Sobota 21. bøezna 1925

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 336. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v sobotu dne 21. bøezna 1925.

1. Øeè posl. Schäfera (viz str. 1485 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die Erledigung des Gesetzentwurfes über den Arbeiterurlaub ist wieder einmal ein Beispiel dafür, in welcher Art in diesem Hause wichtige sozialpolitische Erfordernisse erledigt werden. Im letzten Augenblick, bevor das Haus auseinandergeht, wird uns ein paar Stunden Zeit dafür zur Verfügung gestellt, über den gesetzlichen Urlaubsanspruch der Arbeiter zu entscheiden. In einer Schnelligkeit ohne gleichen mußte der sozialpolitische Ausschuß die Beratung durchrühren, damit heute der Bericht vorliegt. Jene Parteien, die mit Ernst und Fleiß alle sozialpolitischen Anregungen untersuchen und das Beste anzustreben willens sind, haben gar nicht die Möglichkeit, sorgfältig zu prüfen, was vorgeschlagen wird, haben gar nicht die Möglichkeit, in entsprechend ausführlicher Weise aufzuzeigen, wo vorgeschlagene Gesetze Fehler aufweisen, wenn diese Mängel nicht so stark in die Augen springen, wie es hier bei diesem Gesetzesvorschlag der Fall ist. Es gibt Parteien in der Koalition, die in diesem Urlaubgesetz einen sozialpolitischen Erfolg sehen. Wir können bei noch so eifrigem Bemühen einen solchen Erfolg nicht entdecken. Erstens einmal ist es an sich skandalös, daß die èechoslovakische Regierung an dem Urlaubsgesetz seit dem Jahr 1921 arbeitet. Ich verweise darauf, daß im Jahre 1921 sowohl hier als auch im Senat eine Resolution mit den Stimmen der èechischen Sozialdemokraten beschlossen worden ist, die Regierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf über die Arbeitsurlaube im Parlamente vorzulegen. Zur Entrüstung über unsere Kritik ist kein Anlaß vorhanden, wenn man diese Tatsache allein feststellt. (Souhlas na levici.) Jede Partei, die damals für die Resolution gestimmt hat, wäre verpflichtet gewesen, darauf zu dringen, daß das Ministerium für soziale Fürsorge rasch arbeite und das Gesetz über die Arbeiterurlaube dem Hause ehebaldigt vorlege. Das Ministerium selbst, das muß zugegeben werden, hat die Resolution beachtet. Es hat nach we gen Wochen schon den Vorschlag zur Einführung von gesetzlichen Arbeiterurlauben, den wirtschaftlichen Körperschaften, den Gewerkschaften, den Unternehmerverbänden und den Handelskammern zur Begutachtung vorgelegt. Es war keine Arbeit, über die wir erfreut gewesen sind. Man merkte ihr an, daß das Ministerium versucht hat, gewissen Bedenken der Unternehmer in weitestem Maße Rechnung zu tragen. Aber es war immerhin ein Gesetzentwurf, ein ernstzunehmender Versuch, die Arbeiterurlaube einer gesetzlichen Regelung zuzuführen. Und was ist darauf geschehen? Im Jänner 1922 wurde vom Ministerium für soziale Fürsorge eine Beratung veranstaltet, zu der eingeladen waren die Handelskammern, die Unternehmerverbände und die Gewerkschaften. Damals haben wir als Vertreter der deutschen sozialdemokratischen Gewerkschaften und die Vertreter der èechischen sozialdemokratischen Gewerkschaften ausgeführt, daß uns die Vorschläge des Fürsorgeministeriums nicht entsprechen und haben uns scharf auseinandergesetzt mit den Unternehmervertretern, die gegen diesen Vorschlag der Regierung Sturm liefen. Das, was damals wir bei dieser Besprechung an Schwächen in dem Entwurf des Fürsorgeministeriums aufzeigten, das wurde auch von èechischer sozialdemokratischer Seite bekämpft. (Hört! Hört!) Wir waren ein und derselben Anschauung darüber, daß ein Gesetz über die Arbeiterurlaube den schon bestehenden Verhältnissen Rechnung tragen müsse und nicht die Gefahr heraufbeschwören dürfe, die Errungenschaften der Gewerkschaften in Frage zustellen. Es war damals ein Vertreter der Unternehmer, und zwar der Sekretär des èechischen Industriellenverbandes Herr Dr. Verunáè, der sagte, die Unternehmer wünschten zwar keine gesetzliche Regelung der