Støeda 24. záøí 1924

Was für ein Vertrauen die Regierung zu ihren Steuerträgern hat, geht daraus hervor, daß im Staatsvoranschlag 1924 eine vier- bis fünffache Erhöhung der Exekutionsgebühren gegenüber 1923 enthalten ist. Das zeigt, daß die Regierung eine schlechte Meinung von ihren Steuerträgern hat, aber es zeigt auch, daß sie durch diese Erhöhung im Staatsvoranschlage sich kein allzugroßes Vertrauen ihrer Bürger erwerben, sondern gerade das Gegenteil erreichen wird. Keine èechoslovakische Regierung, mag sie diese oder jene sein, wird das Vertrauen der Bürger zum Staate bei solch einem Vorgehen heben können. Ich bin fest überzeugt davon, daß gerade derjenige, der zahlen kann, immer zahlt. Und ich behaupte hier mit Recht, daß die deutschen Steuerträger immer noch die bravsten waren, daß sie, sobald sie den Scheck - bekamen, ich möchte sagen, liefen, um zu zahlen, und ich behaupte weiters, daß diese Vorlage nicht so auf das Drängen der deutschen bedrückten Steuerträger zurückzuführen ist, wie auf das Drängen der èechischen Steuerträger, die derartige Steuerlasten einfach nicht mehr ertragen wollen.

Gleichzeitig möchte ich darauf verweisen, daß es angezeigt wäre und daß es sein müßte, daß auf Steuereinbekenntnisse, auf Fatierungen, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Jänner eines jeden Jahres eingebracht werden, noch im selben Jahre die Steuervorschreibung zu erfolgen hat. Wir werden uns entschieden dagegen wehren, daß auch in Zukunft die Vorschreibungen erst nach 2 oder 3 Jahren kommen, wo der Steuerträger die Zahlung zu leisten nicht mehr imstande ist. Wir verlangen aber auch weiters, daß die Steuergesetzgebung einer regelrechten, alle Schichten der Bevölkerung gleichmäßig heranziehenden Reform unterworfen werde, damit auch diese Reform dem Gewerbestande zum Vorteile gereiche.

Zum Gesetze selbst viel zu sagen, ist überflüssig, wir wissen, und alle meine Vorredner haben darauf hingewiesen, daß überall das berüchtigte Wort "kann" und "können" darin steht. Und ich muß leider befürchten daß dieses Wort "können" so ausgelegt wird, daß es weiter Staatsbürger zweiter Kategorie geben wird, denen die Behörde nicht etwas zu machen hat, sondern nur machen kann. Nur wenn man ein loyaler Staatsbürger ist, bekommt man etwas, im anderen Falle wird man nicht unter die Wohltat dieses Gesetzes kommen. Infolge der großen Fertigkeit dieses Hauses, Anträge der Opposition, auch wenn sie noch so gut gemeint sind, abzulehnen, habe ich mich auch gar nicht bemüht, Abänderungsanträge zu stellen, da ich ja von vorneherein weiß, daß die Ablehnung erfolgt.

Auf etwas besonderes möchte ich zum Schluß hinweisen. Ich glaube nämlich, daß dieser Staat, der zwar von den Rednern der Koalition mitunter als großer Staat, aber hie und da wie z. B. vorgestern auch als kleiner Staat bezeichnet wird, es nicht notwendig hat, derart große Gesandtschaften in fremden Staaten zu halten mit einem drartigen Personal, das Millionen verschlingt. Da wäre anzusetzen, da könnten Ersparnisse erzielt werden, was gewiß vom Vorteil für die einzelnen Bürger und Steuerträger dieses Staates wäre. Der Gewerbestand dieses Staates wird darüber wachen, daß dieses Gesetz in gerechter Weise angewendet werde, wir werden besonders darauf sehen, daß auf Grund der eingebrachten Ansuchen auch der deutsche Gewerbestand berücksichtigt werde. Ich will hoffen, daß bei der Regierung nicht immer der nationale Chauvinismus mitspielen, sondern daß man hier einmal im gerechten Sinne handeln wird und daß alle Bürger vor dem Gesetze gleich behandelt werden. Der deutsche Gewerbestand wird sich einen ihm gebührenden Einfluß auf die Gesetzgebung zu sichern wissen und seine Vertreter werden auch für jene Gesetzesvorlagen stimmen, die ihm zugute kommen dürften. Derzeit aber, angesichts der bestehenden Mißtrauens gerade im deutschen gewerblichen Mittelstand gegenüber dem derzeit bestehenden Regierungssystem, bin ich nicht in der Lage, für diese Gesetzesvorlage zu stimmen. (Souhlas na levici.)

