Pùvodní znìní ad VII./5040.

Interpellation

des Abgeordneten Vinzenz Kraus und Genossen

an den Finanzminister

betreffend unglaubliche Uebergriffe von Finanzorganen, das Verhalten des Oberfinanzrates Zentner und die Heranziehung der beiden vorbestraften, übel beleumdeten Individuen, Josef Bitterlich und Josef Neumann aus Filippsdorf zu Spionagezwecken für die Finanzwache.

Der Fall des Ing. Willi Weber, der unschuldigerweise des Schmuggels von 958 kg Kunstseide, 48900 Stück Zwanzigkronengoldstücke, 31.310 Zehnkronengoldstücke, 4.900 Silberkronen-Stücke und 1.200 Fünfkronenstücke beschuldigt wurde, hat in der breiten Oeffentlichkeit ungemeines Aufsehen erregt und gezeigt, welcher Massnahmen sich die Finanzangestellten bedienen, wie ganz unschuldige Personen durch falsche Zeugenaussagen in die grösste Gefahr geraten können, aber auch wie das Vertrauen zur Rechtspflege der Gefällsstrafbehörden erschüttert wird.

Der Schmuggel sollte in der Art und Weise durchgeführt worden sein, dass die Kunstseide mittels eines Wagens über die Grenze geschafft wurde, während die Gold- und Silberstücke in einem Handkoffer oder um den Leib gebunden von 2 Beamten der Fa Weber, welche von den beiden genannten Spitzeln, Josef Bitterlich und Josef Neumann begleitet wurden, in 52 Gängen über die Grenze nach Deutschland ausgeführt wurden.

Der ganze Schmuggelfall war von Geldgier erdacht, Bitterlich und Neumann, die sich an der Schmuggelangelegenheit als Beteiligte angeben wollten, fühlten sich jedoch nicht ganz sicher und begaben sich zum Finanzoberinspektor Klein nach Georgswalde, um sich von ihm beraten zu lassen.

Dieser Oberinspektor machte sie darauf aufmerksam, dass sie als Mitschuldige an der Schmuggelei straflos ausgehen würden, wenn sie Anzeiger sind. Nicht allein genug an dieser Belehrung begab sich Oberinspektor Klein in die Wohnung der beiden und verfasste dort mit ihnen im trauten Familienkreise die Anzeige.

Auf Grund der so schön zusammengesetzten und fachmännisch beratenen Strafanzeige setzte das Gefällsstrafverfahren gegen Herrn Ing. Willi Weber mit voller Wucht ein und damit die Tätigkeit des mit der Untersuchung betrauten Oberfinanzrates Zentner der Finanzbezirksdirektion in Reichenberg. Dieser Finanzbeamte hätte schon anfangs über die märchenhaft klingenden Goldmengen stutzig werden müssen, umsomehr, als die Anzeige von zwei wiederholt vorbestraften Individuen erfolgte. Doch hat das den Untersuchungsrichter nicht beirrt. Ing. Weber wurde vorgeladen, vom Oberfinanzrat Zentner einvernommen, welcher in den schwärzesten Farben das kommende Weihnachtsfest schilderte, das Ing. Weber fern von seiner Familie im finsteren Kerker zubringen müsse; dann kam der Lichtstrahl durch den Untersuchungsrichter, der sich bereit erklärte, das Strafverfahren einzustellen, wenn sich Herr Weber verpflichte, eine Strafe von Kè 50.000 zu leisten, wobei auch noch die grösste Verschwiegenheit zugesichert wurde. Die angeblich einzuschmuggelnde Ware mit der Goldmenge hat einen Wert von 10 Millionen Kronen gehabt und hätte die Strafe in keinem Verhältnis zu dem Wert der paschenden Ware gestanden, woraus schon hervorgeht, dass auch der Untersuchungsrichter sich dessen bewusst war, dass sich die Anklage nicht aufrecht erhalten lasse und es sich um einen fingierten Straffall handelt.

