Pátek 23. listopadu 1923

Infolge dieser Außenpolitik unseres Staates ist es klar, daß wir Deutsche nie damit werden rechnen können, solange diese Richtung in der Politik eingehalten wird, die seinerzeit versprochenen deutschen Armeeteile - zuerst sprach man von deutschen Divisionen, dann von deutschen Regimentern, Bataillonen und zum Schluß nur von deutschen Kompagnien - nicht einmal deutsche Kompagnien zu erhalten, sondern daß die Armee, welche ein Werkzeug für eine derartige Außenpolitik, ist, nur so gestaltet sein kann, wie sie von den Èechen gestaltet wird, welche trachten, sie durch die Aufteilung aller Deutschen und Magyaren in einem bestimmten Prozentsatz bis auf die untersten Abteilungen zu einer homogenen, schlagfertigen und verläßlichen Armee zu machen.

Aber, meine Herren, wenn Sie schon die deutschen Offiziere immer mehr und mehr aus der Armee entfernen, wenn Sie schon den Offizierskörper aus Kreisen auffüllen, welche vielleicht weniger Soldatenblut in sich haben, wenn Sie schon jene Offiziere, die jahrzehntelang dienten, die zwanzig und noch mehr Dienstjahre hatten und haben, ganz einfach auf das Pflaster setzen, dann erfüllen Sie wenigstens auch die Verpflichtung, die Ihnen obliegt, diesen Menschen den verdienten Ruhegenuß auszubezahlen! Ich habe in dieser Beziehung einen Resolutionsantrag zu stellen, in welchem die Forderung erhoben wird, daß bei der Bemessung der Ruhegenüsse für Offiziere und Unteroffiziere der ehemaligen österreichischen, ungarischen und österreichischungarischen Armee maßgebend sei die tatsächliche Dienstzeit ohne Rücksicht darauf, wo und wann der Betreffende gedient hat und wann er entlassen worden ist. Denn die Höhe der Ruhegenüsse wird bestimmt durch die Lebensverhältnisse, durch die Billigkeits- oder Teuerungsverhältnisse, und derjenige, der vor 20 Jahren oder 10 Jahren pensioniert wurde, lebt in denselben Verhältnissen wie derjenige, der vor einem halben oder einem Jahr in Pension geschickt worden ist. Es ist das ein Gebot der Moral, der sozialen Fürsorge und Gerechtigkeit, daß diesbezüglich keine Unterschiede gemacht werden, daß nicht vielleicht Offiziere deshalb, weil sie Deutsche sind, wie es jetzt der Fall ist, keine oder derartige Ruhegenüsse bekommen, daß es zum Sterben zuviel und zum Leben zu wenig ist. Wenn Sie sich schon das Recht der Übernahme der Offiziere vorbehalten und selbst prüfen wollen, welche Offiziere für Ihre Armee Ihnen verläßlich genug erscheinen, will ich ihnen dieses Recht nicht absprechen, aber Sie haben die verfluchte Pflicht und Schuldigkeit, diejenigen Offiziere und Unteroffiziere, die Sie nicht übernehmen, derartig zu stellen bei Bemessung der Ruhegenüsse, daß sie für die Dienstzeit, die sie geleistet haben, ein entsprechendes Äquivalent bekommen. Es geht nicht an, daß man, wie es vorkommt, Unteroffiziere, die 20 oder 25 Dienstjahre hinter sich haben, ganz einfach mit 48stündiger Kündigungsfrist entläßt, sie mit Frau und Kind aufs Pflaster setzt und dies damit begründet, wie es der Minister für Nationalverteidigung einmal getan hat: der Mann habe trotz 25jähriger Dienstzeit die Staatssprache noch nicht erlernt! Als ob dieser Staat bereits 25 Jahre bestehen würde! Und wenn Sie schon in dieser Weise gegen die deutschen Offiziere und Unteroffiziere in der Armee vorgehen, dann behandeln Sie wenigstens die Eingaben und Gesuche, die von diesen gestellt werden, in etwas rascherer Weise. Es ist geradezu merkwürdig, daß manche Gesuche bereits seit Bestehen des Staates bei den obersten Behörden liegen und bis heute noch keine Erledigung gefunden haben. Ich führe da den Fall des Majors Georg Schorsch aus Karlsbad an, der nunmehr seit 3 Jahren ununterbrochen die Erledigung seines Gesuches urgiert, weil er wissen will, woran er ist. Es gelingt nicht, von der Zentralstelle eine Erledigung, eine Antwort, eine Auskunft zu erhalten. Eine derartige Nichtachtung in der Behandlung der Gesuche und Eingaben der Offiziere und Unteroffiziere deutscher Nationalität wird mit der Zeit unerträglich.

