VIII./4903 (překlad).

Interpelace

poslance Zierhuta a druhů

ministrovi vnitra,

že četnictvo dne 28. října zabraňovalo rolníkům v zemědělských pracích.

Dne 28 října 1924 došlo v okrese nýrském k neuvěřitelnému případu, že totiž četnictvo zabraňovalo zemědělskému obyvatelstvu vykonávati naléhavé zemědělské práce. Četnictvo prohlásilo, že o tomto státním svátku jest práce zakázána, hrozilo trestním oznámením a poznamenalo si prý také jména pracujících zemědělců.

Zemědělské obyvatelstvo bylo oprávněně pobouřeno svévolným postupem četnictva, poněvadž prostě nechápe, jak to přijde, že státní činitelé mohou zakazovati vykonávání naléhavých zemědělských prací, jež přece jsou v zájmu výroby a tím národního hospodářství státu. V zemědělství se musí vykonávati práce bez zřetele na slavnosti a svátky tehdy, kdy je k tomu doba a kdy to dovoluje počasí. Pro nepříznivé počasí jsou letošního roku tyto práce beztoho zpožděny a nahromadily se takže dlužno využíti každého dne. Zemědělství mělo dosti svátků, které mu vnutilo počasí a nemůže již potřebovati jiných vnucených svátků.

Tážeme se tedy pana ministra vnitra:

1. Ví pan ministr, že bylo uloženo četnictvu, aby dne 28. října zabraňovalo rolníkům v zemědělských pracích a hrozilo jim trestním oznámením?

2. Je-li tomu tak, jak může pan ministr odůvodniti tento nezákonitý rozkaz a postup četnictva?

3. Jest si pan ministr vědom, jaké hospodářské následky má toto zabránění zemědělským pracem, a jak může p. ministr ospravedlniti škody které z toho vznikly národnímu hospodářství?

4. Jest pan ministr ochoten napraviti tento neslýchaný a závažný zásah do zemědělského provozu, zvláště v selských hospodářstvích a příště mu zabrániti, a pohnati provinilé státní činitele k odpovědnosti?

V Praze dne 30. října 1924.

Zierhut, Patzel, Knirsch, inž. Jung, Simm, Wenzel, Schälzky, Mark, dr. Petersilka, Böhr, J. Fischer, Schubert, dr. Spina, dr. Hanreich, Böllmann, Windirsch, Stenzl, dr. Kafka, Heller, dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Budig.

IX./4903 (překlad).

Interpelace

poslance dra Josefa Keibla a druhů

ministrovi železnic,

že na staniční budově ve stanici Lovosicích jsou jen jednojazyčné české nápisy.

Město Lovosice jest obec, v níž podle zprávy státního statistického úřadu v Praze byla při posledním soupisu lidu česká menšina činící méně než 20% veškerého obyvatelstva. Nápisy na přijímací budově lovosické stanice byly tudíž do nedávna také dvoujazyčné, české a německé.

Nedávno však byla přijímací budova znovu natřena. Při tom byl německý místní název ťLobositzŤ smazán a obnoven jen český název, takže na staniční budově jest dnes jedině český nápis ťLovosiceŤ.

Poněvadž v tom spatřujeme porušení jazykového zákona a úmyslný výsměch německému obyvatelstvu tohoto města a jeho okolí, které jest pro to pochopitelně vzrušeno, tážeme se pana ministra železnic:

Jest ochoten naříditi, aby na přijímací budově města Lovosic byl opět umístěn německý název místa ťLobositzŤ?

V Praze dne 30. října 1924.

Dr. Keibl, J. Mayer, dr. Lodgman, dr. Brunar, dr. Korláth, Kraus, dr. Jabloniczky, dr. Lehnert, Matzner, inž. Kallina, Böllmann, dr. E. Feyerfeil, Szentiványi, dr. Lelley, Heller, Füssy, Bobek, Zierhut, dr. Radda, dr. Körmendy-Ékes, dr. Schollich, Windirsch, Palkovich.

X./4903 (překlad).

Interpelace

poslance dra J. Keibla a druhů

ministrovi vnitra,

že litoměřická okresní politická správa zakázala schůze, jež zamýšlela pořádati německá národní strana dne 11. října 1924 v Úštěku a dne 25. října 1924 v Litoměřicích.

Okresní vedení německé národní strany v Úštěku oznámilo dne 8. října 1924 litoměřické okresní politické správě, že chce dne 11. října 1924 o 20. hodině konati v síni úštěcké tělocvičny veřejnou schůzi s tímto pořadem:

1. Národní a osudová pospolitost (řečnice paní J. Webrová);

2. Vysvětlivky k Dawesovu plánu (řečník studijní rada Hardt z Lubije);

3. Zákon o válečných půjčkách a jeho následky (řečník zdejší krajský tajemník Otto Herrmann).

Rovněž tak oznámilo krajské vedení německé národní strany dne 18. října 1924 litoměřické okresní politické správě, že chce dne 25. října 1924 o 20. hodině konati veřejnou schůzi v litoměřické tělocvičně, na níž měli promluviti paní Josefa Webrová a posl. dr. Josef Keibl o všeobecných politických a národních denních otázkách.

