Pùvodní znìní ad XII./ 3785.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Kallina und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit der unerhörten Zensurpraxis, die sich insbesondere gegen das Deutsche Volksblatt in Komotau richtet.
Bezeichnend für das demokratische System in der Höheren Schweiz oder wie man seit dem 1. Jänner 1922 sagen muss in dem Zweiten Belgien ist das Wüten der Zensurorgane gegen unsere deutsche Presse, die geradezu an Unvernunft grenzt. Mit einer Brutalität sondergleichen wird unsere nationale Presse geknebelt und so das Recht der sogenannten freien Meinungsäusserung illusorisch gemacht. Man gewinnt aber auch den Eindruck, als ob mit diesem Vorgehen gleichzeitig die Absicht verbunden wäre nicht nur die nationale Presse mundtot zu machen, sondern sie dadurch finanziell zu schädigen und auf diesem Wege gefügig zu machen. Dies beweist insbesondere das Vorgehen des Komotauer Zensors, der auch Artikel die vom amtlichen èechoslovakischen Pressebüro verbreitet und in einer Reihe deutsch-böhmischer Blätter unbeanstandet wiedergegeben wurden, einfach beschlagnahmt.
Haute soll nur auf die Beschlagnahme im Deutschen Volksblatt verwiesen werden:
Nr. 40 vom 18. Feber 1922:
1.
Anrüchige Praktiken.
Nur teilweise Einlösung der alten 20-Hellerstücke.
Noch hat sich der gewaltige Entrüstungssturm der seinerzeit hauptsächlich in den betroffenen deutschen Gebieten losbrach, als die Bevölkerung ganz unvermutet Nachricht davon erhielt, dass die Rechtsnachfolgerin des alten Oesterreich, die èechische Republik die Kriegsanleihen nicht einzulösen gedenke, obwohl die Genannte jederzeit rücksichtslos all das für sich beansprucht, was ihr aus diesem Verhältnis an Rechten zufiel noch ist uns die wenig saubere Art in Erinnerung, in der wir seinerzeit um 10 Uhr vormittags Kenntnis erhielten, dass ab 12, Uhr mittags die Einkronennoten nicht mehr eingelöst würden - und schon wieder sollen wir Zeugen sein höchst anrüchiger Praktiken, deren Anwendung den unterstehenden Aemtern von der Prager Zentralbehörden zur Pflicht gemacht wird.
Gestern erst, also vor nicht einmal 24 Stunden tauchte das erstemal die Nachricht auf, dass bereits in der nächsten Woche das neue èechoslovakische Hartgeld zur Ausgabe gelangen würde, dessen Eierstellung wahrlich lange genug getaut hat. Nicht ein einzigesmal haben sich die Prager Behörden, die sich ansonsten um jeden Schmarrn in den deutschen Gebieten kümmern, und denen jeder deutsche Knabe und jedes deutsche Mädchen, die sich irgendwo mit ihren Zupfgeigen zusammenfinden, um Harmlosigkeit hinzugeben, als Hochverräter erscheint, veranlasst gesehen, die Bevölkerung darauf vorzubereiten, damit nicht hauptsächlich wieder die Geschäftswelt bei der Ausserkurssetzung des alten Bartgeldes wiederum das Opfer wird. Und nunmehr, nachdem die in Rede stehenden Stellen nach der erwähnten Richtung hin einer so empörenden Untätigkeit sich hingeben, weigern sich plötzlich die staatlichen Unterbehörden die eisernen 20-Hellerstücke an Zahlungsstatt anzunehmen bezw. sie zum vollen Werte einzulösen. So wurde uns z. B. heute von zahlreichen Seiten mitgeteilt, dass das Komotauer Postamt die eisernen 20er aus der Prägung 1920 und 1921 überhaupt nicht annehme und jene aus den früheren Prägungen zum Kurse von bloss 10 h.
Gegenüber einer derartigen Vorgansweise findet man wirklich kein Wort und wäre es noch so scharf, das geeignet erschiene, die wie uns mitgeteilt wird von Prag ausgegangene Verfügung auch nur einigermassen entsprechend zu kennzeichnen.
