Pátek 18. listopadu 1921

Pøedseda (zvoní): Volám pana øeèníka k poøádku a mám dojem, že jeho výroky jsou v rozporu s jeho poslaneckým slibem, týkajícím se vìrnosti k republice.

Posl dr. Jabloniczky (pokraèuje): Auf seinen Grabstein wird man schreiben müssen: "Gestorben an falschem Augen maß für das Leben." (Souhlas na levici.)

6. Øeè posl. Zierhuta (viz str. 522 protokolu):

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staatsvoranschlag für das Jahr 1922 gibt auch Veranlassung, zu der Frage der Bodenreform und zum Bodenamte Stellung zu nehmen. Leider ist es natürlich infolge der gegebenen Redezeit nicht möglich, auf dieses Gebiet mit jener Gründlichkeit einzugehen, die eben dieser Gegenstand erfordert.

Es ist kein Zufall, daß bei der Gruppeneinteilung für die Spezialdebatte das Bodenamt in die politische Gruppe eingereiht worden ist, obwohl die wahre Bodenreform mit Politik eigentlich nichts zu tun hat. In diesem Staate ist sie aber zu einer ausgesprochen politischen Angelegenheit geworden, wozu in der letzten Zeit sogar noch der militärisch strategische Belang gekommen ist.

Die staatsfinanzielle Seite des Bodenamtes, bzw. der Bodenreform ist eigentlich eine sehr einfache. Die Zentralverwaltung erfordert rund 8 Millionen Kronen, und es sind 255 Angestellte vorgesehen; für die Distriktsämter und Distriktskommissionen ist ein Aufwand von 11 1/2 Millionen Kronen in den Ausgaben und 302 Angestellte vorgesehen. Die Durchführung der Bodenrefo rm selbst ist mit einer Ausgabe von rund 144 Millionen und mit einer Einnahme von rund 172 Millionen vorgesehen, was daher einen Überschuß für die Staatsfinanzen von 28 Millionen Kronen bedeutet. Die Ziffern des Voranschlages und die knappe Erläuterung dazu lassen entnehmen, daß im Jahre 1922 ein beschlagnahmter Boden im Betrage von rund 50 4 Millionen Kronen zur Übernahme gelangen soll, wovon auf den landwirtschaftlichen Boden 70.000 ha, und zwar zu einem Übernahmspreis von 154 Million en Kronen, und an Waldungen 140.000 ha zum Übernahmspreis von 350 Millionen Kronen vorgesehen sind, wo bei der Übernahmspreis für 1 Hektar landwirtschaftlichen Bodens mit 2200 Kronen und für Waldboden durchschnitt !ich mit 2500 K abgeschätzt ist. Von dem übernommenen landwirtschaftlichen Bo den sollen zum Eigentum 49.000 Hektar zugeteilt werden, während den Rest von 21.000 ha der Staat behalten und in Pacht zuteilen soll. Beim Wald sollen ungefähr 28.000 Hektar ins Eigentum zu geteilt werden, während der Rest von 112.000 Hektar Waldboden Staatsbesitz werden soll. Diese Ziffern, wie sie uns im Jahresvoranschlag vorgeführt werden, sind aber nicht mehr richtig. Denn gerade heute wurde uns hier im Hause eine drin gende Regierungsvorlage vorgelegt, wor nach nach Vorlage des Staatsvoranschla ges die Regierung zur Überzeugung kam, da das Arbeitsprogramm des staatlichen Bodenamtes für das Jahr 1922 in der Weise erweitert werden soll, daß die Durchführung beschleunigt und die erste Arbeitsperiode verkürzt wird. Begründet wird diese Beschleunigung mit dem Vorhaben der Regierung, die innerpolitischen Verhältnisse sobald als möglich zu konsolidieren und zu stabilisieren und deshalb Probleme, die ausgereift sind, beschleu nigt zu erledigen. Nach der erweiterten Regierungsvorlage soll das Arbeits programm derart erweitert werden, daß das staatliche Bodenamt im Jahre 1922 mindestens 120.000 ha landwirtschaft lichen Bodens, eventuell noch mehr, und 250.000 Hektar Wald übernehmen und zu teilen soll. Dazu ist natürlich in erster Li nie nach der Regierungsvorlage die Vermehrung des Beamtenstandes, und zwar um mindestens 400 Beamte notwendig. Das ergibt nunmehr einen Stand von fast 1000 Beamten, beziehungsweise Angestellten. Die Folge ist ein Mehraufwand von 25 Millionen Kronen, sodaß sich der Aufwand für die Zentralverwaltung, Distriktsämter und Kommissionen mit 44 1/2 Millionen Kronen im Voranschlag befindet. Damit würde nun nach diesen Ziffern der ganze zur Übernahme in der dreijährigen Arbeitsperiode vorgesehene Waldboden schon im Jahre 1922 zur Übernahme gelangen, beziehungsweise die Übernahme vollzogen werden, während vom landwirtschaftlichen Boden ebenfalls schon im Jahre 1922 der größte Teil des in der dreijährigen Arbeitsperiode vorgesehenen Bodens zur Übernahme gelangen soll. Soviel möchte ich nur von der staatsfinanziellen Seite der Bodenreform erwähnen.

