Původní znění ad V./4748.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Wenzel Feierfeil, Scharnagl und Genossen
an den Ministerpräsidenten
betreffend Aufteilung der Clary und Aldringenschen Malerhöfe in der Umgebung von Teplitz.
Angeblich ist die Zentralverwaltung des Clary-Aldringenschen Großgrundbesitzes in Teplitz verständigt worden, daß nunmehr an die Aufteilung der in der Umgebung von Teplitz liegenden Meierhöfe geschritten wird; dieselben sollen bis auf den Rest, der gesetzlich dem bisherigen Besitzer zu verbleiben hat, in kleine Einzelbesitze zerstückelt worden und auch der dem bisherigen Besitzer verbleibende Rest wird kein zusammenhängendes Ganzes sein, sondern soviele weit zerstreut liegende kleinere Teile umfassen, bis diese in ihrer Summe den vom Gesetze festgestellten Umfang des Resten erreichen.
Die Unterzeichneten geben folgendes zu bedenken:
Die in Frage kommenden Maierhöfe sind anerkannt mustergiltig bewirtschaftet. Von allem anderen abgesehen, hat diese Bewirtschaftung durch Belehrung und Beispiel viel dazu beigetragen, daß nunmehr auch die Kleinbesitzer ihren Besitz auf das Rationellste besorgen, und daß namentlich der Viehstand der kleinen Besitzer, was Qualität betrifft, sich bedeutend gehoben hat. Die Tuberkulose unter dem Viestand ist zum Beispiel ganz verschwunden.
Dabei ist die Bewirtschaftung so eingerichtet - und das ist für diese Interpellation das ausschlaggebende - daß Stadt und Bezirk Teplitz mit der Hunderttausendbevölkerung insbesondere mit Milch ausreichend und klaglos versorgt wird. Für diese Versorgung der Stadt- und Industriebevölkerung kommen nämlich die anderen zumeist sehr kleinen Besitze fast nicht in Betracht, da dieselben ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse zum grossen Teil selbst aufbrauchen.
Die Versorgung mit Milch aus Nachbarbezirken ist deshalb ausgeschlossen, weil auch diese Bezirke äusserst dicht bevölkert sind und zum größten Teil Industriebezirke sind.
Es sei auch die Bedeutung der Thermenstadt Teplitz als Kurort hingewiesen und macht auch dieser Umstand die klaglose Versorgung der Stadt mit Milch dringend notwendig.
Durch viele Beispiele ist die Tatsache erwiesen, daß der ausschließliche Kleinbesitz, und wäre er auch noch so zahlreich, die Versorgung dichter Bevölkerungsgebiete mit Milch nicht dauernd regelmäßig garantieren kann. Ebenso ist durch Tatsache bewiesen, daß auch die Verwaltung der ungetrennt gebliebenen Großbesitze durch Kommunen - das wäre hier wohl das Nächstliegende - nicht die alte Rentabilität behauptet.
Es muß auch noch horvorgehoben werden, daß durch die Zertrümmerung der Maierhöfe das Schicksal der zahlreichen Angestellten mit ihren Familien mehr oder weniger in Frage gestellt erscheint.
Endlich lastet auf dem Besitz die nicht unerhebliche finanzielle Leistung des Kirchenpatronats für die Kirchen von Teplitz, Weißkirchlitz, Boreslau u. a.
Es seien daher folgende Fragen an den Herrn Ministerpräsidenten gestellt:
1. Ist der Herr Ministerpräsident bereit, auf das Bodenamt dahin einzuwirken, daß in Bezug auf die um Teplitz herumliegenden Maierhöfe des Clary-Aldringenschen Besitzes der status quo erhalten werde?
2. Wenn nicht, ist er bereit dahin Einfluß zu nehmen, daß
a) der dem bisherigen Besitzer verbleibende Restbesitz ein zusammenhängendes Ganze vorstellt,
b) daß die anderen Malerhöfe unzerstückelt den Stadtgemeinden Teplitz und Turn im Ausmaße ihrer Anforderungen käuflich überlassen werden?
3. Wie stellt sich die Regierung im Falle der Zertrümmerung der Malerhöfe das Schicksal der zahlreichen Angestellten und ihrer Familien vor?
4. Wie stellt sich die Regierung die weitere Erfüllung der erheblichen Patronatspflichten vor?
5. Wie stellt sich die Regierung die Errichtung der doch zahlreichen einzelnen Wohn- und Wirtschaftsgebäude, sowie die Anschaffung des toten und lebenden fundus instructus für die neuen Kleinbesitzer vor?
Prag, am 17. Juni 1924.
Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Budig, Ur. Radda, Dr. Petersilka, Matzner, Dr. Luschka, Bobek, Böhr, Dr. Lehnart, J. Mayer, Mark, Kostka, Dr. Kafka, Schälzky, Krans, Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Dr. Keibl.