Okresní politická správa v Litoměřicích obě shromáždění zakázala a to schůzi v Úštěku výnosem ze dne 9. října 1924, č. 71.233, schůzi v Litoměřicích výnosem ze dne 18. října 1924, č. 72.936.

Odůvodnění jest v obou případech stejné: ťponěvadž podle §u 6 shromažďovacího zákona lze očekávati, že při této schůzi dojde k protizákonným událostemŤ.

Litoměřická okresní politická správa učinila si tedy odůvodnění zákazu velmi lehkým; je-li její mínění správné, nesmí se příště vícekráte konati žádna schůze, lhostejno zda politická či nikoliv, ba vůbec žádná slavnost ani veřejný koncert nebo veřejné, divadelní představení, neboť při všech těchto podnicích může dojíti k protizákonným událostem. Litoměřická okresní politická správa ťočekáv፠sice takovéto protizákonné události, avšak to, že je lze předpokládati, neodůvodňuje ani slovíčkem.

Jest zřejmé, že účelem těchto zcela svévolně vydaných zákazů jest jen znemožniti německé národní straně, aby pořádala veřejné schůze. Musíme tedy v těchto úředních činech litoměřické okresní politické správy spatřovati jen nenáležitý a stranický postup, který se příčí platnému shromažďovacímu zákonu a právu na svobodný projev mínění, zaručený ústavní listinou.

Proti oběma zákazům bylo včas podáno odvolání.

Tážeme se tedy pana ministra vnitra:

1. Jest ochoten vyšetřiti tyto události?

2. Jest ochoten zrušiti oba shromažďovací zákazy a poučiti litoměřickou okresní politickou správu, ze jest oprávněna jen z důležitých a zřejmých důvodů, jež musí také vyložiti ve výnosech, zakázati v čas ohlášené schůze?

V Praze dne 30. října 1924.

Dr. Keibl, dr. Körmendy-Ékes, dr. Lodgman, dr. Brunar, Zierhut, Palkovich, Heller, Böllmann, Füssy, dr. Radda, Szentiványi, Matzner, Kraus, inž. Kallina, dr. Lehnert, dr. E. Feyerfeil, dr. Schollich, dr. Jabloniczky, Bobek, dr. Korláth, J. Mayer, dr. Lelley, Windirsch.

XI./4903 (překlad).

Interpelace

poslance Krause a druhů

ministrovi železnic

o vzrůstajících nehodách na československých železnicích.

Již několik měsíců neuplynulo téměř týdne, aby se na železničních tratích nepřihodilo několik neštěstí nejrůznějšího druhu. Za vyšinutími vlaků v České Lípě, u Rybniště, za neštěstím v Křížanech a na jiných železničních tratích přichází srážka osobního vlaku s vozem naloženým kládami, k níž došlo dne 28. října v blízkosti stanice Německé Jablonné a jen šťastnou náhodou nevyjel vlak z kolejí, čímž by bylo jistě mnoho cestujících utrpělo škody na zdraví a ztratilo život.

Proto, že návěští o odjezdu osobního vlaku č. 908, který odjíždí z této stanice v 17.22 hod. do České Lípy, bylo dáno buď pozdě či vůbec nikoliv, nemohly býti spuštěny železniční závory na cvikovské silnici, na níž jest silná doprava a vlak najel v pne rychlosti na těžký povoz, jedoucí právě přes trať, naloženy dřívím, odhodil jej takže se klády, jez byly na voze naloženy, skutálely. Kdyby bylo došlo ke srážce o několik vteřin dříve, byl by zasazen uprostřed vůz, který by byl svou tíží nárazu vzdoroval, čímž by bylo došlo k úplnému vyšinutí pně osazeného osobního vlaku. Nemůže býti pochybnosti, že příčinou těchto neštěstí zvláště svrchu vylíčeného, jest neodpustitelná nedbalost vedouc ho staničního úředníka, poněvadž od té doby, co byla ústecko-teplická dráha postátněna, byli staří, osvědčení zřízenci, zevrubně znající trať, nejsvévolnějším způsobem překládáni nebo dáni na odpočinek a na jejich místo přišli mladí úředníci a zřízenci, kteří jsouce méně způsobilí, neposkytují záruky, že jest zajištěna bezpečnost cestujících. Tím dochází ke zcela neudržitelným a ničím neospravedlnitelným opominutím, která vážnosti státní správy nepřispějí ke cti.

Podepsaní se tedy táží pana ministra železnic:

1. Ví pan ministr o vylíčených poměrech?

2. Jest ochoten vydati náležité pokyny, aby se zabránilo neštěstím a postarati se, aby na místo mladých, neschopných zřízenců přišli zřízenci školení kteří trať zevrubně znají?

V Praze dne 31. října 1924.