5. Øeè posl. Böhra (viz str. 2059 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Der Titel des Gesetzes, das uns jetzt und schon mehrere Stunden beschäftigt, hat etwas Anziehendes an sich und auch das Rednerpult hier nimmt an dieser Anziehungskraft teil, indem sich eben Mitglieder aller Parteien an der Aussprache über diesen Gesetzentwurf beteiligt haben. Das Wort "Steuererleichterungen", " Steuernachlässe" ist ein sehr schönes Wort. Das Gesetz hat nur 4 Paragraphen, aber so schön sein Titel ist, der Titel "Gesetz betreffend außerordentliche Erleichterung bei Zahlung der direkten Steuern", hat doch etwas mit dem Sprichwort gemeinsam: Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Es ist nicht das Mitleid mit den Steuernzahlern, welches dem Finanzministerium, der Regierung die Anregung gab, diese Vorlage einzubringen, sondern der Umstand, daß in den Kanzleien der Steuerämter geradezu eine Art Obstruktion von selbst sich eingestellt hat. Es sind sozusagen die Räder des ganzen Steuerapparates verrostet, das ganze Werk ist versackt und es versagt, und zwar aus dem Grunde, weil die Unsummen von Agenden, die noch unbewältigt sind, einfach rechtzeitig und ordnungsgemäß sich gar nicht aufarbeiten lassen. Wir haben überhaupt eine Unmasse von Steuergesetzen und Gebührenskalen, sodaß namentlich letztere zu einer Geheimwissenschaft ganz weniger Finanzbeamter geworden sind. Entschieden trat eine Überbürdung sowohl bei den Steuerbehörden als auch bei den Steuerämtern ein. Den Steuerämtern war auch manche Arbeit zugewiesen worden, die gar nicht in ihre Kompetenz gehörte, daher dann ungeheuere Bemessungsrückstände, hunderttausende Bemessungsakten unerledigt, nun folgte das Drängen auf Aufarbeitung; dabei Überhastung, mancher Akt wurde unzureichend instruiert und die Folge waren Überlastung der Steuerträger, ungeheuer viele Rekurse, Ergreifung aller zustehenden Rechtsmittel, und so haben wir folgenden Hergang: Erst hunderttausende Bemessungsrückstände, dann überhastete Steuernachbemessungen für eine ganze Reihe von Jahren, und infolgedessen hunderttausende Rekurse und hunderte Millionen an Steuerrückständen, die uneinbringlich gewor den sind. Also die Unmöglichkeit, die Steuerrekurse zweckentsprechend zu behandeln, zu instruieren, zu erledigen, die Steuerrückstände einzuheben, hat nun die Regierung gezwungen die Vorlage in dieser Fassung dem Hause zu unterbreiten. Das Gesetz selbst nun besagt im § 1, daß für die verflossenen Jahre bis einschließlich 1923 die schuldige Steuer auf Ansuchen der Partei in Ausnahmsfällen entsprechend herabgesetzt oder nachgesehen werde, wenn die ernste Gefahr besteht, daß die Berichtigung dieser Rückstände den Steuerpflichtigen in seinem wirtschaftlichen Unternehmen oder im Unterhalte seiner selbst oder seiner Familie bedrohen könnte, oder wenn die Eintreibung der Rückstände mit besonderen und unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden wäre, und insbesondere sei Rücksicht zu nehmen auf die Fälle, wo die Bedrohung des Steuerpflichtigen durch Verluste herbeigeführt wurde, die durch das Sinken der Preise von Waren und des Wertes von Investitionen verursacht wurden oder durch Verluste an Forderungen oder durch andere sonstige Folgen der Nachkriegsverhältnisse.

Sonstige Folgen der Nachkriegsverhältnisse: das ist etwas sehr zart gesagt. Warum nimmt nicht der Regierungsentwurf gleich eine Aufzählung dieser sonstigen Nachkriegsverhältnisse vor? Er könnte doch da ganz gut sagen: schuld daran war die Nichteinlösung der Kriegsanleihe, die Nichtanerke nnung der Vorkriegsrenten, die Folgen der Währungstrennung durch Verschleppung der Regulierung der Kronenforderungen der ehemaligen österreichischen Postsparkassa und der Nachfolgestaaten überhaupt. Es wäre eine derartige Vorlage, betreffend die Abschreibung von Steuern, wegen der furchtbaren Folgen und Auswirkungen der Nachkriegsverhältnisse nicht nötig gewesen, hätte man gleich die Ursachen vermieden. Viele Tausende von Abschreibungen mit einer gewiß nach hunderten Millionen zählenden Steuersumme wären unnötig gewesen, hätte die Staatsverwaltung die Frage der Kriegsanleihe, die Frage der Vorkriegsrenten und die ganze Währungstrennung in einer für alle Staatsbürger fürsorglichen Weise geregelt.

