Původní znění ad II/4226.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Emmerich Radda und Genossen
an den Minister für Justiz
betreffend die Beschlagnahme eines Artikels in der Folge 130 des Südmährerblattes in Brünn vom 13. Jänner 1923.
In dem Artikel Streiflichter zum Prozess Dr. Baeran in der Folie 1311 des Südmährerblattes in Brünn vom 13. Jänner 1923 verfiel die nachstehende Stelle vollständig der Beschlagnahme:
Man mag über die Notwendigkeit der Spionage denken, wie man will - bekanntlich mag aber kein Staat auf dieses eigentlich unsittliche Mittel, sich in der Macht zu behaupten, verzichten - jedenfalls ist es eine Vergewaltigung der gesunden Vernunft, ein Irrtum in den Grundbegriffen über die Zulässigkeit und Unzulässigkeit politischer Mittel, wenn man in einem Nationalitätenstaat, wie es eben die sogenannte freie demokratische tschechoslowakische Republik ist, die, wie allgemein bekannt, auch nicht auf den freien Willen der staatsbildenden Nationen aufgebaut ist, den oppositionellen Volksvertretern die Anwendung aller jener Aufklärungsmittel verargen will, die sie in gesetzmässiger Abwehr der ihren eigenen Volksgenossen drohenden Gefahr oder zur Aufhellung der Wahrheit, wie eigentlich die innere Fügung des Staates geschaffen ist, zur Aufdeckung von Korruption und Unordnung anwenden zu müssen glauben und die in jedem anderen parlamentarisch regierten Staate erlaubt sein müssen. In diesem Sinne muss die Verteidigungsrede Dr. Baerans aufgefasst werden, nicht aber im Sinne der t Anklageschrift des Staatsanwaltes, als habe Dr. Baeran aus Gehässigkeit gegen den Bestand des Staates und aus der Absicht, dessen Grundlagen zu unterwühlen, seine Abgeordnetenpflicht ausgeübt, wie das auch von dem gegen Baeran sehr gehässigen Artikelschreiber der "Prager Presse" (Nr. vom 8, Jänner) geschieht.
Als Mitglied des Budgetausschusses war es seine Pflicht, in diesen Jahresvoranschlag, der von ihm infolge der darin zutage tretenden Heimlichkeiten und Unterschlagungen mit Recht als "ägyptisches Traumbuch" bezeichnet wird. Einsicht zu nehmen, trotz aller erschwerenden Umstände. Ferner gibt es für einen oppositionellen Abgeordneten kein anderes Auskunftsmittel, als sich in Zeitungen und Versammlungen vernehmbar zu machen, wenn ihm die parlamentarische Tätigkeit, wie längst allgemein bekannt, schon durch den Nonsens der parlamentarischen Verhandlungsordnung, die noch von dem Revolutionskonvent herstammt, unmöglich gemacht wird.
Sein Hinweis auf die ungeheuren Militärlasten dieses Staates (32 Prozent des Staatsschuldenaufwandes - insgesamt 3313 Millionen - angesichts der gegenwärtigen entsetzlichen Wirtschaftskrise 300.000 Arbeitslose), auf die Überzahl der Beamten und Angestellten im Kriegsministerium (19.000, gegenüber nur 14.000 Angestellten im französischen Kriegsministerium), ferner auf die Gefährlichkeit der Handgranaten, auf den mangelhaften Zustand der Flugzeuge, auf die unsauberen Geschäfte, die ganz gewöhnliche Händler mit der tschechischen Militärverwaltung machen (so der gerichtlich vorbestrafte Wiener zwölffache Milliardär Brück), ferner auf den Unfug der Verschenkung von hervorragend ausgestatteten Militärautomobilen an ausländische Diplomaten, selbst Damen, auf die unsauberen Tauschgeschäfte des berüchtigten Majors Lustig (Kranzprozess!) mit reichsdeutschen Waffen gegen böhmische Braunkohle, dazu noch der Hinweis auf die Umtriebe der französischen Militärmission, auf die schlechten Generalstabskarten französischer Herkunft, auf die Verschiebung des Militärs zu Wahlzwecken, auf das unaufrichtige Verhalten der tschechischen Regierung in der oberschlesischen Frage (riesig viel Telephonmaterial an den Grenzen zu einem Vormarsch), dann auf die Verstaatlichung der Aussig-Teplitzer Bahn und desgleichen auf die Enteignung des Grenzwaldes aus strategischen Gründen, auf die Bewaffnung der Soldaten mit Dum-Dum Geschossen im Kampfe gegen Brünner Kommunisten, schliesslich auf die Ausspähung jedes einzelnen oppositionellen Abgeordneten, gleichgültig ob ungarisch oder deutsch, durch die Militärpolizei: all das zeigt, wie ernst Dr. Baeran seine Aufgabe als Abgeordneter genommen, wie er gegen das Unrecht, gegen die Vergewaltigung und gegen die ungeheure Korruption gekämpft hat.
In keinem parlamentarisch regierten und sogenannten konsolidierten Staate würde einem oppositionellen Abgeordneten diese Tätigkeit, die sich nur mit den inneren Verhältnissen des Staates beschäftigt, übel genommen werden, noch viel weniger würde man es wagen, einen solch pflichteifrigen Abgeordneten nach den Quellen zu fragen und vor Gericht zu zerren.