Původní znění ad VI./4748.
Interpellation
der Abgeordneten Kostka, Dr. Kafka und Genossen
an den Finanzminister
betreffend die Personaleinkommensteuer der Vorkriegsrentenbesitzer.
Die gegenwärtig geltenden Bestimmungen, betreffend die Personaleinkommensteuer enthalten für die Besitzer österreichischer und ungarischer Vorkriegsrenten, die gegenwärtig die rückständigen Koupons ausbezahlt erhalten, keinerlei Sonderbestimmungen. Dieser Mangel bedeutet für sie eine völlig unbegründete Mehrbelastung. Die Auszahlung der fälligen Koupons hat für die Rentenbesitzer eine einmalige Erhöhung ihrer Einkommen zur Folge. Bildet dieses erhöhte Einkommen die Grundlage für die Personaleinkommensteuer, dann bedeutet dies infolge der Progression des Steuersatzes eine schärfere Besteuerung dieser Nachzahlungen, welche dem Sinne dieser Nachzahlungen, als Nachtragsversicherung nicht entspricht. Die Verluste, die Rentenbesitzer bereits durch den Entgang der Zinseszinsen erlitten haben, würden sich somit noch weiter verstärken.
Die Gefertigten stellen daher an den Finanzminister die Anfrage, welche Vorkehrungen er treffen wird, um diese neuerliche Belastung der Rentenbesitzer zu verhindern?
Prag, am 17. Juni 1924.
Kostka, Dr. Kafka, Böhr, Dr. Spina, Böllmann, Zierhut, Bobek, Pittinger, Křepek, Kaiser, Stenzl, J. Fischer, Dr. Körmendy-Ékes, J. Mayer, Dr. Luschka, Dr. Hanreich, Scharnagl, Schubert, Schälzky, Heller, Windirsch.
Původní znění ad VII./4748.
Interpellation
der Abgeordneten Kostka, Dr. Kafka und Genossen
an den Finanzminister
betreffend die Kreditpolitik des Bankamtes.
Die Politik des Bankamtes läßt während der letzten Monate offensichtlich eine Aenderung der Grundkonzeption erkennen. Nach dem Gesetze vom 10. April 1919 Zahl 187, S. d. G. u. V. ist das Bankamt zur Neunmission von Staatsnoten berechtigt, wenn diese auf der Grundlage des Ankaufes von Edelmetall und Devisen, des Eskompte von Wertpapieren und Wechseln, sowie auf Grund des Lombards von Wertpapieren erfolgt. Während in früheren Zeiten das Bankamt den Kreditbegehren der Privatwirtschaft nachgekommen ist, den Eskompt von Wechseln vorgenommen hat, schränkt das Bankamt in der letzten Zeit diese Art der Kreditgewährung auf ein Minimum ein. Das gleiche gilt auch bezüglich der Lombardierung von Wertpapieren. Das Bankamt ist scheinbar der Anschauung, daß eine Politik der Elastizität des Umlaufes an Zahlungsmitteln in der gegenwärtigen Zeit die Gefahr einer Inflation enthält.
Infolge dieser Politik des Bankamtes haben die Geldmarkverhältnisse krisenhafte Form angenommen. Die bestehende Kreditkrise muß eine weitere Verschärfung erfahren, wenn in der Politik des Bankamtes keine Änderung eintritt. Das Kreditbegehren der Privatwirtschaft wird sich in den nächsten Monaten erfahrungsgemäß wesentlich verstärken, während das ihr zur Verfügung stehende flüssige Geldkapital infolge der Einhebung der Vermögensabgabe, infolge der ständigen Restriktion des Umlaufes durch diese Abgabe eine weitere Verminderung erfahren wird. Wird das durch die Vermögensabgabe abgeschöpfte Geldkapital nicht ersetzt, dann muß dies zwangsläufig zu Einschränkungen innerhalb der Produktion führen, da der Privatwirtschaft die Geldmittel zur Aufrechterhaltung der Betriebsführung nicht zur Verfügung stehen. Der gegenwärtige Zustand gefährdet aber nicht nur die Betriebsführung der Privatwirtschaft, sie macht auch der Staatswirtschaft die Deckung ihres Defizitas unmöglich. Die Schwierigkeiten, die sich bei der Prolongation der am 1. Juli 1. J. fälligen Kassenscheine ergeben haben, sind gleichfalls auf diese Restriktionspolitik zurückzuführen und lassen erkennen, daß es der Staatsverwaltung in Zukunft unmöglich sein wird, ihre Abgänge durch Aufnahme von Anleihen im Inlande zu decken.
Mit Rücksicht auf die gegenwärtige kritische Situation am Geldmarkte Stollen die Gefertigten die Anfragen, welche Vorkehrungen der Finanzminister treffen wird, um die gegenwärtig bestehende Kreditkrise abzuschwächen.
Prag, am 17. Juni 1924.
