XXV./4044 (pøeklad).

Interpelace

poslance inž. Kalliny a druhù

ministrovi národní obrany

o omezování zákonitì zaruèených obèanských práv vojínù, kteøí nastoupili službu.

Skoro ze všech posádek Slovenska, kde nìmeètí vojáci nastoupili službu, docházejí stížnosti, že jim vojenské úøady nevydávají novin z domova, které si objednali. Nechceme vyšetøovati, není-li tento postup také v rozporu s jednotlivými paragrafy trestního zákona, nýbrž zde jde pøedevším o to, jak vojenské úøady mohou ospravedlniti, že vojáci povolaní k vojenské službì proti zákonným ustanovením jsou olupováni o èást svých obèanských práv. Podle ustanovení volebního zákona, zvláštì podle ustanovení o volební povinnosti jest pøece každý voliè povinen starati se o události politické a hospodáøské. Že se zadržují èasopisy, které si vojáci objednali a zaplatili, jest však tak nehorázným jednáním vojenských úøadù, že nelze míti za to, že by šlo zde o pokyny ministerstva, nýbrž že zde jde jen o bezmezné pøehmaty jednotlivých šovinistických podøízených èinitelù. Stìžujícím si vojákùm bylo zadržování èasopisù odùvodòováno tím, že nutno ubrániti ètení nìmeckých èasopisù, a bylo jim doporuèeno, aby napøíštì odebírali bud Národní Politiku nebo vládou s obìtí tìžkých milionù vydávaný a v nìmeckém jazyku vycházející èeský vládní orgán Prager Presse. Tedy nedosti na tom, že nutí naše nìmecké vojáky, aby daleko od své domoviny konali vojenskou službu na Slovensku v cizím prostøedí, ještì se pokoušejí tímto neslýchaným zpùsobem, násilným odnìtím nìmecké èetby také duševnì je odciziti našemu národu a nucením pøimìti k tomu, aby za pravdu pøijímali úplnì zkroucené zprávy pražského lživého tisku o událostech v politickém životì tohoto národnostního státu, snad s úmyslem vychovati z nich nadšené ctitele èeského národního státu.

Podepsaní se tedy táží pana ministra:

1. je-li ochoten naøíditi ihned pøísné vyšetøování všude, kde se udály takové pøehmaty podøízených èinitelù?

2. Je-li- ochoten uèiniti všechna opatøení, aby vinníci byli potrestáni a

3. je-li ochoten uèiniti všechna opatøení, aby napøíštì nebylo nikterak nìmeckým vojákùm znemožnìno èísti nìmecké noviny, a aby tak byli chránìni ve vykonávání zákonitì chránìných práv a povinností?

V Praze dne 2. bøezna 1923.

Inž. Kallina,

dr. Lehnert, dr. Schollich, dr. Lodgman, dr. Radda, Schälzky, Böhr, Zierhut, Patzel, Matzner, Inž. Jung, dr. Petersilka. Kraus, dr. Medinger, Knirsch, dr. Keibl, dr. E. Feyerfeil, dr. Brunar, Bobek, J. Mayer, Mark, Wenzel.

 

 

Pùvodní znìní ad II/4044.

Interpellation

der Abgeordneten Schälzky, Patzel und Genossen

an den Ministerpräsidenten und den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der ungesetzlichen Beeinflussung der Eltern bei der Schülereinschreibung im Teschner und Freistädter Bezirk.

Die Einschreibungen für das Schuljahr 1922/23 wurden für den 29., 30. und 31. August festgesetzt. Bezgl. des einzuhaltenden Vorganges bat denselben verlautete nichts und konnte auch in keiner Weise in Erfahrung gebracht werden, in welcher Art dieselben vorgenommen werden sollten. Erst in letzter Minute wurde bekannt, dass die Einschreibungen über Auftrag des Landesschulrates Troppau durch den Regierungskommissär persönlich vorzunehmen seien. Der bezgl. Erlass Zl. 700, wurde als Geheimerlass behandelt. Airs demselben geht hervor, dass die Regierungsskommissäre insbesonders deshalb zur. Einschreibung beordert wurden, um einer ungesetzlichen Beeinflussung der Eltern zum Besuche irgendeiner bestimmten Schule entgegen zu wirken. Eigentümlich ist, dass bezgl. der èechischen und polnischen Kinder die Freiheit der Eltern in Bezug auf die Wahl der Schule für ihre Kinder gewährleistet wurde, dieses Recht jedoch auf die Deutschen nicht ausgedehnt wurde. Diesen im gleichen Erlasse ausgesprochenen Grundsatze widerspricht die Bestimmung, dass die Forderung, dass das Kind die Schule seiner Muttersprache besucht, bedingungslos einzuhalten ist. Es wird also in dem einen Falle das Elternrecht für Schlesien als vollgiltig anerkannt, im anderen Falle aber dieses Recht negiert: Das Elternrecht besteht für Schlesien unzweifelhaft und wurde dieser Grundsatz gelegentlich einer Vorsprache von Elternvertretern beim schlesischen Landesschulrate in Troppau seitens dessen Vorsitzenden, dem Statthaltereirat Dr. Baron geltend gemacht, er erklärte dieser Vertretung, dass die Landesregierung nach Verhandlungen mit dem Ministerium die untergeordneten Behörden angewiesen hat, die Schuleinschreibungen völlig unparteiisch auf Grund des Elternrechtes durchzuführen. Um die Unparteilichkeit zu gewährleisten, wurde bestimmt, dass der Regierungskommissär dein Vorsitz bei den Einschreibungen zu führen habe, welcher nur in strittigen Fällen vermittelnd einzugreifen hätte. Merkwürdig erscheint es, dass der angeführte Erl. Zl. 700 nur für die Bezirkshauptmannschaft Freistadt und èechosl. Teschen herausgegeben wurde, während für die übrigen Bezirke die gleiche Anordnung nicht getroffen wurde. Die Dehnbarkeit der Bestimmungen des Erlasses gab den Regierungskommissären insbesonders von Trzynietz, Oderberg Stadt und Teschen Gelegenheit zu weitgehendster Willkür. Unter Anführung konkreter Fälle wird nachgewiesen, dass diese in keiner Weise das Elternrecht bezgl. der freien Wahl der Schule für die Kinder in Anwendung brachten, bezw. sich an dieses Recht nicht gebunden fühlten, dass sie aber auch vielfach vor terroristischen Mitteln nicht zurückschreckten, um den deutschen Schulen möglichst viel Kinder zu rauben.

