Støeda 19. prosince 1923

Im einzelnen möchte ich auf die Anträge hinweisen, ewlche von mir und meinen Kollegen gestellt worden sind. Die Einfuhr ist im allgemeinen wohl von der Umsatzsteuer frei, aber es ist auch hier wieder die Verordnungsgewalt der Regierung, welche eigentlich alles zu erledigen hat. Wir erhalten auch keine Kenntnis davon und es steht auch nicht einmal im Gesetze, daß eine solche Verordnung auch vom Parlamente kontrolliert werden könnte, zumindest vom Parlament behandelt werden müßte. Die Ermächtigung bezieht sich nicht auf Konsignationslager. Es ist das vielleicht ein kleines Detail, aber gerade ein Detail, das für die Industrie oft sehr wichtig ist, welche bei einem Gesetze dieses Detail gern mit erledigt finden möchte, denn gerade in den Details gibt es in der Praxis oft Schwierigkeiten. Wenn eine Textilfabrik Farben von einem Konsignationslager beziehen will, so kann sie möglicherweise, auch wenn die Farbe nicht im Inland hergestellt wird und aus dem Ausland hereinkommt, dafür eine Umsatzsteuer bezahlen müssen, weil die Befreiung nach dem vorliegenden Gesetz nicht durchgeführt wird. Wir müssen uns doch sachlich auseinandersetzen und auch der Herr Berichterstatter müßte angesichts solcher Möglichkeiten prüfen, ob nicht wirklich Bedenken gegen einzelne Bestimmungen vorhanden sind.

Ich könnte hier eine Reihe anderer solcher Bestimmungen nennen. Mit den Agenten ist es eine besondere Sache. Es wird vielleicht Agenten auch in diesem Hause geben, die irgend etwas vertreten oder sich mit diesem Ge schäfte einmal befaßt haben. Ich meine da natürlich nicht die Ein- und Ausfuhrbewilligungen, sondern andere Dinge. Es ist nun zum Unterschiede von den Ein- und Ausfuhrbewilligungen bei den richtigen Agenten sehr schwer, eine Provision noch mit einer Umsatzsteuer zu belegen. Ich kann von meinem Auftraggeber nicht verlangen, daß er von dieser Provision Umsatzsteuer zu bezahlen hat. Das kann man vielleicht auch wieder bei den vorerwähnten Geschäften machen, nicht aber bei den regelmäßigen Agenturgeschäften. Es wurde schon wiederholt dagegen protestiert. Wir finden aber hier keine klare Präzisierung und Darlegung im Gesetz. Wer zahlt die Umsatzsteuer z. B. bei all den Verlustgeschäften der letzten Zeit? Doch zweifellos nicht der Konsument, sondern auf alle Fälle derjenige, der die Waren verkauft hat. Wer zahlt die Umsatzsteuer bei einem Konkurs oder Ausgleich? Man sollte doch nicht immerwährend nur auf Handel, Industrie und Gewerbe losschimpfen, nicht immer sagen: "Das sind lauter große Ver diener". Nein, es ist nicht wahr. Wir hatten ja Konkurse und Ausgleiche zu hunderttausenden; ich habe mir einmal darzulegen erlaubt, daß allein im Frühjahr 1923 die nur rechnungsmäßig ungefähr festzustellenden Verluste aus den Konkursen und Ausgleichen weit über zwei Milliarden Kronen ausmachen müssen. Das sind doch Verluste an dem Einkommen der Bevölkerung. Es ist weiter bei der Umsatzsteuer nicht im geringsten Rücksicht genommen auf die Konkurs- und Ausgleichsverfahren, gerichtlich bestätigte Quoten, wo man also solche Ab züge ganz ordnungsgemäß nach den Feststellungen des Gerichtes vornehmen konnte.

Es ist auch ganz merkwürdig, daß eine Verordnung notwendig ist, um den Kurs festzustellen, wenn die Zahlung in einer ausländischen Valuta erfolgen soll oder wenn das Entgeld oder der Preis in fremder Währung oder fremden Handelsmünzen vereinbart ist oder bei der Fakturenumsatzbesteuerung angegeben wird. Hier müßte man doch unbedingt den Kurs des Zahlungstages annehmen, sonst kommen wir wieder zu derartigen Inkonsequenzen, wie wir sie hier schon wiederholt erlebt haben, siehe Vermögensabgabe, wo wir heute noch eine Verordnung vom Jahre 1920 haben, wo Kurse festgestellt worden sind, die in keiner Weise in dem Gesetz weiter aufrecht erhalten bleiben können.

