Pùvodní znìní ad XII./4317.
Interpellation
der Abgeordneten Taub, Dietl, R. Fischer, Hackenberg und Genossen
an den Finanzminister
betreffend die Vorschüsse auf die 9. Kriegsanleihe.
Im Jahre 1918 wurde die Aufregung einer neuen Kriegsanleihe vorbereitet und es wurden Vorschüsse für die Zeichnung derselben entgegengenommen. Zur Realisierung dieser Kriegsanleihe ist es nicht mehr gekommen. Die Vorschüsse wurden vorw. eggend bei Banken und Sparkassen geleistet. Als die Interessenten unmittelbar nach dem Umsturz auf die Rückzahlung dieser Vorschüsse beharrten, wurde ihnen bedeutet, daß diese Beträgen die Wiener Postsparkasse überwiesen wurden und deshalb nicht rückerstattet werden könnten.
Das Oberste Gericht hatte sich am 25. September mit der Klage eines Interessenten nach Rückzahlung dieses Vorschusses zu beschäftigen, und hat entschieden, daß die Bank zur Rückzahlung des Betrages verpflichtet sei da sie das Geld zu dem Zwecke, zu welchem es erlegt wurde, nicht verwendet hat. Während dieser Prozeß geschwebt hat, hat nun der Oberdirektor der Živnostenská banka beim Finanzministerium interveniert, Der Erfolg dieser Intervention war der, daß ihm am 17. August 1923 ein Schreiben folgenden Inhalts zugekommen ist:
"Finanzministerium
Nr. 97.171/12.603/23-II B-4 b.
Prag, den 17. August 1923.
Böhmische Industrialbank, Landesbank, Zentralbank der èechischen Sparkassen, Živnostenská banka
zu Handel des Herrn Dr. Jaroslaus Preis, Oberdirektor der Živnostenská banka
in Prag.
Zu der dortigen gemeinsamen Zuschrift in Sachen der sogenannten Vorschuß - Konti bei der Wiener Postsparkasse, teilen wir mit, daß das Finanzministerium die Zustimmung dazu gibt, daß auf Grund dieser Vorschuß - Konti, wie sie in der Beilage der bezogenen Zuschrift angeführt werden, vierte Staatsanleihe nach der privilegierten Art im Sinne des Gesetzes vom 24. Juni 1920, Slg. Nr. 417 unter folgenden Modalitäten gezeichnet werde:
Die Zeichnung wird mit Valuta 1. September 1920 vorgenommen, so daß von diesem Tage an die Finanzverwaltung den Zechern, die zukommenden 5%igen und 6% igen Zinsen der vierten Staatsanleihe bis zum 30. Juni 1923 vergütet, d. i. bis zu dem Tage, von dem der erste Kupon der Titres der vierten Staatsanleihe zu laufen beginnt, die den Zeichnern mit Kupon vom 1. Jänner 1924 ausgegeben werden. Die Zeichnung wird in der kürzesten Frist vorgenommen, längstens bis zum 31. August 1923 bei der Landesbank in Prag, bei der die entsprechenden Barbeträge sofort zu decken sind.
Der Finanzminister: |
|
Ing. Dr. Beèka." |
Der Herr Finanzminister beruft sich in dieser Zuschrift auf das Gesetz vom 24. Juni 1920, Slg. Nr. 417. In diesem Gesetz ist keine Bestimmung enthalten, welche die Umwandlung von Postsparkasseguthaben in 4. Staatsanleihe vorsieht und es ist in diesem Gesetze auch nichts enthalten darüber, wie die Vorschußzahlungen auf die 9. Kriegsanleihe zu behandeln sind. Es kann unmöglich an dem freien Ermessen eines Finanzministers gelegen sein, einigen Banken eine bevorzugte Behandlung einzuräumen.
Wir fragen den Herrn Minister:
1. Womit rechtfertigt er dieses offenkundige parteiische und dem Gesetze widersprechende Vorgehen?
2. Ist der Herr Finanzminister bereit, der Nationalversammlung Aufschluß darüber zu geben, ob und in welchem Umfange die genannten Banken von der Begünstigung Gebrauch gemacht haben?
Prag, den 22. November 1923.
Taub, Dietl, R. Fischer, Hackenberg,
Hirsch, Schweichhart, Dr. Holitscher, Deutsch, Schäfer, Röscher, Kirpal, Beutel, Schuster, Hillebrand, Pohl, Hausmann, Heeger, Èermak, Grünzner, Häusler, Dr. Haas, Uhl, Palme.
Pùvodní znìní ad XV./4317.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Lodgman und Genossen
an den Minister für Schulwesen und Volkskultur
in Angelegenheit des Professors Theodor Wurm.