Viel wichtiger aber für uns ist die volkswirtschaftliche und sozialpolitische Seite der beabsichtigen Bodenreform, und auch unsere nationalen Forderungen zur Bodenreform müßten hier vorgebracht werden, da sie uns besonders drücken.

Der Nationalkonvent hat nach dem Umsturz, ohne uns Deutsche auch nur einzuladen und anzuhören, eine Unmenge Gesetze in Übereilung und auf Lager beschlossen, zu denen wir Stellung nehmen müssen, weil sie uns vielfach benachteiligen.

Als Ziel einer vernünftigen und zeitgemäßen Bodenreform können wir die Schaffung von Freiland anerkennen und die Beseitigung der durch übermäßige Anhäufung des Bodenbesitzes in wenigen Händen verursachten Verelendung des Landvolkes. Der Landhunger war immer, und ist auch jetzt noch der mächtigste Antrieb der Bodenreform. Das Bestreben einer geordneten Staatsverwaltung muß darauf gerichtet sein, die Befriedigung dieses Bedürfnisses nach Bodenzuteilung im Landvolke in einer vernünftig geordneten Weise zu ermöglichen. Wie wurde nun in diesem Staate die Bodenreform eingeleitet? Zuerst wurde jeder Grundbesitz über 150 ha landwirtschaftlichen oder über 250 ha Bodens überhaupt durch den Staat beschlagnahmt, u. zw. mit dem Vorrecht des Staates zur Übernahme des gesamten Grundbesitzes. Privatwirtschaftliche Unternehmungen des Staates auf dem Gebiete der Land- und Forstwirtschaft sind bekanntlich unrentabel, sowie auch von den Latifundien, deren es in Böhmen eine so große Anzahl gibt, die meisten für die Volkswirtschaft schon unrentabel waren. Wir befürchten daher mit Grund, daß anstatt einer Bodenreform die Lati fundien einfach nur in die Hände des Staates übergehen, der damit nur seine Machtmittel gegenüber uns ausnützt. Was sind die Zwangs- und behördlichen Ver waltungen im Lichte der Wahrheit gese hen anderes als Versorgungsstellen für ergebene Günstlinge der Regierung im Dienste des nationalen Chauvinismus? Eine Besserung der Bodenbewirtschaftung haben Sie nach unseren vielfachen fachmännischen Erfahrungen nicht herbei führen können, im Gegenteil, auf vielen Großgrundbesitzen ist die bisher geregelte Wirtschaftsführung in Unordnung geraten. Korruption hat sich auch da eingenistet, und die Kosten dieser verfehlten Maßregel belasten nicht nur die Besitzer, sondern die gesamte Volkswirtschaft. Wir geben der Regierung und den verantwortlichen Parteien anheim, zu erwägen, alle noch beste henden behördlichen Verwaltungen des Großgrundbesitzes, als unwirtschaftlich für den Staat und für die Bodenreform überflüssig, schnellstens aufzuheben, da wir uns davon auch eine Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung nicht versprechen. Wo es vielfach oder vielleicht ausnahmsweise notwendig wäre, kann sich das Bodenamt auf die behördliche Aufsicht beschränken, die schon gesetzlich vorgesehen, und richtig durchgeführt, für wahrhaft staatliche Zwecke eine vollkommen hinreichende Maßregel ist.