In Trzynietz verweigerte der Regierungskommissär

a) der Margarete Siwy die Aufnahme in die deutsche Schule, weil ihre Grossmutter eine Tschechin gewesen seien soll.

b)Dem Brachaczek wurde die Aufnahme in die deutsche Schule verweigert, obwohl er den Nachweis erbrachte, dass er reichsdeutscher Abstammung ist.

 

 

c) Dem Meister Franz Bajer, einem Deutschen aus Trautenau, wurde die Aufnahme seines Kindes in die deutsche Schule vorerst verweigert, weil seine Frau aus Ostschlesien stammt. Erst nach persönlicher Vorsprache Bajers bei der Bezirkshauptmannschaft wurde die Aufnahme des Kindes in die deutsche Schule zugelassen.

d) Das Kind des Kaleta Johann, das in Mödling geboren und dessen Vater Deutschösterreicher ist, wurde in die deutsche Schule nicht aufgenommen.

e) Dem Gabrisch und Karras wurde die Aufnahme der Kinder in die deutsche Schule verweigert mit der Angabe, dass sie als gebürtige Trzynietzer unmöglich Deutsche sein könnten.

f) Dobesch aus Lischna wurde nicht aufgenommen, weil sich sein Vater bei der Volkszählung in Lischna als Pole eingetragen haben soll. Er bestreitet das. Aus diesem Falle kann angenommen werden, dass sich der Regierungskommissär Renda nur auf ungesetzlichem, strafbarem Wege Einblick in den Lischnaer Volkszählungsbogen verschafft hat.

g) Gegen das Elternrecht wurde ebenso bei der Aufnahme der Kinder des Roman, Rojk und Kischa, welche als Lehrer an der polnischen Volksschule in Trzynietz tätig sind, verstossen. Alle drei waren bis zur Plebiszitzeit Lehrer an der deutschen Ortsvolksschule.

h) Dem Führer der Trzynietzer Schlonzaken, Staniek, wurde gleichfalls die Aufnahme der Kinder in die deutsche Schule nicht gestattet.

i) Krupinski, ein Deutscher aus Bielitz, der eine Polin zur Frau hat, wurde deshalb der Besuch der deutschen Schule durch die Kinder nicht zugebilligt.

Wie der Regierungskommissär Renda unter Missbrauch seiner Amtsgewalt für die èechische Schule agitierte, dafür möge als Beweis dienen: Polizeimann Stach war im Auftrage bei einem Arbeiter Russek der deutschen Fa Wrana und verlangte die Zeugnisse von dessen Kind ab, um es in die èechische Schule einzuschreiben. Ueber Reklamation des Vaters wurde ihm mitgeteilt, dass die Zeugnisse nach Prag (!) eingeschickt wurden und erst auf Intervention des Arbeiterführers Kornuta erklärte sich Renda bereit, die Einschreibung, ohne Vorlage der Zeugnisse, vorzunehmen.

Dem Turon aus Trzynietz wurde vom Regierungskommissär Renda der Rat erteilt, er möge sein Kind nach Berlin schicken, wenn er eine deutsche Schule haben wolle. Vom Bahnbeamten Zientek aus Bystritz wurde verlangt, er sollte vom Gemeindevorstand eine Bescheinigung beibringen, dass er ein Deutscher sei. (Zientek ist Anhänger der schles. Volkspartei)

Der Susanna Dudka erklärte Renda, dass ihr die Pension entzogen werde, wenn sie ihr Kind in die deutsche Schule schicke. Die Aufnahme des Kindes in die deutsche Schule wurde auch dem Sperlich aus Trzynietz ohne Angabe eines Grundes verweigert. Sperlich ist ein Deutscher aus Hotzenplotz und hat zur Frau eine Deutsche aus Bielitz.

