechnungen und Auszahlungen und würde von den einzelnen Bedienstetenkategorien auch bedeutend leichter verstanden werden. Wir haben die Überzeugung gewonnen, daß es eine ganze Reihe von Vorgesetzten draußen in den verschiedenen Amtern gibt, die oftmals nicht in der Lage sind, den Bediensteten, sobald ihnen irgend ein Teil einer solchen Teuerungszulage oder aber auch eine ganze solche Zulage nicht zur Auszahlung gebracht wird, eine ordentliche Auskunft darüber zu geben. Wir haben monatliche Zulagen, wir haben die in eine monatliche umgewandelte vierteljährige Aushilfe, also wieder eine monatliche Teuerungszulage, wir haben dann den sogenannten Ubergangsbeitrag gehabt, der auch nichts anderes als eine Teuerungszulage bedeutet.

Im November des vorigen Jahres, als es notwendig wurde, die Teuerungszulagen zu erhöhen, kam eine neue Notaushilfe. Damals hat die Regierung, als wir deutschen Sozialdemokraten die Erhöhung der bestehenden Teuerungszulagen um 100 % forderten, als wir nebstdem den Antrag auf Auszahlung einer Weihnachtseinkaufsaushilfe an die Staatsbediensteten eingebracht haben, zu diesem Auskunftsmittel gegriffen und, als sie besonders in die Enge gekommen war durch den Druck, der einerseits von außen kam und andererseits durch die Stellung der Mehrheit der Staatsangestelltenausschußmitglieder - hat der damalige Finanzminister Dr. Engliš erklärt, das Äußerste, bis wohin er gehen könnte, wäre, daß er die Rückwirkung dieser neuen Notaushilfe nicht vom 1. November, sondern vom 1. Oktober zugestehen könnte. Wohl knüpfte er daran die Bemerkung, daß es davon abhänge, welche Mittel der Staat zur Verfügung haben werde, das heißt, zu welcher Zeit dann diese Oktoberrate zur Auszahlung gebracht werden wird. Wir haben damals im Staatsangestelltenausschuß auf dieses Versprechen nichts gegeben, wir haben damals schon erklärt, sobald diese Bestimmung, diese Zusage, die die Regierung macht, nicht als gesetzliche Bestimmung in das Gesetz über die Notaushilfe aufgenommen wird, die Regierung sich auch nicht verpflichtet fühlen wird, diese Rate für den Oktober auszuzahlen. Nun ist natürlich im Laufe der Zeit der Begriff der Oktoberrate den Staats- und Eisenbahnbediensteten so in Fleisch und Blut übergegangen, daß allgemein diese Notaushilfe, diese eine Rate der Notaush ilfe, als Oktoberrate bezeichnet worden ist. Wiederholte Vorsprachen bei der Regierung, in verschiedenen Ressorts, bewirkten es endlich, daß die - Regierung einen Teil dieser Notaushilfe zur Auszahlung brachte. Es wurde damals im Verordnungswege, und zwar im Monat Mai verfügt, daß 50 % dieser Notaushilfe, mindestens aber 200 Kronen, zur Auszahlung gebracht werden sollen.

Wenn es bei diesem Termin geblieben wäre, beim Maitermin, den die Regierung in ihrer Verordnung festgesetzt hat und den sie dann auch in der Vorlage im Gesetz niederlegte, wenn es also bei diesem Termin zur Auszahlung der Notaushilfe geblieben wäre, wären weite Kreise von Staatsangestellten und Eisenbahnbediensteten geschädigt worden, und zwar bedeutend geschädigt worden. Wir haben deshalb im Staatsangestelltenausschuß sofort gegen diesen Termin Stellung genommen, wir haben beantragt, daß nicht der 1. Mai als Anfallstermin für die Aushilfe genommen werde, sondern der 1. Oktober, das heißt, daß die am 1. Oktober bestandenen Verhältnisse maßgebend seien für die Auszahlung und für das Ausmaß der Notaushilfe. Seit dem 1. Oktober ist nämlich eine ganze Reihe von damals noch im aktiven Dienst gestandenen Staatsbediensteten in den Ruhestand getreten, es sind viele von ihnen gestorben und dadurch würde selbstverständlich das Ausmaß der Rate der Notaushilfe bedeutend verringert. Es sank für die in den Ruhestand tretenden auf 126 Kronen gegenüber dem ihnen damals im aktiven Dienst zustehenden Ausmaß von 540 Kronen herab.

