Støeda 24. záøí 1924

Wenn das Gesetz für Steuererleichterung ein Gesetz werden soll, welches dem Steuerzahler im wahrsten Sinne des Wortes Erleichterungen bringt, so muß der Gesetzentwurf eine entsprechende Erweiterung erfahren. Die Steueradministrationen sind zu beauftragen - dieser Passus müßte im Gesetz enthalten sein - sofort die Anträge auf notwendige Ergänzung der Steuereinschätzungskommission auf den vollen Stand und eheste Einberufung derselben vorzulegen und bei den Anträgen nach Möglichkeit auch auf die entsprechende Vertretung aller Kategorien der Steuerpflichtigen und die in dieser Richtung von Seiten der Standesorganisationen der Steuerpflichtigen, welche Steuererleichterungen ansprechen, vorgebrachten Wünsche Rücksicht zu nehmen.

Es besteht wohl gar kein Zweifel, daß unsere dermaligen wirtschaftlichen Zustände, hervorgerufen durch den Steuerdruck, dringender Abhilfe bedürfen. Mit nichtssagenden Erlässen gegen die überbürdeten Beamten ist nicht geholfen. Richtig ist, daß nur durch eine außerordentliche Kraftanstrengung der Beamten Wandel geschaffen werden kann. Dazu bedarf es aber einer besseren Bezahlung bei Mehrarbeit und Mehrleistung der Steuerbeamten. Die Ausschaltung aller pedantischen Förmlichkeiten, ein vereinfachtes Verfahren bei der Aufarbeitung der Rückstände und bei Erteilung der Steuererleichterungen ist unbedingt erforderlich. So wie es heute mit der Steuervorschreibung vor sich geht, kann es unmöglich weitergehen. Wir sehen, daß die Steuerbeamten sittlich und moralisch bestens bemüht sind, die gewaltig aufgespeicherten Arbeiten zu erledigen. Wenn sie Überstunden machen wollen, so werden ihnen diese Überstunden nicht bezahlt. Man findet also auch hier, wo die wichtigste Arbeit im Staate geleistet wird, die rücksichtsloseste Drosselung der Beamtenverhältnisse, möchte gern nach dieser Richtung von der Regierungsseite auch in den staatlichen Ämtern den Achtstundentag durchbrechen und durchbricht ihn auch, aber in Wahrheit bezahlt man nichts für die Überstunden, beziehungsweise will nichts bezahlen. Hier muß endlich Ordnung geschaffen werden, nicht nur im Interesse einer geordneten Steuerwirtschaft, sondern auch im Inte resse der Gesundung der gesamten Volkswirtschaft. Die ges amten Steuerzahler erwarten mit Sehnsucht ein gutes Schutzgesetz für die schaffenden Stände im Sinne wahrhaftiger Steuererleichterung. Heute schmachten Millionen als wirtschaftlich Schwache unter dem gewaltigen Steuerdrucke und erwarten so die Erlösung von diesem Gesetz. Man kann wohl sicher von der Erkenntnis ausgehen, daß bei jedem Steuerschuldner, der in die Wirtschaftskatastrophe kam, der Lebensdrang besteht, wieder den Weg zum Aufstieg zu suchen. Nimmt die Regierung diesen Lebensdrang nach wirtschaftlicher Freiheit als wirklich vorhandenes Bedürfnis an, dann sollte sie diesen Drang unterstützen und fördern. Vielleicht ist das Gesetz für Steuererleichterungen jene von Millionen ersehnte Möglichkeit, wo tausende Existenzen von bitterer Steuersorge befreit werden, um wieder schuldenfreie schaffende Bürger zu werden. Bedingung ist jedoch, daß dieses Gesetz bedeutend verbessert und durch die entsprechenden Anträge wesentlich umgeändert wird. (Potlesk na levici.)

