Die Budgetierung der Bodenreform und der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen muß als vollkommen unklar bezeichnet werden. Weder aus den für das Bodenamt noch aus den für das Landwirtschaftsministerium ausgewiesenen Beträgen kann etwas Konkretes entnommen werden. Man ist daher gezwungen, die ausgewiesenen Zahlen als Facta hinzunehmen. Trotzdem wirkt es überraschend, daß eine Reihe von Arbeiten des Bodenamtes im Staatsvoranschlag nicht mit einem Worte Erwähnung finden, obwohl sie eine dauernde Belastung des Staates darstellen. Dies gilt insbesondere von der Zuteilung der Restgüter. Nach dem vom Bodenamt veröffentlichten Verzeichnisse wurden bis Ende 1922 147 Restgüter im Ausmaß von 12.946 ha gebildet und zugeteilt. Hievon wurden als Restgüter 43 verkauft, 10 im Ausmaß von zirka 860 ha vom Landwirtschaftsministerium übernommen, während 104 im Eigentum des Bodenamtes verblieben und von diesem in Pacht gegeben wurden, selbstverständlich an national zuverlässige Personen.
Wir wollen uns zunächst den vom Landwirtschaftsministerium übernommenen Gütern zuwenden. Obwohl nach den Angaben des staatlichen Bodenamtes diese Restgüter bis Ende 1922 bereits dem Landwirtschaftsministerium übergeben wurden, enthält weder das Budget für 1922 noch für 1923 einen Hinweis, sei es in Form der Bedeckung des Kaufpreises, sei es auch nur in Form des Voranschlages der Ausgaben und Einnahmen in Beziehung auf diese Vergrößerung des Staatsbesitzes. (Posl. dr. Hanreich: Das geht aus dem Dispositionsfond!) Wehrscheinlich. Bei der Durchführung der Bodenrnreform müssen wir dreierlei Arten von Staatsgütern unterscheiden. Erstens jene, die das Landwirtschaftsministerium in seine Verwaltung übernimmt, zweitens jene Güter, die das Bodenamt zu Aufteilungszwecken übernimmt und drittens jene Güter, die nach Durchführung der Aufteilung vom Bodenamt nicht verkauft wurden, sondern weiter verpachtet werden. Die Güter wurden aber übergeben, das Landwirtschaftsministerium mußte spätestens im vergangenen Jahr bei der Aufstellung des Budgets hievon Kenntnis haben, trotzdem wurde aber nicht ein Heller ausgewiesen. Aber auch wenn der Betrag, um den es sich hier handelt, verhältnismäßig gering ist - nach den oben erwähnten amtlichen Mitteilungen beläuft sich der Preis für Grund und Boden dieser Restgüter auf etwa 3·8 Millionen Kronen - müßte eine solche Art verschleiert der Budgetierung aus prinzipiellen Gründen abgelehnt werden, weil hiedurch jedwedes Vertrauen in das Budget verloren geht und jede Kontrolle zwecklos ist. Die bereits gekennzeichnete Art der Budgetierung schließt aber jedwede Kontrolle derjenigen 104 Restgüter aus, die Eigentum des staatlichen Bodenamtes verblieben. Diesem Umstand kommt insofern eine besondere Bedeutung zu, als diese dem Staate verbliebenen Güter in den meisten Fällen mit Gebäudekapitalien überaus stark belastet sind und infolgedessen eine geringere Rentabilität und damit eine geringere Verkaufsmöglichkeit besitzen. Infolge dieses Umstandes wurden die Restgüter in Doxan, Chlumetz. Zlonitz und Hrotowitz auf ein Jahr vernachtet. Da die im Jahre 1922 abgeschlossepen Arbeiten des Bodenamtes zum überwiegenden Teil gegen Barzahlung erfolgten, das Budget für die Jahre 1922 und 1923 von diesen Restgütern keine Erwähnung tut, so müssen wir die Frage aufwerfen, woher das Bodenamt die Mittel für die Bezahlung dieser Restgüter aufgebracht hat; entweder wurde mit Hilfe der Spannung zwischen Übernahms- und Zuteilungspreisen eine derart große Einnahme erzielt, daß der Preis dieser Objekte - zirka 40 Millionen Kronen - dadurch gedeckt wurde, oder wurden die einfließenden Beträge, die für die einzelnen Fonde bestimmt sind, hiezu verwendet oder hat das Bodenamt bei Banken Kredite aufgenommen oder hat man den Voranschlag nicht eingehalten. Welche Form der Bedeckung auch immer platzgegriffen hat, es läßt sich nur das Eine erkennen, daß nach den bestehenden Gesetzen eine Kontrolle der Arbeiten des Bodenamtes überhaupt unmöglich ist. Die Ordnung der Staatswirtschaft fordert aber gebieterisch, daß das staatliche Bodenamt über seine Tätigkeit und seine finanziellen Ergebnisse im Staatsvoranschlag genaue Rechenschaft ablegt, sowie es für jede geordnete Staatsverwaltung Pflicht und Schuldigkeit ist. Diesen vorsätzlichen Mangel stellen wir hiemit im staatlichen Voranschlag aus und verlangen das noch Fehlende zu ergänzen.
