Støeda 19. prosince 1923

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 245. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 19. prosince 1923 odpol.

1. Øeè posl. Windirsche (viz str. 1599 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die aus der Umsatz- und Luxussteuer hervorgehende Belastung trifft die Landwirtschaft mittelbar und unmittelbar. Mittelbar deshalb, weil auch die Landwirte Konsumenten sind, die zu ihrem Lebensunterhalt Zukäufe besorgen müssen. Die Zahl der Verbraucher aus der Landwirtschaft ist groß und es lehrt die Statistik, daß auf sie etwa 6,000.000 Personen entfallen. Die Landwirte haben deshalb schon aus diesem Grunde ein großes Interesse für die in Behandlung stehende Steuer. Sie werden aber auch unmittelbar getroffen, deshalb, weil sie auch direkte Zahler der Umsatzsteuer sind. Über die Umsatzsteuer hört man deswegen allgemeine Klagen, weil sie zur Verteuerung der Lebenshaltung beiträgt. Der Ertrag aus der Umsatz- und Luxussteuer ist für das Jahr 1924 mit rund 1593 Millionen Kronen veranschlagt. Angesichts der Höhe dieses Betrages taucht die Frage auf, ob diese hohe Steuer auch wirklich sein müsse. Die Antwort darauf fällt in dem Sinne aus, daß man antworten könnte: Nein, wenn gespart würde, nicht nur in der Staatswirtschaft, sondern auch bei den Selbstverwaltungskörpern. Denn wir wissen, daß die letzteren aus dem Ertrage der Umsatzund Luxussteuer im künftigen Jahre 639 Millionen Kronen erhalten sollen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. inž. Botto.)

Was das Gesetz im allgemeinen betrifft, so war seine Behandlung im Budgetausschuß nur oberflächlich. Die diesmaligen Verhandlungen drangen nicht in das Wesen der Sache ein. Gegenüber der Verhandlung über die Novelle des gleichen Gesetzes vor zwei Jahren ist diesmal allzu rasche Arbeit geleistet worden! Die Behandlung im Budgetausschuß war nur eine pro forma - Arbeit. Alle von oppositioneller Seite gestellten Anträge wurden abgelehnt, obwohl manche von ihnen auch den Koalitionsparteien annehmbar sein konnten. Hoffentlich ist das Plenum des Abgeordnetenhauses in dieser Beziehung anderer Meinung als der Budgetausschuß. Die diesm alige Behandlung des Umsatz- und Luxussteuergesetzes ist aber auch lückenhaft, weil das Verzeichnis der luxussteuerpflichtigen Gegenstände nicht durchberaten wurde. Die Richtigstellung des Verzeichnisses wird der Finanzverwaltung vollkommen überlassen, ein Vorgang, der die Initiative der Gesetzgebung allzusehr einschränkt.

