Pùvodní znìní ad V./4903.

Interpellation

des Abgeordneten Zierhut und Genossen

an die Regierung

in Angelegenheit der systematischen Elektrifizierung der Länder.

Nach dem geltenden Elektrizitätsgesetze haben seit dem Umsturze der Staat und die Länder Böhmen, Mähren und Schlesien viele Millionen für die Elektrifizierung dieser Länder in ihren Voranschlag eingestellt und sich das Recht vorbehalten und ausgeübt, daß Vertreter des Staates und er Länder in die Verwaltung der mit diesen. Geldmitteln zu fördernden gemeinnützigen Elektrizitätsunternehmungen Sitz und Stimme hatten.

Der Zweck der damit erreicht werden sollte, war der Aufbau und Ausbau einer systematischen Elektrizitätswirtschaft in diesen Ländern. Der Staat und die Länder sollten Förderer dieser Zwecke sein.

Diese gemeinnützigen Unternehmungen selbst wurden, abgesehen von einigen rein staatlichen und Landesunternehmungen durch Selbstverwaltungskörper (Bezirke und Gemeinden) gegründet und die Grundlage zu diesen Unternehmungen wurde durch die Geldmittel dieser Selbstverwaltungskörper und der ihnen angegliederten Privatinteressenten geschaffen, sodaß es sich von selbst ergibt, daß diese Selbstverwaltungskörper mit den Privatinteressenten durch ihre Vertreter in der Hauptsache die Verwaltung dieser Unternehmungen zu führen haben und den Vertretern des Staates und der Länder nur eine beratende und kontrollierende Wirksamkeit zustehen soll.

Dabei hat man aber die Erfahrung gemacht, daß schon in der Zuwendung der vom Staate und von Ländern zur Unterstützung der Elektrifizierung bestimmten Geldmittel einseitig vorgegangen wurde, nämlich daß nicht rein volkswirtschaftliche, sondern nationale Beweggrunde unterliefen, die schon an und für sich eine Benachteiligung und Verkürzung der Unternehmungen im deutschen Siedlungsgebiete zur Folge hatten und das wirtschaftliche Gedeihen dieser Unternehmungen von vornherein erschwerten, und dann haben die vom Staate und den Ländern entsendeten Vertreter eine für die wirtschaftliche Entwicklung dieser Unternehmungen sehr nachteilige Methode verfolgt und wie erst jetzt allgemein bekannt geworden ist haben ausschlaggebende Vertreter des Landes Böhmen in den Unternehmungen einen Mißbrauch ihrer Amtsgewalt zum Schaden der Unternehmungen und der auf sie angewiesenen Abnehmer der elektrischen Energie schon seit dem Umsturz begangen, welchen Mißbrauch sie unkontrolliert und ungestört bis in die letzte Zeit fortsetzen konnten, wo man erst zufällig darauf kam. Da der Staat und die Länder an diesen Unternehmungen mit Stammeinlagen beteiligt sind, so trifft der materielle Verlust auch den Staat und die Länder; abgesehen da von leidet darunter auch das Ansehen und die Autorität des Staates und der Länder.

Es steht fest, daß schon bei der Verwendung der Geldmittel des Staates und der Länder durch die einseitigen èechischnationalen Bevorzugungen die gemeinnützigen elektrischen Unternehmungen im deutschen Siedlungsgebiet von vornherein ungeheuer beeinträchtigt wurden; denn von den aufgewendeten mehr als 50 Millionen Kronen erhielten die Deutschen kaum eine Million.

Es steht weiter fest, daß die Verwaltung von gemeinnützigen elektrischen Unternehmungen dirigierenden Vertreter des Landes Böhmen, nämlich der Vorstand der Elektrotechnischen Abteilung des Landes Böhmen Ing. Machaè und der Landesrat Ing. Syrový in Verbindung mit anderen korrupten Elementen, anstatt diese Unternehmungen zu fördern, dieselben geschädigt haben, indem sie Bestechungsgelder angenommen haben, die in die Millionen gehen; durch die Fürsprache und Empfehlung dieser bestochenen amtlichen Fachpersonen wurden diese elektrischen Unternehmungen dahin gebracht, um teueres Geld schlechtes Material zu kaufen, sodaß diese Unternehmungen und die Konsumenten, welche die dadurch verteuerte elektrische Energie beziehen mußten, ungeheuer geschädigt sind. Es gibt aber noch öffentliche Funktionäre in diesen Unternehmungen, die in sonstiger Art die Verwaltung dieser Unternehmungen unheilvoll und geradezu terrorisierend beeinflussen und wirtschaftlich verderbliche Zwangslagen versetzen, also die Autorität, die sie genießen, zum Nachteil der gemeinnützigen Unternehmungen anwenden.