Kostka, Dr. Kafka, Dr. Spina, Zierhut, J. Mayer, Dr. Hanreich, Böllmann, Schubert, Heller, J. Gischer, Bobek, Schälzky, Böhr, Pittinger, Windirsch, Kaiser, Křepek, Scharnagl, Stenzl, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Luschka.
Původní znění ad XII./4748.
Interpellation
des Abgeordneten Dr. Ernst Schollich und Genossen
an den Minister des Innern
in Angelegenheit gesetzwidriger Gebührenvorschreibungen der politischen Bezirksverwaltung in Neutitschein.
Die pol. Bez. Verwaltung Neutitschein hat vor kurzem die Bewilligung zur Verlängerung der Polizeisperrstunde nur unter der Bedingung urteilt, daß die Gesuchsteller einen Betrag zu Gunsten des Tschechoslowakischen Roten Kreuzes mittels des dem Bewilligungsbescheide zugelegten Posterlagscheines einzahlen. Diese Sperrstundentaxen haben nach der Ministerialverordnung vom 3: April 1855, R. G. Bl. Nr. 62 in die Ortsarmenfonde zu fließen, wurden also von der politischen Bezirksverwaltung Neutitschein widerrechtlich diesen Armenfonden vorenthalten und zu Gunsten eines Vereines, der auf öffentlichrechtliche Gebühren keinerlei Anspruch erheben kann. Die politische Bezirksverwaltung Neutitschein begründet diese (gesetzwidrige Vorwendung der Sperrstundentaxen zum Schaden der Armenfonde damit, daß die deutschen Landgemeinden des Bezirkes die Werbung zu Gunsten des Tschechoslowakischen Roten Kreuzes nicht beachtet haben. Die Gefertigten richten daher an den Herrn Minister des Innern folgende Fragen:
1. Ist ihm das bezeichnete Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung Neutitschein bekannt und wenn nicht, ist er bereit, die Angelegenheit zu untersuchen?
2. Wird er veranlassen, daß den Armenfonden die ihnen widerrechtlich vorenthaltenen Gebühren nachträglich überwiesen werden?
3. Ist er bereit, den politischen Behörden die strengste Weisung zu erteilen, jeden amtlichen Zwang auf Unterstützung des Tschechoslowakischen Roten Kreuzes zu unterlassen?
Prag, am 24. Juni 1924.
Dr. Schollich, Kraus, Dr. Lodgman, Dr. Radda, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Matzner, Patzel, Ing. Jung Simm, Wenzel, Knirsch, Windirsch, Schälzky, Zierhut, Böllmann, Bobek, Schubert, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar.
Původní znění ad XIII./4748.
Interpellation
des Abgeordneten Josef Patzel und Genossen an den Minister des Innern
in Angelegenheit der gesetzwidrigen Verwendung der Sperrstundentaxen durch die politische Bezirksverwaltung in Neutitschein.
Die politische Bezirksverwaltung in Neutitschein hat für die Bewilligung der Verlängerung der Sperrstunde von der Gastwirtin Elise Germadnik in Seitendorf bei Fulnek (Mären) folgende Taxen eingehoben:
Zahl der politischen Bezirksverwaltung: |
Jahr: |
Eingehobener Betrag: |
|||||
Politische Bezirksverwaltung Neutitschein |
|||||||
Z. |
1.949 |
1922 |
Kč |
50.- |
|||
" |
" |
Z. |
2.604 |
1922 |
" |
50.- |
|
" |
" |
Z. |
8.515 |
1922 |
" |
100.- |
|
" |
" |
Z. |
15.315 |
1922 |
" |
50.- |
|
" |
" |
Z. |
17.532 |
1922 |
" |
50.- |
|
" |
" |
Z. |
20.139 |
1922 |
" |
50.- |
|
" |
" |
Z. |
22.022 |
1923 |
" |
100.- |
|
" |
" |
Z. |
3.305 |
1923 |
" |
100.- |
|
" |
" |
Z. |
5.034 |
1923 |
" |
100.- |
|
" |
" |
Z. |
12.349 |
1923 |
" |
20.- |
|
" |
" |
Z. |
28.213 |
1923 |
" |
20.- |
|
" |
" |
Z. |
29.601 |
1924 |
" |
20.- |
|
" |
" |
Z. |
2.584 |
1924 |
" |
20.- |
|
" |
" |
Z. |
4.762 |
1924 |
" |
20.- |
|
zusammen |
Kč |
780.- |
Diese Beträge wurden von der politischen Bezirksverwaltung Neuntschein dem Tschechoslowakischen Roten Kreuze überwiesen, obwohl sie nach der Ministerialverordnung vom 3. April 1855, R. G. Bl. Nr. 62, in den Ortsarmenfond zu fließen hatten. Die Gemeinde Seitendorf hat nun pflichtgemäß die Überweisung der ihrem Ortsarmenfonde zu Unrecht vorenthaltenen Taxen verlangt, von der politischen Bezirksverwaltung in Neuntschein jedoch nur folgende Antwort erhalten.