Kraus, dr. Lodgman, dr. Brunar, Szentiványi, dr. Keibl, dr. Jabloniczky, Zierhut, Bobek, J. Mayer, Windirsch, dr. Körmendy-Ékes, Füssy, Heller, dr. Korláth, dr. Schollich, dr. Lelley, dr. E. Feyerfeil, Matzner, dr. Radda, Böllmann, dr. Lehnert, inž. Kallina, Palkovich.

Původní znění ad I/4903.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Brunar und Genossen

an den Handelsminister

in Angelegenheit des Zwangsliquidators der Ein- und Verkaufsgenossenschaft čechoslovakischer Baumwollspinnereien.

Der auf Grund des Gesetzes vom 20. Dezember 1922 Nr. 408 Slg. d. G. u. V. eingesetzte Zwangsliquidator der Ein- und Verkaufsgenossenschaft čsl. Baumwollspinnereien führt die Liquidator in eigentümlicher Weise durch.

Trotzdem ihm im Gesetz ein Beirat zur Seite gesetzt ist, der selbstverständlich nur einen Zweck hat, wenn er vom gesamten dem Zwangsliquidator zur Verfügung stehenden Material Kenntnis hat, hat dieser den Mitgliedern des Beirates noch keine Möglichkeit gegeben, den ganzen Verlauf und, die Ergebnisse der Revision und Superrevision zu überprüfen oder auch nur in die Originalprotokolle Einsicht zu nehmen. Denn der kurze Auszug des Zwangsliquidators, den dieser insbesonders aus dem 200 Seiten umfassen den Superrevisionsbericht auf 2 Seiten hergestellt und zur Einsicht übermittelt hat, kommt nicht in Betracht weil in diesem ad usum delphini zusammengestellten Auszug die maßgebenden Fragen und Verhältnisse überhaupt nicht behandelt werden.

Die vom Zwangsliquidator erlassenen Zahlungsaufträge entbehren jeder Berechnungsgrundlage und machen es den Zahlungspflichtigen vollständig unmöglich, diese Zahlungsaufträge ziffernmäßig zu bekämpfen. Sie tappen im Dunkeln, sind darauf angewiesen, die aus der Luft gegriffenen Zahlen, welche bei den verschiedenen Verhandlungen mit dem Zwangsverteiler immer wieder ein anderes Gesicht hatten, anzufechten, ohne daß man über die Berechnungsgrundlage verfügt. Es ist ein Kampf gegen Windmühlen, den sie zu kämpfen gezwungen sind, ein Kampf, der ihnen Kosten verursacht, die endgiltige Regelung aber auf einen vom Gutdünken des Zwangsliquidators und des Handelsministeriums abhängigen Zeitpunkt hinausschiebt aber die Zahlungspflicht nicht hemmt.

Der Zwangsliquidator hat vom Ministerium die Ermächtigung bekommen, die von ihm ausgegebenen Zahlungsaufträge exekutiv einzutreiben. Unter dem Zwange dieser drohenden Exekution, welche, wenn sie durchgeführt würde, in vielen Fällen den Zusammenbruch der betreffenden Unternehmen nach sich zöge, da es sich meistens um Beträge handelt, die sich zwischen einer halben und einer ganzen Million Kč bewegen, schließen die Verpflichteten Vergleiche, auf Grund deren ihnen zwar Nachlässe und Zahlungserleichterungen gewährt werden, jedoch gegen dem, daß die von ihnen eingebrachten Rechtsmittel zurückgezogen werden.

Das vom Herrn Handelsminister bei den Beratungen über das Gesetz vom 20. Dezember 1922 ausdrücklich gegebene Versprechen, daß wirtschaftlich schwache Unternehmungen geschont werden würden, wird nicht gehalten Gerade gegen solche Unternehmungen, denen die Bezahlung der vom Zwangsliquidator aufgetragenen Summe schwer fällt, bezw. den wirtschaftlichen Ruin herbeiführen würde, wird mit größerer Schärfe vorgegangen. Dem Herrn Minister können über Wunsch die Namen der Firmen genannt werden, die dem Zusammenbruche verfallen sind, wenn ihnen die Zahlung von mehreren hunderttausend Kronen vorgeschrieben wird und durch Exekution erzwungen wird. Sie hier der Öffentlichkeit preiszugeben, geht selbstverständlich nicht an.

Wenn aber eine Unternehmung, von der Exekution bedroht, den vorgeschriebenen hohen Betrag bezahlt, den sie sich bei der bekannten Geldknappheit bei einer Bank aufnehmen muß, so bleibt ihr allerdings das Rekursrecht vorbehalten und die Hoffnung, in mehreren Jahren einen Teil des Bezahlten wieder zurück zu bekommen. Wer ersetzt aber dieser Firma die Differenz zwischen den Bankzinsen und denjenigen Zinsen, die sie seinerzeit rückvergütet bekommt, wer ersetzt ihr den Schaden, den sie dadurch erleidet, daß sie ihren Kredit erschöpfen muß und die für die Weiterführung des Betriebes notwendigen Summen, nicht mehr aufbringen kann?