Der Beschuldigte lehnte jegliche Zahlung ab, worauf das Strafverfahren seinen Fortgang nahm. Die genannten beiden Anzeiger wurden Herrn Ing. Willi Weber gegenübergestellt, befragt, ob sie den vor ihnen stehenden Ing. Weber kennen, was der eine verneinte, worauf ihm Oberfinanzrat Zentner zurief Sie werden mir doch nicht vormachen wollen, dass Sie den Ing. Weber nicht kennen. Gestehen Sie, oder ich lasse Sie sofort verhaften. Auf diese freundliche Aufmunterung erklärte der Anzeiger, Herrn Ing. Weber zu kennen.

Die beiden Anzeiger wurden sämtlichen Beamten der Fa. Weber gegenüber gestellt, mit denen sie 52mal über die Grenze gegangen sein sollten. Doch waren die Anzeiger nicht in der Lage die Betreffenden heraus zu finden, wussten deren Namen nicht und widersprachen sich in den Aussagen, wie dieselben ausgesehen haben. Dazu kommt noch dass die Fa. Weber keinen Seidensammt erzeugt, sondern bloss Baumwollsammet, weshalb die Firma niemals Bedarf an Kunstseide hat.

Herr Ing. Weber musste sich nun anderweitig um die Wahrung seines Rechtes umsehen, von der Finanzbehörde konnte er einen Schutz nicht erwarten. Er wandte sich daher an die ordentlichen Gerichte, und klagte Bitterlich und Neumann, sowie eine dritte, von der Finanzbehörde geheim gehaltene Anzeigerin wegen Ehrenbeleidigung. Der Finanzbehörde war das sehr unangenehm; sie bereitete den Gerichtsbehörden Schwierigkeiten, die Einsicht in die Gefällsstrafakten gelang erst nach langem Warten und grossen Anstrengungen. Auch der Hinweis auf eine Entscheidung des Finanzministeriums vom 10. XII. 1909 Zl. 19110, wonach Zeugen dem Gericht bekannt gegeben wer den sollen, hatte keinen Erfolg.

Im Zuge des gerichtlichen Verfahrens liess aber Oberfinanzrat Zentner durchblicken, dass er wegen der Höhe der Strafe mit sich handeln lasse und äusserte sich Herrn Ing. W. Weber gegenüber wörtlich wie folgt: Was wollen Sie denn eigentlich mit Ihrem Widerstande. Es ist doch vernünftiger, Sie bezahlen und haben dann Ruhe. Bitte gehen wir einmal von dem Standpunkte aus, die Anzeige wäre nicht wahr. Die drei Zeugen erbringen aber durch ihre Aussagen einen vollen Beweis und Sie werden dennoch verurteilt. Wenn Sie aber Glück haben und nicht verurteilt werden, so werden Sie doch so viele Scherereien und Laufereien, so wie so hohe Advokatenkosten haben, dass es für Sie viel gescheiter und billiger ist, wenn Sie den Ablösungsbetrag zahlen.

Das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten durchleuchtete in kürzester Zeit die ganze Angelegenheit. Die Gefällsstrafakten, die endlich zur Einsicht dem Gerichte übermittelt wurden, erwiesen sich voll von Widersprüchen. Die Belastungszeugen Bitterlich und Neumann sowie andere durch Bestechung gewonnene Zeugen verwickelten sich in Widersprüche, sodass die Gerichte zu der Überzeugung kamen, dass es sich in dieser Strafsache um eine Verleumdung handle.

Bitterlich wurde hiefür mit 12 Wochen, Neumann mit 2 Monaten Arrest bestraft Ausserdem ergab sich dann noch im Zuge des gerichtlichen Verfahrens, dass Bitterlich und Neumann ihre Zeugen zum falschen Zeugeneid verleitet hatten, weshalb sie eine weitere Strafe von je einem Jahre Kerker erhielten. Die betreffenden Zeugen, die ausserdem aufgeboten waren, wurden wegen Meineid zu zwei Monaten, bezw. 6 Monaten schweren Kerker verurteilt. Alle Strafen sind unbedingt. Im Laufe des Verfahrens machte einer der Zeugen die Aussage, von Bitterlich zum Meineid mit nachstehenden Worten gedungen worden zu sein: Du brauchst Dich doch nicht zu fürchten, wir haben doch die Finanzwache hinter uns, den Oberinspektor Klein, und den Finanzrat aus Reichenbeng. Ein aufgefangener Brief aus dem Gefängnis in B. Leipa an Oberfinanzrat Zentner geschrieben, zeigte, dass Bitterlich den Oberfinanzrat bat, ihn nicht im Stiche zu lassen.