"Politische Bezirksverwaltung Neutitschein",
Z. 13.849. |
am 6. Juni 1924. |
An den
Gemeinderat
in Seitendorf B. F.
Die Gebühren für die Überschreitung der Polizeisperrstunde wurden vom hiesigen Amte nur von den Landgemeinden aus dem Grunde zu Gunsten des Tschechoslowakischen Roten Kreuzes bestimmt, da die Sammelaction zu Gunsten des Tschechoslowakischen Roten Kreuzes von den deutschen Gemeinden ignoriert wurde.
Nunmehr werden jedoch sämtliche Gebühren zu Gunsten des Armenfondes abgeführt.
Der Rat der politischen Verwaltung:
Unleserliche Unterschrift."
Darin, daß die politische Bezirksverwaltung in Neutitschein die Sperrstundentaxen widderrechtlich dem zuständigen Ortsarmenfonde vorenthalten und zu Gunsten eines Vereines, der auf öffentlichrechtliche Gebühren keinerlei Anspruch erheben kann verwendet hat, liegt ein offenkundiger Amtsmißbrauch vor, den die politische Bezirksverwaltung in ihrem Schreiben an die Gemeinde auch unverhohlen, man wäre fast versucht zu sagen, in zynischer Weise zugesteht.
Die Gefertigten gestatten sich, an den Herrn Minister des Innern folgende Fragen zu richten:
1. Ist er bereit, der politischen Bezirksverwaltung in Neutitschein den Auftrag zu erteilen, den dem Ortsarmenfonde in Seitendorf widerrechtlich vorenthaltenen Betrag von 780 Kč sofort diesem Armenfonde zu überweisen?
2. Beabsichtigt er, den an der gesetzwidrigen Verwendung der Sperrstundentaxen schuldigen Beamten der politischen Bezirksverwaltung in Neutitschein zur Rechenschaft zu ziehen?
3. Gedenkt er, die politischen Behörden anzuweisen, das Tschechoslowakische Rote Kreuz nur mit gesetzlichen Mitteln zu fördern, von jeder Pression zu Gunsten dieses privaten Vereines dagegen abzusehen?
Prag, am 25. Juni 1924.
J. Patzel, Ing. Jung, Wurzel, Simm, Knirsch, J. Fischer, Dr. Radda, Dr. Lelley, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Füssy, Dr. Körmendy-Ékes, Kurak, Dr. E. Feierfeil, Ing. Kallina, Matzner, Dr. Keibl, Dr. Korláth, Kraus, Palkovich, Dr. Jabloniczky, Dr. Lehnert, Zierhut, Böllmann, Kaiser.
Původní znění ad XV./4748.
Interpellációja
dr. Gáti József és társai képviselőknek az igazságügyminiszterhez és belügyminiszterhez
a Kommunista Ifjumunkás Prágában megjelenő ujság III. évfolyama 4-ik, 1923, aprilis havában kiadott számának jogtalan konfiszkációja tárgyában.
1.924, április 1 én reggel Novotny Adolf nyomdája (Praha-ikov, Bratislavová 31) a "Kommunista Ifjumunkás" havonként magjelenő ujság IIl. évfolyamának 4-ik számát a cenzusa elé helyezte. A nyomda kötelessége a törvény értelmében, hogy az időszaki lap nyomásával centura miatt két Bírán át várjon. Ez meg is történt, a nyomda várta a cenzorázott lappéldányt és csak négy óra mulya fogott a lap nyomásához összeállításához.
Másnap, 1924, április 2.-án reggel 1/29 órakor megjelent a cenzor a nyomdában és a kinyomott "500 lappéldányt lefoglalta. A következő két közleményt konfiskálta a hatóság:
A 2. oldalon "A földbirtokosok ifja rabszolgái" című cikk negyedik bekezdését:
"Szlovenszkón különösen üldözik a hatóságok a szervezett kommunista ifja földmunkásságot. Ha az uradalom íntétűje feljelent egy ifjúmunkást, akkor 6-8 szuronyos csendőr keresi fel éjnek idején az illatűt és minden bevezetés nélkül véresre veri, azután megvasalva hurcolják különféle börtönökben, hamis vád alapján. Szlovenszkón számtalan ilyen eset fordult már elő. Zselizén 1921-ben több ifjúmunkást véresre vertek, Vágselyén 1922-ben félholtra verve hurcoltak börtönbe hat ifjúmunkást azért, mert cenzorázott röpiratokat terjesztettek. Vágujhelyen 1922-ben egy gyűlés alkalmával a csendőrség a tömeg közé Jött és több ifjúmunkást letartóztattak azon a címen, mert állítólag elhatározták, hogy a gyűlés után Fosztogatni fognak. Nagyfödémes, Mocsonok, Felsöszeli, Guta stb. mind egy-egy ifjúmunkás vérrel festett emlékkép. A fentiekhez hasonló esetek még számos helyen fordultak elő és pedig csak azért, hogy az ifja földmunkások továbbra is engedelmes rabszolgái legyenek a nagybirtokosságnak."
