Příloha k těsnopisecké zprávě
o 280. schůzi poslanecké sněmovny Národního shromádění republiky Československé v Praze ve čtvrtek dne 26. června 1924.
1. Řeč posl. dr. Körmendy-Ékese (viz str. 1121 těsnopisecké zprávy):
Tisztelt Hölgyeim és Uraim! Nem vagyok gyakorlati jogász, de annyi jogi érzéket hoztam magammal az egyetem padjairól, hogy a szóbeliség és közvetlenség elve érvényesülésének a korlátozása ellen fel kell szólalnom, mert ebben visszaesést látok.
A kérdésnek jogi részével nem is akarok foglalkozni; ezt átengedem a hivatásos, a gyakorlati joggal foglalkozó jogászoknak. Én csak a kérdésnek politikai részéhez akarok néhány megjegyzést tenni. A javaslatnak az a megokolása, hogy kéves a bíró, absolut nem fogadható el, mert ez egy oly hiány, melyen segíteni lehet és kell.
Szlovenszkón a magyar bíráskodás emelkedett szellemének hagyománya még ma is él és élni fog soká. Valóban az állam érdeke lenne, ha mindent elkövetnének arra nézve, hogy ez a bíráskodás megmaradjon ezen a nivón és lehetőleg még tovább fejlesztessék. Sajnos azonban azt látom, hogy a bírói állások betöltésénél nem az a cél, hogy elsőrendü bírák legyenek, hanem ebbe a kérdésbe is a politikumot viszi be az igazságügyi kormány ahelyett, hogy arra helyezne súlyt, hogy valóban jogilag képzett, feltétlenül korrekt, jó fizetésü bírái legyenek. Itt csak az a fontos, hogy a bírák az úgynevezett államhű elemből kerüljenek ki. Önök szerint nem államhű az, aki nem tartja magát csehszlováknak.
Tegnap tárgyaltunk egy törvényjavaslatot a közalkalmazottak megvesztegetéséről. Valóban ilyen törvényjavaslatra egyáltalán nem lenne szükség, ha az állások betöltésénél nem a politikai szempont érvényesült volna, hanem megtartották volna legalább azokon a helyeken ahol lehetett, a régi, bevált tisztviselőket. Ma az egyes közigazgatási helyeken valóban az a helyzet, hogy több a "kijárás" mint a bejárás, mert valósággal szabadalmat adtak egyes embereknek, hogy dús zsákmányt szerezzenek azzal, hogy illegitim előnyöket szerezzenek ügyfeleiknek, tisztán a baráti összeköttetés szállainál fogva.
Határozottan állítom, hogy a közigazgatás és bíráskodás terén óriási visszaesés tapasztalható. Hiszen ha nincsenek elég képzett bíráink - mint ahogy nincsenek - ezen könnyen lehet segíteni. Vannak elbocsátott bírák, kiket vissza kellene helyezni állásukba.
Itt van egy fontos dolog: a bírák áthelyezhetetlenségének kérdése. Milyen nivón áll a bíráskodás bírói függetlenség nélkül? Most a bíró ki van szolgáltatva a kormányzat kénye-kedvének. A baj az, hogy nem az a fontos, hogy a bírák hogyan, milyen módon, milyen eredménnyel tárgyalnak, hanem az, hogy milyen nyelven folyik a tárgyalás. Épúgy mint más kérdésekben, úgy a nyelvi kérdésben sem nyernek orvoslást a kisebbségek.
A kerületeknek mesterséges átcsoportosításával a nyelvtörvény által előírt 20%-os mennyiséget egyszerüen lecsökkentették; azonkívül a magyar feleknek az ügyeit olyan bírói tanács elé viszik, melynek tagjai nem értik a magyar nyelvet. Előáll az a furcsa helyzet, hogy azokban a bizonyos kerületekben, ahol az ügyfél a maga instanciájánál magyar nyelven adhatja elő ügyét, a bíró nem érti nyelvét. Ezeken a helyeken ily módon lesz a kisebbségi jog illuzoriussá téve. Rendszeresen bevezetett gyakorlat az, hogy magyar nyelvü keresetekre cseh nyelven érkezik válasz.
Rámutatni akarok még azokra az anomáliákra, hogy a ruszinok nem beszélnek csehül, a cseh nem beszél ruszinul és ezáltal a ruszin igazságszolgáltatás a szlovenszkóival szemben óriási differenciát mutat a ruszinok hátrányára. A helyzet az, hogy magyarul nem akarnak tárgyalni, a bírák nem értenek sem magyarul sem ruszinul és így kialakul az a lehetetlen eljárás és gyarkorlat, hogy Ruszkakrajnában a ruszin és magyar ügyfelek ügyeit cseh bírák német nyelven tárgyalják és cseh nyelven hozzák végzéseiket, melyeket senki sem képes megérteni. A kaoszt még az is növeli, hogy az odavezényelt bírák nem ismerik a helyi viszonyokat és a Szlovenszkón érvényes törvényeket.