Arbeiterurlaube, was aber durchaus nicht heiße daß sie gegen die Urlaubserteilung an Arbeiter seien, sie wollten nur, daß diese Frage vertraglich geregelt werde. Er führte damals aus, die industriellen und gewerblichen Arbeiter hätten sich auf dem Wege der gewerkschaftlichen Organisation durch Kollektivvertrag bereits zu 90% den Urlaub gesichert. Das stimmte natürlich nicht. Man konnte nicht von 90% sprechen, die den Urlaub gesichert hatten. Es ist aber auch die Behauptung des Berichterstatters über den Gesetzentwurf unrichtig, daß heute noch 70% der Arbeiter keinen Urlaub hätten. Wogegen wir uns damals gewendet haben und wogegen wir uns auch heute wenden, ist, daß ein Urlaubsgesetz die Errungenschaften der einzelnen Arbeitergruppen in Gefahr bringt. Das ist das Entscheidende bei der Beurteilung eines sozialpolitischen Gesetzes. In der ganzen Welt, überall, wo man sich mit Sozialpolitik beschäftigt und wo es Menschen gibt, die sozialpolitisch denken, werden Sie nur eine Meinung hören, daß nämlich ein sozialpolitisches Gesetz das Maximum dessenfestlegen muß, was die Arbeiter im wirtschaftlichen Kampfe schon erobert haben; denn die Sozialpolitik hinkt überall nach, seitdem sich die Staaten mit der Arbeiterschutzgesetzgebung beschäftigten, ist es nie anders gewesen, sie eilt nicht voraus, sondern sie schließt gewissermaßen eine Entwicklungsstufe ab. Was die Gewerkschaften an sozialpolitischen Einrichtungen erreicht haben, was vertraglich an sozialpolitischen Zugeständnissen erreicht wurde, das hat die sozialpolitische Gesetzgebung von Zeit zu Zeit zu sanktionieren, aber sie hat nicht hinter dem zurückzubleiben, was die Gewerkschaften schon durchzusetzen vermochten. Was aber bringt der jetzige Entwurf, das Gesetz, das wir annehmen sollen und das als Erfolg hingestellt wird? Bei einem Jahre unausgesetzter Beschäftigung, bei einem und demselben Unternehmer kommen sechs Tage Urlaub in Betracht. Das ist eine Bestimmung, meine Herren, die es den Unternehmern ermöglicht, Tausenden und Tausenden von Arbeitern unausgesetzt den Urlaub zu nehmen, ihnen den Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub zu rauben; und bitte, meine Herren: wenn dann weiter gesagt wird, "nur bei einer ununterbrochenen Beschäftigung in der Dauer von 10 Jahren bei demselben Unternehm er findet die Verlängerung des Urlaubes auf 7 Tage statt, und bei ununterbrochener Beschäftigung bei ein und demselben Unternehmer in der Dauer von 15 Jahren wieder eine Verlängerung um einen Tag", so wissen wir wirklich nicht, was wir zu einem solchen Vorschlag sagen sollen. Meine Herren, die 5 Mitglieder der sozialpolitischen "Pìtka" haben da eine Arbeit geleistet, zu der 5 der reaktionärsten und sozialpolitisch rückständigsten Unternehmersekretäre auch hätten berufen werden können. Ich bin überzeugt, wenn man 5 Unternehmersekretäre in einen Raum sperrte und ihnen die Aufgabe gäbe, sie müßten ein Gesetz über Arbeitsurlaube liefern, so könnte etwas Schlechteres nicht herauskommen. (Potlesk na levici.) Bedenken Sie, meine Herren, 15 Jahre muß ein Arbeiter ununterbrochen bei ein und demselben Untern ehmer beschäftigt sein, ehe er einen Btägigen Urlaub bekommen kann! Ein anständiger Arbeitgeber wird jedem Arbeiter, der 15 Jahre in seinem Unternehmen beschäftigt gewesen ist, ohne Gesetz mehr Urlaub geben als 8 Tage. Das geschieht bei sozialpolitisch denkenden Unternehmern. Aber 8 Tage hat der Arbeiter eigentlich nicht einmal Urlaub, denn die Feiertage und Sonntage werden eingerechnet, und es ändert gar nichts daran, daß er für diese Feiertage den Lohn beanspruchen kann. Es bleibt also für den 15 Jahre in ein und demselben Unternehmen beschäftigten Arbeiter nach diesem Gesetz ein Anspruch auf nicht mehr als 6 wirkliche Ruhetage übrig. Wenn in die betreffende Zeit noch obendrein Feiertage fallen, so ist das natürlich noch ärger. Wie man das als einen Erfolg der sozialpolitischen Arbeiten der "Pìtka" hinstellen kann, das verstehe ich nicht.