Was den Inhalt des Gesetzes selbst betrifft, ist zunächst von Bedeutung, daß seine Wirksamkeit terminiert wurde: So besteht die einzige Möglichkeit, daß die Gesetzgebung vor Ablauf von drei Jahren sich wieder mit dem Gesetz befassen muß, wenn es verlängert werden sollte. Die nächste Stellungnahme zu dem Gesetze wird daher von einem Abgeordnetenhause erfolgen, das in der Zwischenzeit neu gewählt werden muß und das dann gewiß auch eine andere Zusammensetzung als heute aufweisen wird. Die jetzige Gesetzesvorlage zeigt nur unwesentliche Änderungen. Zu diesen gehört die Besteuerung mancher Waren ausländischen Ursprunges. Durch diese Bestimmung wird endlich ein Unrecht beseitigt, über das besonders auch die Landwirtschaft laut zu klagen alle Ursache hatte. Während das inländische Getreide und Mehl durch die Umsatzsteuer belastet waren, gingen ausländisches Getreide und Mehl unversteuert über die Grenze. Von sozialistischer Seite wird in diesem Falle die Einhebung der Umsatzsteuer als eine Art Zoll betrachtet. Mit einem Zollschutz hat aber die Umsatzsteuer nichts zu tun, sondern ihre Einhebung bedeutet bei Einfuhr von Getreide und Mehl nur einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit. Drückend wird jedoch empfunden, daß für Emballagen, die berechnet werden, die Umsatzsteuer zu bezahlen ist. Hier darf nicht übersehen werden, daß die Einhüllung der Waren oft ein notwendiges Übel ist, um deren Transportfähigkeit zu ermöglichen. Mehl, Zucker, Futtermittel, Kunstdünger können ohne Verpackung nicht versendet werden. Hier noch für die Emballage eine Steuer vorzuschreiben, bewirkt nur eine weitere, nicht notwendige Verteuerung der doch an und für sich von der Steuer betroffenen Waren. Die Höhe des Steuersatzes beträgt 2%, für landwirtschaftliche Erzeugnisse 1% mit Ausnahme von ölhaltigen Früchten, Samen und Hopfen. Diese Unterscheidung bedeutet eine unnötige Belastung, weil Landwirte, die Sämereien und Hopfen verkaufen, in allen Fällen die hohe Steuer aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Im Gesetz ist zwar der Grundsatz der Steuerüberwälzung vorgesehen, d. h. daß der Übernehmer der Ware die Steuer zu zahlen hat. Wem jedoch die Verhältnisse der Landwirtschaft bekannt sind, wird wissen, daß dieser Grundsatz beim Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse undurchführbar ist. Für Getreide, Sämereien und Hopfen sind genau festgesetzte Preise. Dem Landwirt, dem es einfallen sollte, für diese Erzeugnisse zum Verkaufspreise die Umsatzsteuer zu berechnen, dem bleibt, wie die Erfahrung lehrt, seine Ware ohne Abnehmer. Ähnlich ist es mit den anderen Erzeugnissen. Vieh wird ausgehandelt und über den vereinbarten Preis hinaus kein Heller mehr bezahlt. Bei Milch, Butter und Eiern ist ganz genau das gleiche. Was würden die Käufer dieser Erzeugnisse dem Bauer oder der Bäuerin antworten, wenn diese berechtigterweise die Umsatzsteuern fordern würden? Bestimmt wäre die Antwort ein Geschimpfe oder die Wiedergabe eines klassischen Zitates, dessen sich Götz von Berlichingen bedient hat, dem aber im Verkehre mit der Steuerverwaltung jedwede Zahlkraft mangelt. (Veselost na levici.)

Ein Vorteil, den das Gesetz vorsieht, ist die Pauschalierung der Umsatzsteuer. Grundsatz muß jedoch hiefür sein, daß alle Pauschalsätze nur im Einvernehmen zwischen der Finanzverwaltung und den interessierten Kreisen zu erfolgen haben. Soweit die Landwirtschaft in Frage kommt, wird z. B. Kunstdünger mit 4 % des Verkaufspreises pauschaliert. Dieser Satz ist ungemein hoch und führt zu einer unnützen Verteuerung der landwirtschaftlichen Produktion. Was die Landwirtschaft sonst betrifft, wurde seit 1920 für die landwirtschaftlichen Betriebe ein Pauschalsatz von der Umsatzsteuer festgesetzt. Im Jahre 1920 geschah das auf Grund der Flächeneinheit unter Berücksichtigung der Anbaugebiete. Für die Einteilung war entscheidend die Gruppierung nach Prof. Dr. Brdlík in Rüben-, Getreide-, Kartoffelund Futterbaugebiete. Diese Einteilung gab Anlaß zu großen Benachteiligungen jener Gemeinden, die trotz schlechter natürlicher Verhältnisse einem günstiger bewerteten Bezirke angehören und die, obwohl ertragsärmer, hohe Umsatzsteuersätze zahlen müßten.

1921 und 1922 wurden die Umsatzsteuer nach der Flächeneinheit unter Rücksichtnahme auf die Höhe des Katastralreinertrages berechnet. Dieses Verfahren sollte gerechtere Verhältnisse schaffen, wirkt jedoch ungünstig besonders für die Randbezirke Böhmens, die merkwürdigerweise, obwohl von Natur aus stiefmütterlich bedacht, höhere Katastralreinerträge besitzen, als das ebene ertragreiche Land Innerböhmens. Sollte auch für 1923 die Umsatzsteuer unter gleichen Voraussetzungen pauschaliert werden, dann ist Rücksicht darauf zu nehmen, daß bei einer Höhenlage von 400 m Seehöhe aufwärts entsprechende perzentuelle Nachlässe eingeräumt werden. Notwendig ist ferner, den gesamten Kulturboden, also auch das gesamte Garten- und Teichland in die Pauschalierung einzubeziehen. Wald scheidet hiebei aus, nachdem hiefür nur dann eine Umsatzsteuer in Frage kommt, wenn wirklich Verkäufe aus dem Walde stattgefunden haben. Wichtig ist ferner, daß auch die für die Pauschalierung in Betracht kommende Betriebsgröße vermehrt wird, weil 50 ha Gesamtfläche sich als zu niedrig erwiesen haben.

lm Zusammenhang damit möchte ich die Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung jedoch darauf lenken, daß manchen Steuerverwaltungen der Ertrag des vereinbarten Steuerpauschales nicht genügt und man, obwohl das Pauschale ordnungsgemäß berech net und bezahlt wurde, den Landwirten noch Nachzahlungsaufträge zusendet. Dieser Vorgang ist gewiß nicht richtig.