Bei den Witwen ist die Sache noch bedeutend schlimmer ausgefallen, da sie bestenfalls 57 Kronen bekommen können. Der Staatsangeslelltenausschuß hat sich dann in seiner Gänze auf den Standpunkt gestellt, daß nicht der 1. Mai, sondern der 1. Oktober als Anfallstermin für die Auszahlung festgesetzt werde.

Ich habe vorhin darauf verwiesen, daß wir eine ganze Reihe von Teuerungszulagen haben und es die höchste Zeit wäre, ein einheitliches System zu schaffen, d. h. diese ganzen Teuerungszulagen zusammenzuziehen und sie womöglich in die ständigen Bezüge einzureihen. Bei dieser Einbeziehung, die ja noch in diesem Jahre kommen muß, müssen selbstverständlich alle Schädigungen, wie sie beispielsweise bereits in zwei den beiden Häusern der Nationalversammlung vorliegenden Anträgen vorhanden sind, vermieden werden. Es darf nicht vorkommen, daß man bei der Einbeziehung der Teuerungszulagen in die festen Bezüge die unteren Kategorien schädigt und dafür den höchsten Beamten 8000 bis 18000 Kronen mehr zuschanzt, als sie jetzt an Teuerungszulagen beziehen. Ich verweise schon heute darauf, daß diese Differenz in den den beiden Häusern vorliegenden Gesetzesanträgen enthalten ist. Es muß noch in diesem Jahre zur Zusammenziehung dieser Teuerungszulagen kommen, weil mit Ende dieses Jahres die eigentliche Wirksamkeit derselben aufhört. Wir fordern daher schon heute von der Regierung und auch von den Mehrheitsparteien, daß bei der Schaffung eines neuen Gesetzes oder bei der Schaffung der Dienstpragmatik die Teuerungszulagen in einer gleichm äßigen Art und Weise, u. zw. zur Gänze, wie sie jeder einzelne bezieht, in den Gehalt einbezogen werden.

Das Gesetz über die Notaushilfe findet selbstverständlich auch auf die Lehrerschaft Anwendung. Die Lehrerschaft partizipiert an dem neuen Gesetz auf Grund des Paritätsgesetzes für die Lehrerschaft. Auch die Lehrer wären bedeutend zu Schaden gekommen, wenn der Maitermin bestehen geblieben wäre, ganz besonders in Schlesien, wo der schlesische Landesschulrat eine große Anzahl von Lehrpersonen, die das 60. Lebensjahr oder das 40. Dienstjahr noch nicht erreicht haben, in den Ruhestand versetzte, wodurch diese im Ausmaß der Notaushilfe bedeutend geschädigt worden wären. Das wird nun vermieden, weil im Gesetz einerseitz der 1. Oktober und anderseits der 1. Juli festgesetzt worden ist.

Es ist in diesem Gesetz kein Termin gesetzt, zu welchem die Regierung verpflichtet wäre, diese Notaushilfen auszuzahlen. Nachdem aber die Bedeckung einerseits durch die neuen Steuern, und im Falle, daß diese neuen Steuern nicht bewilligt worden wären, durch Kreditbeschaffung gefunden werden soll, so müssen wir wohl annehmen, daß die Regierung nicht zögern und in der nächsten Zeit diese rückständige Rate der Notaushilfe an die Staatsbediensteten zur Auszahlung bringen wird.