Das Ziel der èechoslovakischen Bodenreform ist die Èechisierung des deutschen Siedlungsgebietes, ist die Èechisierung deutschen Grund und Bodens. Die Regierung bestreitet aber im Ausland vor dem Völkerbund diese Tendenz; sie weist darauf hin, daß diese Behauptung der Minderheiten vollkommen falsch ist, die im Bewußtsein der Lüge im Auslande verbreitet wird, um die Republik zu schädigen. Gewiß, sagt die Regierung: manche unverantwortliche èechische Chauvinisten behaupten und verlangen, daß die Bodenreform eine nationale Tendenz zu verfolgen habe; diese Forderungen werden aber von der Regierung niemals erfüllt. Nach der von der Regierung verbreiteten Darstellung hat die èechoslovakische Bodenreform niemals nationale Tendenzen verfolgt, noch verfolgt sie welche und doch hat der Präsident Viškovský vor einigen Tagen im Budgetausschuß erklärt und sich auf entschiedenste dagegen verwahrt, daß er in seinem Namen, respektive im Namen des Amtes, dem er vorstehe, jemals erklärt habe, daß er mit der Bodenreform keine nationalen Ziele verfolge. Wir fragen die Regierung, die die Auslandspropaganda leitet, ob Präsident Viškovský, als er diesen Ausspruch im Budgetausschuß als Vertreter des Bodenamtes getan hat, noch als Privatperson anzusehen ist, welche in unverantwortlicher Weise so sprechen könne, oder ob er nicht als offizielle Persönlichkeit zu betrachten sei, welche somit den Nachweis, den die Regierung beim Völkerbund erbracht zu haben behauptet, in der von den Minderheiten gestellten Formulierung widerlegt. Die doppelte Einstellung der Regierung in der Frage der Bodenreform wäre auf den ersten Moment unverständlich, sie ist verständlich, weil die Regierung im Auslande und insbesondere beim Völkerbunde dartun muß, als ob die Bodenreform keine nationalen Ziele verfolgt, denn indem die Republik die Friedensverträge ratifiziert hat, hat sie sich auch den Bestimmungen über den Schutz der Minderheitsrechte unterworfen. Die Durchführung der èechoslovakischen Bodenreform, die auf Kosten der Minderheitsangehörigen vor sich geht, ist eine krasse Verletzung der in den Friedensverträgen geschaffenen und garantierten Minderheitsrechte. Die Klagen der Minderheiten vor dem Völkerbund sind durch die Durchführung der Bodenreform gerechtfertigt, wohin wir blicken, Unterdrückung und Benachteiligung der Minderheiten bei der Bodenzuteilung. Die Zuckerfabriken, deren Einbeziehung in die Bodenreformgesetze der Regierung niemals wirtschaftlich zu begründen gelingen wird, werden den èechischen Bewerbern zugeteilt. Der Verkauf der Schwarzenbergschen Zuckerfabrik Postelberg wurde nicht an die Nestomitzer, sondern an die Aussiger Raffinerie bewilligt, dies deshalb, weil sie dem Konzern der Böhmischen Industrialbank angehört.
Deutsche Bodenbewerber werden bei ihrer Bewerbung zurückgesetzt. Ich könnte ihnen, wenn ich nicht eine beschränkte Redezeit zur Verfügung hätte, alle diese Behauptungen durch Beispiele erläutern.
Der Wald, auf den nach dem Zuteilungsgesetz in erster Linie die Gemeinden Anspruch haben, wird den deutschen Gemeinden vorenthalten. Nach den neuesten Auslegungen des Landwirtschaftsministeriums und des Bodenamtes hat eine Zuteilung des beschlagnahmten Waldes an die Gemeinden und Bezirke nur zu Arrondierungen zu erfolgen. Der Grund hiefür ist die bewußte Ausschaltung der deutschen Gemeinden von der Erwerbung von Grund und Boden, der bewußte Kampf gegen Bodenerwerb durch deutsche Gemeinden, die bewußte und gewollte Unterdrückung der Entwicklung der Minderheiten. Die Einbeziehung des Waldes in die èechoslovakische Bodenreformgesetzgebung wurde bei Beratung des Beschlagnahmegesetzes damit begründet, daß den Gemeinden im Wege der Bodenreform die Erwerbung von Waldbesitz, welcher die Bedürfnisse der Gemeinde an Holz befriedige, ermöglicht werde. Das Beschlagnahmegesetz wurde ohne jede statistische Grundlage beraten und beschlossen. Als nun die Durchführung