Bisher habe ich davon gesprochen, was nicht zur Bodenreform erforderlich ist. Zur Frage der Bodenrefo rm selbst stellen wir uns dagegen keineswegs ablehnend, sondern wir erklären uns ausdrücklich bereit, die Durchführung einer vernünftigen zeitgemäßen Bodenreform kräftigst fördern zu wollen. Die Bodenrefo rm ist durch den Weltkrieg, noch mehr aber durch seine Folgen der Nachkriegszeit eine allgemeine Notwendigkeit geworden. Wir müssen auch verlan gen, daß sie nicht ohne, oder gar gegen uns durchgeführt wird, sondern mit uns. Ebenso wie die Staatsgrundgesetze, das Wahlgesetz, das Sprachengesetz, das Wehrgesetz uns aufgezwungen worden sind, hat die Umsturzregierung autokratisch die Bodengesetze beschlossen, die in einem wahrhaft demo kratischen Staat und in einer Völkerrepu blik, wie es in Wirklichkeit dieser Staat ist, nicht möglich wären. Der Einfluß des Volkes auf die Bodenreform ist durch die èechoslovakischen Bodengesetze ganz aus geschaltet, und die Bodenreform ist durch aus in die Hände der staatlichen Büro kratie ausgeliefert worden. Selbst die jetzige gewählte Volksvertretung ist nach den bestehenden Gesetzen nicht imstande, auf die Durchführung der Bodenreform den geringsten Einfluß zu nehmen, denn das Bodenamt ist vollständig selbstständig und unabhängig. Es hat zwar einen Verwaltungsausschuß, der aber schon vom Nationalkonvent auf 3 Jahre gewählt wurde, übrigens auch keine parlamentarische Institution ist, sodaß die gewählte wahre Volksvertretung ohne die notwendige un mittelbare Vermittlung mit dem Bodenamt dasteht. Das Bodenamt besteht nur aus Bürokraten. Der Verwaltungsausschuß des Bodenamtes ist zwar von dem vorma ligen Nationalkonvent gewählt worden, nach parlamentarischen Regeln hätte er jedoch nach Auflösung des Nationalkon vents sofort abtreten sollen, und eine Neu wahl durch die gewählte Volksvertretung müßte nach parlamentarischem Brauch stattfinden. Es fehlt uns die erforderliche direkte parlamentarische Kontrolle der Bodenreform. Die wichtigste Aufgabe des Bodenamtes, die Reihenfolge zu bestimmen, in welcher der besch!agnahmte Boden übernommen und zugeteilt werden soll, entzieht sich völlig dem Einfluß, der Mitwirkung und der Kontrolle der ge wählten Volksvertretung. Die Bodenreform ist eine so wichtige und für die Zukunft des Staates ebenso wie jedes Volkes so hoch bedeutsame Angelegenheit, daß - wir die Ausschließung des parlamentarischen Einflusses und der parlamentarischen Kontrollle nicht zulassen können. Ich halte es für meine Pflicht als Volks vertreter, das hohe Haus zu erinnern, daß an einer verfehlten Bodenreform nicht nur tausende Existenzen unmöglich werden können, sondern auch selbst Staaten schon daran zu Grunde gegangen sind. Beispiele aus der Geschichte und selbst aus der Gegenwart anzuführen, muß ich mir leider wegen Zeitmangels erlassen. Um daher den notwendigen parlamentarischen Einfluß und die erforderliche parlamentarische Kontrolle zu wahren, beantrage ich, die Regierung aufzufordern, eine Änderung des Gesetzes über das Bodenamt auszuarbeiten und dem Hause ehestens vorzulegen.

