Pùvodní znìní ad XXII./4044.
Interpellalion
der Abgeordneten Dr. Haas, Jokl
und Genossen
an den Minister für Schulwesen
und Volkskultur
in Angelegenheit der Wiedererrichtung einer deutschen Volksschule in Jablunkau, Ostschlesien.
Bis zum Umsturze bestand in Jablunkau eine 6-klassige Volksschule mit utraquistischer Unterrichtssprache (u. zw. polnisch und deutsch), zusammen 10 Klassen. Dieser Schulbetrieb ermöglichte die vollständige Erlernung sowohl der polnischen aus auch der deutschen Sprache. Währender Zeit der polnischen Herrschaft in Jablunkau wurde widerrechtlich von den polnischen Behörden angeordnet, dass der deutsche Unterricht, zu entfallen habe. An diesem Zustände werde auch nach der Einverleibung Jablunkaus in die Èechosl. Republik nichts geändert. Die deutsche Schule wurde nicht wieder errichtet, vielmehr durch ein Kompromiss mit den Polen ein èechische Minderheitsschule eröffnet, trotzdem Jablunkau eine deutsche Minderheit von 750 Seelen aufweist, während die èechische bedeutend geringer ist.
Zu Beginn des Schuljahres 1920/21 haben sich auch 181 Kinder zum Besuche der deutschen Schule angemeldet. Der Bezirksschulaussehuss in Tsch. Taschen hat jedoch die Anmeldung in die deutsche Schule nicht zur Kenntnis genommen und ihre Eröffnung nicht bewilligt. Die schriftlichen und mündlichen Vorstellunen bei den Behörden blieben erfolglos. Auch ein Ansuchen an den schlesischen Landesschulrat blieb ergebnislos. Anlässlich einer Huldigungsdeputation aus Ostschlesien beim Präsidenten Masaryk am 7. Jänner 1921 wurden auch von den Deutschen Jablunkaus ihre Schulbeschwerden vorgebracht. Vermutlich infolge dieser Beschwerde im März 1921 eine, Schülereinschreibung vorgenommen und dabei 53 schulpflichtige Kinder deutscher Eltern festgestellt. Die Kinder slonzakischer (deutschfreundliche Bevölkerung Ostschlesiens) Eltern und solcher, welche nicht in Jablunkau wohnen, wurden trozdem die deutsche Schule auch für die Umgebung in Betracht kommen müsste, zurückgewiesen, so wurde deren Anzahl von 200 sich meldenden Kindern auf 53 herabgedrückt.
Die Gemeindeverwaltungskommission in Jablunkau hat auch im April 1920 beschlossen, das sachliche Schulerfordernis der wiederzu eröfennden deutschen Schule auf den Gemeindehaushalt zu übernehmen, auch die schlesische Landesverwaltungskommission hat grundsätzlich der Errichtung der deutschen Schule zugestimmt. Die Schule wurde aber dennoch nicht eröffnet.
Auch im Herbste 1921 durften Einschreibungen in die deutsche Schule nicht vorgenommen werden, obwohl sich wieder viele Kinder gemeldet hatten. Hingegen wurde die èechische Volksschule eröffnet, welche erst von einer ziemlich geringen Kinderzahl besucht war, später, als man die deutsche Sprache als Unterrichtsgegenstand einführte, bedeutend zunahm. Bei der Einschreibung sind auch nachgewiesene Fälle des behördlichen Druckes auf öffentlich Angestellte vorgekommen, ausserdem kamen Misshelligkeiten vor, weil die Einschreibung in einem und demselben Gebäude stattgefunden hat. Für die deutsche Schule wären im Jahre 1921/22 63 rein deutsche und 91 slonzakische Kinder in Betracht gekommen.
Auf wiederholten Protest auch der polnischen Bevölkerung in Ostschlesien erschien Anfang des Schuljahres 1922 ein Beamter des Ministeriums für Schulwesen und Volkskultur In Èechisch-Teschen zur Ueberprüfung der Schulangelegenheiten. Um Jablunkau aber bekümmerte er sich nicht.
