Støeda 19. listopadu 1930

Die Lösung des Wohnungsproblems darf sich nie erschöpfen in der Schaffung von Wohnungen für die, welche keine haben, sondern die Bereitstellung von Wohnungen muß gleichen Schritt halten auch für diejenigen, die heute direkt in Löchern hausen. Wenn wir Wohnungsnot und Wohnungselend mildern wollen, muß die Lösung in weit großzügigerer Weise in Angriff genommen werden, als es bisher der Fall war.

Deshalb betrachten wir auch die heutige Novelle als durchaus untaugliches Mittel zur Lösung der Frage. Mit einem Heftpflaster kann man nicht große Wunden heilen, am allerwenigsten einen kranken Körper gesund machen. Wenn Sie das Übel an der Wurzel fassen und in seine Bestandteile auflösen wollen, dann muß dies auf Grund eines zielbewußten Programmes und nicht durch uferlose Provisorien geschehen. Mit Hilfe der Gemeinden wäre doch einmal festzustellen: 1. der Bedarf der wohnungssuchenden Parteien, 2. der durchschnittliche jährliche Zuwachs, 3. die Zahl der zu ka ssierenden Wohnungen auf Grund bautechnischer und sanitärer Verfügungen. Da die private Bautätigkeit zur Schaffung von Eigenheimen nicht in Betracht kommt, ist mit den ermittelten Zahlen der Wohnungsbedarf für das nächste Dezennium ziemlich genau zu ermitteln. Auf dieser Grundlage wünschen wir ein auf 10 Jahre zu erstellendes und auf die Lohn- und Erwerbsverhältnisse weitestgehend Rücksicht nehmendes Bauprogramm und eine damit verbundene ausgiebige staatliche Unterstützung, die auch den Minder- und Mindestbemittelten das Wohnen in den Neubauten ermöglicht. Das Baugewerbe ist die Schlüsselindustrie für eine ganze Reihe von Gewerben und Industrien und Sie werden durch ein langjähriges Programm wesentlich zur Verbilligung der Bauten und damit der Mieten beitragen.

Der Karren ist bereits gründlich verfahren und das Problem wird immer schwieriger. Bei der definitiven Lösung der Bauförderung legen wir größten Wert auf die Beachtung der Forderung, daß nicht nur jede Wohnung einen sonnenbelichteten Raum hat, sondern daß auch die Wohnungen nicht zu klein erstellt werden und zu erschwinglichen Preisen. Die Gewährung von zinsfreiem Baugeld, das ja wieder in die Staatskasse zurückfließt, betrachten wir nach wie vor als wirksamste und einzig richtige Bauförderung. Auch vom bevölkerungspolitischen Standpunkt betrachtet gilt es vor allem, eine Lebenshaltung zu schaffen, die den Willen zum Kind stärkt und damit den Fortbestand der Nation sichert.

Der Gesetzentwurf ist hiezu nicht geeignet, schon deshalb, weil er ein Provisorium ist und an den Kern der Sache nicht heranreicht. Wir empfehlen Ihnen die Annahme unserer Anträge, damit aus dem vorliegenden Gesetz wenigstens in bescheidenem Rahmen ein Bauförderungsgesetz wird. (Potlesk.)

2. Øeè posl. Zajièka (viz str. 15 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wir haben von dieser Stelle aus wiederholt die Grundsätze besprochen, die für unsere Einstellung zum großen Wohnungsproblem maßgebend sind: Erstens, sagten wir, die Mieten in den neuen Häusern müssen heruntergehen, zweitens, die Mieten in den alten Häusern müssen erhöht werden, drittens, die Bautätigkeit muß belebt werden, und viertens, der wirtschaftlich schwache Mieter muß unbedingt geschützt werden.

Was den ersten Punkt, die Miete in den neuen Häusern betrifft, so wissen wir alle, daß in den ersten Jahren nach dem Umsturz die Mieten in den neuen Häusern außerordentlich hoch waren. Diese Mieten sind wohl in den letzten Jahren gesunken, sie haben aber immer noch nicht jene Senkung erfahren, die notwendig wäre. Die Mieten in den neuen Häusern sind deswegen heruntergegangen, weil das Angebot an Wohnungen größer geworden ist. Eine wirkliche entschiedene Senkung dieser Mieten in den neuen Häusern ist nur möglich, wenn sehr viel gebaut wird. Schon aus diesem Grunde müssen wir die Bautätigkeit immer wieder fördern. Wir wissen, daß heute in den neuen Hä usern zehntausende von Familien wohnen. Es wohnen Menschen darin, die bei der Gründung der Familie oft ganz mittellos waren, Menschen, die ihre Möbel auf Raten nehmen mußten und die nur kleine Gehalte und Löhne beziehen und dabei eine außerordentlich hohe Miete zahlen müssen. Wenn man von dem ganzen Wohnungsproblem spricht, dann können wir diese Menschen nicht vergessen.

