Pátek 23. listopadu 1923

Ich möchte nun auf die Steuerpraxis und die Verwendung der Steuergelder hinweisen. Zunächst möchte ich einer unangenehmen Enttäuschung gedenken. Wenn an die 2000 Druckseiten der Budgethefte studiert, fällt einem besonders manche Post wirtschaftlichsozialer Natur auf, die zu gering dotiert ist. Ich atmete auf, als ich im Finanzgesetz ein Einlageblatt mit Druckfehler-Korrekturen vorfand. Ich dachte, das sei des Rätsels Lösung. Aber es fanden sich darin leider nur Korrekturen der Einer, also nicht einmal der Zehner, geschweige denn der Tausender und der Millionen. Der Herr Finanzminister hat in seinem Exposé des Abbaues des Budgets für 1924 gegenüber dem laufenden gedacht, aber auch geklagt, daß sich wegen der Wirtschaftskrise ein Entfall von Steuereingängen fühlbar macht. Darin drückt sich die Befürchtung aus, es könnten die Ziffern des Budgets von 1923 in den heurigen Eingängen nicht erreicht werden. Wie wird es nun dann mit den 1924er Eingängen aussehen, wenn für das Jahr 1924 z. B. ein Erträgnis der allgemeinen Erwerbsteuer von ungefähr 250 Millionen gegenüber 211,480.000 Kè für 1923 vorgesehen ist, da doch ein Regierun gsvertreter selbst erklärte, daß wegen wesentlicher Minderung der Reinerträge für das Jahr 1924 eine Abschreibung zugestanden werden muß?

Auch die Regierung schließt sich dem Ruf nach einer Steuerrefo rm an, da die vielen regellos nebeneinander bestehenden Steuerarten von allen Wirtschaftskreisen immer härter empfunden werden; der bisherige Plan der Regierung, läßt jedoch kein durchgreifendes Reformwerk erhoffen, zumal sie in die Reform nur die direkten Steuern einbeziehen will. Das aus hunderten alter Verordnungen und Hofdekrete bestehende Gebührenrechtsund das Gefällsstrafverfahren bleibt wie eine Geheimwissenschaft besonders steuerkundiger Fachmänner unberührt.

Die auffälligste Schattenseite unseres bisherigen Steuersystems scheinen mir die zahlreichen Exekutionen zu sein, die schon grundbücherlich eingetragenen gewaltigen Steuerrückgänge, und die verspäteten und darum noch mehr erschreckenden Steuervorschreibungen für zwei und vier Jahre zurückliegende Perioden. Eine Folge davon ist die Verschuldung vieler Industrieunternehmungen bei Banken. Der Steuersatz, der Steuerfuß ist bei uns im Vergleich zu manchen anderen Ländern zu hoch. Wir haben bei der Hauszinssteuer einen Steuerfuß von 30 bis 40% vom Ertrage des steuerpflichtigen Objektes, bei der allgemeinen Erwerbsteuer bis zu 50%, bei der Einkommensteuer bis 47%, bei der Kriegssteuer bis 60%, bei der besonderen Erwerbsteuer bis 80 % des steuerpflichtigen Reinertrages.

Um auf Einzelheiten hinzuweisen, so ist die Novellierung des unglücklichen Gesetzes über die Vermögensabgabe und der Wertzuwachssteuer dringend erforderlich. Aber eine gründlichere, als sie der bereits ausgearbeitete Regierungsentwurf vorsieht. Diese beiden Abgaben hatten ursprünglich den Zweck der Valutahebung und der Erleichterung der Staatsschuldenzahlung; diese Zwecke sind aber durch die inzwischen erfolgten Änderungen nebensächlich geworden. Schon vor Jahresfrist erhoben wir den berechtigten Einwurf, daß die vormalige gesetzgebende Versammlung doch eine Prager Währung vor sich hatte, die gegenüber Zürich um ein Mehrfaches tiefer stand, als heute. Wir hatten also infolge des erhöhten Geldwertes ein Mehrfaches abzugeben, als es seinerzeit der ohnehin nicht milde Gesetzgeber der vorigen Nationalversammlung beabsichtigte. Überdies erfaßt die Wertzuwachsabgabe zumeist einen Scheinzuwachs. Viele Häuser z. B. blieben in den Jahren 1914 bis 1919 während des Krieges ungepflegt und erfuhren eine Wertverschlechterung. Obschon ferner die Besitzer von Devisen valutaschwach gewordener Länder große Einbußen erleiden, rechnet die Vermögensabgabevorschreibung noch eine Mark mit 1·57 Kè. Heute bedeuten 2 Millionen Mark den 370. Teil eines Hellers, und doch sollen davon mehrere Hunderttausend Kronen Vermögensabgabe gezahlt werden. Allerdings gibt es dagegen bei Wertverminderungen von ein Drittel des Wertes ein Rekursrecht und Anspruch auf Nachlässe. Aber bis zur späten Rekurserledigung gibt es provisorische Ratenzahlungen und eventuelle Vormerkungen des Ärars auf Hypotheken.

Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir die Aufmerksamkeit des Herrn Finanzministers und auch des Herrn Innenministers, in deren Ressorts die Sparkassenfrage fällt, wiederum auf unseren Antrag V. Mark und Genossen zu lenken, welcher bezweckt, daß ärarische Steuervormerkungen und Exekutionsbeträge nicht vor die schon grundbücherlich belastete erste Hälfte des Hypothekarwertes gestellt werden mögen. Sonst werden nämlich, da die Steuerrückstände und plötzlich auf einmal eintretende auf Jahre zurückreichende Steuervorschreibungen fast in allen Veranlagungsbezirken in die vielen Millionen gehen, entweder die Sparkassen, diese notwendigen Reservoirs für Sparsinn und Geldverkehr, selbst schwer betroffen oder sie müßten sich sogar allen reellen Kreditwerbern gegenüber eine volkswirtschaftlich ebedenkliche Zurückhaltung auferlegen. Die Wirtschaftskrise und die Unmöglichkeit für Hausbesitzer, Bauern, Gewerbe- und Industriebetriebe, sich für die kurzbefristeten Raten der Vermögensabgabe Kredit zu verschaffen, rechtfertigt die auch von uns Christlichsozialen vertretene Forderung auf Gewährung von 30 Halbsjahrsraten bei der Vermögensabgabe.

Hinsichtlich der schon erwähnten Steuerrückstände weise ich auf ein typisches Beispiel hin. Im Gablonzer Bezirke allein belaufen sie sich ohne die meist noch gar nicht errechnete Kriegssteuer etc. Ende 1922 auf 22,269.775 Kè und an Fondszuschlägen auf 19,250.513 Kè. Ein Bezirk, dem vielleicht andere sich ganz ähnlich anreihen werden.

Bei der Besprechung der Steuerraten und der Steuerreform läuft wohl jeder Redner Gefahr, irgendwie etwas zu erwähnen, was sich auch bei anderen Sprechern fand oder noch finden wird. Darum beschränke ich mich nur auf ganz weniges. Die Revisionskommissionen des Finanzministeriums wirken oft so einschneidend und nicht einwandfrei, daß der Wunsch angebracht ist, deren Mitglieder besser den Steuerbehördeb zur ebdlichen Aufarbeitung der dortigeb Riesenrückstände zuzuteilen. Während bei der Veranlagung der Vermögensabgabevorschreibung nicht selten die Tendenz vorwaltet, den 1914er Substanzwert herabzudrücken, jenen für 1919 zur Erhöhung der Zuwachssummen aber hinaufzulizitieren, obschon die wirkliche Ziffernsumme von Kronen des Jahres 1914 doch einen viel höheren inneren Wert gegenüb er einer gleich hohen Kronensumme von 1919 bedeutet, besteht bezüglich der für 1919 meist noch nicht vollendeten Vorschreibung der Kriegssteuern seitens der Steuetämter das Bestreben, die bücherlich nicht ersichtlichen Teile der Vorräte vom Ende 1919 gleich sehr hoch anzusetzen. Und doch wären jene Werte durch die seitherige Entwertung tatsächlich als gering anzusetzen. Über die veraltete allgemeine Erwerbsteuer geht die allgemeine Klage, über ihre durch Umlagen und Zuschläge ins Unerschwingliche gestiegene Höhe, sodaß die Forderung der wirtschaft lichen Körperschaften, sie nicht über 80% des steuerpflichtigen Ertrages einer Untern ehmung hinausgehen zu lassen, wie es schon bei der besonderen Erwerbsteuer der Fall ist, berechtigt ist. Auch hier gibt es mitunter in dem einen Steuerbezirk andere Steuersätze für ganz gleichartige Unternehmen wie in den übrigen Bezirken. Hinsichtlich der besonderen Erwerbsteuer möchte ich auch noch bezüglich des § 93 betrefend die Besteuerung der bilanzmäßigen Überschüsse wenigstens auf die zu hohe Ergreifung der aus der Feuerversicherung über den Buchwert hinaus erzielten Mehrerträge einer Brandschadensumme hinweisen. Denn bei der 80% igen besonderen Erwerbsteuer werden die alten Versicherungsverträge wertlos, da ältere Unternehmen ihr Anlagekapital, ihr Gebäude und Mobilien ja mit Goldkronen zu Buche stellen.