Es soll ein Erfolg darin stecken, daß dieses Gesetz überhaupt jetzt zur Erledigung kommt und daß es möglich gewesen ist, mit der Gesetzesvorlage über die Regelung der Feiertage ein Junktim herzustellen. Es gehören Kindergemüter dazu, ein solches Märchen zu glauben. Die Herstellung und Durchsetzung des Junktims zwischen den beiden Gesetzen ist kein Erfolg der sozialpolitischen Arbeiten jener Parteien, die die Verpflichtung haben, Arbeiterinteressen entsprechend zu vertreten, sondern der Unternehmer. Als im Jahre 1922 die Einführung eines gesetzlichen Arbeiterurlaubes die Gewerkschaften beschäftigte, haben die Unternehmer sofort erklärt: Eine Erteilung von gesetzlichen Urlauben ohne Regelung der Feiertage sei unmöglich, bestimmte Feiertage müßten beseitigt werden. Die Unternehmer waren es also, die das Junktim schon im Jahre 1922 gefordert haben. Sie haben es in Ausnützung der entstandenen kulturpolitischen Differenzen sehr gut verstanden, die Sache so zu drehen, daß das Junktim wie ein Zugeständnis an die zwei Arbeiterparteien in der Koalition aussieht. Wir bestreiten ganz entschieden, daß die Regelung der Urlaube auf gesetzlichem Wege nur durch Streichung von Feiertagen möglich ist. Ist man in Polen so vorgangen, hat man in Österreich erklärt, daß das Urlaubsgesetz nur geschaffen werden kann, wenn gleichzeitig die Feiertagsfrage geregelt werde? Ist bei der ersten Vorlage über den Arbeiterurlaub dem Ministerium für soziale Fürsorge auch nur der Gedanke gekommen, daß das nicht zu machen geht, ohne daß eine Anzahl Feiertage beseitigt werden? Nein! Auch bei uns hat ursprünglich niemand daran gedacht, daß zwischen beiden Fragen ein Junktim bestände, aber die Unternehmer wollten Schwierigkeiten machen und daher sind sie mit diesem Junktim gekommen, und es hat sich nun ereignet, daß der Erfolg der Unternehmer, den sie schon früher gegenüber der Regierung und dem Ministerium für soziale Fürsorge durchzusetzen verstanden haben, jetzt letzten Endes als ein Erfolg gewisser Parteien ausgegeben wird.

Es ist nicht meine Aufgabe, in alle Einzelheiten des vorliegenden Gesetzesentwurfes einzugehen. Es wird das ein anderer Redner unseres Klubs besorgen. Ich abe nur aufzeigen wollen, daß man so keine Sozialpolitik machen kann, daß auf diese Weise den Arbeitern nicht genützt wird, sondern daß auf diese Weise die sozialpolitische Gesetzgebung immer mehr den Bedürfnissen und Anforderungen der Unternehmer ausgeliefert wird. Was wird das neue Gesetz zur Folge haben? Wir haben zahlreiche Kollektivverträge - ich weiß nicht, ob auch die èechischen Gewerkschaften derartige Bestimmungen in den Kollektivverträgen durchgesetzt haben, aber ich nehme es an - in denen Urlaube bis zu 14 Tagen den Arbeitern nach einer gewissen Dauer der Beschäftigung gesichert werden. Der Urlaub beginnt allerdings nicht gleich bei allen Verträgen mit 6 Tagen, er beginnt mit drei Tagen, steigt jedoch schon nach 2 bis 3 Jahren Beschäftigung auf 6 Tage und über 6 Tage hinaus. Was wird nun die Folge dieses Gesetzes sein? Die Unternehmer werden jene Kollektivverträge bekämpfen und zu beseitigen suchen, die für die Arbeiter weitergehende Bestimmungen enthalten. In welche Lage bringen Sie denn die Arbeiter in ihrem gewerkschaftlichen Kampfe, und welche Unterstützung liefern Sie den Unternehmern bei der Bekämpfung des tariflich vereinbarten längeren Urlaubs in den einzelnen Industriezweigen! Dann weiter: Sie treffen in diesem Gesetz Bestimmungen, durch die Sie noch lange nicht allen denjenigen Arbeitern den Urlaub sichern, die bis heute nicht imstande waren, ihn auf vertraglichem Wege zu erreichen. Im Gesetz haben Sie die Bestimmung, die besagt, daß die im Taglohn stehenden land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter von diesem Gesetz nicht berührt werden. Damit scheiden Sie viele Zehntausende von Arbeitern aus, die das ganze Jahr Tag für Tag beschäftigt sind, aber nur im Taglohn, und die den Anspruch auf Urlaub ebenso notwendig haben, wie die Industriearbeiter oder die gewerblichen Arbeiter. Das sind durchgehends verfehlte Bestimmungen, das sind Vorschläge, gegen die wir entschieden Verwahrung einlegen mnüssen, die nach unserer Meinung nicht bezeichnet werden können als Abtragung jener Versprechungen, mit denen man den Arbeitern die ganzen Jahre hindurch in der Urlaubsfrage aufgewartet hat. Diese Bestimmungen stehen selbst in sehr weitgehendem Widerspruch zu jenen Vorchlägen, die das Ministerium für soziale Fürsorge anfänglich gemacht hat und die viel weiter gingen, die ja auch nicht alles trafen, was wir fordern, die aber gegenüber diesem Gesetz noch immer den Vorzug verdienen.