Die beabsichtigte Abschreibung der direkten Steuern bedingt - und das besagt die Vorlage ausdrücklich - auch die Abschreibung von allen Steuerzuschlägen, also von den Zuschlägen für das Land, für den Bezirk, den Schulzuschlägen, den Gemeindezuschlägen, den Handelskammerzuschlägen, den Sanitätsumlagen u. s. w. Sie alle werden entweder mit abgeschrieben oder nicht erst vorgeschrieben werden. Die Gemeinden, deutsche wie èechische, haben allerdings den Wunsch, daß es zu diesen Abschreibungen nicht kommen möge, weil sie und andere Korporationen in einem nun einmal darauf aufgebauten Steuersystem der Zuschläge zu kurz kommen. Aber wenn man sich das Umlagensystem näher besieht, wäre die ganze Abschreibung staatlicher Steuern zwecklos, wenn sie ideell vorgeschrieben blieben für die Umlagen. Denn die Umlagen betragen ja in hunderten von Fällen das zehn- und mehrfache der direkten staatlichen Steuervorschreibungen. Die Gemeinden selbst werden nun freilich ja ihr Auskommen anderweitig haben müssen. Jedenfalls sollte man aber ein Gutachten der Gemeinden bei der vorzunehmenden Abschreibung einholen. Man möge auch die Steuerkommissionen beiziehen und die alten Steuerkommissionen durch Wahl erneuern. Man wird in den Gemeinden dann aber endlich mit geregelten Zuständen rechnen können. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)

An eines möchte ich hiebei wieder erinnern: Man gebe doch den Gemeinden wiederum das Recht, ihre Steuern selbst wieder direkt einzuheben. Denn die Gemeinden haben gar nichts dadurch erspart, daß der Staat diese Agenda übernahm; gar nichts, sie haben keinen einzigen Beamten erspart, wohl aber tritt bei jeder Gemeinde, ohne Unterschied, ob deutsch oder èechisch, ein Übelstand ein, daß manchmal am Ende eines Monates der Bürgermeister oder der Kassier nicht soviel in der Kasse hat, um nur den Nachtwächter auszahlen zu können. Er ist immer darauf angewiesen, was ihm von der Landesfinanzdirektion zugewiesen wird. Das verschleppt sich oft lange, die Gemeinden müssen inzwischen aufborgen und hohe Zinsen zahlen. Die Gemeinden wollen weiter für den Entgang von Umlagen besondere Entschädigungen haben. Die Gemeinden wollen Zuschläge zur Personaleinkommensteuer, daß auch diese in die Umlagenbemessung einbezogen werden. Wir Volksvertreter könnten uneingeschränkt diesem Verlangen nicht zustimmen. Wie käme das Einkommen des schlichten Arbeiters, des schlichten Beamten, der ohnehin kärglich bezahlt ist, bei der jetzigen Teuerungswelle dazu, auch noch die hohen, riesigen Gemeindeumlagen und sonstigen Zuschläge zu tragen? Wohl aber dürfte denn doch darüber zu reden sein, ob nicht bei einem Personaleinkommen, sagen wir von 60.000 Kronen an, die Gemeinde berechtigt würde irgendwelche Umlagen für sich einheben zu können.