Wenn Sie schon den deutschen Offizieren und Unteroffizieren, die Sie nicht in die Armee übernahmen, ihre Lebensstellung geraubt haben, dann haben Sie auch die Pflicht, es zu ermöglichen, daß diese Leute weiter leben können; mit den von Ihnen ausgezahlten Hungergenüssen aber kann der Mann nicht leben und wenn er sich dann irgendwo draußen in Deutschösterreich oder im Deutschen Reiche notdürftig eine Existenz gegründet hat, welche mit den paar Kronen, die er dazu als Ruhegenuß bekommt, gerade ausreicht, ihn vor Hunger zu schützen, dann dürfen Sie diesen Leuten die Ruhegenüsse doch nicht deshalb entziehen, weil sie sie im Ausland verzehren. Es ist eine drakonische, eine unmenschliche Maßregel, plötzlich von allen Pensionisten, die Ruhegenüsse im Auslande beziehen, zu verlangen, bis Ende des Jah res hier ihren Wohnsitz aufzuschlagen, ansonsten sie ihre Ruhegenüsse nicht mehr erhalten. Mit Rücksicht auf die Wirtschaftskrise, die hier herrscht, mit Rücksicht auf den Mangel an Wohnungen ist ja das Auffinden einer Stellung in dem Staate fast unmöglich, für einen Deutschen noch unmöglicher. Es ist ihm ja gar nicht möglich, für sich und seine Familie eine Wohnung hier zu erhalten. Wenn Sie Unmögliches verlangen, so ist das unmoralisch.

Sie belieben sehr oft, uns Hochverräter zu nennen. Sie nennen uns illoyal, Irredentisten, und begründen Ihre vielen Maßregeln mit dieser Behauptung. Glauben Sie aber, meine Herren von der èechischen Seite, daß Sie jene Offiziere und Unteroffiziere, welche nach jahrzehntelanger treuer Dienstzeit - nachdem sie im Kriege x-mal verwundet wurden und ihr Leben in die Schanze geschlagen haben, ihre Gesundheit geopfert haben jetzt plötzlich nur deshalb, weil sie Deutsche sind und Deutsche geblieben sind und genügend charakterfest sind, um ihr Deutschtum nicht zu verleugnen, deshalb plötzlich auf die Straße gesetzt werden und ihre Lebensstellung verlieren, glauben Sie, daß Sie diese Menschen dadurch zu Patrioten erziehen, glauben Sie nicht vielmehr, daß diese Leute in ihrer Verzweiflung dem Tage fluchen, an dem dieser Staat entstanden ist, und die Stunde segnen würden, an dem er wieder verschwinden würde? Ich behaupte, daß durch diese Maßregeln Hochverräter, Irredentisten gezüchtet werden und daß in dieser Beziehung das M. N. O. eine Fabrik ist für Irredenta und Hochverrat.

