Pùvodní znìní ad III./3785.

Interpellation

des Abgeordneten Wolfgang Zierhut und Genossen

an den Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates

betreffend gesetzwidrigen Vorgang im Bodenamt.

Im § 10 des Gesetzes vom 16. April 1919 Slg. Nr. 215 (Bodenbeschlagnahmegesetz) ist ausdrücklich angeordnet: Soweit der Staat den übernommenen beschlagnahmten Boden nicht für gemeinnützige Zwecke behält, teilt ihn das Bodenamt nach und nach den Kleinlandwirten, Häuslern, Kleingewerbetreibenden, Leuten ohne Land, und zwar insbesondere Angehörigen der èechoslovakischen bewaffneten Macht und Kriegsinvaliden, welche ihn bewirtschaften wollen und können, dann an Genossenschaften, die aus den angeführten Personen gebildet werden, Wohnungsverbrauchs- und landwirtschaftliche Genossenschaften, Gemeinden und anderen öffentlichen gemeinnützigen Verbänden, an wissenschaftliche und humanitäre Institute, ins Eigentum oder in Pacht auf. Der Boden kann auch zu anderen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Der Ausdruck Boden bezieht sich nicht allein auf den landwirtschaftlichen Boden, sondern umfasst auch den forstwirtschaftlichen Boden. Im Gesetz vom 30. Jänner 1920 Slg. Nr. 81 der Sammlung (Zuteilungsgesetz), womit im Sinne des § 10 des Beschlagnahmegesetzes Bestimmungen über die Zuteilung des beschlagnahmten Bodens erlassen wurden, werden tatsächlich nicht nur über die Zuteilung von landwirtschaftlichem Boden, sondern auch über die Zuteilung von Weideplätzen und von Waldboden nähere Bestimmungen getroffen. § 10 dieses Gesetzes bestimmt: Waldboden kann bei nachgewiesenem Ortsbedarf und mit Rücksicht auf die besonderen örtlichen Verhältnisse in erster Reihe an Gemeinden und andere öffentliche Verbände zugeteilt werden. Die bisherigen zusammenhängenden forstwirtschaftlichen Einheiten, (Waldsterben, Reviere) sind in der Regel zu erhalten, was aber nicht ausschliesst, dass sie als wirtschaftliche Einheit an mehrere Bewerber als gemeinschaftliches Eigentum und zur gemeinschaftlichen Benützung zugeteilt wird.

Das staatliche Bodenamt hat sich bei Ausübung seiner Funktionen streng an diese gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Es sind jedoch schon mehrere Fälle zu unserer Kenntnis gelangt, in denen das Bodenamt sich über diese gesetzlichen Anordnungen hinweggesetzt hat.

Der krasseste Fall ist derjenige, welcher das Gut Fichtanbach im Böhmerwalde betrifft. Dieses ist in seiner Hauptsache ein Waldgut, enthält aber auch landwirtschaftlichen und Weideboden. Um die Zuteilung dieses Gutes hat sich vor allem die pol. Gemeinde Vollmau beworben, zu welcher die Ortschaft Fichtenbach gehört, in der dieses beschlagnahmte Gut gelegen ist. Fernar hat sich um die Erwerbung dieses Gutes auch eine aus Kleinlandwirten von Vollmau und Umgebung gebildete Genossenschaft bemüht.

Die Gemeinde hat selbst keinen Waldbesitz und sie hat überhaupt keinen Gemeindegrund, welcher Mangel in fader Beziehung für diese Gemeinde sehr fühlbar ist.

Durch die Stillesung der Glasindustrie in Fichtenbach, die seit alten Zeiten auf dem Gute in Fichtenbach der hauptsächliche Betrieb war, ist nahezu die ganze Bevölkerung von Fichtenbach erwerbslos geworden und fallen die alten Leute der Gemeinde zur Last, ohne dass die Gemeinde die Möglichkeit hätte, irgendwo Einnahmequellen zu finden. Ausserdem hat die bodenständige Bevölkerung von Fichtenbach und die besitzlosen Parteien von Vollmau, im Ganzen 127 Parteien, um Zuweisung von landwirtschaftlichen Boden aus dem Gute Fichtenbach angesucht und würden sich diese Leute ihre Existenz und ihr Fortkommen mit Hilfe dieses Bodens sichern, ohne der Gemeinde oder der öffentlichen Mildtätigkeit zur Last zu fallen.