Wenn von Pauschalien in der Landwirtschaft gesprochen wird, soll noch das am 1. August 1923 richtiggestellte Weinsteuerpauschale von 40 Hellern per 1 Liter Wein Erwägung finden. Dieses Pauschale, welches bei Abnahme des Weines vom Produzenten berechnet wird, ist angesichts der giltigen Weinprese von 4 bis 4.50 K per 1 Liter Wein viel zu hoch. Die Höhe des Pauschales dürfte 10 Heller pro 1 Liter nicht übersteigen.

Im Gesetz ist auch vorgeschrieben die Mitwirkung der Gemeindeämter bei der Ermittlung und Einhebung, bezw. Eintre ibung der Umsatzsteuer. Da möchte ich nun darauf verweisen, daß im Laufe der letzten Zeit von der Steueradministration Neupaka an die Gemeinden Fragebogen versendet wurden, worin eine ganze Menge von Fragen zur Beantwortung gestellt wird. In diesen Fragebogen heißt es nun bezüglich der Landwirtschaft, daß anzugeben ist für jeden Einzelnen die Wirtschaftsgröße und der Umsatz der betreffenden Wirtschaft im Jahre 1923. Ich glaube, daß diese Fragestellung der Steueradministration keine Berechtigung hat, und zwar aus dem Grunde nicht, weil sie, wenn sie Informationen über die Größe der Wirtschaften haben will, die notwendigen Erhebungen zunächst aus den Akten machen kann, die bei ihr selbst erliegen. Wir wissen, daß zusammen mit der Einbringung der Vermögensabgabe jeder einzelne Landwirt in seinem Bekenntnis ganz genau anführen mußte, wie groß in Hektar ausgedrückt seine Wirtschaft ist. Und wüßte das nicht die Steueradministration, so kann darüber erschöpfenden Aufschluß das zuständige Steueramt geben, das ohnehin die berufene Behörde für die Vorschreibung der Grundsteuer ist. Was nun die Berechnung des Umsatzes betrifft, ist auch die Frage danach in diesem Falle nicht gerechtfertigt, denn wir wissen, daß alle Wirtschaften bis zu einem Ausmaß von 50 Hektar ohnedies das Umsatzsteuerpauschale haben. Im übrigen erscheint mir eine derartige Fragestellung ungemein weitreichend und für die Landwirte unter Umständen auch von sehr großem Nachteil, nachdem wir aus der Erfahrung wissen, daß an der Spitze mancher Gemeinden sich Personen befinden, die in politischer Hinsicht der Landwirtschaft vollständig konträr orientiert sind. Ich denke in erster Linie an manche Gemeinden in Nordböhmen, wo ausgesprochene Kommunisten am Ruder sind. Es läßt sich leicht ausdenken, in welchem Sinne da die Beantwortung dieser Fragen, soweit sie die Landwirtschaft betreffe, ausfallen würde.

