Úterý 8. dubna 1924

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 258. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v úterý dne 8. dubna 1924.

1. Øeè posl. Schälzkyho (viz str. 341 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Bereits im sozialpolitischen Ausschuß haben die Vertreter der oppositionellen Parteien gegen die unwürdige Behandlung derart wichtiger esetzesvorlagen Verwahrung eingelegt. Nach Monaten parlamentarischer Untätigkeit werden nicht allein die befristeten Gesetze, sondern auch andere überaus wichtige Gesetzesvorlagen im Eiltempo durchgepeitscht. Wir sind an diese Methoden bereits gewöhnt. Nach hartem Kampfe haben sich die Koalitionsparteien auf diese Fassung der Gesetzesvorlage geeinigt. Wir haben es bereits im sozialpolitischen Ausschuß gesehen und wir werden auch jetzt wieder dieses Schauspiel erleben, daß an der Vorlage kein Jota geändert wird und alle gestellten Abänderungsanträge ohne weitere Begründung abgelehnt werden. Trotzdem halten wir es für unsere Pflicht, zu dieser Vorlage Stellung zu nehmen und darzulegen, wie wir uns die Lösung dieser schwierigen Frage vorstellen.

Die Wohnungsnot mit ihren Begleiterscheinungen ist durch den Krieg überaus verschärft worden. Die Wohnungsfrage bestand schon vor dem Kriege, wenn auch nicht in dieser Form wie heute. Sie ist eine Begleiterscheinung der wirtschaftlichen Entwicklung, die das Zusammenströmen der Bevölkerung in den Industrieorten mit sich brachte. In der Wohnungsfrage sehen wir einen wichtigen Teil der sozialen Fragen, an deren Lösung alle öffentlichen Faktoren mitwirken müssen. Die Wohnungsnot wurde dadurch verschärft, daß während des Krieges die Bautätigkeit vollständig brach lag und auch nach dem Kriege nicht im erforderlichen Umfang aufgenommen werden konnte, daß infolge der gewaltigen Verteuerung der Baukosten dem Bedürfnis nach Neubauten nicht entsprochen werden konnte und andererseis durch Gründung zahlreicher neuer Haushalte - die Heiratsziffer ist nach dem Kriege bekanntlich gewaltig gestiegen - die Nachfrage nach Wohnungen bedeutend vermehrt wurde, daß ferner durch Inanspruchnahme vieler Wohnungen für Zwecke der Behörden und Ämter, durch Verlegung wirtschaftlicher Unternehmungen in das Gebiet der èechoslovakischen Republik der Wohnungsmangel größer wurde. Die Bedeutung der Wohnungsfrage für die Volksgesundheit, die Sittlichkeit und den sozialen Frieden darf nicht verkannt werden. Die Schaffung einer möglichst großen Anzahl von entsprechenden Wohnungen, besonders von Familienwohnungen, Arbeiterwohnungen und Beamtenwohnungen, muß das Streben zielbewußter Sozialpolitik sein. Heute aber steht der starken Nachfrage nach Wohnungen kein entsprechendes Angebot gegenüber, die Wohnungsnot besteht unvermindert fort, die Zahl der Wohnungssuchenden in den verschiedenen Orten erreicht oft eine erstaunliche Höche. Es ist bedauerlich, daß genaue Statistiken über den Wohnungsbedarf in der Republik nicht vorhanden sind.