Das Bodenamt hat jedoch mit völliger und absichtlicher Ausserachtlassung aller dieser Umstände, durch die der Ortsbedarf der Gemeinde sicher vollständig nachgewiesen ist, und ohne die geringste Rücksicht auf diese besonderen örtlichen Verhältnisse ohne das vorgeschriebene Zuteilungsverfahren einzuleiten, den freihändigen Ankauf dieses Gutes von dem bisherigen Eigentümer, Verlassenschaft nach Balke in Berlin, durch die Stadtgemeinde Taus genehmigt und dadurch dieses Gut dem Zuteilungsverfahren direkt entzogen. Das Gut Fichtenbach ist nämlich im Generalarbeitsplan des Bodenamtes behufs Uebernahme durch den Staat und Durchführung des Zuteilungsverfahrens in das Arbeitsprogramm des Bodenamtes für die erste Periode aufgenommen worden. Das Gut liegt in der Katastralgemeinde Unter-Vollmau, pol. Gemeinde Vollmau. Nach dem Zuteilungsgesetz hat in erster Linie die Gemeinde Vollmau das Recht auf Erwerbung dieses Gutes gehabt und es hat daher diese Gemeinde bereits am B. August 1921 Z. 981 beim Bodenamt in Prag um die Zuweisung des Gutes Fichtenbach angesucht. Auf dieses Ansuchen erhielt die Gemeinde Vollmau am 21. August 1921 vom Bodenamt unter Zl. 1691/21 V 11/8/21 die Verständigung, dass die Gemeinde über die Zuteilung von Fichtenbach rechtzeitig verständigt wird, bei den bezüglichen Verhandlungen ihre Wünsche und Beschwerden vorbringen und ihre Ansprüche geltend machen kann. Auch diese Zusage hat das Bodenamt nicht einmal eingehalten.

Die Stadtgemeinde Taus ist selbst schon Grossgrundbesitzerin. Sie hat nämlich schon rund 2250 ha Boden, hauptsächlich Wald (1986 ha). Sie ist bekannt als reiche Stadt. Sie ist von Fichtenbach 3 Stunden entlegen.

Die Stadt Taus wurde also auf Kosten der besitzlosen Gemeinde Vollmau noch mehr bereichert. Die Gemeinde Taus wird auch noch die Nutzungen aus dem Gute Fichtenbach beziehen, wogegen die Lasten der armen Bewohner von Fichtenbach auf die Gemeinde Vollmau fallen werden.

Dieses schreiende Unrecht gegen die Gemeinde Vollmau hat in der Bevölkerung von Vollmau und Umgebung die grösste Entrüstung verursacht. Denn das Vorgehen, welches das Bodenamt da sich zuschulden kommen liess, ist offene Gesetzesverletzung und noch dazu unerhörter Wortbruch.

Ueberhaupt nimmt das Bodenamt gegen die Bewerbung von Gemeinden um Zuteilung von Wald, der in ihrem Gemeindegebiet liegt, einen ablehnenden oder hinziehenden Standpunkt ein. Darüber mehren sich die Beschwerden, sodass diese Beschwerden schon in die Hunderte gehen.

Wir stellen daher an den Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates die Anfrage:

Ist dem Herrn Ministerpräsidenten das durch das gesetzwidrige Vorgehen des Bodenamtes der Gemeinde Vollmau zugefügte Unrecht bekannt?

Will der Herr Ministerpräsident der Gemeinde Vollmau Genugtuung und Ersatz verchaffen?

Will der Herr Ministerpräsident überhaupt dem Bodenamt die Berücksichtigung der Gemeinden inbezug auf Waldzuteilung in ihrem eigenen Gemeindegebiet auftragen?

Prag, am 26. Juni 1922.

Zierhut, Böllmann, Dr. Spina, Dr. Hinreich, Budig, Röttel, J. Mayer, Køepek, J. Fischer, Kaiser, Dr. W. Feierfeil, Böhr, Schälzky, Schubert, Pittinger, Kostka, Matzner, Windirsch, Bobek, Dr. Petersilka, Heller.

Pùvodní znìní ad IV./3785.

Interpellation

des Abgeordneten Køepek und Genossen

an den Ministerpräsidenten als Vorsitzenden der Gesamtregierung

betreffend die gewalttätigen Ausschreitungen in Leitmeritz am 25. Juni 1922.