Hinsichtlich des zweiten Anklagepunktes. Wurf der Stinkbombe im Parlamente, hat Baeran bei seiner Selbstverteidigung die gehässige Anklage von der bösen Absicht gegen die Wirksamkeit und den Bestand des Parlamentes oder etwa gar der Absicht, die körperliche Sicherheit des Präsidenten zu gefährden, einwandfrei gezeigt; dass es ihm lediglich um eine Demonstration gegen den damals im Hause herrschenden Tumult und gegen die Vergewaltigung zu tun war.
Die Anklageschrift strotzt von Unrichtigkeiten und man staunt, wie der Staatsanwalt ein solches Material einem ernsten Gerichtshofe vorlegen konnte. Dr. Baeran verteidigte sich fegen den Vorwurf der Flucht, indem er eine bereits angesagte Versammlung in Winterberg erst zu späterer Stunde abhalten konnte, da er vorher noch einer Klubsitzung beiwohnte. Die Bombe war auch nicht, wie die Anklageschrift sagt, hühnereigross, ihr Inhalt war nach fachmännischer Versicherung eines Pyrotechnikers durchaus ungefährlich und der Name seines Gewährsmannes wurde bloss verschwiegen, um demselben nicht eine kostenreiche Vorladung zu Gericht zu verursachen. Nach der Absicht des Dr. Baeran sollte die Bombe übrigens hinter die Orgel fallen, blieb aber an der Skulptur derselben hängen. Sowohl die Lichtbilder, die der Vorsitzende herumzeigen lässt, als auch der sogenannte Lokalaugenschein, der allerdings mit höchst einfachen Mitteln im Gerichtssaale selbst vorgeführt wurde, überzeugt alle Anwesenden, dass der Bombenwurf für den Präsidenten durchaus gefahrlos sein musste. Dr. Baeran hat, um ganz sicher zu gehen, sich ausserdem ein Gutachten von einem Chemiker verschafft woraus hervorgeht, dass durch die Überführung des Ammoniak in Schwefelammonium die ätzende Wirkung des ersteren zum grössten Teile aufgehoben wird. Hätte der Staatsanwalt mit seiner Anklage recht, dann müsste jede technische Obstruktion als Verbrechen bezeichnet werden. Mit gutem Grunde wies Dr. Baeran auf ein Ereignis im böhmischen Landtage hin, wo einmal der Graf Thun mit schweren Tintenfässern aus Messing beworfen wurde, ferner auf die gewaltätigsten Obstruktionsmittel, deren sich die tschechischen Abgeordneten seinerzeit in Wien bedienten. Damals freilich wurde die Absicht der Obstruierenden erreicht; die Sitzungen wurden tatsächlich unterbrochen, aber keinem Staatsanwalte wäre es eingefallen, eine Anklage zu erheben. Ein anderer, viel folgenschwerer Fall hat sich im Jahre 1911 in der Handels- und Gewerbekammer in Olmütz abgespielt, als die tschechischen Handelskammerräte Wüst und Spaczek wirklich gefährliche Stinkbomben, die mit Jodoform, Chlor, und Salpeterdämpfen gefüllt waren, auf den Präsidenten Primavesi warfen. Auch damals hat der Staatsanwalt keine Anklage erhoben, dagehen wurde Wüst vier Wochen später in dem heute so verlästerten Alt-Österreich zum kaiserlichen Rat ernannt.
Dr. Baeran ist also tatsächlich der Erste, der, und noch dazu in einer freien demokratischen Republik, wegen einer technischen Obstruktion verfolgt wird.
Interessant sind die verschiedenen Auffassungen dieses Falles. So hat sich nach seiner Einlieferung im März 1921 der Präsident des Prager Strafgerichtes Wondraczek dahin geäussert, dass dieser Fall eigentlich in die disziplinäre Machtbefugnis des Präsidenten Tomaschek falle und nicht vor Gericht gehöre. Dem Dr. Baeran aber hat man den Schimpf zugefügt, dass man ihn von zwei Ärzten auf seinen Gesundheitszustand untersuchen liess. Der eine von ihnen verlangte von ihm sogar, dass er die Einzelheiten der Tat genau aufzähle. Den Ausweg, der ihm nahe gelegt wurde, unter dem Vorwande einer verminderten Zurechnungsfähigkeit den für die Regierung immerhin unangenehmen Fall aus der Welt zu schaffen, wie die Arzte rieten, hat Dr. Baeran mit Recht von sich gewiesen, obwohl zur selben Zeit in seiner Familie von einem schweren Verluste heimgesucht wurde. Auch den Weg hat Baeran verschmäht, der ihm wiederum von mehreren Abgeordneten-Kollegen geraten wurde, beim Präsidenten Masaryk um Amnestie anzusuchen, desgleichen eine Beschwerde beim Präsidenten. Die Regierung war davon überzeugt, dass sie einen Fehler gemacht habe, als sie die gerichtliche Verfolgung des Dr. Baeran verlangte, ebenso wie vorher das Parlament, das seine Auslieferung beschlossen hatte.
Dieser Artikel enthält nichts, was die Beschlagnahme rechtfertigen würde.
Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:
ob er geneigt ist dahin zu wirken, dass nicht durch solche ungerechtfertigte Beschlagnahmen die freie Meinungsäusserung unterdrückt und die anerkannte Pressfreiheit verletzt werde.
Prag, am 6. Feber 1923.
Dr. Radda, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Knirsch, Patzel, Simm, Wenzel, Ing. Jung, Dr. Medinger, Kraus, Böhr, Schälzky, Dr. W. Feierfeil, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Matzner, Mark, Dr. Petersilka.
Původní znění ad III/4226.
Interpellation
des Abg. Josef Patzel und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend die Anordnungen der Behörde zum deutschen Gauturnfeste in Kaaden.