In einer Reihe deutscher Blätter war vor kurzer Zeit folgende Mitteilung enthalten:
"Eine wurmige Angelegenheit. Vor dem Umstürze war Professor Theodor Wurm, ein verheirateter Mann und Vater erwachsener Kinder, Professor an der deutschen Realschule in Pilzen und konnte sich damals nach außen hin nicht genug als Deutscher aufspielen. Inwendig aber fühlte er anders und so wurde er, als Metelka zum Vize. Präsidenten des Landesschulrates ernannt wurde, für die während des Krieges den Pilsner Baffsten geleisteten Dienste in den Landesschulrat berufen und merkwürdigerweise der deutschen Sektion zugeteilt. An Protektion fehlte es ihm auch nach Metelkas Tode nicht; nunmehr streckte Abg. Srdínko die schützende Hand über ihn aus. Die Wertschätzung die ihm zugeteilt wurde, ging so weit, daß ihm, als er darum ersuchte, nicht nur ein Vorschuß von 4000 Kè, sondern auch eine außerordentliche nicht rückzahlbare Aushilfe in derselben Höhe, also ein glattes Geschenk erteilt wurde. Die Fähigkeiten des Prof. Wurm sind aber nicht nur einseitiger Natur. Nicht nur, daß er seine Dienstobliegenheiten recht und schlecht erfüllte, fand er auch noch Zeit, sich der Weiblichkeit an dem besagten Amte außerordentlich intensiv anzunehmen. Natürlich kam es zu Weigerungen, da nicht alle Damen die ihnen zugedachte Ehrung gebührend einzuschätzen wußten; in einem besonderen Falle hatte die Angelegenheit sogar ein gerichtliches Nachspiel, bei dem der girrende Professor sogar eine recht klägliche Rolle spielte. Wir würde en uns mit dieser garstigen Geschichte nicht weiter beschäftigen, wenn uns nicht zur Kenntnis gekommen wäre, daß dieser Herr wohl zur besseren Ausnützung seiner außerordentlichen Fähigkeiten auf den Direktorsposten einer deutschen Mittelschule gesetzt werden soll. Gegen diese Lösung ist natürlich alles mögliche einzuwenden und wir nehmen an, daß sich keine deutsche Stadt in Böhmen, Mähren oder Schlesien darum reißen wird, diesen Herrn künftighin zu ihren Mitbürgern zählen zu dürfen.
Wir fragen den Herrn Minister:
Beruhen die obigen Angaben auf Wahrheit und wurde gegen Professor Wurm eine Untersuchung eingeleitet?
Sollte dies nicht der Fall sein, womit gedenkt der Herr Minister diese Unterlassung zu erklären?
Prag, am 6. November 1923.
Dr. Lodgman,
Dr. E. Feyerfeil, Dr. Lehnert, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Keibl, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Radda, Dr. Schollich, Dr. Medinger, Dr. Kafka, Kostka, Wenzel, Stenzl, Ing. Jung, Knirsch, Mark, Simm, Böhr, Bobek, Scharnagl.
Pùvodní znìní ad XVI./4317.
Interpelláció
a földmivelésügyi miniszter úrhoz a Tany-i földkiosztásnál tapasztalt igazságtalan eljárás tárgyában.
Beadjak: Nagy Gyula nemzetgyûlési képviselõ és társai.
Bratislava (volt Komárno) megyei Tany község határában elterül Kálnoky Sándor féle birtok parzellázás alá került. A birtokon eddig Tanyás a környékben lévõ községek földmunkásnépe kereste meg szükössen a mindennapi kencerét. A birtok parcellázása folytán kolonistákat telepíttetek oda és a birtok nagyobb részét ezek között osztották ki, a ki nem osztott 126 magyar hold pedig eladásra került, amelyre Tany község keresetnélkül maradt földmunkásai és törpe kisgazdái jelentették be igényüket úgy a Bratislavai mint a Trendzséni földhivatalnál.
A kérelmezõknek mindenût meg ígérték a fent maradt 126 magyar hold átadását, de amikor azt tényleg át kelletvólna adni a kérelmezõket melözték és többnyire olyanok között lét a föld kiosztva akiknek megélhetésük másképen is bisztositvs van. Amikor a földhivatal kiküldöttje október hó 10-én Tany községben megjelent a kérelmezet föld kiutálása céljából, a község jegyzõje összehívót egynéhány jobb-emberét és azokközött széjjel osztották a nincstelenek által kérelmezet 126 hold földet. A jegyzõnek egy jó barátja Fiedler János len gyáros negyveu holdat kapott, Zongor Gyõzõ jegyzõ a saját maga részére huszonöt holdat foglalt le, ellenben a kérelmezõk teljesen kilettek zárva és így a legnagyobb nyomornak néznek elébe.