Tehát oly tényállításokat törölt és konfiskált a cenzor, melyekről a lapok már számos alkalommal megemlékeztek.
Ezenkívül törölte a cenzor a lap 6-ik oldalán közölt "A holt század" című cikk következő sorait: "A holt század. A kapitalizmus az ifjúmunkások védelmével nem tűsödik semmit, bezzeg, tősödik avval, hogy 20 éves korában minden fiatal proletár odaálljon a mérőléc alá és babujjon a mundérba, ha még nem köpte ki egészen rohadt tüdejét. Amint a "hanglick" mögött becsukódnak a kaszárnya kapui, gép lesz a hazát szolgáld hősből. Nemcsak gép, aki a tiszti parancsszóra balra néz és jobbra lép, tölt és a népre lő, hanem a legnyomorultabb rabszolga is, akinek szótlanul kell kürnie s kiválasztottak kegyességeit. Ha pl. Laburda présovi főhadnagy úr őfensége egy közkatonát a nyílt utcán megpofoz, mert séta közben harmadszori tanalkotásnál nem szalutált forsriftosam akkor a megpofozott közlegény befoghatja a száját és a pofozkodó főhadnagy úr kapitány úr lesz, mert derekasan és forsriftosán osztogatta a pofonokat. Gajda tábornok evvel bebizonyította, hogy, nemcsak a szibériai parasztokat képes százával agyonlövetni, hanem jutalmazni is tud, ha a haza érdeke megkívánja.
Avagy: Koicén egy és fél órán át a fagyos földön hagyják feküdni a legénységet, amíg a vezérkar döntött a támadás irányáról. Eredmény; 27 katona fül-és végtagfagyással korházba kerül. A 32-seknél (Koice) Kroupa őrmester a leggorombább szidalmakkal illeti a legénységet rugdalások és pofonok kíséretében. Ugyanez az úr a kikötést is elrendelte sok esetben.
Pofon, 16 órai munkaidő az ifjúmunkásnak! Pofon, kikötés a katonáknak!
Végeredményben pedig hősi halál a frontokon, amint a következű rövid hír is mutatja:
"Verdunban ásatások közben egy elborított lövészárokra bukkantak. Ebben egy egész német századot, több mint 100 embert állva, ülve teljes fegyverzetben megkövesedve találtak. A századot gáztámadás érte, amely pillanatok alatt. vetett véget életüknek."
A centura túlkapásának bizonyítására megjegyezzük, hogy
a) a Laburda főhadnagyra vonatkozó adatokat a Koicén megjelenő "Munkás" 1924 évi február 29.-i száma közölte,
b) a 24 megfagyott katona és Kroupa őrmester esetéhül kifolyólag Tansík képviselő és társai interpelláltak és ennek anyagát is a "Munkás" 1924 évi február 15: én megjelent száma nyilvánosságra hozta,
c) a verduni halott század hírét a Reichenbergben megjelenő "Vorwärts" 1924, február 26.-i száma közölte.
Minthogy minden lapnak joga van oly tényeket közölni, melyek már cenzorázott ujjságokban megjelentek és a konfiskálás, valamint maga a cenzorázás is jogtalan, törvénytelen és tisztán perzekúciós jellegű volt, kérdezzük az illetékes miniszter úrtól:
1. hajlandó-e utasítani a centurát, hogy a törvényesem megállapított idő alatt teljesítse jogállamhoz nem illő kötelességét,
2. hajlandó-e magakadályozni a parlamenti interpellációk anyagának elkonfiskálását és cenzúráját,
3. hajlandó-e utasítani a cenzort, hogy az ujjságokban megjelent híreket és tényeket a "Kommunista Ifjúmunkásból" ne törölje,
3. hajlandó-e a cenzora túlkapásából eredő károkat megtéríttetni?
Praha, 1924 május hó 9. napján.
Dr. Gáti, Bubník, Burian, Krejčí, afranko, Tausik, dr. meral, Touil, Teska, Sedorjak, J. Kří, Darula, Blaek Kunst, Haken, Koutny, Kučera, Kreibich, Houser, Svetlik, Malá, Skalák, Merta, Rouček, Mikulíček, Mondok, Warmbrunn.
Původní znění ad XVI./4748.
Interpellation
des Abgeordneten Leo Wenzel und Genossen
an die Minister für soziale Fürsorge und des Innern
betreffend die Aufhebung der Regierungsverordnung der Čechoslovakischen Republik vom 18. November 1919, Slg. 612, womit die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. Juli 1914, R. G. BI. 143, betreffend die Einteilung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe, bisher in Geltung belassen wurde.