Das Bezeichnende ist nun aber, dass Neumann im Gefängnis in B. Leipa ein volles Geständnis ablegte, in welchem er zugibt, mit Bitterlich die ganze Schmuggelangelegenheit zwecks Erlangung der Anzeigerbelohnung erlogen und erfunden zu haben, da sich beide in arger Geldverlegenheit befanden. Neumann hat später Reue empfunden und wollte nicht mehr mittun.

Der ganze Schmuggelfall des Ing. W. Weber steht nicht vereinzelt da. Durch die Gefällsstrafordnung mit ihrer Anzeigerbelohnung und den Erpressungsmöglichkeiten, welche dem Anzeiger ein Drittel des Strafbetrages sichern, ist eine ergiebige und mühelose Erwerbsquelle für unlautere Elemente geboten. Nach § 695 der Gefällsstrafordnung sollen die Zeugen einer solchen Straftat in erster Linie glaubwürdig sein. Der § 706 bestimmt, dass bedenkliche Zeugen, wenn sie zu dritt sind einen vollen Beweis liefern müssen, durch den eine Straftat als erwiesen angenommen werden kann, und ist dem betreffenden Zeugen darüber die Entscheidung zu überlassen. Oberfinanzrat Zentner hat auch den § 632 nicht berücksichtigt, welcher es den Beamten untersagt, unter eigener schwerer Verantwortung durch Drohungen und andere Mittel auf den Angeklagten Eindruck zu machen, dass es ihm frei stehe, eine Abschrift der Anzeige sofort zu verlangen. Dadurch wäre dem Angeklagten die Verteidigung bedeutend erleichtert worden. Auch wurde bei fast allen Einvernahmen, die gemäss §§ 553, 655 und 657 erforderliche Zuziehung einer obrigkeitlichen Person oder eines Gliedes des Gemeindevorstandes unterlassen und als unbefangene Zeugen Finanzbeamte genommen.

Die Unterzeichneten stellen in Anbetracht dieser unglaublichen Vorgänge an den Herrn Finanzminister folgende Anfragen:

1. Sind dem Herrn Finanzminister die Vorkommnisse, wie sie vorstehend geschildert wurden, bekannt und was gedenkt der Finanzminister zu tun, um derartige Ereignisse, die einen Hohn auf das richterliche Verfahren darstellen und das Rechtsbewusstsein untergraben, in Zukunft zu vermeiden und zu verhindern?

2. Ist der Herr Finanzminister bereit, mit allem Nachdrucke jene Beamten, die in dem Strafverfahren gegen Ing. Willi Weber eine so unsagbar traurige Rolle gespielt haben, zur Verantwortung zu ziehen?

3. Ist der Herr Finanzminister bereit, dem ordentlichen Gerichte den Namen der in dieser Interpellation erwähnten, bisher nicht mit Namen genannten Anzeigerin zu nennen, damit dieselbe ebenfalls zur gerichtlichen Verantwortung wegen ihrer lügnerischen Aussagen gezogen werden kann?

Um eine Wiederholung derartiger Vorgänge zu vermeiden, ist eine Aenderung der Gefällsstrafprozessordnung eine unbedingte Notwendigkeit, damit das Ansehen des Staates nicht vollständig untergraben wird. Will der Herr Finanzminister in dieser Beziehung eine Aenderung im humanen, neuzeitlichen Sinne herbeiführen und einen Gesetzentwurf einbringen, welcher in Hinkunft derartige Vorgänge unmöglich macht?

Prag, am 29. Jänner 1925.

Kraus, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Dr. Lehnert, Ing. Kallina, Dr. E. Feyerfeil, Dr. Schollich, Dr. Radda, Dr. Medinger, Füssy, Dr. Korláth, Ing. Jung, Knirsch, Simm, Wenzel, Patzel, Zierhut, Schubert, Kurak, Matzner, Dr. Brunar.

Pùvodní znìní ad VIII./5040.

Interpellation

des Abg. Dr. W. Lehnert und Genossen

an die Minister des Innern, der Justiz und für Schulwesen und Volkskultur

wegen der Vorgänge beim Sokolfeste am 7. VIII. 1923 in Grottau.