In der Zeit vom 30. Juni bis 2. Juli d. J. ist in Kaaden ein deutsches Gauturnfest geplant, woran der deutsche Turnverein in Kaaden als örtliche Veranstalter die vorgeschriebene Anzeige erstattete. Darauf erhielt er seitens der politischen Bezirksverwaltung folgenden Bescheid:
An den deutschen Turnverein Kaaden. Über Ihr Ansuchen vom 11. Mai 1923 bewillige ich Ihnen die Abhaltung des 34, Gauturnfestes des Ober-Eger-Turngaues in Kaaden in der Zeit vom 30. Juni bis 2, Juli 1923 im Grunde des Gesetzes vom 15. November 1867, R. G. Bl. N. 135 nach dem vorgelegten Programme unter folgenden Bedingungen beziehungsweise Einschränkungen. 1. Die Beflaggung sowie Ausschmückung der Stadt Kaaden und der Festplätze (Sportplatz und Turnerplatz) in den Farben schwarz-rot-gelb wird verboten, nachdem sich die Veranstalter geweigert haben, die Staatsflaggen prominenter Stelle zu hissen. 2. Der Gebrauch von altösterreichischen (schwarz-gedb), von großdeutschen (schwarz-weiß-rot) und von deutsch-österreichischen (rot-weiß-rot) Farben ist grundsätzlich und ausnahmslos verboten. Jede wie immer geartete Beflaggung von Staatsgebäuden, von für Staatsbehörden, Ämter und Anstalten gewidmeten Gebäuden, mögen erste auch in Mietsgebäuden untergebracht sein, hat selbstverständlich zu unterbleiben. Dazu gehören auch die unter staatlichem Patronate stehenden katholischen Kirchen. Die Beflaggung von sonstigen öffentlichen in der Verwaltung der Gemeinde oder des Bezirkes befindlichen Gebäuden wird nur in der Staats- oder den Stadtfarben (blau-weiß) gestattet. 3. Schwarz-rot-goldene Fahren dürfen auf im Festzuge getragen werden. Schwarz-rot-goldene Abzeichen dürfen nur von Samstag früh bis Montag abends getragen werden. 5. Das Singen oder Spielen provozierender Lieder und Tonweisen (Altösterreichische Kaiserhymne), wie sie in den Variationen des Trios des Regimentsmarsches des ehemaligen 9.2. Regimentes vorkommt, des Liedes Deutschland über alles, dessen Melodie der alten österreichischen Kaiserhymne gleicht, der Wacht am Rhein usw. und sonstiger Lieder, die an die alte Monarchie erinnern oder einen militärischen oder kriegerischen Charakter tragen, ist strenge verboten. 6. Das demonstrative Heilrufen in dem Weichbilde der Stadt dann bei Begegnung mit Militärpersonen und Angehörigen anderer Nationen wird ohne Ausnahme untersagt. 7. Die Bevölkerung und die Festteilnehmer haben sich gegenüber dem Militär, uniformierten Staatsbeamten und Angehörigem der tschech. Nation in jeder Beziehung anständig und taktvoll zu benehmen. 8. Zuwiderhandlungen werden nach § 11 der Verordnung vom 20. April 1854, R. G. BI. Nr. 95 mit Geldstrafe bis 200 K, nach Umständen mit Arrest bis 14 Tage geahndet. Gendarmerie und Polizei: haben den strikten Auftrag die Bestimmungen zu überwachen. Zuwiderhandelnde der pol. Behörde behufs Weiterleitung und Bestrafung zu überstellen und die Entfernung unzulässiger Fahnen, sowie die Abstellung verbotener Lieder und Produktionen an Ort und Stelle zu erzwingen. 9. Das hiesige Amt behält sich allfällige Abänderungen des Programmen, sowie die Vorschreibung weiterer Bedingungen ausdrücklich vor. 10. Gleichzeitig wird die Bewilligung zur Plakatierung nach den vorgelegten Muster an den öffentlichen Anschlagstellen der Stadt Kaaden und Umgebung erteilt. Gegen diesen Bescheid stecht der binnen 14 Tagen bei der pol. Bezirksverwaltung Kaaden einzubringende Rekurs an die pol. Landesverwaltung offen. Der Statthaltereirat: Grohmann.
Das Verhalten der Behörden gegenüber deutschen Festen ist ein sprechendes Zeichen der Verhältnisse in diesen Staate, die uns immer als wahrhaft demokratisch und freiheitlich angepriesen werden. Durch solche kleinliche Polizeimaßnahmen wird man der Bevölkerung niemals die Überzeugung beibringen können, daß die Staatsfarben ein Sinnbild der gleichen gerechten Behandlung aller Staatsbürger sein sollen. Das soviel verlästerte die Österreich hat von den tschechischen Bürgern gewiß niemals die Beflaggung in den Staatsfarben bei ihren nationalen Festen verlangt. Der Herr Minister des Innern dürfte in dieser Beziehung sicherlich dieselben Beobachtungen und Erfahrungen gemacht habe, wie die Unterzeichneten. Die Untersagung der Beflaggung von Privatgebäuden in denen staatliche Ämter mietweise untergebracht sind, ist gesetzwidrig, weil sie eine unerlaubte durch nichts gerechtfertigte Einschränkung der Bewegungsfreiheit einzelner Staatsbürger bedeutet. Die Einschränkung des Singens oder Spielens von Liedern ist eines Polizeistaats würdig, es fehlt nur noch, daß die politische. Bezirksverwaltung den Festteilnehmern das Absingen bestimmter Lieder vorgeschrieben hätte. Die politisches Bezirksverwaltung Kaaden will sogar die Form regeln mit der Dr. Bürger einem der begrüßen sollen. Geradezu unerhört in seiner Form ist aber jener Punkt, welcher sich auf das Verhalten gegenüber dem Militär, den Staatsbeamten und der tschechischen Bevölkerung zieht. Wir möchten den Herrn Minister fragen; ob er solche Belehrungen über das Verhältnis der Staatsbürger zueinander auch den tschechischen Minderheiten im deutschen Gebiete oder jenen tschechischen Gesellschaften und Vereinen zukommen läßt welche Demonstrationsausflüge in das deutsche Sprachgebiet unternehmen, gewiß recht zu dem Zwecke, um die Staatsbürger verschieden Nationen einander näher zu bringen, sondern lediglich zu dem Zwecke, um der deutschen Bevölkerung Beunruhigung ein zuflössen und zu zeigen, daß die Tschechen ihre Herren sind.