Am Sonntag den 25. Juni haben sich in der Stadt Leitmeritz Ereignisse abgespielt, welche geeignet sind, bei einem grossen Teile der Bevölkerung dieses Landes Zweifel darüber zu erwecken, ob sie überhaupt noch in einem Rechtsstaats leben. Der deutsche Turnverein in Leitmeritz hatte aus Anlass seines 60jähr. Gründungstages ein Volksfest geplant, bei welchem insbesondere sich auch die Jugend und die Schulkinder aller Volks- und Bürgerschulklassen sowie die Turner der deutschen Mittelschulen beteiligten. Die politische Behörde hatte den Festzug und die Vorführungen bewilligt und der Turnverein hatte von Prag aus die ausdrückliche Genehmigung, mit seiner Gründungsfahne auszurücken. Während des Festzuges stürzte sich ganz unvermittelt eine Anzahl rechen in den Festzug, überfiel den Fahnenträger und zerrisse die Fahne. Nur durch das Einschreiten der Gendarmerie, welche den Rädelsführer der rechen verhaftete wurde es möglich, dass der Festzug sich nach der Schützeninsel begeben konnte. Mittlerweile war die Nachricht bis nach Theresienstadt verbreitet worden, dass in Leitmeritz rechen von deutschen Turnern überfallen worden seien. Darauf sammelte sich eine grosse Menge von Demonstranten an, welche zumeist aus èechischen Soldaten bestand und welche von Zivilisten geführt wurde und suchte auf die Schützeninsel vorzudringen. Die Gendarmerie erkannte die Gefahr und die weitere Unmöglichkeit, diesem Sturm auf die Dauer stand zu halten und musste um militärische Hilfe ansuchen. Das ganze Fest auf der Insel war gestört, besonders die zahlreichen Kinder mit ihren Lehrern und Lehrerinnen waren genötigt den Heimweg über den rückwärtigen Teil der Insel und über die Bahnhofstrasse nach Leitmeritz anzutreten. Auf diesem Rückwege wurden die Heimkehrenden von einer èechischen Menge überfallen und furchtbar misshandelt. Es entstand eine furchtbare Panik, besonders unter der Schuljugend, die armen Kinder flüchteten vor dem èechischen Steinhagel zurück und da der rückwärtige Teil des Zuges in Unkenntnis der Sachlage nachdrängte, sprangen viele Kinder in ihrer Todesangst über den Strassendamm hinunter auf die unterhalb der Strasse vorbeifahrende Eisenbahn. Viele dieser Kinder liefen in ihrer Angst bis in die nächsten Dörfer, von wo sie nach langem Suchen erst in der Nacht nach Hause gebracht wurde. Der kommandierende General in Leitmeritz suchte beruhigend auf das Militär, das sich zum Teile an den fürchterlichen Exzessen baiteiligte, einzuwirken. Als aber dann abends Alarm geblasen wurde, folgte nur ein kleiner Teil der Soldaten dem Rufe in die Kasernen. Es mussten Offizierspatrouillen aufgeboten werden, bevor es gelang, das Militär zum Gehorsam zu bringen und die Strasse zu säubern. Die Zahl der durch Messerstiche, Knüppelschläge und Steinwürfe mehr oder minder Verletzten, ist noch nicht endgültig festgestellt. Der Advokat Dr. Hackl wurde mit Schlägen misshandelt und von mehreren Steinwürfen getroffen. Ein Landesgerichtsrat Dr. Baudisch wurde zu Boden geworfen und mit Fusstritten misshandelt, ein Schüler namens Römisch von einem Soldaten mit einem Knütel niedergeschlagen, sodass er vom Platze getragen werden musste, Josef Friedrich wurde durch Schläge sehr schwer misshandelt, dass er zum Arzt geschafft werden musste. Im Marienhospital Hext ein Mann namens Hasler, welcher einen schweren Stich in die Schulter bekam. Ein Invalide wurde so schwer durch Schläge misshandelt, dass er in ein Haus getragen werden musste. Apotheker Lorenz erhielt so schwer Hiebe ins Gesicht, dass er einen Bruch des Nasenbeines erlitt. Stadtrat Dr. Siegel und Stadtrat Hortig wurden ebenfalls sehr geschlagen und Bürgerschuldirektor Burian von mehreren Steinwürfen getroffen.

Gegen diese furchtbaren Tatsachen auch nur noch ein Wort zu sprechen, hiesse diese nur abschwächen. Sie sprechen in ihrer unerhörten Brutalität selbst laut genug, umsomehr als vor kurzer Zeit in der Stadt Leitmeritz ein Sokolfest abgehalten wurde, das seitens der deutschen Bevölkerung keine Störuni erfahren hat. Diese Tatsache wirkt aber geradezu schauerlich durch den Umstand, dass das èechische Militär in Uniform einen grossen Teil der Täter beistellte.

Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Ministerpräsidenten als Vorsitzenden der Gesamtregierung die Anfragen:

1. Sind ihm die furchtbaren Ereignisse, die sich in Leitmeritz zugetragen haben, bekannt?

2. Was gedenkt derselbe zutun, um den unschuldig überfallenen und geschädigten Staatsbürgern die Genugtuung zu leisten, die Schuldigen zu bestrafen und gegen die schweren Ausschreitungen des Militärs mit grösster Strenge vorzugehen?

Prag, am 27. Juni 1922.

Køepek, Windirsch, Palkovich, Füssy, Zierhut, Schälzky; Dr. Petersilka, Dr. Hanreich, Böllmann, Heller, J. Mayer, Böhr, Kaiser, Schubert, Pittinger, Röttel, J. Fischer, Dr. Spina, Dr. Kafka, Dr. Lelley, Szentiványi, Dr. Jabloniczky.