So liessen sich noch mehr solcher Fälle anführen. Die Willkür dieses Regierungkommissärs geht aus dem Vorangeführten voll und ganz hervor. Wenn es auch in èechosl. Teschen zu derartigen Gewaltmassnahmen nicht kam, so ist dennoch Ursache zur Klage vorhanden. Der Regierunskommissär Štelovsky, der am 28. Aug. 1.J. die Leitung der Mädchenschule davon verständigte, dass er persönlich bei den Einschreibungen anwesend sein werde, erschien zu diesen Einschreibungen am 29. August unter Begleitung zweier èechischer Besitzer, Mitgliedern der bei der Verwaltungskommission, an Stelle des Ortsschulrates, bestehenden Schulkommission. Ein deutsches Mitglied war jedoch nicht beigezogen worden. Nachdem aus diesem Umstande keine Sicherheit für ein unparteiisches Vorgehen der Einschreibungskommission abgeleitet werden konnte, und sich andererseits der Vorsitzende dieser Kommission am 1. Einschreibungstage auch tatsächlich mehrfach Uebergriffe zuschulden kommen liess, wurde seitens einer Vertretung der deutschen Ortsbevölkerung im Wege der Bezirkshauptmannschaft die Zuziehung deutscher Vertreter zu den Einschreibungen gefordert und erreicht. Als Nachweis, wie der Regierungskommissär gegen die schuldige Objektivität verstiess, mögen folgende Fälle dienen: Mit den zur Einschreibung der Kinder erschienenen Eltern wurden bei nicht festgestellter deutscher Nationalität Protokolle hinsichtlich der Muttersprache der Kinder aufgenommen. Reg. Štelovsky trug als Muttersprache des Kindes der polnisch-sprechenden Anna Firla aus Steinau Nr. 352 èechische ein. Dieselbe Muttersprache wurde bezgl. der Kinder der Siuda Sofie aus Lonkau Nr. 196 und der Kowalska Martha aus Steinau im Protokolle eingetragen, obwohl die anwesenden Mütter sich der polnische Sprache bedienten. In gleicher Waise wurde gegenüber der Kollek Emilie aus Steinau Nr. 374 vorgegangen. Die Muttersprache des Smilowski aus Teschen, Gartengasse 8, wurde mit schlonzakisch angegeben, troztdem Smilowski deutsch sprach. Macura aus Darkau, der sich als Pole bekannte, wurde mit der Aufforderung weggeschickt, eine Bestätigung übel seine Nationalität beizubringen.

Wie in Trzynietz so wurde auch in Oderberg Stadt und der vereinigten Gemeinde Pudlau durch den dortigen Regierungskommissär Hodny äusserst gewalttätig gegen die Elternschaft vorgegangen. Insgesamt 40 Kindern, welche im Schuljahre 1921/22 die deutsche Volksschule In Oderberg Stadt besuchten, wurde die Weiterbelassung in der deutschen Schule verweigert. (Das Namensverzeichnis derselben sowie deren Eltern bezw. Stellvertreter folgt in der Beilage mit.)

Die bei den Schuleinschreibungen aufgenommenen Protokolle wurden von Trzynietz und Teschen zur Erledigung dem Bezirksschulrate in Teschen seitens der Regierungskommissäre übermittelt. Gegen Entscheidungen, welche dem Wunsche der Eltern widersprachen, wurde seitens der Elternschaft an den Landesschulrat in Troppau rekuriert. Es ist für den Geschäftsgang bei dieser Behörde bezeichnend, dass diese Rekurse nicht mit jener Raschheit der Erledigung zugeführt werden, weiche die Dringlichkeit der Sache erfordert. Die Verschleppung brachte es mit sich, dass sowohl Elternvertretungen als auch Vertraten der politischen Parteien sowohl beim Bezirksschulrate in Teschen als auch beim Landesschulrate in Troppau vorsprachen, um auf eine Beschleunigung der Erledigungen hinzuwirken. Trotzdem blieb bisher der gewünschte Erfolg aus.

Ohne dass alle Angelegenheiten bereits einer Regelung zugeführt worden wären, wurde in Teschen am 12. und 13. Oktober 1. J. unangesagt durch den dem Bezirksschulinspektor als Schreikraft zugeteilten Lehrer Glajcar in Gegenwart zweier èechischer und eines deutschen Vertreters eine Sichtung (Perlustrierung), insbesondere der auswärtigen Kinder der Teschner deutschen Knaben- und Mädchenvolksschule vorgenommen, wobei insbesonders auf die Feststellung der Muttersprache durch Befragen des Kindes Gewicht gelegt wurde. Dass hiebei auch Kinder unzweifelhaft deutscher Eltern aus Èech. Teschen mit unterlaufen sind, sei nur nebstbei erwähnt. Zu welchem Zwecke diese Ueberprüfung 1 1/2 Monate nach den Schuleinschreibungen über Auftrag des hierortigen Bezirkshauptmannes vorgenommen wurde, blieb bisher unbekannt. Es wird jedoch dar Ansicht Ausdruck gegeben, dass dies jedenfalls einen neuerlichen Versuch zur Beeinträchtigung der deutschen Schule bedeute und wird befürchtet, dass die so überprüften Kinder der deutschen Schule gewaltsam entrissen werden sollen. Es handelt sich um insgesamt 131 Schulkinder. Sollten diese durch irgendwelche Gewaltmittel aus der deutschen Schule entfernt werden, so fallen mit ihnen auch zumindest je 1 Parallelklasse an der Knaben- und Mädchenvolksschule. (In der Anlage wird ein Verzeichnis dieser perlustrierten Kinder übersendet).

Es kann nicht geleugnet werden, dass die Volksschule in Teschen vielfach auch von Kindern Blauascher hierkunft besucht wird. Diese sind zumeist Kinder schlonzakischer Abkunft, deren Eltern aus dem Bewusstsein heraus, dass ihre Kinder in der Zukunft ohne die Kenntnis der deutschen Sprache im Leben nicht bestehen können, den Besuch der deutschen Schule wünschen.

Für die Art und Weise wie das Kindermaterial für die èechische Schule gewonnen wird, dafür mögen als Beweis die nachfolgenden Beispiele dienen:

In Trzynietz wurde der Sohn des Gärtners Georg Nemetz, der erst die III. Klasse der deutschen Volksschule zurückgelegt hatte, für die Aufnahme in die erste Klasse der èechischen Bürgerschule für reif befunden. Ebendort wurde der Repetent der 4. deutschen Volksschulklasse, Klepacz in die erste Klasse der èechischen Bürgerschule aufgenommen, sowie auch ein gewisser Schmied ebenfalls aus der vierten Volksschulklasse in die erste èechische Bürgerschulklasse übertreten konnte.

