Pùvodní znìní ad III./4841.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. W. Feierfeil, Böhr und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die gewaltsame Oeffnung des Saazer Stadttheaters durch die dortige politische Behörde.

In Saaz wurde zwischen dem Stadtrat und der èechischen vereonbart, dass während der Theaterspielzeit vom 1. Oktober 1924 bis 30. April 1925 das Stadttheater für 10 èechische Vorstellungen zu überlassen sei.

In der vorigen Woche liess Theaterdirektor Veverka aus Budweis Theaterzettel in Saaz anschlagen, dass Montag und Dienstag am 9. und 10. Mts. je eine èechische Vorstellung im Saazer Stadttheater stattfindet. Der Saazer Stadtrat hat das bezügliche Gesuch des Direktors Veverka abgewiesen, well diese beiden Vorstellungen nicht in die Spielzeit fallen, für welche die Vereinbarung zwischen dem Stadtrat und der èechischen Minderheit getroffen worden war. Direktor Veverka scheint sich dann bei der politischen Bezirksverwaltung in Saaz beschwert zu haben, denn von dieser wurde dem Bürgermeisteramte eröffnet, dass das Theater gewaltsam geöffnet werde, wenn es dem Direktor nicht frei zur Verfügung gestellt würde. Zu einer neuen Beschlussfassung verlangte sodann der Vertreter der politischen Behörde eine nochmalige Stadtratssitzung.

Diese zweite Stadtratssitzung fand Montag statt und lehnte das Verlangen Veverkas ab. Nun erschien am Nachmittag vor dem Theatergebäude ein Bezirkskommisär in Begleitung von Gendarmerie und einem Schlosser, um die gewaltsame Oeffnung vorzunehmen. Der anwesende Saazer Polizeikommisär erklärte, er habe den Auftrag, niemanden ins Theater zu lassen, welche aber der Gewalt, Der Schlosser sprengte die Eingangstüren auf und abends fand die Vorstellung statt unter Assistenz von Gendarmerie mit aufgepflanztem Bajonett.

Es sei noch bemerkt, dass einer auf dem Theatergebäude grundbücherlich festgelgten Widmung in demselben nur deutsche Vorstellungen stattfinden sollen.

Ohne dem, was der Saazer Stadtrat vielleicht gegen dieses Vorgehen beschliessen wird, vorzugreifen, fragen die Unterzeichneten an:

1. Ist dem Herrn Minister dieses Vorgehen des Leiters der politischen Bezirksverwaltung in Saaz bekannt?

2. Stützt sich dieses Vorgehen des Leiters etwa auf eine besondere Regierungsermächtigung, oder handelte er ganz willkürlich?

3. Wenn keine Regierungsermächtigung besteht, ist der Minister bereit, die politische Bezirksverwaltung bezw. ihren Leiter zur Verantwortung zu ziehen für den Bruch des friedlichen Abkommens, dass zwischen dem Stadtrat und der èechischen Minderheit geschlossen worden war?

4. Kann der Leiter der politischen Bezirksverwaltung dem Bürgermeister die Abhaltung einer Stadtratssitzung befehlen? Wenn nicht, wird derselbe auch hiefür zur Verantwortung gezogen?

5. Welche Vorkehrungen gedenkt das Ministerium schon im Interesse des Friedens in einer Gemeinde zu treffen, wenn ähnliche Fälle, irgendwo eintreten?

Prag, am 10. September 1924.

Dr. W. Feierfeil, Böhr,

Patzel, Knirsch, Ing. Jung, Wenzel, Simm, Kostka, Schubert, Schälzky, Zierhut, J. Mayer, Böllmann, Mark, Dr. Petersilka, Bobek, Køepek, Dr. Spina, Dr. Kafka, Kaiser, Scharnagl, Heller.

 

Pùvodní znìní ad IV./4841.

Interpellation

der Abgeordneten Jokl, Heeger, Dr. Haas und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Massregelung der autonomen Stadt Troppau durch Abnahme der Agenden der Magistrates.