Ich kann bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen auch darauf zu verweisen, daß ganz besonders die Staatsbahnverwaltung - wie es in anderen Verwaltungszweigen gegenwärtig geschieht, kann ich nicht beurteilen - Tatsache aber ist, daß die Staatsbahnverwaltung daran geht, eine ganz große Anzahl von Arbeitskräften, von Bediensteten zu entlassen, u. zw. schon jetzt zu entlassen, bevor noch diese Notaushilfe zur Auszahlung gelangt. Dadurch würden alle diese armen Teufel, die schon seit Jahr und Tag auf diese Rate warten, darum betrogen werden. Das muß unter allen Umständen vermieden werden. Es hat uns der Herr Eisenbahnminister die Zusicherung gegeben, daß insolange die Krise besteht und keine Möglichkeit vorhanden ist, Arbeitskräfte, die er als überflüssig bei den Eisenbahnen bezeichnet, aufzusaugen, keine Entlassungen vorgenommen werden dürfen. Wir bekommen aber aus allen Richtungen der Republik Berichte, daß in den letzten Tagen Normierungskommissionen herumgereist sind, die den Stand heruntersetzten und den Vorständen den Auftrag gaben, so und so viel Bedienstete zu entlassen. So wurden beispielsweise in Bodenbach mit 1. August 15 Magazinsbedienstete gekündigt; es sollen noch einige 60 darankommen.

Die Herren von der Normierungskommission haben erklärt, daß einige 180 Bedienstete in der Station Bodenbach zu viel seien. Die Normierungskommission hat auch erklärt, es gelte auch der 8-Stundentag nicht, sondern der 9-Stundentag, und hat bereits die Turnuse bei den Portieren wiederum verlängert.

Wenn heute behauptet wird, daß bei den Eisenbahnen 22.000 Bedienstete überzählig sind, dann müssen wir auch den Grund suchen, warum es dazu gekommen ist, und das läßt sich nur dahin aufklären, daß eben die Staatsbahnverwaltung seit dem Umsturz bis in die jüngste Zeit ganz ziel- und planlos Leute in den Dienst eingestellt hat, u. zw. hauptsächlich Legionäre. Die frühere, die ernannte Nationalversammlung hat im Jahre 1919 ein Gesetz beschlossen, nach welchem nicht weniger als 50 % der frei werdenden Stellen bei den Eisenbahnen für die Legionäre offen zu halten sind. Aber es genügt nicht, was im Gesetze steht. Wie wird es draußen praktisch gehandhabt? Die Vorstände bekommen ihre Winke, wie sie es zu machen haben. Es werden nicht nur die freiwerdenden Stellen für die Legionäre offen gehalten, sondern Stellen frei gemacht; man wirft Bedienstete nicht tschechischer Nationalität aus den Stellungen hinaus und setzt Legionäre hinein. Wenn man auf diesem Gebiet Umschau hält, so macht man die Erfahrung, daß die Staatsbahndirektoren sich schon keinen Rat wissen vor lauter Legionären, sie wissen nicht, wie sie sie unterbringen sollen.

Einzelne Direktionen haben hunderte zugewiesen und heute sagt uns die Bahnverwaltung, es seien 22.000 Bedienstete zu viel. Ja, wenn man da an Entlassungen geht, zu Reduzierungen schreitet, dann muß man selbstverständlich auch wieder bei den jüngst Angestellten beginnen. Das geschieht aber ebenflals nicht, sondern man reduziert, man entläßt Leute, die schon 10, 15 Jahre und noch länger dienen, und nachdem das Gesetz über die Legionäreinstellung bei Eisenbahnen auch noch beinhaltet, daß ihnen die Zeit, die sie in den Legionen gedient haben, dreifach angerechnet wird, werden Sie ermessen können, was das gegenüber allen jenen bedeutet, die ihre Glieder auf der Eisenbahn schon seit Jahren zusammengerattert haben.