Auch für das Gewerbe legt die Steueradministration eine derartige Neugierde an den Tag, daß sie im Wege der Gemeindeämter erheben will, wie groß der Arbeitsaufwand z. B. bei Tischlern, Schneidern und Schuhmachern gewesen ist, und zwar unter Verwendung eigenen Materials, bezw. fremden Materials. Und gleichzeitig will die Steueradministration wissen, in welchem Umfang das Geschäft dieser Gewerbetreibenden betrieben wurde. Von den Müllern will man die Leistungsfähigkeit der Mühle erfahren und außerdem Angaben über die Höhe des Mahllohnes erhalten. Von den Schmieden will man wisen, wieviel Pferde, Ochsen und Kühe sie beschlagen haben, wieviel Wagen sie mit Eisenteilen versehen haben und wie die sonstigen Arbeiten ausschauen. Bezüglich der Wagner werden ähnliche Fragen gestellt. Die Bäcker frägt man nach der verbackenen Mehlmenge und wieviel davon weißes Mehl und wieviel schwarzes Mehl war. Von den Gastwirten will man wissen, wie groß der Ausschank war und woher der Wirt das Bier, den Schnaps und die alkoholfreien Getränke bezogen hat; vom Gemischtwarenhändler will man wissen, welche Waren er führt und was davon der Umsatzsteuer nicht unterliegt. Und alle die Fragen, die gestellt werden, gipfeln immer darin, daß die betreffende Steueradministration erfahren will, wie groß der Umfang des Umsatzes überhaupt gewesen ist. Mir erscheint eine derartige Fragestellung überhaupt nicht gerechtfertigt und es wäre wohl die beste und richtigste Antwort der Gemeindeämter, wenn sie diese Fragebogen einfach unbeantwortet an die Steueradministrationen zurückleiten würden. Wenn es jedoch dazu kommen sollte, daß mancher übereifrige Vorsteher, der sein Amt ungemein streng nimmt, diese Fragebogen beantwortet, schaut manchmal auch für die Parteien ein Nachteil heraus, weil wir ja aus der Erfahrung wissen, daß mitunter Geschäftsneid, mitunter gehässige Einstellung gegen manche Personen die richtige Beantwortung dieser Fragen nicht zuläßt. Wenn die Steueradministrationen schon irgendwelche Auskünfte wünschen, müßten sie gewiß einen anderen Weg gehen, aber nicht den, die bestehenden Gemeindeämter für Steuerspitzelei auszunützen.

Unser Standpunkt zum vorliegenden Entwurf kann wohl kein anderer sein, als daß wir, weil dieses Gesetz eine unheimliche Belastung des gesamten Konsums herbeiführt, dagegen stimmen werden. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Dietla (viz str. 1601 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Zun drittenmal beschäftigt sich die Nationalversammlung mit dem Gesetz über die Umsatzsteuer. Zum erstenmal hat sich die Nationalversammlung im Jahre 1919 mit diesem Gesetze beschäftigt. Die auf dem Gebiete der Volkswirtschaft bedeutendsten Männer der èechischen Nation haben ihre ernsten Bedenken dagegen geäußert und sie haben ihre Zustimmung an die ausdrückliche Bedingung geknüpft, daß mit 31. Dezember 1923 die schädlichen Wirkungen dieses Gesetzes durch die Au ßerkraftsetzung desselben beseitigt werden. In lesenswerten Reden haben sie alles für und wider erwogen und manche von den Herren haben wohl nur schweren Herzens für die Steuer gestimmt. Zum zweitenmale, als im Sommer des Jahres 1921 das Gesetz novelliert wurde, ist es schon leichter gegangen. Die Pìtka regierte damals schon und unter ihrem Drucke st immten die Majoritätsparteien für die Erhebung der Steuer auf 2%, wobei sie es nicht unterließen, einige Verschlechterungen in das Gesetz aufzunehmen. Immerhin wurde bei der Beratung nach außenhin der Anstand gewahrt. Dem Budgetausschuß wurde genügend Zeit gelassen und der Referent, der jetzige Innenminister Malypetr versuchte objektiv die sachlichen Einwände der Opposition zu prüfen und ihnen auch einigermaßen gerecht zu werden.

Anders ist es diesmal. Mit einer beispiellosen Schnelligkeit wurde das 50 Paragraphen umfassende Gesetz im Ausschuß durchgepeitscht. Die Einwände der Opposition, mochten sie noch so gerechtfertigt sein, wurden nicht beachtet und alle Abänderungsanträge brutal abgelehnt.

Im Werdegang dieses Gesetzes spiegelt sich in drastischer Weise die Entwicklung dieses Hauses, das ein selbständiges Denken und Handeln verloren hat und zur reinen Abstimmungsmaschine heruntergesunken ist. "To je menšina," ist der Schlachtruf, um den sich alles schart, und so werden die Gesetze nicht nach ihrem Inhalt, sondern nach den Entscheidungen der "Pìtka" geprüft. Der Referent zum ersten Gesetze, Dr. Engliš begründete die Notwendigkeit der Steuer mit folgenden Worten: "Der Grundgedanke einer derartigen Steuer ist heute derselbe, wie er stets und überall, wo eine ähnliche Steuer bestanden hat, gewesen ist: Die Not der Staatsfinanzen." Er setzte hinzu, daß der Staat seinen Angestellten hohe Zulagen gibt und daß er alles teuer kaufen muß. An einer anderen Stelle sagt er über die Wirkung der Steuer, daß der Träger derselben schießlich und endlich niemand anderer als der Verbraucher sein wird, für den durch eine Aufeinanderfolge von Güterübertragungen das Endprodukt und der ganze Konsum verteuert werde. Es handelt sich also eigentlich um eine Konsumsteuer, welche den Gesamtkonsum belastet, jedoch nicht gleichmäßig, sondern in verschiedenem Maße, und zwar je nach dem, wieviel Unternehmungen das bezügliche Gut, angefangen von der Urerzeugung bis zum Verbrauche, passiert.