Die Gefertigten stellen an den Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur die Anfrage:

1. Ob er von diesen Uebergriffen Kenntnis hat?

2. Ob er bereit ist, eine Untersuchung bezüglich dieser Uebergriffe einleiten zu lassen und das Elternrecht sicher zu stellen?

3. Was er zu tun gedenkt, um eine derartige ungesetzliche Beeinflussung der Eltern für die Zukunft zu verhüten?

Prag, am 26. Oktober 1922.

Schälzky, Patzel,

Böhr, Scharnagl, Pittinger, Windirsch, Dr. Petersilka, Køepek, Dr. W. Feierfeil, Mark, J. Mayer, Palkovich, Ing. Kallina, Dr. Luschka, Kostka, Budig, Kaiser, Böllmann, Schubert, Röttel, Bobek.

 

 

Pùvodní znìní ad III./4044.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Minister des, Innern

In Angelegenheit eines gegen das Sprachengesetz gerichteten Erlasses der politischen Bezirksbehörde In Gablonz an der Neisse.

Die politische Bezirksverwaltung in Gablonz a. d. N. hat der Genossenschaft der Gastwirte in Gablonz a. d. N. ein Zirkular zugestellt, in welchem mitgeteilt wird, dass Mitte Dezember In Prag eine Skieläufer-Tagung stattfindet. Nach derselben sollen angeblich die Teilnehmer das Iser- und Riesengebirge aufsuchen. Aus diesem Grunde wird die Gastwirtegenossenschaft unter persönlichen Verantwortung ihres Vorstehers aufgefordert, unvorzüglich ihre Mitglieder zu verständigen, dass sie bis längstens Weihnachten zweisprachige Wirtshaustafeln anzubringen haben, wobei die èechische Sprache an erster Stelle zu stehen hätte, dass sie Zweisprachige Speisekarten auflegen müssen und die Bedingung der èechischen Gäste in èechischen Sprache erfolgen müsse. Auch alle sonstigen Aufschriften und Verlautbarungen im Lokale seien sofort doppelsprachig anzubringen. Ueber die Durchführung dieses Erlasses haben die Genossenschaftsvorstände umgehend der politischen Bezirksverwaltung Bericht zu erstatten und den Nachweis für die erfolgte Durchführung zu erbringen.

Diese Verfügung der politischen Bezirksverwaltung ist in ihrer Art geradezu unerhört. Sie bedeutet einen tiefen Eingriff in Eigentumsrechte, ist aber auch eine schwere Verletzung der Verfassungsmässigen Rechte jedes Staatsbürgers.

Verfügungen dieses Charakters müssen von jenen, die sie betreffen, als Chikane aufgefasst werden. Auch selbst wenn die Möglichkeiten für eine praktische Durchführung des verlangten gegeben wäre. Diese ist aber durchaus nicht vorhanden. Wäre schon der Umstand, dass sich der Gastwirtestand durchaus nicht in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen befindet, vielmehr unter der Krise vielen anderen Ständen zuvor zu leiden hat, genügend, die Verfügung deren Durchführung bedeutende Auslagen verursachte, ignorieren zu müssen, so die Erkenntnis, dass es sich hier um eine nationale chauvinistische Massnahmen handelt, noch weit mehr. Für die Gastwirte, die der Auftrag der politischen Bezirksverwaltung in Gablonz a. d. N. betrifft, wird diese Verfügung selbstverständlich undurchführbar sein. Sie wird aber auch einer Durchführung nicht bedürfen, ohne dass der Gang der Dinge wesentlich beeinflusst würde. Einiger Skiefahrer wegen, die von einer Prager Tagung etwa auf Stunden Gasthäuser und Hotels aufsuchen, wird in denselben nicht mit jenen tiefgreifenden Aenderuuen vorgegangen werden müssen, die aufgetragen wurden.

Die Gefertigten fragen den Herrn Minister:

Ist ihm die Verfügung der politischen Bezirksbehörde in Gablonz a. d. N. bekannt?

Stellt sich der Herr Minister auf den Standpunkt der politischen Bezirksverwaltung im Gablonz a. d. Neisse, wenn nicht, ist der Herr Minister geneigt, wie in so vielen Fällen auch für wieder übereifrigen einseitigen nationalen Massnahmen in die rechte Bahn zu lenken?

Prag, am 15. Dezember 1922.

Simm,

Patzel, Wenzel, Knirsch, Ing. Jung, Böhr, Röttel, Schälzky,Dr. Kafka, Dr. Luschka, Schubert, De. Petersilka, Budig, Scharnagl, Dr. Hanreich, Böllmann, Zierhut, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Matzner, Dr. Radda, Dr. Keibl.

 

 

Pùtvodní znìni ad IV./4044.

Interpellation

des Abgeordneten Hugo Simm und Genossen

an den Finanzminister

In Angelegenheit der Ausnahmsvorkehrungen zum Schutze der Steuerpflichtigen.