Unter diesen Verhältnissen muß dem Mieter gesetzlicher Schutz geboten werden, damit er nicht mit seiner Familie auf die Straße gesetzt, der Mietzins ins Unerträgliche gesteigert wird oder der Mieter mit seinem kargen Einkommen gezwungen wird, in neuerbauten Häusern Wohnungen zu suchen, deren Zins für viele unerschwinglich ist. Aus diesen Gründen ist unter den heutigen Verhältnissen ein Mieterschutz notwendig, er ist ein Übel, aber ein notwendiges Übel. Das Ziel muß ein allmählicher Abbau des Mieterschutzes sein, damit auch der Hausbesitz wieder frei wird und die Hausbesitzer wieder zu ihrem Recht kommen. Aber es darf nicht verkannt werden, daß unter den heutigen Verhältnissen der größte Teil der Mieter bei geringem Gehalt und Lohn in der Zeit des Gehalts- und Lohnabbaues nicht in der Lage ist, eine bedeutende Mietzinssteigerung auf sich zu nehmen, ohne die Lebenshaltung unter das Existenzminimum herabzudrücken. Die große Frage ist die, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfange eine allgemeine Erhöhung des Zinses erträglich und zuläßig ist. Beim Mieterschutz spielt das öffentliche Interesse eine große Rolle, die Erhaltung der Volksgesundheit und der Schutz der Sittlichkeit. Diesem allgemeinen Interesse gegenüber muß das persönliche Interesse Einzelner in den Hintergrund treten. Der Abbau des Mieterschutzes kann nicht aufeinmal, nicht rasch, sondern nur allmählich u. zw. nach Maßgabe der neuerstellten Wohnungen und des vermehrten Wohnungsangebotes erfolgen. Das Problem des Mieterschutzes kann daher nicht für sich allein betrachtet werden, sondern nur in Verbindung mit dem Problem der staatlichen Bauförderung, sowie der privaten und staatlichen Bautätigkeit. Das wirksamte Mittel, den Mieterschutz abzubauen und schließlich ganz zu beheben, um auf dem Wohnungsmarkt wieder die wirtschaftliche Freiheit zur Geltung zu bringen, ist die Förderung der Bautätigkeit. Nun wird von mancher Seite gesagt, daß gerade das Mieterschutzgesetz die Bautätigkeit hindere, weil in den alten Häusern durch das Mieterschutzgesetz die Mietzinse niedrig gehalten werden. Dem gegenüber muß daran erinnert werden, daß neue Häuser dem Mieterschutze nicht unterliegen, daß in diesen der Mietzins beliebig hoch gehalten werden kann, so hoch, als es die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mieters verträgt. Nur ein Bruchteil kann sich das Wohnen in den neuen teueren Häusern, die ohne staatliche Subvention erbaut sind leisten. Die Wohnungen in den alten Häusern sind voll besetzt und zählen beim Wohnungsangebot nicht mit. Bei einer empfindlichen Zinssteigerung müssten die meisten Mieter ihre Wohnungen verkleinern, sie müssten Aftermieter aufnehmen und die Menschen würden dadurch in den Wohnungen noch mehr zusammengedrängt, der Anreiz zum Bauen würde vermindert werden.

Der Mieterschutz ist nicht allein zu betrachten vom Standpukt derjenigen, die sich im Besitz von Wohnungen befinden, sondern auch vom Standpunkte derjenigen, die ohne Wohnung sind, der Wohnungslosen und der Wohnungssuchenden. Da müssen die Auswirkungen des Mieterschutzes auf die Wohnungslosen erörtert werden. Es kann nicht geleugnet werden, daß der Mieterschutz diese Nebenwirkung gezeitigt hat, daß viele Hausbesitzer, die unter normalen Verhältnissen noch Zimmer und Wohnungsbestandteile zu vergeben hätten, diese lieber für sich und ihre Angehörigen in Auspruch nehmen, weil sie sich auf so lange Zeit der freien Verfügung über ihr Heim nicht begeben und die Unannehmlichkeiten der Vermietung nicht auf sich nehmen wollen. Um den Hauseigentümer zur Vermietung überflüssiger Zimmer anzuregen, soll nach § 31, Abs. 2 dieser Vorlage in Gemeinden über 2000 Einwohner auf Teile der Wohnung des Hauseigentümers, die nach Kundmachung dieses Gesetzes vermietet werden, der Mieterschutz nicht Anwendung finden. Die Gesetzesvorlage hält den Mieterschutz im allgemeinen aufrecht und zeigt das Bestreben zum Abbau in einigen Bestimmungen. Die Reihe der Kündigungsgründe wird um zwei vermehrt. Der Bestimmung, daß die Eigentümer von Kleinwohnhäusern mit einer oder zwei Wohnungen, die in der Regel ebenso schutzbedürftig sind wie die Mieter, die Möglichkeit haben sollen, in das Kleinwohnhaus einzuziehen, wenn sie dessen Eigentum vor Kundmachung des Gesetzes erworben haben, wird man zustimmen. Ob aber das Kündigungsrecht der Gemeinden und des Staates nach § 1, Abs. 16, wie der Motivenbericht behauptet, die Wohnungspolitik fördern wird, wollen wir abwarten. Gestern und im Ausschuß haben bereits mehrere Redner dagegen gesprochen, daß die Eisenbahnverwaltung den pensionierten Eisenbahnern, die in den vom Pensionsfond errichteten Häusern wohnen, keinen Schutz gewähre. Ich kann mich diesen Beschwerden nur anschließen. Gegen die Kündigung der Mieter mit großem Einkommen ist nichts einzuwenden, nur wünschen wir dabei, daß bei 60.000 K Jahreseinkommen auch der Familienstand berücksichtigt wird. Hiemit soll ein Anreiz gegeben werden, daß diese Leute an den Bau eigener Wohnungen denken, oder da sie besser gestellt sind, in die neuerbauten Wohnungen einziehen.

