Støeda 19. prosince 1923

Die Steuer, die jetzt auf drei Jahre verlängert werden soll, wurde 1919 als Notbehelf in der schwierigsten finanziellen Lage des Staates bezeichnet, in einem Augenblick, da die Steuereingänge nicht funktionierten. Sie wurde von dem auf èechischer Seite anerkanntesten Finanzpolitiker, einem Manne vom Range eines Dr. Engliš, als vollständig unsozial bezeichnet, als lähmend auf den Verkehr wirkend, als die Erzeugnisse und Bedarfsgegenstände verteuernd. Als wir vor 2 1/2 Jahren die zweite Vorlage verhandelten, die bekanntermaßen eine Erhöhung des Steuersatzes für Lebensmittel auf 2% brachte, da wurde zu ihrer Begründung auf die Notwendigkeit verwiesen, den Selbstverwaltungskörpern erhöhte Einnahmen zuzuwenden. Es wurde aber damals von allen Seiten, auch von dem damaligen Berichterstatter, der jetzt die hohe Ehre hat, dem Rate des Herrn Präsidenten der Republik anzugehören, allen Ernstes der 31. Dezember 1923 als endgültiger Ablauf dieser unsozialen, das ganze Erwerbsleben drückenden Steuer bezeichnet. Aber der Fiskus des èechoslovakischen Staatslöwen hat einmal Blut geleckt und steht nun nicht mehr ab von seiner Beute, die er nicht mehr lassen will. Im Motivenbericht sagt man es mit einem der Finanzverwaltung anstehenden offenherzigen Zynismus heraus, daß die Steuer alle Erwartungen erfüllt und die ertragreichste Steuer geworden ist, die Staatsverwaltung könne dieses ausgezeichnete Instrument auch in Zukunft nicht entbehren. Ja, wenn man den Herrn Berichterstatter der heutigen Sitzung gehören hat, müßte man glauben, daß das Gesetz so wunderbar modernisiert, so wunderbar vereinfacht und den heutigen Verhältnissen angepaßt wurde, daß es für den Staatsbürger, der die Umsatzsteuer zahlt, eine Lust sein muß, unter dem Gesetz zu leben. Wie aber ist es in Wahrheit? Der Entwurf hat den neuen Grundsatz der Besteuerung der Einfuhr eingeführt, den Grundsatz der angeblichen Beseitigung der Erleichterung beim Bezuge von Luxusgegenständen. Wovon aber die Regierungsvorlage nicht spricht, ist die Tatsache, daß sie aus der Kohlensteuer den schon damals verfehlten Grundsatz der Besteuerung der Steuer einführen wollte, wenngleich dieser Grundsatz hier viel gefährlicher ist, weil es sich nicht, wie bei der Kohlensteuer, um einen einmaligen, sondern um einen wiederholten Umsatz handelt.

Frei bleiben die Börsenpapiere. Besteuert bleiben wieder die Heimarbeiter. Es ist wahr, der Ausschußbericht hat an der Regierungsvorlage einige Verbesserungen vorgenommen, und bietet für einige Kreise einige Lichtblicke. Wenn Kollege Geršl vorhin mit Genugtuung darauf verwiesen hat, daß endlich nach langem Widerstand des Finanzministeriums für die Heimgewerbetreibenden, jene Gewerbetreibenden, die zwar einen Gewerbeschein haben, weil sie ihre eigenen Angehörigen mit der Meisterberechtigung als Lehrlinge ausbilden wollen, die aber in Wahrheit Heimarbeiter sind, nun befreit wurden, so können wir sagen, daß gerade wir von der deutschen Seite dabei feststellen müssen, daß die Herren von den heutigen èechischen Regierungsparteien spät, aber doch zur Erkenntnis gekommen sind. Wir erinnern daran, wie wir Vertreter der deutschen Parteien im Ausschuß bei der Verhandlung des Gesetzes damals ernstlich auf alle diese Umstände aufmerksam machten. Wir wissen daran zu erinnern, daß die deutschen Kollegen Dr. Keibl und Kraus wohlbegründete Anträge im Abgeordnetenhaus einbrachten, daß aber unsere Anträge im Budgetausschuß und dieser deutsche Initiativantrag in der großen Senkgrube, möchte ich sagen, des Initiativausschusses verschwand, ohne formal, ohne meritorisch verhandelt zu werden. Erst der offenbare Zwang der Verhältnisse und der Druck einer Anzahl kleiner Meister in Prag, die auch die èechischen Parteien mit ihrem Verlangen bombardierten, führten dazu, diese Forderung zu erfüllen. Und wir quittieren sie mit der Feststellung, daß manche gesetzestechnische Unsinne und manche verfehlte gesetzestechnische Bestimmung unterbleiben könnten, wenn die, die für die Gesetzwerdung der Regierungsvorlage verantwortlich oder an ihr mitschuldig sind, sich den Grundsatz vor Augen hielten, daß man daß Gute nehmen sollte, woher es kommt, und jedes sachliche Argument würdigen sollte, aber nicht auf dem Grundsatz bleibt, daß die Weisheit von der " Pìtka" und die Unweisheit in der Regel von der "Menšina" stammt. (Výkøiky na levici.)