Es wurde auch hier schon von landwirtschaftlicher Seite von den Warenumschließungen gesprochen. Ich muß eine solche Bemerkung auch noch machen bezüglich der industriellen Gegenstände. Denn, nehmen Sie einmal an, irgend ein luxussteuerpflichtiger Gegenstand werde in irgend einem gewöhnlichen oder in 2 Pappkartons verkauft, so ist merkwürdiger Weise nach dem Wortlaut des Gesetzes auch für diese Umhüllungen und Umschließungen die Luxussteuer zu bezahlen nach dem Werte des Gegenstandes, der darin verpackt ist. Ich habe also eine sehr hochwertige Ware, sagen wir imitierte Edelsteine oder wirkliche Edelsteine oder Similidiamanten oder Gablonzer Ware, die luxussteuerpflichtig ist, verpackt und muß für die zwei oder drei Kartons denselben Satz bezahlen, wie für die Ware selbst.

Místopøedseda Buøíval (zvoní): Upozoròuji p. posl. Kostku, že uplynula jeho øeènická lhùta.

Posl. Kostka (pokraèuje): Ich bin schon zu Ende; es hat ja gewiß keinen Sinn, daß ich hier Sachliches vorbringe; schon die Festsetzung von 20 Minuten Redezeit, zeigtt uns, daß es gar keinen Zweck hat, hier sachlich zu sprechen. Aber wir wollen trotzalledem an unserer Pflicht festhalten und ich möchte nur noch kurz erwähnen, daß auch der § 12, wonach der Unternehmer berechtigt ist, die Umsatzsteuer an den Konsumenten weiterzugeben, sehr häufig zu Fällen nlauteren Wettbewerbs führt, in dem sie der eine der - Kundschaft berechnet, der andere scheinbar nicht.

Eine Reihe von Anträgen wurde dann von meiner Seite bezüglich der Pauschalierung gestellt, ein Kapitel, über das wir hier uns unterhalten sollten; auch der Ausschuß hat sich, wie ich gehört habe, nicht eingehend damit befaßt, obwohl er das hätte tun sollen. Denn es wird eines Tages die Regierung in die Lage kommen, zu entscheiden, ob eine solche Pauschalierung zweckmäßig ist oder nicht. Sie hat im vorliegenden Entwurf eine Bestimmung weggelassen: sie ist nicht mehr verpflichtet, die industriellen Verbände, welche Fachverbände sind, zu hören, wenn sie eine solche Pauschalierung durchführen will, und man geht von der Meinung aus, daß das hauptsächlich auf die Textilindustrie zugespitzt sei, daß man bei ihr pauschalieren will. Hier bestehen aber zwei gegensätzliche Meinungen, und ich meine, es wäre zumindest billiger, wenn man die Bestimmung über die Anhörung dieser Fachkorporationen belassen hätte, denn es werden ja wohl der Herr Referent und der Herr Minister nicht alles wissen, was in der Industrie vorgeht. Ungesund ist es, die Angestellten als Auskunftsorgane zu benützen, und ung sund ist es weiter auch, eine Bestrafung ohne vorherige Androhung durchzuführen.

Zum Schlusse möchte ich nochmals gegen die Behandlung derartig wichtiger Gesetzesvorlagen protestieren; die Form, wie die Beratung durchgeführt wird, entspricht nicht einer sachlichen Beratung, und Sie können einem sachlich denkenden Menschen in Zukunft nicht zumuten, daß er sich an der Beratung solcher Gesetzentwürfe mit beteiligt. (Potlesk na levici.)