Die Unterzeichneten bringen den Herren Ministern folgenden Tatbestand zur Kenntnis:

Am 7. August 1923 brachte die deutsche Presse unter der Überschrift Was sich Sokoln erlauben dürfen folgende Nachricht:

Am vergangenen Sonntag hatten die Prager Sokoln einen Ausflug nach Grottau zur Stärkung der dortigen èechischen Minderheit unternommen. Natürlich wurde dieses Ereignis festlich gefeiert Eine Störung erfuhr die Festesfreude scheinbar durch das Glockengeläute der evangelischen Kirche zu Grottau. Wie an jedem anderen Sonn tage wurde von der Grottauer evangelischen Gemeinde der Gottesdienst abgehalten und vor Beginn des Gottesdienstes ertönten, wie üblich, die Kirchenglocken. Dies wurde von den Grottauer Èechen und ihren Gästen als Provokation aufgefasst, denn einige Èechen erstürmten den Kirchturm, verlangten das Einstellen des Läutens und vertrieben schliesslich den Glöckner und seine Gehilfen unter Gewaltanwendung aus der Glokkenkammer. Über diesen Vorfall wurde die Strafanzeige erstattet

Das Kreisgericht Reichenberg teilte am 29. November 1924 auf eine Anfrage der Deutsch-evangelischen-Kirchenleitung in Gablonz mit, dass das Verfahren gegen die Religionsstörer eingestellt wurde. Aus den amtlichen Erhebungen geht folgender Tatbestand hervor: Am 5. August 1923 kamen anlässlich eines in Grottau abgehaltenen Sokolfestes 3 èechische Sokoln in Tracht und mit Beilen bewaffnet in die evangelische Kirche gestürmt, als der Frühgottesdienst eingeleitet wurde Sie eilten durch die Kirche, wo bereits eine Anzahl Besucher des Gottesdienstes anwesend waren, drangen in die Sakristei ein, um den Pfarrer zu suchen. Da sie ihn dort nicht fanden, stürmten sie den Kirchenturm hinauf, wo sie den Glöckner an den weiteren Einläuten verhinderten. Es ist klar, dass die bereits zum Gottesdienst Versammelten durch die mit Beilen bewaffneten Sokoln nicht nur in ihren religiösen Empfindungen schwer verletzt, sondern auch durch die drohenden Gebärden dieser Sokoln stark beunruhigt wurden. Von diesem Vorfalle wurde die Gendarmerie verständigt, welche die Anzeige bei Gericht erstattete. Anführer dieser Sokoln war der èechische Oberlehrer Josef Jiresch in Ketten. Auch die Kirchenleitung der deutsch-evangelischen Kirche in Gablonz hat in dieser Angelegenheit Vorstellungen erhoben und erhielt folgende Zuschrift:

Vr 1783/23.

An die Deutsche evangelische Kirchenleitung für Böhmen, Mähren und Schlesien

in Gablonz a. N.

Zu Ihrer Zuschrift vom 7. Juli 1924, Z. 1852, betreffs Religionsstörung in Grottau (gerichtet an die politische Bezirksverwaltung in Reichenberg) wird Ihnen mitgeteilt, dass das hiesige Strafverfahren gegen Josef Jiresch und Gen. wegen § 122 b) und 303 Str. Ges. mit Beschluss des gefertigten Gerichtes vom 14. März 1924 G. Z. Vr. 1287/23/24 im Sinne des § 90 Str. P. O. eingestellt wurde.

Kreisgericht Reichenberg, Abt. X.

am 29. November 1924.

Der Untersuchungsrichter:

Name unleserlich.

Es ist bekannt, dass das Einläuten um 1/210 Uhr vormittags den Beginn des evang. Gottesdienstes darstellt. Geläute, Orgelspiel, Kirchengesang bilden hier ein zusammenhängendes Ganzes. Der evang. Gottesdienst beginnt nicht erst mit dem Erscheinen des Predigers im Kirchenraume, sondern ist gar nicht unmittelbar an die Person des Predigers gebunden. Dieser tritt hier erst nach einer Anzahl schon gesungener Lieder zum Altar.