Wir stellen an den Herrn Minister folgende Anfrage:
Hat das Ministerium des Innern die oben angeführten Verfügungen veranlaßt oder gebilligt und will das Ministerium damit feststellen daß die tschechoslowakische Republik in ihrer inneren Verwaltung ein Polizeistaat ist, in dem die Gefühle der deutschen Bevölkerung ununterbrochen mit moralischen Knutenhieben mißhandelt werden? Oder glaubt der Herr Minister, das es andere Formen und Mittel gäbe, um die deutsche Bevölkerung davon zu überzeugen; daß die Čechoslovakische Republik ein wahrer Freistaat sein will in dem die Staatsbürger aller Nationen gleichbehandelt werden?
Prag, am 16, Juni 1923.
Patzel, Ing. Kallina, J. Mayer, Dr. Brunar, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Dr. Radda, Heller, Dr. Hanreich, Schubert, Dr. Keibl, Zierhut, Ing. Jung, Wenzel, Knirsch, Simm, Dr. Lodgman, Matzner; Dr. Lehnert, Dr. Schollich, Röttel, Dr. Spina.
Původní znění ad IV/4226.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Edwin Feyerfeil, Leonhard Kaiser und Genossen
an den Minister des Innern
wegen der Zusammensetzung der Prachatitzer Bezirksverwaltungskommission.
Die zum Vertretungsbezirke Prachatitz zusammengezogenen Gerichtsbezirke Prachatitz und Wallern zählten nach der Volkszählung des Jahres 1910 rund 62 deutsche Einwohner und rund 38% tschechische Einwohner, nach dem Ergebnis der letzten Parlamentswahlen betrugen die abgegebenen deutschen Stimmen 59,5% die tschechischen Stimmen 40,5%. Trotzdem also die deutsche Bevölkerung im genannten Vertretungsbezirke gegenüber der tschechischen Bevölkerung eine nicht unbedeutende Mehrheit besitzt, wurde bei der vor kurzem erfolgten Zusammensetzung der Bezirksverwaltungskommission beiden Nationen die gleiche Anzahl von Kommissionsmitgliedern eingeräumt und überdies der Vorsitzende der Kommission der in Minderheit befindlichen tschechischen Nation entnommen. Auch wurden die im Bezirke vertretenen deutschen politischen Parteien bei der Ernennung der deutschen Kommissionsmitglieder weder um Erstattung eines Vorschlages ersucht noch sonst um ihre Wohlmeinung befragt.
Da dieser Vorgang bei der Zusammensetzung der Prachatitzer Bezirksverwaltungskommission den Grundsätzen der Demokratie und Gerechtigkeit völlig widerspricht und die von den deutschen Kommissionsur tgliedern in der ersten Sitzung der Kommission eingebrachte Rechtsverwahrung ebenso erfolglos geblieben ist wie ihr Ersuchen, wenigstens einen deutschen Vorsitzendenstellvertreter zu bestimmen, fragen wir den Herrn Minister, ob er bereit ist, für eine neue Zusammensetzung der mehrgenannten Kommission derart Sorge zu tragen, dass dem Stärkeverhältnis der beiden Nationen im Vertretungsbezirke dadurch Rechnung getragen und bei der Auswahl der deutschen Kommissionsmitglieder die beerdigten Wünsche der im Bezirke vertreten deutschen politischen Parteien berücksichtigt werden.
Prag am 16. Juni 1923.
Dr. E. Feyerfeil, Kaiser, Dr. Lodgman, Ing. Kallina, Matzner, J. Mayer, Böhr, Ing. Jung, Dr. Petersilka, Simm, Patzel, Mark, Heller, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Keibl, Dr. Brunar, Dr. Medinger, Zierhut, Dr. Schollich, Dr. Radda, Knirsch, Wenzel, Bobek, Dr. Spina.
Původní znění ad VI/4226.
Interpelláció
az iskolaügyi miniszterhez
a nem állami elemi tantök fizetessenek rendezése tárgyában.