Angesichts dieser Mißstände richten wir daher an die Regierung die Anfrage:

1. Ist die Regierung bereit, der Nationalversammlung einen Bericht und Ausweis über die bisher den gemeinnützigen elektrischen Unternehmungen zugewendeten Geldmittel des Staates und der Länder mit genauer Angabe, welcher Betrag und welcher Unternehmung zugewendet wurde, in kürzester Zeit vorzulegen?

2. Ist die Regierung bereit, der Nationalversammlung auch bekanntzugeben, welche Geldmittel der Staat und die Länder in die eigenen Elektrizitätsunternehmungen angelegt haben und wie sich die Rentabilität dieser Unternehmungen stellt?

3. Trifft die Regierung Vorsorge, daß die Vertreter des Staates und der Länder in den unterstützten gemeinnützigen Elektrizitätsunternehmungen sich ihrer Aufgabe bewußt werden und ihre Pflicht erfüllen, wornach die Verwaltung der vom Staate und den Ländern geförderten gemeinnützigen elektrischen Unternehmungen den Gründern dieser Unternehmungen (Selbstverwaltungskörpern mit den angeschlossenen Privatinteressenten) bezw. den Vertretern dieser Gründer gebührt und die Vertreter des Staates und der Länder dabei auf eine im öffentlichen Interesse beratende und kontrollierende Einflußnahme sich zu beschränken haben, die sie korrekt führen sollen?

4. Wird die Regierung für eine laufende Überwachung der Tätigkeit der Vertreter des Staates und der Länder in diesen Unternehmungen sorgen?

5 Ist die Regierung bereit, über den finanziellen und wirtschaftlichen Stand dieser gemeinnützigen elektrischen Unternehmungen der Nationalversammlung einen Kontrollbericht in kurzer Zeit vorzulegen und die zur allfälligen Sanierung von Unternehmungen dieser Art erforderlichen Maßnahmen einzuleiten und durchzuführen, damit die Rentabilität dieser Unternehmungen herbeigeführt und gesichert wird?

Prag, den 29. Oktober 1924.

Zierhut, J. Mayer, Schälzky, Dr. Luschka, Dr. W. Feierfeil, Stenzl, Kaiser, Køepek, Windirsch, J. Fischer, Böllmann, Schubert, Heller, Dr. Kafka, Dr. Spina, Dr. Hanreich, Böhr, Bobek, Budig, Scharnagl, Mark, Pittinger.

Pùvodní znìní ad VI./4903.

Interpellation

der Abgeordneten Schäfer, Hausmann und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen Nichtanerkennung der Gültigkeit der Arbeiter-Wochenkarten am 28. Oktober.

Als am 28. Oktober die Arbeiter des Reichenberger Industriegebietes mit der Bahn zu ihrem Arbeitsplatz fuhren, wurde ihnen von den diensthabenden Bahnpersonal erklärt, daß ihre Arbeiter-Wochenkarten an diesem Tage keine Gültigkeit besitzen und daß sie außer dem vollen Fahrpreis die dazu festgesetzte Strafe zu zahlen haben. Rücksichtslos wurde von den Arbeitern die volle Fahrpreis sowie der Strafzuschlag abverlangt, vielen Arbeitern wurden die Arbeiter-Legitimation mit der Wochenkarte abgenommen, wieder andere Arbeiter, die nicht genügend Geld bei sich hatten wurden polizeilich festgestellt. Dieses Vorgehen von Seite des Bahnpersonals und der Polizei löste unter der Arbeiterschaft, die sich keiner Schuld bewußt war, große Empörung und Erbitterung aus. Geradezu empörende Vorfälle waren am Reichenberger Bahnhof zu verzeichnen, der durch einen Beamten- und Polizistenkordon abgesperrt wurde, wodurch es zu erregten Szenen kam.

Bis jetzt haben die Arbeiter an Feiertagen, wenn in ihren Betrieben gearbeitet wurde, anstandslos auf ihre Arbeiter-Wochenfahrkarte fahren können, ohne daß von irgend einer Seite diese Arbeiter beanständet wurden, weil diese Feiertage als Arbeitstage betrachtet wurden.