Vom nationalökonomischen Standpunkte aus soll diese Steuer noch in der weiteren Folge einer eingehenden Kritik unterzogen werden. Allein schon jetz soll betont werden, daß in wirtschaftlicher Beziehung überhaupt keine wirtschaftlichen Wirkungen zu erwarten sind, daß vielmehr alle Wirkungen nur schädlich und verwerflich sind. Mit klarem Blick erkennt Dr. Engliš, welche Folgen dieses Gesetz bringen wird, und die Entwicklung hat ihm Recht gegeben. Beim Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1920 stieg die Kurve der Teuerungswelle übermäßig an und wer die statistischen Indexziffern verfolgt, sieht daraus, wie furchtbar die Haushaltungen der Verbraucher damit belastet wurden. Dr. Engliš sagt weiter: "Vom finanzpolitischen Standpukte aus sei betont, daß eine derartige Steuer nur unter solchen Verhältnissen überhaupt möglich ist, unter denen wir heute leben." Bei den Beratungen des Budgets haben wir wiederholt die Meinung gehört, unser Staat habe sich konsolidiert, die Wirtschaft sei besser geworden. Wenn dies wahr ist, hat die Finanzverwaltung kein Recht, die Umsatzsteuer zu verlängern, im Gegenteil, sie müßte, wenn nicht zur Aufhebung, zumindest zu einem Abbau derselben schreiten. Dr. Engliš sagt weiter: "Sonach wird die Steuer am drückendsten für Personen mit festem Einkommen, namentlich mit festen Lohn- und Dienstbezügen, insbesondere für jene, deren Einkommen und Bezüge durch gesetzliche Maßnahmen bestimmt sind." Es ist so, daß der eigentliche Konsument die Gesamtkosten dieser Steuer tragen muß, denn er hat nicht die Möglichkeit der Überwälzung, wie sie den anderen gegeben ist. In allen Fällen wird die Steuer dem Verkaufspreise zugeschlagen. Jeder Erzeuger wird auch die aus dieser Steuer entfallenen Kosten seines Haushaltes auf seine Erzeugnisse überwälzen. Nur der Konsument, der letzte Verbraucher ist wehrlos, er muß zahlen, ob er nun kann oder nicht. Gerade jetzt, wo es überall widerhallt von dem Abbau der Löhne, wo die Krise verheerend wirkt, wo Arbeitslosigkeit und Not in Tausenden von Familien und Haushaltungen zu finden ist, gerade jetzt wäre eine Milderung dieses Gesetzes eine staatsmännische Klugheit. Kehren wir nach diesen Abschweifungen zu Dr. Engliš zurück und hören wir, was er weiter sagt: "Eine perzentuelle Steuer von solchem Umfange erhöht die soziale Ungerechtigkeit der Einkommenverteilung, weil sie die kleinen Einkommen verhältnismäßig mehr belastet, als die großen." Diese Worte bringen eine Bestätigung diessen, was wir vorher gesagt haben, aus dem Munde eines Mannes, der sicherlich auch in Finanzfragen nicht zu den unbedeutendsten in diesem Staate gehört. In seiner Schlußbetrachtung sagt Dr. Engliš: "Wie sich aus diesen einführenden Worten und insbesondere aus der Kritik dieser Steuer deutlich ergibt, sprechen alle wirtschaftlichen und sozialen Gründe gegen diese Steuer. Daß sie doch eingeführt wird, ist einzig und allein die Folge unserer staatsfinanziellen Notlage. In dem Augeblicke, wo reguläre Wirtschaftsverhältnisse wieder eintreten und die Staatsfinanzen beginnen werden sich zu erholen, fehlt einerseits der Hauptgrund für die Einführung und Aufrechterhaltung dieser Steuer, andererseits steigern sich dann die oben erwähnten ungünstigen Wirkungen dieser Steuer umso intensiverl Die Steuer hat demnach nur eine vorübergehende Berechtigung und aus diesem Grunde begrenzt der Finanzausschuß die Wirksamkeit dieses Gesetzes, und zwar mit dem Jahre 1923."