Pùvodní znìní ad V./3785.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Brunar und Genossen

an den Minister für Nationalverteidigung in Angelegenheit der Genehmigung von ausländischen Pässen militärpflichtiger Personen.

Durch eine Verordnung wurde bestimmt, dass die Erteilung von ausländischen Pässen an militärpflichtige Personen von der Genehmigung der militärischen Stellen abhängig gemacht wird. Abgesehen davon, dass dies eine grosse undemokratische Einschränkung der persönlichen Freiheit bedeutet, die besonders grotesk wirkt in einer Zeit, in der auf internationalen Konferenzen die Verkehrsbeschränkungen möglichst abgebaut werden, zieht die oft geradezu unglaubliche Hinausschleppung der Erledigung seitens der kompetenten militärischen Behörden in vielen Fällen eine schwere wirtschaftliche Schädigung des Gesuchstellers nach sich.

Aus den vielen Fällen, die diesbezüglich bekannt wurden, sei der Fall eines Ingenieurs herausgegriffen, welcher infolge der Verzögerung der Erledigung 2mal einen im Auslande erhaltenen Posten wieder verlor, da der bezügliche Vertrag wegen Nichtantritt des Dienstes seitens des Dienstgebers aufgehoben wurde.

Der am 15. November 1921 an das Landesmilitärkommando eingesendete Reisepass kam erst am 15. Jänner 1922 an die politische Bezirksbehörde wieder zurück, das am 22. März 1922 wiederholte Ansuchen um die Ausreisebewilligung nach Rumänien ist bis heute noch nicht erledigt.

Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Minister für nationale Verteidigung die Anfrage:

1. Ist der Herr Minister geneigt, die Verordnung, mit welcher die Erteilung von Auslandspässen an die Genehmigung militärischer Behörden abhängig gemacht wird, aufzuheben?

2. Wenn nicht, ist er geneigt, den untergeordneten Behörden den strengen Auftrag zu erteilen, derartige Ansuchen möglichst rasch und aufrecht zu erledigen?

3. Ist er geneigt, zu verordnen, dass in dem Falle, als über die Anfrage der politischen Behörden binnen 14 Tagen keine Erledigung erfolgt, die Ausstellung des Passes ohne weiteres Zuwarten auf diese Erledigung erfolgen kann?

Prag, am 23. Juni 1922.

Dr. Brunar, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Jung, Simm, Böhr, Schälzky, Budig, Windirsch, Mark, Matzner, Kraus, Wenzel, Schubert, Kostka, Dr. Schollich, Dr. Keibl, Dr. Petersilka, Dr. W. Feierfeil, J. Mayer.

Pùvodní znìní ad VI./3785.

Interpellation

der Abgeordneten Blatny, Hillebrand und Genossen

an deri Justizminister betreffend den Strafvollzug.

Zu den primitivsten Voraussetzungen eines Strafvollzuges, der auf den Häftling bessernd wirken soll, gehört die Absonderung der erstbestraften von rückfälligen Häftlingen. Durch das Sparsystem der Regierung ist nun in den Strafanstalten und Gefängnissen vielfach eine solche Raumnot vorhanden, dass Erstbestrafte und Rückfällige in gemeinsamen Räumen zusammengepfercht lind, so dass der erhoffte Zweck des Strafvollzugs, die Besserung der Häftlinge, im Vorhinein illusorisch gemacht wird. Anstatt nun die Aufmerksamkeit darauf zu richten, dass dieser zweckwidrige Zustand überwunden wird, wurde die Strafanstalt Leopoldau in der Slovakei, die nicht weniger als 1200 Gefangene beherbergte, in eine Kaserne umgewandelt und die Sträflinge verschiedenen anderen Strafanstalten zugeteilt, in denen die Raumnot naturgemäss noch wesentlich gesteigert wurde. Soll der Strafvollzug den Zweck der Strafe nicht vereiteln und dadurch die Strafe selbst nicht aus einem Mittel der Besserung zu einem zwecklosen Akt der Rache machen, so muss der Uebelstand unverzüglich beseitigt werden.

Wir fragen darum den Herrn Minister:

1. Wie vermag er die Umwandlung der Strafanstalt Leopoldau in eine Kaserne rechtfertigen?

2. Was gedenkt er vorzukehren, um die Sicherheit zu schaffen, dass künftig in Strafanstalten und Gefängnissen Erstbestrafte nicht mit Rückfälligen in gemeinsamen Räumen untergebracht werden?

Prag, den 26. Juni 1922.

Blatny, Hillebrand, R. Fischer, Schäfer, Hoffmann, Roscher, Èermak, Dr. Haas, Hackenberg, Uhl, Dr. Czech, Schuster, Häusler, Pohl, Schweichhart, Jokl, Deutsch, Taub, Heeger, Hirsch, Dr. Holitscher.