Tany község szegényei ebben az ügyben a Košicén megjelenõ "Munkás" címû lap 1923 október hó 26-án megjelent 128 számában nyíltlevelet intéztek Hodzsa földmivelésügyi miniszter úrhoz 32 aláírással, amely nyiltlevélben kérik a miniszter úr sürgõs intézkedését.
Mivel az a nézetünk hogy a miniszter úr figyelmét a fent említet nyílt levél elkerülte, amit annál inkán is feltételezünk mert eddig ebben az ügyben sémiféle intézkedés nem történt ez úton hívjuk fel a miniszter urat arra, hogy, hajlandó e a Miniszter úr.
Zongor Gyõzõ jegyzõ ellen a fenti ügybõl kifolyóan a vizsgálatot elrendelni, és a szegény kisemmizet földmunkásokat az igazságtalan szerzõdés megsemisitésével a kér elmézett földhöz jutatni szíveskedjen.
Praga 1923 November hõ 27-én.
Nagy,
Bubník, J. Køíž, Blažek, Svetlik, Tausik, Krejèí, Kunst, Burian, Koutný, Houser, Mikulíèek, Merta, Darula, Malá, Rouèek, Kuèera, Skalák, Kreibich, Haken, Dr. Šmeral.
Pùvodní znìní ad XVII./4317.
Interpellation
der Abgeordneten Schweichhart, Leibl, Èermak und Genossen
an das Gesamtministerium in Angelegenheit der Bodenreform.
Nach dem Bodenzuteilungsgesetz vom 30. Jänner 1920, Nr. 81, § 1 hat das Bodenamt den beschlagnahmten und übernommenen Boden, sofern der Staat denselben nicht selbst behält oder für gemeinnützige Zwecke verwendet, zuzuteilen an kleinere Landwirte, Häusler, Kleingewerbetreibende, Leute ohne Land, und zwar insbesondere Angehörige der bewaffneten Macht und Kriegsinvalide, sowie Hinterbliebene nach Militärpersonen, dann an Genossenschaften, die aus den angeführten Personen gebildet werden, Wohnungs-, Konsumenten- und landwirtschaftlichen. Genossenschaften, Gemeinden und anderen öffentlichen gemeinnützigen Verbänden, an wissenschaftliche und humanitäre Institute ins Eigentum oder in Pacht. Der Boden kann auch zu anderen gemeinnützigen Zwecken verwendet werden. Nach § 10 des zitierten Gesetzes kann Waldboden bei nachgewiesenem Ortsbedarf und mit Rücksicht auf die besonderen örtlichen Umstände in erster Reihe an Gemeinden und an andere öffentliche Verbände zugeteilt werden.
Mit keinem Worte ist im Gesetz ausgesprochen, daß das Bodenamt den beschlagnahmten Grund und Boden an kapitalistische Großbesitzer oder Banken im Kauf- oder Pachtwege abgeben darf. Und doch geschieht dies gerade nicht selten. Schon im Jahre 1920 haben die Abgeordneten Schweichhart, Leibl und Beutel im Druck Nr. 1801 auf einen solchen, nach dem Gesetz unzulässigen Fall hingewiesen. Er betraf den Verkauf der Herrschaft Liboch a. E. an den Gutsverwalter Homolka drosselst und den Fabrikanten Bošek in Straschnitz bei Prag. Eine Antwort auf diese Interpellation ist bis heute leider nicht erfolgt. Die seiner zeitige Abgabe der Herrschaft in Podìbrad an die Gebrüder Hyroš hat seinerzeit viel Staub aufgewirbelt. Der neueste, von den "Národní Listy" angeführte Fall ist folgender:
Der Großgrundbesitz Lhota-Lang im Ausmaße von 5133 Hektar wurde an ein Konsortium zum Preise von 21,500.000 Kronen verkauft und zwar mit ausdrücklicher Genehmigung des Bodenamtes. Nach einer Schätzung durch Sachverständige, die das Konsortium, also jene Gesellschaft, die das Objekt erworben hat durchführen ließ, hat das Objekt einen Wert von 47,500.000 Kronen. Die zum Besitze gehörigen Wälder hatten allein einen Wert von 42,500.000 Kronen. Das Konsortium hat nun sofort mit der Abholzung der Wälder begonnen und läßt nicht bloß das Nonnenholz, sondern auch das gesunde Holz fällen und begründet dies damit, daß der Holzschlag der Hauptzweck ist und daß allein aus dem gefällten Holze der Kaufpreis bezahlt werden soll. Es ist also ein systematischer Raubbau, der hier getrieben wird, eine blind wütig kapitalistische Ausbeutung, die mit einer ernsten Bodenreform aber auch gar nichts zu tun hat.
