Ich erwähne hier nur zum Beispiel ein Gesetz, von dem man hätte erwarten dürfen, daß es die Èechen sofort nach dem Umsturze als ein Überbleibsel der kaiserlichen furcht baren Unterdrückungszeit beseitigen werden, das "Prügelpatent". Sie wissen, daß wir am 20. April d. J. das 70jährige Jubiläum dieser Greisin begehen werden. Entstanden 1854, wie Sie wissen, in einer Periode der Reaktion, als es galt, die im Sturmjahre 1848 errungenen Rechte wieder etwas abzubauen, damals erschien diese Allerhöchste kaiserliche Verordnung, die mit dem Spitznamen "Prügelpatent" benannt wurde, weil sie eben den politischen Beamten das Recht gab, ohne weitere Untersuchung und ohne Gerichtsverhandlungen unbotmäßige Staatsbürger zur Verantwortung zu ziehen, ihre Bestrafung vorzunehmen, bzw. sie auch körperlich züchtigen zu lassen. Zur Ehre des alten Österreich, dieses Staates, der heute von Ihrer Seite so schlecht gemacht wird, muß ich aber sagen, daß gerade von dieser sogenannten kaiserlichen Verordnung wenig Gebrauch gemacht wurde und daß die Bezirkshauptleute und die politischen Beamten es in sehr milder Form, wenn es ja einmal zur Handhabung der Verordnung kam, anwendeten. Ich sagte vorhin, man hätte erwarten müssen, daß dieses Gesetz jetzt nach dem Umsturze, zumal es eine kaiserliche Verordnung war, beseitigt werden würde. Diese Hoffnungen wurden vollständig getäuscht, im Gegenteil, das Gesetz feierte in diesem Staate eine Auferstehung. Es wurde im alten Österreich nie so oft angewendet wie heute, es wurde niemals in so schroffer Form zur Anwendung gebracht, wie jetzt seitens èechischer Bezirkshauptleute und politischer Beamten. Ich verstehe nur das eine nicht, daß Sie bei aller Angst vor dem alten Habsburgerstaate und seinen Einrichtungen mit dieser vorsintflutlichen Einrichtung noch nicht gebrochen haben. Sie fürchten die lebenden Habsburger, Sie fürchten die toten Habsburger, Sie beseitigen alles, was nur eine bloße Erinnerung an diese Zeit noch hervorruft. Nur dieses eine Gesetz haben Sie im alten Glanze erstehen lassen, bzw. seinen Glanz neu aufgefrischt. Weil ich gerade von den Habsburgern spreche. Wie weit Ihre Furcht vor den Habsburgern geht, kann ich an einem neuen Erlasse nachweisen, den die politische Bezirksverwaltung Neutitschein dieser Tage an die deutsche Schulleitung in Zauchtl herausgegeben hat. Dort hängen am Gange einige Bilder, die an das alte Österreich erinnerten (Hört! Hört!), und zwar Rudolf von Habsburg, Maria Theresia, Josef II., Erzherzog Karl, dann die Bilder der Heerführer Graf Starhemberg, Andreas Hofer, Admiral Tegetthof, ferner Radetzky, General Laudon und Prinz Eugen. Mit Berufung darauf, daß die ersten 4 Bilder an die in Österreich-Ungarn herrschenden Mitglieder der Habsburgerdynastie - der herrschenden - der Mann hat also gar keine Ahnung, daß in Österreich nicht mehr die Habsburgerdynastie regiert - erinnern, wurde verlangt, daß diese Bilder innerhalb 3 Tagen der Vernichtung zuzuführen sind. Bezüglich der Bilder ehemals österreichischer Heerführer wurde der Auftrag erteilt, sie binnen 3 Tagen nach Rechtskraft der Entscheidung vom Schulgang zu entfernen und sie in der Lehrmittelsammlung zu hinterlegen. In formeller Hinsicht ist der Erlaß von Haus aus unrichtig, weil hiezu nur der Bezirksschulausschuß zuständig ist. Aber auch nach der sachlichen Seite hin ist er falsch. Sie können machen, was Sie wollen, das österreichische Herrschergeschlecht hat einmal gelebt und regiert und diese Periode ist mit einem Federstrich, wie Sie wünschen, nicht aus der Geschichte wegzulöschen. Infolgedessen muß ein objektiver Geschichtsunterricht naturgemäß über diese Periode sprechen und es war noch immer so üblich, daß man selbstverständlich historische Persönlichkeiten im Bilde zeigt, ganz genau so, wie man schließlich im Naturgeschichtsunterricht auch die Raubtiere im Bilde zeigt. (Veselost na