Pùvodní znìní ad VII./3785.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Emmeich Radda und Genossen

an die Regierung

betreffend das parteiische Vorgehen der Bezirksstelle des Staatsbodenamtes in Brünn.

Die Distriktsstelle des Staatsbodenamtes in Brünn hat mit Entscheidung vom 16. Mai 1922 Zl. 4702/22 in der Gemeinde Gubenfeld, pol. Bezirk Nikolsburg, bei Durchführung der Aktion R der Bodenreform 49 Bodenwerber abgewiesen mit der Begründung, dass ihre Gesuche teils ungerechtfertigt, teils ungesetzlich sind und die angeforderten Parzellen anderen, bedürftigeren Bodenwerbern zugeteilt würden.

Infolgedessen wird bezüglich der Anmeldungen dieser Bodenwerber jedes weitere Verfahren abgelehnt. Die in Frage kommenden Bodenwerber sind zum weitaus grösseren Teile Landwirte mit 4-10 Metzen Grundbesitz und in den meisten Füllen äusserst bedürftig. Bezeichnend ist, dass bei der gegenständlichen Bodenzuteilung kein einziger Deutscher und kein deutschfreundlicher Kroate Berücksichtigung fand und dass man sogar èechenfreundliche Kroaten abgewiesen hat, offenbar zur Strafe dafür, dass sie sich in letzter Zeit in der Gemeindestube der deutschen Partei genähert haben.

Es ist also offenkundig, dass die Distriktsstelle Brünn des staatlichen Bodenamtes die Bodenzuteilung lediglich von dem Gesichtspunkte aus durchführt, dass sie nur rechen berücksichtigt und jeden anderen Bodenwerber, der sich nicht als nationalverlässlicher reche bewährt, von vornherein ausschliesst.

Ein solches Vorgehen ist im höchsten Grade parteiisch und verdient die schärfste Verurteilung, erfordert aber auch sofort dringende Abhilfe.

Wir fragen daher die Regierung:

1. Ist sie geneigt, beim staatlichen Bodenamt dahin zu wirken, dass die erwähnte Entscheidung überprüft wird und eine gerechte, von nationalem Chauvinismus unbeeinflußte Zuteilung platzgreift?

2. Ist sie geneigt, dahin zu wirken, dass die Distriktsstelle Brünn des staatlichen Bodenamtes eindringlichste darauf aufmerksam gemacht wird, dass die Bodenreform nicht national èechische, sondern rein wirtschaftlichen Zwecken dient?

Prag, den 21. Juni 1922.

Dr. Radda, Dr. Lehnen, Dr. Keibl, Kraus, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Medinger, Dr. Baeran, J. Mayer, Mark, Bobek, Dr. Kafka, Scharnagl, Dr. Schollich, Dr. Brunar, Dr. Lodgman, Matzner, Simm, Patzel, Schubert, Böhr, Schälzky, Windirsch.

Pùvodní znìní ad VIII./3785.

Interpellation

des Abordneten Dr. Baeran und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen der einsprachigen Aufschriften am Bahnhofe in Brünn.

Obzwar die Volkszählung in Gross Brünn mehr als 20% der Bevölkerung Deutsche auswies und wohin die Aufschriften am Bahnhofe hätten doppelsprachig sein müssen, ist dies lange Zeit unterblieben, und erst über mehrfache Urgenz wurde vor mehr als Jahresfrist seitens der Eisenbahndirektion die Doppelsprachigkeit angeordnet. Die so ausgefertigten Aufschriften sind aber sofort von Legionären und anderen unverantwortlichen Elementen eigenmächtig entfernt worden ohne dass seitens der Behörden gegen die Schuldtragenden irgend ein Verfahren eingeleitet worden wäre. Seither sind die Aufschriften wider alles Recht einsprachig.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Eisenbahnminister:

1. Ob ihm diese Verhältnisse bekannt sind und

2. ob er gewillt ist, den gesetzlichen Zustand am Brünner Bahnhofe herzustellen?

Prag, am 21. Juni 1922.

Dr. Baeran, Dr. Radda, Dr. Keibl, J. Mayer, Zierhut, Patzel, Dr. Kafka, Windirsch, Simm, Dr. Spina, Dr. Medinger, Dr. Petersilka, Scharnagl, Schubert, Bobek, Mark, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Matzner, Kraus, Böhr, Dr. Lehnert.

Pùvodní znìní ad IX./3785.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Edwin Feyerfeil und Genossen

an den Minister für nationale Verteidigung

betreffend neuerliche Verlegung von Militärabteilungen in das Böhmerwaldgebiet.

Aus den Grenzbezirken des Böhmerwaldes kommen uns Beschwerden zu, dass wiederum zahlreiche Militärabteilungen neu hinterlegt werden sollen; obwohl in diesen Gebieten größtenteils Wohnungsnot und fast überall ungünstige Verpflegsverhältnisse herrschen. Möblierte Zimmer, die bereits Wochen - selbst auch monatelang an Sommergäste (zumeist Bekannte und Verwandte der Besitzer) vergeben sind, werden für die zahlreichen Offiziere angefordert.