So wird die Angelegenheit der deutschen Schulerrichtung Jahr und Tag hinausgezogen und über 50 deutsche Kinder bleiben einfach ohne deutschen Unterricht. Alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer deutschen Schule sind gegeben, der Landesausschuss und die Gemeinde haben ihre Zustimmung dazu erteilt, von den Schulbehörden aber ist die Bewilligung der Schule nicht zu erlangen.
Wir fragen daher den Herrn Minister für Schulwesen und Volkskultur, ob er bereit ist, die Wiedererrichtung der wohlbegründeten deutschen Schule in Jablunkau ehestens vornehmen zu lassen und bei der Einschreibung in die deutsche Schule das uneingeschränkte Elternrecht rücksichtlich der freien Wahl der Schule zu wahren, damit kein Zwang und kein Druck auf abhängige öffentliche Angestellte ausgeübt wird?
Prag, am 4. Dezember 1922.
Dr. Haas, Jokl,
Hillebrand, Blatny, Taub, Dietl, Hackenberg, Dr. Holitscher, R. Fischer, Schäfer, Uhl, Dr. Czech, Cermak, Palme, Roscher, Hausmann, Beutel, Hoffmann, Häusler, Schweichhart, Kaufmann.
Pùvodní znìní ad XXIII./4044.
Interpellation
des Abeordnten Dr. Lodgman und Genossen
an den Minister des Innern und den Justizminister
wegen Übertretung des Versammlungsgesetzes durch den Inspektor Svoboda Reichenberger Staatspolizei.
Am 4. März hat in Reichenberg eine von der Deutschen Nationalpartei einberufene öffentliche Volksversammlung stattgefunden. In der Versammlung waren ausser dem in Uniform erschienenen Regierungsvertreter mehrere Geheimbeamten der Reichenberger Staatspolizei in Zivil anwesend, die sich unter die anwesenden Versammlungsteilnehmer mischten. Die Versammlung wurde durch den Legierungsvertreter aufgelöst und bei diesem Anlasse ein gewisser Josef Bär aus Rosenthai wegen einer angeblich strafgesetzlich verbotenen Bemerkung vom Geheimbeamten Inspektor Svoboda für verhaftet erklärt. Abgeordneter Dr. Lodgman begab sich mit Inspektor Svoboda, dem Verhafteten und mehrehen Zeugen zum Polizeikommissariate in der Laufergasse und verlangte dort von Inspektor Svoboda die Legitimierung. Während Inspektor Svoboda das Abzeichen der Geheimbeamten aus der Tasche hervorholte, entfiel ihm ein Gummiknüppel, den er unter dem Rocke verborgen hatte und mit dem er in der Versammlung erschienen war. Nach § 9 des Versammlungsgesetzes dürfen Bewaffnete an öffentlichen Volksversammlungen nicht teilnehmen und wir fragen daher die Herren Minister:
1. Gedenken sie die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, gegen Inspektor Svoboda die Unter Buchung wegen Übertretung des Versammlungsgesetzes einzuleiten?
2. Womit kann es der Herr Minister des Innern rechtfertigen, dass die Reichenberger Staatspolizei in Versammlungen Geheimbeamte entsendet, welche sich der Versammlung nicht als Regierungsabgeordnete im Sinne des § 12 des Versammlungsgesetzes vorstellen, sondern unauffällig im Publikum weilen, trotzdem aber, wie es hier geschehen ist, nicht als einfache Zuhörer, sondern als Regierungsorgane auftreten?
3. Ist der Herr Minister des Innern geneigt, anzuordnen, dass sich derartige Personen, wenn sie schon in die Versammlungen entsendet werden, bei den Veranstalten als Regierungsabgeordnete ordnungsgemäss vorstellen oder gedenkt er auch in Hinkunft solche Personen, wie es hier geschehen ist, als vom Publikum unerkannte Polizeispitzeln zu verwenden?