In Ihrem eigenem Motivenbericht müssen Sie sich beschämen, da Sie nicht verschweigen können, daß Staaten wie Österreich und Polen in der Urlaubsfrage viel weiter gehen. Allerdings ist uns gestern im sozialpolitischen Ausschuß erklärt worden, daß die Urlaubsfrage international im Wege der Gesetzgebung geregelt werden müsse, ein Staat für sich allein könne da keine zu weiten Sprünge machen. Demgegenüber verweise ich darauf, daß trotz der vertragsmäßig vereinbarten Urlaube in allen großen Berufsgruppen die industrielle Entwicklung nicht stillgestanden ist und darunter nicht gelitten hat. Sie ist ungünstig durch Maßnahmen des Staates beeinflußt worden und hat unter einer Politik zu leiten gehabt, gegen die wir von dieser Stelle aus immer angekämpft haben. Ein solche Abwehr unserer begründeten Kritik hat uns insbesondere deshalb so überrascht, weil sie nicht aus dem Munde eines Unternehmervertreters gekommen ist, sondern aus dem Munde des Vertreters einer Arbeiterpartei. Bisher war es die Übung der Unternehmerverbände und der Kapitalisten, jeder sozialpolitischen Forderung der Arbeiter entgegenzuhalten, sie könne nur internaronal geregelt werden. Daß sich aber auch Arbeitervertreter bis zu so einer derartigen Anschauung zurückentwickeln, ist überaus betrüblich.

Ich habe in allgemeinen aufgezeigt, daß das Gesetz über die Arbeiterurlaube von uns nicht als ein Werk des Fortschrittesbetrachtet werden kann. Es hat uns veranlaßt, zahlreiche Abänderungsanträge zu stellen, die zum Teil mit dem Gesetzentwurfe übereinstimmen, der früher vom Ministerium für soziale Fürsorge vertreten wurde, und sie entsprechen einem Gesetzentwurfe, den wir voriges Jahres im Hause vorgelegt haben. Nebenbei bemerkt, verstehe ich nicht, wie man Vorchläge, die man 19222 und 1923 dem Parlamente über die Regelung der Urlaubsfrage gemacht hat, zwei Jahre später im Stiche läßt und wie man jene, die noch auf dem Boden der damaligen Vorschläge stehen und erklären, daß sie gut waren - Vorschläge, die nicht von uns gemacht worden sind, sondern von den èechischen Sozialdemokraten und Nationalsozialisten - als Demagogen hinstellen kann, die keinen Sinn für den Staat hätten. Sie verwechseln übrigens in der Regel die Bedürfnisse der Koalition mit den Bedürfnissen des Staates, leider mitunter auch mit den Bedürfnissen der Arbeiterschaft. Doch wird die Stunde kommen, wo auch Sie einsehen werden, daß auf solchem Boden und nach einer solchen Methode eine gesunde Sozialpolitik unmöglich ist. Wenn Sie einigermaßen noch Sinn dafür aufbringen wollten, die Einwendungen, die aus gewerkschaftlichen Erfahrungen heraus von uns gemacht werden, zu berücksichtigen, dann müßten Sie - wenn Sie schon alles, wie es gestern geschehen ist, zurückweisen, ohne es auf seine Möglichkeiten zu prüfen - wenigstens durch Aufnahme einer Bestimmung in das Gesetz dafür sorgen, daß es nicht zu einer Handhabe für die Unternehmer werde, den Arbeitern den längeren Urlaub zu nehmen, der auf Verträgen beruht. Für uns ist die Beratung und die Erledigung dieses Gesetzes kein Erlebnis, das uns mit Freude erfüllt, es bleibt den Arbeitern vieles schuldig.