Als Steuergrundsatz wird eingeführt die Besteuerung der Einfuhr und in verschiedenen Kundgebungen wird darauf hingewiesen, daß es sich vor allem handelt um den Schutz unserer inländischen Erzeugung vor der Einfuhr aus überseeischen Ländern. Wir wissen nicht, ob damit gemeint sein soll die Umsatzbesteuerung der Einfuhr von Getreide, von überseeischem Fleisch, von Seefischen oder von Heringen. Wir wissen nicht, ob man den Hering, der für Tausende und Abertausende von Gebirgsbewohnern in vielen langen Wintermonaten nahezu das einzige Fleischnahrungsmittel bildet, auch noch dieser besonderen Umsatzsteuer überantworten will. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Buøíval.)

Nur das eine wissen wir; wenn es einine Förderung der Landwirtschaft im Staate geben kann: mit der Einführung der Umsatzsteuer auf die Einfuhr von Lebensmittelnwird man diese Förderung nicht erzielen. Da wird wohl in den Methoden von Grund auf etwas geändert werden müssen. Das Gesetz nimmt einen Anlauf, als wollte es den Gedanken ins Werk setzen, den Schutz der mittleren und kleineren Betriebe, der handwerkmäßigen und kleinen Industriebetriebe gegen die modernen Betriebs- und Kapitalskonzentrationen dadurch zu inaugurieren, daß der § 1 die Bestimmung enthält, daß Lieferungen und Leistungen der Unterbetriebe desselben Unternehmens steuerpflichtig sind, mögen sie zusammenhängen oder nicht. Wir wissen, daß eine allfällige Besteuerung solcher Betriebe, eines solchen konzentrierten Riesenunternehmens, Millionen im Jahre ausmachen kann. Wir stellen aber auch Folgendes fest: Hier erweckt das Gesetz den Anschein einer Tatsache, während Taten in Wirklichkeit nicht folgen. Denn diesem Paragraphen folgt als nachhinkender Pferdefuß im vorletzten Paragraphen, im § 59, die Bestimmung, wonach die Durchführung dieser Maßnahmen auf eine besondere Verordnung verwiesen wird. Dieselbe Bestimmung war bereits im Gesetz vom August 1921 enthalten, doch ist diese Verordnung bis zum heutigen Tage, nach 2 1/2 Jahren, nicht erschienen. Das heißt - Man traut sich und seinen Steuerorganen entweder nicht die technische Fähigkeit zu, das Gesetz in dieser Richtung durchzuführen, oder man will die Tatsache, daß man sich den großen Kapitals- und Betriebskonzentrationen auf steuertechnischem Wege nicht näher zu kommen und ihnen auf den Leib zu rücken traut, damit bemänteln, daß man eine Bestimmung ins Gesetz aufnimmt, die man durchzuführen nicht die Absicht hat. Eine derartige Gesetzmacherei ist ein frauduloses Vorgehen gegenüber der Öffentlichkeit. Wenn ich in eine Vorlage, deren Vorgängerin 2 1/2 Jahre bestand, eine Bestimmung aufnehme, die vor 2 1/2 Jahren beschlossen und in 2 1/2 Jahren nicht durchgeführt wurde, so ist das eine Gesetzmacherei, für deren Kritik vom Standpunkt der politischen Moral kein Wort scharf genug sein kann. Dafür, weil man das nicht kann, werden die Naturallieferungen der Umsatzsteuer unterworfen, obwohl diese zum Lohn gehören und obwohl der betreffende Arbeitnehmer auch seine Personaleinkommensteuer unter Einbeziehung der Naturallieferungen entrichten muß. Es werden besteuert die Kartoffeln, die der Kleinbauer seinen Hilfsarbeitern im Sommer zahlt, die z. B. der Bauer in meiner Saazer Heimat den Hopfenpflückern geben muß, wenn er den Hopfen in die Scheune bringen will. Belastet werden Theaterdilettantenvereine, die im engsten Kreise Vorstellungen geben. Mit besonderer Schärfe herangezogen werden die sogenannten Nichtunternehmer und es werden diesen Leuten, die meist von der Tragweite dieses Gesetzes keine Ahnung haben, Fußangeln ohnegleichen gelegt. Das heißt: Dem konzentrierten Großkapital traut man sich nicht auf die Strümpfe zu kommen, der arme Teufel, der unter den Folgen der Nachkriegszeit leidet, weil er bis jetzt auf die Einlösung der paar Heller Zinsen von den Vorkriegsrenten gewartet hat, weil er noch immer wartet, ob der Staat in der Frage der Kriegsanleihen wird Mode machen wollen, der aus Not sich des Hausrates entäußert, der wird dafür zur Umsatzsteuer herangezogen, und für den Fall, daß er nicht das Einbekenntnis einbringt, wird er schwer mit Strafe bedroht. Gerade in dieser Richtung wird durch die Gesetzesnovelle das Denunziantentum in der ärgsten Weise gefördert und großgezogen. Das Gesetz geht aber weiter. Es führt den Grundsatz ein, die Lebenden für die Toten zu bestrafen. Der § 44 des Gesetzes enthält die Bestimmung, daß eine Strafe wegen Hinterziehung oder nicht rechtzeitigen Steuerbekenntnisses durch den Tod des Täters erlischt. Das ist eine außerordentlich gnadenreiche Bestimmung, die man offenbar, wenn sie nicht im Gesetz vorhanden wäre, gar nicht erwartet hätte. Entgegen diesem richtigen Gedanken findet es der Gesetzgeber für notwendig, im § 2, Abs. 8 die Bestimmung aufzunehmen, daß die Erben nach einer Verlassenschaft nicht nur für die Umsatzsteuer haften, deren Bemessung deswegen