Dies alles aber nur deshalb, weil die Berechnungsgrundlage geheim gehalten und vom Zwangsliquidator sorgfältig gehütet wird, sodaß das Rechtsmittelverfahren sich jahrelang hinausziehen wird. Wenn das Oberste Verwaltungsgericht auch nach Ablauf von Jahren die Zahlungsaufträge wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens aufheben wird, so geht doch die Sache in dem speziellen Falle wieder an die erste Instanz zurück und das schöne Katze und Mausspiel zwischen Zwangsliquidator und Verpflichteten beginnt von Neuem. Es ist kein Wunder, wenn die Verpflichteten und die Öffentlichkeit vermuten, daß gewichtige Gründe vorhanden sein müssen, die den Zwangsliquidator bewegen, die Berechnungsgrundlage vor der Öffentlichkeit zu verbergen, denn die Wahrheit und die Gerechtigkeit brauchen niemals das Tageslicht zu scheuen. Diese Zustände sind auf die Dauer unerträglich und sprechen jedem Rechtsempfinden Hohn.

Die Gefertigten fragen daher den Herrn Minister:

1. Ob ihm die oben näher beschriebenen Verhältnisse bekannt sind und ob er sie billigt,

2. ob er geneigt ist, dem Zwangsverwalter als einem auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 1922, Nr. 408, untergeordneten Organ den strikten Auftrag zu erteilen, sämtliche Berechnungsunterlagen und Berechnungsgrundlagen, welche die von ihm erlassenen Zahlungsaufträge und vorgeschriebenen Summen begründen, sowie die vollständigen Revisionsbefunde dem Beirat zur Verfügung zu stellen?

3. Ob er geneigt ist, den Rekursen gegen die auf so ungeheuerliche Weise zustande gekommenen Zahlungsaufträge die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen?

Prag am 25. September 1924.

Dr. Brunar, Matzner, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Jabloniczky, Dr. Lelley, Füssy, Dr. Korláth, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Kraus, Dr. Körmendy-Ékes, Palkovich, Dr. Medinger, Dr. Lehnert, Dr. Radda, Dr. Lodgman, Böhr, Schälzky, Bobek, Dr. Petersilka, Mark.

Původní znění ad II/4903.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Othmar Kallina und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit des vom Karlsbader Polizeikommissariate vollständig ungerechtfertigt ausgesprochenen Verbotes einer von der Deutschen Nationalpartei und der Alldeutschen Volkspartei gemeinsam einberufenen Versammlung für den 12. Oktober 1924 in Fischern.

Die Deutsche Nationalpartei und die Alldeutsche Volkspartei Fischern hatten für Sonntag den 12. Oktober 1924 um 1/23 Uhr nachmittags eine öffentlich zugängliche Versammlung einberufen und diese auch rechtzeitig und entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen beim Polizeikommissariate in Karlsbad unter Vorlage des Plakat-Textes zur Anmeldung gebracht. Am Mittwoch den 8. Oktober d. J. abends wurden, ohne vorherige Verständigung der Veranstalter von Polizeiorganen die Plakate von den Plakatsäulen entfernt und als am Donnerstag den 9. um 10 Uhr vormittags die Vertreter beider Parteien beim Leiter des Polizeikommissariates Herrn Polizeirat Dr. Wottawa gegen dieses Vorgehen seiner Organe Einspruch erhoben, teilte ihnen dieser mit, daß die Versammlung überhaupt verboten sei. Der Interpellant, welcher die Abordnung führte, stellte sofort an Herrn Dr. Wottawa die Frage, womit dieses vormärzliche Verbot begründet werde. Herr Dr. Wottawa erklärte in seiner Antwort, daß dieses auf Grund des Versammlungsgesetzes erfolgte und daß die übrigen Gründe in dem Verbotserlasse selbst enthalten seien. Da das Verbot bis zur Stunde der Vorsprache noch nicht in den Händen der Versammlungsveranstalter war, ersuchte die Abordnung, ihr doch aus den vorliegenden Akten diese Gründe bekanntgeben zu wollen. Herr Polizeirat Dr. Wottawa ließ hierauf den ihm unterstellten Regierungsrat Dr. Jan Sigl kommen und gab diesem den Auftrag, den Akt herüber zu bringen. Dieser weigerte sich jedoch scheinbar aus irgendwelchen Gründen, diesem Auftrage nachzukommen, denn er kam weder selbst mit dem Akte, noch wurde dieser durch ein anderes Organ überbracht und es fand nur ein telefonisches Gespräch statt, in welchem scheinbar Herr Regierungsrat Dr. Sigl sein Nichterscheinen begründete. Alle Versuche. Herrn Polizeirat Dr. Wottawa zu bewegen, die Gründe, die ihn zum Verbote veranlaßt haben, bekanntzugeben, scheiterten an der Ausrede, daß dies aus dem Erlasse zu ersehen sein werde, der gewiß zur Stunde bereits in Fischern zugestellt werde. Schon aus der Schilderung dieses Vorganges ist zu ersehen, daß bei der Fällung der Entscheidung Einflüsse obwalteten, die das Licht des Tages scheuten und einer offenen Aussprache nicht standgehalten hätten. Um 12 Uhr vormittags wurde endlich der Erlaß zugestellt, der aber überhaupt keine Begründung aufwies, sondern es war nur angeführt, daß das Verbot auf Grund des § 6 des Versammlungsgesetzes vom Jahre 1867, aus ťRücksichten auf die öffentliche Sicherheit und des öffentlichen WohlesŤ erfolgt. Bereits um 5 Uhr nachmittags am gleichen Tage wurde der Rekurs, gerichtet an die politische Landesverwaltung in Prag, beim Polizeikommissariate eingebracht und das Ersuchen um schleunigste Weiterleitung gestellt. Noch Donnerstag mittags setzte sich der von den Vorgängen mittlerweile unterrichtete Herr Senator Karl Friedrich sowohl mit dem Innernministerium als auch mit der politischen Landesverwaltung in Verbindung und erhob dortselbst schärfsten Protest gegen das vollkommen unbegründete Verbot.