Wir werden natürlich nicht verzagen. Wir sind überzeugt, daß die Unternehmer, die jetzt dieses Urlaubsgesetz benützen werden, um es gegen jene Arbeiter auszunützen, die bereits mehr errungen haben, nicht alles durchsetzen werden. Aber unser Kampf wird erschwert und verbittert. Der gewerkschaftliche Kampf erfährt eine schwere Schädigung. Durch eine solche Sozialpolitik wird das von einzelnen Arbeitergruppen bereits Errungene bedroht. (Souhlas a potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Palmeho (viz str. 1512 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Bevor ich auf den Inhalt des vorliegenden Entwurfes über die Neuregelung der Feiertage eingehe, gestatten Sie mir, vorher auch zwei Angelegenheiten mitzuberühren, die in ursächlichem Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf stehen. Ich erinnere Sie daran, wie im Dezember 1924 die slovakischen Bischöfe jenen Hirtenbrief erlassen haben, in welchem die allerschwersten Beschimpfungen der sozialdemokratischen Partei enthalten waren und in welchem allen Katholiken bei schweren Kirchenstrafen verboten wurde, einem antichristlichen Verein anzugehören. Als solche wurden darin ausdrücklich alle sozialistischen und kommunistischen Fachorganisationen angegeben. Dieser einfach unerhörte Vorgang bedeutet eine ganz ungeheuerliche Verletzung der Verfassungsurkunde, besonders der §§ 113 und 114, in denen es sich um das Vereinsrecht vor allem der Arbeitsnehmer handelt und in welchem in erster Linie dasKoalitionsrecht zum Ausdruck kommt. Neben diesen Verletzungen der Verfassungsurkunde betone ich außerdem noch, daß durch diese Form des Hirtenbriefes vor allem auch viele Bestimmungen des Terrorgesetzes verlerzt worden sind, was ich nur nebenbei erwähnen will.

Wie wahrt die Regierung die Rechte der Staatsbürger gegen den Episkopat? Allerdings, die Regierung hat jenen Hirtenbrief konfiszieren lassen, aber damit ist die Sache noch lange nicht erledigt. Wir wissen gerade in der letzten Zeit aus der Presse, in welcher Art und Weise in derselben Richtung von der erwähnten Stelle aus in der erbärmlichsten Weise weitergehetzt wird. Und wir haben vor allem eines zu verlangen, indem wir die Regierung auffordern, die Rechte unserer Arbeiter, ihr gesetzliches Vereinsrecht, ihre Zugehörigkeit zu den Organisationen anders zu schützen, als es bis heute von jener Stelle aus geschehen ist. Aber nicht nur das allein. Nun kommt eine neue Angelegenheit. Wir lesen in der letzten Zeit neuerdings in der Presse, wie von Rom aus durch die päpstliche Nuntiatur versucht wird, Einfluß auf diee Gesetze unseres Landes zu nehmen, und zwar in einer Form, die als mehr denn ungehörig bezeichnet werden muß. Wie kommt die Nuntiatur dazu, sich bei der Regierung zu beklagen, daß sie nicht vorher gefragt worden ist, wie die Regierung die Regelung der Feiertage vornehmen will? Es ist das eine ganz unberechtigte Einmischung einer ganz fremden Stelle und es müßte vor allem die Regierung selbst ein derartiges Verlangen ücksichtslos zurückweisen. Die Regierung hat zwar auf unsere in diesen beiden Fragen eingebrachte Interpellation erklärt, daß es in der Republik nur eine Obrigkeit, und zwar die Obrigkeit des Staates gibt, wir müsse aber gestehen, daß die Geltendmachung der Autorität des Staates gerade gegenüber dieser Stelle in sehr lauer Weise erfolgt, während der Staat gegenüber den Arbeitern seine Autorität in rücksichtslosester Weise zur Geltung bringt. Wenn wir dies sehen, so müssen wir schon sagen, daß wir diesen Unterschied mit aller Energie beseitigt wissen wollen. Wenn man auf der einen Seite die Kraft hat, den vermeintlichen Gesetzen Geltung zu verschaffen, die im Sinne der Regierung liegen, so muß man andererseits auch den Rechten der Arbeiterschaft in anderer Weise Schutz angedeihen lassen als es heute der Fall ist.