Die Arbeiterschaft im allgemeinen wurde auch nicht informiert, daß am 28. Oktober ihre Arbeiterfahrkarten keine Gültigkeit haben und daß sie an diesem Tage den vollen Fahrpreis entrichten müssen. Die Bekanntmachung wurde Montag bei den Kassaschaltern angeschlagen. Die Arbeiter lösen ihre Wochenfahrkarte bereits Montag früh bei der Abfahrt von ihrem Wohnort und in diesem Zeitpunkt war diese Bekanntmachung noch nicht angeschlagen. Der Anschlag dieser Bekanntmachung kann erst Montag im Laufe des Tages erfolgt sein, als die Arbeiter bereits ihre Wochenfahrkarte gekauft hatten und die Bekanntmachung beim Schalter noch nicht lesen konnten. Auch wurden die Arbeiter, als sie ihre Fahrkarte Montag früh kauften, von Seite des Bahnpersonals nicht aufmerksam gemacht, daß die Arbeiter-Wochenfahrkarte am 28. Oktober keine Geltung hat.

Es ist begreiflich daß dieses rücksichtslose Vorgehen des Bahnpersonals und die Heranziehung der Polizei bei den Arbeitern große Erbitterung hervorrufen mußte, es muß auch diese Maßnahme der Eisenbahnverwaltung als ausgesprochene arbeiterfeindliche bezeichnet werden, weil sie sich nur gegen die Arbeiter richtet die gezwungen waren, auch am 28. Oktober zu arbeiten und die Bahn zu benützen. Im engeren Reichenberger Industriegebiet gibt es tausende von Arbeitern die mit Benützung der Bahn ihren Arbeitsplatz aufsuchen müssen und gegen diese tausende von Arbeitern, schädigte das Vorgehen der Eisenbahnverwaltung, welche diese Arbeiter um eine beträchtlichen Teil ihres Lohnes brachte.

Wir fragen deshalb den Herrn Minister, ob er bereit ist, sofort die nötigen Verfügungen zu treffen, daß diese Maßnahme der Eisenbahnverwaltung rückgängig gemacht wird, die sich ausschließlich gegen die Arbeiter richtet und zu veranlassen, daß den Arbeitern von denen der volle Fahrpreis samt Strafzuschlag abverlangt wurde, diese Betrag rückerstattet wird und daß jenen Arbeitern, denen die Arbeiterlegitimation und die Wochenfahrkarte abgenommen wurden, diese Dokumente wieder zurückgestellt werden.

Prag, am 30. Oktober 1924.

Schäfer, Hausmann, Schweichhart, Dietl, R. Fischer Grünzner, Häusler, Heeger, Hirsch, Hackenberg, Wittich, Beutel, Dr. Holitscher, Uhl, Leibl, Hoffmann, Blatny, Taub, Dr. Czech, Pohl, Roscher.

Pùvodní znìní ad VII/4903.

Interpellation

der Abgeordneten Heeger, Kaufmann, Jokl und Genossen

an die Regierung

betreffend die Einmengung der amtlicher Organe bei Verdrängung deutscher Arbeitskräfte vom Arbeitsplatze.

In der letzten Zeit konnte festgestellt werden daß selbst amtliche Stellen die Privatindustrie beeinflussen, teils versteckt, teils offen das Verlangen stellen, èechische Arbeiter bei Aufnahme und Entlassungen den deutschen Arbeitern gegenüber zu bevorzugen.

Schon einmal haben die Unterzeichneten an den Herrn Eisenbahnminister, über die Vorkommnisse in der Staudinger Waggonfabrik in Botenwald, interpelliert, haben darauf verwiesen, daß in diesem Orte, in den 90% Deutsche und 10% Èechen wohnen, zwischen beiden Teilen einvernehmlich vereinbart wurde, bei Aufnahmen und Entlassungen von Arbeitskräften den nationalen Verhältnisschlüssel mit 53 zu 47% festzulegen.

Trotz dieser einheitlichen Vereinbarung veranlaßten amtliche Organe des Eisenbahnministeriums die Direktion der Waggonfabrik, zu Ungunsten der Deutschen, den nationalen Verhältnisschlüssel von 50 zu 50 festzusetzen.

Wohl wurde diese Tatsache in der Interpellationsbeantwortung des Herrn Minister vom 31. Juli 1924 (Druck 4636/XI) in Abrede gestellt, mit dem Bemerken, daß kein Auftrag, sondern nur eine Erinnerung an die Firma erging die gegebene Zusage, daß die Fabrik auch Arbeiter und Angestellte èechischer Nation beschäftigen werde, zu erfüllen.

Daraus geht in versteckter Form hervor, daß tatsächlich amtliche Stellen einen Druck auf die Betriebsleitung ausübten.