Das Gesetz betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter, besagt unter Absatz "Gefahrenklassen" (R. G. Bl. 1/1888) Punkt 6 und 7, daß die Einteilung in Gefahrenklassen und die Feststellung der Prozentsätze auf Grund der Erfahrungen sämtlicher im 9 bezeichneten Versicherungsanstalten von 5 zu 5 Jahren einer Revision zu unterziehen sind. Diese Revision hat im fünften Jahre der betreffenden Periode in der Weise stattzufinden, daß die infolge derselben verfügten Aenderungen mit Beginn des sechsten Jahres in Wirksamkeit treten können. Die erste Revision ist jedoch schon in einem früheren Zeitpunkte vorzunehmen, wenn die bis dahin gesammelten Erfahrungen hiezu ausreichen.
Laut der Verordnung vom 6. Juli 1914, R. G. Bl. 143 und der Verordnung vom 18. November 1919, Slg. 612 wurde die praktische Möglichkeit der in den vorerwähnten Gesetzentwürfe gegebenen zeitgemässen Ueberprüfung und einer neuen Einreihung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe in die entsprechenden Gefahrenklassen aufgehoben. Im Hinblick auf die zahlreichen Beschwerden aus Gewerbe- und Industriekreisen, welche die Unzulänglichkeit der Verordnung vom 18. November 1919, Slg. 612 mit sich brachte, ist es dringend geboten, eine durchgreifende Ueberprüfung der verschiedenen Gefahrenklassen vorzunehmen und die Herausgabe von neuen Einreihungsbescheiden zu veranlassen. Im Vergleich zur früheren Zeit, als die angedeutete Verordnung erlassen wurde, zu den heutigen Produktionsverhältnissen sind wohl die Löhne, die Rohprodukte wesentlich verbilligt worden, jedoch die eigentliche Regie ist noch in der Betriebskostenberechnung in derselben Höhe geblieben. Insbesondere die Beiträge, welche für die Unfallversicherung entrichtet werden müssen, sind verhältnismäßig viel zu hoch bemessen. Die heutige allgemeine Kaufkraft im Insoweit im Auslande für die gewerblichen sowie industriellen Produkte ist gesunken. Die eigentlichen Reigen der Betriebe im Gewerbe und Handel sind durch die direkten und indirekten Steuern, durch die Krankenversicherung und Unfallversicherung derart hoch, daß bei der Berechnung der Produktion kosten im Konkurrenzkampfe mit dem Auslande sehr schwer gleicher Schritt zu halten ist.
Es läßt sich nach jeder Richtung sachlich und umfangreich begründen, daß eine durchgreifende Revision betreffend die Einteilung der unfallversicherungspflichtigen Betriebe in die entsprechenden Gefahrenklassen durchgeführt werden muß. Die Unterzeichneten richten daher an die Herren Minister folgende Anfragen:
1. Sind die Herren Minister mit uns der Ansicht, daß die gewerbliche wie industrielle Produktion nach den praktischen Erfordernissen der Verbilligung der Betriebsregie in der Richtung der Neueinreihung in die verschiedenen Gefahrenklassen der Unfallversicherung eine Neuorientierung erfährt?
2. Sind die Herren Minister geneigt; das Geeignete vom amtswegen ehestens zu veranlassen?
3. Sind die Herren Minister bereit, die Verordnungen der Regierung vom 18. November 1919, Slg. 61 grundsätzlich aufzuheben und eine neue Einteilung durch eine entsprechende Verordnung zu erlassen?
Prag, am 13. Juni 1924.
Wenzel, Kraus, Simm, Heller, Zierhut Dr. Jabloniczky, Dr. Spina, Pittinger, Schubert, Böllmann, Dr. Hanreich, Budig, Böhr, Křepek, J. Mayer, Kaiser Knirsch, Patzel, Ing. Jung, Mikle, J. Fischer.
Původní znění ad XVII./4748.
Interpellation
der Abgeordneten Dr. Kafka, Kostka und Genossen
an die Regierung
wegen Beschlagnahme des Rußiger Tagblattes Nr. 133 vom 12. Juni 1924.