Die politische Landesverwaltung hat am 7. August 1924 für Schlesien, die Auflösung des Magistrates der Stadt Troppau verfügt. Diese Massregelung ist ein ganz beispielloser Gewaltakt für den auch nicht ein stichhältiger Grund angeführt werden kann. Die von der politischen Landesverwaltung angeführten Scheinargumente lauten:

"In besonders auffälliger Weise hat das Bürgermeisteramt seine ungünstige Gesinnung dem Staatsgedanken gegenüber bei Gelegenheit des Besuches des Herrn Präsidenten der Republik in Troppau in den Tagen vom 23. bis 25. Juni 1924 bekundet. Bei dieser Gelegenheit war weder das Rathaus, noch die der Gemeinde gehörenden Gebäude, Anstalten u. dgl. mit der Staatsflagge geschmückt. Ja die Gemeinde hat sogar die Herausgabe einer Staatsflagge an eine staatliche Anstalt, welche in einem ihr gehörenden Gebäude untergebracht ist, verweigert, wie dies der Fall des direktors der deutschen Staatsrealschule in Troppau bezeugt, welcher beim Stadtamte zweimal um die Herausgabe einer Staatsflagge für die Schmückung des Schulgebäudes angesucht hat, jedoch nur eine Fahne in den Stadtfarben erhielt. Diese Handlungsweise, wie auch der Umstand, dass die Vertreten der Mehrheit der deutschen politischen Parteien in der Troppauer Stadtvertretung ihre Teilnahme an der Begrüssung des Herrn Präsidenten der Republik abgelhnt haben, hat eine berechtigte bedeutende Aufregung und Verbitterung der èechischen Bevölkerung in Schlesien und auch ausserhelb Schlesien hervorgerufen.

Dem Bürgermeisteramt können in seinem übertragenen Wirkungskreis auch manche sprachliche Verfehlungen vorgehalten werden. Die öffentlichen Kundmachungen, welche vom Magistrate erlassen werden, sind oft deutsch-tschechisch, haben daher den tschechischen Text an zweiter Stelle, was nicht der Bedeutung der Staatssprache und den Bestimmunden des § 1 und 2 des Sprachengesetzes entspricht. Als Beweis hiefür, wird die diesjährige Stellungskundmachung vom 20. Februar 1924, Z. 61/2 D, angeführt. Die Stellungslisten der Wehrpflichtigen des Jahrganges 1902 werden auch jetzt noch lediglich deutsch geführt, der Jahrgang 1903 deutsch-tschechisch, und nur der Jahrgang 1904 wird tschechisch geführt. Die Auszüge aus den Stellungslisten für den inneren Genrauch oder für andere staatliche Aemter werden tschechisch-deutsch anstatt nur tschechisch verfasst. Zu diesem Behuf werden - oder wurden noch vor einigen Monaten - deutsch-tschechische Drucksorten gebraucht. Der Magistrat korrespondiert mit dem Ergänzungsbezirkskommando im Weg des Ministeriums für Nationalverteiligung Beschwerde führt. Das Bürgermeisteramt hat deutsch-tschechische Stampiglien im Gebrauche (z. B. Bürgermeisteramt Troppau als pol. Behörde I. Instanz und darunter Purkmistrovský úøad v Opavì jako pol. úøad I. stolice), es gibt daher auch in diesem Wirkungskreise der deutschen Sprache vor der tschechischen den Vorzug. Die Erhebungsprotokolle im übertragenen Wirkungskreise (z. B. in punkto Tierseuchen) sind nur deutsch, auch wenn es sich um die Einvernahme keiner deutschen Partei handelt, sondern um eine amtliche Feststellung. Als Beispiel und Beweis hiefüt: das Erhebungsprotokoll vom 18. Fenruar 1924 betreffend die Feststellung der Tollwut des der Amalia Wittich gehörigen Hundes.

Einige Beamte des Magistrates und selbst der Herr Bürgermeister der Stadt beherrschen die tschechische Sprache nur sehr unvollkommen und es wurden auch Beschwerden vorgebracht, dass einige Beamten, die tschechische Sprache einigermassen behrschen, dem Gebrauch dieser Sprache in ihrem Amtshandlungen ausweichen, so dass tschechische Parteien sich oftmals in ihrer Sprache beim Amt nicht verständigen können. Dieses Zustand entspricht weder der Bedeutung und Steltung der Staatssprache, noch den Vorschriften des § 1 des Sprachengesetzes vom 29. Februar 1920, Slg. d. G. u. V. Nr. 122, da der Magistrat in seiner Tätigkeit als politische Behörde I. Instanz als ein Organ der Republik betrachtet werden muss.