Wenn man sich all das vor Augen hält was während der bisherigen Dauer dar èechischen Herrschaft gegen uns Deutsche verbrochen wurde, dann kommt man unwillkürlich zu der Schlussfolgerung, dass uns die Prager Regierung bewusst in Unklarheit über den Zeitpunkt der Ausgabe des neuen Hartgeldes hielt, damit man das Sudetendeutschem wieder recht ausgiebig schröpfen könne, denn davon ist jeder, der die Ausgangspunkte der èechischen Politik nur einigermassen kennt, fest überzeugt, dass auch diesmal wieder lediglich die Deutschen das Karnikel sein werden. Es liegt auf der Hand, dass wie schon erwähnt, durch die bezeichnete Vorgangsweise in erster Linie wiederum die deutsche Geschäftswelt betroffen erscheint, wie es überhaupt Tatsache ist, dass in Prag seit geraumer Zeit und zwar infolge des starken Einflusses der èechischen Sozialdemokratin auf die Regierung eine durch und durch gewerbefeindiche Richtung am Ruder ist. Diese Richtung glaubt also, diesmal zwei Fliegen mit einem Schlage zu treffen; einmal im Allgemeinen das Gesamtdeutschtum und im Besonderen das deutsche Geschäftsleben. Wenn aber die Anreger der neuesten Aktion, die man getrost als eine Verwirklichung bolschewistischer Ideen bezeichnen kann, meinen, dass sich die betroffenen Kreise das gefallen lassen werden, dann sollen sie sich diesmal gründlich geirrt haben.
Es ist ja richtig, dass der deutsche Michel sich viel gefallen lässt, ohne aufzubegehren. Zuviel der Aderlässe wurden jedoch schon am deutschen Sudetenvolke vorgenommen, als dass nicht endlich doch das bißchen Geduld zum Teufel gehen müsste; und zwar aus dem einfachen Grunde, weil sonst das deutsche Erwerbsleben bezüglich dessen zu den ungeheuerlichen Abgaben auch noch derlei Aderlässe sich gesellen, vollständig an den Bettelstab gelangen würde. Wenn aber der Mensch einmal soweit gebracht erscheint, dass er nichts mehr zu verlieren hat, dann wird die Sache für denjenigen, der daran die Schuld trägt, brenzlig. Und daher muss der bestimmten Erwartung Ausdruck gegeben werden, dass die Prager Kreise schleunigst die ergangene Weisung zurücknehmen und eine Terminverlängerung eintreten lassen, die es jedermann ermöglicht, ohne wirtschaftliche Schädigung sein altes Hartgeld loszuwerden.
2.
Die Nicht- bezw. nur teilweise Einlösung des alten Hartgeldes hat, wie wir kurz vor Blattschluss erfahren, unter der hierdurch gleichfalls sehr stark betroffenen Komotauer Geschäftswelt eine ausserordentlich weitreichende Erregung hervorgerufen. Wie uns ferner mitgeteilt wird, hat eine Abordnung von Geschäftsleuten bezw. von deren Vertretern bereits an den in Betracht kommenden Stellen vorgesprochen und es wurde von den ersterben die schärfste Stellungnahme angekündigt; gleichzeitig wurde auch die Vermittlung der Egerer Handels- und Gewerbekammer angerufen.
Was die in Rede stehende Angelegenheit als im höchsten Grade anrüchig, wie wir dies bereits in unserem heutigen Leiter bezeichnen, macht, das ist, wie wir erfahren, ein Gehaimerlass, der von Prag aus bereits vor einigen Tagen versendet wurde, jedoch mit der ausdrücklichen Weisung, denselben erst am 17. Feber um 3 Uhr nachmittags zu öffnen, und welcher die kritisierte Art und Weise der Nicht- bezw. nur teilweisen Einlösung des alten Metallgeldes anordneten. Wie man also sieht, greift auch die Regierung der demokratischen èechischen Republik zu dem Mittel der Geheimerlässe, welche schon zur Zeit des berüchtigten Staatskanzlers Metternich die schärfste Verurteilung durch die Oeffentlichkeit erfuhren.