Gar manches wäre in der Wohnungsfürsorge schon besser, wenn der Staat schon in frühereh Jahren, zur Zeit der besseren Konjunkturen, den Banken, den großen Erwerbsgesellschaften, gewissen kapitalskräftigen Kreisen die Verpflichtung zum Wohnungsbau auferlegt hätte.

Gegenüber der Forderung, Geschäftslokale vom Mieterschutz auszunehmen, vertreten wir die Meinung, daß eine solche Maßnahme eine gewaltige Schädigung des Gewerbestandes bedeuten würde. Die Geschäftsleute sind auf einen gewissen Kundenkreis in der Umgebung ihres Geschäftes angewiesen, mit der Wohnungsänderung müssen sie sich vielfach auch um neue Kunden umsehen. Die Erhöhung des Mietzinses für die Geschäftslokale müßte wie eine indirekte Steuer wirken und eine allgemeine Teuerung hervorrufen. Was den Mietzins betrifft, bringt die Novelle als wichtige Änderung, daß der Mietzins für jene Wohnungen, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes neu vermietet werden, je nach der Größe der Wohnung um 50 bis 80% des Grundmietzinses erhöht werden können. Außerdem wird gestattet, daß Mietzinse bei den Wohnungen mit mehr als 5 Zimmern um 20% erhöht werden können, falls die Zahl der Bewohner kleiner ist, als die um eins vermehrte Zahl der Wohnräume. Demgegenüber muß verlangt werden, daß Wohnräume, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind, nicht in diese Zahl eingerechnet werden, daß Intelligenzberufen auch ein Raum als Arbeitszimmer, Bibliothekszimmer usw. zugesprochen werde.