Mit dem Erlasse des Finanzministeriums Z:51702/5810-21-III-7 B wurden Ausnahmsvorkehrungen zum Schutze der Steuerpflichtigen bei evidenten Überschätzungen bei der Steuerveranlagung, dann Erleichterungen bei der Stuerzahlung aus Anlass der wirtschaftlichen Bedrängnisse verfügt. Ganz richtig bemerkt das Finanzministerium in diesem Erlass, dass die grossen Wandlungen in den Betriebsverhältnissen der letzten Jahre in einigen Bezirken zu einer Überschätzung der Betriebserfolge und zu einer unbegründet hohen Besteuerung sowohl mit der allgemeinen Erwerbsteuer als auch mit der Einkommensteuer geführt haben. Diese Überschätzungen wurden in vielen Fällen dadurch verschuldet, dass die Steuerkommissionen über die wirklichen Erträge der einzelnen Produktions- und Handelsunternehmungen nicht richtig informiert waren und dass sie die Besteuerung auf Grund nicht stichhältiger Präsumtionen ohne Begutachtung seitens richtig informierter und fachmännisch gebildeter Experten vorgenommen haben. Aber selbst bei richtig erfolgter Besteuerung kommt es unter dem Einflusse der dermaligen Verhältnisse vor, dass die Steuerpflichtigen auch beim besten Willen die Steuer aus dem Ertrage ihrer Unternehmungen rechtzeitig zu bezahlen ausserstande sind. Die Schwierigkeiten entstehen hauptsächlich dadurch, dass die Steuervorschreibungen den Steuerpflichtigen für mehrere abgelaufenen Jahre nachträglich auf einmal zugestellt wurden und dass diese Vorschreibungen mit Rücksicht auf die ausserordentlich günstigen Verhältnisse der für die Steuerveranlagung massgebenden Zeit gegen die früheren Vorschreibungen unverhältnismässig höher sind, sodass auch diejenigen Steuerträger, welche für diese Jahre die Steuern nach den Vorschreibungen der Vorjahre schon bezahlten, bedeutende Rückstände zu begleichen verhalten sind. Die Verpflichtung, diese erhöhten Steuern zu bezahlen, wird nun jetzt gerade in der Zeit einer bedeutenden Industrie- und Geschäftskrise geltend gemacht, wodurch die den Steuerträgern auferlegten Lasten nur noch vergrössert werden.

Das Finanzministerium verschloss sich keineswegs der Erkenntnis dieser Umstände und verfügte in dem oben zitierten Erlasse Schutzvorkehrungen in dem Masse, dass

1. wenn der Steuerpflichtige eine Berufung eingebracht hat und die Steueradministration eine evidente Überschätzung des Steuerpflichtigen wahrnimmt, demselben mit der Einhebung und Eintreibung derjenigen Steuerbeträge, deren Abschreibung im Berufungswege zu gewährtigen ist, zuzuwarten, und diese Zufristung vorläufig unverzinslich zu bewilligen haben: Die Frage der Verzugszinsen soll nach dem Erfolge der Berufung definitiv erledigt werden,

2. dass, um die Wiedergutmachung der unbegründet hohen Vorschreibungen an der Einkommensteuer zu beschleunigen, bis auf Weiteres gestattet wird, dass die Berufungen in Fällen einer evidenten Überschätzung durch die Schätzungskommission nach § 221 des B. St. G. auch dann erledigt werden, wenn das versteuerte Jahreseinkommen 10.000 Kronen übersteigt, sofern dasselbe nícht mehr als 40.000 Kronen beträgt,

3. dass in allen jenen Fällen, wo bei der Veranlagung der allgemeinen Erwerb- oder der Einkommensteuer eine Überschätzung nicht eingetreten ist, wo aber die Fähigkeit des Steuerpflichtigen zur Begleichung der Steuerverbindlichkeiten infolge der Nachtragsvorschreibungen für die Vorjahre oder aus Gründen der wirtschaftlichen Krisis und anderer berücksichtigungswürdiger Umstände zeitweilig in einem grösseren Masse vermindert ist, auf Verlangen des Steuerträgers angemessene Monatsraten, ausnahmsweise auch längere Steuerzufristungen nach dem individuellen Verhältnis der Steuerpflichtigen zu bewilligen sind, u. zw. auch dann, wenn keine Berufung gegen die Steuervorschreibung eingebracht wurde, das weitem, dass im Sinne des § 18 Abs. 2. d. Gesetzes vom 16. März 1921 die Verzugszinsen bei Gewährung von Zahlungserleichterungen in ausnahmsweisen und begründeten Fällen, wenn dem Steuerträger ein wirtschaftlicher Ruin droht, auf 5% herabgesetzt werden.

Die Finanzlandesbehörden wurden nach dem angezogenen Ministerialerlass auch beauftragt, einerseits für die rascheste Erledigung der eingebrachten Berufungen gegen die allgemeine Erwerb- und Einkommensteuer Sorge zu tragen, gegen -evidente Überschätzungen einzuschreiten und auf die sich stets ändernden Verhältnisse Rücksicht zu nahmen:

Trotz dieses Erlasses des Finanzministeriums, der am 5. Juni 1922 neuerlich in Erinnerung gebracht worden ist, praktiziert die Finanzlandesdirektion in Prag aber auch nicht das Geringste an Schutzvorkehrungen für die Steuerpflichtigen. Die Gesuche um Stundungen der zu zahlenden Steuerbeträge bzw. um die Gewährung von Ratenzahlungen werden zwar in einzelnen Fällen bewilligt, stets aber ohne Herabsetzung der Verzugszinsen.