der Bodenreform, die Konskribierung ergab, daß große Waldkomplexe in deutschen und ungarischen Siedlungsgebieten gelegen sind, erkannte man, daß trotz der bestehenden Tendenzen der Bodenreformgesetze eine Stärkung der Minderheiten mit Hilfe der Waldzuteilung erfolgen müsse. Ein neues Gesetz zu schaffen, welches den Anspruch der Gemeinden auf Waldzuteilung ausschließt, traute man sich nicht, hingegen gibt die mangelhafte Fassung der Bodenreformgesetze jederzeit dem Bodenamt die Möglichkeit, die Durchführung nach freiem Ermessen so vorzunehmen, wie es ihm behagt. Denn selbst eine Bodenzuteilung, die den ursprünglich zugrundeliegenden Tendenzen der Bodenreform widerspricht, kann eben wegen des ungenau gehaltenen Textes jederzeit als eine sinngemäße Durchführung der Bodenreformgesetze dargestellt werden. Ein typischer Fall ist die Zuteilung des Gutes Fichtenbach. Gleichfalls nationale Tendenzen verfolgt die Bestimmung des Bodenamtes, daß bei Vergebung von Pachtungen das Bodenamt den Pächter zu bestimmen hat. Gewiß sind auch wirtschaftliche Momente bei Regelung dieser Frage in Betracht gezogen worden, aber nicht diese, sondern das nationale Moment, die Sicherheit, mit Hilfe dieser Bestimmung die Pächter, welche Angehörige der Minderheiten sind, von der Möglichkeit, landwirtschaftliche Objekte pachten zu können, zu verhindern, sind die wahren Beweggründe dieser Regelung gewesen. Die Bildung und Vergebung der Restgüter liegt gleichfalls frei in der Hand des Bodenamtes. Daß Restgüter nur an Èechen vergeben werden, ist bei der nationalen Einstellung des Bodenamtes selbstverständlich, aber nicht bloß dieses Moment ist für die Zuteilung der Restgüter ausschlaggebend. Die èechischen Koalitionsparteien, insbesondere die Nationaldemokraten und die Sozialdemokraten behaupten, daß zur Erwerbung der Restgüter auch die Zugehörigkeit zur èechoslovakischen Agrarpartei notwendig ist. Wir Außenstehenden, die keinen Einblick in das Getriebe des Bodenamtes haben, können nicht aus eigener Erfahrung sprechen, wir müssen aber annehmen, daß diese zwei Parteien, die im Bodenamte vertreten sind, der Öffentlichkeit nur die wirklichen Tatsachen mitgeteilt haben. Es ist bekannt, daß das Bodenamt bisher ohne jede Kontrolle gearbeitet hat. Es ist bekannt, daß auch diese Kontrollosigkeit zu zahlreichen Affären wie in keiner anderen staatlichen Behörde geführt hat. Ein typischer Fall dieser durch Kontrollosigkeit entstandenen Korruption bildet der Fall des im Bodenamte allgewaltigen Präsidialisten Ministerialrates Dr. Fiedler. Wer jemals im Bodenamt zu tun gehabt hat, hat die Allgewalt dieses Herrn zu spüren bekommen, und heute werden von èechischer Seite selbst gegen Ministerialrat Fiedler die schwersten Anschuldigungen erhoben. Ministerialrat Fiedler hat wie die meisten Beamten des Bodenamtes eine glänzende Karriere hinter sich. Es muß erwähnt werden, daß in keinem zweiten Amt mit einer solchen automatischen Pünktlichkeitdie Herren Beamten nach Ablauf der gesetzlich fixierten Zeit, nach welcher wieder eine Vorrückung stattfinden darf, avancieren. Es sind Karrieren, die man sonst nur bei ganz hervorragenden Spezialisten gewöhnt ist. Die Kontrollosigkeit des Bodenamtes und der Geist, der im Bodenamt zu herrschen scheint, haben dazu geführt, daß Beamte, denen es nicht um eine Sinekure zu tun war, sondern die mit theoretischen und praktischen Kenntnissen ausgerüstet die Bodenreform zu einer rein wirtschaftlichen und sozialen Maßnahme auszugestalten trachteten, die Tätigkeit im Bodenamt nach kürzerer oder längerer Zeit verließen. Der selbst bei Beginn von allen èechischen Parteien als Fachmann anerkannte Sektionsrat Macek hat nach kurzer Tätigkeit im Bodenamte eingesehen, daß die geplante Durchführung der Bodenreform mit seiner fachlichen und sittlichen Anschauung nicht übereinstimmt. Und heute will ebenfalls einer der besten Beamten des Bodenamtes die verlassen.