Es kann auch darauf hingewiesen werden, dass der Magistrat welchem das Verfahren und die Durchführung in Bezug auf die Agende der Militärbequartierung (§ 20 des Militärbequartierungsgesetzes) obliegt, in ungenügender Weise für die Bequartierung von Militärgagisten gesorgt hat, da er ihnen nur eine minimale Anzahl von Wohnungen beschafft hat, trotzdem er wiederholt um wirkungsvollere Intervention bei Beschaffung von Wohnungen von den Militärbehörden und den Parteien ersuchr wurde, und trotzdem schon im Jahre 1922 vom hiesigen Amte die Voraussetzung für die Tätigkeit im Sinne des § 25 Militärbequartierungsgesetzes beschafft und das Bürgermeisteramt auf die Pflicht, der Militärverwaltung Wohnungen zuzuweisen, nachdrücklich aufmerksam gemacht wurde.

Aehnliche Beschwerden wurden auch von Staatsbeamten und Bediensteten hinsichtlich der Zeit Regierungsverordnung vom 22. Jänner 1919, Slg. d. G. u. V. Nr. 38 resp. des Gesetzes vom 30. Oktober 1919, Slg. d. G. u. V. Nr. 592, die Möglichkeit hatte, für Staatsbedienstete Wohnungen zu beschlagnahmen.

Auch bei der Volkszählung im Jahre 1921 hat das Bürgermeisteramt keine genügende Objektivität bewiesen. Es wird z. B. auf die Fälle des Erwin jung und Franz Lewinsky hingewiesen, in welchen das Bürgermeisteramt trotzdem es vom hiesigen Amt auf die Sache wiederholt aufmerksam gemacht wurde, infolge seiner nachlässigen Führung des Strafverfahrens die Verjährung der Übertretung herbeigeführt hat. In Tropau hat sogar der Gemeindebedienstete Duschek eine unerlaubte private Volkszählung durchgeführt, ohne dass das Bürgermeisteramt dem Irgend wie gewährt hätte."

Selbst angenommen dass diese "Anklagen" der politischen Landesverwaltung der Wahrheit entsprechen, was nach den Feststellungen des Bürgermeisteramtes Troppau keineswegs der Fall ist, sind sie so kleinlicher Natur, dass sie die an der Bevölkerung verübte Massregelung niemals gerechtfertigt werden kann. Denn nicht einzelne politische Parteien, auch nicht der Bürgermeister, sindern die gesamte Bevölkerung wurde durch diese Massregel schwer betroffen ihr wurde ein Stück ihres ohnehin sehr karg bemessenen Selbstverwalungsrechtes genommen.

Wir fragen den Herrn Minister:

Ist er geneigt die Verfügung der pol. Landesverwaltung Schlesien aufzuheben und den Magistrat der Stadt Troppau wieder einzusetzen?

Prag, am 10. September 1924.

Jokl, Heeger, Dr. Haas,

Dr. Czech, Deutsch, Dietl, Hausmann, Hackenberg, Taub, Schweichhart, Hoffmann, Uhl, Kaufmann, Schuster, Leibl, Kirpal, Beutel, Pohl, Palme, Roscher, Blatny.

 

Pùvodní znìní ad V./4841.

Interpellation

der Abgeordneten Jokl, Heeger, Hackenberg und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

betreffend die geplante Auflassung des Staatsrealgymnasiums in Freudental.

Die Vertretung der Stadt Freudental erhielt folgende Zuschrift:

Das Ministerium für Schulwesen und volkskultur hat mit dem Erlass vom 24. Juli 1924, Z. 53432/24 mitgetellt, dass es mit Beginn des Schuljahres 1925/1926 an die Auflösung des Staatsrealgymnasiums in Freudental zu schreiten gedenkt. Infolgedessen wird die Ausschreibung der Direktorstelle an dieser Anstalt mit dem Zeitpunkt vom 31. März 1924 widerrufen und sämtliche Bellagen der dortigen Eingabe werden als nunmehr gegenstandslos zurückgestellt.