Welche Absichten das Polizeikommissariat bei seinem Vorgehen verfolgte, erhellt ja am besten daraus, daß der Verbotserlaß erst am Donnerstag mittags zugestellt wurde, um eine zeitgerechte Entscheidung der Oberbehörde zu verhindern. Das Polizeikommissariat ging aber noch weiter; trotzdem der Rekurs bereits am Donnerstag den 9. um 5 Uhr nachmittags überreicht wurde, wurde dieser erst Samstag den 11. nach Prag weitergeleitet und konnte daher erst Sonntag den 12. in Prag, eintreffen und war mithin an eine rechtzeitige Erledigung nicht mehr zu denken.

In dem überreichten Rekurse wurde festgestellt, daß es vollständig unverständlich ist, wie in der Veranstaltung einer Versammlung, deren Tagesordnung die Besprechung des Selbstbestimmungsrechtes als politisches Einheitsprogramm und die Besprechung der politischen Lage des Sudetendeutschtums unter besonderer Berücksichtigung der Kriegsanleihefrage, der unerträglichen Steuerlasten, der Bodenreform und der letzten, tief in das Wirtschaftsleben einschneidenden Finanzgesetze aufweist, eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Wohles erblickt werden kann. Es ist doch Pflicht der Parlamentarier nach Abschluß eines wichtigen Tagungsabschnittes des Parlamentes vor ihren Wählern zu erscheinen und ihnen Bericht über die zur Verhandlung gelangten Gesetzesanträge zu erstatten. Die Verhinderung einer solchen Aussprache zwischen Parlamentariern und Wählern widerspricht nicht nur den grundsätzlichen Bestimmungen der Verfassungsgesetze, sondern sie beinhaltet auch einen Hohn auf die demokratischen Einrichtungen dieses Staates. Denn entweder leben wir in einer demokratischen Republik mit parlamentarischen Einrichtungen und der Ausspruch des Präsidenten Masaryk daß Demokratie Diskussion ist, wird auch von den untersten Behörden geachtet, oder man neigt der Auffassung zu, daß die vom Präsident Masaryk als kleinlich und dumm bezeichnete Politik der Nadelstiche und Schikanen höher zu werten ist. Es muß vielmehr eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Wohles darin erblickt werden, wenn eine ordnungsgemäß zur Anmeldung gebrachte Versammlung verboten und dadurch eine Aussprache zwischen Parlamentariern und Wählern verhindert wird. Denn erst durch dieses Verbot wird in weite Kreise der Bevölkerung der Gedanke getragen, daß wir aus irgendwelchen Gründen unruhigen Zeiten entgegengehen, weil doch ansonsten für den ruhig denkenden Bürger keine Veranlassung vorlag, die ihm das Verbot der Versammlung auch nur halbwegs hätte erklärlich finden lassen können.

Da vom Polizeikommissariate in Karlsbad die sogenannten ťmaßgebendenŤ Gründe, die den ťAnlaߍ für das Verbot gaben, nicht in Erfahrung zu bringen waren, versuchte Herr Senator Friedrich in Prag wenigstens dieses Geheimnis zu lüften. Er erhielt auch von der politischen Landesverwaltung die Mitteilung, daß zwar der Rekurs noch nicht eingetroffen, daß aber auf Grund einer telefonischen Anfrage die Mitteilung eingelangt sei, daß sich das Verbot darauf stütze, daß die streikenden Porzellanarbeiter des Bezirkes Karlsbad, die einer anderen Parteirichtung angehören als die Einberufer der Versammlung, jede öffentliche Versammlung benützen, dort zu erscheinen und dieser Umstand Anlaß zur Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung geben könnte. Daß diese Gründe jedes ernsten Charakters entbehren, erhellt am besten aus der Feststellung, daß u. a. am Donnerstag den 9. Oktober, also am gleichen Tage, an welchem das Verbot vom Polizeikommissariate ausgesprochen wurde, eine große öffentliche Massenversammlung im Kurhaussaale in Karlsbad von der gleichen Behörde gestattet wurde. Dem Polizeikommissariate scheint es nicht klar zu sein, daß öffentlich zugängliche Versammlungen für die Anhänger aller Parteien zugänglich sind, denn das bedingt ja der Charakter einer solchen öffentlichen Versammlung.. Aber es sei auch darauf hingewiesen, daß das in Karlsbad erscheinende sozialdemokratische Organ ťVolkswilleŤ das vollständig ungerechtfertigte Vorgehen des Polizeikommissariates ebenfalls zum Anlasse genommen hat die entschiedenste Verwahrung gegen diese Einengung der staatsbürgerlichen Freiheiten einzulegen.