Das Rußiger Tagblatt vom 12. Juni 1924, Nr. 133, wurde wegen des Artikels "Wieder eine Rußiger Denkmalaffäre von der Rußiger Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Der beschlagnahmte Artikel hat nachstehenden Wortlaut
"Die Oeffentlichkeit unserer Stadt wird demnächst das Vergnügen haben, sich wieder einmal mit einer sogenannten Denkmalaffäre beschäftigen zu können. Es handelt sich diesmal ausnahmsweise nicht um ein Denkmal, welches entfernt werden muß, weil es sonst den Bestand der Republik gefährden würde, sondern zur Abwechslung um ein Denkmal, welches erst errichtet werden soll. Um einem dringenden Bedürfnisse abzuhelfen, hat der tschechische Stadtrat Dr. Kubista, dessen mannigfaltige Tätigkeit langsam seinen eigenen Volksgenossen auf die Nerven zu gehen beginnt, vor kurzem dem Stadtrate den Antrag unterbreitet, es möge in unserer Stadt - und zwar selbstverständlich auf einem hervorragenden Platze im Stadtinnern - ein Husdenkmal errichtet werden. Und da Herr Dr. Kubista im Innern das richtige Empfinden hatte, daß sein Antrag eine solche Herausforderung der deutschen Bevölkerung sei, daß sie selbst bei der Engelsgeduld der Rußiger Deutschen nicht mehr tragbar schiene, so gab der Antragsteller für sein Beginnen eine sehr interessante Begründung: Er verwies darauf, daß das Denkmal keineswegs eine nationale Spitze gegen das Deutschtum bedeuten soll; daß er und die Denkmalsinteressenten überhaupt nicht den Tschechen Hus, sondern den religiösen Reformator und den sozialen Vorkämpfer zu ehren gedenken und er - Herr Dr. Kubista - schloß mit der Versicherung, daß dieses Husdenkmal geeignet wäre, eine Brücke der Verständigung zwischen den Tschechen und den Deutschen zu bilden.
Man kennt aus dem alten Oesterreich zur Genüge die tschechische Taktig, nach welcher die Tschechen dort, wo sie sich vorläufig noch nicht genügend stark fühlten oder überhaupt ihren politischen Gegnern etwas ablisten wollten, sanfte und versöhnliche Töne anschlagen. Wenn man sein Ziel erreicht hatte, kam dann schon jedesmal die wahre Sprache des Herzens heraus. Besonders vertrauenerweckend aber muß auf die Rußiger Deutschen eine Versöhnungsschalmei wirken, wenn sie vom Herrn Dr. Kubista geblasen wird. Und am allerüberzeugensten für solche Verständigungswünsche von tschechischer Seite ist das Objekt, welches den Ausdruck dieser Verständigung bilden soll.
Es ist zweifellos richtig, daß Johannes Hus kein Feind des deutschen Volkes im Sinne des heutigen Sprachgebrauches war. Dem nationalen Hass, wie er hierzulande üblich ist, haben erst spätere Nachkommen des Märtyrers von Konstanz erfunden und geübt bis zum heutigen Tage. Es ist auch richtig, daß die Bestrebungen des Johannes Hus und seiner Nachfolger vor allem von religiösen und sozialen Ursachen getragen waren und daß das nationale Moment erst später dazu kam, als die Deutschen aus dem Reiche mit Waffengewalt gegen die Anhänger des Reformators auf den Plan traten. Und gegen die Person Hussens wie gegen seine Lehre, die übrigens auch zahlreiche Deutsche zu Anhängern zählte, wird selbstverständlich kein Deutscher etwas einzuwenden haben. Und wenn die Tschechen heute ihrem Johannes Hus in ihren tschechischen Städten nach Gebühr Denkmäler setzen wollen, oder sonst auf andere Weise zu ehren gedenken, so ist das eine Angelegenheit in welche die Deutschen ganz gewiß auch dann nicht hineinreden würden, wenn es ihnen möglich wäre. Ganz anders aber verhält sich die Sache in dem Falle, von welchem hier die Rede ist.
Es hätte von vornherein viel zur Klärung des Sachverhaltes beigetragen, und es wäre vor allem wahrhafter gewesen, wenn Herr Dr. Kubista ruhig eingestanden hätte, daß es sich ihm um eine ausgesprochene tschechisch-chauvinistische Geste handle und daß er mit seinem Antrage die Absicht verfolge, den Deutschen unserer Stadt, sagen wir gelinde, eine Demütigung zuzufügen. Persönliche Momente, die hier vielleicht noch mitspielen mögen, lassen wir zunächst aus dem Spiel. Nicht dem religiösen Reformator, nicht dem Vorkämpfer sozialer Forderungen, sondern einzig und allein dem nationalen Tschechen Hus gilt der Antrag des Dr. Kubista. Denn, mögen, die geschichtlichen Tatsachen, welche immer sein, der Name und die Bezeichnung des Hussitentums ist nun einmal bei den Tschechen ein Begriff, der den schärfsten Hass und den Vernichtungswillen gegen alles Deutsche in sich trägt. Und die grauenvollen Taten, welche nach dem Tode des Reformators in seinem Namen und unter seiner Flagge in den deutschen Gebieten unseres Landes begangen wurden, lassen den Antrag, dem Hussitentum auf deutschen Boden ein dauerndes Denkmal zu setzen erst im richtigen Lichte erscheinen. Geradezu aufreizend aber wird das ganze, wenn man sich vor Augen hält, welches Schicksal die Stadt Außig in den Hussisenkämpfen erleiden wußte. Die blühende Stadt wurde, wie bekannt, nach der Hussitenschlacht auf der Bihana von den Anhängern des Johann Hus dem Erdboden gleichgemacht und es hat Jahrhunderte gebraucht, um sich von dieser gründlichen Zerstörung zu erholen. Das Husitentum hat sich demnach in Rußig durch diese Tat ein Denkmal von solcher Eindringlichkeit errichtet, daß ein anderes wahrlich nicht mehr nötig wäre. Gerade in dieser Stadt will Dr. Kubista ein Husdenkmal errichten und gerade dieses Husdenkmal will er dazu erkoren haben, eine Brücke zwischen den beiden Nationen zu bilden. Da ist gar kein Zweifel, daß dieser Antrag von der deutschen Bevölkerung nur als das aufgefaßt werden kann, was er wirklich ist: eine Herausforderung schlimmster Art. Und die Fürrichtung eines Husdenkmals in Außig, wenn sie durch irgendwelche Mittel erzwungen werden sollte, wäre nicht nur kein Mittel zu irgend einer Annäherung, sondern wäre eine Tat, welche die bestehende Kluft, die übrigens dank der Mitwirkung des Herrn Dr. Kubista schon groß genug ist, noch unheilbar vertiefen müßte.