Dabei ist diese Armee meiner Ansicht nach ziemlich überflüssig und auch sehr kostspielig. Die 2 1/2 Milliarden, die wir für die Erhaltung der Armee zahlen, sind die größte Luxussteuer, die wir in diesem Staate haben. Ich habe mir erlaubt, einen Resolutionsantrag einzubringen, der darin gipfelt, daß die allgemeine Wehrpflicht abgeschafft und in diesem Staate eine Söldnerarmee eingeführt werde, welche aus bezahlten Berufssoldaten besteht. Diesen Resolutionsantrag kann man sehr leicht begründen. Die sämtlichen umliegenden und angrenzenden Staaten sind entweder entwaffnet oder Sie leben mit diesen Staaten, wie z. B. Polen, auf Grund einer Interessengemeinschaft in dem sogenannten freundnachbarlichen Verhältnis. Wozu brauchen Sie eine Armee von dieser Stärke, wenn alle diejenigen Staaten, welche mit Rücksicht auf die Politik unseres Außenamtes als Feinde in Betracht kommen können - und das ist das Deutsche Reich, das wäre eventuell Deutschösterreich und Ungarn - wenn die alle entwaffnet sind? Und wozu brauchen Sie eine Armee, wenn Sie bedenken, daß ja in dem Falle, als diese Nachbarstaaten, die vielleicht als Feinde in Betracht kämen, wieder geordnete Verhältnisse haben, wen sie wieder stark sind, wenn sie selbst gerüstet sind in dem Verhältnis, wie es ihrer Volkskraft und Größe entspricht, daß dann auch die größte èechische Armee nicht imstande wäre, diesen Staat gegen einen Angriff von jenen anderen Staaten zu verteidigen. Meine Herren! Glauben Sie wirklich, daß es möglich sein wird, in der jetzigen Zeit oder in Zukuft wieder einmal Deutsche gegen Deutsche, Magyaren gegen Magyaren zu hetzen, daß vielleicht die hier so gut behandelten, mit so vielen Rechten ausgestatteten Deutschen geradezu sich dazu drängen werden, für den Staat, der sie so behandelt, ihr Gut, ihr Blut und vielleicht ihr Leben zu lassen? Deshalb glaube ich, daß man diese Armee ganz ruhig entbehren könnte und daß es besser wäre, die 2 1/2 Milliarden, die sie heuer wieder in den Voranschlag eingestellt haben, für andere, für volkswirtschaftliche Zwecke zu verwenden. Fürwahr die Not ist groß genug in diesem Staat und es gibt Tausende und Abertausende Menschen, die danach schreien, irgend etwas zum Leben zu haben und dabei sehen müssen, wie Milliarden und Abermilliarden für einen derartigen Zweck ausgegeben werden.

In der Gruppe, die wir heute zu besprechen haben, befindet sich auch das Ministerium des Innern. Kurz möchte ich in dieser Beziehung nur erwähnen, daß der Bürokratismus in diesem Staate als Folge des Zentralismus und französischer Nachahmung - wie Sie so gerne in allem möglichen Frankreich nachahmen - geradezu unerträglich wird, daß eine Paschawirtschaft herrscht, die an die finsterste Zeit vor dem Jahre 1848 erinnert. Das Prügelpatent, jene bekannte kaiserliche Verordnung, wird in den Händen der Bezirkshauptmannschaft, der politischen Behörde, zu einer geradezu gefährlichen Waffe und zu einer Geißel für die Bevölkerung. Es ist mir unbegreiflich, daß sozialistische Parteien es dulden können, daß eine derartige Verordnung, wie es die kaiserliche Verordnung vom Jahre 1854 ist, in einem sogenannten demokratischen Staat auch nur einen Tag Gültigkeit haben kann. Ich bitte, Sie machen soviel Gesetze, daß sich ja der Tisch des Hauses manchmal biegt unter der Last der Vorlagen; aber Sie haben noch nicht Zeit gefunden, eine den neuzeitlichen Auffassungen entsprechende politische Verwaltung zu schaffen und jene Nachlässe aus einer vorvergangenen Zeit endlich einmal der historischen Rumpelkammer zu überweisen. Die politischen Behörden überhaupt sind heute so gewissermaßen unumschränkte Herren in ihrem Bereich. Die Übung der politischen Behörden, Erlässe- und Verordnungen herauszugeben und dabei dem dagegen erhobenen Rekurs Rechtskraft abzusprechen, ist danach angetan, der Bevölkerung das Rechtsmittel überhaupt zu nehmen. Wenn z. B. einmal der Bezirkshauptmann von Sternberg mit einem Erlaß fordert, das Kaiser-Josef-Denkmal binnen drei Tagen abtragen zu lassen, widrigenfalls er es durch Legionäre abtragen ließe und hinzufügt: "Der Rekurs hat keine aufschiebende Wirkung", so heißt das, daß man der Bevölkerung das Rechtsmittel stiehlt. Wenn man es z. B. bei uns in Schlesien, wo kein einziger Èeche Ureinwohner ist, im Freiwaldauer Bezirk, plötzlich für notwendig befunden hat, alle Gasthaustafeln doppelsprachig zu machen, damit der einzelne herumirrende Èeche weiß, wo er etwas zu essen und zu trinken bekommt, auch die Speisekarten und die Bedienung doppelssprachig zu verlangen, so ist das natürlich etwas, worüber die ganze zivilisierte Menschheit lacht, und Sie werden dadurch unseren Bezirken noch lange nicht den Stempel der Gemischtsprachigkeit aufdrücken, weil diejenigen, die zu uns kommen, nur Deutsche sind und darüber aufgeklärt werden, warum jetzt auf einmal dort "Hostinec", "Restaurace", oder "pivo" oder "víno" steht. Über diese lächerliche Verfügung, die man nicht ernst nehmen kann, die die Ausgeburt eines chauvinistischen Gehirns oder eines Gehirnes ist, das sich oben mit solchen Verordnungen schönmachen will, wäre nicht viel zu sagen, Aber daß dabei der Schlußsatz steht: "Der Rekurs gegen diese Verordnung hat keine aufschiebende Wirkung", ist ein Skandal. Wenn heute alle Wirte dagegen rekurrieren, und trotzdem alles doppelsprachig machen müssen, und vielleicht bei der Obersten Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof, Recht bekommen, müssen sie zu den Kosten der einmaligen Überstreichung ihrer Wirtshausschilder noch die Kosten der Umschreibung tragen. Deshalb habe ich mir erlaubt, eine Resolution einzubringen, welche dahingeht, daß die kaiserliche Verordnung vom Jahre 1854 aufzuheben ist und daß das Ministerium des Innern allen untergeordneten Behörden den Auftrag erteile, in Zukunft ihre Erlässe nicht mit dieser geradezu unglaublichen Klausel herauszugeben, "daß dem Rekurse keine aufschiebende Wirkung zuerkannt wird", weil dadurch der Bevölkerung das Rechtsmittel, das ihr gesetzlich zusteht, geraubt wird.