5. Øeè posl. Bobka (viz str. 1623 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wenn wir uns heute mit der vorliegenden Vorlage über die Umsatz- und Luxussteuer, die schon von ihrem Schöpfer, dem damaligen Finanzminister Dr. Engliš als eine der unglückseligsten Steuerschöpfungen bezeichnet wurde, beschäftigen müssen, so geschieht dies jedenfalls deshalb, weil Sie allmählich bei ihrer planlosen Ausgabenwirtschaft bei einem Steuersystem angelangt sind, das die gesamte Volkswirtschaft dieses Staadas die gesamte Volkswirtschaft dieses Staates auf das schwerste benachteiligen muß. Schon bei der Beratung des Budgets im Jahre 1921 konnte ich feststellen, daß Sie allmählich von dem natürlichen Steuersystem, dessen Mittelpunkt die dirkten Steuern und hier wiederum die Einkommensteuern bilden müssen, ab ewichen und an dessen Stelle bei einem Steuersystem angelangt sind, bei dem die indirekten Steuernund hier wiederum unter den Verbrauchssteuern die Umsatzsteuer den Grundpfeiler der Steuereinnahmen bilden. Ein solches Steuersystem, bei dem die direkten Steuern lediglich die Funktion von Ergänzungssteuern ausüben, ist unhaltbar, besonders dann, wenn wir uns die preistreibende Kraft eines solchen Steuersystems vor Augen halten. Es ist deshalb kein Wunder, wenn von allen Seiten, besonders aber auch von unserer Seite, schen zu wiederholtenmalen die Forderung nach der schon längst geplanten großen Steuerreform, die schon der verstorbene Finanzminister Dr. Rašín für anfangs 1924 in Aus sicht genommen hatte, erhoben wurde. Leider haben uns gerade die letzten Tage gezeigt, daß wir davon weiter entfernt sind als je. Und ge ade die in Verhandlung stehende Vorlage, die ja bloß über die Zeit der größten Finanznot dieses Staates hinweghelfen sollte, zeigt uns, daß wir mit dieser unserer Befürchtung vollkommen Recht haben; denn während sich die Geltung des abgelaufenen Gesetzes bloß auf einen Zeitraum von drei Jahren erstreckte, wies die gegenwärtige Vorlage überhaupt keine Terminierung auf und wurde erst auf Antrag des Referenten eine solche von weiteren drei Jahren aufgenommen. Diese Tatsache zeigt uns, daß man die Umsatz- und Luxussteuer jedenfalls zu einer dauernden Einrichtung machen wollte. Diese Absicht wird umso verständlicher, wenn man die außerordentliche Ergiebigkeit dieser schier unerschöpflichen Steuerquelle in Erwägung zieht, die besonders in dem vor liegenden Gesetz eine Weiterung erfährt, wie sie sich selbst die eingefleischtesten Fiskal ste nicht hätten träumen lassen können. Alle jene Schwächen des früheren Gesetzes, die ein Durchschlüpfen durch die Maschen des Gesetzes ermöglichten, sind beseitigt. Das vollständige Erfasen aller Besteu rungsmöglichkeiten, die Besteuerung der Einfuhr, die mangelnde Rücksichtnahme auf den Export, die weitgehendste Ermächtigung des Finanzministers zur verordnungsweisen Regelung der wichtigsten Teilgebiete bilden die Hauprichtlinien dieses Gesetzes. Alle jene Kreise der Industrie, des Handels und des Gewerbes, die sich der Hoffnung hingaben, daß die Novellierung dieses Gesetzes eine Berücksichtigung ihrer berechtigsten Wünsche und Beschwerden beinhalten wird, sind bitter enttäuscht. Die Durchsicht des Gesetzes und die ganz übereilte Behandlung desselben zeigen uns, daß bei dessen Fassung rein fiskalische Momente maßgebend waren, daß die angeblich gewonnenen Erfahrungen gar keine Berücksichtigung fanden und daß die meisten Veränderungen nur eine wirtschaftliche Verschlechterung und eine Verschärfung dieses Gesetzes beinhalten. Es wäre deshalb angezeigt gewesen, daß anstelle dieses üb reilten Entwurfes einfach das alte Gesetz und zwar als das kleinere Übel auf drei oder sechs Monate verlängert worden und die Novellierung unter Hinzuziehung der interessierten Fachorgane vorbereitet worden wäre. Vor allen Dingen muß verlangt werden, daß vom Herrn Minister in allen jenen Fällen, in denen das Gesetz die Durchführung der einzelnen Bestimmungen seinem Ermessen überläßt, vorher die beteiligten Kreise gehört werden müssen, dies aber auch dann, wo das Gesetz eine solche Fühlungnahme nicht unbedingt vorschreibt, da wir sonst die Befürchtung aussprechen müssen, daß die Durchführungsverordnung die Bestimmnungen nicht erleichtert, sondern erschwert.