Das Ende des Jahres 1923 kommt heran und wenn es nach dem Willen der Finanzverwaltung gegangen wäre, würden wir heute über dieses Gesetz, das eine dauernde Gültigkeit haben sollte, beraten. Erst in der Desítka hat man sich entschlossen, das Gesetz wieder zu terminieren und sein Ende mit 31. Dezember 1926 zu bestimmen. Der Engländer Adam Smith sagt über die Steuern: "Die jährliche Arbeit eines Volkes ist die Urquelle seines Bestandes. Die Arbeit liefert die Gegenstände, die wir zum Lebensunterhalt unbedingt benötigen." Damit stellt er sich in Gegensatz zu den Merkantilisten, die nur im Handel und Gewerbe die Quelle des Reichtums ersehen, dies auch im Gegensatz zu den Physiokraten, die im Ertrage von Grund und Boden das einzige Glück sehen. Die Arbeit ist am produktivsten, wenn sie frei ist; wenn ein jeder der Beschäftigung nachgehen könnte, zu der er am meisten befähigt wäre, wenn an Stelle der behördlichen Bevormundung der richtige Stand des Selbstinteresses des Einzelnen treten würde, dann könnte die Arbeit den höchsten Grad der Produktivität erreichen. Die Steigerung der Produktivität der Arbeit sollen wirtschaftlichpolitische Maßnahmen des Staates, ganz besonders auch der Finanzwirtschaft, dienen. Seine drei Grundsätze für die Schaffung von Steuern lauten: 1. Die Steuer muß gesetzmäßig sein, 2. die Steuer muß allgemein sein, 3. die Steuer muß gleichmäßig sein. Untersuchen wir nach diesen Grundsätzen die Tendenz des vorliegenden Steuergesetzes. Ist es allgemein? Das kann man nicht behaupten, weil seine Wirkung keine allgemeine, sondern mehr finanzieller, als produktiver Natur ist. Und gleichmäßig? Davon kann man schon gar nicht sprechen. Schon in den vorangegangenen Ausführungen wurde nachgewiesen, wie ungleichmäßig seine Wirkung ist, und man kann ruhig behaupten, daß die Steuer mit den allgemein anerkannten Grundsätzen über eine moderne, den demokratischen Grundsätzen entsprechende Steuerpolitik in Widerspruch steht. Ganz merkwürdig mutet auch der beigegebene Motivenbericht an. Nach diesem ist das günstige Kursniveau unserer Währung auf den Ertrag dieser Steuer zurück zuführen. Sie soll nach der Budgetierung 1.6 Milliarden Kronen den Staatsfinanzen einbringen. Aber nach den Verschärfungen, die das Gesetz bringt, dürfte der Ertrag ein höherer werden. Köstlich ist der Satz im Motivenbericht: "Obwohl, wie bereits erwähnt, die beiden Steuern die ertragreichsten bilden, wirken sie doch auf die breite Öffentlichkeit nicht allzu drückend, weil sie bei der ungeheueren Menge von Lieferungen in kleinen Beträgen atomisiert wird, wodurch ihre Wirkung bedeutend gemildert und von den Verbrauchern fast gar nicht empfunden wird." Der ungeheure Widerspruch, der in diesen Sätzen liegt, muß besonders hervorgehoben werden, weil der Fiskalist, der sie niederschrieb, nur die günstige Wirkung der Steuer auf die Staatsfinanzen sieht, aber keine Ahnung zu haben scheint, wie furchtbar und verheerend die Steuer auf den Konsumenten wirkt. Das Gesetz wird um einen Grundsatz bereichert. Früher tat man sich außerordentlich viel zu Gute darauf, daß man erklärte, Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr seien frei. Jetzt zieht man die Einfuhr in den Bereich der Steuerleistung, und was man im Wege eines Zolltarifes nicht erreichen kann, erreicht man bequem auf diese Weise, indem man verschiedene Einfuhrartikel mit der Steuer, also mit einem weiteren Schutzzoll, belegt, und damit dem Konsumenten die Möglichkeit einer Teilnahme an den Weltmarktpreisen raubt. In dem Gesetze selbst wimmelt es geradezu in jedem Paragraphen von Ermächtigungsbestimmungen. Es wäre viel einfacher gewesen, das Gesetz in einem Paragraphen zusammenzufassen und zu sagen: "Der Finanzminister wird im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien ermächtigt, Steuern einzuheben. Mit der Durchführung wird der Finanzminister betraut." Das wäre der einfachste und bequemste Weg, denn dann brauchte sich das Haus nicht damit zu beschäftigen, brauchten die Ausschüsse nicht belästigt zu werden, dann wird die Nationalversammlung überhaupt nicht notwendig sein, dann kann die Finanzverwaltung von ihrem rein fiskalischen Standpunkt aus die Steuereinhebung und die Steuerbestimmung durchführen. Damit hätte der Finanzminister die Generalvollmacht erhalten, und die Herren der Majorität brauchten nicht mit der Abstimmung über die vielen Paragraphen belästigt zu werden.