Allgemein ist, meine Herren, die Klage über die Wohnungsnot. Wo soll aber die Baulust angeregt werden, wenn die von mir schon erwähnte Höhe der Hauszinssteuer nicht ermäßigt wird? Bei dieser Gelegenheit möchte ich die Aufmerks amkeit auf die jetzt gar zu häufigen Versetzungen von Beamten aus den verschiedenen Ressorts hinlenken. Sie betreffen Deutsche wit Èechen. Von den Hunderten von Beamten, die z. B. nach Prag versetzt wurden, haben viele noch keine Familienwohnungen finden können und haben somit noch immer auch den Haushalt für ihre in einer fernen Stadt zurückgelassenen Familien zu bestreiten. Bei Versetzungen unter solch mißlichen sozialen Begleiterscheinungen sollte diesen Beamten entschieden eine entsprechende Ausgleichszulage von rechtswegen gebühren, während leider Eisenbahnbeamte und Lehrer und alle Staatsbeamten ihre Teuerungszulagen herabgesetzt finden, ohne daß die angekündigte Verbilligung eingetreten ist. Gegen die zahlreichen Versetzungen und vorzeitigen Pensionierungen deutscher Beamter muß zudem auch in nationalem Interesse Stellung genommen werden. Befremdend und bezeichnend ist dies besonders im Bereiche des Eisenbahnministeriums. Während es nach dem Umsturz ungefähr 700 deutsche Stationsvorstände in den sogenannten historischen Ländern gab, sind es heute kaum noch 180, die Stationen der verstaatlichen Buschtìhrader und Aussig-Teplitzer Bahn inbegriffen. Die Zurücksetzung der deutschen Beamten erscheint in umso grellerem Licht, wenn man bedenkt, daß im sogenannten qualifizierten Sprachgebiet, wo die Deutschen einen hohen Prozentsatz ausmachen, dermalen nicht weniger als rund 48 Stationen liegen. Warum mußten da jüngst auch noch die Stationen Reichenberg, Karlsbad, Franzensbad, Komotau èechische Vorstände erhalten? Nicht bloß zu nationalen Klagen von deutscher Seite, sondern aus fachlichen Gründen auch von seiten èechischer Buchhändler gibt der Umstand Anlaß, daß bei Vergebung der Bahnhofsbuchhandlungen die Ausschreibung unterblieb, daß ferner im östlichen Böhmen einfach der Pardubitzer Buchhändler Pollak, für die Stationen an der ehemaligen St. E. G. der Prager Buchhändler Josef Vilímek alle Bahnhofbuchhandlungen zugesprochen erhielt.