Was nun die Vorlage selbst anbelangt, so wäre in erster Linie die in dem Motivenbericht enthaltene Bemerkung, daß die Umsatzsteuer nicht allzu drückend von der breiten Öffentlichkeit empfunden wird, auf das Entschiedenste zurückzuweisen, denn keine Steuer hat inbezug auf die Preisbildung aller notwendigen Bedarfsartikel eine so verheerende Wirkung ausgeübt, als die vorliegende. Ich glaube gar nicht erst auf die Tatsache hinweisen zu müssen, daß durch diese Umsatzsteuer die meisten Gegenstände nicht bloß, wie oftmals dargetan, um den Steuersatz von 1 bis 2 % verteuert werden, sondern daß sich dieser Satz infolge des Arbeitsprozesses an den einzelnen Artikeln von ihrem Urzustand an bis zum Fertigprodukt bei den meisten Produkten auf 10 bis 20% erhöht. Richtig mag es nur sein, daß die Verbraucher die durch diese Steuer erhöhten Preise nicht so sehr als Steuer oder Staatsabgabe empfinden, weil sie diese überwälzte Leistung nicht unmittelbar dem Staatssäckel zuführen. Ebenso richtig aber ist es, daß unter den Verbrauchern über diese Preiserhöhungen eine vollkommen berechtigte und begründete Erregung herrscht. Diese Erregung richtet sich nun leider nicht gegen die Urheber dieser Preiserhöhung, sondern gegen die Händler und Erzeuger, die Sie so zum Sündenbock für alle diese die Volkswirtschaft schädigenden Maßnahmen machen. Es hat es deshalb die gesamte Bevölkerung als eine gewisse Erleichterung angesehen, als die Vorlage von der geplanten Erhöhung der Umsatzsteuer, beziehungsweise von der Vereinheitlichung des Steuersatzes von 1 auf 2% abgesehen hat. Dieser offensichtliche Rückzug des Finanzministeriums ist wohl nur darauf zurückzuführen, daß die ganze Bevölkerung wie ein Mann gegen diese Zumutung aufgestanden war. Unbegreiflich und unverständlich aber ist und bleibt es, wie man bei dem Riesenertrag dieser Steuer einerseits und dem fortgesetzten Drängen des Ernährungsministeriums anderseits, die Preise für alle Bedarfsartikel herabzusetzen, überhaupt auf einen solchen Gedanken kommen konnte. Es ist deshalb selbstverständlich, daß von unserer Seite alle jene Maßnahmen und Bestrebungen unterstützt werden, die einen Abbau dieser Steuer herbeizuführen suchen. Aus dis em Grunde haben wir einen Antrag eingebracht, der dem Wunsche des Herrn Finanzministers nach Vereinheitlichung des Steuersatzes entgegenkommt, indem als einheitlicher Steuersatz 1% Prozent beantragt wird. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, so verlangen wir die Erweiterung des Kreises jener Artikel, von denen bereits gegenwärtig bloß ein Prozent einzuheben war. Diese Erweiterung bezieht sich insbesondere auf alle Lebensmittel, Rohstoffe, Halbfabrikate aller Art. Als ganz besonders drückend empfinden wir in diesem Gesetz die bereits erwähnte Tatsache, daß der Regierung bei Durchführung der einzelnen Teile dieses Gesetzes so weitgehende Ermächtigungen erteilt werden. So finden wir schon im § 1, Absatz 1 des Gesetzes, daß die Beantwortung der in ihren Folgen bedeutsamen Frage, welche Lieferungen und Leistungen als inländische zu betrachten sind, dem Verordnungswege vorbehalten und damit der Beurteilung der Volksvertretung entzogen wird. Neu ist die Bestimmung des Absatzes 2 des § 1, nach dem auch die Einfuhr der Umsatzsteuer unterworfen wird. Aber auch hier ist diese Bestimmung einer Verordnung unterworfen, die jene Fälle festsetzt, in denen sie platzzugreifen hat. Nach dem fiskalischen Geist, der dieses ganze Gesetz durchzieht, ist anzunehmen, daß diese Ausnahmsfälle zu den Seltenheiten gehören, weshalb wir dafür eintreten, daß jene Bestimmungen, die die Einfuhr behindern und deshalb verteuernd wirken, aus dem Entwurf eliminiert werden. Auch der Absatz 4 des § 1 hat eine Erweiterung erfahren, die durchaus nicht zu seinem Verständnis beiträgt. Nachdem schon in der letzten Vorlage die Durchführung dieses Absatzes einer besonderen Verordnung anheimgestellt wird, die aber nie erschienen ist, verlangen wir ebenfalls die Streichung dieses Absatzes. Dagegen vermissen wir im § 4 eine Bestimmung, mit der auf die Befreiung von ausgesprochenen Verlustgeschäften Rücksicht genommen wird, dies um so mehr, wenn der Steuerzahler seine Artikel besonders in Zeiten mit preisabfallender Tendenz weit unter den Gestehungskosten absetzen muß. Wir haben deshalb den Antrag gestellt, daß in Fällen, wo der