Ètvrtek 9. èervence 1925

Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 355. schùzi poslanecké snìmovny Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 9. èervence 1925 odpol.

1. Øeè posl. Schustera (viz str. 446 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Die zur Beratung stehende Vorlage behandelt die Erhöhung des Meliorationsfondes von 15 auf 30 Millionen Kè ab 1. Jänner 1926. Die Erhöhung erfolgt in der Absicht, die landwirtschaftliche Produktion zu heben, die Ernteergebnisse zu steigern und eine Verbesserung der gesundheitlichen Verhältnisse in den ländlichen Gebieten herbeizuführen. Als eine Partei, die bestrebt ist, die natürlichen Kräfte der Landwirtschaft zu stärken und nutzbar zu machen, sind, wir für weitgehende Meliorationen und bedauern, daß bisher in dieser Richtung viel zu wenig geschehen ist. Aus diesen Beweggründen heraus begrüßen wir eine systematische Meliorationsarbeit, insbesondere in Bezug auf die Trinkwasserversorgung in den ländlichen Gebieten, wo die Wasserzuleitungen sich im denkbar traurigsten Zustand befinden. Man rechnet in Regierungskreisen damit, durch die geplanten Meliorationen große Landflächen nutzbar zu machen und den Ertragswert der Ernten um hunderte von Millionen Kè zu steigern. Die Notwendigkeit der Meliorierung besteht in der Èechoslovakei noch für 2,042.200 ha landwirtschaftlichen Bodens. Der Mehrertrag soll nach vollständiger Meliorierung 6 Millionen q Getreide, 11 Millionen q Stroh, 10 Millionen q Kartoffeln, 10 Millionen q Rüben, 3·6 Millionen q Futtermittel und 10 Millionen q Heu betragen. Eine ganz gewaltige Menge von Lebens- und Futtermitteln also und von außerordentlicher Bedeutung für die Ernährung der gesamten Bevölkerung des Staates. Wenn diese Ziffern nicht Zukunftsmusik bleiben, wenn sie nicht potemkinsche Dörfer sind, wird die Mehrproduktion natürlich sehr groß sein.

Inwieweit sich diese Hoffnungen erfüllen werden, wird im wesentlichen von der Art und Weise der Durchführung abhängen und es ist sehr fraglich, ob nicht wieder einmal ein Gesetz, welches wirtschaftlichen Bedürfnissen gewidmet ist, zu Èechisierungszwecken benützt wird. Hervorzuheben wäre, daß gerade in den deutschen Gebieten die Durchführung von Meliorationen eine dringende Notwendigkeit ist. Wildbachverstauungen beeinträchtigen die landwirtschaftliche Entwicklung sehr schwer und zweckentsprechende Berieselungs- oder Regenanlagen fehlen in den meisten deutschen Bezirken fast vollständig. Die Trockenheit hat heuer stellenweise die Ernteaussichten sehr herabgedrückt, der Ernteschaden könnte durch entsprechende künstliche Bewässerung sehr gemildert werden.

Des weiteren müssen wir verlangen, daß aus den zur Verfügung stehenden Geldern die schwächeren Kreise der Landwirtschaft, also vor allem die Kleinlandwirte in erster Reihe berücksichtigt werden. Die Bedeutung der Kleinlandwirtschaft steigt mit der Durchführung der Bodenreform. Die Kleinlanlandwirtschaft würde im volkswirtschaftlichen Leben eine noch viel bedeutendere Rolle spielen, wenn sie von staatswegen ordentlich gefördert würde. Und diese Forderung wäre gegeben, wenn die Bodenreform so durchgeführt würde, wie dies dem Bodenreformgesetz entspricht. Allerdings ist die Bodenreform heute ein Schacherobjekt und ihr Inhalt besteht in der Beuteverteilung unter den Koalitionsparteien. Die ganz offenkundige und schamlose Bereicherung bei der Restgüterverteilung ist ein unerhörter Skandal, der trotz aller gegenteiligen Propaganda auch im Ausland bekannt ist. Es sei hier nur auf die jüngstem Publikationen Dr. Bauers aus Wien verwiesen, der sich in schärfster Weise gegen die antisoziale Praxis des Bodenamtes in Prag wendet. Wir protestieren hier neuerlich gegen die bei der Bodenreform geübten Mißbräuche und warnen eindringlichst vor den verderblichen Folgen der heute geübten Praxis.

Wir werden ununterbrochen den Kampf für eine gerechte Bodenreform weiterführen und alles daran setzen, die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse der Kleinlandwirtschaft zu fördern, in deren Interesse wir für die Vorlage stimmen werden. Gleichzeitig ersuche ich um Annahme der von uns eingebrachten Resolution. (Potlesk na levici.)