Nun noch einige Worte über die Volksvertretung. Da diese innerhalb des jetzt behandelten Kreises steht, möchte ich darauf hinweisen, daß die durchgeführten Gemeindewahlen gezeigt haben, daß die Volksvertretung, die heute hier sitzt, keine Berechtigung mehr hat, hier zu sein. Denn die durchgeführten Gemeindewahlen haben gezeigt, daß diese Mehrheit, die heute noch das schöne Spiel "to jest vìtšina" und "to jest menšina" spielt, in der Bevölkerung keine Mehrheit hinter sich hat und es jeder Demokratie Hohn spricht, wenn eine solche Mehrheit, die eigentlich keine Mehrheit ist, in einem Staate regiert und noch dazu so regiert, wie Sie regieren. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, daß mit Rücksicht auf die Gemeindewahlen das Haus aufgelöst werde, damit das Volk wieder einmal sprechen könne. Ich bin zwar überzeugt, Sie werden diesen Antrag natürlich nicht annehmen, weil Sie und wir alle wissen, daß die Auflösung des Hauses und die Neuwahlen die große Lüge vom èechischen Nationalstaat sofort vernichten und Ihnen, die Sie durch fünf Jahre die Herren waren, die Herrenrolle gründlich versalzen würden. (Potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Schweichharta (viz str. 528 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Beim Kapitel 9 "Ministerratspräsidium" ist das Regierungsmotto "sparen" scheinbar in sehr ausgiebiger Weise angewendet worden. Denn die Kürzung der Ausgaben beträgt nicht weniger als 360 Millionen Kronen, und zwar betrifft das die Post: "Bodenreform". Hier sind für das nächste Jahr nur 80 Millionen eingestellt worden gegen 440 Millionen im Vorjahre. Aber es ist wohl kaum anzunehmen, daß die Bodenreform im nächsten Jahre gedrosselt wird; soviel ich weiß, will man sie in beschleunigter Weise zu Ende führen. Und ich habe die Vermutung, daß die Geldmittel aus anderen Quellen fließen, vermutlich aus der Entschädigungsbank, die ja nichts anderes ist als die Postsparkassa. Es ist notwendig, über die Durchführung der Bodenreform ein Wort der Kritik zu sagen. Wenn wir das tun, müssen wir damit rechnen, daß uns von Regierungsseite Illoyalität vorgeworfen wird, wie das in der Denkschrift der Regierung an den Völkerbund geschehen ist. Man will damit das Gewicht unserer Kritik aufheben und dartun, als ob wir aus Böswilligkeit handeln würden. Diese Behauptung, als ob wir aus Böswilligkeit Kritik üben, ist unsinnig, besonders bei uns, die wir prinzipielle Freunde der Bodenreform sind. Ich brauche nur auf die Beschlüsse des Parteitages in Tetschen vom Dezember 1921 hinzuweisen, ich möchte ferner hinweisen auf das grundlegende Werk Dr. Davids "Sozialismus und Landwirtschaft", ein Buch, das mit Vorliebe vom Landwirtschaftsminister Hodža gegen uns zitiert wird. In diesem Buche heißt es ausdrücklich: "Die Überwindung des Großgrundbesitzes, dieser stärksten Bastion volkswirtschaftlicher und politischer Rückständigkeit, ist eine Lebensfrage für den gesunden Aufstieg unseres Volkes." Weiter erklärt David: "Die neue Siedlungsgesetzgebung der deutschen Republik, deren Hauptziel die Neuschaffung kleiner bäuerlicher Wirtschaften ist, unter einer rein sozialistischen Regierung eingeleitet, ist von sozialistischen Ministern in Reich und Ländern fortgeführt worden." Ich will damit sagen, daß wir in den rein sachlichen Zielen mit der èechoslovakischen Bodenreform übereinstimmen. Aber mit aller Entschiedenheit bekämpfen wir den Mißbrauch der Bodenreform für nationalistische, Partei- oder rein persönliche Zwecke. Leider haben wir schon in der Revolutionsnationalversammlung gesehen, daß die Absicht besteht, einen Mißbrauch der Bodenreform zu nationalistischen Zwecken einzuleiten, und einer der Wortführer in dieser Richtung war der heutige Präsident des Bodenamtes Dr. Viškovský, der, wie mir scheint, in dieser Richtung der böse Geist im Bodenamt ist. Ich halte es für ganz überflüssig, wenn er im Budgetausschuß vor wenigen Tagen sich in der Richtung verteidigt hat, daß er niemals erklärt habe, die Bodenreform werde nicht national durchgeführt und habe keinen nationalen Charakter. Der Geist Dr. Viškovskýs spricht auch aus dem mährischen Blatte "Stráž Moravská", das behauptet: "Mit der Durchführung der Bodenreform in Nordmähren im Jahre 1923 erzielten wir schöne nationale Erfolge, viele deutsche Stellungen sind gefallen, andere sind stark untergraben oder erschüttert." Das sind nackte Tatsachen. Dennoch aber behauptet die Regierung gegenüber dem Völkerbund, gegenüber der breiten Öffentlichkeit der Welt, sie habe niemals nationale Tendenzen bei der Bodenreform verfolgt. Die ursprüngliche Absicht, durch die Bodenreform weit über vierhunderttausend Landstellen für Kleinlandwirte zu schaffen, wird unter dieser Methode nie erfüllt werden und deshalb ist es eigentümlich, wenn der Referent im Budgetausschuß Kollege Biòovec neben verschiedener berechtigter Kritik erklärt hat, es sei ein beispielloser Erfolg der Bodenreform, wenn bisher 426.000 ha erfaßt und an über 500.000 Personen verteilt wurden. Wenn man aber die Größe des beschlagnahmten Grundes und Bodens, - weit über 4 Millionen ha - vergleicht und wenn man den Durchschnitt des Bodens zieht, der an Kleinlandwirte verteilt wurde, dann ist der Erfolg der Bodenreform durchaus nicht beispiellos. Über sie Art der Verteilung von Grund und Boden muß auch hier gesprochen werden. Von allen Seiten laufen lebhafte Klagen ein, daß bei der Verteilung an die Kleinwirte eine offenkundige Bevorzugung der èechischen Staatsbürger zu verzeichnen ist, und daß die Deutschen absichtlich zurückgesetzt werden. Ich kann infolge der Kürze der Zeit nur ganz wenige Beispiele anführen. Nach dem "Kleinen Landwirt", dem Organ der deutschen Kleinbauern, ist auf dem Grundbesitze Èernín - Neuhaus, und zwar in Buchen, Grund und Boden verteilt worden, die deutschen Bewerber erhielten 1 bis 1 1/2 Metzen Grund, die èechischen Bewerber 3 bis 8 Metzen und noch mehr, soviel sie haben wollten. In Buggau auf dem Großgrundbesitze Buquoy ist der Gutshof zur Hälfte an einen slovakischen Geldmann, der Rest an drei Bauern verteilt worden, die kleinen Landwirte und Angestellten sind dort durchgefallen. "Der Land- und Forstarbeiter", dem ich diese Tatsache entnehme, schreibt dazu: "Man verfolgt mit der Verteilung rein politische Zwecke, dient damit nicht der Allgemeinheit." Am ärgsten ist es im Hultschiner Gebiet. Einer Deputation aus Groß - Darkowitz, welche beim Troppauer Landesamt beim Ingenieur Kosac vorsprach, ist die Antwort zuteil gewor en: "Nur diejenigen, die èechisch wählen, bekommen Grund und Boden, die anderen können nach Deutschland gehen." Nach dieser Methode des Herrn Ingenieurs Kosac wird auch tatsächlich bei der Verteilung im Hultschiner Gebiet verfahren. In Klein-Hoschitz erhielten die Bauern Grund unter dem Titel für Bauzwecke, aber so viel, daß sie ihn in zwanzig Jahren nicht verwerten können. Die kleinen Landwirte sind abgewiesen worden. Die "Schlesische Volkspresse" in Troppau schrieb dazu: "Überall erhielten Boden nur die Parteigänger der klerikalen Volkspartei. Es wurde eine brutale Parteiprotektionswirtschaft getrieben." Eine Illustration zur Tatsache, daß Protektionswirtschaft getrieben wurde und daß Korruption im Bodenamt herrscht, ist die Tatsache, daß mir offiziell von einem hohen Funktionär des Bodenamtes bestätigt wurde, daß wohl die meisten Fachberater bei den politischen Bezirksverwaltungen wegen Bestechlichkeit davongejagt werden mußten. Charakteristisch ist auch die Zuteilung von Gründen für Sportzwecke und an Turnvereine. An èechische Turnvereine sind 575 Sportplätze zugeteilt worden, an Deutsche und andere nur 20.