Ich komme nun zu der Vorlage, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertage und der Gedenktage in unserer Republik. Es gibt wohl keine Vorlage, die seit ihrer Bekanntgabe so viel Widerspruch ausgelöst hat, wie gerade die vorliegende, Widerspruch nicht nur von Seiten der Opposition, sondern der größte Widerspruch ist vor allem wohl bei den Koalitionsparteien selbst ausgebrochen, die gegeneinander oft in ganz eigenartiger Form Sturm gelaufen sind. Der Kampf der verschiedenen klerikalen und nationalen Parteien um die Beibehaltung des einen oder des anderen Feiertages zur Verherrlichung der verschiedenen Heiligen oder zur Feier jenernationalen Gedenktage, die von anderer Seite begehrt wurden, der Kampf, wie er hier in den letzten Wochen innerhalb der Koalitionsparteien geführt wurde, hat oft ganz groteske Formen angenommen. (Posl. Kaufmann: Aber nicht zur Vermehrung des Ansehens des Staates!) Ganz sicherlich nicht. Es ist nicht meine Absicht, mich in den Streit einzumischen, welcher von den Heiligen, die hier in Frage kommen und um die man sich gestritten hat, der bessere ist, und welcher Feiertag, welcher Gedenktag mehr gefeiert zu werden verdient. Ich persönlich halte von den Heiligen im Allgemeinen nicht sehr viel, und jene, die mir heilig sind, von denen weiß ich von vorneherein, daß Sie sie nicht feiern. Wir sind sicherlich sehr dafür, daß der 1. Mai als Feiertag gefeiert wird. Der wäre aber auch gefeiert worden, ob es im Gesetze steht oder nicht. Wir haben uns diesen Feiertag in jahrzehntelangem Ringen erkämpft und es gibt heute keine Macht, auch nicht die Macht dieses Staates, die vielleicht einmal verhindern könnte, daß die Arbeiterschaft diesen 1. Mai feiere. Nur die Art, wie man uns heute die Feier durch die Bestimmungen dieses Gesetzes aufoktroiert, gefällt uns durchaus nicht so besonders. Wir werden also vor allem den 1. Mai feiern, wie bisher, ohne Rücksicht darauf, was der Staat in seinen Gesetzen verlangt. Es ist dies der Tag, wo wir vor allem die Erfolge unserer Kämpfe in der Vergangenheit an uns vorüberziehen lassen, es ist der Tag, wo wir aussprechen, was wir in Zukunft noch erreichen wollen und an dieser alten Tradition des Maifeiertages werden wir unter allen Umständen festhalten.

Wir haben auch gar keine Einwendung gegen den 28. Oktober, wenn er als Gedenktag der Republik gefeiert wird. Denn diese Staatsform ist uns sicherlich weit sympathischer, als die der alten Monarchie. Nur die Art, wie diese Republik uns behandelt, die Art, wie man in dieser Republik Gesetze macht, ist es, gegen die wir ganz gewaltig Einspruch erh eben müssen. Gegen die Republik als solche haben wir ganz bestimmt nichts.

Wogegen wir uns aber mit aller Entschiedenheit wenden, ist, daß man der Arbeiterschaft durch die Neuregelung der Gesetze vor allem die Doppelfeiertage, den Ostermontag, Pfingstmontag und den zweiten Weihnachtsfeiertag wegnehmen will. Nicht aus religiösen Gründen, sondern lediglich vom Standpunkt der Volksgesundheit aus muß man darauf bestehen, daß diese Feiertage beibehalten werden. Man muß es verstehen und mitgemacht haben, was es für den Arbeiter heißt, mehrmals im Jahre 2 Ruhetage hintereinander zu haben, wo er imstande ist, sich von seiner schweren Arbeit in den Betrieben besser zu erholen, wo er imstande ist, gesundheitlich alles vorzukehren, wes nicht nur er, sondern auch seine Familie benötigt, und man muß erkennen, was es heißt, wenn Vater und Mutter 2 Tage hintereinander wieder einmal beisammen sein können zur Erziehung ihrer eigenen Familie, ihrer Kinder. Man darf ferner nicht vergessen, daß heute in der Bevölkerung der Gedanke immer weitere Kreise zieht, gerade diese 2 Tage zu benützen, um aus den dumpfen Werkstätten und Fabriken heraus, aus den Wirtshäusern heraus ins freie Land zu wandern, sich an der Natur zu erfreuen, die Kinder für die Natur zu erziehen und die Menschen so zu veredeln. Das alles nimmt man durch die Vorlage dieses Gesetzes dem Volke. Was hier geschieht, ist ein Verbrechen an der arbeitenden Menschheit, nichts anderes.