Der zweite Punkt ist die Wohnungspolitik in den sogenannten alten Häusern. Der sozialdemokratische Fürsorgeminister Habrman hat im Jahre 1920 folgenden Grundsatz als Ziel der staatlichen Wohnungspolitik aufgestellt: "Die Mieten in den alten Häusern sollen den Mieten in den neuen Häusern angeglichen werden". Diesen Grundsatz unterschreiben wir voll und ganz. Unter Angleichen verstehen wir nicht vielleicht, daß die Mieten in den alten Häusern so hoch sein sollen, wie heute die Mieten in den neuen Häusern sind, sondern wir sagen: Die Mieten in den neuen Häusern müssen gesenkt werden, die Mieten in den alten Häusern werden erhöht werden, aber zwischen diesen beiden Mieten wird immerhin noch eine ziemlich große Spanne bleiben müssen. Wir sagen weiter, daß eine Erhöhung der Mieten notwendig ist, weil erfahrungsgemäß der Mieter, der in einer billigen Wohnung wohnt, überhaupt gar keine Lust hat zu bauen, weil er sich sagt: Wenn ich baue, wohne ich bedeutend teuerer. Erst dann, wenn er gezwungen wird, eine höhere Miete zu zahlen, besteht für ihn der Anreiz, sich selbst ein Haus zu bauen. Wir sind grundsätzlich für Zinserhöhungen, wir haben aber immer gesagt, daß wir diese an gewisse Voraussetzungen knüpfen. Es ist selbstverständlich, daß man von einem armen Teufel, von einem Arbeitslosen, keine erhöhte Miete verlangen kann und es ist weiter selbstverständlich, daß wir wesentliche Änderungen beim Mieterschutz und bei der Erhöhung der Mieten nur dann eintreten lassen können, wenn genügend viel freie Wohnungen vorhanden sind.

Der vorliegende Gesetzentwurf bringt vor allem folgende 4 Neuerungen: 1. Der Hauseigentümer kann unter gewissen Bedingungen ohne Beistellung einer Ersatzwohnung für sich oder für seine verheirateten Kinder in seinem eigenen Hause eine Wohnung freibekommen. (Pøedsednictví pøevzal místopredseda Špatný.) 2. Die Mieten für Betriebsstätten werden erhöht. 3. Mieter mit einem Jahreseinkommen von über 45.000 Kè werden höhere Miete zahlen. 4. Wenn der Staat, das Land, der Bezirk oder die Gemeinde Mieter ist, dann wird die Miete auf einen Betrag erhöht, der den Grundmietzins um 350% nicht übersteigt.

Wir haben bei den Beratungen im Sozialpolitischen- und Budgetausschuß keine weitgehenden Abänderungsanträge gestellt, weil wir uns sagten, daß diese ja gar keine Aussicht hätten, überhaupt behandelt zu werden. Wir haben uns daher mit kleinen Änderungen begnügt und gesagt: Wenn der Staat oder das Land Mieter ist, dann soll die Erhöhung nicht bis zu 350%, sondern bis zu 450 % möglich sein u. zw. aus folgenden Gründen: Der Mieter mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Kè, kann bis zu 350 % gesteigert werden. Der Staat, der wirtschaftlich viel stärker ist als dieser Mieter, wird genau so behandelt. Wir haben uns nun gesagt: Der Mieterschutz kann nur für wirtscha ftlich Schwache da sein. Den Staat oder das Land als wirtschaftlich schwach zu erklären, ist meiner Ansicht nach eine direkte Blamage vor dem gesamten Ausland. Man hat uns gesagt, diese Erhöhung von 350 auf 450 % würde für den Staat und die Länder eine Mehrausgabe von ca 20 Millionen im Jahr bedeuten. Ich glaube kaum, daß diese Ziffer auch nur annähernd stimmt, sie wird entschieden viel niedriger sein. Man sagte uns auch, diese Beträge können nicht gezahlt werden, weil im Staatsvoranschlag und im Voranschlag der Länder hiefür nichts vorgesehen sei. Die Erhöhung auf 350 % ist auch in keinem Voranschlag des Staates oder der Länder. Wir bedauern, daß dieser Antrag nicht angenommen wurde. Weiter sagten wir, es sollen Vergnügungsstätten, z. B. Bars, dann große gewerbliche Betriebsstätten aus dem Mieterschutz herausgenommen werden. Es wirkt komisch, wenn ein Barbesitzer oder ein Fabrikant sich durch den Staat schützen läßt. Ich glaube, für solche ist der Mieterschutz nicht da.