Die ganze Vorlage erinnert uns daran, was wir schon in der Budgetberatung voriges Jahr ausgesprochen haben und wir könnten wiederholen, was mancher von uns Abgeordneten, namentlich von der Opposition, erklärten: die und die Steuersummen seien zu hoch angesetzt, es sei nicht möglich, daß bei einer Minderung des Verkehrs, bei einer anhaltenden Geschäftskrise, wie sie voriges Jahr bestand, z. B. Transportsteuer und andere Steuerarten noch um viele Millionen für dieses Budgetjahr höher angesetzt werden, als für frühere Jahre der höhere Betrag erreicht würde. Es wird heißen: sparen. Es wurde von Rednern schon auf die zu großen Luxusausgaben in der äußeren Vertretung der Republik hingewiesen, im Militärwesen usw. Ich mache da auch die èechischen Steuerzahler auf etwas aufmerksam, trotzdem es ihnen etwas sonderbar klingen mag, wenn ich es als Deutscher sage: warum diese Millionenbelastung des Steuersäckels für alle Steuerträger durch unnötige Minoritätsschulen für bloß 5 oder 6 èechische Kinder! Was für Millionen bedeutet es, daß sie für 3, 4, 5, 6 èechische Kinder schon eigene Staatsschulen, eigene Lehrer usw. bestellen! Daß das in die Millionen geht und unnötig ist, werden sie zugeben. Stellen Sie sich nur einmal vor, es würde dies national nicht Ihnen zugute kommen. Die Steuerlasten belasten Sie übrigens wie uns, stellen Sie sich vor, es würde das in einem anderen Staate vor sich gehen, sagen wir, in einem Staate mit unseren Konnationalen. Da würden Sie diesen Vorgang als ungehörig empfinden, schon aus Steuerersparnissen sollten Sie denn doch mit diesem übertriebenen Schulluxus aufhören. Hiemit habe ich aber kein Wort gegen die Bildungsbestrebungen auch der Minderheit gesprochen.

Mit diesem übertriebenen Schulluxus im Bezug auf die Minoritätsschulen sollte denn doch ein Ende gemacht werden.

Ferner sollte das ganze Umlagensystem irgendwie limitiert werden, wie wir ja auch bei der Hauszinssteuer eine Limitierung wirken sehen.

Meine Herren, ich komme von der Reichsgrenze. Unsere Gewerbetreibenden an der Grenze haben ein hartes Jahr durchgemacht, wo in Massen die Leute zum Zwecke der verschiedensten Einkäufe und auch zum Vergnügen hinüber in die Gasthäuser gingen, über die Grenze fuhren bis Dresden, Berlin und Görlitz, Einkäufe besorgten etc. Diese Gewerbetreibenden an der Grenze haben furchtbare Monate durchgemacht, die Stuben der Raseure waren leer, die Bäcker, die Schuhmacher und Gastwirte etc., sie alle konnten mitunter die ganze Woche den Laden schließen, nur die Steuern, die waren vorgeschrieben. Damals war eine Notstandszeit. Jetzt ist, wenn auch bei weitem nicht in solchem Umfang, das umgekehrte Verhältnis eingetreten; da die Goldmark, die Rentenmark hier eine sehr hohe Kaufkraft besitzt, kommen die Ausländer gerne über die Grenze zu uns und da ist es nun der Wunsch unserer Gastwirtegenossenschaften und auch der Wunsch anderer Genossenschaften, und es wäre damit ein Dienst erwiesen unserem heimischen Gewerbe und unseren heimischen Steuerzahlern, wenn die Legitimation zur Einreise erleichtert würde, ausgedehnt würde auch auf ein paar Orte, die ein viertel Stündchen Schnellzugfahrt weiter von der Grenze entfernt liegen als man heute für den erleichterten Grenzübertritt gestattet. Weiters möchte ich bemerken, daß man bei den Steuererleichterungen auch die großen Wetterschäden z. B. jetzt im Erzgebirge, berücksichtigen möchte.

Im § 2 möchte die Kompetenz der unteren Steuerbehörden möglichst erweitert werden, damit nicht durch einen langweiligen großen Instanzweg die Wohltaten des Gesetzes wiederum beschränkt werden. Weiters wird man auch trachten müssen, überhaupt die Steuerkraft zu heben durch die Förderung der Produktion, durch Erleichterung des Einkommens bei Industrie, Gewerbe, indem die Handelsverträge besser ausgestaltet, das Tarifund Frachtwesen fürsorglich eingerichtet werden, daß auch der Rest des Bewilligungsverfahrens entfalle, und daß in der Zollfrage denn doch unsere Industrie berücksichtigt werde z. B. beim Bezug von Maschinen, die sie aus dem Ausland braucht; hierbei müssen jetzt 6 Kronen Zoll für ein Kilogramm Gewicht der Maschine gezahlt werden, das ist ja unerschwinglich, und die betreffende Industrie ist dann nicht leistungsfähig. Manche Gewerbetreibende beklagen sich heute noch, daß ihnen die bei der Banknotenabstempelung zurückbehaltenen Beträge heute noch nicht zurückgestellt worden sind, trotzdem die gesetzliche Sicherung vorhanden ist. Und weiter sollte die Umsatzsteuer nur einmal, nur an der Erzeugungsstätte geleistet werden.