Die beigeschlossenen Gesuche samt Beilagen wolle die Direktion unter Hinweis auf den oben angeführten Ministerialerlass den Bewerben zurückstellen.

 

Der Vorsitzende:

 

Schramek.


 

Aus dieser Zuschrift ist zu entnehmen, dass die Auflassung dieser für die Bevölkerung des ganzen Bezirkes, insbesondere für die Arbeiterschaft, hoch wichtigen Anstalt geplant ist. Für diese geplante Massregel kann auch nicht der Schein der Berechtigung angeführt werden.

Die Stadtgemeinde Freudental befand sich seit dem Jahre 1731 bis zum Jahre 1889 im Besitze einer Mittelschule und es trat während dieses langen Zeitraumes von mehr als 150 Jahren nur eine kurze, übrigens auch nur scheinbare Unterbrechung in den vierziger Jahren des neunzehnten Jahrhundertes insoferne ein, als damals an Stelle der Mittelschule bei der zu jener Zeit bestandenen Normalhauptschule eine der Mittelschule analoge voerte Klasse mit zwei Jahrgängen getrefen ist. Insbesondere in der Zeit von 1850 bis 1871 besass Freudental eine Kommunal-Unterrealschule, von da an bis 1879 ein Staats-Unterrealgymnasium, welche Anstalt mit Entschliessung vom 29. Juli 1887 sukzessive aufgehoben wurde, well zu jener Zeit seitens der Unterrichtsverwaltung gegen die kleineren, insbesondere unvollständigen Mittelschulen eine ungünstige Stimmung herrschte. Die Bemühungen der Stadtvertretung gingen in der Folgezeit unausgesetzt dahin, die Mittelschule wieder zu erhalten. In seiner 17. Sitzung vom 12. Oktober 1878 hatte bereits der schlesische Landtag über das Bedürfnis für den Fortbestand einer Mittelschule in Freudental seine Wohlmeinung dahin abgegeben, dass der bestand im Interesse der Stadt und deren Umgebung im hohen Grade wünschenswert sei und selbst das damalige Ministerium für Kultus und Unterricht anerkannte in dem Erlasse vom 8. Dezember 1878, Zl. 19.180, dass die Aufrechterhaltung des Gymnasiums in Freudental im Hinblicke auf die Unterrichtsverhältnisse des Ortes und seiner Umgebung, sowie auch in Anbetracht der sonstigen Verhältnisse Anspruch auf Berücksichtigung habe. Die Bemühungen der Stadtgemeinde dahingehend, dass eine vollständige Mittelschule und Zwar die moderne Type des Realgymnasiums aktiviert werde, fanden endlich Anerkennung, indem mit Entschliessung vom 12. November 1903 die Errichtung eines Staatsgymnasiums mit deutscher Unterrichtssprache in Freudental genehmigt wurde. Für diese Genehmigung war massgebend die Erkenntnis, dass Freudental mit seinen 8000 Einwohnern als Hauptort des von einer intelligenten und fleissigen Bevölkerung von mehr als 80.000 Seelen bewohnten politischen Verwaltungsbezirkes die Gewähr für eine entsprechende Frequenz bietet, wenn bedacht wird, dass die Stadt im Mittelpunkte der westschlesischen Verkehrswege gelegen ist. Diese Erwägungen haben sich in der Folgezeit als vollauf gerechtfertigt erwiesen. Die Frequenz der Anstalt mit erreichten vollen acht Jahrgängen stellt sich folgendermassen dar:

Schuljahr

1915/16

8

Jahrgänge

167

Schüler

"

1916/17

8

"

156

"

"

1917/18

8

"

159

"

"

1918/19

8

"

197

"

"

1919/20

8

"

269

"

"

1920/21

8

"

279

"

"

1921/22

8

"

293

"

"

1922/23

8

"

276

"

"

1923/24

8

"

327

"

"

1924/25

8

"

345

"


 

Drei Klassen (erste, zweite und vierte) sind in Parallelklassen unterteilt.

Aus diesen Ziffern ist nicht die Lebensfähigkeit der Anstalt, sondern auch das Bedürfnis für den Fortbestand und deren Existenzberechtigung nachgewiesen.