Diese Änderungen in der jetzigen Vorlage und die Änderungen, die heuer im Frühjahr vorgenommen wurden, kommen zum weitaus größten Teile den Besitzern von größeren Häusern zugute, während die Besitzer von kleineren Häusern heuer im Frühjahr und auch jetzt so gut wie ganz leer ausgehen. Es ist doch eine Tatsache, daß es zehntausende von Arbeitern, Kleingewerbetreibenden und kleinen Beamten gibt, die sich im Frieden ein Häuschen gebaut haben, auf das sie mühselig gespart haben, oder die das Häuschen geerbt haben. Diese Leute sagten sich: Wenn ich einmal alt werde, wohne ich im eigenen Haus und dann bekomme ich von meinen Mietern einen Zins, von dem ich halbwegs werde leben können. Heute ist es so, daß diese kleinen Häuser alt geworden sind und verfallen, daß der Mietzins nicht hinreicht, um nur die notdürftigs ten Reparaturen durchführen zu können. Da stelle ich fest, daß gerade unter diesen Besitzern von kleinen Häusern sicherlich Tausende sind, die uns politisch gar nicht nahestehen, sondern sozialistisch eingestellt sind. Ich glaube, für diese Leute muß unbedingt bald etwas geschehen und die Gelder hiefür wären sicherlich aufzutreiben. Nach dem Krieg wurden besonders in den großen Städten große Zinskasernen mit Staatsunterstützung gebaut. Diese Hauseigentümer haben vom Staat ungeheuere Summen bekommen und außerdem von den Mietern verlangt, was sie wollten. Diese Hauseigentümer haben wirklich ungeheure Werte, ich möchte sagen geschenkt bekommen. In dem damaligen Gesetz ist ein Paragraph, der besagt, daß der Staat das Recht hat, von diesen Leuten etwas zurückzufordern und es wäre sicherlich dringend nötig, wenn der Staat von diesem seinem Regreßrecht bei diesen Häusern Gebrauch machen würde und die Gelder, die so einkämen, nicht an die Staatskasse abführen, sondern dazu verwenden würde, um die Besitzer von kleinen Häusern zu unterstützen. Wir haben im sozialpolitischen Ausschuß einen Antrag eingebracht, es möge ein Gesetz vorgelegt werden, auf Grund dessen, minderbemittelten Hauseigentümern zur Reparatur ihrer kleinen Miethäuser vom Staate billige Kredite zur Verfügung gestellt werden sollen. Ich stelle fest, daß dieser Antrag abgelehnt worden ist.

Nun einige Worte zum dritten Kapitel, der Bauförderung selbst. Die Bautätigkeit wurde bisher durch staatliche Bürgschaft, Steuerund Gebührenbefreiung und Subventionen gefördert. Diese Art der Bauförderung hat sich vollauf bewährt. Wenn es heute Leute gibt, die sagen, man solle das Bauen überhaupt nicht mehr unterstützen, so können wir dieser Anschauung nicht beipflichten. Solang es noch in dem einen oder anderen Orte zu wenig Wohnungen gibt und solange es zehntausende von Wohnungen gibt, die den Namen "Wohnung" überhaupt nicht verdienen, solange muß das Bauen unbedingt unterstützt werden, u. zw. nicht nur mit den bisherigen, sondern sicherlich auch mit neuen Mitteln, z. B. indem man billige Kredite zur Verfügung stellt, dafür sorgt, daß der Wucher mit den Bauplätzen aufhört und indem man endlich einmal daran geht, die Preise der Baumaterialien zu senken. Ich habe im sozialpolitischen Ausschuß folgenden Resolutionsantrag eingebracht, der angenommen worden ist: "Die Regierung wird beauftragt, unverzüglich und mit allem Nachdruck alle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, eine Senkung der Kosten der Baumaterialien (vor allem Ziegel, Zement, Kalk, Eisen) und eine Unterbindung des Wuchers mit Bauplätzen herbeizuführen." Es mutet einen ganz merkwürdig an, wenn man liest, daß zum Beispiel im Deutschen Reiche durch Aktionen der dortigen Regierung die Zement-, Kalk- und Ziegelpreise wesentlich gesenkt worden sind, während sich bei uns die Preise überhaupt nicht rühren. Es ist eine bekannte Tatsache, daß so mancher Unternehmer mit den Preisen sicherlich herunterginge. Die Leute warten förmlich, bis endlich einmal die Regierung diese Kreise zum Abbau zwingt. Es ist ferner so, daß es Tausende von Menschen gibt, die gerne bauen wollten, aber nicht bauen, weil sie sich sagen: "Wenn das Getreide billiger wird, werden auch andere Dinge billiger, und so warte ich, bis das Bauen billiger wird." Wir erwarten, daß die Regierung jetzt wirklich daran gehen wird, alles zu tun, um eine Senkung der Baumaterialiien zu erzielen.

