Úterý 22. listopadu 1921

Eine große Zukunft besitzt in landwirtschaftlicher Beziehung die Slovakei, wo neben Slovaken und Ungarn auch Deutsche in der Landwirtschaft tätig sind. Im Zipser Komitat wohnen die Deutschen in einem geschlossenen Gebiete. Es wäre notwendig, für den deutschen landwirtschaftlichen Nachwuchs dieser Gegend dadurch zu sorgen, daß man im Zipser Komitate eine landwirtschaftliche Fachschule mit deutscher Unterrichtssprache von Seite des Staates ins Leben ruft. Durch Berücksichtigung dieser Forderung würde die Staatsverwaltung in ihrem Interesse Gutes schaffen. Im Budget 1922 ist auch eine Post für die Bestellung von Landeskulturinspektoren enthalten. Gegen diese Post müssen wir uns wenden, und zwar aus dem Grunde, weil wir der Ansicht sind, daß die Bedeutung der Landeskultur nur im innigen Zusammenarbeiten mit den zur Förderung der Landeskultur berufenen Behörden erfolgen kann. Diese Behörden sind derzeit die Landeskulturräte, die allerdings aufgehoben und durch Landwirtschaftliche Genossenschaften und Landwirtschaftskammern ersetzt werden sollen; nachdem über die letzte Angelegenheit im Laufe der nächste Zeit entschieden werden soll, darf es nach unserem Dafürhalten nicht schon vorher zur Berufung neuer Organe im landwirtschaftlichen Förderungsdienste kommen, die doch später mit den Landwirtschaftsgenossenschaften und Landwirtschaftskammern zusammenarbeiten sollen.

Die deutschen Landwirte haben weiter ein Interesse daran, daß ein deutscher tierärztlicher Nachwuchs erzogen wird. Dies ist natürlich nur möglich durch die Errichtung einer deutschen tierärztlichen Hochschule. Nachdem in vielen politischen Bezirken infolge des Umfanges derselben die im Staatsdienste beamteten Tierärzte nicht ausreichen, entsteht zu Zeiten von Seuchengefahren ein Mangel an amtlichen Tierärzten. Diesem sollte man dadurch begegnen, daß man Privattierärzte einfach von Staatswegen unterstützt und sie dann zur Besorgung staatlicher Agenden heranzieht.

Gegenüber den früheren Verhältnissen muß allerdings gerechterweise festgestellt werden, daß bezüglich der Förderung der Landwirtschaft eine wahrnehmbare Besserung eingetreten ist. Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Landwirtschaft ist das jedoch keine Besonderheit und es wäre ein schlechtes Zeugnis für die èechischen Agrarier, die schon immer in der Regierung des Staates ihre Vertreter hatten, wenn sie ihren Stand nicht zu einer halbwegs annehmbaren Beachtung gebracht hätten. Ihre Aufgabe muß es jedoch sein, der Landwirtschaft zu jener Bedeutung zu verhelfen, welche den Leistungen der Landwirtschaft entspricht. Sie müssen dahin endlich wirken, daß jene Maßnahmen, wie die Zwangswirtschaft, welche die Landwirtschaft als Bleigewichte mit sich schleppen muß, endlich zur Gänze beseitigt werden. Die Landwirtschaft wurde zwar von der Getreidezwangswirtschaft befreit, doch hat man dieses Wirtschaftssystem unter einem anderen Namen aufrechterhalten. Die Landwirtschaft ist in der heutigen Zeit der einzige Stand, der noch immer unter den Nachwirkungen des Krieges zu leiden hat. Sie muß sich noch immer kontrollieren und vielfach von Seiten kommandieren lassen, die von dem Betriebe der Landwirtschaft keine Ahnung haben. Der Landwirtschaft diktiert man unter Hintansetzung der freien Selbstbestimmung die Preise für ihre Erzeugnisse ohne Rücksicht darauf, ob dieselben in einem Verhältnis zu den Gestehungskosten oder zu den einzig richtigen Grundsätzen der Volkswirtschaft: des Anbotes und der Nachfrage stehen. Von der Landwirtschaft fordert man im Dienste der Allgemeinheit nur Entgegenkommen und übersieht, daß auch der Betrieb der Landwirtschaft