A nagyszőllősi járásbíróság elött folyik egy érdekes pör, mely a viszonyok nemismeréséből ered. Arról van szó, hogy egy ember eladott egy bivalyt egy más faluba. Ezt a bivalyt kisérő kiséretében elküldték a vevőnek. A bivalynak útközben borja lett és ezért kénytelen volt a kisérő visszafordulni. Útközben megrúgta a bivaly kisérőjét, miért is ez súlyos testi sértés miatt vádat emelt a bivaly tulajdonosa ellen. De ez még nem volna baj. A cseh bíró azonban a bivalyt vadállatnak nyílvánította, melyért ember nem lehet felelős. Most vadállat-tartás miatt eljárás indult a tulajdonos ellen és a nagyszőllősi járásbíróság elött szakértőkkel döntetik el azt a kérdést, hogy a bivaly vadállat-e vagy sem. A bivaly ép oly jámbor állat mint a tehén, de a járásbíróság elött a bivaly vadállat számba megy.
Rövidesen az emberek is meg fognak vadulni, mert az állapotok tarthatatlanok. Óriási baj, hogy az urak ottan nem ismerik a magyar jogot. Úgy vannak vele mint az a bizonyos diák, akitől a növénytan tanára a Linné-rendszert kérdezi; a diáknak fogalma sincsen erről, mire a tanár azt kérdezi tőle, hogy mit tud a növénytanból. A jelölt erre elkezd énekelni: "Keserü a borostyánfa levele". Ebből állt a jelölt növénytani tudománya. Igy vannak a cseh bírák a magyar joggal.
Ezek a viszonyok megbosszulják magukat a köz kárára és az eredmény az, hogy Ruszkakrajnában az állapotok nem is balkániak, hanem ázsiaiak.
A javaslatot, miután visszaesést látok benne, nem fogadhatom el. (Potlesk na levici.)
2. Řeč posl. dr. E. Feyerfeila (viz str. 1126 těsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Wenn ich mich bei Behandlung des uns vorliegenden Immunitätsfalles zum Worte gemeldet habe, geschieht dies aus dem Grunde, weil ich es für notwendig erachte, die Praxis, welche bei der Auslieferung der Abgeordneten zur Strafverfolgung hier, namentlich im Immunitätsausschuß, gehandhabt wird, vor der weiteren Öffentlichkeit zu beleuchten und dieser auch die bemerkenswerten Vorgänge, die sich in den letzten Sitzungen des Immunitätsausschusses abgespielt haben, zur Kenntnis zu bringen. Seit Bestand dieses Hauses sind Bemühungen im Gange, im Ausschusse eine Einigung über die grundsätzlichen Richtlinien der Behandlung der einzelnen Auslieferungsbegehren zu erzielen, Bemühungen, die aus leicht zu durchsch au enden Gründen zu einem Ergebnisse bis heute nicht geführt haben, obwohl eine derartige Einigung die unerläßliche Bedingung für ein klagloses Arbeiten des Immunitätsausschusses und für eine einheitliche Behandlung der verschiedenen Immunitätsfälle wäre. In allen gesitteten Staaten und bei allen gesitteten Völkern wird die Immunität der Abgeordneten nicht als ein Vorrecht dieser, sondern als ein Anrecht des Volkes darauf angesehen, daß die vom Volke gewählten Abgeordneten in der Äußerung ihrer politischen Meinung vor strafgerichtlicher Verfolgung geschützt sind und somit ungescheut die politische Überzeugung derjenigen Parteien, die sie in das Volkshaus entsandt haben, zum Ausdruck bringen können. Dieser Auffassung müßte auch der Immunitätsausschuß dieses Hauses sein, wenn ihm ernstlich daran liegen würde, die freie Meinungsäußerung der Abgeordneten zu schützen und dadurch die Grundlage für ein unter dem Zeichen wahrer Demokratie stehendes öffentliches Leben im Staate zu schaffen. Wenn dem Immunitätsausschusse dieses Hauses daran gelegen wäre, so hätte sich die vorerwähnte Einigung auch unschwer herbeiführen lassen und man hätte schon längst als Grundsatz für die Behandlung der einzelnen Immunitätsfälle aufstellen können, daß Auslieferungsbegehren wegen Äußerungen, welche der Abgeordnete in Ausübung seines Berufes macht, gleichgültig ob dies im Hause oder außerhalb der Abgeordnetenkammer geschieht, unter keinen Umständen stattzugeben sei, daß vielmehr Abgeordnete nur wegen solcher Delikte ausgeliefert werden können, welche mit der Ausübung des Abgeordnetenmandates in keiner Weise im Zusammenhange stehen. Einer solchen Auffassung der Abgeordnetenimmunität, welche meines Erachtens gleichzeitig die Auffassung der gesamten ziv lisierten Welt von der Abgeordnetenimmunität ist, hat jedoch die Mehrheit dieses Hauses niemals zustimmen wollen, vielmehr werden im Immunitätsausschusse und auch im Hause die verschiedenen Auslieferungsbegehren ganz ohne grundsätzliche Richtlinien behandelt, was die Vermutung nahe legt, daß sich die Mehrheit des Hauses die Möglichkeit wahren wollte, gleichartige Immunitätsfälle je nach der innerhalb der Mehrheit gegenüber der Opposition herrschenden St mmmmung, je nach der Parteizugehörigkeit des zur Auslieferung begehrten Abgeordneten und je nach dem Inhalte der inkriminierten Äußerungen, wenn auch dieselben von den Abgeordneten durchaus nur im Zusammenhange mit ihrer politischen Tätigkeit gemacht wurden, verschieden zu behandeln. Hiebei ist die Wahrnehmung zu machen, daß sich diese Stimmung der Mehrheit gegenüber den oppositionellen Abgeordneten gerade in letzter Zeit in geradem Verhältnisse zu den Schwierigkeiten innerhalb der Koalition von Tag zu Tag verschärft hat, so daß wir es erleben müssen, daß sich immer mehr die Praxis einbürgert, oppositionelle Abgeordnete wegen bloßer, in Ausübung ihres Abgeordnetenberufes verübter Wortdelikte auszuliefern. Mit dieser Praxis steht dieser Staat unter allen parlamentarisch regierten Staaten der Welt wohl einzig da und man wird es sich in Hinkunft hier, wo dies so oft mit besonderer Vorliebe geschieht, wohl überlegen müssen, von einem reaktionären Regime im alten Österreich zu sprechen, obwohl dort ja vielleicht manchmal Verstöße gegen den Parlamentarismus vorgekommen sind, wo man es aber niemals, so wie es hier geschieht, gewagt hat, das Grundrecht der Demokratie, die freie politische Meinungsäuß erung der Abgeordneten dadurch zu unterbinden, daß man Abgeordnete wegen reiner politischer Wortdelikte der strafgerichtlichen Verfolgung preisgegeben hätte.