Prag, den 6. März 1923.
Dr. Lodgman,
Kraus, Dr. Keibl, Dr. Brunar, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Radda, Ing. Kallina, Dr. Medinger, Matzner, Dr. Lehnart, Dr. Schollich, Ing. Jung, Patzel, Simm, Knirsch, Böhr, Bobek, Mark, J. Mayer, Zierhut, Windirsch.
Pùvodní znìní ad XXIV./4044.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen an den Justizminister und den Minister des Innern wegen der unerhörten Konfiskationspraxis die sich insbesonders in der Letzten Zeit gegen das Trautenauer Tagblatt richtet.
Wir leben angeblich in einer freien demokratischen Republik deren führende Männer täglich davon sprechen, dass wir uns entösterreichern müssen. Für das Ausmass an bürgerlichen Freiheiten in einem Staate ist der beste Gradmesser die herrschenden Zensurverhältnisse. Nun wütet der Presszensor seit der Gründung dieses Staates so unerhört und brutal gegen unsere deutsche fresse, dass man schon jetzt von einem Rechte der freien Meinungsäusserung überhaupt nicht mehr sprechen kann. Wie sich die Verhältnisse auf diesem Gebiete nach dem Inkrafttreten des neuen Maulkorbschutzgesetzes entwickeln werden, ist überhaupt nicht abzusehen. Wir haben uns in diesem Staate schon so weit entösterreichert, dass von dem wenigen Guten das Österreich auf diesem Gebiete geschaffen hat nichts mehr übrig geblieben ist und dass alles Schlechte nicht nur übernommen, sondern als zu harmlos entsprechend verschärft werden musste um in dem Rahmen des Gewaltsystems in diesem Staate nicht durch eine zu freiheitliche Färbung hervorzustechen.
Es verfallen der Zensur nicht nur harmlose Novellen sondern auch die Feststellung von Tatsachen, die auf Grund amtlicher Akten nachgewiesen werden können, glaubt der Zensor mit seinem Rotstift aus der Welt schaffen zu können. So wurden in der Nummer 47 des Trautenauer Tagblattes vom 28. Feber 1923 folgende beide Artikel vom Zensor als staatsgefährlich bezeichnet:
Von der Gendarmerie beschlagnahmt.
Gesammelte Gelder für die reichsdeutsche Kinderhilfe.
Kleinbock, 24. Feber. (Eigenberichts des Trautenauer Tagblatt.) Im Laufe der Woche wurde in unserer Gemeinde eine Sammlung für die reichsdeutschen Kinder, von Baus zu Baus durchgeführt. Es wurden zirka 335 Kronen eingebracht, welche jedoch durch die Gendarmerie sofort beschlagnahmt wurden, bevor sie dem genannten Zwecke übergeben werden konnten. Das beschlagnahmte Geld liegt am Gemeindeamte zur Aufbewahrung. Ferner geschah auch derselbe Fall in Grossbock, Grabschütz, Wölsdorf und Ziesmitz: - Es sind bereits Schritte geschehen, dass die Sache von unseren Abgeordneten zur Sprache gebracht wird. - Grossbock, Wölsdorf und Ziesmitz liegen im pol. Bezirk Königshof, Grabschütz und Kleinbock im politischen Bezirk Germer (Jaromiersch).
Eine Ehe in der Stadt Europa!
(Moderne Geschichte.)
Ein wunderschöner Tag war es, wenn ich nicht irre, war es am 28. Oktober 1918, die Sonne liess ihre Strahlen herabfallen auf das herrliche Brautkleid sodass der Bräutigam ganz entzückt war über diese herrliche Pracht. Der Bräutigam führte seine Braut zum Traualtar.