Die Schwierigkeit besteht darin, zwischen den Wünschen der Mieter und der Hausbesitzer einen Mittelweg zu finden. Jede Lösung dieser Frage wird einen Teil der Betroffenen verletzen. Die Hausbesitzer dürfen nicht übersehen, daß ihnen die Substanz des Besitzes im allgemeinen erhalten blieb, während die Besitzer von Wertpapieren eine große Entwertung erdulden mußten. Sie dürfen nicht übersehen, daß eine übermäßige Erhöhung der Mietzinse aus dem Arbeitseinkommen der Mieter viele Familien in ihrer Lebenshaltung herabdrücken und ihre Wohnsitten verschlechtern müßte, daß der größte Teil der Mieter, besonders Beamte, Rentner. Pensionisten die Erhöhung der Mieten nicht abwälzen kann, namentlich nicht in der Zeit des allgemeinen Lohn- und Gehaltsabbaues, wie das auch bei der Arbeiterschaft ausgeschlossen ist. Die Mieter sind der schwächere Teil, ohne gesetzlichen Schutz wäre ihre Lage vielfach trostlos. Unter derartigen Verhältnissen halten wir die staatliche Bauförderung für unbedingt notwendig, damit möglichst viele Wohnungen gestellt werden. Leider wurde durch das letzte Baubewegungsges tz vom 7. März 1924, Nr. 58, die staatliche Bauförderung eingestellt. Man sagt, dies sei notwendig gewesen, weil es nicht mehr möglich war, die zahlreichen eingelaufenen Gesuche zu bearbeiten und zu erledigen. Wenn nicht andere Bedenken orlägen, nach unserer Meinung dürften sie von Seiten der Finanzverwaltung kommen, müßte es nach unserer Meinung möglich sein, daß die administrative Erledigung der eingelangten Bauansuchen in angemessener Frist durchgeführt werde. Wir haben wiederholt bei Beratung der Baubewegungsgesetze unsere Wünsche und Forderungen in dieser Hinsicht vorgebracht. Forderungen, welche eine flottere Erledigung dieser Subventionsgesuche möglich gemacht hätten, z. B. ein einfacherer Geschäftsgang, Einstellung der entsprechenden Anzahl von Beamten in der Abteilung des Ministeriums für die Wohnungsfürsorge, ein entsprechende Honorierung von Mehrleistungen usw. Infolge der schleppenden Erledigung verlieren baulustige Unternehmer, Private, Gemeinden, gemeinnützige Baugenossenschaften jede Lust, die staatliche Bauförderung in Anspruch zu nehmen. Es wäre sehr lehrreich, wenn das Ministerium detaillierte Verzeichnisse aller Subventionsansuchen, der gewährten Subventionen, so wie auch der zur Ausführung gelangten Projekte erausgeben würde. Daraus wäre zu ersehen, wieviele von diesen Personen und Körperschaften die Absicht hatten, mit staatlicher Unterstützung zu bauen, wieviele von diesen diese Absicht auch ausführten, wie vielen die Unterstützung gewährt wurde, wie viele wegen mangelhafter Instruierung der Gesuche zurückgewiesen wurden, wie viele aus Mangel an erforderlichem Baukredit und anderen Ursachen von der Durchführung ihres Vorhabens absehen mußten. (Posl. dr. Luschka: Und wie lange die Flüssigmachung und andere Hindernisse die Erledigung dieser Gesuche behindert haben!) Ganz richtig, wie lange die Flüssigmachung und die Erledigung der Gesuche um die staatlich bewilligten Kredite gedauert hat. Bei diesem Verzeichnisse möchte es uns sehr interessieren, zu erfahren, wieviel an Subventionen den einzelnen Nationen zugewendet wurde. Was wir bisher erfahren konnten, ist für uns Deutsche sehr niederdrückend. Bei derart wichtigen staatlichen Subventionen, die aus den gemeinsamen Steuerlasten gegeben werden, ist es notwendig, den Ursachen dieser ganz gewaltigen Ungleichheit und dieser ungleichen Behandlung nachzugehen. Es wurde auch gesagt, daß eine so weitgehende staatliche Unterstützung mit Rücksicht auf die Verbilligung der Baukosten nicht mehr gegeben werden könne und daß das Gesetz deshalb abgebaut wurde. Wenn es sich darum handelt, auf die tatsächlich eingetretene Ermäßigung der Baukosten Rücksicht zu nehmen, hätte man wohl jetzt abwarten können, wie sich die Baukosten in der nächsten Zeit gestalten. Es wurde in der öffentlichen Diskusion der letzten Zeit der Vorschlag gemacht, daß ein Baukostenindex aufgestellt werde. Nach seinen Schwankungen sollte sicl die Bausubvention richten, je nach dem Steigen oder Fallen der Baukosten erhöhen oder erniedrigen. (Sehr richtig!) Der Abbau der staatlichen Bauförderung muß die Krise der Bautätigkeit, den Niedergang der Bauindustrie, Arbeitslosigkeit im Baugewerbe zur Folge haben. (Posl. Böhr: Wir haben sie schon!) Wir haben sie schon, leider. Wir wollen nicht verkennen, daß durch die staatliche Bauförderung, durch die Aufwendung von drei Milliarden Wohnungen erstellt wurden, daß Ansehnliches geleistet wurde. Wir halten den plötzlichen Abbau, die Einstellung der staatlichen Bauförderung, für einen schweren Mißgriff. Darum erlauben wir uns den Antrag zu stellen: Die Regierung wird aufgefordert, noch in dieser Bausaison ein neues Bauförderungsgesetz dem Hause vorzulegen. (Sehr richtig!)