Meine Herren, zum Schlusse noch eine Bemerkung. Ich weiß, in Geldsachen hört sich die Gemütlichkeit auf, aber beim Steueramt hat die Ungemütlichkeit den Gipfelpunkt erreicht, wenn bei einem Steuertahler gleich mir nichts, dir nichts, sobald der Zahlungsa uftrag kommt, auch sofort im Grundbuch Sicherstellungen vorgemerkt werden. Diese Sicherstellungen im Grundbuch sollten denn doch nur auf die allernotwendigsten Fälle beschränkt werden, ist sie doch überflüssig, wenn der betreffende Steuerträger durch sein Haus, seinen Hof ohnehin die Gewähr bietetm maß das Finanzärar nicht zu kurm kommtm Möge dieses Gesetz nicht bloß ein Ausfluß der Notwendigkeit sein, weil eben die Steuerämter ersticken vor Arbeit und nun einmal reiner Tisch gemacht werden soll, sondern möge es weise und zuvorkommend angewendet werden, wirklich zugunsten hartbedrängter Steuerzahler. (Souhlas na levici.)

6. Øeè posl. Füssyho (viz str. 2062 tìsnopisecké zprávy):

Hölgyeim és uraim! A törvényhozás arra volna hivatott, hogy a nagyközönség érdekét képviselje, azonban számtalan törvény hozatott itten, mely a nagy néprétegek érdekét nem szolgálta.

Nagy meglepetésemre szolgált a pénzügyminiszter úrnak a mai napon elõterjesztett pénzügyi javaslata, mellyel az adózásnak könnyebbé tételét óhajtja szolgálni, mert szomoru tapasztalataim vannak az adózó polgárok elviselhetetlen megadóztatásáról. Komáromban folynak jelenleg adótárgyalások, ahol az adóalanyból mintegy kipréselik a nagy adót, tekintet nélkül annak teherbírására.

Örömmel üdvözölném a pénzügyminiszter úr által beterjesztett javaslatot, ha az illetékes hivatalnokok mindenkivel szemben egyformán járnának el a kedvezmények nyujtásában.

Itt felhozom a komáromi adókivetõ-bizottság mûködését. A gazdák ott elõadták panaszaikat, elszenvedett sérelmeiket, kifogásolták az adókivetõ-bizottság törvénytelen összeállítását, amennyiben törvény szerint a külömbözõ foglalkozási ágaknak arányos képviselettel kell bírniok és felerészben kinevezett, felerészben pedig választott tagokból kell állnia. Ott azonban egyetlen egy választott bizottsági tag sincsen. Az õsfoglalkozást üzõ lakosság 90%-ának a bizottságban csak egy póttagja van.

Az adókivetõ-bizottság elnökét a miniszter nevezi ki, a kinevezett tagok sorából, aki az ott élõ polgárság nyelvét nem ismeri. Kérdem tisztelt hölgyeím és uraim, miként tudja elbírálni a polgárság sérelmeit, panaszait az oly elnök, ki a polgárok nyelvét nem ismeri? Elõfordult az is, hogy az elõadott panaszokra kézlegyintéssel válaszoltak, vagy pedig tudtára adtak a felebbezõnek, hogy ha visszavonja beadványát, adójából ezer koronát leírnak, ha pedig ezt nem teszi, akkor adoját kétezer koronával fel fogják emelni.

A pénzügyminiszter úr által elõterjesztett adókönnyítési javaslatot csak azzal a feltétellel fogadom el, ha azt igazságosan végre is hajtják.

Azonban tisztelt hölgyeim és uraim, még egy nagyobb sérelmünk is van. A mi vidékünkön a pénzlebélyegzés alkalmával viszszatartott összegeket a mai napig sem fizették vissza. A jelenlegi viszonyok között, mikor a mezõgazdák katasztrofális helyzetben vannak, úgy hogy nemcsak az ujabb adót, de még a régi adót sem tudják megfizetni, nagy könnyités lenne rájuk nézve, ha a pénzlebélyegzés, alkalmával visszatartott összegeket adójukba számítanák.

A jelenlegi adórendszerben óriási hibák vannak. Akárhányszor elõfordult, hogy az adóhivatalhoz felvilágositásért forduló felet, hogy mennyi adót kell évente fizetnie, azzal küldték el, hogy ezt az év végén majd megtudja. A következõ évben azonban még visszamenõleg is követelnek adót.

Ezen javaslatot csakis igazságos végrehajtás és német képviselõtársaimmal együtt beadott módositó javaslatok elfogadása mellett fogadom el; egyébként nem fogadom el. (Potlesk na levici.)


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