Es erübrigt noch, einige Worte über die Durchrechnung der Dienstjahre zu sprechen. Heute zirkuliert im Hause das Gerücht, daß das Gesetz über die Durchrechnung der Dienstjahre in dieser Session nicht mehr verhandelt werden wird. Sollte sich das bewahrheiten, kann schon heute der Regierung gesagt werden, daß dadurch eine kolossale Erregung in den Kreisen der Staatsbediensteten und Eisenbahnbediensteten entstehen wird, und daß Sie es bitter bereuen würden, wenn Sie dieses Gesetz in dieser Session nicht zur Durchführung brächten.

Noch eine Sache muß ich kurz streifen, das sind die Qualifikationen, wie sie jetzt in den verschiedenen staatlichen Verwaltungszweigen gehandhabt werden. Jeder deutsche Bedienstete oder Beamte, der nicht im Stande ist, eine Prüfung über die Kenntnis der Staatssprache abzulegen, wird um eine Note minder qualifiziert. Dadurch werden tausende und tausende altgedienter, verdienstvoller Bediensteter zurückgeworfen, von jüngeren übersprungen. Es entscheidet nicht die dienstliche Verwendbarkeit, sein Können, seine Leistung, sondern der Umstand, ob er die èechische Sprache beherrscht. Da kommt es noch darauf an, wie die Prüfungskommissionen die Geschichte handhaben. Wenn die Herren meinen - ich muß das einmal hier zur Sprache bringen, es kann nicht oft genug hervorgehoben werden, weil tausende von Menschen darunter leiden und geschädigt werden - wenn die Regierung und die Herren von den Mehrheitsparteien glauben, daß sie damit am rechten Wege sind, werden sie sich täuschen. (Potlesk na levici.)

6. Øeè posl. Schustera (viz str. 1124 protokolu):

Hohes Haus! Unter den vielen Vorlagen, die im Laufe dieser Woche zur Beratung standen und noch der Erledigung harren, ist diese Gesetzesvorlage, die sich mit der Regelung der Offiziantenfrage und der Einreihung der Offizianten in die Beamtengehalts- und Rangsklassen beschäftigt, eines jener Gesetze, das einigermaßen Anspruch darauf erheben darf, ein demokratisches Gesetz zu sein, das auch einigermaßen von sozialem Geiste erfüllt ist. Diese Gesetzesvorlage ist durchaus keine Schöpfung der Regierung, denn diese hat es mit solchen Dingen durchaus nicht eilig, sondern es ist eine sozialistische Gruppe dieses Hauses, welche diese Gesetzesvorlage eingebracht hat. Das Gesetz mußte ja auch in dem Staatsangestellten-, wie auch im Budgetausschuß durchgerungen und durchgekämpft werden, um sein Werden zu sichern.

Der materielle Effekt dieses Gesetzes wird, soweit er sich errechnen läßt, den Staat mit einer Ausgabe von 10 Millionen Kronen belasten, eine verhältnismäßig sehr geringe Summe für die vielen Tausende in schwerer Frohn arbeitenden Menschen, eine verhältnismäßig geringe Summe, wenn wir in Vergleich ziehen, daß in dieser Woche viele Hunderte Millionen Steuerkronen bewilligt worden sind und wenn wir in Vergleich ziehen, daß auch Gesetzesvorlagen bereits beschlossen worden sind, die Hunderte von Millionen Kronen für Ausgaben vorsehen, die nach unserer Anschauung durchaus nicht so notwendig sind, wie gerade die Ausgabe, die hier in diesem Falle gemacht werden soll.