2. Øeè posl. Witticha (viz str. 468 tìsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Die zur Beratung gestellte Regierungsvorlage berührt ein sehr wichtiges Problem, das Arbeiterrecht in der Slowakei, und gerade weil es sich um solch ein wichtiges Problem handelt, müssen wir deutschen Sozialdemokraten auf das Allerentschiedenste Verwahrung gegen die Art der parlamentarischen Behandlung dieser äußerst wichtigen Angelegenheit einlegen, von deren richtigen Erledigung ca 20.000 Arbeiter eine Besserung ihres Loses erwarten. Es verdient, verehrtes Parlament, festgenagelt zu werden, daß, obwohl diese Vorlage schon im Januar 1923 in Druck gelegt und in der Folge ein Subkomitee eingesetzt wurde, das sich in diese viele hundert Jahre alte Materie vertiefen und entsprechende Vorschläge machen sollte, dieses Subkomitee von der Arbeit vollständig ausgeschaltet wurde. Ja, gerade wie zur Ironie wurde das Subkomitee und dessen Präses auf telegraphischem Wege einberufen, und als Kommission und Präses zugegen waren, hat man sie trotzdem nicht zur Beratung zugezogen, sondern hat im Ministerium einen Vorschlag ausgearbeitet und diesen dann dem Ausschusse zur Annahme vorgelegt.

Wenn auch das Parlament in seinen letzten Zügen liegt, so sollte man doch erwarten, daß ihm ein würdigerer Abschluß bereitet wird.

Wie der Motivenbericht dieser Vorlage sagt, handelt es sich hier um die Regelung von Rechtsverhältnissen, die ihren Ursprung im Jahre 1500, bzw. 1700 haben. Es handelt sich um die Regelung von Verhältnissen, die damals zwischen Arbeitern und dem Staat als Arbeitgeber zustandegekommen sind. Darnach hat der Staat fremde Arbeiter ins Land gerufen, damit sie die Schätze, die fruchtbare Gebiete des Landes bergen, an die Iberfläche bringen und nutzbar machen. Diesen Arbeitern hat der Staat Grund und Boden zugewiesen, damit sie sich ansiedeln können. Nebenbei sei bemerkt, daß der Staat zu jener Zeit diese Arbeiter nicht gefragt hat, ob sie zuständig sind. Wichtig war, daß sie fähig waren zu arbeiten und das zu erfüllen, was die damaligen Herrschenden von der Arbeitskraft und von der Verwertung ihrer Produkte erwartet hatten.

Das Rechtsverhältnis, das durch die Ansiedlung dieser Arbeiter zwischen ihnen und dem Staate zustande kam, ist ja der Natur der Sache nach ein äußerst primitives gewesen und blieb in der alten Form bis auf den heutigen Tag. Dieses Verhältnis bestand zum Teile darin, daß der Staat dem Arbeiter für seine Leistungen einen Naturallohn gab, zum anderen Teile in der Leistung von Robotdiensten und endlich darin, daß der Staat den Arbeitern, wie bereits gesagt, Grund und Boden zur Nutznießung überwies.

Durch diese Gesetzesvorlage sollen die veralteten Zustände nunmehr einem modernen Rechte Platz machen. Insoweit wäre ja die Angelegenheit in Ordnung. Was wir Sozialdemokraten gegen diese Vorlage einzuwenen haben, ist der Umstand, daß unter den Bedingungen, an die der Staat, die grundbücherliche Übertragung jener Objekte knüpft, die der Arbeiter bereits schon jetzt als Nutznießer inne hat, auch die Zahlung einer gewissen Ablösungsgebühr enthalten ist. Bei der Beurteilung dieser Frage ist das ganz bedeutende Moment jedenfalls ins Auge zu fassen, daß die jetzigen Nutznießer, diesen Grund, Boden, oder die Weide oder das Stückchen Wald schon durch viele Generationen in ihrer Familie inne haben, daß ihre Vorfahren es schon bearbeitet haben, daß sie wohl auch bedeutende Summen von Steuern an die Gemeinde- und Staatskasse abgeführt haben. Es wäre daher ein Akt der Gerechtigkeit, wenn der Staat diesen Grund und Boden den bisherigen Nutznießern gratis überlassen würde. Ein solcher Akt der Hochherzigkeit des Staates wäre um so notwendiger in einem Augenblicke, wo dieses Parlament im Begriffe steht, viele Millionen zu bewilligen, welche ausschließlich den wohlhabenden Grundbesitzern dieses Staates zugute kommen.