In Übereinstimmung mit dieser Praxis des Bodenamtes unter Umgehung des Gesetzes, wertvollen beschlagnahmten Grund und Boden seinen eigentlichen Zwecken zu entziehen und den selben kapitalistischen Ausbeutern in die Hände zu spielen steht der Plan, auch die kolossalen Wälder Karpathorußlands zum Teil der Nutznießung irgend einer vielleicht sogar ausländischer Gesellschaft von Spekulanten preiszugeben.
Wie wenig das Bodenamt im Sinne der §§ 1 und 10 des Zuteilungsgesetzes handelt, zeigen die bisherigen Ergebnisse der Tätigkeit des Bodenamtes deutlich genug. Von den vier Millionen Hektar beschlagnahmten Bodens haben über 101.000 Zwangspächter nur etwas mehr als 40.000 Hektar erhalten, was im Durchschnitt 0.40 Hektar ausmacht Bei der Zuteilung sonstigen Bodens geht es vielleicht nach der Gunst. In Buchen haben vom Großgrundbesitz Czernin-Neuhaus die deutschen Bodenbewerber nur 1 - 11/2 Metzen Feld oder Wiese bekommen, die èechischen 3 - 8 Metzen, je nachdem man es verlangte. Von den Restgütern erhielten nur 6.6% Genossenschaften und 3% die Gemeinden. Den allergrößten Teil des Waldes hat bisher der Staat in Besitz genommen.
Die Schuld an diesen unerhörten Zuständen trägt, abgesehen von der nationalistischen Tendenz der èechoslovakischen Bodenreform, hauptsächlich die vollständig parteiische Verwaltung des Bodenamtes. Nur die sogenannten staatserhaltenden èechischen Parteien sind darin vertreten. Ein von den Abgeordneten Leibl, Schweichhart und Heeger im Juni 1920 gestellte Antrag, Druck 217. den § 9 des Gesetzes vom 11. Juni 1919, Nr. 330 über das Bodenamt, bezw. dessen Verwaltungsausschuß dahingehend, daß die Nationalversammlung dem Verwaltungsausschuß auf die Dauer eines Jahres zu wählen habe, ist im November des erwähnten Jahres (1920) bereits im Initiativausschuß erdrosselte worden. Seither haben sich die Verhältnisse im Bodenamt immer skandalöser gestaltet Zwischendrein einzelnen staatserhaltenden Parteien wird bei der Aufteilung aufs heftigste um die Beute gestritten. In den Zeitungen gewisser Koalitionsparteien und der Opposition werden die denkbar schwersten Vorwürfe gegen die Wirtschaft im Bodenamt erhoben. In der Zeitschrift "Otèina" kündigte der èechisch-christlichsoziale Abgeordnete Kaderka Enthüllungen über die Tätigkeit des staatlichen Bodenamtes sowie seinen Austritt aus dem Verwaltungsausschuß dieses Amtes an.,Rol¾e" klagte im April ds J. darüber, daß sich die èechische Presse mit den Verhältnissen im Bodenamt nicht beschäftigt. In großer Aufmachung und mit der Überschrift: "Unermeßliches Vermögen des Staates öffentlich weggestohlen!" brachte das Blatt einen neuen vehementen Angriff auf das Bodenamt undauf die cechische Agrarpartei. Nach Anführung einer Reihe von Bodenübertragungen durch das Bodenamt zum Schaden des Staates und der Allgemeinheit und zur Bereicherung Einzelner Fälle, die von dem genannten Blaßte als glatter Betrug bezeichnet werden, wurde die Frage aufgeworfen, wer daran schuld sei, daß dieser Bodenskandal möglich wurde Kein Mensch kennt sich n den Bodengesetzen und in ihrer Handhabung richtig aus. In allen den Aktiengesellschaften oder Zuckerfabriken, denen Boden zugeteilt wurde, sitzen im Vorstand lauter Vertreter der èechischen Agrarpartei. Mit vollem Nachdruck behauptet das Blatt: Um viele Millionen wurde die Republik schon jetzt, wo wir noch am Anfang der Bodenreform stehen, bestohlen. Diese Millionen wandern in die Taschen der Angehörigen der Agrarpartei und Herr Presse. Das klerikale Blatt "Èech" schrieb damals: "Durch das Bodenreformgesetz wurde der Besitz der Kirche bestohlen, die agrarische Clique, welche das Bodenamt beherrscht, lebt von der Parzellierung, erwirbt die Restgüter und, wer an der Parzellierung nichts verdienen kann, will an den Bestechungsgeldern verdienen, welche gezahlt werden, damit die Parzellierung unterbleibt. Was für ein Ende wird das sein, wenn all diese Bestechlichkeit aufkommt, sowie welche Leute bei der Bodenreform viele Tausende verdienen" Niemals