Weiter hatte ich einen Antrag gestellt, es möchten auch jene Häuser subventioniert werden, mit deren Bau vor dem 25. April 1930, also vor Kundmachung des Gesetzes, begonnen worden ist. Auch dieser Antrag ist angenommen worden und wir hoffen, daß er auch durchgeführt werden wird.

Wir sehen sehr häufig, daß Leute heuer im Frühjahr mit dem Bau von Kleinstwohnungen begonnen haben, nach der Auslegung des Finanzministeriums haben sie aber keinen Anspruch auf den sogenannten staatlichen Beitrag. In der Praxis sehen wir, daß speziell draußen auf dem Lande das Bauförderungsgesetz leider viel zu wenig ausgenützt wird, oder besser gesagt, viel zu wenig ausgenützt werden kann, und zwar hauptsächlich aus folgenden Gründen. Das Gesetz schreibt vor, daß nur derjenige den staatlichen Beitrag bekommen kann, der erstens die ausgeborgten Gelder hypothekarisch sicherstellen läßt, zweitens, muß er die Gelder auf mindestens 10 Jahre ausborgen. Auf dem Lande draußen ist es so, daß derjenige, der bauen will, sich einen Teil bei einer Kassa ausborgt, und dieser Betrag wird auch hypothekarisch sichergestellt, den anderen Teil des Geldes aber borgt er sich aus bei Eltern, Schwiegereltern, Verwandten usw., und diese ausgeborgten Gelder kommen für die Bemessung des staatlichen Beitrages überhaupt nicht in Betracht. In der Stadt wieder finden wir es häufig, daß sich Leute, die bauen, tatsächlich 75 % der Baukosten ausborgen. Auf dem Lande borgen sich die Leute viel weniger aus. Nach dem Gesetze bekommt aber derjenige, der viele Schulden macht, viel, und der wenig Schulden macht, wenig. Das kann auf dem Lande niemand verstehen. Deshalb haben wir folgenden Resolutionsantrag eingebracht: "Der staatliche Beitrag für Eigenhäuser mit Kleinstwohnungen soll auch dann gewährt werden, wenn auch nur ein Teil des Darlehens hypothekarisch sichergestellt wurde", und weiter: "Für solche Eigenhäuser ist der staatliche Beitrag weniger nach der Höhe der Darlehen als nach der Höhe der Baukosten zu bemessen." Wenn auch dieser Antrag nicht angenommen wurde, so hoffen wir doch, daß der Herr Minister dafür sorgen wird, daß er in der Praxis durchgeführt werde.

Einige Worte zum letzten Kapitel, dem Mieterschutz. Der Mieterschutz kann nicht von heute auf morgen abgebaut werden. Er muß in Geltung bleiben für kinderreiche Familien, weiters für die Arbeitslosen, überhaupt für die wirtschaftlich Schwachen. Wir alle wollen, daß viel gebaut wird, und wir alle, ob wir dieser oder jener Partei angehören, haben das Bestreben, daß in die Reihen der Mieter, aber auch der Unternehmer Ruhe und Sicherheit einziehe. Dazu können wir nur durch ein definitives, langfristiges Bauförderungsgesetz und durch ein definitives, langfristiges Mieterschutzgesetz kommen. Wenn wir von einem Definitivum sprechen, meinen wir damit nicht, daß schon am nächsten Tage der Mieterschutz falle und die Mieten Gott weiß wie hoch sein sollen, sondern bei einem definitiven Mieterschutz und einem definitiven Bauförderungsgesetz weiß jeder klar, in vier oder fünf Jahren wird er diesen oder jenen Zins zahlen, und wenn ich nicht heuer baue, son dern in drei oder in sechs Jahren, werde ich unter diesen und jenen Bedingungen bauen können.