Über Betreiben der Národní jednota wurde ebenfalls bei den Angestellten dieses Betriebes durch amtliche Organe des Eisenbahnministeriums, sowie bei den Arbeitern der vereinbarte nationale Verhältnisschlüssel 50 zu 47% zu Ungunsten der Deutschen und zwar von 50 zu 50% abgerundet. Der Direktion wurde weiter zur Kenntnis gebracht, daß auch diese Regelung nur als eine vorläufige zu betrachten ist und eine weitere Verschlechterung zu Ungunsten der Deutschen einzutreten habe.

Dieser Vorgang bedeutet die Verdringung der deutschen Arbeiter und Angestellten von ihren Arbeitsplätzen über amtlichen Auftrag, ist offensichtlich einseitig, ungerecht und fordert zum schärfsten Protest heraus.

So wie die Organe des Eisenbahnministeriums machen es auch die amtlichen Organe der politischen Bezirksverwaltung Freistadt, indem sie die Aufnahmen und Entlassungen von nationalen Gesichtspunkte aus, beeinflussen.

Dieser Vorgang konnte in der letzten Zeit im Drahtwerk in Oderberg festgestellt werden. Als Beweis diene folgender Sachverhalt:

Als im Jahre 1922 in diesem Werke, infolge des schlechten Geschäftsganges, mehrere hundert Arbeiter entlassen wurden, kam zwischen der Betriebsleitung und der Organisation des Internationalen Metallarbeiter-Verbandes, im Beisein behördlicher Vertreter die mündliche Vereinbarung zustande, daß die Entlassenen, bei Bedarf von Arbeitskräften, als erste wieder eingestellt werden müssen.

Von dieser Vereinbarung hatte auch der Leiter der Arbeitsvermittlungsstelle Herr Juriška in Oderberg Kenntnis, ohne sich daran zu halten. Dieser Mann versieht nicht die Aufgaben der Arbeitsvemittlungsstelle, arbeitslose Menschen zu vermitteln, sondern mißbraucht dieses Amt, für Nationalisierungszwecke, was aus der am 21. Feber 1924 an die Direktion des Oderberger Drahtwerkes gerichteten Zuschrift ersichtlich ist. Das Schreiben lautet:

Zu Ihrer Anfrage vom 15. Feber 1924 Zl. Dr. K/Ba erlauben wir uns Nachstehendes mitzuteilen:

In letzter Zeit hauptsächlich bei der Aufnahme von Hilfsarbeitern für Ihre Betriebe sind Unzukömmlichkeiten vorgekommen, die, wie Ihnen bekannt ist. Unzufriedenheiten in die Reihen eines bestimmten Teiles der Arbeitslosen in der hiesigen und den angrenzenden Gemeinden hervorgerufen haben.

Es ist uns unbekannt, wer in der letzten Zeit von Ihnen aus der Arbeit entlassen wurde, oder noch entlassen wird und wissen auch nicht, nach welchen Schlüssel die Entlassungen erfolgten. Laut Mitteilung, hatte die Direktion resp. der Betriebsausschuß die Absicht, sich bei der Entlassung nach dem Maßstab der Nationalitäten zu richten u. zw. so, daß sich der Stand der in Ihrem Betriebe beschäftigten Arbeiter sukzessive dem nationalen Verhältnissen dieser Gemeinde nähere. Es ist hierorts unbekannt, ob dieser Vorgang eingehalten wurde.

Damit in Zukunft Vorwürfen, von welcher Seite immer, vorgebeugt werden, sind wir gezwungen, auf das dringendste zu ersuchen, daß bei nächster Arbeiteraufnahme in erster Reihe auf èechische Arbeiter Rücksicht genommen wird, nachdem diese in Ihrem Unternehmen nicht in Entferntesten in der Zahl beschäftigt sind, wie dies nach den Nationalverhältnis unserer Gemeinde und den Nachbargemeinden zu erwarten wäre.

Es ist daher im Interesse für die Erhaltung der Ruhe, daß sich das Unternehmen mit einer eventuellen Wiederaufnahme nicht bindet, daher auch das Versprechen nicht geben darf, daß die Entlassenen bei einer Neuaufnahme in erster Reihe berücksichtigt werden.

Das gefertigte Amt wird auf das gewissenhafteste dafür sorgen, damit das Nationalitäten-Verhältnis in ihrem Betriebe sukzessive ausgeglichen wird. Gleichzeitig bitten wir die Firma uns in dieser Hinsicht dadurch zu unterstützen, daß sie uns bei der Aufnahme jener Personen keine Schwierigkeiten bereitet, welche wir überweisen, so auch nicht jenen Personen den Vorzug gibt, welche unser Amt mit guten Gewissen und im Interesse der Ortsbevölkerung in Ihre Betriebe nicht einstellen will oder kann, oder auf spätere Zeit vertröstet.