3. Øeè posl. Rud. Fischera (viz str. 2044 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Bei Beratung des Staatsvoranschlages haben unsere Fraktionsredner wiederholt darauf hingewiesen, daß es unmöglich sein wird, die Steuern in dem Ausmaße, wie sie veranschlagt sind, tatsächlich hereinzubringen. Wiederholt haben meine Parteigenossen auf die Selbsttäuschung hingewiesen, der sich die Regierung und die Mehrheitsparteien hingeben, wenn sie meinen, damit, daß man Steuern in einem ungemein hohen Ausmaße in den Staatsvoranschlag einstellt, diese Steuern auch tatsächlich für den Staat eingebracht zu haben. Man kann in einer Zeit der Wirtschaftskrise, in einer Zeit, wo Hunderttausende arbeitslos sind, wo die Fabriken gesperrt sind, wohl direkte Steuern veranschlagen, aber nicht hereinbringen. Die Vorlage ist ein Einbekenntnis dafür, daß die Darlegungen unserer Genossen richtig gewesen sind, ein Einbekenntnis dafür, daß die Warnungen, die damals an Sie gerichtet wurden, tatsächlich vollauf begründet waren. Ein Teil der direkten Steuern soll abgeschrieben werden, muß vielmehr abgeschrieben werden, weil sie auf jeden Fall uneinbringlich sind.

Wer den Motivenbericht der Vorlage durchsieht, findet: Der Finanzminister verzichtet nicht auf jene Steuern, die einbringlich sind, er verzichtet nur auf jenen Teil, der ohnedies hätte abgeschrieben werden müssen, auch wenn diese Vorlage nicht gekommen wäre. Ich verweise darauf, daß diese Gesetzesvorlage zur Folge haben wird, daß sowohl in den Gemeinden, wie in den Bezirken die Umlagen vollständig geändert werden müssen, daß ein sehr großer Teil der Umlagen abgeschrieben werden muß und daß sich die Gemeinden und Bezirke werden kümmern müssen, wo sie Ersatz finden, was wahrscheinlich nur so möglich sein wird, daß sie den anderen Steuerträgern, denen die Steuern nicht abgeschrieben werden, höhere Umlagen vorschreiben müssen. Wenn über die Höhe der Steuern geklagt wird, so ist es wohl gut, daran zu erinnern, daß nicht so sehr die Staatssteuer, als vielmehr gerade die Höhe der Umlagen es ist, welche vielfach die Einbringung der vorgeschriebenen Steuern vollständig unmöglich macht. Das statistische Staatsamt hat uns vor einigen Tagen Aufstellungen über die Höhe der Steuern in 38 der größten Städte dieser Republik unterbreitet. Wer dieses Verzeichnis durchsieht, findet, daß z. B. Komotau im Jahre 1922 die Gesamtumlagen in einer solchen Höhe vorgeschrieben hat, daß sie gegenüber dem Index vom Jahre 1911 berechnet, 1263% betragen. Die Stadt Laun hat allein 680% Gemeindeumlagen und jeder von uns weiß, daß es in vielen kleineren Industrieorten gar keine Seltenheit war und ist, besonders aber in den Jahren 1921 und 1922 zugetroffen hat, daß die Gemeindeumlagen in einer Höhe von über 1000% vorgeschrieben werden mußten. Den Selbstverwaltungskörpern ist ja fast jede Steuerhoheit genommen, es ist ihnen fast unmöglich gemacht, sich Steuerquellen zu erschließen, sie müssen, ob sie wollen oder nicht, um die Finanzgebahrung in Ordnung zu halten, die direkten Steuern mit so hohen Umlagen belasten, wie ich sie hier angeführt habe.

Ich möchte feststellen, daß die Vorlage, die den Titel "außerordentliche Steuererleichterungen" führt, eine gewisse Falchhmeldung beinhaltet. Unter außerordentlichen Steeurerleichterungen wird sich jeder vorstellen, daß ganz allgemein die Steuern in einem niedrigeren Maße eingehoben werden, als es in den Staatsvoranschlägen 1921 bis 1923 vorgesehen wurde. Diese Voraussetzung trifft aber nicht zu. Es wird jenen Steuerträgern, die ohnedies nicht in der Lage sind, die Steuern zu bezahlen, ein Teil der Steuern abgeschrieben. Soferne aber der Staat und die Gemeinden nicht auf die Einnahmen verzichten können, müssen diese Steuern auf andere überwälzt werden und es ist eine irrige und falsche Voraussetzung, wenn jemand glauben möchte, daß im Allgemeinen durch Schaffung di eses Gesetzes eine Steuererleichterung für die gesamte Bevölkerung erreicht wird. Der Motivenbericht sagt, daß die Ursache der Steuerrückstände, der Uneinbringlichkeit vieler Steuern die ist, daß die Steuerbehörden nach dem Umsturze zu stark überlastet waren, sowie daß die Folgen der Wirtschaftskrise nicht vorauszusehen waren. Ich füge hinzu, daß die Schuld daran, daß die Steuerbehörden so überlastet waren, die Finanzpolitik der Regierung und der Koalitionsparteien trägt, welche durch Schaffung einer Unmasse von Steuergesetzen und durch fortwährende Novellisierungen es unmöglich gemacht haben, daß auch die fleißigste Steuerbehörde ihren Aufgaben nur halbwegs gerecht werden konnte. Die heutige Vorlage bedoutet eine neuerliche Belastung vieler Steuerbehörden und es wird eine Besserung in der Richtung, daß nun die Steuerbemessung rascher vor sich geht, absolut nicht erreicht werden. Die unmittelbare Folge wird sein, daß neue Steuerbemessungen folgen müssen, daß Steuerabschreibungen werden herbeigeführt werden müssen, daß nach Inkrafttreten des Gesetzes Hunderttausende Steuerträger um Steuererleichterungen ansuchen werden, also eine neuerliche ungeheure Belastung der Steuerbehörden und Steuerämter eintritt.