Die Finanzlandesdirektion in Prag weist darauf hin, dass die wirtschaftliche Lage der Bittsteller nicht gefährdet ist. Hier muss betont werden, dass die Finanzlandesdirektionen, wenn sie sich diese bequeme Art in der Abweisung begründeter Ansuchen zurechtlegen, nicht im geringsten in Kenntnis der tatsächlichen Zustände sind. Es wäre besser, wenn die Finanzlandesdirektionen die Beurteilung über die Berücksichtigungswürdigkeit der Ansuchen um Stundungen und Ratenzahlungen bei gleichzeitiger Herabsetzung der Verzugszinsen den Steueradministrationen überliessen, die einzig und allein in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse der einzelnen Steuerträger sein können.

Ich verweise hier auf die besondern Fälle des Gablonzer Industriebezirkes, in welchem trotz der in grosser Zahl eingebrachten Ansuchen um Steuerstundungen bei gleichzeitiger Herabsetzung der Verzugszinsen meines Wissens nicht in einem einzigen Falle die Stundung der Steuern bei gleichzeitiger Herabsetzung der Verzugszinsen gewährt wurden. Und doch gibt es eine Unmenge von Firmen, die heute vollständig ruiniert sind, es seien nur jene erwähnt, die den reichsdeutschen Markt belieferten und wegen der augenblicklichen Verhältnisse in Deutschland nicht ein Stück mehr Arbeit in dieser Richtung haben. An jeder einzelnen schwergeschädigten Firmen hängen eine grosse Anzahl von Lieferanten und Arbeitern. Es müsste nicht nur im Interesse der einzelnen Firmainhaber, sondern aller irgendwie in die Arbeit einer Firma Angestellten gelegen sein, zumindestens im Sinne des Ministerialerlasses vom 29. Mai 1921 und seiner neuerlichen Erinnerung vom 5. Juni 19L vorzugehen. Anstatt dieser ganz natürlichen Sache finden wir aber, wie das erörtert wurde, dass die Finanzlandesdirektionen einen jeder Erleichterung entgegengesetzten Standpunkt einnehmen.

Wir fragen den Herrn Finanzminister:

1. Ist ihm das alles bekannt?

2. Ist er in Kenntnis der Praxis der Finanzlandesdirektion, die in einer Ignorierung der Erlässe des Finanzministeriums besteht?

3. Ist er geneigt, die Finanzlandesdirektionert zu belehren, dass sie bei der Behandlung von Ansuchen, die im Sinne des Ministerialerlässen vom 29. Mai 1921 geschehen, in liberaler Weise vorgehen?

Prag, den 24. November 1922.

Simm,

Ing. Jung, Wenzel, Scharnagl, Knirsch, Bobek, Dr. W. Feierfeil, Schälzky, Dr. Lusck , Dr.Petersilka, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Schollich, Dr. Medinger, Dr. Radda, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Dr.Lodgman, Patzel, Böhr.

 

 

Pùvodní znìní ad V./4044

Interpellation

der Abgeordneten Josef Mayer, Vinzenz Mark und Genossen an den Ministerpräsidenten und an den Minister des Innern in Angelegenheit der Verstaatlichung der Egerer Polizei.

Mit einer Zuschrift, die am 8. Dezember in die Hände des Bürgermeisters der Stadt Eger kam, wurde diesem angekündigt, dass die Egerer Polizei mit 10. Dezember im staatlichen Betrieb übernommen werde und dass sie an dem genannten Tage ihre Tätigkeit aufzunehmen hat. Die ganze Art und Weise des Vorgehens des Ministerium bedeutet eine derartige Rücksichtslösigkeit, dass sie überhaupt keine wie immer geartete Kritig verträgt. Die Uebernahme eines oderartigen Apparates bedarf einer gewissen Vorbereitung. Die Loslösung der polizeilichen Agenden aus dem städtischen Amte, die entsprechende Verlegung, die Schaffung geeigneter Amtsräume bedarf reiner hinreichenden Zeit. Zu allem dem Angeführten fehlt natürlich jede Möglichkeit, weil der Ministerrat in diesem Falle sinnlose Beschlüsse gefasst hat, die zu ihrer Verwirklichung und Durchführung doch mindestens die Zustimmung und den Rat der in Frage kommenden Fachleute bedurft hätte.

Bei der Gelegenheit muss darauf hingewiesen werden, dass diese ganze Verstaatlichungsaktion wieder etwas ganz überflüssiges ist, die den Staat und die Gemeinde im erhöhten Masse unnötig belasten. Das städtische Egerer Polizeiinstitut war klaglos geleitet, musterhaft geführt und entsprach den an dasselbe gestellten Bedingungen vollkommen. Die neue Massnahme ist nur zu durchsichtig, sie bedeutet eine neuerliche Rufreizung der Bevölkerung, eine schwere Belastung für die Gemeinde und eine Entfremdung des Amtes gegenüber den städtischen Bedürfnissen. Dabei macht die Behörde noch Schwierigkeiten mit der Uebernahme des gegenwärtigen Personals, trägt dazu bei, dass die wirtschaftliche Krise durch Brotlosmachung heimischer Elemente verstärkt wird, während in der hierzulande üblichen Waise warscheinlich wieder fremde Elemente nach Eger zugeschoben, natürlich entsprechend versorgt und der bodenständigen Bevölkerung aufgedrängt werden. Die hier herrschende Wohnungsnot wird dadurch in der mutwilligsten Weise ins Ungemessene gesteigert. Der Ministerrat hat sich aber bei dieser ganzen Massnahme einen neuerlichen Eingriff in die Sonderstellung des Egerlandes herausgnommen, den er nicht rechtfertigen kann. Die Friedensverträge sprechen bei der Begrenzung des èechoslovakischen Staates von seinen bisherigen historishen Grenzen. Das Egerland hat nie in die historischen Grenzen Böhmens gehört und wurde diese Frage auch bei den Pariser Friedensverträgen weder angeschnitten noch gelöst. Der Ministerrat hätte deshalb alle Ursache, bei seinen zu treffenden Entscheidungen der historischen Sonderstellung des Egerlandes Rechnung zu tragen und sich dem Egerlande gegenüber nicht Rechte herauszunehmen, die ihm nicht zukommen.