Jedenfalls müssen wir mitteilen, daß das hiesige Amt, auch wenn sich die Firma der Entlassenen gegenüber, bezüglich der Wiederaufnahme mit einen Versprechen gebunden hätte, auf eine derartige Zusage keine Rücksicht nehmen wird, was wir zur Kenntnis zu nehmen bitten.

Man findet den Vorgang, daß bei der Bestellung von nationalen Gesichtspunkt ausgeht, als selbstverständlich hat man früher noch so viel Schamgefühl aufgebracht um diese Angelegenheiten in camera caritatis zu verhandeln, so tut man dies jetzt in aller Öffentlichkeit. So hat Herr Senator Lukeš gleichzeitig Vizepräsident der schlesischen Landesverwaltungskommission anläßlich einer Parteikonferenz offen einbekannt, daß die zuschaffende Landes-Arbeitsvermittlungsstelle Èechisierungszwecken zu dienen hat.

Dieser Vorgang ist ein offenkundiger Mißbrauch der Amtsgewalt aus nationalen und politischen Gründen und läßt den Schluß zu, daß der Leiter der Arbeitsvermittlungsstelle nicht aus eigenen sondern über höheren Auftrag so gehandelt hat.. Die Direktion der Oderberger Drahtwerke scheint auch ohne Weisung das Bestreben zu haben, dem nationalen Verlangen zu entsprechen, sodaß der Vorgang des Amtes geradezu provozierend und aufreizend wirkt. Daß dem so ist, beweist die Tatsache, daß im Drahtwerk Oderberk am 1. Feber 1923 bloß 41 Èechen, am 1. Jänner 1924 jedoch 198 und Anfang August bereits 316 Èechen neuaufgenommen und beschäftigt wurden.

Im August 1924 kam wiederum eine große Zahl der Arbeiter zur Entlassung und wurde bei den Beratungen des Betriebsausschusses stimmeneinhellig, also auch mit den èechischen Vertretern eine Vereinbarung über den nationalen Verhältnisschlüssel bei den Entlassungen erzielt. Auf Grund dieser Vereinbarung wurden die Verhandlungen durch die Vertreter der Arbeitsorganisationen bei der Generaldirektion in Brünn und der Direktion in Oderberg geführt und die zur Entlassung bestimmten Arbeitskräfte danach behandelt. Bis Ende August 1924 wurden 56 èechische und. 52 deutsche Arbeiter, am 13. September 55 èechische und 53 deutsche Arbeiter, am 27. September 37 èechische und 49 deutsche Arbeiter entlassen.

Umso befremdender und auffallender muß es daher erscheinen, daß über höhere Weisung am 1. Oktober 1924 eine behördliche Kommission im Drahtwerk Oderberg erschien, um das nationale Unrecht, das an den èechischen Arbeitern begangen sein soll, amtlich festzustellen. Diese behördliche Kommission bestand aus dem Beamten der politischen Bezirksverwaltung Freistadt Herrn Dr. Kulhanek, dem Polizeikommissär Oderberg Herrn Dr. Müller und dem Leiter der Arbeitsvermittlungsstelle Oderberg Herrn Juriška. Die Untersuchung selbst wurde vollständig einseitig und parteiisch durch Herrn Dr. Kulhanek vorgenommen. Der erwähnte Beamte nahm nur zu Protokoll, was von den èechischen Arbeitern ausgesagt und als belastend für die Bevorzugung deutscher Arbeiter angesehen werden kann. Er lehnte die Protokollierung der demgegenüber gemachten Einwendungen und Feststellungen der nichtèechischen Betriebsausschußmitglieder mit den ironischen Wort en ab: Ich habe keine Lust, in die Gehirnkasten der Betriebsauschüsse zu blicken.

Dieser unerhörte Vorgang eines unparteiisch sein sollenden Beamten und die Tatsache, daß er in das Protokoll nur die ihm passenden Aussagen aufnahm, alle Einwendungen und Richtigstellungen ablehnte, ebenso das gestellte Verlangen nach Ausfolgung einer Abschrift des verfaßten Protokolles verweigert hat, war der Anlaß, daß die nichtèechischen Vertreter die Unterschrift unter das Protokoll verweigerten.

Aus allen diesen Gründen sehen sich die Interpellanten zu der Anfrage genötigt:

1. Sind der Regierung die neuerlichen Vorgänge in der Staudinger Waggonfabrik bekannt? Ist es richtig, daß seitens amtlicher Organe solche Weisungen an die Direktion erlassen worden sind und wenn ja, was gedenkt die Regierung zu tun, um auch den deutschen Arbeitern und Angestellten ihren Arbeitsplatz zu sichern, auf dem sich als deutsch sprechende èechoslovakische Staatsbürger sicherlich Anspruch haben.