Und mit vollem Rechte! Eine derartige Geheimtuerei belastet jeden, der zu ihr seine Zuflucht nimmt, in moralischer Weise schwer. Ganz besonders trifft das im vorliegenden Falle zu, denn dadurch, dass man eine geheime Weisung herausgab, erfahren die Ausführungen unseres heutigen Leiters eine vollständige Bestätigung, indem es nun klar zutage tritt, dass die Bevölkerung verhindert werden sollte, ohne Schaden sich ihres Besitzes an altem Hartgeld zu entledigen.
3.
Das Spielen mit dem Feuer. - Èechische Massnahmen für den Kriegsfall.
Wie aus Prag berichtet wird, wird das èechische Landesverteidigungsministerium in nächster Zeit ein Verzeichnis aller jener Firmen veröffentlichen, welche mit Rücksicht auf ihre Bedeutung für den Staat im Kriegsfalle berechnet sind, für ihre Angestellten Ansuchen um Enthebungen vom Militärdienst zu überreichen. Die in Betracht kommenden Firmen haben um Einreihung in dieses Verzeichnis bei der Abteilung für Einkauf und Erzeugung anzusuchen.
4.
In Gefahr befindlicher deutscher Besitz?
Eine Folge der seit einiger Zeit in Komotau verbreiteter Gerüchte, dass der Komotauer Konditoreiinhaber Herr Glaser beabsichtige, seinen am Marktplatze, Ecke der Stadtmühlgasse gelegenen Besitz an die nunmehr vollständig èechische Landwirtschaftliche Kreditbank zu verkaufen, war u. a. auch, dass in den letzten Tagen wiederholt Zuschriften an uns gerichtet wurden, worin auf die ungeheure Gefahr, die aus einem derartigen Verkaufe für das Deutschtum Nordwestböhmens entstehen müsste, hingewiesen wurde.
Wohnen doch in diesem Hause 5 deutsche Parteien, darunter nicht weniger als 4 deutsche Gewerbetreibende, bezüglich welcher natürlich anzunehmen ist, dass sie in dem Falle, als das genannte Haus verkauft würde, dasselbe räumen müssten. Die ungeheure Bedeutung der in Rede stehenden Angelegenheit sowie die fortgesetzt bei uns einfangenden Zuschriften haben uns nunmehr veranlasst, uns direkt an Herrn Konditor Glaser zu wenden und ihn zu fragen, ob die in Komotau kursierenden Nachrichten denn auch den Tatsachen entsprechen. Herr Glaser teilte uns nun mit, dass zwar die erwähnte èechische Bank das Gebäude gern kaufen möchte, doch wurde bis jetzt von Seiten des Herrn Glaser ein Entschluss noch nicht gefasst, vielmehr werde derselbe in dieser Angelegenheit nichts tun, ohne sich zuvor mit seinem ständigen Berater, einer uns auch vom nationalen Standpunkte aus verlässlichen bekannten Persönlichkeit, ins Einvernehmen gesetzt zu hab en.
Angesichts der vorstehenden Mitteilung erscheint also die Hoffnung begründet, dass die auf deutscher Seite gehegten Befürchtungen nicht zutreffen werden und dass Herr Glaser die schwere Schuld, einem für das Deutschtum überaus gefährlichen èechischen Geldinstitute so wichtigen deutschen Besitz in die Hände gespielt zu haben, nicht auf sich laden wird.
5.
Abgeordneter Dr. Baeran in einer Wiener Versammlung.
Das èechische Pressebüro meldet aus Wien: Die Deutschnationalen veranstalteten gestern im 18. Wienar Bezirke eine Versammlung auf welcher der Troppauer Abgeordnete Jung über das Thema Die deutschnationale Revolution sprach. In der Versammlung erschien auch der Abgeordnete Baeran, den die Versammelten stürmisch begrüssten. Die Ausführungen dieser beiden Redner kulminierten in scharfen Angriffen gegen die èechoslovakische Republik und die èechoslovakische Regierung. Die Versammlung sprach sich für nationale Revolution der Deutschen und für ein Alldeutschland von Troppau bis Triest aus.
6.
Es hilft ja doch nichts!?
..der mit einem Lügenapparat ohnegleichen arbeitenden èechischen Regierungspresse..