Eine weitere Einwendung erheben wir auch gegen die vom Ausschuß beschlossene Fassung des § 4 der Regierungsvorlage. Nach dieser Fassung steht die Möglichkeit offen, daß zur Verteilung gelangende Objekte sowohl an die Gemeinde als juristische Körperschaft als auch an einzelne Mitglieder zur gemeinsamen Benützung zugewiesen werden. Diese Art der Fassung faßt wohl die Gründung von Genossenschaften und die Überweisung der in Betracht kommenden Objekte zur gemeinsamen Nutznießung der Gemeindemitglieder im Rahmen einer Produktivgenossenschaft ins Auge. Aber gerade die Unklarheit dieser Fassung läßt mich sagen, daß es zur Gründung einer Genossenschaft überhaupt nicht kommen wird und daß die in der Gemeinde wohnenden wohlhabenden, also einflußreicheren Personen schon Mittel und Wege finden werden, die Gründung einer Genossenschaft zu hintertreiben, um die Überweisung dieser Gründe in Privatbesitz durchzusetzen.

Die Vorlage behandelt auch die Regelung der Arbeitsverhältnisse, beziehungsweise den Arbeitslohn. Und da muß festgestellt werden, daß ein großer Teil jener Staatsforste und Staatsbergwerke, von denen in der Vorlage die Rede ist, sich nicht in staatlicher Verwaltung befindet, sondern zur Ausbeute vertragsrechtlich dem Privatkapital überlassen worden sind. Die Lohnverhältnisse der Arbeiter in den verpachteten Staatsunternehmungen sind viel schlimmer als die Verhlätnisse in den anderen privatkapitalistischen Betrieben. Wir fordern bei dieser Gelegenheit die Regierung auf, bei Verpachtung von staatlichen Waldungen und Bergwerken auch Bedacht zu nehmen auf die berechtigten Interessen der Arbeiter. Man sollte meinen, daß das schon bisher hätte geschehen müssen und daß das eigentlich eine Frage der Selbstverständlichkeit gewesen wäre. Da es bisher aber nicht geschehen ist und wir die zersetzenden Wirkungen des Umstands sehen, daß die Rechte der Arbeiter nicht gewahrt wurden, fordern wir die Regierung auf, bei den nächsten Vertragsabschlüssen auf diesen Gesichtspunkt Bedacht zu nehmen.

Hohes Haus! Wenn wir von der Vorlage auch nicht entzückt sind, müssen wir doch feststellen, daß sich das Parlament anschickt, ein Recht abzuschaffen, das aus einer Zeit des nackten Absolutismus herrührt. Aber die Umstände, die vor nahezu 500 Jahren die Grundlage für die derzeit noch immer bestehenden Verhältnisse gelegt haben, haben auch eine analoge Vorgeschichte. Die Analogie besteht darin, daß die damaligen Herrscher nicht allein Arbeiter ins Land gerufen haben, sondern auch Geistliche, damit auch die Geistlichkeit beitrage, das Land urbar und fruchtbar zu machen, es einer neuen wirtschaftlichen Kultur entgegenzuführen. Nur war die damalige herrschende Klasse der Geistlichkeit gegenüber bedeutend freigebiger, als sie es gegenüber den Arbeitern war. Zehntausende und zehntausende Katastraljoch der besten Felder sind noch heute im Besitze der Geistlichkeit. Ich glaube, daß das Parlament auch in dieser Hinsicht das alte Recht, auf dem dieser Besitz beruht, abändern müßte, umsomehr als Tausende und Abertausende von Arbeitern darauf warten, ein Stückchen Grund zu bekommen, das sie bearbeiten und von dem sie menschenwürdig leben können. Die Geistlichkeit in diesem Staate hat es verwirkt, daß auf sie Rücksicht genommen werde. Sie trotzt allen Gesetzen, die auch nur einen sozialen Schein beinhalten. Die Demokratie dieses Staates sollte sich aufraffen, der Geistlichkeit den Besitz, der ihr vor einigen Jahrhunderten vom Staate zur Nutznießung überlassen wurde, wieder auf gesetzlichem Wege zurückzunehmen und jenen zuzuführen, die mit mehr Recht, darauf Anspruch erheben können.

So sehr wir auch Bedenken gegen diese Vorlage haben - so wenig wir mit der parlamentarischen Verhandlung derselben einverstanden sind, erklären wir dennoch, daß wir in ihr einen, einen leisen Zug zum Fortschritt erblicken und deshalb für sie stimmen werden. (Potlesk na levici.)


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