2. Ist der Regierung das unerhörte Vorgehen der politischen Bezirksverwaltung in Freistadt bekannt und ist sie darüber informiert, daß vom Ministerium des Innern solche Weisungen ergangen sind? Was gedenkt die Regierung zu tun, um solche Übergriffe, die nur Erbitterung und Empörung wachrufen, zu verhindern und ist sie gewillt, dem Beamten der pol. Bezirksverwaltung Freistadt Herrn Dr. Kulhanek für sein parteiisches Vorgehen zur Verantwortung zu ziehen?

3. Ist die Regierung bereit, zu veranlassen daß der Leiter der Arbeitsvermittlung Oderberg Herr Juriška, der sein Amt zu nationalen und politischen Zwecken mißbraucht, zur Verantwortung gezogen wird, damit solche unhaltbare Vorgänge sich nicht mehr ereignen können?

Prag den 30. Oktober 1924.

Heeger, Kaufmann, Jokl, Wittich, Leibl, Schäfer, R. Fischer, Blatny, Uhl, Hausmann, Grünzner, Beutel, Taub, Schweichhart, Hackenberg, Kirpal, Dietl, Hoffmann, Hirsch, Pohl, Häusler, Dr. Czech.

Pùvodní znìní ad VIII./4903.

Interpellation

des Abgeordneten Zierhut und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit der Behinderung landwirtschaftlicher Arbeiten am 28. Oktober durch die Gendarmerie.

Am 28. Oktober 1924 hat sich im Bezirke Neuern der unglaubliche Fall ereignet, daß die Landbevölkerung in der Verrichtung dringender landwirtschaftlicher Arbeiten durch die Gendarmerie behindert wurde. Die Gendarmerie hat erklärt, daß an diesem Staatsfeiertage das Arbeiten verboten sei, hat mit der Strafanzeige gedroht und soll auch die Namen arbeitender Landwirte aufgeschrieben haben.

Der Landbevölkerung hat sich wegen des willkürlichen Vorgehens der Gendarmerie eine berechtigte Empörung bemächtigt, da sie einfach nicht versteht, wieso staatliche Organe dringende landwirtschaftliche Verrichtungen, die im Interesse der Produktion und damit der Volkswirtschaft des Staates gelegen sind, verbieten können. In der Landwirtschaft müssen ohne Rücksicht auf Feste und Feiern dann Arbeiten verrichtet werden, wenn die Zeit dazu gekommen ist und die Witterung diese zuläßt. Durch das ungünstige Wetter im heurigen Jahre sind ohnedies diese Arbeiten verzögert und zusammengedrängt worden, sodaß jeder Tag ausgenützt werden muß. Die Landwirtschaft hatte genug durch das Wetter aufgezwungene Feiertage und kann andere Zwangsfeiertage nicht mehr brauchen.

Wir stellen daher an den Herrn Minister des Innern die Anfragen:

1. Ist dem Herrn Minister bekannt, daß der Gendarmerie aufgetragen wurde, die Verrichtung landwirtschaftlicher Arbeiten am 28 Oktober zu behindern und den Landwirten mit der Strafanzeige zu drohen?

2. Wenn ja, wie vermag der Herr Minister diesen ungesetzlichen Antrag und das Vorgehen der Gendarmerie zu begründen?

3. Ist sich der Herr Minister der wirtschaftlichen Folgen dieser Behinderung dringender landwirtschaftlicher Arbeiten bewußt und wie vermag er die daraus für die Volkswirtschaft entstehenden Schäden zu verantworten?

4. Ist der Herr Minister bereit, diesen unerhörten und folgenschweren Eingriff in den landwirtschaftlichen Betrieb, besonders der bäurlichen Wirtschaften, gutzumachen und für die Zukunft zu verhindern, sowie die schuldtragenden staatlichen Organe zur Verantwortung zu ziehen?

Prag, am 30. Oktober 1924.

Zierhut, Patzel, Knirsch, Ing. Jung, Simm, Wenzel, Schälzky, Mark, Dr. Petersilka, Böhr, J. Fischer, Schubert, Dr. Spina, Dr. Hanreich, Böllmann, Windirsch, Stenzl, Dr. Kafka, Heller, Dr. W. Feierfeil, Scharnagl, Budig.

Pùvodní znìní ad X./4903.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. Josef Keibl und Genossen

an den Eisenbahnminister wegen der einsprachig èechischen Aufschriften auf dem Stationsgebäude der Station Lobositz.