Die Vorlage trägt den schweren Mangel an sich, daß sie nicht klar ausspricht, wer über die Abschreibungen der Steuern zu urteilen hat. Unmöglich kann es - nach dem Texte der Vorlage muß das geschlossen werden - den Steuerbehörden allein überlassen werden und wir erheben gerade bei dieser Gelegenheit immer wieder unsere alte Forderung, daß die Steuerschätzungskommissionen endlich nicht ernannt, sondern gewählt werden, und daß sowohl über die Steuerbemessung, als auch über die Abschreibung von direkten Steuern die gewählte Steuerabschätzungsko mission zu entscheiden hat und nicht ein einzelner Beamter, denn wenn er noch so objektiv urteilen will und urteilt, kann er nicht einmal halbwegs gerecht vorgehen, wenn es sich um die Ermittlung des Steuersatzes und um Abschreibungen handelt. Das kann nur eine paritätisch zusammengesetzte Steuerkommission.

Wir erachten die Sicherheit, daß dort, wo es sich um höhere Abschreibungen handelt, als 1000 Kronen im einzelnen Falle, die Finanzkommission der Gemeinde mit zu entscheiden hat, als ungenügend. Es müßte wenigstens in der Durchführungsverordnung, die zu diesem Gesetz wohl erscheinen muß, ausgesprochen werden, daß über Steuerabschreibungen nur eine zu wählende Finanzkommission zu entscheiden hat, und zwar in jedem Falle ohne Rücksicht auf die Höhe des Steuerbetrages. Wenn wir uns die Vorlage ansehen und daran denken, welche ungeheuere Fülle von Arbeit die Einhebung der direkten Steuern mit sich bringt, so haben wir den Wunsch, daß einmal unsere Finanzverwaltung auch darüber Aufschluß zu geben hätte, in welchem Verhältnis der Effekt einzelner direkten Steuern zur Arbeit der Veranlagung und Einhebung dieser Steuern steht. Wenn wir uns erinnern, daß die staatliche Finanzverwaltung fast so viel kostet, als die Summe der direkten Steuern in ihrer Gesamtheit ausmacht, so wäre es wohl wichtig, wenn auch darüber, welche Summe von Geld die Einhebung der einzelnen Steuern verursacht, einmal dem Parlament Aufschluß gegeben werden könnte. Der Motivenbericht bekennt zweierlei: die Steuern sind zu hoch und vielfach zu spät bemessen worden. Die Folge davon ist ein fortwährendes Ansuchen um Stundung der Steuern, es laufen fort Gesuche um Abschreibung der Steuern ein, die Arbeit bei den Steuerbehörden wird immer ärger und es ist gerade darum nicht abzusehen, wie endlich die Steuerbehörden dazu kommen werden, pünktlich und zu der Zeit, wo die Einhebung möglich ist, die Steuern vorzuschreiben. Beides, zu späte und zu hohe Bemessungen, sind Kardinalfehler der Steuerpolitik, verursacht durch die allgemeine Finanzwirtschaft des Staates. Auf dem Papier haben unsere Staatsvoranschläge sehr hübsch ausgesehen, der Herr Finanzminister hat fast immer das Gleichgewicht im Staatshaushalt gefunden. Die Vorlage bekennt ein, daß die rauhe Wirklichkeit durch alle diese Aufstellungen einen sehr dicken Strich gemacht hat und daß es nicht möglich gewesen ist, die Steuern so einzubringen, wie es im Staatshaushalt vorgesehen war. Diese Erkenntnis hätte der Finanzverwaltung schon früher kommen müssen, denn nicht erst jetzt, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse sich doch etwas gebessert haben, müßte man wissen, daß die Steuern nicht in dem vorgesehenen Ausmaße einzubringen sein werden, sondern nachdem die Krise nicht ein, sondern mehrere Jahre gedauert hat, war es schon in den Jahren 1922 und 1923 bei Beratung des Voranschlages klar, daß die Steuern in dem veranschlagten Ausmaße nicht einzubringen sein werden.