Einzelne Neuerungen sollen besonders hervorgehoben werrden. So heißt es im § 3, daß auch Veranstaltungen und Vorstellungen jeder Art von nun an der Steuer unterliegen. Man nimmt nicht Rücksicht auf bildende, wohltätige oder kulturelle Veranstaltungen und man gibt es wieder in die Hände des Finanzministers, über besonderes Ansuchen von der Steuer zu befreien. Bei einem wissenschaftlichen Kurs, zu dem ein Regiebeitrag eingehoben wird, muß man erst die Gnade des Herrn Finanzministers anrufen, um eventuell von der Steuerleistung für diesen Regiebeitrag enthoben zu werden. Ist das nicht Wahnsinn? In diesem Gesetz tobt sich der Fiskalist in einer verheerenden Weise aus und die Majorität hat widerstandslos alles dies hingenommen, ohne dagegen aufzumuxen und ohne sich ihrer lächerlichen Rolle bewußt zu werden.

Ganz merkwürdig ist auch das Gesetz in Alinea 2, Abs. 1 des § 13, wo es heißt: "Ein Nich tunternehmer hat keinen Anspruch auf Steuerrückerstattung, wenn der Kaufpreis rückgestellt wird." Dies verstößt doch gegen die guten Sitten und der Staat hat es nicht notwendig, Einnahmen aus solchen trüben Quellen zu erwerben. Umso merkwürdiger ist die Bestimmung über die Verschwiegheitspflicht im § 40, die aber durch den Satz: "Die Strafverfolgung geschieht nur auf Privatklage des Unternehmers" wieder vollkommen aufgehoben wird. Wie sich der kleine Moritz das vorstellt! Wo und wann kann der Unternehmer die Privatklage einbringen? In jedem anderen Staate wäre eine so unklare Bestimmung unmöglich, bei uns wird sie ohne weiters, ohne sie bes ehen zu haben, hingenommen. Man empfindet nicht, zu welchen Wirkungen eine solche Bestimmung naturgemäß führen muß.

In dem Gesetz ist auch ein neuer Gedanke aufgenommen und zwar der Gedanke der zwangsmäßigen Pauschalierung. Es ist richtig, daß durch eine vernünftige Pauschalierung die Wirkungen des Gesetzes etwas gelindert werden könnten, daß nicht mehr die Übertragungen die Grundlage für die Steuerberechnung bilden, sondern ein fester Prozentsatz für die Pauschalablösung bestimmt wird. Man müßte aber vernünftigerweise die Höhe dieser Prozentsätze bei Pauschallierungen im Gesetze selbst bestimmen und dürfte sie nicht der schrankenlosen Willkür der Fiskalisten überlassen, und es müßte dafür in erster Linie vorgesorgt werden, daß diese Begünstigung den Konsumenten zu Gute kommt.

Im Gegensatz dazu, zur Luxussteuer hat man die Höhe des Prozentsatzes der Pauschalsumme richtig festgesetzt und erkennt dort, daß das Pauschal 12% nicht überschreiten darf. Warum wird beim Luxus eine solch entge enkommende Behandlung vorgenommen? Müssen die Herrschaften, die Luxusgegenstände kaufen, so geschützt werden? Erfordern das die Finanzinteressen des Staates? Das ist besonders entgegenkommend. Hier haben Sie die Tendenz des Gesetzes in ihrer Unverhülltheit aufgezeigt. Wäre es nach dem Willen der Finanzverwaltung gegangen, so müßten für alle Güterübertragungen die Steuern mit 2% bemessen werden. Als die ersten Nachrichten hierüber in die Öffentlichkeit kamen und die einzelnen Korporationen angerufen wurden, ihr Gutachten abzugeben, hat sich die ganze Öffentlichkeit und haben alle Korporationen sich ausnahmslos gegen die Festsetzung der Steuer mit 2% ausgesprochen. Mit eine Einmütigkeit, die der Finanzverwaltung, aber auch der Nationalversammlung zu denken geben müßte, hat sich die gesamte Öffentlichkeit gegen die Steuer ausgesprochen und wenn man bei uns die öffentliche Meinung hören würde, ja, so hätten man die Schlußfolgerung daraus ziehen müssen, zu mindest zu einer Milderung und nicht zu einer Verschärfung dieser Steuer zu kommen. Unser Streben müßte sein, den Markt aufnahmsfähig zu machen, die Kaufkraft der Bevölkerung zu heben und damit im Inland einen größeren Absatz zu schaffen. Durch Gesetze wie das vorliegende wird aber der Absatz erschwert, die Erzeugung eingeschränkt, der Verbrauch durch das verminderte Einkommen auf den notwendigsten und unentbehrlichsten Bedarf herabgedrückt.