Die Gefertigten fragen an:

1. Sind die Herren Minister geneigt zu veranlassen, dass die ausgesprochene Verstaatlichung der Stadt Egerer Polizei unverzüglich rückgängig gemacht wird?

Wenn dies wieder allen Erwartens nicht der Fall sein sollte, wie stellen sich die Herren die Uebernahme und die Versorgung des gesamten Personals vor?

3. Und welche Sicherheiten bieten Sie im Falle der nichtzurechtfertigenden Uebernahme der städtischen Bevölkerung gegenüber, dass die in Eger amtierende Polizei nicht, wie wir vor kurzem von der Gendarmerie und von dem Militär erleben mussten, in unverantwortlicher Weise zur chauvinistischen èechischen Hetze gegen die Egerländer Bevölkerung missbraucht wird?

Prag, am 12. Dezember 1922.

J. Mayer, Mark,

Dr. W. Feierfeil, Böhr, Schälzky, Bobek, Scharnagl, Dr. Petersilka, J. Fischer, Böllmann, Budig, Køepek, Dr. Luschka, Zierhut, Schubert, Dr. Spina, Heller, Windirsch, Dr. Hanreich, Röttel, Pittinger.

 

 

Pùvodní znìní ad VI./4044.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

wegen Beschlagnahme des Egerländer Tagblattes.

Seit Jahr und Tag wird insbesonders das Egerer Kreisblatt - seit 18. November 1922 als Egerländer Tagblatt erscheinend - vom Zensor in einer solch unerhörten Art und Weise schikaniert, dass man geradezu von einer böswilligen Verfolgung sprechen kann. Die Zensurpraxis die in dieser Republik eingerissen ist, spricht aller Freiheit Hohn und lässt darauf schliessen, das damit die Absicht verbunden ist, die deutschnationale Presse finanziell zu schädigen und entweder mundtot zu machen oder einfach zu vernichten.

In der Folge 7 des Egerländer Tagblattes vom 26. November d. J. wurden wieder in der Rubrik Marienbad in der Notiz Die Faust des Siegers nachfolgende den Tatsachen vollkommen entsprechende Stellen konfisziert:

Dieser Akt krasser brutaler Willkür, die seinesgleichen beispiellos dasteht, ist weiter nichts als ein weiterer Schritt in der Tschechisierung des verdeutschten Gebietes...

In allen Kreisen der deutschen Bevölkerung, die sich geschlossen hinter die armen Opfer stellen, herrscht masslose Erbitterung über den unmenschlichen Erlass.

Die Unterzeichneten fragen daher:

Ist der Herr Minister bereit, endlich Weisungen an die unterstellten Zensurbehörden herauszugeben, dass das Recht der freien Meinungsäusserung besonders in der Presse gewahrt wird?

Prag, den 14. Dezember 1922.

Ing. Kallina.

Dr. E. Feyerfeil. Matzner, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Dr. Radda, Kraus, Dr. Medinger, Zierhut, Knirsch, Simm, Patzel, Mark, Schubert, J. Mayer, Dr. Keibl, Dr. Schollich, Dr. Lehnert, Böhr, Bobek,

Ing. Jung.

 

 

Pùvodní znìní ad VI./4044.

Interpellation

der Abgeordneten Hausmann, Jokl, Heeger und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die zwecklose Chikanierung der Arbeiter des Hultschiner Ländchens bei Lösung eines Passes durch die Bezirkshauptmannschaft Hultschin.

Die Bezirkshauptmannschaft Hultschin behandelt die Arbeiter des Hultschinar Ländchens als ob sie die grössten Verbrecher wären. Der grösste Teil der Arbeiterschaft dieses Gebietes ist leider gezwungen, im benachbarten Deutschtand Arbeit zu suchen. Bei Losung eines Passes sind nun die Arbeiter den unglaublichsten Chikanen durch die Bezirkshauptmannschaft Hultschin ausgesetzt. Obwohl im allgemeinen die Vorschrift besteht, dass die Pässe auf ein Jahr ausgestellt werden können, stellt die Bezirkshauptmannschaft Hultschin selbe nur auf die Dauer eines Monats aus. Jeden Monat muss jeder Arbeiter den Verdienst eines Arbeitstages opfern, um sich den Pass verlängern zu lassen. Hiebei spielen sich folgende Szenen ab. Die Bezirkshauptmannschaft verlangt vor Ausstellung des Passes eine Kaution für nichtbezahlte Steuern bis zur Höhe von 300 Kè. Der Arbeiter kann diese Summe natürlich nicht bezahlen, worauf sich der Beamte auf das Bandeln verlegt und bis auf 40 Kè heruntergeht. Zumeist kann der Arbeiter auch diese nicht erlegen. Wir bemerken, dass diese Arbeiter heute überhaupt nicht steuerpflichtig sind, da ihr Verdienst das Existenzminimum nicht erreicht. Es ist aller Grund vorhanden, anzunehmen, dass dieses Vorgehen nicht den Vorschriften entsprechen dürfte.

Wir fragen den Herrn Minister:

Ist er bereit, die Bezirkshaupmannschaft Hultschin anzuweisen, dass diese jeden Arbeiter anstandslos und ohne Steuerkaution einen auf ein Jahr währenden Pass ausstellt?