Die eingangs erwähnte Massnahme bedeutet eine schwere wirtschaftliche Schädigung unserer armen Gebirgsbevölkerung, für die der jetzt einsetzende Fremdenverkehr eine kleine, aber dennoch willkommen Aufbesserung ihrer bescheidenen Erwerbsverhältnisse bedeutet. Abgesehen von den Schwierigkeiten, die dem Fremdenverkehr erwachsen, der sich fast ausschließlich auf Fusswanderer beschränkt, ist durch die beabsichtigten Minenwerfer- und Machinengewehrübungen auch eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Wanderer nachgerückt. Auch die Forstwirtschaft und Jagd, sowie die Gewinnung der Waldfrüchte (Schwämme, Beeren usw.) ist durch die Militärübungen sehr behindert. Sie sind aber auch in geldlicher Hinsicht überaus kostspielig und könnten zweckmässiger und billiger auf den schon bestehenden Uebungsplätzen im flachen Lande stattfinden.

Da die Sicherheit unserer Staatsgrenzen im Böhmerwaldgebiete durch unsere friedlichen und - nebenbei bemerkt - vollkommen entwaffneten Nachbarn nicht im geringsten gefährdet und auch weder eine Volkszählung noch eine Wahl in Sicht ist zu denen erfahrungsgemäß das Militär behufs Korrektur des Nationalitätenverhältnisses in diesem Staate verwendet zu werden pflegt, so muss die Verlegung des zahlreichen Militärs in unser Böhmerwaldgebiet als eine Verschwendung von Staatsgeldern, als schwere Schädigung unserer wirtschaftlich schwachen Bevölkerung, sowie als eine Herausforderung und Beunruhigung des Auslandes angesehen werden.

Wir fragen daher den Herrn Minister für nationale Verteidigung:

1. Welche Beweggründe waren für die Verlegung so zahlreichen Militärs in die Grenzgebiete des Böhmerwaldes gerade in der Zeit des beginnenden Fremdenverkehrs massgebend?

2. Ist der Herr Minister bereit, diese Massnahmen ehestens dahin abzuändern, dass die geplanten Uebungen auf den hierfür bestimmten Uebungsplätzen stattfinden und die Truppen aus dem Grenzgebiete des Böhmerwaldes sofort abberufen werden?

3. Ist der Herr Minister bereit, Vorsorge zu treffen, dass für alle Schädigungen der Böhmerwaldbevölkerung die auf die erwähnten militärischen Massnahmen zurückzuführen sind bzw. noch zurückzuführen sein werden, angemessener Schadenersatz geleistet werde?

Prag, den 27. Juni 1922.

Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lodgman, Dr. Medinger, Dr. Keibl, Böhr, Kostka, Bobek, Zierhut, Dr. Spina, Kaiser, Ing. Kallina, Matzner, J. Mayer, Schälzky, Dr. Brunar, Kraus, Schubert, Dr. Baeran, Knirsch, Mark, Patzel, Dr. Radda.

Pùvodní znìní ad X./3785.

Interpellation

der Abgeordneten Ing. Jung, Ing. Kallina und Genossen

an den Minister des Äussern, den Finanz- und Eisenbahnminister

wegen endlicher Übernahme der weder in aktive Dienste noch in Pension übernommenen 48 Staatseisenbahnbediensteten èechoslovakischer Staatszugehörigkeit.

Nach dem Umsturze wurden Tausende deutscher Staatsangestellten, insbesondere Eisenbahnbedienstete teils von ihren Posten vertrieben, teils gewaltsam nach Oesterreich geschafft oder mindestens auf anfänglichen Zwangsurlaub geschickt und einfach verständigt, dass auf ihre Dienstleistung vom èsl. Staate verzichtet wird. Infolge der damaligen ganz ungeklärten politischen Verhältnisse und unzulänglichen Verlautbarung der neubeschlossenen Gesetze ist es vorgekommen, dass viele solcherart enthobene Bedienstete in Unkenntnis des Gesetzes vom Feber 1919, das abverlangte und in der Zeit vom 1.-30. April 1919 zu leistende Gelöbnis nicht ablegten.