Die köstlichste Bel uchtung aber erfuhr die Auffassung der Mehrheitsparteien von der Abgeordnetenimmunität und ihre Praxis hinsichtlich der Auslieferung durch die Vorgänge in einer der letzten Sitzungen des Immunitätsausschusses, in der die Regie in den Reihen der Koalitionsabgeordneten nicht recht klappen wollte. Denn infolge dieses Umstandes ereignete sich der seltene Fall von Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Herren der Koalition, wobei die gegeneinander polemisierenden Koalitionsabgeordneten bei der temperamentvollen Vertretung ihrer Ansicht offenbar an die Anwesenheit der Oppositionellen vergaßen und einen wertvollen Einblick in das Koalitionskartenspiel gewährten. Auf diese Weise erfuhr man, daß die Koalitionsregie nicht nur mit einer politischen, einer Zoll- und etwa einer Spiritus "Pětka" arbeitet, sondern - man höre und staune, vorausgesetzt daß man noch einen Schatten von Empfinden für Demokratie und Parlamentarismus besitzt - auch mit einer Immunitäts-"Pětka"! Also nicht einmal vor der Türe des Immunitätsausschusses macht das diktatorische Regime des "Pětka"-Direktoriums Halt und auch in Immunitätsfällen wird Abgeordneten der Koalition untersagt, eine freie Meinung zu haben. Sie stehen vielmehr auch in diesen Angelegenheiten unter dem unerbittlichen Kommando der "Pětka". Bei dieser Lage der Dinge kann es einen nicht weiter Wunder nehmen, wenn es sich öfter ereignet, daß der Koalition angehörende Mitglieder des Immunitätsausschusses, ohne der Verhandlung über einen Gegenstand der Tagesordnung angewohnt zu haben, eben erst im Augenblick der Abstimmung den Sitzungsraum des Ausschusses betreten und flott mitstimmen, wobei ihnen das Handzeichen ihrer Koalitionskollegen vollständig genügt, das Meritum ist Nebensache. Denn Demokratie und Parlamentarismus werden nur gespielt, in Wirklichkeit fügt man sich willenlos dem Diktat der "Pětka", denn dies erspart das Denken und verhütet den sonst unvermeidlichen Zerfall einer widernatürlichen Koalition. Interessant ist auch, zu welchem scharfen und gleichzeitig unlogischen Strafmittel gegenüber widerspenstigen Koalitionsabgeordneten gegriffen wird. So erklärte der Vorsitzende-Stellvertreter in einer der letzten Sitzungen des Immunitätsausschusses einem Koalitionsmitgliede, als dieses sich nicht gleich der in der Koalition vorliegenden Meinung anbequemen wollte, es sei nicht mehr Mitglied des Ausschusses, denn es habe vier Ausschußsitzungen ohne genügende Entschuldigung versäumt, obwohl dieses Mitglied durch seine Einladung zur Sitzung und durch den Umstand, daß der Vorsitzende-Stellvertreter es vor dem Vorfall ruhig mitstimmen ließ, von diesem als Mitglied des Ausschusses anerkannt worden war. Daß die Erklärung des Vorsitzenden-Stellvertreters auch noch ungesetzlich war, da nach der Geschäftsordnung diese Strafe gewiß nicht automatisch eintritt, sei nur nebenbei bemerkt. Von anderen unerhörten Vorgängen im Immunitätsausschuß, wie z. B. von einem ohne Vorhandensein der gerichtlichen Akten gefaßten Beschluß, dem Hause einen Abgeordneten aus dem Grunde, weil der bisherige Ausschuß-Referent die Akten nicht vorgelegt hat, zur Auslieferung zu empfehlen, ist schon von anderer Seite gesprochen worden und wird noch gesprochen werden, so daß ich es mir heute ersparen kann, zu den bereits vorgebrachten Anklagen noch neue hinzuzufügen. Im übrigen hat sich der Fall, daß ein Abgeordneter ohne Vorliegen der gerichtlichen Strafakten und ohne Vorliegen des gerichtlichen Strafauslieferungsbegehrens vom Immunitätsausschuß zur Auslieferung beantragt wird, erst heute wieder gegen meinen Protest in der Sitzung des Immunitätsausschusses wiederholt.