levici.) Ich glaube also, daß das noch kein Vergehen ist und daß es ein Anschauungsmittel des Unterrichtes ist, wenn man also nach wie vor diese Bilder verwendet. Bezüglich der Heerführer möchte ich zu bedenken geben, daß ja General Radetzky eigentlich èechischer Nationalität war, daß sich Prinz Eugen seine Berühmtheit im Kampfe gegen die Türken (Posl. dr. Lodgman: Sie waren Rakušáci!), General Laudon im Kampfe gegen die Preußen erworben hat, daß diese Leute auch keineswegs Gegner des èechischen Staates gewesen sein können, weil dieser damals noch nicht bestanden hat. Der einzige Vorwurf, den man ihnen vielleicht machen kann, besteht darin, daß sie Österreicher waren, also Rakušáci, wie Parteiführer Lodgman eben einwirft. Diese Jagd nach Erinnerungszeichen der österreichischen Periode wirkt gerade schon lächerlich. Ich könnte hier einen wunderbaren Vorgang erzählen, wie ein Gendarm die Entfernung eines Gambrinusbildes im Gasthause verlangte mit der Begründung, daß, wer eine Krone aufhabe, bestimmt ein österreichischer Kaiser gewesen sei. Wenn Sie in der Entösterreicherung so weit gehen, verstehe ich nicht, daß Sie noch nicht das Prügelpatent entfernt haben, daß Sie sich darauf in Ihren Entscheidungen berufen. Welcher Unfug mit diesem Gesetze getrieben wird, davon ließen sich gleichfalls unzählige Beispiele erwähnen. Ich erinnere nur daran, daß es in Neutitschein anläßlich der Abtragung des Kaiser Josefsdenkmales ungemein scharf gehandhabt wurde. Einige Leute, Studenten, die den Wagen mit dem Kaiser Josef wegfuhren, weiters Leute, welche hiebei sangen, zwei Studenten, die die Glocke läuteten nd auch Personen, welche bloß anwesend waren, wurden auf Grund des Prügelpatentes zur Verantwortung gezogen und mit 5 bis 7 Tagen Arrest bestraft. Ich könnte Ihnen als ein weiteres schönes Beispiel anführen, daß Rekruten in angeheiterter Stimmung in der Gemeinde Söhle deswegen zur Verantwortung gezogen und verurteilt wurden, weil sie in dieser Stimmung auf einen èechischen Schullehrer mit einem Schlüssel angelegt hatten und der betreffende das als eine körperliche Bedrohung auslegte. Gegen die Rekruten hat der Bezirksh auptmann auf Grund dieses Antrages sofort eine Strafuntersuchung eingeleitet und sie verurteilt. Als ich selbst bei ihm vorstellig wurde und ihm den Unsinn dieser Handlungsweise klarlegte, meinte er, er habe von oben den Auftrag bekommen, mit der größten Schärfe in diesem Falle vorzugehen. Die Burschen hätten sich entschuldigen, hätten ihre Unschuld hundertmal nachweisen können, es mußte über behördlichen Auftrag die Verurteilung erfolgen. Von den vielen Verurteilungen auf Grund des Prügelpatentes bei Schülerreklamationen, anläßlich der Volkszähleng u. dgl. will ich heute hier nicht sprechen. Deswegen, weil Leute sich nach wie vor getreu ihrer Eintragung bei der Volkszählung zur deutschen Volkszugehörigkeit bekannten, weil sie weiteres verlangten, daß ihre Kinder in die deutsche Schule geschickt werden, deswegen wurden sie in diesem wunderbaren Staat der wahren Demokratie mit Arrest und Geldstrafe belegt! Der Außenminister Beneš kann wahrlich eine Freude an der Entwicklung der Demokratie in diesem Staate haben. Wir sehen also, wie es rückwärts geht. Das Schutzgesetz ist das erste Stadium dieser Entwicklung gewesen, das Preßgesetz wird nunmehr kommen und heute der Abbau der Immunität der Abgeordneten. Der Volksvertreter war bisher der einzige, der noch die Möglichkeit hatte, an den Einrichtungen des Staates Kritik zu üben, der allein noch die Möglichkeit hatte, wo alles andere bereits geknebelt ist, zu dieser oder jener Ungerechtigkeit Stellung zu nehmen. In anderen Staaten allerdings wünscht man die Kritik, Opposition, weil man auf Grund dieser gewisse Verände rungen und Verbesserungen vo rnimmt. Bei uns aber wünschen die Herren Oligarchen, die Nutznießer des Staates, in ihrer staatsausbeuterischen