Die Bodenfrage ist aber auch eine eminent nationale Frage. Jedes echte Volkstum hat seine Wurzeln und seine Kraft im Grund und Boden. Es würde entwurzelt und müßte zur Verzweiflung getrieben werden, wenn man ihm seinen Boden entziehen wollte. Deshalb müssen wir verlangen, daß durch die Bodenreform deutscher Grund und Boden nur deutschen Anwärtern zugeteilt werde, daß die Bodenreform nicht dazu mißbraucht werde, um das deutsche Siedlungsgebiet zu durchbrechen, und dadurch dem deutschen Volke zu entziehen. Ich erachte es als deutscher Volksvertreter und als Vertreter des deutschen Landvolkes für meine Pflicht, die Regierung schon jetzt auf die dadurch heraufbeschworene Gefahr aufmerksam zu machen und vor den Folgen einer solchen kurzsichtigen nationalchauvinistischen Bodenpolitik zu warnen.

Wir verlangen eine friedliche Zusammenarbeit in der Bodenpolitik, und um diese Zusammenarbeit zu ermöglichen, muß jetzt schon die Regierung sich davor hüten, daß kein Übergriff auf unserem angestammten Boden versucht oder geduldet wird. Den richtigen Weg zu einer friedlichen Zusammenarbeit der Völker zeigt uns die bisher günstige Erfahrung mit der nationalen Sektionierung des Landeskulturrates mit dem gemeinsamen Zentralkollegium. Auf dieser Grundlage verlangen wir auch die nationale Sektionierung des Bodenamtes und die Schaffung von eigenen Besiedlungskommissionen für das deutsche Siedlungsgebiet, worin dem Landvolke selbst die Möglichkeit geboten ist, durch die von ihm zu entsendenden Vertreter die Bodenreform in einem wahrhaft demokratischen Geiste durchzuführen, denn ohne Mitwirkung des Landvolkes selbst ist ein so bedeutungsvolles Werk wie die Bodenreform mit dauerndem Erfolge nicht ausführbar. Die Verhältnisse in den einzelnen Gebieten sind so grundverschieden, daß es notwendig ist, für bestimmte beschränkte Gebiete von gleichen Verhältnissen besondere Besiedlungskommissionen einzusetzen. Ich verweise besonders auf die Randgebiete Böhmens, die ganz besonders eigenartige Verhältnisse aufweisen, zu deren Berück sichtigung langjährige Erfahrung und Ortskenntnisse erforderlich sind, die nur bei einheimischen Leuten vorausgesetzt werden können. Ein wesentlicher Schritt zur Bodenreform, von dem wir uns tatsächlich einen guten Erfolg versprochen haben, ist schon ohne Inanspruchnahme des Bodenamtes fast zur Durchführung gelangt. Ich meine da die Sicherung des Bodens für die kleinen Pächter. Die Erfahrungen, die damit gemacht worden sind, können im allgemeinen als günstig bezeichnet werden. Der Erfolg wird nicht ausbleiben. Das Kleinpächtergesetz erfordert außerdem nur einen geringen Aufwand von einigen wenigen Prozenten, und schafft für den Erwerber in einfacherer und sicherer Art das Eigentum des bisherigen Pachtlandes. Allerdings war noch der Erwerb an die Vorausetzung eines langjährigen Pachtes gebunden, und die ist eine Hemmung, die wir nicht gutheißen. Der Großgrundbesitz, der die Eignung und den Willen zum Eigenbetriebe nicht hat, oder nicht aufbringen will, indem er Grund und Boden lediglich verpachtet, kann nicht den Anspruch auf rationellen Betrieb machen und soll dem arbeitenden Landvolk weichen. Es ist dabei ganz einerlei, wie lange der Zustand dieser Untätigkeit oder Unfähigkeit des Großgrundbesitzes schon dauert. Andererseits muß dem Pächter, der seine Eignung zur Selbstbearbeitung schon erwiesen hat, die Möglichkeit gegeben werden, das Pachtland ehestens als Eigentum erwerben zu können, um Verbesserungen und ersprießliche Kulturarbeit zu leisten, woran er durch die Zeitpacht gehindert ist. Ein anderer Mangel des Kleinpächtergesetzes liegt darin, daß es ohne Unterschied der Gegend einen Eigenbesitz von nicht mehr als 8 ha einschließlich des zu erwerbenden Pachtgrundes zur Voraussetzung hat. 8 ha Boden in bester Güte und Lage sind etwas anderes als 8 ha mageren Gebirgsbodens. Hier muß die Höchstgrenze mindestens verdoppelt werden. In dem Bestreben, den Mängeln dieses Gesetzes abzuhelfen, wurde von uns bereits früher eine Ausdehnung des Kleinpächter gesetzes auf alle Pachte beantragt, die seit Kriegsbeginn bestehen, und ich werde auch jetzt einen solchen Resolutionsantrag ein bringen. Wir müssen diesen weiteren Schritt zur Bodenreform machen, damit die Bodenreform nicht auf halbem Wege ste hen bleibe, sondern dasjenige werde, was wir von ihr erwarten, nämlich eine erlö sende Tat, ein wahrhaft volksfreundliches Unternehmen, das auch dem kleinen Land volk endlich die gebührende Stellung verschafft, die es durch seiner Hände Arbeit redlich verdient hat.