In der Wohnungsfrage spielen die Steuerfragen eine große Rolle. Es muß eine Abkehr von der bisherigen Art der Besteuerung der Wohnungen verlangt werden. Häuser dürfen nicht mehr bloß Steuerobjekt sein. Mit der Einrechnung der Umlagen haben wir den traurigen Ruhm, die höchste Zinssteuer in Europa zu bezahlen. Das Gesetz, das den industriellen Unternehmungen bei Förderung der Bautätigkeit Steuererleichterungen gewährt, ist abgelaufen und wurde leider nicht mehr erneuert. Die größten Schwierigkeiten und die größte Sorge brachten den Bauunternehmern die Kreditbeschaffung. Daß hiebei die ungelöste Kriegsanleihefrage ein Haupthindernis darstellt und daß wir hierin jedenfalls auch eine Ursache der ungenügenden Bautätigkeit zu erblicken haben, wurde wiederholt aufgezeigt. Auf die verschiedenen Möglichkeiten, der Bautätigkeit die erforderlichen Kredite zu verschaffen, wurde in der Öffentlichkeit hingewiesen. In letzter Zeit wurde anläßlich der Behandlung der Sozialversicherungsvorlage - da ja die Sozialversicherung ganz gewaltige Summen der Volkswirtschaft an sich ziehen wird - die Frage erörtert, daß Teile des freien Vermögens, und zwar ein beträchtlicher Teil desselben für Zwecke der gemeinnützigen Bautätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Nach den bisherigen Verhandlungen im Unterausschuß muß man annehmen, daß mit einem angemessenen Betrage, mit dem man sich einverstanden erklärte, nicht viel wird gemacht und geleistet werden können. Jedenfalls sollte die Regierung ernstlich mit Sachverständigenkreisen den Gedanken erwägen, wie ein Teil der großen Einlagen in Geldinstituten für die Zwecke der Bautätigkeit freizubekommen wäre.

Auf den Zusammenhang zwischen Mieterschutz und Bauförderung muß wiederholt hingewiesen werden. Der schrittweise Abbau kann nur nach Maßgabe der neuerstellten Wohnungen erfolgen. Darauf muß nach unserer Meinung bei dieser Frage das Hauptaugenmerk gerichtet werden. Dazu sollte ein großzügiges Bauprogramm ausgearbeitet werden. Man hat in der Öffentlichkeit Vorschläge gemacht und gestern hat einer meiner Vorredner auch einen diesbezüglichen Antrag gestellt, daß hiezu ein Beirat von Sachverständigen eingesetzt werde, um das notwendige Programm der Wohnungspolitik zu entwerfen und die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen in die Wege zu leiten. Das gegenwärtige Gesetz soll wieder ur ein Jahr gelten. Man möge doch die Frage erwägen, ob es angezeigt ist, jedes Jahr durch diese Beratung die Öffentlichkeit in Aufregung zu versetzen und ob die Lage auf dem Wohnungsmarkt in einem Jahr sich so bedeutend ändern wird, daß der Mieterschutz weniger notwendig sein wird als heute. Wir verlangen daher eine längere Geltungsdauer dieses Gesetzes und werden für die diesbezüglichen Anträge stimmen.

Um der Wohnungsnot systematisch und zielbewußt zu begegnen und die Lösung der Wohnungsfrage durch ein großzügiges Programm näher zu bringen, halten wir die Pläne, die in den lezten Tagen in der Öffentlichkeit erörtert wurden, für sehr zweckdienlich, nämlich aus Fachleuten auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge sowie aus Baufachleuten einen Fachbeirat beim Ministerium einzusetzen, der die Aufgabe hat, ein großzügiges Bauprogramm für die Wohnungspolitik auszuarbeiten und die gesetzgeberischen Maßnahmen vorzubereiten. Unter dessen scheint uns die dringlichste Aufgabe die Vorlage eines neuen Bauförderungsgesetzes, ein Antrag, den wir in Form einer Resolution auch eingebracht haben. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Jos. Fischera (viz str. 350 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die in Verhandlung stehende Regierungsvorlage befaßt sich wiederum mit dem Schutze der Mieter und somit ist schon dadurch offensichtlich zum Ausdruck gebracht, daß ein solches Gesetz zum Schutze der Vermieter nicht vorgesehen ist. Ich weiß, daß ich bei der Betrachtung der vorliegenden Regierungsvorlage, bzw. bei der Äußerung zu diesem Gesetzantrag bei jenen Parteien auf Widerstand stoßen werde, die diesen Geist in dieses Gesetz hineingelegt haben, die für dasselbe stimmen und es auch zur Anwendung und Auswirkung bringen wollen. Es wäre aber eine Ungerechtigkeit, wenn man nicht auch vom Standpunkt des Eigentümers, vom Standpunkt des Vermieters dazu Stellung nehmen würde. Da muß ich nun erklären, daß dieses Gesetz einseitig und unsozial ist. Es ist ein Überbleibsel aus dem Krieg und schädigt das Verfügungsrecht über das Privateigentum in ganz besonderer Weise. Der Eigentümer ist heute nach der Auffassung der meisten Mieter nahezu ogelfrei geworden, er hat in den meisten Streitfällen wenig mehr hineinzureden und wir haben uns des öfteren sowohl bei gerichtlichen, als auch bei Entscheidungen von anderen Behörden überzeugen können, daß man immer mehr und mehr den Standpunkt des Mieters und nicht jenen des Eigentümers wahrt.