ist, trotz der allerschwersten Beschuldigungen der èechischen Presse das Bodenamt klagbar aufgetreten. Es hat also die Anklagen ruhig über sich ergehen lassen. In letzter Zeit hat sich das Bodenamt allerdings hinter das Schutzgesetz geflüchtet Die Furcht des Amtes, so meldeten "Lidové Noviny" hat es erreicht, daß die Ministerien für Justiz und des Innern geheime Erlässe herausgegeben haben, in denen jede öffentliche Versammlung die sich mit der Tätigkeit des Bodenamtes befaßt, verboten werden soll, wenn das Amt nicht Selbst seine Zustimmung erteilt. Tatsächlich wurde Inn Kouøim eine Versammlung der èechischen Sozialdemokraten, die im Bodenamt den Vizepräsidenten Malý sitzen haben, auf Grund dieser Tatsachen verboten, Die Partei hatte bei der Regierung Schritte eingeleitet die zur Aufhebung des Versammlungsverbotes führt en. Die naticnaldemokratische "Role" wandte sich in äußerst scharfen Worten gegen den Angriff des staatlichen Bodenamtes gegen die öffentliche Meinung und öffentliche Kritik. Das Blatt behauptete, das Bodenamt arbeite mit dem agrarischen Innenministerund dem Ackerbauministerium Hand in Hand, In einem demokratischen Staate wäre der Angriffdieser drei Behörden gegen die öffentliche Kritik unerhört, Die nationaldemokratischen Bauern werden die Tätigkeit des Bodenamtes kritisieren, solange die Bodenreform parteiisch durchgeführt wird und solange durch sie die Zukunft des Staates in wirtschaftlicher Hinsicht geradezu gefährdet ist.
"Právo lidu" veröffentlichte kürzlich eine Notiz über den skandalösen Schacher bei der Aufteilung der Restgüter der Liechtensteinischen Herrschaft Kolin und Kouøím. Das Blatt verwahrte sich, daß die Restgüter ausschließlich nur an führende Parteimitglieder der èechischen agrarischen Partei aufgeteilt werden und nannte dieses Vorgehen gesetzwidrig, unmoralisch und eine aufgelegte Korruption, Die "Role" nahm diese Meldung auf und sagte: "Wir sind der Meinung, daß es nach allen bisherigen Ungesetzlichkeiten, Schadend Korrupticnsaffären besser wäre, die ganze Bude des Bodenamtes zu schließen, Der Verwaltungsausschuß des staatlichen Bodenamtes behält ebenfalls in unmoralischer Weise seine Funktion weiter, deren Dauer schon längst abgelaufen ist. Aber alles Rufen nach einer Reorganisierung des Bodenamtes bleibt erfolglos. Niemand kümmert sich um eine Remedur, niemand hat den Mut, die Diebstähle als solche zu bezeichnen und wenn dies die oppositionelle Bauernpartei ruft, so wird sie sofort von den patentierten Bodenaufteilern als Feinde der Bodenreform und als Vasallen der Großgrundbesitzer aufgeschrien.
Die Behauptung, daß die èechische Agrarpartei innerster Linie an den unglaublichen Zuständen im Bodenamt die Schuld trage und die Bodenreform zugunsten ihrer Anhänger mißbrauche, erfährt eine nicht leicht zu übersehende Illustration durch die "Obèanské Noviny". Dieses Blatt veröffentlichte ein vertrauliches Zirkular des Verbandes der èechischen Großgrundbesitzer vom 26. September 1923, worin der freiwillige Abverkauf von Boden behufs Erziehung eines höheren Preises, Barzahlung und Abwälder 10% Gebühren auf den Käufer unter der Mit Wirkung der èechischen Agrarbank in Prag empfohlen wird. Klerikale Prager Blätter behaupten, daraus gehe hervor, daß die genannte Agrarbank, im Grunde genommen, eine Expositur des staatlichen Bodenamtes sei.
Diese ganz unglaublichen Zustände könnten unmöglich platzgreifen, wenn eine entsprechende Kontrolle durch die Mitwirkung aller Parteien, insbesondere jener der Minderheitsnationen vorgesehen vereide Abgeordneten Schweichhart, Leibl und Uhl haben am 19. April 1923, Druck 4098/XIX. eine lnnterpellation an die Gesamtregierung eingebracht, worin sie die endliche Berücksichtigung der nationalen Minderheiten bei der Verwaltung des Bodenamtes verlangten. Geschehen ist bisher von der Regierung in dieser Richtung gar nichts. Obwohl die Mandatsdauer des Verwaltungsausschusses des Bodenamtes längst abgelaufen ist amtiert er zum Unheil der Gesamtheit seelenruhig weiter.