Verkäufer den Verlust einwandfrei nachzuweisen imstande ist, er von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist. Geradezu unverständlich ist aber die Bestimmung des § 8, Abs. 8, wornach die Erben bei nichteingeantworteten Verlassenschaften nicht nur für die Steuern, die aus irgend ein em Grunde vorher nicht bezahlt wurden, zu haften haben, sondern auch für die dem Erblasser auferlegten Geldstrafen aufzukommen haben. Diese Bestimmung ist derart ungeheuerlich, daß wir deren Streichung beantragen. Große Schwierigkeiten und Hemmungen hat der § 12, der sich mit der Steuerüberwälzung beschäftigt hervorgerufen, dies um so mehr, weil dieser jetzt noch mehr gewundene Punkt an Unklarheit nichts zu wünschen übrig läßt. Um Klarheit zu schaffen, ob die Steuer separat in Anrechnung zu bringen ist, haben wir dem Paragraphen eine genaue und präzise neue Fassung gegeben, worin wir dem Grundsatz der separaten Verrechnung mit Ausnahme der Verrechnung im Detailverkehr, Rechnung tragen. So wäre noch eine ganze Reihe von Bestimmungen, gegen die wir uns auf das Entschiedenste wenden müßten, wenn nicht die kurze Redezeit eine solche Kritik ausschlösse. Deshalb nur noch wenige Worte zur Luxussteuer. Auch hier finden wir, daß nicht den bescheidensten Wünschen Rechnung getragen wurde, daß auch von der erhofften Ermäßigung von 12 auf 8% Abstand genommen wurde. Ja, im Gegenteil, die Tatsache, daß das vorläufige Verzeichnis der luxussteuerpflichtigen Gegenstände eine große Erweiterung erfahren soll, bedeutet sogar eine nicht unerhebliche Erhöhung derselben. So wird das ganze Gesetz unsere gesamte Volkswirtschaft außerordentlich belasten. Wir müssen deshalb entschieden fordern, daß das in Vorbereitung begriffene Verzeichnis der luxussteuerpflichtigen Gegenstände einer gründlichen Umarbeitung unterzogen wird. Dieses vorläufige Verzeichnis enthält soviel widersinnige Bestimmungen, daß wir annehmen müssen, daß die Verfasser dem Erwerbsleben vollkommen weltfremd gegenüberstehen und infolgedessen den Entwurf selbst nicht ernst zu nehmen scheinen. Es sind deshalb von mehreren Seiten Resolutionsanträge zur Vorbereitung dieses Verzeichnisses eingebracht worden, von denen wir hoffen, daß sie wenigstens vom Herrn Berichterstatter zur Annahme empfohlen werden, da es sich ja hier lediglich um einige Wünsche handelt. Auch bezüglich der Terminierung des Gesetzes habenn wir den Antrag eingebracht, nach welchem die Dauer des Gesetzes mit Ende Jänner 1924 beschränkt wird. Wir wollen damit der Majorität Gelegenheit geben, schon in der nächsten Zeit darüber nachzudenken, wie das Gesetz abzubauen wäre oder in Bälde verschwinden könnte Allerdings haben wir wenig Hoffnung, daß Sie diesem unserem Wunsche Rechnung tragen werden. Denn, soviel wir bei der bisherigen Beratung dieses Gesetzes erf hren konnten, ist, daß Sie nur einen Wunsch zu haben scheinen, daß diese so außerordentlich ergiebige Steuerquelle für immerwährende Zeiten erhalten bleiben möge, und daß sie jeder Erleichterung und Her absetzung in weitem Bogen aus dem Wege gehen. Nachdem uns überdies die Erklärung des Kollegen Buøíval im Budgetausschuß zur Kenntnis gebracht wurde, daß diese Vorlage die Frucht eines langwierigen und schweren Kompromisses darstellt, und infolgedessen keine Änderungen vorgenommen werden können, ist es schon im vorhinein klar, daß unsere durchaus sachlichen und im Interese des Volkswohles und der Staatswirtschaft gelegenen Anträge unnachsichtlich in dasselbe Massengrab wandern werden wie allen anderen früheren Anträge. Daß wir gegen eine derartige beschämende und jeder anständigen parlamentarischen Gepflogenheit hohnsprechende Behandlung auf das entschiedenste protestieren müssen, ist selbstverständlich, ebenso wie wir uns den Protesten einzelner Vorredner vollkommen anschließen. Es wäre deshalb höchste Zeit, daß Sie mit der Methode, mit der solch wichtige Gesetze wie in den letzten Tagen beraten und angenommen werden, brechen und die Ratschläge jener beachten würden, die frei von einseitigen fiskalischen Interessen, das Gedeihen der gesamten Volkswirtschaft im Auge haben. Da Sie von diesem Zeitpunkte noch sehr entfernt zu sein scheinen und diese Vorlage überdies allen gerechten und sozialen Steuergrundlagen zuwider ist, bleibt uns nichts anderes übrig als gegen diese Vorlage zu stimmen. (Potlesk na levici.)