Tätigkeit nicht gestört zu werden, sie wünschen aus ihrer Ruhe nicht aufgescheucht zu werden durch Worte der Kritik, sie wünschen nicht, daß man hineinsehe in jene Irrgänge und in jene Kanäle der Korruption, die wir heute nur bloß schaudernd ahnen, die wir aber in ihrer vollständigen Tiefe noch gar nicht überblicken können. Es ist doch bezeichnend, daß Ministerpräsident Švehla den Mut aufgebracht hat, hier von dieser Stelle aus nicht den Kampf gegen die Korruption zu führen, weil er es als eine allgemeine Erscheinung erkannte, daß der böhmische Zirkel nicht bloß in diesem Staat geübt wird, sondern auch anderwärts, sondern, daß er hier den Mut fand, in den Kampf zu ziehen gegen die Aufdecker der Korruption, gegen die Zeitungen, die derartige Nachrichten veröffentlichen.
Nun, meine Damen und Herren, Sie werden es begreiflich finden, daß wir gerade bei diesem Gesetz aus der Erfahrung heraus die Empfindung haben, daß mit diesem Gesetz vor allem die Opposition und im besonderen auch die deutsche Opposition getroffen werden soll, daß man sie, wie Kollege Dr. Radda sagte, einfach mundtot machen will.
Denn wie kommen solche Auslieferungsbegehren der Abgeordneten zustande? Ich will schweigen, wenn es sich um gemeine Verbrechen oder um Ehrenbeleidigung handelt, für die auch ein Abgeordneter einzutreten hat. Dafür ist ja die Aufhebung der Immunität gewiss gerechtfertigt. Aber die anderen Fälle beschränken sich meist darauf, daß der Abgeordnete in einer Versammlung vielleicht etwas schärfer gesprochen, daß er eine etwas schärfere Kritik geübt hat. Der anwesende Regierungsvertreter macht daraufhin einen Bericht, auf den sich wieder die Anzeige aufbaut. Nun, ich beneide die Regierungsvertreter im allgemeinen nicht, sie sind arme Beamte, schlecht bezahlt und müssen ihre Sonntage in diesem demokratischen Staat meist damit zubringen, daß sie hinter den Abgeordneten dreinlaufen und deren Versammlungsreden aufnehmen. Es ist begreiflich, daß die Herren wegen ihrer gestörten Sonntagsruhe vom Haus aus mit ziemlich gemischten Gefühlen bei den Versammlungen anwesend sind und nur auf die erste Gelegenheit warten, um die Versammlung überhaupt auflösen zu können. Nach dem Umsturz wurde ja gerade bei den politischen Behörden eine weitgehende Säuberung vom deutschen Beamtenelement durchgeführt, so daß wir nurmehr wenig deutsche Beamte haben und die èechischen Beamten, die rasch nachgeschoben wurden, die deutsche Sprache vielfach nicht beherrschen. Der anwesende Regierungsvertreter versteht oftmals nicht, was gesprochen wurde, er kennt die Feinheiten der deutschen Sprache nicht, ihm fehlen vielfach die Begriffe und er reißt dann lediglich nach dem Gehör einige Worte heraus, unterlegt ihnen einen anderen Sinn, macht den Bericht, wobei er oftmals noch etwas stärker aufträgt, um sich nach oben hin schön zu machen. Dazu fehlt ja auch den Leuten vielfach vollständig die fachliche Qualifikation, Sie mußten nach dem Umsturz rasch Material einstellen, ohne Leute mit genügender Vorbildung zu haben. Ein Vergleich mit dem Beamtenmaterial im alten Österreich beim politischen Dienst kann Ihnen leicht zeigen, daß nicht immer die beste Auswahl getroffen wurde. Ich habe unlängst dem Herrn Landespräsidenten in Brünn Èerný an der Hand von Beispielen zeigen können, daß heute Leiter von politischen Bezirksverwaltungen Beamte sind, die im alten Österreich nicht einmal Hausknecht bei einer Bezirkshauptmannschaft geworden wären. Dazu gesellt sich noch eins: der fanatische Deutschenhaß dieser Beamten, der natürlich auch bei den Versamml ngen d. h. in der Kritik der Redner durch die Beamten zum Ausdruck kommt. Ich könnte unzählige Beispiele aus eigener Erfahrung hier zum besten geben. Ich erinnere nur daran, daß in Südmähren lange Zeit ein Konzipist Illek sein Unwesen trieb, der mir selbst zwei Versammlungen gleich nach den ersten Worten