keine gemeinnützige Einrichtung, sondern ein Erwerbszweig ist. Es ist unbedingt not wendig, daß die Landwirtschaft endlich von den sie hemmenden modernen Fesseln gänzlich befreit wird. Trotzdem wird sie sich ihrer Freiheit nicht erfreuen können, denn die Steuerlast, die bevorstehende Vermögensabgabe, die hohen Kosten der Instandsetzung der verwahrlosten Gebäude, die Wiedererneuerung der Kraft der durchlangjährigen Raubbau ausgesogenen Kulturflächen, die tristen Arbeiterverhältnisse, die Streiks, die hohen Preise für Maschinen, Geräte und für alle sonstige Bedarfsartikel sorgen schon ohne dies dafür, daß die Freude nicht zu groß wird. Es ist notwendig, durch vollständige Freigabe der Wirtschaft dafür zu sorgen, daß die Land wirtschaft in ihrer Berufsfreude nicht er lahmt, und das soll nicht der Landwirtschaft, sondern der Allgemeinheit wegen wiederholt festgestellt sein. (Potlesk na levici.)

7. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 812 protokolu):

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es wurde mir von meinem Klub der Auftrag erteilt, in der Spezialdebatte unseren Standpunkt zu den Kapiteln V, VI und VII darzulegen. Die besagten Kapitel behandeln das Oberste Kontrollamt, Länderzuweisungen und Staatsschulden. Es sind dies drei Kapitel, zu denen wohl der objektivste Kritiker so viel Stunden sprechen möchte, als mir Minuten zur Verfügung stehen. Ich will mich nichtsdestoweniger bemühen, in den wenigen Minuten den Standpunkt unserer Partei zu diesen drei Kapiteln des Staatsvoranschlages darzustellen. Das Oberste Kontrollamt, über das Genosse Beutel heute abend bereits einiges gesagt hat, wurde bereits 1919 errichtet. Trotzdem es also schon mehr wie zwei Jahre besteht, ist seine Funktion eigentlich nicht eng umschrieben, und wir müssen konstatieren, daß das Gesetz wohl einen viel zu engen Wirkungskreis für das Oberste Kontrollamt vorsieht. Das Oberste Kontrollamt soll wohl nicht nur das Recht haben zu kontrollieren, es soll auch die Pflicht dazu haben, und um dieser Pflicht zu genügen, und diese Pflicht richtig zu erfüllen, müßte ihm wohl eine viel größere Machtvollkommenheit eingeräumt werden, als es gegenwärtig besitzt. Seine Macht vollkommenheit mü ßte so weit gehen, daß es auch Minister, die in ihren Ressorts schlecht wirtschaften, zur Verantwortung ziehen könnte. Seit 18 Monaten ist, wie mein Parteifreund Beutel konstatiert hat, ein Rechnungsabschluß noch nicht vor gelegt worden und es hat den Anschein, als ob das Kontrollamt machtlos wäre, dafür zu sorgen, daß der Rechnungsabschluß in kürzeren Intervallen, in sechs oder längstens neun Monaten vorgelegt wird. 18 Monate sind wohl eine zu lange Periode und wir müssen schon verlangen, daß die Periode entsprechend gekürzt wird und der Rechnungsabschluß zeitgerecht noch vor der Verhandlung des Voranschlages der Nationalversammlung vorgelegt wird, weil unseres Erachtens der Rechnungsabschluß die wichtigste Grundlage zur Prüfung des Voranschlages ist. Das Oberste Kontrollamt muß meiner Meinung nach wohl auch das Recht zur Revision der Zentralen haben. Wie es in den Zentralen aussieht, und welche Wirtschaft in den Zentralen herrschen möge, haben uns ja einige Eröffnungen in der Nummer vom 13. November des "Èeské Slovo" klar und deutlich gesagt. Herr Sajdl, der den Artikel verlautbarte, hat dort ganz interessante Dinge erzählt und wohl zum Teil darüber geklagt, daß die Spirituskommission die Spiritusindustrie nicht vor den landwirtschaftliche Brennereien bevorzugte. Aber gerade die Differenzierung, die Herr Sajdl dort anführt, zeigt uns, wie in den Zentralen Protektionswirtschaft, ja eine Wirtschaft, die an Korruption