Nun gestatten Sie einmal, daß ich die Frage stelle: Wie ist denn eigentlich diese Wohnungsnot entstanden? Woher kommt es, nachdem doch ein Bevölkerungszuwachs in außerordentlichem Maße nicht erfolgt ist, daß auf einmal von dieser krassen Wohnungsnot gesprochen und zu den schärfsten gesetzlichen Maßnahmen gegriffen wird? Wir sehen, daß sich das flache Land, die Landstädtchen so ziemlich entvölkert haben und eine Zuwanderung in die größeren Städten, in besondere in die Großstädte zu verzeichnen ist, wodurch auf der einen Seite noch hinreichend Wohnungen frei werden, auf der anderen Seite aber dieser Whnungsmangel entsteht. Wir haben auch bei der Stellungnahme zu der Wohnungsnot in den Städten die Überzeugung gewonnen, daß das Zusammenpferchen von Menschen in engen dumpfen Räumen, die der Anzahl der Familienmitglieder nicht entsprechen, sowohl vom gesundheitlichen Standpnukt, als auch in moralischer Hinsicht von ganz besonders schädigender Auswirkung ist. Aber ich bin der Ansicht, daß da mit dem Mieterschutzgesetz der Wohnungsnot absolut nicht abgeholfen werden kann. Denn mit den vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen wer den nur jene geschützt, die bereits im Besitz einer Wohnung sind, daß heißt es werden ihnen sowohl bei der Kündigung, als auch bei den Räumungsaufträgen gesetzliche Mittel an die Hand gegeben, ihre Wohnungen auch fernerhin beibehalten zu können, insoweit nicht das Gesetz wieder für die Beschaffung einer anderen Wohnung sorgt. Aber damit wird doch jenen nicht geholfen, die eine Wohnung haben wollen, die nach Gründung eines eigenen Haushaltes sich ebenfalls ein eigenes Heim verschaffen möchten. Wie soll das durch dieses Gesetz geschehen, nachdem alle Räume besetzt sind, nachdem selbst Lokale zu Wohnzwecken verwendet werden, die man sonst aus hygienischen Rücksichten nicht dazu benützte? Es sind eben keine Wohnungen mehr vorhanden und da nützt auch dieses Gesetz nichts!

Um der Wohnungsnot abzuhelfen, wird mit papierenen Verordnungen, mit einer noch so großen Zahl von Paragraphen und von Schutzmaßnahmen nichts ausgerichtet werden. Hier heißt es vor allem, die Bautätigkeit zu fördern. Wie kann sie nun gefördert werden? Erstens einmal dadurch, daß man dem Privateigentümer wieder jene Rechte gibt, die er vor diesem Gesetze besaß, daß man das Privatkapital frei macht und den Besitz eines Hauses wieder rentabel macht, damit der, der nach einer Lebensarbeit sich so viel Vermögen erworben hat, um sich selbst ein Heim für sich und andere zu schaffen, auch wieder seine Freude an diesem errungenen Gut hat, wenn er eben das freie Verfügungsrecht über seinen Besitz auch zugestanden erhält.