Ich will zum Schluß nur noch erwähnen, daß ich zum Kapitel Bodenamt einige Re solutionsanträge eingebracht habe, die in erster Linie bezwecken, die Bodenreform gesetze in der geschilderten Weise einer Novellierung zu unterziehen, die weiters die Regierung auffordern, die näheren Be stimmungen, welche in Angelegenheit der beabsichtigten Durchführung der Boden zuteilung gemäß § 29 des Bodenzuteilungs gesetzes durch Verordnungen erlassen wer den sollen, in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen kundzumachen; weiters einen Resolutionsantrag, wornach die Re gierung aufgefordert wird, anläßlich der Bodenreform das Bodenamt anzuweisen, die massenhafte Übernahme von Wald komplexen des beschlagnahmten Groß grundbesitzes für den Staat, wobei die Wälder nur aus den Händen des Großgrund besitzes in die Privatwirtschaft des Staates hinübergeleitet würden, ohne daß hiebei die Interessen des Landvolkes und namentlich das Bedürfnis der Landgemeinden nach Zuteilung von Wald in das Gemeindevermögen berücksichtigt würden, nicht zu betreiben, sondern die gesetzlich festgelegte Beschränkung in der Übernahme für den Staat auf die Fälle der wirklichen Gemeinnützigkeit einzuhalten, und damit im Zusammenhange die große Anzahl von Gesuchen der Gemeinden um Zuweisung von Waldboden nicht länger unberücksichtigt zu lassen, sondern einer den Interessen dieser Gemeinden voll entsprechenden Erledigung schleunigst zuzuführen; weiters einen Resolutionsantrag wegen Erweiterung und Begründung der einzelnen Budgetposten, sowie Erstattung desTätigkeitsberichtes seitens des Bodenamtes. Obwohl ein diesbezüglicher Resolutionsantrag bereits zum vorjährigen Staatsvoranschlag gestellt worden und tatsächlich durch das Haus zur Annahme gelangt ist, hat das Bodenamt, bzw. der Ministerrat es bis heute noch nicht für nötig gehalten, diesem Beschlusse des Hauses Rechnung zu tragen.