Im Hinblick auf diese in der Geschichte der europäischen Bodenreform wohl einzig dastehenden Zustände, stellen die Unterzeichneten an die Gesamtregierung nachstehende Fragen:
1. Sind derselben die geschilderten Verhältnisse bekannt und wenn ja was gedenkt sie zu deren Beseitigung zu unternehmen?
2. Wird sie dafür sorgen, daß streng gesetzmäßig die Bodenreform durchgeführt wird?
3. Ist sie bereit, die Reorgan saticn des Bodenamtes im oben erwähnten Sinne vorzunehmen und das Kontrollrecht des Parlaments nun herzustellen?
Prag, den 21. November 1923.
Schweichhart, Leibl, Èermak,
Hausmann, Röscher, Deutsch, Blatny, Palme, Schuster, Pohl, Uhl, Dietl, Kirpal, Grünzner, R. Fischer, Hirsch, Hillebrand, Häusler, Dr. Holitscher, Heeger, Jokl, Taub.
Pùvodní znìní ad XVIII./4317.
Interpellation
des Abgeordneten Zierhut und Genossen
an den Ministerpräsidenten als Vorsitzen den des Ministerrates
betreffend die Durchführung der Aktion "R" Zuteilung von zerstreut liegenden Grundstücken) im deutschen Sprachgebiete.
Im Jahre 1921 wurde durch Verordnung die so genannte S - Aktion und R - Aktion eingeleitet. Die S - Aktion, d. i. die Zuteilung von Boden zu Bauzwecken, wurde fast überall durchgeführt. Die R - Aktion, d. i. die Zuteilung von zerstreut liegenden Boden, wurde zwar überall vorbereitet, jedoch nur in sehr beschränktem Maße durchgeführt. Ins besonders im deutschen Sprachgebiete ist die Durchführung dieser Aktion vollkommen eingestellt worden. Nur dort, wo ein Übereinkommen zwischen einem Bodenbewerber und dem Eigentümer zerstreut liegenden beschlagnahmten Bodens zustande kommt, genehmigt das Bodenamt in der Regel die Übertragung des zerstreut liegenden Grundes an den Bodenbewerber.
Da keine stichhaltigen Gründe dafür bestehen, die begrüßenswerte, bereits einmal eingeleitete und vorbereitete Aktion der Zuteilung der zerstreut liegenden Grundstücke an die örtlichen Interessenten einzustellen, stellen die Unterfertigten an den Herrn Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates, die Anfrage, ob er geneigt ist, das staatliche Bodenamt anzuweisen, die R-Aktion (Zuteilung von zerstreut liegenden Boden), auch im deutschen Sprachgebiete ungesäumt durchzuführen.
Prag, am 29. November 1923.
Zierhut,
Böhr, Bobek, Schälzky, Dr. Hanreich, Dr. Petersilka, Budig, Dr. Luschka, Heller, J. Mayer, Schubert, Dr. Spina, Pittinger, Køepek, J. Fischer, Scharnagl, Windirsch, Mark, Röttel, Böllmann, Stenzl.
Pùvodní znìní ad XIX./4317.
Interpellation
der Abgeordneten Wolfgang Zierhut, Budig und Genossen
an den Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates
betreffend die Bildung von Restgütern bei der Durchführung der Bodenreform.
Aus den Äußerungen verschiedener maßgebender Persönlichkeiten geht hervor, daß das staatliche Bodeamt die Absicht hat, bei der Durchführung der Bodenreform im deutschen Sprachgebiete, insbesondere in Böhmen, im weitgehendsten Ausmaßesogenannte Restgüter zu schaffen und dieselben dann an èechische Bewerber zuzuteilen, um auf diese Weise die gesetzlichen Ansprüche der deutschen örtlichen kleinen Bodenbewerber und der deutschen Güterangestellten unberücksichtigt zu lassen.
Ein solches Vorgehen würde eine schwerwiegende nationale Ungerechtigkeit bedeuten, da nach dem letzten Berichte des Präsidenten Dr. Viškovský im Budgetausschusse des Abgeordnetenhauses im èechischen Gebiete der größere Teil des beschlagnahmten landwirtschaftlichen Bodens kleinen Landwirten zugeteilt wurde, und bei der großen vorhandenen Zahl kleiner Bodenbewerber im deutschen Sprachgebiete kein wirtschaftlicher Grund dafür besteht, diesen kleinen Bodenbewerrbern die staatliche Hilfe zur Begründungeiner gesicherten Existenz zu verweigern.