Wir oppositionellen Abgeordneten haben nicht die Macht, die Abgeordneten der Mehrheitsparteien zu einer würdigeren Auffassung von der Abgeordnetenimmunität und dem Parlamentarismus zu zwingen. Wir müssen also die Dinge so gehen lassen, wie sie laufen, und auch die Angelegenheit des Kollegen Schollich, welche wir soeben behandeln und wo es sich wieder nur höchstens um ein politisches, in einer Wählerversammlung begangenes Wortdelikt handeln könnte, wird heute hier zweifellos nach der bekannten Větinapraxis behandelt werden. Ich bin nahezu überzeugt, daß die Mehrheitsparteien bei der heutigen Entscheidung auch wieder ein Moment gänzlich übersehen werden, daß nämlich durch die Auslieferung von deutschen Abgeordneten der nationalen Bewegung in unserem Volke nur neue Nahrung zugeführt wird und daß unser großes deutsches Volk durch die Auslieferung von deutschen Abgeordneten nicht zugrunde gerichtet werden kann, daß es aber andererseits sehr fraglich ist, ob das an der hier geübten Praxis in seiner Gesamtheit vielleicht unschuldige čechische Volk die durch solche Vorgänge geweckte schärfste Gegnerschaft des deutsch en Volkes als dauernde Belastung wird ertragen können. (Potlesk na levici.)
3. Řeč posl. dr. Schollicha (viz str. 1128 těsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Ich habe mich zum Worte gemeldet, nicht vielleicht, um Ihnen hier eine Erklärung abzugeben, meine Worte irgendwie abzuschwächen, nicht um Gnade zu winseln oder etwa einen Kniefall zu machen, wie wir es bereits hier erlebt haben, sondern ich habe mich zum Worte gemeldet, um wieder einmal das System, wie hier mit der Opposition umgesprungen wird, zu kennzeichnen, die im Immunitätsausschuß geübte Praxis etwas zu beleuchten und mit dem Schwindelwort Demokratie, mit dem Sie so vielfach im Auslande Propaganda treiben, wieder einmal gründlich aufzuräumen und Ihnen zu zeigen, daß Sie gar kein Recht haben, dieses Wort für Ihren Staat in Anspruch zu nehmen.
Sie gehen daran, die Abgeordnetenimmunität abzubauen und Abgeordnete wegen Äußerungen in Versammlungen auszuliefern. Der Zweck ist offensichtlich. Es ist die Einschüchterung, die Sie - leider mit vielem Glück, müssen wir zugeben - bei der deutschen Bevölkerung anwenden und die nun auch auf die Abgeordneten angewendet werden soll, die Einschüchterung, damit sich niemand getraue, öffentlich mitzutun. Denn wir wissen, daß die Leute einfach wegen nebuloser Angaben von Spitzeln vor das Gericht gezerrt werden, daß die Leiter der politischen Bezirksverwaltungen auf die Angaben irgend eines Unbekannten, oftmals auf anonyme Zuschriften hin, den Betreffenden vorladen und ohne jeglichen Grund mit Zuhilfenahme des schönen Prügelpatentes einfach bestrafen und einsperren. Die deutschen Staatsbeamten trauen sich schon nicht mehr, in eine Versammlung zu gehen, weil sie wissen, daß sie diszipliniert werden. Wir haben auch bereits Beispiele dafür. Wir haben einzelne Bezirkshauptleute, welche gerade darin Großartiges leisten. So war, z. B., Sonntag in Fulnek ein Fest der čechischen Minderheit. Dabei haben, aus Zufall oder Absicht, ich kann es noch nicht feststellen, einige Deutsche ihre Fenster geschlossen gehalten, die Vorhänge herunter gelassen. Der Bezirkshauptmann čava von Neutitschein schickte nun zu diesen Leuten die Gendarmerie, weil er darin eine Beleidigung des čechischen Volkes erblickt, und ich bin vollkommen überzeugt, daß er mit Hilfe des Prügelpatentes die Leute auch bestrafen wird. Nun, meine Damen und Herren, es ist kein Zweifel, daß sich die Leute einschüchtern lassen. Sie spekulieren ja mit der geringen Opferwilligkeit auf deutscher Seite, sie wissen, daß die Leute müde werden dieser fortwährenden Belästigungen durch die Behörde und sich einfach zurückziehen. Damit ertöten Sie natürlich jedes politische Leben im allgemeinen.