Aus allen diesen Feststellungen erhellt, daß das Polizeikommissariat auch diesem Falle wieder einmal vollständig ungerechtfertigt vorgegangen ist und stellen daher die Unterzeichneten an den Herrn Minister folgende Fragen:

1. Ist der Herr Minister bereit, die untergeordneten Behörden dahingehend zu unterrichten, daß auch für diese die Bestimmungen der Staatsgrundgesetze maßgebend sind?

2. Ist er bereit, die entsprechenden Verfügungen zu treffen, daß in Zukunft die Staatsbürger m den ihnen verfassungsmäßig gewährten Rechten nicht verkürzt werden?

Prag, am 16. Oktober 1924.

Ing. Kallina, Dr. Lodgman, Dr. Lehnert, Dr. Radda, Dr. Keibl, Mark, Bobek, Böhr, Knirsch, Zierhut, Dr. Medinger, Kraus, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Brunar, Dr. Schollich, Matzner, Windirsch, Simm, Schälzky, Ing. Jung, Patzel, Schubert.

Původní znění ad III./4903.

Interpellation

des Abgeordneten Ing. Jung und Genossen

an den Minister des Innern und den Justizminister

wegen Nichtausschreibung der Gemeindewahlen in der Gemeinde Schönichel (Oderberg-Bahnhof).

Seit dem 1. September 1920 amtiert in der Gemeinde Schönichel (Oderberg-Bahnhof) eine ernannte Verwaltungskommission. Sie bestand aus 30 Mitgliedern und zwar 8 Deutschen, 1 Juden und 21 Čechen. Nach der Volkszählung vom Jahre 1921 zählte die Gemeinde 3713 Deutsche, 2479 Čechen, 958 Polen und 394 Juden. Schon damals war also die Zusammensetzung der Verwaltungskommission eine ausgesprochene Vergewaltigung der nichtčechischen Bevölkerung. Trotzdem kam es weder zu einer Änderung der Besetzung noch zur Ausschreibung von Gemeindewahlen. Erst am 16. September 1923 wurden endlich Gemeindewahlen durchgeführt. Ihr Ergebnis war folgendes:

Deutsche (2 Parteien u. zw. ťDeutsche WahlgemeinschaftŤ und Sozialdemokraten) 1752 Stimmen und 18 Mandate;

Čechen (sämtliche Parteien) 952 Stimmen und 10 Mandate;

Polen 343 Stimmen und 4 Mandate;

Juden 255 Stimmen und 2 Mandate;

Kommunisten 205 Stimmen und 2 Mandate.

Die Wahl stellte also eine gründliche Korrektur der Zusammensetzung der Verwaltungskommission dar. Sie wurde in aller Ruhe durchgeführt, worüber der anwesende Regierungskommissär aus Freistadt seine Befriedigung äußerte. Allerdings suchten einige Čechen schon während des Wahlvorgangs Gründe für einen Einspruch zu konstruieren. So brachte ein gewisser Palka aus der Wahlzelle ein Plakat der deutschen Wahlgemeinschaft, das er angeblich dort gefunden haben wollte. Da keine der vor ihm wählenden Personen dieses Plakat entdeckt hatte, so bleibt nur die Vermutung übrig, daß Palka es in der Tasche gehabt hatte. Auch ein Wahlkommissär suchte einen Fall zu konstruieren. Den Haupttrumpf hatte jedoch schon vorher der Čeche Parma ausgespielt. Er reichte nämlich unter dem Titel ťUnpolitische deutsche und polnische WählerŤ eine Kandidatenliste ein, ohne auch nur von einem einzigen der angeblichen Wahlwerber eine Zustimmungserklärung beibringen zu können. Die Ortswahlkommission erklärte daher ordnungsgemäß diese Kandidatenliste für ungültig. Der Referent der politischen Bezirksverwaltung Freistadt. Dr. Ryba, erklärte jedoch merkwürdigerweise die Zustimmungserklärung nicht für nötig und die politische Bezirksverwaltung ernannte wider Recht und Gesetz Vertreter dieser Wahlgruppe in die einzelnen Wahlkommissionen. Die deutsche Wahlgemeinschaft erhob gegen dieses ungesetzliche Vorgehen sowohl bei der politischen Bezirksverwaltung Freistadt, wie auch bei der politischen Landesverwaltung in Troppau Einspruch. Beide Behörden stellten sich jedoch auf den Standpunkt, die Beschickung der Wahlkommissionen durch eine tatsächlich nichtbestehende Wahlgruppe bestünde zurecht. Nachträglich nahm jedoch gerade de politische Landesverwaltung diesen Fall zum Anlaß, die Wahl für ungültig zu erklären.