Das oben bezeichnete Vorgehen des Bodenamtes würde aber auch im Widersprüche mit der bestehenden Bodenreformgesetzgebung sein. Denn die Bodenreform bezweckt nach der Absicht der Gesetzgeber, in möglichst ausgedehntem Umfange wirtschaftlich schwachen Leuten, kleinen Land Wirten und Häuslern zu einer gesicherten, unabhängigen wirtschaftlichen Existenz zu verhelfen, und nur insoweit, als aus rein wirtschaftlichen Gründen eine weitere Abtrennung von Grundstücken von einer Wirtschaftseinheit (Hof, Meierhof), unmöglich ist, sollen Restgüter geschaffen werden.
Auf diese Restgüter haben aber wieder in erster Linie die vom Staate zu versorgenden Angestellten der beschlagnahmten Großgrundbesitz Anspruch und da wieder natürlich insbesondere jene dieses betreffenden Großgrundbesitzes ohne Rücksicht auf ihre Nationalität. Ebenso dürfen aber auch bei der Vergebung der Restgüter an andere geeignete Personen keineswegs die Bewerber deutscher Nationalität zurückgesetzt werden, da dies eine flagrante Verletzung der Friedensverträge und der Verfassungsurkunde bedeuten würde.
Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Ministerpräsidenten, als Vorsitzenden des Ministerrats die Anfrage, ob er geneigt ist, das Bodenamt anzuweisen:
1. Im Sinne der bestehenden Bodenreformgesetze vor allem im weitgehendsten Umfange die Ansprüche der kleinen Bodenbewerber zu berücksichtigen.
2. Die Restgüter im deutschen Sprachgebiete insbesondere an die Angestellten der betreffenden Großgrundbesitz zu vergeben.
Prag, am 27. November 1923
Zierhut, Budig,
Schälzky, Bobek, Böhr, Scharnagl, Køepek, Dr. Hanreich, Mark, Heller, Dr. Petersilka, J. Mayer, Böllmann, Röttel, Stenzl, J. Fischer, Pittinger, Schubert, Dr. Spina, Windirsch, Dr. Luschka.
Pùvodní znìní ad XX./4317.
Interpellation
des Abg. Zierhut und Genossen
an den Ministerpräsidenten als Vorsitzenden des Ministerrates
betreffend die Anstellung von Beamten deutscher Nationalität im Amtsbereiche des Bodenamtes im deutschen Sprachgebiete und die Handhabung des Sprachgebrauches bei den einzelnen Dienstes stellen des Bodenamtes.
Trotz wiederholter Beschwerden seitens der Vertreter des deutschen Volkes in diesem Staate wurden bisher bei der Aufnahme von Beamten durch das Bodenamt deutsche Bewerber ausgeschaltet die Amtierung des Bodenamtes vollzieht sich im Widersprüche mit dem Sprachengesetze ausschließlich in èechischer Sprache und auch das Amtsblatt des Bodenamteserscheint nur èechisch Diese gesetzwidrigen Zustände im Bodenamte werden immer unhaltbarer, zumal sich die Durchführung der Bodenreform in der nächsten Zeit auf das d Deutsche Sprachgebiet der Republik erstrecken wird.
Die Unterzeichneten stellen daher an den.Herrnerrn. Ministerpräsidenten, als Vorsitzenden des Ministerrates, die Anfrage, ob er geneigt ist, das staatliche Bodenamt anzuweisen:
1. Bei der Amtierung sich strenge nach den Vorschriften des Sprachengesetzes zu halten, deutsche Eingaben nicht unbeantwortet zu lassen - wie dies meistens geschieht - sondern deutsch mindestens aber doppelsprachig zu erledigen, in dem Verkehre mit den deutschen Bodenbewerrbern sich nur solcher Organe zu bedienen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
2. Bei allen Diensttesstellen des Bodenamtes, insbesondere aber bei allen jenen, deren Tätigkeit sich auf das deutsche Sprachgebiet erstreckt, oder dort sogar ihren Sitz haben, deutsche Beamten anzustellen, damit der klanglose Verkehr mit den deutschen Bodenbewerbern gewährleistet und eine unparteiische Handhabung der Bodenreformgesetze und Verordnungen gesichert wird.
3. Das Amtsblatt des staatlichen Bodenamtes auch in deutscher Sprache herauszugeben.
Prag, am 29 November 1923.
Zierhut,
J. Mayer, Scharnagl, Heller, Pittinger, J. Fischer, Bobek, Dr. Luschka, Schälzky, Böhr, Dr. Petersilka, Køepek, Schubert, Dr. Spina, Mark, Windirsch, Stenzl, Böllmann, Röttel, Budig, Dr. Hanreich.
Pùvodní znìní ad XXI./4317.
Interpellation
der Abgeordneten Kostka, Dr. Kafka und Genossen
an die Regierung
betreffend die Herausgabe von doppelsprachigen Erledigungen seitens der staatlichen Ämter an deutsche Parteien.