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister, ob er bereit ist, dafür zu sorgen, dass endlich die unerhörte und einer demokratischen Republik unwürdige Knebelung der deutschen nationalen Presse, die auf planmässige und zielbewusste Vernichtung hinarbeitet, eingestellt wird?
Prag, den 30. Juni 1922.
Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Wenzel, Ing. Jung, Simm, Matzner, Böhr, Dr. E. Feyerfeil, Scharnagl, Dr. W. Feierfeil, Dr. Radda, Dr. Petersilka, Budig, Kraus, Windirsch, Bobek, Mark, Schälzky.
Pùvodní znìní ad XIII./3785.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Brunar und Genassen,
an den Minister für Nationalverteidigung
wegen Gefährdung der Sicherheit von Personen durch scharfes Schiessen von Soldaten in Brüx.
Über Anzeige wurde in Gegenwart eines Offiziers des Militärstationskommandos in Brüx einwandfreie festgestellt, dass die als Wachposten beim Isolierspital für kranke Pferde kommandierten Soldaten sich die Zeit damit vertreiben, dass sie in der Richtung des Weges nach Tschausch scharf schiessen. Hiedurch sind die Passanten dieses sehr begangenen Weges an Leben und Gesundheit gefährdet umsomehr, als diese Schiessübungen nicht nur bei Tag, sondern auch in der Nacht vorgenommen werden. Auch ist das Terrain entlang dieses Weges derart gestaltet, dass der Schütze nicht übersieht, wohin das Geschoss seine Bahn nimmt.
Sollten diese Zustände fortdauern, so wäre die Stadtgemeinde Brüx gezwungen, den Weg nach Tschausch und das gesamte Revier Rössel aus Sicherheitsgründen zu sperren. Da Rössel insbesondere den Bergarbeitern die einzige Möglichkeit bietet, sich nach ihrer schweren Arbeit im Freien zu erholen, würde eine derartige Massnahme die Bevölkerung schwer treffen.
Da trotz wiederholter Ansuchen der Stadtgemeinde Brüx bisher seitens der militärischen Behörden keine Verfügungen getroffen wurden, fragen die Gefertigten den Herrn Minister für nationale Verteidigung:
1. Sind ihm die oben geschilderten Zustände bekannt?
2. Ist er geneigt, die Angelegenheit untersuchen und die Schuldtragenden strenge bestrafen zu lassen?
3. Ist er ferner geneigt zu veranlassen, dass die Munition aus dem Isolierstalle weggeschafft wird?
Prag, am 23. Juni 1922.
Dr. Brunar, Dr. Lehnert, Dr. Petersilka, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Scharnagl, Kraus, Böhr, Budig, Matzner, Mark, Simm, Wenzel, Bobek, Kostka, Schälzky, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, J. Mayer.
Pùvodní znìní ad XIV./3785.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. W. Lehnert und Genossen
an den Minister des Innern
wegen Übergriffen der polit. Behörde in Hohenelbe anlässlich der Sonnenwendfeier 1922.
Wir erlauben uns dem Herrn Minister das Innern folgendes zur Kenntnis zu bringen:
Am 21. d. M. feierten die deutschen Ortsvereine vor Hohenelbe das dort volksgebräuchliche und von der politischen Behörde bewilligte Fest der Sonnenwende. Am Festzuge zum Feuerplatze beteiligten sich auch einige Staatsbeamte, sie trugen Lampions. Die politische Bezirksverwaltung Hohenelbe hat diese Beteiligung der Staatsbeamten, die dadurch nur bezeugten, dass sie Deutsche seien, zum Anlasse genommen, durch die Gendarmerie Erhebungen darüber einzuleiten, welche deutschen Staatsbeamten sich an diesem volksgebräuchlichen Feste der Sonnenwende in Hohenelbe beteiligt haben, und den ausfindig gemachten Beamten ihre Versetzung angekündigt. Wir fragen an:
1. hat der Herr Minister des Innern an die politische Bezirksverwaltung in Hohenelbe die Weisung erteilt, deutschen Staatsbeamten die Beteiligung an deutschen Volksbräuchen zu untersagen?