grenzt, getrieben wird. Wir können an den Aufzeichnungen, die Herr Sajdl bringt und die einwandfrei sein dürften, konstatieren, daß in der Kampagne 1919 und 1920 der Industrie der Rübenspiritus mit 240, der Melassespiritus mit 290 und den landwirtschaftlichen Brennereien mit 420 und 470 also um 60 bis 70 % höher bezahlt wurde. Außerdem aber hat die Genossenschaft der landwirtschaftlichen Brennereien einen ca. 20 K zählenden Regiebeitrag per hl erhalten d. h. sie haben in Summa um 37 Millionen mehr erhalten als die Industriebrennereien. Außerdem aber haben wir feststellen müssen, daß die 20 K pro 1 hl, die ca. 8 Millionen Kronen betragen, aus Staatsmitteln durch die Spirituskommission gegeben wurden, daß wohl hier untersucht werden müßte, ob dieser Betrag auf Grund einer Verordnung oder Veranlassung der Spirituskommission aus Staatsmitteln auf diese Art verwendet wurde, und daß, wenn er zu Unrecht verwendet wurde, diejenigen, die die Ausbezahlung veranlaßten, zur Verantwortung und zum Ersatz herangezogen werden. In der Kampagne 1919/20 hat aber außerdem die Spirituskommission auf Grund einer Verordnung vom 2. März 1920 den Spirituspreis erhöht, für die Industrie auf 370, für die Landwirtschaft auf 600 K, das macht bei der Gesamterzeugung in den landwirtschaftlichen Brennereien ein Plus für die landwirtschaftlichen Brennereien von 43·5 Millionen K. In der Kampagne 1920/21 wurde der Preis auf 700 für die Industrie und für die landw. Brennereien auf 1100 K erhöht, sodaß die landwirtschaftlichen Brennereien mit 124 Millionen Kronen gegenüber den Industriebrennereien im Vorsprung waren. Diese Ziffern sprechen wohl ganze Bände. Ich möchte aber außerdem noch feststellen, daß die Spirituskommission den genossenschaftlichen Brauereien die Regiekosten überzahlte, daß sie für das Jahr 1920, wo die Regiekosten 838.000 K betrugen, 875.000 K Regiekostenbeitrag an die landw. Brennereien gewährte. Und wir müssen wohl konstatieren, daß diese Art der Vergütung von Regiekostenbeiträgen fast an Korruption grenzt. Wir müssen also, wenn wir nur dieses eine Beispiel herausgreifen, feststellen, daß die Wirtschaft der Zentralen nicht verläßlich ist, daß wir eine strenge Revision der Zentralen durch das Oberste Kontrollamt verlangen müssen und vor allem anderen die Berichterstattung des Obersten Kontrollamtes an das Haus. Das Gesetz weist hier ganz gewaltige Lücken auf. Das Kontrollamt soll vor allem anderen nicht auf den umständlichen und langwierigen Dienstweg angewiesen sein und es ist wohl vom Präsidenten des Obersten Kontrollamtes eine ganz falsche Auffassung der Aufgaben des Obersten Kontrollamtes, wenn er erklärt und berichtet, daß noch kein Übereinkommen zwischen der Administrative und der Kontrolle getroffen worden ist. Es klingt, wenn man von einem Verwaltungskörper und einem Kontrollkörper spricht, das Wort Übereinkommen sehr eigentümlich, und ich bin überzeugt, daß sich in jedem kleinen Verein die Mitglieder ganz kategorisch dagegen verwahren würden, wenn der Vereinskontrollor mit dem Vereinskassier erst ein Übereinkommen treffen würde, welchen Bericht der Kontrollor über die Täti gkeit des Vereinsvorstandes zu erstatten hätte. Es darf also ein Übereinkommen zwischen Administrative und Kontrollrat überhaupt nicht geben, nach unserer Meinung hat der Kontro!lrat, das Kontrollamt zu kontrollieren und den Befund unbeeinflußt dem Parlamente vorzulegen. Zuerst wäre der Bericht an das Parlament zu erstatten und dann erst könnte von einer Einigung über die bestehenden Differenzen zwischen Kontrollrat und Administrative mit Zustimmung und unter Überwachung des Parlamentes die Rede sein. (Souhlas na levici.)