Die Abgeordnetenimmunität war bisher, wie Kollege Feyerfeil bereits ausführte, in allen Staaten, welche auf Kultur Anspruch erheben, unantastbar. Sie können zurückgehen bis in die ältesten Zeiten, bis zu den Römern zurück, und Sie werden finden, daß die Volkstribunen in Ausübung ihres Mandates niemals behindert wurden und sakrosankt waren. Es ist auch im alten Österreich niemand eingefallen, wegen derartiger Delikte Abgeordnete zur Verantwortung zu ziehen, denn wie hätten Sie, die čechischen Parteien, im alten österreichischen Parlament Obstruktion machen können und Ihre Politik, die Sie zum Siege führte, verfolgen können, wenn der österreichische Staat jene Haltung eingenommen hätte, die Sie heute gegen die Opposition einnehmen? Mit Recht wurde unlängst im Haken prozeß darauf hingewiesen, daß es im österreichischen Parlament der Präsident seinerzeit ablehnte, einzuschreiten, trotzdem der Abgeordnete Sternberg sich einer Majestätsbeleidigung schuldig gemacht hatte. Das österreichische Abgeordnetenhaus wahrte eben seine Würde, weil es eine hatte, unserem Hause hier fehlt diese Würde allerdings vollständig.
Předseda (zvoní): Volám pana posl. dr. Schollicha za tento výrok k pořádku.
Posl. dr. Schollich (pokračuje): Und hören Sie sich die Ansicht der Bevölkerung darüber an, dann werden Sie erfahren, wie man über dieses Haus, um einen schärferen Ausdruck zu vermeiden, denkt. Der Präsident des österreichischen Abgeordnetenhauses war darauf bedacht, die Würde des Hauses zu schützen, und verbot sich jeden Eingriff in seine Rechte. Hier bei uns zeigt der Präsident die Obstruktion der Polizei an, weil sie einige Bänke zerbrochen hat, er bauscht einen harmlosen Scherz, wie den Fall Haken, zu einem Staatsverbrechen auf und führt den Abgeordneten der Bestrafung zu, und er handhabt eine Preßzensur, um die ihn ein Staatsanwalt beneiden könnte. Meine Herren, das ist der große Unterschied zwischen dem sogenannten reaktionären alten österreichischen und dem fortschrittlichen čechoslovakischen Parlament.
Und nun, meine Damen und Herren, einige Worte zu der Praxis im Immunitätsausschuß. Man sollte meinen, daß dort unterschieden wird nach den Delikten und daß bei Auslieferungsbegehren nach dem Gesichtspunkte zu entscheiden wäre, ob z. B. Unehrenhaftigkeit, Mord, Diebstahl, Ehrenbeleidigung und dgl. vorliegt. In solchen Fällen wäre unbedingt auf Auslieferung zu erkennen. Bei Delikten jedoch, die sich auf die Ausübung des Mandates beschränken, bei Reden und dgl. so war es wenigstens bisher überall üblich wird nicht ausgeliefert. Bei uns jedoch wird im Immunitätsausschuß nach den Parteien unterschieden, denen die angeforderten Abgeordneten angehören, ob er der Koalition angehört oder der Opposition. Gehört er der Koalition an, dann kann er machen, was er will, kann beleidigen, wen er will, er wird nicht ausgeliefert. Gehört er jedoch der Opposition an . . . (Výkřiky.)
Předseda (zvoní): ádám o klid. Slovo má pan posl. dr. Schollich. (Výkřiky posl. dr. Kubie a Modráčka.) ádám pana posl. Modráčka o zachování klidu.
Posl. dr. Schollich (pokračuje): Herr Kollege Modráček, Sie sind doch der ärgste Scharfmacher im Immunitätssausschuß. Gehört also der Abgeordnete der Opposition an, dann wird jedes Wort untersucht, kritisch untersucht. (Stálý hluk.)
Předseda (zvoní): ádám o klid.
Posl. dr. Schollich (pokračuje): In diesem Falle wird naturgemäß jedes seiner Worte genauest überprüft und sehr leicht ein Hochverrat nach § 58 oder ein Delikt nach §§ 65 und 66 konstruiert. Ich will Ihnen nur einige Beispiele aus der letzten Zeit anführen. (Hluk. Výkřiky posl. Modráčka.)
Předseda (zvoní): ádám pana poslance Modráčka o zachování klidu.
Posl. dr. Schollich (pokračuje): Die Abgeordneten Stříbrný und Dr. Franke wurden nicht ausgeliefert, obwohl es sich um reine Privatangelegenheiten handelt. (Posl. dr. Kubi: Celý imunitný výbor je humbuk. Máte imunitnú "pětku". To je ruská "Črezvyčajka". To je svinstvo!)
Předseda (zvoní): Volám pana posl. dr. Kubie za tento výrok k pořádku.
Posl. dr. Schollich (pokračuje): Und heute liegt uns ein Druck vor, wo der Kollege Najman nicht ausgeliefert wird, und zwar wegen einer Ehrenbeleidigung. Er gehört zwar augenblicklich noch nicht der Koalition an, aber möglicherweise will man auf diesem Wege die Gewerbepartei aus der Opposition herüberziehen. Man unterscheidet also im Immunitätsausschuß, man untersucht und sagt, das wäre keine Ehrenbeleidigung, obwohl es doch Sache des Richters ist festzustellen, was eine Ehrenbeleidigung ist oder nicht. Sie sehen schon an diesen wenigen Beispielen - sie liessen sich noch beliebig vermehren -, daß es sich nicht um den Gegenstand handelt, sondern lediglich um die Person der Auszuliefernden.