2. Wenn der Herr Minister diese Weisung nicht erteilt hat, wird er den Chef der politischen Bezirksverwaltung Hohenelbe darüber belehren, dass deutschen Staatsbeamten das gute Recht zusteht, sich an deutschen Volksbräuchen zu beteiligen und daher nicht der Anlass zur Disziplinierung sein kann?
Prag, den 27. Juni 1922.
Dr. W. Lehnert, Matzner, Scharnagl, Kraus, Böhr, Kostka, Mark, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. Radda, Dr. Schollich, Dr. E. Feyerfeil, Dr. W. Feierfeil, Simm, Schälzky, Budig, Windirsch, Bobek, Ing. Jung, Dr. Petersilka.
Pùvodní znìní ad XV./3785.
Interpellation
der Abgeordneten Paul Wittich, S. Mayer und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge betreffend die Errichtung eines Arbeiterschiedsgerichtes zweiter Instanz, gemäss des § 171 des G. A. XIX. vom Jahre 1907.
Im Sinne des § 171 des G. A. XIX. v. J. 1907 ist ein Arbeiterschiedsgericht zu organisieren, dem es obliegt, in zweiter Instanz zu entscheiden in Streitfällen, die sich aus dem Verhältnis der Kranken- und Unfallversicherungspflicht zwischen der Krankenkasse und dem Mitglied ergeben, in denen bereits das auf Grund des § 158 des zitierten G. A., das am Sitze der Krankenkasse organisierte Schiedsgericht I. Instanz ein Urteil gefällt hat. Da dieses Schiedsgericht II. Instanz seinen Sitz - solange die Slowakei zu Ungarn gehörte - in Budapest hatte und das Ministerium für soziale Fürsorge ein solches für die Slowakei zu organisieren unterliess, ist in der Rechtsprechung des Arbeiterunfallversicherungswesens in der Slowakei eine dreieinhalbjährige Unterbrechung eingetreten die bewirkt hat, dass viele Hunderte Appellationen der Mitglieder unerledigt geblieben sind.
Da diese Appellationen durchwegs Krankengeld oder die Unfallrente eines Mitgliedes betreffen, ist die Verzögerung der Erledigung des Anspruches gleichbedeutend mit einer Schädigung des Mitgliedes, weshalb wir die Anfinge stellen:
Ist der Herr Minister für soziale Fürsorge gewallt, unverzüglich Verfügungen zu treffen, damit die unterbrochene Rechtsprechung auf dem Gebiete des Arbeitarversicherungswesens in der Slovakei wieder hergestellt wird?
Prag, am 27. Juni 1922.
Wittich, S. Mayer, Èundrlík, Beèko, Pocisk, Borovszky, Hausmann, Oktavec, Jokl, Heeger, Roscher, Hoffmann, Uhl, Schuster, Pohl, Ertl, Lehocký, Hackenberg, Taub, Dr. Földessy, Dr. Holitscher, Dr. Haas, Schäfer, Hillebrand.
Pùvodní znìní ad XVI./3785.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger; Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und den Minister des Innern
in Angelegenheit der Beschlagnahme von Grundstücken für die èechische Minderheitsschule in Haida.
Zur Erbauung der neuen èechischen Schule in Haida wurden von der Gemeinde als besonders geeignet nachstehende Bauplätze empfohlen:
1. die Parzellen K. Z. 323 Acker und 377/1 Acker vormals des Dr. Alois Hüttner auf Grund Uebergabsvertrages vom 15. Juli 1921 nunmehr Eigentum des Karl Kaiser,
2. die Parzellen K. Z. 324 Acker, 325 Weide, 326 Wiese, 327 Acker, 328 Wiese, Eigentum desselben,
3. die Parzellen K. Z. 329 Waide, 330 Acker, 334/2 Wiese, 364 Wiese samt Weg, 332 Acker, Eigentum desselben,
4. sämtliche 67 von der Herrschaft Burgstein abstammenden Grundparzellen, welche vermöge Kaufvertrages vom 18. Feber 1921 dem Stavební družstvo Svornost zu Eigentum vorgeschrieben sind,
5. die Parzellen K. Z. 941/1 Wiese, 942/1 Acker, 941/2 Wiese auf Grund des Kaufvertrages vom 12. Mai 1900 dem Wilhelm Placht in Arnsdorf gehörig,
6. die Wiese K: Z. 934/1 auf Grund Kaufvertrages vom 1. September 1920 der Firma Schenker & Co., in Arnsdorf gehörig,
7. die Wiesen K. Z. 941/6 und 941/7 und die Aecker K. Z. 942/4 und 942/5 auf Grund Kaufvertrages vom 18. März 1914 dem Baumeister Rudolf Liebisch in Arnsdorf gehörig.