Beim Kapitel VI will ich die Zuweisun gen an die Länder einer kritischen Betrachtung unterziehen. So müssen wir feststellen, daß auch hier eine Reihe von Reformen notwendig wären. Wir finden hier unter "Allgemeines" eine Post in der Höhe von 175 Millionen Kronen, die, soweit wir feststellten, vom Ministerium ganz autokratisch gestrichen und erst über scharfe Urgenz meiner Parteifreunde und der sozialistischen Gruppen im Budgetausschuß wieder eingesetzt worden ist. Wir müssen fragen, mit welchem Rechte die Regierung einen so großen Betrag aus dem ursprünglichen Voranschlag streichen kann. Wenn man die Beträge ins Auge faßt, finden wir, daß die Länder größtenteils, zumindest aber zu 80 %, von der Warenumsatzsteuer leben. Ich möchte einzelne kleine Posten herausgreifen. Die Zuweisung aus der Branntweinsteuer beträgt 58, aus der Grundsteuer 42, aus der Hauszinssteuer 37 und aus der Warenumsatzsteuer 880 Millionen Kronen. Das Bild ist in Karpathorußland etwas anders, doch finden wir dort eine Post von 3 Millionen Kronen eingestellt und wir fragen die Regierung, ob dieses Land passiv ist. Hier müssen wir auch in anderer Beziehung scharfe Kritik üben, daß nämlich in den Landesverwaltungen seit ihrem Bestande keine Vertreter der arbeitenden Stände zu finden sind. In Böhmen und Mähren haben wir keine Vertreter der deutschen Arbeiterschaft in der Landesverwaltungskommission. Die Wirtschaft in den einzelnen Ländern verdient wohl eine eigene Kritik, es ist aber leider dazu keine Zeit übrig und so müssen wir nur ganz oberflächlich über das Wichtigste sprechen. Wir müssen weiters konstatieren, daß der Staat, den Ländern Geld überweist, ohne daß die gesetzgebende Körperschaft dazu Stellung nimmt oder nehmen kann. Wir müssen darauf bestehen, daß solange die Körperschaften nicht autonom sind, regelmäßig Bericht an die Nationalversammlung erstattet wird. Wir müssen weiters dringend Aufklärung darüber verlangen, was an den Gerüchten über die passive Gebarung der Landesverwaltungen Wahres ist, weiters, ob wahr ist, daß festgestellt wurde, daß einzelne Beamte der Landesverwaltungen es verstehen, gewissen politischen Parteien gefällig zu sein und zur Wahrung privater Interessen Material an Zeitungen, das vertraulich zu behandeln wäre, ausliefern.