Wir hätten sicherlich gegen eine Neuregelung der Feiertage im allgemeinen keinerlei Einwendung erhoben, wenn dieselbe auf einer anderen Grundlage aufgebaut worden wäre. Wir sehen aus der gegenwärtigen Vorlage, daß z. B. der 6. Jänner, die sogenannten Heiligen Drei Könige, der 21. Mai, Christi Himmelfahrt, der 11. Juni, Fronleichnam, der 29. Juni, Peter und Paul, der 15. August, Mariä Himmelfahrt, der 1. November, Allerheiligen, der 8. Dezember, Mariä Empfängnis, als Feiertage weiter bestehen bleiben. Wenn schon unter allen Umständen gestrichen werden mußte, hätte man von diesen Tagen sicherlich ein paar wegstreichen können, die man als vollständig überflüßig ansehen muß. Von den derzeit noch bestehenden Feiertagen sollen außer den drei Doppelfeiertagen zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten noch weiters in Wegfall kommen der 2. Feber, Lichtmeß, der 25. März, Mariä Verkündigung, 16. Mai, Johann von Nepomuk, der 8. September, Mariä Geburt. Es wird also die Arbeiterschaft durch dieses neue Gesetz um 7 Feiertage im Jahre gebracht und diese Feiertage werden in Arbeitstage umgewandelt. Da erkennen wir denn, warum das Junktim geschaffen wurde zwischen Urlaubs- und Feiertagsgesetz. Wir haben unsere Vertreter im Verfassungsausschuß beauftragt zu versuchen, daß diese ungeheuerlichen Bestimmungen, besonders die Wegnahme der Doppelfeiertage, aus dem Gesetze herauskommen. Trotz aller Mühe sind die Anträge unserer Genossen, wie es zum großen Teil immer in diesem Hause geschehen ist, einfach von der Majorität abgelehnt worden. Man hat zwar im § 2 der Vorlage die namentliche Nennung der Gedenktage gestrichen, aber das ändert an der Sachlage selbst nicht das allermindeste. Man hat auch im § 4 eine kleine Änderung vorgenommen, die vollständig belan glos ist. Das übrige Gesetz ist genau so schlecht wie es eingebracht wurde, vom Verfassungsausschuß angenommen worden. (Pøedsednictví se ujal pøedseda Tomášek.)

Wir haben dabei gest ern ein eigenartiges Schauspiel erlebt; während sich die Koalitionsparteien seit Monaten wegen dieses Gesetzes in den Haaren liegen, Beratungen auf Beratungen abgehalten haben, um sich über die Sachlage zu einigen, hat der Verfassungsausschuß gestern die Oppositionsparteien einfach abgewürgt und jede sachliche Behandlung des Gesetzes unmöglich gemacht. Das ist nun die Art, wie man bei uns seit jeher die Gesetze in letzter Stunde hereinwirft und unter allen Umständen durchdrückt, mag darin stehen, was will. Ich habe allerdings gestern im Verfassungsausschuß auch den Standpunkt unser deutschbürgerlichen Vertreter nicht verst anden. Die Herren, die seit Monaten nicht im Hause erscheinen, in den Ausschüssen fehlen, die es bei den Beratungen der wichtigsten Gesetzesvorlagen nicht für notwendig gehalten haben, in die Ausschüsse zu kommen, wie bei der Frage des Mieterschutzes, der Teuerung und bei anderen Dingen, sind ausgerechnet gestern in den Ausschuß gekommen, um gegen den Magister Johann Hus-Feiertag Stellung zu nehmen. Ausgerechnet der Feiertag des Hus war es, den sie zum Anlaß genommen haben, stundenlang darüber im Ausschuß zu reden. Was unsere Stellung zum Husfeiertag anbelangt, kommen wir in eine sehr schwierige Lage. Für Hus, den Ketzer, haben wir sicher die größten Sympathien, für Hus, den Deutschenhasser, können wir sie nicht haben. Wir müßten daher einen halben Feiertag beantragen, weil wir nur den halben Hus brauchen können. Da das nicht geht, ist es besser, wir lassen den Hus einfach ganz gehen, wir haben kein so großes Interesse daran.