Ein Kapitel für sich ist das Siedlungswesen in Karpathorußland. Dort sind bisher 13 Siedlungen geschaffen worden mit 436 Familien. Ich weiß, daß man von überall her die èechischen und slovakischen Auswanderer ins Land zu bringen sucht, um ihnen Grund und Boden zu geben. Die Deutschen aber läßt man ruhig auswandern, besonders in der Zips. Man gibt den Leuten nicht die Möglichkeit, sich anzusiedeln, sondern läßt sie einfach nach Amerika gehen. Über das Los der Angestellten, die durch die Bodenreform um ihren Posten gekommen sind, wäre viel zu sagen. Bisher sind 7.763 Angestellte auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen versorgt worden, aber wie! Die Klagen der Angestellten auf den Großgrundbesitz über die unzulängliche Versorgung sind allgemein. Nachdem ich angeführt habe, daß nur ein Bruchteil des Bodens an kleine Landwirte verteilt wurde, erscheint die Frage berechtigt, wohin eigentlich der größte Teil des beschlagnahmten Bodens kommt. Nach dem Gesetze sollen nur kleine Landwirte usw. beteilt werden. In der Praxis sehen wir aber, daß Spekulanten, daß Banken etc. große Gebiete an Großgrundbesitz zu Spottpreisen überantwortet bekommen, um sie gründlich auszubeuten. Ich - habe bereits vor zwei Jahren einen solchen Fall und zwar in Liboch an der Elbe in Form einer Interpellation zur Sprache gebracht, Antwort habe ich aber bisher keine erhalten. Aber ich weiß, daß verschiedene hohe Herren aus Prag dort in Liboch als Jagdgäste waren, und sich sehr amüsiert haben, daß also ein engerer Zusammenhang zwischen Liboch und Prag besteht. Der neueste Fall ist folgender: In Lang Lhota ist ein Besitz von 5.533 ha im Werte von 47 Millionen um 21 Millionen Kronen an ein dreigliedriges Konsortium behufs Ausplünderung der dortigen Wälder ausgeliefert worden. Das ist keine Bodenreform, das ist eine Verschleuderung von Grund und Boden, um einigen Einzelpersonen Millionen in die Tasche zu schieben. Besonders arg ist der Kampf um die 3000 Restgüter, die bei der Aufteilung entstehen. Hier wird um die Bodenreform zwischen den einzelnen Parteien sehr gerauft. Der Appetit der èechischen Agrarier scheint besonders groß zu sein. Das ergibt sich aus der Kritik der übrigen Koalitionspresse. Wenn man liest, was der "Èech", das "Právo Lidu" die "Role" und die "Národní Listy" über Korruption, Diebstähle, Schädigung des Staates durch das Bodenamt schrei ben, weiß man, daß im Bodenamte ein Riesenskandal herrscht und man versteht, warum man sich seitens des Bodenamtes be müht, mit Hilfe des Schutzgesetzes die unangenehme Kritik zu unterdrücken. Was dort vorgeht, zeigt uns der Fall Fiedler, eine Beamtenherrschaft, wie sie nicht sein sollte. Aufmerksam möchte ich noch machen auf die Angaben, die der Abgeordnete Šamalík in einem mährischen Blatte gemacht hat. Er hat erklärt, daß das Revier Záhlinic ein agrarischer Minister vom Bodenamte er halten hätte, obwohl er um 100.000 Kronen weniger geboten hat als 44 andere Bewerber. Es wäre gut, wenn man den Namen des Ministers erführe und den Fall sicherstellen würde. Von den Restgütern, die bisher verteilt worden sind, haben Genossenschaften bloß 6.6 % und Gemeinden bloß 3 % erhalten. Wo bleibt hier das Prinzip der Gemeinnützigkeit, das im Gesetze ausschließlich als Maßstab für die Zuteilung bestimmt wurde? Es ist hier bestimmt nicht angewendet worden.