Meine Auslieferung wird beantragt wegen einer Rede, die ich am 5. Oktober 1922, also vor anderthalb Jahren einmal, in Mähr. Neustadt gehalten habe, wo ich u. a. über die Bodenenteignung und Wälderverstaatlichung sprach und damals gesagt habe: "Beharrt die Regierung auf der Enteignung des Waldbesitzes, werden die Deutschen die einzig richtige Vorsorge treffen, der deutsche Wald wird in Rauch und Flammen aufgehen." Was ist also der Tatbestand? Wenn die Regierung auf der Wälderverstaatlichung, auf der Enteignung, auf dem Diebstahl von deutschen Grund und Boden beharrt, dann werden wir Vorsorge dafür treffen. Ich bekenne mich ruhig zu diesen Worten. Ich weiss bei Gott nicht, ob ich sie gesagt habe, weil das Ganze viel zu weit zurückliegt, aber ich bekenne mich freiwillig dazu, auch wenn ich es nicht gesagt haben sollte. Ich habe es also gesagt und es ist mir auch Ernst damit, denn wenn die Regierung uns die deutschen Wälder wegnehmen wird, wird sich das alles von selbst einstellen, was ich hier aufgezeigt habe. Das sind eben die Folgen Ihrer Enteignungsmethode. Betrachten Sie einmal die Bodenreform, was da geleistet worden ist und jeden Tag noch geleistet wird, wie dem deutschen Volk Tausende Hektar einfach weggenommen, enteignet werden, wie das moderne Wort dafür heisst, das kann bei Gott keine Enteignung nennen, das ist bestimmt aufgelegter Diebstahl. Wenn Sie also daran gehen uns tatsächlich Tausende Hektar einfach wegzunehmen und diese der Čechisierung zuzuführen und das ist das aufgelegte Ziel und der Zweck der Bodenreform, in Ihrer Presse und von Ihren Abgeordneten oftmals zugegeben, dann, meine Herren, dürfen Sie sich nicht wundern, wenn in denjenigen, die davon betroffen werden, eine furchtbare Erbitterung wach wird, die sich gelegentlich einmal äussern wird.
Wie diese Bodenenteignung vorgenommen wird, werde ich an einem Beispiel zeigen, damit Sie nicht sagen, es sei nicht wahr, daß der Grund und Boden den Deutschen einfach weggenomen und den Čechen überwiesen wird. Das Staats-Bodenamt hat einen Erlaß herausgegeben am 25. Juli 1922, Zahl 37811/22-IV, und weist darin den Zuteilungskommissär in Troppau an, Grund und Boden, der in der Gemeinde Zatig zur Verteilung kommt, nicht den Bewohnern von Brättersdorf zuzuweisen, die die nächsten sind und Anspruch darauf haben, sondern diesen Grund und Boden den čechischen Bewohnern von Glomnitz zu geben. Es heißt wörtlich in dem Erlaß: "Die Gemeinde Brättersdorf ist eine vollständig deutsche Gemeinde und laut Zuschrift des Staatsbodenamtes in Prag vom 25. Juli 1922, deren Abschrift beiliegt, haben von Hohen Zatig nur čechische Gemeinden Boden zugeteilt zu erhalten." Das ist ein amtlicher Erlaß vom Staatsbodenamt, worin ganz klar und deutlich gesagt wird, daß die Deutschen nichts bekommen dürfen, weil sie eben Deutsche sind. (Výkřiky posl. dr. Lodgmana.) Wir wissen das gleiche von Fällen in Hultschin, wo bereits der Boden verteilt war. Als der Direktor Magerstein in Kravarn bei einer Versammlung den Leuten erklärte, sie mmüßten den Grund und Boden wieder zurückgeben, obwohl sie ihn bereits ein Jahr hätten, und als man ihn um den Grund fragte, erklärte er, diesen nicht zu wissen. Dann griff er in die Tasche und las von einer Kandidatenliste der deutschen christlichsozialen Partei die Namen jener Leute vor, denen der Grund und Boden wieder abgenommen wird und zwar nur deshalb, weil sie sich als Deutsche bei den Wahlen bekannten. (Hört! Hört!) Ja, meine Verehrten, glauben Sie, daß Sie über den Widerstand der Tausende von Beamten und Arbeitern, die durch die Bodenenteignung brotlos und auf die Straße geworfen werden, hinwegkommen werden? Sie müssen sich doch die Erbitterung dieser Leute vor Augen halten und ich stelle nur eine Tatsache fest, die sich sehr leicht ereignen kann, daß diese Leute in ihrer Erbitterung selbstverständlich zu den schärfsten Mitteln greifen werden. Das war der Zweck meiner Äusserung, die Feststellung eines Tatbestandes, und ich glaube, sie liegt vollständig im Rahmen dessen, was man als Abgeordneter eines demokratischen Freiheitsstaates sagen kann. (Výkřiky posl. dr. Lodgmana.)