auflöste, ein Mann von der minderwertigsten fachlichen Qualifikation, von Deutschenhaß beseelt. Er trieb die Leute geradezu in die größte Erregung hinein, persönlich zu feig hiezu, erschien er in jeder Versammlung mit 15 Mann Gendarmerie und noch mehr, weil er mit Recht fürchten mußte, daß er von der deutschen Bevölkerung einmal erschlagen werde. Dem Abg. Kollegen Dr. Radda löste er zwei Versammlungen auf, die erste nach wenigen Worten, die zweite gestattete er überhaupt nicht, mit der Begründung, daß Abg. Dr. Radda wahrscheinlich dort ebenso sprechen werde, weshalb er die Versammlung überhaupt nicht eröffnen dürfe. Selbst der Minister des Innern Malypetr, der gewiß, wo es gilt, eine Unkorrektheit der unterstellten Beamten zu decken, wenigstens nach den Interpellationsbeantwortungen zu schließen, das Weitgehendste getan hat, - wir wissen, daß alle Schweinereien untergeordneter Organe immer oben gedeckt werden selbst Innenminister Malypetr mußte zugeben, daß es unkorrekt war und daß er den betreffenden auch eines besseren belehren ließ. Der Beamte wurde versetzt, und ich glaube, auch zum Kommissär ernannt, er fiel also wie immer, nach aufwärts. Ich könnte Ihnen weiters von Versammlungen meinerseits erzählen, wo mir nach den ersten Worten die Versammlung aufgelöst wurde, nur deshalb weil ich erwähnte: Wir haben jetzt ein neues Wappentier mit zwei Schwänzen. Das genügte dem Regierungskommissär, die Auflösung zu ver anlassen mit der Begründung, ich meine die Sache ironisch, ich kritisiere Einrichtungen des Staates, und das verstößt gegen die Gesetze. Nun, dort wo Regierungsvertreter anwesend sind, geht die Sache noch so halbwegs, wehe aber, wenn sogenannte Spitzel anwesend sind, die dann später die Berichte den Behörden vorlegen. Das Spitzelsystem nach dieser Richtung ist ja glänzend ausgebaut, es gibt keine Versammlung, wo immer wir sie abhalten mögen, sei es im Inland oder Auslande, wo nicht der èechischen Regierung ein Bericht darüber zugeht. Ich will hier nicht von den Volksverrätern sprechen, die gegen Geld solche Spitzeldienste der èechischen Regierung erweisen. Das sind meist charakterlose Subjekte, die für Geld etwas leisten müssen und infolgedessen die Berichte einseitig färben. Bei den èechischen Spitzeln kommt wieder das in Betracht, daß sie die Sprache nicht beherrschen, daß sie weiters nicht mitschreiben können, was sie hören und erst nach der Versammlung einen Bericht aus dem Gedächtnis niederschreiben und infolgedessen die Darstellung eine vollständif falsche ist. Ich habe vor 2 Jahren einige Versammlungen in Deutsch-Österreich abgehalten und habe die Berichte über diese Versammlungen gelesen und war erstaunt über alles das, was ich angeblich gesagt haben sollte. Nicht ein Wort des ganzen Berichtes war wahr und ich konnte wieder nur die Überzeugung gewinnen, daß es schade ist um das viele Geld, das man für diese Zwecke verwendet, wenn derartig unkorrekte und falsche Berichte der Regierung gegeben werden. Nun, meine sehr Verehrten, gerade diese Berichte aber liegen dem Immunitätsausschuß zur Berichterstattung vor. Sie sind die Grudlage für eine kommende Gerichtsverhandlung und die Aussage des betreffenden Beamten und sein Eid gelten selbstverständlich mehr als jeder andere Gegenbeweis. Sie werden damit zugeben, das eine reine Willkürherrschaft die Folge davon ist und weil wir für die unumschränkten Rechte der Volksvertreter eintreten müssen mit Rücksicht auf das in diesem Staate geübte Prinzip, müssen wir gegen jede Beschränkung der Immunität schärfsten Protest einlegen. Wir fürchten das neue Gesetz keineswegs, wir fürchten es nicht deswegen, weil Sie uns vielleicht mit Einsperren drohen; sperren Sie uns alle der Reihe nach ein, es werden dann an unsere Stelle neue Kämpfer treten, die das gleiche Recht fordern und nicht aufhören zu fordern: das Recht auf unsere nationale Selbstbestimmung. Mit