Durch die Auflösung dieser Anstalt würde in aller erster die Arbeiterschaft der Stadt Freudentel und des Bezirkes schwer getroffen. Viele kleingewerbliche, proletarische Existenzen, aber auch Arneiterexistenzen sind durch die Gewährung von Kost und Wohnung an auswärtige Studenten direkt an dem Bestand der Anstalt interessiert. Vor allem aber ist die Arbeiterschaft an dem Bestande der Anstalt deshalb interessiert, weil es erwiesener Massen eine beträchtliche Zahl von begabten Arbeiterkindern ist, die das Realgymnasium heute besuchen, weil es sich in ihrem Wohnort befindet. Durch die Auflassung der Anstalt, wäre es den Arbeitern absolut unmöglich gemacht, ihre Kinder studieren zu lassen, denn die Arbeiter sind nicht in der Lage die Kosten der Studiums ihrer Kinder in einer fremden Stadt zu tragen. Die Arbeiterkinder hätten also in erster Linie die Folgendieser schulfeindlichen Tat des Ministeriums zu tragen. Den Kindern der besitzenden Stände bleiben der Auflösung der Freudentaler-Lehranstalt noch die Tore anderweitiger Anstalten often. Dem Arbeiterkind ist die Möglichkeit der Weiterbildung genommen. Kann man sich daher eine unsozialere, volks- und Arbeiterfeindlichere Massnahme denken?

Wir fragen daher den Herrn Minister:

1. Ist er geneigt, über die bezüglich der staatlichen Realgymnasium bestehenden Pläne Aufschluss zu geben?

2. Ist er nach Kenntnisnahme des klargelgten Sachverhaltes bereit, das Realgymnasium in Freudenthal im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten?

Prag, am 10. September 1924.

Jokl, Heeger, Hackenberg,

Palme, Roscher, R. Fishcer, Kaufmann, Hausmann, Schuster, Hoffmann, Schweichhart, Blatny, Uhl, Schäfer, Taub, Leibl, Dietl, Grünzner, Beutel, Deutsch, Dr. Czech, Pohl, Kirpal.

 

Pùvodní znìní ad VI./4841.

Interpellation

der Abg. Joh. Uhl, Maria Deutsch, E. Hirsch und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die gewaltsame und eigenmächtige Oeffnung des Stadttheaters in Saaz durch den Leiter der dortigen politischen Bezirksverwaltung Reg.-Rat Dr. Tauer.

Im März 1924 wurde durch eine Vereinbarung zwischen dem Bürgemeister in Saaz und dem èechischen Kulturverband das Stadttheater in Saaz dem genannten Kulturverband für je 2 Vorstellungen in den Monaten Mai und Juni d. J. zur Abhaltung èechischer Vorstellungen zur Verfügung gestellt. Die 2 èechischen Vorstellungen im Monate Mai fanden statt. Die in Aussicht genommenen 2 Vorstellungen im Monate Juni wurden nicht abgehalten. Ueber Ersuchen des èechischen Kulturverbandes wurde dafür das Theater für den 21. und 22. September zur Abhaltung èechischer Vorstellungen vergeben. Unter dessen wurden in der Woche vom 2. bis 7. September durch eine reisende Theatergesellschaft, deren Direktor ein Herr Veverka aus Budweis ist, in Saaz Theaterzettel angeklebt und ausgegeben, in denen zu èechischen Vorstellungen am Montag den 8. und Dienstag den 9. September im Stadttheater eingeladen wird.

In der Stadtratsitzung am Freitag den 5. September verlangte der èechische Stadtrat Köllner die Vergabe des Stadttheaters an den reisenden Theaterdirektor Veverka, für Montag den 8. und Dienstag den 9. September. Dieses Verlangen des èechischen Stadtrates wurde in der Stadtratsitzung abgelehnt. Am Samstag den 6. September vormittags griff nun der Leiter der pol. Bezirksverwaltung in Saaz Reg.-Rat Dr. Tauer in einer nicht zu verstehenden Weise in diese Angelegenheit ein. Er erschien vormittags beim Bürgermeister in Saaz und erklärte, er werde, wenn das Theater nicht gutwillig hergegeben wird, dieses gewaltsam öffnen. Die von ihm geforderte Stadtratsitzung wurde für Samstag einberufen, konnte aber wegen Beschlussunfähigkeit nicht abgehalten werden. Eine für Montag den 8. September vormittags anberaumte Stadtratsitzung lehnte neuerlich die Vergabe des Theaters an Herrn Veverka ab.