Wenn schon Feiertage abgebaut werden sollen, habe ich schon vorhin angeführt, daß wir unter der großen Menge der einzelnen Marientage sicherlich noch einzelne gefunden hätten, die wir ruhig hätten streichen können, u. zw. deshalb, weil ein Teil unserer Arbeiterschaft bei der Schaffung ihrer Verträge sie längst gestrichen hat. Wenn man heute unsere Kollektivverträge ansieht, wird man sehen, daß in den meisten Verträgen schon ein ganz bedeutender Verzicht auf einzelne dieser Marientage enthalten ist, daß sich die Arbeiterschaft freiwillig bereit erklärt hat, auf diese Feiertage zu verzichten. Also wenn diese Tage in Wegfall gekommen wären, würde kein Hahn darnach krähen; die Arbeiter haben deswegen auf diese Feiertage verzichtet, weil sie bei den Verhandlungen mit den Arbeitgebern bessere und wertvollere Äquivalente dafür herausgeschlagen haben. Man nimmt nun neben den Feiertagen, auf welche die Arbeiter freiwillig verzichtet haben, ihnen auch jene Tage, die eine alte Tradition in der ganzen Bevölkerung bilden. Da kann ich schon heute sagen, daß das Gesetz über die Wegnahme der drei Doppelfeiertage nur ein Fetzen Papier bleiben wird. Draußen wird es nicht gehalten werden, darauf können Sie sich verlassen. Man nimmt nun den Arbeitern auch noch diese Feiertage weg, so daß sie neben dem freiwilligen Verzicht noch bestraft werden durch Wegnahme der Doppelfeiertage.

Das Gesetz über die Feiertage ist vor allem, das müssen wir hier aussprechen, nichts anderes, als eine Konzession der Koalitionsparteien an die Unternehmervereinigungen zur Durchsetzung des jämmerlichen Urlaubsgesetzes, das gegenwärtig zur Beratung steht. Es war einfach nicht möglich, auf andere Weise zu dem Urlaubsgesetz zu kommen, und so hat man nach der alten Devise "Wasche mir den Pelz, doch mache ihn nicht naß!" dieses Gesetz vorgelegt, so daß man auf der einen Seite dem Arbeiter 7 Tage im Jahre wegnimmt, da man ihm auf der anderen Seite unter allen erdenklichen Schwierigkeiten 6 Tage geben will. So sieht Ihre Sozialpolitik aus, so werden die Gesetze gemacht. Auf der einen Seite sagt man "Da habt Ihr das Urlaubsgesetz", auf der anderen Seite stiehlt man dem Arbeiter freie Tage einfach weg. So werden bei uns die sozialpolitischen Arbeiten, die sozialpolitischen Aufgaben erledigt. So halten die Koalitionsparteien ihre Zusagen, die sie der Arbeiterschaft gegeben haben. Ich meine, eine größere Zum-Narren-Halterei als diese beiden Gesetze kann man sich nicht vorstellen, und auf die Art, wie sie sich auswirken werden, kann sich die Regierung freuen.

Ein netter Paragraph der Vorlage ist auch der § 3, welcher Bestimmungen für die würdige Begehung des 28. Oktober enthält und bei Nichtbeachtung der getroffenen behördlichen Anordnungen Geldstrafen bis zu 10.000 Kronen oder Arrest bis zu einem Monat vorsieht. Den politischen Behörden erster Instanz wird hier nach freiem Ermessen das Recht erteilt, Anstalten, Unternehmungen und Schulen Vorschriften für eine würdige Feier dieses Tages zu geben. Wer nun die Verhältnisse in unseren Gebieten kennt, der weiß, daß bei der Art, wie die politischen Behörden unserer Bevölkerung gegenüber eingestellt sind, diese Sache zu einer ewigen Schikanierung an diesem Tage werden wird, daß man vor allem eins machen wird: daß in jenen Gebieten, wo man am wenigsten Sinn für diesen Feiertag hat, Anordnungen treffen wird, die über die Anordnungen in den èechischen Gebieten hinausgehen werden, weil man es nicht für notwendig ansehen wird, dort in derselben schroffen Form vorzugehen, wie in jenen Gebieten, wo die Minderheiten wohnen. Die angedrohten Strafen sind viel zu hoch und man hat so das Gefühl, als wenn die Regierung auf diese Weise ihre leeren Staatskassen wieder einigermaßen auffüllen wollte. Wir glauben aber kaum, daß da viel hineinkommen wird.


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