Die Stadtgemeinde Lobositz ist eine Gemeinde, in welcher laut des Berichtes des statistischen Zentralamtes in Prag bei der letzten Volkszählung sich eine èechische Minderheit von unter 20% der Gesamtbevölkerung befand.

Die Aufschriften auf dem Aufnahmsgebäude der Station Lobositz waren demnach bis in die neueste Zeit auch doppelsprachig, èechische und deutsch. Nun wurde vor Kurzem das Aufnahmsgebäude neu angestrichen. Hiebei wurde die deutsche Ortsbezeichnung Lobositz entfernt und nur die èechische erneuert, sodaß das Stationsgebäude heute die alleinige èechische Aufschrift Lovosice trägt.

Da wir hierin eine Verletzung des Sprachengesetzes und eine absichtliche Verhöhnung der deutschen Bevölkerung dieser Stadt und deren Umgebung erblicken, welche sich hiedurch in begreiflicher Aufregung befindet, fragen wir den Herrn Eisenbahnminister an:

Ist er geneigt zu verfügen daß auf dem Aufnahmsgebäude der Stadt Lobositz wieder die deutsche Ortsbezeichnung Lobositz angebracht werde?

Prag, den 30. Oktober 1924.

Dr. Keibl, J. Mayer, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Dr. Korláth, Kraus, Dr. Jabloniczky, Dr. Lehnert, Matzner, Ing. Kallina, Böllmann, Dr. E. Feyerfeil, Szentiványi, Dr. Lelley, Heller, Füssy, Bobek, Zierhut, Dr. Radda, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Schollich, Windirsch, Palkovich.

Pùvodní znìní ad X./4903.

Interpellation

des Abgeordneten Dr. J. Keibl und Genossen

an den Minister des Innern

betreffend die Verbote der von der Deutschen Nationalpartei beabsichtigten Versammlungen am 11. Oktober 1924 in Auscha und am 25. Oktober 1924 in Leitmeritz durch die politische Bezirksverwaltung in Leitmeritz.

Die Bezirksparteileitung der Deutschen Nationalpartei in Auscha hat am 8. Oktober 1924 der politischen Bezirksverwaltung in Leitmeritz angezeigt, daß sie am 11. Oktober 1924 um 20 Uhr im Saale der Turnhalle in Auscha eine öffentliche Versammlung mit nachstehender Tagesordnung abhalten wolle:

1. Volks- und Schicksalgemeinschaft (Rednerin: Frau J. Weber);

2. Erläuterungen des Dawesplanes (Redner: Studienrat Hardt aus Löbau);

3. Das Kriegsanleihegesetz und seine Folgen (Redner: H. Kreissekretär Otto Herrmann).

Ebenso hat am 18. Oktober 1924 die Bezirksparteileitung der Deutschen Nationalpartei in Leitmeritz der politischen Bezirksverwaltung in. Leitmeritz angezeigt, daß sie am 25. Oktober 1924 um 20 Uhr in der Turnhalle zu Leitmeritz ein e, öffentliche Versammlung abhalten wolle, in welcher Frau Josefine Weber und Abgeordneter Dr. Josef Keibl über allgemeine politische und nationale Tagesfragen sprechen sollten.

Beide Versammlungen wurden von der politischen Bezirksverwaltung in Leitmeritz verboten, und zwar die Versammlung in Auscha durch Erlaß vom 9. Oktober 1924 Z. 71.233, die Versammlung in Leitmeritz durch Erlaß vom 18. Oktober 1924 Zahl 72936.

Die Begründung ist in beiden Fällen gleich lautend:

im Sinne des § 6 Vers. Ges. weil zu gewärtigen ist, daß bei dieser Veranstaltung sich gesetzwidrige Vorgänge ereignen.

Die politische Bezirksverwaltung in Leitmeritz hat sich also die Begründung des Verbotes sehr leicht gemacht; ist ihre Auffassung richtig dann darf künftig keine Versammlung, gleichgültig ob politisch oder nicht ja überhaupt keine Veranstaltung, nicht einmal ein öffentliches Konzert oder eine öffentliche Theateraufführung mehr abgehalten werden, denn bei allen diesen Veranstaltungen ist es möglich, daß sich gesetzwidrige Vorgänge ereignen. Die politische Bezirksverwaltungen Leitmeritz gewärtigt solche gesetzwidrige Vorgänge begründet aber ihre Voraussicht mit keinem Worte.

Es ist offenbar, daß die ganz willkürlich erlassenen Verbote nur darauf abzielen, es der Deutschen Nationalpartei unmöglich zu machen, öffentliche Versammlungen abzuhalten. Wir müssen daher in diesen Amtshandlungen der politischen Bezirksverwaltung in Leitmeritz ein ungebührliches und parteiisches Vorgehen erblicken, welches mit dem geltenden Versammlungsgesetz sowie mit der verfassungsgesetzlich gewährleisteten freien Meinungsäußerung im Widerspruche steht.