Vor einigen Tagen haben wir die Staatshaushaltsrechnung für das Jahr 1921 erhalten und können wenigstens auf Grund dieser vom Obersten Kontrollamt vorgelegten Abschlußrechnung feststellen, wie es im Jahre 1921 mit der Einbringung der direkten Steuern gegenüber dem Voranschlag ausgesehen hat. Die direkten Steuern sind im Jahre 1921 mit einer Summe von 2.067,987.000 Kronen vorgeschrieben worden. Die Staatshaushaltsrechnung weist aus, daß bereits am 31. Dezember 1921 an direkten Steuern ein Rückstand von 1.334,076.000 Kè bestand, oder anders gesagt, daß schon Ende Dezember 1921 an direkten Steuern ein Rückstand von 65% vorhanden war. Ganz anders ist das Verhältnis bei den indirekten Steuern. Von Jahr zu Jahr verschiebt sich bei den relativen und absoluten Steuersummen, die auf direkte und indirekte Weise aufgebracht werden, das Verhältnis zu Ungunsten der letzteren. Die direkten Steuern wurden im Verhältnis zu den Erfordernissen des taatshaushaltes niedriger, die indirekte Steuersumme immer größer. Im Jahre 1921 sind nach den Ziffern der vorgelegten Abschlußrechnung die indirekten Steuern - Karpathorußland lasse ich aus - mit 6.289,494.000 Kronen veranschlagt gewesen, der Rückstand an indirekten Steuern betrug aber am 31. Dezember nur 481,501.000 Kronen. Es sind also in weitaus höherem Maße die indirekten Steuern eingegangen, als die direkten, ich möchte sagen naturnotwendig als Folge der Krise, die immer die Erscheinung zeitigen wird, daß die direkten Steuern nicht im vorgesehenen Ausmaße einbringlich sind. Die Steuern für Getränke, Zucker, Frachten, Kohle, die Warenumsatzsteuer, alle diese Steuern werfen ungeheuer hohe Erträgnisse ab und sie werden im Vergleiche zur Veranlagung der direkten Steuern auch administrativ und finanziell viel weniger Arbeit und Kosten erfordern, als die direkten Steuern.

Wenn wir zu dieser Gesetzesvorlage Stellung nehmen, müssen wir vor allem verlangen, daß bei der Durchführung des Gesetzes Rücksicht genommen wird auf die rückständige Personeleinkommensteuer der Arbeiter und Beamten, auf die Rückstände der Steuer aus Lohn- und Gehaltsbezügen. Es ist eine Tatsache, daß es der Steuerverwaltung viel leichter möglich ist - es liegt dies in der Natur der Dinge das Lohneinkommen und den Gehalt dieser Kategorien steuertechnisch zu erfassen, als das Einkommen der selbständig Erwerbenden. Die Einbringung der Steuer von Löhnen und Gehältern ist viel leichter als z. B. die Einhebung der Erwerbsteuer. Die Steuer wird vorgeschrieben und von den Löhnen und Einkommen in Abzug gebracht. Gerade der Arbeiter - das zeigt das Verhältnis der indirekten Steuerleistungen- ist heute schon einer der wichtigsten Steuerträger geworden und die Arbeiterschaft, die jahrelang unter der Wirtschaftskrise und unter der Teuerung gelitten hat, hat wohl Anspruch darauf, daß sie gerade bei der Durchführung dieses Gesetzes in der liberalsten Weise behandelt wird. Kollege Schollich hat vorhin in einer Polemik davon gesprochen, daß die Arbeiter lebhaft an der Prosperität der Industrie interessiert sind. Er hat hinzugefügt, daß, wenn die Industrie keine Beschäftigung hat, auch der Arbeiter keine Existenz findet. Ich gebe das zu, nur hätte Kollege Schollich sagen können, die Arbeiter finden ihre Existenz gerade noch, wenn die Industrie gut beschäftigt ist, sie sind aber die ersten, die unter den Folgen der Wirtschaftskrise leiden, und wenn wir heute trotz verhältnismäßig guter Beschäftigung unserer Industrie hinausgehen in die nordböhmischen Industriegebiete, wo Heimarbeit besteht, sehen wir vielfach, daß Arbeiterinnen und Arbeiter schon wieder bei sehr langer Arbeitszeit um Löhne arbeiten müssen, die das Existenzminimum nicht erreichen. Wochenlöhne von 30 bis 40 Kronen sind in der Blumenindustrie z. B. das Höchste, was zu erreichen ist.