Dieser unglaubliche Vorfall gibt den Unterzeichneten Anlass, an die Herren Minister folgende Anfragen zu richten:

1. Ist den Herren Ministern diese unglaubliche Religionsstörung bekannt?

2. Glauben die Herren Minister, dass das Rechtsgefühl des Volkes durch die Einstellung des Strafverfahrens gegen die Uebeltäter nicht erschüttert sein könnte und sind die Herren Minister geneigt, die Gründe dieser Einstellung bekannt zu geben?

3 Ist gegen den Oberlehrer Jiresch in Ketten von der Schulbehörde ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden und was war das Ergebnis desselben?

4. Gedenken die Herren Minister, die untergeordneten Behörden anzuweisen, dass den bestehenden Gesetzen ohne Unterschied der Nation und des Glaubens von allen Bürgern entsprochen w erden muss?

5. Was gedenken die Herren Minister zu veranlassen, dass in Zukunft derart unglaubliche Vorfälle verhindert werden und was gedenken sie weiter zu veranlassen, dass das beleidigte Rechtsgefühl der deutschen Bevölkerung und insbesonders der evang. Kirchengemeinde in Grottau befriedigt wird?

Oder soll die Rechtslage in Zukunft so sein, dass jedem Beliebigen es einfallen kann, das Gottesdienstgeläute zu verhindern, weil gerade eine Versammlung oder ein Festaufzug durchgeführt wird?

6. Glauben die Herren Minister, dass ein Mann wie Jiresch, der sich von seinem nationalen Fanatismus zu so unüberlegten Schritten hinreissen lässt, als Jugendbildner èechischer Kinder überhaupt noch gegeignet erscheint?

Prag, am 29. Jänner 1925.

Dr. Lehnert, Dr. Lodgman, Dr. Keibl, Ing. Kallina, Dr. Radda. Dr. E. Feyerfeil, Kraus, Dr. Brunar, Matzner, Dr. Schollich, Dr. Medinger, Bobek, Dr. W. Feierfeil, Wenzel, Patzel, J. Mayer, Böhr, Schälzky, Scharnagl, Zierhut, Ing. Jung, Simm.

Pùvodní znìní ad IX./5040.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Dr. Haas, Hackenberg und Genossen

an die Regierung

wegen Erlassung der Durchführungsverordnung zum Sprachengesetze.

Zeitungsmeldungen zufolge ist die Durchführungsverordnung zum Sprachengesetze bereits im Entwurfe fertiggestellt und dieser Entwurf wurde den èechischen politischen Parteien und Interessentenorganisationen zur Begutachtung übermittelt. Obgleich wir an ein derartiges Vorgehen der Regierung leider bereits gewöhnt sind, können wir doch nicht glauben, dass die Regierung auch in diesem Falle die Ausschaltung der zunächst Betroffenen beabsichtigt. Selbstverständlich haben an dieser Verordnung vor allem die nationalen Minderheiten ein Interesse, da ja die Interessen der Mehrheitsnation durch die Festlegung der èechoslovakischen Staatssprache in einem solchen Masse berücksichtigt sind, dass schon dadurch berechtigte Interessen der Minderheiten gefährdet sind. Die Durchführungsverordnung hat vor allem den Anspruch der Minderheiten in ihrer Sprache vor den Behörden Recht zu finden und in ihrer Sprache ihre kulturellen Institutionen zu verwalten, zu verwirklichen. Es kann daher die Durchführungsverordnung den tatsächlichen Bedürfnissen nicht gerecht werden, wenn sie ohne vorheriges Einvernehmen mit den Vertretern der nationalen Minderheiten erlassen wird. Wir halten es daher für selbstverständlich, dass der Entwurf der Sprachenverordnung auch diesen Vertretern zugänglich gemacht und die Stellungnahme derselben in entsprechender Weise berücksichtigt wird.

Wir fragen daher die Regierung:

1. Ist es richtig, dass der Entwurf der Sprachenverordnung den èechischen politischen Parteien und anderen èechischen Organisationen zur Begutachtung vorgelegt wurde?

2. Wenn dies der Fall ist, ist die Regierung bereit, diesen Entwurf auch den Vertretern der nationalen Minderheiten zur Stellungnahme zu unterbreiten?

Prag, den 3. Feber 1925.

Dr. Czech, Dr. Haas, Hackenberg, Taub, Pohl, Hoffmann, Palme, Hausmann, Beutel, R. Fischer, Uhl, Kirpal, Wittich, Schuster, Dietl, Schweichhart, Schäfer, Jokl, Grünzner, Heeger. Blatny, Roscher, Kaufmann.