Eines der interessantesten Kapitel ist wohl die Staatsschuld. Trotz der vorhandenen Staatsvoranschläge wird das Abgeordnetenhaus kaum wissen und wohl auch nicht feststellen können, wie hoch eigentlich die Staatsschuld ist. Nach Zeitungsberichten sollen sie 54 Milliarden betragen. Was wir im Voranschlag haben, ist wohl zum größten Teil der Zinsendienst und aus diesem Grunde müssen wir erklären, daß es notwendig ist, daß ein Verzeichnis der gesamten Staatsschuld dem Voranschlage beiliegt, damit wir prüfen können, ob besonders dieses Kapitel im Voranschlag richtig ist. Wenn wir den Voranschlag einer Überprüfung unterziehen, so müssen wir vor allem feststellen, daß die Ziffern im neuen Voranschlag ganz gewaltig gestiegen sind; so können wir feststellen, daß für Inneres diesmal 1200 Millionen gegen 548 im Vorjahre eingestellt sind, bei der Schuld aus der Währungsreform 25 Millionen statt 12 Millionen im letzten Voranschlag, beim Auswärtigen 314 gegen 114 im letzten Voranschlag, bei der Post "aus Friedensverträgen resultierende Verbindlichkeiten" 450 gegen 340 Millionen im Vorjahre, bei Verwaltungsauslagen 80 gegen 70 Millionen. Wir finden, daß wir nahezu eine 100 %ige Steigerung zu verzeichnen haben, von einer auf zwei Milliarden. Das Kapitel Staatsschuld setzt sich aus folgenden Posten zusammen, die ich wegen ihrer besonderen Benennung und mit Rücksicht darauf, daß wir eine Reihe von kurzfristigen Anleihen haben, die eine ungeheuere Steigerung der Zinsenlast bedeuten, einzeln anführe: Wir haben zuerst eine Anleihe für die nationale Freiheit von 500 Millionen und eine zweite solche Ausgabe, die Zinsen im Betrag von 41, also zusammen 541 Millionen für die nationale Freiheit. Ich glaube, wir Deutschen haben wohl von dieser nationalen Freiheit, für die diese Anleihe aufgenommen wurde, noch nichts zu fühlen bekommen. Weiter eine 4 1/2 %ige Prämienanleihe von 24 Millionen, eine Staatsanleihe, die seinerzeit in Verbindung mit der Kriegsanleihe aufgelegt wurde, mit 319 Millionen, weiter 6%ige Kassenbons im Betrage von 1536 Millionen, das ist wohl eine verdeckte Inflation, die uns nicht weniger wie 92 Millionen an Zinsen kostet. Es muß verlangt werden, daß diese kurzfristigen Anleihen ehestens in langfristige umgewandelt werden. Weiter 5%ige Kassenscheine auf Einlagen der Postsparkasse, die ebenfalls eine versteckte Inflation bedeuten, gleich einem Betrage von 950 Millionen, wofür wir 47.5 Millionen Zinsendienst zu leisten haben, weiter eine Kreditoperation zum Ersatz der ungedeckten Bedürfnisse der Militärverwaltung während des sogenannten Bolschewikeneinfalls im Jahre 1919 in der Höhe von 677 Millionen Kronen, dann die Baulosanleihe, deren Höhe im Voranschlag überhaupt nicht festgestellt ist und die einen Zinsendienst von 16.8 Millionen Kronen erfordert und die Investitionsanleihe mit 800 Millionen zu 6%. Wenn wir die kurzfristigen Anleihen herausgreifen, so finden wir, daß sie allein 2866 Millionen Kronen betragen und wenn wir dieselben in langfristige Anleihen umwandeln und dadurch den Zinsendienst von 6 auf 4 1/2 % herabsetzen könnten, würden wir zumindest 37 Millionen Kronen an Zinsendienst ersparen. Weiters haben wir die sogenannte Banknotenschuld, das sind die bei der Abstempelung zurückgehaltenen Banknoten im Betrage von 1148 Millionen, Rückzahlung 590 Millionen, so daß wir 1541 Millionen Rest haben zu 1% mit 15 Millionen Kronen verzinst.