Der Regierungsrat und Leiter der pol. Bezirksverwaltung in Saaz Dr. Tauer machte nun seine Drohung wahr, begab sich nachmittags mit 4 Gendarmen und einem Schlosser zum Theater und liess die Türen mit Nachschlüsseln öffnen. Am Abend fand dann, unter Assistenz der Gendarmen, die im Zuschauerraum postiert waren, die Vorstellung statt. Die Handlugsweise des verantwortlichen Leiters der pol. Behörde qualifiziert sich als Besitzstörung und Missbrauch der Amtsgewalt.

Wir fragen den Herrn Minister:

1. Ist er bereit, eine strenge Untersuchung anzuorden?

2. Ist er weiters bereit, dafür zu sorgen, dass alle Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden?

Prag, den 11. September 1924.

Uhl, Deutsch, Hirsch,

Dr. Czech, dr. Haas, Kirpal, R. Fischer, Hackenberg, Heeger, Kaufmann, Dr. Holitscher, Pohl, Leibl, Schweichhart, Hoffmann, Schuster, Grünzner, Jokl, Blatny, Taub, Dietl, Hausmann.

 

Pùvodní znìní ad VII./4841.

Interpellation

der Abg. Zierhut, Dr. Luschka und Genossen

an den Ministerpräsidenten, als Vorsitzenden des Ministerrates

betreffend das ungesetzliche Vorgehen des Staatlichen Bodenamtes bei Durchführung der Bodenreform auf dem Hofe Zattig. Bez. Freudenthal in Schlesien.

In dem Berichte des Zuteilungskommissariates in Troppau an die Distriktsstelle des Bodenamtes in Olmütz v. 11. Juni 1923, No 404/23 heisst es im Absatz 2 wörtlich:

"Die Gemeinde Brättersdorf ist eine vollständig deutsche Gemeinde und laut Zuschriftdes Staatlichen Bodenamtes in Prag G. Z. 37.811/22-IV v. 25. Juli 1922, dessen Abschrift beiliegt, haben vom Hofe Zattig nur èechische Gemeinden Boden zugeteilt zu erhelten."

Die Unterzeichneten stellen an den Herrn Ministerpräsidenten, als Vorsitzenden des Ministerrates die Anfrage:

1. Ist dem Herrn Ministerpräsidenten dieses Vorgehen des Staatlichen Bodenamtes bekannt und findet dasselbe seine Billigung?

2. Wie vermag der Herr Ministerpräsident dieses den Gesetzen und internationalen Verpflichtungen der Republik hohnsprechende Verhalten einer der Aufsicht des Ministerrates unterstellten Staatsbehörde zu rechtfertigen?

3. Was gedenkt der Herr Ministerpräsident zu veranlassen, damit die in ihren Rechten gekränkten deutschen Bodenbewerber in diesem besonderem Falle unverzüglich volle Genugtuung erhelten?

4. Welche Vorkehrungen beabsichtig der Herr Ministerpräsident zu treffen, damit ähnliche Fälle für alle Zukunft sich nicht mehr wiederholen?

Prag, am 12. August 1924.

Zierhut, Dr. Luschka,

Scharnagl, Dr. Lodgman, Dr. Lehnert, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, J. Fischer, Mark, Pittinger, Windirsch, Schälzky, Knirsch, Dr. Petersilka, Køepek, Böhr, Budig, Kaiser, Dr. Keibl, Böllmann, Simm, Dr. Spina, Bobek.

 

Pùvodní znìní ad VIII./4841.

Interpellation

des Abgeordneten Josef Mayer und Genossen

an die Minister des Innern und für Justiz

in Angelegenheit der Beschlagnahmung der Nr. 102 des "Deutschen Landrufs" vom 2. September l. J.

Die oben genannte Folge dieses Blattes verfiel wegen des folgenden, aus der in Prag erscheinenden "Deutschen Landpost", Nr. 198 vom 29. August abgedruckten Artikels dem Rotstifte des Staatsanwaltes:

"Der Sudetendeutschlanderlass widerrufen!