Pùvodní znìní ad X./5040.

Interpellation

der Abgeordneten Dr. Czech, Taub, R. Fischer und Genossen

an den Finanzminister

wegen der Zusammensetzung des Bankausschusses.

Vor Kurzem sind zwei neue Mitglieder des Bankausschusses beim Finanzministerium ernannt worden, wobei auf die partei-politische Zugehörigkeit dieser neu ernannten Mitglieder Rücksicht genommen wurde. Obwohl also ausdrücklich nach dem Grundsatz verfahren wurde, dass die politischen Parteien im Bankausschusse vertreten zu sein haben, wurden wiederum alle oppositionellen Parteien bei dieser Ernennung vollkommen übergangen, obwohl die Währungspolitik des Staates doch selbstverständlich keine Angelegenheit bestimmter politischer Parteien, sondern der gesamten Bevölkerung ist und daher nur die Vertretung aller Parteien in diesem Ausschusse den Ansprüchen der Gerechtigkeit und der politischen Demokratie entsprechen würde

Wir fragen daher den Herrn Minister:

Welche Vorkehrungen gedenkt der Herr Minister zu treffen, um auch den Vertretern der oppositionellen Parte en eine verhältnismässige Vertretung im Bankausschusse zu sichern?

Prag, den 3. Feber 1925

Dr. Czech, Taub, R. Fischer, Kaufmann, Schäfer, Pohl, Hackenberg, Dietl, Uhl, Grünzner, Schuster, Blatny, Heeger, Palme, Kirpal, Jokl, Wittich, Roscher, Schweichhart, Hoffmann, Hausmann.

Pùvodní znìní ad XI./5040.

Interpellation

der Abgeordneten Taub, Hackenberg, Häusler und Genossen

an den Minister des Innern

in Angelegenheit des Reklamationsverfahrens in Iglau.

Bei den im Jahre 1920 in Iglau durchgeführten Gemeindewahlen hatten die Deutschen die Zweidrittel-Majorität in der Gemeindevertretung. Dieser Zustand war einem Teil der Èechen ein Dorn im Auge und sie haben mit allen Mitteln dahin gearbeitet, diese Vertretung zu beseitigen. Der Wunsch dieser nationalistischen Heissporne war für die Regierung bestimmend, um ohne einen gesetzlich begründeten Anlass die Gemeindevertretung aufzulösen und einen Regierungskommissär einzusetzen. So übt schon mehr als ein Jahr der Regierungskommissär Výborný. seine segensreiche Tätigkeit als Regierungskommissär der Stadt Iglau aus und er nützt diese Gelegenheit mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln dazu aus, um die Tschechisierung der Stadt lglau vorzubereiten. Dazu ist ihm das gegenwärtige Reklamationsverfahren eine willkommene Gelegenheit. Schon die Zusammensetzung der Reklamationskommission bietet hiefür den besten Beweis. Im krassen Missverhältnis zur numerischen Stärke der Deutschen wurden diesen von zwölf Mitgliedern der Reklamationskommission nur drei zuerkannt.

Ein eigenes Kapitel bildet der Vorgang beim Reklamationsverfahren. Von den einzelnen Parteien wurden ungefähr 2400 Reklamationen überreicht Diese Ziffer allein beweist, wie kunstgerecht die Wählerliste zusammengestellt war. Es wurden diese 2400 Reklamationen in zwei Stunden vollkommen erledigt. Es ist begreiflich, dass de deutschen Mitglieder nicht die Möglichkeit hatten, die Reklamationen zu prüfen Von den èechischen Parteien wurden ungefähr 500 deutsche Wähler herausreklamiert, weil sie angeblich nicht in lglau wohnen Die Anfrage des deutschen sozialdemokratischen Beisitzers, warum die Anmeldungszettel von der Staatspolizei nicht zur Eruierung des Aufenthaltes zu Hilfe genommen wurde hohnlächelnd übergangen und die Reklamationskommission hat sich gnädigst bereit gefunden, es diesen Wählern freizustellen, innerhalb von drei Tagen beim Magistrat vorzusprechen, die Identität nachzuweisen und ein Gesuch m Aufnahme in die Wählerliste einzubringen. Eine Verständigung dieser Wähler erfolgte nicht: man überliess es also den drei Vertretern der deutschen Parteien, innerhalb drei Tagen den Wünschen der Reklamationskommission bei Verständigung von 500 Menschen zu entsprechen