Es ist ein falscher Titel, den die Gesetzesvorlage trägt. Es sind keine außerordentlichen Steuererleichterungen für die Masse, die Ges amtheit, sondern der Endeffekt wird der sein, nachdem der Staat die Ausgaben nicht drosselt, daß die Summe der nicht einbringlichen direkten Steuern auf andere Schichten überwälzt werden und daß die Masse der Bevölkerung unter dem gleichen Steuerdruck wie bisher leiden wird, daß eine allgemeine Erleichterung, wie sie sich die Masse der Bevölkerung vorstellt, nicht eintreten wird.

Wir möchten dabei die Frage aufwerfen, ob der Staat die Möglichkeit hat, die Ausgaben wesentlich einzuschränken, und da behaupte ich, daß das der Staat sehr leicht tun könnte. Ich verweise da wieder auf die vorliegende Abrechnung für das Jahr 1921, und ich möchte besonders jene Mitglieder, welche der parlamentarischen Ersparungskommission angehören, auf eine Tatsache, die aus dieser Staatsrechnung hervorgeht, aufmerksam machen. Es sind im Voranschlage für 1921 die Gesamtausgaben für das Ministerium für Nationalverteidigung mit 2.561,796.000 Kè präliminiert. Die vorliegende Abrechnung weist aber aus, daß in Wirklichkeit 3.545,114.000 Kè ausgegeben worden sind. Das ist also im Jahre 1921 eine Überschreitung beim Kapitel "Ministerium für Nationalverteidigung" von 983,318.000 Kè. Das ist viel mehr, als wahrscheinlich alle die Steuerabschreibungen auf Grund der vorliegenden Gesetzesnovelle betragen werden, das ist das Dreifache der Eingänge an direkten Steuersummen im Jahre 1921 überhaupt. Umgerechnet auf die Zahl der Bevölkerung bedeutet dies, daß jeder Mensch in diesem Lande allein für den Militarismus im Jahre 1921 261 Kronen aufzubringen hatte. Dabei sind die ungeheuer schweren Schäden, welche unsere Volkswirtschaft dadurch erleidet, daß 180.000 der kräftigsten Menschen durch eineinhalb Jahre der Wirtschaft entzogen werden, gar nicht eingerechnet, die vielleicht mit derselben Summe nicht zu hoch veranschlagt wären.

Wenn wir also zu der Vorlage Stellung nehmen, so müssen wir konstatieren, daß diese Gesetzesvorlage zuerst und zunächst eine ernste Mahnung an die Mehrheitsparteien ist, welche die Verantwortung für die Regierung und für die Wirtschaft dieses Landes tragen. Jahrelang und besonders bei der Einbringung der Staatsvoranschläge wird von der bevorstehenden Finanzreform gesprochen. Auch die heutige Vorlage bietet keine Lösung, sie ist Stückwerk. Die Finanzreform, die Vereinfachung unserer gesamten Finanzverwaltung ist eine der dringendsten und wichtigsten Aufgaben, sie durchzuführen müßte eigentlich die erste Aufgabe unserer staatlichen Verwaltung sein. Die Vorlage ist aber auch eine Mahnung dafür, endlich mit der ungeheueren Verschwendung von Volksvermögen und Arbeitskräften für unproduktive Aufgaben Einhalt zu tun, eine Mahnung dafür, daß der Staat seine Wirtschaft umstellt, daß er die Wirtschaft des Landes durch zu große unproduktive Ausgaben nicht verkümmert und ertötet durch den ungeheueren Steuerdruck, durch die Unsummen von Lasten, welche in Folge der militärischen Erfordernisse auferlegt werden.