Gegen beide Verbote wurde der Rekurs rechtzeitig überreicht.

Wir fragen daher den Herrn Minister des Innern an:

1. Ist er bereit, die mitgeteilten Tatbestände zu erheben?

2. Ist er bereit die beiden erlassenen Versammlungsverbote aufzuheben und die politische Bezirksverwaltung in Leitmeritz zu belehren, daß sie nur aus gewichtigen und offensichtlichen Gründen, welche in den Erlässen auch darzulegen sind, rechtzeitig angemeldete Versammlungen zu untersagen, berechtigt ist?

Prag, am 30. Oktober 1924.

Dr. Keibl, Dr. Körmendy-Ékes, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Zierhut, Palkovich, Heller, Böllmann, Füssy Dr. Radda, Szentiványi, Matzner, Kraus, Ing. Kallina, Dr. Lehnert, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich, Dr. Jabloniczky, Bobek, Dr. Korláth, J. Mayer, Dr. Lelley, Windirsch.

Pùvodní znìní ad XI./4903.

Interpellation

des Abgeordneten Kraus und Genossen

an den Eisenbahnminister

wegen der zunehmenden Unfälle auf den èechoslovakischen Eisenbahnen.

Seit einigen Monaten vergeht beinahe keine Woche ohne daß auf den Linien der Eisenbahnen einige Unglücksfälle der verschiedensten Art vorkommen Den Entgleisungen in B. Leipa bei Teichstatt, dem Unglückfälle in Kriesdorf und anderen Bahnstrecken ist am 28. Oktober der Zusammenstoß eines Personenzuges mit einem Langholzfuhrwerk in der Nähe der Station Deutsch Gabel gefolgt und ist es bloß einem glücklichen Zufalle zuzuschreiben, daß eine Entgleisung nicht vorkam, durch welche viele Fahrgäste sicherlich Schaden an ihrer Gesundheit erlitten und ihr Leben verloren hätten.

Dadurch, daß das Abfahrtssignal des Personenzuges Nr. 908, welcher von dieser Station um 17 Uhr 22 nach Leipa abgeht, zu spät oder gar nicht gegeben wurde, konnten die Bahnschranken an der Zwickauer Straße, welche einen starken Verkehr aufweist, nicht herabgelassen werden und der Zug fuhr in voller Schnelligkeit in einen gerade die Bahn übersetzenden schweren mit Holz beladenen Wagen hinein, warf ihn zur Seite, daß die Langhölzer mit welchem der Wagen beladen war, heruntergeworfen wurden. Wäre der Zusammenstoß einige Sekunden früher erfolgt, so wäre die Mitte des Wagens getroffen worden, welcher dann durch seine Schwere dem Anstoße stand gehalten hätte, wodurch es sicher zu einer Entgleisung des voll besetzten Personenzuges gekommen wäre.- Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß diese Unglückfälle besonderes der vorstehend geschilderte, auf eine unverzeihliche Nachlässigkeit des leitenden Stationsbeamten zurückzuführen sind, weil seit der Verstaatlichung der Aussig-Teplitzer Eisenbahnen in der willkürlichsten Weise das alte bewährte, die Strecke genau kennende Personal versetzt oder pensioniert wurde und an dessen Stelle junge Beamte und Angestellte kamen die durch ihre mindere Befähigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß die Sicherheit der Reisenden gewährt wird. Dadurch treten ganz unhaltbare und durch nichts zu rechtfertigende Unterlassungen ein, die dem Ansehen der Staatsverwaltung nicht zur Ehre gereichen.

Die Unterfertigten stellen an den Herrn Eisenbahnminister die Anfragen:

1. Sind dem Herrn Minister die geschilderten Verhältnisse bekannt?

2. Ist er bereit, entsprechende Weisungen zur Vermeidung von Unglücksfällen zu geben und dafür zu sorgen, daß an die Stelle junger unfähiger Personen eine die Strecke genau kennendes, geschultes Personal an ihre Stelle tritt?

Prag, am 31 Oktober 1924.

Kraus, Dr. Lodgman, Dr. Brunar, Szentiványi, Dr. Keibl, Dr. Jabloniczky, Zierhut, Bobek, J. Mayer, Windirsch, Dr. Körmendy-Ékes, Füssy, Heller, Dr. Korláth, Dr. Schollich, Dr. Lelley, Dr. E. Feyerfeil, Matzner, Dr. Radda, Böllmann, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Palkovich.

 

 

 

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