Die Vertreter einzelner Parteien haben den Hauseigentümern die unglaublichsten Versprechungen gemacht, unter anderem auch, daß sie für ein Provisorium nicht mehr stimmen werden. Diese Kollegen nun sollen heute oder morgen ihr Versprechen einlösen. Wir haben immer gesagt, daß wir für ein definitives Gesetz sind, wir haben auch unser Versprechen gehalten, indem wir in der alten Regierungsmehrheit einen diesbezüglichen Entwurf fertiggestellt haben, der auch Gesetz geworden wäre, wenn nicht das Parlament vorzeitig aufgelöst worden wäre.

Im Regierungsentwurf vom 14. März 1930 über die Novelle zum Mieterschutzgesetz heißt es, die Regierung wolle das Wohnungsproblem endgültig lösen, die Wohnungskommission werde ehestens zusammentreten, um einen neuen Entwurf auszuarbeiten. Der Fürsorgeminister Dr. Czech hat am 27. März d. J. im Budgetausschuß des Senates erklärt, diese Wohnungskommission werde spätestens Anfang Mai zusammentreten, aber die erste Sitzung fand nicht spätestens Anfang Mai, sondern am 27. Juli statt. Wir verstehen es ganz, wenn der Herr Minister als Führer der sozialdemokratischen Partei gar keine Veranlassung hat, dafür einzutreten, daß diese Wohnungskommission bald zusammentritt. Aber unverständlich ist es, wie die Vertreter der bürgerlichen Parteien nicht mehr Energie aufgebracht haben, um durchzusetzen, daß diese Wohnungskommission tatsächlich anfangs Mai zusammentrat. Diese Kommission hat im Sommer so gut wie gar keine Sitzungen abgehalten, im Herbst sehr wenige, und ich stelle fest, daß die Wohnungskommission der alten Regierung sogar in den Ferien gesessen ist, um das Gesetz durchzuberaten. Wenn gestern die Herren von der èechischen Agrarpartei den wilden Mann gespielt haben, wenn sie sich vor den Hausbesitzern Liebkind machen wollen, da müssen wir sagen, die Herren haben Zeit genug gehabt, ihre Energie heuer im Frühjahr zu zeigen, aber nicht am letzten Tage vor Torschluß. Und wenn es heute wieder zu keinem definitiven Gesetze kommt, dann liegt die Schuld nicht nur bei den sozialistischen Parteien, sondern auch bei den bürgerlichen Regierungsparteien, die ihre Aufgabe nicht erfüllt haben.

Das Provisorium ist sachlich ein Fehler, weil die Bautätigkeit gehemmt wird, und weil die Unsicherheit in den Reihen der Mieter immer mehr zunimmt. Es ist aber auch politisch ein großer Fehler, denn das Mieterschutzgesetz wird auf ein ganzes Jahr verlängert. Im Herbst haben wir die Gemeindewahlen und da haben die bürgerlichen Parteien den Sozialdemokraten einen kostbaren Wahlschlager geliefert. Das ist doch selbstverständlich, daß die nächsten Gemeindewahlen unter dem Kampfrufe des Mieterschutzes stehen werden und daß man den Sozialisten diesen Schlager gegeben hat, ist wieder eine Schuld der bürgerlichen Parteien in der Regierungsmehrneit. Vor einem halben Jahr sagten wir, daß wir nicht daran glauben, im Herbst 1930 ein definitives Mieterschutzgesetz vorgelegt zu bekommen. Heute ist es so, daß von den Führern der Regierungsparteien nicht ein einziger Herr den Mut hat, zu sagen: "In einem Jahr kommt sicherlich ein definitives Gesetz!" Wir können mit der größten Wahrscheinlichkeit sagen, daß in einem Jahr wiederum ggeflickt werden wird und zwar so lange, bis dieses über und über geflickte Haus schließlich zusammenstürzt. Die Verantwortu ng hiefür müssen wir jenen überlassen, die in dieser Krisenzeit wohl den Mut hatten, alles mögliche zu versprechen, nicht aber den Mut fanden zu einer großen und entschiedenen Tat. (Potlesk.)