unterblieb, weil der Erblasser kein oder ein unrichtiges Bekenntnis abgegeben hat, sondern sogar für die Geldstrafen, die dem Erblasser rechtzeitig auferlegt worden sind. Der alte Vater hat z. B. die Fallstricke und Fußangeln dieses 50 Paragraphe reichen Gesetzes, zu dem die Durchführungsverordnung wahrscheinlich erst in etlichen Monaten herauskommt, nicht gekannt, er hat gefehlt, er ist vielleicht arm in die Grube gefahren und seine Kinder wollen aus Pietät das bischen Hausrat übernehmen, und da kommt nicht das beneficium, sondern, wenn ich mich so ausdrücken darf, das maleficium inventarii und will, wenn man an einen mittelalterlichen Gedanken anknüpfen will, den Sohn dafür, daß der Vater einmal gefehlt hat, nachträglich in den Schuldtu rm sperren. Das ist eine politische Moral, für die die schärfsten Worte zur Kennzeichnung kaum ausreichen. Das Gesetz führt noch eine ganze Reihe von Begriffen in die Gesetzgebung ein. Vor allem den erwähnten Gedanken der Steuerpotenzierung. Das heißt: es muß der Umsatzsteuerträger auch Steuer von der Umsatzsteuer selbst entrichten. Ich möchte den Herrn, der diesen Gedanken in das Gesetz aufnahm, einmal bitten, das an einem einzelnen Exempel zu berechnen: Er wird 99 Jahre seines Lebens rechnen, er wird ins Irrenhaus kommen, aber was er an Steuern zu entrichten hat, wird er nie erfahren, weil er sagen muß, daß er die Steuer vom Entgelt samt der Steuer entrichtet. Es ist wahr, so vernünftig waren die Herren von den Mehrheitsparteien und es sei quittiert, daß sie diesen Unsinn gestrichen haben. Aber dabei ist die Bestimmung geblieben, daß Umsatzsteuer zu entrichten ist auch von den anderen Steuern und Abgaben, die an das Entgelt angeschlossen werden, und der Motivenbericht sagt ruhig: Dazu werden gezählt: Gem eindeabgaben von der Fremdenbeherbergung, von Unterhaltungen und Luxuslokalen. Gegen die Einbeziehung der Luxuslokale und der Unterhaltungen habe ich gar nichts, aber als Widersinn betrachte ich es, wenn irgendeine Gemeinde aus finanziellen Nöten auf Grund des Gesetzes vom August 1921 mit der besonderen Ermächtigung der Regierung für die Fremdenbeherbergung eine Abgabe einhebt und der Staat auf diese Abgabe noch eine besondere Steuer legt und die Gemeinde und den Unterstandsnehmer zwingt, diese Steuer zu entrichten. Das ist der Steuerirrsinn, der langsam die Gesetzgebung in dieser Republik erfüllt, der nicht einsieht, was Steuer heißt und heißen soll: Von dem Staatsbürger den für die Bedürfnisse der Allgemeinheit notwendigen Anteil an dem jeweiligen Einkommen zu verlangen, aber auch nicht mehr, nicht lauter Stricke und Fußangeln stellen und von dem Staatsbürger herauszupressen, was möglicht ist, ohne gesunde Vernunft und ob es der gesunden Staatsmoral standhält oder nicht! Die Absicht der Regierung, den Steuersatz von 1 auf 2% auch bei Lebensmitteln zu erhöhen, ist mißlungen angesichts des einmütigen Widerstandes aller Bevölkerungskreise. Aber auch hier gibt es noch eine ganz Reihe von Inkongruenzen, auf die ufmerksam zu machen allein genügt, um zu zeigen, wie würdelos die Herren von den Mehrheitsparteien sich benehmen, wenn sie es in diesem Falle ablehnen, Abhilfe zu schaffen. Landwirtschaftliche Erzeugnisse werden bloß mit 1% der Steuer unterworfen, das heißt für Butter wird 1% Steuer gezahlt, für Käse, der auch nicht mit viel mehr Arbeit gewonnen wird, namentlich für den einfachen landwirtschaftlichen Käse, wie er vornehmlich in der Slovakei erzeugt wird und der als Brotaufstrich für die Ärmsten dient, müssen natürlich 2% gezahlt werden. Fleischspeisen in Schlemmer- und Luxuslokalen werden natürlich bloß mit 1% besteuert, weil es Fleischerzeugnisse sind. Fische, die man in anderen Staaten versucht, nach und nach zum Volksnahrungsmitttel zu machen, indem man die Bevölkerung auch in Binnenländern daran gewöhnt, werden natürlich mit 2% besteuert, und infolge der Pauschalierung steigt die Steuer dafür bis auf 4 und 6%. Ich meine, wenn in einem anderen Parlamente 3 und 4 Oppositionsredner bei der Ausschußberatung auf diese Dinge aufmerksam machen würden, so würde es der Referent als seine heiligste Pflicht ansehen, sich über solche Vorhaltungen Gedanken zu machen und den Versuch zu unternehmen, erkannte Widersinnigkeiten nicht in das Gesetz aufzunehmen oder, nach einem Worte der Bibel, nicht der erkannten Wahrheit geflissentlich zu widerstreben. Aber in diesem Staate liegen die Dinge natürlich immer anders. Noch etwas ist charakteristisch: man spricht den Grundsatz aus, daß die Lieferung von Licht, also Gas und Elektrizität, für die Zwecke der öffentlichen Beleuchtung natürlich umsatzsteuerfrei ist. Die Umsatzsteuerfreiheit aber auch einzuräumen für die Beleuchtung der wichtigsten Stätten, die wir haben, für die Schulen, für die Orte der Heranbildung unserer Jugend, lehnt die "Pìtka" kalten Herzens ab, dafür hat sie kein Verständnis.