Ich will noch in Kürze die Aktionen besprechen, die das staatliche Bodenamt im verflossenen Jahre eingeleitet hat. Es waren das die Aktionen zur Zuteilung des zerstreut liegenden landwirtschaftlichen Bodens des beschlagnahmten Großgrundbesitzes, und zur Zuteilung von Baustellen. In dieser Hinsicht sind zwar Kundmachungen erlassen worden, die näheren Instruktionen sind jedoch den Bodenbewerbern, bzw. der Öffentlichkeit bisher vorenthalten worden. Die Aktionen, obwohl sie bereits im Mai dieses Jahres eingeleitet worden sind, sind bis heute noch nicht zum Abschluß gebracht worden, und haben in vielfacher Beziehung nicht das gebracht, was eigentlich erwartet werden sollte. Diese Zuteilungsaktionen, besonders die von Baustellen, sind bis heute noch nicht zur Erledigung gekommen. Sie erliegen vielfach noch immer bei den Fachberatern, sind daher noch nicht einmal der zuständigen Stelle des Bodenamtes zur Entscheidung vorgelegt worden. Die Aufgabe dieser Aktion war es doch, bevor die allgemeine Zuteilungsaktion eintritt, zerstreut liegende Parzellen den bedürftigen Bodenbewerbern zuzuteilen. In dieser Hinsicht ist die Aktion unnötigerweise seitens des Bodenamtes eingeschränkt worden. Der Begriff "zerstreut liegend" ist vielfach von den Fachberatern mißdeutet worden. Es sind Grundstücke, die nur deshalb bei den betreffenden Meierhöfen bewirtschaftet worden sind, weil sie eine gewisse Größe überschritten haben, nicht als zerstreut liegend anerkannt worden. Ich könnte Ihnen - es fehlt mir leider die Zeit dazu - in dieser Hinsicht viele Beispiele anführen, wo über 2 1/2 bis 3 Stunden vom Meierhof entfernt liegende Grundstücke, weil sie eine gewisse Größe des Ausmaßes überschritten haben, nicht als zerstreut liegend anerkannt wor den sind, obwohl diese Grundstücke schon seit mehr als 50 Jahren immer verpachtet waren und nur mangels der Voraussetzun gen anläßlich des Kleinpächtergesetzes nicht ins Eigentum angesprochen werden konnten. Wir glauben, daß diese Vorberei tungsaktionen des Bodenamtes eigentlich ein Fehlschlag waren. Es wäre viel ver nünftiger gewesen, wenn man dort, wo tat sächlich ein dringendes Bedürfnis nach Boden vorhanden ist, sofort zur allgemeinen Zuteilungsaktion geschritten wäre. Es wä ren viele Ungerechtigkeiten vermieden worden, weil eben nur ein beschränktes Ausmaß an zerstreut liegendem Boden zur Verfügung stand und die Ansprüche nicht befriedigt werden konnten. Es wird ja in der nächsten Zeit, wenn die erwähnte dringende Regierungsvorlage dem Hause vor gelegt wird, Gelegenheit sein, auf die Bodenreform des näheren einzugehen. Ich hoffe, daß bei dieser Gelegenheit die Rede zeit nicht so gedrosselt werden wird, wie es bei der Behandlung des Staatsvoran schlages geschehen ist.

Ich muß, damit ich meine Redezeit nicht überschreite, schließen. Ich schließe da mit, daß ich sage, daß wir jederzeit für eine vernüftige, zeitmäßige Bodenreform zu haben sind, daß wir dort, wo das Bedürfnis nach Boden gegeben ist, für eine radikale Durchführung der Bodenreform eintreten, daß wir aber verlangen müssen, daß die Bedürfnisse der deutschen Boden bewerber berücksichtigt werden müssen, daß deutscher Boden nur deutschen Boden bewerbern zugeteilt werden darf. (Potlesk na levici.)

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