Alle diese Grundstücke sind für den beabsichtigten Schulbau ganz besonders geeignet, insbesondere die unter 5 und 7 angeführten, welche in der Mitte der Gemeinde Haida und Arnsdorf und an der Reichsstrasse liegen und deshalb als durch ihre Lage geradezu vorausbestimmt für einen derartigen Bau betrachtet wurden.
Es war daher eine grosse Ueberraschung für die Gemeinde Haida als von dem Unterrichtsministerium keines dieser Grundstücke ausersehen wurde, sondern die Enteignung von drei Parzellen eingeleitet wurde, von denen eine K. Z. 335/2 Acker auf Grund Einantwortungsurkunde nach seinem Vater vom 16. Oktober 1891 Z. 6684 Eigentum des Ing. Rudolf Raschel, Forstkontrollors in Petschau, und die von ersterer abstammenden Acker-Parzellen K. Z. 335/37 und 335/38, Eigentum des Glasraffineurs Balduin Mechold, Gesellschafters der Firma Brüder Mechold auf Grund Kaufvertrages vom 11. Feber 1922, beiden Besitzern überaus schwer zu entbehren sein mussten.
Ing. Rudolf Raschel hat bisher daran festgehalten, dass er, da ja seine Amtsführung als Forstbeamter der zur Verstaatlichung bestimmten Domäne Petschau vermutlich nicht mehr von langer Dauer sein würde, auf dem väterlichen Grundstücke sein Wohnhaus erbauen würde. Wenn er aber die Absicht nicht verwirklichen könnte und zu einem Verkaufe schreiten wollte, konnte er durch einen Verkauf zu Zwecken eines Geschäftshausbaues offenbar ein so reichliches Entgelt erzielen, welches mit der im Enteignungsverfahren vom Gerichte ermittelten Entschädigung nicht zu vergleichen wäre.
Geradezu vernichtend musste aber die Enteignung auf die Hoffnungen und Pläne der Firma Brüder Mechold wirken, welche bisher in ganz unzulänglichen Räumen untergebracht, nachdem sie endlich für ihren Betrieb ein den Ansprüchen der Gegenwart entsprechendes Geschäftshaus zu schaffen unternommen und die Bewilligung der Gemeinde für die Bauführung auf Grund der vorgelegten Pläne erwirkt hatte, nun wieder aller Aussichten beraubt werden sollte, ihr Geschäft auf moderne Grundlagen zu stellen.
Am 18. Märze 1922 fand die von der politischen Bezirksbehörde anberaumte Lokalerhebung statt.
Die Eigentümer der von der Schulverwaltung angesprochenen Grundstücke verwahrten sich auf das Entschiedenste gegen die ihnen angesogene Ueberlassung der für sie einen unschätzbaren Wert darstellende Baustellen und die Vertreter der Gemeinde bestätigten im vollen Umfange die Begründung der Verwahrung der Eigentümer.
Mit dem Erlasse vom 19. April 1922 hat das Ministerium für Unterricht im Hinblicke auf das Ergebnis der kommissionellen Verhandlung die Enteignung der oben angeführten drei Aecker ausgesprochen, weil sie sich vorzüglich für die Zwecke des Schulbaues eignen und die gegen die Enteignung vorgebrachten Einwendungen vom Ministerium für unbegründet befunden worden seien.
Eine weitere Begründung war dieser Entscheidung nicht beigefügt, es ist ihr daher auch nicht zu entnehmen, ob sich das Ministerium mit den Einwendungen der Eigentümer überhaupt befasst und sie auf ihre Richtigkeit geprüft hat.