Wenn wir am Schlusse zu dieser Vorlage sagen, daß wir für sie stimmen werden, so nicht, ohne daß wir verlangen müssen, daß die notwendige Finanzreform nicht Stückwerk bleibt, sondern durchgeführt wird, daß die Handelsverträge endlich kommen sowie daß der Staat durch seine Finanzverwaltung die Wirtschaft in diesem Lande belebt, statt daß sie von ihr verkümmert und erstickt wird. (Souhlas a potlesk na levici.)

4. Øeè posl. Stenzla (viz str. 2050 tìsnopisecké zprávy):

Die Steuerträger dieses Staates hätten über die Vorlage betreffend die Steuererleichterungen vielleicht in Freude ausbrechen können, wenn diese Vorlage vor Jahresfrist in diesem Hause eingebracht worden wäre. Leider ließ man ein Jahr der schweren wirtschaftlichen Krise vorübergehen, bis man endlich die Einsicht gewonnen hat, daß die Steuerlasten für die Steuerträger der verschiedensten Stände und Berufe zu hoch sind. Viele Existenzen wurden innnerhalb ines Jahres zugrundegerichtet, ja sie wurden wieder in jenes Elend gedrängt, aus den sie mit Mühe und Not sich eine selbständige Existenz geschaffen hatten. Als im Jahre 1922 der große Preissturz eintrat, hat die Regierung selbst mit allen Mitteln versucht, durch ihre Unterbehörden darauf zu wirken, daß der Gewerbetreibende und der legitime Kaufmann seine Warenpreise herabsetzt, ohne ihn zu fragen, ob er dabei Verluste erleidet. Man hat ihn auch gar nicht gefragt, ob er noch solche Verdienste einheimsen wird, damit er die zur Vorschreibung gelangenden Steuern bezahlen kann. Seit jener Zeit führt gerade der deutsche gewerbliche und kaufmännische Mittelstand einen harten Kampf um seine Existenz, für die Erhaltung seiner Familie und um seine Zukunft. Der Absatz der Waren stockte, Mangel an Krediten herrschte, dagegen erschienen in nicht allzuferner Zeit hohe Steuervorschreibungen, denen der Gewerbestand unmöglich nachkommen konnte. Besonders aber waren es, und das muß die Regierung und das Finanzministerium dieses Staates wissen, die Grenzbewohner dieses Staates, die in ihrem Existenzkampf schwer betroffen worden sind, wie bereits von den geehrten Herren Vorrednern betont worden ist. Die Steuergesetzgebung dieses Staates ist darauf angelegt, eigentlich nur Verwirrung in den Kreisen der Steuerträger einerseits und bei den Beamten anderseits, die diese Gesetze zu vollziehen haben zu bewirken, da selbst in jenen Fällen, wo die Steuerträger zu den Beamten des Steueramtes oder Steuerreferates kommen und um die Auslegung der verschiedenen Gesetze und Verordnungen ersuchen, diese nicht in der Lage waren, sie den einzelnen Steuerträgern klarzumache. Wie soll man von dem einfachen, schlichten Bürger dieses Staates verlangen, daß er alle diese Gesetze studiert und in sich aufnimmt, damit er auch in die Lage kommen könnte, von den Wohltaten der Paragraphe, die darin zu seinem Vorteile versteckt sind, Gebrauch zu machen? Die Steuern dieses Staates haben heute fast das achtzehnfache gegenüber den Friedenszeiten erreicht und man muß sich wundern, daß gerade die steuerzahlenden Stände noch in der Lage sind, diese Lasten aufzubringen und dem Staate, sei es direkt oder indirekt abzuführen. Es steht dies nach den heutigen Verhältnissen in keinem Einklang mit der Verdienstmöglichkeit des heute so hart bedrängten schaffenden Mittelstands und es ist nicht im Einklang mit der Arbeit jener Schichten, die sich von frühmorgens bis spät abends plagen und schinden, um allen diesen Anforderungen gerecht zu werden. In der letzten Zeit haben besonders die Steuerbehörden, die wohl infolge der Steuergesetzgebung und der vielen Verordnungen und Gesetze nicht in der Lage waren, die Steuervorschreibungen rechtzeitig herauszugeben, die Vorschreibungen für drei Jahre auf einmal der steuerzahlenden Bevölke ung zugeschickt und dabei ninicht daran gedacht, daß der betreffende Steuerträger, von dem man allgemein behauptet, daß er die Steuer auf seine Waren aufrechnen darf, nicht auf drei Jahre zurückgreifen kann und den einzelnen Konsumenten, denen er damals seine Waren oder Erzeugnisse verkauft hat, nachträglich den Perzentsatz an Steuern aufzurechnen vermag. Das ist tatsächlich ein Verbrechen des Staates und hat dazu geführt, das viele und viele Existenzen dem Ruin zugeführt worden sind. Man muß aber auch bedenken, daß viele dieser Steuerträger niemals so hohe Vorschreibungen erwartet haben und daher auch diese niemals in ihre Kalkulation einstellen konnten. Die Folge davon ist, daß Rekurse über Rekurse eingebracht wurden, die überhaupt bisher nicht erledigt wurden, sodaß das damit unvertraute Beamtenpersonal nicht nachkommt, der Erledigung dieser Rekurse nach den Bes timmungen des Gesetzes Rechnung zu tragen. Man versucht in manchen Fällen - und ich weiß nicht und möchte gar nicht annehmen, ob das ein Wink von Seiten des Finanzministeriums ist, ich glaube es nicht - aber man versucht sogar den Steuerträger durch die Steuerbehörde zu verleiten, die eingebrachten Rekurse zurückzuziehen, indem man ihm auf der anderen Seite in irgend einer Form einen vielleicht nach Hellern zählenden Nachlaß in Aussicht stellt.