Prag, am 14. Dezember 1922.

Hausmann,Jokl, Heeger,

Dr. Holitscher, Schäfer, Uhl, Hillebrand, Blatny, Schweichhart, Häusler, Beutel, Dietl, Dr. Haas. Taub, R. Fischer, Deutsch, Leibl, Hackenberg, Palme, Hoffmann, Hirsch, Kaufmann.

 

 

Pùvodní znìní ad VIII./4044.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Spina und Genossen

an die Regierung

in Angelegenheit der Schliessung der Privatvolksschule des Deutschen Kulturverbandes in Schönbrunn-Hammergrund, Bezirk Politschka.

Das Ministerium für Schulwesen hat mit Berufung auf § 11 des Gesetzes vom 3. April 1919 die Privatvolksschule des Deutschen Kulturverbandes in Schönbrunn Hammergrund mit der Begründung aufgelöst, dass diese Schule in der rein èechischen Gemeinde Hammergrund errichtet worden sei und somit die Entnationalisierung der böhmischen Kinder dieser Gemeinde anstrebe, was im allgemeinen Interesse nicht zugelassen werden könne. Nun hat aber die Gemeinde Kammergrund, welche übrigens auch jetzt noch nicht rein èechisch ist, zur Zeit, als die Privatschule vom deutschen Schulverein im Jahre 1910 errichtet wurde, gar nicht bestanden, sondern ist erst viele Jahre später und zwar im Jahre 1920 durch Lostrennung von der deutschen Gemeinde Schönbrunn geschaffen worden, wobei, trotz Widerspruches dieser deutschen Gemeinde, auch 8 Häuser des Ortsteiles Unterschönbrunn, darunter auch das deutsche Schulhaus der neugegründeten Gemeinde Hammegrund zugewiesen wurde. Die deutsche Privatvolksschule war von 38 Kindern, die durchwegs deutsch waren, besucht. Von diesen Kindern wohnten 5 in diesem abgetrennten Teile von Unterschönbrunn, die übrigen 33 Kinder gehören der noch heute deutschen Gemeinde Schönbrunn an. Es war also die Schule ausschliesslich von deutschen Kindern besucht und der Vorwurf, dass sie zu Entnationalisierungszwecken dienen, erscheint als vollständig unbegründet.

Es muss hervorgehoben werden, dass der Erhalter der Schule, der Deutsche Kulturverband, im Erhebungsverfahren nicht gehört wurde. Es wurde ihm keine Gelegenheit gegeben, seine Rechte und Interessen zu vertreten. Es fehlt daher für die in dem Auflösungsverlass gegebene Begründung jeder Beweis.

Gegen diesen Erlass des Ministeriums für Schulwesen hat der Deutsche Kulturverband am 10. August 1921 die Beschwerde an den oberstete Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Diese Beschwerde wurde durch Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Dezember i. J. abgewiesen. Das oberste Verwaltungsgericht hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Privatschule in einer gang èechischen Gemeinde besteht, dass daselbst gar keine deutschen Kinder sind, und dass daher der Zweck der Schule nur sein kann, èechische Kinder aufzunehmen und zu entnationalisieren. Alle vom Beschwerdeführer vollständig begründeten Einwendungen wurden einfach aus unbegründet abgewiesen.

Durch diese Abweisung einer wohlbegründeten Beschwerde durch das oberste Verwaltungsgericht ist unleugbar eine grosse Gefahr für unser Privatschulwesen verschaffen worden. Es besteht die Gefahr, dass mit derlei Begründungen und mit gleichen Mangel jeglicher Berechtigung gegen jede beliebige Unterrichtsanstalt des Deutschen Kulturverbandes vorgegangen werden kann.

Wir verweisen weiterhin darauf, dass sämtliche Gesuche des Deutschen Kulturverbandes um Bewilligung von Privatschulen seit fast 3 Jahren vom Ministerium für Schulwesen nicht erledigt werden. Dies im Zusammenhange mit dem oben dargestellten Falle deutet auf die systematische Absicht der Zurückdrängung des deutschen Schulwesens: Das Vorgehen des obersten Verwältungsgerichtshofes in der Frage der Privatschule in Hammergrund aber ist geeignet, das Vertrauen der deutschen Bevölkerung auf die Möglichkeit einer objektiven Rechtsprechung selbst bei den obersten Berufungsbehörden zu erschüttern.

Mit Rücksicht auf die dargestellten Verhältnisse fragen die Unterzeichneten:

1. Sind der Regierung die dargestellten Verhältnisse bekannt?

2. Welche Schritte gedenken sie zu unternehmen, um der Untergrabung jedes Rechtsgefühls durch einseitige und unbegründete Entscheidungen des obersten Verwaltungsgerichtes vorzugreifen?

3. Ist der Herr Minister für Schulwesen geneigt, dem ganz undemokratischen Vorgehen der Minderheitenschulabteilung des Ministeriums für Schulwesen seine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden?

4. Ist der Herr Minister für Schulwesen geneigt, die seit fast 3 Jahren nicht erledigten Gesuche des Deutschen Kulturverbandes um Bewilligung von Privatschulen endlich erledigen zu lassen?

Prag, am 13. Dezember 1922.

Dr. Spina,

Schubert, Bobek, Mark, Böllmann, J. Fischer, Kostka, Patzel, Simm, Zierhut, Pittinger, J. Mayer, Dr. Kafka, Windirsch, Dr. Luschka, Böhr, Dr. Petersilka, Scharnagl, Heller, Dr. Hanreich, Röttel.


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