Es liegt noch ein zweites Auslieferungsbegehren gegen mich vor und ich will auch gleich dazu sprechen, weil es schade um die Zeit ist, Sie bei jedem Anlaß zu belästigen, und weil es ja auch gar keinen Zweck hat, viel Worte darüber zu verlieren, der Effekt ist ohnehin gleich Null. Ich habe in einer zweiten Versammlung im Jänner 1923 in Neutitschein unter anderem erklärt, daß wir im Falle eines Krieges mit Deutschland nicht mehr so dumm sein werden, wie im Jahre 1866, auf unsere deutschen Brüder zu schießen. Das fällt uns selbstverständlich heute nicht mehr ein. Alles andere ist natürlich belanglos, weil es nicht richtig ist. Das hat sich irgend ein Spitzel dazu angedacht. Mit dem Worte Hochverrat treiben Sie jetzt . . . (Výkřiky.)
Předseda (zvoní): Prosím o klid.
Posl. dr. Schollich (pokračuje): Es ist merkwürdig, wie oft Sie dieses Wort Hochverrat in Ihrem Staate gegen uns gebrauchen. Ich möchte heute nur die Worte des Herrn Dr. Kramář, die er am 11. November . . . . . . (Výkřiky. Hluk. Výkřiky posl. Modráčka a posl. dr. Kubie.)
Předseda (zvoní): ádám o klid. (Výkřiky slovenských žudových poslanců: Volajte Modráčka k poriadku! - Hluk. Výkřiky.)
Volám pana posl. Modráčka a pana posl. dr. Kubie, kteří se oba dali strhnouti k výrokům nepřípustným, k pořádku. (Výkřiky slovenských žudových poslanců.)
ádám pány o klid, aby pan řečník mohl pokračovati. (Stálý hluk a výkřiky. - Předseda zvoní.)
ádám o klid. (Spor poslanců slovenské žudové strany s jinými poslanci před ministerskou lavicí.) ádám pány před ministerskou lavicí, aby zachovali klid. (Výkřiky. Stálý hluk. - Posl. dr. Kubi: Nech pán predseda volá tú piritusovú spoločnos k poriadku!)
Volám pana posl. dr. Kubie pro tento výrok k pořádku.
Posl. dr. Schollich (pokračuje): Ich sagte vorhin, daß es mich Wunder nimmt, daß die Čechen den Ausdruck Hochverrat so häufig im Munde führen. Ich halte mich da an die Worte des Herren Dr. Kramář, die er am 11. November 1910 in der Delegation des österreichischen Reichsrates gesprochen hat: "Ich stehe auf dem Standpunkt," sagte er, "daß es geradezu krankhaft ist, lauter Hochverräter zu suchen. Mit dem Suchen von Hochverrätern sollte man endlich doch einmal aufhören." Das ist auch unsere Ansicht, denn ich muß Ihnen bekennen, meine Herren, daß der Ausdruck "Hochverrat" und der Begriff, den Sie sich heute darunter vorstellen, für uns nicht existiert. Wir behaupten nämlich, es gibt keinen Hochverrat, und wir halten uns da an die Worte eines Ihrer großen Männer, des Herrn Sís, die er am 6. Mai 1921 in Paris gesprochen hat, wo er sagte: "Was ist höher? Die Interesen des Staates oder die Interessen des Volkes? Nicht einen Augenblick haben wir" - gemeint sind Dr. Kramář, Dr. Raín und Habrman - "die wir uns auf die völkische Orientierung eingestellt haben, daran gezweifelt, daß wir nur Verpflichtungen haben gegen unser Volk und nie und nimmer gegen den Staat, und dass wir diese Verpflichtungen erfüllen müssen ohne Rücksicht, ob wir uns damit eines Verbrechens gegen die geschriebenen österreichischen Gesetze schuldig machen. (Výkřiky.) Wenn wir diese Gesetze erfüllt hätten, so hätten wir die Sache unseres Volkes geschädigt und damit uns des schwersten Verbrechens schuldig gemacht, des Verrates am eigenen Volke." Sehen Sie, der Mann hat Recht. Auf diesem Standpunkte stehen auch wir. Wir sagen, es gibt keinen Hochverrat im Leben eines Volkes, und Ihre Tätigkeit im alten Österreich, auf die Sie sich heute soviel einbilden, ist der schlagendste und beste Beweis dafür. Ich nehme nur wieder Ihre eigenen Zugeständnisse her, die Sie diesbezüglich gemacht haben, zum Beispiel die Rede des Herrn Abgeordneten Dr. Kramář am 22. Jänner 1920 im Revolutionsausschusse, wo er sagte: "Wir wurden gezwungen, für fremden Ruhm zu kämpfen, gegen uns selbst, und was war unser Interesse? Unser Interesse war, Österreich moralisch zu zerrütten. Wir haben die Armee demoralisiert, und ich muß es hier sagen, daß es eine große Ungerechtigkeit ist, wenn diese unsere Arbeit nicht genügend gewürdigt wird. Soviel muß ich sagen, daß dieser glänzende italienische Sieg in der letzen Piaveschlacht nicht existieren würde, wäre nicht diese demoralisierte österreichische Armee gewesen, welche sich Regiment für Regiment, Division für Division, Armee für Armee ergab. Warum? Weil dort wir und die anderen slavischen Nationen gearbeitet haben. Wir haben die Administrative zerrüttet." Kurz und gut, jetzt zählt er alles auf und sagt zum Schlusse: "All das, ich möchte sagen, war unsere patriotische Pflicht. Das mußten wir so tun."