Der Staat ist steuerfrei bezüglich der Lieferungen, die ihm gemacht werden, mit der Ausnahme der Lieferungen für seine sogenannten produktiven Betriebe, die nach wirtschaftlichen Grundsätzen betrieben werden, weil sonst der Staat, wie der Motivenbericht sagt, dem Unternehmer natürlich auch noch die Umsatzsteuer bezahlen müßte. Frei ist aber auch der gesamte Eisenbahnund Postbetrieb nach den Leistungen und Lieferungen, die er vollbringt. Denselben Grundsatz auf die Gemeinden auszudehnen - trotzdem der Finanzminister weiß, in welch schwieriger Lage diese sind, trotzdem das Gesetz immer mit dem Hinweise: "Ihr dürft nicht dagegen sein, es geschieht für die Gemeinden!" gemacht wird - das wird abgelehnt. Ja noch viel mehr! Die Gemeinden müssen für ihre Wasser-, Licht- und Kraftwerke jene Gesamtumsatzsteuersumme bezahlen, von der sie für ihre Zwecke den Anteil von 5 bis 10 % erhalten werden. Aus drücklich aber wird die eigene Umsatzsteuerleistung der Gemeinden nicht eingezogen. Wo da der Grundsatz der Steuergerechtigkeit herrschen soll, darauf mir eine befriedigende Antwort zu geben, wird der Vertreter des Finanzministeriums nach meiner Ansicht nicht in der Lage sein. Ich habe im Ausschusse bei der Verhand ung dieser Fragen die vielfachen Beschwerden unserer Gemeinden in der Richtung vorgebracht, daß wir keine allgemein gültigen Bestimmungen über die Aufteilung der Steuern aus solchen Betrieben haben, bei denen der Betriebssitz und der ganze Hauptbetrieb nicht in einem Orte vereinigt, sondern getrennt sind. Die Antwort, die der Referent gab, war, Kollege Patzel möge diese Frage bei der Novellierung des Gemeindefinanzgesetzes stellen. Ich danke dem Herrn Referenten für diese Auskunft. Ich hätte nur gewünscht, er wäre doch in der Lage gewesen, sich vorher beim Regierungsbe amten bessere Informationen einzuholen, wenn er kraft eigenen Wiss ens nicht in der Lage ist, auf solche Fragen Antwort zu geben, auf die die Öffentlichkeit wartet, die èechischen genau so wie die deutschen Städte und Bezirke, weil diese Frage eine der brennendsten Fragen unserer ganzen Steuerwirtschaft im ganzen Staate ist.