Der Staat selbst übernimmt jetzt und auch in Zukunft riesige Mengen von Grenzwäldern. Ein Teil des Böhmerwaldes gehört ihm schon, auch ein Teil des Erzgebirges, nun hat der Staat seine Hand auf das Riesengebirge gelegt und die Schneekoppe ist bereits übernommen worden; ich weiß nicht, ob aus strategischen oder anderen Gründen, ich weiß auch nicht, was mit der Schneekoppe geschehen wird. Ich habe das Empfinden, daß sehr bald auch andere Randgebiete, bzw. Grenzwälder in den Besitz des Staates übergehen werden. Der verstaatlichte Großgrundbesitz soll im Jahre 1924 in Böhmen und Mähren auf 113.740 ha Wald, auf 8000 ha Teichgründe und 2300 ha landwirtschaftlichen Bodens ansteigen, in der Slovakei auf 43.000 ha Wald und 1500 ha landwirtschaftlichen Bodens. Es wäre auch viel über die Übernahmspreise des Bodenamtes zu reden. Es zahlt 2000 bis 2200 Kronen pro ha im Durchschnitt. Wenn aber der Staat einen Umtausch mit anderen Gründen vornimmt, kommt eine Rechnung zu ungunsten des Staates heraus. Der Staat selbst muß etwa 3000 Kronen bezahlen und es ergibt sich aufgrund der Ziffern des Voranschlages bei diesen Transaktionen, bei dem Grundtausch, für den Staat ein Verlust von 27 Millionen. Die staatliche Waldwirtschaft hat einen sehr fraglichen Wert. Auch der Oberingenieur Šiman, der Vorstand der staatlichen Güterverwaltung, bestätigt das, indem er von Opfern spricht, die die Staatsverwaltung zu bringen hat. Man plant deshalb die Verpachtung der großen Wälder in Karpathorußland an ausländische Ausbeuter; darin zeigt sich das offenkundige Fiasko der staatlichen Waldwirtschaft. Ich möchte mit allem Nachdrucke fragen: Wo bleibt das Recht der Gemeinden auf Waldzuweisung? Nach § 10 des Zuteilungsgesetzes vom Jahre 1920 haben Gemeinden in erster Reihe das Recht auf die Zuweisung von Wald, wir spüren aber in der Praxis nichts davon. Ich möchte mich sehr verwahren gegen die Absicht, die Gemeinden eventuell mit einem Bettel abzuspeisen, ihnen höchstens für Arrondierungszwecke einen Teil der Waldungen zuzuweisen. Wir wollen haben, daß der Staat mindestens an die größerem Gemeinden Waldkomplexe abgibt und auch den kleineren Gemeinden in Form von Verbänden Wald überläßt. Ich möchte daran erinnern, daß die Aktion betreffend Zuweisung von Grund an die langjährigen Pächter noch nicht durchgeführt und noch nicht abgeschlossen wurde, die Aktion betreffend die zerstreutliegenden Gründe ins Stocken geraten ist und vieles andere noch fehlt.