Die Wohnungsnot hätte vor allem anderen der Staat selbst durch Förderung der Bautätigkeit zu beheben, aber nicht in der Weise, wie bisher, wo er die Wohnungsnot direkt vergrößert, ja katastrophal gemacht hat. In Komotau zum Beispiel ist die Behörde eingeschritten und hat Privatwohnungen für Offiziere in Anspruch genommen und die Zivilpersonen mußten entweder in den umliegenden Ortschaften bei schlechten Wegen und stundenweiter Entfernung Unterkunft suchen oder mit Dachräumen vorlieb nehmen. Ja, wenn der Staat für seine Offiziere Wohnungen braucht, so hat er doch auch die Verpflichtung, Wohngebäude zu errichten und Wohnungsmöglichkeiten zu schaffen. Andererseits könnten wir viele Städte nennen, wo der Staat Privatgebäude für seine Amtszwecke anfordert. Sämtlichen Parteien des Hauses wird gekündigt und es kommen die Amtsräume für die Behörden hinein, aber so und so viel Parteien sind obdachlos geworden. Ich glaube, wenn die Parteien, mit dem ehrlichen Bestreben, die Wohnungsnot zu beheben, ein Gesetz geschaffen hätten, wonach der Staat verpflichtet wäre, für seine Amtslokale und für seine Beamten Wohnungen zu schaffen und dafür zu sorgen, daß Beamtenfamilien, Offiziersfamilien, Eisenbahnbeamte und Bedienstete ihre Wohnräume erhalten; dann wäre ein großer Teil der Wohnungen frei und wir könnten die übrigen wohnungssuchenden Parteien unterbringen. Andererseits wäre auch die Schwerindustrie und wären die Besitzer von Bergwerken heranzuziehen, ebenfalls für die Beamten und Arbeiter gesunde und menschenwürdige Wohnungen herzustellen, genau so wie es der Bauer auf dem flachen Lande für seine Taglöhner und Arbeiter tun muß. Was wir bei unseren Arbeitsverhältnissen zu tun vermögen, wird sicherlich auch dem Großindustriellen möglich sein. Dadurch würde wieder ein Teil der Wohnungen frei und jene, die Wohnungen suchen, dürften dann auch entsprechende Wohnungen finden. Aber durch das gegenwärtige Gesetz werden Verhältnisse geschaffen, die gerade die private Baulust vollständig unterbinden. Denken wir doch an jene Zeit, wo noch kein Mieterschutzgesetz bestand, wo es hinreichend Wohnungen für jene gab, die ihre Verpflichtungen eingehalten haben! Heute aber kann ein Haus dem Eigentümer direkt zur Hölle werden. Es sind ja hinreichend Fälle bekannt, wo mit Rücksicht auf das Mieterschutzgesetz eine Partei den Hauseigentümer und seine Familie bis aufs Blut sekkiert, weil die Partei weiß, daß der Hauseigentümer es mit der Kündigung gar nicht ernst machen kann. In anderen Fällen sind Hauseigentümer, die ihre Räume für ihre heranwachsenden Kinder benötigen, gezwungen, sich mit den elendsten Winkeln ihres Hauses mit ihrer ganzen Familie zufrieden zu geben, weil es ihnen nicht möglich ist, von den Wohnräumen, die ihnen im eigenen Hause rechtmäßig zustehen, Gebrauch machen zu können.

Mag sein, daß es durch das Bauförderungsgesetz ermöglicht wird, eine genügende Anzahl notwendiger Wohnräume zu errichten. Wir auf dem flachen Lande verspüren das allerdings nicht. Weder dem Staat, noch anderen Faktoren fällt es ein, für Landgemeinden oder Landstädte Subventionen zur Bauförderung zu geben. Da sehen wir wieder, wie sich dieses Gesetz auswirkt. Wenn man durch die Republik reist, sieht man, wie in der Nähe èechischer Städte Neubauten wie Pilze aus dem Boden schießen. Wo ist aber eine solche Bautätigkeit in deutschen Gemeinden? Hier wurden auch gemeinnützige Bau genossenschaften gegründet, sie haben Gesuche eingebracht, es wurde ihnen die Zusage gemacht, daß sie Subventionen erhalten werden. Aber wenn das betreffende Gesuch vom Finanzministerium realisiert werden soll, dann heißt es, es sei kein Geld hier. Der Betreffende aber hat schon sein Privatvermögen in den Bau hineingesteckt und in dernächsten Zeit - es sind mir Beispiele hiefür bekannt - steht er vor der Katastrophe, daß er um sein ganzes erworbenes Geld kommen kann.