Das Organ des Ministerpräsidenten, der "Venkov", teilt, ganz versteckt an einer unscheinbaren Stelle des Blattes, mit: Wir erfahren, dass der Ministerialerlass, betreffend die Zulässigkeit des Gebrauches des Wortes "Sudetendeutschland", widerrufen worden ist.

Ein klassisches beispiel, wie hier in der Tschechoslovakei die Behörden dem Terror der Hetuorgenisationen und der Strasse weichen. Seinerzeit hat das wirklich nationalistische sozialdemokratische "Právo Lidu" darauf verwiesen, wie dieser Erlass zustande gekommen sei. Nach langen Beratungen zwischen dem Ministerium des Innern und dem Justizministerium, das darlegte, es bestehe kein Gesetz, das im Gebrauch des Wortes Sudetendeutschland einen strafbaren Tatbestand erblicken liesse, kam dieser Erlass heraus. Da aber setzte die wüste Agitation der diversen "Národní Jednoty" und gleichgesinnter èechischer Kampforganisationen ein, die Nationaldemokraten gingen damit hausieren, es werden proteste verfasst und protestversammlungen arrangiert, am 2. September sollte in Prag eine grosse Versammlung der Nationaldemokraten der "Entrüstung" des èechischen Volkes Ausdruck geben. Und so wurde das Recht schliesslich - allerdings nicht zum ersten Male - gebogen, um uns gelinde auszudrücken. Nun glauben wir, dass auch in einer Demokratie der alte, ewig junge Satz gelten soll: Justitia fundamentum regnorum. (Die Gerechtigkeit ist das Fundament des Herschens.) Zwar erinnert "Regnorum" an das monarchistische Prinzip. Ist aber denn mit der Einführung der Republik die Gerechtigkeit, das Recht als bewegender Faktor des Völkerlebens, der auch von absolutustischen Zeiten als der grundlegende Faktor erklärt worden ist, überflüssig geworden? Fast scheint es so. Es gibt nur eine Gerechtigkeit, nur ein Recht, und wehe wenn es, um der masse zu gefallen, gebogen oder gebrochen wird."

Das Kreis- als Pressgericht Eger hat die Beschlagnahme bestätigt und mit folgenden Worten begründet:

"Denn in diesem Artikel wird öffentlich gegen den Staat wegen seiner Entstehung und gegen seine Verfassungsenheit aufgehtzt und wird weiters in Druckschriften durch Schmähung, Verspottung und unrichtige Angaben und Verdrehung von wirklichen Tatsachen die Amtsverordnungen herabzustzen und auf eine solche Art andere zum Hasse gegen Staatsämter und zur Verachtung dieser Aemter aufzureizen gesucht."

Man Greift sich unwillkürlich an den Kopf und fragt sich, wie der Inhalt des erwähnten Aufsatzes mit dieser Begründung in Einklang zu bringen sei, und dies umsomehr, wenn man bedenkt, dass dieser Aufsatz aus einem Prager Blatte abgedruckt worden ist, wo er selbstverständlich unbeanständet bleiben musste. Mann fragt sich weiter, ob hier nicht ein Akt völliger Unfähigkeit, derlei Dinge sachlich zu beurteilen, vorliegt.

Es ist allerdings begreiflich, dass derartige Verwirrungen un den Köpfen der Beamten entstehen müssen, wenn das Ministerium des Innern selbst einen jedenfalls berechtigterweise hinausgegebenen Erlass lediglich unter dem Drucke einiger chauvinistischer Narren widerruft.

Die Unterfertigten fragen an, ob die Herren Minister bereit sind, die ihnen unterstellten Aemter dahin zu unterrichten, dass sie der Presse bei Kundgebung der freien Meinungsäusserung nicht derartige grundlose Schwierigkeiten bereiten und dass sie ihnen bekanntgeben, dass sie in so offenkundig mutwilligen Fällen zur Verantwortung gezogen werden?

Prag, am 12. September 1924.

J. Mayer,

Scharnagl, Knirsch, dr. Schollich, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Schubert, Mark, Windirsch, Heller, Zierhut, Dr. Luschka, Kaiser, Bobek, Dr. Lodgman, J. Fischer, Dr. Keibl, Dr. Spina, Böhr, Budig, Böllmann, Køepek, Pittinger, Schälzky, Simm.

 

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