Benyujtja: dr Lelley Jenő nemzetgyűlési képviselő es társai,
Az 1919 május hó 213-án kelt 274 számú törvény kimondja; hogy az állami elemi iskolai tantök a velük egyenlő képzettségű állami hivatalnokokkal egyenlő elbírálás alá esnek, ezzel szemben a Slovenskóban túlnyomó részben levő nem állami (közegi, felekezeti) elemi iskolai tanítóság fizetési viszonyai máig rendezetlenek. Ezek a tantök a magyar törvény által meghatározott, ma már absolute meg nem felelő fizetést kapják s fizetessük csupán rendkívüli pótlékok lett kiegészítve. Ezen pótlékok kiutalása f. e. május hő 1-ével megszüntettetett s ilykent a tanítóság ezen része ma 100-400 koronányi havi javadalmazásban részesül. Hogy ezen összegből megélni egyszerűen lehetetlen, azt bizonyítanom felesleges és így felesleges bizonytanom azt is, hogy az ilyen éhbérrel honorált tanító egyszerűen képtelem azt a kultúrmunkát végezni, amely reá van bízva s amelytől a jövendő nemzedék sorsa függ nagy részben.
Miután pedig ilyen fizetés mellett lehetetlen a slovenskoi tanítóságnak éInie, lehetetlen dolgoznia, az államhatalomnak kötelessége a tűrhetetlen helyzet sanálásáról gondoskodni,
Kérdjük a Miniszter Urait;
1. hajlandó-e a nem állami elemi iskolai tanítók javadalmazását az állami tanítókéval egyformán megszabandó, az előbbieknek fizetését törvényes úton rendezni?
2. addig is, amig ez megtörténik, hajlandó-e a drágasági és egyéb pótlékok sürgős kiutalása iránt intézkedni?
Praha, 1923 VI/5.-
Dr. Lelley, Palkovich, Dr. Körmendy-Ékes, Schubert, Böhr, Dr. Petersilka, Knirsch, Patzel, Simm, Dr. Schollich, Schälzky, Dr. Jabloniczky, Röttel, Dr. Radda, Pittinger, Wenzel, Kaiser, Křepek, Füssy, Ing. Kallina, Zierhut.
Původní znění ad VIII/4226.
Interpellation
der Abgeordneten Warmbrunn, Kreibich und Genossen
an den Minister für soziale Fürsorge und an den Finanzminister
in Angelegenheit der Arbeitslosenunterstützung für die Glasarbeiter an Unterreichenau bei Falkenau.
In Unterreichenau, Bezirk Falkenau, befinden sich 300 Glasarbeiter, welche dermalen arbeitslos sind und die Arbeitslosenunterstützung beziehen. Am 10. Juni d. J, läuft diese Unterstützung für 140 Personen ab, wodurch 400 Familienangehörige betroffen werden und damit der grössten Not ausgesetzt sind. Da am 23, Juli die Sistierung der Unterstütz mg für die weiteren 160 Glasarbeiter bevorsteht und damit insgesamt 1000 Personen betroffen werden, ist eine unhaltbare Notlage sondergleichen geschaffen. Um eine katastrophale Situation zuverhindern, hat eine Arbeitslosendeputation unter Führung des Bezirkshauptmannes von Falkenau im Ministerium für soziale Fürsorge und im Finanzministerium am 14, Juni vorgesprochen und den Referenten beider Ministerien die unhaltbare Lage der Glasarbeiter in Unterreichenau klargelegt und die Behörde auf die etwaigen unabwendbaren Folgen in ihrem ganzen Ernste aufmerksam gemacht.
Da sowohl der Vertreter des Ministeriums für soziale Fürsorge Dr. Rosenkranz als auch der Vertreter des Finanzministeriums keine halbwegs befriedigende Aushilfe sprechen konnten und bloss auf die Auszahlung einer 50 prozentigen Unterstützung hinwiesen, die noch dazu begrenzt wurde auf die Gruppe der Verheirateten sehen sich die Unterzeichneter veranlasst, an die zuständigen Minister folgende dringliche Anfrage zu richten:
1. Sind den beiden Herren Ministern die ganz unhaltbaren Zustände der arbeitslosen Glasarbeiter in Unterreichenau bekannt und sind sie sich der unabsehbaren Folgen des Weiterdauerns der Läge bewusst?
2. Sind sie bereit, die Arbeitslosenunterstützung wenigstens im wollen Ausmasse und ohne irgendeiner Beschränkung weiter bis zur Wiederaufnahme der Arbeit zu gewähren?
Prag, am 16, Juni 1923.
Warmbrunn, Kreibich, Haken, Bubník, Blaek, Houser, Krejčí, Kučera, Malá, Rouček, Dr. meral, Nagy, J. Kří, Teska, Tausik, Touil, Svetlik, Mikulíček, Skalák, Kunst, Burian, Merta, Koutný, Darula.
Původní znění ad IX/4226.
Interpellation
der Abgeordneten Beutel, Kirpal und Genossen
an den Minister des Innern
wegen des Vorgehens der politischen Bezirksverwaltung in Aussig betreffend die Maifeier in Aussig.
Die Kreisvertretung der deutschen sozialdemokratischen Arbeiterpartei und die Kreisgewerkschaftskommission in Aussig veranstalten wie alljährlich auch heuer am 1. Mai eine Maifeier mit einem Manifestationsumzuge und einer Manifestationsversammlung. Zu dieser Maifeier wurde auch heuer wie alljährlich die Arbeiterschaft durch Plakate aufgerufen. In den Plakaten wurde von der politischen Bezirksverwaltung Aussig ein Absatz konfisziert, welcher folgenden Wortlaut hat:
"Drohend erhebt die Reaktion allenthalben ihr Haupt, drohend versucht ein brutales Unternehmertum den Arbeitern den letzten Rest der Freiheit zu rauben. Die politischen Macher in diesem Staate sind daran gegangen, die Demokratie endgiltig zu begraben, sie versuchen durch ihr Schutzgesetz die politischen Rechte der Arbeiterschaft zu knebeln, jede freie Betätigung unmöglich zu machen.