Es ist also der unerhörte Fall zu verzeichnen, daß die politischen Behörden sich dazu hergegeben haben, durch aufgelegte Ungesetzlichkeiten čechischen Wählern Gründe für die Anfechtung der Wahl zu liefern und daß also sie die Hauptschuld daran tragen, daß gegenwärtig 6 Jahre nach der Gründung des demokratischesten aller Staaten in einer Gemeinde noch immer eine ernannte Verwaltungskommission besteht, deren Zusammensetzung jedem Rechte hohnspricht und die übrigens schon lange nicht mehr vollständig ist.

Die politische Landesverwaltung Troppau hat mit Erlaß Zahl I-7063/7 vom 23. November 1923 (zugestellt am 12. Dezember) die am 16. September vorgenommene Gemeindewahl aufgehoben. Gegen diese Entscheidung haben sowohl Čechen wie Deutsche Beschwerde beim obersten Verwaltungsgericht erhoben. Der čechische Einspruch ist längst erledigt der deutsche jedoch nicht. Das oberste Verwaltungsgericht schiebt einfach die Entscheidung hinaus und fördert so einen allem Recht und Gesetz hohnsprechenden Zustand. Die politische Landesverwaltung erklärte einigen Abordnungen die bei der vorsprachen, daß kein Hindernis vorläge, Neuwahlen auszuschreiben. - Im Feber l. J. wurde deren Durchführung für Ende März sogar schon in Aussicht gestellt - trotzdem ist es bisher zur Ausschreibung nicht gekommen.

Dieser Zustand muß selbst in der gegenwärtigen Zeit da Schlagworte, die im auffälligsten Gegensatz zur Wirklichkeit stehen, die Welt beherrschen als geradezu unerhört bezeichnet werden Die deutschen Wähler von Schönichel haben keinen Anlaß ihre beim obersten Verwaltungsgericht eingebrachte Beschwerde zurückzuziehen. Es muß einmal das geradezu unglaubliche Verhalten staatlicher Behörden gerichtsordnungsmäßig festgestellt werden Das oberste Verwaltungsgericht hätte bei einigem guten Willen die Beschwerde wohl auch schon erledigen können. Die politische Landesverwaltung hinwiederum konnte trotz der eingebrachten Beschwerde längst Neuwahlen ausschreiben, damit der unerhörte Zustand endlich aufhöre.

Die Unterfertigten stellen daher folgende Anfragen:

1. Ist der Herr Justizminister bereit, dem obersten Verwaltungsgericht die endliche Erledigung der durch Dr. Karl Ott eingebrachten Beschwerde der Gemeindewähler von Schönichel Alois Drögsler, Viktor Funke und Emil Nawrath nahezulegen?

2. Ist der Herr Minister des Innern bereit, die politische Landesverwaltung für Schlesien anzuweisen eine neuerliche Gemeindewahl in der Gemeinde Schönichel (Oderberg-Bahnhof) ausschreiben zu lassen?

3. Ist derselbe Minister gewillt, die an dem Vorfall schuldtragenden Beamten der politischen Landesverwaltung Troppau und der politischen Bezirksvertretung Freistadt zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, den 29. September 1924.

Ing. Jung, Wenzel, Knirsch, Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Simm, Dr. Lehnert, Patzel, Ing. Kallina, Dr. Schollich, Dr. Lodgman, J. Fischer, Dr. Brunar, Dr. Keibl, Matzner, Heller, Dr. Radda, Zierhut, Böllmann, Schubert, Dr. Spina, J. Mayer.

Původní znění ad IV./4903.

Interpellation

der Abgeordneten Zierhut, Böllmann, Dr. E. Feyerfeil, Budig, Patzel, Dr. Kafka, Stenzl und Genossen

an den Ministerpräsidenten

in Angelegenheit des freihändigen Abverkaufes der Hielle & Diettrichschen Besitzungen im Saazer Land.