Um nochmals auf das Steuerwesen an sich zurückzukommen, verweise ich auf die Härte, mit welcher seit dem 1. Jänner 1920 die Gesellschaften mit beschränkter Haftung jeder Aktiengesellschaft gleichgestellt wurden, auf die Bereicherungssteuer mit riesigen Erbgebühren, wodurch auch bei einem Anfall an die nänächsten Verwandten das Nachlaßvermögen derart weggesteuert, der nötige Sparsinn verscheucht und der Weiterbetrieb einer Wirtschaft oder eines gewerblichen oder industriellen Unternehmens gefährdet wird. Hinsichtlich der Umsatz- und Luxussteuer wirkt in dem Reformvorschlag der Regierung die besonders abzulehnende Maßnahme, daß die Umsatzsteuer auch bei Lebensmitteln und Landesprodukten von 1 auf 2% erhöht und in die auf 8 % herabzusetzende Luxussteuer viele nötigen gar nicht als Luxus zu erachtenden Gegenstände wie Waschtisch und Küchenkredenz einbezogen werden sollen. Es ist nicht gerade ein Ruhmesblatt für die seinerzeitigen Antragsteller, wenn, man möge mir die Erwähnung verzeihen, dann neben zwei wirklich nicht luxusmäßigen Artikeln, Bergschuhe und Glyzerinseife, justament gerade Präservativmittel von der Luxussteuer ausgenommen wurden. Die Erhöhung der Umsatzsteuer auf Lebensmittel wird eine neue Teuerungswelle und neue Lohnkämpfe heraufbeschwören. Das kann man sicher gewärtigen, daß das auch auf das Finanzministerium seitens der Staatsangestellten aller Branchen zurückwirken würde. Seit kurzer Zeit ist endlich eine Verbilligung der Kohlensteuer eingetreten, nach heftigem verlustreichem Kampf, von welcher Verbilligung wir aber im Detailbezug wenig verspüren. Schon die Unparteilichkeit des Fiskus sollte es bereits veranlaßt haben, daß nun nach der Kohle auch die Wasserkraftsteuer herabgesetzt werde. Wir Christlichsozialen haben für die Budgetberatung diesem Verlangen in einer Resolution Ausdruck gegeben, von der ich erwarte, daß auch die geehrten Mehrheitsparteien für sie stimm en werden. Auch noch andere ebenso sichtlich begründete Anträge und Resolutionen haben wir überreicht, die wenn anders ernster guter Wille überall Platz greift, der Annahme sicher sein sollten. Auf einige weise ich den Herrn Finanzminister hin, die ihn und seine Kollegen gar nichts kosten würde. Wir stehen an der Schwelle des Winters. Da könnte den zahlreichen Arbeitslosen, die weit von der Meldestelle entfernt in großen Orten wohnen, denn doch leicht der wöchentliche zweimalige weite Weg im Winter zur fernen Meldestelle behufs Kontrolle erspart werden, wenn man von der Bezirksstelle einen Angestellten in den großen Ort delegieren möchte. Das würde gar keine Kosten erfordern, sondern viel mehr eine Ersparnis bedeuten, ebenso wie auch der Umstand, wenn die unnötigìn ärztlichen Untersuchungen und Superarbitrierungen der Kriegerwitwen unterblieben. Denn die Rente hat doch in dem Verlust des Ernährers der Familie, des Gatten und in dem Verlust des Vaters ihrer Kinder den Grund, nicht in der Beantwortung der Frage, ob sie ihre Wäsche selbst wäscht. Und wenn da die arme bedauernswerte Frau bejaht, könnte sie ja herzlos von einem Untersucher als erwerbsfähig hingestellt werden.

Zum Schluß möchte ich nochmals hinweisen auf die in das Finanz- und Steuerwesen tief eingreifenden Auslandsbeziehungen, auf die Handelsverträge, Tarife und staatlichen Bindungen oder Förderungen des Verkehrs. So klein auch heute Österreich ist, so hat doch dieses Nachbarland handelspolitisch laut der Außenhandelsstatistik im laufenden Jahr wieder eine zehnmal größere Bedeutung für die Èechoslovakei als Frankrei ch, auch weit mehr als jeder andere Staat aus der großen und Kleinen Entente. Sonst kommt zunächst noch Deutschland als volkswirtschaftlich bedeutsam in Betracht. In der letzten Wo che ist dorthin leider der Verkehr durch die Valutaauswirkungen der Maßna hmen Frankreichs im Rheinland und im Ruhrgebiete arg gesunken. Umsomehr muß Industrie und Gewerbe gefördert und exportfähig gemacht werden. Dagegen war die seinerzeitige Bindung des Baumwollverkehrs ein Unglück. Hinterläßt doch die Zwangsliquidatur in der Textilindustrie einen Verlust von 69·9, für die Spinner von 147.5 Millionen Kronen. Für manche Industrie, namentlich für unsere heimische Maschinenindustrie wäre es eine große Förderung, wenn hier im Inlande unerhältliche Spezialmaschinen modernster Art, aber mitunter äußerst teuer, zollfrei oder bei geringem Zollsatz eingeführt werden könnten, damit sie exportfähiger und konkurrenzfähiger werden. Die Zeit erlaubt mir nicht, speziell auf einige Industrien, die Eisen- und Metallindustrien, einzugehen. Aber ich will auch die vielen Klagen mit etwas Angenehmen schließen. Ich wünsche nur, daß das Lob, das ich jetzt ausspreche, für unseren Gewerbestand praktisch zutreffend sei: Ich finde da nämlich in einer Rede des Herrn Handelsministers, die er vor mehr als Jahresfrist gehalten hat, die schönen Worte: "Ich werde mich vor allem um die kleinen Gewerbetreibenden kümmern, denn die sind die Grundlage für Handel und Industrie." Nun, meine Herren, diese Sorge aber würden wir nicht vorfinden, wenn die Umsatzsteuer, wenn die Luxussteuer, wenn die vielen Steuerhärten, die ich erwähnt habe, Exekutionen u. s. w., so weiter gingen, wie es teils der Fall, teils geplant ist.

Der Staat braucht eine lebenskräftige Industrie, er braucht die Tüchtigkeit der Steuerzahler. Darum muß er auch auf deren Wohlstand und Leistungsfähigkeit mehr Rücksicht nehmen, als es bisher leider der Fall war. (Souhlas a potlesk na levici.)


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