der zunehmenden Opferbereitschaft im deutschen Volke wird auch die Zahl der Kämpfer immer größer und größer und Ihre Arreste, die heute schon mimimit politischen Verbrechern überfüllt sind, viel zu klein werden. Sie müssen sich doch das eine vor Augen halten: Sie können nur Personen treffen, Sie treffen aber niemals den Geist, Sie treffen niemals die Idee, welche diese Personen verkörpern, weil die Idee einfach unsterblich ist. Und diese Ideen, an die wir glauben und für die wir eintreten, das freie Recht eines jeden Volkes auf seine Selbstbestimmung, auf seine nation ale Freiheit, können Sie auch mit vorliegendem Gesetze nicht töten. (Souhlas na levici.)
7. Øeè posl. Kuraka (viz str. 449 tìsnopisecké zprávy):
azbukou
8. Øeè posl. dr. Luschky (viz str. 452 tìsnopisecké zprávy):
Sehr geehrte Damen und Herren! In der Postarbeit, welche uns der Ratschluß der allgewaltigen Pìtka aufgegeben hat, ist der vorliegende Gesetzentwurf der erste, welcher die Besorgnisse vollauf rechtfertigt, welche an die vorösterliche Session dieses Hauses von Seiten der deutschen Öffentlichkeit geknüpft worden sind. (Hört! Hört!) Vergeblich sind die Hoffnungen gewesen, daß die vielfachen Zusagen auf Regelung der Beförderungs- und Besoldungsverhältnisse der Staatsbeamten zum Abschluß kommen, vergeblich war die Hoffnung, daß die Durchrechnung die Altpensionisten endlich zu ihrer Gleichstellung mit den Neupensionisten führt, vergeblich war die wiederholt mit bestimmten konkreten Terminen und Zusagen gewährte Hoffnung, daß die Kriegsanleihe endlich zur vollständigen Regelung vor dieses Haus kommt. Von all dem nichts. Hingegen ballen sich am politischen Horizont Vorlagen auf, die uns mit den schwersten Gefahren für unsere Rechte, für die Grundrechte des Parlaments, für die Freiheiten, die in der Verfassung festgesetzt sind, drohen, die größten Gefahren, die sich oft unter harmlosen Titeln verbergen, in Wirklichkeit aber Keulenschläge sind und durch die bisherige Gesetzgebung noch unerreichte Härten zur Folge haben werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese heutige Vorlage z. B. verbirgt sich unter dem ganz harmlosen Titel: Gesetz, betreffend die Wirkung des Ersuchens um Zustimmung der beiden Häuser zur Strafverfolgung der Mitglieder der Nationalversammlung auf den Lauf der Verjährungsfrist. Hinter diesem harmlosen Titel steckt in Wirklichkeit nichts anderes, als der schwerste Angriff auf die Immunität, welcher selbst in diesem so ereignisreichen Hause bisher geschehen ist. Die Immunität wird degradiert, sie wird von einer definitiven zu einer nur provisorischen, von einer absoluten zu einer nur relativen, und sie wird in die Hand jener gegeben, welche immer, und das vermutlich förmlich als Berufsaufgabe, eine Gegnerschaft gegen die Immunität empfinden, die die Staatsanwaltschaft vertreten. Die Sistierung der Verjährung von dem Tage an, an dem um die Zustimmung zur Verfolgung ersucht wurde, bis zu dem Tage, wo der amtliche Bericht darüber einlangt, wie die Kammer über das betreffende Ansuchen entschieden hat, oder - der Schlußsatz ist charakteristisch - bis zu dem Tage, an welchem die Zustimmung zur Strafverfolgung nicht mehr notwendig war, beinhaltet tatsächlich die Abschaffung der Immunität, da gegen alle diejenigen, welche durch den Mandatverlust infolge Nichtwiederwahl oder infolge Verzicht von der Immunität freiwerden, sogleich die alte Verfolgung aus der Zeit der Ausübung des Mandates platzgreifen kann und jeder, der mit dieser Aufgabe des Mandates gleichzeitig seine Immunität ausliefert, in die Hände jener kommt, welche seinerzeit das Auslieferungsbegehren gestellt haben und welche sich sicher nicht davon abhalten lassen werden, davon Gebrauch zu machen, wenn es sich um einen Abgeordneten der seinerzeitigen Opposition, besonders um einen Abgeordneten einer Minderheit in diesem Staate handelt.