Dagegen wurde eine Unmenge èechischer Wähler, bei denen von den deutschen Vertretern sichergestellt wunde, dass sie in den betreffenden Häusern, unter denen sie in der Wählerliste angeführt waren, nicht wohnen, das Wahlrecht zuerkannt, ohne dass man sich in die Prüfung der von den deutschen Vertretern gemachten Angaben eingelassen hätte. Auch der Antrag des deutsch-sozialdemokratischen Vertreters, man möge sich durch polizeiliche Meldezettel die Ueberzeugung darüber verschaffen, dass die Angaben der Deutschen den Tatsachen entsprechen, wurde abgelehnt.

Eine grosse Anzahl deutscher Reklamationen wurde deshalb abgewiesen, weil nach Anführung aller für die Beurteilung des Wahlrechtes erforderlichen Daten angeführt war: Ist deshalb wahlberechtigt! und nicht, wie es die Reklamationskommission gewünscht hat: Ist in die Wählerliste aufzunehmen! . Lediglich wegen dieses formalen Fehlers erfolgte die Abweisung.

Und noch an einem typischen Falle soll der Nachweis erbracht werden, wie die Reklamationskommission bewusst parteiisch vorgegangen ist und wie sie jeden formellen Einwand dazu benützt hat, um den Deutschen das Wahlrecht abzuerkennen. In der Wählerliste sind einige Familienmitglieder unter dem Namen Korntner eingetragen Alle diese Wähler, die richtig Korntner heissen, haben ein Gesuch um Aufnahme in die Wählerliste überreicht. Sie wurden mit ihrem Begehren abgewiesen. Diese unerhörten, den Gesetzen widersprechenden Vorgänge bieten den Anlass, den Herrn Minister des Innern zu fragen:

1. Ist er bereit, zur Durchführung der Reklamation eine objektive und den politischen Parteiverhältnissen lglaus entsprechende Reklamationskommission zusammenzusetzen?

2 Ist er bereit, gegen die Mitglieder der Reklamationskommission, die offenkundig eine Gesetzverletzung begangen haben, das Amtsverfahren enzuleiten und gegen die Schuldigen mit aller Strenge vorzugehen?

3 Ist er bereit, den ungesetzlichen Zuständen in I au ein Ende zu setzen und die längst fälligen Wachten auszuschreiben?

Prag, den 3 Februar 1925.

Taub, Hackenberg, Häusler, Kaufmann, Dietl, Jokl, Leibl, Heeger, Hausmann, Dr. Holitscher, Blatny, Schuster, Schäfer, Beutel, Schweichhart, Kirpal, Dr. Haas, Palme, Grünzner, Uhl, Hoffmann, Dr. Czech.

Pùvodní znìní ad XII./5040.

Interpellation

der Abgeordneten Taub, Hoffmann, Schäfer und Genossen

an den Minister für Schulwesen und Volkskultur

in Angelegenheit der Schuldrosselung in Iglau und Friedenau.

Am Freitag soll ein Erlass des mährischen Landesschulrates erflossen sein, der die Sperrung von 4 deutschen Volksschulklassen und der einjährigen Mädchenfortbildungsschule in Iglau anordnet.