Zwei Dinge also, die ganz gleichartig sind, und heute auf einmal diese verschiedene Auffassung! (Souhlas na levici.) Erinnern Sie sich nur, meine Herren, was Ihre Herren Abgeordneten im alten Österreich getrieben haben! Erinnern Sie sich nur an das Jahr 1867, wo sie nach Moskau gepilgert sind und Hetzreden gegen den Staat gehalten und Verbrüderungsfeste gefeiert haben. Und heute, wenn unsere Abgeordneten hinausgehen nach Österreich oder zu unseren Brüdern nach Deutschland, dann nennen Sie das Hochverrat! Erinnern Sie sich nur an das Jahr 1868, als Kaiser Franz Josef zur Einweihung der Elisabethbrücke nach Prag kam und von Ihnen Plakate angeschlagen wurden, worin allen Čechen die Teilnahme an diesem Empfange verboten wurde. Und heute! Wenn unsere Leute bei den Loyalitätskundgebungen gegenüber dem Präsidenten Masaryk nicht mittun, so wird das alles als illoyal ausgeschrieen. Wenn zwei das gleiche tun, so ist es doch nicht das Gleiche. Erinnern Sie sich nur an die serbische Krise, wo čechische Regimenter offen meuterten und der Abgeordnete Klofáč in Serbien Reden hielt, wo die schwarzgelben Fahnen heruntergerissen wurden und "Hoch Serbien!" gerufen wurde. Erinnern Sie sich nur an die Tätigkeit des Abgeordneten Kramář und Ihres Präsidenten Masaryk im Auslande während des Weltkrieges usw. Erinnern Sie sich daran, wie Sie Ihre Soldaten erzogen, und welche Tätigkeit diese im Kriege durchgeführt haben! Wir sagen nicht, daß das Hochverrat war. Unlängst hat das "Graslitzer Volksblatt" das sehr schön ausgedrückt mit den Worten: "Es war nicht Feigheit, wenn die Čechen im Kampfe gegen Feinde, die sie als Freunde empfanden, die Waffen wegwarfen, sondern Mut; es war nicht Treubruch, wenn sie den Fahnen, deren Sieg sie nicht wünschten, den Eid brachen, sondern Treue. Sie haben damit ein Beispiel aufgerichtet, wie ein Volk, das den Staat, in dem es wohnt, nicht mag und als ein Hindernis der eigenen freien Entfaltung betrachtet, diesen Staat zerbricht und auf seinen Trümmern das Reich seines eigenen Willens, seiner Selbstbestimmung aufrichtet. An diesem Beispiele werden die unterdrückten Völker aller Zeiten lernen können."
Sehen Sie, das sind Ihre Gedankengänge seinerzeit gewesen und das sind unsere Gedankengänge heute, und wer sich geändert hat, sind nicht wir, sondern Sie. Sie haben auf einmal merkwürdigerweise Ihre Ansichten über diese Begriffe vollständig geändert. (Výkřiky posl. Myslivce, dr. E. Feyerfeila a dr. Lodgmana.) Wir haben diesen Staat nicht gewollt, man hat uns in diesen Staat hineingezwungen mit Übergehung unseres Rechtes auf Selbstbestimmung. (Posl. Myslivec: Vy jste sem přili a uznali tento stát. - Hluk.) Wir sind hinein gezwungen worden in diesen Staat, und heute wollen Sie uns vorwerfen, daß wir diesem Staat gegenüber Hochverrat betreiben. (Posl. Langr: Kdy se vám zde nelíbí, vezměte si své rozumy a můete odejíti!) Jawohl, mit unserem Grund und Boden wollen wir gerne weggehen. Heute wollen Sie uns wegen unseres Bekenntnisses zu unserem Volke, das Sie selbst so hoch und heit halten und so oft betätigt haben, einen Vorwurf machen und Hochverrat konstruieren. Ich verstehe das nicht und begreife nicht, wie Menschen in einem eigentlich so kurzen Zeitraume in wenigen Jahren so vollständig ihre Ansicht über den gleichen Gegenstand ändern können. Wenn ich daher gesagt habe, daß wir im Falle eines Krieges mit Deutschland nicht mehr wie im Jahre 1866 so dumm sein werden, auf unsere deutschen Brüder zu schießen, habe ich damit lediglich eine Selbtverständlichkeit festgestellt, (Souhlas na levici.), wie sie ja auch bei Ihnen gang und gäbe war. Ein Koalitionsabgeordneter hat uns erst jüngst erklärt: "Unsere čechischen Soldaten haben nicht gegen ihre slavischen Brüder geschossen, es ist selbstverständlich, daß Ihr nicht gegen die Deutschen schießen werdet." Ich sage daher, meine Worte waren eine Warnung an den Herrn Außenminister Dr. Bene, er möge sich ja nicht bei seiner Bündnispolitik und bei der Festigung seines Staates in Spielereien einlassen und möge sich ja hüten, einen Krieg zu beginnen, weil man dessen Ende nicht voraussehen kann und weil möglicherweise der Krieg der Anfang vom Ende dieses Staats wäre.