Nun will ich noch auf einen Umstand hinweisen... (Místopøedseda Buøíval zvoní.) Ich bin gleich fertig, ich will der Mehrheit etwas angenehmes sagen. Ich hahatte bei der Verhandlung des Gesetzes den Antrag gestellt, jene Bestimmung zu streichen, die den Umsatz von Börsenwertpapieren von der Umsatzsteuer ausschließt. Da hat mir der Herr Referent in Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage erklärt, die Börsenumsätze könne man nicht der Umsatzsteuer unterziehen, weil sie schon einer besonderen Steuer unterworfen sind. Da habe ich mir so gedacht, das müsse eine entsetzlich hohe Steuer sein, so daß die armen Börseaner unter dieser Last elendiglich zusammenbrechen müssen. Mitleid mußte einen anwandeln, wie ungeheuer sie wohl belastet sind! Daß auch der Bauer Grundsteuer zahlen muß, daß Bauern und Gewerbetreibende und Industrielle, auch die Intelligenzberufler, die im freien Berufe auch die Erwerbs- und Einkommensteuer zahlen müssen, die sie ganz besonders drückt, davon weiß die Regierungsvorlage und auch der Herr Referent nichts. Nur bei den Börsenleuten muß gesagt werden: Hand weg davon, denn die drückt schon eine besondere Steuer. Wie hoch ist nun diese Steuer? Bei dem Umsatz von Staatsschuldverschreibungen beträgt die Steuer ein Zehntel pro Mille, das sind 10 Heller von tausend Kronen! Bei dem außerbörslichen Umsatz von Dividenden- und Prämienpapieren beträgt sie 20 und beim börsenmäßigen Umsatz 50 Heller bei tausend Kronen. Wenn ich mir also eine bestimmte Zeit mit einigen Freunden zusammen um tausend Kronen Lebensmittel kaufe, muß der Bauer oder der Kaufmann, bei dem ich sie erwerbe, dafür 10 Kronen Umsatzsteuer zahlen. Wenn ich meinem Buben zu Weihnachten Hosen und Stiefel um tausend Kronen kaufe, müssen der Schuster und der Schneider zusammen 20 Kronen Umsatzsteuer zahlen - unmittelbar, von dem, was mittelbar davon schon auf Unwegen entrichtet worden ist, rede ich nicht. Wenn aber ein Börsianer hingeht und mit der linken Hand aus der Westentasche um tausend Kronen Staatsschuldverschreibungen kauft, dann zahlt er 10 Heller; wenn er ein Dividendenpapier kauft, das auf der Börse seinen zehnfachen Nominalwert hat, so zahlt er von tausend Kronen 50 Heller. Ob das ein Zustand ist, der einer gerechten Steuergesetzgebung würdig ist, darauf mögen mir die Herren von der Mehrheit eine Antwort wohl noch lange schuldig bleiben.