Wir unternehmen nochmals hier im Hause den Versuch, durch Abänderungsanträge das Gesetz zu verbessern, zumindest aber diw drückendsten Härten zu beseitigen. Das Schicksal dieser Anträge ist das Massengrab, das bei allen Abstimmungen bereitsteht, um die abgelehnten Anträge aufzunehmen. Wenn wir im allgemeinen ansehen, wie sich das Verhältnis der direkten zu den indirekten Steuern verschoben hat, so zeigt sich darin die Entwicklung der gesamten Steuertechnik. Im Jahre 1919 war der Prozentsatz der direkten Steuern wie 1 zu 3, im heurigen Jahre steht das Verhältnis 1:5. Wir haben indirekte Steuern in solchen Mengen und von solch schwerwiegender Bedeutung, daß unsere ganze Volkswirtschaft darunter leidet. Die Verkehrssteuer, die Kohlensteuer, die Fahrkartensteuer, die Zuckersteuer, die Branntweinsteuer, alles indirekte Leistungen, zu denen jetzt noch die Warenumsatzsteuer kommt, indirekte Leistungen, die den Haushalt der Familien auch ungeheuer belasten und die das Leben für die Einzelnen unerträglich machen. Nun soll dieses Gesetz heu te beschlossen werden, es soll von nun an mit den Verschärfungen, die gegenüber dem ablaufenden Gesetz darin enthalten sind, in Kraft treten. Wir können uns nicht entschließen, für das Gesetz zu stimmen, wir sind gegen das Gesetz, wir sprechen uns gegen dasselbe aus, weil wir nach den Worten des Dr. Engliš den Zeitpunkt für gegeben erachten, daß man heute mindestens schon an einen Abbau dieser Steuern schreiten müßte. Wir vertreten aber die Meinung, daß die Steuer heuer schon aufgehoben werden könnte und daß ihre Wirksamkeit mit 31. Dezember 1923 ein Ende haben müßte. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Patzela (viz str. 1606 tìsnopisecké zprávy):

Ich möchte gerne sagen "Hohes Haus!", die Vorgänge oder vielmehr Nichtvorgänge in dem Hause verschlagen einem aber die orte, denn die ganze Art der Verhandlung und die Beteiligung zeigen so recht, wie dieses Haus auf seine Würde hält, sie zeigt, mit welchem Ernst die Verhandlungen über Gesetzesvorlagen genommen werden, die die Staatsbürger wieder auf Jahre mit Milliardenlasten beladen. Die Opposition weiß, daß sie angesichts der Beschlüsse der "Pìtka" mit Engelszungen reden könnte: Verbesserungen würden doch nicht erzielt. Denn wir haben bei den Ausschußverhandlungen gesehen, daß wir in der Lage waren, Argumente vorzubringen, denen sich sichtlich weder der Herr Berichterstatter noch auch die vielleicht etwas mehr verstehenden Herren von der Regierungsbank verschließen konnnnten, aber: "Pìtka locuta, causa finita", und damit war die Sache erledigt. Die Regierungsparteien haben selbst keine Ursache, an den Verhandlungen teilzunehmen, weil es schwer ist, eine moralisch verlorene Sache zu verteidigen. So wird denn mit einer an Wahnsinn grenzenden Hast und Eile die Vorlage unmittelbar vor Weihnachten durchgepeitscht, die das ganze Staatsleben auf das tiefste berührt. Man kennt die Peitsche, es ist die Peitsche des Bank- und Börsenkapitalismus, dessen Werkzeug im Staate die Živnobank, dessen Werkzeug im Staate das Finanzministerium ist und dessen bewußtes oder unbewußtes Werkzeug die Angehörigen der Mehrheitsparteien sind, wofür sie bei den Gemeindewahlen und bei den Ersatzwahlen die politische Strafe erhalten haben.


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