Hier gilt es, durch einen Massenaufmarsch des Proletariates am 1. Mai zu beweisen, dass unsere Kraft ungebrochen ist, dass wir aller Reaktion Trotz zu bieten imstande sind, dass jene zu früh jubelten, die da glaubten mit irgend welchen Mittelchen der Arbeiterschaft in den Rücken fallen zu können."
Ferner hat die politische Bezirksverwaltung angeordnet, dass die Texte der Standarten, welche im Manifestationszuge getragen werden sollen, der politischen Bezirksverwaltung zur Zensur vorzulegen sind und dass die Namen von 50 Ordnern der politischen Bezirksverwaltung bekanntgegeben werden müssen.
Die politische Bezirksverwaltung hat durch ihr Vorgehen den besten Beweis dafür geliefert, dass die Reaktion ihr Haupt erhebt und dass der Versuch gemacht wird, durch das Gesetz zum Schutze der Republik die politischen Rechte der Arbeiterschaft zu knebeln und jede freie Betätigung unmöglich zu machen. Der 1. Mai war zu jener Zeit, als er noch nicht zum Staatsfeiertag erklärt war, der Tag, an welchem das internationale Proletariat gegen die Reaktion manifestierte. Es blieb einem politischen Beamten der demokratischen Republik vorbehalten, den Versuch zu unternehmen, der Maifeier des Proletariates ihren Charakter zu nehmen. Die Konfiskation des oben angeführten Absatzes des Plakates ist eine flagrante Gesetzesverletzung welche sich auch durch ausdehnende Interpretation der Bestimmungen des Gesetzes zum Schutze der Republik und des Strafgesetzes nicht rechtfertigen lässt. Die Einführung der "Vorzensur" der Standarten, welche im Manifestationszuge getragen werden sollen, ist eine neue Methode der Knebelung der freien Meinungsäusserung, welche zu versuchen schon viele Jahre vor dem Weltkriege kein österreichischer Bezirkspascha sich unterfangen hätte.
Das Verlangen nach Nominierung von 50 Ordnern bedeutet wohl nichts anderes, als das Verlangen der Stellung von Geisseln, eine polizeiliche Massregel, die sich durch keine gesetzliche Bestimmung rechtfertigen lässt.
Den Gipfelpunkt der Betätigung gesetzwidriger reaktionärster Verwaltungstätigkeit erreichte die politische Bezirksverwaltung Aussig dadurch, dass sie die im Rahmen der Maifeier geplante Aufführung des nach dem gleichnamigen Roman von Berta Suttner bearbeiteten Schauspieles; nie Waffen nieder" verbot. Dieses Schauspiel stellt de Schrecknisse des Krieges, seine verrohende Wirkung und seine Bestialität dar, um für den Gedanken des Weltfriedens Propaganda zu machen. Es kann wohl nicht behauptet werden, dass die Propagierung des Friedensgedankens eine der Tschechoslowakischen Republik gefährliche Aktion wäre.
Die Gefertigten richten daher an den Herrn Minister des Innern folgende Anfragen:
1. Ist dem Herrn Minister das geschilderte gesetzwidrige Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung in Aussig bekannt?
2. Ist der Herr Minister bereit, dem Leiter der politischen Bezirksverwaltung in Aussig wegen seines gesetzwidrigen Vorgehens eine Rüge zu erteilen und ihm die Weisung zu geben, die politischen Rechte der Arbeiterschaft künftighin nicht zu beschränken?
Prag, am 27. April 1923.
Beutel, Kirpal, Dr. Czech, Hoffmann, Schuster, Dr. Holitscher, Leibl, Häusler, Dr. Haas, Blatny, Hirsch, Hillebrand, Hackenberg, Schweichhart, Kaufmann, Deutsch, Roscher, Čermak, Palme, Heeger, Jokl, Taub.
Původní znění ad XI/4226.
Interpelláció
A Belűgyminizster Urhoz.
Beadjak; Dr. Kőrmendy-Ékes Lajos nemzetgyűlési képviselő és társai.
Kassa város Magyaroszágon Lakó nyugdíjasai nyugdíjának beszűntetése tárgyában.
Kassa város valamennyi nyugdíjasának, kik évtizedek óta Magyarországon laknak nyugdíját 1923. március hó végével beszüntette. A nyugdíj beszüntetések oly nyugdíjasokra is kiterjedtek, kiknek nyugdíja nevetségesem csekély összegű, így többek kőzőn; Buday Sándorné szolga özvegye havi 37 K 66 fillér nyugdíja és évi. 1260 korona, háborús segélye. Csanádi József né községi tanító özvegye havi 31. kor 50 f nyugdíja. Klein Pálné erdőőr özvegye 78, -K havi nyugdíja és évi 1260 K háborús segélye is be fett szüntetve.
Ez a városi hatóság túlbuzgóságából eredő nyilvánvaló a sérelmes jogtalan intézkedés csupán csaka vonatkozó nercdelet félreértéséből eredhetett és a minisztérium intencióinak meg nem felelhet.
További anomália az is, hogy a városi hatóság az érdekeltek részéről további folyósítás iránt benyújtott kérvényeket nem meri elintézni hanem azokat a zsupanátushoz terjeszti fel.
Kérdezem a Belügyminiszter Urat:
1. hogy az autonómia elvével összeegyeztethetőnek tatja-e, hogy egy nagy város önkormányzatának még ahhoz sem legyen joga, hogy egy ilyen jelentéktelen kendesben maga határozza illetve melyik törvény vagy rendelet fosztotta meg a, városi hatóságot attól a jogától, hogy ilyen tisztán gazdasági természetű ügyekben önmaga határozzon.