6. Øeè posl. Stenzla (viz str. 1625 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es ist wohl kaum mehr notwendig, zu dem Regierungsantrag über die Umsatz- und Luxussteuer viele Worte zu verlieren, nachdem durch die Genehmigung des Staatsvoranschlages vor einigen Tagen und auch gleichzeitig durch die Einstellung von über 1·5 Milliarden Kronen, die Verlängerung des Gesetzes über die Umsatz- und Luxussteuer für das Jahr 1924 so gut wie gegeben war. Wie ich die Mehrheit dieses Hauses kenne, wird keine dieser Parteien mehr dagegen stimmen, was auch die zutage getretene Interesselosigkeit bei de Beratung dieses in die Wirtschaft der verschiedensten Berufe und Stände bis auf den Lebensnerv einschneidenden Gesetzes beweist. Schon bei der Genehmigung des Voranschlages war es also eine vollendete Tatsache und ist eigentlich heute in diesem Hause nur mehr eine formelle Angelegenheit zu erledigen.

Der Motivenbericht zu dieser Vorlage besagt, daß die damalige Schaffung der Umsatzund Luxussteuer bloß eine vorübergehende Notwendigkeit war, die jedoch alle Erwartungen übertroffen, sich gut eingeführt hat und jetzt zu einer der ertragreichsten Steuern des Staates geworden ist. Ich gebe dies ohne weiters zu, weil hiedurch aus den breiten Schichten der Bevölkerung Einnahmsquellen erschlossen werden, hege aber hiebei die sichere Vermutung, daß der Ertrag dieser auf Handel und Gewerbe so schwer lastenden Steuer weit mehr als 1·5 Milliarden ergeben wird. Das deutsche Volk weiß, daß jeder Staat für seinen Haushalt Geld benötigt, doch es sickert schon langsam durch, ja, man könnte es fast schon behaupten, welche Verwendung der Mehrertrag an Steuern findet, die gerade aus den deutschen Gebieten unter Anwendung aller Mittel herausgeholt werden, was einer förmlichen Robott gleichkommt, nämlich eine solche Verwendung, die weder durch die Verfassung, noch durch das Gesetz gewährleistet ist.

Anstatt dieses Gesetz auf ein Jahr zu verlängern, spricht der Gesetzentwurf von einer dreijährigen Dauer, weil man in Regierungskreisen fest überzeugt ist, daß aus dem arbeitenden und schaffenden Mittelstande am leichtesten und sichersten diese Steuer zu holen ist und dabei die großkapitalistischen Schieber und Schleichhändler, deren es heute gewiß noch eine Menge gibt, leer ausgehen läßt, ja sogar sich gar nicht um dieselben kümmert. An die Erfassung dieser Steuern bei solchen Personen wird gar nicht im eringsten gedacht, und es hat bereits Herr Kollege Patzel ein ziffernmäßig belegtes Beispiel von solchen Personen gebracht, die an der Börse ihr Spiel treiben. Weiter wurde bereits von meinen geehrten Vorrednern auf verschiedene Mängel, die das Gesetz aufweist, hingewiesen, und so möchte ich mir noch ganz kurz einige Punkte herausgreifen, die gerade den Gewerbe- und Handelsstand am meisten betreffen. Im § 9 des Gesetzes kommmmt klar und deutlich zum Ausdruck, daß von den Konsumsteuern, Zoll u. s. w. eine nochmalige Steuer zu entrichten ist, was einer Doppelbesteuerung vollkommen gleichbedeutend ist. Hiebei zeigt sich deutlich das Bestreben der Regierung, an Steuern bei der Bevölkerung herauszuholen, was möglich ist, ohne dabei zu bedenken, daß dadurch der vollständige Ruin ganzer Wirtschaftsgruppen herbeigeführt wird, was dem Staate nicht zum Vorteile, sondern in der Zukunft zum schweren Nachteil gereichen muß. Der § 10 gewährt wohl wieder bei den wichtigsten Lebensbedarfsartikeln die Bezahlung der bloß 1%igen Steuer wobei ich der Anschauung Ausdruck verleihe - was im übrigen auch durch meinen diesbezüglich eingebrachten Zusatzantrag bestätigt wird - daß zur Hebung der Bautätigkeit auch alle Baumaterialien nur der 1%igen Umsatzsteuer zu unterziehen wären.