3. Øeè posl. Kaufmanna (viz str. 30 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus, meine Damen und Herren! Im März 1928 hat der Bürgerblock, gestützt auf die geschlossene Front der Hausbesitzer und der Mieterschutzfeinde, in einem gewaltigen Ansturm versucht, Bresche in das Mieterschutzgesetz zu schlagen, was ihm, wie wir konstatieren müssen, in erheblichem Maße auch gelungen ist. Es hat sich ihm aber damals nicht nur um eine Lockerung des Mieterschutzes gehandelt, sondern der Ansturm hat wohl hauptsächlich zum Ziele gehabt, den Mieterschutz vollständig zu beseitigen. Es ist nur der Stellungnahme der sozialistischen Parteien und der öffentlichen Meinung, die hinter ihnen stand, zu verdanken, daß das damalige Attentat auf den Mieterschutz nur teilweise gelungen ist, und wenn die Koalitionsparteien diese Vorstöße nicht energisch fortgesetzt haben, mag das im Jahre 1928 schon darauf zurückzuführen gewesen sein, daß es innerhalb der Koalition ziemlich stark kriselte und die Gegensätze zwischen der Volkspartei und den Agrariern so stark geworden waren, daß sie vorerst nur durch die Jubiläumsfeierlichkeiten des Jahres 1928 überbrückt werden konnten, dann aber sofort im Herbste, als das Parlament zusa mentrat, wiederum verschärft zum Ausbruch kamen. Der Umstand, daß die Bürgerblockparteien schon damals erkannten, daß ihre Stunden gezählt sind und daß wohl die Gegensätze zwischen dem Premierminister und dem Monsignore Šrámek kaum mehr zu überbrücken sind und daß es nicht unwahrscheinlich ist, daß man bald die Wähler um ihr Votum wird fragen müssen, all das hat dazu beigetragen, daß man etwas weniger rücksichtslos und brutal gegen den Mieterschutz anstü rmte, weil man ja damit rechnete, in kurzer Zeit wieder vor den Wählern zu stehen und Rechenschaft geben zu müssen. Also die Angst vor Neuwahlen mag vor allem die Koalitionsparteien veranlaßt haben, im Frühjahr 1928 das Provisorium über den Mieterschutz zu verlängern und auch im Frühj ahr 1929 eine allerdings nur halbjährige Verlängerung vorzunehmen. Diese Verlängerung war bestimmt, wie wir heute noch konstatieren können, wenn wir auf die offiziellen Kundgebungen der damaligen Koalitionsparteien zurückblicken, Zeit zu gewinnen, die innere Zersetzung des Bürgerblockes wieder zu meistern, den Bürgerblock wieder zu festigen, um wenn möglich, im Herbst 1929 den endgültig vernichtenden Schlag gegen den Mieterschutz führen zu können. Die Mieter hatten erkannt, auf welcher Seite und wo ihre Interessen gewahrt werden und haben gewußt, daß das Schicksal des Mieterschutzes in dem Augenblicke besiegelt ist, wo der Bürgerblock aus den Wahlen siegreich und geschlossen hervorgeht. Den Zerfall des Bürgerblocks und die dadurch notwendig gewordenen Neuwahlen im Herbst 1929 gaben für die Mieter die Möglichkeit einzugreifen und wir konnten feststellen, daß die Mieter ihr Vertrauen den sozialistischen Parteien schenkten und den Bürgerblock ablehnten. Die Mieter des Arbeiterstandes und des Mittelstandes hatten erkannt, daß einzig und allein die sozialistischen Parteien zu ihren Gunsten und für ihre Interessen eingreifen werden. Daß dem so ist, ging auch daraus hervor, daß die Kundgebungen der Mieterschutzorganisationen nach den Wahlen den Standpunkt vertraten, eine Regierungsbildung ohne mieterfreundliche Parteien sei unmöglich, und daß aus diesem Grund der Eintritt der sozialistischen Parteien in die Regierung begrüßt wurde. Daß die Mieter bei der Wahl und auch später bei der Stellungnahme zur Zeit der Regierungsbildung Recht behalten haben und eine richtige Stellungnahme bezogen hatten, geht daraus hervor, daß die Wohnungsgesetzgebung seit Bestand der neuen Koalition doch in andere Bahnen geleitet wurde. Im heurigen Frühjahr wurde wohl als Kompromiß der Koalitionsparteien neuerdings das Mieterschutzgesetz auf 10 Monate verlängert, dieses Provisorium wurde aber ergänzt durch ein neues Bauförderungsgesetz, welches das erstemal das wirksame Mittel der Staatsunterstützung für Kleinwohnungsbauten vorgesehen hat, also einen ganz bedeutenden Vorteil gegenüber den früheren Baugesetzen beinhaltet.