Die Begründung, welche im Ausschußbericht zu dieser Vorlage gegeben wird, besagt, daß der Zweck des Gesetzes vor allem der ist, eine Lücke im Strafgesetz auszufüllen, welche bisher allgemein empfunden wurde, deren Ausfüllung eine Notwendigkeit darstellt. Meine sehr geehrten Herren! Um eine Lücke im Strafgesetz auszufüllen, dürfen nicht parlamentarische Grundrechte verletzt werden. Die parlamentarische Immunität steht in dieser Auffassung im Range sicher über dem Strafgesetz; es darf nicht so weit getrieben werden, daß es zum Vorwand genommen wird, eine Lücke im Strafgesetz auszufüllen, um parlamentarische Grundrechte zu entwurzeln. Die zweite Begründung ist, daß diese Sistierung der Vorjährung vorgesehen sein muß und die Absicht verfolgt, in jenen Fällen, wo schwerwiegende Gründe vorhanden waren, dem Strafverfahren freien Lauf zu lassen, um nicht eine durch die Immunität ungerechtfertigte Abolition zu gewähren, wie man sich im Ausschuß ausgedrückt hat. Meine Damen und Herren! Das sind wohl reine Vorwände. Denn es ist zweifellos, daß, wo schwerwiegende Gründe vorliegen, dem Strafverfahren freien Lauf zu geben, - das ist der Fall, wo ein Mitglied der Nationalversammlung sich eines gemeinen Verbrechens oder Vergehens schuldig gemacht hat - es schon die Ehre des Abgeordnetenhauses, beziehungsweise der betreffenden Kammer, erfordert, daß der Immunitätsausschuß, der dazu berufen ist, rechtzeitig Stellung nimmt und der Auslieferung Folge gibt. Das ist ein alter Brauch und der wäre auch hier wie in jedem anderen Parlamente selbstverständlich. Es sollen und dürfen durch die Immunität gemeine Verbrechen nicht gedeckt werden. Aber, meine Herren, das ist auch nicht die Absicht, die mit der Vorlage verbunden ist. Es ist demnach diese Begründung nach unserer Überzeugungg verfehlt. Zweifellos ist, daß der Immunitätsausschuß an und für sich die Aufgabe der Verhandlung der Immunitätsfälle, welche ihm vorgelegt werden, ohne weiteres besorgen könnte; und es gab auch eine Zeit, wo die Immunitätsfälle regelmäßig im Ausschuß dem Berichterstatter zugewiesen wurden, und zwar je nach der Klubzugehörigkeit, und deshalb in der Arbeit des Ausschusses eine vollkommen klaglose Ordnung eingetreten war. Statt nun die Immunitätsfälle einer da durch gegebenen sicheren Erledigung zuzuführen, hat aber gerade in letzter Zeit der Sprachenfrage in Immunitätsausschuß den Einfluß ausgeübt, daß von jetzt ab nur èechische Berichterstatter gewählt werden dürfen, so daß es uns aus der Hand genommen ist, über Immunitätsfälle, welche die deutschen Vertreter der einzelnen Klubs betreffen, auch die Berichterstattung zu übernehmen und damit für eine regelrechte Abwicklung der Immunitätsfälle rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Im übrigen hängt das Haus sonst oft so ängstlich an den Vorschriften für die einzelnen Ausschüsse, daß es auch hier ohne jede Änderung der Geschäftsordnung ohne weiteres möglich wäre, den Immunitätsausschuß dazu zu bringen, daß er, die Immunitätsfälle rechtzeitig erledigt. Wir haben jetzt gerade über so viele Gesetzentwürfe zu verhandeln, die mit einer bestimmten Befristung an die Ausschüsse abgegeben werden, und die Postarbeit, die da verlangt wird, wird auf Tage beschränkt; da kann Tag und Nach dazu genommen werden und der Termin muß eingehalten werden. Warum geht das nicht bei Immunitätsfällen auch so, die in der Beurteilung nicht so schwierig sind, wie das Inkompatibilitätsgesetz oder das Preßgesetz, wo die Parlamente anderer Staaten monatelang darüber beraten und sich nicht mit 3 oder 4 Tagen Postarbeit abfinden. Die Betreibung des Ausschusses wäre demnach ein sehr einfacher Ausweg, um dieser Schwierigkeit zu begegnen, daß der Immunitätsausschuß nicht klaglos im Sinne der Herren arbeitet, die die Vorlage hier verfaßt haben.