Man sagt, du fällst heute in die Begünstigung der Vermögensabgabe. Du bekommst Abschreibungen, wenn Du eventuell Deinen Rekurs in dieser oder in jener Steuerangelegenheit zurückziehst. Man hat auch schon im Jahre 1923 von seiten der Regierung daran gedacht, eine Erleichterung in der Erwerbsteuer zu schaffen. Dieses Gesetz ist gewiß manchen Kreisen und manchen Betriebeen zumm Vorteil. Die kleinen Gewerbetreibenden hingegen haben dieses Gesetz nicht recht zu Gesicht bekommen, um dessen Bestimmungen in sich aufzunehmen und die Wohltaten des Gesetzes auszunützen. Dazu kamen sie nicht. Man hat aber in dieses Gesetz auch die Bestimmung aufgenommen, daß nur dann Rücksicht genommen werden soll, wenn sich die Betriebs- und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens im Jahre 1922 gegenüber dem Jahr 1921 verschlechtert haben. Wir haben in unseren Kreisen versucht, die Leute aufzuklären, damit sie die Wohltaten dieser gesetzlichen Bestimmung ausnützen, und es sind sehr viele solcher Ansuchen an die Steuerbe örden abgegangen. Ich erkläre aber, daß kaum 2% von diesen Ansuchen durch die Steuerbehörden erledigt worden sind. Ich möchte deshalb fragen, wozu denn dieses Haus, dieses Parlament derartige gesetzliche Bestimmungen schafft, wenn sie von seiten einzelner Unterbehörden nicht eingehalten, wenn sie nicht dem Vollzuge zugeführt werden. Wie ich mich in letzter Zeit überzeugt habe, sieht das Finanzministerium selbst ein, daß die Steuerlast heute derart hoch ist, daß für die breitesten Schichten des Volkes, insbesondere aber für den erwerbenden, schaffenden und steuerzahlenden Mittelstand unerträglich ist. Aber was hört man, wenn Erlässe und bestimmte derartige Schreiben - ich weiß nicht, wie ich es nennen soll - an die Steuerbehörden und Steueradministrationen herausgehen? Was hört man, wenn man zu diesen Beamten bei den Steueradministrationen geht und sagt, daß bereits vom Ministerium dieser und jener Erlaß herausgegeben wurde? Die Herren erklären rundweg: wir haben keinen bekommen und müssen uns nach den Bestimmungen des Gesetzes halten. Ich weiß es nicht, und glaube auch hier nicht sagen zu können, daß ich von seiten des Finanzministeriums, bezw. dessen maßgebenden Beamten belogen worden bin.