2. hajlandó-e a városi hatóságot utasítani arra, hogy azoknak a városi nyugdíjasoknak akik az állam átalakuláskor mára mai Magyarország területén laktak, a nyugdíjukat ezentúl is akadálytalanul folyósítsa?
Prága, 1923. június hó 28
Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Jabloniczky, Dr. Lelley, Křepek, Röttel, Pittinger, Simm, Kaiser, Zierhut, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Radda, Palkovich, Füssy, Böhr, Schälzky, Dr. Petersilka, Knirsch, Schubert, Patzel, Wenzel.
Původní znění ad XII/4226.
Interpelláció
a Pénzügyminiszter Urhoz,
Az ipolysági pénzügyigazgatóságnak a vagyondézsma letárgyalásánál folytatott eljárása végett.
Beadják: Füssy Kálmán és társai, nemzetgyűlési képviselők.
Az ipolysági pénzügyigazgatóság az általa elkészített vagyondézsma javaslatokat a vezér-pénzügyigazgatóság rendeletére való hivatkozással azzal terjesztette az adóéi erő bizottság elé, hogy azt egyénenkénti tárgyalás nélkül fogadják el. A bizottság aggjai az en blok elfogadásba nem voltak hajlandök belemenni, mert egyrészt a felelősséget ezért nem vállalhatták, másrészt nem akartak összeütközésbe jönni örvénnyel, mely egyénenkénti tárgyalást ir elő.
A pénzügyigazgatóság kötött másrutájára való hivatkozással az egyénenkénti tárgyalást nem engedélyezte és az ügyet a vezér-pénzügyigazgatósághoz terjesztette fel.
A vezérpénzűgyigazgatóság, illetve a pénzügyminisztérium az osztrák császári tőrvény 194, §-ára való hivatkozással elrendelte, hogy a bizottság a javaslatokat február 15-ig köteles letárgyalni.
A pénzügyigazgatóság az adókivető bizottságot február 9-re hívta össze, s így összesen 6 nap marad az ipolysági adójáráshoz tartozó 80 község 8-9000 adóköteles kivetésének letárgyalására.
A bizottság tiltakozott tőrvényeknek ilyen félremagyarázása elfen, azt jegyzőkönyvbe foglalta és sorra vette az esléje elerjesztett javaslatokat, azokért a javaslatokért pedig, melyeiket ezen rövid idő alatt nem volt lehető letárgyalni, a felelősséget már előre azokra hárította át, a kik lehetetlenné fették, hogy minden javaslat egyénenként a örvény világos rendelkezése szerint tárgyaltassák le.
A bizottság a rendelkezésésze álló 6 nap alatta javaslatoknak alig 1/10-ét tudta csak letárgyalni, míg többi kivetés teljesen egyoldaulan a pénzügyigazgatóság javaslata alapján fog megtörténne.
Kénelem a Miniszter Urat.
1. Hajlandó-e a törvény világos rendelkezéseivel ellentétben álló rendelkezést hatályom kívül helyezni?
2. A hatályian kívül helyezéssel egyidejűleg az adókivető bizottságot a hátraléki-s mintegy 5000 adótétel letárgyalására utasítani?
Prága, 1923. május 28.
Füssy, Dr. Jabloniczky, Palkovich, Křepek, Röttel, Simm, Pittinger, Kaiser, Zierhut, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Wenzel, Dr. Radda, Patzel, Schubert, Dr. Petersilka, Knirsch Böhr, Schälzky, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Lelley.
Původní znění ad XIII/4226.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Patzel und Genossen
an den Minister des Innern
betreffend das Verhalten der politischen Bezirksverwaltung in Mies.
Die deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei beabsichtigte Sonntag, den 13. Mai d. J. die Abhaltung einer öffentlichen Versammlung in Mies, die von der Behörde zur Kenntnis genommen, deren Plakatierung aber untersagt wurde, weil das vorgelegte Plakat ein Hakenkreuz trug, das nach Anschauung des Herrn Ministerialrates Kozlanska geeignet sein soll, in Anbetracht der örtlichen Verhältnis se Störungen der öffentlichen Ruhe und Ordnung hervorzurufen. Für Sonntag den 29. April hat die genannte Partei eine § 2 Versammlung einberufen, dievon den erschienenen Regierungsvertretern als angeblich ungesetzmässig einberufen untersagt wurde. Die anwesenden Versammlungsteilnehmer befolgten natürlich die behördliche Anordnung, doch wurde den Einberufen der Versammlung von Ministerialrat Kozlansky die verlangte protokollarische Einvernahme, bei welcher sie über die Gründe der Untersagung um Aufklärung ersuchen wollten, verweigert mit dem Bedeuten, dass sie eine schriftliche Erledigung erhalten würden. Diese schriftliche Erledigung wurde ihnen bis jetzt nicht zugestellt. Der politische Beamte, welcher die Untersagung der Versammlung anordnete, nahm den Einberufen trotz ihres Protestes die angefertigte Liste der zur Versammlung eingeladenen Staatsbürger ab. Bezeichnenderweise erschien dann am 3, Mai I, J, in der Pilsner Zeitung "Český denník" ein Artikel, welcher eine grössere Anzahl Namen aus der angegebenen Einladungsliste enthielt. Diese Vorfälle sind ein Beweis der geradezu ungeheuerlichen Zustände bei der politischen Bezirksverwaltung in Mies. Das Hakenkreuz ist keinerlei politisches Parteiabzeichen, sondern