Schließlich ist es nur eine Irreführung, durch Subventionierungen die Baubewegung fördern zu wollen. Das könnte nur auf ganz andere Weise geschehen. Woher nimmt man denn die Subventionen? Doch wieder nuraus den Steuergeldern, und wir sind heute derart mit Steuern belastet, daß die Steuern nicht mehr ertragbar sind. Die Wirtschaftsräume und Wohngebäude der Landbevölkerung wären schon dringend einer Reparatur bedürftig; leider kann sie nicht ausgeführt werden. Das Märchen vom Hausbesitzer, der ein arbeitsloses Einkommen zu verzehren hat, die Fabel vom Hausrentner, der von einem Eigentum leben kann, ist doch schon längst widerlegt. Heute kann der Besitzer alter Häuser nicht mehr eine derartige Zinserhöhung vornehmen, um davon seinen Lebensunte halt bestreiten zu können. Andere wieder sind durch Kriegsanleihezeichnungen direkt verarmt, zur Abtragung der Vermögensabgabe haben andere auf ihren vielleicht schuldenfreien Besitz neue Lasten aufgenommen. Ich würde demjenigen, der hofft, durch das jetzige Gesetz den Mieter besonders zu schützen, wünschen, nur kurze Zeit in der Haut eines Hausbesitzers zu stecken, damit er die Rückwirkungen eines so unvernünftigen Zwangsgesetzes an sich selbst verspüre. Um ein mittleres Wohnhaus aufzuführen, erfordert man einen Mindestbauaufwand von 300.000 Kronen. Wenn nun der Betreffende - und da muß er schon ziemlich vermögend sein - aus eigenem 100.000 K aufbringt, hat er bei dem derzeit teueren Gelde 16.000 K für 200.000 K Passivkapitalien zu leisten. Er will ferner 5000 K jährlich amortisieren, muß Steuern und Umlagen zahlen, und es gibt Gemeinden mit 2000% Umlagen und die Steuern sind auch außerordentlich hoch trotz der Steuerfreiheit neuer Häuser, so daß schließlich vom Erträgnisse eines solchen Hauses nur 2000 K jährlich zur eigenen Verfügung übrig bleiben. Wenn der Betreffende halbwegs gut kalkuliert, läßt er die 100.000 K als Spareinlagen in der Kassaliegen, erhält dafür 8000 K und erspart Ärger und Verdruß. Hier aber wird er zum Hausmeister, zur Sammelstelle für öffentliche Abgaben und Steuern, und hat eine ganz minderwertige Verzinsung seines ersparten Kapitals. Halten Sie das für so verlockend, daß wieder die private Bauspekulation einsetzt, um wieder Neubauten zu errichten wie früher, wo sie es im guten Glauben tat, sich dadurch für später einen Zuschuß zum Lebensunterhalt zu sichern? Sicherlich nicht! Wie lange wird es dauern, und es werden auch die Mietzinse abgebaut werden und dann wird er für seinen Bauaufwand nicht einmal mehr die Verzinsung hereinbringen. Es wird die Zeit kommen, wo das Wohnungsangebot viel größer sein wird, als die Nachfrage. Dann ist se bstverständlich die Folge, daß er ein großes Kapital zu verzinsen und abzuzahlen haben wird. In der Voraussehung solcher schwarzer Tage wird es niemandem einfallenn, sich in Neubauten einzulassen. Die Vorsorge müßte schon in einer ganz anderen Weise geschehen, worauf ich mir vorhin bereits hinzuweisen gestattete.

Wir stehen gerade auf dem entgegengesetzten Standpunkt, wie jene Herren, die die Gesetzwerdung dieser Regierungsvorlage gutheißen werden. Ich bringe Ihnen hier einen Fall zur Kenntnis, der durchaus nicht vereinzelt dasteht; ich habe mehrere solcher Fälle hier vor mir liegen, die beweisen, wie es auch mit den gesetzlichem Mitteln, die uns das Mieterschutzgesetz zugesteht, unmöglich ist, jemanden aus dem Hause hinauszubringen. In Wistritz endete mit 1. Feber 1922 das Pachtverhältnis zwischen einer Eigentümerin und einem Pächter. Dem Pächter wurde halbjährig gekündigt. Statt daß er am 1. Feber 1922 die Pachtung aufgegeben hätte, hat er eigenmächtig und ohne Zustimmung der Eigentümerin das Gasthaus weiter verpachtet. Und nun begann ein endloses Prozessieren mit großen Kosten; es ist kein Gerichtsbeschluß auf Räumung der Lokalitäten ergangen, der Räumungsauftrag ging an den Exekutor, dieser kommt hinaus, will die Räumung vornehmen, der Gemeindevorsteher aber erklärt, daß er nicht in der Lage sei, irgendeine andere Wohnung aufzutreiben, die Delogierung könne daher nicht vorgenommen werden. So zieht sich die Sache hin, wir haben schon das Jahr 1924 und die Eigentümerin muß sich von einem Pächter, der ohne ihr Zutun hineinkam, sozusagen geradewegs an der Nase herumführen lassen. Ich könnte noch viele, viele andere Fälle erzählen, wie es dem Eigentümer absolut nicht möglich ist, von seinem ihm zustehenden Hauseigentumsrechte nur die geringste Anwendung zu machen.


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