Genau so wie bei allen Ehen, immer derselbe Anfang. Der Jubel will kein Ende nehmen, es regnet Glückwünsche, es hagelt Freude, es blitzt in den Augen aller Freunde, es donnert in der Brust des verschmähten Liebhabers. Nach kurzer Hochzeitsreise in die Stadt der Freunden, nach Paris, kommt das junge Ehepaar zu der Einsicht, dass schnellste Jnordnungbringung des jungen Haushaltes nottut. Man beginnt fieberhaft zu arbeiten. Die alten treuen Diener werden hinaus geworfen und müssen anderen fast noch zu jungen Platz machen, solchen Leuten, die die Gunst des Augenblickes zu würdigen verstehen.
Der Bräutigam, wollte sagen, der junge Ehemann, führt grosses Haus, denn er ist es seinen Freunden und seinen - Freundinnen schuldig, die er in Paris kennen gelernt hat. Sein Haus ist mit allem Komfort ausgestattet, man sieht darin auf strengste Ordnung. Mit den Nachbarn verkehrt er sehr freundschaftlich, aber mit einem Verwandten kann sich der junge Ehemann nicht gut vertragen:
Sonst geht das Leben ín Saus und Braus. unser Hausherr braucht aber víel Geld. Ueber haupt - die ganze Ehe ist sehr kostspielig. Die Diener müssen alle Augenblicke neue Livreen haben, dann müssen wieder die Aufschläge geändert werden, dann andere Knöpfe kommen, und so geht das fort. Die Jagd ist das Hauptvergnügen, also ist keine Waffe zu teuer, er muss sie in seinem Saale hängen haben. Dass er da oft von einem geriebenen Spekulanten angeschmiert wird, ist klar. Unser Ehemann ist aber auch Valutaspekulant, er hat aber einen Sekretär, der ihn um viele Devisen bringt.
Trotzdem das Ehepaar am Hochzeitstag keinen heller Schulden hatte, merkt der junge Ehemann doch sehr bald, dass er welche macht, und dass sie von Tag zu Tag grösser werden, und rapid in die Höhe gehen: Bei seinen Beamten und Dienern fängt er nun an zu sparen, indem er ihnen die Teuerungszulagen um x Prozent abbaut. All das hindert ihn aber nicht, mit Eleganz wettet Schulden zu machen, bis eines schönen Tages er das Vermögen seiner Frau anzugreifen gezwungen sein wird. Warum auch nicht. Andere Ehemänner haben auch die Kunstschätze aus Ihrer Wohnung verkauft, Monopole verpfändet oder verpachtet usw.
Von Tag zu Tag geht es bergab. Unser Ehemann hat schlechte Berater, die wenigen Leute, die ihm gute Ratschläge erteilten, und die Wahrheit sagen, hasst er, verwünscht er, drangsaliert er, so gut es ihm möglich ist. Bei solchen Sorgen muss man nervös werden, das ist doch klar, so auch hier, die guten Freunde tragen viel dazu bei. So hetzt ein Tag den anderen, es geht im gleichen Geleise weiter, langsam aber sicher, immer bergab wie es eben in den Ehen üblich ist. Zuerst, wenn das Süssholzraspeln aufgehört hat, kommt der Hochzeitstag, dann die Flitterwochen, dann die Splitterwochen, der Streit, es folgt die Entfremdung, und der Schluss des Ganzen ist - - -die Scheidung.
So auch hier. Das Süssholzraspeln ist vorbei, die Hochzeit auch, die Flitterwochen sind dahin, es beginnt bereits am Himmel der Ehe (und sei es aus Revolverläufen) zu blitzen, und wie lange wird es dauern, bis der dritte Akt des Dramas beginnt.
Wann kommt die Scheidung?
Die Gefertigten fragen daher die Herren Minister an, ob sie bereit sind, dafür zu sorgen, dass endlich die unerhörte einer demokratischen Republik unwürdige Knebelung der Presse die auf eine planmässige und zielbewusste Vernichtung der deutschen Presse hinarbeitet, eingestellt wird?