Da ich mich schon mit der Tätigkeit des Bodenamtes beschäftige, so obliegt es mir auch, die Klagen und Beschwerden der deutschen Bodenbewerber hier öffentlich zum Ausdruck und zur Kenntnis des hohen Hauses zu bringen. Wie einseitig die Bodenreform durchgeführt wird, ergibt sich daraus, daß die Aktion der Zuteilung zerstreut liegender landwirtschaftlicher Grundstücke, obwohl sie schon vor zwei Jahren eingeleitet wurde, im deutschen Gebiet zumeist noch nicht durchgeführt ist und doch handelt es sich hier hauptsächlich um langjährige Kleinpächter die wegen eines kleinen Mangels nicht vom Gerichte die Zuweisung erhalten konnten. Gerade diese kleinen Pächter sind in der Instruktion des Bodenamtes für diese Aktion in erster Reihe bestimmt worden. Auch selbst in Fällen, wo infolge der dazwischen eingetretenen Verstaatlichung des beschlagnahmten Bodens das gerichtliche Zuweisungsverfahren mit langfährigen Pächtern eingestellt werden mußte und das Bodenamt hätte sollen die Befriedigung der Bodenbewerber vornehmen, hat das Bodenamt im deutschen Gebiet lauter Ausflüchte und Verzögerungen bisher angewendet, so daß die Bodenbewerber bis jetzt noch nicht zu ihren Rechten gelangen konnten. Der Anspruch der Gemeinden auf Bodenzuteilung in Fällen, wo das Bodenamt zu entscheiden hätte, da die Gemeinden auf die bevorzugte Zuweisung von Pachtgründen Anspruch erhoben, wird durch Verzögerung der Entscheidung hinausgeschoben.
Die Hauptsache bei der Bodenreform, nämlich das allgemeine Zuteilungsverfahren, ist im deutschen Gebiet überhaupt noch nicht in Gang gesetzt. Diese Verzögerung und Hintansetzung der deutschen Bodenbewerber erzeugt in den Kreisen dieser Bodenbewerber, die sich schon vor mehreren Jahren in der Fachorganisation "Heimstätte", die dem Bodenamte bekannt ist, zusammengeschlossen haben, eine immer mehr zunehmende Verbitterung. Wir fordern daher die rascheste Einleitung des allgemeinen Zuteilungsverfahrens dort, wo die Bodenbewerber schon in entsprechender Zahl vorhanden sind, und die Bodenzuteilung deshalb eine Lebensnotwendigkeit ist.
Die Zinsgründler haben noch nicht überall die Zinsgründe zugewiesen erhalten und die langjährigen Pächter vermissen noch in den meisten Fällen die bücherliche Einverleibung ihres Eigentumsrechtes auf die ihnen zugewiesenen Grundstücke.
Das zweite Arbeitsprogramm des Bodenamtes ist zwar dem Vernehmen nach im Bodenamte bereits fertiggestellt, aber bisher noch nicht veröffentlicht. Allgemeines Verlangen ist es, und eine selbstverständliche Sache wäre es, daß dieses Programm auch schon veröffentlicht wird. Nebst dem staatsfinanziellen Teile des Ergebnisses der bisherigen Bodenreform, der im Staatsvoranschlag erscheinen soll, verlangen wir noch in Übereinstimmung mit einem vor drei Jahren gefaßten Resolutionsbeschluß des Hohen Hauses, daß das Bodenamt endlich einmal über seine Tätigkeit mittels eines umfassenden Tätigkeitsberichtes dem Hohen Hause Rechenschaft gebe. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, welcher in unseren Grundsätzen liegt, daß eine zeitgemäße Bodenreform durchzuführen ist, aber sie soll gerecht sein, darf also unser deutsches Volk in keiner Weise zurücksetzen oder benachteiligen.
Diesen Darlegungen wolle das Hohe Haus entnehmen, daß wir angesichts der unzähligen Bedrückungen und Zurücksetzungen, denen wir in diesem Staate fast in allen Verwaltungszweigen fortwährend ausgesetzt sind, auch dem vorliegenden Staatsvoranschlage unsere Zustimmung nicht geben können, also dagegen stimmen müssen. (Souhlas na levici.)
2. Øeè posl. Pohla (viz str. 392 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Wenn wir an die Besprechung des uns vorliegenden Budgets gehen, so muß wohl das erste Wort ein Wort der Kritik über die Art der Behandlung des Voranschlages in diesem Staate überhaupt sein, eine Kritik, die sich dahin richtet, daß das Budget wie in den vorangegangenen Jahren so auch heuer der parlamentarischen Beratung zu spät vorgelegt wird, daß die Beratung überhastet erfolgt, eine Kritik darüber, daß dem Budget eine ausführliche Detailierung fehlt, eine Kritik darüber, daß das Budget in seinem ganzen Aufbau nicht nach einheitlichen Grundsätzen zusammengestellt ist. Die Besprechung und Beurteilung des Budgets, leidet aber auch dadurch, daß die Rechnungsabschlüsse der Staatsverwaltung nicht rechtzeitig dem Hause vorgelegt werden. Es ist nach den gesetzlichen Bestimmungen jetzt der Rechnungsabschluß für die Jahre 1920 und 1921 fällig. Er ist dem Hause bis jetzt nicht zugänglich gemacht worden, obzwar wir behaupten, daß die derzeit bestehende gesetzliche Frist von 18 Monaten zu einer sachlichen Beurteilung