Eines will ich noch erwähnen. Man hat manchmal Gelegenheit, in privaten Kreisen über diese Dinge zu reden, und da hat mir ein Herr gesagt - einer, der im Staat größeren Einfluß hat als unser einer: "Bedenken Sie, was solch ein Gesetz, was eine bedeutende Erhöhung der Börsenumsatzsteuer mit sich bringen würde. Sie wissen doch, welche Leute das sind und woher die meisten stammen, die diesen Handel treiben, und da könnte es komm en, daß die meisten nach Wien auswandern würden." Ich sage, wenn wir es durch eine zehn- und fünfzigfache Börsensteuer dahin brächten, daß diese lieben Staatsbürger den Staub dieses Staatsgebietes von ihren Schuhsohlen schütteln würden, ich glaube, weder die èechische noch die deutsche Nation würden darüber betrübt sein. (Sehr richtig!) Wenn Sie sich aber dagegen stellen, wissen wir, woran wir sind. Wenn Sie sagen, die Betreffenden können uns unangenehm werden, dann sage ich Ihnen: wenn man den Mut hat, den Auslandspensionisten mit der Einstellung ihrer Pension zu drohen, kann man auch die Kurage haben, diesen Herrschaften, die ins Ausland gehen wollen, die Bezahlung der Dividenden für die Papiere, die sie ins Ausland verschleppen, einzustellen. Mittlerweile stellen wir aber fest: die Èechoslovakische Republik marschiert stramm weiter im Steuertaumel, sie marschiert hinein immer tiefer in das Netz der ungeheuerlichen Verschuldung, sie ist auf dem Wege, immer mehr und mehr ein abhängiger Knecht des internationalen Kapitalismus zu werden, der dadurch nicht besser wird, daß er hier von einem Systeme getragen wird, das ihn in ein nationales Mäntelchen hüllt. (Potlesk na levici.)

4. Øeè posl. Kostky (viz str. 1612 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Vor allem möchte ich von dieser Stelle aus in entschiedener Weise gegen die formelle Behandlung dieses Gesetzes im Hause hier protestieren. Wir wollen gewiß in die Weihnachtsferien gehen, ebenso wie die geehrte Majorität, aber Sie können es mir nicht übelnehmen, meine Herren von der Majorität, daß ich zufälligerweise zu diesem Gesetz ungefähr 30 Abänderungsanträge zu stellen habe; es ist ganz unmöglich, daß ich von 12 bis 2 Uhr - ich bin nicht Mitglied des Budgetausschusses - auch nur kontrollieren kann, ob der geehrte Herr Berichterstatter diese Anträge im Ausschusse aufgenomen hat oder nicht. Das nennen wir hier Gesetze behandeln! Ja, machen wir uns doch lieber eine andere Komödie vor, wenn wir uns hier unterhalten wollen. Warum sollen wir gerade sagen, daß wir Gesetze machen wollen?

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Volám pana øeèníka za tento výrok k poøádku.

Posl. Kostka (pokraèuje): Es ist und bleibt eine Komödie.

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Volám pana øeèníka opìtnì k poøádku za toto jeho poèínání.