Prag, am 3. März 1923.
Ing. Kallina,
Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Dr. Medinger, Kraus, Matzner, Zierhut, J, Mayer, Patzel, Simm, Knirsch, Ing. Jung, Bobek, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Keibl, Dr. Brunar, Dr. Radda, Scharnagl, Böhr, Wenzel.
Pùvodní znìní ad XXV./4044.
Interpellation
des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen an den Minister für Nationalverteidigung wegen Einschränkung der gesetzlich gewährleisteten bürgerlichen Rechte der eingerückten Soldaten.
Fast aus allen Garnisonen der Slowakei der eingerückten deutschen Soldaten lauten Beschwerden ein, die dahin gehen, dass Ihnen seitens der militärischen Behörden die von ihnen bestellten Zeitungen aus der Heimat nicht ausgefolgt werden. Es soll nicht untersucht werden, ob dieses Vorgehen nicht auch mit einzelnen §§ des Strafgesetzbuches in Widerspruch steht, sondern hier handelt es sich in erster Linie darum, wie es die Militärbehörden verantworten können, dass die zum Militärdienste einberufenen Soldaten entgegen den gesetzlichen Bestimmungen eines Teiles ihrer bürgerlichen Rechte beraubt werden. Auf Grund der Bestimmungen des Wahlgesetzes, insbesondere der Bestimmung der Wahlpflicht ist doch jeder Wähler verpflichtet, sich um die Vorgänge auf politischem und wirtschaftlichem Gebiete zu kümmern. Die Nichtausfolgung der von den Soldaten bestellten und bezahlten Zeitungen ist aber ein so ungeheuerliches Vorgehen seitens der Militärbehörden, dass nicht angenommen werden kann, dass es sich hier um Weisungen des Ministeriums handelt, sondern nur um masslose Uebergriffe einzelner schauvinistischer Unterorgane. Beschwerdeführenden Soldaten wurde die Nichtausfolgung der Zeitungen damit begründet, dass das Lesen deutscher Zeitungen verhindert werden müsse und wurde ihnen empfohlen, in Zukunft entweder die Národní Politika oder das von der Regierung mit schweren Millionen opfernden herausgegebene und in deutscher Sprache erscheinende èechische Regierungsorgan Prager Presse zu beziehen. Also nicht genug daran, dass man unsere deutschen Soldaten, weit weg von ihrer Heimat in der Slowakei in fremder Umgebung zwingt, ihrem Militärdienste nachzukommen, versucht man auf diese unerhörte Art und Weise durch gewaltsamen Entzug deutschen Lesestoffes sie auch geistig unserem Volke zu entfremden, und sie durch Zwang zu bewegen, die vollständig entstellten Nachrichten der Prager Lügenpresse über die Vorgänge im politischen Leben dieses Völkerstaates als wahr hinzunehmen, vielleicht von der Absicht getragen, sie zu begeisterten Verehreren des èechischen Nationalstaates heranzuziehen.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:.
1. Ob er bereit ist, eine sofortige strenge Untersuchung einzuleiten, wo überall solche Uebergriffe untergeordneter Organe stattgefunden haben?
2. Ob er bereit ist, alles zu veranlassen, dass die Schuldigen ihrer Strafe zugeführt werden, und
3. ob er bereit ist, alle Massnahmen zu treffen, dass in Zukunft den deutschen Soldaten das lesen ihrer deutschen Zeitungen in keiner Weise mehr behindert wird, um sie so in der Ausübung ihrer gesetzlich geschützten Rechte und Pflichten zu schützen?
Prag, am 2. März 1923.
Ing. Kallina,
Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Dr. Lodgman, Dr. Radda, Schälzky, Böhr, Zierhut, Patzel, Matzner, Ing. Jung, Dr. Petersilka, Kraus, Dr. Medinger, Knirsch, Dr. Keibl, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar,
Bobek, J. Mayer, Mark, Wenzel.