Über den Ausschuß des Bodenamtes liesse sich viel sagen. Es ist ein offenkundiger Skandal, eine Provokation, eine Verhöhung des Gesetzes, wenn der Ausschuß des Bodenamtes noch weiter amtiert, obwohl seine Amtsperiode bereits am 12. Juli 1921 abgelaufen ist. Ich weiß nicht, was das Parlament in dieser Richtung tun wird. Ich vermute, daß die Mehrheit plant, auch über diese Klippe hinwegzukommen, und es ist die Rede davon, daß eine Verwaltungskommission der Koalitionsparteien eingesetzt werden und an Stelle des Ausschusses, der vom Parlament gewählt werden soll, die Verwaltung führen wird. Das wäre eine Umgehung des Gesetzes. Es wäre sehr notwendig, daß auch wir dort eine Kontrolle hätten. Die Beamtenwirtschaft gefällt uns dort absolut nicht. Es sind 527 Beamte und wir spüren nichts von einem Abbau der Gehälter usw. Wir sehen sogar ein Steigen der Ausgaben in dieser Beziehung. Ich möchte daran erinnern, daß der Präsident des Bodenamtes nach dem Budget 107.000 K jährliche Einnahmen hat. Seine Arbeit wird dann gewiß gut bezahlt. Ich möchte auch fragen: Was geschieht mit der landwirtschaftlichen Industrie? Es bestehen doch hunderte von Brennereien, Brauereien und Zuckerfabriken, die nach dem Gesetze auch übernommen und zugeteilt werden sollen, und da heißt es nun, daß diese Industrien ausgeschaltet werden sollen, daß in dieser Beziehung eine Einschränkung der Bodenreform angestrebt wird. Auch da wird man nach rückwärts revidieren.