Der § 12 des Gesetzesentwurfes gestattet wohl die Anrechnung dieser Steuer beim Empfänger oder Käufer, was wohl ganz richtig und bei Großbetrieben vielleicht ohne Schwierigkeiten durchführbar ist, jedoch bei Kleinbetrieben unmöglich erscheint. Werte Damen und Herren! Die noch immer herrschende Wirtschaftskrise sowie die hiedurch hervorgerufene grosse Konkurrenz und die daraus resultierende geringe Verdienstmöglichkeit des Kleingewerbetreibenden zwingt ihn des öfteren, durch den Druck seiner Kunde veranlaßt, zum Nachlaß dieser Umsatzsteuer, welche in diesem Falle noch von dem ohnedies geringen Verdienst in Abzug kommt. Solche Steuerträger, die ohnedies aus vorangeführten Gründen den äußersten Preis ihrer Waren ansetzen müssen, werden, um ihre Kunde zu erhalten, zu solchen Nachlässen direkt gezwungen, ja es gibt sogar Steuerbemessungsbeamte, welche beim legitimen Kaufmanne oder Handwerker die 2%ige Umsatzsteuer abhandelten, trotzdem gerade solche Herren die Steuergesetzgebung genau kennen sollten. Der Steuerträger stellt eigentlich doch nur den Steuereinnehmer bzw. Exekutor der Finanzverwaltung dar.

Interessant ist im Gesetze, daß die Emballage bei Luxusware auch luxussteuerpflichtig sein soll, was direkt wie Hohn in alle Welt hinausklingt. Der § 16 der Vorlage gestattet, daß in gewissen Fällen der Angestellte eines Unternehmers zu Aussagen über den Umsatz des Betriebes verhalten werden kann, was als grundfalsch zu betrachten ist, weil in Fällen, wo der Angestellte selbst austritt oder vom Arbeitgeber aus dem Betriebe entlassen wird, derselbe absichtlich falsche Angaben über den Betriebsumfang erstatten könnte. Wir alle wissen aus der Praxis, welches Unheil die sogenannten Vertrauensmänner, im Volksmund "Spitzel" genannt, bei der Steuerbemessungsbehörde bisher angestellt haben. Ich verwahre mich somit entschieden gegen die Heranziehung von Personen, welche aus irgendeinem Grunde gegenüber den Bekenntnis legenden Steuerträgern eine Antipathie zum Ausdruck bringen. Im § 19 des alten Gesetzes sowie der neuen Vorlage ist das Vorhaltsverfahren genau erläutert, welches jedoch vonseite der Finanzbehörden I. Instanz gar nicht in Anwendung gebracht wird. Es ergehen an die Fatenten hierüber gar keine Aufforderungen, was als ein Willkürakt beziehungsweise als ein Skandal bei der Auslegung der Steuergesetzgebung bezeichnet werden muß.

Verehrte Anwesende! Wenn ich mich nun mit einigen wenigen Worten zur eigentlichen Steuerbemessung selbst äußere, so möchte ich vor allem darauf verweisen, daß die Finanzverwaltung abnorm hohe Steuerrückstände bei allen Steuerträgern zu verzeichnen hat. Man muß fragen: wieso kommt es zu derartigen Steuerrückständen? Trägt da die Finanzverwaltung oder der Steuerträger selbst die Schuld? Ich behaupte und zwar mit vollem Recht, daß die Schuld einzig und allein an der langsamen Arbeit der Steuerbeamten liegt, weil die Steuervorschreibungen jetzt erst, nach drei Jahren, herauskommen und der einzelne Steuerträger nie damit gerechnet hat, eine derartig hohe Steuervorschreibung zu bekommen. Er ist deshalb auch gar nicht in der Lage, die ihm momentan vorgeschriebenen hohen Steuern zu bezahlen und daher kommt es zu so großen Steuerrückständen.