des Budgets viel zu lange ist. Der normale und richtige Vorgang wäre doch der, daß der Rechnungsabschluß für das abgelaufene Jahr den Mitgliedern der Nationalversammlung gleichzeitig mit dem Budget vorgelegt würde. Maßgebend für den Staatshaushalt und für die Beurteilung des zukünftigen Staatshaushaltes ist die Verwendung der bewilligten Mittel im vorhergegangenen Jahre. Angesichts dieses Mangels der Rechnungsabschlüsse verliert das Budget ungemein an seiner sachlichen Bedeutung. Wir wissen bei der Besprechung des Budgets für das Jahr 1924 nicht, was mit den in den Jahren 1923, 1922 und 1921 bewilligten Mitteln geschehen ist. Wir wissen nicht, wie die einzelnen Ministerien die Mittel aufgebraucht und verwendet haben, wir wissen nicht, wie sich die Verschiebungen innerhalb der einzelnen Ministerien in den verschiedenen Kapiteln vollzogen haben. Das wäre aber notwendig, um das Budget sachlich und kritisch zu beurteilen und objektiv prüfen zu können. Es ist also notwendig, die bestehende Frist abzubauen und es ist vor allem notwendig, die bestehende gesetzliche Frist strikte einzuhalten und die Rechnungsabschlüsse zeitgerecht vorzulegen. Es ist nicht das erste Mal, daß wir diese Kritik vorbringen. Meine Parteigenossen haben es schon im Vorjahre und in den früheren Jahren an dieser Stelle wiederholt ausgesprochen, auch im Budgetausschuß wurde von den Mitgliedern unserer Partei wiederholt gerügt, daß der Jahresrechnungsabschluß nicht zur Vorlage gelangt. Aber unsere Kritik ist bisher völlig wirkungslos geblieben und wir wissen leider auch diesmal nicht, ob unsere Kritik diejenige Wirkung ausüben wird, die erforderlich wäre. Wir können sie trotzdem nicht unterlassen, weil wir sie von grundlegender Bedeutung bei Besprechung des Budgets halten.
Ein weiterer Punkt, der die Besprechung des Budgets sehr erschwert und dem vielleicht auch die Teilnahmslosigkeit des ganzen Hauses zum großen Teile zuzuschreiben ist, ist die Art und Methode, mit welcher die Opposition in diesem Hause überhaupt behandelt wird. (Sehr richtig!) Es gibt auf der ganzen Welt kein Parlament, in dem der Opposition eine solche Rolle zugebilligt und zugemessen wird, wie in diesem Hause. Eine sachliche Opposition, von der Sie im alten Revolutionsparlament immer behauptet haben, daß Sie sie notwendig haben, wie das Salz zum Brot, eine Opposition, die sachlich kritisiert, die verbessernd einzuwirken bestrebt ist, eine solche Opposition wird hier völlig unmöglich gemacht. Als ein kleines Beispiel für die Methode, mit welcher hier die Opposition behandelt wird, darf ich wohl einen Vorfall, der im Budgetausschuß bei Beratung des heurigen Budgets vorgekommen ist, anführen. Unsere Mitglieder haben einen Antrag auf Beseitigung des alten Prügelpatents eingebracht, einen Antrag, dem die Koalitionsparteien schwer widersprechen konnten. Aber sie haben den Antrag unserer Mitglieder im Budgetausschuß dennoch abgelehnt und selbst einen gleichlautenden Antrag der Majorität eingebracht und diesen Antrag dann angenommen. Ist das die Methode, mit der man eine Opposition behandelt? Das Interesse an den parlamentarischen Beratungen, an den wichtigsten Dingen sowohl im Ausschuß als im Plenum, muß bei dieser Art Demokratie, die sich hier herausgebildet hat, naturgemäß versagen. Jeder oppositionelle Abgeordnete und schließlich auch die Abgeordneten der Majorität haben vom ersten Momente an, wo eine Vorlage in diesem Hause aufgelegt wird, das Gefühl, und zwar das durchaus richtige Gefühl, daß an der Vorlage, so auch an dem Budget kein Beistrich mehr geändert wird. Und selbst wenn die Majoritätsparteien hundertmal persönlich davon überzeugt sind, daß es besser wäre, in dem einen oder anderen Falle dem zuzustimmen, was die Opposition beantragt, so sind sie doch derart darauf festgelegt, und durch die "Pìtka" und die Geheimkonventikel gebunden, unter allen Umständen oppositionelle Anträge abzulehnen, daß dadurch der Parlamentarismus, das wichtigste Instrument einer demokratischen Verfassung, zur wahren Komödie herabsinkt. (Sehr gut!) Es ist sehr bezeichnend, wenn sich ein Organ, wie die "Prager Presse", die der Regierung so nahesteht, in ihrer heutigen Nummer über die Teilnahmslosigkeit des Hauses beschwert. Aber nicht an dem Hause liegt es, sondern an den Methoden, mit denen hier parlamentarisch regiert wird. Und diese Methoden sind natürlich auch bedeutungsvoll und maßgebend für die Behandlung des Staatsvoranschlages.
Ich habe als notwendig empfunden, diese Kritik an die Spitze meiner Ausführungen zu stellen, weil dies Zustände das Grund- und Erbübel des Parlamentarismus und der Demokratie in diesem Staate verkörpern.