Die Stellung der Offizianten war schon im alten Österreich eine außerordentlich triste und bemitleidenswerte. Wer einigermaßen über Schulbildung verfügte oder, noch besser, wer über ein genügendes Ausmaß von Protektion verfügen konnte, der vermochte es im alten Osterreich schließlich und endlich als Offiziant ab und zu auch etwas weiter zu bringen, Das Schicksal der Übrigen blieb vollständig ungeklärt und die Verhältnisse für die Offizianten waren außerordentlich ungünstig; sie waren einer jener proletarischen Stände, die der Verelendung preisgegeben waren. Nach dem Umsturz, nach der Schaffung neuer Staaten, auch dieses Staates, mußte man daran gehen, die allerschlimmsten Härten und Übel des alten Österreich zu beseitigen, und so versuchte man auch die Offiziantenfrage mit dem Gesetze vom 19. April 1920 zu regeln, sie einigermaßen in Ordnung zu bringen. Doch das, was das Gesetz vom 9. April 1920 beinhaltet, hat vielleicht eine teilweise Regelung gebracht, aber es blieben noch außerordentliche Härten zurück, Härten, die natürlich von der Offiziantenschaft außerordentlich schwer empfunden wurden, Härten, die nun durch Schaffung des gegenwärtigen Gesetzes beseitigt werden sollen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Das Gesetz vom 19. April 1920 sieht vor, daß, wer am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes 7 Dienstjahre vollendet hat, die notwendige Qualifikation besa ß, in den Beamtenstatus eingereiht zu werden, aber wem nur ein Tag fehlte, der konnte des Genusses des Gesetzes nicht teilhaftig werden. Auch bei der Durchrechnung der Dienstjahre wurden auf Grund dieses Gesetzes sofort 7 Jahre in Abstrich gebracht, wodurch natürlich den Offizianten außerordentlich schwere materielle Nachteile erwuchsen. Das neue Gesetz sieht nun vor, daß schon nach vier Dienstjahren bei befriedigender Dienstleistung und den notwendigen qualifikativen Voraussetzungen die Einreihung erfolgen kann. Es darf nun natürlich nicht vergessen werden, daß diese 4 Dienstjahre eigentlich 17 Dienstjahre sind, weil es sich zum großen Teil um Beamte und Angestellte handelt, die eine Militärdienstzeit als Zertifikatis ten oder längerdienende Unteroffiziere hinter sich haben und die dann erst mit 17 Dienstjahren einigermaßen in geordnete Verhältnisse kommen. Da wirkt das neue Gesetz verbessernd. Durch das neue Gesetz ergibt sich natürlich auch die Notwendigkeit einer neuerlichen Durchrechnung der Bezüge, und alle diejenigen, die durch die Härten des alten Gesetzes schwer betroffen worden sind, werden nun durch das neue Gesetz in wesentlich bessere Verhältnisse gebracht, was den Offizianten nicht nur zu wünschen ist, sondern auch vom sozialen Standpunkt eine Notwendigkeit für sie beinhaltet und bedeutet.

Unsere Fraktion hat den Beschluß gefaßt, für dieses Gesetz zu stimmen. Ich will dabei ausdrücklich feststellen, daß, wenn wir für dieses Gesetz stimmen, das durchaus keine Vertrauenskundgebung für die Regierung beinhalten soll, darf und kann, sondern daß wir lediglich einen Akt der Gerechtigkeit darin erblicken, daß einer proletarischen Schichte von vielen Tausenden Menschen endlich im gesetzlichen Wege Gerechtigkeit wiederfährt. (Potlesk na levici.)

7. Øeè posl. Palme (viz str. 1133 protokolu):