Der Herr Minister für soziale Fürsorge wurde eben von meinem Vorredner in einer Art und Weise angegriffen, die selbst in diesem Hause nicht üblich ist, er wurde von meinem Vorredner in einer Art und Weise angeflegelt, die sich die Herren Agrarier im umgekehrten Fall ganz energisch und kategorisch verbieten würden, und es ist ein eigenes Symptom, daß die Herren ruhig eine so unflätige Art, hier zu sprechen und einen Funktionär der Regierung anzugreifen, dulden und ich weiß nicht, was sie sagen würden, wenn wir z. B. den Landwirtschaftsminister Bradáè in gleicher Weise angehen würden. (Posl. Hackenberg: Oder den Verteidigungsminister Viškovský!) Jawohl, oder den Minister Viškovský, wo wir vielleicht mehr Ursache und Anlaß hätten, in schroffster Weise gegen eine Reihe seiner Maßnahmen und Forderungen Stellung zu nehmen. Und doch haben die Herren eigentlich keine Ursache dazu. Der Herr Minister für soziale Fürsorge hat sich bemüht, sofort nach Beschlußfassung über das Provisorium im Frühjahr den von ihm angeregten Wohnungsausschuß zu bilden. Der Ausschuß wurde gebildet, trat am 27. Juni zum erstenmal zusammen, und es wäre vielleicht gut gewesen, wenn Herr Dr. Kalaš sich darüber informiert hätte, wie in den Sitzungen dieses Wohnungsausschusses seine Parteifreunde vertreten waren, wie in den ersten Sitzungen des Wohnungsausschusses gerade die Präsenz seitens der Agrarier aussah. Gerade diese Präsenz ließ viel zu wünschen übrig. Der Ausschuß hat sich über Anregung des Fürsorgeministers und auf Grund der von ihm unterbreiteten Unterlagen mit der Festsetzung der wichtigsten Grundlagen für ein neu zu schaffendes Wohnungsgesetz beschäftigt und wenn dann mit Rücksicht auf die Absenzen und auf die Ferien der Ausschuß nicht zusammentreten konnte, sind die Angriffe des Herrn Dr. Kalaš gegen Minister Dr. Czech die ungerechtfertigtsten, die je in diesem Hause gegen Mitglieder der Regierung vorgebracht wurden. Im September und Oktober hat der Ausschuß seine Arbeiten fortgesetzt und sie sind nicht ohne Erfolg geblieben. Eine weitere Unterstützung der Baubewegung mit staatlichen Mitteln wurde als unbedingt notwendig erklärt und bei der Ausarbeitung der Vorlage entsprechend berücksichtigt. Weiters wurde erkannt und festgestellt, daß die endgültige Regelung der Wohnungsfrage und eines Baugesetzes nur im Rahmen eines langfristigen Wohnungsgesetzes möglich sei. Um alle Schwierigkeiten, die zu berücksichtigen sind, zu überwinden, ist wohl eine etwas längere Frist notwendig, als diesmal dem Wohnungsausschuß zur Verfügung stand. Wenn das neue Wohnungsgesetz langfristig sein soll, dann muß es allen Anforderungen und Wünschen, in erster Reihe der Mieter, in zweiter Reihe den berechtigten Wünschen und Forderungen der Vermieter Rechnung tragen und dazu bedarf es wohl eingehender und gewissenhafter Arbeit. (Posl. Hackenberg: Und man kann sich nicht beschränken auf den Mieterschutz, sondern muß in erster Linie auch die Bauförderung regeln!) Sehr richtig, man muß in erster Linie dafür sorgen, daß die notwendigen Wohnungen geschaffen werden, bevor man die freie Wohnungswirtschaft wiederum herbeiführt. Es wurde nicht nur die direkte Unterstützung des Kleinwohnungswesens befürwortet und begründet, es wurde auch die indirekte Unterstützung der Baubewegung durch weittragende Steuer- und Gebührenbefreiung herbeigeführt, der Bau von Kleinwohnungen für die vermögenslosen Schichten, vor allem für Arbeiter durch längere außergewöhnliche Steuerbefreiungen ermöglicht und gefördert und dadurch gleich die erste und wichtigste Voraussetzung für die Herstellung billiger Arbeiterwohnungen geschaffen. In der letzten Woche hat der Wohnungsausschuß und Ministerrat in erbitterten Auseinandersetzungen mit den Vertretern der Hausherreninteressen im Rahmen der Koalition gerungen, um eine endgültige, entsprechende, vor allem im Interesse der Mieter gelegene Fassung der Vorlage herbeizuführen.