Wer übrigens über die Stimmung des Großteils unserer einhemischen tschechischen Bevölkerung unterrichtet ist, der weiss genau, daß diese unnütze neueste Herausforderung bei ihr keineswegs ungeteilten Beifall findet. Wie wir erfahren, soll nun diese Denkmalsangelegenheit, welche bereits im Stadtrate besprochen wurde, ohne daß ein positives Ergebnis erzielt werden konnte, nunmehr vor das Plenum der Stadtvertretung gelangen. Herr Dr. Kubista wird nun in öffentlicher Sitzung Gelegenheit haben, zu zeigen, wie er durch seinen Antrag die nationale Versöhnung zu fördern gedenkt. Heute aber können wir schon mit Sicherheit sagen, daß die deutsche Bevölkerung unserer Stadt das Husdenkmal mit aller Entschiedenheit ablehnt. Für die Konsequenzen, die sich aus der ganzen Angelegenheit ergeben können, sind selbstverständlich jene verantwortlich, welche ohne Not diesen neuen Zankapfel in die Bevölkerung hineingeworfen haben."
Begründet wurde die Beschlagnahme damit, daß durch diesen Artikel das Vergehen nach § 302 St. G. begangen worden ist. Davon kann selbstverständlich auch bei der schärfsten Beurteilung dieses Artikels nicht die Rede sein. In diesem Artikel wird lediglich festgestellt, daß der Antragsteller Herr Dr. Kubista unter dem Vorwands einer religiösen Tat eine nationale Herausforderung der Außiger Deutschen durch Errichtung eines Husdenkmals beabsichtige. Es wird in diesem Artikel weiter angeführt, daß gerade Außig die Errichtung eines Husdenkmals als eine Herausforderung betrachten müsse, da diese Stadt vor allem unter den hussitischen Wirren am meisten zu leiden hatte und gerade die Aufstellung eines Husdenkmales das Gegenteil erreichen wird, was Dr. Kubista in seinem Antrag herbeizuführen vorgibt. Es muß auch merkwürdig anmuten, daß die Staatsanwaltschaft erst drei Stunden nach Herausgabe des beschlagnahmten Blattes über Drängen des ewig aufreizend wirkenden Dr. Kubista die Beschlagnahme verfügte. Wenn schon eine Versöhnung der beiden Nationen in dieser Stadt auf dem besten Wege ist und wenn die Tschechen in dieser Stadt selbst das Kampfbeil zu begraben wünschen, beginnt immer wieder der genannte Herr Dr. Kubista die Volksleidenschaft aufzuwiegeln, einen nationalen Frieden nicht aufkommen zu lassen. Wenn daher das genannte Blatt dieses Treiben des Herrn Dr. Kubista der Oeffentlichkeit zur Kenntnis bringt, und in das richtige Licht stellt, kann sicherlich von einer Aufreizung gegen eine Nation oder Konfession nicht die Rede sein.
Die Gefertigten stellen daher die Aufrage an die Regierung:
Welche Schritte gedenkt die Regierung einzuleiten, damit derartige unberechtigte Beschlagnahmungen deutscher Blätter hintangehalten werden?
Prag, am 24. Juni 1924.
Dr. Kafka, Kostka, Dr. W. Feierfeil, Dr. Petersilka, Bobek, Mark, Schälzky, Böhr, Křepek, Dr. Spina, J. Fischer, Dr. Hanreich, Schubert, Kaiser, Pittinger, Heller, Zierhut, Böllmann, Scharnagl, Budig, Dr. Luschka.