Hohes Haus! Vor uns liegt ein kleiner Gesetzentwurf, liegt ein Abänderungsantrag zum § 28 des Gesetzes vom 20. Feber 1920, welcher die Anmeldung der Genüsse der Kriegsbeschädigten betrifft. Es soll mit diesem kleinen Gesetzentwurf ein Unrecht wieder gutgemacht werden, welches hier an den Kriegsbeschädigten verübt worden ist. Die Anmeldefrist nach dem Gesetze ist am 16. Feber 1921 verflossen und infolge ihres Ablaufes ist ein ganz bedeutender Prozentsatz von Kriegsbeschädigten um den Anspruch gekommen. Das vorliegende Gesetz soll nun diesen Fehler wieder gutmachen, indem die Frist bis zum 31. Dezember d. J. verlängert wird. Die Ursache der vielen Nicht- oder Zuspätanmeldungen liegt vor allem in dem unzulänglichen bürokratischen Apparate. Seit dem Umsturze bis heute ist eine Sturzflut von Gesetzen und Erlässen hinausgekommen, die der bürokratische Apparat nicht verarbeiten konnte, die aber auch die Bevölkerung draußen nicht erfassen konnte. Die Gesetze und Erlässe werden bei uns in der Regel nicht rechtzeitig in jenen Sprachen versendet, welche die Bevölkerung draußen versteht. Und bis die politische Behörde und die Gemeinde die Gesetze draußen verlautbart, ist in der Regel ein kostbarer Teil der Frist bereits verstrichen. Dazu kommt noch, daß die Art der Verlautbarung vielfach vollständig ungenügend ist.

Nebenbei bemerkt, haben unsere Kriegsbeschädigten an vielen Orten noch mit der Mißgunst und der persönlichen Chikane dor Behörden und letzten Endes auch mit der von Korporationen, die sich, wie üblich, breit machen, zu kämpfen.

Das Versagen der staatlichen Bürokratie bei der rechtzeitigen Beschaffung der Dokumente ist ein Kapitel für sich. Und es ist geradezu skandalös, wie hier von seiten einzelner Mitglieder vorgegangen wird. Dadurch wird den Kriegsbeschädigten die rechtzeitige Anmeldung ihrer Ansprüche einfach unmöglich gemacht, weshalb es Bewerbern auch technisch unmöglich ist, sich rechtzeitig zu melden. Auf diese Weise trägt der Staat selbst und seine Organe mit dazu bei, daß die Opfer des Krieges um ihre Ansprüche gebracht werden.

Ich verweise hier besonders auf einen Fall, das ist die Tätigkeit des Militärseelsorgeamtes in Prag, wo die Frauen der Verstorbenen und Gefallenen oft viele, viele Monate auf den Totenschein warten müs sen. Und alle Urgenzen seitens der Beteiligten an dieses Amt nützen nichts, sie bekommen einfach keine Antwort, es vergeht oft mehr als ein Jahr. Auch wenn die Fälle noch so klar sind, sind die Angehörigen nicht imstande, die Dokumente zu bekommen. Prompt wird nur in jenen Fällen gearbeitet, wo es sich darum handelt, Kriegsbeschädigten die Dokumente wegzunehmen. Ich möchte hier einen Fall darlegen, der einem Kriegsinvaliden in Joachimstal passiert ist. Der Kriegsbeschädigte Richard Trögel, laut militärischem Befund 50 % erwerbsunfähig, laut sozialärztlicher Untersuchung 25 %. Der Mann erhielt von der Gemeinde die amtliche Aufforderung, den Zahlungsauftrag nebst Invalidenbuch zurückzuerstatten. Da er zur Zurückgabe der Dokumente keine Veranlassung hatte, hat er es nicht getan. Bei der gemeindeämtlichen Aufforderung hat man ihm gleichzeitig mitgeteilt, daß er keinen Rentenanspruch habe, was entschieden nicht der Fall war. Er hat also dieser Aufforderung nicht entsprochen, hat die Dokumente nicht ausgeliefert. Und das Ende vom Liede war, daß nach acht Tagen zwei Gendarmen mit aufgepflanztem Bajonett in seine Wohnung gekommen sind, die ihm erklärt haben, daß er, wenn er die Dokumente nicht sofort herausgebe, abgeführt werde. Sie sehen also, hier zeigt es sich schon, daß die Regierung eine Macht ausüben kann; sie versagt nur immer dort, wo es gilt, auch gegenüber den Legionären die Staatsmacht zu zeigen, wenn diese Herren sich Übergriffe erlauben. (Souhlas na levici.)