Der vorbereitende Ausschuß der landw. Produktivgenossenschaft reg. Gen. m. b. H. für Saaz und Umgebung, welche Genossenschaft durchwegs aus Dienstnehmern der früheren Firma Hielle & Diettrich besteht, hat mit Eingabe vom 21. Juli l. J. die Zuteilung der Hielle und Diettrichschen Besitzungen im Gebiete der pol. Bezirke Brüx, Podersam und Saaz auf genossenschaftlicher Grundlage angefordert. Diese Eingabe wurde einerseits dem Vorsitzenden der Zuteilungsabteilung des staatlichen Bodenamtes. Herrn Ministerialrat Dr. Ing. Voženílek anderseits auch dem Leiter der sozialen Abteilung des Bodenamtes, Herrn Ministerialrat Er. Veith am 22. Juli l. J. persönlich überreicht. Außerdem wurde Herr Ministerialrat Dr. Veith als Vorsitzender der sozialen Abteilung ersucht diese Bodenanforderung der Dienstnehmerschaft zu unterstützen, was er auch zusagte. Diese erste Eingabe wurde noch näher begründet durch eine zweite vom August d. J, in welcher besonders unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 7, Abs. 12 des Gesetzes über das Bodenamt (Slg. 330 ex 1919) die soziale Abteilung des Bodenamtes aufgefordert wurde, den Bestrebungen der genannten Genossenschaft behilflich zu sein. Beide Eingaben sind unbeantwortet geblieben und ist aus dem derzeitigen Stande der Verkaufsangelegenheit der Hielle und Diettrichschen Besitzungen an den Republikánský svaz nájemců zu entnehmen, daß das Bodenamt, bezw. dessen soziale Abteilung in keiner Weise den Bestimmungen des eben zitierten Paragraphen nachgekommen ist.

Herr Min. Rat Dr. Veith hat als Leiter der sozialen Abteilung des Bodenamtes anläßlich der Vorsprache einer Vertretung der Hielle und Diettrichschen Dienstnehmerschaft am 26. August l. J. den Intervenierenden zugesagt, daß er um zwecke der Regelung der mit der Verkaufsangelegenheit zusammenhängenden Dienstnehmerfragen eine Verhandlung der in Betracht kommenden Parteien, das sind Nestomitzer Zuckerraffinerie A. G. als Bevollmächtigte der Firma Hielle und Diettrich, Republ. svaz nájemců als Käufer und die bevollmächtigten Vertreter der Hielle und Diettrichschen Dienstnehmerschaft anberaumen werde. Diese Zusage hat Herr Min. Rat Dr. Veith auch Herrn Senator Adam Fahrner, als dem Vorsitzenden der Reichsvereinigung der deutschen Gewerkschaften, gemacht und diesem über Anfrage erklärt, daß die in Betracht kommend, en Parteien für den 19. September eingeladen seien. Als jedoch an diesem Tage die Vertretung der Dienstnehmerschaft sich bei der sozialen Abteilung de Bodenamtes einfand, stellte sich heraus, daß die anderen beiden Parteien nicht eingeladen worden waren, sodaß die Verhandlung natürlich nicht stattfinden konnte.

Aus diesem Vorgehen der sozialen Abteilung erhellt, daß diese Einerseits unter Übergehung für sie bestehender gesetzlicher Vorschriften die Interessen der Hielle und Diettrichschen Dienstnehmerschaft nicht gewahrt und dadurch die. Aufgaben, die ihr aufgrund der Bodengesetzen zufallen, nicht erfüllt hat. Anderseits ergeht aus dem zweiten angeführten Falle, daß sie durch unrichtige Information über die angeblich anberaumte Verhandlung zumindest einen großen Formfehler begangen hat, dadurch die entstandenen Reiseauslagen der Dienstnehmervertretung für die Dienstnehmerschaft ein materieller Schaden entstand.

Wir stellen aufgrund des Dargelegten an die Regierung nachstehende Anfragen:

1. Ist die Regierung gewillt, endlich einmal dafür Sorge zu tragen, daß vor allem die Bestimmungen der Bodengesetze nicht nur formell, sondern auch tatsächlich in Anwendung gebracht werden, ohne Unterschied darauf, ob es sich bei den Bodenbewerbern um Čechen oder Nichtčechen handelt?

2. Ist die Regierung gewillt, das zügellose Schalten des Bodenamtes in die richtigen, einer gerechten Bodenreform entsprechenden Bahnen zu lenken? Wie will sie dies tun?

3. Ist die Regierung gewillt, strenge untersuchen zu lassen, wer dafür verantwortlich zu machen ist daß die Eingaben von Deutschen an das staatliche Bodenamt häufig in geradezu unerhörter Weise nicht berücksichtigt werden?

4. Ist die Regierung gewillt, erheben zu lassen wer für den materiellen Schaden haftbar zu machen ist, der den Dienstnehmervertretern durch ihre nutzlose, aber durch das Bodenamt verschuldete Fahrt zur sozialen Abteilung entstanden ist?

Prag, am 30. Oktober 1924.

Zierhut, Böllmann, Dr. E. Feyerfeil, Budig, Patzel, Dr. Kafka, Stenzl, Knirsch, Wenzel, Scharnagl, Simm, Křepek, Böhr, Ing. Jung, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Kraus, Dr. Keibl, Mark, J. Mayer, Schubert, Matzner, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Dr. Radda, Dr. Schollich, Dr. Spina, Bobek, Heller.


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