Ich möchte nun an die Besprechung des Budgets gehen und von vornherein konstatieren, daß uns schon eine oberflächliche Betrachtung davon überzeugt, daß wir es mit dem Budget eines kapitalistischen Staates zu tun haben. Die Merkmale an denen man dies erkennt, sind: die Art und Weise, wie die Einnahmen des Staatshaushaltes aufgebracht werden, wie sie auf die einzelnen Staatsbürger aufgeteilt werden, und wie die Ausgaben auf die einzelnen Gruppen, Menschen- und Interessentenkreise aufgeteilt werden. Sie haben - und ich spreche hier vor allem zu den Majoritätsparteien - schon wiederholt und auch im Laufe dieser Debatte immer wieder die Behauptung aufgestellt, daß auf allen Gebieten eine Gesundung zu konstatieren sei. Nun, über diese Gesundung werde ich noch Einiges zu sagen haben. Es scheint, daß hier eine Art Gesundbeten platzgegriffen hat, weil immer wieder auf allen Seiten das Wort von einer Gesundung der Verhältnisse zu hören ist. Auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen direkten und indirekten Steuern haben wir von einem Debatteredner der Majorität dieses Wort gehört. Wie verhält es sich aber damit in der Wirklichkeit? Nun, das fünfjährige Jubiläum des Staates gibt darüber die beste Bilanz. Im Jahre 1919 betrugen die direkten Steuern 998 Millionen Kè, die indirekten 1242 Millionen, im Jahre 1924 betrugen die direkten Steuern 1760 Millionen Kè, die indirekten 8508 Millionen Kè. Während also im Jahre 1919 das Verhältnis der direkten zu den indirekten Steuern 1:1.3 war, ist es im Jahre 1924 1:5. Die indirekten Steuern sind also in diesen 5 Jahren nahezu viermal gestiegen gegenüber dem Verhältnis im Jahre 1919. Diese Gegenüberstellung allein drückt dem Voranschlag seinen Stempel auf, den Stempel eines kapitalistischen Staates, der die Steuern statt von den Besitzenden und vom Einkommen der Besitzenden zu holen, von den Konsumenten, von den breiten Massen der konsumierenden Bevölkerung holt. Das Verhältnis der Zölle hat dieselbe Entwicklung genommen; von 161 Millionen sind die Einnahmen der Zölle auf 603 Millionen gestiegen. Auch die Zölle sind natürlich indirekte Abgaben und sie erfüllen in dem Prozeß genau dieselbe Bestimmung, wie die indirekten Steuern, und wären von rechtswegen dazuzuzählen. Das ist die Tendenz der Steuerpolitik dieses Staates und es ist ganz naturgemäß, daß diese Tendenz Rückwirkungen auf das ges amte Wirtschaftsleben des Staates haben muß und daß diese Rückwirkung sich äußert in Krisen, Arbeitslosigkeit und Teuerung. Ich will nicht sagen, daß diese ausschließlich dadurch hervorgerufen werden, denn es gibt noch eine Reihe anderer Umstände, die dazu beitragen. Es ist aber doch in diesem Zusammenhang festzustellen, daß diese Art und Weise der Besteuerung, wo der Konsum um das Fünffache mehr besteuert wird, naturgemäß zu den Wirtschaftserscheinungen der letzten Jahre wesentlich beitragen muß, sowie zu der Frage, die das ganze öffentliche Leben jetzt wieder bewegt, der Frage der Teuerung. Wie will der Staat den Abbau der Preise regeln, wie will er ernsthaft eingreifen, wenn er selbst mit seiner Besteuerung mit einem wesentlichen Teil zu der Versteuerung der Produkte beiträgt? Dieser Teil der Verteuerung steckt in diesem Voranschlag drin und es ist daher eine merkwürdige Inkonsequenz wenn die Regierung einen solchen Staatsvoranschlag vorlegt und sich dabei und eigentlich schon lange vorher mit dem Probleme, die Preise abzubauen und der Teuerung Einhalt zu tun, beschäftigt. Welche Besserungen sind für die Zukunft zu erwarten? Wenn man von der Herabsetzung der unproduktiven und unsere Volkswirtschaft schwer schädigenden Kohlenabgabe absieht, ist absolut keine Besserung zu erblicken, soweit der Staatsvoranschlag in Frage kommt. Die Warenumsatzsteuer soll reformiert werden, derart, daß die Warenumsatzsteuer für Lebensmittel auf 2% erhöht wird. Nachdem die Warenumsatzsteuer bei Lebensmitteln, bis sie den Konsumenten erreicht, drei-, vier-, ja fünfmal entrichtet werden muß, bedeutet diese Absicht, die hier zum Ausdrucke kommt, allein schon wieder eine 10%ige Verteuerung aller Lebens- und Bedarfsartikel. Es muß von dieser Stelle aus gegen diese Absicht namens unserer Arbeiter, die wir hier vertreten, schärfster Protest und Verwahrung eingelegt werden.