Eine Verständigung oder Aufforderung an diese, ausser Dienst befindlichen Bediensteten erfolgte weder im Dienstwege noch geschah eine Verlautbarung in den Tageblättern. Eine grosse Zahl der Enthobenen wurde trotz Meldung zum Gelöbnis überhaupt nicht zugelassen. Aber auch Bedienstete, welche schon zweimal Gelöbnisse vor dem 1. April 1919 abgelegt hatten wurden nicht rückübernommen und samt ihrer unschuldigen Familie dem ärgsten Elende ausgeleiert. Für Verbrecher verschiedener Art wurden nach dem Umsturze Amnestien erlassen, aber für treu gediente Staatsangestellte mit oft 40 Dienstjahren, die aus Unkenntnis eines Gesetzes eine Unterlassung begingen, gibt es keine Milde und Nachsicht. Ihre vielfachen Bitten blieben ungehört, ihre Gesuche wurden entweder rundweg abgewiesen oder überhaupt nicht erledigt und nur in einigen Ausnahmsfällen erging die Verständigung, dass nach Ablauf der erforderlichen zwischenstaatlichen Beratungen ihr Gesuch der Erledigung zugeführt werden wird.

Über 3600, deutsche Eisenbahnerfamilien, von denen über 3200 nach Böhmen und Mähren zuständig waren, mussten gezwungenermaßen nach Oesterreich auswandern und sich eine neue Heimat suchen. Nur ein geringer Teil wurde nach i4 monatlichen Zuwarten wieder in die èechoslovakischen Dienste übernommen.

Die namentlich angeführten 48 Bediensteten mit oft 30-40 jährlicher Dienstzeit und solche, welche infolge Krankheit dienstfähig geworden waren, wurden trotz alledem nicht übernommen und konnten als èechoslovakische Staatsbürger, welche im Gebiete der èsl. Republik gedient hatten, ihre Ruhegenüsse von Oesterreich nicht erhalten. Bis zu 40 Jahren haben viele der Betroffenen in den Pensionsfond Beiträge entrichtet und nun fühlen sich die Übernehmer des Pensionsfondes nicht verpflichtet, die gesetzlich gebührenden Pensionen auszuzahlen.

Die meisten der angeführten Bediensteten befinden sich in allergrösstem Elend und sind infolge ihres hohen Alters (manche über 65 Jahre) zu jedem Erwerbe unfähig. Es ist daher höchste Zeit, dass über ihr Schicksal endlich entschieden wird. Bei der zwischenstaatlichen Konferenz in Rom am 6. April d. J. wurde die Vereinbarung getroffen sodass über die Rechtsstellung der Angestellten, die von keinem Nachfolgestaat übernommen wurden, besondere Beschlüsse in Wien gefasst werden sollen.

Im Gegensätze zur èechoslovakischen Republik gewährt Deutsch-Oesterreich den fremdnationalen, noch nicht übernommenen und in Oesterreich wohnhaften Bediensteten vorschussweise Pensionen, wie den eigenen Pensionisten und ausserdem alle Nebenbezüge. In der Èechoslovakei erhalten von den im beiliegenden Verzeichnisse angeführten Bediensteten nur 12 sogenannte Alimentationen aber weder Fahrbegünstigungen noch Regiekohle. Die übrigen 36 Bediensteten erhalten gar nichts.

Die Gefertigten stellen daher die Anfrage, wann die Regierung endlich die Existenzfrage dieser Umsturzopfer zu regeln und ihnen die seit 3 Jahren vorenthaltenen Gebühren nachzuzahlen gedenkt um diesen ungesetzlichen Zustand aus der Welt zu schaffen.

Verzeichnis

der von keinem Nationalstaate übernommenen ehemaligen Bediensteten der oesterreichischen Staatsbahnen.

(Name, Diensteigenschaft, letzter Dienstort, Anmerkung.)

1. Ing. Richard Beck, Baukommissär, B. E. S., Göding. Bezieht nichts.

2. Josef Brandl, Oberkondukteur, Grusbach-Schönau. Erhält Alimentationen von Prag.

3. Franz Chvoika, Weichensteller, Wolframitzkirchen. Erhielt nichts.

4. Moritz Dietholm, Oberkondukteur, Grusbach-Schönau. Erhält Alimentationen von Prag.

5. Josef Felber, Oberkondukteur, Znaim. Arhält mangels anderer Bezüge v. Oesterreich Beihilfe statt Pension.

6. Josef Gast, Kondukteur, Grusbach-Schönau. Erhält Alimentationen von Prag.

7. Eduard Gebauer, Oberkondukteur, Znaim. Erhält mangels anderer Bezüge v. Oesterreich Beihilfe statt Pension.

8. Franz Gepperth, Kondukteur, Grusbach-Schönau. Erhält Alimentationen von Prag.

9. Karl Heuritsch, Kondukteur, Znaim. Erhält mangels anderer Bezüge v. Oesterreich Beihilfe statt Pension.

10. Johann Hödl, Bahnwärter, B. E. S. Lundenburg. Erhält wegen Not von Oesterreich Beihilfen.

11. Anton Horak, Ober-Heizer, Znaim. Erhält von Oesterreich Beihilfen.

12. Ing. Anton Hübner, Masch. Adjunkt, Reichenberg-Pilsen. Erhält nichts.

13. Ferdinand Hübner, Revident, Nikolsburg. Bezieht nichts.

14. Witwe nach Anton Kattus, Oberrevident, Znaim. Bezieht Alimentation in der Höhe der Ruhegenüsse für Altpensionisten.

15. Josef Kratochwil, Stationsdiener, Postitz-Joslavitz. Erhält nichts.

16. Josef Krespach, Oberkondukteur, Znaim. Erhält mangels anderer Bezüge v. Oesterreich Beihilfe statt Pension.

17. Anton Krejèi, Weichensteller, Wolframitzkirchen. Erhält nichts.

18. Albert Kretschmer, Inspektor, Wiesa-Oberleutensdorf-Brüx. Erhielt wegen seiner Notlage zeitweilig v. Oesterreich Beihilfen:

19. Johann Ludwig, Lok. Führer, Iglau. Erhält wegen grosser Not von Oesterreich ganz unzulängliche Beihilfen.

20. Josef Markgraf, Bahnwächter, B. E. S. Znaim. Erhält erst seit Mai 1922 von èsl. Staatsbahnen Alimentation.

21. Josef Markl, Wagenschreiber, Grusbach-Schönau. Erhält Alimentationen von Prag.

22. Franz Markus, Kondukteur, Znaim. Erhält mangels anderer Bezüge v. Oesterreich Beihilfe statt Pension.

23. Benno Nowak, Signal-Meister, Znaim. Erhält wegen Not von Oesterreich Beihilfen.

24. Johann Peschak, Kondukteur, Znaim. Erhält mangels anderer Bezüge v. Oesterreich Beihilfe statt Pension.

25. Johann Pickart, Weichensteller, Wolframitzkirchen. Erhielt nichts.

26. Johann Pøibil, Weichensteller, Wolframitzkirchen. Erhielt nichts.

27. Jakob Rapf, Kondukteur, Grusbach-Schönau. Erhält Alimentationen von Prag.

28. Paul, Reach, Revident, Prag. Bezieht nichts.

29. Leopold Ribitsch, Bahnwärter, B. E. S. Lundenburg. Erhält wegen Not v. Oesterreich zeitw. Aushilfen.

30. Josef Saller, Kondukteur, Grusbach-Schönau. Erhält Alimentationen von Prag.

31. Peter Schaden, Stationsdiener, Possiz-Joslawitz. Erhält nichts.

32. Arthur Schauer, Revident, Reichenberg. Bezieht nichts.

33. Anton Schirl, Lok.-Führer, Lundenburg. Erhält Alimentationen von Prag.

34. Karl Schollmayer, O. Inspektor, Mähr.-Ostrau. Bezieht nichts.

35. Witwe nach Anton Schort, Kondukteur Grusbach-Schönau. Erhält erst Pension ab 1. Jänner 1921. - Für 1919 u. 1920 nichts erhalten.

36. Paul Schwarz, Ober-Kondukteur, Znaim. Erhält mangels anderer Bezüge v. Oesterreich Beihilfe statt Pension.

37. Thomas Simperl, Portier, Znaim. Erhält wegen Not von Oesterreich Beihilfen.

38. Karl Stein, Bahnwärter, Znaim. Erhielt bis Ende Mai 1920 von Brünn Beihilfen, seither nichts.

39. Adolf Strach, Ober-Inspektor, Prag. Bezieht nichts.

40. Johann Strasser Inspektor, Mähr.-Schönberg. Erhielt wegen seiner Notlage zeitweilig von Oesterreich Beihilfen.

41. Robert Trauschka, Revident, Teplitz-Waldthor. Bezieht wegen Notlage von Oesterreich Beihilfen.

42. Ing. Moritz Suel, Bauoberkommisär, Mährisch-Weisskirchen (Zauchtel). Erhielt bis Ende Mai 1920 Beihilfe von Direktion Olmütz. Seither nichts.

43. Richard Trux, Oberrevident, Komotau. Bezieht nichts.

44. Franz Wukatsch, Kondukteur, Zartlesdorf. Erhält Alimentationen von Piken.

45. Johann Zimmermann, Platzmeister, Lundenburg. Erhält unregelmässig èsl. Unfallsreate aber keine Pension.

46. Johann Melion, Magazinmeister, Iglau. Wegen seiner Notlage musste Oesterreich ihn mit unzureichenden Beihilfen unterstützen.

47. Anton Mras, Weichensteller, Schauau bei Znaim. Bezieht nichts.

48. Georg Böllmann, Oberrevident, Pilsen Direktion. Bezieht nichts.

Prag, den 23. Juni 1922.

Ing. Jung, Ing. Kallina, Patzel, Budig, Palkovich, Schubert, Simm, Scharnagl, Matzner, Knirsch, Wenzel, Böllmann, Bobek, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Dr. Radda, Dr. Baeran, Dr. Lodgman, Dr. W. Feierfeil, Schälzky, Pittinger, Szentiványi.

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