Eine besondere Angelegenheit, die auf Grund des Gesetzes eingehalten werden sollte, aber nicht eingehalten wird, ist das sogenannte Vorhaltsverfahren bei Steuerbemessungen. Wenn irgend einem Steuerträger sein Einbekenntnis beanständet wird - ich verweise hier speziell auf § 19 des Umsatzsteuergesetzes, der besagt: wenn den Steuerbehörden in irgend einer Form Angaben des Fatenten nicht richtig erscheinen, ist es die Pflicht der Steuerbehörden, ihm ein Dekret zuzuschicken und an ihn Fragen zu stellen, damit er sich zu ihnen äußern kann - soll ihm eben dieses Dekret und die Fragen zugestellt werden. Das geschieht aber nicht. Ich habe vor nicht allzu langer Zeit Gelegenheit gehabt, an einer Protestversammlung teilzunehmen, wo mit vollem Rechte ein Referent gesagt hat, daß diejenigen Paragraphen in den Steuergesetzen, die zu Gunsten der Steuerträger sprechen bei den Steu ämtern und Steueradministrationen eigentlich verloren gegangen sind. Man merkt aus diesem sogenannten Verlorengehen oder Nichtachtenwollen, daß eine willkürliche Einschätzung platzgreift und daß man aus äußerlichen und fiktiven Merkmalen. Einschätzungen vornimmt und daher in den meisten Fällen, fast bis zu 80 und 90% im Gewerbestande eine viel zu hohe Besteuerung platzgenommen hat, die jenen Faktoren nicht verziehen werden kann, die alle Paragraphen des Steuergesetzes in Anwendung bringen sollten.

Man versucht auch in allen Fällen, das sogenannte Vertrauensmännersystem durchzuführen, bezw. zu handhaben. Gerade diese Leute, diese Spitzel werden dazu benützt, ich möchte sagen, infolge ihrer Unwissenheit, ihren Konkurrenten dazu zu verleiten und ihm anraten, er werde besser fahren, wenn er seinen Rekurs zurückzieht. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß dieser Vorgang, das sogenannte Vertrauensmännersystem ganz falsch ist und daß man verlangen soll, daß dem Fatenten auf Grund von ordnungsmäßig geführter Geschäftsbücher des Betriebes, wenn auch kleiner Gewerbetreibender Glauben geschenkt werde.

Ein besonderer Umstand, der heute in der Steuergesetzgebung, besonders aber bei der Einschätzung platzgreift, ist das Verhalten der Einschätzungskommission. Die Steuereinschätzungskommissionen für alle Klassen und für alle verschiedenen Steuerarten bestehen schon aus der Vorkriegszeit, und man versucht heute, Abgänge oder Änderungen in ihnen nur im Wege einer Ernennung durch die Regierung zu ersetzen, bezw. durchzuführen. Die Forderung des deutschen Gewerbestandes ist es, wenn es schon eine Einschätzungskommission geben muß, daß endlich für diese Neuwahlen ausgeschrieben werden.

Was in der ganzen Steuergesetzgebung besonders verwirrend wirkt, ist, daß man heute nicht mehr zum Steueramte gehen und dort die Steuer gegen Bestätigung im sogenannten Steuerbüchel entrichten kann, sondern der Scheckverkehr eingeführt wurde. Hier muß ich wieder behaupten, daß durch die Einführung des Scheckverkehrs der Steuerträger eigentlich nicht weiß, was für eine Steuer er bezahlt. Er hat noch keine Vorschreibung in der Hand, und soll trotzdem schon Steuern bezahlen, und kann sie bei der besten Absicht nicht bezahlen, weil sie für ihn zu hoch bemessen sind. An einem Tage kommt der Erlagschein, am nächsten kommt schon der Herr Exekutor ins Haus und am dritten Tage beeilt sich schon die hohe Steuerbehörde mit der Intabulation, damit ja nur der Kredit, den der arme Mann noch hat, geschmälert werde.

Ich möchte hier bei dieser Gelegenheit einen Fall anführen. Am 2. September d. J. hat sich in Pohrlitz in Süd-Mähren folgender Fall ereignet. Anläßlich eines Markttages hat ein Tischlermeister namens Johann Lösel seine Möbel zum Verkaufe ausgestellt, um aus ihrem Erlöse endlich einmal seinen Verpflichtungen gegenüber der Steuerbehörde und seinen Gehilfen nachzukommen. Gerade in diesem Momente, als dieser Mann als Steuerträger seine Möbel auf dem Marktplatz aufstellte, kam die Steuerbehörde mit einem Polizeimann und beschlagnahmte die Möbel für die rückständigen Steuern. Man gab diesen Mann so dem öffentlichem Spotte und dem Gelächter der Bevölkerun reis. Wenn wirklich schon der Steuerbehörde Gefahr droht, oder wenn si Angst hat, um die Steuer zu kommen, wäre es da nicht möglich gewesen, diese Möbel im Hause des Betreffenden selbst zu beschlagnahmen?


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