Aber, meine Damen und Herren, die Notwendigkeit der Immunität ist eine Frage, welche weit über den Rahmen einer solchen kleinen Vorlage hinausgehen muß. Wir sind der Überzeugung, daß man durch ein einfaches Gesetz, wie es hier in Vorlage gebracht wird, überhaupt die Immunität nicht absprechen kann, daß sie ein wesentlicher Bestandteil des Parlamentarismus überhaupt ist, und unangetastet aufrecht erhalten bleiben muß, da jede Störung und Beeinträchtigung der Immunität eine schwere Verletzung der Grundrechte des Parlamentarismus bedeutet. Wir sind auch der Überzeugung, daß dieses Gesetz, wenn es überhaupt notwendig wäre, unbedingt ein Verfassungsgesetz sein müßte, weil es einen wesentlichen Bestandteil der Verfassung berührt und Einschränkungen an Rechten trifft, welche durch die allgemeine Regelung in der Verfassungsurkunde bisher festgesetzt waren.
Die Notwendigkeit dieses Gesetzes wird aber gerade damit begründet und die wahre Absicht damit verschleiert, daß gesagt wurde, der Ausschuß beabsichtige nicht, gleichzeitig eine Abänderung der Verfassungsurkunde zu besorgen, indem er die Vorlage zur Verhandlung bringt. Diese Frage ist verneinend beantwortet worden. Es soll nach dem Ausschußbericht hinsichtlich der Strafverfolgung während der Mandatsausübung an dem Grundsatz nichts geändert werden, daß die Zustimmung der betreffenden Häuser zu irgendwelcher Straf- oder Disziplinarverfolgung von Mitgliedern der Nationalversammlung für andere Delikte oder Unterlassungen, als die Abstimmung im Hause und die dort gemachten Äußerungen bei Ausübung des Mandates, notwendig bleibt. Der Standpunkt, der hier im Motivenbericht eingenommen wird, daß die Immunität nicht beeinträchtigt wird, da doch die Zustimmung für die Verfolgung eines Mitgliedes des Hauses durch Beschluß des Hauses notwendig bleibt, ist aber gerade durch die Formulierung des einzigen Paragraaphen materiellen Inhaltes, welchen diese Vorlage hat, nicht eingehalten, im Gegenteil ganz widersprechend festgelegt. Es wird nämlich gerade in der Vorlage ausdrücklich gesagt, daß die Verjährung sistiert ist, entweder für den Fall der Aufrecht erhaltung der Immunität bis zur Entscheidung des Hauses, bezw. dem Tage der Benachrichtigung über den Beschluß des Hauses, in zweiter Linie bis zu dem Tage, an welchem die Zustimmung zu der Verfolgung nicht mehr notwendig ist. Folglich ist gerade das getroffen, was im Verfassungsausschuß geleugnet wurde, daß es tatsächlich nicht mehr darauf ankommt, daß die Zustimmung des Hauses gegeben wird, sondern daß die Verfolgung auch eintreten kann, wenn sie nicht mehr in die Kompetenz des Hauses fällt, (Pøedsednictví ujal se pøedseda Tomášek.) da die Immnunität mit dem Mandat bereits erloschen ist. Gerade dieser Fall gibt uns die wahren Absichten dieses Gesetzes kund, gerade daraus sehen wir, wohin dieses Gesetz zielt. Es ist also nicht die Absicht, ein Gesetz zu schaffen, um Lücken im Strafgesetze auszufüllen, es ist nicht dazu da, um einer Strafverfolgung, welche allgemein gefordert wird, freien Lauf zu lassen, sondern es ist die Absicht, die Immunität nur solange aufrecht zu erhalten, als sie unbedingt aufrecht erhalten werden muß, und dem Staatsanwalt einen Trumpf in die Hand zu spielen. Er kann vollkommen beruhigt sein, wenn das Auslieferungsbegehren nur abgesendet ist, daß ja Jahre verstreichen können, ohne daß die Verjährung eintritt und sein Zugriff ihm auch für spätere Zeiten vorbehalten bleibt.