Ich habe gesagt: Unsere einzige Aktivpost ist die Herabsetzung der Kohlenabgabe. Ja, die Kohlenabgabe ist wesentlich herabgesetzt worden; das entspricht weniger der Initiative der verantwortlichen Faktoren dieses Staates, als der ehernen Notwendigkeit, die sich durch den Streik ergeben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie oft haben wir von dieser Stelle aus gegen das Unwirtschaftliche besonders dieser Steuer angekämpft! Hat der Staat aus eigener Initiative diesen Abbau vorgenommen? Die allgemeine Volkswirtschaft und die Arbeiterklasse, besonders aber die Bergarbeiter, mußten diese Herabsetzung der Kohlenabgabe sehr teuer bezahlen, und es wundert mich - und das ist für den Ernst, mit dem man Staatsvoranschläge in diesem Staate behandelt, bezeichnend - daß weder der Herr Generalberichterstatter, noch sonst irgend ein Redner der Majorität diese Wunde aufgezeigt hat, um zu fragen, ob es notwendig war, daß dieser Abbau der Kohlensteuer mit so unerhörten Opfern für die gesamte Volkswirtschaft und für die Arbeiterklasse, die Bergarbeiter insbesondere, aber auch für den Staat erkauft werden mußte. Und wenn man dann bedenkt, daß diese Steuer, obzwar sie herabgesetzt wurde, mit Rücksicht auf unsere Umgebung, auf die Konkurrenzverhältnisse - wir haben keinen Staat mehr, der eine Kohlenabgabe einführt - in absehbarer Zeit gänzlich verschwinden muß, und dann der Weg vielleicht derselbe sein soll, dann muß schon von dieser Stelle aus eindringlich gewarnt werden, daß dieser notwendige Abbau der Abgabe wieder mit solchen Begleiterscheinungen verbunden sein muß. Ich wundere mich deshalb, daß niemand die Frage hier angeschnitten hat, nachdem vor, während und nach dem Bergarbeiterstreike maßgebende Politiker in der Öffentlichkeit sehr viel zu sagen hatten; ich wundere mich umsomehr, als ein Herr Minister dieser Regierung in Versammlungen herumgeht und sagt, er könnte sehr Vieles über den Bergarbeiterstreik sagen, er sei aber durch das Amtsgeheimnis gebunden und verhindert, er werde darüber eventuell in der Nationalversammlung reden. Es ist nicht der zuständige Fachminister, sondern der Minister für Post- und Telegraphenwesen, und ich wundere mich, daß nicht er oder einer seiner Parteimitglieder die Gelegenheit beim Schopf ergriffen habe, das hier öffentlich im Hause zu sagen, was man draußen in Konventikeln sagt. Ich wundere mich auch sehr, daß der Redner der nationaldemokratischen Partei nicht eine flammende Anklage vorgebracht hat; es ist kein Wort zu hören, obwohl der Herr Abg. Dr. Lukavský auch nach dem Streik noch behauptet, der Streik sei von den Feinden des Staates, besonders von den Deutschen und Kommunisten, in überflüssiger Weise angezettelt worden. Ja, meine Herren, wenn das wahr ist, wenn das Tatsache ist, was Sie heute noch draußen vorbringen, dann muß ich fragen: Wieso kommen Sie nicht her an diese Stelle und bringen diese Anklagen vor? Ich weiß natürlich ganz genau, warum Sie nicht kommen, ich weiß auch bestimmt, daß trotz dieser meiner Aufforderung Sie nicht kommen, weil der Bergarbeiterstreik vom ersten bis zum letzten Tage nichts anderes darstellt, als ein großes Versagen der Regierung, die auch den Streikik verschuldet hat; und weil Sie wissen, daß wir authentisches Material besitzen, deswegen gehen Sie in die Konventikel und als Regierungspartei in die Parteiversammlungen, statt im Interesse des Staates und der ganzen Öffentlichkeit hier aufzutreten und zu sagen, was daran ist. Denn die Opfer, die der Staat erleidet, sind gar nicht geringfügig. Der Abbau der Kohlensteuer, der, möchte ich sagen, zwangsweise durchgeführt wurde, beträgt ca. 450 Millionen Kronen im Jahre; aber an Streikschäden selbst verzeichnen wir: 100 Millionen Ausfall der Kohlenabgabe 15 Millionen der Ausfall an Umsatzsteuer, 160 Millionen Kronen der Ausfall an Löhnen; sicher und genau läßt sich das nicht errechnen, der Ausfall an Einnahmen der Eisenbahnen: mehr als 150 Millionen. Sind denn diese Minusposten, die doch in den Haushalt des Staates ein Lücke reißen, kein Moment, das bei der Beurteilung des zukünftigen Staatshaushaltes irgend eine Erwähnung verdient? Warum, meine Herren, dieses verschämte Hinweggleiten über diese Tatsachen? Sind das die Methoden, mit der Sie die zweite notwendige Korrektur der Kohlenabgabe neuerdings regeln wollen, wollen Sie der gesamten Volkswirtschaft und der Arbeiterklasse und im übrigen allen Menschen in diesem Staate neuerdings so kolossale Opfer