Es liesse sich über die Bodenreform noch vieles sagen, aber die Zeit drängt, ich kann mich nicht damit abgeben. Sicher ist: wenn die Bodenreform in der bisherigen Weise durchgeführt wird, wird sie zum großen Teile zum Unglück für Staat und Bevölkerung werden. Nur die Rückkehr zu den wirklichen reinen Prinzipien der Bodenreform kann dieses Unglück verhüten. Ich erkläre nochmals: wir sind im Gegensatz zu anderen Parteien, die z. B. auch heute höhnisch über die Bodenreform gesprochen haben, Freunde der Bodenreform und stehen auf dem Grundsatz, daß Grund und Boden in die Hände des arbeitenden Volkes zu geben ist.

Ich möchte nun noch einige Fragen besprechen, die mit dem Kapitel 9 zusammenhängen. Der Dispositionsfond heißt jetzt schamhaft "Fond für unvorgesehene Ausgaben der Regierung nach § 5, Abs. 2 des Gesetzes vom 20. März 1919, Nr. 175". Das heißt soviel, daß über diesen Fond das Oberste Kontrollamt keine Befugnis hat. Es wird ein Betrag von 8 Millionen Kronen für irgend welche dunklen Zwecke ausgegeben, ohne daß ein Mensch Rechenschaft fordern kann.

Das statistische Staatsamt ist aktiv, es hat 17·7 Millionen Einnahmen und 11·18 Millionen Ausgaben. Ich möchte bei diesem Kapitel den Wunsch aussprechen, daß das statistische Amt sein Augenmerk mehr als bisher den sozialen Erscheinungen zuwende. Es wäre vielleicht nicht unangebracht, wenn es eine richtige Betriebsstatistik führen würde. Es besteht auch die Absicht, eine Vorratsstatistik betreffend die Getreidevorräte zu den verschiedenen Perioden des Jahres aufzustellen. Es liesse sich vieles gewiß statistisch erfassen, es muß aber genau gemacht werden, nicht wie es bis jetzt geschehen ist, ziemlich oberflächlich.

Ich möchte die Post von 500.000 Kronen erwähnen, die für Amtsreisen des Präsidenten eingestellt ist, die eigentlich nicht hieher gehört, sondern zu einem anderen Kapitel. Ich vermute, daß es sich hier um eine kleine Schiebung handelt, daß man dort einen Abstrich von 1/2 Million machen wollte; hier taucht diese Post in verschleierter Form wieder auf.

Vieles ließe sich über das Preßdepartement sagen. Seine Ausgaben stiegen um 400.000 Kronen und betragen 7·9 Millionen Kronen. Die einseitige Berichterstattung des "Èechoslovakischen Preßbureaus" ist sehr zu verurteilen. Auch hier gibt es angeblich Korruptionsfälle in der Kanzlei und wir harren der Aufklärung. Für amtliche Publikationen wird im nächsten Jahre etwas mehr ausgegeben werden, u. zw. 7·3 Millionen Kronen. Ich möchte auf die Verwüstung hinweisen, die mit den Geldern geschieht, die für die Verbreitung der "Prager Presse" in allen Ländern bestimmt sind. Überall trifft man die "Prager Presse" und ich weiß nicht, ob es Leute draußen in der Welt gibt, die sich überhaupt für die "Prager Presse" interessieren.


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