Durch diesen Trumpf des Staatsanwaltes wird die ganze Immunität zu einem privilegium odiosum im wahrsten Sinne des Wortes. Die Annahme, daß der Abgeordnete frei ist, in Wort und Schrift seine Gesinnung und Meinungsäußerung abzugeben, daß er berechtigt ist, in freier Weise das Sprachrohr seiner Wähler und der Bevölkerung zu sein, ist ein für allemal aufgehoben, denn er ist, auch wenn er sich einmal nicht mehr daran erinnern kann, in späteren Zeiten noch dem Zugriffe der Staatsanwaltschaft ausgesetzt. Das zeigt nichts anderes, als daß tatsächlich die Immunität durch diese Vorlage aufgehoben und die Befristung der Immunität selbst schon ihre Aufhebung ist. Die Immunität war ja bereits bisher nicht in gar so besonderer Achtung. Wir wissen ja, wie leicht - das wurde heute schon von mehreren Rednern in diesem Hause erwähnt - Anzeigen erstattet werden, wie leicht von den betreffenden Stellen, ob es nun Bezirksgerichte oder Staatsanwaltschaften sind, Auslieferungsbegehren an dieses Hausg tellt we den. Wir wissen ganz genau, daß jede Äußerung der Kritik jetzt schon zu einem Auslieferungsbegehren wird, weil immer eine Bestimmung des Schutzgesetzes angewendet wird, welche bei der Weitmaschigkeit des Schutzgesetzes eine derartige Auslegung möglich macht. Wenn das der Fall ist, dann sollten erst recht das Abgeordnetenhaus und die Nationalversammlung darauf schauen, daß der Immunität kein Abbruch getan wird, daß die Immunität ganz unversehrt aufrecht erhalten bleibt, damit eben die Absicht, die Immunität zu stören, durch dieses Haus selbst jenen Widerspruch, jene Absage erfährt, welche notwendig wären. Eine Fata morgana als Immunität ist wertlos. Die Immunität ist ein wesentlicher Bestandteil des Parlamentarismus und es heißt den Parlamentarismus selbst aufheben, wenn man in der Abbröckelung dem Grundrechte der Immunität nicht jenen Inhalt geben wollte, der ihr selbstverständlich nach der prinzipiellen Auffas sung aller gebühren muß.
Die Vorlage bedeutet demnach nach der Überzeugung meines Klubs sowie der Gruppen, welche in der deutschen Arbeitsgemeinschaft vereinigt sind, eine Entrechtung unserer parlamentarischen Grundrechte, die wir mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Wir können demnach auch keineswegs für dieses Gesetz unsere Stimmen abgeben, wir müssen im Gegenteil mit aller Entrüstung feststellen, daß uns zugemutet wird, der Immunität nahezutreten und in der Statistenrolle, die wir hier spielen, eine solche Entrechtung über uns ergehen zu lassen. Wenn wir dagegen stimmen, so haben wir nur eine Frage: Wohin steuert die Demokratie in diesem Staate, wenn Sie solche Gesetzesvorlagen ins Haus bringen? (Potlesk na levici.)
9. Øeè posl. dr. Körmendy-Ékese (viz str. 454 tìsnopisecké zprávy):
Tisztelt hölgyeim és uraim! Dr. Schollich képviselõtársam mai beszédében elmondotta, hogyan készülnek itt a törvények. Rámutatott arra, hogy beszélhetünk itt amit akarunk, az mind falra hányt borsó. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr. inž. Botto.)
Én bennem az õ elõadása egy hasonlatot ébreszt fel. Az jut eszembe, amit azokróla bizonyos automatákról tudunk, amelyekbe ha fent bedobják a susztertallért, lent kipotyog a csokoládé. Úgy van ez itt is: ahogyan a "pìtka" beadja a javaslatot, annak úgy kell kijönnie.