zumuten? Man hat also schon seine Gründe dafür, um der öffentlichen Erörterung dieses Problems auszuweichen, und es trifft sich gut, daß ich namens meiner Partei Redner zum Budget bin, da mir dadurch Gelegenheit gegeben wird, in meiner Eigenschaft als führendes Mitglied einer an dem Streik beteiligten Organisation mich hier öffentlich auszusprechen über die Ursachen des Streiks, über seine lange Dauer, über das Versagen der Regierung zu sprechen. Etwas gutes hat aber der Streik doch gezeitigt. Es war vor und während des Streikes besonders von dem Gesundungsprozeß die Rede; die Löhne der Arbeiter und insbesondere der Bergarbeiter müßten abgebaut werden, denn nur durch den Abbau der Löhne könne eine namhafte Verbilligung eintreten und nur dann werde sich das gesamte Wirtschaftsleben bessern, nur dann werde alles billiger werden. Der Herr Ministerpräsident hat uns am 24. August brieflich mitteilen lassen, daß Arbeiter und Untern ehmer mit allen Mitteln zu dem Preisabbau der Kohle beitragen, die Kohle müsse früher billiger werden, als die übrigen Gebrauchsartikel. Das ist das Problem. Der Sekretär Hodaè vom Unternehmerverband hat während der letzten Zeit der Streikperiode den Platz mit dem Herrn Ministerpräsidenten Švehla gewechselt: Der Ministerpräsident war auf Krankenurlaub und Erholung, und ich will gegen einen kranken Minister absolut keinen Vorwurf erheben. Nur glaube ich, wenn der Chef der Regierung beurlaubt ist, hätte ein anderer Minister ihn zu vertreten, und nicht der Unternehmersekretär. Dieser Unternehmersekretär hat angeblich den ganzen Plan dieser Gesundung eingefädelt und hat vom ersten Moment an, wie er uns wiederholt versicherte, die Zustimmung und Billigung des ganzen Ministerrates gefunden - und das ist der Punkt, worüber wir reden - die Billigung und Zustimmung des Ministerrates dazu, daß die Kohle abgebaut werden müsse und daß zunächst die Bergarbeiter die Löhne abzubauen haben. Ich will hier nicht den Versuch unternehmen nachzuweisen, welchen Weg die Lohnbildung der Bergarbeiter genommen hat, sondern es genügt zu sagen, daß diese Art von Agitation mit den Löhnen der Arbeiter, indem man der Lohnbildung der Arbeiter die Schuld an der Wirtschaftskrise beimißt, durch den Bergarbeiterstreik ein für allemal Schiffbruch gelitten hat. Die Löhne wurden abgebaut um 13 bis 10%, das ist nicht wenig; der Staat hat abgebaut und ziemlich beträchtliche Opfer gebracht, die gar nicht unwesentlich sind; 1·12 Kronen pro Meterzentner bei der Braunkohle, und 1·85 Kronen für den Meterzentner Steinkohle hat er an der Kohlenabgabe nachgelassen und hat dabei verlangt, die Unternehmer müßten Opfer bringen, die groß genug sind, daß sie das Opfer des Staates wert sind. Meine Damen und Herren! Seit dem 10. Oktober tragen wir die Opfer und seit dem 10. Oktober haben Sie die neuen Kohlenpreise und es kann jeder für sich beurteilen, was die ganze Verbilligungsaktion gebracht hat, bezw. was an den Argumenten der Unternehmer, denen sich die Regierung angeschlossen hat, wahr ist. Es ist sehr bezeichnend und wohl wert genug, daß es in der Öffentlichkeit ausführlich behandelt werde, daß z. B. die Ostrauer Unternehmer, die sich ja der besonderen Protektion des Staates erfreuen, weil sie am frühesten, die Fusionierung mit dem èechischen Bankkapital durchgeführt und dadurch den Weg zu den maßgebenden èechischen politischen Parteien gefunden haben, also ihre Vertreter hier in diesem Haus in jedem Ausschuß und in der Koalition besitzen, daß diese Ostrauer Unternehmer erklärten: Nun, wir wollen 2 Kronen pro Meterzentner aus unserem beitragen, aber der Staat muß auch 2 Kronen beitragen und die Arbeiter 1 Krone. Was ist aber geschehen? Die Verbilligung der Löhne beträgt in Ostrau pro Meterzentner 72 Heller, der Nachlaß des Staates 1·85 Kronen und die Herren Unternehmer, die sich am 8. bereit erklärt haben, 2 Kronen aus Eigenem beizutragen, können auf einmal nicht und haben nur 1·35 Kronen pro Meterzentner beigetragen. Sie können die 2 Kronen auf einmal nicht mehr aufbringen und halten sich an den Grundsatz: Den doppelten Betrag, den die Arbeiter nachlassen. Was ist denn nun wahr? Entweder konnten die Unternehmer die 2 Kronen aufbringen - und sie mußten sie aufbringen können, nachdem sie ihre Unterschrift darunter gesetzt haben - entweder sind ihre Gewinne darnach, oder nicht. Sie waren es natürlich. Aber beigetragen haben die Unternehmer nur 1·35 Kronen. Noch ärger ist die Auswirkung bei der Braunkohle.