Solche Schwierigkeiten, wie in diesem Falle bestehen aber auch vor allem, wenn es sich um die Erlangung von Darlehen handelt. Es ist geradezu skandalös, wie langsam hier der bürokratische Apparat arbeitet. Ich will Ihnen nur einen Fall anführen. Der Kriegsverletzte Emanuel Sattler in Graslitz erhi elt im November 1920 eine Tabaktrafik verliehen, da er über 80 % erwerbsunfähig ist (Amputation des rechten Oberschenkels). Er braucht zum Einkauf von Tabak ein Darlehen von 6000 Kronen, hat sich auch auf diesen Betrag versichern lassen, schon im Jahre 1920 ordnungsgemäß eingereicht. Bis heute, obwohl er sämtliche Dokumente eingesendet hat, obwohl ihm zugesagt wurde, daß er innerhalb zweier Monate diesen Betrag erhalten werde, bis heute, also nach 8 Monaten, hat er noch kein Darlehen erhalten. Er muß sich unter den schwierigsten, traurigsten und elendesten Verhältnissen weiter fretten. Das ist doch nicht die Art, wie unsere Kriegsbeschädigten und deren Witwen und Waisen vom Staate zu behandeln sind!

Rasch arbeitet die Bürokratie auch dann, wenn es sich um die Einstellung der Unterhaltsbeiträge handelt. Da haben wir in der letzten Zeit wiederum in Dux Fälle erlebt. Dort wurde den Angehörigen der noch in russischer Gefangenschaft schmachtenden Soldaten plötzlich mitgeteilt, daß sie keinen Unterhaltsbeitrag mehr erhalten werden. Die politische Bezirksverwaltung in Dux hat mit Erlaß vom 10. März 1921 Zl. 475 alle dortigen Gemeinden verständigt, daß diese Familien keine Unterhaltsbeiträge mehr erhalten werden. In der Stadtgemeinde Bilin allein sind 15 Familien betroffen, die auf diese Weise in bitterste Not versetzt wurden. Von den übrigen Orten sind mir die Zahlen nicht mitgeteilt worden. Dieser Erlaß stützt sich vor allem auf das Demobilisierungspa tent vom 6. Oktober 1920. (Posl. Hirsch: Es ist wieder aufgehoben worden!) Trotz dieser Aufhebung ist es mir bis heute nicht bekannt geworden, ob die Bezirkshauptmannschaft einen anderen Standtpunkt eingenommen hat. Ich glaube, daß die Angehörigen ihr Recht, das sie zu fordern haben, immer noch nicht erhalten haben. Wir müssen uns heute gegen diesen unerhörten Vorgang aufs allerentschiedenste verwahren. Wenn der Staat schon sonst nicht viel tut, dann soll er wenigstens mit Exaktheit und Raschheit das wenige geben, was zu geben notwendig ist. Wir werden selbstverständlich für dieses Gesetz stimmen, weil es, wie schon eingangs erwähnt, ein Unrecht wieder gut macht. Es is sehr wenig, was wir hier in dieser Frage tun, aber es ist wenigstens das eine, daß den Kriegsbeschädigten neuerdings eine mehrmonatige Frist gegeben wird, ihre Ansprüche wieder in rechtlicher Form geltend zu machen. Deshalb werden wir für diesen Antrag stimmen. (Souhlas a potlesk na levici.)

8. Øeè posl. dr. Czecha (viz str. 1137 protokolu):

Ich erhebe gegen den Vorschlag des Herrn Präsidenten Einwendungen in folgenden Punkten: Ich beantrage vor allem, daß der Bericht über das Wohnungsbeschlagnahmegesetz und der Bericht über die Durchrechnung der Dienstjahre auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung gesetzt wird, ferner beantrage ich, daß die Vorlage über den Antrag Èuøík und Genossen betreffend den Schutz gegen den Terror nicht auf die Tagesordnung der morgigen Sitzung gesetzt wird.

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