Die Stadt Haida ist seit Bestand der Gemeinde völlig abhängig von der Glasindustrie und es vermag ihr nicht gleichgültig zu sein, wenn eine aufstrebende Unternehmung dieser Industrie in ihrer Entwicklung völlig unterbunden wird, zumal eine ganze Reihe von Bauplätzen nachgewiesen worden woran, welche zum Bau mindestens ebenso geeignet, ia der Lage nach noch zweckmässiger für ihn verwendbar waren, als die nur unter Schädigung industrieller Interessen herangezogenen.
Es ist daher erklärlich, dass diese Entscheidung des Ministeriums, die keiner Anfechtung im Rechtszuge unterliegt, eine grosse Erregung nicht nur der beteiligten Kreise, sondern aller rechtlich Denkenden ausgelöst hat und in ihren Wirkungen lange nachhallten wird.
Wir richten an den Herrn Minister für Schulwesen- und Volkskultur und den Herrn Minister des Innern die Anfrage, ob Sie geneigt sind, die Beschlagnahme der drei oben genannten Parzellen sofort rückgängig zu machen und die Unterbringung der èechischen Schule auf einen der von der Gemeinde angebotenen Grundstücke vorzunehmen.
Prag, am 26. Juni 1922.
Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Kostka, Dr. Hanreich, Schubert, Dr. Spina, Matzner, Böllmann, Ing. Kallina, Windirsch, Dr. Keibl, Dr. Lodgman, Kraus, Böhr, Køepek, Röttel, Patzel, Wenzel.
Pùvodní znìní ad XVII./3785.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur und den Minister des Innern
in Angelegenheit der Beschlagnahme des deutschen Kindergartens in Karwin (Schlesien) zu èechischen Schulzwecken.
Zu Beginn des Schuhohres 1921122 wurden seitens der Verwaltungskommission der Marktgemeinde Karwin die Unterrichts- und Spielräume des deutschen Kindergartens bestehend aus 1 Klassenzimmer, 1 Spielraum freier Platz) und einem Gärtchen beschlagnahmt und einem anderen Zwecke zugeführt, ohne dass bisher ein entsprechender Ersatz dem deutschen Kindergarten für die Zeit der Beschlagnahme geboten worden wäre. Der deutsche Kindergarten wird gegenwärtig von 30 Kindern deutscher Nationalität besucht und konnte nur durch Intervention des Elternrates gnadenweise im Dr. Larisch-Mönnich'schen Kinderasyl bei einmaliger Frequenz in der Woche (immer Donnerstag) untergebracht werden.
Gelegentlich einer Vorsprache des Elternrates beim Reg. Kommissär wurde dem Elternrate bedeutet, dass dieser Zustand durch die starke Ueberfüllung der èechischan Klassen bedingt ist und nur ein vorübergehender sei, und dass nach Eröffnung der neuen èechischen Schule die Räume des deutschen Kindergartens wieder ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt werden.
Nachdem in der èechischen Schule (Neubau) bereits ein Teil der Klassen untergebracht worden ist, muss im alten Schulgebäude naturgemäss eine Entlastung eingetreten sein. Trotzdem wurde bis heute dem seiner zeitigen Versprachen nicht willfahrt.
Wir fragen an, ob die Herren Minister bereit sind, die sofortige Rückgabe der beschlagnahmten Räumlichkeiten des deutschen Kindergartens in Karwin zu veranlassen bezw. die Verwaltungskommission der Marktgemeinde Karwin zu beauftragen ihr seiner zeitiges Versprechen, für dessen Einlösung der Zeitpunkt nach Errichtung der neuen èechischen Schule gegeben erscheint, zu erfüllen.
Prag, am 24. Juni 1922.
Dr. Schollich, Pittinger, Dr. W. Feierfeil, Simm, Dr. Kafka, Ing. Kallina, Wenzel, Dr. Lodgman, Matzner, Windirsch, Patzel, Schubert, Dr. Keibl, Kraus, Böhr, Køepek, Dr. Spina, Dr. Haureich, Kostka, Heller, Röttel, Böllmann.