Diese Massnahme wirkt umso erbitternder, als eine Abordnung der Deutschen beim Präsidenten der Landesverwaltung vorgesprochen, und hiebei klargelegt hat, welch schweres Unrecht dem Schulwesen in Iglau zugeführt werden würde, wenn auch nur eine Schulklasse den Deutschen weggenommen werden sollte. Es wurde anlässlich dieser Abordnung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine derartige Massnahme der Behörde eine grosse Erbitterung unter der deutschen Bevölkerung hervorrufen müsste. Es wurde ausdrücklich vermerkt, dass lglau schon 18 Schulklassen, also schon 2 ganze Schulen, den Èechen überlassen musste. Es wurde ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass durch neuerliche Schulklassendrosselungen keinerlei Personal und Sachauslagen erspart werden, weil sämtliche Lehrpersonen definitiv sind und leere Räumlichkeiten auch dann nicht vorhanden sein werden, weil die Raumverhältnisse sehr beengt sind, was im Jahre 1920 durch eine ministerielle Kommission stimmeneinhellig festgestellt wurde Obwohl sich Präsident Èerný aus der Uebersicht, die ihm von der Deputation überreicht wurde, selbst überzeugen konnte, dass die Durchschnittsziffer per Klasse an den deutschen Schulen 30 beträgt, trotzdem soll dieser Erlass herabgelangt sein. Die Stimmung der Bewohner lglaus ist ob dieser Massnahmen eine furchtbar erregete, weil dadurch die deutschen Schulen den Charakter von Dorfschulen erhalten und weil die Durchführung dieses Erlasses eine unheilvolle Wirkung auf den Gesundheitszustand der Kinder ausüben müsste, dies umsomehr, als mit Beginn des nächsten Schuljahres in der I. Schulklasse die doppelte Anzahl von Schulkindern zu gewärtigen ist.

Der zweite Fall betrifft die Schule in Friedenau bei Deutschbrod, dortselbst besitzen die Deutschen eine einklassige Schule mit 19 Kindern und es besteht dortselbst auch eine einklassige èechische Schule mit 64 Kindern. Es ist richtig, dass das der èechischen Schule zur Verfügung stehende Lokal nicht entsprechend ist. In Berücksichtigung dieses Umstandes hat nun der dortige deutsche Gemeinderat den Èechen beantragt, ihnen die deutschen Schulräume für halbtägigen Unterricht zur Verfügung zu stellen und ihnen gleichzeitig unentgeltlich Grund und Boden zum Bau einer èechischen Schule zu überlassen. Ausdrücklich sei hervorgehoben, dass dieses Angebot von einem, bei der Kommission anwesenden èechischen Lehrer dankend zur Kenntnis genommen wurde. Durch die Ueberlassung von Räumlichkeiten für den halbtägigen Unterricht wäre somit dem augenblicklichen Mangel abgeholfen worden und durch die kostenlose Ueberlassung von Grund und Boden wäre die Vorbedingung für den Bau einer neuen èechischen Schule geschaffen worden. Haben doch auch die èechischen Parteien in ihrer Resolution vom 11. Jänner das deutsche Schulgebäude als unzureichend erklärt und einen Neubau gefordert. Nun haben die Èechen u. zw. ohne Unterschied der Partei, eine Aktion eingeleitet, in welcher sie das Verlangen nach sofortiger Auflassung der deutschen Schule in Friedenau und Zuweisung derselben an die Èechen begehren. Die deutschen Kinder sollen in das entfernt liegende Pattersdorf eingeschult werden. Durch diese objektive Darstellung ist auch die nationale Hetze aller èechischen Parteien, die sich an dieser Aktion beteiligt haben, ins rechte Licht gerückt. Wir können aber nicht annehmen, dass das Unterrichtsministerium diesem unverantwortlichen Treiben der èechischen Parteien entgegenkommen könnte.

Auf Grund des Vor angeführten fragen wir den Herrn Minister:

1. Ist es richtig, dass der Erlass des mährischen Landesschulrates die Auflösung von 4 deutschen Schulklassen und der einjährigen Mädchenfortbildungsklasse in lglau verfügt.

2 Ist der Herrn Minister in diesem Falle bereit, den Erlass des mährischen Landesschulrates zu sistieren und zu prüfen, ob die seitens der Deutschen gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen.

3. Ist er bereit, im Falle Friedenau jeden Versuch den Deutschen die Schule zu nehmen, abzuwehren. Ist er vielmehr bereit, sich dafür einzusetzen, dass das Anbot der Deutschen auf vorläufige Unterbringung der èechischen Kinder in der deutschen Schule und auf Erstellung einer neuen èechischen Schule akzeptiert werde?

Prag, am 3 Feber 1925.

Taub, Hoffmann, Schäfer, Hackenberg, Dietl, R. Fischer, Kaufmann, Jokl, Dr. Haas, Kirpal, Beutel, Leibl, Dr. Holitscher, Palme, Schuster, Häusler, Schweichhart, Blatny, Pohl, Hausmann, Dr. Czech, Grünzner.

 

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