Die Rückzahlung dieser Anleihe wäre schon möglich gewesen, wenn die Regierung rigoros die Ve rmögensabgabe durchgeführt hätte. Nach unserer Meinung ist es die höchste Zeit, daß die Vermögensabgabe in strengster Form eingetrieben und diese Schuld getilgt werde. Besonders interessant ist das Kapitel auswärtige Schuld. Da haben wir in erster Reihe die sogenannte englische Anleihe mit einem Zinsendienst von 7.7 Millionen. Diese Anleihe wurde 1919 begeben und zwar für Lebensmittel, Textilwaren, Seife und Transportkosten für amerikanisches Mehl in der Höhe von 429.500 Pfund Sterling. Nach dem Kurse der Prager Börse vom 14. d. M. 119.4 Millionen Kronen, weiter die 5%ige französische Anleihe für Militärmaterial und Pferde, 100 Millionen Franken auch für Militärmaterial und Pferde, die von Amerika über Frankreich bezogen wurden und mit 1,949.000 Dollar festgesetzt sind. Und drittens für die Erhaltung der èechischen Legionäre 28 Millionen Franks, in Summa 128 Millionen Franks oder 984 Millionen Kè. Diese Post erfordert allein einen Zinsendienst von 43 Millionen. Ich will gleich hinzufügen, daß besonders die französische, englische und amerikanische Währung im Voranschlag viel zu niedrig berechnet sind, da der Frank mit 6 und der Dollar mit 76 Kronen eingestellt wurden, weshalb in Wirklich keit wohl die Schulds umme bedeutend hö her sein wird. Weiters beträgt die sogenannte Markanleihe 225 Millionen, der Zinsendienst ist bereits vorausgetilgt und nicht präliminiert, Rückzahlungsfrist ist der 1. Jänner 1922. Weiters wiederum eine èechoslovakische Legionäranleihe, die so genannte italienische Anleihe, die Schuld ist zahlenmäßig noch nicht festgestellt. In Militärkreisen wird sie auf 180 Millionen Lire, das heißt auf 695 Millionen Kronen geschätzt und durch den Handelsvertrag mit Italien ab 1. Jänner 1922 mit 5% verzinst. Dann haben wir noch eine èechoslo vakische Legionäranleihe und zwar die russische Anleihe mit 1,550.000 Frank. Hier war der Betrag wohl bedeutend größer, er ist zum Teile abgezahlt und soll bis Ende 1921 auf 750.000 Franks, d. i. 5 Millionen Kronen reduziert, das heißt gelöscht werden. Dann haben wir noch zum Schluß den Anteil an der Vorkriegsschuld des alten Österreich, der wohl durch die Reparationskommission erst festzusetzen ist. Trotzdem bereits drei Jahre verflossen sind, hat die Reparationskommission ihre Arbeiten noch nicht erledigt. Es wird auch dieser Anteil der Vorkriegsschuld schätzungsweise mit 6·5 Milliarden angenommen, präliminiert sind 450 Millionen pro Jahr. Im Voranschlag fehlt aber das ist nicht unbedeutend - die amerikanische Anleihe und ohne sie finden wir bereits die Schlußziffer von 40 Milliarden. Wenn wir die amerikanische Anleihe dazu nehmen, dürften wir wohl eine ganz be deutende Summe über 50 oder 54 Milliar den hinaus, das heißt über 2000 Kronen pro Kopf des èechoslovakischen Bürgers feststellen können, weshalb die im Voranschlag errechnete Schlußziffer meiner Ansicht nach falsch ist, wie ich schon vorher sagte, weil die fremden Valuten viel zu tief angesetzt sind. Weiters müssen wir feststellen, daß nirgends konkrete Ziffern eingetragen sind, weil überall, bei jeder Post, das Wort annähernd steht. Es liegt also die Annahme nahe, daß die Zahlen in Wirklichkeit noch bedeutend höher sind, als sie im Voranschlag erscheinen. Das Bild, das wir auf diese Art durch den Voranschlag bekommen, ist selbstverständlich kein vertrauenerweckendes und wir können feststellen, daß wenn wir eine Gebarung, wie sie aus dem Voranschlag hervorgeht, bei einem Geschäftsmann feststellen, wenn ein Geschäftsmann zu den Kontis in seinen Büchern auch nur "annähernd" dazu schreiben möchte, wohl der Verdacht aufkommen würde, daß entweder dieser Geschäftsmann von einer Verwaltung nichts versteht, oder aber in unlauterer Absicht die Verhältnisse seines Geschäftes verschleiern will. Zu einem solchen Geschäftsmann kann man kein Vertrauen haben, einem solchen Geschäftsmann könnte man wohl kaum kreditieren. Aus diesem Grunde müssen wir erklären, daß wir, solange dieser Staat wie ein Kaufmann, der von Buchführung nichts versteht, oder wie ein Bankerotteur bilanziert, um seine Gläubiger noch eine zeitlang zu täuschen, für diesen Voranschlag nicht votieren. (Souhlas a potlesk na levici.)

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