Seit einem halben Jahre verlangt die Regierung auf Grund der Bestimmungen des Sprachengesetzes von den in den deutschen Gebieten, in denen weniger als 20% der Staatsbürger der Staatssprache angehören, gelegenen Ämtern die Herausgabe doppelsprachiger Erledigungen an alle deutschen Parteien und Ämter.
Obwohl durch diese für die Bevölkerung völlig unnütze Mehrarbeit alle diese Staatsämter eine ungeheurere Belastung erfahren haben, die sowohl bei den Konzertsaals den Kanzleikräften fast das Doppelte der bisherigen Leistung ausmacht, ist in keiner Weise für reine entsprechende Vermehrung des Amtspersonales Vorsorge getroffen worden.
Dadurch wird den im deutschen Gebiete verwendeten Beamten eine weit größere Arbeitsleistung zugemutet, als es bei den im èechischen Gebiete gelegenen Ämtern der Fall ist. Die Folge davon ist ein ungemein schleppender Geschäftsgang, der von der Bevölkerung, die an der raschen Erledigung ihrer Angelegenheiten ein wahlberechtigtes Interesse hat, als ungemein störend und schädigend empfunden wird.
Die Unterzeichneten stellen daher an den Herrn Minister die Anfrage:
1. Hat der Herr Minister die Anordnung getroffen daß auch an deutsche Parteien und Ämter alle Bescheide und Zuschriften èechischer und deutscher Sprache zu ergehen haben?
2. Ist dem Herrn Minister bekannt, in welcher Weise dadurch die Ämter im deutschen Gebiete überlastet und die Bevölkerung geschädigt wird?
3. Gedenkt der Herr Minister für eine entsprechende reichlichere Dotierender im deutschen Gebiete gelegenen Staatsämter mit Konzeptsund Kanzlekräften Vorsorge zu treffen - oder die Einstellung dieser, für das Interesse der Bevölkerung völlig überflüssigen Mehrarbeit zu verfügen und anzuordnen, daß die Bescheide und Zuschriften im deutschen Gebiete an èechische Parteien einsprachig èechisch, an deutsche Parteien einsprachig deutsch zu ergehen haben?
Prag, am 30. November 1923.
Kostka, Dr. Kafka,
Køepek, Schälzky, Dr. Hanreich, Dr. Spina, Schubert, Dr. Luschka, Dr. Petersilka, Ing. Jung, Böllmann, Wenzel, Budig, Knirsch, Simm, J. Fischer, Patzel, Röttel, Mark, Bobek, Böhr, Scharnagl, Stenzl.
Pùvodní znìní ad XXII./4317.
Interpellation
des Abg. Josef Patzel und Genossen
an den Ministerpräsidenten und den Minister für soziale Fürsorge in Angelegenheit der Altersversorgung der Güterbeamten und Angestellten.
Die Pensionsverhältnisse auf den meisten Großgrundbesitzern sind derartig schlechte, daß ein Forstverwalter, der 44 Jahre lang dient und seine Altersversorgung in Goldwährung eingezahlt hat, trotzdem er einen Gehalt von 40.000 Kè bezieht, bloß Kè 10.000 Pension erhält, worunter eine 300% Zulage eingeschlossen ist. Die Pensionsverhältnisse auf den Großgrundbesitzern können aus diesem Grunde nicht als geregelt betrachtet werden nichtsdestoweniger schreitet die Bodenreform weiter.
Wenn ein Besitzer sich bereit erklärt, die Pensionen zu erhöhen falls ihm das Bodenamt hierzu die Möglichkeit gibt, verweigert das Bodeamt ein bezüglich Entgegenkommen ebenso das Ministerium für soziale Fürsorge. Nachdem bis zu 300% auf den abgekauften Boden aufgeschlagen wird, istde Regelung der Pensionsfrage notwendig. Wird die Altersversorgung nicht geregelt, so bedeutet dies, daß die Bodenreform auf Kosten der Alters Versorgung der Güteebeamten durchgeführt wird.
Die Unterzeichneten fragen daher die Herren Minister, ob sie geneigt sind, vor weiterer Durchführung der Bodenreform Freien auskömmeliche Altersversorgung der Güterbeamten endlich Sorge zu tragen anstatt den wucherischen Aufschlag auf den Grund und Boden zu koruptionistischen Zwecken zu verwenden? Ebenso müßten für die in Goldwährung eingezahlten Prämien höhere Anwartschaft sichergestellt werden.
Prag, am 27. November 1923.
Patzel,
Ing. Jung. Wenzel, Knirsch, Simm, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Jabloniczky, Dr. Körmendy-Ékes, Füssy, Schälzky, Palkovich, Dr. Lelley, Dr. Radda, Matzner, Dr. Lehnert, Kraus, Dr. Brunar, Dr. Keibl.