ein heute bei vielen Völkern verbreitetes uraltes Abzeichen, welches das Bekenntnis zur inneren sittlichen Erneuerung des Volkes sein soll. Bei der politischen Bezirksverwaltung in Mies scheinen aber unbekannte Einflüsse tätig gewesen zu sein, um den Vorstand der politischen Bezirksverwaltung zu einem Verbote des Hakenkreuzes zu bewegen. Dem Herrn Minister wurde von zuständiger Seite über das Wesen des Hakenkreuzes bereits Aufklärung gegeben. Wir können daher mit Recht begehren, dass die Regierung Aufklärung über die Ursache gibt, warum einzelne politische Bezirksstellen ungeachtet mündlicher Erklärungen des Herrn Ministers die Verwendung des Hakenkreuzes verbieten wollen. Als eine Ungeheuerlichkeit stellt sich weiters die Tatsache dar, dass man den Einberufen einer Versammlung die schriftliche Bekanntgabe der Gründe der Untersagung der Versammlung verweigert. Am allereigentümlichsten aber muss der Umstand berühren, dass ein Blatt das von den Einberufen der Versammlung sicherlich nicht unterrichtet wurde, die Namen der zu einer Versammlung eingeladenen Personen veröffentlichen konnte, wobei bemerkt wird, dass es sich hier noch keineswegs um organisierte Parteigenossen handelte, sondern um Staatsbürger, die zu einer erlaubten Versammlung eingeladen wurden, um ihnen die politischen und sozialen Grundsätze einer Partei vortragen zu können. Dieses Verzeichnis kann also offenbar nur durch einen Missbrauch der Amtsgewalt des Beamten der politischen Bezirksverwaltung in Mies in die Redaktion des "Český denník" gelangt sein. Dieses Verzeichnis wurde von dem genannten Blatte dazu missbraucht, um gegen eine Anzahl Staatsbürger, die öffentliche Angestellte sind, in gehässiger Weise loszuziehen, obwohl ihnen keinerlei Vergehen gegen den Staat oder gegen ihre Dienstpflicht vorgeworfen werden konnte, vielmehr war der einzige Grund der Hetze der, dass die genannten Staatsbürger eine Einladung erhalten hatten, eine Darlegung über das Programm einer Partei anzuhören, und sich über ihren etwaigen Beitritt zu dieser Partei zu entscheiden. Die Hetze des erwähnten Blattes verfolgt also den offenkundigen Zweck, die deutschen Angestellten ihrer staatsbürgerlichen Freiheit zu berauben. Der Hetzartikel hatte auch tatsächlich bereits das Ergebnis, dass mehrere Staatsbahnbedienstete plötzlich aus Mies versetzt wurden.
Die erwähnte Versammlung hatte auch noch einige andre Begleiterscheinungen. Dem Einberufer der Versammlung Martin Kragl, Kanzleioffizianten in Mies, wurde plötzlich ohne Angabe von Gründen der bisher unbeanstandet innegehabt Waffenpass entzogen. Bei mehreren Personen wurden Hausdurchsuchungen vorgenommen, ohne dass ein richterlicher Befehl vorgewiesen werden konnte. Bei Kragl wurden sogenannte "Hakenkreuzvignetten" beschlagnahmt, obwohl deren Muster der Geschäftsstelle der deutschen nationalsozialistischen Arbeitspartei in Aussig seitens der zuständigen Behörde nicht beanstandet worden war. Bei einer in der Wohnung des Streckenmeisters Knischek in dessen Abwesenheit vorgenommenen Hausdurchsuchung wurde ein eben durch den Briefträger überbrachter Brief beschlagnahmt und offenbar in einer ungehörigen Weise geöffnet, weil schon am nächsten Tage ein tschechischer Bahnbeamter dem Herrn Knischek, der vom Inhalt des Briefes natürlich keine Ahnung hatte, dessen Inhalt mitteilen konnte. Es liegt also offensichtlich auch eine Verletzung des Briefgeheimnisses vor.
Die Gefertigten stellen also an den Herrn Minister folgende Anfragen:
1. Ist der Herr Minister gewillt, eine Untersuchung der im ganzen Staate schon sprichwörtlichen Zustände bei der politischen Bezirksverwaltung in Mies zu veranlassen?
2. Ist der Herr Minister bereit, dafür Sorge zu tragen, dass die Verletzung des Briefgeheimnisses, die Verletzung der Amtsverschwiegenheit und die Verletzung der Bestimmungen über die Hausdurchsuchung einer entsprechenden Ahndung zugeführt werden, damit auch im politischen Bezirke Mies die Staatsbürger behördlichen Übergriffen nicht wehrlos preisgegeben sind?
3. Ist der Herr Minister bereit festzustellen, dass politische Bezirksverwaltungen sich durch unrechtmässige Einflüsse zum Verbot des Hakenkreuzes nicht missbrauchen lassen dürfen?
4. Ist der Herr Minister bereit, seinen ganzen Einfluss in der Richtung einzusetzen, dass auch den öffentlichen Angestellten die staatsbürgerlichen Rechte der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit nicht geschmälert und geraubt werden?
Prag, am 15 Juni 1923,
Patzel, Ing. Kallina, J. Mayer, Dr. Brunar, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Pittinger, Heller Dr. Hanreich, Schubert, Dr. Keibl, Zierhut, Ing. Jung, Wenzel, Knirsch, Simm, Dr. Lodgman, Matzner, Dr. Lehnert, J. Fischer, Böllmann.