Die Vorlage ist in dieser Woche vor das Haus gekommen, es wird eine Verlängerung der Gesetze über den Mieterschutz, über den Aufschub von exekutiven Räumungen und über die außerordentlichen Maßnahmen der Wohnungsfürsorge sowie eine Reihe von Bestimmungen des Bauförderungsgesetzes um ein Jahr vorgeschlagen. Auch diese Vorlage ist wiederum ein Provisorium, ist nicht die endgültige langfristige Lösung des Problems, die auch wir wünschen, um endlich einmal die besitzlosen Mieter aus den Arbeiterkreisen vor der ständigen Sorge zu bewahren, neben aller Not auch noch das Heim zu verlieren. Besonders die Rücksicht auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise, welche zehntausende Mieter in schwerste wirtschaftliche Not gebracht hat, die sie unfä hig macht, auch nur die geringste Mietzinserhöhung zu tragen, hat uns veranlaßt, nicht schnell und übereilt in irgend welche feste und engumschriebene gesetzliche Bestimmungen einzuwilligen, sondern nochmals zu versuchen, durch längere Frist dem Wohnungsausschuß und dem Fürsorgeminis terium die Möglichkeit zu geben, durch sachliche Behandlung der Frage ein entsprechendes Gesetz herauszubringen. (Výkøiky komunistických poslancù.) Es ist eigentümlich, daß das, was früher beim Minister Šrámek kein Skandal war, jetzt ein Skandal ist. Wer objektiv prüft und nicht einseitig durch die gehässige Parteibrille schaut, sich auch nicht hier im Hause und draußen mit der Aufgabe betraut wähnt, die Sozialdemokraten zu verunglimpfen, ihre Arbeit vor der Öffentlichkeit zu verkleinern und zu mißkreditieren, wird bestimmt feststellen müssen, daß in diesem Staate auch die Machtverhältnisse bei der Behandlung solcher Fragen gewiß eine Rolle spielen und wenn wir heute in der Koalition und außerhalb derselben uns umschauen, wird man zugeben müssen, daß die Sozialdemokraten als Minderheit ehrlich für die Verteidigung der Interessen der Mieter wirken. Was sonst noch neben uns und zwischen uns und den Hausbesitzern, den Vermietern steht, ist durch seine Art der Tätigkeit mehr oder weniger Hilfstruppe für die Hausbesitzer und ihre Wünsche. Denn immer, es mag sich um welche Aktion unserer Organisationen immer handeln, finden wir, daß die Freunde von der Linken bemüht sind, uns in den Arm zu fallen und dadurch jenen zu dienen, die sie angeblich bekämpfen. Wir dürfen nicht außer acht lassen, daß im Frühjahr 1928 durch die damals beschlossene Novelle die Verteidiger des Mieterschutzes in eine sehr schwierige Lage gekommen sind. Wer sachlich prüft, wird aber auch zugeben müssen, daß die Vorlage die Interessen der Mieter schützt, trotzdem einige kleine ertragbare Wünsche der Vermieter nicht unbeachtet gelassen worden sind. Den Sozialdemokraten ist es vor allem darum zu tun, daß die materiellen Interessen der proletarischen und kleinbürgerlichen Mieter gerade jetzt entsprechend geschützt werden. Die Zinserhöhungen, die für die Betriebsstätten in der Vorlage vorgesehen sind, sind im Vergleiche - und auch das muß jeder objektiv denkende Mensch, der zu rechnen vermag, feststellen - zu der sonstigen Regie minimal. Das Plus an Wohungsmiete, das heißt die mögliche Erhöhung der Wohnungsmiete, betrifft nur die steuerpflichtigen Einkommen von 45.000 bis 60.000 Kè, schließt also die kleineren Mieter und Mieter kleinerer Betriebsstätten vollständig aus. Dazu kommt noch, daß auch für diese Schichten durch eine soziale Abstufung versucht wird, die Auswirkung der Vorlage zu mildern. Es kann wohl nicht gesagt und von niemandem behauptet werden, daß, wenn jemand ein Einkommen von 4000 Kè monatlich hat und um eine Friedensmiete gesteigert wird, ohne Hauszinssteuer und Mietzinsabgabe, daß für einen solchen Menschen die Mietzinserhöhung untragbar wäre.


Související odkazy



Pøihlásit/registrovat se do ISP