Posl. Kostka (pokraèuje): In dieser Weise lassen wir uns hier nicht behandeln und ich protestiere dagegen im Namen aller jener, die überhaupt einen Sinn für Gesetzgebung haben. (Sehr richtig!) Ich will ja sachlich reden, aber die hochgeehrte Majorität läßt mich nicht sachlich reden; die Majorität bildet ja hier die Opposition gegen die sachliche Debatte. Ich will hier sachlich die einzelnen Punkte behandeln, bin aber dazu nicht imstande, und die Öffentlichkeit und die ganze Bevölkerung dieses Staates, die èechische Industrie, das èechische Gewerbe, der èechische Handel muß es wissen, daß hier so Gesetze behandelt werden, und wenn Sie es selbst nicht tun wollen, müssen wir zu dem Mittel greifen, das hier auf dieser Tribüne festzustellen. Ich bitte sich einmal darüber klar zu werden, ob ich hier jetzt 20 Unterschriften für meine Anträge bekommen kann, ob es möglich ist, daß ich die Übersetzung abwarte - ich will ganz darauf verzichten, das Argument zu gebrauchen, daß ich der eigentlichen Staatssprache in dem Maße nicht mächtig bin und nicht mächtig sein kann, um mich sofort aus dem unübersetzten Entwurf des Ausschusses zu überzeugen, was im Budgetausschusse, dessen Mitglied ich nicht bin, vorgegangen ist -, ich kann also hier nicht sachlich beraten, ich muß daher hier vor der Öffentlichkeit protestieren. Im übrigen muß ich meine 20 Minuten hier herunterschwätzen, wenn ich schon einmal auf der Rednertribüne bin. Nun, es ist mir gelungen, in den zwei Stunden, die ich zur Vorbereitung Zeit hatte, dieses Gesetz zu studieren, einiges zusammenzuscharren und zusammenzutragen und da finde ich in der Eile Folgendes: Wir haben vor allem wohl darauf Rücksicht zu nehmen, daß man davon ausgegangen ist, die Sätze der Umsatzsteuer herabzumindern; wir haben ja da mehrere Etappen mitgemacht. Die erste Etappe war, daß man gesagt hat: es ist ein unglückseliges Gesetz und die gesamte Produktion, der gesamte Erwerb, der gesamte Konsum leiden darunter, aber es ist das allereinfachste Mittel, dem Staate ungefähr zwei Milliarden Kronen - 1800 Millionen Kronen waren zuerst projektiert - zuzuführen. Wir halten also aus Staatsnotwendigkeiten, weil wir uns eine andere Steuer nicht beschaffen können und viel Geld brauchen, an diesem von Dr. Engliš schon bei der Einbringung durch ihn selbst bekanntlich in den Grund und Bodenverurteilten Gesetzentwurf fest. Nun gut. Die erste Etappe war: wir erhöhen sogar die Umsatzsteuer, wir werden statt 1%, 2% nehmen, dafür werden wir die Luxussteuer - angeblich - auf 8% herabsetzen. Aber wir unterlassen es derzeit, das Verzei hnis der luxussteuerpflichtigen Gegenstände der Öffentlichkeit vorzulegen, damit sie nicht erfahre, daß wir auf diesem Umwege den Konsum wiederum schwer belasten. Das ist in der Vorbereitung nicht gelungen, und ich habe ja davon gehört, daß der Herr Finanzminister, der sich heute für die Sache nicht mehr zu interessieren scheint, seinerzeit sogar gemeint hat, daß seine Stellung davon abhängig sei, ob dieses Gesetz in der ursprünglichen Fassung angenommen wird oder nicht. Ich weiß da nichts Näheres, jedenfalls aber ist man zu einer zweiten Etappe gekommen: wir bringen die Sätze wieder auf das ursprüngliche Ausmaß zurück, aber wir werden in Zukunft die luxussteuerpflichtigen Gegenstände soweit vermehren und mit solchen Bestimmungen umgeben, daß dadurch eine ungeheuere Vermehrung der Einnahmen entstehen müßte. Denn ich bitte, meine verehrten Anwesenden, wenn Sie in dem zweiten Entwurf, wie er vorgelegt und von der Öffentlichkeit begutachtet wurde, hören, daß die achtprozentige Luxussteuer bei einer ganzen Reihe von Gegenständen durch die Erhöhung in das Doppelte, vielleicht auch in das Dreifache umgewandelt werden soll, indem man auch Halbfabrikate luxussteuerpflichtig erklärte, so wäre das eine Belastung des Konsums, wie sie überhaupt nicht mehr erträglich wäre. Man sagt, der Luxus soll besteuert werden, und wir haben ja vom Herrn Vorredner gehört, er möchte den Luxus insbesondere als Begleiterscheinung des Kapitalismus, wie großer Aufwand u. s. w., sehr stark besteuert sehen. Gut, auch ein Standpunkt; aber ist wirklich Emmenthaler Käse ein so ungeheuerer Luxus in diesem Staate, daß man ihn in das Verzeichnis der luxussteuerpflichtigen Gegenstände hineinnehmen muß, oder sind Gemüsekonserven ein so großer Luxus, daß wir unbedingt noch darauf eine Steuer von 8%, 9% oder heute 12% legen müssen?