Gewiß hat der Steuerträger - das kann ich behaupten - im deutschen Gebiet seine Steuerverpflichtungen stets eingehalten. Er hat seine Steuerzahlungen geleistet, er ist aber außer Stande, in der jetzigen Zeit Nachzahlungen in derartiger Höhe zu leisten. Niemand von all den Steuerträgern hat mit einer derartig enormen Erhöhung der Steuervorschreibungen gerechnet und ich muß dabei feststellen, daß wohl der Staat seine Steuern rückwirkend eintreibt, daß es aber den ei zelnen Gewerbetreibenden, Kaufleuten und sonstigen Berufsständen unmöglich erscheint, auf eine seit 1 bis 2 Jahren bereits verkaufte Ware nachträglich die Quote der Steuerleistung in Nachhinein hereinzubringen. Es müssen daher bei den einzelnen Betrieben und Wirtschaftsgruppen, die dadurch wieder in Verschuldung geraten, Verluste eintreten, und bei den schweren Verdienstmöglichkeiten, die heute bestehen, ist dann der Ruin der einzelnen Existenzen die unausweichliche Folge. Zuerst wird die wirtschaftliche Existenz des Gewerbetreibenden untergraben, dann die Familienexistenz, und wenn dann für den Staat soviele Steuerquellen verschlossen bleiben, dann wird, wie ich fest überzeugt bin, auch der Staat davon Schaden haben. Nicht Vorteile wird diese Steuerausbeutung dem Staate für die Zukunft bringen, sondern nur Nachteile.

Und zum Schluß ein oder zwei Beispiele. Ich habe mich in einem Falle über einen mittleren Gewerbetreibenden genau informiert, wie groß sein Realbesitz ist, und gefunden, daß sein ganzes Vermögen derzeit wahrheitsgetreu auf 40.000 Kè geschätzt werden kann. Dieser Mann hat jetzt auf zwei, beziehungsweise 3 Jahre einen Steuervorschreibungsnachtrag von 100.000 Kè bekommen. Meine sehr verehrten Herren, ich möchte Sie fr agen, wie kann der Staat, wenn der Besitz tatsächlich nur 40.000 Kè epräsentiert, auch wenn dies im Konkursfall eine bevorzugte Forderung ist, noch 100.000 Kè Steuer dafür berechnen? Solcher Fälle aber gibt es eine ziemlich große Anzahl bei uns. Die Finanzverwaltung rechnet mit diesen Eingängen. Die Eingänge werden aber nicht kommen. Man kann sich ausmalen, welche Folgen das für die Finanzverwaltung dieses eigentlich immer noch so glorreichen Staates haben wird.

Ein zweiter Fall. Man nimmt willkürlich bei einem Steuerträger, dessen Einkommensquellen nachgewiesen und festgestellt worden sind, noch einen Betrag von 16.000 bis 20.000 Kronen mehr an, ohne zu bedenken, daß der betreffende Mann, wenn er das Geld nicht anderswoher schon als versteuertes entnehmen konnte, sich, wenn er kreditfähig war, Geld ausleihen mußte, um sein Leben zu fristen. Das ist tatsächlich in vielen, ja in den meisten Fällen die Absicht der einzelnen Steuerbemessungsbeamten, die dadurch den Ruin des Einzelnen herbeiführen oder die wirtschaftliche Kraft ganzer Betriebe schwächen. Nichtsdestoweniger geschehen auch noch Additionsfehler seitens sehr hoher Steuerb ten, die oftmals große Summen ausgemacht haben. Und wenn gegenüber dem Steuerträger von den Beamten behaupten wird, daß er absichtlich ein falsches Einbekenntnis gemacht habe, so glaube ich auch umgekehrt sagen zu müssen, daß auch dort, auf Seite der Steuerbeamten, eine Absicht vorgelegen sein könnte.

Ich könnte Ihnen dar über viel erzählen. Ich weiß jedoch, daß alle Worte, die man hier in diesem Hause spricht, bei der förmlichen Antipathie gegen diese Debatte, gar kein Gehör finden, daß Sie gar kein Interesse daran haben. Ich bin fest überzeugt, daß die Mehrheit, die Koalition, auch dieses Gesetz, sowie es beantragt ist, annehmen wird.


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