Nun kommen wir zu den Textilien, und da wird die Sache sehr gefährlich, denn wir haben in diesem Entwurf auch die Baumwoll gewebe, auch die Posamenten enthalten und es könnte passieren, daß irgend ein Kleiderartikel, welcher Posamentenartikel mitverwendet, sogar heute die 24% Luxussteuer vorgeschrieben bekäme, wenn dieser erste Entwurf, wie er von der Regierung beabsichtigt war, durchgegangen wäre. Ich will hier erwähnen, daß unter die luxussteuerpflichtigen Gegenstände nach Absicht der Regierung auch z. B. die Sonnen- und Regenschirme gehören. Ich wünsche diesem Staate, daß ewig die Sonne über ihn scheinen möge; daß man hier gar keine Regenschirme brauchte. Aber es regnet in diesem Staate sogar manchmal sehr schmutziges Gewässer auf die Bevölkerung herab und da braucht man dann einen Regenschirm. Es ist kein Luxus, wenn man sich damit schützt. Auch Kleidungen im allgemeinen werden der Steuer unterworfen, oder um etwas anderes herauszugreifen, ein Kinderwagen, der mit Wachstuch überzogen ist, soll zum Luxus gehören. Ich glaube, es ist besser, daß wir nicht unter die Staaten gehören, wo Kinder Luxusgegenstände sind. Wollen wir das li ber noch als eine gewöhnliche Hausbrauchserscheinung bezeichnen und einen Kinderwagen mit Wachstuch deshalb lieber von den Gegenständen ausnehmen welche zum Luxus gerechnet werden. Bergschuhwerk soll zum Luxus gehören. Die Hohe Tatra steht uns zur Verfügung und das Parlament hier soll eines Tages die Zustimmung dazu geben, daß Bergschuhwerk unter die Luxuswaren gehöre. Auch Pa ketten, Schlafzimmer aus Esche und Ahorn sind im Verzeichnis und sogar eine Küchenkredenz gehört dazu. Ich weiß nicht, wie die Haushalte bei den Herren eingerichtet sind, die den Bericht erstattet haben oder der Regierung angehören. Aber vielleicht haben sie noch nicht in ihrer Küche nachgeschaut. Dort wird sicherlich eine Kredenz stehen, welche doch zu den notwendigen Haushaltungsgegenständen gehört. Brillen und Zwicker sind auch in der Liste. Es wäre wahrscheinlich besser, wenn wir hier vielleicht etwas undeutlicher sehen würden und all das als Luxus bezeichnen, was zur Erhöhung der Sehkraft beiträgt. Weiters kommen auch Luster, Motorfahrräder und Barometer in der Liste vor. Auch da haben wir wieder etwas, was mit dem Wetter zusammenhängt. Man sollte hier gutes Wetter immer von vornherein durch Gesetz dekretieren. Dann brauchte man auch keine Barometer.

Das sind Dinge, die ich Ih nen aber hier gewissermaßen nur verrate. Denn das hohe Haus weiß heute überhaupt noch nicht, was in Zukunft ein luxussteuerpflichtiger Gegenstand sein wird. Ich weiß nicht, ob der hochverehrte Herr Berichterstatter das Verzeichnis schon genau kennt. Denn meines Wissens wird heute noch die Beratung in den Ministerien darüber gepflogen, was man als luxussteuerpflichtig bezeichnet und wir beschließen hier heute eine Steuer, deren Objekt erst in Zukunft bekannt sein wird. Ja, sehen Sie denn den Widersinn nicht ein? Das Verzeichnis - und da kommen wir wieder auf die berühmte Gesetzgebung der Ermächtigungen, Verordnungen und besonderen Verfügungen durch mini sterielle Erlässe - liegt ja gar nicht definitiv vor! Alle diese Bestimmungen sind erst später durch Verordnungen einzufügen. Allerdings soll ja das Parlament innerhalb von 14 Tagen darüber informiert werden und es wird seine Zustimmung in der schönen Form, wie wir das heute ja hier bei der Gesetzgebung sehen, auch zu diesem Verzeichnis geben. Wir machen also Gesetze und wissen gar nicht, worauf sie werden angewendet werden.

Sachlich weitergesprochen, möchte ich hier nochmals, ich habe es bereits bei der Budgetdebatte getan - darauf aufmerksam machen, daß ich den Optimismus nicht teilen kann, der erwartet, daß wir in Zukunft tatsächlich das, was wir für die Umsatz- und Luxussteuer präliminiert haben, wirklich einnehmen werden. Der Beweis ist aus den früheren Jahren zu erbringen. Wir hatten bereits im Jahre 1922 einen Mindereingang gegenüber dem Präliminare von rund 580 Millionen Kronen; es ist nun ganz merkwürdig, daß wir zwar das Präliminare bei der Umsatzsteuer für 1924 um 207 Millionen Kronen geringer finden, daß aber gegenüber dem tatsächlichen Eingang der Umsatz- und Luxussteuer im Präliminare der Budgets ein Plus von 93 Millionen Kronen eingestellt ist. Ich weiß nicht, ob in dem ganzen Bericht überhaupt davon die Rede ist; das Parlament hat sich dafür gar nicht interessiert und auch im ordentlichen Budget wird von diesen Ziffern nicht gesprochen. Das ist also ein Beweis dafür, daß Mittel und Wege gesucht werden, um die Umsatz- und Luxussteuer im nächsten Jahre um mindestens 100 Millionen Kronen ertragreicher zu gestalten. Trotzdem wir hier ganz deutlich die Absicht des Herrn Finanz ministers und der Regierung sehen, die Ziffern für die Umsatz- und Luxussteuer zu erhöhen, wird die Vorlage ohne weiters angenommen werden.


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